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27. November 2013 21. Jahrgang Nummer 11 – Woche 48 / 2013 Beilage in dieser Ausgabe Amtsblatt für das Amt Wusterwitz Nr. 11/2013 Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz Herausgeber: Amt Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, Tel.: 033839/6690, Fax: 033839/66931, E-Mail: [email protected] Redaktion: Fachbereich 1 – Kommunale Dienste des Amtes Wusterwitz Herausgeber, Verlag und verantwortlich für den Anzeigenteil: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, www .heimatblatt.de Bezugsmöglichkeiten: Die Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz mit 2.600 Exemplaren erscheinen mindestens 12mal pro Jahr und werden kos- tenlos verteilt. Eine Nachbestellung und der Bezug, auch außerhalb des vorgenannten Verbreitungsgebietes, ist über das Amt Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, sowie über den Heimat- blatt Brandenburg Verlag möglich. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der Versandkosten in Rechnung gestellt. Herzliche Herzliche Herzliche Herzliche Herzliche Einladung Einladung Einladung Einladung Einladung zum 18. W 18. W 18. W 18. W 18. Wuster uster uster uster usterwitzer witzer witzer witzer witzer Weihnachtsmarkt eihnachtsmarkt eihnachtsmarkt eihnachtsmarkt eihnachtsmarkt auf dem Festplatz am See und in der Kulturscheune Über Ihr Kommen würden wir uns freuen Programm siehe Seite 7

18. Wusterwitzer Weihnachtsmarktdaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/wuste1348.pdf · 27. November 2013 21. Jahrgang Nummer 11 – Woche 48 / 2013 Beilage in dieser Ausgabe

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27. November 2013 21. Jahrgang Nummer 11 – Woche 48 / 2013

Beilage in dieser Ausgabe Amtsblatt für das Amt Wusterwitz Nr. 11/2013

Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und WusterwitzHerausgeber:Amt Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz,Tel.: 033839/6690, Fax: 033839/66931,E-Mail: [email protected]:Fachbereich 1 – Kommunale Dienste des Amtes WusterwitzHerausgeber, Verlag und verantwortlich für den Anzeigenteil:Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH,Panoramastraße 1, 10178 Berlin, www.heimatblatt.de

Bezugsmöglichkeiten:Die Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz mit 2.600Exemplaren erscheinen mindestens 12mal pro Jahr und werden kos-tenlos verteilt. Eine Nachbestellung und der Bezug, auch außerhalbdes vorgenannten Verbreitungsgebietes, ist über das Amt Wusterwitz,August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, sowie über den Heimat-blatt Brandenburg Verlag möglich.Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der Versandkosten inRechnung gestellt.

HerzlicheHerzlicheHerzlicheHerzlicheHerzlicheEinladungEinladungEinladungEinladungEinladung

zum

18. W18. W18. W18. W18. WusterusterusterusterusterwitzerwitzerwitzerwitzerwitzerWWWWWeihnachtsmarkteihnachtsmarkteihnachtsmarkteihnachtsmarkteihnachtsmarkt

auf dem Festplatz am Seeund in der Kulturscheune

Über Ihr Kommenwürden wir uns freuen

Programm siehe Seite 7

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2 Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013

▲▲▲▲▲ BensdorfDer ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Bensdorf mit seinenGemeindevertretern, die Amtsdirektorin mit ihren Mitarbeiterinnen undMitarbeitern, gratulieren folgenden Bürgern zum Geburtstag:02.12 Erika Heßling zum 81. Geburtstag02.12. Raimund Schulz zum 70. Geburtstag03.12. Helene Jonas zum 80. Geburtstag06.12. Helga Bräsel zum 71. Geburtstag08.12. Anita Scholz zum 69. Geburtstag09.12. Christiane Heinath zum 60. Geburtstag09.12. Barbara Rexhausen zum 75. Geburtstag09.12. Elli Röhl zum 93. Geburtstag09.12. Helga Ziehm zum 78. Geburtstag11.12. Günter Jerichow zum 76. Geburtstag13.12. Annaliese Miemel zum 61. Geburtstag14.12. Wolfgang Rudolph zum 63. Geburtstag15.12. Elfriede Arlt zum 87. Geburtstag16.12. Hartmut Willfahrt zum 60. Geburtstag18.12. Regina Meinel zum 65. Geburtstag18.12. Gerhard Schulze zum 64. Geburtstag19.12. Hermann Robert Krüger zum 67. Geburtstag20.12. Richard Müller zum 67. Geburtstag20.12. Werner Siebert zum 74. Geburtstag22.12. Renate Mix zum 67. Geburtstag22.12. Ronald Schnabel zum 70. Geburtstag23.12. Helmut Grunert zum 83. Geburtstag23.12. Christine Knuth zum 62. Geburtstag24.12. Christel Xenodochius zum 65. Geburtstag25.12. Wolfgang Knuth zum 67. Geburtstag25.12. Jürgen Meier zum 73. Geburtstag30.12. Christel Bugdoll zum 72. Geburtstag31.12. Anna Muscher zum 81. Geburtstag31.12. Adolf Wills zum 78. Geburtstag

▲▲▲▲▲ RosenauDer ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Rosenau mit seinenOrtsvorstehern und Gemeindevertretern, die Amtsdirektorin mit ihrenMitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gratulieren folgenden Bürgern zumGeburtstag:01.12. Erhard Rahn zum 64. Geburtstag01.12. Gerda Schaale zum 89. Geburtstag02.12. Christel Rösler zum 80. Geburtstag04.12. Egon Kahle zum 72. Geburtstag06.12. Anita Insche zum 66. Geburtstag07.12. Erhard Fleege zum 61. Geburtstag07.12. Christel Pessel zum 60. Geburtstag07.12. Bärbel Putz zum 61. Geburtstag07.12. Edith Wolter zum 79. Geburtstag09.12. Helge Schulze zum 65. Geburtstag13.12. Ewald Matthies zum 75. Geburtstag14.12. Helga Hesse zum 76. Geburtstag14.12. Regina Rahn zum 64. Geburtstag15.12. Christa Reczek zum 62. Geburtstag16.12. Erika Kühn zum 63. Geburtstag17.12. Christa Schulze zum 74. Geburtstag18.12. Hans-Jürgen Schramm zum 71. Geburtstag20.12. Elvira Klunter zum 61. Geburtstag21.12. Klaus-Jürgen Geisler zum 67. Geburtstag23.12. Peter-Uwe Von Wittke zum 64. Geburtstag24.12. Manfred Altenburg zum 77. Geburtstag24.12. Giesela Buchholz zum 61. Geburtstag24.12. Bernd Miller zum 62. Geburtstag24.12. Hertha Siebert zum 93. Geburtstag24.12. Manfred Taege zum 62. Geburtstag27.12. Gudrun Liebener zum 61. Geburtstag27.12. Inge Zeising zum 77. Geburtstag29.12. Karin Bathke zum 69. Geburtstag30.12. Christa Miller zum 64. Geburtstag30.12. Manfred Schimmer zum 74. Geburtstag31.12. Alwine Dettloff zum 83. Geburtstag

▲▲▲▲▲ WusterwitzDer ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Wusterwitz mit seinenGemeindevertretern, die Amtsdirektorin mit ihren Mitarbeiterinnen undMitarbeitern, gratulieren folgenden Bürgern zum Geburtstag:01.12. Helmut Steinberg zum 85. Geburtstag02.12. Brigitte Altenkrüger zum 76. Geburtstag02.12. Manfred Bläsing zum 63. Geburtstag02.12. Elvira Watzka zum 64. Geburtstag04.12. Wilfried Braune zum 64. Geburtstag04.12. Hilde Meichau zum 86. Geburtstag

04.12. Luzie Otto zum 80. Geburtstag04.12. Heidrun Zindler zum 63. Geburtstag05.12. Helmut Hoffmann zum 65. Geburtstag05.12. Rüdiger Klatt zum 68. Geburtstag05.12. Irene Zerbe zum 71. Geburtstag06.12. Christa Herz zum 79. Geburtstag06.12. Ilse Wendorf zum 60. Geburtstag07.12. Rosemarie Ulrich zum 83. Geburtstag08.12. Ilona Baumann zum 67. Geburtstag08.12. Ilse Matthies zum 78. Geburtstag08.12. Helmut Mewes zum 74. Geburtstag08.12. Edeltraut Pramme zum 84. Geburtstag08.12. Marianne Ressonneck zum 63. Geburtstag09.12. Gerhard Koch zum 87. Geburtstag09.12. Anneliese Matthies zum 82. Geburtstag09.12. Uwe Riedel zum 61. Geburtstag09.12. Margarete Teichert zum 86. Geburtstag10.12. Detlev La Roche zum 69. Geburtstag10.12. Detlef Standke zum 61. Geburtstag10.12. Paul Wills zum 81. Geburtstag11.12. Christa Bernhardt zum 66. Geburtstag11.12. Hans-Joachim Jaschke zum 69. Geburtstag11.12. Evelin Popp zum 70. Geburtstag11.12. Gerda Schulz zum 84. Geburtstag11.12. Eva-Christel Schütz zum 64. Geburtstag11.12. Hans Günter Sluminsky zum 64. Geburtstag12.12. Cordula Dammin zum 60. Geburtstag12.12. Renate Hammoser zum 74. Geburtstag12.12. Rosemarie Otte zum 61. Geburtstag12.12. Renate Stempowski zum 71. Geburtstag14.12. Reni Hellwig zum 87. Geburtstag14.12. Marina Klatt zum 60. Geburtstag14.12. Christine Koch zum 63. Geburtstag14.12. Christa Lange zum 74. Geburtstag14.12. Roswitha Schurick zum 61. Geburtstag15.12. Christine Freihsmann zum 67. Geburtstag15.12. Astrid Knop zum 62. Geburtstag15.12. Walter Kühne zum 67. Geburtstag16.12. Norbert Fehrenbach zum 69. Geburtstag17.12. Wolfgang Kollock zum 67. Geburtstag17.12. Ilona Kraft zum 60. Geburtstag17.12. Bernd Lingner zum 65. Geburtstag17.12. Karl-Heinz Matthies zum 64. Geburtstag17.12. Horst Otto zum 84. Geburtstag17.12. Helmut Schlüter zum 77. Geburtstag17.12. Helfried Schütt zum 73. Geburtstag17.12. Christa Wacke zum 75. Geburtstag17.12. Christel Ziebell zum 63. Geburtstag18.12. Christel Lamour zum 89. Geburtstag18.12. Hannelore Schulz zum 63. Geburtstag18.12. Christa Weiß zum 77. Geburtstag19.12. Irmgard Bohne zum 94. Geburtstag19.12. Christel Täge zum 71. Geburtstag19.12. Reinhard Teichert zum 63. Geburtstag20.12. Dieter Netzbandt zum 76. Geburtstag20.12. Hagen Wolff zum 69. Geburtstag21.12. Christine Matthies zum 62. Geburtstag21.12. Ingeburg Piehl zum 77. Geburtstag22.12. Luise Figura zum 93. Geburtstag22.12. Erwin Kabelitz zum 66. Geburtstag22.12. Lothar Ohge zum 62. Geburtstag22.12. Dietrich Wiebeck zum 75. Geburtstag23.12. Hans-Christian Freund zum 72. Geburtstag23.12. Axel Z'dun zum 69. Geburtstag24.12. Gisela Fleischer zum 69. Geburtstag24.12. Werner Otto zum 82. Geburtstag25.12. Hans-Ulrich Herz zum 64. Geburtstag26.12. Karin Gieler zum 63. Geburtstag26.12. Wilfried Meichau zum 65. Geburtstag26.12. Rainer Nothof zum 62. Geburtstag27.12. Ernest Duschanek zum 78. Geburtstag27.12. Inge Franz zum 79. Geburtstag27.12. Waltraut Gensicke zum 67. Geburtstag28.12. Günter Oldenburg zum 72. Geburtstag29.12. Dietmar Janka zum 63. Geburtstag30.12. Christa Wehe zum 72. Geburtstag31.12. Christa Görlitz zum 75. Geburtstag31.12. Günter Marx zum 74. Geburtstag

Herzliche Gratulation den Jubilaren im Dezember

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Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013 3

Bürgermeister-Sprechstunden

• Sprechstunde des ehrenamtlichen Bür-germeisters, Herrn Bernd Königjeden 2. Dienstag im Monat – 10.Dezember in der Zeit von 18.00–19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus,Lindenstraße 4 in Altbensdorf odernach telefonischer Vereinbarung unter033839 - 63116

• Gemeinde Rosenausiehe Sprechstunde in Warchau odernach Vereinbarung mit dem ehrenamt-lichen Bürgermeister, Herrn Geelhaar

• Gemeinde Rosenau,Ortsteil RogäsenSprechstunde des Ortsvorstehers, HerrnHans-Joachim Probstjeden 2. Dienstag im Monat – 10.Dezember in der Zeit von 17.00–18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshausin Rogäsen oder nach telefonischer Ver-einbarung unter 033832 - 40224

• Gemeinde Rosenau,Ortsteil ViesenSprechstunde der Ortsvorsteherin, FrauPetra Schulzejeden Montag in der Zeit von 17.00–18.00 Uhr in der Viesener Dorfstraße27

• Gemeinde Rosenau,Ortsteil Warchaumit Gemeindeteil GollwitzSprechstunde des Ortsvorstehers undehrenamtlichen Bürgermeisters, HerrnRolf GeelhaarMittwoch, den 11. Dezember undmit telefonischer Vereinbarung inder Zeit von 17.30–18.30 Uhr im Ge-meindeteil Gollwitz, Gollwitzer Dorf-straße 25 und Terminvereinbarungenunter der Tel.-Nr. 033839 – 60339

• Gemeinde Rosenau,Ortsteil ZitzSprechstunde des Ortsvorstehers, HerrnBernhard Kahle,Mittwoch, den 11. Dezember in derZeit von 17.00–18.00 Uhr, Zitzer Dorf-straße 4 oder nach telefonischer Ver-einbarung unter 033832 - 499971.

