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19. Jahrgang Montag, den 14. Oktober 2013 Nr. 10 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen mit den Gemeinden Crossen a. d. Elster, Hartmannsdorf, Heideland, Rauda, Silbitz, Walpernhain und der Stadt Schkölen SPRECHZEITEN UND RUFNUMMERN Verwaltungsgemeinschaft Crossen an der Elster: Telefon: 036693 / 470 - 0 Meldebehörde Telefon: 036693 / 470 - 19 Verwaltungsstelle Königshofen: Telefon: 036691 / 51 771 Verwaltungsstelle Schkölen: Telefon: 036694 / 403 - 0 Meldebehörde Schkölen: Telefon: 036694 / 403 - 16 Crossen/ Königshofen Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 11.30 Uhr Donnerstag 09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Schkölen Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Freitag 09.00 - 11.30 Uhr jeden letzten Samstag nach Vereinbarung Bürgermeister Crossen a.d. Elster Herr Lüdtke donnerstags 17.00 - 19.00 Uhr Hartmannsdorf Herr Biedermann donnerstags 17.00 - 18.00 Uhr Tel. dienstl. 036693 / 22 463 Heideland Herr Baumann mittwochs 17.15 - 18.15 Uhr Tel. dienstl. 036691 / 51 771 Rauda Herr Dietrich mittwochs 17.00 - 18.00 Uhr Tel. dienstl. 036691 / 43 402 Schkölen Herr Dr. Darnstädt donnerstags 15.00 - 17.30 Uhr Tel. dienstl. 036694 / 40 312 Silbitz Herr Schlag donnerstags 16.00 - 17.00 Uhr Tel. dienstl. 036693 / 22 343 Seifartsdorf Herr Schlag donnerstags 17.15 - 18.00 Uhr Tel. dienstl. 036691 / 43 365 Walpernhain Herr Hanf dienstags 17.00 - 18.00 Uhr Tel. dienstl. 036691 / 46 938 Forstrevierleiterin, Frau Thar Jeden letzten Donnerstag im Monat, Sprechstunde von 16.00 - 18.00 Uhr im Mehrzweckgebäude in Königshofen, Pillingsgas- se 2. In dringenden Angelegenheiten telefonisch erreichbar unter der Nummer: 036427 / 20 061 Fax: 036427 / 20 061 Kommissarischer Kontaktbereichsbeamter POK Herr Hering in Crossen Nöben 3 donnerstags 16.00 - 17.00 Uhr Tel. 036693 / 23 839 in Königshofen Pillingsgasse 2 dienstags 14.00 - 15.00 Uhr Tel. 036691 / 51 771 Kontaktbereichsbeamter Herr Balschukat in Schkölen Naumburger Str. 4 dienstags 10.00 - 12.00 Uhr Tel. 036694 / 36 880 donnerstags 15.00 - 17.00 Uhr Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nach telefonischer Vereinbarung : Frau Ilona Bachmann, Walpernhain, 036691 / 43 982 Frau Carola Schober, Crossen an der Elster, 036693 / 20 601 Frau Barbara Schmidt, Hartmannsdorf, 0170 / 2270613

1631 Crossen 4119. Jahrgang Montag, den 14. Oktober 2013 Nr. 10 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen mit den Gemeinden Crossen a. d. Elster, …

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19. Jahrgang Montag, den 14. Oktober 2013 Nr. 10

Amtsblattder Verwaltungsgemeinschaft

Heideland-Elstertal-Schkölenmit den Gemeinden Crossen a. d. Elster, Hartmannsdorf, Heideland, Rauda, Silbitz, Walpernhain

und der Stadt Schkölen

Sprechzeiten und rufnummernVerwaltungsgemeinschaft

Crossen an der Elster: Telefon: 036693 / 470 - 0Meldebehörde Telefon: 036693 / 470 - 19Verwaltungsstelle Königshofen: Telefon: 036691 / 51 771Verwaltungsstelle Schkölen: Telefon: 036694 / 403 - 0Meldebehörde Schkölen: Telefon: 036694 / 403 - 16

Crossen/ Königshofen Montag geschlossenDienstag 09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.00 UhrMittwoch 09.00 - 11.30 UhrDonnerstag 09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 UhrFreitag 09.00 - 12.00 Uhr

Schkölen Montag geschlossenDienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 UhrMittwoch geschlossen Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 UhrFreitag 09.00 - 11.30 Uhr jeden letzten Samstag nach Vereinbarung

BürgermeisterCrossen a.d. Elster Herr Lüdtke donnerstags 17.00 - 19.00 UhrHartmannsdorf Herr Biedermann donnerstags 17.00 - 18.00 Uhr Tel. dienstl. 036693 / 22 463Heideland Herr Baumann mittwochs 17.15 - 18.15 Uhr Tel. dienstl. 036691 / 51 771Rauda Herr Dietrich mittwochs 17.00 - 18.00 Uhr Tel. dienstl. 036691 / 43 402Schkölen Herr Dr. Darnstädt donnerstags 15.00 - 17.30 Uhr Tel. dienstl. 036694 / 40 312Silbitz Herr Schlag donnerstags 16.00 - 17.00 Uhr Tel. dienstl. 036693 / 22 343Seifartsdorf Herr Schlag donnerstags 17.15 - 18.00 Uhr Tel. dienstl. 036691 / 43 365Walpernhain Herr Hanf dienstags 17.00 - 18.00 Uhr Tel. dienstl. 036691 / 46 938

Forstrevierleiterin, Frau TharJeden letzten Donnerstag im Monat, Sprechstunde von 16.00 - 18.00 Uhr im Mehrzweckgebäude in Königshofen, Pillingsgas-se 2. In dringenden Angelegenheiten telefonisch erreichbar unter der Nummer: 036427 / 20 061 Fax: 036427 / 20 061

Kommissarischer Kontaktbereichsbeamter POK Herr Heringin Crossen Nöben 3 donnerstags 16.00 - 17.00 Uhr Tel. 036693 / 23 839in Königshofen Pillingsgasse 2 dienstags 14.00 - 15.00 Uhr Tel. 036691 / 51 771

Kontaktbereichsbeamter Herr Balschukat in Schkölen Naumburger Str. 4 dienstags 10.00 - 12.00 Uhr Tel. 036694 / 36 880 donnerstags 15.00 - 17.00 Uhr

Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen Nach telefonischer Vereinbarung : Frau Ilona Bachmann, Walpernhain, 036691 / 43 982 Frau Carola Schober, Crossen an der Elster, 036693 / 20 601 Frau Barbara Schmidt, Hartmannsdorf, 0170 / 2270613

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 2 - Nr. 10/2013

Sie können die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter über folgende Direkteinwahlnum-mern erreichen:Zentrale VGGemeinschafts-vorsitzender Herr Bierbrauer 036693/ 470-23Sekretariat Frau Löber 036693/ 470-12Fax 036693/ 470-22

Hauptamt Leiterin Frau Baas 036693/ 470-24SB Entgelt/Personal/Landes- Frau Herbst 036693/ 470-15erziehungsgeld SB Allg. Verwaltung Frau Kertscher 036693/ 470-25SB Kindertagesstätten Frau Seidler 036693/ 470-27

Meldebehörde Frau Schlag 036693/ 470-19

FinanzenLeiterin Frau Troll 036693/ 470-30stellv. Leiterin Frau Lorenz 036693/ 470-31 SB Kämmerei Frau Krause 036693/ 470-32SB Kämmerei / Steuern Frau Zillich 036693/ 470-33Kassenleiterin Frau Schulze 036693/ 470-36SB Kasse Frau Prüger 036693/ 470-35

BauamtLeiterin Frau Oelmann 036693/ 470-21SB Bauamt Frau Michalowsky 036693/ 470-14SB Bauamt Frau Kühn 036693/ 470-18

kommissarischer Kontaktbereichsbeamter Herr Hering 036693/ 23 839

Internetadresse der VG Heideland-Elstertal-SchkölenE-Mail: [email protected]: www.heideland-elstertal.de

Baubetriebshof Crossen Herr Göhrig 0176/ 99 39 82 78 036693/ 24 72 24 Fax 036693/ 24 72 25

Seniorenbetreuung Crossen Frau Fleischhauer 036693/ 22 937

Verwaltungsstelle KönigshofenEDV Herr Schlögl 036691/ 51 771SB Allg. Verwaltung Frau Wenzel 036691/ 51 771Fax 036691/ 51 716

Verwaltungsstelle Schkölen Hauptamt stellv. Leiterin Frau Einax 036694/ 403 18Sekretariat/ Barkasse Frau Spörl 036694/ 403 11Fax 036694/ 403 20

Meldebehörde Frau Hartje 036694/ 403 16

Bauamtstellv. Leiterin Frau Hauschild 036694/ 403 15SB Bauamt Frau Schwittlich 036694/ 403 24SB Bauamt Herr Rechenberger 036694/403 25

Kontaktbereichs-beamter Herr Balschukat 036694/ 36 880

Seniorenbetreuung Frau Horn 036694/ 403 27

Im Monat November gratulieren wir …in Crossen an der Elster01.11. zum 74. Geburtstag Herrn Kosmala, Siegbert01.11. zum 94. Geburtstag Frau Schröder, Gertrud02.11. zum 78. Geburtstag Frau Moßberg, Ursula02.11. zum 81. Geburtstag Frau Reiske, Helga03.11. zum 84. Geburtstag Herrn Maron, Heinz04.11. zum 72. Geburtstag Frau Böhm, Monika05.11. zum 87. Geburtstag Herrn Schlauch, Werner07.11. zum 75. Geburtstag Frau Kohlmann, Jutta08.11. zum 94. Geburtstag Herrn Heinze, Erich08.11. zum 80. Geburtstag Frau Kriegler, Erika08.11. zum 76. Geburtstag Frau Schütze, Jutta10.11. zum 82. Geburtstag Frau Altmann, Rosmarie10.11. zum 83. Geburtstag Frau Pudimat, Frieda11.11. zum 71. Geburtstag Frau Fischer, Hannelore11.11. zum 72. Geburtstag Herrn Kirsch, Ludwig

