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Plädoyer von Dipl. Bauing. FH Paul Bossert am 13.02.2013 vs. VWD Freiburg Kantonsgericht Freiburg, Az.: 602 2011 -107 Seite 1 von 60 Bauphysikalische Argumente auf wissenschaftlicher Grundlage der Thermodynamik *** Dipl.-Bauing. FH Paul Bossert vs. SIA-NORM 380/1

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Bauphysikalische Argumente

auf

wissenschaftlicher Grundlage

der

Thermodynamik

***

Dipl.-Bauing. FH Paul Bossert

vs.

SIA-NORM 380/1

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Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Herren Richter

Ich weiss sehr wohl, dass man Gesetze einhalten muss. Was aber soll man tun, wenn die Gesetze aufgrund von falschen Annahmen getroffen wurden?

Nun möchte ich Ihnen erläutern, wie ich dazu kom-me ein Gesuch zur Erprobung von einer energetisch in-stationären Massiv-Bauweise zu stellen. 1

Vor 50 Jahren (im Jahr 1963) dachte ich, dass man beheizte Gebäude mit zusätzlichen Wärmedäm-mungen versehen sollte. Ich evaluierte alle damals erhältlichen Wärmedämmstoffe, welche auf dem Markt erhältlich waren. Die meisten dieser Stoffe werden heute noch verkauft. Ich stellte fest, dass keiner der angebotenen Dämmstoffe für die Applika-tion als Perimeter-Dämmstoff (AWDS) geeignet war. Zusammen mit meinem Partner Dr. Bruno Sulser, damals noch bei Shell Schweiz, erkannten wir, dass nur der Baustoff „Hartschaum-Leichtbeton“ allen An-forderungen in der Praxis genügt. (EMPA Nr. 23330)

Bis zum Jahr 1968 erstellten wir einige Pilotanlagen, um die Tauglichkeit des Werkstoffes zu prüfen. Dann erstellten wir eine Fabrikationsanlage zur Her-stellung von Hartschaum-Leichtbeton in Spreiten-bach. In der Folge fabrizierten wir unter dem ge-

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schützten Markennamen SULBONIT den Werkstoff für über 250 Bauten. 2 Obwohl ich die Gebäude nach der heute noch gültigen Lehrmeinung plante, stellte ich fest, dass die angestrebten Energieziele nicht erreicht wurden. Die immer noch herrschende Lehrmeinung war falsch. Ab 1975 informierte ich die Institutionen: Eidgenössische Technische Hoch-schule (ETH), die Eidgenössische Materialprüfungs-anstalt (EMPA), den Schweizerischen Ingenieur- und Architekten Verein (SIA) sowie das Bundesamt für Energie (BFE heute UVEK). Diese Institutionen zeigten aber damals, wie auch heute, kein Interesse an meinen nachweisbaren Erkenntnissen.

Was passierte Massgebliches im Jahr 1978?

1. Der Bericht über die Gesamt-Energiekonzeption in der Schweiz (GEK-Bericht) wurde ohne weitere Konsequenzen vorgestellt. Die darin prophezeiten Szenarien waren nicht zielführend. Im ganzen GEK-Bericht war keine einzige Seite auszumachen, wel-che sich mit dem spezifischen Energieverbrauch von Gebäuden befasste. 3

2. Im Schweizerischen Ingenieurkalender schrieb ETH Professor Paul Haller, gleichzeitiger Chef an der EMPA, der Energieverbrauch von beheizten Hochbauten müsse immer in-stationär berechnet werden. 4

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3. im Herbst kündigte Shell die nicht-monetäre Schirmherrschaft zu meiner Firma auf. Ich hätte zwar alles richtig gemacht – so die Shell, der Bau-stoff sei super, denn der Direktor von Shell - Walter Räz – verwendete den Werkstoff auch bei seinem eigenen Einfamilienhaus in Egg, Kt. Zürich. Aller-dings, teilte man mir mit, dass die Shell zusammen mit BASF die deutschen Olefin-Werke betreibe, wo man Polystyrol herstelle. Die Shell selbst wisse nun, dass Polystyrol weit weniger tauglich sei als Hart-schaum-Leichtbeton, doch sie seien ausserstande diese Erkenntnisse im Bauwesen bekannt zu geben und letztendlich sei man ja noch Mineralölverkäufer. Diese Auskunft reichte, um meine Unternehmungen zu schliessen, welche auf mittlerweile zwei Fabrika-tionsanlagen angewachsen war. Damit war meine Investition von rund Fr. 10 Millionen „für die Katz“.

In der Folge informierte ich aber weiterhin die Wis-senschafts- und Bildungs-Institutionen in der Schweiz über die Untauglichkeit der vorgeschriebe-nen Wärmedämm-Massnahmen.