• Gemeinde WusterwitzSprechstunde des ehrenamtlichen Bür-germeisters, Herrn Ronald MelchertMittwoch, den 11. Dezember odernach Vereinbarung in der Zeit von17.00–18.00 Uhr im Gemeindehaus,Ernst-Thälmann-Straße 72 in Wuster-witz

Gudrun Liebener Amtsdirektorin Tel. 033839/[email protected]

Elke Heinrich Sekretariat Tel. 033839/669-11, Fax [email protected]

■ Fachbereich 1 – Kommunale Dienste und Finanzen

Ramona Mayer Fachbereichsleiterin Tel. 033839/[email protected]

❙ Fachdienst innerer Service und SozialesSabine Müller Amtsblatt – amtlicher Teil, Tel. 033839/669-15

Abgeordnetenangelegenheiten, [email protected]

Angelika Schulz Personal, Kita, Schule Tel. 033839/669-13und Jugend [email protected]

Karin Wiebeck Touristen Information Tel. 033839/581Amtsblatt – nichtamtlicher Teil, touristeninformation@amt-Vereine – Die Touristinformation wusterwitz.debefindet sich in der Ernst-Thälmann-Straße 72. Postan-schrift: Amt Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz

❙ Fachdienst HaushaltswirtschaftHeike Taege Amtskasse – Kassenverwalterin, Tel. 033839/669-24

Innendienst Vollstreckung [email protected] Ulbricht Amtskasse – Mitarbeiterin Tel. 033839/669-25Yvonne Bergmann Steuern und Pachten Tel. 033839/669-23

[email protected] Schulze Geschäftsbuchhaltung & Tel. 033839/669-19

Anlagenbuchhaltung [email protected]

Heike Feldt Außendienst Vollstreckung Tel. 033839/669-21

■ Fachbereich 2 – Bauen, Wohnen und Ordnung

Monika Bothe Fachbereichsleiterin Tel. 033839/[email protected]

❙ Fachdienst Bauen und WohnenHans-Joachim Jakob Straßen und Straßenbeleuch- Tel. 033839/669-20

tung, Winterdienst, Investitio- [email protected] im Hoch- und Tiefbaubereich

Silke Krüger Bauleitplanung, Grundstücks- Tel. 033839/669-17angelegenheiten bauleitplanung@

amt-wusterwitz.deMichael Weise Trink- und Abwasser, Wasser- Tel. 033839/669-14

und Bodenverband, Gebäude- [email protected], Wohnberechti-gungsscheine, Nutzungsverein-barungen Dorfgemeinschaftshäuser

❙ Fachdienst OrdnungWalburga Jänicke Meldewesen, Fundtiere, Tel. 033839/669-29

Führerscheinangelegenheiten [email protected] Recknagel-Bremer Standesamt, Friedhofswesen, Tel. 033839/669-30

Brandschutz [email protected] Hörske Gewerbedienstleistungen, Tel. 033839/669-28

Ordnungsangelegenheiten [email protected] Feldt Außendienst, Tel. 033839/669-21

Ordnungsangelegenheiten

Mitarbeiter der Amtsverwaltung im Überblick

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4 Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013

• Polizei/Polizeiposten in WusterwitzWalther-Rathenau-Straße 42 A, Telefon: 033839/60752, Sprechzeit: Di, 16-18 Uhr

• Brandenburg PolizeihauptwacheMagdeburger Straße 52, 14770 Brandenburg, Telefon: 03381/ 5600 zu jeder Zeit

• Agentur für Arbeit PotsdamGeschäftsstelle Brandenburg, Kirchhofstraße 39-42, 14776 BrandenburgTelefon: 0800/4555500 (gebührenfrei) und 03381/ 2080471

• MAIA (Mittelmärkische Arbeitsgemeinschaft zur Integration in Arbeit)Potsdamer Straße 18 14776 Brandenburg Telefon: 033841/91800

• SozialamtPotsdamer Straße 18 14776 Brandenburg Telefon: 03381/5330

• Stadtverwaltung BrandenburgWohngeldstelle (auch für Landkreis Potsdam-Mittelmark)Wiener Straße 1, 14772 BrandenburgTelefon: 03381 / 580Sprechzeit: Di. 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr, Do. 7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr

• DRV (Deutsche Rentenversicherung)Potsdamer Straße 18, 14776 Brandenburg, Telefon: 03381/3209-0Sprechzeit: Montag, Donnerstag 8.00 - 18.00 UhrDienstag, Mittwoch 7.30 - 15.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

• FinanzamtMagdeburger Straße 46, 14770 Brandenburg, Telefon: 03381 / 397100Sprechzeit: Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 18.00 Uhr

• GrundbuchamtMagdeburger Straße 47, 14770 Brandenburg, Telefon: 03381 / 398500Sprechzeit: Montag 9.00 -12.00 UhrDienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag 9.00 - 12.00 UhrFreitag 9.00 - 12.00 Uhr

• Amtsgericht BrandenburgMagdeburger Straße 47, 14770 Brandenburg, Telefon: 03381/398500

• APM – Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbHBahnhofstraße 18, 14823 Niemegk, Telefon: 033843/30610

• Entsorgung von Sperrmüll und ElektrogerätenTelefon: 033843 / 30678

• Wohnungsbaugesellschaft Ziesar mbHPetriwinkel 4, 14793 Ziesar, Telefon: 033830 / 6670Sprechzeit:Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr,Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr

• Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Potsdam-MittelmarkFriedrich-Franz-Straße 19, TGZ, 14770 Brandenburg, Telefon: 03381 / 583250Sprechzeit:Montag 7.30 - 12.00 Uhr,Dienstag 7.30 - 18.00 UhrMittwoch 7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr,Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 UhrFreitag 7.30 - 12.00 Uhr

• Erweiterte Öffnungszeiten –Fachdienst Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreisesmit Sitz in Werder (Havel), Am Gutshof 1-7, 14542 Werder, Tel.: 03327/739118Sprechzeit:Montag 08.00 - 15.00 UhrDienstag 08.00 - 18.00 UhrMittwoch 08.00 - 12.00 UhrDonnerstag 08.00 - 18.00 UhrFreitag 08.00 - 12.00 Uhr

• Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM)Klosterstr. 14, 14770 Brandenburg, Telefon: 03381/582901

• TelefonseelsorgeTelefon: 0800/1110111 und 0800/1110222 (bundesweit kostenfrei)

Sprechstunde der SchiedsstelleDie Sprechstunde der Schiedsstelle

findet jeden 1. Dienstag im Monat in derZeit von 17–18 Uhr in der Amtsverwal-tung, untere Etage, Raum 107, statt.Kontakt zur Schiedsperson, Frau Bug-doll, können Sie persönlich in derSprechstunde, telefonisch zur Zeit derSprechstunde unter 033839/ 669 28oder schriftlich über das Amt Wusterwitzaufnehmen.

Sprechstunde des Jugendamtesdes LandkreisesPotsdam – MittelmarkDie Sprechstunde des Jugendamtes

findet am 9. Dezember von 15–17 Uhrim Familienzentrum Wusterwitz, Ernst-Thälmann-Str. 58 statt.

Bei Störungenbitte folgendeNotrufnummeranrufen:

Energie:e.on edis,Telefon: 033841 / 363250oder 01801155533

Erdgas:EMBEnergie Mark Brandenburg GmbH,Telefon: 0331 / 7495330

Trink- und Abwasser:BRAWAG GmbH,Telefon: 03381 / 5430

TermineundSprechzeiten

Weitere Dienste und Ämter

Neue Öffnungszeitender BibliothekWusterwitz seit Oktober

Dienstag 12.00–18.00 Uhr

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Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013 5

Endlich liegt Nick im Bett.Stefan ist heilfroh, dass er die Zankerei

im Bad hinter sich hat.Zähneputzen geht zurzeit fast nie

ohne Geschrei ab.Als er sich umdreht, sieht er, wie sein

Sohn sich einen Bonbon in den Mundschiebt.

„Mann, das glaub ich jetzt nicht!“ Ste-fan könnte sich die Haare raufen.

Er ist müde und muss noch arbeiten.„Bonbons nach dem Zähneputzen, duweißt doch, dass das nicht geht!“

Nick lächelt seinen Papa breit an – undder gibt sich geschlagen.

Für Eltern ist die Versuchung manch-mal groß, einem Konflikt einfach ausdem Weg zu gehen.

Keine Kraft mehr, keine Nerven, keineZeit…

Lieber drückt man beide Augen zu, an-statt schon wieder Streit zu riskieren.

Natürlich hängt unser Verhalten auchvon unserer Tagesform ab.

Bei guter Laune hüpfen wir selbst mitunserem Kind auf dem Sofa herum, beischlechter Laune wird es dafür ausge-schimpft.

An einem entspannten Nachmittag fal-len uns drei Alternativvorschläge zumÜberraschungsei an der Supermarktkas-se ein, nach einem anstrengenden Ar-beitstag führt die bloße Frage danachzum Krach.

Dieser Elternbrief beschäftigt sich mitdem Thema der liebevollen, bestimmtenund konsequenten Erziehung unsererKinder.

Wie eng oder wie weit die Grenzen ge-zogen werden, muss jede Familie selbstentscheiden und ausprobieren.

Lesen Sie mehr in diesem Elternbrief! Interessierte Eltern können diesen

und alle weiteren Briefe kostenfrei überdie Internetpräsenz des Arbeitskreises„Neue Erziehung“ www.ane.de, oder perEmail an [email protected], über eine Sam-melbestellung in Ihrer Kita oder per Te-lefon 030-259006-35 bestellen.

Die Elternbriefe kommen bis zum 8.Geburtstag in regelmäßigen Abständennach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Kinder müssen wissen,woran sie sind:Elternbrief 31(4 Jahre, 9 Monate)

Seit Anfang des Jahres betreuen 2 Ta-gesmütter je bis zu 5 Kinder in der Kin-dertagespflege „Wusterwitzer Strolche“in der Rosa Luxemburg Str. 21F. Dieneue Frau an Bord, neben Manuela Mas-sow, ist Deborah Rust (staatl. anerkannteErzieherin und staatl. anerkannte Heil-pädagogin).

Es ist einiges geschehen in den letztenMonaten. Die Räumlichkeiten wurdenteilweise neu ausgestattet, das superschöne Außengelände hat einen Zaunund neue Spielgeräte bekommen undeine ansprechende Internetseite(www.wuwi-strolche.de) wurde onlinegestellt.

Auch inhaltlich gibt es Neues zu berich-ten – neben Englisch wird jetzt auchSprachförderung angeboten und seitNeuestem haben die „WusterwitzerStrolche“ eine Partner „Daycare“ in FortMyers, Florida. So lernen die Kinderspielerisch fremde Kulturen kennenund werden noch vertrauter mit derenglischen Sprache.

Ein Elternstammtisch findet auch re-gelmäßig in der Einrichtung statt. Hiertreffen sich Eltern und diskutieren alleThemen von Interesse z.B. Phasen derkindlichen Entwicklung .Was tun, wenn

Die Kindertagespflege„Wusterwitzer Strolche“ macht mobilNeben Englisch wird auch Sprachförderung angeboten

mein Kind nicht hört? usw. – wissen-schaftliche Hintergrundinformationengibt es dabei auch.Alle Interessenten aus Wuster-

witz und Umgebung sind zum El-ternstammtisch recht herzlich ein-geladen – nähere Informationenund Anmeldung unter 033839329055

Ansonsten gibt es immer etwas zu erle-ben, ob tanzen, Sport, Sommerfeste,Fahrten in den Zoo nach Berlin oder insPuppentheater – bei den Strolchen wirdes nie langweilig. Natürlich kommt auchdie Bildung nicht zu kurz, jede der bei-den Tagesmütter arbeitet nach einemfundierten pädagogischen Konzept, dasauf den Grundsätzen des Brandenbur-ger Bildungsgesetzes beruht.

Am 25. Januar 2014 von 10 bis 15 Uhrfindet ein Tag der offenen Tür bei den„Wusterwitzer Strolchen“ statt. Hierzusind alle herzlich eingeladen. Es gibt Kinofür die Kleinen und Kaffe und Informati-onen für die Großen.

Sollten Sie Ihr Kind in der Kindertages-pflege anmelden wollen, so kann diespersönlich, telefonisch oder über dasAmt Wusterwitz erfolgen.

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6 Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013

Roswitha Herrmann erlebte zur Verab-schiedung aus dem Jugendclub Wuster-witz e.V. am 5. Oktober etwas Besonde-res.

So ein Tag –so wunderschön wie heuteTolles Fest zur Verabschiedung aus dem Jugendclub

Inzwischen erwachsen gewordene Ju-gendliche gestalteten ein Fest der Super-lative mit viel Liebe, Geschick, Emotiona-lität, Dankbarkeit und Harmonie für diein 22 Jahren geleistete Arbeit.

Auch die unmittelbaren Nachbarn desJugendclubs waren dazu eingeladen.

Der krönende Abschluss des offiziellenTeils war ein wunderschönes Feuerwerk.

Wir wünschen dem Jugendclub e.V.auch weiterhin so eine gute Führung undBestand – macht weiter so !

Es macht ganz einfach Freude zu se-hen, wie ein wohlgestaltetes Miteinanderbei Bewältigung aller Höhen und Tiefendes Lebens – die es nun einmal gibt –zum vollen Erfolg führt.