E-Mail-Adressen

Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen

Juanetta Löber [email protected]

Michaela Baas [email protected]

Elke Herbst [email protected]

Claudia Kertscher [email protected]

Margit Seidler [email protected]

Brigitte Schlag [email protected]

Petra Troll [email protected]

Iris Krause [email protected]

Claudia Zillich [email protected]

Julia Pommer [email protected]

Ingrid Schulze [email protected]

Ina Lorenz [email protected]

Wiebke Prüger [email protected]

Sieglinde Oelmann [email protected]

Susanne Michalowsky [email protected]

Anita Kühn [email protected]

Wolfgang Schlögl [email protected]

Edelgard Wenzel [email protected]

Ilona Einax [email protected]

Sandra Spörl [email protected]

Kathleen Hartje [email protected]

Genia Hauschild [email protected]

Angela Schwittlich [email protected]

Matthias Rechenberger [email protected]

VG [email protected]

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 3 - Nr. 10/2013

13.11. zum 78. Geburtstag Herrn Schaller, Gerhard14.11. zum 92. Geburtstag Frau Dieball, Grete16.11. zum 83. Geburtstag Frau Mende, Sonja17.11. zum 66. Geburtstag Herrn Pitschel, Joachim18.11. zum 71. Geburtstag Herrn Dr. Riedel, Erwin19.11. zum 81. Geburtstag Frau Schulz, Thea19.11. zum 89. Geburtstag Herrn Streger, Egon22.11. zum 69. Geburtstag Frau Jabs, Christine22.11. zum 78. Geburtstag Herrn Michel, Helmut24.11. zum 76. Geburtstag Frau John, Irene25.11. zum 73. Geburtstag Herrn Kahabka, Herbert25.11. zum 74. Geburtstag Herrn Zänker, Peter26.11. zum 82. Geburtstag Herrn Löwe, Hans26.11. zum 89. Geburtstag Frau Wulschner, Ruth28.11. zum 74. Geburtstag Frau Brömme, Catharina28.11. zum 68. Geburtstag Frau Sieler, Veronika29.11. zum 68. Geburtstag Herrn Dietrich, Peter30.11. zum 76. Geburtstag Herrn Brömme, Lothar30.11. zum 67. Geburtstag Frau Puschendorf, Gabriele

in Hartmannsdorf01.11. zum 76. Geburtstag Frau Claus, Marianne01.11. zum 72. Geburtstag Frau Walter, Karin02.11. zum 82. Geburtstag Frau Nespetha, Inge02.11. zum 80. Geburtstag Herrn Tauchnitz, Horst15.11. zum 65. Geburtstag Herrn Goesch, Gerd21.11. zum 77. Geburtstag Herrn Voigt, Rolf23.11. zum 71. Geburtstag Herrn Eifler, Peter23.11. zum 76. Geburtstag Herrn Günther, Heinz25.11. zum 73. Geburtstag Herrn Schubert, Hans Dieter28.11. zum 83. Geburtstag Frau Lobenstein, Johanna30.11. zum 67. Geburtstag Herrn Schmierzchata, Günter

in Heideland OT Buchheim25.11. zum 70. Geburtstag Herrn Knorr, Siegfried27.11. zum 73. Geburtstag Frau Knorr, Luzia

in Heideland OT Etzdorf03.11. zum 74. Geburtstag Herrn Raute, Helmut06.11. zum 73. Geburtstag Herrn Lange, Klaus06.11. zum 73. Geburtstag Herrn Ploetz, Friedrich08.11. zum 89. Geburtstag Frau Stolle, Stefanie13.11. zum 76. Geburtstag Frau Gärtner, Doris16.11. zum 85. Geburtstag Herrn Reinhardt, Harri

in Heideland OT Großhelmsdorf08.11. zum 80. Geburtstag Herrn Möbius, Horst15.11. zum 74. Geburtstag Frau Hädrich, Doris21.11. zum 76. Geburtstag Frau Scheibel, Irene

in Heideland OT Königshofen02.11. zum 86. Geburtstag Herrn Rosemann, Herbert12.11. zum 70. Geburtstag Frau Sachse, Inge16.11. zum 73. Geburtstag Frau Liebig, Renate22.11. zum 81. Geburtstag Herrn Fellenberg, Werner23.11. zum 76. Geburtstag Herrn Scherer, Herbert24.11. zum 79. Geburtstag Frau Penndorf, Christel26.11. zum 74. Geburtstag Frau Haupt, Erika

in Heideland OT Lindau29.11. zum 82. Geburtstag Herrn Scholtissek, Walter

in Heideland OT Rudelsdorf10.11. zum 78. Geburtstag Herrn Zeise, Lothar11.11. zum 66. Geburtstag Frau Wagner, Margit14.11. zum 70. Geburtstag Herrn Walther, Horst15.11. zum 65. Geburtstag Herrn Pegel, Arno

in Heideland OT Thiemendorf09.11. zum 74. Geburtstag Herrn Reim, Herbert13.11. zum 91. Geburtstag Frau Kettwich, Ingeburg17.11. zum 77. Geburtstag Frau Fiedler, Ilse29.11. zum 71. Geburtstag Herrn Glaschke, Reinhold

in Heideland OT Törpla03.11. zum 72. Geburtstag Frau Brix, Inge03.11. zum 80. Geburtstag Frau Tischendorf, Elfriede06.11. zum 70. Geburtstag Frau Dechandt, Marie-Luise10.11. zum 69. Geburtstag Herrn Pfefferle, Klaus26.11. zum 74. Geburtstag Herrn Schaft, Wolfgang

in Rauda06.11. zum 72. Geburtstag Frau Kornmann, Christel10.11. zum 71. Geburtstag Herrn Hentschel, Norbert26.11. zum 81. Geburtstag Frau Hilpert, Elfriede

in Schkölen01.11. zum 82. Geburtstag Frau Schulz, Olga04.11. zum 76. Geburtstag Frau Hofmann, Gerda04.11. zum 82. Geburtstag Herrn Kettner, Otto05.11. zum 82. Geburtstag Frau Hoppe, Anita05.11. zum 82. Geburtstag Frau Krieg, Erna06.11. zum 74. Geburtstag Herrn Eigenrauch, Siegfried06.11. zum 71. Geburtstag Frau Richter, Barbara10.11. zum 92. Geburtstag Frau Demuth, Gertraude10.11. zum 86. Geburtstag Herrn Köhler, Waldemar13.11. zum 77. Geburtstag Frau Heider, Margot17.11. zum 74. Geburtstag Herrn Elsner, Helmut22.11. zum 66. Geburtstag Frau Landmann, Maritta22.11. zum 80. Geburtstag Frau Schmidt, Irmgard25.11. zum 73. Geburtstag Herrn Ponert, Erwin26.11. zum 88. Geburtstag Frau Holland, Gisela

in Böhlitz15.11. zum 74. Geburtstag Waldmann Genannt Seidel, Arnulf29.11. zum 87. Geburtstag Horn, Erich

in Grabsdorf09.11. zum 70. Geburtstag Frau Hinniger, Sigrid

in Graitschen/Höhe20.11. zum 65. Geburtstag Herrn Hirschfeld, Reinhard24.11. zum 79. Geburtstag Frau Herrmann, Hanne-Lore26.11. zum 83. Geburtstag Frau Wengerodt, Lidia

in Hainchen11.11. zum 78. Geburtstag Frau Faulwetter, Helga22.11. zum 71. Geburtstag Herr Ratzmann, Peter

in Kämmeritz25.11. zum 65. Geburtstag Herrn Böhme, Lothar28.11. zum 82. Geburtstag Herrn Werner, Gerhard

in Poppendorf08.11. zum 84. Geburtstag Herrn Schmidt, Hans20.11. zum 73. Geburtstag Herrn Hundertmark, Horst

in Rockau09.11. zum 67. Geburtstag Herrn Schröder, Rolf14.11. zum 75. Geburtstag Herrn Ziegler, Wolfgang17.11. zum 84. Geburtstag Frau Preller, Gisela24.11. zum 66. Geburtstag Frau Jugl, Martina26.11. zum 72. Geburtstag Frau Ritter, Rosemarie28.11. zum 84. Geburtstag Herrn Leger, Rudolf

in Wetzdorf17.11. zum 80. Geburtstag Herrn Brauer, Rudolf21.11. zum 66. Geburtstag Frau Haake, Isabella21.11. zum 85. Geburtstag Herrn Kunze, Martin26.11. zum 66. Geburtstag Frau Biedermann, Inge28.11. zum 70. Geburtstag Herrn Mücke, Lothar

in Silbitz05.11. zum 87. Geburtstag Frau Vorpahl, Jutta11.11. zum 74. Geburtstag Herrn Dieringer, Gregor12.11. zum 83. Geburtstag Frau Hartmann, Brigitte16.11. zum 82. Geburtstag Frau Rocke, Anna17.11. zum 78. Geburtstag Frau Brehme, Ingrid18.11. zum 66. Geburtstag Herrn Daßler, Erhard29.11. zum 76. Geburtstag Frau Hamp, Ursula OT Seifartsdorf30.11. zum 71. Geburtstag Herrn Just, Rolf OT Seifartsdorf

in Walpernhain13.11. zum 67. Geburtstag Frau Schlehahn, Margot19.11. zum 69. Geburtstag Frau Engelhardt, Anita

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 4 - Nr. 10/2013

Amtlicher Bekanntmachung

Verwaltungsgemeinschaft

Bundestagswahl 22.09.2013 – Endgültiges Ergebnis

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 5 - Nr. 10/2013

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 6 - Nr. 10/2013

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 7 - Nr. 10/2013

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung GeraAz.: 2-3-0082 Gera, den 30.09.2013

Ausführungsanordnung gemäß § 61 FlurbG

1. Im Flurbereinigungsverfahren Holzland, Saale- Holz-land- Kreis, wird die Ausführung des durch Nachtrag I und II geänderten Flurbereinigungsplanes gemäß § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), angeordnet.

