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Unterlage 18 Planfeststellung für den Ausbau der A57 zwischen dem AK Neuss-West und der AS Neuss-Hafen von Betriebs-km 83+550 bis Betriebs-km 85+300 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie die Anlage der Kompensationsflächen Regierungsbezirk : Düsseldorf Kreis : Rhein – Kreis Neuss Stadt : Stadt Neuss / Stadt Korschenbroich / Stadt Dormagen Gemarkung : Gemarkung Neuss, Norf, Grimlinghausen, Holzheim, / Gemarkung Korschenbroich / Gemarkung Broich Wassertechnische Untersuchungen Aufgestellt: Mönchengladbach, den 06.04.2017 Der Leiter der Projektgruppe BAB I. A. gez. Mpasios (Athanasios Mpasios) Satzungsgemäß ausgelegen Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage in der Zeit vom bis (einschließlich) in der Stadt/ Gemeinde: Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Stadt/ Gemeinde (Unterschrift) (Dienstsiegel) (Dienstsiegel)

18-1 01 Wassertechnische Regelungen - korschenbroich.de Regelun… · Regionalniederlassung Niederrhein Projektgruppe BAB - 2 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht 1. Wasserrechtliche

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Unterlage 18

Planfeststellung

für den

Ausbau der A57 zwischen dem AK Neuss-West und der AS Neuss-Hafen von Betriebs-km 83+550 bis Betriebs-km 85+300

einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie die Anlage der Kompensationsflächen

Regierungsbezirk : Düsseldorf Kreis : Rhein – Kreis Neuss Stadt : Stadt Neuss / Stadt Korschenbroich / Stadt Dormagen Gemarkung : Gemarkung Neuss, Norf, Grimlinghausen, Holzheim, / Gemarkung Korschenbroich / Gemarkung Broich

Wassertechnische Untersuchungen

Aufgestellt:

Mönchengladbach, den 06.04.2017

Der Leiter der Projektgruppe BAB

I. A.

gez. Mpasios

(Athanasios Mpasios)

Satzungsgemäß ausgelegen

Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage

in der Zeit vom

bis (einschließlich)

in der Stadt/ Gemeinde:

Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor

Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden.

Stadt/ Gemeinde

(Unterschrift)

(Dienstsiegel) (Dienstsiegel)

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Regionalniederlassung Niederrhein Projektgruppe BAB

- 1 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht

Inhaltsverzeichnis

1. Wasserrechtliche Regelung .................................................................. 2

1.1 Gegenstand des wasserrechtlichen Erlaubnisantrages .................................... 2

1.2 Antrag auf Erteilung eines wasserrechtlichen Erlaubnisbescheides ................. 2

1.2.1 Einleitungsstelle: Entwässerungsanlage A ....................................................... 2

1.2.2 Einleitungsstelle: Entwässerungsanlage B ....................................................... 3

2. Allgemeine Beschreibung ..................................................................... 4

2.1 Planungskonzeption .......................................................................................... 4

2.2 Bemessungskriterien ......................................................................................... 5

2.2.1 Kanäle ............................................................................................................. 5

2.2.2 Sedimentationsbecken ..................................................................................... 6

2.2.3 Versickerungsbecken ....................................................................................... 6

2.3 Wasserschutzgebiete ........................................................................................ 7

2.4 Grundwasser ..................................................................................................... 7

3. Beschreibung der Entwässerungsabschnitte ..................................... 7

3.1 Entwässerungsabschnitt A (von km 83,395 bis km 83,980 FR K und km 83,810 bis km 83,560 FR KR):.......................................................................... 7

3.2 Entwässerungsabschnitt B (von km 83,980 FR K / von km 83,810 FR KR bis km 85,585): ....................................................................................................... 8

