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    Wallis 2 12Traueranzeigen 10

    Sport 13 16Ausland 17Schweiz 19/21Wirtschaft/Brse 20

    TV-Programme 22Wohin man geht 23Wetter 24

    INHALT

    Wallis

    InvestitionenFernando Lehner, neuer

    CEO der BVZ Holding AG,

    hat in den nchsten Jahren

    Grosses vor. | Seite 2

    Wallis

    Staat bei LonzaDer Gesamtstaatsrat sprach

    bei der Lonza vor. Jean-

    Michel Cina leitet beim Kan-

    ton dieses Dossier. | Seite 5

    Sport

    Der ProfiDaniel Ondrejicka steht

    beim FC Oberwallis im Tor,

    bei einer seiner vielen Profi-

    stationen. | Seite 13

    Ganz persnlichfr Sie da.

    Corinne GasserAgentur Vispwww.css.ch/oberwallis

    Lerne die Berufe

    der Gebudetechnik kennen!

    KOMMENTAR

    Das Kreuzmit dem KreuzDas Verdikt des Kantonsgerichtsist klar: Die fristlose Entlassungvon Valentin Abgottspon warnicht rechtens. Auf ber 46 Sei-ten begrndet das Gericht seinUrteil und widerspricht damitdem Staatsratsentscheid vom17. August 2011.Dieser erachtete die fristlose Kn-digung noch als rechtens miteiner teilweise doch speziellenAuslegung der Argumente.Das Unschne daran: Wer dendamaligen Staatsratsentscheidlas und die Problematik nur einwenig vertiefter kannte, stiess

    auf einige Ungereimtheiten.Die Vermutung liegt nahe, dassdas Ergebnis des s taatsrtlichenEntscheides eher dem ffentli-chen Druck geschuldet war alsder zugrunde liegenden Sacheselber. Nun hat das Kantonsge-richt die verschiedenen Streit-punkte ausfhrlich behandeltund entschieden zugunstenAbgottspons. Zur materiellenFrage von Religion und Schulenahm das Kantonsgericht indeskeine Stellung. Das Thema, obKruzifixe in Unterrichtsrumenrechtmssig sind, sei selbst inFachkreisen umstritten, argu-mentierte das Kantonsgerichtund verwies dennoch auf denEntscheid des Europischen Ge-richtshofs fr Menschenrechtevom 18. Mrz 2011, in dem die-ser festgehalten hat, dass Kru-zifixe in Klassenzimmern ffent-licher Schulen oder auch an an-deren ffentlichen Orten Italienskeine Grundrechte verletzen.Der einzige Haken dabei: Auchbei diesem Urteil gehen dieFachmeinungen auseinander,wie das Urteil in der Schweizgehandhabt werden soll.Affaire suivre.

    Sebastian Glenz

    Wallis | Im Staldner Kruzifix-Streit behlt Valentin Abgottspon die Oberhand

    Gericht gibt Lehrer rechtDas Walliser Kantonsgericht hatdie Verwaltungsgerichtsbeschwer-de von Valentin Abgottspon gegenseine fristlose Entlassung gut-geheissen.

    Valentin Abgottspon wurde von der Regio-nalschule Stalden mit Entscheid vom 28.September 2010 fristlos entlassen. Er stelltesich auf den Standpunkt, dieser Entscheidsei unter anderem deswegen erfolgt, weiler sich geweigert habe, ein Kruzifix in sei-nem Klassenzimmer wieder aufzuhngen.

    Die Regionalschule hingegen recht-fertigte die fristlose Entlassung mit weite-rem Fehlverhalten von Valentin Abgott-

    spon (unter anderem mangelndem Respektgegenber den Vorgesetzten sowie fehlen-der Qualifikation).

