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Herbst 2006

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„Herzlich Willkommen!“

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Themenübersicht : Erleichterungen für Klein- und Mittelbetriebe

Änderungen beim Unternehmensgesetzbuch

Verschärfte Kassabuchführungspflicht

Mitarbeiterfortbildungen - Vorteile

Elektronische Fahrtenbücher - Erschwernis

Achtung bei Überstunden – Finanz wird strenger

Reisekosten freie Dienstnehmer

Änderungen im Mietrecht

Sponsoring – Abgaben sparen

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KMU-PaketÄnderungen für

Einnahmen-Ausgaben-Rechner

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Das KMU-Paket, eine Förderung für Klein- und

Mittelbetriebe gliedert sich in drei Teile:

1. Investitionsfreibetrag

2. Dreijähriger Verlustvortrag

3. Änderung bei UST-Befreiung

Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen

Einnahmen/Ausgaben-Rechnung betreibt!

KMU-Paket:

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1. Investitionsfreibetrag

Ab 2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner für

Investitionen in bestimmte Wirtschaftsgüter mit der Steuer-

erklärung einen Teil der damit verbundenen Herstellungs-

oder Anschaffungskosten vom Gewinn abziehen.

Voraussetzung: Es ist Gewinn vorhanden.

Wenn es keinen Gewinn gibt -> kein Investitionsfreibetrag.

KMU-Paket:

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1. Investitionsfreibetrag

Bedingungen:1. Welche Wirtschaftsgüter kommen in Betracht?Die Güter müssen körperlich und abnutzbar sein. Für Gebäude, PKW’s und gebrauchte Wirtschaftsgüter darf der Freibetrag nicht in Anspruch genommen werden. Auch Wertpapiere (Anleihen) fallen unter die Begünstigung.

2. Die Wirtschaftsgüter sollen 4 Jahre lang behalten werden.Wenn das Wirtschaftsgut innerhalb dieser 4 Jahre ausscheidet, muss nachversteuert werden, außer ein begünstigtes Wertpapier scheidet aus. In diesem Fall kann ein anderes begünstigtes Wirtschafsgut ersatzweise angeschafft werden. Die 4 Jahre beginnen für das Ersatz-Wirtschaftsgut dann allerdings nicht noch einmal von vorne zu laufen.

KMU-Paket:

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1. Investitionsfreibetrag

Bedingungen:3. Der Freibetrag gilt bis zur Höhe der Anschaffungskosten.Der Freibetrag kann sinnvollerweise nicht höher sein, als Geld für entsprechende Wirtschaftsgüter ausgegeben wurde.

4. Bis zu 10% des Jahresgewinns können geltend gemacht werden.Das heißt, es kann bei einem Jahresgewinn von 70.000 Euro ein Freibetrag von 7.000 Euro geltend gemacht werden, vorausgesetzt 7.000 Euro wurden investiert!

5. Insgesamt bis zu 100.000 Euro sind als Freibetrag möglich.Diese 100.000 Euro stellen eine Gesamtobergrenze dar. Bei einem Gewinn von 1.500.000 Euro können daher auch nur höchstens 100.000 Euro Freibetrag geltend gemacht werden.

KMU-Paket:

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1. Investitionsfreibetrag

Es entsteht also eine Art Doppelabschreibung, einerseits kann

das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung im Zuge des

Investitionsfreibetrages voll geltend gemacht werden, andrerseits

findet die herkömmliche Abschreibung für Abnutzung (AfA) davon

unberührt statt!

Tipp:Stehen heuer noch große Investitionen an? Falls ja,

nachrechnen ob diese auf 2007 verschoben werden können,

um den Freibetrag zu nützen!

KMU-Paket:

2006 2007

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1. Investitionsfreibetrag

Keine neuen Wirtschaftsgüter im Aussicht?

Statt Wirtschaftsgüter können auch

Anleihen und Anleihenfonds

gekauft werden.

