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Informationen für Wahlvorschlagsträger Stand 15.03.2019 Stadtverwaltung Neuwied Engerser Landstraße 17 56564 Neuwied https://www.neuwied.de/wahlen.html

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Informationen für Wahlvorschlagsträger

Stand 15.03.2019

Stadtverwaltung Neuwied

Engerser Landstraße 17

56564 Neuwied

https://www.neuwied.de/wahlen.html

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Inhalt

Einreichung von Wahlvorschlägen .......................................................................................................... 3

Wahlwerbung und Wahlwerbeveranstaltungen ..................................................................................... 4

Plakatwerbung ..................................................................................................................................... 4

Werbetafeln ........................................................................................................................................ 4

Informationsstände ............................................................................................................................. 4

Wahlwerbeveranstaltungen ................................................................................................................ 4

Wahlbezirkseinteilung und Wahlräume .................................................................................................. 5

Einteilung in Urnenwahlbezirke .......................................................................................................... 5

Einteilung in Briefwahlbezirke ............................................................................................................. 5

Übersicht der Wahlbezirke und der Wahlräume ................................................................................ 7

Repräsentative Wahlbezirke und Wahlprognosen bei der Europawahl ........................................... 10

Wahlhelfer/innen .............................................................................................................................. 10

Briefwahl ............................................................................................................................................... 11

Wichtige Termine .................................................................................................................................. 12

Ansprechpartner ................................................................................................................................... 13

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Einreichung von Wahlvorschlägen

Für die Teilnahme an den Europa- und Kommunalwahlen ist die Einreichung eines Wahlvorschlags

erforderlich. Wahlvorschläge für den Kreistag Neuwied werden bei dem Kreiswahlleiter, Herrn Landrat

Achim Hallerbach, eingereicht. Wahlvorschläge für den Stadtrat Neuwied sowie für die Ortsbeiräte und

Ortsvorsteher/innen der Ortsbezirke der Stadt Neuwied werden bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn

Oberbürgermeister Jan Einig, eingereicht. Durch öffentliche Bekanntmachungen haben der

Kreiswahlleiter und der Gemeindewahlleiter dazu aufgerufen, die jeweiligen Wahlvorschläge

frühzeitig, jedoch spätestens bis zur gesetzlichen Frist am Montag, 08. April 2019, 18:00 Uhr,

einzureichen. Die öffentlichen Bekanntmachungen sind ebenfalls auf unserer Homepage einzusehen.

Für die Aufstellung von Wahlvorschlägen stellt der Landeswahlleiter unter

https://www.wahlen.rlp.de/de/kw/info/ die entsprechenden Rechtsgrundlagen,

Informationsbroschüren, einen Terminkalender, Datenschutzinformationen sowie die zu

verwendenden Vordrucke zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge durch Ihre Vertrauenspersonen einen

Termin mit den für die Wahlen zuständigen Sachbearbeitern. So können festgestellte Mängel oder

redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt werden, bevor der Wahlausschuss am 09.04.2019 über die

Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet.

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Wahlwerbung und Wahlwerbeveranstaltungen

Plakatwerbung

Wahlwerbung in Plakatform entlang öffentlicher Verkehrsflächen stellt eine Form der Sondernutzung

dar und bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamts der Stadtverwaltung Neuwied.

Sondernutzungsgenehmigungen werden vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung Neuwied für

Plakatwerbung an öffentlichen Laternen im gesamten Stadtgebiet innerhalb geschlossener

Ortschaften für den Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltag aufgrund eines frühzeitigen Antrags

erteilt und sind bis zum Samstag nach der Wahl wieder zu entfernen (Montag, 15.04.2019 bis Samstag,

01.06.2019; im Fall von Ortsvorsteherstichwahlen bis Samstag, 22.06.2019). Die Genehmigungen

beinhalten Auflagen zur Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und zur Einhaltung

gesetzlicher Vorschriften. So sind insbesondere während der Wahlhandlung in und an den Gebäuden,

in denen sich Wahlräume befinden, sowie unmittelbar vor den Zugängen zu den Gebäuden jede

Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung

verboten.

Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse außerhalb geschlossener Ortschaften sind an den

Landesbetrieb Mobilität (LBM) zu richten.

Nicht genehmigte Plakatwerbung wird kostenpflichtig zulasten der entsprechenden Partei oder

Wählergruppe entfernt und führt zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Werbetafeln

Die Aufstellung von großformatigen Werbetafeln (sogenannten Wesselmännern) bedarf als

Sondernutzung eine Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamts der Stadtverwaltung Neuwied.

Sondernutzungsgenehmigungen werden vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung Neuwied für

Werbetafeln an von der Stadt Neuwied zur Verfügung gestellten öffentlichen Standorten für den

Zeitraum von acht Wochen vor dem Wahltag aufgrund eines frühzeitigen Antrags erteilt und sind bis

zum Samstag nach der Wahl wieder zu entfernen (Montag, 01.04.2019 bis Samstag, 01.06.2019; im

Fall von Ortsvorsteherstichwahlen bis Samstag, 22.06.2019).

Informationsstände

Die Aufstellung von Informationsständen auf öffentlichen Verkehrsflächen (bspw. Luisenplatz,

Engerser Straße, Langendorfer Straße, Mittelstraße) bedarf als Sondernutzung eine

Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamts der Stadtverwaltung Neuwied aufgrund eines

frühzeitigen Antrags.

Wahlwerbeveranstaltungen

Im Rahmen der Europa- und Kommunalwahlen 2019 stehen die Bürgerhäuser der Stadt Neuwied

jeder Parteiorganisation und Wählergruppe kostenfrei für zwei Wahlwerbeveranstaltungen aufgrund

eines frühzeitigen Antrags frei, soweit diese im Zeitpunkt der Antragstellung nicht bereits an dem

gewünschten Datum belegt sind. Die Belegung der Bürgerhäuser erfolgt durch das Amt für Schule und

Sport der Stadtverwaltung Neuwied.

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Wahlbezirkseinteilung und Wahlräume

Für die Stimmabgabe im Rahmen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019 wird das

Wahlgebiet der Stadt Neuwied in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Da das Wahlgebiet der Stadt

Neuwied in mehrere Ortsbezirke unterteilt ist, für die im Rahmen der verbundenen Wahlen jeweils ein

Ortsbeirat und ein Ortsvorsteher gewählt werden, wird für jeden Ortsbezirk mindestens ein

Wahlbezirk gebildet. Durch die Verbindung der Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Kreistag

Neuwied, zum Stadtrat Neuwied sowie zu den Ortsbeiräten und Ortsvorstehern der Ortsbezirke der

Stadt Neuwied ist die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke mit den jeweiligen Wahlräumen für

jede der Wahlen dieselbe.

Die Wahlbezirke stellen eine Abgrenzung der Wahlberechtigten dar, die einem bestimmten Wahlbezirk

und damit auch einem bestimmten Wahlraum zugeordnet werden. Durch die Einteilung des

Wahlgebiets in Wahlbezirke wird die Stimmabgabe der Wahlberechtigten, die Ermittlung und

Feststellung der Wahlergebnisse sowie eine anschließende Wahlanalyse organisatorisch und räumlich

ermöglicht.

Das Wahlgebiet der Stadt Neuwied wird in Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke eingeteilt:

Einteilung in Urnenwahlbezirke

Die Einteilung des Wahlgebiets in Urnenwahlbezirke dient insbesondere der Erleichterung der

Teilnahme an den Wahlen. Dabei geht es speziell um die Erreichbarkeit des entsprechenden

Wahlraums und die Möglichkeit, ohne unzumutbare Wartezeiten wählen zu können.

Berücksichtigung von Einwohnerzahlen

Neben der genannten vorgeschriebenen Bildung mindestens eines Wahlbezirks pro Ortsbezirk ist die

Berücksichtigung der jeweiligen Einwohnerzahlen ein wichtiger Bestandteil der Wahlbezirkseinteilung.

Ein Wahlbezirk soll dabei nicht mehr als 2.500 Einwohner umfassen.

