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Kindergartenbedarfsplan 2016 bis 2018

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Kindergartenbedarfsplan

2016 bis 2018

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Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach

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Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ........................................................................................................................................................... 4 2 Wissenswertes zu den gesetzlichen Regelungen und Strukturen ................................................................5 2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rechtsansprüche ............................................................................................. 5 2.2 Regelungen zur Finanzierung ........................................................................................................................... 5 2.3 Betreuungsformen und Betreuungszeiten .................................................................................................... 6 3 Bestandsaufnahme ............................................................................................................................................ 7 3.1 Altersstruktur der Kinder ................................................................................................................................. 7 3.2 Aktuelle Belegung der Einrichtungen ............................................................................................................. 7 3.3 Aktuelle Betreuungsquoten im Vergleich ...................................................................................................... 9 3.4 Angebot an weiteren Betreuungsformen ....................................................................................................... 9 3.5 Nutzung der verschiedenen Betreuungsformen ......................................................................................... 10 3.6 Nachmittagsbetreuung .................................................................................................................................... 12 3.7 Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf .................................................................................................................. 13 3.7.1 Kinder mit Behinderungen ........................................................................................................ 13

3.7.2 Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen ......................................................................... 14

3.8 Zufriedenheit der Eltern – Ergebnisse der Elternumfrage ........................................................................ 14 3.8.1 Zufriedenheit der Eltern mit den Betreuungsmodellen ............................................................ 14

3.8.2 Zufriedenheit der Eltern mit der Verpflegung .......................................................................... 15

3.9 Personalstand in den Einrichtungen .............................................................................................................. 15 3.10 Kosten der Kindertagesbetreuung in Weissach ........................................................................................... 15 3.10.1 Kostenverteilung aus dem Jahr 2015 ......................................................................................... 15

3.10.2 Gebühren ................................................................................................................................... 16 4 Bedarfsermittlung ............................................................................................................................................ 17 4.1 Bedarf an Betreuungsplätzen ......................................................................................................................... 17 4.2 Besondere Faktoren bei dem Bedarf an Krippenplätzen........................................................................... 18 4.3 Tatsächlicher Bedarf an Ganztagesplätzen ................................................................................................. 18 4.4 Nachmittagsbetreuung ................................................................................................................................... 20 4.5 Betreuungsbedarf bei Schulkindern .............................................................................................................. 21 4.6 Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf .................................................................................................................. 21 4.6.1 Kinder mit Behinderungen ........................................................................................................ 21

4.6.2 Bedarf an Sprachförderung ....................................................................................................... 21 5 Planung der notwendigen Vorhaben ..............................................................................................................22 5.1 Bedarfsplanung - allgemeine Überlegungen .............................................................................................. 22 5.2 Planungsverfahren für den Bedarf an Betreuungsplätzen ....................................................................... 22 5.3 Personal in den Einrichtungen und Leitungsfreistellung ........................................................................... 22 5.4 Regelungen zur Verpflegung .......................................................................................................................... 23 5.5 Vergabeverfahren und Änderung der Betreuungszeit ............................................................................... 23 5.6 Umgang mit Betreuungsbedarf von Kindern unter einem Jahr ................................................................ 23 5.7 Flexible Betreuungsmodelle .......................................................................................................................... 23

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5.8 Platzsharing in Krippe und / oder Kindergarten ......................................................................................... 24 5.9 Waldkindergarten ............................................................................................................................................ 24 6 Bedarfsplanung für die einzelnen Kindertageseinrichtungen ....................................................................25 6.1 Bedarf für Flacht .............................................................................................................................................. 25 6.2 Bedarf für Weissach ........................................................................................................................................ 26 7 Zusammenfassung der Vorhaben ................................................................................................................. 267 8 Literaturverzeichnis ........................................................................................................................................ 28

Ihr Ansprechpartner: Philipp Ziegler Sachgebietsleiter Kinder, Jugend & Familie Tel.: (07044) 9363-160 Fax: (07044) 9363-9160 E-Mail: [email protected]

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1 Einleitung Nach wie vor ist das Thema Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege ein sehr wichtiges gesellschaftspolitisches Thema. In den letzten Jahren war der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder von ein bis drei Jahren in aller Munde. Damit einher geht die Diskussion über den Fachkräftemangel im Erziehungsbereich. Im Gebiet der Kindertagesbetreuung hat sich die Perspektive von der Kindertagesstätte (KiTa) als Betreuungseinrichtung hin zu einer Bildungseinrichtung gewandelt. Vielerorts muss der Spagat zwischen unterbesetzten Einrichtungen und einem kontinuierlich steigendem Qualitätsanspruch gewahrt werden. Immer mehr Familien entscheiden sich dazu, ihr Kind bereits im Alter von einem Jahr betreuen zu lassen, um wieder in den Beruf einsteigen zu können. Daher spielt das Betreuungsangebot der Gemeinde eine wich-tige Rolle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Situation in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach. Einerseits wird erhoben, ob die Rechtsansprüche gewährleistet sind und die Angebote dem Bedarf der Familien entsprechen. Andererseits gibt er einen Ein-blick in die pädagogischen Qualitätsmerkmale. Die Auswertung der Betreuungssituation von Kindern zwischen einem und zehn Jahren orientiert sich an den Strukturen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Die Auswer-tung bezieht folgende Altersgruppen in den einzelnen Ortsteilen Weissach und Flacht mit ein: Krippenkinder (1 bis 3 Jahre) Kinder im Kindergarten (3 bis 6 Jahre) Schulkinder (7 bis 10 Jahre)

Ziel der Bedarfsplanung ist es, einen Überblick über die aktuelle Betreuungssituation in der Gemeinde Weissach zu erhalten (Bestandsaufnahme). Dabei wird herausgearbeitet, ob die gesetzlich vorgeschrieben-en Rechtsansprüche der Kinder und Familien gegeben sind und ob die aktuell zur Verfügung stehenden Plätze und Betreuungszeiten für den Bedarf der Familien ausreichen. Die Nutzung der Betreuungszeiten an den Nachmittagen fließt ebenso mit ein. Daten zum aktuellen Stand des Personals in den Einrichtungen sowie die Kostenstrukturen in der Kinder-tagesbetreuung wurden in die Auswertungen ebenfalls mit einbezogen. Um einen Überblick über die Grund-lagen der Bezuschussung durch das Land zu erhalten, gibt es zu Beginn einen kurzen Einblick in dieses Thema. Ziel ist es, dadurch die Ergebnisse besser einordnen zu können. Um ein möglichst genaues Bild zu erhalten, wurde im Rahmen der Bedarfsanalyse im März 2016 eine umfangreiche Elternbefragung durchgeführt. Der Rücklauf der Fragebögen betrug 37 %. Die Eltern konnten neben ihrem persönlichem Betreuungsbedarf Rückmeldungen zu den aktuellen Betreuungsmodellen sowie zur Verpflegung in den Einrichtungen geben. Die Ergebnisse der Erhebung fließen in die Auswertung genauso mit ein, wie aktuelle Daten zur Belegung in der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege. Im Abschnitt zur Bedarfsermittlung steht der benötigte Umfang an Betreuungsplätzen in der Kinder-tagesbetreuung bis zum Kindergartenjahr 2017 / 2018 im Mittelpunkt. Grundlage dafür bilden die Geburten-zahlen in der Gemeinde Weissach aus den vergangenen Jahren. Zudem fließen die ausgewerteten Rückmel-dungen der Eltern aus der Befragung in die Bestandsaufnahme mit ein.