    Der Staatsrat hatte die fristlose Ent-lassung mit Entscheid vom 17. August 2011geschtzt. Dagegen reichte Valentin Ab-gottspon eine Verwaltungsgerichtsbe-schwerde beim Walliser Kantonsgerichtein. Das Kantonsgericht hiess die Verwal-tungsgerichtsbeschwerde nun gut. Zur Fra-ge der Rechtmssigkeit von Kruzifixen inKlassenzimmern ffentlicher Schulennahm das Kantonsgericht nicht abschlies-send Stellung. | Seite 3

    Fall Abgottspon. Das Kantonsgericht hat entschieden. In Sachen Kruzifix in de n Klassenrumen nahm es jedoch

    keine Stellung. FOTO WB

    Alex Frei | Rcktritt auf Ende Saison

    Neue Priorittenals Juniorentrainer

    Rekord-Torschtze in derNationalmannschaftund Teamsttze beimFC Basel: Ende Saison istfr Alex Frei Schluss.

    Der 33-Jhrige erklrte gesternseinen Rcktritt auf Ende Sai-son hin. Er habe gemerkt, dasses Wichtigeres gebe als Siegeund Niederlagen. Frei gab un-umwunden zu, dass sich fr ihn

    nach der Geburt seiner Tochterim Sommer die Priorittenverschoben haben. Der besteSchweizer Torschtze der letz-ten Jahre will dem Fussball in-des als Juniorentrainer erhaltenbleiben.

    Eines stellte Alex Frei ges-tern klar fest: Mein Rcktritthat nichts mit dem neuen Trai-ner Murat Yakin zu tun. ber-haupt nichts. | Seite 15

    Rcktritt. Alex Frei, Ende Saison ist Schluss. FOTO KEYSTONE

    Oberwallis | Bergbahnen vor schwieriger Wintersaison

    Nur geringfgigeTariferhhungenDer hohe Franken-Kursdrfte vielen Oberwalli-ser Bergbahnen auch indiesem Winter zu schaf-fen machen. Die Preisefr Tagespsse und Sai-sonkarten wurden des-halb gar nicht oder nurgeringfgig erhht.

    Wo es Anpassungen gab, wur-den die Tarife um durchschnitt-lich ein bis zwei Prozent erhht,wie eine Umfrage bei den Bahn-

    unternehmungen zeigt. Saas-Fee will den Preisdruck ausEuropa gar mit teilweisen Tarif-senkungen entschrfen. Gr-chen setzt die Whrungsaktionmit einem fixen Eurokurs von1.35 Franken fr gewisse Sai-sonabschnitte fort. Wegen derungnstigen Wechselkurssitua-tion verzichteten die Bergbah-nen der Aletsch Arena bereitsvor Jahresfrist auf eine Preiser-hhung und hoben die Tarifefr die kommende Wintersai-son nur leicht an. | Seite 12

    Vorfreude. Skifahren in den Obe rwalliser Wintersportorten wie

    hier auf Torrent wird, wenn berhaupt, nur wenig teurer. FOTO ZVG

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    WALLIS Walliser BoteFreitag, 16. November 2012 3

    Fall Abgottspon | Das Kantonsgericht heisst die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Valentin Abgottspon gut

    Fristlose Kndigung war nicht

    gerechtfertigtSITTEN/STALDEN |Das Kan-tonsgericht hat entschie-den: Valentin Abgottsponwurde zu Unrecht fristlosentlassen. Abgottsponfreut die mutige Ent-scheidung des Kantons-gerichts.

    SEBASTIAN GLENZ

    Der Lehrer Valentin Abgottsponwar von der RegionalschuleStalden im Herbst 2010 fristlosentlassen worden. Er stelltesich auf den Standpunkt, dieserEntscheid sei unter anderemdeswegen erfolgt, weil er sich

    geweigert habe, ein Kruzifix inseinem Klassenzimmer wiederaufzuhngen. Die Regional-schule hingegen rechtfertigtedie fristlose Entlassung mit wei-terem Fehlverhalten des Leh-rers, unter anderem wegenmangelnden Respekts gegen-ber den Vorgesetzten sowiefehlender Qualifikationen. DerWalliser Staatsrat hatte diefristlose Entlassung im August2011 geschtzt. Dagegen reich-te Abgottspon eine Verwal-tungsgerichtsbeschwerde beimWalliser Kantonsgericht ein.Nun erhielt er recht.

