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Konzern- Finanzbericht 2019 der BayWa AG Nachfolgende Publikationen stehen in deutscher und englischer Version online zur Verfügung unter: www.baywa.com • Konzern-Finanzbericht • Nachhaltigkeitsbericht (April 2020) • Unternehmensbroschüre (Mai 2020)

2019...Regenerative Energien Unter dem Dach der BayWa r.e. renewable energy GmbH (BayWa r.e.) deckt der Konzern wesentliche Teile der Wertschöpfungskette bei den regenerativen Energien

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Konzern- Finanzbericht 2019der BayWa AG

Nachfolgende Publikationen stehen in deutscherund englischer Version online zur Verfügung unter:www.baywa.com

• Konzern-Finanzbericht• Nachhaltigkeitsbericht (April 2020)• Unternehmensbroschüre (Mai 2020)

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Inhalt

Konzern- lagebericht

Konzern- abschluss

Weitere Angaben

1

2

3

01 Überblick 03 Grundlagen des Konzerns 13 Wirtschaftsbericht 34 Prognosebericht 38 Chancen- und Risikobericht 50 Vergütungsbericht 52 Übernahmerelevante Angaben – Bericht-

erstattung nach § 315a HGB

54 Konzernbilanz 56 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 57 Überleitung zum Konzern-Gesamtergebnis 58 Konzern-Kapitalflussrechnung 60 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 62 Konzernanhang 159 Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der

BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang) 172 Versicherung der gesetzlichen Vertreter 173 Bestätigungsvermerk des unabhängigen

Abschlussprüfers

179 Bericht des Aufsichtsrats 183 Corporate-Governance-Bericht und Erklärung

zur Unternehmensführung

Finanzkalender

Projektleitung und RedaktionBayWa AG, MünchenPR/Corporate Communications/Public Affairs

TextBayWa AG, MünchenCorporate Finance & Accounting/Investor RelationsPvF Investor Relations Peters von Flemming & Partner,Frankfurt am Main

Weitere InformationenBayWa AGInvestor RelationsArabellastraße 481925 MünchenTelefon +49 89 9222-3887Telefax +49 89 9212-3887E-Mail [email protected]

Die BayWa im Internet: www.baywa.com; www.baywa.de

© BayWa AG, München

SprachversionenDieser Konzernfinanzbericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor.Beide Sprachfassungen sind auch im Internet unter www.baywa.com verfügbar.

Impressum

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Konzernlagebericht – Überblick

1 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Konzernlagebericht der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2019

Hinweis zu diesem Bericht

Der Konzernlagebericht der BayWa AG wurde für das Berichtsjahr 2019 überarbeitet. Ziel ist eine Straffung

gemäß der Leitlinie der Wesentlichkeit. Darüber hinaus wurde die Reihenfolge der Kapitel zur Erhöhung der

logischen Stringenz geringfügig verändert. Die Abschnitte „Nachhaltigkeit“ und „Mitarbeiter“ wurden in das

Kapitel „Grundlagen des Konzerns“ zwischen die Abschnitte „Steuerungssystem“ und „Forschung und

Entwicklung“ verlagert. Die Abschnitte „Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäfts-

verlauf“ und „Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns“ wurden als zusammenfassende

Aussagen an das Ende des Wirtschaftsberichts verschoben. Innerhalb der Berichterstattung über die

Segmente wurde das Segment Energie aufgrund seiner hohen wirtschaftlichen Bedeutung für den BayWa

Konzern an den Anfang gestellt. An den Wirtschaftsbericht schließen mit Prognosebericht und Chancen- und

Risikobericht die in die Zukunft gerichteten Lageberichtsbestandteile an. Der Konzernlagebericht schließt dann

mit dem Vergütungsbericht und den formalen Inhalten zu „Übernahmerelevante Angaben“.

Überblick

Der BayWa Konzern hat sich im Jahr 2019 insgesamt positiv entwickelt. Die für das Berichtsjahr gesetzten

Konzernziele wurden erreicht. Allerdings war ein differenzierter Geschäftsverlauf in den Segmenten zu

verzeichnen. Das Segment Energie entwickelte sich insgesamt wesentlich besser als erwartet. Dazu trug vor

allem das Geschäftsfeld Regenerative Energien bei, das sowohl beim Umsatz als auch beim operativen

Ergebnis neue Bestmarken erreichte. Auch das Geschäftsfeld Klassische Energie übertraf die für das

Geschäftsjahr 2019 gesetzten Ziele. Das Segment Bau entwickelte sich im Berichtsjahr ebenfalls besser als

geplant. Dagegen ist die wirtschaftliche Lage im Segment Agrar nicht zufriedenstellend. Angesichts der hohen

Bedeutung dieser Geschäftsaktivitäten für den BayWa Konzern besteht hier Handlungsbedarf, um die

Profitabilität spürbar zu steigern. Der BayWa Konzern hat im Jahr 2019 einmal mehr von seinen breit

diversifizierten Geschäftstätigkeiten und der strategischen Ausrichtung auf die internationalen Märkte sowie

auf zukunftsorientierte Geschäftsfelder und -modelle profitiert.

Die positive Geschäftsentwicklung im Segment Energie wurde im Jahr 2019 von beiden Geschäftsfeldern

getragen. Insgesamt lag der Umsatz des Segments Energie mit 4.474,3 Mio. Euro um 505,8 Mio. Euro über

dem Vorjahreswert. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich um 32,7 Prozent auf

127,4 Mio. Euro und erreichte damit einen neuen Rekordwert. Das Geschäftsfeld Regenerative Energien hat die

für das Gesamtjahr geplanten Projektentwicklungen und -verkäufe signifikant übertroffen. Die Verkäufe von

Anlagen haben sich im Berichtsjahr mit einer Leistung von insgesamt 911,6 Megawatt (MW) (Vorjahr:

453,0 MW) mehr als verdoppelt und erreichten einen neuen Höchstwert. Insgesamt nahm der Umsatz um

29,1 Prozent auf 1.975,3 Mio. Euro zu. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte im

Berichtsjahr mit 101,0 Mio. Euro einen neuen Bestwert, nach 72,5 Mio. Euro im Vorjahr. Die Verbesserung

sowohl beim Umsatz als auch beim operativen Ergebnis ist vor allem auf die stark gestiegenen Projektverkäufe

und das Wachstum im Solarhandel zurückzuführen. Das Geschäftsfeld Klassische Energie wurde 2019 von

einem starken Nachfrageanstieg bei Wärmeenergieträgern geprägt: Im Wesentlichen durch die höheren

Absatzmengen im Wärmegeschäft stieg der Umsatz des Geschäftsfelds im Berichtsjahr um 2,5 Prozent auf

2.499,0 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich vor allem aufgrund

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Konzernlagebericht – Überblick

2 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

guter Margen im Heizöl- und Kraftstoffgeschäft um 12,3 Prozent auf 26,4 Mio. Euro und erreichte damit ein

neues Rekordniveau.

Im Segment Agrar verringerte sich der Umsatz leicht um 1,4 Prozent auf 10.857,5 Mio. Euro und das operative

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ging geringfügig um 3,5 Mio. Euro auf 96,6 Mio. Euro zurück. Dabei

verlief die Entwicklung in den Geschäftsfeldern heterogen. Im Geschäftsfeld BAST ging das Umschlags-

volumen von Getreide und Ölschroten im Geschäftsjahr 2019 vor allem als Folge der Einstellung des

Irangeschäfts sowie des Handelsstreits zwischen den USA und China um 1,6 Mio. Tonnen auf knapp 25,0 Mio.

Tonnen zurück. Der Umsatz des Geschäftsfelds BAST verringerte sich mengen- und preisbedingt um

7,8 Prozent auf 4.875,8 Mio. Euro. Im Ergebnis wirkten sich vor allem Forderungsausfälle im Zusammenhang

mit der sanktionsbedingten Einstellung des Brotgetreidegeschäfts mit dem Iran und das geringere Handels-

volumen aus. Insgesamt ging das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Geschäftsfelds 2019

um 12,0 Mio. Euro auf 19,1 Mio. Euro zurück. Der Obstabsatz des BayWa Konzerns erhöhte sich im Jahr 2019

um gut 8 Prozent auf 380.550 Tonnen. Dabei verzeichnete das inländische Geschäft eine positive Entwicklung.

Dagegen fiel das Erntevolumen der neuseeländischen Tochtergesellschaft T&G Global Limited bei Äpfeln

aufgrund von Unwetterereignissen um knapp 23 Prozent geringer aus als im Vorjahr. Das Geschäftsfeld Global

Produce erzielte 2019 ein moderates Umsatzwachstum um 4,5 Prozent auf 843,9 Mio. Euro. Das operative

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahreswert um 9,7 Mio.

Euro auf 36,9 Mio. Euro. Darin enthalten ist allerdings ein Sonderertrag aus dem Verkauf einer Immobilie von

T&G Global, der die schlechtere operative Entwicklung überkompensiert hat. Im Geschäftsfeld Agrar nahm das

Handelsvolumen mit Getreide, Ölsaaten und -schroten im Berichtsjahr um 12,5 Prozent auf knapp 7,3 Mio.

Tonnen zu. Der Umsatz erhöhte sich im Wesentlichen mengenbedingt um 4,7 Prozent auf 3.454,4 Mio. Euro.

Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Geschäftsfelds verbesserte sich auf 7,8 Mio. Euro.

Diese Steigerung ist in einem anhaltend schwierigen Marktumfeld vor allem auf Restrukturierungsmaßnahmen

in den Vorjahren zurückzuführen. Das Landtechnikgeschäft der BayWa konnte das Rekordniveau des Vorjahres

im Jahr 2019 nicht wieder erreichen. Der Verkauf von Neumaschinen ging im Jahr 2019 um 4,1 Prozent auf 4.617

Traktoren zurück. Positiv entwickelten sich dagegen der Absatz von Maschinen und Zubehör in den Bereichen

Flüssigdungtechnik und das Servicegeschäft. Der Umsatz des Geschäftsfelds Technik stieg um 3,8 Prozent auf

1.683,4 Mio. Euro. Demgegenüber ging das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) nach dem

überaus starken Anstieg im Vorjahr (plus 83,9 Prozent) im Berichtsjahr auf 32,8 Mio. Euro zurück (minus

10,4 Prozent).

Der Geschäftsverlauf im Baustoffhandel wurde in Deutschland von der im gesamten Jahresverlauf guten Bau-

konjunktur und den milden Witterungsverhältnissen sowohl im Frühjahr als auch im Spätherbst 2019 begüns-

tigt. Der Umsatz des Segments Bau erhöhte sich im Jahr 2019 mengen- und preisbedingt um 5,3 Prozent auf

1.702,8 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Segments konnte um 3,2 Prozent

auf 32,1 Mio. Euro gesteigert werden. Neben der positiven Absatzentwicklung trugen vor allem die erfolgreiche

Erweiterung des margenstarken Eigenmarkensortiments sowie die Vernetzung des digitalen mit dem

stationären Vertriebskanal durch Click & Collect im Zuge der Positionierung als integrierter Multispezialist zur

Ergebnisverbesserung bei.

Der Umsatz des Segments Innovation & Digitalisierung lag im Berichtsjahr mit 10,6 Mio. Euro auf dem Niveau

des Vorjahres (Vorjahr: 10,7 Mio. Euro). Das Segment weist plangemäß ein negatives operatives Ergebnis vor

Zinsen und Steuern (EBIT) von 14,6 Mio. Euro (Vorjahr: minus 12,3 Mio. Euro) aus. Ursächlich dafür waren im

Berichtsjahr u. a. erhöhte Marketingaufwendungen im Zusammenhang mit der Agritechnica und mit dem

Aufbau zusätzlicher Entwicklungs- und Vertriebskapazitäten.

BayWa Konzern

EBIT in Mio. Euro 188,4 172,4

+ 9,3 %

2019 2018

Umsatz in Mio. Euro 17.059,0 16.625,7

+ 2,6 %

2019 2018

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Konzernlagebericht – Grundlagen des Konzerns

3 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Insgesamt erzielte der BayWa Konzern 2019 einen Umsatz von 17.059,0 Mio. Euro und damit eine Steigerung

um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das EBIT verbesserte sich um 9,3 Prozent auf 188,4 Mio. Euro. Die

Ergebnissteigerung ist vor dem Hintergrund zu werten, dass im Berichtsjahr die Belastung aus der Beendigung

des Kartellverfahrens Pflanzenschutz in Höhe von 68,6 Mio. Euro verarbeitet wurde. Diese Ergebnisbelastung

wurde durch Erträge aus Beteiligungsverkäufen nahezu kompensiert. Gleichzeitig enthält das Ergebnis

summierte Einmalbelastungen in Höhe von knapp 15 Mio. Euro für diverse Projekte wie beispielweise die

Vorbereitung einer Kapitalerhöhung bei der BayWa r.e., Restrukturierungsmaßnahmen, Portfoliobereinigungen

und die abschließenden Rechtskosten im Zusammenhang mit der Beilegung des Kartellverfahrens. Der

Konzernjahresüberschuss erhöhte sich aufgrund der operativen Ergebnisverbesserung um 11,3 Prozent auf

61,1 Mio. Euro. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine Erhöhung der Dividende um

0,05 Euro auf 0,95 Euro je Aktie vor.

Grundlagen des Konzerns

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Der BayWa Konzern

2019

Umsatz (in Mio. Euro)

Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)

Energie 4.474,3 2.812

Agrar 10.857,5 10.580

Bau 1.702,8 4.371

Innovation & Digitalisierung 10,6 198

Sonstige Aktivitäten 13,7 870

Gesamt 17.059,0 18.831

Die BayWa AG wurde 1923 gegründet und hat ihren Hauptsitz in München. Aus ihren Wurzeln im genossen-

schaftlichen Landhandel heraus hat sich die BayWa durch stetiges Wachstum und kontinuierlichen Ausbau des

Leistungsspektrums zu einem integrierten Lösungsanbieter und Projektentwickler mit den Kernsegmenten

Energie, Agrar und Bau weiterentwickelt. Die Geschäftstätigkeit des BayWa Konzerns umfasst die Projek-

tierung, den Groß- und Einzelhandel und die Logistik sowie umfangreiche ergänzende Beratungs- und

Dienstleistungen. Der geschäftliche Schwerpunkt liegt in Europa und wird durch bedeutende Aktivitäten in den

USA und in Neuseeland sowie Geschäftsbeziehungen von Asien bis Südamerika zu einem internationalen

Handels- und Beschaffungsnetzwerk erweitert. Der BayWa Konzern hat selbst oder über Beteiligungen

eingetragene Firmensitze in 44 Ländern.

Die BayWa AG führt ihre Geschäfte in den drei operativen Segmenten und dem Entwicklungssegment

Innovation & Digitalisierung sowohl direkt als auch über ihre Tochterunternehmen, die in den Konzern-

abschluss einbezogen sind. Insgesamt umfasst der BayWa Konzern neben der Muttergesellschaft BayWa AG

342 vollkonsolidierte Beteiligungen. Darüber hinaus werden 26 Unternehmen nach der Equity-Methode in den

Abschluss der BayWa einbezogen.

Segment Energie

Das Segment Energie trug im Geschäftsjahr 2019 einen Anteil von knapp 26 Prozent zum Konzernumsatz bei.

Die Geschäftsaktivitäten des Segments unterteilen sich in das Geschäftsfeld Regenerative Energien, das in der

BayWa r.e. renewable energy GmbH gebündelt ist, sowie das Geschäftsfeld Klassische Energie.

