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Dieses Dokument ersetzt die Rahmenvorgaben in der Version 1.3 vom 01.07.2011 Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest Dezernat Maritime Verkehrstechnik Schloßplatz 9 26603 Aurich Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrs- technischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten hier : Kennzeichnung Version 1.5 vom 01.10.2012

20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

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Page 1: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Dieses Dokument ersetzt die Rahmenvorgaben in der Version 1.3 vom 01.07.2011

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest

Dezernat Maritime Verkehrstechnik Schloßplatz 9 26603 Aurich

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrs-

technischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten

hier : Kennzeichnung

Version 1.5 vom 01.10.2012

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Zusammenfassung

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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INHALT

INHALT 2 1 Zusammenfassung 6 1.1 Umsetzung Kennzeichnung OWP, Normalbetrieb 6 1.2 Umsetzung Kennzeichnung OWP, Baustellenkennzeichnung 7 2 Einleitung und Anwendungsbereich 8 3 Umsetzungsprozesse 10 3.1 Umsetzungsprozess – Kennzeichnung für den Normalbetrieb 11 3.1.1 Planungsphase – Kennzeichnung 12 3.1.2 Realisierungsphase – Kennzeichnung 14 3.1.3 Normalbetrieb – Kennzeichnung 14 3.1.4 Vorgehen bei Änderungen – Kennzeichnung 15 3.2 Umsetzungsprozess – Kennzeichnung für die Bauphase von Offshore-Hochbauten 16 3.2.1 Planung der Baustellenkennzeichnung 17 3.2.2 Realisierung und Betrieb der Baustellenkennzeichnung 17 4 Umsetzungsplan 19 4.1 Umsetzungsplan für den Normalbetrieb 21 4.1.1 Dokumentkontrollblatt 21 4.1.2 Projektbeschreibung 22 4.1.3 Anforderungslage 22 4.1.4 Systembeschreibungen 22 4.1.5 Realisierungsphase 23 4.1.6 Normalbetrieb 23 4.1.7 Anhänge 23 5 Technische Anforderungen 25 5.1 Visuelle Tagkennzeichnung 25 5.1.1 Ziele / Allgemeines / Einleitung 25 5.1.2 Grundlegende Hinweise 25 5.1.3 Leistungsspektrum System (feste und variable Kenngrößen) 26 5.1.4 Infrastruktur 26 5.1.5 Verfügbarkeit 26 5.1.6 Prüfhinweise 26 5.2 Nachtkennzeichnung als Schifffahrtshindernis 30 5.2.1 Grundlegende Hinweise 30

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Zusammenfassung

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5.2.2 Leistungsspektrum System und systemspezifische Vorgaben für den Umsetzungsplan 31 5.2.3 Datenübertragung / Information der Verwaltung 32 5.2.4 Infrastruktur 33 5.2.5 Verfügbarkeit 33 5.2.6 Prüfhinweise 34 5.3 Funktechnische Kennzeichnung (AIS AtoN) 35 5.3.1 Ziele / Allgemeines / Einleitung 35 5.3.2 Grundlegende Hinweise 35 5.3.3 Leistungsspektrum System (feste und variable Kenngrößen) 35 5.3.4 Datenübertragung / Information an die Verwaltung 37 5.3.5 Infrastruktur 38 5.3.6 Verfügbarkeit 39 5.3.7 Prüfhinweise 39 6 Infrastruktur 40 6.1 Klimabedingungen Anlagen 40 6.2 Strukturelemente 41 6.3 Brandschutz 42 6.4 Energieversorgung und Überspannungsschutz 43 7 Verfügbarkeit 44 7.1 Einleitung 44 7.2 Definitionen / Begriffe 45 7.3 Nachweis der Verfügbarkeit 48 7.3.1 Berechnungsmethoden für technische Verfügbarkeiten 49 7.3.2 Randbedingungen 51 7.3.3 Ermittlung der mittleren Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF) 52 7.3.4 Ermittlung der mittleren Dauer bis zur Wiederherstellung (MTTR) 53 7.3.5 Ermittlung der technischen Verfügbarkeit A 55 7.3.6 Ermittlung der maximalen Dauer bis zur Wiederherstellung (MaxTTR) 55 7.3.7 Planmäßige Abschaltungen 56 7.3.8 Jährliche Statistiken über die Ausfälle 57 7.4 Anwendung auf die Kennzeichnungssysteme 60 7.4.1 Verfügbarkeitsberechnung 60 8 Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit 62 8.1 Einleitung und Grundsätze 62 8.2 Definitionen 65

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Zusammenfassung

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8.3 Grundlage von DSIS-Konzepten 66 8.3.1 Spezifische Anforderungen der WSV 66 8.3.2 Grundsätzliche Darstellung der Informationsverbünde 68 8.4 Anforderungen an die Methoden zur Erstellung eines DSIS-Konzeptes 69 8.4.1 Strukturanalyse 70 8.4.2 Modellierung 73 8.4.3 Feststellung des Schutzbedarfes 75 8.4.4 Ergänzende Sicherheitsanalyse 79 8.4.5 Gefährdungsübersicht 79 8.4.6 Risikoanalyse 80 8.4.7 Konsolidierung Sicherheitsmaßnahmen 81 8.4.8 Sicherheitskonzept – Konsolidierter Maßnahmenplan 81 8.5 Im Datenschutz und Informationssicherheitskonzept zu betrachtende Schichten 82 8.5.1 Organisation 82 8.5.2 Personal 82 8.5.3 Daten und Anwendungen 82 8.5.4 IT-Systeme 82 8.5.5 Netze 82 8.5.6 Kommunikationsverbindungen 83 8.5.7 Infrastruktur 83 8.5.8 Schnittstellen 83 8.6 Prüfung von DSIS-Konzepten 84 8.6.1 Zertifizierung des Informationsverbundes durch das BSI 84 8.6.2 Ablauf der Zertifizierung durch das BSI und Hinweise zum zeitlichen Verlauf 85 8.6.3 Prüfung inhaltlicher Kriterien durch die Prüforganisation 86 9 Prüfungen durch eine Prüforganisation 87 9.1 Prüfung Umsetzungsplan 89 9.2 Prüfung Realisierungsphase (Besichtigungen und Funktionsprüfungen) 91 9.3 Prüfungen im Normalbetrieb (zyklische Prüfungen) 92 10 Glossar 93 11 Abkürzungsverzeichnis 99 12 Referenzen 102 Anhang A Formulare 105 A.1 Kennzeichnung 106 12.1.1 Prüfformulare in der Planungsphase der Kennzeichnung 106

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12.1.2 Prüfformulare in der Realisierungsphase der Kennzeichnung 115 12.1.3 Prüfformulare im Normalbetrieb der Kennzeichnung 126 Anhang B Einstufung des Informationsschutzbedarfs 140 B.1 Schutzbedarf für Systeme der Kennzeichnung 140

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1 Zusammenfassung

1.1 Umsetzung Kennzeichnung OWP, Normalbetrieb • Der Genehmigungsinhaber erstellt anhand der Vorgaben des Genehmigungsbescheids, der

aktuellen WSV-Richtlinie zur Kennzeichnung von Offshore-Windparks (derzeitiger Stand: 20.05.2009) sowie ggf. unter Berücksichtigung vorhabensspezifischer Anforderungen der WSV ein zustimmungsfähiges Kennzeichnungskonzept.

• Im Kennzeichnungskonzept wird die visuelle und funktechnische Kennzeichnung des Wind-

parks als Schifffahrtshindernis sowie die visuelle Kennzeichnung als Luftfahrthindernis auf nautisch-funktionaler Ebene beschrieben.

• Die WSD prüft das Kennzeichnungskonzept auf nautisch-funktionaler Ebene. Eine Zustim-

mung zum Kennzeichnungskonzept wird erteilt, sobald das Konzept den Anforderungen ent-spricht.

• Auf der Basis des zugestimmten Kennzeichnungskonzeptes erstellt der Genehmigungsinha-

ber einen Umsetzungsplan. Der Umsetzungsplan muss unter Berücksichtigung dieser Rah-menvorgaben der WSV – in der das Vorgehen auf technischer Ebene detailliert beschrieben ist – erstellt werden.

• Der Umsetzungsplan wird unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Rahmenvorgaben

durch eine Prüforganisation geprüft und getestet. Die Prüforganisation muss der EU-Richtlinie 2009/15/EG (alt: 94/57/EG) entsprechen.

• Nach erfolgreicher Prüfung des Umsetzungsplans durch die Prüforganisation wird das ab-

schließend übergreifende Prüfprotokoll für die Umsetzungsphase (K-P-U) der WSD zur Infor-mation vorgelegt.

• Der Genehmigungsinhaber realisiert die Kennzeichnung unter Berücksichtigung des Umset-

zungsplans. Die Realisierung wird durch die Prüforganisation begleitet. Das abschließend übergreifende Prüfprotokoll für die Realisierungsphase (K-R-U) wird der WSD vorgelegt.

• Soweit der Windpark entsprechend den Angaben im Kennzeichnungskonzept und im Umset-

zungsplan gekennzeichnet ist und dies durch die Prüforganisation über die zu erstellenden Prüfprotokolle bestätigt worden ist, kann die Kennzeichnung der Offshorehochbauten in den Wirkbetrieb übergehen.

• Während der Betriebsphase (d.h. bis zum Rückbau des Windparks) werden von der Prüfor-

ganisation zyklische Kontrollen der Kennzeichnung unter Berücksichtigung des Umsetzungs-plans und dieser Rahmenvorgaben der WSV durchgeführt.

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1.2 Umsetzung Kennzeichnung OWP, Baustellenkennzeichnung • Der Genehmigungsinhaber erstellt anhand der Vorgaben des Genehmigungsbescheids und

unter Berücksichtigung vorhabensspezifischer Anforderungen der WSV eine zustimmungsfä-hige Beschreibung der Baustellenkennzeichnung.

• In der Beschreibung der Baustellenkennzeichnung wird die behelfsmäßige visuelle und ggf. funktechnische Kennzeichnung der Windparkbaustelle als Schifffahrtshindernis – und soweit erforderlich deren behelfsmäßige visuelle Kennzeichnung als Luftfahrthindernis – auf nau-tisch-funktionaler Ebene beschrieben.

• Die WSV prüft die Beschreibung der Baustellenkennzeichnung auf nautisch-funktionaler Ebe-ne. Eine Zustimmung zur Beschreibung der Baustellenkennzeichnung wird erteilt, sobald letz-tere den Anforderungen entspricht. Die Zustimmung ist Voraussetzung für den Baubeginn Offshore.

• Sobald der Beschreibung der Baustellenkennzeichnung durch die WSV zugestimmt wurde, erstellt der Genehmigungsinhaber einen Umsetzungsplan für die Baustellenkennzeichnung.

• Der Umsetzungsplan für die Baustellenkennzeichnung wird der WSV auf Verlangen vorge-legt.

• Auf Verlangen der WSV wird der Umsetzungsplan durch eine Prüforganisation gemäß EU-Richtlinie 2009/15/EG (alt: 94/57/EG) geprüft, die Prüfprotokolle werden der WSV vorgelegt.

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Einleitung und Anwendungsbereich

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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2 Einleitung und Anwendungsbereich

Diese „Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auf-lagen im Umfeld von Offshore Hochbauten“, in diesem Dokument als „Rahmenvorgaben“ bezeichnet, dienen dem Genehmigungsinhaber von Offshore-Hochbauten als Hilfestellung bei der fachgerechten Umsetzung der in der Genehmigung bzw. in den Anforderungen der Zustimmungsbehörde an ein Schutz- und Sicherheitskonzept formulierten verkehrstechnischen Auflagen.

Für den jeweiligen Einzellfall werden diese vom Genehmigungsinhaber in einem Kennzeichnungskon-zept konkretisiert.

Die Rahmenvorgaben beschränken sich auf die schifffahrtspolizeilichen – sowie im Küstenmeer auch strompolizeilichen – in der Genehmigung des Offshore-Hochbaus formulierten verkehrstechnischen Auflagen für:

• Planen, Realisieren und Betreiben der visuellen und funktechnischen Kennzeichnung für den Normalbetrieb von Offshore-Hochbauten,

• Planen, Realisieren und Betreiben der Kennzeichnung für die Offshore-Baustelle, Die alleinige Verantwortlichkeit des Genehmigungsinhabers hinsichtlich Planung, Realisierung, Betrieb und späterer Rückbau sämtlicher Systeme der Kennzeichnung bleibt von diesen Rahmenvorgaben unberührt. Insbesondere ist der Genehmigungsinhaber unabhängig von den vorliegenden Rahmen-vorgaben unter anderem allein verantwortlich für die Anlagensicherheit, den Arbeitsschutz und den Gewässerschutz.

Die vorliegenden Rahmenvorgaben beschreiben die technischen Anforderungen an die Systeme der für die Schifffahrt relevanten Kennzeichnung sowie deren Prüfung und Abnahme. Die Kennzeichnung für die Luftfahrt wird hier nur behandelt, soweit sie Einfluss auf die Schifffahrt hat (Blendwirkung, Har-monisierung etc.).

Planung, Realisierung und Normalbetrieb der zu implementierenden Systeme zur Erfüllung der ge-nannten verkehrstechnischen Auflagen des Offshore-Hochbaus sind von einer Prüforganisation (PO) zu begleiten. Die Auswahl der Prüforganisation obliegt dem Genehmigungsinhaber. Anforderungen an erforderliche Prüfungen und die Prüforganisation sind in Kapitel 9 aufgeführt.

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Einleitung und Anwendungsbereich

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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Der Genehmigungsinhaber erarbeitet entsprechend dieser Rahmenvorgaben gesonderte Umset-zungspläne für die Kennzeichnung. Die Umsetzungspläne umfassen jeweils die folgenden Phasen:

• Planungsphase,

• Realisierungsphase,

• Normalbetrieb.

Erfolgreiche Prüfung der Umsetzungspläne durch die Prüforganisation sowie Vorlage der Prüfergeb-nisse in Form von Prüfformularen bei der WSV sind, aus Sicht der verkehrstechnischen Auflagen Vor-raussetzung für den Baubeginn Offshore.

In Kapitel 3 dieser Rahmenvorgaben werden die Prozesse für die Umsetzung der verkehrstechnischen Auflagen für die Kennzeichnung (für den Normalbetrieb) und die Kennzeichnung für die Bauphase dargestellt und erläutert.

In Kapitel 4 werden die formalen und inhaltlichen Anforderungen für Kennzeichnung (Normalbetrieb) an die Umsetzungspläne detailliert beschrieben.

Die technischen Anforderungen werden für Kennzeichnung (Normalbetrieb) in Kapitel 5 beschrieben.

Die allgemeinen Anforderungen, die sich bei der Umsetzung der verkehrstechnischen Auflagen für Inf-rastruktur, Verfügbarkeit und Datenschutz und Informationssicherheit ergeben, werden ausführlich in den Kapiteln 6 bis 8 beschrieben.

Kapitel 9 beschreibt Anforderungen und Umfang der von der Prüforganisation durchzuführenden Tests- und Prüfungen sowie deren Dokumentation. Die Anforderungen an eine Prüforganisation wer-den ebenfalls in Kapitel 9 beschrieben.

Ein Glossar, ein Abkürzungsverzeichnis sowie die Referenzliste für die Literaturverweise werden in den Kapiteln 10 bis 12 gegeben.

Anhang A enthält die zu verwendenden Prüfformulare für die Kennzeichnung (Normalbetrieb).

Anhang B beinhaltet die Einstufung des Informationsschutzbedarfs im Sinne des Datenschutzes und der Informationssicherheit der im Informationsverbund Kennzeichnung behandelten Daten.

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Umsetzungsprozesse

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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3 Umsetzungsprozesse

Die Umsetzungsprozesse für:

• die Kennzeichnung für den Normalbetrieb von Offshore-Hochbauten,

• die Kennzeichnung für die Bauphase von Offshore-Hochbauten

werden im Folgenden jeweils getrennt betrachtet.

Vorraussetzungen für den Baubeginn Offshore:

Der Baubeginn Offshore darf aus Sicht der WSV erst erfolgen, wenn insgesamt folgende Punkte erfüllt sind:

• Der WSV liegt das von der Prüforganisation ausgefüllte Prüfformular (K-P-U), das eine positi-ve Prüfung des Umsetzungsplanes bestätigt, vor. (siehe Abschnitt 3.1).

• Die WSV hat der vorgelegten Beschreibung der Baustellenkennzeichnung (siehe Abschnitt 3.2) zugestimmt.

Hinweis: Benötigte Zeitspannen für die Erstellung und die Prüfung dieser Pläne und Beschreibungen sind in der Projektplanung zu berücksichtigen. Der Genehmigungsinhaber sollte berücksichtigen, dass die Bestellung/Herstellung von Komponenten und Systemen, die vor einem Nachweis einer positiven Prüfung des Umsetzungsplanes erfolgen, ein Risiko darstellen.

Der Rückbau von Offshore-Hochbauten bzw. deren Kennzeichnung wird hier nicht abgehandelt und muss zu gegebener Zeit für den Einzelfall geregelt werden. Dabei ist für den Rückbau von Offshore-Hochbauten wie bei deren Erstellung eine Baustellenkennzeichnung erforderlich. Diese ist nach Ab-stimmung mit der WSV entsprechend der Vorgaben in diesem Dokument durchzuführen.

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Umsetzungsprozesse

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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3.1 Umsetzungsprozess – Kennzeichnung für den Normalbetrieb Offshore-Hochbauten im Anwendungsbereich dieser Rahmenvorgaben werden von der WSV grund-sätzlich als Schifffahrtshindernisse eingestuft und müssen als solche gekennzeichnet werden.

Als Vorgabe auf funktionaler Ebene gilt hier die „Richtlinie für Gestaltung, Kennzeichnung und Betrieb von Windenergieanlagen im Verantwortungsbereich der WSDen Nord und Nordwest zur Gewährleis-tung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs“ /58/ (In Bezug auf die Kennzeichnung wird dieses Dokument im Folgenden auch „Kennzeichnungsrichtlinie“ genannt).

Die Offshore-Hochbauten müssen bis zu ihrem Rückbau aus dem Seegebiet nach dem jeweils gelten-den Stand der Technik visuell und funktechnisch als Schifffahrtshindernis gekennzeichnet werden.

Der Umsetzungsprozess Kennzeichnung Normalbetrieb gliedert sich in folgende Abschnitte, siehe Abbildung 1:

• Planungsphase Kennzeichnung,

• Realisierungsphase Kennzeichnung,

• Normalbetrieb Kennzeichnung.

Die einzelnen Abschnitte des Umsetzungsprozesses werden im Folgenden näher beschrieben.

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Umsetzungsprozesse

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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Planungsphase Kennzeichnung RealisierungsphaseKennzeichnung

NormalbetriebKennzeichnung

Prüfung Umsetzungsplan

durch PO

Umsetzungsplan regelt zyklische Prüfungen und Tests durch PO

Zeit

WSV4

WSV3WSV2

WSV1 Zustimmung zum Kennzeichnungskonzept durch WSVWSV2 Der WSV wird das Prüfformular übersandt, das eine positive Prüfung des Umsetzungsplans durch die Prüforganisation nachweist.WSV3 der Normalbetrieb Kennzeichnung wird an die WSV gemeldet,

zusätzlich muss der Auditbericht für die BSI-Zertifizierung beim BSI eingereicht sein.WSV4 Zusätzliche Prüfungen und/oder Tests angeordnet/durchgeführt durch WSV während NormalbetriebBO Baubeginn Offshore aus verkehrstechnischer SichtRV Rahmenvorgaben, FormulareRL KennzeichnungsrichtliniePO PrüforganisationGI GenehmigungsinhaberDie Vorgaben zur Baustellenkennzeichnung sind zu beachten.

Betrieb / WartungInstallation(Offshore)

Vorfertigung(Onshore)

Umsetzungsprozess Kennzeichnung für den Normalbetrieb

Vorfertigung(GI-Risiko)

Baubeginn Offshore (BO)

Kennzeichnungskonzept (GI)

Erstellung Umsetzungsplan Kennzeichnung (GI)

RVRV

RV

RV

WSV1

Prüfung und Tests der Realisierung gemäß Umsetzungsplan durch PO

Onshore / Offshore

RL

Abbildung 1: Umsetzungsprozess Kennzeichnung für den Normalbetrieb der Offshore-Hochbauten

Hinweis: Der Genehmigungsinhaber muss der Genehmigungsbehörde ein zustimmungsfähiges Schutz- und Sicherheitskonzept vorlegen. Um Verzögerungen in der Bearbeitung auszuschließen, ist eine sehr frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Stellen anzustreben. Eine Stellungnahme der WSV zu einem durch den Genehmigungsinhaber vorgelegten Kennzeichnungskonzept erfordert in der Regel einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen.

3.1.1 Planungsphase – Kennzeichnung Die wesentlichen Schritte in der Planungsphase sind in Abbildung 1 dargestellt. Die Planungsphase beinhaltet für den Genehmigungsinhaber die Erstellung eines Kennzeichnungskonzeptes, welches alle nautischen Anforderungen (Anforderungen auf funktionaler Ebene) abdecken muss, und die eines Umsetzungsplanes, welcher die technische und organisatorische Umsetzung des Kennzeichnungs-konzeptes beschreibt.

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Umsetzungsprozesse

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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Kennzeichnungskonzept

Die Planungsphase beginnt mit der Erarbeitung des Kennzeichnungskonzeptes für den Normalbetrieb der Kennzeichnung von Offshore-Hochbauten durch den Genehmigungsinhaber entsprechend der Kennzeichnungsrichtlinie /58/.

Das Kennzeichnungskonzept beinhaltet alle Aspekte der Kennzeichnung für den Normalbetrieb auf nautischer Ebene. Es bedarf der schriftlichen Zustimmung der WSV (siehe WSV1 in Abbildung 1), da-bei stimmt die WSV dem Kennzeichnungskonzept jedoch nur auf nautischer Ebene zu.

Das Kennzeichnungskonzept ist Bestandteil des Schutz- und Sicherheitskonzeptes.

Hinweis: Das Kennzeichnungskonzept ist der WSV rechtzeitig vor Beginn der Erarbeitung eines Um-setzungsplanes einzureichen. Bevor ein zustimmungsfähiges Kennzeichnungskonzept vorliegt, bedarf es erfahrungsgemäß der Abstimmung zwischen Genehmigungsinhaber und WSV mit mehreren Itera-tionsschleifen. Für jede Iterationsschleife ist ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen einzuplanen.

Umsetzungsplan

Auf Grundlage des durch die WSV zugestimmten Kennzeichnungskonzeptes erarbeitet der Genehmi-gungsinhaber einen Umsetzungsplan für die Kennzeichnung des Offshore-Hochbaus im Normalbe-trieb. Der Umsetzungsplan beinhaltet alle technischen und organisatorischen Aspekte der funktionalen Anforderungen des Kennzeichnungskonzeptes und wird von einer Prüforganisation geprüft. Mit dieser Prüfung wird die erfolgreiche Umsetzung des Kennzeichnungskonzeptes durch die Prüforganisation bestätigt. Der Umsetzungsplan beinhaltet auch die Prüf- und Testpläne für die Realisierungsphase und den Normalbetrieb der Kennzeichnung.

Die Anforderungen an den Umsetzungsplan sind in dem Kapitel 4 näher ausgeführt. Einzellfallspezifi-sche Abweichungen von diesen Anforderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der WSV.

Der Umsetzungsplan für die Kennzeichnung umfasst:

• Tagkennzeichnung o Nahbereich (Beschriftung zur Orientierung ), o Hinderniskennzeichnung (gelber Anstrich),

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Umsetzungsprozesse

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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• Nachtkennzeichnung o Nahbereich (hintergrundbeleuchtete oder angestrahlte Tafeln), o 5 Seemeilenfeuer inkl. Harmonisierung / Synchronisation,

• Funktechnische Kennzeichnung (AIS AtoN).

Die Planungsphase endet nach erfolgreicher Prüfung des Umsetzungsplanes durch eine Prüforganisa-tion. Der WSV wird über das vorzulegende von der Prüforganisation ausgefüllte Prüfformular (K-P-U) nachgewiesen, dass der Umsetzungsplan erfolgreich geprüft wurde (Prüfungen Bestanden) und damit alle Anforderungen erfüllt.

3.1.2 Realisierungsphase – Kennzeichnung In der Realisierungsphase ist die fachgerechte Umsetzung des Umsetzungsplanes für die Kennzeich-nung durch eine Prüforganisation zu prüfen und zu testen. Dies umfasst ggf. auch Teilprüfungen bzw. Teiltests zu bestimmten Bauabschnittsphasen in Bezug auf landseitige Vormontagen von Baugruppen (z. B. im Rahmen von Werksabnahmen). Prüf- und Testpläne sind dem Umsetzungsplan zu entneh-men. Sobald alle Prüfungen und Tests inklusive Dokumentation erfolgreich abgeschlossen wurden, kann der WSV der Beginn des Normalbetriebes gemeldet werden (vergl. Abb. 1). Der WSV ist die Prüf- und Testdokumentation nur auf Verlangen vorzulegen.

3.1.3 Normalbetrieb – Kennzeichnung Mit Feststellung der vollständigen Umsetzung aller Auflagen für die Kennzeichnungssysteme kann in der Regel durch die Prüforganisation der Normalbetrieb der Kennzeichnung beginnen.

Die von der Prüforganisation durchzuführenden zyklischen Prüfungen und Tests gemäß Prüf- und Testplan, wie im Umsetzungsplan festgelegt sowie deren Protokollierung und Dokumentation sind Be-standteile des Normalbetriebes. Die fristgerechte Durchführung der spezifizierten Prüfungen und Tests ist zur Erfüllung der in der Genehmigung verankerten verkehrstechnischen Auflagen zwingend erfor-derlich.

Neben den planmäßig vorgesehenen Prüfungen durch eine Prüforganisation behält sich die WSV vor, weitere Prüfungen und Tests anzuordnen oder selbst durchzuführen. Über eine jährliche Ausfallstatis-tik ist die Erfüllung der geforderten Verfügbarkeit gegenüber der WSV vom Genehmigungsinhaber nachzuweisen.

Der Genehmigungsinhaber muss die erforderlichen Systeme zur Kennzeichnung der Offshore-Hochbauten als Schifffahrtshindernis überwachen. Detektierte Mängel, Ausfälle oder Störungen im

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Umsetzungsprozesse

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Verantwortungsbereich des Genehmigungsinhabers sind unverzüglich an die WSV zu melden und un-verzüglich zu beseitigen. Das Überwachungskonzept und die Meldewege sind vom Genehmigungsin-haber im Umsetzungsplan darzustellen. Die Meldewege beinhalten die Nennung der Kontaktstelle des Genehmigungsinhabers inklusive der vollständigen Kontaktinformationen. Näheres wird in Abschnitt 8.3.1 geregelt.

3.1.4 Vorgehen bei Änderungen – Kennzeichnung Änderungen der Kennzeichnung können aus technischen, organisatorischen oder nautischen Anforde-rungen heraus notwendig werden. Änderungen können sowohl durch den Genehmigungsinhaber initi-iert werden (z. B. aufgrund des notwendigen Austausches von Geräten oder organisatorischen Ände-rungen) als auch durch die WSV (z. B. Änderung von nautischen Anforderungen aufgrund einer neuen Kumulativlage des Projektes, Änderung des Schiffsverkehrs oder neuer Technologien).

Änderungen der Kennzeichnung bedeuten zwangsläufig, dass diese zunächst in einem Umsetzungs-plan dargelegt und von der Prüforganisation geprüft und getestet werden. Der WSV ist die Richtigkeit des Umsetzungsplans über die von der Prüforganisation zu erstellenden Prüfberichte mitzuteilen.

Je nach Art der Änderung wird der Umsetzungsprozess zur Kennzeichnung von Offshore-Hochbauten ab Beginn der Planungsphase gemäß 3.1.1 wiederholt. Falls notwendig, muss bei Änderungen eine Anpassung des Kennzeichnungskonzeptes erfolgen, bevor ein geänderter Umsetzungsplan erstellt wird.

Nach Prüfung des geänderten Umsetzungsplanes durch die Prüforganisation, kann mit der Umsetzung der Änderungen begonnen werden. Die Änderungen werden einschließlich der notwendigen Tests und Prüfungen von der Prüforganisation dokumentiert.

Die Änderungsphase endet mit der Wiederaufnahme des Normalbetriebes.

Ob und welche Ersatzsysteme (Verkehrsicherungsschiff etc.) während der Änderungsphase zum Ein-satz kommen, wird von der WSV im Einzelfall vorgegeben.

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Umsetzungsprozesse

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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3.2 Umsetzungsprozess – Kennzeichnung für die Bauphase von Offshore-Hochbauten Während der Bauphase sind die Offshore-Hochbauten noch nicht vollständig errichtet, stellen jedoch bereits ein neues Verkehrshindernis dar.

Voraussetzung für die Baufreigabe der WSV zum Baubeginn Offshore ist die Zustimmung der WSV zu der vom Genehmigungsinhaber erstellten Beschreibung der Baustellenkennzeichnung (WSV5 ) Der

Planungsphase Kennzeichnung RealisierungsphaseKennzeichnung

NormalbetriebKennzeichnung

Prüfung Umsetzungsplan

durch PO

Umsetzungsplan regelt zyklische Prüfungen und Tests durch PO

Zeit

WSV3

WSV3 Aufnahme Normalbetrieb der Kennzeichnung, Mitteilung an die WSVzusätzlich muss der Auditbericht für die BSI-Zertifizierung beim BSI eingereicht sein.