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2 Wissenswertes zu den gesetzlichen Regelungen und Strukturen

2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rechtsansprüche Die stetige und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Betreuungsangebote erfordert eine sorg-fältige kontinuierliche örtliche Bedarfsplanung. Sie ist sowohl Grundlage für die Förderung der freien Träger als auch das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen und damit eine wesentliche Vor-aussetzung, um den unterschiedlichen örtlichen Verhältnissen und Versorgungsstrukturen noch besser gerecht werden zu können. § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine Kindergartenbedarfsplanung zu betreiben, um auf ein ausreichend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Die Erstellung einer örtlichen Bedarfsplanung ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO). Da es in der Gemeinde Weissach bislang, aus nicht nachvoll-ziehbaren Gründen, keine Kindergartenbedarfsplanung gegeben hat, stellt der vorliegende Bericht den ersten Kindergartenbedarfsplan der Gemeinde Weissach dar. Dieser wurde in der Sitzung des Gemein-derates am 13.06.2016 verabschiedet und wird jährlich fortgeschrieben. Das Leistungsangebot soll sich nach § 22 a achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) pädagogisch und orga-nisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Auf Landesebene sind die Bestimmungen im KiTaG geregelt. Für Kinder im Kindergartenalter (drei bis sechs Jahre) besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kinder-gartenplatz. Es ist darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht. Für Kinder unter drei Jahren sowie für schulpflichtige Kinder sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Seit August 2013 haben auch Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. § 3 Abs. 2 KiTaG regelt darüber hinaus, dass die Gemeinde darauf hinzuwirken hat, dass ein bedarfs-gerechtes Angebot an Plätzen für Kinder vorzuhalten ist, die das erste Lebensjahr noch nicht voll-endet haben. Die Gemeinde und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dabei nach § 3 Abs. 2 a KiTaG im Rahmen ihrer Planung zu berücksichtigen, dass auch ein Bedarf gedeckt werden kann, der kurzfristig entsteht. Die Kommune kann grundsätzlich Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in dem Umfang er-heben, die eine angemessene wirtschaftliche Belastung der Familien gewährleisten. Dabei ist nach § 6 KiTaG die Anzahl der Kinder in der Familie zu berücksichtigen. Die Höhe der Gebühren regelt das Kommunalabgabengesetz bzw. die örtlichen Satzungen.

2.2 Regelungen zur Finanzierung

In der Änderung des KiTaG von 2009 wurde die Fördersystematik für Träger von Kindertageseinrich-tungen vereinheitlicht. Die Systematik der finanziellen Zuschüsse des Landes an die Gemeinden erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) nach dem Prinzip „Geld folgt den Kindern“ ent-

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sprechend der §§ 29 b und 29 c FAG. Die Gemeinden erhalten folglich Gelder nach der Zahl der in ihrem Gebiet betreuten Kinder differenziert nach Alter und durchschnittlicher Betreuungszeit. Die Förderung setzt sich dabei folgendermaßen zusammen: Mindestens 63 % der Betriebskosten für Kindergärten und altersgemischte Gruppen (§ 8 Abs. 2

KiTaG) Mindestens 68 % für Kinderkrippen (§ 8 Abs. 3 KiTaG) Die Standortgemeinde erhält entsprechend dem interkommunalen Kostenausgleich nach § 8 KiTaG für auswärtige Kinder, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, einen Kostenausgleich von der Wohnsitzgemeinde. Für die Förderung der Kindertagespflege ist das Jugendamt zuständig. Der Personalschlüssel in den Einrichtungen ist ebenfalls im Kindergartenbetreuungsgesetz geregelt. In einer Verordnung vom 10.12.2010 wurde eine stufenweise Erhöhung des Personalschlüssels bis 2012 beschlossen. Der Mindestpersonalschlüssel wird je beantragter Gruppe berechnet und ist von Fakto-ren, bspw. dem Alter der Kinder, den Öffnungszeiten, den Anwesenheitszeiten der Kinder sowie Schließ- und Urlaubstagen abhängig.

2.3 Betreuungsformen und Betreuungszeiten

Die folgende Übersicht soll helfen, die Ausführungen dieses Berichts inhaltlich einordnen zu können: Kinderkrippe: Betreuungsangebot für Kinder von ein bis zwei Jahren Kindergarten: Betreuungsangebot für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt Hort / Kernzeit / Schülerbetreuung: Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Kindertagespflege: Betreuungsangebot für Kinder bei einer Tagesmutter / Tagesvater, alle Altersgruppen sind möglich Regelbetreuung / verlängerte Öffnungszeit (VÖ): 30 Stunden bzw. 35 Stunden Betreuungszeit pro Woche, teilweise mit Mittagspause, in denen die Kinder abgeholt werden. Ganztagesbetreuung (GT): 40 Stunden bzw. 50 Stunden Betreuungszeit pro Woche mit durchgängiger Öffnungszeit

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3 Bestandsaufnahme

3.1 Altersstruktur der Kinder

Absolute Kinderzahlen der Gemeinde Weissach von 2015 bis 2018

Gemeinde Weissach gesamt 2015 / 2016 2016 / 2017 2017 / 2018

Alter der Kinder 0 - 1 79 73 73

1 - 2 (Krippe) 138 144 152

3 - 6 (Kiga) 273 283 282

7 - 10 (Schule) 267 275 281

Summe 757 775 788 Quelle: Einwohnermeldeamt

Die Geburtenraten in Weissach & Flacht bleiben bei einer leicht steigenden Tendenz von insgesamt etwa 4 % bis 2018 relativ konstant. In den letzten zehn Jahren (2004 bis 2014) ist die Geburtenrate mit 12,9 % etwas stärker gestiegen als der Durchschnitt im Landkreis Böblingen (8,1 %). Für die Prognose der Geburten in Weissach bis 2018 wurde ein Mittelwert der jeweils letzten drei Jahre gebildet. Kinder aus Flüchtlingsfamilien könnten in den kommenden zwei Jahren zu einer leicht steigenden Nachfrage in den Kindertageseinrichtungen beitragen. Die Entwicklung bei der Anschlussunterbring-ung ist jedoch aktuell sehr schwer einzuschätzen. Mittelfristig sind keine Neubaugebiete geplant, die die Zahl der Geburten bis 2018 signifikant ansteigen lassen könnten. Daher können diese Zahlen relativ gut zur Kalkulation des Bedarfs in den kommenden Jahren verwendet werden.

3.2 Aktuelle Belegung der Einrichtungen

Die folgenden Tabellen zeigen die Belegung der Kindertageseinrichtungen in Weissach & Flacht im Jahr 2016. Die Tabellen stellen die drei Altersgruppen getrennt dar.

Krippenplätze (Kinder 1 bis 2 Jahre)

Ortsteil

Weissach Ortsteil Flacht

Gemeinde Weissach gesamt

Krippenplätze verlängerte Öffnungszeit (30 / 35 Stunden pro Woche) 10 15 25

Krippenplätze Ganztags (40 / 50 Stunden pro Woche) *

50 0 50

Summe vorhandener Plätze 60 15 75

belegte Plätze (01.07.2016) 55 11 66

Auslastung (01.07.2016) 92 % 73 % 88 % * davon ab 01.06.2016 insgesamt 20 Belegplätze Porsche

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Ganztagesplätze werden für Krippenkinder werden in Weissach ausschließlich in der Ferry-Porsche-KiTa angeboten.

Kindergartenplätze (Kinder 3 bis 6 Jahre)

Ortsteil

Weissach Ortsteil Flacht

Gemeinde Weissach gesamt

Kindergartenplätze verlängerte Öffnungszeit (30 / 35 Stunden pro Woche) 125 60 185

Kindergartenplätze Ganztags (40 / 50 Stunden pro Woche) *

95 50 145

Summe vorhandener Plätze 220 110 330

belegte Plätze (01.07.2016) 190 89 279

Auslastung (01.07.2016) 86 % 81 % 84 % * davon 20 Belegplätze Porsche für auswärtige Kinder

Insgesamt ist zu erkennen, dass die zur Verfügung stehenden Plätze zu 84 % ausgelastet sind. Da aktuell sowohl für Krippen- als auch für Kindergartenkinder ausreichend Betreuungsplätze in der Gemeinde Weissach zur Verfügung stehen, sind die Rechtansprüche vollumfänglich gewährleistet.