    Ohne Abmahnungfristlos entlassenDas Kantonsgericht konzen-

    trierte sich im Urteil insbeson-dere auf die Beurteilung desVerhaltens der Parteien und aufdie Frage nach der Rechtmssig-keit der fristlosen Entlassung.Hierbei hielt das Kantonsge-richt fest, dass die Rechtspre-chung hohe Anforderungen andie Rechtmssigkeit von frist-losen Entlassungen stellt. Nurein besonders schwerwiegen-des Fehlverhalten rechtfertigeeine fristlose Auflsung des An-gestelltenverhltnisses. Wiegtdie Verfehlung weniger schwer,so darf sie bloss dann in einerfristlosen Entlassung mnden,wenn sie trotz Abmahnung wie-derholt erfolgte. In diesem Fallwurde der Beschwerdefhrer

    jedoch ohne Abmahnung frist-los entlassen. Das Kantonsge-richt vermochte aber das Fehl-verhalten, das dem Beschwer-

    defhrer zum Vorwurf ge-macht wurde, nicht als dermas-sen schwerwiegend zu quali-fizieren, dass es eine fristloseEntlassung ohne Abmahnung

    gerechtfertigt htte. berdieswurde Valentin Abgottspon vordem Beschluss des Entlassungs-entscheides nicht angehrt.Dies stellt eine Verletzung desrechtlichen Gehrs dar, die un-geachtet der Erfolgsaussichtender Beschwerde in der Sacheselbst zur Aufhebung der ange-fochtenen Verfgung fhrt. Zu-dem fiel laut Kantonsgericht insGewicht, dass Abgottspon alsLehrer im Arbeitszeugnis von2009 als ausgezeichnete undkompetente Lehrkraft qualifi-ziert wurde, die sich aktiv insTeam einbringe und Verantwor-tung fr zustzliche Aufgabenbernehme. Wichtig sei aberauch die Tatsache, so dass Kan-

    tonsgericht, dass der Prsidentder Gemeinde zwlf Tage vorder fristlosen Entlassung ffent-lich kundtat, dass der Be-

    schwerdefhrer nicht um sei-nen Job bangen msse.

    Wer hat den Konfliktffentlich gemacht?Der Beschwerdegegner, der Re-gionalrat der Orientierungs-schule Stalden, warf Abgott-spon zudem vor, dass er die Aus-einandersetzung medialisierthtte und damit das Vertrau-ensverhltnis zerstrt habe.Das Kantonsgericht kam zumSchluss, dass weder der Be-schwerdefhrer noch der Be-schwerdegegner die wn-schenswerte und angebrachteZurckhaltung an den Tag leg-te. Es sei nicht mglich, genauzuzuordnen, wer wie viel zurMedialisierung beigetragen ha-be. Das Kantonsgericht wider-sprach in diesem Punkt demStaatsratsentscheid, der fest-hielt, dass Abgottspon alleine

    die Verantwortung fr die Me-dialisierung der Differenzen zutragen habe. Das Kantonsge-richt strte sich aber am provo-

    kativen und ultimativen TonAbgottspons, in dem er seineForderungen stellte. Als Bei-spiel wurden dessen Aussagenzitiert, die er nach dem Staats-

    ratsentscheid usserte. In sei-nen Gedanken und Feststellun-gen zum Urteil des Staatsratesbezeichnete Abgottspon das Ur-teil des Staatsrates als skanda-ls. Zugleich bezeichnete erdie Juristen des Staatsrates alsunprofessionell, da sie ein ein-gebrachtes Gutachten einesProfessors nicht beachteten.Doch auch das ungebhrlicheVerhalten (Kantonsgericht)des Beschwerdefhrers gegen-ber dem Beschwerdegegnerreiche nicht aus, um eine frist-lose Kndigung zu rechtferti-gen. Die fehlenden Diplome in-des spielten keine Rolle. Ange-sichts der Tatsache, dass Abgott-spon drei Jahre eingerumt

    wurden, seine Nachqualifikati-on nachzuholen, sah das Ge-richt keine schwerwiegendeVerfehlung in diesem Umstand.