WSV5 Zustimmung zur Beschreibung der Baustellenkennzeichnung durch WSV, erforderlich für Baubeginn Offshore

BO Baubeginn Offshore aus verkehrstechnischer SichtPO PrüforganisationDie Vorgaben zur Kennzeichnung für den Normalbetrieb sind zu beachten.

Betrieb / WartungInstallation(Offshore)

Vorfertigung(Onshore)

Umsetzungsprozess Kennzeichnung der Bauphase

Vorfertigung(GI-Risiko)

Baubeginn Offshore (BO)

Kennzeichnungskonzept (GI)

Erstellung Umsetzungsplan Kennzeichnung (GI)

Prüfung und Tests der Realisierung gemäß Umsetzungsplan durch PO

Onshore / Offshore

WSV5

Baustellen-kennzeichnung

Beschreibung der Baustellenkennzeichnung (GI)

Vorgaben zur Bauphasenkennzeichnung

(WSV)RL

Abbildung 2: Umsetzungsprozess Baustellenkennzeichnung

Zeitplan der Baustellenkennzeichnung ist abhängig vom Stand der Realisierung der Kennzeichnung für den Normalbetrieb des Offshore-Hochbaus. Die Baustellenkennzeichnung kann erst mit dem Be-ginn des Normalbetriebes der Kennzeichnung (dauerhafte Kennzeichnung) zurückgebaut werden (vergleiche Abb. 2)

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Umsetzungsprozesse

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3.2.1 Planung der Baustellenkennzeichnung Die Baustellenkennzeichnung ist entsprechend den Vorgaben der WSV zur Bauphasenkennzeichnung vom Genehmigungsinhaber in der Beschreibung der Baustellenkennzeichnung darzulegen. Die schrift-liche Zustimmung der Beschreibung der Baustellenkennzeichnung erfolgt durch die WSV.

Insbesondere sind die Meldewege bis zur WSV bei Störungen im Bereich der Baustellenkennzeich-nung aufzuzeigen und geeignete Maßnahmen zur Behebung der Störungen im Voraus zu planen und mit der WSV abzustimmen.

Vom Genehmigungsinhaber ist ein Umsetzungsplan für die Baustellenkennzeichnung zu erstellen. Dieser wird auf Anforderung durch die WSV von einer Prüforganisation geprüft. Eine Vorlage des Um-setzungsplanes für die Baustellenkennzeichnung bei der WSV erfolgt nur bei Anforderung durch die WSV.

Hinweis: Bei der Wahl des Termins für die Erstellung der Beschreibung der Baustellenkennzeichnung ist zu beachten, dass eventuell mehrere Iterationsschleifen durchlaufen werden müssen, bis die WSV der Beschreibung der Baustellenkennzeichnung zustimmen kann. Des Weiteren ist eine Prüfungszeit der WSV von vier bis sechs Wochen pro Iterationsschritt zu berücksichtigen.

3.2.2 Realisierung und Betrieb der Baustellenkennzeichnung Jeder Offshore-Hochbau ist als Verkehrshindernis zu kennzeichnen. Die Baustellenkennzeichnung ist während der Bauphase kontinuierlich dem Baufortschritt und den sich ändernden Gegebenheiten an-zupassen und geht lückenlos in den Normalbetrieb der Kennzeichnung über.

Der Genehmigungsinhaber hat die Baustellenkennzeichnung des Offshore-Hochbaus zu überwachen. Ausfälle, Störungen oder erkannte Mängel im Verantwortungsbereich des Genehmigungsinhabers sind unverzüglich an die WSV zu melden und unverzüglich zu beseitigen.

Entsprechende Meldewege für den Betrieb der Baustellenkennzeichnung sind mit den notwendigen konkreten Angaben wie Verantwortlichkeiten, Rufnummern etc. mit der WSV gesondert zu vereinba-ren.

Prüfungen und Tests können jederzeit durch die WSV veranlasst bzw. durch eine vom Genehmigungs-inhaber zu beauftragende Prüforganisation durchgeführt werden.

Für die Baustellenkennzeichnung ist die erreichte Verfügbarkeit der WSV durch eine vierteljährliche Ausfallstatistik zu demonstrieren.

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Umsetzungsprozesse

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Der Genehmigungsinhaber darf am Offshore-Hochbau keine Zeichen und Lichter anbringen, die die Schifffahrt stören können.

Sobald die Offshore-Hochbauten in ihrer äußeren Erscheinung errichtet sind, ist die Kennzeichnung in den Normalbetrieb zu überführen. Die Baustellenkennzeichnung muss dann zurückgebaut werden.

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Umsetzungsplan

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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4 Umsetzungsplan

Der Umsetzungsplan für die Kennzeichnung im Normalbetrieb ist durchgängig in deutscher Sprache zu erstellen. Es sind getrennte Umsetzungspläne zu erstellen:

• für die visuelle und funktechnische Kennzeichnung für den Normalbetrieb von Offshore-Hochbauten,

• für die Baustellenkennzeichnung

Der Baubeginn Offshore darf erst eingeleitet werden, wenn der WSV auf Basis des Prüfformulars (K-P-U) der Prüforganisation nachgewiesen wurde, dass der Umsetzungsplan gemäß Vorgaben aufgestellt und geprüft wurde.

Die Anforderungen an den Umsetzungsplan werden im Folgenden näher ausgeführt. Einzelfallspezifi-sche Abweichungen von diesen Anforderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der WSV. Ne-ben den Anforderungen aus diesen Rahmenvorgaben sind die projektspezifischen Vorgaben (zuge-stimmtes Kennzeichnungskonzept) im jeweiligen Umsetzungsplan zu berücksichtigen.

Darstellung der Verantwortlichkeiten:

Die WSV prüft das vom Genehmigungsinhaber erstellte Kennzeichnungskonzept für den Normalbe-trieb und die Beschreibung der Baustellenkennzeichnung. Soweit alle Anforderungen erfüllt werden, stimmt die WSV den o.g. Dokumenten auf nautischer Ebene zu.

Der Genehmigungsinhaber erstellt die Umsetzungspläne für:

• Kennzeichnung für den Normalbetrieb,

• Kennzeichnung während der Bauphase,

unter Berücksichtigung dieser Rahmenvorgaben, des Kennzeichnungskonzeptes (bzw. der Beschrei-bung der Baustellenkennzeichnung) und projektspezifischer Vorgaben.

Diese Rahmenvorgaben betrachten die technischen Anforderungen zur operativen Funktionserfüllung der Anlagen und Anlagensysteme, jedoch nicht die etwaigen Risiken, die insbesondere durch den Ein-bau und den Betrieb dieser Anlagen und Anlagensysteme entstehen können.

Hinweis: Alle Aspekte für den eigenverantwortlichen Aufbau und Betrieb dieser Anlagen und Anlagen-systeme müssen im jeweiligen Umsetzungsplan bereits berücksichtigt sein. Der Genehmigungsinha-

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Umsetzungsplan

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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ber ist bei der Erstellung des Umsetzungsplanes für die Berücksichtigung der Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen Normen und Standards, die der Vermei-dung von Unfällen, Gesundheitsgefährdungen, Bränden, Sach- und Folgeschäden jeglicher Art in Be-zug auf die Nutzbarkeit des Offshore-Hochbaus dienen, verantwortlich. Dies schließt auch alle per Fernsteuerung einstellbaren Betriebszustände von Systemen der Kennzeichnung ein, die durch den Genehmigungsinhaber eingestellt werden können.

Es besteht keine Mitverantwortung oder Haftung des Bundes für etwaige Folgeschäden, deren Ursa-che auf den Betrieb der projektierten Lösungsvariante zurückzuführen ist.

Die Prüforganisation prüft den Umsetzungsplan auf Grundlage der WSV Kennzeichnungsrichtlinie /58/, dieser Rahmenvorgaben und der Kennzeichnungskonzepte. Ziel der Prüfung ist der Nachweis, dass die Vorgaben und eventuell weitere zur Erfüllung notwendige Maßnahmen korrekt umgesetzt sind. Die Prüforganisation passt den dazu notwendigen Prüfumfang im Einzelfall der gewählten Lö-sung an. Die notwendigen Anpassungen sind im Prüfformular (K-P-U) aufzuführen und zu begründen.

Gliederung des Umsetzungsplanes

Die Umsetzungspläne des Genehmigungsinhabers müssen der nachfolgenden Struktur folgen:

1) Dokumentkontrollblatt, 2) Projektbeschreibung, 3) Anforderungen, 4) Systembeschreibungen, 5) Realisierungsphase, 6) Normalbetrieb, 7) Anhänge.

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Umsetzungsplan

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4.1 Umsetzungsplan für den Normalbetrieb Der hier beschriebene Umsetzungsplan bezieht sich ausschließlich auf den Normalbetrieb der Kenn-zeichnung von Offshore-Hochbauten. Die Anforderungen des Umsetzungsplanes für die Baustellen-kennzeichnung werden nicht beschrieben. Diese sind von der Prüforganisation festzulegen. Der Um-setzungsplan für die Baustellenkennzeichnung wird nur auf Anforderung der WSV einer Prüfung durch eine Prüforganisation unterzogen.

In den Umsetzungsplan sind Verfügbarkeitsnachweise mit aufzunehmen. Darin ist auch die Instandhal-tung zu berücksichtigen. Die Prüf- und Testvorgaben für die Realisierungsphase und den Normalbe-trieb sind Bestandteile des Umsetzungsplans und werden zusammen mit dem jeweiligen Umsetzungs-plan von der Prüforganisation geprüft.

Der Umsetzungsplan beinhaltet bereits die Test- und Prüfpläne für die Realisierungsphase und den Normalbetrieb und muss vom Genehmigungsinhaber erstellt werden. Die Prüfung des Umsetzungs-planes erfolgt durch eine Prüforganisation. Des Weiteren muss ein Datenschutz- und Informationssi-cherheitskonzept gemäß Kapitel 8 erstellt und dem Umsetzungsplan beigefügt werden.

4.1.1 Dokumentkontrollblatt Das Dokumentkontrollblatt ist übersichtlich zu gestalten und hat die nachfolgenden Informationen zu enthalten:

• Genehmigungsinhaber (juristisch verantwortlich; Kontaktinformationen) (Bemerkung: für die Erfüllung der verkehrstechnischen Genehmigungsauflagen verantwortli-che Stelle),

• Projektzuständiger für Umsetzungsplan (operativ zuständig; Kontaktinformationen) (Bemerkung: die Person, die für die Genehmigungsbehörde, WSV und Prüforganisation, An-sprechpartner für Inhalte des Umsetzungsplanes ist),

• 24/7 Ansprechpartner für Realisierung und Betrieb (operativ zuständig; Kontaktinformation),

• Eindeutige Bezeichnung des Projektes,

• Zusammenfassung,

• Version des Umsetzungsplanes,

• Verweis auf zugrundeliegende Version der Rahmenvorgabe,

• Verweis auf zugrundeliegendes Kennzeichnungskonzept,

• Vom Genehmigungsinhaber beauftragte Prüforganisation (Kontaktinformationen),

• Prüfstatus Umsetzungsplan (Verweis auf Prüfprotokoll),

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Umsetzungsplan

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• Informationen über vorangehende Umsetzungspläne.

4.1.2 Projektbeschreibung Die Projektbeschreibung enthält die nachfolgenden Punkte:

• Beschreibung des konkreten Projektes mit dem Fokus auf die Kennzeichnung,

• Standortbeschreibung inklusive graphischer Darstellung,

• Umgebungsbeschreibung inklusive angrenzender Offshore-Projekte,

• Zusammenfassung des von der WSV zugestimmten Kennzeichnungskonzeptes.

4.1.3 Anforderungslage • Technische Anforderungen und Leistungsanforderungen aller Systeme resultieren aus

o dem von der WSV zugestimmten Kennzeichnungskonzept,

o einzelfallbezogenen weiteren Anforderungen der WSV

o und diesen Rahmenvorgaben.

Diese müssen in diesem Abschnitt „Anforderungslage“ dargestellt werden.

Der Umsetzungsplan berücksichtigt folgende Kennzeichnungssysteme:

• Tagkennzeichnung o Nahbereich (Beschriftung zur Orientierung), o Hinderniskennzeichnung (gelber Anstrich),

• Nachtkennzeichnung o Nahbereich (hintergrundbeleuchtete oder angestrahlte Tafeln), o 5 Seemeilenfeuer inkl. Harmonisierung / Synchronisation,

• Funktechnische Kennzeichnung (AIS AtoN).

4.1.4 Systembeschreibungen Die technischen Anforderungen der Kennzeichnungssysteme werden in Kapitel 5 näher spezifiziert. Die Systembeschreibungen müssen diese Anforderungen widerspiegeln.

Die Systembeschreibung aller zu installierenden Systeme beinhaltet mindestens:

• Aufbau der Systeme (Umfang, inkl. funktionalem und logischem Aufbau),

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Umsetzungsplan

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• Erforderliche hochverfügbare Infrastruktur, inklusive deren Umsetzung,

• Zeichnung mit Darstellung des Einbauorts aller Komponenten,

• Verwendete Komponenten (inkl. Hersteller, Typ, Zulassungen,..),

• Darlegung der jeweiligen seewärtigen Randbedingungen (u. a. Versorgungs- und Umge-bungsbedingungen),

• Konzepte zur Datenübertragung,

• Für alle Systeme: Nachweis der Einhaltung der geforderten Verfügbarkeiten gemäß Kapi-tel (4). Wenn nicht anderweitig von der WSV spezifiziert, sind die in der Kennzeichnungsricht-linie /58/ und in diesen Rahmenvorgaben gemachten Anforderungen an die Verfügbarkeit nachzuweisen,

• Datensicherheits- und Informationssicherheitskonzept für die Kennzeichnung (Kapitel 8).

4.1.5 Realisierungsphase • Zeitlicher Ablauf (Eckdaten) der Installation und Inbetriebnahme der Systeme und der Instal-

lationen des Offshore-Hochbaus,

• Vorgesehene Prüfungen und Tests der Realisierungsphase inkl. des zeitlichen Ablaufplans.

4.1.6 Normalbetrieb • Inspektions- und Wartungskonzept (inklusive notwendiger planmäßiger Abschaltungen von

Kennzeichnungssystemen, infolge von Arbeiten auch an anderen Anlagenabschnitten),

• Prüf- und Testabläufe für den Normalbetrieb inklusive Zeitplan mit notwendigen Prüf- und Testintervallen,

• Monitoring-Konzept und Meldewege von Ausfällen.

• Geplante Statistik gemäß Kapitel 7.3.8

4.1.7 Anhänge • Kopie des zugestimmten Kennzeichnungskonzeptes,

• Zusammenfassung der erfolgten Prüfungen (Prüfstatus des Umsetzungsplanes),

• Kopien der Frequenzzuteilungsurkunden,

• Kopie des Antrags zur Erteilung einer Frequenzzuteilung,

• Prüf- und Testpläne für Realisierungsphase (Zeiten, ggf. Werksabnahmen etc.),

• Installations- und Inbetriebnahmeprozeduren (Eckdaten),

• Zeitlicher Ablaufplan Umsetzungsprozess (inkl. Prüfungen und Tests),

• Prüfpläne für wiederkehrende Prüfungen – Normalbetrieb (Art und Zeiten der Prüfung),

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• Inspektions- und Wartungsplan,

• Datenschutz- und Informationsschutzkonzept (Kapitel 8),

• Technische Unterlagen der Systeme.

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Technische Anforderungen

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5 Technische Anforderungen

Die Kennzeichnung der Offshore-Hochbauten als Schifffahrtshindernis in Offshore-Windparks umfasst die Punkte:

• Visuelle Tageskennzeichnung zur Identifikation, Orientierung und Hinderniskennzeichnung,

• Visuelle Nachtkennzeichnung im Nahbereich und mit 5-Seemeilenfeuer inklusive Harmonisie-rung und Synchronisation,

• Funktechnische Kennzeichnung.

5.1 Visuelle Tagkennzeichnung Die grundlegenden Anforderungen an die Tageskennzeichnung der Offshore-Hochbauten sind in /58/ beschrieben und werden projektspezifisch im WSV-zugestimmten Kennzeichnungskonzept verbindlich festgelegt.

5.1.1 Ziele / Allgemeines / Einleitung Alle Offshore-Hochbauten sind mit einer Tageskennzeichnung zu versehen, sofern sie nicht im Einzel-fall davon ausgenommen werden. Um die Erkennbarkeit der Tagkennzeichnung zu gewährleisten, müssen die verwendeten Farbkennzeichnungen dauerhaft an der Struktur angeordnet werden, erhal-ten bleiben und ihre Farberscheinung innerhalb festgelegter Spezifikationsgrenzen liegen. Daher sind im Rahmen der vorgesehenen Projektphasen entsprechende Spezifikationen zu erstellen und Nach-weise für die Leistungsfähigkeit der Beschichtung beizubringen.

5.1.2 Grundlegende Hinweise Die Tageskennzeichnung von Offshore-Hochbauten erfolgt grundsätzlich durch einen in /58/ beschrie-benen gelben Anstrich jedes einzelnen Bauwerks sowie durch eine schwarze Beschriftung. Innerhalb des zu kennzeichnenden Bereiches sind der Mast/Turmschaft sowie alle Anlagenteile, wie z. B. Lei-tern, Plattformen, Kräne, etc. gelb anzustreichen. Werden Offshore-Hochbauten geplant, die nicht in Einständer-Bauweise ausgeführt sind, muss die visuelle Tagkennzeichnung, besonders die geometri-sche Anordnung der Einzelelemente, individuell mit der WSV abgestimmt werden.

Der farbgebende Anstrich kann grundsätzlich Teil des Korrosionsschutzsystems sein oder separat an-gebracht werden. Ist er nicht Teil des Korrosionsschutzsystems, muss er zu diesem kompatibel sein und darf er dessen Wirksamkeit nicht beeinflussen.

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Technische Anforderungen

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5.1.3 Leistungsspektrum System (feste und variable Kenngrößen) Die Tageskennzeichnung der Offshore-Hochbauten ist in /58/ beschrieben, dort insbesondere in Ab-schnitt 4.3.1 und Abschnitt 10 (Spezifikationsblatt 10).

Die visuelle Tagkennzeichnung muss unter den typischen Umgebungsbedingungen beständig sein und ihre Erscheinung im Rahmen der Nutzungsdauer innerhalb der Spezifikation für den Gebraucht-zustand (Spezifikationsblatt 5 in /58/) einhalten.

5.1.4 Infrastruktur Es wird keine Anlageninfrastruktur benötigt. Die Zugänglichkeit im Rahmen regelmäßiger Inspektionen und Prüfungen ist sicherzustellen.

5.1.5 Verfügbarkeit Grundsätzlich ist die visuelle Tagkennzeichnung an Offshore-Hochbauten so auszulegen, dass jedes Bauwerk bis zum Rückbau entsprechend der Anforderungen im zugestimmten Kennzeichnungskon-zept permanent gekennzeichnet ist. Dabei kann die Auslegung auf die gesamte Lebensdauer des Bauwerks erfolgen oder eine planmäßige periodische Erneuerung vorsehen.

5.1.6 Prüfhinweise Kennzeichnungskonzept

In der Planungsphase des Kennzeichnungskonzeptes ist der WSV die geplante visuelle Tagkenn-zeichnung als Bestandteil des Kennzeichnungskonzeptes vorzustellen. Dabei ist besonders die geo-metrische Anordnung der Einzelelemente unter Berücksichtigung der visuellen Tagkennzeichnung der Offshore-Hochbauten bekannt zu geben.

Umsetzungsplan / Planungsphase

Zur Prüfung durch die Prüforganisation ist die geplante Ausführung der visuellen Tagkennzeichnung, einschließlich ihrer Einzelelemente, in die Beschichtungsspezifikation des Offshore-Hochbaus einzu-beziehen. Die verwendeten Produkte, der Beschichtungsaufbau und die angestrebten Filmdicken sind darzustellen. Den Prüfunterlagen sind aussagefähige Produktdatenblätter einschließlich der Verarbei-tungshinweise des Beschichtungsherstellers beizufügen. Die geplante Nutzungsdauer der visuellen Tagbeschichtung und geeignete Wartungs- bzw. Ausbesserungsprozeduren sind durch den Genehmi-gungsinhaber in der Beschichtungsspezifikation festzulegen.

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Technische Anforderungen

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Die Leistungsfähigkeit der geplanten Beschichtung im Hinblick auf die Witterungsbeständigkeit ist an-hand von Prüfberichten neutraler Prüfstellen nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Ergebnisse von natürlichen Bewitterungsversuchen oder anhand von Laborversuchen aus künstlicher Bewitterung nach EN 11507 /24/ erbracht werden.

Grundsätzlich unterliegen alle Offshore-Hochbauten 1. der Inspektion auf Beschädigung und 2. der Prüfung auf Einhaltung des in Spezifikationsblatt 5 zu /58/ definierten Gebrauchtzustandes nach dem vom Genehmigungsinhaber zu erstellenden Inspektions- und Prüfplan. Sofern Offshore-Hochbauten in einer geschlossenen Formation aufgebaut werden, erfolgt die regelmäßige Prüfung auf Einhaltung des Gebrauchtzustandes an ausgewählten Offshore-Hochbauten der Formation. Dabei sind mindestens 10 % gleichartig beschichteter Offshore-Hochbauten einer geschlossenen Formation, jedoch nicht we-niger als vier, für die Prüfung vorzusehen. Die Offshore-Hochbauten, die die äußerste Ausdehnung der Hüllkurve der Formation bezeichnen sowie je Annährungsrichtung ein Bauwerk auf der Hüllkurve zwi-schen den äußersten Ausdehnungen der Formation sind dabei zu berücksichtigen. Sofern die Forma-tion weniger als fünf Offshore-Hochbauten umfasst, erfolgt die Prüfung an jedem einzelnen Bauwerk.

Den Prüfunterlagen ist zudem ein Prüf- und Inspektionsplan für die regelmäßige Prüfung des Zustan-des der visuellen Tagkennzeichnung beizufügen. Darin sind Intervalle für die regelmäßige Prüfung des Zustandes, die zur regelmäßigen Prüfung ausgewählten Offshore-Hochbauten und die Lage der Prüf-flächen festzulegen. Die Prüfflächen sind so anzuordnen, dass die gesamte Fläche der visuellen Tag-kennzeichnung repräsentiert wird. In der Regel sind die Prüfflächen so anzuordnen, dass jeweils vier Prüfflächen auf dem Umfang in einer Höhe von 5 m oberhalb der unteren Begrenzung der visuellen Tagkennzeichnung, deren Mitte und 1 m unterhalb der deren oberen Begrenzung berücksichtigt wer-den. Für die Beschriftung ist jeweils eine gesonderte Prüffläche festzulegen.

Die Prüfungen der Tagkennzeichnung in der Planungsphase werden mit dem Formular K-P-T doku-mentiert (Anhang A).

Realisierungsphase

In der Realisierungsphase ist der Ist-Zustand der visuellen Tagkennzeichnung für alle Offshore-Hochbauten aufzuzeichnen. Dazu ist der Neuzustand unmittelbar nach Auftragen der Beschichtung für den gelben Anstrich und die schwarze Beschriftung zu ermitteln und zu dokumentieren. Bei den Offs-hore-Hochbauten, die zur regelmäßigen Prüfung ausgewählt worden sind, ist der Ist-Zustand für die

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Technische Anforderungen

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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festgelegten Prüfflächen detailliert zu dokumentieren und dem Prüf- und Inspektionsplan beizugeben. Die Dokumentation des Neuzustandes erfolgt in einem Prüfbericht gemäß Anhang A.

Schäden an der visuellen Tagkennzeichnung während der Realisierungsphase sind gemäß den ge-nehmigten Ausbesserungsprozeduren der Beschichtungsspezifikation auszuführen. Der Umfang der durchgeführten Ausbesserungen ist zu dokumentieren und dem Prüf- und Inspektionsplan beizugeben.

Die Prüfungen der Tagkennzeichnung in der Realisierungsphase werden mit dem Formular K-R-T do-kumentiert (Anhang A).

Normalbetrieb

Im Normalbetrieb ist die visuelle Tagkennzeichnung auf Beschädigungen zu inspizieren (alle Anlagen; gelber Anstrich und schwarze Beschriftung) und auf Einhaltung des in Spezifikationsblatt 5 zu /58/ de-finierten Gebrauchtzustandes regelmäßig zu prüfen (Anlagen lt. Inspektions- und Prüfplan). Generell ist die Inspektion auf Beschädigungen jährlich durchzuführen. Die regelmäßige Prüfung auf Einhaltung des in Spezifikationsblatt 5 zu /58/ definierten Gebrauchtzustandes ist alle 2 Jahre vorzusehen. Abwei-chend dazu können im Einzelfall kürzere Inspektions- und Prüffristen festgelegt werden, wenn die Nut-zungsdauer der Farbkennzeichnung in der Beschichtungsspezifikation für kürzere Nutzungsdauern vorgesehen ist. Die Dokumentation des Zustandes erfolgt in dem Formular K-N-T gemäß Anhang A und ist dem Prüf- und Inspektionsplan beizugeben.

Beschädigte Tagkennzeichnungen sind nach den genehmigten Ausbesserungsprozeduren instand zu setzen.

Sofern die Grenzwerte des Gebrauchszustandes an mehr als 20 % der durch die ausgewählten Mess-flächen repräsentierten Gesamtfläche der visuellen Tagkennzeichnung nicht mehr eingehalten werden, ist die Kennzeichnung an dem betreffenden Offshore-Hochbau zu erneuern. Für in geschlossener Formation errichtete Offshore-Hochbauten sind zusätzlich jeweils 2 benachbarte Bauwerke einer Prü-fung nach dem vom Genehmigungsinhaber zu erstellenden Inspektions- und Prüfplan zu unterziehen. Werden hierbei die Grenzwerte des Gebrauchtzustandes an mehr als 20% der durch die ausgewähl-ten Messflächen repräsentierten Gesamtfläche der visuellen Tagkennzeichnung nicht eingehalten, ist die Erneuerung der visuellen Tagkennzeichnung an allen Offshore-Hochbauten der geschlossenen Formation vorzusehen. Alternativ kann für jedes mit der visuellen Tagkennzeichnung versehene Bau-werk der individuelle Nachweis geführt werden, dass die dort angebrachte Tagkennzeichnung noch den Anforderungen an den Gebrauchtzustand erfüllt.

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Technische Anforderungen

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Am Ende der geplanten Nutzungsdauer der Beschichtung ist die visuelle Tagkennzeichnung zu erneu-ern. Von der Erneuerung der Farbkennzeichnung kann abgesehen werden, sofern die Grenzwerte des Gebrauchszustandes für den betrachteten Offshore-Hochbau eingehalten werden. In jedem Fall ist das Inspektions- und Prüfintervall auf ein Jahr zu verkürzen.

Die wiederkehrenden Prüfungen der Tagkennzeichnung im Normalbetrieb werden mit dem Formular K-N-T dokumentiert (Anhang A).

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Technische Anforderungen

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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5.2 Nachtkennzeichnung als Schifffahrtshindernis Die Nachtkennzeichnung der Offshore-Hochbauten ist in der Kennzeichnungsrichtlinie /58/ beschrie-ben. Sie besteht aus einer Befeuerung aller peripheren Offshore-Hochbauten mit gelben 5-Seemeilenfeuern und einer Nahbereichskennzeichnung jedes einzelnen Offshore-Hochbaus.

Anforderungen an die Luftfahrthinderniskennzeichnung werden hier insoweit betrachtet, als dass sie die Nachtkennzeichnung als Schifffahrtshindernis nicht beeinträchtigen dürfen und mit dieser zu har-monisieren sind.

5.2.1 Grundlegende Hinweise Die gelben 5-Seemeilenfeuer müssen die Anforderungen gemäß /51/ und /58/ erfüllen, die Nahbe-reichskennzeichnung /58/.

Die Befeuerung ist unter den in /58/ Abschnitt 4.3.2 Paragraph 2 und 3 genannten Bedingungen einzu-schalten.

Die Nahbereichskennzeichnung muss entweder über Anstrahlung (möglichst von unten mit weißem Licht) der Tageskennzeichnung oder hinterleuchtete Tafelzeichen erfolgen.

Bei Verwendung der inversen Kennzeichnung (Tafelzeichen) ist gelbe Schriftfarbe als Festfeuer zu verwenden. Unnötige Lichtemissionen sind zu vermeiden.

Die Nachtkennzeichnung ist für die nachfolgenden Betriebsbedingungen auszulegen:

• Umgebungstemperaturbereich: -25°C – +45°C,

• Schutzart: mindestens IP66 gemäß DIN EN 60529 /11/,

• Korrosionsfest bei Einsatz unter Seeklimabedingungen,

• Betriebsdauer der Lichtmodule: gemäß dem aktuellen Stand der Technik, [jedoch nicht weni-ger als 5000 h].

Der prophylaktische Austausch gemäß der mittleren Lebensdauer der Komponenten/Systeme kann im Wartungsplan berücksichtigt werden.