Danke !K. und M. Ohme

Sonnabend, 14. Dezember

Auftakt: 15 Uhr in der Dorfkirche– Lieder und Geschichten zurWeihnachtszeit Mit festlicher Orgelmusik, weihnachtli-chen Klängen der Jagdhornbläser unddem Pfarrer Hrn. Bochwitz als Erzählerstimmen wir uns auf die Weihnachtszeitein, anschließend gemeinsames Kaffee-trinken.

Dorfgemeinschaftshausab 16.30 Uhr• Glühwein• Lagerfeuer und Stockbrot• Original Woltersdorfer Weihnachts-

mann

Kostenpauschale: 3 EURO

Adventsfeier in WoltersdorfAuftakt in der Dorfkirche

Weihnachtsbier und lecker Brat-wurst sind gegen eine kleine Zusatz-spende ebenfalls im Angebot!Die Veranstaltung wird musikalisch um-rahmt durch die Jagdhornbläser-gruppe.

Es laden ein:AG Dorffest und Kirchengemeinde

Besucher sind herzlich willkommen

Monat November• Rassegeflügelschau in Rosenau,

Ortsteil Zitz im Dorfgemein-schaftshaus30. November von 10 – 17 Uhr01. Dezember von 10 – 15 UhrVeranstalter: Rassegeflügelzuchtver-ein „Geflügelzüchter Zitz 1980“ e.V.

Monat Dezember• Weihnachtskonzert der Wuster-

witzer Chöre in der Wilhelm-Götze-Schule in Wusterwitz01. Dezember von 15 Uhr bis 17 UhrVeranstalter: Frauenchor Wusterwitze. V. und MGV „Liedertafel“ Wuster-witz e.V.

• 18. Wusterwitzer Weihnachts-markt07. Dezember ab 15 Uhr auf demFestplatz am Wusterwitzer See undin der Kulturscheune(weitere Informationen im hinterenTeil des Amtsblattes)Veranstalter: Gemeinde Wusterwitz

• 12. Volleyball-Weihnachtstur-nier in der Sporthalle Wuster-witz07. Dezember von 10 – 17 UhrVeranstalter: SV- Blau-Weiß Wuster-witz Abt. Volleyball

• Adventsfeier in Woltersdorf14. Dezember ab 15 Uhr (weitereInformationen nebenstehend)Veranstalter: AG Dorffest und Kir-chengemeinde

• 7. Weihnachtsfest in Altbens-dorf am Feuerwehrhaus21. Dezember ab 17 Uhr (weitereInformationen im hinteren Teil desAmtsblattes)Veranstalter: SSKV Bensdorf e.V. Abt.:Muckybude

Veranstaltungendes AmtsbereichesWusterwitz

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Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013 7

Programm am 7. Dezember15.00 Uhr Eröffnung durch den ehrenamtlichen Bürgermeis-

ter15.05 Uhr ein kleines weihnachtliches Programm der Kita

„Schwanennest“15.30 Uhr der Tanz- und Turnschuppen aus Plaue mit den

Tanzmäusen aus Wusterwitz und Bensdorf16.00 Uhr Die Wichtel

18. WusterwitzerWeihnachtmarktAuf dem Festplatz am See undin der Kulturscheune

17.00 – 17.45 Uhr Auftritt der Musikschule Fröhlich18.00 Uhr gemeinsames Weihnachtslieder singen mit „den

Wichteln“18.30 Uhr die Jugendtanzgruppe „Dancing Devils“im Anschluss weihnachtliche Disco mit DJ Dennisab 15.00 Uhr Reiten auf Ponys für unsere Kleinen

in der Kulturscheune

ab 15.00 Uhr Kaffee und Kuchen vom Erzieherteam der Wil-helm-Götze-Schule Wusterwitz

Programmänderungen vorbehalten !

Der Weihnachtsmann hat versprochen, gegen 16.00 Uhr unseren Weih-nachtsmarkt zu besuchen.Für das leibliche Wohl aller Besucher ist ausreichend gesorgt.

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8 Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013

Wann: 21. Dezember ab 17 UhrWo: Am FeuerwehrhausHöhepunkt sind:– Weihnachtsfeuer– 17 Uhr Besuch des Weihnachtsmann– GewinnspieleFür Essen und Trinken ist gesorgt:Waffeln, Bratwurst, Bier und Glühwein,für unsere Kleinen Tee

SSKV Bensdorf Abt. MuckybudeUnterstützt durch Einkaufsquelle FredBärmann; Goldener Stern; Fam. Remus,der FFW Altbensdorf; Gemeinde Vertre-tung; Torsten Scholz-Heizung & Sanitär;Roland Roder und Ronald Vogel GbR

7. Weihnachtsfestin Altbensdorfam 21. Dezember

Am 25. Dezember findet in der Kultur-scheune Wusterwitz der traditionelleWeihnachtstanz der Abt. Handball desSV Blau-Weiß Wusterwitz statt. Einlass19.30 Uhr, Beginn 20 Uhr. Karten im Vor-verkauf 4 EUR und an der Abendkasse5 EUR. In gemütlicher, weihnachtlicherStimmung möchten wir mit Euch dasJahr 2013 ausklingen lassen.

Wir freuen uns auf Euch !

Weihnachtstanzder Handballeram 25. Dezember

Am 1. Dezember um 14 Uhr trifftsich die Jugendfeuerwehr Rogäsen zuihrer Weihnachtsfeier im Gerätehaus.

Die Weihnachtsfeier des RogäsenerFeuerwehrvereins findet am 15. De-zember um 15 Uhr im Dorfgemein-schaftshaus statt. Anmeldung zwecksOrganisation bitte bis zum 10. Dezemberbei H.-Joachim Probst, Tel. 033832/40224

Am 17. Dezember um 14:30 Uhrfeiern die Senioren in Roäsen im Dorfge-meinschaftshaus ihre Weihnachtsfeier.Bitte bis zum 12. Dezember die Teilnah-me melden. Tel. 033832 / 40224.

Termine in Rogäsen

Zur Zeit ist in der Kulturscheune Wust-erwitz eine Ausstellung der MalgruppeRegenbogen aus Genthin und Jerichowunter dem Motto: „Künstlerische Viel-falt“ während der Öffnungszeiten derTouristen Information anzuschauen.

Der Eintritt ist frei.

Bilderausstellungin der Kulturscheune

Bei der für diese Jahreszeit ungewöhn-lich hohen Tagestemperatur radelten wirvon der Touristen Information nachKirchmöser. Frau Rolle vom Heimat- undKulturverein Wusterwitz erzählte unsvon der Schiffswerft Look, dem Zolch-berg, dem Mühlenberg usw.

Tolle Fahrradtour nach KirchmöserDank an Frau Rolle vom Heimat- und Kulturverein

Anschließend fuhren wir zur Dorfkir-che aus dem 14. Jahrhundert, die sich inder Gränertstraße befindet. 1716 wurdesie erweitert. Weitere Stationen warenu.a. die Ostsiedlung, die Schule und dasWeichenwerk.

Wir sagen Frau Rolle recht herzlichenDank für die Gestaltung der Fahrradtour,

Die Touristen Information des AmtesWusterwitz befindet sich in der Ernst-Thälmann-Str. 72.

Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 10–16.30 UhrSamstag 11–15 Uhr

Veranstaltungs- und Informationsmate-rial, wie das Gastgeberverzeichnis fürden Amtsbereich Wusterwitz, Fahrpläneder DB und Bus, aktuelle Dampferfahr-pläne, Rad- und Gewässerkarten, Souve-nirs sowie Bücher der beliebten Natur-pflanzenreihe für Küche und Hausapo-theke haben wir für unsere Besucher imAngebot.

In einer kleinen Ausstellung im unte-ren Bereich stellt sich die Wilhelm-Göt-ze-Schule vor.

Dort finden sie auch das Modell derWusterwitzer Kirche und der Mühle vom

Aus der Touristen InformationWilhelm-Götze-Schule stellt sich vor

Eggertsberg, gebaut von unseren Schü-lern in der Arbeitsgemeinschaft Dorfge-schichte.

In der oberen Etage des Hauses befin-det sich ein kleines dorfgeschichtlichesMuseum des Heimat- und KulturvereinsWusterwitz e.V.

Am 2. Dezember in der Zeit von 13.30-15.30 Uhr können Besucher in der Tou-risten Information unser Angebot an ver-schiedenen Brett- und Kartenspielenwahrnehmen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Inhaltsverzeichnis

21. Jahrgang 27. November 2013 Nummer 11 – Woche 48 / 2013

Impressum:Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen:

Amt Wusterwitz, Die Amtsdirektorin14789 Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, Tel.: 033839/6690.

Bezugsmöglichkeiten:Das Amtsblatt für das Amt Wusterwitz mit 2.600 Exemplaren erscheint mindestens 12mal pro Jahr und wird an die Haushalte der amtsan-gehörenden Gemeinden des Amtes Wusterwitz ohne Rechtsanspruch kostenlos verteilt.Zusätzlich kann das Amtsblatt für das Amt Wusterwitz gegen Erstattung der Versandkosten über das Amt Wusterwitz, August-Bebel-Straße10, 14789 Wusterwitz, bezogen werden

Amtliche Bekanntmachungen

Beginn des amtlichen Teils

– Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung Wusterwitz vom 23. Oktober 2013 ................................................. Seite 2

– Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung Rosenau vom 24. Oktober 2013 ..................................................... Seite 2

– Bekanntmachung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschlussan die dezentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage in der Gemeinde Wusterwitz– Fäkalentsorgungssatzung – vom 23.Oktober 2013 .................................................................................................................. Seite 3

– Öffentliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderungund Ergänzung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz nach § 3 Abs. 2 BauGB .......... Seite 9

– Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Auslegung des Entwurfs des sachlichen Teilflächennutzungsplans„Windenergienutzung“ der Gemeinde Bensdorf nach § 3 Abs. 2 BauGB .................................................................................. Seite 10

– Bekanntmachung des Fachdienstes OrdnungVerbrennungsverbot pflanzlicher Abfälle .................................................................................................................................... Seite 11

– Das Meldeamt informiertAuskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern ........................................................................................................... Seite 11

– Ausschreibung Grundstücksverkäufe Gemeinde Wusterwitz und Gemeinde Rosenau ............................................................... Seite 12

Ende des amtlichen Teils ........................................................................................................ Seite 12

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27. November 2013Amtsblatt für das Amt Wusterwitz102

Amtliche Bekanntmachungen

Beschluss Nr. 31/2013Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses vom 07.10.2009 (TOP 10,Vorlagen-Nr. 40/2009) zur Entwicklung einer „Gesundheitsinsel“ zwi-schen der Wilhelm-Götze-Grundschule und dem Jugendclub in Wuster-witz (Flur 13, Teilstück Flurstück 606)einstimmig beschlossen bei 12 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 32/2013Grundsatzbeschluss zur Bebauung des gemeindeeigenen Grundstücks(Flur 13, Teilstück Flustück 606) zwischen der Wilhelm-Götze-Grund-schule und dem Jugendclub in Wusterwitz mit einem Appartementhaus„Pflegewohnen in der Gemeinde Wusterwitz - eine zukunftsorientierteund innovative Betreuungs- und Versorgungsform für pflegebedürftigeMenschen“einstimmig beschlossen bei 12 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 33/ 2013Beschluss zur Beauftragung der Genehmigungsplanung zur Errichtungeines „Appartementhauses zum Pflegewohnen“ in Wusterwitz auf demgemeindeeigenen Grundstück der Flur 13, Teilstück Flurstück 606Abstimmungsergebnis: (anwesend 12 Gemeindevertreter)11 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme0 Enthaltung.

Beschluss Nr. 34/2013Beschluss zur erneuten Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung undErgänzung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden desAmtes Wusterwitz für das Gemeindegebiet der Gemeinde Wusterwitzund die Beauftragung der Verwaltung zur Weiterführung des Verfahrens(Stand des Entwurfs: August 2013)einstimmig beschlossen bei 12 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 35/2013Beschluss zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und denAnschluss an die dezentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungs-anlage in der Gemeinde Wusterwitz – Fäkalentsorgungssatzung –einstimmig beschlossen bei 12 anwesenden Gemeindevertretern

Sitzung der Gemeindevertretung Wusterwitz am 23. Oktober 2013

Beschluss Nr. 36/2013Aufhebung des Beschlusses zum Verkauf der Anteile der GemeindeWusterwitz an der WD Gesellschaft für wasserwirtschaftliche DienstembH & Co.KG vom 27.10.2010, TOP 9, Vorlagen-Nummer : 30/2010einstimmig beschlossen bei 12 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 37/2013Beschluss zur Verkauf der Anteile der Gemeinde Wusterwitz an derHWG Havelländische Wasser GmbHeinstimmig beschlossen bei 12 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 38/2013Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses vom 18.09.2013 (Vorlagen-Nr. 29/2013, TOP 10) zum Verkauf des Grundstücks in der GemarkungWusterwitz, Flur 5, Flurstück 812/10einstimmig beschlossen bei 12 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 39/2013Beschluss zum Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks in der Ge-markung Wusterwitz, Flur 5, Flurstück 812/10einstimmig beschlossen bei 12 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 40/2013Beschluss zum Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks in der Ge-markung Wusterwitz, Flur 14, Flurstück 32/1einstimmig beschlossen bei 12 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 42/2013Beschluss zum Gemarkungs-(Gebiets-)tausch mit der Gemeinde Bens-dorf im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens „Wusterwitz“ Az. 1-003-Q, im Bereich des Elbe-Havel-Kanalseinstimmig beschlossen bei 12 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 12/2013Beschluss zur erneuten Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung undErgänzung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden desAmtes Wusterwitz für das Gemeindegebiet der Gemeinde Rosenau unddie Beauftragung der Verwaltung zur Weiterführung des Verfahrens(Stand des Entwurfs: August 2013)einstimmig beschlossen bei 10 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 13/2013Beschluss zum Stellplatz der Glascontainer im Ortsteil ZitzAbstimmungsergebnis: (anwesenden 10 Gemeindevertreter)0 Ja-Stimmen8 Nein-Stimmen2 Enthaltungen

Sitzung der Gemeindevertretung Rosenau am 24. Oktober 2013

Beschluss Nr. 14/2013Aufhebung des Beschlusses zum Verkauf der Anteile der GemeindeRosenau an der WD Gesellschaft für wasserwirtschaftliche Dienste mbH& Co.KG vom 21.10.2010, TOP 9, Vorlagen-Nummer 33/2010einstimmig beschlossen bei 10 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 15/2013Beschluss zur Verkauf der Anteile der Gemeinde Rosenau an der HWGHavelländische Wasser GmbHeinstimmig beschlossen bei 10 anwesenden Gemeindevertretern

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27. November 2013 11Amtsblatt für das Amt Wusterwitz

Amtliche Bekanntmachungen

3

Bekanntmachungsanordnunggemäß Bekanntmachungsverordnung vom 01. Dezember 2000 (GVBl. II 24, Seite 435), geändert durch Artikel 4 Nr. 9 des Gesetzes vom 20.April2006 (GVBl. I S. 46, 48) wird die nachstehende

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschlussan die dezentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage in der Gemeinde Wusterwitz

– Fäkalentsorgungssatzung –

lt. Beschluss der Gemeindevertretung Wusterwitz vom 23. Oktober 2013 öffentlich bekannt gemacht.