Hort (Schulkinder)

Ortsteil Weissach

Ortsteil Flacht

Gemeinde Weissach gesamt

Hortgruppe (25 Stunden pro Woche) 50 25 75

belegte Plätze (01.07.2016) 48 16 64

Auslastung (01.07.2016) 96 % 64 % 85 %

zusätzliche Plätze in der Kernzeitbetreuung

93

Summe Plätze für Schulkinder 168

Auch hier ist zu erkennen, dass für Schulkinder ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Bei der Schulkindbetreuung gibt es eine Vielzahl an Modellen, die von den Familien gebucht werden können. In diesem Rahmen wird Platzsharing angeboten, d.h. dass in einigen Fällen ein Betreuungs-platz von zwei Kindern belegt wird. Die Erhebung der Betreuungsplätze für Schulkinder gestaltet sich insofern schwierig, da häufig nicht von zur Verfügung stehenden Plätzen gesprochen werden kann, wie bei klassischen Kindertagesein-richtungen. In der Schulkindbetreuung gibt es unterschiedliche Modelle, wie bspw. Kernzeit oder Hort, die nicht im direkten Vergleich zu den Plätzen in Kindergärten und Krippen gesehen werden können.

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3.3 Aktuelle Betreuungsquoten im Vergleich

Die folgende Tabelle gibt einen vergleichenden Überblick über den prozentualen Anteil der Kinder in der Bevölkerung, die Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen.

Die Betreuungslandschaft in Weissach ist insgesamt sehr gut aufgestellt. Wenn man die Betreuungs-quoten mit dem Landkreis Böblingen vergleicht, dann liegt Weissach im Bereich von Kinderkrippen mit einer Quote von 32 % im Jahr 2016 höher als der Durchschnitt des Landkreises Böblingen und höher als der Landesschnitt. Lediglich 8 von 27 Gemeinden im Landkreis konnten 2015 höhere Betreuungsquoten als Weissach aufweisen. Damit liegt die Gemeinde im Vergleich im vorderen Drittel. Die Antworten in den Fragebögen bestätigen die aktuelle Betreuungsquote. Das vorhandene Platzangebot für Kinder zwischen drei und sechs Jahren beträgt etwa 111 %. Das be-deutet, dass Weissach in dieser Altersgruppe ein Platzangebot vorhält, das die Zahl der Kinder in der Altersgruppe übersteigt. Es herrscht folglich ein Überangebot vor. Wenn man die zu viel vorgehaltenen Plätze mit der Gesamtsituation im Landkreis Böblingen vergleicht, dann ist das nicht ungewöhnlich. Im Jahr 2015 lag das Platzangebot im Kindergartenbereich bei 125,1 %.

3.4 Angebot an weiteren Betreuungsformen

Betreute Kinder in der Gemeinde Weissach, Stichtag 1. Juli 2016

Krippe Kiga Hort / Kernzeit

Kindertagespflege (1 bis 3 Jahre) 4 0 0

Kindertageseinrichtung (1 bis 10 Jahre) 66 279 157

Kinder, die aus anderen Gemeinden in Weissach betreut werden 9 14

auswärtig betreute Kinder (2015) 1 3 0

In der Kindertagespflege sind derzeit vier Kinder (U 3) untergebracht. Weitere vier Kinder besuchten 2015 in einer anderen Gemeinde eine Kindertageseinrichtung. Die Anzahl der Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in Weissach haben und hier in einer Einrichtung betreut werden, liegt bei insgesamt 23 Kindern.

Betreuungsquoten in Weissach 2015 / 2016 Stand 01.03.2016

Quote Weissach (Kinder die Einrichtung besuchen)

Quote Landkreis Böblingen 2015

Quote Baden-Württemberg

Betreuungsquote 0 bis 3 Jahre 32 % 26 % 28 %

Betreuungsquote 3 bis 6 Jahre 93 % k.A. 95 %

Betreuungsquote Schule (ohne Kernzeitbetreuung) 24 % k.A. k.A.

mit Kernzeitbetreuung (93 Kinder) 59 % k.A. k.A.

* inklusive der Belegplätze der Ferry-Porsche-Kita

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Insgesamt stellt die Gemeinde Weissach ab dem 01.06.2016 480 Betreuungsplätze in Kindertagesein-richtungen zur Verfügung. Wenn man die Plätze in der Kindertagespflege und in der Kernzeitbetreuung hinzurechnet sind es 577 Plätze. Ab dem 01.06.2016 werden von den insgesamt angebotenen Plätzen 40 Belegplätze für die Porsche AG vorgehalten. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass ein Teil der Mit-arbeiter der Porsche AG in der Gemeinde Weissach wohnhaft sind.

3.5 Nutzung der verschiedenen Betreuungsformen

Weissach bietet vor allem zwei Betreuungsformen an. Dies sind Plätze mit verlängerten Öffnungszei-ten (30 bzw. 35 Stunden pro Woche) sowie Ganztagesplätze mit 40 oder 50 Stunden wöchentlicher Be-treuungszeit. Innerhalb dieser Modelle können von den Familien spezifische Module gebucht werden, die - je nach Umfang - Nachmittagsbetreuung an einigen Tagen beinhalten. Anhand der Diagramme ist zu erkennen, wie die einzelnen Modelle genutzt werden.

Der größte Teil des Bedarfes für Krippenkinder liegt bei 30 Stunden. Die Verteilungsquoten lassen sich auf 65,5 % für verlängerte Öffnungszeiten und 35,5 % für Ganztagesbetreuung berechnen. Grundlage dafür ist die Gesamtzahl der angemeldeten Krippenkinder. Die Angaben der Eltern in den Fragebögen decken sich in etwa mit diesen Zahlen. Zudem zeigen die Antworten aus der Elternbefragung, dass etwa dreiviertel der Familien bereit sind, ihr Kind in einem anderen Ortsteil betreuen zu lassen, wenn es hier ein Ganztagesangebot gibt.

Bei den Kindergartenkindern ist der Bedarf an einer 30-Stundenbetreuung ebenfalls am größten. Er ist sogar noch größer, als bei den jüngeren Kindern. Auffällig ist, dass der Anteil an der Ganztagesbe-treuung sehr gering ist. Insgesamt liegt er bei 11 %. Demzufolge nutzen 89 % der Drei- bis Sechs-jährigen einen Platz im VÖ-Umfang. Auf der nachfolgenden Seite sind diese Zahlen grafisch darge-stellt.

49 %

16 %

13 %

22 %

Nutzungsprofil Kinderkrippe (1 - 3 Jahre)

VÖ 30 Stunden

VÖ 35 Stunden

GT 40 Stunden

GT 50 Stunden

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Die Aussagen der Eltern zum benötigten Betreuungsumfang aus den Fragebögen unterscheiden sich zu den tatsächlichen Nutzungsquoten. In der Befragung haben etwa 33 % der Familien angegeben, einen Bedarf an Ganztagesbetreuung zu haben, was auf einen steigenden Bedarf hindeutet. Im Landkreis Böblingen insgesamt wird die große Mehrheit der Betreuung für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt ebenso mit dem Betreuungsumfang „Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)“ im Durch-schnitt von sechs Stunden täglich geleistet. Hier zeichnet sich allerdings in den letzten Jahren ein stei-gender Bedarf an Ganztagesplätzen ab.

Nutzungsquote von allen belegten Plätzen

Verlängerte Öffnungszeit (30 - 35 Std.) Ganztags (40 bis 50 Std.)

Krippe 65 % 35 %

Kindergarten 89 % 11 %

Wenn diese Zahlen auf die Nutzung der in Weissach zur Verfügung gestellten Betreuungsformen auf-gerechnet werden, fällt folgendes auf:

Nutzungsquote der angebotenen Plätze

Verlängerte Öffnungszeit (30 - 35 Std.) Ganztags (40 bis 50 Std.)

Krippe 144 %

(36 von 25 Plätzen) 42 %

(19 von 45 Plätzen)

Kindergarten 118 %

(218 von 185 Plätzen) 24 %

(26 von 110 Plätzen)

Aus der Tabelle ist zu erkennen, dass mehr VÖ-Plätze in den Einrichtungen belegt sind, als sie „eigent-lich“ zur Verfügung stehen. Einige Kinder belegen demzufolge einen potenziellen Ganztagesplatz, nutzen jedoch nicht dessen vollen Betreuungsumfang. In der Altersgruppe Kindergarten stehen insgesamt jedoch für alle Kinder genügend Plätze zur Ver-fügung. Das beduetet, dass die Gemeinde Weissach für Kinder in allen Altersgruppen ein bedarfs-gerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung stellt.