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Konzernlagebericht – Grundlagen des Konzerns

4 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Regenerative Energien

Unter dem Dach der BayWa r.e. renewable energy GmbH (BayWa r.e.) deckt der Konzern wesentliche Teile der

Wertschöpfungskette bei den regenerativen Energien ab. Dabei verfolgt die BayWa r.e. eine dreifache Diversifi-

zierungsstrategie ihres Geschäftsportfolios: nach Ländern, nach Energieträgern und nach Geschäftsaktivitäten.

Die Geschäftsaktivitäten gliedern sich in die drei Bereiche Projects, Services und Solutions.

Der Bereich Projects befasst sich weltweit mit der Planung, Projektierung und dem Bau von Wind- und

Solarenergieanlagen sowie der Veräußerung der betriebsfertigen Anlagen. Der Bereich Bioenergie wurde mit

dem Verkauf der BMH Biomethan GmbH ausgegliedert. Der Bereich Services umfasst planerische und

technische Dienstleistungen, die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien, die technische und kaufmännische

Betriebsführung, die Instandhaltung der Anlagen sowie den Energiehandel. Niederlassungen in Europa und

Südostasien ermöglichen für die internationalen Kunden der BayWa r.e. einen 24-Stunden-Service. Weltweit

werden derzeit Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 8,3 Gigawatt (GW) betreut. Im Energiehandel

vermarktet die BayWa r.e. Strom, Gas und Wärme aus erneuerbarer Erzeugung. Insgesamt belief sich das

Volumen in der Direktvermarktung im Jahr 2019 auf 3,5 GW. Im Bereich Solutions werden Photovoltaiksysteme

und -komponenten vertrieben und maßgeschneiderte Energielösungen für die Energieversorgung von

Gewerbe- und Industriekunden entwickelt. Das Geschäftsfeld Regenerative Energien ist seit seiner Gründung

stark international ausgerichtet, um die Abhängigkeit von einzelnen Ländermärkten zu verringern. Die

BayWa r.e. ist heute in Europa, in Nordamerika, der Region Asien-Pazifik sowie in Afrika vertreten – insgesamt

in 26 Ländern.

Klassische Energie

Im Geschäftsfeld Klassische Energie vertreibt die BayWa im Wesentlichen Heizöl, Holzpellets sowie Kraft- und

Schmierstoffe vorwiegend in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und in Österreich. Im Wärme-

geschäft erfolgt der Vertrieb von Brennstoffen hauptsächlich über eigene Büros. Diesel- und Ottokraftstoffe

sowie AdBlue werden über insgesamt 125 eigene Tankstellen und Partnerstationen in Deutschland verkauft.

Zudem beliefert die BayWa Wiederverkäufer sowie Großabnehmer mit Kraft- und Brennstoffen sowie AdBlue.

In Österreich werden weitere Tankstellen über Tochtergesellschaften geführt. Die Konzerngesellschaft GENOL

Gesellschaft m.b.H. (ehemals: GENOL Gesellschaft m.b.H. & Co KG) versorgt als Großhändler genossen-

schaftliche Tankstellen. Ergänzend zum Tankstellenbetrieb bietet die BayWa eine Flottentankkarte an.

Deutschlandweit stehen den Nutzern der BayWa Tankkarte mittlerweile rund 2.500 Tankstellen zur Verfügung.

Kunden mit Elektroautos können ihre Fahrzeuge mit der BayWa Tankkarte in Deutschland an über 17.000 und

in Europa an rund 55.000 Ladepunkten aufladen. Schmierstoffe vertreibt die BayWa an Gewerbe- und

Industriekunden sowie an Landwirte und Betreiber von Blockheizkraftwerken. Über die digitale Plattform

Interlubes werden Schmierstoffe und Betriebsmittel aller bedeutenden Hersteller und Marken an B2B-

Anwender aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, Kommunen, Transportbranche sowie Land- und

Forstwirtschaft auch online vermarktet.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurden die Aktivitäten des Geschäftsfelds Klassische Energie in die fünf

Bereiche Schmierstoffe, Heizöl und Diesel, Holzpellets, Contracting sowie die Mobility Solutions GmbH neu

strukturiert. Das Schmierstoffgeschäft umfasst den Handel mit der Marke TECTROL sowie umfangreiche

Anwendungen und Servicepakete für Fokuskunden, wie beispielsweise Betreiber von Biogasmotoren, und

Gewerbekunden. Der Bereich Diesel und Heizöl beliefert Landwirte und Gewerbekunden – einschließlich

Baustellen- und Hofbetankungen – mit Diesel und Heizöl. Der Bereich Holzpellets umfasst neben der

Services

BayWa r.e. renewable energy GmbH

Projects Solutions

Solar- handel

Betriebs-führung

Solar-energie

Energy Solutions

Energie-handel

Wind- energie

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Konzernlagebericht – Grundlagen des Konzerns

5 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Produktion in der Tochtergesellschaft WUN Pellets GmbH den Vertrieb von Holzpellets an private Verbraucher

und Gewerbekunden. Im Contracting liegt der Schwerpunkt auf Energielösungen in den Bereichen Biomasse,

Blockheizkraftwerke und Gas für die Hotellerie, die Kommunen und den Wohnungsbau in Süddeutschland.

Die Mobility Solutions GmbH untergliedert sich in die drei Bereiche Light Vehicle, Heavy Vehicle und Digital

Mobility. Der Bereich Light Vehicle umfasst die Elektromobilität und treibt die Projektierung und den Ausbau

der Ladeinfrastruktur voran. Der Bereich Heavy Vehicle baut ein Tankstellennetz für flüssiges Erdgas

(Liquefied Natural Gas – LNG) als CO2-optimierte Alternative für den Schwerlastverkehr auf. Digital Mobility

bietet die komplette Systematik mit Tank- und Ladekarte, zugehöriger App sowie Abrechnung für Kunden und,

als sogenanntes White-Label-System, auch für Dritte an.

Segment Agrar

Auf das Segment Agrar entfielen 2019 rund 64 Prozent des Konzernumsatzes. Das Segment gliedert sich in die

vier Geschäftsfelder BayWa Agri Supply & Trade (BAST), Global Produce, Agrar und Technik und deckt damit

wesentliche Teile der Wertschöpfungskette vom Feld bis zur Vermarktung der Erzeugnisse ab.

BAST

Das Geschäftsfeld BayWa Agri Supply & Trade (BAST) ist als Supply Chain Manager vom Einkauf über die

Logistik bis zum Vertrieb tätig. Es bündelt die standortübergreifenden Aktivitäten, insbesondere den inter-

nationalen Handel mit Getreide, Ölschroten und Spezialitäten. Hauptkundengruppen sind Getreide- und

Ölmühlen, Stärke- und Futtermittelhersteller, Mälzereien und Brauereien sowie Hersteller von Biokraftstoffen.

Für die Beschaffung und Vermarktung der Erzeugnisse verfügt die BayWa über ein weltweites

Handelsnetzwerk sowie eigene Binnen- und Tiefseehäfen.

Global Produce

In Deutschland ist die BayWa einer der führenden Einzelvermarkter von Tafelkernobst für den Lebensmittel-

groß- und -einzelhandel und Anbieter von Kernobst aus ökologischem Anbau. An ihren 5 Standorten am

Bodensee und am Neckar erfasst, sortiert, lagert, verpackt und bedient die BayWa als Vertragsvermarkter für

Obst Kunden im In- und Ausland. Im internationalen Handel mit Frischeprodukten ist die BayWa über ihre

neuseeländische Tochtergesellschaft T&G Global Limited (T&G Global) tätig. T&G Global unterhält

internationale Handelsbeziehungen nach Amerika, Asien, Australien und Europa. Die Vermarktung von

Tafelkernobst sowohl aus der nördlichen und südlichen Hemisphäre versetzt die BayWa in die Lage, die ihre

Handelspartner ganzjährig mit erntefrischer Ware zu versorgen, ihr Sortiment zu erweitern und Absatzchancen

für deutsches Obst auf den internationalen Wachstumsmärkten zu nutzen.

Über die vorhandenen Vertriebsstrukturen von T&G Global und deren Beteiligungsgesellschaften erschließt

die BayWa vor allem in Asien zusätzliche Absatzmärkte. Durch ihre Mehrheitsbeteiligung an der nieder-

ländischen TFC Holland B.V. (TFC) erweitert die BayWa ihr Portfolio um exotische Obstspezialitäten,

insbesondere im Wachstumsmarkt für „ready-to-eat“-Produkte die zu einer Stärkung der Position als

internationaler Obst- und Kernobstanbieter führt. TFC hat langjährige internationale Handelsbeziehungen in

sämtliche Beschaffungsmärkte für Tropenfrüchte – hauptsächlich für Avocados und Mangos – sowie zum

europäischen Lebensmitteleinzelhandel. Darüber hinaus produziert die BayWa Tochtergesellschaft Al Dahra

BayWa Agriculture LLC Fruchtgemüse in Klimagewächshäusern in den Vereinigten Arabischen Emiraten für

den lokalen Markt. Durch Zukäufe und Beteiligungen ist das Geschäftsfeld Global Produce international

ausgerichtet und bietet eine breite Palette von Kernobst bis zu exotischen Obstspezialitäten. Aufgrund der

zunehmenden Konzentration im Lebensmittelgroß- und -einzelhandel spielt die Differenzierung im Wett-

bewerb über ein attraktives diversifiziertes Produktportfolio mit Spezialitäten eine immer bedeutendere Rolle.

Agrar

Das Geschäftsfeld Agrar deckt insbesondere die Wertschöpfungsstufen Erfassung, Vertrieb und Service für die

landwirtschaftlichen Betriebe ab. Es versorgt die Landwirte über das gesamte Anbaujahr mit Betriebsmitteln

wie Saatgut, Dünge-, Pflanzenschutz- sowie Futtermitteln und übernimmt die Erfassung und regionale

Vermarktung der Ernte. Für die Ernteerfassung unterhält die BayWa in ihren Kernregionen ein Netz von

177 leistungsfähigen Standorten mit hohen Transport-, Umschlags- und Lagerkapazitäten. Sie dienen einer

reibungslosen Warenanlieferung, Qualitätsprüfung, Aufbereitung, fachgerechten Lagerung und Pflege der

Agrarerzeugnisse. Die Vermarktung erfolgt über eigene Handelsabteilungen sowohl an lokale, regionale,

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Konzernlagebericht – Grundlagen des Konzerns

6 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

nationale und internationale Abnehmer der Lebensmittelindustrie als auch an den Groß- und Einzelhandel.

Neben ihren Leistungen für die konventionelle Landwirtschaft baut die BayWa ihr Angebot im Öko-Bereich und

die Vermarktungsstrukturen für ökologisch erzeugte Produkte in den Regionen schrittweise aus. Jüngstes

Beispiel ist der Agrarstandort Heilbronn, der seit Sommer 2019 auch für die Erfassung von ökologisch

produzierten Agrarerzeugnissen zugelassen ist. Zudem sind rund 130 Standorte der BayWa für den Handel von

Betriebsmitteln für die ökologische Landwirtschaft zertifiziert. Darüber hinaus ist die BayWa Mitglied im

Biokreis, dem viertgrößten Bio-Anbauverband in Deutschland, und lizensierter Nutzer des Bayerischen Bio-

Siegels.

Das Agrargeschäft konzentriert sich aufgrund historisch gewachsener Strukturen in Deutschland vor allem auf

die Regionen Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt

und südliches Brandenburg. Der Fokus der Weiterentwicklung des deutschen Agrargeschäfts der BayWa liegt

auf der Standortmodernisierung, der Prozessoptimierung in der Logistikkette, dem Ausbau von E-Commerce-

Angeboten sowie der Mitarbeiterentwicklung. Durch die Ausweitung ihrer digitalen Angebote, wie beispiels-

weise das BayWa Portal für die Landwirtschaft, gewinnt die BayWa zudem auch über die angestammten

Regionen hinaus neue Kunden. In Österreich ist die BayWa durch ihre Tochtergesellschaft RWA Raiffeisen

Ware Austria Aktiengesellschaft (RWA) mit 450 genossenschaftlichen Lagerhausstandorten flächendeckend

vertreten. Bei Agrarerzeugnissen setzt sich das Wettbewerbsumfeld aus einer Vielzahl privater mittel-

ständischer Handelsunternehmen zusammen, die überwiegend lokal tätig sind. Dagegen sind im Betriebs-

mittelgeschäft auch mehrere Großhandelsunternehmen überregional aktiv. Insgesamt ist die BayWa das

umsatzstärkste Agrarhandelsunternehmen in Deutschland.

Technik

Das Geschäftsfeld Technik bietet ein Vollsortiment von Maschinen, Geräten und Anlagen für sämtliche

Bereiche der Landwirtschaft. Wichtige Kundengruppen sind darüber hinaus Forstwirte, Kommunen und

gewerbliche Kunden. Neben Traktoren und Mähdreschern umfasst die Angebotspalette Spezialfahrzeuge mit

flexiblen Einsatzmöglichkeiten für Kommunen, Kehrfahrzeuge, mobile Anlagen zur Holzzerkleinerung sowie

Flurförderfahrzeuge für die Kommunalwirtschaft und gewerbliche Betriebe. Für die Forstwirtschaft reicht das

Angebot von Großgeräten wie Forsttraktoren, Holzspaltern, Holzhackmaschinen, Forstfräsen und -mulchern,

Seilwinden und Wegebaumaschinen über Kleingeräte wie Motorsägen und Freischneider bis hin zur erforder-

lichen Schutzbekleidung. Daneben werden Reparatur und Service für die Maschinen und Geräte über ein

Werkstattnetz mit 281 Standorten und 711 mobile Servicefahrzeuge sichergestellt.

Der Geschäftsbereich Agrartechnik umfasst das Produktmanagement für Neumaschinen insbesondere der

Marken von AGCO – Fendt, Massey Ferguson, Challenger sowie Valtra – und die internationalen Vertriebs-

aktivitäten. Daneben steht organisatorisch gleichberechtigt der Vertrieb und Service von CLAAS über die

gemeinsamen Beteiligungsgesellschaften. Der Geschäftsbereich Technik Spezialbereiche gliedert sich in die

Produktkategorien Kommunalwirtschaft, Forstwirtschaft, Innenwirtschaft und Bewässerungstechnologien. Für

die Produkte der Hersteller AGCO und CLAAS betreibt die BayWa in Süd- und Ostdeutschland sowie in den

Niederlanden ein nach Herstellermarken spezialisiertes Netz eigener Werkstätten. Daneben hat die BayWa in

Deutschland in den vergangenen Jahren eigene Vertriebsstrukturen für Produkte der Marke Massey Ferguson

neu aufgebaut, um deren Marktanteile zu steigern. Der Produktverkauf wird durch den Handel mit Ersatzteilen

sowie mobile Servicefahrzeuge für Wartungs- und Reparaturleistungen ergänzt. Darüber hinaus vermarktet die

BayWa Gebrauchtmaschinen sowohl über ihre Standorte als auch über internetbasierte

Gebrauchtmaschinenbörsen.

In den traditionellen Kernregionen der BayWa konzentriert sich der Markt für Landtechnik vor allem auf

Ersatzinvestitionen und auf die Modernisierung der Maschinen und Anlagen. Vor diesem Hintergrund wird die

Erschließung internationaler Märkte mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzialen immer wichtiger.