Zur Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit für die visuelle Nachtkennzeichnung sind fol-gende harmonisierte Normen anzuwenden:

• DIN EN 50293 / VDE 0832-200 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Straßenver-kehrs-Signalanlagen – Produktnorm /10/,

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• DIN EN 61000-6-2 / VDE 0839-6-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-2: Fachgrundnormen- Störfestigkeit für den Industriebereiche /14/,

• DIN EN 61000-6-3 / VDE 0839-6-3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-3: Fachgrundnormen - Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe /15/,

• DIN EN 61547 / VDE 0875 -15-2 Einrichtungen für allgemeine Beleuchtungszwecke - EMV – Störfestigkeitsanforderungen /19/,

• Alternativ kann ein Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit nach DIN EN 60945 anerkannt werden /13/.

Zur Beurteilung der Störaussendung ist aus den Normen der jeweils kleinste Feldstärkewert zugrunde zu legen und zur Beurteilung der Störfestigkeit ist der jeweils größte Prüfpegel aus den Normen heran zu ziehen (kann auch über eine Baumusterprüfung erfolgen). Die Einhaltung der Grenzwerte ist in ei-nem Nachweis zu dokumentieren. Die EG-Konformität ist förmlich zu erklären.

5.2.2 Leistungsspektrum System und systemspezifische Vorgaben für den Umset-zungsplan

• Die Nachtkennzeichnung muss die Anforderungen gemäß /51/ und /58/ Abschnitt 4.3.2 sowie des Kennzeichnungskonzeptes erfüllen.

• Das durch die WSV zugestimmte Kennzeichnungskonzept ist eine weitere Basis für das zu erfüllende Leistungsspektrum neben der Richtlinie /58/.

• Alle Systeme zur Nachtkennzeichnung sind mit einer Ausfallüberwachung zu versehen. Die Informationsflüsse über einen Ausfall müssen gemäß Abschnitt 5.2.3 erfolgen.

• Die Systeme zur Nachtkennzeichnung können redundant ausgelegt werden, es kann eine au-tomatische Umschaltung im Fehlerfall erfolgen. Systementscheidungen müssen anhand von Kapitel 7 geprüft werden.

• Es ist sicherzustellen, dass bei redundanten Systemen nur eine Anlage / Leuchte aktiv ist.

Die Luftfahrthinderniskennzeichnung darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht be-einträchtigen, die diesbezüglichen Maßgaben in /58/ Abschnitt 4.4 sind mit den folgenden Zielen zu berücksichtigen:

• Blendwirkungen im Bereich der Schifffahrt sowie Spiegelwirkungen auf der Wasseroberfläche sind zu vermeiden bzw. zu minimieren.

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Technische Anforderungen

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• Eine Steigerung der Hintergrundhelligkeit ist zu vermeiden bzw. zu minimieren.

• Die Erkennbarkeit und Nutzbarkeit von Schifffahrtszeichen ist zu gewährleisten. Die Gefahr der Verwechslung von Schifffahrtszeichen mit der Luftfahrtkennzeichnung ist zu minimieren.

Insbesondere müssen Feuer der Luftfahrthinderniskennzeichnung den Anforderungen des „Feuer W, rot ES“ in /58/ Spezifikationsblatt 3 entsprechen und mit den 5-Seemeilenfeuern gemäß /58/ Spezifika-tionsblatt 4 harmonisiert und synchronisiert werden. Zu berücksichtigen sind die betroffenen Sichtwei-tenmessgeräte und die Einrichtungen zur Steuerung der sichtweitenabhängigen Lichtstärkereduzie-rung, sowie die Einrichtungen zur Steuerung der Synchronisation und Harmonisierung der Kennzeich-nung.

5.2.3 Datenübertragung / Information der Verwaltung Die WSV ist bei Ausfall der Nacht- und Nahbereichskennzeichnung zu informieren.

Die Information über einen Ausfall hat an die Ansprechstelle der WSV gemäß „Kennzeichnungskon-zept“ zu erfolgen. Das Kapitel 8 insbesondere Abschnitt 8.3.1 ist zu beachten.

Tabelle A- 1: Datenflüsse für 5-Seemeilenfeuer

Datenkatego-rie

Datentyp bzw. In-halt

Übertra-gung / min. Daten

Datenquel-le

Datensen-ke

Bemerkun-gen / Daten-schutz

Nutzdaten

Operative Steuerdaten

An- und Ausschal-ten der Nachtkenn-zeichnung

BZ OHB

Synchronisierung OHB/BZ OHB Auch bei Nichtver-fügbarkeit von GPS ist die Synchronisa-tion für mindestens 2h zu gewährleisten (max. 40 ms La-tenzzeit)

Technische Überwachungs- und Steuerda-ten

Informationen über Status der Nacht-kennzeichnung

OHB BZ

OHB: Offshore-Hochbau, BZ: Betriebszentrale des Genehmigungsinhabers

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Technische Anforderungen

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Tabelle A- 2: Datenflüsse für nächtliche Nahbereichskennzeichnung

Datenkategorie Datentyp bzw. Inhalt

Übertra-gung / min. Daten

Datenquelle Datensenke Bemerkungen / Datenschutz

Nutzdaten

Operative Steu-erdaten

An- und Aus-schalten der Nahbereichs-kennzeich-nung

BZ OHB Kann im Rahmen der synchronisierten An- und Abschal-tung der Nacht-kennzeichnungen der WEA mit erfol-gen

Technische Überwachungs- und Steuerda-ten

Informationen über Status der Nahbe-reichskenn-zeichnung

OHB BZ

OHB: Offshore-Hochbau, BZ: Betriebszentrale des Genehmigungsinhabers

5.2.4 Infrastruktur Alle 5-Seemeilenfeuer und die nächtlichen Nahbereichskennzeichnungen sind durch eine dezentrale Stromversorgung auf den Offshore-Hochbauten mit einer Akkupufferung für einen ununterbrochenen Betrieb mit 96 h Akkulaufzeit zu versorgen.

Die Montage der Nachtkennzeichnungen hat so zu erfolgen, dass

• Halterungen so ausgeführt werden, dass die lichttechnischen Anforderungen dauerhaft erfüllt werden,

• Materialkombinationen verwendet werde, die nicht zu einer elektrochemischen Korrosion füh-ren.

5.2.5 Verfügbarkeit Die Verfügbarkeit der Nachtkennzeichnung muss A5sm [%] bzw. ANah [%] über einen Betrachtungszeit-raum von drei Jahren entsprechen. Die Nennwerte der Verfügbarkeit (A5sm [%] bzw. ANah [%]) müssen grundsätzlich den Vorgaben der WSV-Richtlinie /58/ entsprechen und sind im Einzelfall dem Kenn-zeichnungskonzept zu entnehmen und gemäß den Vorgaben in Kapitel 7 nachzuweisen. Im Kenn-zeichnungskonzept kann auch ein anderer Betrachtungszeitraum festgelegt werden.

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Technische Anforderungen

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Durch die Erfassung von Ausfallstatistiken ist die Verfügbarkeit jährlich nachzuweisen. Als Basis für den Nachweis wird der gleitende Mittelwert über den oben genannten Betrachtungszeitraum herange-zogen.

In der Verfügbarkeitsbetrachtung wird jede Leuchte separat betrachtet. Die Leuchte gilt als ausgefal-len, wenn sie das erforderliche Leistungsspektrum nicht erfüllen kann.

5.2.6 Prüfhinweise Die Laternen zur visuellen Nachtkennzeichnung müssen im Rahmen einer Baumusterprüfung durch die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT) zugelassen werden. Dies gilt sowohl für die 5-Seemeilenfeuer als auch die Nahbereichskennzeichnung.

Es ist durch entsprechende Prüf- bzw. Testprotokolle in der Realisierungsphase sowie während des Normalbetriebes die Einhaltung der technischen Anforderungen der Abschnitte 5.2.2 bis 5.2.5 nach-zuweisen.

Durch den Genehmigungsinhaber ist im Rahmen von Tests nachzuweisen, dass die technischen An-forderungen gemäß /58/, Abschnitt 4.3.2 erfüllt werden.

Siehe dazu die Formblätter K-P-N, K-R-N und K-N-N, die im Rahmen der Prüfung durch die Prüforga-nisation auszufüllen sind.

Im Rahmen der Prüfungen sind auch folgende Punkte abzuprüfen:

• Korrosion / optische Zustandsprüfung,

• Synchronisation,

• Tragweite,

• Ausfallüberwachung.

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5.3 Funktechnische Kennzeichnung (AIS AtoN) Die funktionalen Anforderungen der funktechnischen Kennzeichnung (AIS AtoN) sind in /58/ sowie im von der WSV zugestimmten Kennzeichnungskonzept beschrieben. Eine technische Beschreibung folgt in diesem Dokument und ist im Umsetzungsplan zu konkretisieren.

5.3.1 Ziele / Allgemeines / Einleitung Jeder Genehmigungsinhaber ist grundsätzlich verpflichtet, den Offshore-Hochbau mit AIS-Schifffahrtszeichengeräten (AIS AtoN) vom Windpark aus zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung des Windparks von anderen Standorten außerhalb des Windparks ist nicht zulässig.

Die Art der AIS Kennzeichnung ist vor Baubeginn individuell für jedes Offshore-Hochbauprojekt gemäß des „Kennzeichnungskonzeptes“ auszuführen.

Eine AIS-Funkanlage darf nur in Betrieb genommen werden, wenn zuvor eine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn /60/ kurz Bundes-netzagentur ausgestellt und die Frequenzzuteilungsurkunde in Kopie bei der WSV vorliegt.

5.3.2 Grundlegende Hinweise Zur funktechnischen Kennzeichnung von Windparks ist grundsätzlich der AIS-Gerätetyp 3 gemäß IALA - Richtlinie A – 126 /36/ (Type 3 AIS AtoN Station) einzusetzen. Es ist die DIN EN 62320-2 /23/ zu be-rücksichtigen.

5.3.3 Leistungsspektrum System (feste und variable Kenngrößen) Dieser Abschnitt ersetzt den Abschnitt Funktechnische Kennzeichnung aus /58/.

Die Kennzeichnung von Offshore-Hochbauten durch AIS-Schifffahrtszeichengeräte ist in der IALA Re-commendation A-126 /36/ beschrieben. Die Art der AIS-Kennzeichnung ist vor Baubeginn individuell für jede Offshore-Hochbaute mit der WSV abzustimmen.

Die AIS-Schifffahrtszeichengeräte sind mit einer Verfügbarkeit von 99,75 % vorzusehen.

Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten:

1. In der Richtlinie A-126 /36/ werden die AIS für Schifffahrtszeichengeräte in drei Kategorien ein-geteilt. Zur Kennzeichnung von Offshore-Hochbauten wird grundsätzlich der Gerätetyp 3 (Type 3 AIS AtoN Station) eingesetzt. Die eingesetzten AIS-Schifffahrtszeichengeräte müssen dem Standard IEC 62320-2 “Maritime navigation and radiocommunication equipment and systems - Automatic identification system (AIS) - Part 2: AIS AtoN Stations - Minimum operational and performance requirements, methods of testing and required test results" entsprechen /23/. Die

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Eignung der verwendeten AIS AtoN Geräte zur funktechnischen Kennzeichnung muss im Rahmen einer Konformitätsbescheinigung auf Basis DIN EN 62320-2/21 ausgestellt und von einer anerkannten Prüforganisation nachgewiesen werden.

2. Die Reichweite der AIS-Schifffahrtszeichengeräte zur Kennzeichnung eines Offshore-Hochbaus darf 20 Seemeilen omnidirektional vom äußeren Rand der Sicherheitszone des Windparks ge-rechnet nicht unterschreiten. Die Sendeleistung von 1 W ist grundsätzlich nicht zu überschrei-ten.

3. Zur Kennzeichnung eines Windparks werden die Eckpunkte und bei großen Seitenlängen eini-ge periphere Anlagen gekennzeichnet (keine Flächenkennzeichnung). Die Kennzeichnung der Offshore-Hochbauten ist mit der WSV abzustimmen und in das Kennzeichnungskonzept aufzu-nehmen..

4. Zur Kennzeichnung der Offshore-Hochbauten können zum Teil „Synthetic“-AIS-Schiff-fahrtszeichenmeldungen genutzt werden. Diese werden durch die AIS Schifffahrtszeichengerä-te anderer Offshore-Hochbauten ausgesendet. Für jeden gekennzeichneten Punkt ist eine MSG 21 notwendig. Die MSG 21 werden seriell ausgestrahlt. Eine projektübergreifende Kenn-zeichnung bedarf der Zustimmung der WSV.

5. Betriebsmode der AIS-Schifffahrtszeichengeräte

- Reportingmode der AIS-Schifffahrtszeichenmeldung: Mode A nach IALA Recommendation A-126 /36/.

- Die AIS-Schifffahrtszeichenmeldung (AIS-VDL-Meldung 21) ist mittels RATDMA-Funkkanalzugriffsverfahren (Random Access Time Division Multiple Access) auszusenden. Eine zukünftige Umstellung auf das FATDMA-Zugriffsverfahren ist zu ermöglichen.

- Das AIS-Schifffahrtszeichengerät sendet zyklisch alle 3 min die AIS-VDL-Meldung 21 aus.

- Temporär können die Meldeintervalle über den AIS-Dienst der WSV (VHF) und über eine Fernsteuereinheit des Genehmigungsinhabers verkürzt oder verlängert werden. Dazu muss das AIS-Schifffahrtszeichengerät über den AIS-UKW-Funkkanal fernkonfigurierbar sein.

- Temporär können die AIS-Funkkanäle regional durch das sogenannte Funkkanalmanage-ment der WSV via AIS-Dienst der WSV geändert werden. Die Sende-Empfangskanäle der AIS-Schifffahrtszeichengeräte müssen deshalb innerhalb des UKW-Seefunkbandes um-schaltbar und über den AIS-UKW-Funkkanal fernkonfigurierbar sein.

6. Die AIS-Schifffahrtszeichenmeldung (AIS-VDL-Meldung 21) ist wie folgt zu konfigurieren:

- Name des Windparks, der aber 20 Zeichen nicht überschreiten darf.

- Positionsangabe = Mittelpunkt des Windgenerators,

- Type of EPFD: vermessen

- Positon accuracy = 1 (high)

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- Abmessung: Radiusangabe (A=B=C=D), Umfang des Offshore-Hochbaus.

- Typ des Schifffahrtszeichens

- AtoN Status: Die AtoN Status Bits sind entsprechend zu setzen

- Off-position Indicator = 0

- Virtual atoN flag = 0

7. Die AIS-Schifffahrtszeichengeräte sind so auszustatten, dass zukünftig die Funktionalität „Relay von AIS-SART-Meldungen“ ermöglicht werden kann (Geräte-Upgrade).

8. Auf Anweisung der WSV muss eine Fernkonfiguration der AIS-Geräte auf dem Windpark vom Festland aus möglich sein.

9. Zusätzliche vom AIS-Schifffahrtszeichengerät ausgesendete AIS-VDL-Meldungen sind restriktiv zu handhaben und müssen mit der WSV abgestimmt werden.

In der Planungsphase ist durch den Genehmigungsinhaber eine Funkausbreitungsprognose anzuferti-gen. Das prognostizierte Abdeckungsgebiet ist graphisch in einer Karte darzustellen, die einen geogra-fischen Bezug zur Umgebung herstellt (WGS 84) und mindestens das in Rede stehende Offshore-Bauvorhaben mit darstellt. Die anzunehmende mobile Antennenhöhe muss mit der WSV abgestimmt und im Kennzeichnungskonzept angegeben werden. Als Orts- und Zeitwahrscheinlichkeit sind jeweils 90% anzusetzen. Alle Bereich, die mit mindestens -107 dBm (Bezug: 1 mW an 50 Ω) erreicht werden, können als versorgt angesehen werden. Diese sind im Plan geeignet darzustellen. Die WSV empfiehlt Prognosesoftware einzusetzen, deren Prognoseergebnisse bereits in der Praxis bestätigt wurde.

Die Prüforganisation prüft die fachlich korrekte Durchführung der Abdeckungsprognose des Genehmi-gungsinhabers. Sofern die Kalkulation falsch ist, gilt das Kennzeichnungskonzept als nicht erfüllt. Der Genehmigungsinhaber muss die AIS AtoN Aussendungen einem geeigneten Monitoring unterziehen. Eine Aussendung ausschließlich für das Monitoring ist dabei nicht erlaubt. Das Monitoring ist im Um-setzungsplan darzustellen und von der Prüforganisation zu prüfen.

5.3.4 Datenübertragung / Information an die Verwaltung Es sind keine Nutzdaten an die WSV zu übertragen, die WSV ist aber bei Ausfall der funktechnischen Kennzeichnung zu informieren.

Die Information über einen Ausfall hat an die Ansprechstelle der WSV gemäß „Kennzeichnungskon-zept“ zu erfolgen. Das Kapitel 8, insbesondere der Abschnitt 8.3.1 ist zu beachten.

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Tabelle A- 3: Datenflüsse für funktechnische Kennzeichnung

Datenkategorie Datentyp bzw. In-halt

Übertragung / min. Daten

Daten- Quelle

Daten- Senke

Bemerkungen / Datenschutz

Nutzdaten AIS-Schifffahrtszeichen-meldung

AIS-VDL Mel-dung 21 / alle 3 min

AtoN Für alle notwendigen Positionen hinterein-ander, dann 3 min später wieder alle Positionen (Zeitraum nicht verkürzen, um AIS Funkkanal nicht zu sehr zu belasten)

Wetterdaten AIS-VDL Mel-dung 8 / alle 30 – 60 min

AtoN Nur wenn Wetterda-ten gefordert werden

Weiterleiten von AIS-SART - Mel-dungen

AIS-VDL Mel-dung 14

AtoN Ggf. über Geräte - Upgrade

Operative Steu-erdaten

Konfiguration Standard IEC 61162 Senten-ces

BZ AtoN Siehe IEC 62320-2_2008, Ab-schnitt: 5.3.1, Tabelle 13 /23/

Monitoring AtoN An-lage

AIS-VDL Mel-dung 6

AtoN

Technische Überwachungs- und Steuerdaten

Warnung AtoN-Fehler (adressiert)

AIS-VDL Mel-dung 12

AtoN

Warnung AtoN-Fehler (Broadcast)

AIS-VDL Mel-dung 14

AtoN

MMSI-Nummer (Ma-ritime Mobile Ser-vice Identity)

BZ AtoN Siehe ITU-R M.585-4 /50/ Programmierung vor Auslieferung nach Frequenzzuteilung und MMSI-Nummer (Anzahl entsprechend der zu kennzeichnen-den Positionen)l

BZ: Betriebszentrale des Genehmigungsinhabers

Die AIS-Schifffahrtszeichenmeldung (AIS-VDL-Meldung 21) ist für jede zu übertragene Position ent-sprechend der unter 5.3.3 beschriebenen Anforderungen zu konfigurieren.

5.3.5 Infrastruktur Die Stromversorgung ist so auszuführen, dass alle Geräte zur funktechnischen Kennzeichnung (AtoN) auch durch die Netzersatzanlage (NEA) mit versorgt werden können, sodass eine kontinuierliche, un-terbrechungsfreie Stromversorgung sichergestellt ist. Es muss ein unterbrechungsfreier Betrieb der Geräte zur funktechnischen Kennzeichnung (AtoN) gewährleistet sein.

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Die Positionen der AtoN-Antennen sind als Bestandteil des Antennenplans in der Umsetzungsplanung von der Prüforganisation mit zu prüfen.

5.3.6 Verfügbarkeit Die Verfügbarkeit der funktechnischen Kennzeichnung muss 99,75 % über einen Betrachtungszeit-raum von drei Jahren entsprechen. Die geforderte Verfügbarkeit ist gemäß den Vorgaben nachzuwei-sen. Im Kennzeichnungskonzept kann auch ein anderer Betrachtungszeitraum festgelegt werden.

Durch die Erfassung von Ausfallstatistiken ist die Verfügbarkeit jährlich nachzuweisen. Als Basis für den Nachweis wird der gleitende Mittelwert über den oben genannten Betrachtungszeitraum herange-zogen.

Als Ausfall der funktechnischen Kennzeichnung (AtoN) im Sinne der Verfügbarkeit wird folgender Fall betrachtet:

• Funktion ist nicht mehr gewährleistet (Fehlfunktionen),

• alle Geräte sind ausgefallen (Totalausfall).

5.3.7 Prüfhinweise Es ist durch entsprechende Prüf- bzw. Testprotokolle in der Realisierungsphase sowie während des Normalbetriebes die Einhaltung der technischen Anforderungen der Abschnitte 5.3.2 bis 5.3.6 nach-zuweisen.

Siehe dazu die Formblätter K-P-FT, K-R-FT und K-N-FT, die im Rahmen der Prüfung durch die Prüf-organisation auszufüllen und der WSV zur Abnahme vorzulegen sind.

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Infrastruktur

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6 Infrastruktur

Bei der Auswahl aller Komponenten der Kennzeichnung des Windparks sind die seewärtigen Randbe-dingungen (u. a. Versorgungs- und Umgebungsbedingungen) zu beachten. Dies umfasst z. B. die Energieversorgung, Temperatur, Feuchte, Regen/Gischt, Windlast, Salzgehalt der Luft und des Was-sers, Sonneneinwirkung, Vibration, elektromagnetische Verträglichkeit, etc. Der Genehmigungsinhaber hat eine Infrastruktur sicherzustellen, die diese Bedingungen über die gesamte Zeit des Betriebes der Kennzeichnung erfüllt.

6.1 Klimabedingungen Anlagen Es wird empfohlen, die Funktionsfähigkeit für Umweltbedingungen gemäß der EN IEC 60945 /13/ (je nach Montage – Ort außen – exposed – oder innen – protected) zu gewährleisten (Ausnahme Vibrati-onsanforderungen).

Zu berücksichtigen sind in jedem Fall:

• Temperaturen,

• Salzgehalt,

• Feuchte.

Die Anforderungen gemäß den unten genannten IEC-Normen sind für den Einsatzzweck zu beachten und einzuhalten:

• IEC 529 Degrees of protection provided by enclosures (IP Code) /40/,

• IEC 721-3-6 Classification of environmental conditions, Part 3: Classification of groups of en-vironmental parameters and their severities; Ship environment /44/.

Für die Sicherstellung der erforderlichen Klimabedingungen sind die notwendigen Infrastruktureinrich-tungen im Umsetzungsplan zu spezifizieren. Diese Systeme sind bei der Nachweisführung der Sys-temverfügbarkeit entsprechend Kapitel 7 zu berücksichtigen.

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6.2 Strukturelemente Es ist generell darauf zu achten, dass die Anordnungen von Installationen der Kennzeichnung in Ab-stimmung mit dem Tragwerksplaner des Offshore-Hochbaus erfolgen. Aus den Installationen resultie-rende Lasten auf die Tragstruktur sind im Entwurf zu berücksichtigen. Insbesondere bei dynamisch beanspruchten Bauwerken wie zum Beispiel Offshore-Windenergieanlagen ist zu klären, welche be-sonderen Anforderungen an Befestigungselemente gestellt werden, z. B. inwieweit Bohrungen oder Schweißungen an der Tragstruktur zulässig sind.

Bei schwingungsanfälligen Konstruktionen ist ggf. zu überprüfen, ob ein Ermüdungsnachweis der Strukturelemente der Installationen erforderlich ist. Dieser Nachweis müsste dann nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die geplante Entwurfslebensdauer geführt werden. Alternativ kann in Verbindung mit einem Inspektionsprogramm auch ein planmäßiger Austausch der ermüdungsge-fährdeten Strukturelemente erfolgen.

Der Korrosionsschutz der Strukturelemente ist durch die Auswahl geeigneter Werkstoffe und Be-schichtungssysteme zu gewährleisten. Das Korrosionsschutzkonzept ist für die maritimen Umge-bungsbedingungen (vgl. Abschnitt 6.1) auszulegen. Dabei ist der Einfluss von Korrosion auf die Funk-tionalität der verkehrstechnischen Installationen zu beachten. Schädliche Auswirkungen von Befesti-gungselementen auf die Tragstruktur des Offshore-Hochbaus infolge Kontaktkorrosion sind in jedem Fall zu vermeiden. Regelmäßige Inspektionen sind ein wesentlicher Bestandteil des Korrosionsschutz-konzeptes.

Einzuhaltende Richtlinien:

• BSH "Standard Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen" Edition 2007 /2/

• GL "Guideline for the Certification of Offshore Wind Turbines" Edition 2005, Chapter 6 "Struc-tures" /32/

• GL Rules for Classification & Construction Part IV Industrial Services, 6 Offshore Technology, Edition 2007 /33/

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Infrastruktur

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6.3 Brandschutz Die Aspekte des Brandschutzes für die Kennzeichnungs-Systeme lassen sich in zwei grundsätzliche Bereiche gliedern:

1. Lokale Systeme, die durch einen Brand beeinträchtigt werden (z.B. Ausfall der Nachtkenn-zeichnung einer einzelnen Anlage innerhalb der Hindernisgruppe).

Für diese Systeme ist mindestens passiver baulicher Brandschutz für die betroffenen Sys-temkomponenten (z. B. die Schaltschränke) vorzusehen. Dieser sollte mindestens eine Tren-nung der Schaltschränke sowie der Kabelführung von den Hochspannungseinrichtungen des Offshore-Hochbaus vorsehen.

2. Globale Systeme, die durch einen Brand ausfallen können (z. B. Ausfall eines AIS-Systems auf einer Umspannstation oder Nachtkennzeichnung eines einzeln stehenden Offshore-Hochbaus).

Für diese Systeme ist ein umfassendes Brandschutzkonzept für die betroffenen Bereiche der Anlage vorzulegen, da durch einen Brand in diesen Anlagen wichtige Bestandteile der Kenn-zeichnungs-Systeme ausfallen können. Der Ausfall von mehr als einem System durch einen Brandfall ist besonders zu schützen. Für Offshore-Plattformen oder andere Offshore-Hochbauten, für die ein Brandschutzkonzept aus anderen Aspekten gefordert wird, sind die Aspekte für die hier betrachteten Systeme und Systemkomponenten in das Brandschutzkon-zept zu integrieren.

Grundsätzlich sollten Versorgungskabel der Systeme nicht durch Bereiche mit einem erhöhten Brand-risiko geführt werden. In Ausnahmefällen sind für diese Bereiche Kabel mit Funktionserhalt nach IEC 60331 /42/ vorzusehen.

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Infrastruktur

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6.4 Energieversorgung und Überspannungsschutz (1) Die Systeme und Anlagen zur Kennzeichnung sind durch die Netzersatzanlage (NEA) mit zu

versorgen. Zusätzliche Forderungen, z. B. zur unterbrechungsfreien Stromversorgung oder dem Batteriebetrieb sind bei den einzelnen Systemen ausgeführt.

(2) Bei zu erwartenden Überspannungen müssen die Systeme und Anlagen durch geeignete Maßnahmen (Netzfilter, USV) geschützt werden.

(3) Antennenanlagen sind mit Blitzschutz zu versehen. Die relevanten Vorschriften DIN EN 62305 Teil 1-4 (VDE 0185-305 1-4) /21/ sind dabei einzuhalten.

(4) Die gesamte Energieversorgung der Systeme und Anlagen der Kennzeichnung ist gemäß den einschlägigen und aktuellen VDE Vorschriften auszuführen.

(5) Sofern nicht anders spezifiziert, ist bei der Verwendung von dezentralen unterbrechungsfrei-en Stromversorgungen (USV) zumindest die Hochlaufzeit bis zur Lastaufnahme einer beste-henden Netzersatzanlage zu überbrücken. Der Nachweis hierüber ist über eine Kapazitäts-kalkulation sowie über einen Funktionsnachweis zu erbringen.

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Verfügbarkeit

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7 Verfügbarkeit

7.1 Einleitung Die Instandhaltung und der Betrieb von Kennzeichnungssystemen liegt im Verantwortungsbereich des Genehmigungsinhabers. Der Genehmigungsinhaber eines Offshore-Hochbaus hat die Auflage, gefor-derte Systeme mit einer spezifizierten technischen Verfügbarkeit eigenverantwortlich zu betreiben. Grundsätzlich orientieren sich die notwendigen Verfügbarkeitskennwerte an den Empfehlungen der IALA /37/. Die WSV definiert anhand der Bedeutung der geforderten Systemfunktionen die Kennwerte der Verfügbarkeit im vom Genehmigungsinhaber zu erstellenden „Kennzeichnungskonzept“ über Stel-lungnahmen. Die Kennwerte werden einzelfallspezifisch definiert, wobei die generell hohe bis sehr ho-he Bedeutung der Kennzeichnung berücksichtigt wird.

Der Genehmigungsinhaber muss im Rahmen der Umsetzungspläne für die Kennzeichnung die Sicher-stellung der technischen Verfügbarkeiten rechnerisch nachweisen. Neben dem Nachweis im Umset-zungsplan ist im Normalbetrieb die tatsächlich erreichte Verfügbarkeit statistisch zu erfassen und da-durch nachzuweisen. Bei Abweichungen sind Anpassungen im Betrieb, der Wartung oder auch an den Systemen erforderlich.