4. Beschreibung der Entwässerungsanlagen ......................................... 8

4.1 Oberflächenentwässerung und Regenwasserkanal .......................................... 8

4.1.1 Richtungsfahrbahn Krefeld – Köln: ................................................................... 9

4.1.2 Richtungsfahrbahn Köln – Krefeld: ................................................................... 9

4.1.3 Anschlussstelle Neuss-Reuschenberg: .......................................................... 10

4.2 Versickerungs- und Sedimentationsbecken .................................................... 10

4.2.1 Entwässerungsanlage A (bei km 83,820): ...................................................... 11

4.2.2 Entwässerungsanlage B (bei km 84,400): ...................................................... 11

Anhang 1 Hydraulische Berechnungen Anhang 2 Kostra-DWD 2000

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Regionalniederlassung Niederrhein Projektgruppe BAB

- 2 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht

1. Wasserrechtliche Regelung

1.1 Gegenstand des wasserrechtlichen Erlaubnisantrages

Gegenstand des wasserrechtlichen Erlaubnisantrages ist die Beseitigung des anfallenden,

gesammelten Niederschlagswassers der im Folgenden benannten Streckenabschnitte der

A57 (siehe Kapitel 3) durch Versickerung in den Untergrund und anschließende Einleitung

ins Grundwasser über die zwei geplanten Entwässerungsanlagen A und B (jeweils

bestehend aus einem Sedimentations- und Versickerungsbecken).

1.2 Antrag auf Erteilung eines wasserrechtlichen Erlaubnis-bescheides

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbe-

trieb Straßenbau NRW) – Straßenbauverwaltung – beantragt aufgrund der §§ 2, 8, 9, 10, 18,

19 und 57 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -

WHG-) – Gesamtausgabe in der gültigen Fassung vom 31.07.2009 in Verbindung mit den

§§ 24 ff. und 140 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

(Landeswassergesetz -LWG-) in der aktuell gültigen Fassung der Gesamtausgabe vom

25.06.1995 die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zum Zwecke der Entwässerung des

hier festzustellenden Streckenabschnittes der A57, die Einleitung von Niederschlagswasser

in den Untergrund.

Ort, Umfang und Zweck der Niederschlagswassereinleitungen ergeben sich aus den

festzustellenden Planunterlagen (siehe Anlage).

Es wird beantragt, den Inhalt der Erlaubnis wie folgt festzustellen:

1.2.1 Einleitungsstelle: Entwässerungsanlage A

Einleitungsstelle bestehendes Versickerungsbecken A Gemarkung Neuss Flur 037 Flurstücks-Nr. 541, 403, 520 Eigentümer Stadt Neuss (s. Regelungsverzeichnis lfd. Nr. 1.6) Koordinaten Rechts 25 47377,2 Hoch 56 71716,4 Oberflächenwasser des Straßenabschnittes der A 57

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- 3 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht

Fahrtrichtung Köln von ca. km 83,395 bis ca. km 83,980 Fahrtrichtung Krefeld von ca. km 83,560 bis ca. km 83,810 über ein Versickerungsbecken in einer Menge (mittlere Versickerungsrate) von

Q = 9,5 l/s

1.2.2 Einleitungsstelle: Entwässerungsanlage B

Einleitungsstelle Versickerungsbecken B Gemarkung Neuss Flur 037 Flurstücks-Nr. 537 Eigentümer Bundesrepublik Deutschland (s. Regelungsverzeichnis lfd. Nr. 1.16) Koordinaten Rechts 25 47983,6 Hoch 56 71567,2 Oberflächenwasser des Straßenabschnittes der A 57 Fahrtrichtung Köln von ca. km 83,980 bis ca. km 85,110 Fahrtrichtung Krefeld von ca. km 83,810 bis ca. km 85,110 über ein Versickerungsbecken in einer Menge (mittlere Versickerungsrate) von

Q = 71,7 l/s

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- 4 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht

2. Allgemeine Beschreibung

Der Feststellungsentwurf zur A 57 beinhaltet die entwässerungstechnischen Maßnahmen

zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers der Fahrbahnen.

Die Maßnahmen der Entwässerung sind in den Lageplänen (Unterlage 5) und Detailplänen

(Unterlage 18) dargestellt. Die Höhengestaltung der geplanten Entwässerungskanäle ist in

den Höhenplänen des Straßenentwurfes (Unterlage 6) integriert.