Aktuell ist die BayWa in den Niederlanden, Kanada, Sambia und Südafrika mit Tochtergesellschaften oder

Gemeinschaftsunternehmen vertreten.

Segment Bau

Auf das Segment Bau entfallen knapp 10 Prozent des Konzernumsatzes. Das Segment umfasst im Wesent-

lichen die Aktivitäten im Baustoff-Fachhandel in Süd- und Ostdeutschland sowie in Österreich. Daneben

werden über die österreichische Tochtergesellschaft AFS Franchise-Systeme GmbH Franchisepartner im

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Konzernlagebericht – Grundlagen des Konzerns

7 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Baustoff- sowie im Einzelhandelsgeschäft in Österreich betreut. Im Baustoff-Fachhandel ist der BayWa

Konzern mit insgesamt 128 Standorten einer der Marktführer in Deutschland und zählt auch in Österreich mit

31 Standorten zu den führenden Anbietern. Die Zahl der Franchisestandorte liegt bei insgesamt 998.

Im Baustoff-Fachhandel deckt die BayWa überwiegend den Bedarf von kleinen und mittelständischen

Bauunternehmen, Handwerks- und Gewerbebetrieben sowie Kommunen ab. Daneben sind auch private

Bauherren und Hausbesitzer wichtige Kunden. Die Erfolgsfaktoren für dieses Geschäft liegen in der regionalen

Nähe zum Kunden, in der Sortimentsgestaltung, in der Beratung und der engen Vernetzung mit den gewerb-

lichen Kunden. Dem trägt die BayWa mit einer zielgruppenspezifischen Ausrichtung im Vertrieb und in der

Kundenberatung Rechnung. So können beispielsweise Geschäftskunden über das BayWa Baustoffe Online-

Portal rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche Bestellungen vornehmen. Seit Jahresbeginn tritt der

Haustechnikbereich der BayWa als 100-prozentige Konzerngesellschaft auf. Dazu sind die 12 Haustechnik-

standorte mit ihren insgesamt über 300 Mitarbeitern, die bis dahin dem Baustoffhandel der BayWa zugeordnet

waren, in eine eigenständige Gesellschaft ausgegliedert worden. Dadurch kann sich die BayWa Haustechnik

GmbH als überregionaler Anbieter von Installationsdienstleistungen für Heizung, Sanitär und Lüftung

positionieren und besser auf die Herausforderungen der Branche wie Fachkräftemangel, Energiewende und

Digitalisierung einstellen. Darüber hinaus kooperiert die BayWa seit 2018 in Deutschland mit Bauträgern bei der

Realisierung von Projekten. Dazu geht sie als Partner Joint Ventures mit Bauunternehmen bzw. Bauträgern ein

und tritt in erster Linie als Anbieter von Konzepten auf. Für die Planung und Kalkulation umfasst das Online-

Angebot die Spezialsoftware „Raumdesigner“ sowie den Wohnhaus-Konfigurator „Mr+Mrs Homes“. Daneben

bietet die BayWa AG über ihre Beteiligung an dem Start-up Tjiko GmbH Badmodule in Holzbauweise an. Diese

Badezimmer werden über einen digital gesteuerten Prozess und Konfigurator individuell gestaltet und mit

kompletter Inneneinrichtung in serieller Fertigung hergestellt. Das Badmodul von Tjiko richtet sich in erster

Linie an Bauträger und Generalunternehmer großer Wohnbauprojekte, die eine wirtschaftliche und zugleich

möglichst individuelle Badausführung in ihren Objekten umsetzen wollen.

Weitere Schwerpunkte des Segments Bau sind die Bereiche gesundes Bauen und Energieeffizienz. Hier bietet

die BayWa ein umfangreiches Sortiment geprüft emissionsarmer Baustoffe sowie Lösungen für energie-

effizientes Bauen oder Sanieren. Mit ihren Eigenmarkenlinien für Bauelemente und Gartengestaltung, für

bautechnische und bauchemische Produkte und Dämmmaterialien, für wohngesunde Baustoffe und

Reinigungsmittel sowie für Dachzubehör tritt die BayWa zunehmend auch als Initiator für neue Produkte auf.

Bei den klassischen Rohbaumaterialien ist die Kundennähe ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Gleichzeitig

stellen die Transportkosten bei Baumaterialien mit hohem Gewicht oder Volumen bei relativ geringer

Wertschöpfung große Anforderungen an eine optimale Standortstruktur und Logistik.

Segment Innovation & Digitalisierung

Mit dem eigenständigen Segment Innovation & Digitalisierung stellt die BayWa die Weichen für eine digitale

Zukunft. Das Segment entwickelt und vermarktet digitale Angebote zur Produktivitätssteigerung in der

Landwirtschaft und bündelt die eBusiness-Aktivitäten des BayWa Konzerns. Die Konzerngesellschaft

FarmFacts GmbH bietet den Landwirten mit dem Software-Produkt „NEXT Farming OFFICE“ ein zukunfts-

orientiertes und herstellerübergreifendes Farm-Management-System an. Es ermöglicht den Landwirten, die

Vorteile von Smart Farming unabhängig von der Betriebsform und -größe zu nutzen. Mit über 18.700

Anwendern, die mehr als 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bewirtschaften, nimmt die BayWa in

Deutschland eine marktführende Position ein. Ergänzend hat FarmFacts gemeinsam mit sechs führenden

Landtechnikherstellern zur Agritechnica 2019 die internetbasierte, offene Maschinendaten-Management-

Software „NEXT Machine Management by aag“ als neues Modul für „NEXT Farming LIVE“ auf den Markt

gebracht, mit der alle von Maschinen und Geräten erzeugten Daten herstellerunabhängig verarbeitet werden

können. Darüber hinaus treibt die BayWa in einer Kooperation mit der Europäischen Weltraumorganisation

(ESA) die Verwertung von Satellitendaten in der Landwirtschaft voran. Ziel ist, Satellitendaten optimal in

landwirtschaftliche Prozesse einzubinden, um positive Effekte auf den Ressourcen- und Wassereinsatz sowie

die Ernteerträge zu erzielen. Die Verarbeitung und Vermarktung der daraus entstandenen Daten erfolgt in der

Konzerntochtergesellschaft VISTA GmbH.

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Konzernlagebericht – Grundlagen des Konzerns

8 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Zur schnelleren Entwicklung innovativer Ideen für die Landwirtschaft hat die BayWa gemeinsam mit der RWA

Raiffeisen Ware Austria das Agro Innovation Lab (AIL) ins Leben gerufen, das seit Januar 2020 von der RWA

fortgeführt wird. Bei dem von AIL ausgerichteten Acceleration-Programm können sich Start-ups mit innovati-

ven Geschäftsideen für die Landwirtschaft bewerben. Im Jahr 2019 hat das AIL den Wettbewerb „Robotics

Challenge“ ausgelobt und gemeinsam mit Landwirten sechs entsprechende Prototypen im Feldversuch

getestet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse flossen in den Robotics Report ein. Der Report klassifiziert

100 Robotik-Unternehmen weltweit hinsichtlich ihres aktuellen Reifegrads sowie der Funktionsweise und

Anwendungsgebiete ihrer Agrarroboter, stellt den rechtlichen und regulatorischen Rahmen in der EU mit

speziellem Fokus auf Deutschland und Österreich dar und nennt die zentralen Herausforderungen für die

entwickelnden Unternehmen und Landwirte. Schätzungen zufolge wird der Robotik-Markt bis 2025 um

40 Prozent wachsen und auch den Agrarsektor nachhaltig beeinflussen. Mechanische Lösungen gewinnen

zunehmend an Bedeutung, weil die Anforderungen an eine ressourcenschonendere Produktionsweise steigen

und die verfügbaren Arbeitskräfte knapper werden.

Sonstige Aktivitäten

Die sonstigen Aktivitäten umfassen die zentralen Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen des Konzerns sowie

Randaktivitäten.

Leitung, Überwachung und Compliance

Die BayWa ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur, bestehend

aus Vorstand und Aufsichtsrat.

Den Vorstand bildeten zum 31. Dezember 2019 fünf Mitglieder: Prof. Klaus Josef Lutz (Vorsitzender und

Vorstand der Geschäftsfelder BayWa Agri Supply & Trade und Global Produce), Andreas Helber (Vorstand

Finanzen), Marcus Pöllinger (Vorstand Segment Bau sowie der Geschäftsfelder Agrar, Technik und Digital

Farming), Matthias Taft (Vorstand Segment Energie) und Reinhard Wolf (Generaldirektor und Vorstands-

vorsitzender der RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft).

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 übernahm Marcus Pöllinger zusätzlich zum Segment Bau und zum

Geschäftsfeld Agrar die Verantwortung für das Geschäftsfeld Technik und den Bereich Digital Farming.

Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft eigenverantwortlich mit dem vorrangigen Ziel, den Unternehmens-

wert nachhaltig zu steigern.

Dem Aufsichtsrat der BayWa AG gehören 16 Mitglieder an. Er überwacht und berät den Vorstand bei der

Leitung des Unternehmens und erörtert regelmäßig Geschäftsentwicklung, Planung, Strategie und Risiken mit

dem Vorstand. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz ist der Aufsichtsrat der BayWa AG paritätisch

mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Der Aufsichtsrat hat zur Effizienzsteigerung

seiner Arbeit sechs Ausschüsse gebildet.

Einzelheiten zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Corporate Governance bei der

BayWa AG werden im Bericht des Aufsichtsrats bzw. in der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

dargestellt. Diese sind abrufbar unter www.baywa.com/konzern/corporate-governance/corporate-

governance.html.

Die Organisationseinheit Corporate Compliance nimmt vor allem präventive Aufgaben wahr. Zur Verhinderung

von Rechtsverstößen setzt Corporate Compliance insbesondere Schulungen sowie ein umfangreiches

Beratungs- und Informationsangebot ein. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei auf den Themenbereichen

Kartellrecht, Korruptionsprävention, Datenschutz, Zoll-/Exportkontrolle und Geldwäsche. Zu diesen Themen

wurden umfangreiche Regelwerke entwickelt und dienen als konzernweite Vorgabe.

Seit dem Jahr 2015 gilt konzernweit ein Code of Conduct, durch den innerhalb des gesamten BayWa Konzerns

ein allgemeingültiger Wertestandard geschaffen wurde. Für Mitarbeiter, die potenzielle Compliance-Verstöße

melden wollen, wurde – ergänzend zu den bereits bestehenden Möglichkeiten wie dem Vertrauensanwalt – ein

anonymes Hinweisgebersystem eingeführt. Die so gewonnenen Hinweise werden zusammen mit Corporate

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Konzernlagebericht – Grundlagen des Konzerns

9 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Audit ausgewertet und weiterverfolgt. Im Rahmen von internen Untersuchungen mit Compliance-Bezug

arbeiten Corporate Compliance und Corporate Audit eng zusammen. Außerdem existieren umfassende

Compliance-Kontrollen, um die Einhaltung der Compliance-Grundsätze nachprüfen und gewährleisten zu

können. Corporate Compliance wird durch den Chief Compliance Officer geleitet. Er berichtet direkt an den

Vorstandsvorsitzenden. In den Geschäftsfeldern der BayWa sowie den wesentlichen Beteiligungsunternehmen

wurden zudem Compliance-Beauftragte und Datenschutz-Referenten ernannt. Sie dienen den Mitarbeitern als

zusätzliche Ansprechpartner und agieren als Multiplikatoren.

Konzernziele und Strategie

Die BayWa steht fest zu ihren Wurzeln, entwickelt sich aber zugleich weiter: Die fundamentalen Veränderungen

im Unternehmensumfeld und in den Wertschöpfungsketten erfordern Anpassungen oder sogar völlig neue

Geschäftsmodelle. Gemäß der Leitlinie „Wir bedienen Grundbedürfnisse mit führenden Lösungen für

Ernährung, Energie und Wohnen“ ist die Entwicklung der BayWa darauf ausgerichtet, für ihre Kunden ein

dauerhafter Partner des Vertrauens für integrierte und nachhaltige Lösungen zu sein. Ziel ist, die Kunden der

BayWa durch die Verbindung von Produkten mit Beratungs- und weiteren Dienstleistungen erfolgreich zu

machen und ihnen die Arbeit zu erleichtern. Als starker Partner ihrer Kunden will die BayWa die Unabhängig-

keit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sichern. Dem Claim „Verbundenheit schafft Erfolg.“

entsprechend ist ihr unternehmerisches Handeln langfristig auszurichten und der Verantwortung gegenüber

Kunden, Mitarbeitern, Gesellschaft und Umwelt gerecht zu werden.

Die BayWa hat sich zum Ziel gesetzt, hinsichtlich Nachhaltigkeit und Entwicklung grüner Lösungen in allen

ihren Geschäftsfeldern eine Vorreiterrolle einzunehmen. So arbeitet beispielsweise die BayWa r.e. bereits seit

dem Geschäftsjahr 2018 zu 100 Prozent klimaneutral. Nach einer Erfassung des ökologischen Fußabdrucks der

BayWa r.e.-Gruppe wurden Reduktionsmaßnahmen identifiziert und umgesetzt sowie die verbleibenden

Emissionen mittels Zertifikaten aus qualitativ hochwertigen Vermeidungsprojekten kompensiert. Auch die

deutschen Standorte des Geschäftsfelds Global Produce sind seit Juni 2018 klimaneutral; die internationalen

Standorte sollen zukünftig ebenfalls sukzessive klimaneutral betrieben werden. Im Juli 2019 hat sich die BayWa

der internationalen Initiative RE100 angeschlossen. Damit verpflichtet sie sich, ihren Strombedarf konzernweit

zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken, und zwar als selbst gestecktes Unternehmensziel

bereits bis Ende 2020.

Bei ihrer strategischen Weiterentwicklung verfolgt die BayWa zwei marktorientierte Stoßrichtungen: Kontinui-

tät des Geschäfts durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Wachstum in neuen Geschäftsfeldern durch

die Entwicklung innovativer und kundenorientierter Geschäftsmodelle. Bei den Wachstumsambitionen des

Konzerns liegt der Fokus auf den Geschäftsfeldern Regenerative Energien, BAST und Global Produce.

Die funktionalen strategischen Stoßrichtungen umfassen vier Bereiche: Bei den Geschäftsmodellen und in der

Organisation gilt es, die Digitalisierung voranzutreiben. Im operativen Geschäft werden die Betriebsführungen

optimiert und die Kundenschnittstellen zur Stärkung der Konzernmarken ausgebaut. Auf Konzernebene

kommt der Stärkung der Dachmarke BayWa über alle Segmente und Geschäftsfelder hinweg besondere

Bedeutung zu. Die Unternehmensperformance wird durch eine möglichst exzellente Organisation verbessert,

die durch eine enge und bereichsübergreifende Zusammenarbeit sowie leistungsstarke Mitarbeiter und

Führungskräfte gekennzeichnet ist. Schließlich analysiert die BayWa ihr Geschäftsportfolio kontinuierlich im

Hinblick auf künftige Wachstums- und Ertragspotenziale mit dem Ziel, die Profitabilität der Geschäftstätigkeit

des BayWa Konzerns zu sichern und dauerhaft zu steigern.

Im Segment Energie gilt es, den Ausbau der regenerativen Energien global weiter voranzubringen. Ein weiterer

Fokus liegt auf der Skalierung, der fortgesetzten Internationalisierung und dem Ausbau des Servicegeschäfts.