Verschiedene existierende Normen können bei der Erstellung von Verfügbarkeitsnachweisen zur Ori-entierung herangezogen werden: Im Bereich der Bundesrepublik sind hier zunächst die DIN 61078 /16/ und das VDI-Handbuch Zuverlässigkeit /66/ insbesondere die Richtlinie VDI 4003 „Zuverlässig-keitsmanagement“ /62/ zu nennen. Zusätzlich können die Norm BS 5760 „Reliability of system, equip-ment and components“ /1/ aus Großbritannien, die Norm MIL-STD 785 „Requirement for reliability pro-gramm“ /54/ aus den USA oder die NASA die Publikation NPC 250-1 „Reliability programm provisions for space system contractors“ /55/ herangezogen werden. Die genannten Normen unterscheiden sich im Vorgehen der Nachweisführung zur Zuverlässigkeit nur geringfügig.

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Verfügbarkeit

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7.2 Definitionen / Begriffe

Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit beschreibt die Fähigkeit einer Einheit, zu einem gegebenen Zeitpunkt oder während eines gegebenen Zeitintervalls eine geforderte Funktion unter gegebenen Bedingungen erfüllen zu können. (nach IEC 60050-191, /41/)

Die Verfügbarkeit kann einerseits qualitativ beschrieben oder andererseits quantitativ als Wahrschein-lichkeit ermittelt werden. Die quantitative Ermittlung der Verfügbarkeit ist in Abschnitt 7.3 erläutert.

Technische Verfügbarkeit

Die technische Verfügbarkeit im Sinne der Rahmenvorgaben stellt die rechnerisch nachzuweisende Verfügbarkeit über den definierten Betrachtungszeitraum dar. Die technische Verfügbarkeit beinhaltet alle technisch bedingten Ausfälle. Ausfälle aufgrund von externen, nicht im Verantwortungsbereich des Genehmigungsinhabers liegenden Einflüsse oder höherer Gewalt werden in der technischen Verfüg-barkeit nicht berücksichtigt.

Hinweis: Im Datenschutz und Datensicherheitskonzept (Kapitel 8) werden hiervon abweichend im Not-fallmanagement alle Ausfälle von schutzbedürftigen Informationen eines Informationsverbundes be-trachtet.

Kontinuität

Die Kontinuität ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein verfügbares System seine geforderte Funkti-on ohne Unterbrechung für einen gegebenen Zeitraum erfüllt.

Die Kontinuität beschreibt die unterbrechungsfreie Funktionswahrscheinlichkeit über eine definierte Dauer. Die Kontinuität wird als Parameter vor allem bei Navigationssystemen angegeben, da diese meist der Lösung einer zeitlich beschränkten navigatorischen Aufgabe dienen, wofür eine unterbre-chungsfreie Systemfunktion erforderlich ist. Dabei wird angenommen, dass das betrachtete System bei Beginn dieser Aufgabe verfügbar ist. Die betrachteten Nutzungsdauern sind in der Regel kurz.

Ausfall

Ein Ausfall ist die Beendigung der Fähigkeit einer Betrachtungseinheit, eine geforderte Funktion in der spezifizierten Güte zu erfüllen.

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Verfügbarkeit

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Die jeweils geforderten Funktionen werden in den technischen Anforderungen der Kennzeichnungs-systeme in Kapitel 5 spezifiziert.

Mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF)

Der Ausfallabstand ist die Zeitspanne zwischen zwei Ausfällen einer nach Ausfall wieder instandge-setzten Betrachtungseinheit. Zur Beurteilung der Verfügbarkeit einer Betrachtungseinheit wird die mitt-lere Betriebsdauer zwischen Ausfällen „mean time between failures“ (MTBF) herangezogen.

Mittlere Dauer bis zur Wiederherstellung (MTTR)

Die Ausfallzeit oder Ausfalldauer einer Betrachtungseinheit ist die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt des Ausfalls und dem Zeitpunkt, zu dem die Betrachtungseinheit wieder ihre Funktion erfüllen kann. Zur Beurteilung der Verfügbarkeit einer Betrachtungseinheit wird die mittlere Dauer bis zur Wiederher-stellung „mean time to repair“ (MTTR) herangezogen.

Instandhaltung

Die Instandhaltung beinhaltet die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen, ein-schließlich Überwachungsmaßnahmen, mit denen eine Einheit in einem funktionsfähigen Zustand er-halten oder in ihn zurückversetzt werden soll. Die Instandhaltung beinhaltet:

• Inspektion und Wartung,

• Instandsetzung,

• Verbesserung.

Inspektion und Wartung

Die Inspektion dient der Feststellung des Ist-Zustandes eines Systems. Der verbleibende Abnutzungs-vorrat soll festgestellt werden.

Die Wartung dient der Verzögerung des Abbaus des Abnutzungsvorrats (z. B. präventiver Wechsel von Betriebsmitteln oder Komponenten).

Inspektion und Wartung kann eine Unterbrechung der geforderten Funktion beinhalten.

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Verfügbarkeit

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Instandsetzung

Die Instandsetzung beinhaltet alle Maßnahmen zur Rückführung eines Systems in den funktionsfähi-gen Zustand.

Ein nicht funktionsfähiges System soll wieder in den funktionsfähigen Zustand überführt werden. Die Instandsetzung beinhaltet nicht die Verbesserung.

Verbesserung

Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit, ohne die von ihr geforderte Funktion zu ändern. (DIN EN 13306:2001-09 /9/)

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Verfügbarkeit

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7.3 Nachweis der Verfügbarkeit Der Ablauf der Verfügbarkeitsplanung beim Entwurf eines technischen Systems ist in Abbildung 3 dar-gestellt. Zunächst ist eine qualitative und quantitative Verfügbarkeitsanalyse der betrachteten Systeme durchzuführen. Hierbei sind alle Systeme gesondert zu berücksichtigen.

Die in der Analyse getroffenen Voraussagen sind mit den von der WSV spezifizierten Verfügbarkeits-anforderungen zu überprüfen. Sollten die Anforderungen der WSV durch den Entwurf nicht erfüllt sein, ist das System zu modifizieren. Zur Modifikation des Systems stehen vielfältige Maßnahmen zur Ver-fügung: Es kann der grundsätzliche Systemaufbau überarbeitet werden, die Redundanzstrategien ein-zelner Komponenten oder Teilsysteme können geändert werden oder auch zuverlässigere Komponen-ten eingesetzt werden. Auch ist eine Überarbeitung der Instandhaltungsstrategie möglich, mit dem Ziel Ausfallzeiten zu minimieren. Wenn die Ergebnisse der Verfügbarkeitsanalyse die Anforderungen an die Systemverfügbarkeit erfüllt, kann der Entwurf im Umsetzungsplan dokumentiert und von einer Prüforganisation geprüft werden.

Im späteren Normalbetrieb der Kennzeichnungssysteme werden die Voraussagen der Verfügbarkeits-analyse jährlich durch eine Statistik der Stör- und Ausfälle überprüft, die durch den Genehmigungsin-haber zu erstellen und über die Prüforganisation an die WSV zu senden ist (siehe Abschnitt 7.3.8).

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Verfügbarkeit

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Abbildung 3: Regelkreis Verfügbarkeitsplanung

Hinweis: Kann der Genehmigungsinhaber in Einzelfällen den Verfügbarkeitsanforderungen nicht nachkommen (z.B. keine technische Lösung möglich), so muss er die Nichterfüllung begründen und die zu erreichende Systemverfügbarkeit gemäß der Vorgaben dieses Kapitels nachweisen. In begrün-deten Einzelfällen ist es möglich, dass die WSV einer anderen Lösungsvariante zustimmt. Diese muss dann der WSV in geeigneter Form dargestellt werden.

7.3.1 Berechnungsmethoden für technische Verfügbarkeiten In der Verfügbarkeitsbetrachtung sind alle internen technischen Fehler der Systeme und Infrastruktur inklusive ihrer Komponenten zu berücksichtigen.

Zur Berechnung der technischen Verfügbarkeit A muss ein technisches System zunächst in ein quali-tatives technisches Modell und anschließend in ein quantitatives mathematisches Modell überführt werden (Abbildung 4). Je nach Komplexität des Systems ist ein mehr oder weniger hoher Grad der Zerlegung zu wählen. Dieser ist im Wesentlichen abhängig von den vorhandenen Komponentendaten und den im Modell zu berücksichtigenden Redundanzen.

Qualitative und Quantitative Verfügbarkeitsanalyse

Verfügbarkeitsanforderungen erfüllt?

Umsetzungsplan

ja

System modifizieren

- Entwurf überarbeiten - Redundanzstrategie ändern - Wahl zuverlässigerer Komponenten - Überarbeitung Reparaturstrategie

nein

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Verfügbarkeit

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Abbildung 4: Abstrakte Darstellung der Verfügbarkeitsanalyse.

In Abhängigkeit von den Komponentendaten (Verfügbarkeitsparameter von einzelnen Teilsystemen oder Komponenten) ist das technische System in ein mathematisches Modell zu überführen. Verfüg-barkeitsparameter können gemäß den Abschnitten 7.3.3 bis 7.3.5 bestimmt werden. Vorgaben für die mathematische Berücksichtigung des Systemaufbaus sind der DIN EN 61078 /16/ oder der IALA Richtlinie 1035 /34/ zu entnehmen. In der Norm und der Richtlinie sind neben der Berücksichtigung von (Teil-) Systemen mit serieller Verkettung auch für parallele und komplexere Systeme Rechenre-geln angegeben. Gleichwertige anerkannte Methoden können herangezogen werden. In jedem Fall müssen Redundanzen, Abhängigkeiten und Reparaturkonzepte in der Nachweisführung der Verfüg-barkeit korrekt berücksichtigt werden. Dieser Teil der Analyse erlaubt die Quantifizierung der Verfüg-barkeit des betrachteten Systems.

Eventuell notwendige technische oder organisatorische Modifikationen machen eine Anpassung des Systems und eine entsprechende iterative Anpassung der Modelle erforderlich.

mat

hem

atisc

hes M

odell

techn. System

tech

nisc

hes M

odell

A

Komponentendaten

qualitative Analyse

quantitative Analyse

Verfügbarkeit

evtl. Modifikation

Entwurf

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Verfügbarkeit

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

51

7.3.2 Randbedingungen Externe Faktoren

Die Betrachtung der technischen Verfügbarkeit beschränkt sich auf die spezifizierten Funktionen des Systems, weitere Faktoren, wie z.B. eine reduzierte meteorologische Sichtweite werden nicht berück-sichtigt.

Externe Einflüsse oder höhere Gewalt werden bei der Berechnung der technischen Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden z. B.:

• Streiks,

• Unfälle,

• extreme unvorhersehbare Umweltereignisse,

• Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen.

Umweltbedingungen

Bei der Betrachtung der Zuverlässigkeit technischer Systeme sind die Umweltbedingungen zu berück-sichtigen. Dies gilt insbesondere beim Einsatz von Komponenten und Systemen im Offshore-Bereich. Die im tatsächlichen Einsatz des Systems zu erwartenden Umweltbedingungen sind bei der Anwen-dung von Datenbanken und Analysen zu berücksichtigen. VDI 4005 /63/ gibt Hinweise über den Ein-fluss von Umweltbedingungen, die bei der Ermittlung von Verfügbarkeiten zu berücksichtigen sind. Zum Beispiel gibt das Handbuch MIL-HDBK-217F /53/Korrekturfaktoren in Abhängigkeit von Umwelt-bedingungen an. Die am Einbauort vorherrschenden Umweltbedingungen sind bei der Auslegung der Systeme zu berücksichtigen.

In den technischen Anforderungen der Systeme (Kapitel 5) sind die Umweltbedingungen und damit die zu berücksichtigenden Einsatzbedingungen für die Systeme und deren Komponenten spezifiziert.

Die zu berücksichtigenden Umweltbedingungen beinhalten:

• Temperatur,

• Feuchte,

• Regen/Gischt,

• Windlast,

• Salzgehalt der Luft,

• Salzgehalt des Wassers,

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Verfügbarkeit

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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• Sonneneinwirkung,

• Vibration,

• elektromagnetische Verträglichkeit,

• mechanische Beanspruchung,

• usw.

7.3.3 Ermittlung der mittleren Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF) Um die Gesamtverfügbarkeit eines Systems zu ermitteln, ist es erforderlich die Teilverfügbarkeiten der Komponenten oder Teilsysteme zu ermitteln. Ein wesentlicher Parameter der technischen Verfügbar-keit ist die mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen MTBF (Mean Time Between Failures).

Zum Nachweis der erforderlichen Verfügbarkeit sind im Umsetzungsplan die mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen der Komponenten und Systeme zu ermitteln. Grundsätzlich können die mittlere Be-triebsdauer zwischen Ausfällen von Komponenten oder Teilsystemen in frühen Produktionsstadien wie folgt ermittelt werden:

• aus Datenbanken vergleichbarer Systeme/Komponenten,

• aus Zuverlässigkeitsanalysen,

• durch Angaben des Herstellers.

Beispielhaft sind folgende Datenbanken zu nennen:

• Für elektronische Bauteile bietet das Handbuch MIL-HDBK-217F des US Verteidigungsminis-teriums /53/ eine Datenbasis.

• Statistiken über die Ausfallabstände von Komponenten und Systemen im Offshore-Bereich können dem OREDA 2009 /56/, Offshore Reliability Data Handbook) entnommen werden.

• Weitere Datenbanken können im Einzelfall in Abstimmung mit der Prüforganisation zur Beur-teilung von mittleren Systemausfallabständen herangezogen werden.

Neben Datenbanken die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen, können Zuverlässigkeits-analysen durchgeführt werden. Als Methoden für Zuverlässigkeitsanalysen dienen z. B.:

• Fehlerbaumanalysen (DIN 25424 /7/),

• Markov Analysen (DIN EN 61165 /18/),

• Monte-Carlo Simulationen (VDI 4008, Blatt 6 /64/),

• Fehlermöglichkeits- und Einflussanalysen FMEA (DIN EN 60812 /12/),

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• usw.

Aufgezählte Analysemethoden sind in den genannten Normen hinreichend beschrieben. Weitere, dem Stand der Technik entsprechende, Methoden können geeignet sein, die Verfügbarkeiten von Syste-men oder Komponenten nachzuweisen.

Die Verfügbarkeit einzelner Systeme kann zum Teil auch vom Hersteller nachgewiesen werden. Dies kann zum Beispiel aufgrund von Zuverlässigkeitstestreihen (VDI 4009 /65/) geschehen.

Bei einer Fortschreibung oder bei Änderungen des Umsetzungsplanes müssen vorhandene Ausfallsta-tistiken (siehe Abschnitt 7.3.8) bei der Ermittlung von mittleren Betriebsdauern berücksichtigt werden.

7.3.4 Ermittlung der mittleren Dauer bis zur Wiederherstellung (MTTR) Im Rahmen der Ermittlung der Systemverfügbarkeiten ist die mittlere Dauer bis zur Wiederherstellung zu ermitteln: MTTR (Mean Time to Repair).

Die mittlere Dauer bis zur Wiederherstellung MTTR eines Systems setzt sich aus den mittleren Dauern aus Reparaturdauer Treparatur, der Alarmierungsdauer Talarm, der Dauer der Ersatzteilbeschaffung Tersatz-

teil und der Anreisedauer Treise zusammen. Außerdem sind noch die Wetterfenster Tschlechtwetter zu be-rücksichtigen, die eine Anreise herauszögern.

reparaturtterschlechtwereiseersatzteilalarm TTTTTMTTR ++++=

Die einzelnen Zeiten lassen sich wie nachfolgend dargestellt ermitteln:

Alarmierungsdauer Talarm

Die Alarmierungsdauer beschreibt die Dauer zwischen Ausfall der Systemfunktion und dem Handeln des Reparaturteams. Dementsprechend müssen bei der Ermittlung der Alarmierungsdauer berücksich-tigt werden:

• Das Monitoring-Konzept (Wie häufig und in welcher Weise wird die Funktion überprüft?)

• Die Besetzung der Leitstelle des Genehmigungsinhabers (Ist eine konstante Überwachung oder ein Bereitschaftsdienst eingerichtet? Wann wird die Störung dem Reparaturteam gemel-det?)

• Die Besetzung und Organisation eines Reparaturteams (Wie lange dauern organisatorische Vorgänge, bis das Reparaturteam mit der Ersatzteilbeschaffung beginnt?)

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Verfügbarkeit

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Ersatzteilbeschaffungsdauer Tersatzteil

Dauer, um ein bestimmtes Ersatzteil zu beschaffen und dem Reparaturteam zur Verfügung zu stellen. Dazu wird vorausgesetzt, dass in der Alarmierungsdauer festgestellt werden kann, welche Komponen-ten bzw. Gruppen getauscht werden müssen. Die Ersatzteilbeschaffungsdauer ist abhängig von:

• Der Lagerhaltung (lokal/beim Hersteller oder Neuproduktion erforderlich?),

• Der Ersatzteillogistik (Wie lange dauert es, bis dem Reparaturteam das Ersatzteil vorliegt?).

Anreisedauer Treise

Dauer, die das Reparaturteam benötigt, um zum defekten System zu gelangen, nachdem benötigte Ersatzteile vorliegen. Die Reisedauer beinhaltet:

• Reisezeit Schiff/Hubschrauber (gemäß Umsetzungsplan) in Abhängigkeit der Distanz zwi-schen Basis des Reparaturteams und Systemposition. Inklusive der Zeit des Reparaturteams zum Transportsystem zu gelangen und der Manöverzeiten.

• Organisatorisch benötigte Zeit zur Organisation der Reise: Steht das Transportmittel ständig zur Verfügung? Müssen Genehmigungen eingeholt werden? Muss die Besatzung mobilisiert werden?

Reparaturdauer Treparatur

Tatsächliche Dauer, die zur Reparatur des Systems bzw. zum Austausch der defekten Komponente benötigt wird.

• Zeit bis die spezifizierte Systemfunktion wieder gewährleistet ist,

• Reparatur oder Austauschzeit der betroffenen Geräte / Komponenten.

Wetterbedingte Verzögerung Tschlechtwetter

Verzögerung durch Wetterbedingungen, die abhängig sind von:

• Notwendigen Wetterbedingungen für Reparatur. Berücksichtigung von Verzögerungen durch z.B. Sichtbedingungen, Wellenhöhen, Windgeschwindigkeiten, Temperaturen, usw.

• Notwendige Wetterbedingungen, um die Erreichbarkeit der Anlage zu gewährleisten. Verzö-gerungen durch längere Anreisezeiten aufgrund widriger Wetterbedingungen.

• Ermittlung der Auftretenswahrscheinlichkeiten der verzögernd wirkenden Wetterbedingungen kann anhand von Klimastatistiken am Anlagenstandort und der Anreisestrecke erfolgen.

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7.3.5 Ermittlung der technischen Verfügbarkeit A Ein System gilt als verfügbar, wenn es die spezifizierten Funktionen erfüllen kann. Die Ausfallzeit ist die gesamte Zeitdauer, in der die spezifizierten Funktionen nicht erfüllt werden können. Die Funktionen sind in Kapitel 5 und dem Kennzeichnungskonzept spezifiziert. Die Verfügbarkeit definiert sich aus dem Verhältnis zwischen der Zeit, in der das System zur Verfügung steht, zu der Betrachtungszeit:

gszeitBetrachtunerAusfalldaugszeitBetrachtuneitVerfügbark −

=

Die Betrachtungszeit ist die Zeit, in der das System eine spezifizierte Funktion erfüllen können soll. Im Sinne des geforderten Verfügbarkeitsnachweises können von der Betrachtungszeit planmäßige Ab-schaltungen des Systems ausgenommen werden, wenn die Bedingungen nach Abschnitt 7.3.7 erfüllt sind. Grundsätzlich kann die technische Verfügbarkeit A eines Systems, eines Teilsystems oder einer Kom-ponente nach der nachfolgenden Formel ermittelt werden:

MTTRMTBFMTBFAeitVerfügbark

+=

Die nachzuweisende technische Verfügbarkeit entspricht der technischen Gesamtverfügbarkeit aus der jeweils benötigten Infrastruktur und dem System selbst. Die technische Gesamtverfügbarkeit ASystem-n eines Systems n ergibt sich aus einer Multiplikation der technischen Teilverfügbarkeiten Ai, diese stellen unabhängige Teilsysteme innerhalb der Wirkungskette der Gesamtverfügbarkeit dar.

∏=

− =n

iinSystem AA

1

Diese Gleichung stellt die Grundlage für die Kalkulation der Gesamtsystemverfügbarkeit dar. Es sind alle Teilverfügbarkeiten zu berücksichtigen.

7.3.6 Ermittlung der maximalen Dauer bis zur Wiederherstellung (MaxTTR) Aus der Forderung einer Verfügbarkeit über einen definierten Betrachtungszeitraum (wenn nicht an-ders spezifiziert 3 Jahre) ist die maximal zulässige unplanmäßige Ausfalldauer eines Systems inner-halb dieses Zeitraums abzuleiten. Die mögliche Einhaltung der maximal zulässigen Ausfallzeit ist nachzuweisen.

Zunächst ist die maximal zulässige Ausfalldauer des jeweiligen Systems zu ermitteln:

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Verfügbarkeit

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( )AeitVerfügbarkcheerforderligszeitBetrachtunerAusfalldaumax.zul −= 1.

Anhand der mittleren Betriebsdauer zwischen zwei Ausfällen MTBF lässt sich die Anzahl der Ausfälle in der Betrachtungszeit bestimmen:

⎟⎠⎞

⎜⎝⎛=

MTBFgszeitBetrachtunAufrundenlAusfallzah

Für die maximale Ausfallzeit gilt dann:

lAusfallzaherAusfalldauzulmaxTTRMax ... ≤

Die nachzuweisende maximale Ausfallzeit eines Systems setzt sich aus den maximalen Dauern aus Reparaturdauer Treparatur,max, der Alarmierungsdauer Talarm,max, der Dauer der Ersatzteilbeschaffung Ter-

satzteil,max und der Anreisedauer Treise,max zusammen. Außerdem sind noch die Wetterfenster Tschlechtwet-

ter,max zu berücksichtigen, die eine Anreise herauszögern.

max,max,max,max,max,. reparaturtterschlechtwereiseersatzteilalarm TTTTTTTRMax ++++=

Die genannten maximalen Dauern T*,max sind bei der Nachweisführung der Einhaltung der maximalen Ausfalldauer aufzuführen.

7.3.7 Planmäßige Abschaltungen Planmäßige Abschaltungen gehen nicht in die Betrachtungszeit der technischen Verfügbarkeit ein. Bei planmäßigen Abschaltungen kann zwischen kurzzeitigen Abschaltungen die auf operativer Ebene ab-gestimmt werden (Ansprechstelle der WSV) und vorübergehenden Abschaltungen im Rahmen der Zu-sammenarbeit von WSV und Genehmigungsinhaber unterschieden werden. Eine Abschaltung muss als vorübergehende Abschaltung verstanden werden, wenn sie länger als 12 Stunden andauert. Die Dauern der jeweiligen planmäßigen Abschaltungen können aus der Betrachtungszeit ausgenommen werden, wenn alle der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: Kurzzeitige Abschaltung (Dauer < 12 Stunden) außerhalb der Betrachtungszeit:

• Abschaltung ist aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich und überschreitet nicht die zwingend notwendige Dauer,

• Die Abschaltung überschreitet nicht die im Umsetzungsplan (Wartungsplan) beschriebene Dauer,

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• Abschaltung ist mit der Ansprechstelle der WSV abgestimmt und dieser wurde zugestimmt.

• Auf Anforderung der Ansprechstelle der WSV sind ausreichende Kompensationsmaßnahmen eingerichtet.

• Kurzfristige Bestätigung der Ansprechstelle der WSV direkt vor Abschaltung ist erforderlich, damit sichergestellt werden kann, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht oder nur wenig beeinträchtigt wird (z.B. verkehrsarme Zeiten, Wartung der Befeuerung nicht bei Nacht oder schlechter Sicht, geeignete Kompensationsmaßnahmen, usw.)

• Der abgestimmte Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme ist nicht überschritten (die Dauer der Überschreitung wird als „unplanmäßige Ausfallzeit“ betrachtet).

Vorübergehende Abschaltung (Dauer > 12 Stunden) außerhalb der Betrachtungszeit

• Abschaltung ist aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich und überschreitet nicht die zwingend notwendige Dauer,

• Abschaltung ist vom Genehmigungsinhaber so geplant, dass sie die Sicherheit und Leichtig-keit des Schiffsverkehrs nicht oder nur wenig beeinträchtigen (z. B. verkehrsarme Zeiten, Wartung der Befeuerung nicht bei Nacht oder schlechter Sicht, geeignete Kompensations-maßnahmen, usw.),

• Abschaltung geschieht mit Zustimmung der WSV. Dies bedeutet, sie ist rechtzeitig beantragt (4 Monate vor Abschaltung) und die WSV hat die notwendige Zustimmung für Abschaltzeit-punkt und Dauer erteilt. (Die WSV muss nach IALA O-130 /37/ die Möglichkeit haben, zwei Monate vor Abschaltung diese in den Nachrichten für Seefahrer zu veröffentlichen.),

• Ausreichende Kompensationsmaßnahmen sind eingerichtet. Diese sind der WSV im Rahmen der Beantragung vorzuschlagen. Eine Zustimmung der WSV ist erforderlich.

• Kurzfristige Bestätigung der Ansprechstelle der WSV unmittelbar vor Abschaltung.

• Der abgestimmte Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme ist nicht überschritten (die Dauer der Überschreitung wird als „unplanmäßige Ausfallzeit“ betrachtet).

Die Wiederinbetriebnahme muss der Ansprechstelle der WSV gemeldet werden.

7.3.8 Jährliche Statistiken über die Ausfälle Während des Normalbetriebes des Systems sind der WSV jährlich Statistiken über die Ausfälle inklu-sive der Ausfallzeiten durch die Prüforganisation zu übermitteln. Diese Statistiken dienen dem Nach-weis der im Umsetzungsplan dargelegten Verfügbarkeiten.

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In den Statistiken sollen das ausgefallene Teilsystem, seine Position in der Wirkungskette der Verfüg-barkeit und die Art des Fehlers beschrieben sein. Folgende Angaben sind bei jedem Ausfall an-zugeben:

• Betroffenes Teilsystem und Komponente,

• Ausfallzeit,

• Wartung/Instandhaltung laut Umsetzungsplan „planmäßige Abschaltungen“,

• Über Umsetzungsplan hinausgehende notwendige Wartungs/Instandhaltungsmaßnahmen,

• Art des Ausfalls (techn. Zufällig, Verschleiß, Unfall, Umwelteinflüsse, Gewalt, usw.),

• Verbleibende Systemfunktionalität,

• Beschreibung der Fehlfunktion,

• Beschreibung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der geforderten Funktionalität,

• Ausfalldauern aufgrund Fehlfunktion, o Alarmierungsdauer, o Ersatzteilbeschaffungsdauer, o Anreisedauer, o Reparaturdauer, o Verzögerungen mit Grund (z.B. Wetter).

Der Genehmigungsinhaber hat jährlich detaillierte Statistiken an die von ihm gewählte Prüforganisation zu liefern. Diese prüft die Statistiken und leitet die Eckdaten an die WSV weiter. Alle fünf Jahre werden die detaillierten geprüften Statistiken an die WSV weitergeleitet.

Die zu erstellenden Statistiken enthalten detaillierte Erklärungen der oben aufgeführten Daten. Die von der Prüforganisation an die WSV weitergeleitete jährliche Zusammenfassung enthält mindestens die geprüften Angaben für:

• Jährliche Verfügbarkeit in Prozent,

• Jährlich den gleitenden Drei-Jahres-Mittelwert der Verfügbarkeit in Prozent (ab dem dritten Jahr),

• Die jährliche Betrachtungszeit und die von der WSV genehmigte Abschaltungen in Stunden,

• Vorjahreswerte für die letzten fünf Jahre (soweit vorhanden).

Ein Beispiel für eine solche zusammenfassende Ausfallstatistik eines Systems ist in Tabelle A- 4 dar-gestellt. Der gleitende Drei-Jahres-Mittelwert wird dabei aus den Werten des aktuellen Jahres und der beiden Vorjahre gebildet. Ab dem dritten Betriebsjahr ist der gleitende Drei-Jahres-Mittelwert maßge-

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Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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bend für den Nachweis der Einhaltung der im Verfügbarkeitsnachweis des Umsetzungsplanes ange-gebenen Verfügbarkeiten. Neben den technischen Ausfällen sind in der Statistik auch Unfälle und nichttechnische Ausfälle zu erfassen. Diese gehen zwar nicht in die technische Verfügbarkeit ein, je-doch kann deren Auftreten eine Modifizierung des betrachteten Systems erforderlich machen (z. B. Unfallsicherheit erhöhen, Anpassung der Auslegungsumweltbedingungen, o. ä.).

Der Genehmigungsinhaber hat im Umsetzungsplan den Prozess der Ausfalldatenerfassung zu be-schreiben.