Die Entwässerung des Straßenbauwerkes wird nach den anerkannten Regeln der Technik

geplant, hergestellt und unterhalten. Die Bestimmungen der maßgebenden Gesetze,

Richtlinien und sonstigen Regelwerke werden dabei beachtet.

Unter anderem handelt es sich dabei um:

• das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)

• das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG)

• den Runderlass des MURL vom 18.05.1998 zur Niederschlagswasserbeseitigung gem.

§ 51 LWG

• die Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) – Teil: Entwässerung (RAS-Ew,

Ausgabe 2005)

• die Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA, Ausgabe 2008)

2.1 Planungskonzeption

Der Planung liegen folgende, mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) Rhein-Kreis-Neuss

abgestimmte Konzeptionen der Fahrbahnentwässerung zugrunde:

• Das anfallende Niederschlagswasser der Fahrbahn im Planungsbereich (siehe

Kapitel 3) der A 57 wird über Entwässerungsmulden und Rinnen gefasst und dem neu

geplanten, bereichsweise vorhandenen, und der Fahrbahn parallel verlaufenden

Regenwasserkanalsystem zugeführt.

• Das über die Regenwasserkanäle gefasste Niederschlagswasser wird über

Sedimentationsbecken (mit integrierter Tauchwand) gereinigt und nachfolgend in

Versickerungsbecken weitergeleitet. Dort wird das Wasser über eine 50 cm mächtige

belebte Oberbodenschicht mit einem kf-Wert von 5*10-5 m/s in den Untergrund

versickert und dem Grundwasser zugeführt.

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- 5 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht

2.2 Bemessungskriterien

2.2.1 Kanäle

Zur Bemessung der Regenwasserkanäle wurden folgende Werte angesetzt:

• Regenspenden

r15;1 = 102,8 l/(s∙ha) nach KOSTRA-DWD 2000

r15;0,33 = 135,9 l/(s∙ha) nach KOSTRA-DWD 2000

(n = 0,33 für Mittelstreifenentwässerung)

• Spitzenabflussbeiwerte

Fahrbahn mit ΨS = 0,90

• Versickerungsraten

Einschnittsböschungen qs = 100 l/ l/(s∙ha)

Dammböschungen qs = 100 l/ l/(s∙ha)

Bankett, Mulde qs = 150 l/ l/(s∙ha)

Das Regenwasserkanalsystem ist für ein 1-jährliches Regenereignis bemessen. Innerhalb

des Mittelstreifens verlaufende Kanäle sind für ein 3-jährliches Regenereignis dimensioniert.

Aufgrund der gewählten Versickerungsraten wurden bei der Bemessung der Kanäle die

Flächenanteile von Böschungen, Banketten und Mulden sowie der unbefestigte Bereich der

Versickerungsanlage nicht berücksichtigt, da die für das Bemessungsregenereignis

maßgebende Regenspende von 102,8 l/(s*ha) ungefähr gleich den Versickerungsraten ist.

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2.2.2 Sedimentationsbecken

Zur Bemessung der Sedimentationsbecken wurden folgende Grenzwerte eingehalten:

• Oberflächenbeschickung 9 m/h

• Geometrische Abmessungen 10 < L : H < 15

3 < L : B < 4,5 2 < B : H < 4

2.2.3 Versickerungsbecken

Bei der Dimensionierung der Versickerungsbecken wurde eine Wiederkehrzeit des

Bemessungsregens von T = 10 a (n = 0,1 a-1) festgelegt. Die Durchlässigkeit (kf-Wert) der

belebten Oberbodenzone wurde mit 5 * 10-5 m/s angesetzt. Die darunter anstehenden

Böden weisen gemäß Baugrunderkundung eine höhere Durchlässigkeit auf.

Weitere Bemessungsparameter sind der hydraulischen Berechnungen (siehe Anhang 1) zu

entnehmen.

2.2.3.1 Versickerungsbecken A

Der Bemessungswasserspiegel beträgt 37,38 üNHN (1,61 m über Beckensohle).