Berücksichtigung besonderer topographischer Verhältnisse

Darüber hinaus wurden bei der Wahlbezirkseinteilung der Stadt Neuwied besondere topographische

Verhältnisse berücksichtigt (insb. Feldkirchen-Hüllenberg), um zur Erleichterung der Teilnahme an den

Wahlen so beizutragen, dass der Wahlraum möglichst einfach zu erreichen ist.

Berücksichtigung zur Verfügung stehender Wahlräume

Die Teilnahme an den Wahlen setzt das Vorhandensein geeigneter Wahlräume voraus, die

beispielsweise eine bestimmte Größe für die erforderlichen Einrichtungen für den jeweiligen

Wahlvorstand und die Wählerinnen und Wähler vorweisen müssen. Bei der Wahlbezirkseinteilung der

Stadt Neuwied wurde die Verfügbarkeit geeigneter Wahlräume berücksichtigt, insbesondere

barrierefrei zugängliche Räume und städtische Immobilien.

Einteilung in Briefwahlbezirke

Für die Zulassung und Auszählung der in Anspruch genommenen Briefwahl können eigene

Briefwahlbezirke gebildet werden, die jeweils einen Briefwahlvorstand haben. Dabei kann ein

Briefwahlbezirk mehrere Urnenwahlbezirke umfassen.

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Berücksichtigung der Wahlergebnisanalyse

Die Briefwahlbezirke der Stadt Neuwied sind so eingeteilt, dass eine stadtteilbezogene

Wahlergebnisanalyse ermöglicht wird. Das bedeutet, dass jeder Ortsbezirk und jeder Stadtteil

mindestens einen Briefwahlbezirk hat. Dadurch können das reine Urnenwahlergebnis, das reine

Briefwahlergebnis und das Gesamtwahlergebnis stadtteilbezogen ausgewertet werden.

Berücksichtigung des sich wandelnden Briefwahlverhaltens

Bei der Briefwahlbezirkseinteilung der Stadt Neuwied spielt insbesondere das sich wandelnde

Briefwahlverhalten eine wichtige Rolle. Seit dem Jahr 2008 ist die bis dahin erforderliche Begründung

eines Briefwahlantrags nicht mehr erforderlich. In dem Zeitraum bis dato ist ein kontinuierlicher

Anstieg des Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler zu beobachten.

Aufgrund dieser Entwicklung werden anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen 2019 mehr

Briefwahlbezirke gebildet als bei den Wahlen zuvor. Gleichzeitig wird die Anzahl der Urnenwahlbezirke

gegenüber den Europa- und Kommunalwahlen 2014 reduziert.

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Übersicht der Wahlbezirke und der Wahlräume

Wahlbezirksbezeichnung Einwohner Wahlberechtigte1 Wahlraum barrierefrei

1001 Urnenwahl Altwied 643 525 Bürgerhaus Altwied Im Wiedtal 69 56567 Neuwied ja

B101 Briefwahl Altwied 643 525

1101 Urnenwahl Block 1066 755 Bürgerhaus Block Mittelweg 10 56566 Neuwied ja

B111 Briefwahl Block 1066 755

1201 Urnenwahl Engers

1716 1305 Carl-Orff-Schule Orffstraße 37 56566 Neuwied ja

1202 1708 1276 Carl-Orff-Schule Orffstraße 37 56566 Neuwied ja

1203 1896 1476 Heinrich-Haus Neuwieder Straße 21 b 56566 Neuwied ja

B121 Briefwahl Engers 5320 4057

1301

Urnenwahl Feldkirchen

364 302 Clubhaus Hüllenberg Windhauser Weg 10 56567 Neuwied nein

1302 1651 1332 Grundschule Feldkirchen Schillerstraße 43 56567 Neuwied ja

1303 1509 1223 Turnhalle TV Feldkirchen Jahnstraße 22 56567 Neuwied ja

1304 1644 1356 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Feldkircher Straße 100 56567 Neuwied ja