2. Mit dem 01.11.2013 tritt der neue Rechtszustand ein. Die nach § 34 bzw. § 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums enden mit diesem Zeit-punkt.

3. Anträge, die Ansprüche nach § 70 FlurbG aus einem Pacht-verhältnis zum Gegenstand haben, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anord-nung beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera zu stellen.

4. Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes wird gemäß § 80 Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1577) angeordnet.

5. Ein Abdruck dieser Ausführungsanordnung mit Gründen sowie die Überleitungsbestimmungen, die den tatsächli-chen Übergang von Besitz und Nutzung regeln, liegen zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekannt-machung in - der Stadt Eisenberg am Sitz der Stadtverwaltung Eisen-

berg, Markt 27 in 07607 Eisenberg,- der Verwaltungsgemeinschaft Heideland- Elstertal-

Schkölen, Nöben 3, in 07613 Crossen an der Elster

- der Verwaltungsgemeinschaft Heideland- Elstertal- Schkölen, Verwaltungsstelle Schkölen, Naumburger Straße 4, in 07619 Schkölen

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burg-straße 5, 07545 Gera einzulegen.Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchs-frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Jens LüdtkeAmtsleiter

Gemeinde Crossen an der Elster

Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Crossen an der Elster zur Sitzung am 26. September 2013Beschluss - Nr. 36 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster be-schließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 des Eigenbetriebs Baubetriebshof Crossen auf der Grundlage des vorliegenden Prüfberichtes der Hanseatischen Steuerbera-tungsgesellschaft, Jena. - Zustimmung

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 8 - Nr. 10/2013

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grund-

sätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs.

Marko Gruber Steuerberater

Öffentliche Auslegung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit

vom 14. bis 25. Oktober in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Nöben 3, 07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Beschluss - Nr. 37 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster be-schließt, den Jahresfehlbetrag aus dem Wirtschaftsjahr 2012, in Höhe von 19.721,57 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.- Zustimmung

Beschluss - Nr. 38 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster be-schließt die Entlastung der Werkleitung und des Bürgermeisters für das Wirtschaftsjahr 2012.- Zustimmung

Beschluss - Nr. 39 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster be-schließt die Leistungen für das Gewerk Rohbau (Los 1) im Rah-men der Baumaßnahme „Umbau und Sanierung Alte Schule“ an die Firma Enke Hochbau GmbH, Im Weinberg 1, 07381 Nimritz aufgrund des vorliegenden Angebotes zu vergeben. Der Bür-germeister wird zur Unterzeichnung des notwendigen Auftrags ermächtigt. - Zustimmung

Beschluss - Nr. 40 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster be-schließt die Leistungen für das Gewerk Aufzug (Los 14) im Rah-men der Baumaßnahme „Umbau und Sanierung Alte Schule“ an die Firma Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH, Eugen-Richter-Str. 26, 99084 Erfurt aufgrund des vorliegenden Angebo-tes zu vergeben. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung des notwendigen Auftrages ermächtigt.- Zustimmung

Beschluss - Nr. 41 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster be-schließt die Leistungen für die Abrissarbeiten im Rahmen der Baumaßnahme „Abriss Ahlendorf 10“ an die Firma GRA, Zwöt-zener Str. 2, 07551 Gera aufgrund des vorliegenden Angebotes zu vergeben. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung des notwendigen Auftrages ermächtigt.- Zustimmung

Gemeinde Hartmannsdorf

Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hartmannsdorf am 22.08.2013Beschluss - Nr. 13 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, die Busbucht in Richtung Gera bei Eisenberger Straße 17, ab Grundstück 123/2 (ehemals Gashäuschen) wie folgt zu gestal-ten:

Von diesem Eckpunkt aus wird dann ein Gehweg in der Breite von 1,50m behindertenfreundlich am Zaun „Cafe am Park“ lang-geführt und weiter gerade auslaufend bis auf das Grundstück 22/24. Auf dem Grundstück 22/24 entsteht eine zusätzliche Aus-fahrt für das Grundstück 22/23 Hausnummer 17, welches in die gemeinsame Ausfahrt Nr. 22/25 übergeht. Zwischen dieser Aus-fahrt und der B7 befindet sich dann in Zukunft das Wartehäus-chen mit E-Anschluss.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt wei-terhin, die Umsetzung der Busbucht in Richtung Eisenberg wie folgt zu planen: Beginn der Bucht von Eisenberger Str. 14 Höhe Garagen Sieler und hört auf in Flurstückmarkierung 88/4 über die alte Haltestel-le darüber geplant, mit einer Gehwegbreite von 1,50m und im Wartehallenbereich auf Höhe Werbeschild von 2,0m, restlicher Gehweg vorwärts mündend auf den alten Gehweg, wobei der alte Weg eine Breite von 1,50m erhält; in der Rückenkante im alten Zustand bleibt. Des Weiteren soll die Einfahrtsecke zur Straße „Am Glocken-turm“ nach einer Überplanung von Frau Schmidt mit einem di-rekten Vororttermin abschließend entschieden werden. - Zustimmung

Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Hartmannsdorf am 12.09.2013Beschluss - Nr. 14 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt, ent-sprechend des Submissionsergebnisses folgendes:1. Der Zuschlag zur Planung des Konzeptes Erneuerung Trink-

wasserleitung 2014 wird an das wirtschaftlichste Angebot des IB Dr. Siebert, Gera vergeben.

2. Das Ingenieurbüro wird mit der sofortigen Planung in den Leistungsphasen 1-3 (bis zur Entwurfsplanung ) beauftragt, um das Projekt der Sanierung der Trinkwasserleitung frist-gemäß beim ALF zur Förderung beantragen zu können. Die Planungskosten sind ebenfalls förderwürdig und im Förder-antrag daher zu berücksichtigen.

Die Leistungsphasen 4 bis 9 (Genehmigungsplanung bis Über-wachung der Gewährleistung und Dokumentation ) sind erst nach Bewilligung der Mittel im Jahr 2014 in Auftrag zu geben.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 15 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt die außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2013 in der Haus-haltsstelle 4640.9410 „Kindertagesstätte, Erneuerung Trinkwas-serleitung - Planungskosten“ in Höhe von 3.000,00 Euro.

Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen aus den Garantie-fondsleistungen.- Zustimmung

Gemeinde Heideland

Beschlüsse des Gemeinderates der Gemein-de Heideland zur Sitzung am 29.08.2013Beschluss - Nr. 81 / 2013:Die Gemeinde Heideland hat zur schnellstmöglichen Beseiti-gung der Hochwasserschäden vom Juni 2013 über die Gewäh-rung von staatlichen Zuwendungen folgende Maßnahmen durch-geführt:1. Straßensanierung Am Anger/Dorfstraße in Königshofen2. Straßensanierung Dorfstraße/Am Trafohäuschen in Königs-

hofen3. Schlamm- und Unratbeseitigung/Graben heben am Friedhof

in Buchheim- Zustimmung

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 9 - Nr. 10/2013

b) die Parkplätzec) die Straßenrinnen und Einflußöffnungen der Straßenkanäled) die Gehwege und Schrammborde,e) Böschungen, Stützmauern u. ä. f) die Überwegeg) entfällt

(3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgän-gerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahr-bahn abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z. B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Soweit in Fußgän-gerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Be-reichen (Zeichen 325 STVO) und anderen Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.Sicherheitsstreifen bis 0,50 m, sog. Schrammborde, sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung.

(4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichne-ten Überwege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Straßenkreuzungen und Einmündungen in Verlängerung der Gehwege.

§ 3Verpflichtete

(1) Verpflichtet im Sinne dieser Satzung für die in § 1 bezeich-neten Grundstücke sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach § 1030 ff BGB, Woh-nungsberechtigten nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nut-zung des Grundstückes dringlich Berechtigte, denen - abge-sehen von der oben erwähnten Wohnungsberechtigung - nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht.

(2) Gleiches gilt für sonstige Besitzer, die das Grundstück gebrau-chen, wenn sie die durch diese Satzung begründeten Verpflich-tungen vertraglich übernommen haben und wenn dazu die Ge-meinde ihre jederzeit frei widerrufliche Genehmigung erteilt hat.

(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 Verpflichteten haben in ge-eigneter Weise Vorsorge zu treffen, daß die ihnen nach dieser Satzung auferlegten Verpflichtungen ordnungsgemäß von einem Dritten erfüllt werden, wenn sie das Grundstück nicht oder nur unerheblich selbst nutzen. Name und Anschrift des Dritten sind der Gemeinde umgehend mitzuteilen.

(4) Verpflichtete nach Abs. 1 können nur dann in Anspruch ge-nommen werden, wenn die Reinigungspflicht gegenüber Ver-pflichteten nach Abs. 2 nicht durchsetzbar ist.

(5) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie er-schließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (Kopfgrundstück) und die dahinterliegenden Grund-stücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an die öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Die Grundstücke bilden auch dann eine Straßenrei-nigungseinheit, wenn sie durch mehrere Straßen erschlossen werden. Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen Grundstücke dann, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer die-ser Straße zugekehrten Seite hinter dem Kopfgrundstück liegen.

Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von Woche zu Woche. Sie be-ginnt jährlich neu mit dem ersten Montag eines jeden Jahres bei dem Verpflichteten des Kopfgrundstückes, fortfahrend in der Rei-henfolge der dahinterliegenden Grundstücke. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke können auch eine andere Reihenfolge der Reinigungspflicht vereinbaren.

§ 4Umfang der Reinigungspflicht

Die Reinigungspflicht umfaßt:a) die allgemeine Straßenreinigung (§ 6 bis 9),b) den Winterdienst (§ 10 und 11)

Beschluss - Nr. 85 / 2013:Das Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB, § 17 StBaufG, des Denkmalschutzgesetzes, des Naturschutzgesetzes, dem Thür.WaldG, nach dem BauGB-Maßnahmegesetz, gem. § 3 Wobau-ErlG wird durch die Gemeinde hinsichtlich der / des im Grund-stückskaufvertrag UR-Nr. 1360 und 1484/13 - sc, Notar Dr. Seikel , genannten Flurstücke/s nicht ausgeübt. - Zustimmung

Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Heideland zur Sitzung am 19.09.2013Beschluss - Nr. 86 / 2013:Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben in 07613 Heideland, OT Großhelmsdorf, -Bau von Blockbohlenhaus und Garagen auf zu.Das Bauvorhaben entspricht den Festlegungen des Bebauungs-planes.- Zustimmung

Beschluss - Nr. 87 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die ver-messene Teilfläche in der Gemarkung Großhelmsdorf (Wohnge-biet „Lehmgrube“) zu verkaufen.Auf die Aufnahme einer Belastungsvollmacht wurde vom Erwer-ber verzichtet.

Begründung: Die Reduzierung des Bodenrichtwertes um 5,00 € ergibt sich aus der Notwendigkeit der durch den Erwerber noch durchzuführenden teilweisen Abholzung des Baugrundstückes.

Der Beschluss-Nr. 82/2013 wird aufgehoben.- Zustimmung

Beschluss - Nr. 88 / 2013:Die Gemeinde Heideland stimmt dem Bauvorhaben in 07613 Heideland, OT Etzdorf - Anbau Vorstellbalkon - zu.- Zustimmung

Beschluss - Nr. 89 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt :Das Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB, § 17 StBaufG, des Denkmalschutzgesetzes, des Naturschutzgesetzes, dem Thür.WaldG, nach dem BauGB-Maßnahmegesetz, gem. § 3 Wobau-ErlG wird durch die Gemeinde hinsichtlich der / des im Grund-stückskaufvertrag UR-Nr. 1817/13 - ja, Notar Dr. Seikel, genann-ten Flurstücke/s in der Gemarkung Etzdorf, nicht ausgeübt. - Zustimmung

Auszug aus der Satzung über die Straßenreinigung

im Gebiet der Gemeinde HeidelandI. Allgemeine Bestimmungen

§ 1Übertragung der Reinigungspflicht

(1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 49 Abs. 1 bis 3 des Tür. Straßengesetzes wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentlichen Straßen erschlossenen, bebauten und un-bebauten Grundstücke übertragen.

§ 2Gegenstand der Reinigungspflicht

(1) Zu reinigen sind:a) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 1, Satz 2

des Thür. Straßengesetzes) alle öffentlichen Straßen, b) außerhalb der geschlossenen Ortslage die öffentlichen Stra-

ßen bzw. Straßenabschnitte, an die bebaute Grundstücke angrenzen (§ 49 Satz 2 Thür. Straßengesetz).

(2) die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:a) die Fahrbahnen einschl. Radwege, Mopedwege und Stand-

spuren,

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 10 - Nr. 10/2013

§ 9 Freihalten der Vorrichtungen für die Entwässerung und für

die BrandbekämpfungOberirdische, der Entwässerung oder der Brandbekämpfung die-nende Vorrichtungen auf der Straße müssen jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluß störenden Gegenständen, auch von Schnee und Eis, freigehalten werden.

Stadt Schkölen

Beschlüsse des Stadtrates Schkölen zur Sitzung am 16.09.2013Beschluss Nr. 183-34/2013Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2013 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungs-planes „Taubenherd“ im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB beschlossen.(siehe ausführliche Bekanntmachung)- Zustimmung

Beschluss Nr. 184-34/2013Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2013 den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Tauben-herd“ gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur einmonatigen Auslegung bestimmt.(siehe ausführliche Bekanntmachung) - Zustimmung

Bekanntmachung der Stadt Schkölen

über die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Taubenherd“ im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB und der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

1. Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Taubenherd“

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2013 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungspla-nes „Taubenherd“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im be-schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.Die Änderungen betreffen Art und Maß der baulichen Nutzung mit dem Ziel der Zulässigkeit von Wohnbebauung, Freiflächen- und Grünanlagen sowie Parkflächen.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt. Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,55 ha und wird umgrenzt von • Straße„Fabrikweg“imSüden• EinkaufsmarktimWesten• GartenstraßeundGartenanlageimNordensowie• GartenanlageimOsten

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§ 5Verschmutzung durch Abwässer

Den Straßen, insbesondere auch den Rinnen, Gräben und Ka-nälen dürfen keine Haus-, Fäkal- oder gewerbliche Abwässer zugeleitet werden.Desgleichen ist auch das Ableiten von Jauche, Blut oder sonsti-gen schmutzigen, die Straßendecke angreifenden oder übelrie-chenden Flüssigkeiten sowie von Chemiekalien, Ölen und Fetten untersagt.

II. Allgemeine Straßenreinigung

§ 6Umfang der allgemeinen Straßenreinigung

(1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, daß eine Störung der öffent-lichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheits-gefährdung, infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benut-zung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen (Straßen-abschnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke (As-phalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in ihrer Wirkung ähnlichen Material) versehen sind.

(2) Bei nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßen-teile) oder Straßen mit wassergebundener Decke umfaßt die Rei-nigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreini-gungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem.

(3) Der Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Be-sprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Um-stände entgegenstehen (z. B. ausgerufener Wassernotstand).

(4) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, die die Straße nicht beschädigen.

(5) Der Straßenkehrricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn, noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungs-anlagen, offenen Abwässergräben, öffentlich aufgestellten Ein-richtungen (z.B. Papierkörbe, Glas- und Papiersammelcontainer) und öffentlich unterhaltenen Anlagen (z. B. Brunnen, Gewässer usw.) zugeführt werden.

(6) In besonderen Fällen, z. B. Frühjahrsputz, stellt die Gemeinde Container für die Lagerung des Straßenkehrrichts bereit. Hier-über werden die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung informiert.

§ 7Reinigungsfläche

(1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. Bei Plätzen ist außer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 4 m breiter Streifen - vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahn- bzw. Platzmitte - zu reinigen.

(2) Hat die Straße vor einem Grundstück eine durch Mittelstreifen oder ähnliche Einrichtungen getrennte Fahrbahn, so hat der Ver-pflichtete die gesamte Breite der seinem Grundstück zugekehr-ten Fahrbahn zu reinigen.

§ 8Reinigungszeiten

(1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den nor-malen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen durch die nach § 3 Verpflichteten einmal wöchentlich am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen.

(2) Darüber hinaus kann die Gemeinde bestimmen, daß in be-sonderen Fällen (Veranstaltungen, Volks- und Heimatfeste, Um-züge u. ä. ) einzelne Straßen zusätzlich gereinigt werden müs-sen. Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekanntzumachen.

(3) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach § 17 Abs. 1 des Thür. Straßengesetzes bleibt unberührt.

Impressum: Amtsblatt der VG „Heideland-Elstertal-Schkölen“Herausgeber: VG „Heideland-Elstertal-Schkölen“Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.deTel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:Herr Bierbrauer, Gemeinschaftsvorsitzender und die Bürgermeister der 6 Mitgliedsge-meinden der Verwaltungsgemeinschaft und der Stadt SchkölenVerantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Ver-lag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigen-veröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Ge-schäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Dies-bezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltun-gen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 11 - Nr. 10/2013

2. Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Taubenherd“ mit 3. Änderung

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16.09.2013 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes „Taubenherd“ mit der 3. Änderung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB die Auslegung der Planzeichnung mit den Ände-rungen und der Begründung zu den Änderungen beschlossen.

Der Planentwurf mit den Änderungen, bestehend aus der Plan-zeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie die Begrün-dung zu den Änderungen in der Fassung vom 05.09.2013 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 22. Oktober bis einschließlich 25. November 2013

im Bauamt der VerwaltungsgemeinschaftHeideland-Elstertal-Schkölen,Naumburger Str. 4, 07619 Schkölen

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Es findet keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir-kungen der Planung im Rahmen dieser Auslegung informieren.Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift bei der

Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Bauamt Schkölen, Naumburger Str. 4, 07619 Schkölen vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der weiteren Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksich-tigt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrol-le nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. ( § 3 Abs.2 Satz 2 Halb-satz 2 BauGB)

Schkölen, den 24.09.2013

Dr. Darnstädt Bürgermeister Stadt Schkölen

Gemeinde Silbitz

Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Silbitz am 10.09.2013Beschluss - Nr. 12 / 2013:Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz billigt das erteilte ge-meindliche Einvernehmen des Bürgermeisters der Gemeinde Silbitz an die Untere Wasserbehörde zur Errichtung einer Brücke auf dem Flurstück 327, Flur 5.