Der Vorteil: Wenn Anleihen für das Unternehmen gekauft, und

verbleiben 4 Jahre im Anlageverzeichnis, erspart sich der

Unternehmer die Einkommenssteuer gegenüber einem

privaten Anleihenkauf.

KMU-Paket:

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1. Investitionsfreibetrag

Beispiel: Prim. Dr. Schlau hat am Jahresende 100.000 Euro Gewinn vor

Steuern.

- mit besonderem Steuerzuckerl: Prim. Dr. Schlau erwirbt für 10.000 Euro Anleihen (5 Jahre Laufzeit, 4% festverzinslich) und widmet diese in das Anlageverzeichnis, er kann die gesamte Summe nutzen.

- ohne Steuerzuckerl: Prim. Dr. Schlau zahlt 5.000 Euro an Einkommensteuer, 5.000 Euro bleiben ihm danach zur Veranlagung aus dem voll versteuerten Privatvermögen.

Nutzt Prim. Dr. Schlau das Steuerzuckerl, verfügt er nach 5 Jahren über einen Endwert (nach Abzug der KESt) von 13.185 Euro, ohne Steuerzuckerl hat er 6.593 Euro.

KMU-Paket:

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2. Verlustvortrag

Ab 1.1.2007 ist ein dreijähriger Verlustvortrag möglich!

Bislang war der Verlustvortrag nur für die ersten drei Jahre

nach der Unternehmensgründung möglich (Stichwort:

Anlaufverluste), nun kann jeder Unternehmer diesen

Verlustvortrag für maximal 3 Jahre geltend machen.

Kurz gesagt, es können Verluste mit Gewinnen, die man in

naher Zukunft erwartet, gegengerechnet werden.

- Die Steuerbelastung kann über mehrere Jahre besser verteilt werden.

- Es muss nicht gleich auf die doppelte Buchführung umgestellt werden.

KMU-Paket:

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2. VerlustvortragDer Verlustvortrag ist auf 75% der Einkünfte des jeweiligen Jahres

begrenzt.

KMU-Paket:

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3. Umsatzsteuerbefreiung

Kleinunternehmer mit geringem Umsatz sind unecht von der

Umsatzsteuer befreit.

Durch das KMU-Paket wird die Grenze erhöht:

Ab 1.1.2007 beträgt diese Grenze zur Umsatzsteuerbefreiung nicht mehr 22.000 Euro netto (Nettoentgelt, ohne Umsatzsteuer) sondern 30.000 Euro netto Jahresumsatz (brutto 36.000 Euro).

Eine einmalige Überschreitung innerhalb von fünf Jahren dieser Grenze um höchstens 15% Prozent (insgesamt also 34.500 Euro netto / 41.400 Euro brutto bei 20% USt) ist weiterhin erlaubt.

KMU-Paket:

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UGB

Unternehmensgesetzbuch-

Kaufmann ade!

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Ab 1.1.2007 ersetzt das UGB das HGB (Handelsgesetzbuch).

Was ändert sich dadurch?

Der Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Statt dessen tritt der Unternehmerbegriff.

Eine unternehmerische Tätigkeit ist:„jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein.“

Unternehmer ist man auch Kraft:- Rechtsform (GmbH, AG)- Eintragung im Firmenbuch

UGB- Unternehmensgesetzbuch:

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Änderungen bei den Rechtsformen:

KEG und OEG werden automatisch ab 1.1.2007 zu

OG (offene Gesellschaft) und

KG (Kommanditgesellschaft)

UGB- Unternehmensgesetzbuch:

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Änderungen bei der Firmenbucheintragung:

Eintragungspflicht:• Unternehmer kraft Rechtsform (AG, GmbH)• OG (offene Gesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft)• Einzelunternehmer, wenn sie Bücher führen müssen

Eintragung ist nachzuholen bis 1.1.2010 -> keine

Gerichtsgebühren

Die übrigen Unternehmer, auch Land- und Forstwirt

und Freiberufler, können sich freiwillig ins Firmenbuch

eintragen lassen.

