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Arbeitskreis ENERGIEWENDE BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN Bezirksvorsitzender: Martin Ehrenhuber Höhenweg 28, 82541 Münsing Telefon: 0177-2134315 Telefax: 08177 / 9987-46 E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle CSU BV Oberbayern: Adamstr. 2, 80636 München E-Mail: [email protected] 04. September 2014 An die Abgeordneten der CSU Fraktion im Bayerischen Landtag Zur Information an alle Abgeordneten der CSU Fraktion im Deutschen Bundestag Sehr geehrte Damen und Herrn Stimmkreisabgeordnete der CSU Fraktion im Bayerischen Landtag, hiermit reicht der CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) Oberbayern folgende RESOLUTION zur Drucksache 17/2137 a) gegen den Gesetzentwurf größerer Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung, sog. 10H-Regelung b) gegen den geplanten Stichtag c) für eine Ausnahme von 10H bei Repowering von Bestandsanlagen ein. Begründung: 1. Bayerisches Energiekonzept Das Vorhaben, eine 10H-Mindestabstandsregelung gesetzlich festzulegen, widerspricht den Zielen des gültigen Bayerischen Energiekonzeptes „Energie innovativ“, das am 24.5.2011 von der Bay. Staatsregierung beschlossen wurde und einen Wind-Anteil an der Stromproduktion von 6%-10% entsprechend 5-9 TWh/a durch den Bau von 1.000 bis 1.500 Windkraftanlagen vorsieht.

2014-09-04 Csu Ake Obb - Resolution 10h

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Page 1: 2014-09-04 Csu Ake Obb - Resolution 10h

Arbeitskreis

ENERGIEWENDE

BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN

Bezirksvorsitzender:

Martin Ehrenhuber

Höhenweg 28, 82541 Münsing

Telefon: 0177-2134315

Telefax: 08177 / 9987-46

E-Mail: [email protected]

Geschäftsstelle CSU BV Oberbayern:

Adamstr. 2, 80636 München

E-Mail: [email protected]

04. September 2014

An die Abgeordneten

der CSU Fraktion im Bayerischen Landtag

Zur Information an alle Abgeordneten

der CSU Fraktion im Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herrn Stimmkreisabgeordnete

der CSU Fraktion im Bayerischen Landtag,

hiermit reicht der CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) Oberbayern folgende

RESOLUTION

zur Drucksache 17/2137

a) gegen den Gesetzentwurf größerer Mindestabstände von Windrädern

zur Wohnbebauung, sog. 10H-Regelung

b) gegen den geplanten Stichtag

c) für eine Ausnahme von 10H bei Repowering von Bestandsanlagen

ein.

Begründung:

1. Bayerisches Energiekonzept

Das Vorhaben, eine 10H-Mindestabstandsregelung gesetzlich festzulegen, widerspricht den

Zielen des gültigen Bayerischen Energiekonzeptes „Energie innovativ“, das am 24.5.2011 von der

Bay. Staatsregierung beschlossen wurde und einen Wind-Anteil an der Stromproduktion von

6%-10% entsprechend 5-9 TWh/a durch den Bau von 1.000 bis 1.500 Windkraftanlagen vorsieht.

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2. Ökologie

Die Windenergie ist die wirtschaftlichste und mächtigste erneuerbare Energie. Sie ist ökologisch

und hat den geringsten spezifischen Flächenbedarf sowie geringe Recycling-Kosten.

3. Landschaftsbild

Wenn von Gegnern der Windkraftanlagen von einer „Verspargelung“ der Landschaft gewarnt

wird, so ist festzustellen, dass Windkraftanlagen von immer mehr Menschen als ästhetisch emp-

funden werden, während sie der Anblick gewaltiger Strom-Trassen-Masten stört und ängstigt.

Sollte der Bau von WKA in Bayern zum Erliegen kommen, drohen unseren Bürgern neue Über-

landtrassen für den Stromtransport nach Bayern. Die geplante 10H-Regelung konterkariert damit

das Ziel des Gesetzesvorhabens, das Landschaftsbild zu erhalten.