Dennoch traten am 1. März 1979 die Musternormen für Wärmedämmvorschriften des Bundes in Kraft. Fatalerweise wurde nur die Wärmeleitung favorisiert, die restlichen sieben energierelevanten Faktoren wurden dabei nicht beachtet. 5

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Hauptverantwortlich für die Doktrin in der Energie-Konferenz waren: Eduard Kiener, Michel Roux und Hans Luzius Schmid. 6

Die Konferenz hat sich darauf beschränkt, nur die Wärmedäm-mung der Gebäudehülle zu betrachten. Weitere Aspekte, wie sommerlicher Wärmeschutz, Wärmespeicherung, natürlicher und künstlicher Luftwechsel usw., wurden bewusst weggelassen. Sie sollen eventuell in einem späteren Zeitpunkt behandelt werden. Vier Tage später erhielt ich von Bundesrat Willi Ritschard den nachfolgenden Brief: 7

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Fazit: Die weggelassenen Aspekte wurden bis heute nicht behandelt und eine gründliche Abklärung erfolgte nie. Gleiches gilt für die Musterverordnung für kantonale Wärmedämmvorschriften, welche am 19. Mai 1980 von den Kantonen in Kraft gesetzt wurden. 8 Am 12. Februar 1980 fand in Bern eine Bespre-chung mit den untenstehenden Personen statt:

Ernst Nagel und ich legten eine Studie über Energie-Verbrauchs-Analysen (EVA) von über 520 Wohnun-gen und in-stationäre Energieberechnungen vor. Die Herren Professoren: H. Hauri, M. Berchtold, F. Kneubühl der ETHZ und Prof. T. Peters der UNI-

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Bern äusserten sich dahingehend, dass die Studie nachvollziehbar und richtig sei. Das interessierte die Herren E. Kiener BEW, R. Sagelsdorff EMPA und K. Meier SIA nicht. Sie beschlossen an der eingeschla-genen Doktrin festzuhalten, obwohl aus der Studie klar ersichtlich war, dass die herrschende Lehrmei-nung falsch war, weil der gemessene Energiever-brauch mit den Berechnungen nicht korrelierte. Ent-weder verschwand das Protokoll dieser Bespre-chung, oder es wurde überhaupt keines erstellt, was weit schlimmer wäre. 9 Der Einfluss der Sonneneinstrahlung wurde damals von der EMPA (R. Sagelsdorff) anhand einer nicht nachvollziehbaren Berechnung mit 6% beziffert. Ef-fektiv beträgt stattdessen der solare Gewinn bei gu-ten Bauten mit massiven Aussenwänden 40% bis 60%. Bewiesen wurde das unter anderem mit der „Bruchsaler Messung“ und mit einer Studie für das Amt für Bundesbauten im Jahr 1996. 10 Anschliessend verfasste der SIA die Empfehlung 380/1 „Energie im Hochbau“, welche im Jahr 1984 erstmals publiziert wurde. Es wurde ein Richtwert für Mehrfamilienhäuser von 25 kWh/m3a angestrebt, welcher wirtschaftlich sein soll und bei der Garantie-abnahme nach 2 Jahren müsse ein Vergleich zwi-schen gemessenen und projektierten Werten erfol-gen. Ein Energie-Verbrauchs-Vergleich mit Bauten der Jahrgänge 1850 bis 1930 erfolgte nicht, ansons-ten hätte man bemerkt, dass diese Altbauten sogar nur 20 kWh/m3a verbrauchen. Die Vergleiche nach zwei Jahren erfolgten ebenfalls nicht. Die Wirtschaft-

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lichkeit wurde nie überprüft. Einen Technologie-Paragraphen gab es - wie bei andern SIA-Normen - auch nicht. Am 27. April 1984 informierte ich alle Professoren der Abteilung I der ETHZ über die SIA-Empfehlung 380/1 „Energie im Hochbau“. Mit Schreiben vom 17. Mai 1984 an das Generalsekretariat des SIA, lehnte die Architekturabteilung der ETHZ die Empfehlung ab und stellte sich somit hinter meine Kritik. 11 Im Jahr 1985 erfolgte eine „Verlängerte Vernehm-lassung“, auf das Schreiben der ETHZ erfolgte keine Reaktion seitens des SIA und im Jahr 1987 erfolgte, nach einer nichtnachvollziehbaren „Erprobung der Empfehlung SIA V 380/1“, im Jahr 1988 die Empfeh-lung 380/1 „Energie im Hochbau“. Eine wissen-schaftliche Validierung, der in dieser Empfehlung vorhandenen Behauptungen, erfolgte nicht. 12 Im Jahr 1996 führte ich im Auftrag des Amtes für Bundesbauten (AFB) klimabezogene Energie-Verbrauchs-Analysen (EVA) von 10 Objekten in Bern durch. Die Altbauten der Baujahrgänge 1875 bis 1924 la-gen unter dem damaligen SIA Zielwert von 22 kWh/m3a. Die Objekte 1951 bis 1973 lagen trotz Wärmedämmungen weit über den SIA-Zielwerten. Nur ein neues Gebäude mit Kerndämmung, 1986 erstellt, lag zwar ebenfalls mit 19 kWh/m3a über dem neuen SIA Zielwert. Die Fassaden des Gebäudes waren nach 10 Jahren infolge Frosts bereits kaputt, und im Dachgeschoss war es im Sommer derart heiss, dass die Räume nicht benutzbar sind. 13