UGB- Unternehmensgesetzbuch:

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Änderungen bei der Namensgebung:

Auch bei Einzelunternehmen sind Fantasienamen möglich.

Grenzen:

Keine Irreführung

Keine Namen von nicht unbeschränkt haftenden Personen

Zwingend- Zusatz über die Rechtsform:

Bei eingetragenen Einzelunternehmern: e.U.

Bei offenen Gesellschaften: OG

Bei Kommanditgesellschaften: KG

UGB- Unternehmensgesetzbuch:

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Pflichtangaben auf Geschäftspapieren:

Pflichtangaben (Firmennamen, Rechtsform, Sitz,

Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht) haben zu machen:• Kapitalgesellschaften• Personengesellschaften• Einzelunternehmer, die ins Firmenbuch eingetragen sind.

Als Geschäftspapiere gelten nun auch die elektronische

Post und die Webseiten eines Unternehmers.

Außer bei Kapitalgesellschaften, Übergangsfrist bis 1.1.2010,danach Geldstrafen bis zu € 3.600,- (§ 24 FBG)

UGB- Unternehmensgesetzbuch:

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UGB- Unternehmensgesetzbuch:

Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften:

Kapital-gesellschaften

Verdeckte Kapitalgesellschaften (wie GmbH & Co KG)

unabhängig von Größe und Tätigkeit

unabhängig von Größe und Tätigkeit

Alle anderen Unternehmer

Unternehmer

Frei Berufler,Land- u.Forstwirte

Umsatz-Erlöse > € 400.000

Umsatz-Erlöse < € 400.000

unab-hängig v. d. Größe

BuchführungspflichtKeine

Buchführungspflicht

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Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften (Teil 2):

Beginn der Buchführungspflicht:

-Kapitalgesellschaften ab Tätigkeitsbeginn,

auch „verdeckte“ Kapitalgesellschaften (GmbH & Co

KG)

-Zwei Jahre in Folge über 400.000 € Umsatzerlös

(mit 1 Pufferjahr)

-Ein Jahr über 600.000 € Umsatzerlös

(ohne Pufferjahr)

UGB- Unternehmensgesetzbuch:

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Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften (Teil 3):

Übergangsfristen für die Buchführungspflicht:

- „verdeckte“ Kapitalgesellschaften frühestens ab 2008

- die Umsatzschwellen sind ab 2007 beachtlich ->

entweder 2008 oder 2010 Buchführungspflicht gegeben

UGB- Unternehmensgesetzbuch:

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Änderungen bei Rechnungslegungsvorschriften (Teil 4):

Ende der Buchführungspflicht:

• Zwei Jahre in Folge unter € 400.000 Umsatzerlös• ab den darauf folgenden Jahr

Für diese Beurteilung sind auch die Umsätze in den Jahren

vor 2007 beachtlich.

Durch Antrag in der Steuererklärung können jedoch weiterhin

freiwillig Bücher geführt werden.

UGB- Unternehmensgesetzbuch:

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Änderungen im Vertragsrecht:

Es gibt keinen Vertragsabschluss durch Stillschweigen mehr.

Bürgschaft eines Unternehmers wird formpflichtig. (Der Bürge muss sich

schriftlich verpflichten) Auch nicht mehr automatisch Bürge und Zahler.

Auch Unternehmer kann sich auf laesio enormis (Anfechtung wegen

Verkürzung über die Hälfte) berufen. (kann ausgeschlossen werden)

Die Mängelrüge hat nicht mehr unverzüglich zu erfolgen, sondern ist

binnen angemessener Frist den Verkäufer anzuzeigen.

Gilt für Verträge die ab 1.1.2007 geschlossen wurden.

UGB- Unternehmensgesetzbuch:

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Elektronische

Fahrtenbücher

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Grundsätzliche Anforderungen an ein Fahrtenbuch:

• Aufzeichnung aller beruflichen Fahrten(in Deutschland müssen auch die privaten Fahrten aufgezeichnet werden!)