Tabelle A- 4: Beispiel für die zusammenfassende Ausfallstatistik (fünf Jahre) eines Systems

JahrMittelwert 1 Jahr 3 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 1 Jahr 3 JahreVerfügbarkeit volle Funktionalität [%] 99.86 - 99.89 - 99.77 99.84 100.00 99.89 99.31 99.69Betrachtungszeit [h] 8712 - 8736 - 8700 26148 8712 26148 8712 26124Im Umsetzungsplan geplante Abschaltdauer 48 - 48 - 72 168 48 168 48 168Planmäßige Abschaltungen (Abs. 7.3.7) [h] 48 - 24 - 60 132 48 132 48 156Anzahl unplanmäßige technische Ausfälle (Abs. 7.3.2) [-] 2 - 1 - 2 1.67 0 1.00 4 2.00Ausfalldauer unplanmäßiger technische Ausfälle [h] 12 - 10 - 20 42 0 30 60 80Anzahl Unfälle und nicht technische Ausfälle [-] 0 - 1 - 0 0.33 0 0.33 0 0.00Ausfalldauer Unfälle und nicht technische Ausfälle [h] 0 - 48 - 0 48 0 48 0 0

20152011 2012 2013 2014

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Verfügbarkeit

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7.4 Anwendung auf die Kennzeichnungssysteme Die entsprechenden Nachweise der Verfügbarkeit von Kennzeichnungssystemen sind im Rahmen des Umsetzungsplanes, gemäß der im vorangehenden Abschnitt beschriebenen methodischen Vorgaben, zu erstellen. Die Eigenheiten der Kennzeichnung sind nachfolgend in diesem Unterkapitel erläutert.

7.4.1 Verfügbarkeitsberechnung Die geforderten Verfügbarkeitsparameter für Kennzeichnungssysteme sind den technischen Anforde-rungen der Kennzeichnungssysteme (Kapitel 5) und dem Kennzeichnungskonzept zu entnehmen.

Soweit im Kennzeichnungskonzept nicht anders festgehalten, sind die in Kapitel 5 dargestellten Ver-fügbarkeitsanforderrungen für die Systeme der Kennzeichnung im Design zu berücksichtigen und nachzuweisen. Ein System gilt als verfügbar, wenn es die spezifizierten Anforderungen erfüllen kann.

Die WSV fordert in ihren Vorgaben zum Kennzeichnungskonzept für die Systeme der Kennzeichnung Nennwerte für die technischen Verfügbarkeiten. Technische Verfügbarkeiten werden auf einen Zeit-raum von drei Jahren bezogen, wenn diese nicht von der WSV im Kennzeichnungskonzept anderwei-tig spezifiziert werden.

Im Fall der Systeme der Kennzeichnung sind bei der Ermittlung der technischen Gesamtverfügbarkeit die Teilverfügbarkeiten der benötigten Infrastruktur und des Systems selbst zu ermitteln (Abbildung 5). Je nach Systemaufbau müssen die Teilverfügbarkeiten aus den einzelnen Systemkomponenten ermit-telt werden.

Abbildung 5: Wirkungskette der Gesamtverfügbarkeit von Kennzeichnungssystemen.

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Verfügbarkeit

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Bei der Ermittlung der Teilverfügbarkeit der Infrastruktur sind alle zum Betrieb des offshoreseitigen Systems notwendigen Einrichtungen zu berücksichtigen. Deren Verfügbarkeiten müssen ermittelt wer-den. Dies beinhaltet u. a.:

• Die Energieversorgung des Systems,

• Die Sicherstellung benötigter Umgebungsbedingungen (Lüftung, Temperierung),

• Verfügbarkeit von Trägersystemen (z. B. Räume oder Antennenkonsolen),

• usw.

Das offshoreseitige System beinhaltet alle Geräte des Systems selbst. Daher sind die Teilverfügbar-keiten der Geräte, Sensoren, Verbindungen, etc. nachzuweisen und entsprechend zu berücksichtigen.

Bei Systemen, bei denen eine Datenübertragung zur Erfüllung der spezifizierten Funktionen notwendig ist, beinhaltet die Teilverfügbarkeit der Datenübertragung die gesamte Übertragung vom offshoreseiti-gen System bis einschließlich der Betriebswarte des Genehmigungsinhabers.

Im Nachweis der Verfügbarkeit sind die Teilverfügbarkeiten von der benötigten Infrastruktur und des Systems selbst explizit darzustellen.

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit

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8 Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit

8.1 Einleitung und Grundsätze Inhalt dieses Kapitels ist eine Rahmenvorgabe zur Erstellung von Sicherheitskonzepten zu Daten-schutz und Informationssicherheit (DSIS-Konzept) für die Kennzeichnungssysteme sowie Darstellung der Verantwortlichkeiten. Es wird das erforderliche Vorgehen durch den Genehmigungsinhaber bei der Nachweisführung der Realisierung von Datenschutz und Informationssicherheit die Systeme der Kennzeichnung festgelegt.

Grundsätzlich sind die folgenden BSI-Standards anzuwenden:

• BSI-Standard 100-1, /3/: Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS),

• BSI-Standard 100-2, /4/: IT-Grundschutz-Vorgehensweise,

• BSI-Standard 100-3, /5/: Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz,

• BSI-Standard 100-4, /6/: Notfallmanagement.

Abbildung 6: anwendbare BSI-Standards im Kontext Offshore-Hochbauten

Vorgeschrieben wird eine Vorgehensweise zur Erstellung, Fortschreibung und Prüfung von Daten-schutz- und Informationssicherheitskonzepten, die durch Genehmigungsinhaber von Offshore-Hochbauten zu erstellen (Planungsphase) und fortzuschreiben sind (Realisierung und Normalbetrieb).

Sicherheitsmanagement

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit

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Die anzuwendende Methodik für die Erstellung eines solchen DSIS-Konzeptes basiert hierbei im We-sentlichen auf dem Standard BSI 100-2 IT-Grundschutz-Vorgehensweise /4/ des Bundesamtes für Si-cherheit in der Informationstechnik (BSI), und bezieht Methoden aus den anderen o. g. Standards wo notwendig mit ein.

Ein DSIS-Konzept ist Bestandteil des einzureichenden Umsetzungsplans. Die Korrektheit des DSIS-Konzeptes ist durch eine Zertifizierung durch das BSI nachzuweisen (s.a. Kap. 8.6.1 „Zertifizierung des Informationsverbundes durch das BSI“).

Diese Rahmenvorgabe soll im Wesentlichen die Besonderheiten der Kennzeichnung im Zusammen-hang mit der erforderlichen Zertifizierung nach dem BSI-Zertifizierungsschema (ISO 27001 auf der Ba-sis IT-Grundschutz) darstellen. Zur Erreichung einer solchen Zertifizierung sind BSI-relevante Aspekte der zu schützenden Informationen und Systeme vom Entwickler eines DSIS-Konzeptes zu berücksich-tigen.

Das vorrangige Ziel dieser Rahmenvorgabe ist, die BSI-relevanten Aspekte für die Kennzeichnung aufzuzeigen. Diese Rahmenvorgabe ist auf die Vorgehensweise des BSI-Standards zum Zeitpunkt der Erstellung der Rahmenvorgabe abgestimmt und zur Vereinfachung in eine ganzheitliche Methoden-darstellung auf der Basis dieser Standards eingebettet. Die Rahmenvorgabe erhebt jedoch keinen An-spruch auf Vollständigkeit. Insofern wird empfohlen, die Erstellung des DSIS-Konzeptes von einem durch das BSI lizenzierten Auditor entweder qualitätssichernd begleiten oder durchführen zu lassen. Dieser Auditor darf gemäß Zertifizierungsschema des BSI nicht an der Zertifizierung beteiligt sein, die gemäß des jeweils aktuellen Auditierungsschemas des BSI erst nach der Realisierungsphase erfolgen kann.

Der Genehmigungsinhaber muss eigenverantwortlich dafür sorgen, dass eine Zertifizierung sicher er-langt wird. Dazu müssen die jeweils aktuellen Standards zur erforderlichen BSI-Zertifizierung beim Erstellen des DSIS-Konzeptes zum Ansatz kommen. Es besteht keine Mitverantwortung oder Haftung des Bundes für eine fehlgeschlagene Zertifizierung und/oder dessen Folgen.

Sofern sich aus der Sicht des Genehmigungsinhabers bzw. dessen Ersteller des DSIS-Konzepts evtl. Diskrepanzen zu dieser Rahmenvorgabe ergeben, ist eine Darstellung eines durch das BSI lizenzier-ten Auditors noch in der Planungsphase erforderlich. Der Auditor darf gemäß Zertifizierungsschema des BSI nicht an der Zertifizierung beteiligt werden. Die Darstellung des Anpassungsbedarfs ist mit der WSV zu erörtern und in Begleitung der gewählten Prüforganisation einer Lösung zuzuführen. Ggf.

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit

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notwendige Abweichungen von dieser Rahmenvorgabe bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die WSV.

Die Sicherheitsmaßnahmen der Kennzeichnungssysteme müssen in DSIS-Konzepten dokumentiert werden.

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit

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8.2 Definitionen Definitionen zu Begriffen des Datenschutzes und der Informationssicherheit sind im Glossar (Kapi-tel 10) zu finden.

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8.3 Grundlage von DSIS-Konzepten Grundlage eines jeden DSIS-Konzeptes sind die in Abschnitt 8.1 aufgeführten BSI Standards zum IT-Grundschutz. BSI-Standards enthalten Empfehlungen des BSI zu Methoden, Prozessen und Verfah-ren sowie Vorgehensweisen und Maßnahmen mit Bezug zur Informationssicherheit. Betrachtet werden Themenbereiche, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Informationssicherheit in Behörden oder Unternehmen sind und für die sich national oder international sinnvolle und zweckmäßige Herange-hensweisen etabliert haben. Diese Standards werden durch die Anforderungen der WSV im Hinblick auf den Betrieb von Kennzeichnungssystemen durch Genehmigungsinhaber oder Betreiber konkreti-siert und damit verbindlich vorgegeben.

8.3.1 Spezifische Anforderungen der WSV 1. Im DSIS-Konzept müssen alle Daten und Informationen gemäß Abschnitt 8.5.3 aufgeführt

werden. Es ist die IT-Infrastruktur des Genehmigungsinhabers zu berücksichtigen, mit der die Daten erfasst, verarbeitet, übertragen, gespeichert oder gelöscht werden.

2. Bestandteil eines DSIS-Konzeptes muss eine klare und unmissverständliche Unterstützung der Unternehmensführung des Genehmigungsinhabers zur Einhaltung der Sicherheitsziele sein.

3. Der Schutzbedarf der an die WSV zu übermittelnden Informationen wird grundsätzlich auf „Hoch“ festgelegt.

4. Bei der Entwicklung des DSIS-Konzeptes sind auch nichttechnische Kommunikationen (Mensch-Mensch-Schnittstellen) zu beachten. Angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung dieser Kommunikation sind im Rahmen des Notfallmanagements zu beschreiben. Das betrifft auch die Bereitstellung eines „zentralen Dienstes“ des Genehmigungsinhabers im Zusam-menhang mit den Kennzeichnungssystemen. Dieser zentrale Dienst ist eine verbale Schnitt-stelle (Mensch-Mensch-Schnittstelle) die einen „Single Point of Contact“ darstellt und damit eine generelle Kommunikation zwischen Genehmigungsinhaber und WSV im Normalbetrieb und in Sondersituationen gewährleistet.

5. Unter Normalbetrieb und Sondersituationen werden alle notwendigen Schnittstellen zwischen Prozessen und Organisationen von WSV und GI verstanden. Das betrifft Prozesse: Be-triebsmanagement, Vorfallmanagement und Notfallmanagement, die im erforderlichen Um-fang mit der WSV abgestimmt und implementiert sein müssen.

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Der Umfang ergibt sich im Zuge der Entwicklung des DSIS-Konzeptes anhand der spezifischen Be-trachtung der durch den Genehmigungsinhaber gewählten Systemlösung. Der Genehmigungsinhaber muss der WSV den ermittelten Abstimmungsbedarf während der Planungsphase detailliert mitteilen. Die Prüforganisation kontrolliert diesen Abstimmungsprozess (vgl. Abschnitt 8.6.3).

Allerdings müssen mindestens die Anteile abgestimmt werden, die sich auf den Nutzen der Kenn-zeichnung direkt auswirken. Der technische Hintergrund (Ursache) ist dabei nicht von Bedeutung, sondern der erforderliche Meldungsaustausch auf nautisch operationeller Ebene (Ansprechstelle der WSV) und die Kompensationsmaßnahmen im Sinne des Notfallmanagements. Auswirkungen auf den Nutzen sind gegeben bei Ausfällen und planmäßigen Abschaltungen der Systeme (Thema Verfügbar-keit) und Verlust der Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität der spezifizierten Güte. Die Kompen-sationsmaßnahmen im Rahmen des Notfallmanagement bedürfen der Zustimmung durch die WSV.

Folgende Aspekte bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die WSV:

• Meldungsaustausch (Inhalt der Meldung) zwischen Genehmigungsinhaber und WSV (Zentraler Dienst und Ansprechstelle der WSV) zu den unten aufgezählten Ereignissen.

Der Meldungsaustausch muss adressatengerecht (Ansprechstelle der WSV ist nautisch besetzt) definiert werden. Da der Meldungsaustausch in erster Linie der Klärung der technischen Lage aus schifffahrtspolizeilicher Sicht dient, ist ein hoher Abstraktionsgrad möglich, der die Anzahl und den Umfang der erforderlichen Meldungen reduziert.

1. Jeder Ausfall eines Systems und Verlust der Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität in der spezifizierten Güte muss der Ansprechstelle der WSV gemeldet werden. Eine Rückmeldung nach Wiederinbetriebnahme bzw. Rückführung des Systems oder der Systeme in die spezifizierte Güte ist erforderlich.

2. Wenn sich abzeichnet, dass ein Ausfall eines Systems oder der Verlust der Integrität oder Authentizität wahrscheinlich nicht verhindert werden kann, ist die Ansprechstelle der WSV zu informieren. In erster Linie werden die verantwortlichen Stellen des Genehmi-gungsinhabers diese Information aus dem Monitoring gewinnen. Eine Rückmeldung nach Entspannung der Lage ist erforderlich.

3. Planmäßige Abschaltungen sind gemäß den Vorgaben im Abschnitt 7.3.7 zu melden. Eine Rückmeldung nach Wiederinbetriebnahme bzw. Rückführung des Systems oder der Systeme in die spezifizierte Güte ist erforderlich.

4. Meldungen der WSV an den zentralen Dienst des Genehmigungsinhabers.

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8.3.2 Grundsätzliche Darstellung der Informationsverbünde

Betriebszentrale GI

Land‐station

Zentraler Dienst

Offshore‐Hochbau

Kennzeichnung‐Nachtkennzeichnung‐FunktechnischeKennzeichnung

Daten

‐Interfaces

SteuerdatenMonitoringdaten

WSV

Ansprech‐stelle WSV

Verbale Kommunikation

Informationsverbund Kennzeichnung

In format ionsverbund Kennzeichnung

Legende:

Abbildung 7: Kommunikation im Informationsverbund Kennzeichnung

Die Abbildung 7 stellt die verbale Kommunikation zwischen dem Genehmigungsinhaber und der WSV dar.

Es wird von der zentralen Ansprechstelle des Genehmigungsinhabers zur Ansprechstelle der WSV oder umgekehrt verbal kommuniziert. Eine digitale, automatisierte Kommunikation findet nicht statt (vgl. Abbildung 7).

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8.4 Anforderungen an die Methoden zur Erstellung eines DSIS-Konzeptes Bei der Erstellung des DSIS-Konzeptes ist nach der im Standard BSI 100-2, Kap. 4 beschriebenen Vorgehensweise vorzugehen. Die dabei vorgenommenen Schritte bzw. Phasen müssen im DSIS-Konzept dokumentiert werden. Die zu dokumentierenden Erstellungsphasen (nach BSI 100-2, Abbildung 8) sind:

• Strukturanalyse (8.4.1),

• Schutzbedarfsfeststellung (8.4.3),

• Modellierung (8.4.2),

• Ergänzende Sicherheitsanalyse (8.4.4),

• Risikoanalyse (8.4.5 / 8.4.6),

• Konsolidierung der Maßnahmen (8.4.7),

• Sicherheitskonzept (8.4.8).

Abbildung 8: Ablaufplan Erstellung DSIS-Konzept.

Die für die jeweiligen Phasen zu beachtenden spezifischen Anforderungen werden in den folgenden Kapiteln im Einzelnen dargelegt und erläutert.

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8.4.1 Strukturanalyse Gemäß dem Vorgehen bei der Erstellung eines Informations-Sicherheitskonzeptes (BSI-Standard 100-2) bildet die IT-Strukturanalyse den Ausgangspunkt für alle Aktivitäten. Die IT-Strukturanalyse erfasst und dokumentiert alle an der Verarbeitung der Kennzeichnungssysteminformationen beteiligten An-wendungen und der dazu genutzten Informationstechnik (siehe 8.5).

Der Sicherungsbereich/Informationsverbund ist konkret zu definieren und gegen andere Bereiche, die nur als Schnittstellen fungieren, abzugrenzen.

• Für Kennzeichnungssysteme ist ein Informationsverbund zu bilden.

• In einer kurzen Verfahrensbeschreibung sind die grundsätzliche Funktionsweise, Leistungs-merkmale, Betriebsprozesse und Notfallorganisation für den Betrieb der Kennzeichnungssys-teme zu erläutern.

• Die fachlichen und betrieblichen Verantwortlichkeiten sind zu benennen und mit der WSV ab-zustimmen. Das betrifft insbesondere die Betriebs- und Notfallorganisation und das Vorfall-management. Die Abstimmung der Vorfallorganisationen und der Notfallorganisationen ist zur Erhaltung der Genehmigung erforderlich.

• Notfallmanagement bezieht sich auf die Nichtverfügbarkeit der Kennzeichnungssysteme.

• Ein Netzplan für jeden Sicherungsbereich/Informationsverbund ist zu erstellen.

• Erfassen aller Zielobjekte (Bestandsaufnahme): Bei der Erfassung der Zielobjekte müssen folgende Informationen erfasst werden, die für die nachfolgenden Aktivitäten benötigt werden:

1) eine eindeutige Bezeichnung des (IT-) Systems, 2) Beschreibung (Typ und Funktion), 3) Plattform (z. B. Hardware-Architektur/Betriebssystem), 4) bei Gruppen: Anzahl der zusammengefassten IT-Systeme, 5) Aufstellungsort des IT-Systems, 6) Status des IT-Systems (in Betrieb, im Test, in Planung) und 7) Anwender bzw. Administratoren des IT-Systems.

• Der Informationsverbund für die Kennzeichnung muss so aufgezeigt werden, dass die Gren-zen1 der Betrachtung eindeutig beschrieben sind. Innerhalb der Kennzeichnung gibt es fol-

1 Die Betrachtungsgrenze im Offshore-Bereich ist die Schnittstelle zwischen Sensor (z. B. Antenne) und der Luftstrecke. Einflüsse der Luft-strecke und ggf. inkorrekte Informationen der mobilen Kommunikationspartner müssen also nicht betrachtet werden.

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gende Systeme, die für sich betrachtet werden sollten. Eine logische Gruppierung zur Verein-fachung ist möglich, jedoch sollten die einzelnen Bereiche separat abgearbeitet werden.

1. 5-Seemeilenfeuer, inkl. Harmonisierung und Synchronisation,

2. Nahbereichskennzeichnung,

3. Funktechnische Kennzeichnung (AIS-AtoN),

Gruppenbildung

Bei den folgenden Teilaufgaben ist es nicht zweckmäßig, jedes Zielobjekt einzeln zu betrachten. Ähnli-che Zielobjekte sollten deshalb sinnvoll zu Gruppen zusammengefasst werden. Zielobjekte können dann ein und derselben Gruppe zugeordnet werden, wenn die Zielobjekte alle

1. vom gleichen Typ sind, 2. ähnlich konfiguriert sind, 3. ähnlich in das Netz eingebunden sind (im Fall von IT-Systemen z. B. am gleichen Switch), 4. ähnlichen administrativen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen unterliegen und 5. ähnliche Anwendungen bedienen.

Aufgrund der genannten Voraussetzungen für die Gruppenbildung ist eine Gruppe korrekt gebildet, wenn eine Stichprobe aus einer Gruppe den Sicherheitszustand der Gruppe repräsentiert.

Nomenklatur

Alle Zielobjekte müssen mit einem eindeutigen Kürzel bezeichnet und nummeriert werden. Um eine konsistente und eindeutige Bezeichnung von Zielobjekten zu ermöglichen, ist eine Systematik anzu-wenden, die sich an der Folgenden orientiert:

Zielobjekt = [Typenkürzel]-[lfd. Nummer]

Zielobjekt Typenkürzel Beispiel Personal, Mitarbeiter, Benut-zer

M M-01 Administrator Server zur Lampenüberwachung

Informationen, Daten I I-01 Daten zur Funktionsüberwachung

Infrastruktur: Räume R R-01 Steuerungseinheit

Infrastruktur: Gebäude G G-01 Gebäude Betreiber IT-Systeme: Server S S-01 Server zur Erfassung der Überwachungsdaten

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Zielobjekt Typenkürzel Beispiel IT-Systeme: Clients C C-0 Arbeitsplatz Administrator

Netzkomponenten (Router, Switches, Firewall)

N N-01 Firewall Administratorennetz

Kommunikationsverbindungen K K-01 Kommunikationsverbindung Lampe zu Server

Sonstiges IT-Equipment ITK ITK-01 sonstiges Gerät (z.B. Harmonisierung Lichterschei-nung)

Anwendung A A-01 Erfassung der Funktionstüchtigkeit Telefoniesysteme T T-01 Mobiltelefon Bereitschaftsdienst

Netzplan

Der Netzplan (Netztopologieplan) ist eine graphische Übersicht über die im betrachteten Sicherungs-bereich eingesetzten Komponenten (Zielobjekte), deren Vernetzung sowie die Verteilung über ggf. mehrere zentrale oder dezentrale Standorte.

Im Netzplan müssen alle Zielobjekte/Zielobjekt-Gruppen vorhanden sein.

Im Einzelnen sind im Netzplan folgende Objekte darzustellen:

(1) IT-Systeme, d. h. Clients und Server, aktive Netzkomponenten, Drucksysteme, Peripherie mit eindeutiger Bezeichnung (Kürzel) inkl. der nachrichtentechnischen Systemabschnitte wie z.B. kennzeichungsspezifische Baugruppen (siehe dazu auch die Position ITK in der beispielhaf-ten Darstellung der Zielobjekt-Tabelle),

(2) Netzverbindungen zwischen den IT-Systemen mit eindeutiger Bezeichnung (Kürzel), (3) Darstellung der Zielobjekte in Bezug auf Standorte und Räumlichkeiten, (4) Verbindungen des betrachteten Sicherungsbereiches nach außen, d. h. Einwahl-Zugänge, In-

ternet-Anbindungen, Datenleitungen zu entfernten Gebäuden oder Liegenschaften, Verbin-dungen zu Schnittstellen.

(5) Virtuelle IT-Systeme und virtuelle Netzverbindungen, beispielsweise Virtuelle LANs (VLANs) oder Virtuelle Private Netze (VPNs), sollten ebenfalls wie physikalische Systeme oder Verbin-dungen in einem Netzplan dargestellt werden, wenn die dadurch realisierten logischen (virtu-ellen) Strukturen wesentlich von den physischen Strukturen abweichen.

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(6) Aus Gründen der Übersichtlichkeit kann es zweckmäßig sein, logische oder virtuelle Struktu-ren in einer separaten Skizze darzustellen. Dabei ist ein eindeutiger Bezug auf den überge-ordneten Plan herzustellen (s. grüner Bereich in Abbildung 9).

Abbildung 9: Beispiel Netzplan

8.4.2 Modellierung Einleitung: In den IT-Grundschutz-Katalogen wird beschrieben, wie auf der Basis von Standard-Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitskonzepte erstellt und geprüft werden können. Für typische Prozes-se, Anwendungen und Komponenten in der Informationstechnik finden sich außerdem geeignete Bün-del ("Bausteine") von Standard-Sicherheitsmaßnahmen. Diese Bausteine sind entsprechend ihrem je-weiligen Fokus in folgende fünf Schichten aufgeteilt:

1) Schicht 1: übergreifende Aspekte, 2) Schicht 2: Infrastruktur, 3) Schicht 3: IT-Systeme, 4) Schicht 4: Netze, 5) Schicht 5: Anwendungen.

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Umsetzung: Die Modellierung nach IT-Grundschutz besteht darin, jedem Zielobjekt einen oder mehre-re Bausteine aus den IT-Grundschutzkatalogen zuzuweisen. Dabei sind die Vorgaben des BSI zur Auswahl von Bausteinen und der Zuordnung zu Zielobjekten zu beachten2. Es sollte besonderer Wert auf die Randbedingungen3 gelegt werden, wann ein einzelner Baustein sinnvoller Weise eingesetzt werden soll und auf welche Zielobjekte er anzuwenden ist.

Die folgenden Bausteine aus Schicht 1 – übergeordnete Aspekte – sind grundsätzlich zu modellieren:

1. B 1.0 Sicherheitsmanagement, 2. B 1.1 Organisation, 3. B 1.2 Personal, 4. B 1.3 Notfallmanagement, 5. B 1.4 Datensicherungskonzept, 6. B 1.5 Datenschutz, 7. B 1.6 Schutz vor Schadprogrammen, 8. B 1.7 Kryptokonzept, 9. B 1.8 Behandlung von Sicherheitsvorfällen, 10. B 1.9 Hard- und Software-Management, 11. B 1.10 Standardsoftware, 12. B 1.11 Outsourcing, 13. B 1.12 Archivierung, 14. B 1.13 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit, 15. B 1.14 Patch- und Änderungsmanagement, 16. B 1.15 Löschen und Vernichten von Daten.

Zielobjekte, die nicht geeignet modelliert werden können, müssen für eine ergänzende Sicherheitsana-lyse vorgemerkt werden (s.a. Abschnitt 8.4.4 „Ergänzende Sicherheitsanalyse“).

Alle in den ausgewählten Bausteinen vorhandenen Maßnahmen sind zu analysieren, ob die Maßnah-men konkretisiert werden müssen oder ob Maßnahmen wegen fehlender Relevanz gestrichen werden können.

2 https://www.bsi.bund.de/cln_165/ContentBSI/grundschutz/kataloge/allgemein/modellierung/02001.html insbesondere Abschnitt 2.2 3 Die Randbedingungen für die Auswahl von Bausteinen erfolgt in auf der Website des BSI in den Hinweisen zur Modellierung

Startseite > Themen > IT-Grundschutz-Kataloge > Inhalt > Allgemeines > Modellierung

Link: 2 Schichtenmodell und Modellierung (https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/grundschutz/kataloge/allgemein/modellierung/02001.html

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Basis-Sicherheitscheck

Für alle Zielobjekte sind nunmehr alle zutreffenden Bausteine und damit die anwendbaren Sicher-heitsmaßnahmen festgelegt. Es muss jetzt eine Analyse des Umsetzungsstandes dieser Maßnahmen erfolgen (Soll-Ist-Vergleich). Die Ergebnisse des Basis-Sicherheitschecks sind zu dokumentieren. Da-bei ist für jede Maßnahme der Umsetzungsstand zu dokumentieren (s. BSI 100-2, Kap. 4, S. 37ff /4/). Als Ergebnis liegt ein Katalog aller Maßnahmen mit dem jeweiligen Umsetzungsstand vor. Alle Maß-nahmen, die nicht oder erst teilweise umgesetzt sind, werden in einen Realisierungsplan übernommen. Ein DSIS-Konzept besteht demzufolge in der Planungsphase aus Sicherheitskonzept und Realisie-rungsplan. In der Betriebsphase muss der Realisierungsplan vollständig abgearbeitet sein bzw. eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung für noch nicht realisierte Sicherheitsmaßnahmen vorliegen.

Hinweis: Dieser Schritt kann auch nach der Schutzbedarfsfeststellung gleichzeitig mit der ergänzen-den Sicherheitsanalyse durchgeführt werden.

8.4.3 Feststellung des Schutzbedarfes Ziel der Schutzbedarfsfeststellung ist es, für alle erfassten Zielobjekte im Informationsverbund zu ent-scheiden, welchen Schutzbedarf sie bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizi-tät besitzen. Dieser Schutzbedarf orientiert sich an den möglichen Schäden, die mit einer Beeinträchti-gung der Daten, der betroffenen Anwendungen und damit der jeweiligen Aufgaben zur Sicherung der Offshore-Hochbauten verbunden sind.

In den folgenden Kapiteln werden Schutzbedarfskategorien definiert, die bei der Ermittlung des Schutzbedarfes der einzelnen IT-Systeme, Räume, Kommunikationsverbindungen, etc. zu verwenden sind.

Klassifizierungsschema und qualitative Definition der Schutzklassen

Als grundsätzliches Schema für die Einteilung in Schutzbedarfsklassen ist ein 4-stufiges Schema vor-gesehen:

Klasse 0 - Ohne Anforderungen aus dem IT-Grundschutz, Klasse 1 - Normal des BSI IT-Grundschutzes, Klasse 2 - Hoch des BSI IT-Grundschutzes, Klasse 3 - Sehr Hoch des BSI IT-Grundschutzes.

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Auf der Basis des Klassifizierungsschemas werden die folgenden Schutzklassen verbindlich festge-legt. Die Erläuterungen zur Klasse des jeweiligen Schutzzieles (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbar-keit, Authentizität) sollen bei der korrekten Zuordnung zu Schutzklassen unterstützen.