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Der damalige Bundesrat Kaspar Villiger schrieb mir:

Eine Klarstellung der kritisierten Fakten seitens des SIA erfolgte bis heute nicht. Die Reklamation des AfB an den SIA wurde negiert und das Bundesamt für Energie (BFE heute UVEK) war nicht in der Lage die Tragweite der Ergebnisse zu erkennen. 14

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Die Ergebnisse trug ich auch an der EMPA vor, eine Präsentation am Statusseminar vom 12.09.1996 an der ETHZ wurde von der „Koordination Wärmefor-schung im Hochbau“ (KWH), Herrn Mark Zimmer-mann EMPA, abgelehnt. 15 Im ähnlichen Zeitraum wurde Herr Prof. C.A. Roulet von der ETH-Lausanne (EPFL) beauftragt, die Eu-ropäische Norm EN 832 als Grundnorm für alle EU-Staaten zu verfassen. 16 Das Ergebnis war lächerlich, weil ein zulässiger Energieverbrauch von rund 30 kWh/m3a vorgegeben wurde, welcher mit einer Abweichung von +- 43.3 % massgeblich wäre. Das ist etwa so genau wie Wür-feln oder Kaffeesatz lesen. 17 Anschliessend reklamierte ich diese unprofessionel-le Handlungsweise beim damaligen Präsidenten der ETHZ, Herrn Professor Jakob Nüesch dahingehend, dass diese EU Norm 832 die Schweiz erst verlassen dürfe, wenn sie experimentell von der ETHZ und der EMPA validiert wäre. Anlässlich der Sitzung vom 10.02.1997 trug ich in Anwesenheit der Herren Pro-fessoren, Spieker, Schmitt und Keller meine Rekla-mationen vor. Herr Professor Bruno Keller hintertrieb anschliessend das Vorhaben der Validierung der EU-Norm 832 und diese wurde ungeprüft nach Brüssel gesendet. Eine Schande für die ETH! Prof. Bruno Keller war es auch, der erstmals an der ETHZ verfügte, dass meine Vorträge an der ETH am 8. und 15.12.2004 der Zensur zum Opfer fielen. 18

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Im Jahr 2001 erfolgte die Anhebung der Empfehlung zur Norm SIA 380/1, ohne dass sie mit wissen-schaftlichen Experimenten seitens der ETH und der EMPA unterlegt wurde. Meine diversen Eingaben und Einsprachen anlässlich der Vernehmlassung wurden wie in der Vergangenheit immer negiert. In der im Jahr 2007 überarbeiteten Norm wurden die U-Werte verschärft, welche nur 1 Jahr später erneut angehoben wurden und künftig noch weiter angeho-ben werden. 19 Seitens der Institutionen ETH, EMPA, SIA und UVEK hat man bis heute nicht erkannt, dass der U-Wert der Hyperbeltragik folgt. Nach 4 cm bis 6 cm Dämmstoffstärke ist die Effizienz nicht mehr gewähr-leistet, falls die U-Wert-Theorie richtig ist und taugli-che Dämmstoffe am Markt erhältlich sind. Da beides nicht der Fall ist, kann mit derartigen Konstruktionen niemals energiesparend gebaut werden. Eine Korre-lation zwischen U-Wert-Summe bei einem Gebäude und dem Energieverbrauch desselben besteht nicht! Sehr geehrte Herren Richter, es handelt sich hier um einfaches Bruchrechnen auf der Stufe der Pri-marschule, welches offensichtlich von den obenge-nannten Institutionen nicht mehr beherrscht wird! 20 Die SIA-Norm 380/1 ist deshalb falsch, weil sie nur den U-Wert favorisiert und die restlichen 7 energie-relevanten Faktoren wie: Wanddicke, Wärmespei-cherung, Strahlungsaufnahme, Oberflächenstruktur,