Begründung:Ursprünglich wurde durch die Bauherren ein Antrag auf Bauge-nehmigung nach § 63b ThürBO bei der Unteren Baubehörde des Landratsamtes eingereicht. Da es sich um eine private Verkehrs-anlage (Brücke) handelt, die eine lichte Weite geringer als 5 m besitzt, ist nach § 63 Abs. 1 Nummer 7 ThürBO das Bauvorha-ben genehmigungsfrei. Gemäß Thür. Wassergesetz war jedoch die Untere Wasserbehörde zu beteiligen. Diese forderte eilig die Stellungnahme der Gemeinde Silbitz. Der Bürgermeister war hierzu befugt. - Zustimmung

Gemeinde Walpernhain

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 der Gemeinde WalpernhainDie 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushalts-plan 2013 (Beschluss des Gemeinderates vom 27. August 2013 - Beschluss Nr.: 16/2013) und der Finanzplan (Beschluss des Gemeinderates vom 27. August 2013 - Beschluss Nr.: 17/2013 ) wurde der Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 23.09.2013 die rechtsaufsichtliche Würdigung der 1. Nachtragshaushaltssat-zung der Gemeinde Walpernhain für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 57 III Satz 3 ThürKO und § 21 III ThürKO vom 16.08.1993 in der Zeit vom 15.10.2013 bis 30.10.2013 während der Öffnungszeiten in der Verwaltungs-gemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Nöben 3, 07613 Crossen öffentlich aus.

Walpernhain, 27.09.2013

HanfBürgermeister

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 12 - Nr. 10/2013

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Walpernhain (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr 2013

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO vom 16.08.1993, GVBl. S. 501), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (vom 08.06.1995, GVBl. S. 200), unter Beachtung des Thüringer Gesetzes zur Regelung des Kommunalen Finanzausgleichs (ThürFAG vom 15.03.1995, GVBl. S. 149) und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV vom 26.01.1993, GVBl. S. 181) erlässt die Gemeinde Walpernhain folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge um um gegenüber bisher auf nunmehr EUR EUR EUR EUR veränderta: im Verwaltungshaushaltdie Einnahmen 0 0 170.000 170.000 die Ausgaben 0 0 170.000 170.000

b: im Vermögenshaushaltdie Einnahmen 0 700 41.000 40.300 die Ausgaben 0 700 41.000 40.300

§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und In-vestitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeinde-steuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 271 %

2. Grundsteuer B, für die Grundstücke 389 %

3. Gewerbesteuer 357 %

§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite (§ 65 II Nr. ThürKO ) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird um 12.000 Euro erhöht und damit auf 40.000 Euro festge-setzt.

§ 6 *

§ 7Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

Walpernhain, 27.09.2013

HanfBürgermeister Siegel

§ 6 * Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnah-men und Ausgaben und Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.

Ende des amtlichen Teiles

Mitteilungen und Verschiedenes

Verwaltungsgemeinschaft

Schließung der VerwaltungWegen des Feiertages am 31. Oktober 2013 (Reformations-tag) bleibt die Verwaltung am Freitag, dem 01. November 2013 geschlossen.

Wir bitten die um Verständnis

BierbrauerGemeinschaftsvorsitzender

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Abfallwirtschaftsbetrieb

2. Schadstoffkleinmengensammlung aus Haushalten im Jahr 2013

Im Saale-Holzland-Kreis findet vom 15.10. - 16.11.2013 die 2. Sammlung von Schadstoffkleinmengen in diesem Jahr statt.

Die Termine für die Sammelaktion entnehmen Sie bitte dem un-ten stehenden Tourenplan oder der Internetseite des Abfallwirt-schaftsbetriebes (www.awb-shk.de).

Am Schadstoffmobil wird u.a. Folgendes angenommen:

Schadstoffe:

Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akkus, Allzweckreiniger, Autopf-legemittel, Batterien, Beizen, Chemikalien aller Art, Desinfek-tionsmittel, Düngemittelreste, Energiesparlampen, Farbreste, Farbverdünner, Frostschutzmittel, Fixierbäder, Fotochemikalien, Fensterputzmittel, Fleckenentferner, Fugendichtmasse, Garten-chemikalien, Gifte, Grillanzünder, Grillreiniger, Halogenlampen, Haushaltschemikalien, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, In-sektenvernichtungsmittel, Imprägniermittel, Kalkentferner, Kleb-stoffe, Kosmetika, Lacke, Laugen, Lederspray, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Medikamente, Nagellack, Nagellackentferner, Nitroverdünnung, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberabfälle, Rat-tengift, Reinigungsmittel, Rohrreiniger, Rostschutzmittel; Salben, Sanitärreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmieröle, Sil-berputzmittel, Thermometer, Terpentin, Trockenbatterien, Ver-dünnung, Waschbenzin, WC-Reiniger, Zweikomponentenkleber u. a.

Schadstoffe sind dem Personal des Schadstoffmobiles persön-lich zu übergeben. Eine unbeaufsichtigte Bereitstellung an den Standplätzen des Schadstoffmobiles ist nicht erlaubt.

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 13 - Nr. 10/2013

Elektro- und Elektronikgeräte werden nicht mehr am Schad-stoffmobil angenommen, diese können Sie telefonisch unter der Nummer 0800 589 0285 zur Abholung anmelden.

Weiterhin gibt es seit 01.01.2010 die Möglichkeit der Selbstan-lieferung von Elektrogeräten auf dem Gelände der SITA Erzge-birge GmbH in 07639 Tautenhain, Am Sportplatz 8, zu folgenden Zeiten:

Montag und Mittwoch von 13.00 - 16.00 Uhr.

Darüber hinaus können die Geräte in kleinen Mengen an der Müllumladestation in Großlöbichau abgegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Geräte selbst zu entladen sind und kein Personal zur Hilfe vorhanden ist.

Freitag, 18. Oktober 2013

Königshofen Wertstoffcontainerstellplatz 10.00 - 10.15 UhrLindau Wertstoffcontainerstellplatz 10.30 - 10.45 UhrRudelsdorf Wertstoffcontainerstellplatz 11.00 - 11.15 UhrGroßhelmsdorf Wertstoffcontainerstellplatz 11.30 - 11.45 UhrTörpla Wertstoffcontainerstellplatz 16.55 - 17.10 Uhr

Donnerstag, 07. November 2013

Seifartsdorf untere Bushaltestelle 10.00 - 10.15 UhrSilbitz Parkplatz an der Schule 10.25 - 10.50 UhrTauchlitz Wertstoffcontainerstellplatz 11.00 - 11.15 UhrAhlendorf Wertstoffcontainerstellplatz 11.40 - 12.05 UhrCrossen Parkplatz an der Hauptstraße 13.05 - 13.50 UhrNickelsdorf Wertstoffcontainerstellplatz 14.00 - 14.15 UhrHartmannsdorf Wendeschleife am Raudabach 14.30 - 14.45 UhrRauda Gemeindeparkplatz an der 14.55 - 15.10 Uhr Bahnhofstraße Etzdorf Bushaltestelle 16.00 - 16.15 UhrThiemendorf Wertstoffcontainerstellplatz 16.25 - 16.40 UhrBuchheim Bushaltestelle 16.50 - 17.05 UhrWalpernhain Bushaltestelle 17.20 - 17.35 Uhr

Gemeinde Crossen an der Elster

Die Gemeinde Crossen lädt, am Mittwoch, dem

6. November 2013 ab 15.00 Uhr alle Seniorinnen und Senioren,

die im Oktober 65 Jahre und älter geworden sind, mit ihrem Partner,

zu einer musikalischen Geburtstags- feier mit Kaffee und selbst gebackenen Kuchen ein.

Begrüßt werden Sie, liebe Gäste, um 15.00 Uhr

von Bürgermeister Jens Lüdtke.

Anmeldung bei Annette Fleischhauer

unter 22 937.

Nicole Zoch

Senioren- Geburtstagskaffee im Klubhaus Crossen

Senioren-Veranstaltungam Dienstag, dem 22. Oktober 2013

ab 17.00 Uhr im Klubhaus Crossen, Raum Ahlendorf

ca. 1stündiger Filmvortrag von und mit Gerhard Fischer.Gezeigt werden 3 Kurzfilme:- Ein Tag im Herbst,- Hochwasser 2013 In Crossen- Naturfilm: Wildschwein mit Frischlingen

Die Seniorenbetreuer Silvia Schneider und Annette Fleisch-hauer laden recht herzlich ein.

Ohne Rauch geht’s auch!

Bioenergieregion sammelt wieder kostenlos Ast- und Strauchschnitt

Das Pilotprojekt der Bioenergieregion „Jena-Saale-Holzland“ geht in die zweite Runde. Wie bereits im Frühjahr 2013 besteht vom 18. Oktober bis 02. November 2013 wieder die Möglich-keit für die Bürgerinnen und Bürger im Saale-Holzland-Kreis ihren Ast- und Strauchschnitt KOSTENLOS an verschiedenen Sammelstellen im Landkreis abzugeben:· Bad Klosterlausnitz, An der Kaiserquelle,

Tel: 036601 / 571 0· Crossen, Gärtnerei „Grüner Kern“ (Floßstraße),

Tel: 036693 / 200 69Die Plätze haben jeden Freitag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und jeden Samstag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.Im nächsten Jahr will die Bioenergieregion zusammen mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises noch mehr Gemeinden in das Vorhaben einbinden, damit weitere Plätze für die Sammlung zur Verfügung gestellt werden können und somit der Anfahrtsweg für die Bürger verkürzt wird. Auf Nachfrage vie-ler Privatpersonen wird ab nächstem Frühjahr auch eine kosten-lose Abgabe von Grünschnitt möglich sein.Mit der Sammelaktion soll erreicht werden, dass die Luft im Saale-Holzland-Kreis während der jährlichen Verbrennungstage sauber bleibt und nebenbei sogar das abgegebene Material als Rohstoff für die lokalen Holzheizkraftwerke oder Biogasanlagen dient. Damit verschwindet die Energie, die in diesen Substraten steckt, wie sonst üblich, nicht einfach als beißende Rauchwolke in der Luft, sondern kommt den lokalen öffentlichen und sozialen Gebäuden als Strom oder Wärme zu Gute.Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Bioenergieregion „Je-na-Saale-Holzland“ gerne unter der Telefonnummer 03 66 93 / 23 09 45 zur Verfügung.