Zudem besteht ein Schwerpunkt bei der Bereitstellung integrierter Energielösungen. Beispiele sind die

Kombination erneuerbarer Erzeugungsanlagen mit effizienten Energiespeichern oder die segmentüber-

greifende Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, wie etwa im Bereich der Elektromobilität.

Schließlich beteiligt sich die BayWa r.e. Energy Ventures GmbH als Lead- oder Co-Investor in der frühen

Entwicklungsphase an Start-ups mit innovativen Ansätzen im Bereich der Energiewirtschaft. Um die an den

Märkten für erneuerbare Energien bestehenden Wachstumspotenziale schneller wahrnehmen zu können,

beabsichtigt die BayWa r.e., im Rahmen einer Kapitalerhöhung einen Partner aufzunehmen. Im Zuge dieser

Transaktion wird sich zwar der Anteil der BayWa an der BayWa r.e. um annähernd die Hälfte verringern. Durch

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Konzernlagebericht – Grundlagen des Konzerns

10 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

das zusätzlich zur Verfügung stehende Kapital wird sich das Umsatz- und Ergebniswachstum mittelfristig

deutlich beschleunigen.

Das Geschäftsfeld Klassische Energie treibt den Ausbau von Mobilitätslösungen in den Bereichen Lade-

infrastruktur für die Elektromobilität (E-Mobilität), LNG-Tankstellen und digitale Mobilität kontinuierlich voran.

Darüber hinaus werden Lösungen für die E-Mobilität insbesondere für Betreiber von Fuhrparks auf Basis einer

umfassenden Flottenanalyse angeboten. Aufgrund der zunehmenden Ausrichtung des BayWa Konzerns nach

Nachhaltigkeitsgesichtspunkten hat sich die BayWa im Jahr 2019 mit dem Verkauf des Tankstellengeschäfts

der Tochtergesellschaft TESSOL von einem Teil ihres auf fossilen Energieträgern beruhenden Geschäfts

getrennt.

Im Agrarbereich bekräftigt der Konzern seine Zielsetzung, das führende europäische Unternehmen für Agrar-

handel, -distribution und -logistik mit globaler Reichweite zu werden. Die BayWa will bestehende Kunden-

beziehungen vertiefen und neue Kunden gewinnen, indem sie die Möglichkeiten des Exports an internationale

Märkte ausschöpft, die Angebotspalette bei den Agrarerzeugnissen um Spezialitäten wie Stärkeprodukte,

Hopfen und Hülsenfrüchte erweitert sowie neue Serviceangebote unterbreitet. So wird das Kerngeschäft auf

funktionaler und kosteneffizienter Basis weiterentwickelt. Im Geschäftsfeld BAST sieht die neue Strategie 2024

„Road to Ingredients“ zudem die Erweiterung des Angebots um aufbereitete Erzeugnisse sowie den Ausbau

des Vermarktungsangebots für ökologisch und regional erzeugte Agrargüter vor. Daneben stärkt die BayWa

ihre Position als Supply-Chain-Manager und diversifiziert ihr Portfolio durch internationale Partnerschaften.

Im Erfassungs- und Betriebsmittelgeschäft wird die Standortstruktur konsolidiert und optimiert sowie durch

digitale Angebote ergänzt. Mittelfristig soll die Anzahl der deutschen Agrarstandorte deutlich verringert

werden. Durch die Strukturoptimierung und weitere Maßnahmen wird in diesem Zeitraum eine erhebliche

Reduzierung der Kapitalbindung im Geschäftsfeld Agrar angestrebt. Der Vertrieb wird auf ganzheitliche

Lösungsangebote ausgerichtet, da die zunehmende Digitalisierung der Landwirtschaft zu veränderten

Anforderungen führt. Der Einsatz digital gesteuerter Maschinen und Geräte zur Ausbringung von Betriebsmit-

teln erfordert häufig auch speziell abgestimmte Sorten von Saatgut, Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln.

Daher fasst die BayWa zukünftig den Service des Geschäftsfelds Technik mit dem Betriebsmittelgeschäft des

Geschäftsfelds Agrar zusammen, um den Landwirten Service aus einer Hand ohne zusätzliche Wege anbieten

zu können. Daneben wird das E-Commerce-Angebot stetig ausgeweitet. Darüber hinaus treibt die BayWa in

ihrem deutschen Agrarhandelsgeschäft die digitale Prozessabwicklung in der Logistik voran. Dabei unterstützt

die Digitalisierung der Wertschöpfungskette die erfolgreiche Steuerung der zunehmenden Komplexität und

Dynamik der logistischen Prozesse im „physischen Internet“, also bei der Lagerung, dem Transport und der

Lieferung von Waren. Dadurch steigt der Kundennutzen und die Kosten sollen reduziert werden. Des Weiteren

tragen die gezielte Diversifizierung des Produktportfolios und der Ausbau des Eigenmarkengeschäfts zur

Stabilisierung der Ertragskraft bei.

Im Geschäftsfeld Global Produce ist das Ziel der BayWa, den Einzelhandel in Europa durch den kontinuier-

lichen Ausbau ihrer Beschaffungsbasis ganzjährig mit einem vielfältigen und attraktiven Sortiment zu bedienen.

Im Vordergrund steht dabei die Ausweitung des Spezialitätensortiments bei Obst und Gemüse. Darüber hinaus

wird die neuseeländische Konzerngesellschaft T&G Global als Plattform zur Ausweitung der Exporte in den

asiatischen Raum und zur Erschließung neuer Absatzmärkte genutzt. Durch die länderübergreifende Vermark-

tung der gesamten Erzeugnispalette des Geschäftsfelds Global Produce sollen auf Basis einer übergreifenden

Strategie Synergien gehoben und neue Kunden gewonnen werden. In Deutschland liegt der Schwerpunkt auf

der Ausweitung des Angebots von Bio-Erzeugnissen und Apfel-Markensorten wie „Jazz“ und „Envy“.

Im Geschäftsfeld Technik stärkt die BayWa weiter die markenspezifischen Vertriebsorganisationen. Zur Steige-

rung der Effizienz hat sie eine Zweiteilung in die Bereiche Agrartechnik einerseits und Spezialtechnik für

Kommunen, Gewerbe und Forstbetriebe andererseits vorgenommen. Im Fokus steht darüber hinaus die

Entwicklung herstellerübergreifender digitaler Schnittstellen sowie der Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs

Wassermanagement.

Im Segment Bau liegt der Schwerpunkt der Weiterentwicklung neben kontinuierlichen Maßnahmen zur

Effizienzverbesserung auf dem Ausbau onlinebasierter Angebote. Mit der Verknüpfung des stationären

Handels mit dem digitalen BayWa Baustoffe Online-Portal bietet die BayWa ein Multi-Channel-Angebot für ihr

gesamtes Vertriebsgebiet. Daneben strebt die BayWa die Ausweitung von Kooperationen mit Bauträgern bzw.

Bauunternehmern in Deutschland über Joint Ventures an.

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Konzernlagebericht – Grundlagen des Konzerns

11 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Das Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung umfasst die beiden Bereiche Digital Farming und

eBusiness. Bei Digital Farming hat sich die BayWa zum Ziel gesetzt, europaweit eine führende Rolle als

kompetenter Partner der Landwirtschaft zu übernehmen. Die Tochtergesellschaft FarmFacts ist mit Software-

Produkten wie „NEXT Farming OFFICE“ und „NEXT Farming LIVE“ Marktführer in Deutschland und der Treiber

für Smart Farming im BayWa Konzern. Daneben eröffnen sich über FarmFacts Wachstumschancen in den

internationalen Märkten. Smart-Farming-Lösungen gehen allerdings über die Ansätze der Präzisionslandwirt-

schaft wie die teilflächenspezifische Bewirtschaftung hinaus. So hat die BayWa zur Ernte 2018 mit ihrem

Tochterunternehmen VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH ein Pilotprojekt gestartet, in dem mit

Hilfe von Daten der Sentinel-2-Satelliten aus dem Copernicus-Programm der EU-Weltraumbehörde ESA das

Ertragspotenzial für Kulturen wie Weizen, Mais und Raps ermittelt wird.

Der Bereich eBusiness beinhaltet mit dem BayWa Portal die Plattform für den Online-Handel und nimmt im

BayWa Konzern eine Querschnittsfunktion bei der Digitalisierung der Schnittstellen und Prozesse zwischen der

BayWa und den Kunden wahr. Der Fokus liegt hier auf einem Omni-Channel-Ansatz und der Weiterentwicklung

zu einer smarten digitalen Kundenplattform sowie auf der Digitalisierung kundenorientierter Prozesse.

Bei der Unternehmensfinanzierung stützt sich die BayWa auf bewährte und verlässliche Partner im genossen-

schaftlichen Verbund. Darüber hinaus achtet sie auf eine angemessene Diversifizierung der Finanzierungs-

quellen, um ihre Unabhängigkeit zu wahren und Risiken zu begrenzen. Von wesentlicher Bedeutung im BayWa

Konzern ist das effiziente Management des Working Capital als Saldogröße des kurzfristigen Vermögens

abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die BayWa strebt eine ausgewogene Kapitalstruktur an.

Steuerungssystem

Die strategische Steuerung der Unternehmensbereiche basiert auf einer wertorientierten Unternehmens-

führung und einem integrierten Risikomanagement. Die operative Steuerung der Unternehmensbereiche

erfolgt über Zielvorgaben; als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren werden hierzu die Ergebnis-

kennzahlen EBITDA, EBIT und EBT verwendet. Die Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren im

Geschäftsjahr 2019 wird im Wirtschaftsbericht im Abschnitt „Finanzielle Leistungsindikatoren“ erläutert.

Über nichtfinanzielle Steuerungsgrößen berichtet die BayWa in ihrem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.

Die wertorientierte Steuerung dient der mittel- und langfristigen Portfoliooptimierung und der strategisch

ausgerichteten Kapitalallokation im Konzern. Sie gibt Auskunft darüber, ob die erzielten operativen

Überschüsse in einer angemessenen Relation zu den risikoadjustierten Kapitalkosten stehen bzw. ob die

Geschäftsfelder und Segmente ihre Kapitalkosten erwirtschaften. Dabei wird das in den Geschäftsfeldern

durchschnittlich investierte Kapital mit den risikogewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC)

verzinst. Die Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) der Geschäftsfelder wird diesen Kapitalkosten

gegenübergestellt. Ein positiver wirtschaftlicher Ergebnisbeitrag (Economic Profit) ergibt sich, wenn die

Verzinsung des investierten Kapitals über den geschäftsfeldspezifischen Kapitalkosten liegt (vgl. Unterkapitel

„Economic Profit“). Insbesondere im internationalen Geschäft kommt dabei der Weiterentwicklung eines

effizienten Risikomanagements eine wesentliche Bedeutung zu, um den langfristigen Geschäftserfolg

abzusichern. Das Risikomanagement wird durch ein seit 2009 etabliertes Risk Board unter Leitung des

Vorstandsvorsitzenden überwacht und gesteuert. Daneben übernimmt seit dem Jahr 2014 das Global Book

System (GBS) die Koordination des Handelsmanagements im Handel mit Getreide, Ölsaaten und Co-

Produkten. Im GBS werden übergreifend für die nationalen und internationalen Bereiche die Handels- und

Risikopositionen der einzelnen Produktlinien aufeinander abgestimmt und optimiert.

Nachhaltigkeit bei der BayWa

Der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht ist Teil des Nachhaltigkeitsberichts 2019, der auf der Website

www.baywa.com/verantwortung/auf-einen-blick.html veröffentlicht wird.

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Konzernlagebericht – Grundlagen des Konzerns

12 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Mitarbeiter

Die Zahl der Mitarbeiter bei der BayWa ist auch im Geschäftsjahr 2019 gestiegen. Zum Jahresende waren

19.193 Mitarbeiter im BayWa Konzern beschäftigt (Vorjahr: 17.864). Im Jahresdurchschnitt erhöhte sich die

Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr um 827 auf 18.831 Beschäftigte, was einem Anstieg um

4,6 Prozent entspricht. Diese Entwicklung resultiert insbesondere aus dem Segment Energie und hier speziell

aus einer Reihe strategischer Akquisitionen im Geschäftsfeld Regenerative Energien sowie dem Segment Bau.

Weiterhin waren gestiegene Mitarbeiterzahlen bei BAST, Global Produce und im Entwicklungssegment

Innovation & Digitalisierung zu verzeichnen. Lediglich in den Geschäftsfeldern Agrar bzw. Technik gingen die

Mitarbeiterzahlen leicht zurück bzw. blieben auf dem Vorjahresniveau.

Im Jahr 2019 haben 400 neue Auszubildende ihre Berufsausbildung bei der BayWa begonnen. Die BayWa zählt

mit insgesamt 1.410 Auszubildenden zu den großen Ausbildungsunternehmen in Deutschland und bildet mit

einer Ausbildungsquote von rund 7 Prozent junge Menschen auch über den eigenen Bedarf hinaus aus.

Entwicklung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl im BayWa Konzern

Veränderung

2016 2017 2018 2019 2019/18 in %

Energie 1.911 2.079 2.407 2.812 405 16,8

Agrar 10.212 10.613 10.428 10.580 152 1,5

Bau 4.081 4.113 4.211 4.371 160 3,8

Innovation & Digitalisierung 126 158 183 198 15 8,2

Sonstige Aktivitäten 630 587 775 870 95 12,3

BayWa Konzern 16.960 17.550 18.004 18.831 827 4,6

Forschung und Entwicklung im Segment Innovation & Digitalisierung

2019

2018

Nicht aktivierter Forschungs- und Entwicklungsaufwand (in Euro) 400.000 400.000

Mitarbeiter 73 72

Aktivierte Eigenleistung (in Euro) 2.638.953 2.006.000

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des BayWa Konzerns stehen im Zusammenhang mit dem Aufbau

und der Weiterentwicklung des Segments Innovation & Digitalisierung und finden bei den Tochtergesell-

schaften FarmFacts GmbH und VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH statt.

Die Forschung befasst sich vor allem mit Pilotprojekten zu den Themengebieten teilflächenspezifische Aussaat

und Düngung sowie mit Diensten und Anwendungen der Satellitenfernerkundung in der Landwirtschaft, der

Wasserwirtschaft und bei Umweltthemen. Die Entwicklung betrifft hauptsächlich Software und digitale

Anwendungen im Bereich Digital Farming.

FarmFacts befasst sich dabei in erster Linie mit Software-Modulen für die Steuerung landwirtschaftlicher

Prozesse sowie Telematikanwendungen und Managementsoftware zur automatischen Lenkung von Land-

maschinen. Im Berichtsjahr wurde das „NEXT Machine Management by aag“ auf dem Markt gebracht. Es

wurde gemeinsam mit den Landtechnikherstellern AGCO, Krone, Kuhn, Lemken, Pöttinger und Rauch

entwickelt. Die cloudbasierte Anwendung ist als Modul in „NEXT Farming LIVE“ integriert. Es handelt sich

hierbei um eine Daten-Management-Software, mit der alle von Maschinen und Geräten erzeugten Daten

herstellerunabhängig verarbeitet und ausgewertet werden können. Diese Schnittstelle steht darüber hinaus

auch anderen Landtechnikherstellern offen, sodass die Landwirte ihre Maschinenparks zukünftig über eine

wachsende Zahl von Herstellern digital vernetzen können. Im Jahr 2020 ist die Markteinführung von „NEXT

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

13 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Machine Management by aag“ in weiteren internationalen Märkten geplant. VISTA setzt aktuelle wissen-

schaftliche Methoden in operative Dienste und Anwendungen um und entwickelt auf der Basis von Satelliten-

daten digitale Lösungen. Diese umfassen Hydrologie, Landwirtschaft und Umweltanwendungen wie beispiels-

weise flächengenaue Vorhersagen zum Nährstoff- und Wasserbedarf oder Ernteprognosen für Forschung und

kommerzielle Anwendung. Dafür werden optische und Radar-Satellitenbilder verschiedener Auflösungen

sowie weitere Geo-Daten kombiniert.