    Abgottspon erhlt recht. Der Fall drfte nun zivilrechtlich in eine zweite Runde gehen. FOTO WB

    Chronologie der Ereignisse

    Im Frhjahr 2009 entfernte Valentin Abgottspon dasin seinem Klassenzimmer aufgehngte Kruzifix undbergab es der Schuldirektion, die es in ihren Bro-rumlichkeiten aufbewahrte. Am 1. Mai 2010 wurdeAbgottspon zum Prsidenten der Walliser Sektionder Freidenker-Vereinigung Schweiz gewhlt.

    Am 3. August 2010 hinterlegte der Prsident der Ge-meinde, Egon Furrer, eine schriftl iche Anfrage beimStaatsrat folgenden Inhalts: Lehrpersonen verwei-gern bereits die Erteilung von Bibel- und Religionsun-terricht oder verlangen die Entfernung von Kruzifixenaus den Schulzimmern. Ist diese Problematik demStaatsrat bekannt und was gedenkt er in dieser Sa-che zu unternehmen? Anschliessend stand Furrer

    den Medien zum Thema Rede und Antwort.

    Am 12. Juli 2010 beantragte Abgottspon einen Ter-min mit Vertretern des Departements, um ber diefolgenden Themen zu diskutieren: die Besuche vonSchulmessen, religise Symbole in Schulrumen undvom Religionsunterricht dispensierte Schler.Am 11. August 2010 fand dieses Gesprch statt.

    Mit Schreiben vom 25. August 2010 wandte sich Ab-gottspon erneut an die Schule und verlangte die Ent-fernung smtlicher Kruzifixe aus den von ihm zurLehrttigkeit genutzten Rumen. berdies beantrag-te er seine Dispensation von der Teilnahme an smtli-chen religisen Veranstaltungen sowie von der Aufga-be, Messdiener und Lektoren aus seiner Schler-schaft zu bestimmen.

    Am 15. September 2010 lehnte die regionale Schul-kommission diese Forderungen vollumfnglich ab. Zu-stzlich wurde Abgottspon aufgefordert, das von ihm

    abgehngte Kreuz wieder in seinem Klassenzimmeranzubringen. Valentin Abgottspon antwortete am21. September 2010, dass er diese Anweisungennicht erfllen werde.

    An einer gemeinsamen Sitzung der Schulkommissionsowie der Gemeindeprsidenten der betroenenSchulregion vom 28. September 2010 wurde be-schlossen, das Arbeitsverhltnis mit Valentin Abgott-spon mit sofortiger Wirkung zu beenden. Am 8. Okto-ber 2010 wurde Abgottspon das Kndigungsschrei-ben persnlich ausgehndigt.

    Mit Beschwerde vom 15. Oktober 2010 focht Abgott-spon diese Kndigung an und beantragte, den Entzugder aufschiebenden Wirkung aufzuheben und derenWiederherstellung anzuordnen. Mit Entscheid vom27. Oktober 2010 wies der Staatsrat das Gesuch umWiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab.Dagegen erhob Abgottspon am 2. November 2010

    Verwaltungsgerichtsbeschwerde bei der

    entlich-rechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts. Am28. Januar 2011 entschied das Kantonsgericht, dassdie Beschwerde abzuweisen sei.

    Mit Eingabe vom 4. Mai 2011 reichte Abgottspon eineRechtsverzgerungs- und -verweigerungsbeschwer-de beim Kantonsgericht ein. Mit Urteil vom 8. Juli2011 entschied das Kantonsgericht, dass die Verwal-tungsgerichtsbeschwerde wegen Rechtsverzgerungabzuweisen sei.

    Am 17. August 2011 entschied der Staatsrat, dass sei-ner Ansicht nach die Grnde gengten, die der Regio-nalrat vorgebracht hatte, um die fristlose Kndigungzu rechtfertigen.