Gemeinde Rauda

Neues von den Raudaer Senioren

Die Zusammenkunft der Raudaer Senioren im Monat September war ein besonderes Ereignis.Frau Schaller aus Crossen sollte uns das weitere Leben von Elisa-beth von Heyking näher bringen.

Mit Hilfe von Herrn Pleiner, Frau Jusciak, Frau Berndt wollten wir un-serem Raum ein besonderes Flair geben - aber es zeigte sich, dass wir nur den verarmten Adel reprä-sentieren konnten. Unsere Geburtstagskinder Frau Hilpert, Frau Bernhardt und Frau Göbel sowie Oma Ingrid und Frau

Schlehahn gaben alles, damit für das Wohlbefinden der Senioren gesorgt werden konnte.

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 14 - Nr. 10/2013

Entsorgungstermine im Oktober/ November 2013 für Schkölen und Orte Die gelben Tonnen werden abgeholt in allen Ortenam Donnerstag, den. 10.10., 24.10., 07.11. und am 21.11.2013

Die Hausmülltonnen werden abgefahren in allen Orten am Donnerstag, den, 17.10., 14.11.und am 28.11.2013am Freitag, den 01.11.2013

Die blauen Tonnen stellen Sie bitte bereit in Rockau und Wetzdorfam Freitag, den 11.10., 25.10., 08.11. und am 22.11.2013

in Graitschen/H. am Dienstag, den 08.10., 22.10., 05.11. und am 19.11.2013

in allen anderen Orten am Montag, den 07.10., 21.10., 04.11. und 18.11.2013

Ortsteil Wetzdorf

An die Wetzdorfer Waldbesitzer der Gemarkungen Frauenprießnitz, Wichmar, Rodameuschel Sehr geehrte Damen und Herren,werte Waldbesitzer,

ab sofort liegt in der VG Dornburg- Camburg, Rathausstraße 1 in Dornburg der Fachbeitrag Wald zum Managementplan für das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Frauenprießnitzer Holz und Laase“ zur Einsichtnahme aus.

Dieses Dokument wurde im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN), durch das Service- und Kompetenzzentrum (SUK) in Gotha und der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Thüringen Forst in Erfurt erstellt.

Der vorgelegte Fachbeitrag soll den betroffenen Waldbesitzern bei der naturschutzfachlichen Bewertung und Bewirtschaftung Ihrer Waldgebiete dienen.

Am Donnerstag, dem 17. Oktober 2013 findet dazu im Rent-amt Frauenprießnitz um 18.00 Uhr eine Regionalkonferenz statt.

Alle anstehenden Fragen, Probleme und Hinweise werden durch Vertreter des SUK und der AöR- Forst aufgenommen und ge-klärt.

In Erwartung einer regen Teilnahme Verbleiben wir

Ihr Forstamt JenaBöttcher

Gemeinde Silbitz

Grabgestaltung auf dem Friedhof in Silbitz - WiesengrabstätteWir möchten alle Friedhofsbesucher darauf hinweisen, dass es nicht gestattet ist, auf dem Wiesengrabfeld Blumen, Blumen-schalen und dergleichen hinzustellen.

SchlagBürgermeister

Groß war die Freude, dass das Ehepaar Göpel zu Gast war, denn Helga gestaltet seit diesem Jahr die wunderschönen Ge-burtstagsgeschenke aus.

Nachdem wir den Kuchen genossen hatten, entführte uns Frau Schaller in das bewegte Leben der Elisabeth von Heyking. Sehr emotional schilderte uns Frau Schaller wie diese kluge Frau, vom deutschen Adel wegen ihrer schnellen Heirat mit von Heyking geschasst in Indien, Mexiko, China und Ägypten hofiert wurde.

Ihr Buch „Briefe, die ihn nicht erreichten,“ wurde ein Bestseller. Ihre heimliche Liebe galt dem Schloss Crossen, dessen Erbe sie sich erstreiten musste. Von 1908 bis 1925 lebte sie hier, gestalte-te das Schloss zu einem literarischen Zentrum.

Der Verlust ihrer beiden Söhne im 1. Weltkrieg weckte in ihr die Sehnsucht nach einer friedlichen Welt. Frau Schallers Vortrag hat uns alle sehr berührt. Vielen Dank!Ein weiterer Höhepunkt war das Abendessen. Unsere Brigitte Winkler, die zu ihrem Geburtstag schwer erkrankt war, hat durch eisernen Willen und viel Optimismus ihre Genesung geschafft.Sie hat 30 Senioren bekocht. Hähnchenkeulen, Reis und Salat haben vorzüglich geschmeckt. Wir danken und ziehen den Hut.

Ein herzliches Dankeschön sagen wir auch unserem Gemeinde-arbeiter mit seinem Team.

Die Betreuer

Stadt Schkölen

Einwohnerversammlungen 2013

Sehr geehrte Einwohner der Einheitsgemeinde Stadt Schkölen!

Wie in den vergangenen Jahren finden auch in diesem Jahr Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen statt. Ich möchte mit Ihnen über das vergangene Jahr sprechen und im konst-ruktiven Gespräch die Entwicklung der nächsten Monate auf-zeigen.

Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Anregungen und Probleme mit mir zu diskutieren.

Die Termine sind nachstehend aufgeführt. Die Versammlun-gen finden in den bekannten örtlichen Räumlichkeiten statt.

22.10.2013 Rockau Dorfgemeinschaftshaus24.10.2013 Wetzdorf Feuerwehr28.10.2013 Dothen Saal Dorfgemeinschaftshaus04.11.2013 Graitschen Dorfgemeinschaftshaus05.11.2013 Nautschütz alte Schule Zschorgula12.11.2013 Hainchen Saal Dorfverein14.11.2013 Schkölen Saal Rittergut

Die Einwohnerversammlungen beginnen jeweils 19.00 Uhr.

Dr. DarnstädtBürgermeister

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 15 - Nr. 10/2013

Zusätzlich gab es noch zwei weitere Spendenaktionen, die nicht unerwähnt bleiben sollen. Zu einem wurde während des Basars dazu aufgerufen, Spielzeug, was nicht mehr benötigt oder ver-kauft wurde, an den Hort der Grundschule und den Kindergarten zu spenden. Beide Einrichtungen konnten sich über eine große Kiste altersgerechtes Spielzeug freuen.

Die neuen Spielsachen kamen bei den Hortkindern sehr gut an

Zum anderen wird derzeit fleißig für die Kleinsten des Kindergar-tens „Villa Kunterbunt“ gesammelt. Der Elternbeirat des KiGas hat dazu aufgerufen, Spenden für ein neues Klettergerüst für die unter 3Jährigen zu sammeln. Das alte Klettergerüst musste aus Sicherheitsgründen abgerissen werden. Auch hier kam ein or-dentlicher Betrag zustande.

Das Highlight, welches sich das Team des Kleider-Basares aus-gedacht hatte, war die zum ersten Mal statt gefundene Kinder-betreuung. Unter der Leitung von Conny Heiner konnten sich die Kinder, während die Eltern einkaufen waren, auf der Bastelstra-

Förderung für unsere Sportjugend

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

die Firma Sportwerbung A. Dold aus Chemnitz führt in den nächsten Wochen in unserem Ort eine Förderung für die Sport-jugend des

SV Elstertal Silbitz/ Crossen e.V.

durch. Hierbei geht es um den Vertrieb von Medien. Bei entsprechendem Erfolg der Förderung wird unser Nach-wuchs mit neuen Trikots, Bällen und anderen Sportartikeln un-terstützt.Da wir uns von der Seriosität der Firma überzeugt haben und viele andere Vereine der Region ebenfalls mitmachen, haben wir unsere Teilnahme an der Förderung bestätigt.

Mit besten Grüßen verbleibe ich im Namen der Sportjugend un-seres Vereins.

Der Vorstand des „SV Elstertal Silbitz/ Crossen e.V.“

SV-Elstertal-Silbitz-CrossenDie Vorstandswahl (Vorsitzender, Stellvertreter und Kassen-wart) findet am

9. November 2013 um 18:00 Uhr im Klubhaus Crossen (Hauptstraße 12)

statt.

Wir bitten um rege Beteiligung.

Der Vorstand

Kleingartenanlage Landmannsberg e. V. Crossen an der Elster

In unserer Gartenanlage warten freie Gär-ten von je ca. 300 m2 mit Laube, Wasser- und Elektroanschluss auf einen neuen Be-sitzer.

Wer Interesse hat, kann sich telefonisch un-ter 036693/ 22 292 beim Vorsitzenden des Gartenvereins melden.

5. Kinder-Kleider-Basar in SchkölenAm 21. September 2013 war es wieder soweit - der Ratskeller in Schkölen öffnete seine Türen, um den 5. Kinder-Kleider-Basar zu veranstalten. Wie bereits in den Jahren zuvor, ist auch dieses Jahr die Anzahl der Verkäufer drastisch gestiegen. Waren es im Februar rund 90 Verkäufer, boten dieses Mal bereits ~ 120 Ver-käufer ihre gut erhaltenen Kindersachen an.

Schon am vorangegangenen Freitag startete das Team um 15 Uhr und gab mit den zahlreichen freiwilligen Helfern alles, um den Saal so zu gestalten, dass die Käufer strukturiert und über-sichtlich in der Fülle der Angebote suchen konnten. In den 3 Jah-ren hat sich mittlerweile ein fester Helferstamm etabliert, der zwei Mal im Jahr Alles gibt und seine Freizeit opfert, um zum Gelingen des Basars beizutragen. An dieser Stelle noch einmal ein herzli-ches Dankeschön an alle!