68 %

22 %

2 % 8 %

Nutzungsprofil Kindergarten (3 - 6 Jahre)

VÖ 30 Stunden

VÖ 35 Stunden

GT 40 Stunden

GT 50 Stunden

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Bei den Fragebögen konnten die Eltern angeben, welche Betreuungszeit sie bei dem 30-Stunden-Modell bevorzugen. Der Bedarf besteht verstärkt bei dem Modul 7:30 bis 13:30 Uhr sowie von 8:00 bis 14:00 Uhr. Das deckt sich mit den Anwesenheitszeiten der Kinder in den Einrichtungen. Das Modell 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr gibt es bislang nicht. Aus den Fragebögen ist jedoch deutlich ein Bedarf an dieser Betreuungszeit erkennbar. Bedarf bei dem 30 Stunden Modell

3.6 Nachmittagsbetreuung

Familien können innerhalb ihres gebuchten Betreuungsumfangs (30, 35, 40 oder 50 Stunden) zwischen verschiedenen Modulen wählen. Diese beinhalten eine Betreuungsmöglichkeit an bis zu drei Nach-mittagen in der Woche. Sie bieten den Eltern eine vielfältige und flexible Auswahl. Die Module werden von den Familien ebenso vielfältig in Anspruch genommen. Es gibt Unterschiede im Angebot bei Ganztageseinrichtungen, die bis 17:00 Uhr oder 18:00 Uhr geöffnet haben, zu den Ein-richtungen, die keine oder nur an einzelnen Nachmittagen eine Betreuung anbieten. Auf der nachfol-genden Seite ist eine Übersicht über die einzelnen Kindertageseinrichtungen in den beiden Ortsteilen der Gemeinde Weissach dargestellt.

14 %

44 %

42 % 7:00 - 13:00 Uhr

7:30 - 13:30 Uhr

8:00 - 14:00Uhr

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Übersicht über Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen

Einrichtung Gruppen- struktur

Öffnungszeit pro Woche Öffnungszeiten Nachmittags-

betreuung

Kindergarten Brunnenstraße

2 VÖ 1 AM mit U 3

37,5 Stunden 7:30 bis 13:30 Uhr

und Mo, Mi, Do 14:00 bis 16:30 Uhr

bis zu 3 Nachmittage

Krippe Brunnenstraße 1 VÖ 30 Stunden 7:30 bis 13:30 Uhr keine

Ferry- Porsche- Kita 5 Krippe 1 AM mit U 3 55 Stunden 7:00 bis 18:00 Uhr bis zu 5

Nachmittage

Kindergarten Lindenweg 3 VÖ 35 Stunden 7:00 bis 13:30 Uhr

Di: 14:00 bis 16:30 Uhr

einen Nachmittag

Kinderkrippe Mäusebande 1 Krippe (10 Kinder) 30 Stunden 7:30 bis 13:30 Uhr keine

Kinderhaus Regenbogen AM Ü 6 50 Stunden 7:00 bis 17:00 Uhr bis zu 5

Nachmittage

Villa Kunterbunt 2 GT 50 Stunden 7:00 bis 17:00 Uhr bis zu 5 Nachmittage

Hortgruppe Villa Kunterbunt 1 Hortgruppe 25 Stunden 12:00 bis 17:00 Uhr 5 Nachmittage

Wehrkirchbereich 2 VÖ (35 Stunden) 1 GT (Stern)

35 Stunden (VÖ) 50 Stunden (GT) 7:00 bis 17:00 Uhr bis zu 5

Nachmittage

Hort an der Schule "Rasselbande" 2 Hortgruppen 25 Stunden 12:00 bis 17:00 Uhr 5 Nachmittage

Die Schulkindbetreuung im Rahmen des Hortes umfasst bis zu 25 Stunden wöchentliche Betreuungs-zeit ausschließlich am Nachmittag. Die Kernzeitbetreuung kann auch vor Schulbeginn gebucht werden. Im Bereich der Schulkindbetreuung gibt es viele Module, die zum Teil auch Ferienbetreuung beinhalten.

3.7 Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf

3.7.1 Kinder mit Behinderungen

In Weissach werden zurzeit sieben Kinder mit Behinderungen in den Einrichtungen betreut. Bei drei weiteren Kindern läuft derzeit ein Hilfeplanverfahren. Die Kinder werden gemeinsam mit den anderen Kindern in einer Gruppe betreut. Die konkrete Hilfe wird bei einem Runden Tisch (Eltern, Fachkräfte der Kindertageseinrichtung, Fachdienste & Kreissozialamt) festgelegt. Sie richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und dem Hilfebedarf des Kindes. Eine Eingliederungshilfe wird vom Landkreis Böblingen mit Pauschalbeträgen an die Einricht-ungen, die behinderte Kinder aufnehmen, vergütet. Die Pauschalen dienen dazu, zusätzliches Per-sonal - in der Regel Integrationshelferinnen als Honorarkräfte - zu bezahlen.

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3.7.2 Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen

Die Landesregierung strebt mit dem Sprachförderkonzept SPATZ ein durchgängiges Konzept der Sprachförderung an. SPATZ steht für „Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“. Die Sprachförderung steht allen Kindern ab dem ersten Kindergartenjahr offen und wird vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Die Sprachförderung wurde im Kindergartenjahr 2014 / 2015 in vier Weissacher Einrichtungen und in insgesmat acht Gruppen praktiziert. Insgesamt nahmen 47 Kinder an den Fördermaßnahmen teil. Im aktuellen Kindergartenjahr wurden elf Gruppen mit insgesamt 67 Kindern in fünf Einrich-tungen beantragt. Dies zeigt, dass die Sprachförderung ein pädagogisches Qualitätsmerkmal für Fachkräfte und die Elternschaft ist und dass hier der Hilfebedarf insgesamt steigt.

3.8 Zufriedenheit der Eltern – Ergebnisse der Elternumfrage

Insgesamt wurden 144 Fragebögen zurückgegeben, was einer Rücklaufquote von 37 % entspricht und für eine schriftliche Umfrage sehr hoch ist. Somit konnten aussagekräftige Ergebnisse erlangt werden. Bei den schriftlichen Bemerkungen wurden die Aussagen thematisch zusammengefasst.

3.8.1 Zufriedenheit der Eltern mit den Betreuungsmodellen

Insgesamt sind die Eltern in Weissach & Flacht mit den Betreuungsangeboten in der Gemeinde zu-frieden: 2,2 (Abstufung von 1 „sehr zufrieden“ bis 5 „sehr unzufrieden“). Die meisten Aussagen (19) betrafen die mangelnde Flexibilität der einzelnen Zeitmodelle. Die große Anzahl der Module führt zur Unübersichtlichkeit. Die Module und Abholzeiten werden all-gemein als zu starr empfunden. Zudem wird von den Eltern mehr Flexibilität bei den 30 bzw. 35 Stundenmodellen (VÖ) gewünscht. Es sollte die Option bestehen, ganze Tage zu buchen und dafür das Kind an einem anderen Tag nur vormittags betreuen zu lassen. Ganze Tage sind nur bei dem 40 Stunden Modell vorgesehen, welches unverhältnismäßig mehr kostet (10 Rückmeldungen). Weitere drei Familien beanstan-deten die hohe Differenz im Elternbeitrag zwischen dem 35 und dem 40 Stundenmodell. Die Möglichkeit zur Buchung von einzelnen Tagen in der Woche wünschten sich verstärkt Eltern mit Kindern unter drei Jahren (10 Rückmeldungen). In diesem Zusammenhang wurde vorge-schlagen, dass sich zwei Kinder einen Betreuungsplatz im Sharing teilen (7 Rückmeldungen). Des Weiteren besteht der Wunsch nach kurzfristigen und flexiblen Lösungen, wenn spontan eine längere Betreuungszeit benötigt wird, bspw. bei Notfällen oder einmaligen Terminen (12 Rückmel-dungen). Einige Eltern empfanden das Management und die Kommunikation bei der Platzvergabe oft zu kurzfristig (4 Rückmeldungen).