Wusterwitz, den 13.11.2013

gez. Gudrun Liebener SiegelAmtsdirektorin

Aufgrund der §§ 2, 3, 12 und 28 der Kommunalverfassung des LandesBrandenburg (BBgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S.286), des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04, [Nr.08], S. 174) und des Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg Wg) in derFassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. 1/12, [Nr. 20],– jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – hat dieGemeindevertretung der Gemeinde Wusterwitz in ihrer Sitzung am23.10.2013 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Allgemeines

(1) Der Gemeinde Wusterwitz (nachfolgend „Gemeinde“) obliegt dieunschädliche Beseitigung des Schmutzwassers in ihrem Gemeinde-gebiet als öffentliche Aufgabe.

(2) Die öffentliche dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage um-fasst die Entsorgung von:a) Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgrubenb) die Entsorgung von nicht separiertem Klärschlamm aus Klein-

kläranlagen.(3) Zur dezentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage ge-

hören alle Leistungen und Einrichtungen zur Entleerung, Abfuhrund Behandlung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgru-ben und des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagenaußerhalb des zu entwässernden Grundstücks. Zur Durchführungdieser Aufgaben kann sich die Gemeinde geeigneter Dritter alsErfüllungshilfen bedienen.

§ 2Begriffsbestimmungen

(1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist danach jeder demselbenEigentümer gehörende Teil der Grundfläche, der selbstständig bau-lich oder gewerblich genutzt werden kann.

(2) Abwasser ist Schmutzwasser und Niederschlagswasser.(3) Schmutzwasser ist durch Gebrauch verändertes und in ein

Entwässerungssystem eingeleitetes Wasser.(4) Niederschlagswasser ist das aus Niederschlägen aus dem Be-

reich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließen-de Wasser.

(5) Fäkalien sind die in abflusslosen Sammelgruben gesammeltenSchmutzwässer und die nicht separierten Klärschlämme von Klein-kläranlagen.

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschlussan die dezentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage

in der Gemeinde Wusterwitz– Fäkalentsorgungssatzung –

(6) Die öffentliche dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsan-lage umfasst alle Vorkehrungen sowie Einrichtungen für Entlee-rung, Transport und Behandlung von Schmutzwasser aus abflusslo-sen Sammelgruben und von nicht separiertem Klärschlamm ausKleinkläranlagen, unabhängig davon, ob sie im Eigentum der Ge-meinde oder von Dritten hergestellt, unterhalten und betriebenwerden.Entscheidend ist, ob sich die Gemeinde ihrer zur Entsorgung, Be-handlung und Einleitung von Schmutzwasser sowie Klärschlammbedient.

(7) Abflusslose Sammelgruben sammeln das auf dem Grundstückanfallende Schmutzwasser, ohne es einer weiteren Behandlung zuunterziehen.

(8) Kläranlage ist eine Anlage zur zentralen Behandlung von Abwäs-sern und Fäkalien.

(9) Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung häuslichen undgewerblichen Schmutzwassers aus einzelnen oder mehreren Ge-bäuden mit einem Schmutzwasserzufluss von bis zu 8 m³/d, mitEinleitung in Grund- und Oberflächenwasser.

(10) Nicht separierter Klärschlamm aus Kleinkläranlagen ist das inder mechanischen Vorbehandlungsstufe der Kleinkläranlage mitdem Abwasser und Feststoffen vorliegende Gemisch, das im Sinneder Nr. 1020 der DIN EN 1085 vom Abwasser abtrennbar ist. Nichtseparierter Klärschlamm ist kein Klärschlamm im Sinne des § 2Abs. 2 Satz 1 Klärschlammverordnung (AbfKlärV), sondernunbehandelter Fäkalschlamm (Roh-, Primär- bzw. gemischter Primär-schlamm im Sinne der Nr. 9040-9060 der DIN EN1085).

(11) Grundstücksentwässerungsanlagen (z.B. abflussloseSammelgruben, Kleinkläranlagen) sind die gesamten Einrichtun-gen eines Grundstückes, die dem Ableiten, Sammeln und Behan-deln des Schmutzwassers oder des nicht separierten Klärschlammsdienen.

§ 3Berechtigte und Verpflichtete

(1) Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Satzung für Grundstücks-eigentümer ergeben, gelten entsprechend für Erbbauberechtigte,Nutzer im Sinne des § 9 Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom21. September 1994 (BGBl. I, S. 2457) und sonstige zur Nutzung desGrundstücks dinglich Berechtigte. Sonstige zur Nutzung des Grund-stücks dinglich Berechtigte unterliegen nicht den Regelungen zumAnschlusszwang (§ 8 Abs. 1).

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27. November 2013Amtsblatt für das Amt Wusterwitz12

Amtliche Bekanntmachungen

4

(2) Die Rechte und Pflichten gelten auch für die Grundstückseigentümer,die durch Mitbenutzung einer auf einem anderen Grundstück lie-genden Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube den aufihrem Grundstück anfallenden nicht separierten Klärschlamm bzw.das auf ihrem Grundstück anfallende Schmutzwasser dort einleiten

und sammeln.(3) Darüber hinaus gelten Rechte und Pflichten, die sich aus dieser

Satzung für die Benutzung der öffentlichen dezentralen Schmutzwas-serbeseitigungsanlage ergeben, für jeden, dera) berechtigt und verpflichtet ist, das angeschlossene Grundstück

aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung zu nutzen(insbesondere Mieter, Pächter, Untermieter) oder

b) der öffentlichen dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagetatsächlich Schmutzwasser oder nicht separierten Klärschlammzuführt.

(4) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

§ 4Anschlussrecht

(1) Jeder Grundstückseigentümer eines im Gemeindegebiet liegen-den Grundstückes, auf dem eine Kleinkläranlage oder abflussloseSammelgrube betrieben wird, hat vorbehaltlich der Einschränkun-gen dieser Satzung das Recht, von der Gemeinde die Entsorgungseines nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen oderseines Schmutzwassers aus abflusslosen Sammelgruben zu verlan-gen.

(2) Jeder Grundstückseigentümer hat der Gemeinde das Vorhanden-sein von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben unver-züglich schriftlich anzuzeigen.Die für die Genehmigung derartiger Anlagen geltenden baurecht-lichen und wasserrechtlichen Vorschriften bleiben von der Anzeige-pflicht unberührt.

§ 5Grenzen des Anschlussrechts

Das in § 4 geregelte Anschlussrecht erstreckt sich nur auf solche Grund-stücke, von denen das dort anfallende Schmutzwasser nicht in die öf-fentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wer-den kann.

§ 6Benutzungsrecht

Sofern auf dem zu entsorgenden Grundstück eine abflusslose Sammel-grube oder eine Kleinkläranlage vorhanden ist, hat der Grundstücks-eigentümer vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung dasRecht, unter Beachtung der technischen Vorschriften für den Bau undBetrieb von abflusslosen Sammelgruben sowie Kleinkläranlagen, dasauf seinem Grundstück anfallende Schmutzwasser und den anfallendennicht separierten Klärschlamm über die öffentliche dezentraleSchmutzwasserbeseitigungsanlage entsorgen zu lassen.

§ 7Grenzen des Benutzungsrechtes; Benachrichtigungs-,

Erstattungs- und Kontrollpflichten(1) Schmutzwasser und Stoffe, durch die die öffentliche Sicherheit oder

Ordnung gefährdet, das Personal der Schmutzwasserbeseitigunggesundheitlich gefährdet oder geschädigt, die Schmutzwasser-beseitigungsanlagen einschließlich der Kläranlage nachteilig be-einflusst, die Schlammbehandlung, -beseitigung und/oder -ver-wertung beeinträchtigt oder Vorfluter schädlich verunreinigt wer-den können, dürfen nicht in die öffentliche dezentrale Schmutz-wasserbeseitigungsanlage eingeleitet werden. Dies gilt auch fürFlüssigkeiten, Gase und Dämpfe. Die Gemeinde kann im Einzelfalldie für die Einhaltung der Grenzen des Benutzungsrechts nachdieser Satzung erforderlichen Maßnahmen treffen.

(2) In Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Sammelgruben darf Nieder-schlags-, Grund-, Schichten-, Drän- und Quellwasser sowie unbe-lastetes Kühlwasser nicht eingeleitet werden.

(3) Insbesondere sind ausgeschlossen:a) Stoffe, auch in zerkleinertem Zustand, die zu Ablagerungen oder

Verstopfungen in der öffentlichen dezentralen Schmutzwasser-beseitigungsanlage führen können (z. B. Glas, Pappe, Teer, Kunst-stoffe, Kunstharze, Kalk, Zement u.a. Baustoffe, Kehricht, Schutt,Mist, Sand, Küchenabfälle, Asche, Zellstoffe, Textilien, Schlacht-abfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Schlamm, Haut-und Lederabfälle);

b) feuergefährliche, explosible, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe(z. B. Heizöl, Benzin, Karbid, Phenole, Öle und dergleichen), Säu-ren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder ver-gleichbaren Chemikalien, Lösungsmittel, Farbreste, mit Krank-heitskeimen behaftete Stoffe oder radioaktive Stoffe;

c) Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle,Abgänge aus Tierhaltungen, Blut aus Schlachtereien, Silosicker-saft und Molke;

d) faulendes und sonst übel riechendes Schmutzwasser (z. B. milch-saure Konzentrate, Krautwasser);

e) Schmutzwasser, das schädliche oder belästigende Gase oderDämpfe verbreiten kann;

f) Sickerwasser u. sonstige Stoffe aus Deponien;g) Schmutzwasser/Stoffe das/die aufgrund der Besorgnis einer Gif-

tigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebs-erzeugenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlichzu bewerten sind;

h) farbstoffhaltiges Schmutzwasser, dessen Entfärbung im Klärwerkoder Gewässer nicht gewährleistet ist;

i) Stoffe, die geeignet sind, die bei der Entleerung, Abfuhr undBehandlung der im Rahmen der dezentralen Schmutzwasser-beseitigung eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Schmutzwasser-reinigungsanlagen zu beeinträchtigen, zu beschädigen oder zuzerstören;

j) Stoffe, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der Klein-kläranlagen und geschlossenen Gruben zu beeinträchtigen.

(4) Nicht häusliches Schmutzwasser (gewerbliches und industriellesSchmutzwasser sowie Schmutzwasser aus vergleichbaren Einrich-tungen) darf nur eingeleitet werden, wenn die in der Anlage 1 zudieser Satzung festgelegten Grenzwerte oder im Einzelfall in einerwasserrechtlichen Genehmigung festgesetzten, strengeren Grenz-werte, nicht überschritten werden. Es ist unzulässig, Schmutzwas-ser zu verdünnen oder Schmutzwasserteilströme innerbetrieblichzu vermischen, um Einleitungsverbote zu umgehen oder die Ein-leitungswerte einzuhalten. Anlage 1 ist Bestandteil der Satzung.

(5) Die Gemeinde ist berechtigt, von jedem Grundstückseigentümerden Nachweis zu verlangen, dass die eingeleiteten Schmutzwässernicht nach den Absätzen Nr. 3 und 4 verboten sind und die Grenz-werte in der Anlage 1 zu dieser Satzung eingehalten werden.

(6) Die Gemeinde kann im Einzelfall, abweichend von Absatz 4, Be-grenzungen und sonstige Anforderungen für die Einleitung vonSchmutzwasserinhaltsstoffen anordnen, insbesondere Schadstoff-frachten festlegen oder die Vorbehandlung, Rückhaltung oder do-sierte Einleitung des Schmutzwassers verlangen, wenn dies für denBetrieb der öffentlichen dezentralen Schmutzwasserbeseitigungs-anlage erforderlich ist.

(7) Die Gemeinde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmun-gen der Absätze 3 und 4 zulassen, wenn öffentliche Belange nichtentgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eineunbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entste-hende Mehrkosten übernimmt.