Der Nachweis des Überflutungsschutzes wurde für die 50-Jährlichkeit geführt. Bei Eintritt

des 50-jährlichen Regenereignisses steigt der Wasserstand in Versickerungsbecken A auf

rd. 2,15 m über Beckensohle an. Dabei kommt es zu einem geringen Rückstau in das

Kanalnetz, Wasser tritt allerdings nicht aus den Kanaldeckeln aus. Das an das

Versickerungsbecken A angrenzende Gelände (entlang der Böschungsoberkante) beträgt

am niedrigsten Punkt ca. 38,20 üNHN. Der WSP im Becken bei Eintritt des 50-jährlichen

Regenereignisses beträgt 37,92 üNHN. Demnach wird das Niederschlagswasser im Becken

zurückgehalten.

2.2.3.2 Versickerungsbecken B

Der Bemessungswasserspiegel beträgt 36,15 üNHN (0,50 m über Beckensohle).

Versickerungsbecken B staut bei dem 50-jährlichen Regenereignis rd. 70 cm über

Beckensohle ein. Es kommt zu geringfügigem Rückstau (rd. 3 cm über Kanalsohle) im

Kanalnetz. Lediglich Haltung ST11/S3 in einer Länge von rd. 11 m ist davon betroffen.

Demnach ist hier eine ausreichende Sicherheit gegen Überflutung gegeben.

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2.3 Wasserschutzgebiete

Das Planungsgebiet liegt außerhalb festgesetzter und geplanter Trinkwasserschutzgebiete.

2.4 Grundwasser

Sowohl bei Entwässerungsanlage A als auch bei Entwässerungsanlage B wird der in den

Richtlinien geforderte Mindestabstand von 1 Meter zwischen Oberkante

Versickerungsbeckensohle und dem mittleren höchsten Grundwasserstand (MHGW)

eingehalten.

• Versickerungsbecken A: MHGW = 34,77 üNHN, Beckensohle = 35,77 üNHN

• Versickerungsbecken B: MHGW = 34,65 üNHN, Beckensohle = 35,65 üNHN

3. Beschreibung der Entwässerungsabschnitte

Bei der Entwässerung der Streckenabschnitte der A 57 werden insgesamt 2 Abschnitte

betrachtet. Diese werden im Folgenden jeweils beschrieben. Die hydraulischen

Berechnungen und Nachweise können den Anhängen entnommen werden.

Als Grundlage für die Bemessung dienen die Niederschlagshöhen und -spenden aus dem

KOSTRA-Datenblatt für den Bereich Neuss (Rasterfeld: Spalte 7, Zeile 51). Die Statistik ist

als Anhang 2 beigefügt.

3.1 Entwässerungsabschnitt A (von km 83,395 bis km 83,980 FR K

und km 83,810 bis km 83,560 FR KR):

Der 585 m lange Entwässerungsabschnitt beginnt rund 150 m vor dem Planungsbereich. Da

die A 57 im Einschnitt verläuft, ist im gesamten Abschnitt die Fassung des

Niederschlagswassers notwendig. Das Entwässerungssystem, das beim Ausbau des AK

Neuss-West hergestellt worden ist, kann grundsätzlich beibehalten werden. Anpassungen

im Bereich des geplanten Verflechtungsstreifens in Richtung Köln, sind jedoch erforderlich.

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3.2 Entwässerungsabschnitt B (von km 83,980 FR K / von km 83,810

FR KR bis km 85,585):

Der betrachtete Entwässerungsabschnitt erstreckt sich über rd. 1.775 m. Im gesamten

Abschnitt wird das Niederschlagswasser gefasst, da die Straße im Einschnitt verläuft oder

Lärmschutzwälle den Abfluss über die Böschung verhindern und ab dem Brückenbauwerk

Obererft die Querneigung der Fahrbahn Richtung Köln zum Mittelstreifen hin geneigt ist. Die

Versickerung des gefassten Wassers erfolgt derzeit über ein vorhandenes Becken, das im

südlichen Ohr der AS Neuss-Reuschenberg liegt und im Zuge der Ausbaumaßnahme

saniert wird.