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Feuchtigkeitsverhalten, Wärmebrücken und Wärme-eindring-Geschwindigkeit negiert. 21 Einer der besten Experimentalphysiker der BRD, Professor P.M. Weinspach, UNI-Dortmund, schrieb in einem Debattenbeitrag vom 05.10.2001 an „tec21“, der Hauszeitschrift des SIA:

„So bleibt nur, Herrn Bossert ein langes Leben zu wünschen, damit er die Chance hat, viel-leicht doch noch erleben zu dürfen, dass die Gesetze der Thermodynamik auch in der Bau-physik "gültig" werden.“

Diese Änderung der Thermodynamischen Gesetze ist beim SIA bis heute nicht eingetreten und ich lebe noch! 22 Sehr geehrte Herren Richter Hier geht es um rund 50% der in der Schweiz ver-brauchten Energie! Hätten mich die Bildungsinstitu-tionen der Schweiz und das Bundesamt für Energie im Jahr 1975 ernst genommen, so würden wir heute nur die Hälfte an Heizenergie verbrauchen. Doch die damals und bis heute noch immer involvierten Per-sonen halten an ihrer Doktrin der favorisierten U-Wert-Theorie fest. Frau Bundesrätin Leuthard ist über meine Interven-tionen informiert. Da sie beratungsresistent ist, wird sie „ihre Energiewende“ niemals realisieren können.

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Gleiches gilt für Herrn Staatsrat Dr. jur. Beat Vonlan-then, der in HK-Gebäudetechnik 1/13 im Zusam-menhang mit der Energiewende behauptet: „Wir glauben, dass unsere Ziele machbar sind“. Da ich über alle Belange der angestrebten Energiewende ausreichende Erfahrung besitze, weiss ich, dass „dieser Glaube“ niemals funktionieren wird. 23 Herr Vonlanthen und seine Mitarbeiter schwören in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Januar 2012, dass die SIA-Norm 380/1 das Mass aller Dinge und un-bedingt einzuhalten sei. Dabei wird vergessen, dass sich die Norm-Berechnungen weit weg vom Energie-Verbrauch befinden. Herr Vonlanthen pocht auf Ein-haltung der Gesetze, welche bis heute nicht wiss. validiert sind. Bezahlt Herrn Vonlanthen den Scha-den an der Gebäudesubstanz und kommt er auch für den Mehrverbrauch der Heizenergie auf? Die SIA Energiekommission schreibt in „tec21“ am 13.07.2012: 24

„Das Wissen über den Gebäudepark Schweiz ist allerdings noch sehr dürftig. Es gibt wenige Zah-len und Abschätzungen zum Heizwärmebedarf. Auch ist kaum bekannt, wo bereits energetische Anstrengungen unternommen wurden und was deren Nutzen ist. Ein Monitoring als Teil des Massnahmenpakets der Energiestrategien 2050 des Bundes müsste also erst aufgebaut wer-den.“

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Sehr geehrte Herren Richter Dies kommt einer Bankrotterklärung bezüglich der „Energiewende“ und der Brauchbarkeit der SIA-Norm 380/1 gleich. Gleichwohl ist niemand an meinen Fakten interes-siert, welche ich seit 50 Jahren vorweisen kann. Energiesparen, vor allem im Gebäudebereich, inte-ressiert effektiv niemanden. Die Forschung wurde vor 50 Jahren ausgesetzt, eine Energie-Verbrauchs-Kontrolle erfolgte nie. Die Interessenlosigkeit der öf-fentlichen Hand wird durch das Fernbleiben der Volkswirtschaftsdirektion bei dieser Verhandlung bestätigt. 25 Am 26.08. 2009 habe ich Herrn Vonlan-then über alle hier genannten Fakten orientiert. Er fand es nicht abwegig, dass der Staat anstatt vorzu-schreiben wie und mit was gebaut werden muss, le-diglich eine Energie-Verbrauchs-Leistung in W/m3°C bzw. W/m3K vorschreibe, welche einfach kontrolliert und auch geahndet werden kann. Möglicherweise hat er den Gesprächsinhalt mittlerweile vergessen? Offensichtlich rechnet man damit, dass Sie, sehr geehrte Herren Richter, dem Juristen Dr. Beat Von-lanthen keine Steine in den Weg legen. Gerade deshalb beantrage ich, dass Sie mein Gesuch zur Erprobung energetisch in-stationärer Massivbauwei-se, als wissenschaftl. Forschungsbeitrag gutheissen. Besten Dank 13. Februar 2013, CH-Oetwil an der Limmat Paul Bossert

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Plädoyer von Dipl. Bauing. FH Paul Bossert am 13.02.2013 vs. VWD Freiburg Kantonsgericht Freiburg, Az.: 602 2011 -107 

 

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