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Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach

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3.8.2 Zufriedenheit der Eltern mit der Verpflegung

Insgesamt sind die Eltern mit der Verpflegung in den Einrichtungen zufrieden: 2,3 (Abstufung von 1 „sehr zufrieden“ bis 5 „sehr unzufrieden“). Die Aussagen der Eltern richteten sich einerseits an organisatorische und finanzielle Aspekte und andererseits an die Qualität des angebotenen Snacks. Einige Familien sind unzufrieden, weil der Snack mit fünf Euro monatlich berechnet wird, obwohl das eigene Kind keinen Nachmittagssnack in Anspruch nimmt, da es früher abgeholt wird (9 Rückmeldungen). Zum Teil fehlen die Informa-tionen, was zum Snack angeboten wird (4 Rückmeldungen). Die Eltern empfinden den Snack teilweise als zu ungesund (Fertigprodukte, zu salzig, zu süß, teilweise für Krippenkinder nicht geeignet, gesüßte Getränke). Die Mahlzeit sollte bspw. immer frisches Obst enthalten (13 Rück-meldungen). Drei Familien merkten an, dass sie grundsätzlich in jeder Einrichtung das Angebot von einem warmen Mittagessen wünschen, wenn die Betreuungszeit 12:00 Uhr übersteigt. Es sollte möglich sein, das Mittagessen flexibler umzubuchen bzw. abzubestellen (3 Rückmeldungen).

3.9 Personalstand in den Einrichtungen

Der Mindestpersonalschlüssel errechnet sich nach Vorgaben des Landes. Faktoren sind das Alter der Kinder, die Länge der Öffnungszeit, Schließ- und Urlaubstage sowie die Anwesenheitszeiten der Kinder in der Einrichtung. Zum Mindestpersonalschlüssel muss ein individueller Mehrbedarf hinzuaddiert werden, welcher durch Kinder mit Behinderungen entsteht. Wenn Kinder mit Behinderungen in einer Gruppe sind, empfiehlt der KVJS die Gruppenstärke je Kind um ein Kind zu senken, was sich wiederum ausgleichend auf den aktuellen Personalschlüssel auswirkt. Zudem empfiehlt es sich, die Leitungen in den Einrichtungen mit einem gewissen Stellenanteil freizustellen. Dieser Anteil ist abhängig von der Größe der Einrichtung. Der aktuelle Personalstand in den Einrichtungen ist auf eine volle Belegung der Gruppen sowie lange Anwesenheitszeiten der Kinder ausgelegt.

3.10 Kosten der Kindertagesbetreuung in Weissach

3.10.1 Kostenverteilung aus dem Jahr 2015

Im letzten Jahr sind im Bereich der Kindertagesbetreuung folgende Kosten angefallen.

Kosten der Kindertagesbetreuung 2015

Personalkosten gesamt 2015 (inkl. Verwaltung) 3.388.919,73 €

weitere Sachausgaben (Gebäude, Mittagessen…) 550.623,48 €

kalkulatorische Kosten (Abschreibungen…) 323.097,00 €

Gesamtkosten für Kinderbetreuung von 2015 4.262.640,21 €

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Einnahmen 2015

Elternbeiträge Kinderbetreuung 471.801,78 €

Landeszuschüsse 905.513,94 €

Kostenersatz Betriebskindergarten 260.560,00 €

sonstige Einnahmen (Kirche, Landkreis, Verpflegung, etc.) 213.823,78 €

Summe Einnahmen 1.851.699,50 €

Abmangel 2.410.940,00 €

Ein Teil der anfallenden Kosten wird durch Elternbeiträge (11 % der Gesamtkosten) gedeckt, ein weiterer durch Zuschüsse vom Land (21 % der Gesamtkosten). Insgesamt wurden 2015 in der Kindertagesbetreuung 1.851.699,50 € eingenommen. Die Gesamtausgaben beliefen sich auf 4.262.639,98 €, davon entfielen 3.388.919,73 € auf Personalkosten (79,5 %). Der Abmangel der Gemeinde betrug für diesen Bereich demnach 2.410.940,00 €. Einnahmen und Abmangel in der Kindertagesbetreuung

3.10.2 Gebühren

Die Gebühren, die für die Kinderbetreuung von den Familien erhoben werden, kann die Gemeinde grundsätzlich selbst festlegen. Jedoch geben die kommunalen Spitzenverbände die sog. „Landes-richtsätze“ vor, die für das Land Baden-Württemberg gelten. In der Regel sind Kinderbetreuungskosten gestaffelt nach der Anzahl der Kinder in der Familie. Die Gemeinde Weissach orientiert sich dabei grundsätzlich an den Landesrichtsätzen. Derzeit liegt sie sogar leicht darunter. Bspw. beträgt der Beitrag für 30 Stunden VÖ im Jahr 2016 104,00 € statt 108,00 €. Der Landesrichtsatz für die Krippenbetreuung (30 Std.) beträgt 309,00 € monatlich, in Weissach beträgt der Elternbeitrag derzeit 304,00 €. Für die Ganztagesbetreuung gibt es keine Landesrichtsätze.

11 %

21 %

6 % 5 %

57 %

ElternbeiträgeKinderbetreuung

Landeszuschüsse

KostenersatzBetriebskindergarten

sonstige Einnahmen (Kirche,Landkreis, Verpflegung, etc.)

Abmangel

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Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach

17

4 Bedarfsermittlung Im folgenden Abschnitt soll aufgezeigt werden, wo sich der zukünftige Bedarf vom aktuellen Angebot unterscheidet. Dabei werden Betreuungsplätze, die Meinungen der Eltern sowie die Personalsituation in Weissach ausgewertet.

4.1 Bedarf an Betreuungsplätzen

benötigte Betreuungsplätze Gemeinde Weissach gesamt

Ist Stand

2015 / 2016 Bedarf 2016 / 2017 Gesamt

Bedarf 2017 / 2018 Gesamt Plätze aktuell

Krippe 70 82 86 75

Kindergarten 290 296 295 330

260 266 265 zusätzlicher Bedarf für Kinder mit Behinderungen

10 10 10

Belegplätze Porsche 20 20 20

Hort 64 66 68 75

Hort und Kernzeit 168 162 166 168

Der Berechnung liegen zu erwartende Belegungszahlen der Einrichtungen bis Ende 2016 zu Grunde. Die Belegplätze für Porsche in der Ferry-Porsche-KiTa sind hier mit hineingerechnet. Berechnungsgrund-lage sind die voraussichtlichen Geburten und Jahrgangsstärken vom Einwohnermeldeamt sowie die aktuellen Betreuungsquoten. Wenn man als Grundlage die aktuellen Betreuungsquoten wählt und diese auf die zu erwartenden Kin-derzahlen umlegt, ergibt sich ein leicht steigender Bedarf an Betreuungsplätzen in allen Alters-gruppen. In der Tabelle ist zu erkennen, dass die aktuell angebotenen Plätze im Kindergarten- und Schulbereich den Bedarf der Familien bis 2018 decken. Es besteht mit 111 % ein Überangebot von Plätzen für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Im Land-kreis Böblingen bestand in den letzten Jahren mit ca. 125 % ebenfalls ein Überangebot. Als Begründung dafür können folgende Gründe herangezogen werden: Es muss bedacht werden, dass mehr Plätze bereitstehen müssen, da der Einschulungstermin nicht mit dem sechsten Lebensjahr übereinstimmt. Darüber hinaus müssen unterjährig immer Plätze für die Kinder bereitgehalten werden, die drei Jahre alt werden und in eine Kindergartengruppe wechseln. Kinder aus Flüchtlingsfamilien könnten zusätz-lich zu einer leicht steigenden Nachfrage in den Kitas führen. In der Altersgruppe der ein- bis dreijährigen Kinder kann man davon ausgehen, dass ab 2016 / 2017 ein erhöhter Bedarf an Krippenplätzen besteht und die angebotenen Plätze nicht mehr ausreichen werden.