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27. November 2013 13Amtsblatt für das Amt Wusterwitz

Amtliche Bekanntmachungen

5

§ 8Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Jeder Anschlussberechtigte ist vorbehaltlich der Einschränkungenin dieser Satzung verpflichtet, sein Grundstück an die bestehendeöffentliche dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage anzu-schließen, wenn es mit Gebäuden für den dauernden oder vorüber-gehenden Aufenthalt von Menschen bebaut ist und Schmutzwasseroder nicht separierter Klärschlamm anfallen kann (Anschlusszwang).Dies gilt nicht, soweit das Grundstück an die öffentliche zentraleSchmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden muss.Wird ein Grundstück im Gemeindegebiet bebaut, muss der An-schluss an die öffentliche dezentrale Schmutzwasserbeseitigungs-anlage mit Beginn der Nutzung des Bauwerks hergestellt sein (Baueiner abflusslosen Sammelgrube oder Kleinkläranlage), sofern esnicht an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsan-lage angeschlossen werden muss. Die Gemeinde kann auch denAnschluss von unbebauten Grundstücken verlangen, wenn beson-dere Gründe dies erfordern.

(2) Die Verpflichtung nach Abs. (1) richtet sich auf den Anschluss an dieöffentliche dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage, soweitdie abflusslosen Sammelgruben oder die Kleinkläranlagen auf demjeweiligen Grundstück betriebsbereit vorhanden sind und die Mög-lichkeit der Inanspruchnahme gegeben ist. Der Anschluss ist unver-züglich nach Anschlussmöglichkeit vorzunehmen und der Gemein-de mitzuteilen.

(3) Der Grundstückseigentümer ist vorbehaltlich der Einschränkungenin dieser Satzung verpflichtet, das gesamte auf dem Grundstückanfallende Schmutzwasser bzw. den gesamten anfallenden nichtseparierten Klärschlamm in die öffentliche dezentrale Schmutzwas-serbeseitigungsanlage einzuleiten (Benutzungszwang).

§ 9Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Der Grundstückseigentümer kann vom Anschluss- und Benutzungs-zwang ganz oder teilweise befreit werden, wenn ein begründetesInteresse an einer privaten Beseitigung oder Verwertung desSchmutzwassers bzw. nicht separiertem Klärschlamms besteht undGründe des öffentlichen Wohls einer Befreiung nicht entgegenste-hen. Ein begründetes Interesse im Sinne dieser Satzung liegt nichtvor, wenn die Beseitigung oder Verwertung des Schmutzwassersoder des Klärschlamms lediglich der Gebührenersparnis dienensoll.

(2) Eine Befreiung vom Anschlusszwang kann der Eigentümer schrift-lich unter Angabe von Gründen bei der Gemeinde beantragen. DemAntrag sind Pläne beizufügen, aus denen ersichtlich ist, wie dasSchmutzwasser beseitigt oder verwendet werden soll.

§ 10Sondervereinbarungen

Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benut-zung berechtigt oder verpflichtet, so kann die Gemeinde durch Verein-barung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen, wobei dieBestimmungen dieser Satzung Anwendung finden. Ausnahmsweise kannin der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit diessachgerecht ist.

§ 11Grundstücksentwässerungsanlage

(1) Jedes Grundstück, das gemäß dieser Satzung dem Anschluss- undBenutzungszwang unterliegt, ist vom Grundstückseigentümer miteiner eigenen Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen; dieGemeinde kann Ausnahmen für zwei oder mehrere Grundstückemit einer gemeinsamen Grundstücksentwässerungsanlage zulas-sen.

(2) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den anerkann-ten Regeln der Technik, den Regelungen dieser Satzung und den

besonderen Anforderungen des Bau- und Wasserrechts herzustel-len, zu betreiben und zu unterhalten. Ihr Zustand muss ein sicheresund gefahrloses Entsorgen gewährleisten. Bei Kleinkläranlagen istinsbesondere die DIN 4261, bei abflusslosen Sammelgrubeninsbesondere die DIN 1986-100 zu beachten. Auf Verlangen derGemeinde hat der Grundstückseigentümer die Erfüllung dieserBestimmungen nachzuweisen; insbesondere kann die Gemeinde inbegründeten Fällen vom Grundstückseigentümer einen Dichtheits-nachweis für die abflusslose Sammelgrube gemäß DIN EN 1610verlangen.

(3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind auf dem Grundstück soanzuordnen, dass die Abfuhr des Schmutzwassers oder des nichtseparierten Klärschlamms ungehindert erfolgen kann, das heißt,dass die Entnahmemöglichkeit frei zugänglich ist. Die Abdeckungender Grundstücksentwässerungsanlagen müssen so beschaffen undgesichert sein, dass Gefahren nicht entstehen können.

(4) Entspricht eine Grundstücksentwässerungsanlage nicht den Anfor-derungen nach den Absätzen 1 bis 3, so hat der Grundstücks-eigentümer die Mängel zu beseitigen und die Grundstücks-entwässerungsanlage in einen ordnungsgemäßen Zustand zu brin-gen. Die Gemeinde kann im Einzelfall Maßnahmen zur Erreichungeines ordnungsgemäßen Zustands treffen. Die für die Mängel-beseitigung entstehenden Kosten trägt allein der Grundstücks-eigentümer.

§ 12Herstellung, Prüfung, Wartung und Außerbetriebnahme

einer Grundstücksentwässerungsanlage(1) Bevor eine Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder ge-

ändert wird, sind der Gemeinde folgende Unterlagen in doppelterFertigung einzureichen:a) nicht amtlicher Lageplan des zu entwässernden Grundstückesb) Grundstücksdaten wie: Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und

Hausnummer,c) nicht amtliche Grundriss- und Flächenpläne, aus denen der Ver-

lauf der Leitungen, die Lage der Grundstücksentwässerungsan-lage und die befestigte Zufahrt für die Schmutzwasser- oderKlärschlammentsorgung ersichtlich sind,

d) Angaben über Art und Bemessung der Grundstücksentwässe-rungsanlage,

e) Eigentumsnachweis,f) Angaben über den Bautyp der geplanten Kleinkläranlage und

die dazugehörige wasserrechtliche Erlaubnis, undg) weitere im Einzelfall von der Gemeinde geforderte Angaben und

Unterlagen, insbesondere über die zulässige oder tatsächlicheNutzung eines Grundstücks sowie über Art und Menge desSchmutzwassers bzw. nicht separierten Fäkalschlamms.

Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde das Herstellen, Än-dern oder Beseitigen der Grundstücksentwässerungsanlagemindestens fünf Werktage vor Beginn der Maßnahme schriftlichanzuzeigen.

(2) Anderweitig erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen (z.B.Baugenehmigung) werden durch Absatz 1 nicht berührt.

(3) Die Gemeinde ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Sie kannverlangen, dass Leitungen nur mit vorheriger Zustimmung der Ge-meinde verdeckt werden dürfen.

(4) Festgestellte Mängel sind innerhalb einer von der Gemeinde zusetzenden, angemessenen Frist durch die Grundstückseigentümerzu beseitigen. Die Beseitigung der Mängel ist der Gemeinde zurNachprüfung anzuzeigen.

(5) Die Gemeinde kann verlangen, dass die Grundstücksentwässerungs-anlagen nur mit ihrer Zustimmung in Betrieb genommen werden.

(6) Sobald ein Grundstück an die öffentliche zentrale Schmutzwasser-beseitigungsanlage angeschlossen ist, hat der Grundstückseigen-tümer innerhalb von zwei Monaten nach Anschlussherstellung aufseine Kosten die Teile der Grundstücksentwässerungsanlage, die

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27. November 2013Amtsblatt für das Amt Wusterwitz14

Amtliche Bekanntmachungen

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nicht Bestandsteil der neu errichteten Grundstücksentwässerungs-anlage geworden sind, außer Betrieb zu nehmen, zu entleeren undzu reinigen. Auf Verlangen ist dies der Gemeinde nachzuweisen.

(7) Die zur Sammlung von Niederschlagswasser beabsichtigte Weiter-nutzung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die für die de-zentrale Abwasserbeseitigung verwendet worden sind, ist der Ge-meinde schriftlich anzuzeigen.

(8) Grundstückseigentümer haben Kleinkläranlagen gemäß § 75Brandenburgisches Wassergesetz und entsprechend ihrer wasser-rechtlichen Erlaubnis durch geeignete und sachkundige Fachkräfteregelmäßig auf ihre Kosten überprüfen und warten zu lassen. DieErgebnisse der Wartung und Überprüfung sind durch Protokollefestzuhalten. Diese Protokolle sind der Gemeinde auf Verlangenvorzulegen.

§ 13Benachrichtigungspflicht

Der Grundstückseigentümer hat die Gemeinde unverzüglich zu benach-richtigen, wenna) der Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen durch Umstän-

de beeinträchtigt wird, die auf Mängel der öffentlichen dezentralenSchmutzwasserbeseitigungsanlage zurückgehen können (z. B. De-fekt von Entsorgungsfahrzeugen),

b) Stoffe in die Grundstücksentwässerungsanlagen gelangt sind oderzu gelangen drohen, die den Bestimmungen des § 7 nicht entspre-chen,

c) sich Art und Umfang des anfallenden Schmutzwassers erheblichändert,

d) für ein Grundstück die Voraussetzungen des Anschluss- undBenutzungsrechts entfallen,

e) das Eigentum, die Nutzungsberechtigung oder der tatsächliche Nut-zer an dem Grundstück wechselt.

§ 14Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen

(1) Für die Entsorgung (Entleerung und den Transport) des Inhalts derGrundstücksentwässerungsanlagen kann sich die Gemeinde einesDritten bedienen. Ist eine Entleerung der Grundstücksentwässe-rungsanlage erforderlich, setzt sich der Anschlussberechtigte odersonstige Nutzer des Grundstückes mit einem zugelassenenEntsorgungsunternehmen in Verbindung und vereinbart einenEntleerungstermin. Nicht zugelassene Entsorgungsunternehmendürfen im Gemeindegebiet keine Entsorgung vornehmen. DieBeauftragung eines Dritten, der keine Entsorgungszulassung be-sitzt, ist ebenfalls nicht zulässig.

(2) Die Entsorgung des Schmutzwassers aus der abflusslosen Sammel-grube erfolgt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich. BeiKleinkläranlagen erfolgt die Entsorgung nach Bedarf, mindestensjedoch einmal jährlich, soweit nicht der Grundstückseigentümernachweist, dass nach den einschlägigen technischen Normen (z. B.DIN 4261) eine weniger häufige Entsorgung technisch und rechtlichzulässig und ausreichend ist. Erfolgt in einem Kalenderjahr keineEntsorgung der Kleinkläranlage, so ist der in diesem Jahr erstellteWartungsbericht mit der festgestellten Höhe des Schlammspiegelsbei der Gemeinde vorzulegen. Weitergehende rechtliche Verpflich-tungen bleiben unberührt.

(3) Der Grundstückseigentümer hat die Entleerung einer Kleinklär-anlage unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise und der DIN4261 oder einer abflusslosen Sammelgrube so rechtzeitig beimEntsorgungsunternehmen zu beantragen, dass die Kleinkläranlagebzw. die abflusslose Sammelgrube bis zum Entsorgungstermin auchweiter genutzt werden kann.

(4) Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach der Entleerung un-ter Beachtung der Betriebsanleitung, der DIN-Vorschriften und derwasserrechtlichen Erlaubnis wieder in Betrieb zu nehmen.

(5) Der Anlageninhalt geht mit der Übernahme in das Eigentum derGemeinde über.Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, darin nach verlorenen Gegen-ständen zu suchen oder suchen zu lassen. Werden Wertgegenstän-de gefunden, werden sie als Fundsache behandelt.

(6) Die Gemeinde kann die Entleerung der Grundstücksentwässerungs-anlagen anordnen, wenn besondere Umstände eine Entsorgungerfordern.

§ 15Entstehung und Beendigung der Zahlungspflicht gegenüber

den Entsorgungsunternehmen, Form der Zahlung(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Betrieb einer Grundstücks-

entwässerungsanlage auf dem jeweiligen Grundstück und der da-mit verbundenen Beauftragung des Entsorgungsunternehmens zurAbfuhr des in abflusslosen Sammelgruben gesammelten Schmutz-wasser und zur Abfuhr des in genehmigten Kleinkläranlagen anfal-lenden Klärschlamms.

(2) Die Zahlungspflicht erlischt, wenn keine Grundstücksentwässe-rungsanlage nach den Regeln dieser Satzung mehr betrieben wird.

(3) Für die Entsorgung des in abflusslosen Sammelgruben gesammel-ten Schmutzwasser und zur Abfuhr des in genehmigten Kleinklär-anlagen anfallenden Klärschlamms trägt der Zahlungspflichtigegegenüber den Entsorgungsunternehmen alle anfallenden Kostendirekt.

§ 16Zahlungspflichtiger

gegenüber den Entsorgungsunternehmen(1) Zahlungspflichtiger ist der Grundstückseigentümer. Wenn ein Erb-

baurecht bestellt ist, tritt an dessen Stelle der Erbbauberechtigtedes angeschlossenen Grundstücks.Zahlungspflichtige sind außerdem Nießbraucher oder sonstige zurNutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte. Mehrere Zahlungs-pflichtige haften als Gesamtschuldner.

(2) Beim Wechsel des Zahlungspflichtigen geht die Zahlungspflicht mitBeginn des auf den Übergang des folgenden Kalendertages auf denneuen Zahlungspflichtigen über.

§ 17Haftung

(1) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarungzuwiderhandelt, haftet für alle der Gemeinde dadurch entstehen-den Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachtei-le der Gemeinde, die durch den mangelhaften Zustand der Grund-stücksentwässerungsanlagen verursacht werden. MehrereVerursacher haften als Gesamtschuldner.

(2) Im gleichen Umfang hat der Ersatzpflichtige die Gemeinde von Er-satzansprüchen Dritter freizustellen.

(3) Kann die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlage wegenhöherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik oder aus ähnlichen Grün-den sowie wegen behördlicher Anordnungen nicht oder nicht recht-zeitig entleert werden, haftet die Gemeinde unbeschadet Abs. 4nicht für hierdurch verursachte Schäden.