• Fortlaufende und übersichtliche Führung

• Zweifelsfreie und klare Angaben von Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck der Fahrt

Elektronische Fahrtenbücher

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In Deutschland werden im Excel geführte Fahrtenbücher nicht anerkannt, da sie leicht nachträglich manipuliert werden können.z. B. einfügen einer Zeile, ändern einer Zahl oder Rechenformel

-> strengere Anforderungen an EDV-unterstützte Fahrtenbücher

• Keine Möglichkeit nachträglicher Manipulation

• Nachvollziehbarkeit, wann die Aufzeichnungen erfolgt sind

Fazit: das handschriftliche Fahrtenbuch hat wieder Saison!

Elektronische Fahrtenbücher

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Problem nicht nur bei Fahrtenbüchern!

Dass mit Hilfe der Tabellenkalkulation in Microsoft Excel das Ändern eines Postens genügt, um alle Posten zu ändern, gilt freilich nicht nur für Fahrtenbücher!

Es dürfte also ein generelles Thema werden, inwiefern Abrechnungen mit Excel zulässig sind.

Elektronische Fahrtenbücher

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Verschärfte

Kassabuchführungspflicht

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Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz soll der in den letzten Jahren stark angestiegenen Steuerhinterziehung Einhalt geboten werden.

Ab 1.1.2007 sind sämtliche Bareinnahmen und Barausgabeneinzeln festzuhalten.

Im Kassabuch ist also eine einzelne summarische Eintragung derEinnahmen pro Tag nicht mehr zulässig. (Kassasturzmethode)

-> Problem vor allem für KMUs

Der Finanzminister könnte durch Verordnung Erleichterungen vorsehen.

Quellen im Ministerium sprechen von einer bevorstehendenBarbewegungsverordnung noch vor Jahreswechsel!

Verschärfte Kassabuchführungspflicht

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Achtung bei

Überstundenabrechnung

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In einer Entscheidung von 2006 hat hat der VwGH neuerlich festgestellt,

dass ein Herausrechnen von steuerfreien Überstundenzuschlägen aus einem Gesamtbezug nicht zulässig ist, wenn weder im schriftlichen Dienstvertrag noch in mündlichen Absprachen eine Gesamtstundenleistung, nämlich Normalstunden und konkrete Anzahl der abgegoltenen Überstunden festgelegt ist.

Die Finanz hat angekündigt die Überstundenabrechnungen genauer zu prüfen, da der Verdacht besteht, dass Überstunden oftmals nur zum Zwecke der Steuerersparnis abgerechnet werden. (Stichwort Überstundenpauschalen)

Achtung bei Überstunden

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Die ersten 5 geleisteten Überstunden sind steuerbegünstigt:Zuschläge von bis zu 50% bzw. maximal 43 Euro sind steuerfrei.

An Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht sind Zuschläge von bis zu 360 Euro steuerfrei.

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich:

- Die genaue Zahl und den zeitlichen Anfall aller Überstunden zu dokumentieren.

- Die genaue Höhe der dafür gewährten Zuschläge festzustellen.

- Zwischen Grundlohn und Mehrarbeit zu unterscheiden.

Achtung bei Überstunden

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Mitarbeiterfortbildungen

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Mitarbeiterfortbildungen können in drei Bereiche gegliedert werden:

- Interner Bildungsfreibetrag- Externer Bildungsfreibetrag- Externe Bildungsprämie

Interner Bildungsfreibetrag: - 20% der Ausgaben können geltend gemacht werden, max.

2.000 Euro pro Tag.- Maßnahme muss im betrieblichen Interesse des

Arbeitnehmers sein- Fortbildungsabteilung muss mit einem Teilbetrieb vergleichbar

sein. (organische Geschlossenheit, entsprechende Ausstattung, eigenständige Lebensfähigkeit des Teilbetriebes)

Mitarbeiterfortbildungen

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Externer Bildungsfreibetrag:

- 20% der Aufwendungen, die unmittelbar der beruflichen Aus-/Fortbildung der Dienstnehmer dienen und. -> Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage.