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18

4.2 Besondere Faktoren bei dem Bedarf an Krippenplätzen

Die Tendenz zur Bereitschaft, Kinder bereits ab dem Alter von einem Jahr betreuen zulassen, wird steigen und daher wird ein größeres Angebot an Krippenplätzen nachgefragt werden. Dies lässt sich zum einen an der Entwicklung der Betreuungsumfänge für Kinder unter drei Jahren im Landkreis Böb-lingen ablesen und wird zum anderen auch in den Ergebnissen der Elternbefragung deutlich. Außerdem gibt es bereits heute viele Anfragen auf Krippenplätze. Viele der Plätze, die zum Zeitpunkt der Erhebung noch frei waren, wurden mittlerweile belegt, bzw. werden im Laufe des Jahres belegt. Daher kann man von einem höheren Bedarf an Krippenplätzen ausgehen. Ein Teil der Krippenplätze ist von auswärtigen Kindern belegt, da von den 75 Krippenplätzen 20 Belegplätze für Porsche vorgehalten werden. Wenn dieses Jahr alle Krippenplätze in Weissach belegt werden, ergibt sich eine Betreuungsquote von 54,3 % 1. Für die nächsten zwei Kindergartenjahre erhöht sich der Bedarf entsprechend, sodass der Rechtsanspruch ggf. im nächsten Jahr nicht mehr gewährleistet werden kann. Es werden 1,5 bis 2 weitere Krippengruppen benötigt, um den voraussichtlichen Bedarf der Familien zu decken. Ein kleiner Teil der Krippenplätze kann durch die Kindertagespflege abgepuffert werden.

4.3 Tatsächlicher Bedarf an Ganztagesplätzen

Die Zahl der Plätze in Ganztagesbetreuung hat sich in den letzten sechs Jahren verdreifacht. Der stei-gende Bedarf an Ganztagesplätzen ist auch aus den Antworten der Elternumfrage ablesbar. Hier liegt er bei etwa 34 %. Der allgemeine Richtwert für Gemeinden gibt an, 20 % bis 30 % Ganztagsplätze vor-zuhalten. In Weissach gibt es aktuell einen Anteil von 39 % Ganztagesplätzen im Kindergarten. Wenn man die Belegplätze von Porsche ausklammert, sind es 35 %. In der Krippe sind 67 % aller Plätze Ganztages-plätze. Der tatsächliche Bedarf liegt bei 34,5 % (vgl. Diagramm auf der nachfolgenden Seite). Diese Anteile sind zu hoch. Das lässt sich an der aktuellen Belegung von Ganztagesplätzen eindeutig ablesen. Die tatsächlichen Belegungszahlen bei der Ganztagesbetreuung im Kindergartenalter liegen lediglich bei 11 %. Ein Erklärungsgrund dafür kann sein, dass der Preissprung von 35 Stunden auf 40 Stunden Betreuungszeit mit über 100 € für einige Eltern als zu hoch empfunden wird. Das wurde über die Elternbefragung mehrfach rückgemeldet. Die Angaben in den Fragebögen zum Bedarf an Ganztagesbetreuung im Kindergarten unterscheiden sich mit 33 % stark von den aktuellen Belegungszahlen, die auf der nachfolgenden Seite dargestellt sind.

1 Diese hohe Quote wurde aus dem Verhältnis von den belegten Krippenplätzen 2016 und der Zahl der 1 -bis 2-jährigen Kinder

errechnet. Sie weicht von der Betreuungsquote der Krippenkinder ab, da sie sich nur auf zwei Jahrgänge bezieht. Für die Bedarfsermittlung ist diese Zahl jedoch realistischer.

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Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach

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Angebot und Bedarf von Ganztagesplätzen

Bedarf Betreuungsformen laut Fragebogen

In der Elternbefragung gaben die Eltern sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenalter einen Ganztagesbedarf von etwa einem Drittel an (siehe Diagramm). Der aktuelle Bedarf an Ganztagesbe-treuung im Krippenalter deckt sich mit 34,5 % mit diesen Angaben. Die Verwaltung geht deshalb in den kommenden Jahren von einem Ganztagesbedarf von 34,5 % bei Krippenkindern und von 23 % bei Kindern zwischen drei und sechs Jahren aus. Sinnvoll ist es hier, den Bedarf der zwei Ortsteile mit einzubeziehen, um in den einzelnen Ortsteilen ein bedarfsgerechtes Angebot zu entwickeln. Diese Zahlen fließen in die Kalkulationen für die einzelnen Einrichtungen weiter unten ein.

0,00%

10,00%

20,00%

30,00%

40,00%

50,00%

60,00%

70,00%

80,00%

90,00%

100,00%

Bedarf GTKrippe

Angebot GTKrippe

Bedarf GTKindergarten

Angebot GTKindergarten

34,50 %

67 %

23 %

39 %

0,00%

10,00%

20,00%

30,00%

40,00%

50,00%

60,00%

70,00%67,50 %

32,50 %

66,90 %

33 %

Krippe VÖ (30 bis 35Std.)

Krippe Ganztags (40 bis50 Std.)

Kindergarten VÖ (30 bis35 Std.)

Kindergarten Ganztags(40 bis 50 Std.)

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Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach

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4.4 Nachmittagsbetreuung

In der Elternumfrage wurde nach dem Umfang der benötigten Nachmittagsbetreuung gefragt. Der Bedarf konnte in Tagen pro Woche angegeben werden. Bei den Krippenkindern ist der größte Bedarf an Nachmittagsbetreuung bei zwei- bis dreimal wöchentlich. 21 % der Familien benötigen nur selten eine Nachmittagsbetreuung für ihre Kleinstkinder.

Bei den Kindergartenkindern benötigen die Eltern häufig ein- bis zweimal wöchentlich Nachmittags-betreuung (38 %). Viele Familien (36 %) benötigen nur selten oder nie eine Betreuung am Nachmittag. Weitere 26 % der Eltern benötigen drei und mehr Nachmittage in der Woche, an denen ihre Kinder betreut sind.

In jedem der vier Betreuungsumfänge (30 bis 50 Stunden) gibt es verschiedene Module zu buchen, bei denen von einem bis zu fünf Nachmittagen in der Woche eine Betreuung ermöglicht wird.

5x wöchentlich 8 %

4x wöchentlich 8 %

3x wöchentlich 14 %

2x wöchentlich 18 % 1x wöchentlich

13 %

selten 21 %

nie 18 %

Bedarf Nachmittagsbetreuung Krippe

5x wöchentlich 8 %

4x wöchentlich 7 %

3x wöchentlich 11 %

2x wöchentlich 21 % 1x wöchentlich

17 %

selten 21 %

nie 15 %

Bedarf Nachmittagsbetreuung Kindergarten

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Insgesamt ist festzuhalten, dass die Vielfalt an Modellen den Bedarf der Eltern an Nachmittagsbetreu-ung wiederspiegelt. Den Familien wird hier eine relativ hohe Flexibilität geboten. Das ist diesen auch bewusst, allerdings besteht der Wunsch der Eltern nach mehr Übersichtlichkeit und Flexibilität in dem Sinne, dass die Betreuungszeiten am Nachmittag in einem geringen Rahmen leichter angepasst werden können.

4.5 Betreuungsbedarf bei Schulkindern Der Bedarf in der Schulkindbetreuung lässt sich schwerer einschätzen als im Krippen- und Kinder-gartenbereich, da sie über verschiedene Betreuungsformen und Träger organisiert wird. In Weissach gibt es das Angebot des Hortes und der Kernzeitbetreuung. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass das Angebot an Betreuungsplätzen dem Bedarf der Familien entspricht. Dies gilt auch für die Hochrechnung in den kommenden Jahren.

4.6 Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf

4.6.1 Kinder mit Behinderungen

In Weissach besuchen in diesem Jahr 10 Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf eine Kindertages-einrichtung. Eine Prognose für die kommenden Jahre lässt sich kaum einschätzen, da sich die Zahl der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf individuell verändern kann. Da die Finanzierung der pädagogischen Hilfen für Kinder mit Behinderungen fallbezogen verläuft, muss immer zum jeweiligen Zeitpunkt individuell über eine Integrationshilfe entschieden werden. Daher macht hier eine Bedarfsplanung für mehrere Jahre wenig Sinn.