Seit dem Ausbau der A 57, Ende der 70er Jahre, ist der Grundwasserpegel um ca. 0,65 m

angestiegen. Durch diesen Anstieg ist der Mindestabstand von 1,0 m zwischen Beckensohle

und MHGW nicht mehr gewährleistet. Da die Beckensohle angehoben werden muss, ergibt

sich daraus die Notwendigkeit, auch die vorhandenen Kanäle anzuheben bzw. zu erneuern.

Wegen des Ausbaus der Fahrbahn Richtung Köln ist eine Neuverlegung der Kanäle auf

dieser Seite ohnehin notwendig. Dem vorhandenen Versickerungsbecken ist kein

Sedimenationsbecken vorgeschaltet. Eine Anpassung des Versickerungsbeckens an den

Stand der Technik ist daher notwendig. Zudem muss das Versickerungsbecken aufgrund

des größeren Einzugsgebietes in seiner Grundfläche vergrößert werden.

4. Beschreibung der Entwässerungsanlagen

4.1 Oberflächenentwässerung und Regenwasserkanal

Die Bemessung der Rohrleitungen ist entsprechend Abschnitt 1.4.2 der RAS-Ew in

tabellarischer Form durchgeführt worden. Bei der Planung ist ein Mindestdurchmesser von

300 mm und eine betriebliche Rauheit kb von 1,5 mm berücksichtigt worden. Es sind

Betonrohre geplant. Die Fließgeschwindigkeit liegt über 0,5 m/s.

Der hydraulische Nachweis der Rohrleitungen ist für die o. g. Entwässerungsabschnitte A

und B durchgeführt worden.

Entsprechend den vorhandenen örtlichen Bedingungen sind folgende oberirdische Anlagen

zur Wasserableitung geplant:

• Entwässerungsmulden

• Kastenrinnensystem

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4.1.1 Richtungsfahrbahn Krefeld – Köln:

Zwischen dem AK Neuss-West (Einfahrt von der A 46) und der Ausfahrt der AS Neuss-

Reuschenberg ist ein Verflechtungsstreifen ohne Standstreifen geplant. Da hier bei einer

Längsneigung der Fahrbahn von unter 0,1% das Niederschlagswasser von einer 5-streifigen

Richtungsfahrbahn abzuleiten ist, sind besondere Maßnahmen erforderlich, um eine

leistungsfähige und der Verkehrssicherheit genügende Straßenentwässerung

sicherzustellen.

Das 2,0 m breite Bankett wird wie die Fahrbahn befestigt. Als Teil des Bankettes wird in

einer Breite von 0,5 m eine Kastenrinne zur Wasserfassung hergestellt. Neben der

Kastenrinne ist eine Betonschutzwand geplant, die auch die Funktion eines Bordsteines

übernimmt. Die Entwässerungsleitung und die Revisionsschächte müssen unter bzw. im

Bankett hergestellt werden, da unmittelbar hinter der Betonschutzwand eine

Lärmschutzwand geplant ist.

Im Bereich der AS Neuss-Reuschenberg wird zwischen der Ausfahrt und der neu geplanten

Einfahrt, auf einer Länge von rund 450 m die Entwässerung ebenfalls über eine Kastenrinne

sichergestellt. Die übliche Entwässerung über das Bankett mit anschließender Rasenmulde

kann hier, wegen der Höhenlage der Entwässerungsleitung, nicht ausgeführt werden.

Von der Einfahrt der AS Neuss-Reuschenberg bei km 84,650 bis zum Ende der

Fahrbahnverwindung bei km 85,000 wird auf rund 350 m Länge wieder eine Kastenrinne am

Fahrbahnrand hergestellt. Die Kastenrinne dient der Entwässerung der 5 Fahrstreifen plus

Standstreifen und verhindert eine Vernässung der neuen Straßenböschung. Dadurch wird

die Standsicherheit der neuen Straßenböschung erhöht. Die Entwässerungsleitung und die

Revisionsschächte werden zwischen der passiven Schutzeinrichtung und der

Lärmschutzwand hergestellt.