4. Bürgerbeteiligung

„Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie von Bürgern und Wirtschaft mitgetragen wird“,

so die Staatsregierung in der Begründung (Drucksache 17/2137, Seite 6, A. Allgemeines) zur Ge-

setzesvorlage. Die Anhörung am 4. Juli 2014 im Bayerischen Landtag hat eine überwältigende Ab-

lehnung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung gebracht. Die Stellungnahmen fast aller gesell-

schaftlichen, wirtschaftlichen und kommunalen Gruppierungen widersprechen mit großer Klar-

heit der 10H-Regelung. Ihre Meinung ist – gemäß der Begründung zur Gesetzesvorlage – als

Grundlage für eine Entscheidung gegen „10H“ zu respektieren.

5. Einsprüche

Die Staatsregierung begründet die geplante 10H-Regelung mit einer „Befriedung“ der Auseinan-

dersetzungen. Das Gegenteil wird der Fall sein. Aus vielen Stellungnahmen sprechen juristische

Bedenken zur Rechtmäßigkeit der 10H-Regelung. Es ist daher mit einer Vielzahl von Einsprüchen

und Rechtsverfahren zu rechnen.

6. Bestandsschutz

Die Gemeinden haben zur raschen Umsetzung der Energiewende seit 2011 z.T. enorme Vorleis-

tungen in Form von Planungen, der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und von finanziellen

Investitionen erbracht. Die geplante 10H-Regelung würde viele dieser Planungsinvestitionen ver-

nichten, künftige Konzentrationsflächenplanungen erschweren und damit die Nutzung der Wind-

energie behindern. Zu fordern ist grundsätzlich ein Bestandsschutz für die bestehenden Regio-

nalpläne und kommunalen Konzentrationsflächen. Als Stichtag für das Inkrafttreten einer wie

auch immer gearteten Regelung ist der 4. 2. 2014 daher nicht akzeptabel. Wir schlagen daher vor,

als Stichtag den Tag des Inkrafttretens der Gesetzesänderung zu wählen.

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7. Repowering

Jede kommende gesetzliche Regelung muss aus Gründen des Bestandsschutzes, der nachgewie-

senen Raumverträglichkeit und Bürgerakzeptanz die Möglichkeit sichern, die mehr als 400 in

Bayern bereits in Betrieb befindlichen und mit durchschnittlich 1,3 MW relativ leistungsschwa-

chen WKA durch höhere und leistungsstärkere WKA zu ersetzen (Repowering). Bereits jetzt sind

WKA mit 7,5 MW Leistung in Erprobung. Ihr Einsatz würde beim Repowering allein der vorhande-

nen Anlagen den Beitrag der Windenergie zur Stromerzeugung in Bayern in Verbindung mit ihrer

höheren Volllaststundenzahl etwa verzehnfachen. Der AKE fordert daher, dass beim Repowering

die 10 H-Regel nicht angewendet wird und die vorhandenen Standorte entsprechend effektiv ge-

nutzt werden können.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der CSU Fraktion:

Wir fordern Sie aus den genannten Gründen auf, den Gesetzesentwurf zu „10H“ abzulehnen. Wenn 10H

dennoch verabschiedet wird, so fordern wie Sie auf, zu bewirken, dass das Repowering von bestehen-

den WEA von der 10H Regelung ausgenommen wird und weiterhin, dass der angedachte Stichtag auf

den Tag des Inkrafttretens der Gesetzesänderung fällt.

Bitte entscheiden Sie rein und frei nach Sachlage, ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen sowie in ihrer

Verantwortung gegenüber den BürgerInnen und den nachkommenden Generationen sowie einer maxi-

mal möglichen Energieautonomie Bayerns.

Bei der Energiewende darf es zu keinem Vertrauensverlust in den Kommunen und in der Bevölkerung

kommen. Die CSU war immer eine Partei, auf die sich in der Vergangenheit die bayerischen Bürgerinnen

und Bürger verlassen konnten und die ihre Ziele verlässlich umgesetzt hat. Lassen Sie uns diesen Kurs in

der Energiewende fortsetzen.

Herzliche Grüße

i.A. Martin Ehrenhuber

Bezirksvorsitzender CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) Oberbayern

Mitglied im AKE Landesvorstand