    Gegen diesen Entscheid reichte Abgottspon am5. Oktober 2011 Verwaltungsgerichtsbeschwerdebeim Kantonsgericht ein.

    Am 5. Dezember 2011 replizierte Abgottspon und un-termauerte dabei insbesondere seine Beweismittel-antrge. Er fu?hrte erneut aus, dass man nicht auf dieProbleme im Zusammenhang mit seiner Nachqualifi-kation abstellen drfe, da es sich dabei bloss um einenachgeschobene Schutzbehauptung handle. Die Be-grndung der fristlosen Kndigung (er habe sich imTon vergrien, ultimative Forderungen gestellt unddie Schule brskiert) halte weder vor dem Hinter-grund der Meinungsusserungsfreiheit noch derTreuepflicht stand.

    Am 15. November 2012 entschied das Kantonsge-richt, dass die fristlose Entlassung durch die Regio-nalschule Stalden nicht gerechtfertigt war.

    SITTEN |Das Kantonsge-richt hlt sich bei derFrage der Rechtmssig-keit von Kruzifixen inKlassenzimmern vor-nehm zurck.

    Die Kruzifix-Frage hat im Fall

    Abgottspon die Gemter ammeisten erhitzt. Doch wie hatnun das Kantonsgericht in die-ser Sache entschieden? Eigent-lich gar nicht, um es kurz zumachen.

    Zur Frage der Rechtms-sigkeit von Kruzifixen in Klas-senzimmern ffentlicher Schu-len musste das Kantonsgerichtnicht abschliessend Stellungnehmen, heisst es im Gerichts-urteil. Den Grund sieht das Kan-tonsgericht darin, dass die Fra-ge nach der Rechtmssigkeit

    von Kruzifixen in Unterrichts-rumen ffentlicher Schulenselbst in Fachkreisen umstrit-ten sei. Zudem ist das Gerichtaufgrund der Akten davon aus-gegangen, dass das Verhaltenvon Abgottspon gegenber demBeschwerdegegner den Aus-

    schlag fr die fristlose Kndi-gung gegeben hat und nicht sei-ne Einstellung zur Religion

    Nicht per seunrechtmssigWichtig sei in diesem Zusam-menhang einzig gewesen, obsich Abgottspon den Anweisun-gen zu Recht oder zu Unrechtwidersetzt habe. Da aber die An-ordnung von Abgottspon, dieKruzifixe aus den von ihm zurLehrttigkeit genutzten Ru-men zu entfernen, nicht per se

    unrechtmssig sei, htte sich dieRegionalschule nicht in Sicher-heit wiegen drfen. Zudem ht-te Abgottspon das Kruzifix in sei-nem Klassenzimmer bereitsrund anderthalb Jahre vor derEskalation abgehngt. Die Regio-nalschule htte dies zur Kennt-

    nis genommen und geduldet.Angesichts der Tatsache,

    dass der Beschwerdegegner be-reits whrend anderthalb Jah-ren toleriert hatte, dass der Be-schwerdefu?hrer kein Kruzifixin seinem Klassenzimmer hn-gen hatte, ist nicht nachzuvoll-ziehen, weshalb und inwieferndies dem Beschwerdegegnernicht auch noch die weiterenMonate bis zum nchsten or-dentlichen Kndigungsterminzuzumuten gewesen wre,heisst es im Kantonsurteil.

    Ebenso verhalte es sich mit derForderung in Bezug auf die Be-freiung von Gottesdienstbesu-chen: Bereits vor der Eskalationder Meinungsverschiedenhei-ten der Parteien war der Be-schwerdefhrer vom Besuchvon Gottesdiensten befreit wor-

    den, weil seine Arbeitskollegenseine Klasse jeweils im Tauschgegen andere Ttigkeiten in dieMesse begleitet hatten.