Tabelle A- 5: Schutzklassen Vertraulichkeit

Schutzklasse Vertraulichkeit (Confidentiality) C0 Klasse 0 - öffentlich, frei verfügbar C1 Klasse 1 - intern, nur für Auftragnehmer des GI oder Bedienstete des GI oder WSV C2 Klasse 2 – Personenbezogen oder personenbeziehbar, Austausch mit Auflagen C3 Klasse 3 – Verschluss-Sache (VS) Einstufung

Tabelle A- 6: Schutzklassen Integrität

Schutzklasse Integrität4 (Integrity) I0 Klasse 0 - Verfälschung hat keine Auswirkungen I1 Klasse 1 - Verfälschung kann leicht entdeckt oder automatisch korrigiert werden I2 Klasse 2 - Verfälschung ist schwer zu entdecken oder der Korrekturaufwand durch die Nutzer ist hoch,

wenn die Verfälschung entdeckt wurde. Die Verfälschung könnte Auswirkungen auf die Nut-zerentscheidungen haben.

I3 Klasse 3 - Verfälschungen sind nur mit sehr hohem Aufwand zu entdecken, oder sind nicht korrigierbar. Die Verfälschung hat Auswirkungen auf die Nutzerentscheidungen.

Tabelle A- 7: Schutzklassen Verfügbarkeit

Schutzklasse Verfügbarkeit (Availability) A0 Klasse 0 - keine Anforderungen A1 Klasse 1 - (ab 97,0 %) A2 Klasse 2 - (ab 99,0%) A3 Klasse 3 - (ab 99,8%)

4 Hinweis zur Integrität: Falsche Information eines Systems der Kennzeichnung können Auswirkungen auf die Schifffahrt haben. Eine falsche Information wird insbesondere dann signifikante Auswirkungen haben, wenn eine kritische Verkehrslage korrekte Entscheidungsgrundlagen und sichere Kommunikationswege benötigt. Außerdem könnten falsche Informationen auch solche kritischen Verkehrslagen erzeugen.

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Tabelle A- 8: Schutzklassen Authentizität

Schutzklasse Authentizität (Authenticity) Au0 Klasse 0 - keine Anforderungen Au1 Klasse 1 - Authentizität kann notwendig sein Au2 Klasse 2 - Authentizität ist erforderlich Au3 Klasse 3 - Authentizität muss zweifelsfrei nachgewiesen werden

Vorgabe der WSV für Schutzbedarfsklasse von Daten

Vorgabe der WSV: Der Schutzbedarf von Daten ist grundsätzlich „Hoch“, insofern nicht spezifisch ab-weichende Festlegungen in diesem Dokument getroffen werden.

Vorgabe der WSV für mindestens zu betrachtende Daten

Durch die WSV sind die in einer Schutzbedarfsfeststellung für die Kennzeichnungssysteme mindes-tens zu betrachtenden Daten vorgegeben. Diese Vorgaben sind in Anhang B „Einstufung des Informa-tionsschutzbedarfs“ vollständig aufgeführt. Dabei wird bei der Kennzeichnung zwischen den Daten-gruppen Nutzdaten, Steuerdaten des Genehmigungsinhabers und Monitoringdaten des Genehmi-gungsinhabers unterschieden. Durch den Genehmigungsinhaber dürfen Schutzbedarfe angesetzt werden, die von den Vorgaben im Anhang B abweichen, falls diese über die Vorgaben der WSV hi-nausgehen. Diese Abweichungen sind zu kennzeichnen und zu begründen.

In der Schutzbedarfsfeststellung sind mindestens die nachfolgenden Zielobjekte für den jeweiligen In-formationsverbund zu betrachten:

1. 5-Seemeilenfeuer, inkl. Synchronisation und Harmonisierung, 2. Nahbereichskennzeichnung, 3. funktechnische Kennzeichnung (AIS-AtoN).

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Vererbung des Schutzbedarfes

Der Schutzbedarf wird ausgehend von den Daten in Anhang B auf die Zielobjekte vererbt, die die be-troffenen Daten erfassen, verarbeiten, weiterleiten, speichern, verändern und löschen. Die Vererbung erfolgt nach folgendem Schema:

Abbildung 10: Vererbung des Schutzbedarfes

Die folgenden Prinzipien bzw. Effekte müssen bei der Vererbung des Schutzbedarfes zur Anwendung kommen:

Maximumprinzip: Kommen unterschiedliche Schutzbedarfe auf demselben Zielobjekt zur Wirkung, muss der höchste Schutzbedarf als resultierender Schutzbedarf ausgewählt werden (Beispiel: MAX C0; C2; C1 = C2).

Kumulationseffekt: Die gleichzeitige Vererbung mehrerer geringer Schutzbedarfe kann in der Summe einen höheren Schutzbedarf nach sich ziehen, insbesondere, wenn sich aus der Kombination der an sich unverfänglichen, separat erfassten Einzelinformationen, weitere zusätzliche Schutzbedarfe erge-ben. (Beispiel 1: C1 + C1 + C1 = C2; Beispiel 2: auf einem Server befinden sich 3 Anwendungen: Anwen-dung 1 verwaltet Namen, Anwendung 2 verwaltet Adressen, Anwendung 3 verwaltet Kontonummern. Wenn alle Anwendungen auf demselben System laufen, können aus den zunächst harmlosen Einzel-daten sensitive Daten zusammengestellt werden, die insgesamt einen höheren Schutzbedarf haben als die einzelnen Daten.)

Verteileffekt: Die Verteilung von Schutzbedarfen auf mehrere Zielobjekte kann zu einer Verringerung des für das einzelne Zielobjekt resultierenden Schutzbedarfes führen. In der Regel betrifft dies jedoch nur das Schutzziel Verfügbarkeit. (Beispiel: redundante Auslegung von IT-Systemen)

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Ergebnis der Schutzbedarfsfeststellung

Das Ergebnis der Schutzbedarfsfeststellung ist vollständig für alle Zielobjekte bzw. Zielobjekt-Gruppen in tabellarischer Form aufzuführen.

8.4.4 Ergänzende Sicherheitsanalyse Eine ergänzende Sicherheitsanalyse ist für alle Zielobjekte des Informationsverbundes durchzuführen, die

• einen hohen oder sehr hohen Schutzbedarf in mindestens einem der drei Grundwerte Ver-traulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Authentizität haben oder

• mit den existierenden Bausteinen der IT-Grundschutz-Kataloge nicht hinreichend abgebildet (modelliert) werden können oder

• in Einsatzszenarien (z. B. in Umgebungen oder mit Anwendungen) betrieben werden, die im Rahmen des IT-Grundschutzes nicht vorgesehen sind.

Die für die ergänzende Sicherheitsanalyse vorgesehenen Zielobjekte und die darauf modellierten Bau-steine bzw. Maßnahmen sind zu dokumentieren.

8.4.5 Gefährdungsübersicht Es ist eine Übersicht der für den Informationsverbund relevanten Gefährdungen zu erstellen. Dabei sind die folgenden Aspekte zu betrachten:

• Innen- und Außenwirkung,

• Finanzielle Auswirkungen,

• Sicherheitseinbußen für die Schifffahrt gemäß Vorgaben der WSV (s. Anhang B),

• Sensitivität der Daten/Informationen,

• Dauer der Verzichtbarkeit gemäß Vorgaben der WSV (s. Kap. 7 Verfügbarkeit),

• Beeinträchtigung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung,

• Zugang zu Daten während Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten,

Eine direkte Beeinträchtigung wird dadurch beeinflusst, dass das Zielobjekt (z. B. IT-Anwendung, Da-ten), das zur Erfüllung der fachlichen Aufgabe erforderlich ist, nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist oder durch ein Schadensereignis verfälscht wurden.

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Insbesondere für die in der ergänzenden Sicherheitsanalyse ermittelten Zielobjekte sind neben den durch den IT-Grundschutz vorgegebenen Gefährdungen spezifische Gefährdungen zu ermitteln, zu dokumentieren, und dem betreffenden Zielobjekt zuzuordnen. In den vorgenannten Stichpunkten sind solche Gefährdungen bereits aufgeführt, die jedoch nicht als erschöpfend anzusehen sind, sondern durch weitere, dem Genehmigungsinhaber bekannte oder vermutete Gefährdungen ergänzt werden sollten.

8.4.6 Risikoanalyse Die Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz ist eine Vorgehensweise, um bei Bedarf Sicher-heitsvorkehrungen zu ermitteln, die über die in den IT-Grundschutz-Katalogen genannten Maßnahmen hinausgehen.

Nachdem die entsprechenden Gefährdungen den einzelnen Zielobjekten zugeordnet wurden, sind in der Risikoanalyse zuerst die Grundschutzmaßnahmen zu dokumentieren, die die entsprechende Ge-fährdung eliminieren. Dazu sind die Grundschutzmaßnahmen aus den Maßnahmenkatalogen Infra-struktur, Organisation, Personal, Hard- und Software, Kommunikation und Notfallvorsorge zu verwen-den. Bei der Zuordnung, welche Gefährdung durch welche Maßnahmen eliminiert werden, können als Hilfsmittel die sog. Kreuzreferenztabellen des BSI-Grundschutzes verwendet werden. Danach muss in einer Restrisikoanalyse betrachtet und bewertet werden, inwieweit diese Grundschutzmaßnahmen ausreichend sind. Ist das nicht der Fall, so muss auf Auswirkungen, mögliche Schäden und die ggf. verbleibenden Schwachstellen eingegangen und dies dokumentiert werden. Mit Hilfe von benutzerori-entierten IT-Sicherheitsmaßnahmen sind die Schwachstellen dann zu eliminieren und in einer ab-schließenden Restrisikobetrachtung darzustellen, dass mit den getroffenen Grundschutz- und benut-zerorientierten IT-Sicherheitsmaßnahmen die Gefährdungen nicht mehr wirken bzw. auf ein tragbares Restrisiko minimiert sind. Ein tragbares Restrisiko kann erreicht werden durch:

1. Risiko-Reduktion (weitere IT-Sicherheitsmaßnahmen), 2. Risiko-Vermeidung (z.B. durch Umstrukturierungen von Geschäftsprozessen oder des In-

formationsverbundes), 3. Risiko-Transfer (Versicherungen, Outsourcing) oder 4. Risiko-Akzeptanz durch das Management.

Die Leitungsebene muss vorgeben, wie die erkannten Risiken behandelt werden sollen. Dies ist zu dokumentieren.

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Abbildung 11 Risikoanalyse im IT-Grundschutz

8.4.7 Konsolidierung Sicherheitsmaßnahmen In diesem Schritt werden die separat für Zielobjekte ermittelten Grundschutz- und benutzerdefinierten Maßnahmen im Systemzusammenhang betrachtet. Es ist zu prüfen, für welche IT-Sicherheitsmaßnahmen die Realisierung entfallen kann, da eine zu realisierende höherwertige IT-Sicherheitsmaßnahme diese ersetzt. Dabei müssen sie vor den möglichen Gefährdungen wirksam schützen, aber auch in der Praxis tatsächlich umsetzbar sein. Z. B. würde die Maßnahme “Passwort-schutz unter Windows“ durch die höherwertige Maßnahme “chipkartenbasierte Authentisierung“ er-setzt.

Für jede Grundschutz- und benutzerdefinierte Maßnahme wird dokumentiert, ob diese umgesetzt wer-den muss.

8.4.8 Sicherheitskonzept – Konsolidierter Maßnahmenplan Alle im vorigen Schritt ermittelten umzusetzenden Maßnahmen werden in das Sicherheitskonzept übernommen. Entsprechend der Projektphasen wird gesprochen von:

Projektphase Bezeichnung Planungsphase DSIS-Konzept Planung

Realisierungsphase Realisierungsplan des DSIS-Konzeptes

Normalbetrieb DSIS-Konzept / Revisionskonzept

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8.5 Im Datenschutz und Informationssicherheitskonzept zu betrachtende Schichten

8.5.1 Organisation Organisation ist ein übergeordneter Aspekt. Hier sind die betreiberspezifischen organisatorischen Re-gelungen zu dokumentieren, die mittelbar am Betrieb der Kennzeichnung beteiligt sind.

Die für die Informationssicherheit (IS) der Informationen zuständige bzw. verantwortliche Organisation ist immer zu betrachten.

Ein wesentlicher Punkt ist die sichtbare Unterstützung für die Umsetzung der Ziele des DSIS-Konzeptes durch die Führungsebene des Genehmigungsinhabers. Im Baustein B 1.0 sind daher neben formellen Dokumenten, wie z. B. Unterschrift unter Sicherheitslinie, vor allem Dokumente zum Nachweis der Management-Unterstützung gefragt. Dies können u. a. sein: Unterschrift unter Manage-mentberichte, Unterschrift der Restrisiken und Übernahme der Restrisiken durch die Geschäftsführung (Übernahme der Verantwortung und Haftung), usw.

8.5.2 Personal Personal ist ein übergeordneter Aspekt. Es wird dokumentiert, welche administrative und fachliche Nutzung der Informationen im Betrieb möglich ist und wie der Zutritt, Zugang bzw. Zugriff auf Objekte des Sicherungsbereiches/Informationsverbundes erfolgt. Zum Objekt Personal gehört auch ein Rollen- und Berechtigungskonzept. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass Teile des technischen Betriebes durch den Genehmigungsinhaber an Dritte vergeben werden können.

Ein Rollen- und Berechtigungskonzept für die Informationen ist immer ein Bestandteil des DSIS-Konzeptes.

8.5.3 Daten und Anwendungen Eine Klassifizierung von Daten/Informationen wird durch die WSV vorgegeben. Die Klassifizierung des Schutzbedarfs der Daten ist im Anhang B angefügt.

8.5.4 IT-Systeme IT-Systeme sind im engeren Sinne eine Kombination von Hardware und Software, die für unterschied-liche Aufgaben in der Informationstechnologie verwendet werden können. Dies sind nicht nur Compu-ter, sondern auch Netzkomponenten (Router, Switche, Firewall), Telekommunikationsgeräte, Büro-kommunikationsgeräte, Speichergeräte und Druckgeräte.

8.5.5 Netze Ein Netz setzt sich aus aktiven und passiven Netzkomponenten zusammen.

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Erfasst werden müssen alle Netzkomponenten (aktiv und passiv), die an der Verarbeitung von Infor-mationen beteiligt sind.

8.5.6 Kommunikationsverbindungen Hierzu zählen die Kommunikationsverbindungen, auf denen die Informationen zwischen IT-Systemen über das Netz transportiert werden.

8.5.7 Infrastruktur Die Schicht Infrastruktur befasst sich mit der Sicherheit der baulich-technischen Komponenten eines Sicherungsbereiches/Informationsverbundes, in dem Informationen verarbeitet werden.

8.5.8 Schnittstellen Die IT-Sicherheit eines Sicherungsbereiches/Informationsverbundes kann nicht nur unabhängig und separat betrachtet und bewertet werden. Häufig sind Funktionen und Sicherheitsmaßnahmen von an-deren Sicherungsbereichen / Informationsverbünden abhängig, so dass hier Schnittstellen entstehen, die einer gesonderten Untersuchung der Informationssicherheit bedürfen. Es können in komplexen IT-Strukturen zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den Sicherheitsmaßnahmen bestehen, die sich sowohl verstärkend wie auch aufhebend auswirken können.

Alle Schnittstellen zum Sicherungsbereich / Informationsverbund der Informationen sind bei der Ge-fährdungsübersicht, Risikobewertung, Wirksamkeit und beim Realisierungsplan zu berücksichtigen.

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8.6 Prüfung von DSIS-Konzepten

8.6.1 Zertifizierung des Informationsverbundes durch das BSI In der Planungsphase stellt das DSIS-Konzept eines geplanten Informationsverbundes ein Planungs-konzept dar. Es dokumentiert, welche Sicherheitsmaßnahmen bei der Planung beachtet wurden und schlussendlich bei der Realisierung des Informationsverbunds für die Kennzeichnungssysteme umge-setzt werden müssen. Es wird empfohlen, die Erstellung des DSIS-Konzeptes von einem durch das BSI lizenzierten Auditor entweder qualitätssichernd begleiten, oder durchführen zu lassen.

Nach der Realisierungsphase der verkehrstechnischen Auflagen und damit auch des DSIS-Konzeptes ist eine Zertifizierung des Informationsverbundes und der Umsetzung der im DSIS-Konzept aufgeführ-ten Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem aktuellen BSI-Zertifizierungsschema (ISO 27001 auf der Ba-sis IT-Grundschutz) vorzunehmen. Der Genehmigungsinhaber ist für die rechtzeitige Einleitung des Zertifizierungsverfahrens zuständig. Hinweise zum zeitlichen Ablauf sind in Abschnitt 8.6.2 dargelegt. Mit der Zertifizierung ist nachzuweisen, dass das DSIS-Konzept die Genehmigungskriterien erfüllt und die Umsetzung vollständig erfolgt ist. Der Normalbetrieb der Kennzeichnung kann unter Vorbehalt be-ginnen, wenn alle anderen Bedingungen gemäß Abschnitt 3.1.2 erfüllt sind, der BSI lizenzierte Auditor die Prüfungen positiv abgeschlossen hat und der Auditbericht zur Zertifizierung beim BSI vorliegt.

Die Zertifizierung ist über den gesamten Zeitraum des Betriebes der Anlage aufrechtzuerhalten. Ein BSI Zertifikat ist 3 Jahre gültig. Mit dem Zertifikat geht eine jährliche Überprüfung des DSIS-Konzeptes einher (Überwachungsaudit). Nach 3 Jahren sind eine Rezertifizierung durchzuführen.

Das DSIS-Konzept ist im Rahmen des Umsetzungsplanes durch die Prüforganisation im Normalbe-trieb der Kennzeichnungssysteme zu prüfen. Die Prüfung des DSIS-Konzeptes muss durch einen vom BSI lizenzierten Auditor durchgeführt werden (s. Prüfschema ISO 27001 Zertifizierungen auf Basis IT-Grundschutz).

Hinweise: Bei der Erstellung eines DSIS-Konzeptes muss kein lizenzierter Auditor beteiligt sein. Durch das Prüfverfahren des BSI ist geregelt, dass an der Erstellung eines DSIS-Konzeptes beteiligte Perso-nen nicht auditieren dürfen. Weiterführende Informationen sind im Zertifizierungsschema des BSI je-weils aktuell zu finden und zu beachten. (https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/grundschutz/zert/ISO27001/Schema/zertifizierungsschema.html)

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit

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8.6.2 Ablauf der Zertifizierung durch das BSI und Hinweise zum zeitlichen Verlauf Zertifizierungsverfahren durch das BSI

DokumenteBSIAuditorGIHinweise zum Ablauf WSV

Rezertifizierun

g na

ch3 Jahren

Vorbe

reitun

g Zertifizierun

gAud

itZertifizierun

g2x Jä

hrliche

Prüfung

DSIS Konzept ist erstellt

Zertifizierungsantrag an das BSI

Antrag auf Zertifizierung

Der Antrag an das BSI muss spätestens 4 Wochen vor Beginn des Audits durch das BSI genehmigt sein. Das bedeutet, dass der Antrag mind. 3 Monate vor Auditbeginn zu stellen ist.

Beauftragung AuditorBeauftragung

Auditor

Unabhängigkeitser‐klärung an das BSI

Unabhängigkeits‐erklärung

Ggf. Abstimmung des Informationsverb.

DSIS Konzept

Übergabe DSIS Konzept an Auditor

Vorbereitung

Prüfung der Dokumente

Auditbericht erstellen

AuditInterviews, Stichproben, Begehungen

Nachbesserung?Nachbesserung(2x möglich)

Ja

Auditbericht an BSI

Auditbericht

Zuteilung Verfahrensnummer

Prüfung des Audit‐berichtes

Nein

Nachforderung?Ja

Zertifikat

Nein

ÜberwachungsauditInterviews, Stichproben, Begehungen

Auditbericht an BSIPrüfung des Audit‐

berichtes

RezertifizierungInterviews, Stichproben, Begehungen

Auditbericht an BSIPrüfung des Audit‐

berichtes

Alle im DSIS Konzept aufgeführten Maßnahmen müssen umgesetzt sein.

Das Audit beginnt nach Beendigung der Installation.

Die Prüfung erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 4‐6 Wochen.

Nachbesserungen müssen innerhalb 4 Wochen erfolgen.

Die WSV erhält Zertifikat und Auditbericht.

Das Audit muss auf jeden Fall abge‐schlossen sein und beim BSI vorliegen.

Auditbericht und Zertifikat an WSV

Die Zertifizierung durch das BSI dauert mindestens 4 Wochen und sollte innerhalb 12 Wochen abgeschlossen sein.

Das Überwachungs‐audit muss im selben Zeitraum wie das Zertifizierungsaudit erfolgen. Der Audit‐bericht muss zum Stichtag Zertifikats‐datum vorliegen.

Die Rezertifizierung muss im selben Zeitraum wie das Zertifizierungsaudit erfolgen. Es ist ein neuer Antrag beim BSI zu stellen.

Die WSV erhält Auditbericht und Schreiben des BSI.

Die WSV erhält Zertifikat und Auditbericht.Das Audit muss auf jeden Fall abge‐schlossen sein und beim BSI vorliegen.

Auditbericht

Auditbericht

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Datenschutz und Datensicherheit bzw. Informationssicherheit

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8.6.3 Prüfung inhaltlicher Kriterien durch die Prüforganisation Anhand der in den Abschnitten 8.3 bis 8.5 aufgeführten spezifischen Anforderungen der WSV erfolgt eine Prüfung durch die Prüforganisation, ob und in welchem Umfang diese Anforderungen tatsächlich erfüllt werden. Schwerpunktmäßig bezieht sich diese Prüfung auf die Kontrolle, dass die Prozesse: Be-triebsmanagement, Vorfallmanagement und Notfallmanagement im erforderlichen Umfang mit der WSV abgestimmt wurden und vereinbarungsgemäß implementiert sind.

Hinweis: Die Prüforganisation muss prüfen, ob die spezifischen Anforderungen der Rahmenvorgaben im DSIS-Konzept hinreichend berücksichtigt wurden, für das Zertifizierungsverfahren durch das BSI sind nur Auditoren zugelassen, die durch das BSI akkreditiert sind. Der BSI Auditor kann direkt vom Genehmigungsinhaber beauftragt sein und gegebenenfalls bei der Erstellung des DSIS Konzeptes un-terstützen oder alternativ ein Angestellter(e) (bzw. Auftragnehmer) der Prüforganisation.

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Prüfungen durch eine Prüforganisation

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9 Prüfungen durch eine Prüforganisation

Die mit der Prüfung beauftragte Prüforganisation muss gemäß EU-Richtlinie 2009/15/EC anerkannt sein.

Für die Prüfung sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Alle Test- und Prüfergebnisse müs-sen von der gewählten Prüforganisation freigegeben werden. Die Prüforganisation archiviert den Um-setzungsplan, die Originale der Prüfformulare und alle relevanten darüber hinaus gehenden Prüfdo-kumentationen mindestens für die gesamte Lebensdauer des Offshore-Hochbaus und darüber hinaus für die gesetzlichen Aufbewahrungszeiten. Neben den zusammenfassenden Mitteilungen des Errei-chens der jeweiligen Prüfziele am Ende von Planungs- und Realisierungsphase sowie jährlich im Normalbetrieb, sind der WSV durch die Prüforganisation auf Anforderungen Kopien aller archivierten Dokumente zu liefern.

Mit den Prüfprotokollen wird seitens der Prüforganisation das Erreichen der übergeordneten Prüfziele dokumentiert: Prüfziele:

• Feststellung der fachgerechten Umsetzung der Anforderungslage durch den Genehmigungs-inhaber,

• Sicherstellung der Implementierung von erforderlichen Maßnahmen (technisch und organisa-torisch) um das Erreichen der Vorgaben sicherzustellen.

Die Prüforganisation prüft die fachgerechte Umsetzung der Vorgaben. Die Formulare dienen der Do-kumentation der Prüfung. Je nach System-Lösung kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsauf-wand zur Erreichung der Prüfziele variieren. Dies muss von der Prüforganisation bei der Prüfung be-rücksichtigt werden. Gegebenenfalls ergeben sich zusätzliche Prüfungen, deren Ergebnisse seitens der Prüforganisation im jeweiligen Formular unter „Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfun-gen“ zu dokumentieren sind.

Prüfformularen der Kennzeichnung ist ein K vorangestellt.

Die Formulare *-U dokumentieren jeweils das Erreichen der Prüfziele in der Planungs- und Realisie-rungsphase sowie im Normalbetrieb und fassen daher die entsprechenden Einzelprüfformulare zu-sammen. In den Formularen *-U ist durch die Prüforganisation zu dokumentieren und zu begründen, warum in anderen dem jeweiligen *-U Formular untergeordneten Formularen ein Prüfpunkt entfallen konnte und dementsprechend mit einer zwei (2 entspricht entfällt) markiert wurde.

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Prüfungen durch eine Prüforganisation

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Die Formulare *-V sind für den Nachweis der Verfügbarkeit jedes Systems zu verwenden.

Die Formulare *-I und *-DSIS zum Nachweise des Erreichens der Prüfziele für die Infrastruktur und das Datenschutz- und Informationssicherheitskonzept sind von der Prüforganisation übergreifend für alle Systeme der Kennzeichnung zu verwenden.

Tabelle A- 9 gibt einen Überblick über alle Formulare für Kennzeichnungssysteme.

Tabelle A- 9: Prüfformulare der Kennzeichnungssysteme

KennzeichnungPlanungsphase Realisierungsphase Normalbetrieb

Umsetzungsplan (Zusammenfassung) K-P-U K-R-U K-N-U visuelle Tagkennzeichnung K-P-T K-R-T K-N-T Nachtkennzeichnung K-P-N K-R-N K-N-N funktechnische Kennzeichnung K-P-FT K-R-FT K-N-FT

Verfügbarkeit je System K-P-V - K-N-V Infrastruktur K-P- I K-R- I K-N- I Datenschutz und Informationssicherheit K-P-DSIS K-R-DSIS K-N-DSIS

Prüfformular

für alle Systeme

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Prüfungen durch eine Prüforganisation

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9.1 Prüfung Umsetzungsplan

Prüfziel:

Die Prüforganisation prüft die fachgerechte Anwendung der Methoden und die fachgerechte Berück-sichtigung von Normen und Standards sowie der projektspezifischen Anforderungslage im Hinblick auf folgende Punkte:

• Vollständigkeit des Umsetzungsplanes,

• Prüfung ob die Anforderungslage für die erforderlichen Systeme korrekt im Umsetzungsplan zusammengetragen und dargestellt wurde,

• Prüfung ob die Anforderungen an die Systemkomponenten inklusive Infrastruktur und Daten-übertragungssystem und an die Betriebsorganisation korrekt aus der Anforderungslage abge-leitet wurden,

• Prüfen ob das gewählte Systemdesign die ermittelten Anforderungen erfüllt,

• Prüfung ob der Prüf-/Testplan der Realisierungsphase dem Prüfziel gemäß Abschnitt 9.2 ge-recht wird,

• Prüfung ob der Prüf-/Testplan des Normalbetriebes dem Prüfziel gemäß Abschnitt 9.3 ge-recht wird.

Das Ergebnis ist transparent zu dokumentieren. Die vollständige Erfüllung des definierten Qualitätsni-veaus auf Planungsebene ist gegebenenfalls zu bestätigen.

Die erforderlichen Prüfprotokolle der Planungsphase P sind für die Systeme der Kennzeichnung in Tabelle A- 9 aufgelistet. Die Protokolle selbst sind im Anhang A zu finden. Die jeweiligen technischen Anforderungen der Systeme und Erläuterungen zu den Prüfungen sind in den Rahmenvorgaben in den zugehörigen Systemkapiteln erläutert.

Hinweis: Die ganzheitliche Anforderungslage ergibt sich gemäß Abschnitt 3.1.1.

Die Prüfungen der Planungsphase beinhalten auch die Prüfungen der Prüf- und Testpläne für die Rea-lisierung und den Normalbetrieb. Die Prüf- und Testpläne müssen geeignet sein, den Nachweis des Erfüllens der Anforderungen sicherzustellen.

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Prüfungen durch eine Prüforganisation

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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Die Prüforganisation bescheinigt mit dem Formular K-P-U das Erreichen der Prüfziele. Dies beinhaltet den formalen Aufbau des Umsetzungsplanes und den erfolgreichen Abschluss aller erforderlichen Prü-fungen der Planungsphase (positives Prüfungsergebnis).

Das zusammenfassende Prüfergebnis wird von der Prüforganisation in Form einer Kopie des Formu-lars K-P-U an die WSV weitergeleitet.

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Prüfungen durch eine Prüforganisation

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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9.2 Prüfung Realisierungsphase (Besichtigungen und Funktionsprüfungen)

Prüfziel:

Die Prüforganisation prüft, ob die im Umsetzungsplan festgelegten und auf Planungsebene geprüften Maßnahmen fachgerecht umgesetzt wurden, die vorgeschriebenen Komponenten verbaut wurden (meist Sichtprüfungen) und die geforderten Leistungsspektren erreicht werden.