Vom Beginn der Verwindung bei km 84,900 bis zum Brückenbauwerk Obererft wird auf einer

Länge von rund 250 m auch eine Kastenrinne am Rand des Mittelstreifens hergestellt. Auch

hier wird durch die Kastenrinne eine sichere Entwässerung der sehr breiten Fahrbahn

gewährleistet.

Nach dem Brückenbauwerk Obererft bleibt das bestehende Entwässerungssystem

unverändert. Hier ist nur eine Anpassung der Kanäle erforderlich, um den Anschluss an die

neue Entwässerung des Abschnittes B herzustellen.

4.1.2 Richtungsfahrbahn Köln – Krefeld:

Die Richtungsfahrbahn Köln – Krefeld wird im Entwässerungsabschnitt A nicht verändert.

Daher sind im keine Maßnahmen erforderlich.

Im Entwässerungsabschnitt B muss, wegen der Anhebung der Versickerungsanlage B und

Anbau eines Verflechtungsstreifens in Fahrtrichtung Krefeld, die Entwässerung erneuert und

angehoben werden. Die übliche Entwässerung über das Bankett mit anschließender

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- 10 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht

Rasenmulde kann auch hier, wegen der Höhenlage der Entwässerungsleitung, nicht

ausgeführt werden. Daher wird vom Beginn des Entwässerungsabschnittes B bei km 83,925

bis km 84,820 die Ableitung des Niederschlagwassers von der Fahrbahn über eine

Kastenrinne sichergestellt.

Von km 84,820 bis zum Brückenbauwerk Obererft wird die Entwässerung über das Bankett

mit anschließender Rasenmulde gewährleistet. Die Ableitung des Wassers erfolgt über

Huckepackleitung und Ablaufschächte.

4.1.3 Anschlussstelle Neuss-Reuschenberg:

Soweit die Rampen der Anschlussstelle geländegleich oder im Einschnitt verlaufen, erfolgt

die Entwässerung über das Bankett mit anschließender Rasenmulde. Zur Ableitung des

Wassers wird eine Huckepackleitung hergestellt. Soweit möglich, werden die vorhandenen

Ablaufschächte beibehalten.

4.2 Versickerungs- und Sedimentationsbecken

Das im vorliegenden Streckenabschnitt anfallende, gesammelte Niederschlagswasser wird

über 2 Versickerungsanlagen (A und B) dem Untergrund zugeführt. Die Einleitungsstellen

liegen außerhalb von Wasserschutzzonen.

Das bestehende Versickerungsbecken oberhalb des Brückenbauwerks Obererft wird außer

Betrieb genommen, da das derzeit in das Becken einleitende Kanalsystem (wie unter 4.1.1

beschrieben) zukünftig an das geplante Kanalsystem des Entwässerungsabschnitts B

angeschlossen wird.

Gemäß Bodengutachten vom 28.12.2012 (Ingenieurgruppe PTM) wurden im Bereich des

Versickerungsbeckens B ab einer Tiefe von rd. 1,00m unter GOK stark kiesige Sande mit

einer Durchlässigkeit von 4,5 * 10-4 m/s bis 6,1 * 10-4 m/s festgestellt. Der Boden zwischen

der Unterkante der belebten Oberbodenzone und dem versickerungsfähigen Horizont muss

ggf. ausgetauscht werden, wenn dieser eine geringere Durchlässigkeit als die der belebten

Oberbodenzone (5 * 10-5 m/s) aufweist.

Die Beseitigung des gesammelten Niederschlagswassers erfolgt in den geplanten

Entwässerungsanlagen über großflächige Versickerungsbecken. Den Versickerungsbecken

vorgeschaltet ist ein Sedimenationsbecken zur Minimierung des Schadstoffeintrages in das

nachfolgende Versickerungsbecken. Das Sedimenationsbecken wird als Betonbauwerk

hergestellt. Dadurch wird der Flächenbedarf reduziert und eine Beschädigung der

Beckenabdichtung bei der Beseitigung der abgesetzten Feststoffe ausgeschlossen.