    Auch das ist nicht nach-vollziehbar, warum es dem Be-schwerdegegner auf ein Malnicht mehr mglich gewesensein soll, den Status quo auf-rechtzuerhalten. Dass sich derBeschwerdegegner stattdessenzu einer fristlosen Kndigunghabe hinreissen lassen, sei des-halb ungerechtfertigt, hielt dasKantonsgericht fest. gse

    Fall Abgottspon | Das Kantonsgericht nimmt nicht abschliessend Stellung

    Zur Kruzifix-Frage

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    Walliser BoteFreitag, 16. November 201224

    WALLIS

    Wolf ttetSchafein ZeneggenOBERWALLIS | Ein Wolf hat inZeneggen sieben Schafe get-tet und in Ulrichen reisst einweiterer ein Hirschkalb.Die sieben getteten Milch-schafe von Ende Oktober inZeneggen im Vispertal gehenauf das Konto eines Wolfs. Dasbesttigen die jetzt vorliegen-den DNA-Analysen, wie Wild-biologe Urs Zimmermann vonder Dienststelle fr Jagd, Fi-scherei und Wildtiere des Kan-tons Wallis auf Anfrage sagt.Die Erstanalyse hat ergeben,dass es sich um einen Wolf ita-lienischer Abstammung han-delt. Ob es sich beim Angrei-fer um einen Wolf handelt, derbereits frher in der Regionumherstreifte, sollen weitereAnalysen zeigen.Binntaler Wolf in Ulrichen?

    In der Nhe von Ulrichen imObergoms wurde am 7. Novem-ber von der Wildhut ein gerisse-nes Hirschkalb entdeckt. UrsZimmermann geht aufgrundder vorgefundenen Riss- undFrassmuster am toten Tier da-von aus, dass das Wild von ei-nem Wolf gettet wurde. Einenweiteren Beweis fr die Prsenzeines Wolfes bei Ulrichen liefertlaut Zimmermann auch eineAufnahme einer Fotofalle einesChaletbesitzers in Ulrichen vom9. November. Auf dem Foto solleindeutig der Kopf eines Wolfeszu erkennen sein. DNA-Analy-sen sollen jetzt Informationenzur Herkunft des Tieres liefern.Es sei denkbar, dass es sich hierum den Binntaler Wolf handelt,

    der nach zahlreichen Schafris-sen in der Region Binntal nachMitte Sommer 2012 komplettvon der Bildflche verschwun-den ist. zen

    Poschiavo | Braunbr zertrmmert Glasscheibe und frisst eine Menge Kartoffeln

    M13 bricht in Ferienhaus einBraunbr M13 ist im Bndner Sd-tal Puschlav zwei Mal in ein be-wohntes Ferienhaus eingebrochenund hat ein grosses Durcheinan-der hinterlassen. Der eidgenssi-sche Jagdinspektor reist heuteFreitag ins Tal, um sich ein Bildvor Ort zu machen.

    Der in Graubnden eingewanderte Braun-br macht vor bewohnten Husern nicht

    mehr halt. Am Montag- und Dienstagabend

    dieser Woche drang das Raubtier in einerPuschlaver Maiensssregion auf rund 1700

    Metern in ein Ferienhaus ein und suchte

    nach Fressbarem.

    Ins Gebude gelangte er, indem er ei-ne Glastre zertrmmerte, wie Wildbiolo-

    ge Hannes Jenny vom Bndner Amt fr

    Jagd und Fischerei am Donnerstag auf An-frage zu einer Meldung des Online-Portals

    ilbernina.ch sagte. Der Br habe eine grosse

    Menge Kartoffeln gefressen und eine Un-

    ordnung hinterlassen.Das Haus ist zwar ganzjhrig be-

    wohnt, aber nur an Wochenenden. Unter

    der Woche geht der Bewohner auswrts ei-ner Arbeit nach. M13 drang schon in von

    Mauern oder Zunen umgebene Grten

    ein, noch nie jedoch in ein Gebude.