Die harte Arbeit hat sich auch dieses Jahr wieder gelohnt: ins-gesamt konnten erneut stattliche Beträge an die Grundschule Schkölen, an den Kindergarten „Villa Kunterbunt“ und an den Jugendclub in Schkölen gespendet werden.

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 16 - Nr. 10/2013

ße vergnügen, die der Jugendclub veranstaltete. Hierfür auch nochmal ein herzliches Dankeschön für die tolle Idee und die Bemühungen.

Der große Ansturm und die vielen vergebenen Nummern (~ 150) sind der Grund, warum es auch im nächsten Jahr wieder zwei Kleider-Basare in Schkölen geben wird. Und der erste Termin steht schon fest: 1. Februar 2014. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Christina Vater

„Kleiderbasar war wieder ein voller Erfolg“Am 3. Septemberwochenende fand nun schon der 26. Kinder-Kleiderbasar statt.

Dank der vielen fleißigen Helfer, unserer treuen Verkäufer und natürlich auch Kunden, konnten wir einen Umsatz von 618€ ver-buchen. Dieser stolze Betrag kommt dem Kindergarten „Elster-talspatzen“, der Crossner Grundschule und einer privaten Spen-denaktion zu Gute.

Zum Verkauf hatten sich 126 alte und neue Verkäufer angemeldet.

Der nächste Basar findet im März 2014 statt. An dieser Stelle noch einmal besonderen Dank an die Crossner und Silbitzer Ge-meindearbeiter für ihre Unterstützung. Das Kleiderbasarteam!

Der Gesangsverein „Humor“ Schkölenlädt zum

Musikalischen Weinnachmittag

am Sonntag, den 27.10.2013 ab 15.00 Uhr in den Ratskellersaal Schkölen recht herzlich ein.

Eintritt frei!

Anmeldungen bitte bei der Stadtverwaltung SchkölenTel. 036694/4030

oder bei den Mitgliedern des Gesangvereins

Kindertagesstätten

20. Laternenfest

Am 11.11.2013 laden wir alle recht herzlich ein, das Laternen-fest mit uns gemeinsam zu feiern. Wir treffen uns um 18.30 Uhr am Ortsausgang Königshofen in Rich-tung Gösen.

Begleitet vom Spielmannszug Kö-nigshofen, ziehen wir durch den Ort. Anschließend können sich alle bei ei-nem Tee oder einem Glas Glühwein im Kindergarten aufwärmen.Für Hungrige braten wir wieder Roster!

Wir erwarten Euch mit Euren bunten Laternen. Vor unserem gemeinsamen Umzug haben In-teressierte die Möglichkeit in der Kirche zu Königshofen mehr über Martin zu hören und Martinshörnchen mitein-ander zu teilen. Beginn: 17.45 Uhr

Die Kita „Heideknirpse“ Königshofen

Exkursion nach ErfurtWie in jedem Schuljahr hieß es auch in diesem Jahr: Auf zu einer gemeinsamen Exkursion der Schüler und Lehrer der Re-gelschule Schkölen.

Unsere Landeshauptstadt Erfurt zu erkunden, erschien uns ein lohnenswertes Ziel. Während die Schüler der 9. und 10. Klasse durch eine interessante Stadtführung Erfurt und seine Geschich-te kennen lernten, haben die Mittelklassen mit unserem zur Zeit gastierenden Besuch aus Kirgistan die EGA erkundet.

Zur Herbstzeit konnte man nicht nur die bunte Vielfalt der Dahli-en bewundern, sondern auch die Skulpturen, die durch Kürbisse gestaltet wurden. Die Schüler der 5. und 6. Klasse wurden mit Frau Eberhardt, Leiterin des „Grünen Klassenzimmers“, auf die Ökoralley geschickt. Didaktisch-pädagogisch vorbereitete Auf-gaben fokussierten den Blick der Kinder. Alle Schauhallen, an-gefangen von der Schmetterlingshalle über die Kakteenhalle bis zum grünen Regenwald, wurden den Schülern der 7. Klasse von Frau Eberhardt erklärt.

Die 8. Klasse erkundete selbstständig in Gruppen mit Navigati-onsgeräten das Areal. Aufgaben sollten gelöst werden und alle hatten mit mehr oder weniger Erfolg das Ziel wieder erreicht. Ihre Teilnahme wurde durch eine Urkunde bestätigt.Unsere Gäste aus der kirgisischen Partnerschule kamen aus dem Staunen nicht mehr heraus. Die Pflanzenvielfalt sind sie aus ihrer kargen, gebirgigen Region nicht gewöhnt. Das kontinentale Klima entwickelt eine andere, recht spezielle Fauna und Flora.

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 17 - Nr. 10/2013

Kirchengemeinde Schkölen

Gottesdienste:Die Gottesdienste feiern wir im Gemeinderaum.Vor der Predigt gehen die Kinder zum Kindergottesdienst.

Samstag, 12.10.19.00 Uhr „Der Besuch“ -

Theater zum Einsteigen im Ratskellersaal

Sonntag, 13.10.kein Gottesdienst

Sonntag, 20.10.kein Gottesdienst

Sonntag, 27.10.10.30 Uhr Gottesdienst im Kreis mit Meik Franke

Sonntag, 03.11.10.30 Uhr Abendmahls-Gottesdienst

Sonntag, 10.11.10.30 Uhr Gottesdienst zum Gedenken

an die ReichsprogromnachtMontag, 11.11.16.30 Uhr Martinsfeier in der Kirche mit Abschluß

der Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ danach Laternen-Umzug durch die Stadt

Sonntag, 17.11.kein Gottesdienst

- Kindernachmittag „Boxenstopp“: mittwochs 16 - 18 Uhr- Konfirmandenunterricht: donnerstags 17.00 Uhr- Bibelkreis:

Dienstag, 20.00 Uhr, am 15.10., 05.11. und 19.11.- Frauenhilfe (Seniorenkreis):

Dienstag, 12. November, 14.00 Uhr- Gebet für unsere Stadt:

donnerstags, 18.00 Uhr in der Kirche

Pfarramt Schkölen:Telefon 036694 / 20513; Fax 036694 / 37992Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kirchengemeinde Zschorgula

Sonntag, 13.10.14.00 Uhr Erntedank-Gottesdienst

mit Abendmahl und anschl. GKR-WahlSonntag, 17.11.10.30 Uhr Gottesdienst mit Herrn Uwe Junghans

ErntedankfestDie meisten Erntedank-Gottesdienste sind in diesmal mit der Wahl zum neuen Kirchspielrat bzw. den neuen Gemeindekir-chenräten verbunden. Wir wollen Gott danken für das Wach-sen und Gedeihen, das Er schenkt - in der Natur und in seinem Reich. Wir wünschen uns manches anders und „besser“ in dieser Welt. Aber Gott tut sein Werk an uns, in seiner Schöpfung und in seiner Kirche. Dafür wollen Ihm von Herzen danken.Auch in diesem Jahr bitten wir herzlich um Ihre Erntegaben! Die aus der Zschorgulaer Kirche sind für die Eisenberger Tafel be-stimmt. Danke.

Theater zum Einsteigen in Schkölen

„Der Besuch“ - so heißt das Stück, das am Samstag, den 12. Oktober, um 19.00 Uhr im Ratskellersaal in Schkölen aufge-führt wird. Was wäre, wenn Jesus Christus heute noch einmal auf die Welt käme? Der britische Schriftsteller Adrian Plass hat sich dazu seine Gedanken gemacht und eine kleine Erzählung geschrieben, die hier szenisch umgesetzt wird. Natürlich kommt Jesus in eine Kirchengemeinde, die seinen Besuch schon erwar-tet. Aber vieles läuft ganz anders ab, als erwartet. Jesus stellt die Erwartungen der Leute auf den Kopf, hält sich nicht an Verab-redungen und geht zu Leuten, mit denen man in der Kirche am liebsten nichts zu tu haben möchte…„Theater zum Einsteigen“ ist ein Projekt, das von dem begeis-terten und professionellen Theater-Schauspieler Ewald Landgraf

Am besten hat allen die Vielfalt der Schmetterlinge gefallen. Der gaukelnde, scheinbar schwerelose Flug, die Farbenpracht der Flügelschuppen, der Puppenkasten und die Futterstationen, mit Melonen, Bananen und Apfelsinen ausgestattet, ließen interes-sante Einblicke in diese Insektenwelt zu.

Auf diesem Weg möchten wir uns noch einmal bei der flexiblen Erkundung der EGA mit und durch Frau Eberhardt und ihre Mit-arbeiter bedanken.

K. Zimmer

Kirgisischer Besuch an der Regelschule in SchkölenSeit ca. 2 Jahren hat die Regelschule Schkölen eine Schulpart-nerschaft mit der Mittelschule in Telman in Kirgistan.Ende September besuchten zum 3. Mal kirgisische Kollegen die Regelschule und nahmen aktiv am Schulalltag teil. So wurde von den Kollegen viel im Unterricht hospitiert, um neue Unterrichts-methoden kennenzulernen. Auch nahmen sie an der großen Schulexkursion nach Erfurt teil, an der die gesamte Regelschule beteiligt war. Dort besuchten wir die EGA.Für die Klassen liefen verschiedene Projekte, für unsere Gäste stand der Besuch des Schmetterlings-, Kakteen-, Tropen- und Orchideenhauses auf dem Plan.

Diese Schulpartnerschaft soll in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden, mit dem langfristigen Ziel auch Schüler aus-zutauschen.