Zum 31. Dezember 2019 waren in der Forschung und Entwicklung 73 Mitarbeiter tätig. Der Forschungs- und

Entwicklungsaufwand des BayWa Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt auf 400.000 Euro. Die

aktivierte Eigenleistung für neue Produkte im Bereich Digital Farming betrug rund 2,6 Mio. Euro.

Wirtschaftsbericht

Operative Geschäftsentwicklung

Segment Energie

Markt- und Branchenentwicklung 2019/20

Entwicklung erneuerbare Energien

Im Jahr 2019 betrugen die globalen Investitionen in erneuerbare Energien 363,3 Mrd. US-Dollar und liegen

somit leicht über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 362,5 Mrd. US-Dollar). Die Investitionen in Solarenergie

(Photovoltaik) gingen dabei im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent auf 136,4 Mrd. US-Dollar zurück. Die

globalen Investitionen in Windenergie stiegen dagegen um 7,5 Prozent auf 142,7 Mrd. US-Dollar – davon

112,8 Mrd. US-Dollar im Bereich Onshore-Windenergie (BNEF, Clean Energy Investment Trends, 2019). Laut

Bloomberg New Energy Finance (BNEF) werden sowohl 2019 als auch 2020 Rekordjahre für den Ausbau der

erneuerbaren Energien darstellen. Zudem seien Wind und Solar mittlerweile für zwei Drittel der Welt die

günstigste Form der Stromerzeugung (BNEF Signposts, 3Q 2019, S. 4, 5).

Im Bereich Onshore-Windenergie wurden im Jahr 2019 weltweit ca. 55,3 Gigawatt (GW) zugebaut, wobei wie

bereits in den Vorjahren ein signifikanter Anteil auf China entfiel (45 Prozent), gefolgt von Nordamerika

(20 Prozent) und Europa (17 Prozent) (BNEF, Global Wind Market Outlook, 4Q 2019, S. 2, 3). Von den 9,4 GW

Neuinstallationen bei Onshore-Windenergieanlagen in Europa entfielen nur ca. 0,7 GW auf Deutschland. Dies

ist auf einen Mangel an genehmigten Projekten aufgrund wachsender lokaler Opposition sowie lang andauern-

der Verfahren zurückzuführen, die die deutsche Windenergiebranche vor große Herausforderungen stellt. Die

bedeutendsten europäischen Länder beim Zubau von Onshore-Windenergieanlagen waren 2019 mit jeweils

ca. 1,2 GW die Niederlande und Frankreich, gefolgt von Spanien mit ca. 1 GW. In Nordamerika wurden die

Neuinstallationen vorranging durch die USA vorangetrieben (10,3 GW), gefolgt von Mexiko mit 1,5 GW. In der

Region Asien-Pazifik verzeichneten neben China (24,7 GW) auch Indien (2,3 GW) und Australien (1,5 GW) und

weitere Märkte einen zunehmenden Ausbau von Windenergie an Land. Für das Jahr 2020 wird ein weltweiter

Zubau von 69 GW für Onshore-Windenergieanlagen prognostiziert, was einen weiteren Anstieg im Vergleich zu

den 55,3 GW im Jahr 2019 bedeuten würde (BNEF, Global Wind Market Outlook, 4Q 2019, S. 1, 4, 5, 10, 17, 19).

Bei Photovoltaikanlagen wurden die globalen Kapazitäten im Jahr 2019 um 121 GW weiter ausgebaut, wobei die

Region Asien-Pazifik wie bereits im Vorjahr mit 52 Prozent den größten Zuwachs verzeichnete, gefolgt von

Europa (17 Prozent), Nordamerika (9 Prozent), Afrika und dem Nahen Osten (5 Prozent) und Zentral- und

Südamerika (6 Prozent) (BNEF, Global PV Market Outlook, 4Q 2019, S. 1, 2). Bei dem Zubau von den 63 GW in

der Region Asien-Pazifik entfielen 28 GW auf China, 10,8 GW auf Indien und 24,5 GW auf weitere Länder der

Region, insbesondere Japan (7,8 GW), Vietnam (5,1 GW), Australien (4,7 GW) und Südkorea (2,5 GW). In

Europa wurde der auf insgesamt 21 GW wieder erstarkte Zubau bei Photovoltaikanlagen mit 4,5 GW bzw. 4 GW

maßgeblich von Spanien und Deutschland getrieben, gefolgt von den Niederlanden und der Ukraine mit jeweils

3 GW und Frankreich mit 1,4 GW. Während in Nordamerika weiterhin die USA dominierte (11,1 GW), legte

Mexiko mit einem Zubau von 3,3 GW stark zu. Auch Afrika und der Nahe Osten gewannen mit einem Zuwachs

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

14 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

von insgesamt 5,5 GW im Jahr 2019 zunehmend an Bedeutung, wobei die Vereinigten Arabischen Emirate mit

1,7 GW den größten Beitrag in dieser Region leisteten, gefolgt von Pakistan (1,3 GW) sowie Israel und Ägypten

mit jeweils 0,9 GW. In Zentral- und Südamerika spielte Brasilien mit Neuinstallationen von 2,7 GW weiterhin

eine tragende Rolle, was einem Anteil von knapp 40 Prozent des Zubaus der gesamten Region entspricht. Laut

globalen Prognosen soll der Zubau von Photovoltaikanlagen auch im Jahr 2020 mit weltweit erwarteten 121 GW

bis 154 GW sehr stark wachsen (BNEF, Global PV Market Outlook, 4Q 2019, Appendix a, b, c).

Entwicklung klassische Energie

Im Bereich der klassischen Energie kommt dem Rohölpreis eine Schlüsselrolle für die Entwicklung der

Nachfrage und der Preise zahlreicher fossiler Energieträger zu. In den ersten vier Monaten des Jahres 2019

stiegen die Rohölpreise von ihrem Jahrestiefstwert von knapp 52 US-Dollar/Barrel um bis zu 40 Prozent auf

den höchsten Wert von knapp 73 US-Dollar/Barrel Ende April. Diese Bewegung wurde vor allem durch

Förderkürzungen der Organization of the Petroleum Exporting Countries (OPEC), eine Angebotsverknappung

aufgrund der US-Sanktionen gegen den Iran sowie Wirtschaftsprobleme in Venezuela ausgelöst. Im weiteren

Jahresverlauf führten der Handelskonflikt zwischen den USA und China, die daraus resultierende Ab-

schwächung des globalen Wirtschaftswachstums sowie eine anhaltend hohe Schieferölproduktion in den USA

zu deutlichen Preisrückgängen. Auch die Einigung der OPEC und einiger Nicht-OPEC-Staaten inkl. Russland

über eine Verlängerung der bestehenden Förderquoten um neun Monate bis zum 31. März 2020 sowie der

Drohnenangriff auf eine Ölraffinerie in Saudi-Arabien führten nicht zu einer nachhaltigen Preiswende. Der

Ölpreis bewegte sich bis zum Jahresende 2019 in einer Bandbreite zwischen rund 57 und 67 US-Dollar/Barrel

(TECSON, Rohölpreise, 2019). Insgesamt lag der Ölpreis 2019 mit durchschnittlich 64 US-Dollar/Barrel über

dem prognostizierten Durchschnittswert von 61 US-Dollar/Barrel. Die Prognosen der U.S. Energy Information

Administration (EIA) für die Entwicklung des Rohölpreises im Jahr 2020 gehen davon aus, dass sich der Ölpreis

2020 im Durchschnitt bei etwa 61 US-Dollar/Barrel bewegen wird. Im Allgemeinen sind die Preise kurzfristig in

Abhängigkeit von der Entwicklung der Lagerbestände sehr volatil. Auf Basis der aktuellen Prognosen ist für das

gesamte Jahr 2020 von einem ausgewogenen Verhältnis von Produktion zu globalem Verbrauch auszugehen

(EIA, Short-Term Energy Outlook, December 2019, S. 1, 16). Im Wärmegeschäft unterliegt die Nachfrage nach

fossilen Brennstoffen generell zum einen Verbrauchsschwankungen in Abhängigkeit vom Witterungsverlauf,

zum anderen wird das Einkaufsverhalten von der Preisentwicklung beeinflusst. Der Preis für Heizöl folgt im

Wesentlichen der Entwicklung des Rohölpreises und lag bis Mitte Mai 2019 über dem Niveau des Vorjahres. Im

weiteren Jahresverlauf gaben die Heizölpreise wieder nach und bewegten sich bis kurz vor Jahresende unter-

halb der Vorjahreswerte (TECSON, Heizölpreise, 2019). Der Absatz von Heizöl nahm in Deutschland im Jahr

2019 gegenüber dem Vorjahr um 14,1 Prozent zu (BAFA, Amtliche Mineralöldaten, 2019). Ursächlich hierfür

dürfte gewesen sein, dass die Verbraucher die günstigeren Preise im zweiten Halbjahr zu einer höheren

Bevorratung genutzt haben.

Aufgrund struktureller Einflussfaktoren wie dem Vormarsch der erneuerbaren Energien, dem stärkeren Einsatz

von Gas sowie Einsparungen im Verbrauch durch moderne Technologien und energetische Sanierungen im

Gebäudebestand ist der Heizölverbrauch in Deutschland seit Jahren rückläufig. Dieser Trend wird sich voraus-

sichtlich auch künftig fortsetzen. Positiv auf die Heizölnachfrage könnte sich 2020 allerdings die anstehende

CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2021 auswirken, da zu erwarten ist, dass die Endverbraucher ihre Tanks im Vor-

feld auffüllen werden. Bei Kraftstoffen erhöhte sich der Gesamtabsatz in Deutschland im Jahr 2019 geringfügig

um 0,9 Prozent. Dabei stieg der Absatz von Ottokraftstoffen um 1,0 Prozent und von Diesel um 0,8 Prozent.

Der Gesamtabsatz von Schmierstoffen lag 2019 um 1,6 Prozent über dem Vorjahresniveau. Angesichts des

geringen gesamtwirtschaftlichen Wachstums in Deutschland ist von einer im Großen und Ganzen stabilen

Absatzentwicklung im Jahr 2020 auszugehen.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsfeld Regenerative Energien hat sich 2019 erneut sehr positiv entwickelt und die für das Gesamt-

jahr geplanten Projektentwicklungen und -verkäufe signifikant übertroffen. Die Verkäufe von Anlagen haben

sich im Berichtsjahr mit einer Leistung von insgesamt 911,6 MW (Vorjahr: 453,0 MW) mehr als verdoppelt und

erreichten einen neuen Höchstwert. Im Bereich Solarenergie wurden 12 Freiflächenanlagen mit einer Gesamt-

leistung von 620,0 MW sowie ein Floating-Projekt mit einer Leistung von 8,4 MW verkauft. Davon entfielen

269,0 MW auf Mexiko, 221,0 MW auf die USA und auf Europa einschließlich Deutschland 138,4 MW. Nachdem

die BayWa r.e. im Jahr 2018 im sonnenreichen Spanien Europas ersten förderfreien Solarpark errichtet hat,

wurde 2019 mit der PV-Freiflächenanlage Barth V der erste förderfreie Solarpark in Deutschland durch die

BayWa r.e. mit einer Leistung von 8,8 MW realisiert. Das zeigt, dass förderfreier Solarstrom auch in

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

15 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Deutschland funktioniert und marktfähig ist. Im Windenergiebereich wurden zehn Anlagen mit einer Leistung

von insgesamt 282,8 MW in den Ländermärkten Schweden (94,6 MW), Italien (94,2 MW), Deutschland

(25,6 MW), Großbritannien (18,8 MW), Frankreich (18,0 MW), Österreich (17,3 MW) und Australien (14,4 MW)

veräußert. Bei den meisten dieser Anlagen übernimmt die BayWa r.e. auch zukünftig die kaufmännische und

technische Betriebsführung sowie Wartung. Das Servicegeschäft der BayWa r.e. erzielte im Jahr 2019 ein

Wachstum der weltweit betreuten Anlagenkapazität um knapp 46 Prozent auf über 8,3 GW (Vorjahr: 5,7 GW).

Dazu trugen u. a. ein mit Siemens Gamesa Deutschland geschlossener Vertrag über die Wartung von 230

Windturbinen mit einer Gesamtleistung von rund 600 MW sowie die Mandate für die technische und

kaufmännische Betriebsführung von neun deutschen und sechs französischen Windparks der Talanx-Gruppe

mit einer Gesamtleistung von über 300 MW bei. Im Handel mit Photovoltaikkomponenten ist die Gesamt-

leistung der verkauften PV-Module um gut 70 Prozent auf 927,0 Megawatt peak (MWp) gestiegen.

Entsprechend haben auch die Absätze bei Wechselrichtern zugenommen. Das Wachstum ist vor allem auf

starke Kostensenkungen in der Produktion und der damit einhergehenden Verbesserung der Wettbewerbs-

fähigkeit zu den klassischen Formen der Energieerzeugung zurückzuführen. Ferner trug der Erwerb des

kanadischen Solarhändlers National Solar Distributors – als Anbieter für private und gewerbliche netz-

gekoppelte Solarlösungen sowie für industrielle und kleinere Off-grid-Anwendungen – mit Wirkung zum

August 2019 zu dem Wachstum bei. Insgesamt erhöhte sich der Umsatz im Jahr 2019 um 29,1 Prozent auf

1.975,3 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte im Berichtsjahr mit

101,0 Mio. Euro einen neuen Bestwert, nach 72,5 Mio. Euro im Vorjahr. Die Verbesserung sowohl beim Umsatz

als auch beim operativen Ergebnis ist vor allem auf die stark gestiegenen Projektverkäufe und das Wachstum

im Solarhandel zurückzuführen und übertraf die positiven Erwartungen.