    Der oberste Schweizer Jger machtsich ein Bild von der Situation im Puschlav,

    wo die Proteste gegen die Anwesenheit des

    Braunbren bisher am lautesten waren.Auf der Tagesordnung steht vor allem eine

    Rckschau auf die letzten fnf Monate, die

    der Br im Sdtal verbrachte.

    Auch das aktuelle Eindringen vonM13 in das Ferienhaus werde thematisiert,

    sagte Jenny. Zur Frage, ob das Tier nun als

    Risikobr eingestuft werden muss, wolltesich Jenny nicht ussern. | sda

    Der Kanton hat die Beschwerde von Valentin Abgottspon gutgeheissen.

    CARTOON DER WOCHE

    VON GABRIEL GIGER

    AUSSERDEM

    GlckspilzDank einer Studie der Univer-sittsspitler Basel, Bern undZrich wissen wir seit ges-tern, dass auch NeugeboreneStress und Schmerz empfin-den. Ich war immer der Mei-nung, Kleinkinder wrden beider Geburt einfach vor lauterFreude schreien.Besonders schmerzhaft istdie Ankunft auf dieser Weltmit Untersttzung der Saug-glocke. Fast 40 Prozent derso geborenen Kinder zeigten

    in den ersten 24 Lebensstun-den starke Anzeichen vonSchmerzempfinden. BeiGeburten mit einem geplan-ten Kaiserschnitt waren es20 Prozent, bei den spontangeborenen Babys gar nur17 Prozent.Die wegen der Schmerzen h-here biochemische Stressant-wort der Suglinge steigertlaut der Studie potenziell dieWahrscheinlichkeit, im spte-ren Leben an Bluthochdruck,Diabetes oder Herz-Kreislauf-Problemen zu erkranken.Neugeborene werden alsoknftig Risikogruppen zuge-ordnet, bevor sie berhauptden ersten Atemzug machen.Da erinnert man sich natr-lich mit grosser Erleichterungdaran, dass man das Licht derWelt einst spontan erblickte.

    Herold Bieler (hbi)[email protected]

    Champagner-FrhstckSonntag, 18. November

    tonic-media.c

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    BURGERBAD.CH

    Prognose fr: Freitag,16.11.2012, 13 Uhr

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    WALLISWETTER.CH WALLIS WETTERREGIONEN HEUTE PROGNOSEN WALLIS

    EUROPA HEUTESCHWEIZ HEUTE

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    Samstag Sonntag Montag

    WetterlageEin Hochdruckgebiet mitZentrum ber der Ukra-ine bestimmt weiterhindas Wetter in der ganzenSchweiz. In der Hhe istdie Luftmasse trockenund fr die Jahreszeitmild, whrend im Flach-

    land eine feuchtkhleGrundschicht fr Hochne-bel sorgt.

    Region heuteNochmals ein wunder-schner Herbsttag! AmMorgen ist es im Tal-grund ziemlich frisch. ImTagesverlauf werden aberwieder bis zweistelligeWerte erreicht.

    AussichtenAm Samstag zu Beginnein weiterer strahlendblauer Himmel mit vielSonnenschein. Im Laufedes Nachmittags ziehen

    aus Westen einige Schlei-erwolken heran. In derHhe nur leichter Tem-peraturrckgang. In denAlpen Fhntendenz. AmSonntag mit Fhntendenzmeist sonnig und immernoch mild. Im Simplon-gebiet vermehrt bewlktund etwas Regen nichtausgeschlossen.

    Ozon g/m3Tagesmittel

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    h58-1

    Fiesch

    km

    h

    59-1

    Siders

    km

    h5130

    Sitten

    / / / /Brig-Glis -1 0 1 27 8 9 12

    PROFIL

    2000

    1000

    3000

    4000

    m . M. Heute Morgen

    -2

    3

    6

    9

    -3

    1

    6

    9

    km

    h590

    Monthey

    km

    h572

    Verbier

    Dienstag

    kmh

    Dublin12

    Nizza16

    Wien9

    82

    St. Gallen

    80

    Interlaken

    61

    Schaffhausen

    111

    Chur