4.6.2 Bedarf an Sprachförderung

Der Bedarf von Kindern an Sprachförderung sowie die Sensibilisierung für dieses Thema steigt. Von 2014 auf 2015 ist die Anzahl der Kinder im Sprachförderprogramm um 20 Kinder gestiegen. Daher sollte auch für die kommenden Jahre Budget für die Fortbildung bzw. für die Einstellung von Sprachförderkräften zur Verfügung gestellt werden.

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5 Planung der notwendigen Vorhaben

5.1 Bedarfsplanung - allgemeine Überlegungen

Aufgabe ist es, die benötigten Bedarfe in den kommenden Jahren in einigen Bereichen anzupassen. Dies wird seitens der Verwaltung für folgende Punkte empfohlen: Schaffung von Verfahren zur genauen Erfassung der Bedarfe Anpassung des Bedarfes an Ganztagesbetreuung im Krippen- und Kindergartenbereich Anpassung an den sich ggf. daraus ergebenden veränderten Personalbedarf Flexibilisierung der Strukturen der angebotenen Betreuungsmodelle Schaffung neuer Krippenplätze Neuregelung der Pauschale für das Snack- und Getränkegeld Umgang mit dem Betreuungsbedarf für Kinder unter einem Jahr Untersuchung des Bedarfs eines Waldkindergartens in Flacht

5.2 Planungsverfahren für den Bedarf an Betreuungsplätzen

Um für die folgenden Jahre eine nachhaltige und genaue Bedarfsplanung zu erstellen, sollte ein ent-sprechendes System entwickelt werden. Dies wird einerseits mit der kontinuierlichen Pflege des Datenbestands durch die in 2014 neu angeschaffte Kindergartenverwaltungssoftware erreicht. Ander-erseits erscheint es zusätzlich sinnvoll, in regelmäßigen Abständen den genauen Bedarf der Familien zu erfragen.

5.3 Personal in den Einrichtungen und Leitungsfreistellung

Der KVJS schreibt für Kindertageseinrichtungen einen Mindestpersonalschlüssel vor. Dieser beinhaltet einen Mehrbedarf für Schließtage, Urlaubstage der Beschäftigten, eine Quote für krankheitsbedingte Ausfälle, Vorbereitungszeiten sowie Leitungsaufgaben. Da insbesondere die Aufgaben einer Einrichtungsleitung sehr umfassend sind und für eine gute Per-sonalführung, pädagogisches Qualitätsmanagement und eine gewissenhafte Erledigung der adminis-trativen Aufgaben ein erheblicher Zeitaufwand entsteht, empfiehlt die Verwaltung eine zusätzliche Freistellung der Leitungskräfte. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Stellenanteil der Leitungen zum vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssel hinzuaddiert wird. Ebenso werden Integrationskräfte, die Kinder mit Behinderungen im Alltag begleiten, zum Mindest-personalschlüssel hinzugezählt. Diese werden durch Pauschalen des Landkreises refinanziert. Zudem werden die Stellenanteile für Sprachförderung im Rahmen des Landesprogrammes „SPATZ“ zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel gerechnet. Eine frühe und qualitativ hochwertige Sprachförderung erachtet die Verwaltung als besonders wichtig, um Kindern gute Entwicklungsgrundlagen, auch im Hinblick auf die Anforderungen der Schule, mitzu-geben. Die Sprachförderung in Weissach wird seitens der Verwaltung, der Familien sowie der pädago-gischen Fachkräfte als ein wichtiges Qualitätsmerkmal der Arbeit in den Kindergärten erachtet.

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5.4 Regelungen zur Verpflegung

Die Regelungen zum Snack- und Getränkegeld werden von einigen Familien als ungerecht empfunden. Bspw. zahlen Kinder mit einem Betreuungsumfang von 30 Stunden in Ganztageseinrichtungen 5,00 € monatlich für Snack und Getränke, obwohl sie den Snack am Nachmittag nicht in Anspruch nehmen. Daher wird vorgeschlagen, das Snack- und Getränkegeld bei den Kindern im 30 Stunden Modell auf 3,00 € zu reduzieren. Ab einem Betreuungsumfang von 35 Stunden wöchentlich kann davon ausge-gangen werden, dass das Kind am Nachmittagssnack teilnimmt und dies den Betrag von 5,00 € monatlich rechtfertigt.

5.5 Vergabeverfahren und Änderung der Betreuungszeit

Um besser planen zu können und um das Vergabeverfahren innerhalb der Verwaltung zu erleichtern, muss zukünftig eine höhere Verbindlichkeit seitens der Familien möglich sein. Der Betreuungsvertrag soll in Zukunft gleich bei der Platzzusage seitens der Gemeinde erstellt werden. Bisher wurde dies erst kurz vor der Aufnahme des Kindes erledigt. Die Familien haben innerhalb dieses Zeitraumes oft noch einmal den Betreuungsumfang gewechselt. Somit besteht im Kehrschluss mehr Verbindlichkeit für die Familien und größere Planbarkeit für die Gemeinde. Eltern sollen eine Änderung des Betreuungsumfangs in Zukunft immer zum Ende des Quartals an-melden können. Dabei muss der neue Bedarf vier Wochen vorher angemeldet werden. Bisher kann monatlich gewechselt werden, was einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Bei der Schul-kindbetreuung kann das Modul zum Ende eines Schulhalbjahres gewechselt werden. Dies soll beibe-halten werden.

5.6 Umgang mit Betreuungsbedarf von Kindern unter einem Jahr

In lediglich vier Rückmeldungen aus den 144 abgegebenen Fragebögen besteht Bedarf für eine Betreu-ung des Kindes unter einem Jahr. Als Gründe werden die Berufstätigkeit beider Elternteile sowie der Status des Alleinerziehenden genannt. Aktuell gibt es in Weissach keine Betreuungsplätze für Kinder, die jünger als zwölf Monate sind. Die Bestimmungen des KiTaG erfordern ein bedarfsgerechtes Angebot in dieser Altersgruppe vorzuhalten. Daher empfiehlt die Verwaltung, diesen geringen Bedarf über mögliche Plätze im Rahmen der Kinder-tagespflege abzudecken. Die betroffenen Familien selbst wünschen sich jedoch die Schaffung von Betreuungsplätzen in einer Kinderkrippe. 5.7 Flexible Betreuungsmodelle

Die Gemeinde Weissach bietet aktuell bereits eine Vielzahl verschiedener Betreuungsmodule an. In den Fragebögen brachten die Eltern zum Ausdruck, dass sie einerseits die Vielzahl der Module schätzen. Andererseits wurde eine dadurch entstehende Unübersichtlichkeit zurückgemeldet.

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Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach

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Die Bedarfe vieler Familien sind so individuell, dass sie sich nicht mit den zur Verfügung stehenden Mo-dulen vereinbaren lassen. Bspw. benötigen manche Eltern drei Betreuungstage mit 10 Stunden und zwei mit 5 Stunden Betreuungszeit. Grundsätzlich sind die Wünsche der Eltern nachzuvollziehen. Bei aller Flexibilität sollte jedoch bedacht werden, dass eine pädagogisch hochwertige Betreuungs- und Bildungsarbeit vor allem Beziehungsarbeit beinhaltet und Zeit und Kontinuität benötigt. Deshalb wird beim Erstellen der Betreuungsmodule darauf geachtet, eine sinnvolle Balance zwischen Flexibilität und pädagogischer Kontinuität bewahrt wird. In Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen ist zu überdenken, die Struktur der Module insgesamt zu vereinfachen und die festen Bring- und Abholzeiten zu lockern. Dies geschieht jedoch unter der Prämisse, die alltäglichen Abläufe zu gewährleisten, um eine gute pädagogischen Qualität zu bieten.

5.8 Platzsharing in Krippe und / oder Kindergarten

Platzsharing für Krippenkinder wird aus fachlichen sowie pädagogischen Gründen nicht für sinnvoll erachtet, da viele Kinder die Einrichtung in der Regel weniger als dreimal wöchentlich besuchen würden. Vor allem in den ersten drei Lebensjahren ist eine gesunde Entwicklung maßgeblich abhängig von der gefestigten Beziehung zwischen Kind und Bezugsperson. Für eine förderliche Unterstützung der Entwicklung des Kindes sollte dieses altersgemäß mindestens an drei bis vier Tagen kontinuierliche Beziehungserfahrungen in der Kinderkrippe sammeln. Bei einer Aufteilung des Platzes würde dieses Maß nicht erreicht werden. Platzsharing ist zudem organisatorisch äußerst aufwendig und erfordert einen unverhältnismäßigen Zeitbedarf innerhalb der Verwaltung, weshalb von einem Angebot dieser Art Plätze in der Zukunft ab-gesehen wird.