Das Geschäftsfeld Klassische Energie wurde im Geschäftsjahr 2019 wie erwartet von einem starken Nach-

frageanstieg bei Wärmeenergieträgern geprägt: Bei Heizöl lag das Absatzvolumen mit einer Steigerung um

7,1 Prozent deutlich über dem Vorjahresniveau, da die Kunden sich insbesondere im zweiten Halbjahr die im

Vergleich zum Vorjahreszeitraum günstigeren Heizölpreise sichern wollten. Auch das Ende September

beschlossene Klimapaket dürfte bereits zu Preissicherungskäufen geführt haben, da es Preissteigerungen für

Kraft- und Brennstoffe vorsieht. Die Vermarktungsmenge bei Holzpellets konnten ebenfalls gesteigert werden

und erreichte ein Plus von 24,3 Prozent. Auch hier dürfte das relativ niedrige Preisniveau Verbraucher zur

vorzeitigen Bevorratung bewogen haben. Darüber hinaus hat die Kooperation mit der WUN Pellets GmbH die

Vermarktungsmenge von Holzpellets zusätzlich gefördert. Damit ist die BayWa der größte Händler von

Holzpellets in Süddeutschland. Im Bereich Wärme-Contracting konnte die BayWa Energie Dienstleistungs

GmbH (EDL) Anfang 2019 ihre neue Holzhackschnitzelanlage für die Nah- und Fernwärmeversorgung in

Neustadt an der Waldnaab in Betrieb nehmen. Die Anlage versorgt zwölf Anschlussnehmer in der Stadt und im

Landkreis. Bei Kraftstoffen ging der Absatz im Konzern gegenüber dem Vorjahresniveau um 9,9 Prozent

zurück und entwickelte sich damit schwächer als erwartet. Allerdings konnte bei Diesel durch die Belieferung

von Baustellen, Gewerbetreibenden und Landwirten ein moderates Absatzplus erzielt werden. Daneben wirkte

sich im Flottengeschäft mit Speditionen die Akzeptanz weiterer Tankkarten bei den BayWa Tankstellen positiv

aus. Ebenfalls schwächer als erwartet verlief infolge der sich abschwächenden Konjunktur der Absatz von

Schmierstoffen mit einem Rückgang um 3,7 Prozent. Im Wesentlichen durch die höheren Absatzmengen im

Wärmegeschäft stieg der Umsatz des Geschäftsfelds Klassische Energie im Berichtsjahr um 2,5 Prozent auf

2.499,0 Mio. Euro und übertraf damit die Erwartungen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

verbesserte sich im Jahr 2019 vor allem aufgrund guter Margen im Heizöl- und Kraftstoffgeschäft um

12,3 Prozent auf 26,4 Mio. Euro und erreichte damit – entgegen den Erwartungen – ein neues Rekordniveau.

Insgesamt lag der Umsatz des Segments Energie im Geschäftsjahr 2019 mit 4.474,3 Mio. Euro um 505,8 Mio.

Euro über dem Vorjahreswert. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte sich um

32,7 Prozent auf 127,4 Mio. Euro und erreichte damit einen neuen Höchstwert.

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

16 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Segment Agrar

Markt- und Branchenentwicklung 2019/20

Entwicklung bei Getreide und Ölsaaten

Globale Getreidebilanz (ohne Reis) in Mio. Tonnen

Getreidejahr

Veränderung

2017/18 2018/19 2019/20 2019/20 zu 2018/19

Produktion

Welt 2.124,2 2.127,1 2.166,7 39,6 1,9 %

davon Weizen 762,9 731,5 764,0 32,5 4,4 %

davon Grobgetreide 1.361,3 1.395,6 1.402,7 7,1 0,5 %

Verbrauch

Welt 2.117,8 2.156,0 2.177,7 21,7 1,0 %

davon Weizen 741,7 737,0 754,2 17,2 2,3 %

davon Grobgetreide 1.376,1 1.419,0 1.423,5 4,5 0,3 %

Bestandsveränderung

Welt 6,4 - 28,9 - 11,0

davon Weizen 21,2 - 5,5 9,8

davon Grobgetreide - 14,8 - 23,4 - 20,8

Europäische Getreidebilanz (ohne Reis) in Mio. Tonnen

Getreidejahr

Veränderung

2017/18 2018/19 2019/20 2019/20 zu 2018/19

Produktion

EU 303,2 285,0 313,0 28,0 9,8 %

davon Deutschland 45,6 38,0 44,7 6,7 17,6 %

Verbrauch

EU 292,8 291,8 295,5 3,7 1,3 %

davon Deutschland 42,7 41,7 43,0 1,3 3,1 %

Bestandsveränderung

EU 1,2 - 6,8 17,5

davon Deutschland 2,9 - 3,7 1,7

Quellen: USDA, Grain: World Markets and Trade, February 2020, S. 21, 27; BLE, Bericht zur Markt- und Versorgungslage Getreide 2019; BMEL, Ernte 2019,

Anlage 1 c; DRV, Jahresbericht Agrarwirtschaft 2019, S. 11

Die globalen Ernteerträge für Getreide lagen im Getreidejahr 2018/19 auf dem Niveau des Vorjahres. Der

weltweite Verbrauch nahm allerdings um knapp 1 Prozent weiter zu und überstieg damit die Produktion, sodass

es zu einem Bestandabbau um rund 28,9 Mio. Tonnen kam. Dennoch liegt die Reichweite der Bestände bei

etwa viereinhalb Monaten (DBV, Situationsbericht 2019/20, S. 164). In der Europäischen Union fiel die

Getreideernte 2019 nach der dürrebedingt schwachen Ernte des Vorjahres um rund 9,8 Prozent höher aus

(USDA, Grain: World Markets and Trade, February 2020, S. 21, 27). Die deutsche Getreideernte erreichte

gegenüber dem Vorjahr ein um knapp 18 Prozent höheres Volumen, liegt damit allerdings gut 3 Prozent unter

dem Mittelwert der Jahre 2013 bis 2018 (BMEL, Ernte 2019, Anlage 1 c). Angesichts der global entspannten

Versorgungssituation lag der Getreidepreis – gemessen am Getreidepreisindex der Food and Agriculture

Organization of the United Nations (FAO) – im Dezember 2019 mit 164,3 Punkten um rund 2,1 Prozent unter

dem Wert des Vorjahresmonats von 167,8 Punkten (www.fao.org/worldfoodsituation/foodpricesindex/en). An

der Warenterminbörse MATIF gingen die Preise für Weizen 2019 infolge der im Vergleich zum Vorjahr deutlich

besseren Ernteerträge von 204 Euro/Tonne zu Jahresbeginn bis September auf 153 Euro/Tonne zurück. Bis

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

17 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

zum Jahresende erholten sich die Preise zwar wieder auf rund 189 Euro/Tonne, lagen damit allerdings

weiterhin deutlich unter den Höchstständen der Jahre 2011 und 2013 (DBV, Situationsbericht 2019/20, S. 168).

Im Getreidejahr 2019/20 dürfte aktuellen Prognosen des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten

(USDA) zufolge die globale Getreideerzeugung – ohne Reis – um knapp 1,9 Prozent über dem Niveau des

Vorjahres liegen. Der weltweite Verbrauch kann damit voraussichtlich nahezu vollständig aus der laufenden

Erntesaison gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund ist für 2020 von relativ stabilen Getreidepreisen

auszugehen (DBV, Situationsbericht 2019/20, S. 167).

Bei Sojaschrot, der rund 70 Prozent der gesamten Ölschrote ausmacht, wurde im Wirtschaftsjahr 2018/19 mit

knapp 234 Mio. Tonnen global ein um rund 0,6 Prozent über dem Vorjahreswert liegendes Erntevolumen

erzielt (USDA, Oilseeds: World Markets and Trade, 2020, S. 9). Die Preise für Sojaschrot bewegten sich dabei

an der Warenterminbörse Chicago Board of Trade (CBoT) 2019 über weite Teile des Jahres in einer engen

Bandbreite zwischen knapp 290 und 310 Euro/Tonne. Im Mai führten die Erwartung einer großen Erntemenge

in Argentinien und gleichzeitig geringe Importe nach China zu einem Ausbruch der Preise nach unten bis auf

rund 279 Euro/Tonne. Anschließend stiegen die Preise im Juni aufgrund einer erwarteten geringeren Anbau-

menge in den USA auf ihren Jahreshöchstwert von knapp 325 Euro/Tonne. Insgesamt war die Schwankungs-

breite der Preise jedoch erheblich geringer als im Vorjahr. Zum Jahresende lag der Preis mit 295 Euro/Tonne

wieder auf dem Niveau des Vorjahresultimos. Für das Wirtschaftsjahr 2019/20 wird eine um rund 2,0 Prozent

auf 238 Mio. Tonnen steigende globale Erzeugung erwartet (USDA, Oilseeds: World Markets and Trade,

February 2020, S. 9). Trotz eines erwarteten weiteren Anstiegs des Verbrauchs wird die Nachfrage durch das

globale Angebot voraussichtlich gedeckt. Vor diesem Hintergrund ist bei Sojaschrot 2020 tendenziell von

stabilen Preisen auszugehen.

Entwicklung im Obstanbau

Nach der überdurchschnittlichen Obsternte 2018 fiel die Ernte 2019 in Deutschland mit 1,28 Mio. Tonnen

insgesamt wieder kleiner aus. Das Erntevolumen lag allerdings nur geringfügig unter dem Mittelwert der

vorangegangenen Jahre. Größere Einbußen gab es durch den heißen Sommer und die Trockenheit bei

Pflaumen, Zwetschen, Kirschen und Birnen (DRV, Jahresbericht Agrarwirtschaft 2019, S. 30; DBV, Situations-

bericht 2019/20, S. 179). Bei Äpfeln fiel die Erntemenge in Deutschland nach dem Rekordvolumen des

Vorjahres von knapp 1,2 Mio. Tonnen im Jahr 2019 mit knapp 1,0 Mio. Tonnen erwartungsgemäß geringer aus

(Destatis, Land- und Forstwirtschaft, Baumobst, 2020, S. 7). Auch die in der EU erzielte Erntemenge lag 2019

mit rund 10,6 Mio. Tonnen um gut 20 Prozent unter dem bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2018 (WAPA, EU

28 apple production by country, 2019). Die Preise für Äpfel gaben aufgrund der reichlichen Versorgungslage

aus der Vorjahresernte bis zur Jahresmitte 2019 deutlich nach; im Juli 2019 lagen sie in der EU um rund

8 Prozent und in Deutschland um rund 14 Prozent unter dem Fünfjahresdurchschnitt. Mit dem Einsetzen der

Ernte 2019 führte das wieder knappere Angebot jedoch zu Preisanstiegen über den Fünfjahresdurchschnitt

(EU apple dashboard, 2020). Für das laufende Wirtschaftsjahr ist vor allem aufgrund der länderübergreifend

unter- bis durchschnittlichen Erträge und des spätfrostbedingten massiven Ernteausfalls 2019 in Polen (minus

44 Prozent) bei beständiger Nachfrage und deutlich reduzierten Bestandsmengen eine europaweit positive

Apfelpreisentwicklung zu erwarten (www.ama.at/Marktinformationen/Obst-und-Gemuse/Aktuelle-

Informationen/2019/Marktuebersicht-international-Apfel).

In der südlichen Hemisphäre fiel die Erntemenge von Äpfeln im Jahr 2019 mit rund 5,0 Mio. Tonnen um rund

2,5 Prozent niedriger aus als im Vorjahr und lag damit unter den Erwartungen. In Neuseeland lag das

Erntevolumen um 3,8 Prozent unter dem Vorjahreswert. Zudem war die Apfelernte vor allem durch kleine

Fruchtgrößen und schlechtere Qualitäten infolge von Spätfrösten während der Blütephase gekennzeichnet.

Dadurch wurde der Export für einige Apfelsorten beeinträchtigt. Für das Jahr 2020 wird laut der World Apple

and Pear Association (WAPA) in der südlichen Hemisphäre auf Basis der gegenwärtigen Fruchtentwicklung

eine um knapp 1 Prozent geringere Apfelernte von 5,0 Mio. Tonnen prognostiziert. Dagegen wird für

Neuseeland eine um knapp 6 Prozent höhere Erntemenge erwartet (WAPA, Southern hemisphere apple

production, 2020).

Entwicklung bei Betriebsmitteln

Bei landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Nachfrageentwicklung u. a. stark von Witterungseinflüssen

abhängig. Zu Jahresbeginn 2019 führte die milde Witterung und der dadurch frühere Saisonstart zu einer

erhöhten Nachfrage nach Saatgut und Düngemitteln. Insgesamt blieben die Marktbedingungen für den

Betriebsmittelhandel vor allem durch die strengeren Verordnungen für den Einsatz von Dünge- und

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

18 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Pflanzenschutzmitteln jedoch schwierig. So ging der Absatz von Düngemitteln erwartungsgemäß im Jahr 2019

in Deutschland gegenüber dem Vorjahreszeitraum über alle Sorten um knapp 6 Prozent zurück (Destatis,

Düngemittelversorgung, 2019). Die Preise für Düngemittel erhöhten sich bis Oktober 2019 gegenüber dem

Vorjahresmonat im Durchschnitt um 4,8 Prozent (Destatis, Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher

Betriebsmittel: Deutschland, Oktober 2019). Für 2020 wird insbesondere bei Stickstoff- und Phosphatdüngern

durch die Düngeverordnung mit weiterhin rückläufigen Absatzmengen gerechnet. Infolge der geringeren

Nachfrage und unter der Annahme eines normalen Witterungs- und Vegetationsverlaufs ist für die erste

Jahreshälfte 2020 mit konstanten bis leicht sinkenden Preisen und in der zweiten Jahreshälfte mit einem

leichten Preisanstieg für Düngemittel zu rechnen. Der Bedarf an Pflanzenschutzmitteln hängt entscheidend

von der Witterung ab, die die Wachstumsbedingungen für Unkräuter, Pilzkrankheiten sowie tierische

Schädlinge bestimmt und unterliegt erheblichen Schwankungen. Im Jahr 2019 ist der Absatz von Pflanzen-

schutzmitteln infolge der trockenen Witterung und einer geringen Behandlungsquote – entgegen der

Erwartung eines leichten Wachstums – um gut 8 Prozent hinter dem Vorjahresniveau zurückgeblieben (IVA,

Der Deutsche Pflanzenschutzmarkt 2019). Die geringere Nachfrage nach Pflanzenschutzmitteln ist wesentlich

auf den Rückgang der Rapsanbaufläche zurückzuführen, da die Aussaat von Winterraps aufgrund der

Dürrephase im Herbst 2019 weitgehend entfallen ist. Darüber hinaus ist der Rapsanbau besonders von

Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln betroffen (DBV: Deutsche Getreideernte knapp

unter dem Durchschnitt). Die Preise für Pflanzenschutzmittel erhöhten sich bis Oktober 2019 gegenüber dem

Vorjahresmonat leicht um 1,3 Prozent (Destatis, Index der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel:

Deutschland, Oktober 2019). Im Jahr 2020 wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter der Annahme

einer weitgehend gleichbleibenden Anbaustruktur, eines normalen Witterungsverlaufs und stabiler Preise

voraussichtlich aufgrund gesellschaftlicher und politischer Einflüsse weiter zurückgehen. Der Markt für

Saatgut wird wesentlich von der Entwicklung der Anbauflächen von Getreide, Mais und Raps beeinflusst.

Insgesamt ist die Anbaufläche in Deutschland 2019 um knapp 1 Prozent geringfügig zurückgegangen (Destatis,

PM 13.05.2019 und 19.12.2019). Somit dürfte der Branchenabsatz bei Saatgut im Jahr 2019 – entgegen den

Erwartungen einer stabilen Entwicklung – ebenfalls leicht gesunken sein. Die durchschnittlichen Preise für

Saatgut lagen dagegen per Oktober 2019 geringfügig um 0,8 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats.

Unter der Annahme weitgehend konstanter Anbauflächen und eines normalen Witterungsverlaufs sollte der

Absatz von Saatgut im Jahr 2020 auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Die Produktion der Futtermittel-

wirtschaft ging im Wirtschaftsjahr 2018/19 bundesweit geringfügig um 0,3 Prozent auf 23,8 Mio. Tonnen

Mischfutter zurück. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf sinkende Tierbestände infolge hoher

Produktionskosten, niedriger Schweinepreise sowie steigender gesetzlicher Anforderungen zurückzuführen

(DRV, Jahresbericht Agrarwirtschaft 2019, S. 28). Die Futtermittelpreise, die im Vorjahr aufgrund der

angespannten Versorgungslage bei Grundfutter und das knappe Angebot bei Futtergetreide und Raps spürbar

gestiegen waren, lagen per Oktober 2019 um 8,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau (Destatis, Index der

Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel: Deutschland, Oktober 2019). Für das Gesamtjahr 2020 wird

eine leicht rückläufige Marktentwicklung erwartet, da mit einer weiteren Verringerung der Tierbestände

gerechnet wird.