B131 Briefwahl Feldkirchen 5168 4213

1401 Urnenwahl Gladbach

1475 1158 Wülfersberg-Grundschule Frans-Hals-Straße 6 56566 Neuwied ja

1402 1432 1180 Wülfersberg-Grundschule Frans-Hals-Straße 6 56566 Neuwied ja

B141 Briefwahl Gladbach 2907 2338

1501 Urnenwahl Heddesdorf

1641 1338 Grundschule Heddesdorfer Berg Ludwig-Erhard-Straße 14 56564 Neuwied ja

1502 1789 1256 Grundschule Heddesdorfer Berg Ludwig-Erhard-Straße 14 56564 Neuwied ja

1503 1842 1351 Altentagesstätte (AWO) Nagelgasse 2 56564 Neuwied ja

B151 Briefwahl Heddesdorf 1 5272 3945

1504

Urnenwahl Heddesdorf

1775 1285 Josef-Ecker-Stift Erlenweg 42 56564 Neuwied ja

1505 1964 1320 Ehemalige Raiffeisenschule Raiffeisenring 1 56564 Neuwied ja

1506 1807 1070 Volkshochschule Heddesdorfer Straße 33 56564 Neuwied ja

1507 1642 1259 Geschwister-Scholl-Schule Wallstraße 2 56564 Neuwied ja

B152 Briefwahl Heddesdorf 2 7118 4934

1601 Urnenwahl Heimbach-Weis 1718 1432 Berufsbildungswerk Stiftsstraße 1 56566 Neuwied ja

1 Wahlberechtigte zur Wahl des Stadtrats, Stand 14.02.2019

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1602 Urnenwahl Heimbach-Weis 1887 1555 Ehemalige Hauptschule Rommersdorf Flurstraße 24 56566 Neuwied ja

B161 Briefwahl Heimbach-Weis 1 3605 2987

1603 Urnenwahl Heimbach-Weis

1874 1474 Margaretenschule Schulstraße 10 56566 Neuwied ja

1604 1824 1477 Ehemalige Hauptschule Rommersdorf Flurstraße 24 56566 Neuwied ja

B162 Briefwahl Heimbach-Weis 2 3698 2951

1701 Urnenwahl Innenstadt

1672 1094 Rhein-Wied-Gymnasium Im Weidchen 2 56564 Neuwied ja

1702 1907 1226 Historisches Rathaus Pfarrstraße 8 56564 Neuwied ja

1703 2153 1223 food hotel Langendorfer Straße 155 56564 Neuwied ja

B171 Briefwahl Innenstadt 1 5732 3543

1704 Urnenwahl Innenstadt

1993 1370 Jugendzentrum Museumstraße 4 a 56564 Neuwied ja

1705 1964 1399 Werner-Heisenberg-Gymnasium Engerser Landstraße 32 56564 Neuwied ja

1706 1673 989 Bootshaus an der Rheinbrücke Rheinstraße 80 56564 Neuwied ja

B172 Briefwahl Innenstadt 2 5630 3458

1801 Urnenwahl Irlich

1634 1375 Grundschule St. Georg Apostelstraße 5 56567 Neuwied ja

1802 1684 1314 Grundschule St. Georg Apostelstraße 5 56567 Neuwied ja

1803 1792 1447 Grundschule St. Georg Apostelstraße 5 56567 Neuwied ja

B181 Briefwahl Irlich 5110 4136

1901 Urnenwahl Niederbieber 1495 1182 Evangelisches Gemeindehaus Am Kirchberg 11 56567 Neuwied ja 1902 Urnenwahl Niederbieber 1545 1194 Tagungsvilla Weißer Berg Weißer Berg 5 56567 Neuwied ja

1903 Urnenwahl Niederbieber 1577 1127 Katholisches Pfarrheim St. Bonifatius Kurt-Schumacher-Straße 5 56567 Neuwied ja

B191 Briefwahl Niederbieber 4617 3503

2001 Urnenwahl Oberbieber 1548 1263 Friedrich-Ebert-Schule Veilchenstraße 5 56566 Neuwied ja 2002 Urnenwahl Oberbieber 1648 1256 Friedrich-Ebert-Schule Veilchenstraße 5 56566 Neuwied ja