5.9 Waldkindergarten

In Flacht wurde seit Ende des Jahres 2015 die Einrichtung eins Waldkindergartens geplant. Im Mai 2016 hat der beantragende Verein mit sofortiger Wirkung alle gestellten Anträge zurückgezogen, sodass davon ausgegangen werden darf, dass dieses Vorhaben nicht weiter verfolgt wird. Unabhängig davon ist bei Betrachtung des Bedarfs der Eltern und der aktuelle Auslastung der Kinder-gartenplätze in Flacht offensichtlich, dass lediglich 81 % der Kindergartenplätze belegt sind. Hinsicht-lich des reinen Bedarfs ist ein zusätzliches Angebot in Form eines Waldkindergartens nicht gefordert. Ein Grund, der für einen Waldkindergarten spricht, ist eine Anreicherung der Trägervielfalt. Bisher sind alle Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Die Rückmeldungen aus der Elternum-frage befürworten teilweise konkret die Gründung eines Waldkindergartens (5 Aussagen). Einige Eltern (4 Aussagen) kritisierten, dass die Initiative zum Waldkindergarten (mittlerweile eingetragener Verein) nicht von der Gemeinde unterstützt würde. Weiter gab es allgemeine Wünsche der Eltern nach alter-nativen Betreuungskonzepten (4 Aussagen). Von diesem Blickwinkel aus betrachtet, wäre ein Wald-kindergarten sicher eine pädagogische Bereicherung in der Weissacher Kindergartenlandschaft. Bei einer Eröffnung dieses zusätzlichen Angebotes stellt sich jedoch unweigerlich die Frage, ob dafür eine VÖ-Kindergartengruppe geschlossen werden muss.

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Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach

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6 Bedarfsplanung für die einzelnen Kindertageseinrichtungen

Rein rechnerisch werden in den kommenden Jahren die nachfolgenden Belegungen der Kindertageseinrich-tungen erwartet. In den folgenden Unterpunkten werden die Bedarfe für Weissach und Flacht aufgeführt sowie empfohlene Änderungen genannt.

6.1 Bedarf für Flacht

Bedarf an Betreuungsplätzen in Flacht

Bedarf 2016 /

2017 Flacht Bedarf 2017 / 2018 Flacht

Plätze aktuell 01.06.2016 Flacht

Differenz 2016 / 2017

Differenz 2017 / 2018

VÖ Krippe 18 19 15 - 3 - 4 GT Krippe 10 11 0 - 10 - 11 VÖ Kiga 69 63 60 - 9 - 3 GT Kiga 21 19 40 19 21 3 zusätzliche Plätze aufgrund Integration

Krippe

In Flacht gibt es insgesamt 13 Krippenplätze zu wenig, davon drei bis vier im VÖ-Umfang. Rein rechnerisch werden etwa zehn Ganztagesplätze benötigt. Diese können in der Ferry-Porsche-KiTa in Weissach angeboten werden. Um mehr Krippenplätze zu schaffen, ist es sinnvoll im Kinder-garten Brunnenstraße die altersgemischte Gruppe in eine reine Krippengruppe umzuwandeln. Dadurch werden insgesamt fünf neue Krippenplätze geschaffen und zehn Kindergartenplätze reduziert. Dennoch würde wegen des aktuellen Überangebotes das Angebot für Kindergarten-kinder mit 90 bis 100 Plätzen weiterhin ausreichen.

Kindergarten

Es werden ca. 90 Kindergartenplätze in Flacht benötigt, 21 davon im Ganztagesbereich. Da die Ganztagesplätze in der Villa Kunterbunt auch mit dem VÖ-Betreuungsumfang belegt werden können, empfiehlt es sich, die Gruppenstrukturen so beizubehalten. Wenn die Aufnahmeregel-ungen für Geflüchtete in den kommenden Jahren weiterhin identisch bestehen bleiben, zeichnet sich ein sehr geringer Bedarf ab.

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6.2 Bedarf für Weissach

Bedarf an Betreuungsplätzen in Weissach

Bedarf 2016 / 2017 Weissach

Bedarf 2017 / 2018 Weissach

Plätze aktuell 01.06.2016 Weissach

Differenz 2016 / 2017

Differenz 2017 / 2018

VÖ Krippe 35 37 10 - 25 - 27 GT Krippe 19 19 50 31 31 VÖ Kiga 135 141 125 - 10 - 16 GT Kiga 41 42 70 29 28 7 zusätzliche Plätze aufgrund Integration | 20 zusätzliche Plätze für Porsche (auswärtige Kinder)

Krippe In Weissach werden rechnerisch weitere sechs Krippenplätze benötigt. Deshalb muss überlegt werden, die Krippengruppe Mäusebande um fünf bis zehn weitere Plätze aufzustocken. Wegen des hohen Bedarfes an der VÖ-Betreuung ist es sinnvoll, eine Ganztageskrippengruppe der Ferry- Porsche-KiTa in eine VÖ-Gruppe umzuwandeln. Somit wird das Krippenplatzangebot in Weissach noch bedarfsgerechter. Es stehen dennoch genügend Plätze für Krippenkinder aus Flacht und Weissach im Ganztagesbereich zur Verfügung. Kindergarten Wenn in Flacht zehn Kindergartenplätze reduziert würden, dann gäbe es in Weissach noch 25 „überschüssige“ Kindergartenplätze. Es macht jedoch keinen Sinn, eine Gruppe abzubauen, da es sonst dazu kommen könnte, dass der Bedarf nicht mehr gedeckt ist. Ebenso verhält es sich mit den Plätzen für die Ganztagesbetreuung, enn man die Belegplätze der Ferry–Porsche-KiTa ausklammert. Dann könnten bei einer Umwandlung einer Ganztagesgruppe die Plätze im Ganz-tagesbereich unter Umständen nicht mehr ausreichen. Daher sollen die bisher beantragten Gruppenstrukturen beibehalten werden. Sie erlauben es, in der Ganztagesgruppe Kinder mit VÖ und GT Betreuungsumfang aufzunehmen.

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Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach

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7 Zusammenfassung der Vorhaben 1. Erstellen eines Konzeptes für weitere Bedarfsplanungen mit dem Ziel einer standardisierten und ge-

nauen Bedarfsanalyse 2. Langfristige Anpassung der Personalschlüssel in den Einrichtungen auf aktuelle Randzeiten und

Gruppenstrukturen 3. Neuregelung der Snack- und Getränkepauschale durch Satzungsänderung 4. Neuregelung von Verwaltungsabläufen bei der Platzvergabe sowie Änderungen von Betreuungszeiten 5. Flexibilisierung der bestehenden Betreuungsmodelle 6. Anpassung und Änderung von Gruppen und Betriebserlaubnissen in den Einrichtungen:

Umwandlung der altersgemischten Gruppe in eine Krippengruppe in der KiTa Brunnenstraße in Flacht Erweiterung der Kinderkrippe Mäusebande um mindestens weitere fünf Plätze Umwandlung einer Krippengruppe in der Ferry-Porsche-KiTa von Ganztags in verlängerte Öffnungs-

zeit (35 Stunden) 7. Freistellung der Leitungen mit einem Umfang von 0,1 Stellenanteilen pro Gruppe

Page 28: 2016 bis 2018 - weissach.de · Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach 4 1 Einleitung Nach wie vor ist das Thema Bildung, Erziehung und Betreuung

Örtliche Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Weissach

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Literaturverzeichnis Teilplan des Landkreises Böblingen zur Tagesbetreuung für Kinder 2015 Daten des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg KVJS: Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg. Berichterstattung.

Ergebnisse der Erhebung zum Stichtag 01.03.2015 KVJS Jugendhilfe- Service: Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung ab 2011 Erfasste Daten aus der Elternbefragung in Weissach (März 2016)