Entwicklung bei der Landtechnik

Die Erlös- und Einkommenssituation der Landwirte in Deutschland hat sich im Wirtschaftsjahr 2018/19 gegen-

über den beiden sehr guten Vorjahren verschlechtert (BMEL, PM Nr. 212, 23.10.2019). Dementsprechend sank

das Konjunkturbarometer Agrar, das die Stimmung in der Landwirtschaft misst, auf den niedrigsten Wert seit

dreieinhalb Jahren. Auch die Einschätzung der zukünftigen wirtschaftlichen Lage hat sich über den gesamten

Jahresverlauf 2019 kontinuierlich verschlechtert (DBV, Konjunkturbarometer Agrar, 1. + 2. Quartal 2020, S. 1,

2). Der Branchenumsatz der Hersteller von Landtechnik fiel nach Schätzungen des VDMA (Verband Deutscher

Maschinen- und Anlagenbau) 2019 mit 8,4 Mrd. Euro etwas geringer aus als 2018 (Vorjahr: 8,6 Mrd. Euro).

Damit hat sich – nach den zwei vorangegangenen Jahren starken Wachstums – der positive Trend entgegen

den Erwartungen nicht fortgesetzt. Die grundsätzliche Bereitschaft der Landwirte, im ersten Halbjahr 2020

Investitionen zu tätigen, bleibt mit 33 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 34 Prozent nahezu unverän-

dert. Allerdings fällt das geplante Investitionsvolumen mit 3,8 Mrd. Euro für die ersten sechs Monate des

Jahres 2020 erheblich geringer aus als im Vergleichszeitraum 2019 mit 4,3 Mrd. Euro. Während die Investitio-

nen in Maschinen und Geräte das Vorjahresniveau voraussichtlich wieder erreichen werden, erwartet man bei

Wirtschaftsgebäuden einen deutlichen Rückgang (DBV, Konjunkturbarometer Agrar, 1. + 2. Quartal 2020, S. 6).

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

19 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Geschäftsverlauf

Geschäftsfeld BAST

Das Geschäftsfeld BAST umfasst die internationalen Handelsaktivitäten mit Getreide und Ölschroten. Das

Handelsvolumen mit Getreide und Ölschroten ging im Geschäftsjahr 2019 um 1,6 Mio. Tonnen auf knapp

25,0 Mio. Tonnen zurück; erwartet worden war eine leichte Erhöhung. Der Rückgang des Umschlagsvolumens

war vor allem durch die Einstellung des Brotgetreidegeschäfts mit dem Iran bedingt. Darüber hinaus führte der

Handelsstreit zwischen den USA und China insbesondere bei Sojaschrot zu einer Verlagerung der Handels-

ströme nach Europa. Dabei beschränkte China den Import von Sojabohnen aus den USA durch Einfuhrzölle und

importierte diese stattdessen aus Lateinamerika. Dadurch entstand in Europa ein Überangebot an US-Soja-

bohnen, das zu einer erhöhten Wettbewerbsintensität führte. Aus diesem Grund wurden vermehrt Sojabohnen

in Europa zu Sojaschrot verarbeitet, was zu einem Nachfragerückgang nach Sojaschrot aus Lateinamerika

führte. Aufgrund der erhöhten Marktunsicherheit und in der Erwartung sinkender Preise haben die Kunden ihre

Einkäufe am Terminmarkt reduziert. Zudem war der Bedarf an landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Groß-

britannien aufgrund des milden Winters und höherer Lagerbestände geringer als im Vorjahr. Verstärkend führte

die anhaltende Unklarheit über den Zeitpunkt und die Modalitäten des Brexits zu einer schwächeren Nachfrage.

Insgesamt ging das Umschlagsvolumen von Ölschroten und Spezialitäten vor allem durch die geringere

Nachfrage nach Sojaschrot um rund 1,8 Mio. Tonnen zurück. Gegenläufig konnte der Handel mit Getreide

aufgrund der gegenüber dem Vorjahr besseren Ernte in Europa einen leichten Zuwachs um 0,2 Mio. Tonnen

verzeichnen. Insgesamt verringerte sich der Umsatz des Geschäftsfelds BAST im Berichtsjahr jedoch mengen-

und preisbedingt um 7,8 Prozent auf 4.875,8 Mio. Euro; erwartet worden war eine leichte Steigerung. Im

Ergebnis wirkten sich neben dem Forderungsausfall im Zusammenhang mit der sanktionsbedingten

Einstellung des Brotgetreidegeschäfts mit dem Iran auch das geringere Handelsvolumen belastend aus.

Insgesamt erzielte das Geschäftsfeld BAST im Jahr 2019 mit 19,1 Mio. Euro ein um 12,0 Mio. Euro geringeres

operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und erreichte damit die prognostizierte stabile Entwicklung

nicht.

Geschäftsfeld Global Produce

Im Geschäftsfeld Global Produce ist das Vermarktungsvolumen im Berichtsjahr weiter gewachsen: Bei Beeren-

und Steinobst wurde ein Zuwachs um knapp 64 Prozent erreicht, Südfrüchte erzielten ein Plus von knapp

47 Prozent und Fruchtgemüse verzeichneten ein Wachstum um gut 21 Prozent. Bei der bedeutendsten

Kategorie Tafelkernobst lag das Vermarktungsvolumen allerdings um 5 Prozent unter dem Vorjahresniveau.

Insgesamt erhöhte sich der Obstabsatz des BayWa Konzerns im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um gut

8 Prozent auf 380.550 Tonnen. Das inländische Geschäft profitierte bis zur neuen Ernte von der Vermarktung

der Rekordernte von Äpfeln im Vorjahr, bei allerdings relativ niedrigen Preisen. Die knappere neue Ernte 2019

konnte dann bei besseren Fruchtqualitäten zu steigenden Preisen vermarktet werden. Im internationalen

Geschäft fiel das Erntevolumen der neuseeländischen Tochtergesellschaft T&G Global 2019 bei Äpfeln um

knapp 23 Prozent geringer aus als im Vorjahr. Ursächlich hierfür waren Spätfröste während der Blütephase, die

insgesamt auch im Vorjahresvergleich zu kleineren Fruchtgrößen bzw. schlechteren Qualitäten führten.

Dadurch lagen auch die erzielten Preise unter dem Niveau des Vorjahres. Die hohen Steigerungsraten bei

Südfrüchten sind auf ein starkes Handelsergebnis von T&G Global im asiatisch-pazifischen Markt zurück-

zuführen. Das Wachstum bei Fruchtgemüse entfiel ausschließlich auf Zuwächse bei T&G Global. Das

Geschäftsfeld Global Produce erzielte 2019 ein moderates Umsatzwachstum um 4,5 Prozent auf 843,9 Mio.

Euro und erreichte die Erwartungen damit nicht. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erhöhte

sich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahreswert um 9,7 Mio. Euro auf 36,9 Mio. Euro und erfüllte damit die

Erwartung einer signifikanten Verbesserung. Die ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Zuge des

Umzugs der Hauptverwaltung von T&G Global ein Sonderertrag durch den Verkauf des alten Verwaltungs-

gebäudes angefallen ist, der die schlechter als erwartete operative Entwicklung überkompensiert hat.

Geschäftsfeld Agrar

Das Geschäftsfeld Agrar beinhaltet das Betriebsmittelgeschäft, die Erfassung von landwirtschaftlichen

Erzeugnissen sowie die inländischen und die von der Konzerngesellschaft RWA gesteuerten Handelsaktivitäten

mit Getreide, Ölsaaten und -schroten. Im Jahr 2019 erhöhte sich im Geschäftsfeld Agrar das Handelsvolumen

mit Getreide, Ölsaaten und -schroten gegenüber dem Vorjahr um 12,5 Prozent auf knapp 7,3 Mio. Tonnen und

bewegte sich damit im prognostizierten Rahmen. Die Zunahme ist auf ein höheres Volumen bei Getreide

infolge der besseren Ernten in Deutschland und Europa zurückzuführen. Dabei profitierte der Getreidehandel

im ersten Quartal noch von der Vermarktung der knappen Bestände aus dem Vorjahr zu guten Konditionen. Im

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

20 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

weiteren Jahresverlauf führten positive Ernteerwartungen und eine gute Versorgungslage zu kontinuierlich

sinkenden Preisen. In diesem Marktumfeld war eine Zurückhaltung der Marktteilnehmer zu spüren, die zu

einer niedrigen Verkaufsbereitschaft führte. Dadurch standen für den Handel im zweiten Halbjahr nur geringe

Bestände zur Verfügung und es wurden deutlich schlechtere Margen erzielt. Bei Ölsaaten und -schroten ging

das Umschlagsvolumen vor allem aufgrund einer geringeren Nachfrage nach Futtermitteln infolge einer guten

Verfügbarkeit von Grundfutter zurück. Bei den Betriebsmitteln war die Geschäftsentwicklung im Jahresverlauf

ambivalent: Zunächst sorgte die milde Witterung für einen frühen Saisonstart. Insbesondere war der Frühbezug

von Düngemitteln sehr gut. Im zweiten Halbjahr führten mehrere Faktoren zu einem spürbaren Nachfragerück-

gang. Zum einen war der Einsatz von Düngemitteln durch die Trockenheit stark eingeschränkt. Zum anderen

lagen die Preise über dem Vorjahresniveau und die Erwartung wieder sinkender Düngemittelpreise schlug sich

in einer deutlichen Kaufzurückhaltung nieder. Diese wurde durch das vom Gesetzgeber eingeschränkte

Zeitfenster für die Düngung noch verstärkt. So lag der Absatz von Düngemitteln in Deutschland im Jahr 2019

um gut 3 Prozent unter dem Vorjahreswert. Aufgrund einer positiven Entwicklung im Ausland erhöhte sich das

Absatzvolumen des BayWa Konzerns um gut 2 Prozent auf 2,3 Mio. Tonnen und lag damit im Rahmen der

Erwartungen. Bei Pflanzenschutzmitteln lag der Absatz aufgrund der geringeren Aussaat von Winterraps im

Jahr 2018 unter dem Vorjahresniveau und blieb damit hinter den Erwartungen. Im weiteren Jahresverlauf führte

der witterungsbedingt geringe Krankheitsdruck zu einem niedrigeren Bedarf an Pflanzenschutzmitteln. Nicht

zuletzt wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch generelle Einschränkungen seitens des Gesetz-

gebers begrenzt. Der Absatz von Saatgut ging im Berichtsjahr um knapp 6 Prozent zurück und verfehlte damit

die Prognose einer stabilen Absatzmenge. Ursächlich hierfür war vor allem, dass die Aussaat von Winterraps

aufgrund der Trockenheit im Herbst 2019 weitgehend ausfiel. Insgesamt erhöhte sich der Umsatz im

Geschäftsfeld Agrar im Berichtsjahr im Wesentlichen mengenbedingt um 4,7 Prozent auf 3.454,4 Mio. Euro.

Die positive Entwicklung fiel damit etwas schwächer aus als erwartet. Das operative Ergebnis vor Zinsen und

Steuern (EBIT) verbesserte sich im Jahr 2019 auf 7,8 Mio. Euro und lag damit im Rahmen der Erwartungen. Die

Ergebnisverbesserung ist in einem anhaltend schwierigen Marktumfeld vor allem auf Restrukturierungs-

maßnahmen zurückzuführen, die in den Vorjahren erfolgt sind.

Geschäftsfeld Technik

Das Landtechnikgeschäft der BayWa konnte das Rekordniveau des Vorjahres im Jahr 2019 nicht wieder

erreichen. Der Verkauf von Neumaschinen ging im Jahr 2019 um 4,1 Prozent auf 4.617 Traktoren zurück. Dieser

Rückgang ist dadurch bedingt, dass aufgrund der milden Witterung bis zum Jahresende 2018 viele Kunden ihre

bestellten Neumaschinen vorzeitig abgerufen hatten. Der Anstieg im Gebrauchtmaschinengeschäft um

10,0 Prozent auf 1.936 Schlepper resultiert vor allem aus den höheren Inzahlungnahmen im Zuge des starken

Neumaschinenverkaufs im Vorjahr. Positiv entwickelte sich dagegen der Absatz von Maschinen und Zubehör in

den Bereichen Flüssigdungtechnik und mechanische Unkrautbekämpfung. Das Servicegeschäft entwickelte

sich aufgrund der hohen Absatzzahlen von Traktoren in den vergangenen Jahren insgesamt positiv, was auch

zu einem Anstieg der Mitarbeiterzahl in diesem Bereich führte. Im internationalen Geschäft verzeichnete die

niederländische Konzerngesellschaft Agrimec eine gegenüber dem Vorjahr schwächere Entwicklung, die vor

allem im Zusammenhang mit den stark zunehmenden Regulierungen im niederländischen Markt steht.

Insgesamt erwirtschaftete das Geschäftsfeld Technik 2019 einen Umsatz von 1.683,4 Mio. Euro, was gegen-

über dem Vorjahr einem Anstieg um 3,8 Prozent entspricht, und entwickelte sich damit besser als erwartet.

Demgegenüber ging das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), nach dem überaus starken Anstieg

von 83,9 Prozent im Vorjahr, im Berichtsjahr erheblich zurück: um 10,4 Prozent von 36,6 Mio. Euro auf

32,8 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf tarifliche Kostensteigerungen, die Erweiterung der

Personalkapazitäten im Servicegeschäft sowie Kosten im Zusammenhang mit der Neugestaltung der E-Com-

merce-Plattformen zurückzuführen. Daneben waren die Werbeaufwendungen durch die Erweiterungen des

Produktportfolios, neue Produkteinführungen und die Agritechnica im Berichtsjahr höher als im Vorjahr. Der

Ergebnisrückgang fiel allerdings aufgrund des breiten Produktportfolios und der im Vorjahr vorgenommenen

Sortimentsausweitung weniger stark aus als erwartet. Zudem liegt das Ergebnis mit dem im Berichtsjahr

erreichten Wert über dem Durchschnitt der vergangenen fünf starken Jahre.

Insgesamt lag das Umschlagsvolumen von Getreide sowie von Ölsaaten und -schroten des Segments Agrar im

Geschäftsjahr 2019 mit 32,2 Mio. Tonnen um knapp 3 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang ist

insbesondere auf die Entwicklung bei Ölsaaten und -schroten zurückzuführen. Der Umsatz des Segments

verringerte sich leicht um 1,4 Prozent auf 10.857,5 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern

(EBIT) verringerte sich geringfügig um 3,5 Mio. Euro auf 96,6 Mio. Euro. Die Prognose einer leichten

Umsatzsteigerung und einer signifikanten Ergebnisverbesserung wurde damit nicht erreicht.