2003 Urnenwahl Oberbieber 1599 1329 Friedrich-Ebert-Schule Veilchenstraße 5 56566 Neuwied ja

B201 Briefwahl Oberbieber 4795 3848

2101 Urnenwahl Rodenbach 1251 1038 Turnhalle Rodenbach Auf den Wiesen 17 56567 Neuwied ja

B211 Briefwahl Rodenbach 1251 1038

2201 Urnenwahl Segendorf 1771 1452 Freie Christliche Schule Nodhausener Straße 35 56567 Neuwied ja

B221 Briefwahl Segendorf 1771 1452

2301 Urnenwahl Torney 1948 1465 Bürgerhaus Torney Westpreußenstraße 2 56567 Neuwied ja

B231 Briefwahl Torney 1948 1465

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Repräsentative Wahlbezirke und Wahlprognosen bei der Europawahl

Aus dem Ergebnis der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik

Deutschland sind unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten Wahlbezirken repräsentative

Wahlstatistiken über

a. die Wahlberechtigten, die Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht

und Geburtsjahresgruppen,

b. die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und

Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen

als Bundesstatistik zu erstellen.

Gemäß Mitteilung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz werden drei Urnen- und ein Briefwahlbezirk

der Stadt Neuwied in die repräsentative Wahlstatistik einfließen:

1101 Urnenwahl Block

1902 Urnenwahl Niederbieber

2002 Urnenwahl Oberbieber

B201 Briefwahl Oberbieber

Seitens der Kantar Deutschland GmbH wird voraussichtlich im Auftrag von infratest dimap für die

ARD-Wahlprognose an einem (Urnen-)Wahlraum eine Wählerbefragung durchgeführt. Welcher

Wahlraum dafür ausgewählt wird, teilt die Kantar Deutschland GmbH voraussichtlich im April 2019

mit.

Ob seitens der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF ebenfalls eine Wählerbefragung

durchgeführt wird, ist bislang nicht bekannt.

Wahlhelfer/innen

Eine ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Europa-und Kommunalwahlen kann nur

durch den ehrenamtlichen Einsatz von Wahlhelfer/innen gewährleistet werden.

Im Wahlraum gleichen die Wahlhelfer die Identität der Wählerinnen und Wähler mit dem

Wählerverzeichnis ab, geben die entsprechenden Stimmzettel aus und sichern das Wahlgeheimnis.

Nach Ablauf der Wahlzeit zählen sie die Stimmzettel aus und stellen die Wahlergebnisse fest.

Auch im Rahmen der Briefwahl kommen Wahlhelfer zum Einsatz. Sie führen hauptsächlich die

Zulassung von Briefwahlunterlagen unter Beachtung des Wahlgeheimnisses durch. Nach Ablauf der

Wahlzeit zählen sie die Stimmzettel aus und stellen die Wahlergebnisse fest.

Darüber hinaus werden Wahlhelfer/innen für die Fortsetzung der Auszählung nach dem Wahltag

benötigt.

Insgesamt sind dafür über 1.000 ehrenamtliche Wahlhelfer/innen erforderlich, die ein sogenanntes

Erfrischungsgeld für ihre Verpflegung während des Einsatzes erhalten.

Interessierten Wahlhelfer/innen wird seitens der Stadtverwaltung Neuwied eine

Bereitschaftserklärung bereitgestellt, anhand derer die Einsatzplanung erfolgen kann.

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Briefwahl

Wahlberechtigte, die die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, weil sie beispielsweise am

Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk anwesend sind, benötigen einen Wahlschein. Der Wahlschein kann

wie folgt beantragt werden:

Durch einen Online-Antrag,

durch einen schriftlichen Antrag oder

durch einen persönlichen Antrag in dem Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Neuwied.

Das Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Neuwied ist ab dem 23.04.2019 erreichbar in der

Stadtverwaltung Neuwied,

Briefwahlbüro, Sitzungssaal 3. OG (357 -359),

Engerser Landstraße 17,

56564 Neuwied.

Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros entsprechen

den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Montag bis Mittwoch: 7:30 bis 17:00 Uhr durchgehend,

Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr durchgehend und

Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr.