K. HoppeSchulleiterin

Kirchliche NachrichtenDer Bibelspruch des Monats Oktober:Vergeßt nicht, Gutes zu tun und mit anderen zu teilen,denn an solchen Opfern hat Gott Gefallen. (Hebräer 13,16)

Opfer gehören in den religiösen Bereich. Dennoch sind sie uns nicht fremd. Wir wissen von Verkehrsopfern. Krieg und Gewalt, wie in Syrien und in Ägypten, fordern ihre Opfer. Unsere Art zu leben fordert Opfer: Wir haben den Wohlstand, andere leben da-durch in großer Not. - Diese Opfer gefallen dem Schöpfer und Ursprung des Lebens gar nicht. Gott freut sich daran, wenn wir miteinander teilen, wenn wir unsere Herzen und Hände öffnen für Menschen in Not. Vielleicht durch ein Päckchen für die Akti-on „Weihnachten im Schuhkarton“. Übrigens: Ein Opfer bringen heißt nicht, von seinem Überfluß etwas abzugeben. Opfern heißt in Wirklichkeit, das zu teilen, was man selber gern hat - im Ver-trauen auf die liebevolle Fürsorge Gottes.

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 18 - Nr. 10/2013

das sonst kein Geschenk zu Weihnachten erhalten würde. Sie teilen und geben ab von dem, was sie haben, um ein Stück Weih-nachtsfreude zu schenken - ganz im Sinne des heiligen Martin. Lassen auch Sie sich einladen, ein Päckchen zu packen und es am Martinstag in die Kirche zu bringen.Gegen 17.00 Uhr soll das der Laternen-Umzug durch die Stadt Schkölen von der Kirche aus starten. Lassen Sie sich herzlich einladen und kommen Sie - mit Kind oder Enkelkind oder auch alleine.

Gemeindekirchenratswahlen

Sie haben es sicher schon gelesen und vorgemerkt: In diesem Herbst werden in der EVANGELISCHEN KIRCHE IN MITTEL-DEUTSCHLAND neue Gemeindekirchenräte und Kirchspielräte gewählt. Dazu haben Sie in den letzten Wochen die Stimmzet-tel und die entsprechenden Unterlagen erhalten. In einigen Ge-meinden waren die Wahlen schon am letzten Wochenende. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Sie unterstützen die Arbeit der Gemeindeleitung, wenn die gewählten Kirchenältes-ten wissen, daß viele Stimmen für sie abgegeben worden sind. Es ist wichtig, daß Sie als Gemeinden hinter der den Männern und Frauen stehen, die ehrenamtlich die Arbeit in der Gemein-deleitung übernehmen. Und bitte beten Sie für Ihre Gemeindekir-chenräte (Kirchenälteste)! Danke.

Friedhofsgeld für Schkölen und Zschorgula

Für die Friedhöfe in Schkölen und Zschorgula gibt es noch ein-mal in diesem Jahr die Möglichkeit, das Friedhofsgeld (die Fried-hofsunterhaltungsgebühr) in bar zu bezahlen.

Dies wird sein in der Woche vom 4. - 8. November 2013.

Für alle, die ihr Geld überweisen möchten, sind hier die Konto-Nummern genannt:

Schkölen: Kirchenkassenkonto Naumburg,Kto-Nr.: 108001499; BLZ: 520 60 410; EK Kassel; Cod. RT 145

Zschorgula: Kirchenkassenkonto Naumburg,Kto-Nr.: 108001499; BLZ: 520 60 410; EK Kassel; Cod. RT 162

Das Friedhofsgeld beträgt in Schkölen 10,- €, in Zschorgula 15,- € pro Jahr.

Danke an alle, die ihren Beitrag schon gezahlt haben und zahlen werden.

Bekanntgabe der Haus- und Straßensammlung 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die diesjährige Haus- und Straßensamm-lung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfür-sorge e.V. in Thüringen im Zeitraum vom

28. Oktober bis 17. November 2013 (Volkstrauertag)

stattfindet.

Die Sammlung ist genehmigt durch das Thürin-ger Landesverwaltungsamt mit Az.: 200.10-2152.10-09/13 TH vom 13. 11. 2012.

Mit freundlichen Grüßen

Henrik HugGeschäftsführer

geleitet wird. Er arbeitet aber mit Leuten, die keine Schauspieler sind. Schon seit fast einem Jahr lernen sie ihre Texte, und nun beginnt die aufregende Probenzeit. Freuen Sie sich auf ein ganz besonderes Theater-Erlebnis!Herzlich willkommen!

Weihnachten im Schuhkarton

Auch in diesem Herbst gibt es die Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“. Die Kirchengemeinde Schkölen lädt herzlich zum Mitmachen ein! Verschenken Sie ein kleines Stück Weihnachts-freude - einen Funken Hoffnung - an Kinder, die ohne ein sol-ches Schuhkarton- Päckchen kein Weihnachtsgeschenk hätten. Lassen Sie Kinderaugen zu Weihnachten glänzen, die sonst viel Dunkel sehen müssen. Damit kleine Herzen mit der großen Weihnachtsfreude erfüllt werden, deshalb gibt es “Weihnachten im Schuhkarton”.

Und so wird’s gemacht:1. Nehmen Sie einen Schuhkarton und bekleben Sie ihn mit

weihnachtlichem Geschenkpapier.2. Wählen Sie Ihre Geschenke für einen Jungen oder ein Mäd-

chen aus den Altersgruppen 2-4 / 5-9 / 10-14 Jahre aus.3. Füllen Sie Ihr Päckchen mit kleinen Geschenken und Süßig-

keiten.Bitte beachten Sie dabei:Wegen strenger Einfuhrbestimmungen in den Empfängerländern NUR NEUE GESCHENKE (originalverpackt!) einpacken!!!

- Spielsachen: Kuscheltier, Puppe, Auto, Ball, Puzzle..., kein Kriegsspielzeug!

- Hygieneartikel: Zahnbürste, Zahnpasta, Kamm, Bürste, Creme, Seife...

- Schulsachen: Buntstifte, Spitzer, Radiergummi, Hefte, Mal-bücher, Lineal...

- Bekleidung: Mütze, Schal, Handschuhe, Socken, T-Shirt, Pullover, Hose...

- Süßigkeiten: Traubenzucker, Vollmilchschokolade, Lutscher, Bonbons

DAS DARF NICHT IN IHREN SCHUHKARTON:Schokolade mit Füllung oder Nüssen, Gummibärchen, Maoam, Mentos, milchhaltige Bonbons, Kekse, Lebkuchen, alle Arten von Lebensmitteln:Nüsse, Tee, Kaffee, Saft, Zucker, Nudeln, Medikamente, flüssige Artikel.

4. Verschließen Sie Ihren Schuhkarton nur mit einem Gummi-band.

5. Bitte helfen Sie mit 6,- Euro, die Kosten für den Transport zu decken. “Weihnachten im Schuhkarton” lebt ausschließlich von Spenden!

6. Geben Sie Ihr Schuhkarton-Päckchen bis zum 11. November (Martinstag) im Pfarramt Osterfeld (zu den Öffnungszeiten), im Pfarramt Schkölen oder beim Raumausstatter Forner am Taubenherd ab.

Am 11. November um 16.30 Uhr zur Martinsfeier in der Schkölener Kirche

werden alle Päckchen zusammengetragen.DANKE FÜR IHRE HILFE!

Martinstag in Schkölen

Als Martin Luther am 10. November 1583 geboren wurde, gab ihm sein Vater Hans Luther den Namen Martin. Denn am dar-auf folgenden Tag, dem 11. November wurde der kleine Martin getauft. Und dieser 11.11. ist der Martinstag. Das ist der Tag, an dem in der Kirche an den heiligen Martin, den Bischof von Tours gedacht wird. Der war Soldat gewesen und hatte seinen großen Soldatenmantel mit einem Bettler geteilt, den er frierend am Straßenrand sitzen sah. Später dann hatte er beim Kaiser in Rom, in dessen Dienst er stand, um seine Entlassung aus dem Militärdienst gebeten. Er war Christ geworden und wollte nun mit ganzer Hingabe seinem neuen Herrn Jesus Christus dienen.Am Martinstag soll in der Schkölener Kirche um 16.30 Uhr die Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ beendet werden. Hier wird das Teilen ganz praktisch erlebbar. Viele Leute, große und kleine, packen in diesem Tagen ein Weihnachtspäckchen für ein Kind,

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Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen - 19 - Nr. 10/2013

Nächster RedaktionsschlussDienstag, den 29.10.2013

Nächster ErscheinungsterminMontag, den 11.11.2013

Herbst-News von der WasserburgAufgrund großer Nachfrage wird es einen zweiten Termin für die Single Malt Whisky-Verkostung geben. Am 15.11.2013 erwartet Sie Bob Bales ab 20 Uhr im Burgcafé auf der Schkölener Was-serburg. Der All-Rounder mit irisch-schottischen Wurzeln hat an diesem Abend nicht nur irischen Whisky im Gepäck. Freuen Sie sich auf einen eindrucksvollen Abend voller Gaumenfreuden, An-ekdoten, Filme, Fotos und Musik. Das umfangreiche Programm kostet 40 € pro Teilnehmer. Karten erhalten Sie im Burgcafé.

Vom November 2013 bis Ende März 2014 macht das Burgcafé offiziell Winterpause. Auf Anfrage sind wir jedoch gern für Ihre Familien- oder Firmen-/ Weihnachtsfeier da. Sie erreichen uns unter Tel.: 036694-42420 oder [email protected].

Zwei Termine können Sie sich noch für den Dezember vormer-ken: Am 07.12.2013 findet das Adventskränzchen und voraus-sichtlich am 12.12.2013 die Märchenstunde auf der Wasserburg statt.