(4) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus dem Benutzen deröffentlichen dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage erge-ben nur dann, wenn der Gemeinde oder seinem Beauftragten Vor-satz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

§ 18Auskunfts- und Mitteilungspflicht; Betretungsrecht

(1) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, über seine Anzeige-und Benachrichtigungspflicht gemäß dieser Satzung der Gemeindedie zur Durchführung der Beseitigung des Schmutzwassers und desnicht separierten Klärschlamms erforderlichen Auskünfte zu ertei-

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27. November 2013 15Amtsblatt für das Amt Wusterwitz

Amtliche Bekanntmachungen

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len und auf Verlangen die durchgeführte Entsorgung nachzuwei-sen.

(2) Den Mitarbeitern oder den Beauftragten der Gemeinde ist zur Prü-fung, ob die Vorschriften der Satzung befolgt werden, ungehindertZutritt zu den in Frage kommenden Teilen des Grundstückes undder Grundstücksentwässerungsanlage zu gewähren. Die Mitarbei-ter oder die Beauftragten haben sich auf Verlangen durch einenvom Amt Wusterwitz ausgestellten Dienstausweis oder ein Schrift-stück auszuweisen.

(3) Der Grundstückseigentümer hat das Betreten und Befahren seinesGrundstückes zum Zwecke der Entsorgung zu dulden.

(4) Beim Wechsel des Eigentums an einem Grundstück hat der bishe-rige Grundstückseigentümer die Rechtsänderung unverzüglich derGemeinde schriftlich mitzuteilen. Zu dieser Mitteilung ist auch derneue Grundstückseigentümer verpflichtet.

§ 19Gartenwasserzähler

(1) Stellt die Gemeinde im Rahmen der jährlichen Auswertung dereinzelnen Grundstücke bezüglich der Abfuhr des in abflusslosenSammelgruben gesammelten Abwassers fest, dass die entsorgteAbwassermenge gegenüber der Wasserentnahme aus der öffentli-chen Wasserversorgungsanlage erheblich abweicht, und diese Ab-weichung nicht begründet bzw. nachgewiesen werden kann, ist sieberechtigt, vom Grundstückseigentümer umgehend den Einbau ei-nes geeichten Gartenwasserzählers zu verlangen.

(2) Der Einbau und die Unterhaltung des Gartenwasserzählers hat aufKosten des Grundstückseigentümers bzw. des Nutzungsberechtigtenzu erfolgen.

(3) Der Gartenwasserzähler muss bis zur Ablauf der gesetzlichen Eich-frist des eingebauten Zählers eingebaut bleiben. In begründetenFällen kann die Gemeinde verlangen, dass zum Ablauf der Eichfristein neuer Gartenzähler eingebaut wird.

§ 20Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässiga) Schmutzwasser in die öffentliche dezentrale Schmutzwasser-

beseitigungsanlage einleitet, das die Einleitbestimmungen nach §7 verletzt,

b) entgegen § 8 Abs. 1 ein bebautes Grundstück nicht unverzüglichanschließt, sofern keine zentrale Schmutzwasserbeseitigungsan-lage vorhanden ist,

c) entgegen § 8 Abs. 3 auf einem Grundstück, das an die öffentlichedezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist,nicht sämtliches Schmutzwasser bzw. sämtlichen nicht separiertenKlärschlamm in die öffentliche dezentrale Schmutzwasserbeseiti-gungsanlage einleitet,

d) trotz Aufforderung der Gemeinde gemäß § 11 Abs. 2 keinen Dicht-heitsnachweis für die abflusslose Sammelgrube vorlegt,

e) entgegen § 12 Abs. 1 der Gemeinde nicht alle Unterlagen vorlegt,f) entgegen § 12 Abs. 4 die Grundstücksentwässerungsanlage ohne

Zustimmung der Gemeinde in Betrieb nimmt,g) entgegen § 13 die Gemeinde nicht unverzüglich benachrichtigt,h) entgegen § 14 Abs. 1 einen nicht zugelassenen Dritten mit der

Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers oder nicht separier-ten Klärschlamms beauftragt,

i) entgegen § 14 Abs. 2 das anfallende Schmutzwasser aus der ab-flusslosen Sammelgrube nicht mindestens einmal jährlich entsor-gen lässt,

j) entgegen § 16 Abs. 1 der Gemeinde nicht alle erforderlichen Aus-künfte erteilt,

k) entgegen § 16 Abs. 2 als Einleiter der Gemeinde oder seinen Beauf-tragten nicht ungehindert Zugang zu allen Anlageteilen der Grund-stücksentwässerungsanlage gewährt.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EURgeahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, dender Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen undkann den in Satz 1 festgelegten Rahmen überschreiten, wenn dieserhierzu nicht ausreicht.

§ 21Datenschutz

Die zur Erfüllung der Pflichten aus dieser Satzung erforderlichenpersonen- und grundstücksbezogenen Daten werden gemäß den Be-stimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes gespeichert,soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde notwendig ist.

§ 22Bezugsquelle von DIN-Vorschriften

Soweit in dieser Satzung auf DIN-Vorschriften Bezug genommen wird,so können diese im Amt Wusterwitz, Fachdienst Bauen und Wohnen,August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, zu den üblichen Sprechzeiteneingesehen werden.

§ 23In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Wusterwitz, den 23.10.2013

gez. Gudrun Liebener (Siegel)Amtsdirektorin

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27. November 2013Amtsblatt für das Amt Wusterwitz16

Amtliche Bekanntmachungen

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Anlage Izur Fäkalentsorgungssatzung der Gemeinde Wusterwitz

Schmutzwasser darf in der Regel nur in die öffentliche dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage eingeleitet werden, wenn die aufgelistetenWerte über Beschaffenheit und Inhaltsstoffe nicht überschritten werden.

Die Grenzwerte für die Schmutzwasserbeschaffenheit beziehen sich auf die Einleitstellen in die öffentliche dezentrale Schmutzwasserbeseitigungs-anlage.

Die Überwachung der Grenzwerte hat nach Stichprobe bzw. qualifizierter Stichprobe zu erfolgen.

Parameter/ Stoff der Stoffgruppe Grenzwert

1. Temperatur bis 35 °C2. ph-Wert 6,5 – 10,03. Absetzbare Stoffe 10ml/l4. Farbstoffe Nur in einer so niedrigen Konzentration,

dass der Vorfluter nach Einleitung des Ablaufeseiner mechanisch-biologischen Kläranlage visuellnicht gefärbt erscheint.

5. Schwerflüchtige, lipophile Stoffe(u.a. verseifbare Öle, Fette und Fett) 250 mg/l

6. Kohlenwasserstoffe 20 mg/l7. Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) 1 mg/l8. Phenolindex, wasserdampfflüchtig

(berechnet als C6H5OH) 100 mg/l9. Organische halogenfreie Lösemittel mit Wasser ganz oder teilweise mischbar und biologisch

leicht abbaubar: entsprechend spezieller Festlegung,jedoch Richtwert nicht größer als die Löslichkeit;max. 10g/l als TOC

10. Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW),als Summe aus Trichlorethen, Tetrachlorethen,1,1,1-Trichlorethan, Dichlormethan und Trichlormethan,gerechnet als Chlor (einschließlich weiterer,leichtflüchtiger, chlorierter Kohlenwasserstoffe) 0,5 mg/ l

11. Metalle (gelöst und ungelöst)a) Antimon (Sb) 0,5 mg/lb) Arsen (As) 0,5 mg/lc) Blei (Pb) 1 mg/ld) Cadmium (Cd) 0,5 mg/le) Chrom (Cr), gesamt 1 mg/lf) Chrom-VI (Cr) 0,2 mg/lg) Cobalt (Co) 2 mg/lh) Kupfer (Cu) 1 mg/li) Nickel (Ni) 1 mg/lj) Quecksilber (Hg) 0,05 mg/lk) Selen (se) 1 mg/ll) Silber (Ag) 1 mg/lm) Zinn (Sn) 5 mg/ln) Zink (Zn) 5 mg/l

12. Stickstoff aus Ammonium und Ammoniak(Summe NH4-N und NH3-N) 200 mg/l

13. Stickstoff aus Nitrit (NO2-N) 10 mg/l14. Cyanid (CN), leicht freisetzbar 1 mg/l15. Sulfat (SO4²-) 600 mg/l16. Sulfid (S²-) 2 mg/l17. Fluorid (F) 50 mg/l18. Phosphor, gesamt 50 mg/l19. Spontane Sauerstoffzehrung Nur in so geringer Konzentration und Fracht,

dass keine anaeroben Verhältnissein den öffentlichen Abwasseranlagen auftreten.

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27. November 2013 17Amtsblatt für das Amt Wusterwitz

Amtliche Bekanntmachungen

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Der von der Gemeindevertretung Bensdorf in der Sitzung vom 14.10.2013,von der Gemeindevertretung Rosenau in der Sitzung vom 24.10.2013und von der Gemeindevertretung Wusterwitz in der Sitzung vom23.10.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur 1. Än-derung und Ergänzung des gemeinsamen Flächennutzungsplans derGemeinden des Amtes Wusterwitz (Stand: August 2013), der Er-läuterungsbericht inkl. Umweltbericht, die Datenblätter, der Landschafts-plan für den Ortsteil Zitz der Gemeinde Rosenau, das Gutachten zurVerträglichkeit der Neuausweisung einer Mischbaufläche zum SPA„Fiener Bruch“ sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umwelt-bezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 11.12.2013 bis einschließlich 04.02.2014

erneut im Amt Wusterwitz – Fachbereich 2 – Bauen, Wohnen und Ord-nung (Beratungsraum im Dachgeschoss) in 14789 Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, während folgender Zeiten:

montags unddonnerstags: 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–15.00 Uhrdienstags: 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–18.00 Uhrmittwochs undfreitags: 9.00 Uhr–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:– Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil des Erläuterungsberichts.– Landschaftsplanerischer Fachbeitrag auf den Datenblättern zur den

Änderungsbereichen.– Landschaftsplan des Amtes Wusterwitz,– Landschaftsplan für den Ortsteil Zitz der Gemeinde Rosenau,– das Gutachten zur Verträglichkeit der Neuausweisung einer Misch-

baufläche zum SPA „Fiener Bruch“ und– die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen und ers-

ten regulären Behörden-/Öffentlichkeitsbeteiligung.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden bezüglich der Änderungsbereicheinsbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflan-zen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüterund die Landschaft geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch• finden sich im Erläuterungsbericht/Umweltbericht auf Seite 24, 29• in der Lärmimmissionsprognose für die Motorsport-Trainings- und

Wettkampfanlage Altbensdorf von Herrn Dipl. Ing. Gerd-Dieter Dox,• in dem Landschaftsplan für den Ortsteil Zitz der Gemeinde Rosenau

auf Seite 27 ff.,• sowie in den Stellungnahmen des Landesamt für Umwelt, Gesund-

heit und Verbraucherschutz (Schreiben vom 27.11.2008).–> Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Aus-

wirkungen durch Lärmimmissionen, Erholungsfunktion, Ab-standflächen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen• finden sich im Erläuterungsbericht/Umweltbericht auf Seite 10, 22,

23, 24, 30, 31, 32 und 34,• in den Datenblättern zu den Änderungsbereichen 4a und 4b, 8d, 10,

11, 15, 19 und 22,

Öffentliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegungdes Entwurfs zur 1. Änderung und Ergänzung des gemeinsamen

Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitznach § 3 Abs. 2 BauGB

• in dem Gutachten zur Verträglichkeit der Neuausweisung einerMischbaufläche zum SPA „Fiener Bruch“,

• in dem Landschaftsplan für den Ortsteil Zitz der Gemeinde Rosenauauf Seite 7 ff., 32 ff.,

• sowie in den Stellungnahmen des Landesamt für Umwelt, Gesund-heit und Verbraucherschutz (Schreiben vom 04.12.2008, 18.04.2011,03.05.2011), des Amt für Forstwirtschaft Belzig (Schreiben vom14.11.2008) und des Landesbetrieb Forst (Scheiben vom 15.04.2013)–> Es werden Aussagen getroffen zu: Waldbestand, Waldflächen-

verlust, Baumschutz, Waldumwandlung, Kompensations-flächen, geschützte Biotope, Schutzgebietsabgrenzungen,Landschaftsschutzgebiet „Brandenburger Wald- und Seen-gebiet“, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,Aktualisierung von Forstflächen, SPA „Fiener Bruch“

Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Boden• finden sich im Erläuterungsbericht/Umweltbericht auf Seite 15 16,

20, 22, 26, 27, 30 und 32,• in den Datenblättern zu den Änderungsbereichen 4a und 4b, 8d, 10,

11, 15, 19 und 22,• in dem Landschaftsplan für den Ortsteil Zitz der Gemeinde Rosenau

auf Seite 22ff.,• sowie in der Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geolo-

gie und Rohstoffe (Schreiben vom 30.10.2007,), des Landesamtesfür Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Schreiben vom18.04.2011)–> Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bodenversiegelung, Abbaugebiete, Altlastenstandorte, Boden-arten

Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Wasser• finden sich im Erläuterungsbericht/Umweltbericht auf Seite 28,• in den Datenblättern zu den Änderungsbereichen 4a und 4b, 8d, 10,

15, 19 und 22,• in dem Landschaftsplan für den Ortsteil Zitz der Gemeinde Rosenau

auf Seite 25ff.,• sowie in den Stellungnahmen des Landkreises Potsdam-Mittelmark

(Schreiben vom 14.11.2008), des Landesamtes für Umwelt, Gesund-heit und Verbraucherschutz (Schreiben vom 18.04.2011, 03.05.2011)–> Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Wasserschutzgebieten, Grundwasserempfindlichkeit, Grund-wasserneubildung, Überschwemmungsgebiete, überschwem-mungsgefährdete Gebiete

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft• finden sich in den Datenblättern zu den Änderungsbereichen 4a

und 4b, 8d, 15, 19, 22• in dem Landschaftsplan für den Ortsteil Zitz der Gemeinde Rosenau

auf Seite 30 ff.,–> Es werden Aussagen bzw. Hinweise gegeben zu: Kalt- und

Frischluftgebieten, klimatischen Ausgleichsräumen

Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Landschaftsbild• finden sich in dem Landschaftsplan für den Ortsteil Zitz der Ge-

meinde Rosenau auf Seite 27 ff.,–> Es werden Aussagen bzw. Hinweise gegeben zu: Landschafts-

bildtypen, Landschaftsprägende Nutzungen, Landschafts-bezogene Erlebnisqualität, Konflikte, Sichtbeziehungen

Page 18: 18. Wusterwitzer Weihnachtsmarktdaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/wuste1348.pdf · 27. November 2013 21. Jahrgang Nummer 11 – Woche 48 / 2013 Beilage in dieser Ausgabe

27. November 2013Amtsblatt für das Amt Wusterwitz18

Amtliche Bekanntmachungen

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Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter• finden sich im Erläuterungsbericht auf Seite 36 ff..