Nach einem persönlichen Briefwahlantrag in dem Briefwahlbüro haben die Briefwähler/innen die

Möglichkeit, die Wahlunterlagen direkt dort auszufüllen und abzugeben oder mitzunehmen.

Alle Briefwahlunterlagen können bei der Stadtverwaltung Neuwied entweder abgegeben oder

eingeworfen werden. Zusätzlich erhalten die Briefwähler/innen einen Rücksende-Umschlag, den sie

nicht frankieren brauchen.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Ende der Wahlzeit (Sonntag, 26.05.2019, 18:00 Uhr) bei der

Stadtverwaltung Neuwied eingegangen sein, um gültig zu sein und berücksichtigt werden zu können.

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Wichtige Termine

Montag, 01. April 2019 Beginn Wahlwerbung durch Werbetafeln

Montag, 08. April 2019, 18:00 Uhr Fristablauf zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Dienstag, 09. April 2019, 17:00 Uhr Wahlausschuss zur Zulassung der eingegangenen

Wahlvorschläge

Montag, 15. April 2019 Beginn Wahlwerbung durch Plakate

Dienstag, 23. April 2019 bis

Freitag, 24. Mai 2019 Briefwahlbüro

Ende April Zustellung der Wahlbenachrichtigungen durch die

bis spätestens 05. Mai 2019 Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ)

Sonntag, 26. Mai 2019, 08:00 - 18:00 Uhr Wahlzeit

anschließend Auszählung Europawahl,

Ortsvorsteherwahlen

anschließend Ermittlung sog. Trendwahlergebnisse

Kreistags-, Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen

Montag, 27. Mai 2019 Auszählung Kreistags-, Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen

Samstag, 01. Juni 2019 Fristablauf zur Entfernung von Wahlwerbung

(gilt nicht für Ortsvorsteher-Stichwahlen)

Montag, 03. Juni 2019 Briefwahlbüro für ggf. stattfindende

bis Freitag, 14. Juni 2019 Ortsvorsteherstichwahlen

Sonntag, 16. Juni 2019, 08:00 - 18:00 Uhr Wahlzeit ggf. stattfindender Ortsvorsteherstichwahlen

anschließend Auszählung ggf. stattfindender

Ortsvorsteherstichwahlen

Samstag, 22. Juni 2019 Fristablauf zur Entfernung von Wahlwerbung für

Ortsvorsteher-Stichwahlen

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Ansprechpartner

bei der Stadtverwaltung Neuwied, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied:

Ordnungsrechtliche Angelegenheiten

Ordnungsamt/Ordnungsabteilung, [email protected]

‒ Frau Amtsleiterin Monika Schulz, [email protected]; 02631 802-335

‒ Herr Abteilungsleiter Gerhard Schneider, [email protected]; 02631 802-222

‒ Herr Kai-Uwe Philippi, [email protected]; 02631 802-377

Wahlrechtliche Angelegenheiten

Amt Büro des Oberbürgermeister/Fachbereich Kommunales/Sachgebiet Wahlen,

[email protected]

‒ Herr Amtsleiter Peter Jung, [email protected]; 02631 802-202

‒ Herr Projektleiter Walter Thiessen, [email protected]; 02631 802-117

‒ Herr stv. Projektleiter Thomas Kurz, [email protected]; 02631 802-177

Wahlraumverwaltung

‒ Herr Peter Dürksen, [email protected]; 02631 802-118

Wahlhelferverwaltung

‒ Herr Nico Laux, [email protected]; 02631 802-244

Buchung städtischer Einrichtungen

Amt für Schule und Sport, [email protected]

‒ Herr Amtsleiter Hans-Peter Schmitz, [email protected]; 02631 802-257

Anforderung von Jungwählerlisten

Ordnungsamt/Bürgerbüro, [email protected]

‒ Frau Abteilungsleiterin Carla Weßendarp, [email protected]; 02631 802-251