Das Prüfziel wird durch die Tests und Funktionsprüfungen laut Test-/Prüfplan im Umsetzungsplan (z. B. durch Messungen, Sichtungen, Prüfung von Kalibrierungen oder Probeläufe, etc.) erreicht und durch die Prüforganisation dokumentiert. Der tatsächliche Prüf- und Testaufwand ist dabei abhängig von der Systemlösung. Die Prüforganisation führt alle notwendigen Prüfungen durch, um die fachge-rechte Umsetzung des Umsetzungsplanes zu prüfen. Die Erreichung der Prüfziele sowie Art und Um-fang der tatsächlich durchgeführten Prüfungen liegen im Verantwortungsbereich der Prüforganisation.

Die Ergebnisse sind transparent zu dokumentieren und die vollständige Erfüllung ist gegebenenfalls zu bestätigen. Die von der Prüforganisation zu verwendenden Formulare K-R-* sind in Tabelle A- 9 auf-gelistet.

Die Prüforganisation bescheinigt auf dem Formular K-R-U das Erreichen des Prüfziels. Dies beinhal-tet, dass alle erforderlichen Prüfungen der Realisierungsphase positiv abgeschlossen sind. Das zu-sammenfassende Prüfergebnis (Kopie des Formular K-R-U) wird von der Prüforganisation an die WSV weitergeleitet.

Auf das positive Prüfergebnis hin kann der Normalbetrieb der Kennzeichnung eingeleitet werden.

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Prüfungen durch eine Prüforganisation

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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9.3 Prüfungen im Normalbetrieb (zyklische Prüfungen)

Prüfziel:

Die Prüforganisation stellt in den zyklischen Prüfungen die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der Anfor-derungslage fest.

Der Genehmigungsinhaber hat in den Prüf-/Testplänen, die Anhänge des Umsetzungsplanes sind, u.a. die Intervalle der zyklischen Prüfungen zu beschreiben und ist für deren Einhaltung verantwortlich. Sämtliche zyklische Prüfungen sind gemäß des Inspektionszyklus der jeweiligen Systeme zu planen, jedoch mindestens alle 5 Jahre durchzuführen.

Der Prüforganisation sind die Servicehefte bei den zyklischen Prüfungen vorzulegen.

Die Dokumentation der Prüfungen erfolgt in den Prüfformularen K-N-*. Der tatsächliche Prüf- und Testaufwand ist dabei abhängig von der Systemlösung. Die Prüforganisation führt alle notwendigen Prüfungen durch, um die Einhaltung aller verkehrstechnischen Anforderungen bis zur nächsten Prü-fung festzustellen. Die Erreichung der Prüfziele sowie Art und Umfang der tatsächlich durchgeführten Prüfungen liegen im Verantwortungsbereich der Prüforganisation.

Die Prüforganisation bescheinigt jährlich mittels des Formular K-N-U das Erreichen des Prüfziels. Das Formular K-N-U beinhaltet alle im vergangenen Betrachtungszeitraum durchgeführten Prüfungen und deren zusammenfassenden Prüfergebnisse. Neben der Dokumentation aller im Prüf-/Testplan für den Normalbetrieb aufgeführten Prüfungen sind hier auch alle zusätzlichen Prüfungen inklusiv ihrer Ergeb-nisse zu dokumentieren.

Die Prüforganisation übermittelt der WSV:

• bei Feststellung des Nichteinhaltens der Anforderungslage: unmittelbar eine Kopie des jewei-ligen Prüfformulars.

• jährlich: Eine Kopie der zusammenfassenden Prüfergebnisse durch das Formular K-N-U.

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Glossar

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10 Glossar

AIS AtoN Funktechnisches Schifffahrtszeichengerät (Aids to Navigation, AtoN) gemäß Abschnitt 5.3.

Ansprechstelle der WSV Die „Ansprechstelle der WSV“ ist die jeweils zuständige Verkehrs-zentrale der WSV, die nautisch und nicht technisch besetzt ist. Diese muss bei der WSV erfragt werden.

Ausbreitungsprognose Ermittlung des Ausbreitungsgebiets eines funktechnischen Systems.

Ausfall Beendigung der Fähigkeit einer Betrachtungseinheit, eine geforderte Funktion in der spezifizierten Güte zu erfüllen.

Ausfallstatistik Statistik, in welcher während des Normalbetriebes von verkehrstech-nischen Systemen, alle Ausfälle erfasst werden. Diese Statistik dient dem Nachweis der im Umsetzungsplan dargelegten Verfügbarkeiten (Siehe Kapitel.7)

Baubeginn Offshore Beginn des Baus der betreffenden Offshore Hochbauten auf hoher See. Dies entspricht dem frühsten möglichen Zeitpunkt der Einrich-tung der Offshore Baustelle.

Beschreibung der Baustellen-kennzeichnung

Funktionale Beschreibung der Baustellenkennzeichnung. Diese be-rücksichtigt alle nautischen Aspekte der Baustellenkennzeichnung für den jeweiligen Erstellungsgrad des Offshore-Hochbaus.

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Glossar

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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Betriebsmanagement Im Betriebsmanagement (engl. Operations Management) erfolgt die Überwachung und Steuerung der Systeme und der IT-Infrastruktur; dies sind laufende Routinetätigkeiten, wie z.B. Job Scheduling, Backup- und Wiederherstellungs-Aktivitäten, sowie regelmäßig anfal-lende Wartungs- und Administrationsarbeiten.

Datenquelle, Datensenke Datensenke ist der Bestimmungsort der Daten, deren Empfangsstel-le. Eine Datensenke ist Teil einer Datenendeinrichtung, die Daten von einem Übermittlungsabschnitt oder einer Übertragungsstrecke empfängt oder auch speichert. Die Übernahme erfolgt normalerweise über eine standardisierte Schnittstelle. Der Ursprungsort der Daten ist die Datenquelle.

Datenschutz Schutz der Daten natürlicher Personen (personenbezogene oder personenbeziehbare Daten).

Datenschutz- und Informati-ons-sicherheitskonzept (DSIS-Konzept)

Ein Datenschutz- und Informationssicherheitskonzept dokumentiert alle für den ordnungsgemäßen Betrieb von Kennzeichnungssyste-men notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für den Datenschutz und der Informationssicherheit und den Stand der Umsetzung derselben. Ebenso sind die zur Herleitung der Maßnahmen getroffenen Annah-men, Risikobetrachtungen, Restrisiken und Gefährdungen dokumen-tiert, die bei Auswahl und Auslegung der Sicherheitsmaßnahmen beachtet wurden. Im DSIS-Konzept erfolgt weiterhin die Dokumenta-tion der Maßnahmen, die im „Notfall“ ergriffen werden, um die Anfor-derung der WSV bezüglich Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Informationen der Kennzeichnungssysteme zu erfüllen.

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Glossar

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Datensicherheit bzw. Informa-tionssicherheit

Schutz der Daten natürlicher und juristischer Personen (Geschäfts-daten) sowie technischer Daten – auch Informationssicherheit – Schutz von Daten bzw. Informationen gegenüber Gefährdung von Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität. Dies schließt explizit sowohl technische als auch menschliche und organi-satorische Aspekte ein.

Feuer W, rot ES Luftfahrthinderniskennzeichnungsfeuer mit erweiterter Spezifikation (ES). Diese Feuer weisen eine garantierte Abdunklung nach unten zur Vermeidung von Störungen der Schifffahrt auf. Die Feuer W, rot ES sind mit der Schifffahrtshinderniskennzeichnung zu harmonisie-ren und synchronisieren.

Genehmigungsbehörde Die Behörde, welche formal die Genehmigung für einen Offshore-Hochbau erteilt.

Derzeit im Deutschen Küstenmeer die jeweiligen Gewerbeaufsichts-ämter der Länder und in der Deutschen ausschließlichen Wirt-schaftszone das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

Genehmigungsinhaber Der Inhaber der Genehmigung für den konkreten Offshore-Hochbau.

Inspektions- und Wartungs-plan

Gesamtheit der Aufgaben, welche die Tätigkeiten, Verfahren, Hilfs-mittel und die Zeitplanung, die zur Durchführung der Inspektion und Wartung notwendig sind beinhaltet.

Kennzeichnungsauflagen Genehmigungsauflagen zur Kennzeichnung des Offshore-Hochbaus. Eine Auflagenerfüllung erfordert die Zustimmung der WSV.

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Glossar

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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Kennzeichnungsrichtlinie Die Kennzeichnungsrichtlinie stellt den in der „Richtlinie für Gestal-tung, Kennzeichnung und Betrieb von Windenergieanlagen im Ver-antwortungsbereich der WSDen Nord und Nordwest zur Gewährleis-tung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, Stand 20.05.2009 /58/“ dargestellten Teil zur Kennzeichnung dar. Sie ist so ein Teil der Richtlinie für die Gestaltung des Kennzeichnungskonzep-tes.

Nautische Anforderungen (funktionale Anforderungen)

Anforderungen an ein verkehrstechnisches System aus nautischer Sicht. Dies beinhaltet alle funktionalen Anforderungen, aber keine Anforderungen an die technische Umsetzung.

Normalbetrieb Der bestimmungsgemäße Betrieb der Kennzeichnung. (bestim-mungsgemäßer Normalbetrieb).

Die Kennzeichnung befindet sich erst nach Abnahme der Realisie-rung durch die WSV im Normalbetrieb. Der Normalbetrieb setzt vor-aus, dass die Systeme ihre Funktionen in der spezifizierten Güte er-füllen. Abweichungen zum Umsetzungsplan sind im Normalbetrieb nicht möglich.

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Glossar

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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Notfall Im DSIS-Konzept werden unter dem Begriff Notfall alle Zustände von Zielobjekten eines Informationsverbundes verstanden, die (im Sinne von Business Continuity) Funktion oder Verfügbarkeit von Kenn-zeichnungssystemen beeinträchtigen. Notfall bezieht immer auf Nichtverfügbarkeit der Kennzeichnungssysteme die durch Zielobjek-te verursacht sind, und ist daher synonym mit Notfallmanagement Kennzeichnungssysteme.

Offshore-Hochbau Bauliche Struktur innerhalb des Küstenmeers oder der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), die ein Schifffahrtshinder-nis darstellt und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen kann. Zur Minimierung der Risiken sind verkehrs-technische Auflagen der Kennzeichnung gemäß /58/ zu erfüllen.

Projektspezifische Vorgaben Vorgaben der WSV, deren Umsetzung zur Erfüllung der verkehrs-technischen Genehmigungsauflagen erforderlich ist.

Prüforganisation Vom Genehmigungsinhaber mit der Prüfung der Erfüllung der ver-kehrstechnischen Auflagen eines Offshore-Hochbaus beauftragte Prüforganisation.

Die Prüforganisation muss gemäß EU-Richtlinie 2009/15/EG (alt 94/57/EG) als Prüforganisation anerkannt sein.

Die Prüforganisation prüft die Umsetzung der in den Rahmenvorga-ben beschriebenen Auflagen und dokumentiert die Prüfungen.

Schutz- und Sicherheitskon-zept

Das Schutz- und Sicherheitskonzept beinhaltet die organisatorischen und technischen Maßnahmen des Genehmigungsinhabers, die zur Sicherheit innerhalb des Windparks und im Umfeld der Anlagen bei-tragen.

In der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftzone ist dem Genehmi-gungsgeber vor Inbetriebnahme ein Schutz- und Sicherheitskonzept mit einer projektspezifischen Notfallplanung vorzulegen.

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Glossar

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Sicherungsbereich / Informati-onsverbund

Bereich an IT- und sonstiger Technik, der an der Erfassung, Verar-beitung, Weiterleitung, Speicherung und Löschung der Daten von Kennzeichnungssystemen beteiligt ist.

System Maritime Verkehrs-technik (SMV)

Das System Maritime Verkehrstechnik (SMV) ist das System der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an der deutschen Küste, das zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beiträgt. Das SMV erhebt durch verschiedene Sen-soren Verkehrsdaten, stellt Kommunikationswege zur Schifffahrt be-reit und gewährleistet eine ganzheitliche Informationsaufbereitung.

Diese Informationen werden insbesondere den Verkehrszentralen der WSV und im Fall einer komplexen Schadenslage dem Maritimen Sicherheitszentrum nutzerspezifisch zur Verfügung gestellt.

Vorfallmanagement Als (Sicherheits-) Vorfall wird ein unerwünschtes Ereignis bezeich-net, das Auswirkungen auf die Sicherheit und Verfügbarkeit der In-formationen und Systeme hat und in der Folge Schäden nach sich ziehen kann. (engl. Incident / Incident Management)

WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dem Bundesminis-terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgeordnet, beste-hend aus den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD), den Was-ser- und Schifffahrtsämtern mit ihren Schiffen der Schifffahrtspolizei und den Verkehrszentralen.

Zielobjekt Ein im Informationsverbund befindliches Objekt, welches Gefährdun-gen ausgesetzt ist, die die Sicherheit der darauf bezogenen Daten bzw. Informationen beeinträchtigen könnten und daher mit geeigne-ten Sicherheitsmaßnahmen zu schützen ist.

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Abkürzungsverzeichnis

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11 Abkürzungsverzeichnis

AD Aufbereitungsdienst

AIS Automatisches Identifikations-System

AtoN Aid to Navigation (AIS Schifffahrtszeichengerät)

AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone

BEMFV Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

BZ Betriebszentrale des Genehmigungsinhabers

DIN Deutsches Institut für Normung

DSB Datenschutzbeauftragter

DSC Digitaler Selektivruf

DSIS Datenschutz und Informationssicherheit

EG Europäische Gemeinschaft

EIA Electronics Industry Association

EMV Elektromagnetische Verträglichkeit

EPFD Äquivalente Leistungsflussdichte (engl. Equivalent Power Flux Density)

ERM Electromagnetic Compatibility and Radio Spectrum Matters

ETSI European Telecommunications Standards Institute

FATDMA Fixed Access Time Division Multiple Access

FVT Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken

GI Genehmigungsinhaber

GMDSS Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (engl. Global Maritime Distress Safety System)

GPS Global Positioning System

HF Hochfrequenz

IALA International Association of Lighthouse Authorities

IEC International Electrotechnical Commission

IP Internet Protocol

IS Informationssicherheit

ISMS Information Security Management System

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Abkürzungsverzeichnis

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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IT Informationstechnik

ITU International Telecommunication Union

LAN Lokales Netzwerk (engl. Local Area Network)

LAT Niedrigst möglicher Gezeitenstand (engl. Lowest Astronomical Tide)

LED Lichtemittierende Diode

MMSI Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (engl. Maritime Mobile Service Identity)

MTBF Mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (engl. Mean Time Between Failures)

MTTR Mittlere Dauer bis zur Wiederherstellung (engl. Mean Time To Repair)

NEA Netzersatzanlage

NF Niederfrequenz

NN Normalnull

OHB Offshore-Hochbau

OWP Offshore Wind Park

PO Prüforganisation

PSS Physical Shore Station (AIS, physikalische Landstation)

RATDMA Random Access Time Division Multiple Access

RegTP Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

RV Rahmenvorgaben

R&TTE Radio and Telecommunications Terminal Equipment Directive

SB Systembetrieb

SMV System Maritime Verkehrstechnik der WSV

SSB Schnittstellenbeschreibung

TB Technischer Betrieb

TCP Transmission Control Protocol

UKW Ultrakurzwelle

USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung

VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik

VDL Ultrakurzwellen-Datenfunk (engl. VHF Data Link)

VHF Ultrakurzwelle (engl. Very High Frequency)

VPN Virtuelles Privates Netzwerk

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Abkürzungsverzeichnis

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

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VS Verschluss-Sache (vertraulich)

VTA Verkehrstechnik Außenstation

VTR Verkehrstechnikraum (Rechenzentrum der WSV)

VTS Vessel Traffic Service

WEA Windenergie Anlage

WGS 84 World Geodetic System 1984

WSD Wasser- und Schifffahrtsdirektion

WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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Referenzen

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12 Referenzen

/1/ BS 5760, Reliability of system, equipment and components. /2/ BSH "Standard Konstruktive Ausführung von Offshore-Windenergieanlagen" Edition 2007. /3/ BSI 100-1: Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS) /4/ BSI 100-2: IT-Grundschutz-Vorgehensweise /5/ BSI 100-3: Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz /6/ BSI 100-4: Notfallmanagement /7/ DIN 25424, Fehlerbaumanalyse, 1981-09 /8/ entfällt /9/ DIN EN 13306, Begriffe der Instandhaltung, 2010-12. /10/ DIN EN 50293 Elektromagnetische Verträglichkeit – Straßenverkehrs-Signalanlagen – Produkt-

norm; Deutsche Fassung EN 50293:2000 /11/ DIN EN 60529 Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code); Deutsche Fassung EN 60529:1991 +

A1:2000 /12/ DIN EN 60812, Analysetechniken für die Funktionsfähigkeit von Systemen – Verfahren für die

Fehlzustandsart- und -auswirkungsanalyse (FMEA) (IEC 60812:2006); Deutsche Fassung EN 60812:2006.

/13/ DIN EN 60945 Navigations- und Funkkommunikationsgeräte und -systeme für die Seeschifffahrt – Allgemeine Anforderungen – Prüfverfahren und geforderte Prüfergebnisse (IEC 60945:2002); Deutsche Fassung EN 60945:2002

/14/ DIN EN 61000-6-2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 6-2: Fachgrundnormen – Störfestigkeit für Industriebereiche (IEC 61000-6-2:2005); Deutsche Fassung EN 61000-6-2:2005

/15/ DIN EN 61000-6-3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 6-3: Fachgrundnormen – Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe (IEC 61000-6-3:2006); Deutsche Fassung EN 61000-6-3:2007

/16/ DIN EN 61078 Techniken für die Analyse der Zuverlässigkeit – Zuverlässigkeitsblockdiagramm und Boole’sche Verfahren (IEC 61078:2006); Deutsche Fassung EN 61078:2006.

/17/ entfällt /18/ DIN EN 61165 Anwendungen des Markoff-Verfahrens (IEC 61165:2006), Deutsche Fassung EN

61165, 2006. /19/ entfällt /20/ entfällt /21/ DIN EN 62305 Blitzschutz – Teile 1-4, (IEC62305-1 bis IEC 62305-4) Deutsche Fassung EN

62305 2006 /22/ entfällt /23/ DIN EN 62320-2 Navigations- und Funkkommunikationsgeräte und -systeme für die Schifffahrt –

Automatische Identifikationssysteme (AIS) – Teil2: AIS-AtoN-Stationen – Mindest-Betriebs- und -Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und geforderte Prüfergebnisse (IEC 62320-2:2008); Deutsche Fassung EN 62320-2:2008

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Referenzen

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

103

/24/ DIN EN ISO 11507 Beschichtungsstoffe – Beanspruchung von Beschichtungen durch künstliche Bewitterung – Beanspruchung durch fluoreszierende UV-Strahlung und Wasser, Deutsche Fas-sung: 2007

/25/ entfällt /26/ entfällt /27/ entfällt /28/ entfällt /29/ entfällt /30/ entfällt /31/ entfällt /32/ GL "Guideline for the Certification of Offshore Wind Turbines" Edition 2005, Chapter 6 "Struc-

tures". /33/ GL Rules for Classification & Construction Part IV Industrial Services, 6 Offshore Technology,

Edition 2007. /34/ IALA 1035, To Availability and Reliability of Aids to Navigation, Theory and Examples, Ed.2, In-

ternational Association of Maritime Aids to Navigation and Lighthouse Authorities, 2004-12. /35/ entfällt /36/ IALA A-126, On The Use of The Automatic Identification System (AIS) in Marine Aids to Naviga-

tion, International Association of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities, Edi-tion 1.5, June 2011

/37/ IALA O-130, On Categorisation and Availability Objectives for Short Range Aids to Navigation, International Association of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities, Edition 1, De-cember 2004.

/38/ entfällt /39/ entfällt /40/ IEC 529 Degrees of protection provided by enclosures (IP Code) 1989 /41/ IEC 60050-191, International Electrotechnical Vocabulary – Chapter 191: Dependability and

Quality of Service, 1990. /42/ IEC 60331-21: Tests for electric cables under fire conditions - Circuit integrity - Part 21: Proce-

dures and requirements - Cables of rated voltage up to and including 0,6/1,0 kV, April 1999 /43/ entfällt /44/ IEC 721-3-6 Classification of environmental conditions, Part 3: Classification of groups of envi-

ronmental parameters and their severities; Ship environment /45/ entfällt /46/ entfällt /47/ entfällt /48/ entfällt /49/ entfällt

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Referenzen

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

104

/50/ ITU-R M.585-4, Assignment and use of maritime mobile service identities, United Nations agency for information and communication technology issues, 2007

/51/ Lichttechnischer Standard: 5-Seemeilen-Feuer zur Kennzeichnung von Offshore- Windparks, Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken, Koblenz, 26.02.2009

/52/ Meyna, A., Pauli, B., Taschenbuch der Zuverlässigkeits- und Sicherheitstechnik, ISBN 3-446-21594-8, Carl Hanser Verlag, 2003.

/53/ MIL-HDBK-217F, Military Handbook reliability prediction of electronic equipment, US Department of Defence, 1991.

/54/ MIL-STD 785, Requirement for reliability programme. /55/ NPC 250-1, Reliability programme provisions for space system contractors, NASA. /56/ OREDA, Offshore Reliability Data Handbook 5th Edition, Volume 1 – Topside Equipment,

SINTEF, 2009. /57/ entfällt /58/ Richtlinie für Gestaltung, Kennzeichnung und Betrieb von Windenergieanlagen im Verantwor-

tungsbereich der WSDen Nord und Nordwest zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs , vorläufige Fassung vom: 20.-05.-2009 Hrsg.: Wasser- und Schifffahrtsdirek-tion Nordwest, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und Fachstelle der WSV für Verkehrstech-nik.

/59/ entfällt /60/ entfällt /61/ entfällt /62/ VDI 4003, Zuverlässigkeitsmanagement, März 2007. /63/ VDI 4005, Einfluss von Umweltbedingungen auf die Zuverlässigkeit technischer Erzeugnisse,

1981-08. /64/ VDI 4008, Zuverlässigkeitsanalysen Blatt 6, Monte-Carlo Simulationen, 1999-04. /65/ VDI 4009, Zuverlässigkeitstests, 1998-05. /66/ VDI-Handbuch Technische Zuverlässigkeit, Richtlinien Nr. 4001 bis 4010. /67/ entfällt

Die Relevanz der nicht genannten Dokumente ist in eigener Zuständigkeit durch die Prüforganisation zu bewerten.

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Formulare

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

105

Anhang A Formulare

Die Prüfformulare sind nachfolgend gegliedert nach den Anforderungen der Kennzeichnung.

Tabelle A- 10: Prüfformulare der Kennzeichnungssysteme

KennzeichnungPlanungsphase Realisierungsphase Normalbetrieb

Umsetzungsplan (Zusammenfassung) K-P-U K-R-U K-N-Uvisuelle Tagkennzeichnung K-P-T K-R-T K-N-TNachtkennzeichnung K-P-N K-R-N K-N-Nfunktechnische Kennzeichnung K-P-FT K-R-FT K-N-FT

Verfügbarkeit je System K-P-V - K-N-VInfrastruktur K-P-I K-R-I K-N-IDatenschutz und Informationssicherheit K-P-DSIS K-R-DSIS K-N-DSIS

Prüfformular

für alle Systeme

Page 106: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Formulare

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. hier: Kennzeichung Version 1.5 vom 01.10.2012

106

A.1 Kennzeichnung

12.1.1 Prüfformulare in der Planungsphase der Kennzeichnung

Page 107: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Umsetzungsplan (U)

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 1 von 1 Formular: K–P-U

Formular K-P-U zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung der Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der projektspezifischen Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Prüfergebnis Planungsphase (Umsetzungsplan) Erfüllt: 1.1 Umsetzungsplan gemäß Vorgaben Rahmenvorgaben Kapitel 4

1.2 Alle Systeme positiv geprüft

1.3 Geplante Verfügbarkeiten erreicht

1.4 DSIS-Konzept auf Planungsebene umgesetzt

1.5 Prozeduren, Ablaufpläne und Prüfpläne für Realisierungsphase und Normalbetrieb positiv geprüft

1.6 Bemerkungen, Zusammenfassung:

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 108: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Tagkennzeichnung (T)

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 1 von 1 Formular: K-P-T

Formular K-P-T zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung der Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der projektspezifischen Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

System ID des OHB

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Prüfung Umsetzungsplan: Erfüllt: 1.1 Rahmenvorgaben gemäß 5.1 erfüllt

1.2 Vorgaben entsprechend Kennzeichnungskonzept erfüllt

1.3 Weitere Vorgaben entsprechend Abstimmungsgespräch mit der WSV: Abstimmung bei besonderen geometrischen Anforderungen

1.4 Nachweis der Witterungsbeständigkeit

1.5 Prüfplan für Realisierungsphase

1.6 Prüf- und Inspektionsplan für Normalbetrieb

1.7 Beschichtungsspezifikation gemäß Anforderungen

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 109: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Nachtkennzeichnung (N)

Kennzeichnung Planungsphase (K-P) Seite 1 von 1 Formular: K-P-N

Formular K-P-N zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung der Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der projektspezifischen Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau-Projektes

System ID des OHB

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Prüfung Umsetzungsplan: Erfüllt: 1.1 Rahmenvorgaben gemäß 5.2 erfüllt

1.2 Vorgaben entsprechend Kennzeichnungskonzept erfüllt

1.3 Weitere Vorgaben entsprechend Abstimmungsgespräch mit der WSV:

1.4 Prüf- und Testpläne für Realisierungsphase

1.5 Prüf- und Testpläne für Normalbetrieb

1.6 Technische Unterlagen vorhanden

1.7 Zertifikate vorhanden

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 110: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Funktechnische Kennzeichnung (FT)

Kennzeichnung - Planungsphase (P) Seite 1 von 1 Formular: K-P-FT

Formular K-P-FT zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung der Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der projektspezifischen Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

System ID des OHB

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Prüfung Umsetzungsplan (Funktechnische Kennzeichnung AtoN): Erfüllt: 1.1 Rahmenvorgaben gemäß 5.3 erfüllt

1.2 Vorgaben entsprechend Kennzeichnungskonzept erfüllt

1.3 Abstimmung zur AIS-Abdeckung vom:

1.4 Weitere Vorgaben entsprechend Kennzeichnungskonzept:

1.5 Prüf- und Testpläne der Realisierungsphase

1.6 Prüf- und Testpläne des Normalbetriebs

1.7 Technische Unterlagen vorhanden

1.8 Zertifikate vorhanden

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 111: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Verfügbarkeit (V)

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 1 von 2 Formular: K-P-V

Formular K-P-V zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung der Verfügbarkeitsanforderungen an die Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der projektspezifischen Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 7.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

System ID des OHB

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Verfügbarkeit System: Erfüllt: 1.1 Sind alle technischen und organisatorischen Systemanforderungen, die aus der Verfügbarkeitsanforderung

resultieren, im Umsetzungsplan klar definiert und umgesetzt?