–> Es werden Aussagen getroffen zu: vorhandene und nachricht-lich übernommene Bau- und Bodendenkmale

Die diesen wesentlichen Informationen zugrunde liegenden Unterlagenliegen ebenfalls mit aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken undAnregungen zum Entwurf schriftlich oder während der angegebenenZeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abge-gebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1.Änderung und Ergänzung des gemeinsamen Flächennutzungsplans derGemeinden des Amtes Wusterwitz unberücksichtigt bleiben.

Wusterwitz, den 08.11.2013

gez. Gudrun Liebener (Siegel)Amtsdirektorin

Der von der Gemeindevertretung Bensdorf in der Sitzung vom 11.02.2013gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des sachlichen Teil-flächennutzungsplans Windenergienutzung der Gemeinde Bensdorf(Planzeichnung, Stand: 07.01.2013), die Begründung inkl. Umweltbericht,die Voruntersuchung Windenergienutzung, der ArtenschutzrechtlicheFachbeitrag sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung-nahmen liegen in der Zeit

vom 11.12.2013 bis einschließlich 04.02.2014

erneut im Amt Wusterwitz – Fachbereich 2 – Bauen, Wohnen und Ord-nung (Beratungsraum im Dachgeschoss) in 14789 Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, während folgender Zeiten:

montags unddonnerstags: 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–15.00 Uhrdienstags: 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–18.00 Uhrmittwochs undfreitags: 9.00 Uhr–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:– Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung.– Landschaftsplan des Amtes Wusterwitz,– Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Gemeinden des Amtes

Wusterwitz,– Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,– Voruntersuchung Windenergienutzung und– die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen und ers-

ten regulären Behörden-/Öffentlichkeitsbeteiligung.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktorender Windkraftanlagen insbesondere die Auswirkungen auf den Men-schen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft,auf Kultur- und Sachgüter und die Landschaft geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch• finden sich im Umweltbericht unter 2.1,• in der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit

und Verbraucherschutz (Schreiben vom 12.04.2013)• in der Voruntersuchung Windenergienutzung unter 4.2.1 bis 4.2.4

und 4.4.1 bis 4.4.4,

Öffentliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegungdes Entwurfs des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergienutzung“

der Gemeinde Bensdorf nach § 3 Abs. 2 BauGB

–> Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ab-ständen zu Wohnbauflächen (Vorsorgeabständen), Auswirkun-gen durch Schall- und Lichtimmissionen, periodischer Schatten-wurf, Abschalteinrichtungen, visuelle Beeinträchtigung, bau-und wartungsbedingte Beeinträchtigungen, landschaftsbe-zogene Erholung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnah-men

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen• finden sich im Umweltbericht unter 2.2,• in der Voruntersuchung Windenergienutzung unter 4.2.9 bis 4.2.12,

4.4.8 und 5.3.1,• in dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag• in den Stellungnahmen vom Landkreis Potsdam-Mittelmark (Schrei-

ben vom 20.04.2012 und 18.04.2013), vom Landesamt für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz (Schreiben vom 05.04.2012,12.04.2012 und 29.04.2013), vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Schreiben vom 18.04.2012 und 05.04.2013), vom Landes-betrieb Forst (Schreiben vom 14.04.2012), der Stellungnahme desFördervereins Großtrappenschutz e.V. (Schreiben vom 22.06.2012),der Stadt Jerichow (Schreiben vom 22.04.2012) und dem Landes-büro anerkannter Naturschutzverbände GbR (Schreiben vom13.04.2012)–> Es werden Aussagen getroffen zu: Waldbestand, Waldfunktions-

kartierung, Schutzgebieten und schützenswerten Biotopen,geschützten Landschaftsbestandteilen, Schutzbereiche fürVögel- und Fledermausarten nach den Tierökologischen Ab-standskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen inBrandenburg, Arten und Lebensgemeinschaften, Auswirkun-gen auf den Lebensraum, Restriktionsbereich Großtrappe,Kollisionsrisiko, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,Schutzgebietes des Verbundnetzes NATURA 2000, Artenschutz

Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Boden• finden sich im Umweltbericht unter 2.3,• sowie in der Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geolo-

gie und Rohstoffe (Schreiben vom 29.03.2012)–> Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bodenart, Eingriffe durch Teil- und Vollversiegelungen mit ein-hergehender Bodenverdichtung (Fundamente, Kranstell-flächen, Flächen für Nebenanlagen), durch Zuwegung undKabelverlegung, Bergwerksfelder, Vermeidungs- und Vermin-derungsmaßnahmen.

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27. November 2013 19Amtsblatt für das Amt Wusterwitz

Amtliche Bekanntmachungen

11

Umweltbezogene Informationen zu dem Schutzgut Wasser• finden sich im Umweltbericht unter 2.4,• in der Voruntersuchung Windenergienutzung unter 4.2.7 und 4.2.8

sowie unter 4.4.6,–> Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Vorhandensein von Gewässern in der Konzentrationszone, Be-einträchtigung des Grundwassers, Wasseraufnahmefähigkeitdes Bodens, Gewässerabstände, Grundwasserneubildung,Kleingewässer, Gräben und Verbandsgewässer, Überschwem-mungsgebiete, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft• finden sich im Umweltbericht unter 2.5,• in der Voruntersuchung Windenergienutzung unter 4.1

–> Es werden Aussagen bzw. Hinweise gegeben zu: Erhaltung derlufthygienischen Wirksamkeit des Waldes, Klimaänderungen,Windverhältnisse, Windhöffigkeit, Vermeidungs- und Vermin-derungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft• finden sich im Umweltbericht unter 2.6,? Es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Landschafts-

bild, Vorbelastungen, Beeinträchtigung durch visuelle Fernwirkung,Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter? finden sich im Umweltbericht unter 2.7,

–> Es werden Aussagen getroffen zu: vorhandene Kulturgüter,visuelle Störwirkung, Sichtbeziehungen, Vermeidungs- undVerminderungsmaßnahmen

Die diesen wesentlichen Informationen zugrunde liegenden Unterlagenliegen ebenfalls mit aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken undAnregungen zum Entwurf schriftlich oder während der angegebenenZeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abge-gebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über denTeilflächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Wusterwitz, den 07.11.2013

gez. Gudrun Liebener (Siegel)Amtsdirektorin

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, zur Klarstellung der Informationim Amtsblatt vom 02.10.2013 „Das Verbrennen von Gartenabfällen istverboten“ gebe ich folgende Hinweise:

Es ist verboten unter anderem folgende Gartenabfälle zu ver-brennen:– Laub– Baum-, Strauch- und Heckenschnitt– Kartoffel- und Spargelkraut– Rasen und Unkraut

Hierfür kann auch durch das Amt Wusterwitz keine Ausnahme-genehmigung erteilt werden.

Auch wenn Laub, Kartoffel- oder Spargelkraut von Schädlingen befallenist, darf dieses nicht verbrannt werden. Es besteht die Möglichkeitdiese Abfälle über Abfallunternehmen zu entsorgen.

Bekanntmachung des Fachdienstes Ordnung –Verbrennungsverbot pflanzlicher Abfälle

Eine Verbrennung von Pflanzen, die von Schädlingen befallen sind, istnicht unbedingt erforderlich und wird vom Pflanzenschutzdienst in derRegel weder angeordnet noch als vordringlich empfohlen. Eine Ausnah-me stellt der Befall mit besonders gefährlichen Schadorganismen, z.B.Asiatischer Laubholzbockkäfer, dar. Hier ist das Verbrennen nur aufgesonderte Anordnung des Pflanzenschutzdienstes erlaubt.

Das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Rasen-, Strauch- oderBaumschnitt u.a. ist eine unzulässige Form der Entsorgung undkann zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Mit dem Verbot der Verbrennung von Gartenabfällen wird ein Beitragzur Reinhaltung der Luft geleistet. Durch das Verbrennen von Gartenab-fällen kann es zu einem Anstieg der Feinstaubbelastung kommen. Diesist besonders bei austauscharmen Wetterlagen mit geringen Wind-bewegungen, kalter Luft am Boden und warmer Luft darüber ein Pro-blem. Auf Grund der kleinen, lungengängigen Partikel kann Feinstaubzu gesundheitlichen Problemen führen, unter denen besonders Perso-nen mit Atemwegserkrankungen oder anderen Vorschädigungen lei-den.

Gemäß Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2006 (GVBl. I/06 S. 6) kanndie Meldebehörde lt. § 33 Abs. 4 Auskünfte über Alters- und Ehejubiläenvon Einwohnern erteilen. Die Meldebehörde darf den Familiennamen,Vornamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschrift sowie Tag und Art desJubiläums zum Zwecke der Veröffentlichung durch Presse, Rundfunkund andere Medien den für die Veröffentlichung zuständigen Stellender Gemeinden übermitteln.

Das Meldeamt informiert –Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern

Altersjubilare sind Einwohner, die den 60. oder einen späteren Geburts-tag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die das 50. oder ein späteresEhejubiläum begehen. Gemäß § 33 Abs. 6 hat der Betroffene das Recht,der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.Sofern Sie wünschen, dass die Veröffentlichung Ihres Jubiläums unter-bleiben soll, werden Sie gebeten, dies rechtzeitig dem Meldeamt mit-zuteilen.

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27. November 2013Amtsblatt für das Amt Wusterwitz20

Amtliche Bekanntmachungen

12

Die Gemeinde Wusterwitz beabsichtigt gemäß § 79 BbgKVerf folgendeLiegenschaft zu veräußern:

unbebautes Grundstück in 14789 Wusterwitz, SeestraßeGemarkung Wusterwitz, Flur 5, Flurstück 186Grundstücksgröße: 931 m²nicht mit Trinkwasser und Abwasser erschlossenGrundstücksbreite Straßenfront: ca. 14 mmittlere Grundstücksbreite: ca. 15 mmittlere Grundstückslänge: ca. 62 m

Mindestgebot: 20.900,00 €

Für das Grundstück liegt ein positiver Bauvorbescheid für die Bebauungmit einem Einfamilienhaus vor.

Die Gemeinde Rosenau beabsichtigt gemäß § 79 BbgKVerf folgendeLiegenschaft zu veräußern:

bebautes Grundstück in 14789 Rosenau OT Warchau, Dorfstraße(ehemaliges Dorfgemeinschaftshaus)Gemarkung Warchau, Flur 13, Flurstücke 73 und 75Grundstücksgröße: 1.216 m²Vorderhaus: eingeschossiges massives Gebäude mit SatteldachRückwärtiger Anbau: unterkellertes eingeschossiges massives Gebäu-de mit Satteldach und teilausgebautem DachgeschossBruttogrundfläche: 398,14 m²Nutzfläche Erdgeschoss: 123,22 m²Nutzfläche Untergeschoss: 72,19 m²

Mindestgebot: 75.500,00 €

Ausschreibung GrundstücksverkäufeGemeinde Wusterwitz und Gemeinde Rosenau

Ende der amtlichen BekanntmachungenHerausgeber und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen:

Amt Wusterwitz – Die Amtsdirektorin –, August-Bebel-Straße 10, 14789 WusterwitzTelefon: 03 38 39/66 90, Telefax: 03 38 39/6 69 31

Detaillierte Objektbeschreibungen und aussagefähige Informationen(Gutachten) zur Veräußerung erhalten Sie beim

Amt WusterwitzFachdienst Bauen und WohnenErdgeschoss Zimmer 101August-Bebel-Straße 1014789 WusterwitzTel. 03 38 39 / 669-17 oder -16Internet: www.amt-wusterwitz.deE-Mail: [email protected]

Der Kaufpreis richtet sich nach Gebot. Gebote sind bis zum 15.01.2014abzugeben. Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung entstehendenKosten trägt der Käufer.

Die Gemeinde Wusterwitz ist nicht verpflichtet, dem höchsten oderirgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für die Richtigkeit derAusschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausge-schlossen. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine unverbind-liche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bedingun-gen der VOL/VOB unterliegen.

Angebote unter dem Mindestgebot können eingereicht werden, dienenaber lediglich der Aufnahme von Verhandlungen bzw. werden unverzüg-lich abgelehnt.