In den anschließenden Versickerungsbecken wird das Wasser über eine 50 cm dicke,

belebte Oberbodenschicht dem Untergrund zugeführt. Die Versickerungsbecken werden für

ein 10-jährliches Regenereignis dimensioniert. Regenereignisse höherer Jährlichkeiten

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- 11 - Unterlage 18.1 Erläuterungsbericht

können, unter Berücksichtigung des Rückstaus in das angeschlossene Kanalsystem,

ebenfalls im Versickerungsbecken zurückgehalten werden. Die Nachweisführung wurde für

die 50-Jährlichkeit erbracht.

Die Versickerungsanlagen werden bepflanzt. Die Pflanzenauswahl wird entsprechend den

Empfehlungen der RAS-Ew getroffen, wobei landschaftstypische Arten mit geringer

Empfindlichkeit gegenüber Schmutzstoffen, guter Reinigungswirkung und geringem

Unterhaltungsaufwand berücksichtigt werden.

4.2.1 Entwässerungsanlage A (bei km 83,820):

Bei km 83,820 ist auf der Südseite der A 57 die Versickerungsanlage A vorhanden, der das

gesammelte Niederschlagswasser des Streckenabschnittes A zufließt. Das

Versickerungsbecken ist nicht von den Ausbaumaßnahmen betroffen und bleibt erhalten.

Der Abstand von Beckensohle (35,77 üNHN) bis zum MHGW (34,77 üNHN) beträgt 1,00 m.

Das am Fahrbahnrand liegende Sedimenationsbecken wird durch die Ausbaumaßnahmen

überplant und muss daher auf die Ostseite des Versickerungsbeckens verlegt werden.

In Abstimmung mit der UWB ist das Rückhaltevolumen der Versickerungsanlage für das 10-

jährliche Regenereignis rechnerisch überprüft worden (belebten Oberbodenzone mit 5 * 10-5

m/s). Es wurde ein Wasserstand im Becken von 1,61 m (37,38 üNHN) ermittelt. Die

Beckenoberkante liegt am niedrigsten Punkt bei ca. 38,20 üNHN, wodurch das

Niederschlagswasser schadlos im Becken zurückgehalten werden kann.

Wegen der geplanten Lärmschutzwand ist eine Zufahrt zur Anlage von der Autobahn aus

nicht mehr möglich. Daher wird eine neue Zufahrt über eine Stadtstraße (Jakob-Koch-

Straße) hergestellt.

4.2.2 Entwässerungsanlage B (bei km 84,400):

Im südlichen Ohr der AS Neuss-Reuschenberg wird die Versickerungsanlage B neu

hergestellt. Der Anlage wird zukünftig das gesammelte Niederschlagswasser der Abschnitte

B und C in einer Menge von 611 l/s zugeführt. Die Bemessung des Versickerungsbeckens

ist nach DWA-A 138 durchgeführt worden. Der angenommene Durchlässigkeitsbeiwert für

den Oberboden beträgt kf = 5 x 10-5 m/s.

Der mittlere höchste Grundwasserstand (MHGW) liegt im Bereich des Beckens bei

34,65 üNHN. Der Abstand der Beckensohle, diese liegt bei 35,65 üNHN, zum MHGW

beträgt 1,0 m. Im Versickerungsbecken ergibt sich eine Stauhöhe von 0,50 m. Der Zulauf

zum Becken liegt rd. 60 cm über der Beckensohle. Dem Versickerungsbecken wird ein

Sedimenationsbecken vorgeschaltet. Wegen der kritischen Lage des Versickerungsbeckens

(Straßentiefpunkt im Einschnitt) ist das Sedimenationsbecken für eine

Oberflächenbeschickung von qa = 9 m/h bemessen worden, um die Selbstdichtung des

Versickerungsbeckens zu minimieren.