1.2 Rechnerische Verfügbarkeit [-] Sollwert: Planwert:

1.3 Maximale Ausfallzeit [h] Sollwert: Planwert:

1.4 Bemerkungen Verfügbarkeit:

2 Modellbildung Infrastruktur: Erfüllt: 2.1 Anforderungen gemäß Rahmenvorgaben erfüllt

2.2 Rechnerische Verfügbarkeit [-]: Planwert:

2.3 Bemerkungen Infrastruktur:

3 Modellbildung Offshoreseitiger Systemanteil: Erfüllt: 3.1 Anforderungen gemäß Rahmenvorgaben erfüllt

3.2 Rechnerische Verfügbarkeit [-] Planwert:

3.3 Bemerkungen Offshoreseitiger Systemanteil:

4 Modellbildung Datenübertragung: Erfüllt: 4.1 Anforderungen gemäß Rahmenvorgaben erfüllt

4.2 Rechnerische Verfügbarkeit [-]: Planwert:

4.3 Bemerkungen Datenübertragung:

Page 112: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Verfügbarkeit (V)

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 2 von 2 Formular: K-P-V

Formular K-P-V zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

5 Planmäßige Abschaltungen zur Instandhaltung: Erfüllt: 5.1 System wartungsfreundlich?

5.2 Planmäßige Abschaltdauer [h/a] Planwert:

5.3 Planmäßige Abschalthäufigkeit [-] Planwert:

5.4 Bemerkungen planmäßige Abschaltungen:

6 Statistik: Erfüllt: 6.1 Anforderungen gemäß Rahmenvorgaben erfüllt

6.2 Bemerkungen zur Statistik:

7 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 113: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Infrastruktur (I)

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 1 von 1 Formular: K-P-I

Formular K-P-I zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung der Infrastruktur für die Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der projektspezifischen Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

System ID des OHB

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Prüfung Umsetzungsplan Erfüllt: 1.1 Rahmenvorgaben gemäß Kapitel 6 erfüllt

1.2 Vorgaben aus Kennzeichnungskonzept (an die Infrastruktur) erfüllt

1.3 Anforderungen der Systeme an die Klimabedingungen berücksichtigt

1.4 Strukturelle Anforderungen der Systeme berücksichtigt

1.5 Anforderungen der Systeme an den Brandschutz berücksichtigt

1.6 Anforderungen der Systeme an die Energieversorgung und Überspannungsschutz berücksichtigt

1.7 Prüf- / Testpläne für die Realisierungsphase

1.8 Prüf- / Testpläne für den Normalbetrieb

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 114: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Datenschutz & Informationssicherheit (DSIS)

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 1 von 2 Formular: K-P-DSIS

Formular K-P-DSIS zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Umsetzung des DSIS-Konzeptes der Kennzeichnung auf Planungsebene gemäß Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der projektspezifischen Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 5.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern 1 Grundlagen des DSIS Konzeptes: Erfüllt: 1.1 Zertifizierungsverfahren beim BSI eingeleitet (Antrag beim BSI gestellt, bzw. Nachweis über Abstimmung mit BSI

liegt vor)

1.2 Informationsverbund für Kennzeichnung korrekt festgelegt

1.3 Zentraler Dienst GI definiert (s. 8.3.2 der Rahmenvorgabe)

1.4 Kommunikation des zentralen Dienstes des GI ist mit der Ansprechstelle der WSV abgestimmt.

1.5 Verfahren zur Änderung und zur Wartung werden abgestimmt (Change Management, Patch Management)

1.6 Verfahren zur Meldung von Störungen und Verhalten werden abgestimmt (Handlungen nur auf Anweisung)

1.7 Schutzklasse Verfügbarkeit: die Verfügbarkeiten für die IT-Infrastruktur werden für die Klassen A0 bis A3 abgestimmt (8.4.3 Rahmenvorgabe)

1.8 Schutzklasse „Hoch“ bzw. mindestens gemäß Tabelle für alle Daten bzw. Informationen (8.5.3 der Rahmenvorgabe) zugeordnet

1.9 Bemerkung zum DSIS Konzept

2 Inhalte des DSIS-Konzeptes: Erfüllt: 2.1 Beschreibung Informationsverbund und Netzstrukturplan (8.4.1)

2.2 Modellierung (8.4.2 Rahmenvorgabe)

2.3 Basis-Sicherheitscheck (8.4.2 Rahmenvorgabe)

2.4 Schutzbedarfsfeststellung (8.4.3 Rahmenvorgabe)

2.5 Ergänzende Sicherheitsanalyse (8.4.4 der Rahmenvorgabe)

2.6 Gefährdungsübersicht (8.4.5 der Rahmenvorgabe)

2.7 Risikoanalyse (8.4.6 der Rahmenvorgabe)

Page 115: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Datenschutz & Informationssicherheit (DSIS)

Kennzeichnung - Planungsphase (K-P) Seite 2 von 2 Formular: K-P-DSIS

Formular K-P-DSIS zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

2.8 Konsolidierter Maßnahmenplan (8.4.6 der Rahmenvorgabe)

2.9 Realisierungsplan (8.4.8 der Rahmenvorgabe); Unterschrift durch Geschäftsführung des GI enthalten

2.6 Bemerkung zu Inhalten des DSIS Konzeptes

3 Schicht 1 – übergeordnete Aspekte: Erfüllt: 3.1 Schicht 1 – übergeordnete Bausteine gemäß (8.4.2 Rahmenvorgabe) vollständig vorhanden

3.2 B 1.0 (gemäß 8.4.2 RV) Sicherheitsmanagement enthält eine Erklärung der Unternehmensführung des GI zur Einhaltung der Sicherheitsziele Datenschutz und Informationssicherheit

3.3 B 1.1 (gemäß 8.4.2 RV) Organisation: Vorgehen bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist abgestimmt

3.4 B 1.2 (gemäß 8.4.2 RV) Personal: Für Wartungspersonal des GI (und durch GI beauftragte Dritte) mit Zugang zu den Komponenten der Kennzeichnungssysteme liegen Verpflichtungserklärungen vor

3.5 B 1.3 (gemäß 8.4.2 RV) Notfallmanagement enthält Definition Notfall gemäß 8.2 RV

3.6 B 1.3 (gemäß 8.4.2 RV) Notfallmanagement: Kommunikation der zentralen Dienste GI und WSV in Notfallsituationen ist vereinbart

3.7 Basis-Sicherheitscheck für alle Ziel-Objekte und zugeordnete Bausteine vollständig

3.8 Bemerkung übergeordnete Aspekte

4 Datenschutz: Erfüllt: 4.1 Datenschutzbeauftragter benannt und der WSV kommuniziert

4.2 Personenbezogene Daten festgelegt (8.5.3 Rahmenvorgabe)

4.3 Verfahrensverzeichnis vorhanden (Kap. 8.4.2 Rahmenvorgabe / BSI Baustein B 1.5)

4.4 Bemerkung Datenschutz

5 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel der

Prüforganisation Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 116: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Umsetzungsplan (U)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 1 Formular: K-R-U

Formular K-R-U zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung der Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn der Prüf- / Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer

Prüfdatum K-P-U Datum Abnahme K-P-U durch WSV

Datum letzte erfolgreichen Prüfung

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Zusammenfassung Prüfergebnis Realisierungsphase (Umsetzungsplan): Erfüllt: 1.1 Alle Systeme realisiert

(alle erforderlichen Formulare der Realisierungsphase liegen positiv geprüft vor)

1.2 Bemerkungen Zusammenfassung:

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 117: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Visuelle Tagkennzeichnung (T)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 2 Formular: K-R-T

Formular K-R-T zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung der Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn der Prüf- / Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 6.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

System ID des OHB

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Datum letzte erfolgreichen Prüfung

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

Prüf-Datum: Erfüllt: 1 Verarbeitung gemäß Beschichtungsspezifikation: 1.1 Bescheinigung vom Beschichter

2 Beschriftung: Erfüllt: 2.1 Beschriftung gemäß Umsetzungsplan

2.2 Bemerkungen Beschriftung:

3 Oberer Prüfhorizont: Erfüllt: 3.1 Prüffläche 1

3.2 Prüffläche 2

3.3 Prüffläche 3

3.4 Prüffläche 4

4 Mittlerer Prüfhorizont: Erfüllt: 4.1 Prüffläche 1

4.2 Prüffläche 2

4.3 Prüffläche 3

4.4 Prüffläche 4

5 Unterer Prüfhorizont: Erfüllt:

Page 118: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Visuelle Tagkennzeichnung (T)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 2 von 2 Formular: K-R-T

Formular K-R-T zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

5.1 Prüffläche 1

5.2 Prüffläche 2

5.3 Prüffläche 3

5.4 Prüffläche 4

6 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 119: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Nachtkennzeichnung (N)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 2 Formular: K-R-N

Formular K-R-N zu Rahmenvofgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung der Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn der Prüf- / Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 4.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

System ID des OHB

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Systemaufbau: Erfüllt: 1.1 Testreports / Zertifikate

1.2 Technische Unterlagen verfügbar

1.3 Systemumfang (inkl. Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

1.5 Software Stand erfasst

1.6 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

1.7 Bemerkung: Systemaufbau

Funktionstests

2 Messungen und Tests: Erfüllt: 2.1.1 Horizontale Ebene

2.1.2 Vertikale Ebene

2.2 Messung der Lichtfarbe

2.3 Funktion des Umgebungslichtsensors prüfen

2.4 Messung des Kenntaktes

2.5 Synchronisation prüfen

2.6 Funktion des externen Ein- / Ausschaltens prüfen

2.7 Zustands- und Alarmmeldungsschnittstelle(n) prüfen

2.8 Vorgaben an die Luftfahrtkennzeichnung erfüllt

Page 120: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Nachtkennzeichnung (N)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 2 von 2 Formular: K-R-N

Formular K-R-N zu Rahmenvofgaben Version 1.5 / 2012-10-01

2.9 Bemerkungen

3 Test der Remote Funktion: Erfüllt: 3.1 Umschaltung Local / Remote funktionsfähig

3.2 Bemerkung:

4 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 121: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Funktechnische Kennzeichnung (FT)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 2 Formular: K-R-FT

Formular K-R-FT zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung der funktechnischen Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn der Prüf- / Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 6.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

System ID des OHB

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Systemaufbau: Erfüllt: 1.1 Umsetzungsplan nebst Anlagen beim Genehmigungsinhaber verfügbar

1.2 Systemumfang (inkl. systemspezifischer Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

1.3 Fachgerechte Umsetzung des Systems (inkl. systemspezifischer Infrastruktur)

1.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

1.5 MMSI - Nummer

1.6 Automatisches Umschalten im Fehlerfall

1.7 Bemerkung: Systemaufbau

Funktionstests

2 Test der Datenkommunikation: Erfüllt: 2.1 Funktion gemäß RV (Empfang einer mobilen Funkstelle im Grenzbereich der Abdeckungsprognose)

Position der mobilen Funkstelle in WGS 84 Mobile Antennenhöhe ca. m Schiffsname und MMSI

2.2 Status- und Fehlermeldungen

2.3 Fernkonfiguration

2.4 Umschalten im Fehlerfall

2.5 Bemerkung: zur Datenkommunikation

Page 122: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Funktechnische Kennzeichnung (FT)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 2 von 2 Formular: K-R-FT

Formular K-R-FT zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

3 Sendeleistung gemäß Annahme der Ausbreitungsprognose: Erfüllt: 3.1 Frequenz AIS1 (161,975 MHz) Sollwert: Istwert:

3.2 Frequenz AIS2 (162,025 MHz) Sollwert: Istwert:

3.3 Bemerkung: Messung der Sendeleistung

4 Empfangsempfindlichkeit: Erfüllt: 4.1 Frequenz AIS1 (161,975 MHz) Sollwert: Istwert:

4.2 Frequenz AIS2 (162,025 MHz) Sollwert: Istwert:

4.3 Bemerkung: Messung der Empfangsemfindlichkeit

5 Senden der AIS - Meldung 21: Erfüllt: 5.1 Inhalt und Häufigkeit gemäß Kennzeichnungskonzept

5.2 Frequenz AIS1 (161,975 MHz)

5.3 Frequenz AIS2 (162,025 MHz)

6 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 123: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Infrastruktur (I)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 2 Formular: K-R-I

Formular: K-R-I zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung der Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn der Prüf- / Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 5.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

System ID des Offshore Hochbaus

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Infrastruktur Klimabedingungen: Erfüllt: 1.1 Testreports / Zertifikate verfügbar

1.2 Technische Unterlagen verfügbar

1.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

1.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

1.5 Funktionstest

1.6 Bemerkung Infrastruktur-Klimabedingungen

2 Infrastruktur Strukturelemente: Erfüllt: 2.1 Testreports / Zertifikate verfügbar

2.2 Technische Unterlagen verfügbar

2.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

2.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

2.5 Bemerkung Infrastruktur-Strukturelemente

3 Infrastruktur Brandschutz: Erfüllt: 3.1 Testreports / Zertifikate verfügbar

Page 124: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Infrastruktur (I)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 2 von 2 Formular: K-R-I

Formular: K-R-I zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

3.2 Technische Unterlagen verfügbar

3.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

3.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

3.5 Bemerkung Infrastruktur-Brandschutz

4 Infrastruktur Energieversorgung und Überspannungsschutz: Erfüllt: 4.1 Testreports / Zertifikate verfügbar

4.2 Technische Unterlagen verfügbar

4.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

4.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

4.5 Funktionstest

4.6 Bemerkung Infrastruktur-Energieversorgung

5 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 125: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Datenschutz & Informationssicherheit (DSIS)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 1 von 2 Formular: K-R-DSIS

Formular K-R-DSIS zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die fachgerechte Realisierung der Kennzeichnung gemäß Umsetzungsplan.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 5.0 in diesem Protokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

System ID des Offshore Hochbaus

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

ID Kennzeichnungskonzept Version/Datum

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen

System- und Funktionsprüfung SMV-Ankoppelung (Funktionstests WSV) Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern 1 Grundlagen des DSIS Konzeptes: Erfüllt: 1.1 Zertifizierungsaudit durchgeführt und positiv geprüft, Auditbericht vom BSI-lizensierten Auditor liegt vor;

Zertifizierung vom BSI erhalten oder Bestätigung vom BSI dass das Zertifizierungsverfahren bis zum Ende der Realisierungsphase der Kennzeichnung abgeschlossen sein wird

1.2 Separate Informationsverbünde für Kennzeichnung und Fremd-VTA

1.3 Zentraler Dienst GI definiert (s. 8.3.2 Rahmenvorgabe)

1.4 Kommunikation des zentralen Dienstes des GI ist mit der Ansprechstelle der WSV abgestimmt

1.5 Verfahren zur Änderung und zur Wartung sind abgestimmt (Change Management, Patch Management)

1.6 Verfahren zur Meldung von Störungen und Verhalten ist abgestimmt (Handlungen nur auf Anweisung)

1.7 Schutzklasse Verfügbarkeit: die Verfügbarkeiten für die IT-Infrastruktur ist für die Klassen A0 bis A3 abgestimmt (8.4.3 Rahmenvorgabe)

1.8 Schutzklasse „Hoch“ bzw. mindestens gemäß Tabelle für alle Daten bzw. Informationen (8.5.3 Rahmenvorgabe) zugeordnet

1.9 Bemerkung zu DSIS Konzept

2 Inhalte des DSIS-Konzeptes: Erfüllt: 2.1 Beschreibung Informationsverbund und Netzstrukturplan (8.4.1 Rahmenvorgabe)

2.2 Modellierung (8.4.2 Rahmenvorgabe)

2.3 Basis-Sicherheitscheck (8.4.2 Rahmenvorgabe)

2.4 Schutzbedarfsfeststellung (8.4.3 Rahmenvorgabe)

Page 126: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Datenschutz & Informationssicherheit (DSIS)

Kennzeichnung - Realisierungsphase (K-R) Seite 2 von 2 Formular: K-R-DSIS

Formular K-R-DSIS zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

2.5 Ergänzende Sicherheitsanalyse (8.4.4 Rahmenvorgabe)

2.6 Ergebnis der Risikoanalyse (8.4.5 – 8.4.6 Rahmenvorgabe); Unterschrift durch Geschäftsführung des GI enthalten

2.7 Konsolidierter Maßnahmenplan (8.4.7 Rahmenvorgabe)

2.8 Realisierungsplan (8.4.8 Rahmenvorgabe); Unterschrift durch Geschäftsführung des GI enthalten

2.9 Bemerkung zu Inhalten des DSIS Konzeptes

3 Schicht 1 – übergeordnete Aspekte: Erfüllt: 3.1 Schicht 1 – übergeordnete Bausteine gemäß (8.4.2 Rahmenvorgabe) vollständig vorhanden

3.2 B 1.0 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe)Sicherheitsmanagement enthält eine Erklärung der Unternehmensführung des GI zur Einhaltung der Sicherheitsziele Datenschutz und Informationssicherheit

3.3 B 1.1 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe) Organisation: Vorgehen bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist abgestimmt

3.4 B 1.1 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe) Organisation: Vergabeverfahren Zutritt und Zutrittsberechtigte für Kollokationsräume abgestimmt

3.5 B 1.2 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe) Personal: Für Wartungspersonal des GI (und durch GI beauftragte Dritte) mit Zugang zu IT-Infrastruktur liegen Verpflichtungserklärungen vor

3.6 B 1.3 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe) Notfallmanagement enthält Definition Notfall gemäß Kap. 8.2

3.7 B 1.3 (gemäß 8.4.2 Rahmenvorgabe) Notfallmanagement: Kommunikation der zentralen Dienste GI und WSV in Notfallsituationen ist vereinbart

3.8 Basis-Sicherheitscheck für alle Baustein-Zielobjekte und zugeordnete Bausteine vollständig

3.9 Bemerkung zu Inhalten des DSIS Konzeptes

4 Datenschutz: Erfüllt: 4.1 Datenschutzbeauftragter benannt und der WSV kommuniziert

4.2 Personenbezogene Daten festgelegt (8.5.3 Rahmenvorgabe)

4.3 Verfahrensverzeichnis vorhanden (Kap. 8.4.2 Rahmenvorgabe / BSI Baustein B 1.5)

4.4 Bemerkung Datenschutz

5 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel der

Prüforganisation Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 127: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Umsetzungsplan (U)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2 Formular: K-N-U

Formular K-N-U zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung der Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn der Prüf- / Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 3.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer

Prüfdatum K-R-U Datum Abnahme Normalbetrieb durch WSV

Datum letzte K-N-U

Zeitraum Prüfung erfolgreich abgeschlossen Beginn Ende 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Zusammenfassung Prüfungen Normalbetrieb: Erfüllt: 1.1 Prüfungen laut Prüfplan im Betrachtungszeitraum positiv abgeschlossen

1.2 Jährliche Inspektionen der Kennzeichnung positiv abgeschlossen

1.3 Bemerkungen Prüfplan:

2 Prüfungen ausserhalb des Prüfplans: Erfüllt: 2.1 Anzahl von der WSV angeordneter zusätzlicher Prüfungen im Betrachtungszeitraum 2.2 1. Prüfung: Datum 2.3 1. Prüfung: Art und Ergebnis

2.4 2. Prüfung: Datum 2.5 2. Prüfung: Art und Ergebnis

2.6 3. Prüfung: Datum 2.7 3. Prüfung: Art und Ergebnis

2.8 Bemerkungen zusätzliche Prüfungen:

Page 128: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Umsetzungsplan (U)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2 Formular: K-N-U

Formular K-N-U zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

3 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 129: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Visuelle Tagkennzeichnung (T)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2 Formular: K-N-T

Formular K-N-T zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung der Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn der Prüf- / Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 4.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

System Datum letzte K-N-T

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Oberer Prüfhorizont: Prüf-Datum: Erfüllt: 1.1 Prüffläche 1

1.2 Prüffläche 2

1.3 Prüffläche 3

1.4 Prüffläche 4

2 Mittlerer Prüfhorizont: Erfüllt: 2.1 Prüffläche 1

2.1 Prüffläche 2

2.1 Prüffläche 3

2.1 Prüffläche 4

3 Unterer Prüfhorizont: Erfüllt: 3.1 Prüffläche 1

3.2 Prüffläche 2

3.3 Prüffläche 3

3.4 Prüffläche 4

4 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Page 130: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Visuelle Tagkennzeichnung (T)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2 Formular: K-N-T

Formular K-N-T zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 131: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Nachtkennzeichnung (N)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2 Formular: K-N-N

Formular K-N-N zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung der Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn der Prüf- / Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 4.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

System Datum letzte K-N-N

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen

System- und Funktionsprüfung Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Systemaufbau: Erfüllt: 1.1 Testreports / Zertifikate

1.2 Technische Unterlagen verfügbar

1.3 Systemumfang (inkl. Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

1.5 Software Stand erfasst

1.6 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

1.7 Bemerkung: Systemaufbau

Funktionstests

2 Messungen und Tests: Erfüllt: 2.1.1 Horizontale Ebene

2.1.2 Vertikale Ebene

2.2 Messung der Lichtfarbe

2.3 Funktion des Umgebungslichtsensors prüfen

2.4 Messung des Kenntaktes

2.5 Synchronisation prüfen

2.6 Funktion des externen Ein- / Ausschaltens prüfen

2.7 Zustands- und Alarmmeldungsschnittstelle(n) prüfen

Page 132: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Nachtkennzeichnung (N)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2 Formular: K-N-N

Formular K-N-N zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

2.8 Vorgaben an die Luftfahrtkennzeichnung erfüllt

2.9 Bemerkungen

3 entfällt Erfüllt:

4 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 133: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Funktechnische Kennzeichnung (FT)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2 Formular: K-N-FT

Formular K-N-FT zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung der Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn der Prüf- / Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 3.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

System Datum letzte K-N-FT

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen

System- und Funktionsprüfung Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Zustand Systemaufbau: Erfüllt: 1.1 Von der WSV abgenommener Umsetzungsplan nebst Anlagen beim Genehmigungsinhaber verfügbar

1.2 Inspektionen und Wartungen gemäß Inspektions- und Wartungsplan nachgewiesen

1.3 Systemumfang (inkl. systemspezifischer Infrastruktur und Datenübertragnussystem) gemäß Umsetzungsplan

1.4 MMSI korrekt eingestellt

1.5 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

1.6 Servicedokumentation vorhanden

1.7 Automatisches Umschalten in Fehlerfall

1.8 Bemerkung: Zustand Systemaufbau

Funktionstests

2 Sendeleistung gemäß Annahme der Abdeckungsplanung: Erfüllt: 2.1 Frequenz AIS1 (161,975 MHz) Sollwert: Istwert:

2.2 Frequenz AIS2 (162,025 MHz) Sollwert: Istwert:

2.3 Bemerkung: Sendeleistung gemäß der Abdeckungsplanung

3 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Page 134: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Funktechnische Kennzeichnung (FT)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2 Formular: K-N-FT

Formular K-N-FT zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 135: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Verfügbarkeit (V)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2 Formular: K-N-V

Formular K-V-P zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung der Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 4.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer

System

Statistik (jährliche Prüfung) Datum letzte erfolgreichen Prüfung

Fünf-Jahresprüfung (Prozessprüfung) Datum letzte erfolgreichen Prüfung

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Umsetzungsplan: Erfüllt: 1.1 Rechnerische Gesamtverfügbarkeit erreicht? Istwert: Sollwert:

1.2 Vorangehende Prüfformulare liegen vor

1.3 Bemerkungen Umsetzungsplan

2 Planmäßige Abschaltungen zur Instandhaltung: Erfüllt: 2.1 System wartungsfreundlich?

2.2 Kalkulierte planmäßige Abschaltdauer [h/a] überschritten? Istwert:

2.3 Kalkulierte planmäßige Abschalthäufigkeit [-] überschritten? Istwert:

2.4 Bemerkungen planmäßige Abschaltungen:

3 Statistik: Erfüllt: 3.1 Werden die Anforderungen gemäß Rahmenvorgaben eingehalten?

(Jährlich in Bezug auf die fachliche Anforderung des betrachteten Systems und fünf-jährlich in Bezug auf den Erhebungsprozess, vgl. Abschnitt 7. RV) Zu beachten ist gemäß Abschnitt 7.3.8 der Rahmenvorgabe folgendes:

• Die jährliche Statistikauswertung der Prüforganisation (nur Eckdaten) gehen an die WSV. • Alle fünf Jahre werden die durch die Prüforganisation detailliert geprüften Statistiken an die WSV geliefert.

3.2 Bemerkungen zur Statistik:

Page 136: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Verfügbarkeit (V)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2 Formular: K-N-V

Formular K-V-P zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

4 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 137: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Infrastruktur (I)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 2 Formular: K-N-I

Formular: K-N-I zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung der Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Der Prüf- / Testplan im Umsetzungsplan ist zu beachten und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Dieses Formular darf nur dann „Prüfung erfolgreich abgeschlossen“ attestieren, wenn der Prüf- / Testplan ganzheitlich erfolgreich abgearbeitet wurde.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 5.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer

System Datum letzte K-N-I

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Anfoderungen an Infrastruktur: Klimabedingungen Erfüllt: 1.1 Testreports / Zertifikate verfügbar

1.2 Technische Unterlagen verfügbar

1.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

1.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

1.5 Funktionstest

1.6 Bemerkung Infrastruktur: Klimabedingungen

2 Anforderungen an Infrastruktur: Strukturelemente Erfüllt: 2.1 Testreports / Zertifikate verfügbar

2.2 Technische Unterlagen verfügbar

2.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

2.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

2.5 Bemerkung Anforderungen an Infrastruktur: Strukturelemente

3 Anforderungen an Infrastruktur: Brandschutz Erfüllt: 3.1 Testreports / Zertifikate verfügbar

3.2 Technische Unterlagen verfügbar

3.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

Page 138: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Infrastruktur (I)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 2 von 2 Formular: K-N-I

Formular: K-N-I zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

3.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

3.5 Bemerkung Infrastruktur: Brandschutz

4 Anforderungen an Infrastruktur: Energieversorgung und Überspannungsschutz: Erfüllt: 4.1 Testreports / Zertifikate verfügbar

4.2 Technische Unterlagen verfügbar

4.3 Systemumfang (Infrastruktur) gemäß Umsetzungsplan

4.4 Zugänglichkeit bei Serviceaktivitäten

4.5 Funktionstest

4.6 Bemerkung Infrastruktur: Energieversorgung und Überspannungsschutz

5 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort/Datum Stempel Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 139: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Prüfprotokoll: Datenschutz & Informationssicherheit (DSIS)

Kennzeichnung - Normalbetrieb (K-N) Seite 1 von 1 Formular: K-N-DSIS

Formular K-N-DSIS zu Rahmenvorgaben Version 1.5 / 2012-10-01

Allgemeine Hinweise: • Diese Prüfliste ersetzt nicht die Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung Verkehrstechnischer Auflagen.

• Mit dem Prüfformular dokumentiert die Prüforganisation die Einhaltung / Nichteinhaltung der Anforderungslage.

• Je nach gewählter System-Lösung, kann der tatsächliche Prüf- und Untersuchungsumfang variieren. Dies wird durch die Prüforganisation berücksichtigt.

• Ergänzende Prüfhinweise unter 2.0 in diesem Prüfprotokoll sind zu beachten.

Allgemeine Daten Name des Offshore Hochbau Projektes

ID Umsetzungsplan Datum Umsetzungsplan

Genehmigungsinhaber Kontakt Telefonnummer:

Überwachung (jährliche Prüfung) Datum letzte K-N-DIS

Drei-Jahresprüfung (Rezertifizierung) Datum letzte Rezertifizierung

Erstprüfung Folgeprüfung Prüfung erfolgreich abgeschlossen Prüfung 0 = Nein 1 = Ja 2 = entfällt Kennziffern

1 Zertifizierung: Erfüllt: 1.1 Zertifikat des BSI liegt vor und ist gültig

1.2 Auditbericht liegt vor

1.2 Jährlich: Überwachungsaudit durchgeführt, Auditbericht liegt vor

1.2 Dreijährlich: Rezertifizierung durchgeführt, Auditbericht liegt vor, aktualisiertes Zertifikat liegt vor

1.3 Bemerkungen Zertifizierung

2 Bemerkungen / Hinweise auf zusätzliche Prüfungen:

Ort / Datum Stempel der

Prüforganisation Name (in Druckbuchstaben) und Unterschrift des Prüfers

Page 140: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. Version 1.4 vom 04.04.2011 140

Anhang B Einstufung des Informationsschutzbedarfs

B.1 Schutzbedarf für Systeme der Kennzeichnung Tabelle A- 11: Schutzbedarf der Daten von Kennzeichnungssystemen

System Datenkategorie Datentyp bzw. -inhalt Vertraulichkeit C Integrität I Verfügbarkeit A Authentizität Au

Kennzeichnung

Nutzdaten

Visuelle Information an die Schifffahrt zur Kollisionsvermeidung > indirekt erfasst . Es werden keine Nutzdaten vom Offshore Standort zum Festland übertragen. Ge-schützt werden müssen die Steuer- und Monitoringdaten.

GI-Steuerdaten

GI - Fernschaltung GI - Harmonisierung interne Daten C1

An- und Ausschalten der Leuchtfeuer I2

An- und Ausschalten der Leuchtfeuer muss auf An-forderung erfolgen, auto-matische Systeme unter-stützen. Funktion wird selten ge-nutzt A3

unauthorisiertes Ausschalten stellt eine Gefährdung dar Au3

5-Seemeilenfeuer, inkl. Synchronisie-rung

GI-Monitoringdaten

GI - Statuskontrolle (ausdrücklich vorge-sehen laut WSD-Richtlinie) interne Daten C1

Information über Zustand: An / Aus / Störung I2

Statusinformationen müs-sen verfügbar sein A1

Authentisierung wird als notwendig ange-sehen Au1

Page 141: 20121001 Rahmenvorgaben Kennzeichnung V1-5 Final Final

Rahmenvorgaben zur Gewährleistung der fachgerechten Umsetzung verkehrstechnischer Auflagen im Umfeld von Offshore Hochbauten. Version 1.4 vom 04.04.2011 141

System Datenkategorie Datentyp bzw. -inhalt Vertraulichkeit C Integrität I Verfügbarkeit A Authentizität Au

Kennzeichnung

Nutzdaten

visuelle Information an die Schifffahrt zur Kollisionsvermeidung > indirekt erfasst es werden keine Nutzdaten vom Offshore Standort zum Festland übertragen

GI-Steuerdaten GI - Fernschaltung interne Daten C1 Ein- / Ausschalten I1

Ein- / Ausschalten wird durch automatische Syste-me unterstützt A3

unauthorisiertes Ausschalten stellt eine Gefährdung dar Au3

Nahbereichs-kennzeichnung

GI-Monitoringdaten

Die Statuskontrolle wird ausschließlich vom GI vorgenommen, bei Störung In-formation an WSV (ausdrücklich vorge-sehen laut WSD-Richtlinie) interne Daten C1

Information über Zustand: An / Aus / Störung I2

Statusinformationen müs-sen verfügbar sein A3

Frage: Wird Authen-tisierung als notwen-dig angesehen? Au1

Nutzdaten

Infos über den Windpark an die Schiff-fahrt zur Kollisionsvermeidung es werden keine Nutzdaten vom Offshore-Standort zum Festland übertragen

GI-Steuerdaten

GI - Fernschaltung an/aus GI - Einstellung des AtoN Signals GI - Konfiguration des Systems interne Daten C1

Die Steuerdaten müssen korrekt sein I3

System muss nicht gesteu-ert werden A1

Steuerungen dürfen nur von authorisierter Stelle erfolgen Au3

funktechnische Kennzeichnung (AIS-AtoN)

GI-Monitoringdaten GI - Statuskontrolle interne Daten C1

Die Monitoring und Sta-tusdaten müssen korrekt sein I2

Ausfall muss erkannt wer-den A1

Authentisierung wird als notwendig ange-sehen Au1