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Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013 21

Am 4. Dezember um 14 Uhr Kaffee Nachmittag in Woltersdorf

Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am 11. Dezember in der Gaststät-te „Zum Stern“ in Plaue statt. Der Beginn der Feier ist um 12 Uhr. Wirwerden gemeinsam zu Mittag essen und nach einer gemütlichen KaffeeRunde lassen wir den Nachmittag ausklingen.(Der Hin- und Rücktransport wird mit privaten Autos durchgeführt. Wermit wem fährt, sowie die Abfahrtzeiten, wurde in der letzten Zusammen-kunft besprochen.) Sollte jemand noch keine Mitfahrgelegenheit haben,dann bitte bei Frau Scholz melden.

Die Weihnachtsfeier ist dann auch die letzte Veranstaltung in diesem Jahr.

Wir wünschen allen Mitgliedern und ihren Familien ein gesegnetes Weih-nachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Zum Geburtstag gratulieren wir:Erika Heßling zum 81. GeburtstagAnita Scholz zum 69. GeburtstagBarbara Rexhausen zum 75. GeburtstagErika Steinke zum 78. GeburtstagWerner Siebert zum 74. GeburtstagChristel Bugdoll zum 72. GeburtstagAnna Muscher zum 81. Geburtstag

Allen Jubilaren wünschen wir alles Gute, Gesundheit und Freude im neuenLebensjahr.

Veranstaltungender VolkssolidaritätOrtsgruppe Bensdorf lädt ein

03. Dezember 14.00 Uhr gemütliche Kaffeerunde04. Dezember 09.00 Uhr Seniorengymnastik

10.00 Uhr Seniorengymnastik13.30 Uhr Handarbeitsgruppe 1

05. Dezember 14.00 Uhr Weihnachtsfeier der Ortsgruppe Volkssolida-rität und der Senioren im Club

10. Dezember 14.00 Uhr bunter Nachmittag11. Dezember 09.00 Uhr Seniorengymnastik

10.00 Uhr Seniorengymnastik14.00 Uhr Schach, Rommé

12. Dezember 14.00 Uhr Karten- und Brettspiele17. Dezember 14.00 Uhr gesellige Runde19. Dezember 14.00 Uhr Spaß und Spiele

Der Seniorenclub bleibt in der Zeit vom 20. Dezember bis 3. Januar 2014geschlossen !!

Die Ortsgruppe der Volkssolidarität Wusterwitz gratuliert ihrenMitgliedernHelmut SteinbergHilde MeichauIrene ZerbeRosi UlrichIrmgard BohneMaria Böttcherrecht herzlich zum Geburtstag.Wir wünschen viel Gesundheit und Freude im neuen Lebensjahr.Der Geburtstag des Monats wird im Januar 2014 gefeiert.

Veranstaltungsplandes Seniorenclubs WusterwitzWeihnachtsfeier am 5. Dezember

Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013 9

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22 Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013

• Veranstaltungen:Kinder- und Jugendgruppenim Dezember:Jungschar: DI, 15.30 -16 Uhr: Ankommen, gemeinsames Essen;16 -17 Uhr KrippenspielKinderstunde in der Kita: DO, 12. Dezember, 14.15 -15.15 UhrJugendGruppe: FR, ab 18.30 Uhr, 19 - 20 Uhr KrippenspielKonfirmanden: DI, 10. Dezember, 18 -19.30 UhrGemeinsame Probe aller Krippenspieler:Freitag, 13. Dezember, 18 - 19 UhrDienstag, 17. Dezember, 18 - 19Uhr – Generalprobe!!!Erstaufführung des Krippenspiels: Freitag, 20. Dezember, 15.30 Uhr inder Wusterwitzer Dorfkirche, anschließend laden wir zu heißem Getränkund Gebäck ins warme Gemeindehaus ein.Seniorenkreis: mittwochs um 14 Uhr am 11. DezemberGemeindenachmittage: Zu Adventsnachmittagen laden wir ein:in Rogäsen am Dienstag, 3. Dezember um 15 Uhr ins Dorfgemein-schaftshaus;in Bensdorf am Freitag, 13. Dezember um 14.30 Uhr in die Gaststätte„Goldener Stern“;in Viesen am Dienstag, 10. Dezember um 15 Uhr ins Dorfgemeinschafts-haus;in Wusterwitz Besucher aus allen Dörfern am Freitag, 20. Dezemberum 15.30 Uhr zur Premiere des Wusterwitzer Krippenspiels mit Advents-kaffee und -kakao im Gemeindehaus.Nikolausfrühstück: Seien Sie herzlich willkommen zum gemeinsamenFrühstück am Freitag, 6. Dezember, dem Nikolaustag, um 10 Uhr. FürBastelfreunde gibt es ein weihnachtliches Kreativangebot.

• Gottesdienste:1. Dezember (1. Advent): 9 Uhr Bensdorf, 10.30 Uhr Wusterwitz8. Dezember (2. Advent): 10.30 Uhr Zitz15. Dezember (3. Advent): 9 Uhr Bensdorf,24. Dezember (Heiligabend): 14.30 Uhr Bensdorf, 14.30 Uhr Zitz,16 Uhr Wusterwitz, 17 Uhr Gollwitz (vorbehaltlich Änderungen)26. Dezember (2. Weihnachtstag): 9 Uhr Bensdorf, 10.30 UhrWusterwitz31. Dezember (Silvester): 16 Uhr WusterwitzGerne holen wir Sie zum Gottesdienst in Wusterwitz mit dem PKW ab.Bitte rufen Sie dazu Herrn Schimke an, Tel.Nr. 644530.

EvangelischenKirchengemeinden

Nach § 36 Abs.2 des Kirchengesetzes über die Friedhöfe (Friedhofsgesetz)vom 7. November 1992 (KABI. S. 202, KABI. 1993 S. 27, ABI. EKD 1993 S.93 Nr. 47); § 36 geändert durch Verordnung mit Gesetzeskraft vom 24.April 1998 (KABI. S. 35) hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kir-chengemeinde Woltersdorf in seiner Sitzung am 22.07.2013 für den Kirch-lichen Friedhof in Woltersdorf die nachstehende Friedhofsgebührenord-nung beschlossen:

RuhefristenDie Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:1. Für Erdbeisetzungen auf 25 Jahre,2. Für Erdbeisetzungen von Kindern bis zum Alter von 10 Jahren auf 20

Jahre3. Für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre.GebührentarifGrabberechtigungsgebühren pro Jahr:1. Wahlgrabstätte (Einzelgrab) 20,00 €2. Wahlgrabstätte (Doppelgrab) 36,00 €3. Reihengrabstätte 16,00 €4. Urnengrabstätte 1,00 x 0,80 m 14,00 €

(für bis zu 2 Urnen)Leistungen bei Bestattungen:1. Nutzung der Kirche bei Trauerfeiern 50,00 €2. mit Heizung 75,00 €5. Erdbestattung Wahlgrabstätte 205,00 €6. Erdbestattung Reihengrabstätte 180,00 €7. Urnenbeisetzung ohne Träger 60,00 €8. Urnenbeisetzung mit Träger 68,00 €Grabmale1. Stehende Grabmälera) bis zu einer Breite von 0,55 m 52,00 €b) bis zu einer Breite von 0,80 m 92,00 €c) bis zu einer Breite von 1,60 m 143,00 €d) bei einer Breite von mehr als 1,60 m 179,00 €2. Liegende Grabsteine:a) bis zu einer Größe von 0,55 qm 26,00 €b) bis zu einer Größe von 1,00 qm 62,00 €c) bei einer Größe von mehr als 1,00 qm 104,00 €3. Für das Aufstellen von Holzkreuzen

und das Anbringen von Denkzeichen 26,00 €4. Grabeinfassung je lfd. Meter 4,00 €

Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am 1.1.2014 in Kraft; sie wird auchim Kommunalen Amtsblatt des Amtes Wusterwitz veröffentlicht.Der Gemeindekirchenrat Woltersdorf

Vorsitzender: gez. Bochwitz

Älteste: gez. Nehmer Älteste: gez. G. Roder

FriedhofsgebührenordnungWoltersdorf

10 Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013

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Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013 23

Der Heimat- und Kulturverein Zitzweihte am Sonnabendnachmittag in derGemeinde Rosenau im Ortsteil Zitz eineInformationstafel zur Königlich Preussi-schen Optischen Telegrafenlinie Berlin-Coeln – Coblenz ein.

„Die 600 Kilometer lange optische Tele-grafenstrecke wurde 1832/33 gebaut.Es waren 62 Stationen notwendig, umwichtige militärische Informationen vonBerlin nach Coblenz oder umgekehrt op-tisch zu übermitteln. Die Stationen be-fanden sich im Abstand von 6 bis 14 Kilo-meter“, berichtete Roswitha Matthies,Vereinsvorsitzende bei ihrer kurzen An-sprache zur feierlichen Einweihung derStationstafel zur Station Nr. 9.

1832 wurde in Zitz auf dem Steinbergdie Station Nr. 9 der Königlich-Preußi-schen Telegrafenlinie errichtet. „Telegra-fiert werden konnte nur bei Tageslichtund bei schönem Wetter. So benötigteeine Meldung von Berlin nach Koblenzca. 90 Minuten. Ein Reiter hätte für die-se Strecke ca. 3, 5 Tage gebraucht, umdie Informationen zu überbringen“, hör-ten die Anwesenden weiter. Eine musi-kalische Umrahmung des Festaktesbrachte eine Gruppe von Kinder der Kitaaus Mahlenziehn, sie sangen das Liedvon der Geschichte der Optischen Tele-graphie in Preußen. Musikalisch wurdensie dabei auf dem Keyboard von BeatriceRichter begeleitet.

Der Heimat- und Kulturverein Zitzsammelte bereits seit Jahren Informatio-nen über die Telegraphenstation. Unter-stützung erhielten die Heimatfreunde

Einweihung der Gedenktafel zur KöniglichPreussischen Optischen Telegrafenlinie in Zitz

dabei von bereits bestehenden Statio-nen, wie die Station Nr. 4 in Potsdam amTelegraphenberg und von der StationNr. 11, der Interessengemeinschaft Tele-graphie Ziegelsdorf in Sachsen-Anhalt.„Heute ist Telegrafenwetter. Solch einstrahlend blauer Himmel gab klare undgute Sicht für die Übermittlung der ver-schlüsselten Nachrichten“, verkündeteTorsten Wambach, Sprecher der Interes-sengemeinschaft Telegrafie Ziegelsdorfder Station Nr. 11 freudig. Er und weite-re Mitglieder der Interessengemein-schaft folgten der Einladung und freutensich über dieses Ereignis. „Wir freuenuns darüber, dass wieder eine ehemaligeStation der Telegrafenlinie deutlich ge-macht wurde. Unser Ziel ist es auch,dass alle Stationen eine einheitliche Be-schilderung erhalten und in Zukunft alleüber einen Radweg der Telegrafie vonBerlin nach Koblenz verbunden werden.Die optische Telegraphie wurde bereitsnach 16 Jahren eingestellt, weil dann mit

Strom telegraphiert wurde“, so Wam-bach. „ Durch die finanzielle Unterstüt-zung der Mittelbrandenburgischen Spar-kasse in Potsdam ist die Errichtung derStationstafel erst möglich geworden. Beider Gestaltung half uns die Zitzerin Ker-stin Herrmann. Das Amt Wusterwitz unddie Gemeinde Rosenau unterstütztenebenfalls das Vorhaben“, so Matthies. DieStationstafel zeigt auf einer Seite das of-fizielle Zeichen der Optischen Telegrafie,ein braunes Schild mit dem Symbol derTelegrafie und einigen geschichtlichenHinweisen. Auf der zweiten Seite habendie Zitzer Heimatfreunde die Besonder-heiten der Station Nr. 9 hervorgehoben.So z. B. die Übermittlung einer telegra-phischen Depesche vom 7. September1838 zum 50-jährigen Amtsjubiläum desPastor zu Zitz und Rogäsen WilhelmLudwig Rauch. Die Depesche wurde früh7 Uhr in Coblenz abgesendet und war in30 Minuten bis zur Station in Zitz beför-dert worden.

Mein Name ist Cordula Besing. Seit1983 bin ich verheiratet und lebe in Ro-senau bei Wusterwitz. Zu meiner Familiegehören noch vier, teilweise erwachseneSöhne. Während meiner beruflichenLaufbahn war ein Schwerpunkt meinerAufgaben stets die Öffentlichkeitsarbeitzu verschiedenen Projekten und The-menstellungen. Der Austausch mit ande-ren Menschen und eine respektvolle Zu-sammenarbeit sind und waren mirimmer wichtig.

In meiner neuen Tätigkeit als „LokaleDemenzbegleitung“ möchte ich Sie in derRegion Wusterwitz unterstützen. DiesesBeratungsangebot ist angegliedert andas Netzwerk „Aktion Demenz Pots-dam-Mittelmark“ und wird im Rahmen

Lokale Allianz für Menschen mit DemenzZugang zu Hilfsangeboten soll leicht sein

des Bundesmodellprogramms Lokale Al-lianzen vom Bundesministerium für Fa-milie, Senioren, Frauen und Jugend ge-fördert.

Ich bin Ihre Ansprechpartnerin direkt

vor Ort, wenn Sie einmal Beratung undHilfe benötigen. Als eine vernetzendeAußenstelle der Beratungsstellen fürMenschen mit Demenz, möchte ich Ih-nen den Zugang zu verschiedenen Hilf-sangeboten erleichtern.

Haben Sie Interesse an einer ehren-amtlichen Tätigkeit? Wollen Sie uns beidem Auf- und Ausbau von nachbar-schaftlicher Unterstützung zur Seite ste-hen? Wünschen Sie sich für die eigeneFamilie ehrenamtliche Hilfe?

Kommen Sie einfach in meine Sprech-zeit oder vereinbaren Sie telefonisch ei-nen Termin.

Ich werde Sie über entsprechende An-gebote informieren und bei der Kontakt-aufnahme unterstützen.

Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz • Ausgabe 11/2013 11