- Die Leistung muss von einer externen Bildungseinrichtung erbracht werden, und dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.

- Etwa WIFI, Volkshochschulen, professionelle Seminarveranstalter.

- Das Angebot soll sich auch an unternehmensfremde Personen richten. (keine bloße Auslagerung der internen Fortbildung!)

Mitarbeiterfortbildungen

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Externer Bildungsfreibetrag:

- Eine bloße Einschulung zu einer Lieferung oder sonstigen Leistung ist keine Externe Bildungsmaßnahme!

- Folgende Kosten können geltend gemacht werden: Kursgebühren, Honorare für Vortragende, Kosten für Fachbücher, Raummiete, Ausstattungsmiete

- Folgende Kosten können nicht geltend gemacht werden:Unterbringungskosten, Diäten, Verpflegung außerhalb der Veranstaltung, Beförderungskosten

Mitarbeiterfortbildungen

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Geltendmachung:

Bildungsfreibetrag (extern und intern):- Der BFB wird als (fiktive) Betriebsausgabe neben dem

Bildungsaufwand (als „normale“ Betriebsausgabe) selbst angesetzt.

Externe Bildungsprämie:- Formular E 108c zur Abgabenerklärung

Mitarbeiterfortbildungen

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Reisekosten bei

freien Dienstnehmern

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Achtung: Seit 1. Mai 2005 sind als Folge eines Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes die

Diäten, Taggelder, Reisekostenersätze bei freien Dienstnehmern nicht mehr von der Sozialversicherung befreit.

Fahrtkosten sind bei einem Freien Dienstnehmer lt. VwGH vielmehr alsdessen Betriebsausgaben zu behandeln.

Achtung bei SV – Grenzen! Mit der Einrechnung der Fahrtkosten kann es passieren, dass etwa die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, und damit die Pflicht zur Vollversicherung erreicht wird!

Reisekosten bei freien Dienstnehmern

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Sponsoring

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„Sponsoring“ ist die Bereitstellung von Geld- oder Sachmitteln an Personen oder Organisationen im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich durch ein Unternehmen, welches dafür eine „Öffentlichkeitswirksamkeit“ bzw. „Werbeleistung“ als wirtschaftlich relevante Gegenleistung erhält.

ACHTUNG: „Sponsoring“ unterscheidet sich grundsätzlich von „Spenden“, die als freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung erbracht werden.

Sponsoring

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Wann ist Sponsoring steuerlich absetzbar?

Sponsoring-Zahlungen sind eine betriebliche Ausgabe, wenn sieauf wirtschaftlicher Grundlage beruhen.

Es muss eine Gegenleistung für die Sponsoringzahlung erfolgen, und breite Öffentlichwirksamkeit gegeben sein.

Angemessenes Verhältnis zwischen Zahlung und Gegenleistung (Stichwort: Fremdvergleich)

Tipp: Genaue Dokumentation der Werbeleistungen, im Vertrag und im Nachhinein (Sammeln von Medienberichten)

Gefahr: Sponsoring hat bloß Spendencharakter -> keine Absetzbarkeit

Sponsoring

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Was tun mit der Werbeabgabe?

Nicht alle Werbeformen sind werbeabgabenpflichtig.

Wenn das „Sponsoringpaket“ eine Werbeform enthält, die von der Abgabe befreit ist, ist das gesamte Paket von der Werbeabgabe befreit!

Werbeabgabenbefreit sind u.a. Werbedurchsagen bzw. Freikarten bei Wettkämpfen, Bannerwerbung im Internet.

Tipp:Daher immer ein Sponsoringpaket vereinbaren, dasabgabenfreie Werbeformen enthält!

Sponsoring

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Ihre Fragen…

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Danke, dass Sie da sind!

Danke für Ihre Beiträge!

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