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

21 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Segment Bau

Markt- und Branchenentwicklung 2019/20

Mit einem Umsatzwachstum um 8,5 Prozent auf 137,2 Mrd. Euro expandierte die deutsche Bauwirtschaft

stärker als zu Jahresbeginn prognostiziert; erwartet worden war ein Plus von 6 Prozent. Wie bereits im Vorjahr

trugen alle Teilgebiete des Bauwesens zu dem Wachstum bei. Der Wohnungsbau verzeichnete ein Plus von

8,5 Prozent auf 50,6 Mrd. Euro (Argumentationslinie der Präsidenten des ZDB und des HDB, 18. Dezember

2019, S. 3). Der Zuwachs entfiel vor allem auf den Geschosswohnungsbau – hier lagen die Baufertigstellungen

im Jahr 2019 um 4,1 Prozent über dem Vorjahresniveau (Heinze, Monatspräsentation Februar 2020, S. 25).

Auch das Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsgeschäft verzeichnete 2019 höhere Zuwachsraten

als im Vorjahr (Heinze, Monatspräsentation Februar 2020, S. 15). Im Wirtschaftsbau nahmen die Umsätze um

7,5 Prozent auf rund 48,6 Mrd. Euro zu und lagen damit ebenfalls über der zu Jahresbeginn prognostizierten

Zuwachsrate von 6,0 Prozent. Dabei profitierte der Wirtschaftshochbau von der Zunahme der Erwerbstätigkeit

und dem steigenden privaten Konsum. Dies führte zu stärkeren Investitionen in Büro- und Verwaltungs-

gebäude sowie Lager- und Handelsgebäude. Im Wirtschaftstiefbau wurde das Wachstum vor allem durch die

Investitionen der Deutschen Bahn in Bahnstrecken, Brücken- und Tunnelbauten getragen. Der öffentliche Bau

verzeichnete einen Anstieg der Umsätze um 9,0 Prozent auf 38,6 Mrd. Euro und entwickelte sich damit

ebenfalls besser als die zu Jahresbeginn prognostizierten 6,0 Prozent. Treiber dieses Wachstums waren

insbesondere die Investitionen des Bundes in die Straßeninfrastruktur und in Wasserstraßen im Rahmen des

Bundesverkehrswegeplans 2030 (Argumentationslinie der Präsidenten des ZDB und des HDB, 18. Dezember

2019, S. 3 ff.).

Für 2020 wird eine Fortsetzung des Wachstumstrends bei den Bauinvestitionen erwartet, allerdings mit einer

deutlich geringeren Dynamik. Nominal wird für das Bauhauptgewerbe ein Umsatzplus um 5,5 Prozent auf

145,0 Mrd. Euro prognostiziert. Im Wohnungsbau dürften die Umsätze um 7,0 Prozent auf 54,2 Mrd. Euro

steigen (Argumentationslinie der Präsidenten des ZDB und des HDB, 18. Dezember 2019, S. 3 ff.). Das Wachs-

tum wird weiterhin durch den boomenden Geschosswohnungsbau getragen – die Zahl der Wohnungsfertig-

stellungen soll sich hier um rund 12,3 Prozent auf 173.000 Einheiten erhöhen. Im klassischen Eigenheimbau

werden dagegen wie bereits im Vorjahr nur geringe Zuwächse erwartet (Heinze, Monatspräsentation Februar

2020, S. 25). Trotz der erhöhten Unsicherheit hinsichtlich der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung wird

auch im Wirtschaftsbau eine weitere Umsatzsteigerung um 5,5 Prozent auf 51,3 Mrd. Euro erwartet. Träger des

Wachstums sind die gute Inlandsnachfrage und die Investitionen in die Schieneninfrastruktur. Im öffentlichen

Bausektor sollen die Umsätze um 4,0 Prozent auf 39,5 Mrd. Euro steigen, wo neben den Investitionen im

Rahmen des Bundesverkehrswegeplans mit einer Zunahme der kommunalen Bauinvestitionen gerechnet wird

(Argumentationslinie der Präsidenten des ZDB und des HDB, 18. Dezember 2019, S. 5).

Die österreichische Baukonjunktur setzte ihren Aufwärtstrend im Jahr 2019 fort (BDI – Roth, Die österreichi-

sche Bauwirtschaft 2019–2020, S. 16 f.). Wachstumsimpulse gingen vor allem im Hochbau vom Segment

Wohnungsbau aus, der insbesondere von einer außergewöhnlichen Wohnungsverknappung speziell in urbanen

Wohngegenden profitierte. Das beständig niedrige Zinsniveau und die damit einhergehenden günstigen

Finanzierungskonditionen verstärkten zusätzlich die Nachfrage nach Eigenheimen, insbesondere im Ein- und

Zweifamilienhausbau (BDI – Roth, Die österreichische Bauwirtschaft 2019–2020, S. 9). Auch der Geschoss-

wohnungsbau verzeichnete im Jahr 2019 hohe Zuwächse (BDI – Roth, Die österreichische Bauwirtschaft

2019–2020, S. 10). Getragen von der soliden Konjunkturentwicklung war auch der Nichtwohnbau durch die

anhaltende Investitionsbereitschaft seitens Industrie und Gewerbe in Erweiterungen ihrer Betriebsstätten

geprägt (BDI – Roth, Die österreichische Bauwirtschaft 2019–2020, S. 11). Der Tiefbau profitierte von der

Umsetzung dringend erforderlicher Infrastrukturmaßnahmen im Bahn- und Straßenbau sowie von Investitionen

in den digitalen Netzausbau (BDI – Roth, Die österreichische Bauwirtschaft 2019–2020, S. 13).

Die Bauwirtschaft dürfte auch im Jahr 2020 einen spürbaren Beitrag zum Wirtschaftswachstum Österreichs

leisten. Allerdings wird die Dynamik voraussichtlich etwas nachlassen (BDI – Roth, Die österreichische

Bauwirtschaft 2019–2020, S. 16 f.). So hat der starke Preisauftrieb am Häusermarkt bereits ab Mitte 2019 zu

einer leicht abnehmenden Nachfrage der privaten Haushalte nach Ein- und Zweifamilienhäusern geführt und

die Baugenehmigungen für Neubauten sind geringfügig rückläufig (BDI – Roth, Die österreichische Bau-

wirtschaft 2019–2020, S. 9). Der Geschosswohnungsbau sollte demgegenüber davon profitieren, dass in der

Städteplanung verstärkt Auftragsvergaben für den sozialen Wohnbau vorgesehen sind (BDI – Roth, Die

österreichische Bauwirtschaft 2019–2020, S. 10). Der Nichtwohnbau verliert im Jahr 2020 im Einklang mit der

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

22 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung etwas an Fahrt. Zwar bewegen sich die Investitionen vor allem in

Industrie- und Bürogebäude sowie im Gesundheitssektor in die Errichtung dringend benötigter Infrastruktur

weiterhin auf hohem Niveau, jedoch fällt der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr geringer aus (BDI – Roth, Die

österreichische Bauwirtschaft 2019–2020, S. 11). Im Tiefbau tragen vor allem die Erreichung der verbindlichen

Klimaziele 2030 bzw. 2050 und das Bekenntnis zu einem umfassenden und nachhaltigen Aus- und Umbau der

aktuellen Verkehrsinfrastruktur sowie der konsequente Ausbau der digitalen Netzinfrastruktur zu einem

stetigen Wachstum bei (BDI – Roth, Die österreichische Bauwirtschaft 2019–2020, S. 13).

Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf im Geschäftsfeld Baustoffe wurde in Deutschland von der im gesamten Jahresverlauf

guten Baukonjunktur und den milden Witterungsverhältnissen sowohl im Frühjahr als auch im Spätherbst 2019

begünstigt. Im Hochbau wurde das Branchenwachstum vor allem von der starken Neubautätigkeit getrieben,

die zu einer größeren Nachfrage nach Baustoffen führt als im Sanierungsgeschäft. Angesichts der hohen

Kapazitätsauslastung kam es hier im ausführenden Baugewerbe allerdings zu Engpässen bei der Annahme

neuer Aufträge und Projekte. Daneben entwickelte sich das Tiefbaugeschäft sehr positiv, das von den

Baustellenbelieferungen im Straßenbau profitierte. Auch im Garten- und Landschaftsbau wurde gegenüber

dem Vorjahr eine deutliche Steigerung erzielt. Besonders hohe Zuwächse verzeichnete die BayWa im Jahr 2019

beim Verkauf von Baugeräten und Werkzeugen, wozu auch der Online-Handel der BayWa einen wesentlichen

Beitrag geleistet hat. Der Umsatz des Segments Bau erhöhte sich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr

mengen- und preisbedingt um 5,3 Prozent auf 1.702,8 Mio. Euro und entwickelte sich damit etwas besser als

erwartet. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Segments konnte um 3,2 Prozent auf

32,1 Mio. Euro gesteigert werden und übertraf damit die Prognose einer stabilen Entwicklung. Wie bereits im

Vorjahr trugen neben der positiven Absatzentwicklung vor allem die erfolgreiche Erweiterung des margen-

starken Eigenmarkensortiments sowie die Vernetzung des digitalen mit dem stationären Vertriebskanal durch

Click & Collect im Zuge der Positionierung als integrierter Multispezialist zur Ergebnisverbesserung bei.

Segment Innovation & Digitalisierung

Markt- und Branchenentwicklung 2019/20

Die Aussagen zum weltweiten Marktvolumen für Digital Farming weisen eine große Bandbreite auf. Diese

Unterschiede resultieren aus einer anderen Abgrenzung des Marktes seitens der jeweiligen Marktbeobachter.

Für das Jahr 2016 lagen die Angaben zwischen 6,6 und 11,3 Mrd. US-Dollar. Entsprechend bewegen sich auch

die Prognosen für Zeiträume von 8 bis 10 Jahren weit auseinander und erreichen 23,4 Mrd. US-Dollar bis

40,0 Mrd. US-Dollar (Bharat Book Bureau, Smart Agriculture Market to 2025, 2017; Transparency Market

Research, Global Smart Agriculture Market, 2017; Prognostix, Smart Agriculture: 13 trends to watch out for,

2017). Vor diesem Hintergrund geht die BayWa von einem mittleren Wert für das globale Marktvolumen von

rund 12 Mrd. US-Dollar im Jahr 2019 aus, das mittel- bis langfristig jährlich um mindestens 10 Prozent wächst.

Für den Teilmarkt der digitalisierten Präzisionslandwirtschaft wird ausgehend von einem globalen Markt-

volumen von rund 3,4 Mrd. US-Dollar im Jahr 2017 ein jährliches Wachstum um knapp 13 Prozent auf rund

5,5 Mrd. US-Dollar im Jahr 2021 prognostiziert (Roland Berger, Focus October 2019: Farming 4.0: How

precision agriculture might save the world, S. 10). Treiber für dieses Wachstum sind die durch Smart Farming

erzielbaren geschätzten Produktivitätszuwächse von bis zu 30 Prozent (amp2.handelsblatt.com/technik/

digitale-revolution-big-data-auf-dem-acker-wie-die-landwirtschaft-mit-ki-den-welthunger-bekaempft).

Das Marktvolumen im gesamten interaktiven Handel (Online- und Versandhandel) und E-Commerce ist in

Deutschland im Jahr 2019 um rund 9,9 Prozent gewachsen und erreichte für alle Güter und Dienstleistungen

insgesamt rund 94 Mrd. Euro. Mit einer Steigerung um 11,6 Prozent auf 72,6 Mrd. Euro ist der Bereich E-Com-

merce nach Schätzungen des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh)

sogar noch stärker gewachsen als zu Jahresbeginn 2019 erwartet. Die höchsten Zuwachsraten verzeichneten

dabei die Multi-Channel-Händler, die ihre Umsätze um 13,3 Prozent auf 25,7 Mrd. Euro ausweiteten. Die

Online-Marktplätze, erreichten 2019 Zuwächse um 10,8 Prozent und blieben mit einem Umsatzvolumen von

33,9 Mrd. Euro der mit Abstand größte Vertriebskanal im deutschen E-Commerce. Die Pure-Player, das heißt,

Unternehmen im E-Commerce, die keinen stationären Handel besitzen und ihre Produkte und Dienstleistun-

gen ausschließlich in eigenen Internetportalen anbieten, wuchsen um 10,7 Prozent auf 10,8 Mrd. Euro (bevh,

Präsentation Jahrespressegespräch 2020, S. 5, 15). Für das Jahr 2020 erwartet der bevh für den E-Commerce

in Deutschland aufgrund der gedämpften Konjunkturaussichten ein etwas geringeres Wachstum um rund

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

23 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

10 Prozent auf etwa 80 Mrd. Euro. Der gesamte interaktive Handel mit Waren und Dienstleistungen soll 2020

erstmals die Schwelle von 100 Mrd. Euro überschreiten (bevh, PM 21.01.2020, Vielbesteller treiben E-Com-

merce-Umsatz in 2019 auf neuen Höchststand, S. 2).

Geschäftsverlauf

Das Segment Innovation & Digitalisierung bündelt alle Aktivitäten des BayWa Konzerns in den Bereichen Digital

Farming und eBusiness. Der Bereich eBusiness fasst die Online-Aktivitäten des BayWa Konzerns zusammen.

Die Umsätze und Erträge daraus werden allerdings demjenigen Geschäftsfeld bzw. Segment zugerechnet, in

dem das jeweils verkaufte Produkt angesiedelt ist. Bei Digital Farming umfasst das Angebot im Wesentlichen

die Software-Produkte „NEXT Farming OFFICE“ und „NEXT Farming LIVE“, digitales Kartenmaterial der

Konzerngesellschaft VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH, Analysen und Beratungsleistungen

sowie Hardware-Komponenten. Letztere werden auch über die Vertriebsstrukturen des Geschäftsfelds

Technik angeboten und verkauft. Die weitere Verschärfung der Düngeverordnung, die eine Optimierung der

Düngemengen und strengere Dokumentationspflichten mit sich bringt, führte zu einem zunehmenden

Interesse der Landwirte an Digital Farming bzw. Farm-Management-Produkten und deutlich gesteigerten

Verkaufszahlen des Software-Pakets „NEXT Farming LIVE“. Im Dienstleistungssektor lagen die Umsätze

dagegen leicht unter dem Vorjahresniveau. Insgesamt bewegte sich der Umsatz des Segments Innovation &

Digitalisierung im Jahr 2019 mit 10,6 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 10,7 Mio. Euro). Mit

51 Prozent entfiel der größte Teil davon auf Software-Lizenzen und -Wartungsverträge, gefolgt von digitalem

Kartenmaterial einschließlich Analysen und Beratungen sowie Bodenprobenentnahmen mit einem Anteil von

33 Prozent. Sensoren, Messsysteme zur Bodenbestandsanalyse wie beispielsweise „Greenseeker“ und andere

Hardware trugen 16 Prozent zum Umsatz bei. Das Segment Innovation & Digitalisierung weist plangemäß ein

negatives operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 14,6 Mio. Euro (Vorjahr: minus 12,3 Mio.

Euro) aus. Ursächlich dafür sind zum einen die hohen Investitionen für die Entwicklung von Digital-Farming-

Lösungen wie beispielsweise neue Software-Module und Hardware-Komponenten. Zum anderen nimmt das

Segment mit der Bereitstellung und Weiterentwicklung des BayWa Portals eine Servicefunktion für die

operativen Geschäftsfelder wahr, der keine unmittelbaren Erträge gegenüberstehen.

Entwicklung der Sonstigen Aktivitäten im Jahr 2019

Der Umsatz der Sonstigen Aktivitäten bewegte sich im Berichtsjahr mit 13,7 Mio. Euro auf einem ähnlich

niedrigen Niveau wie 2018 (Vorjahr: 13,1 Mio. Euro). Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der

Sonstigen Aktivitäten setzt sich aus den Verwaltungskosten des Konzerns sowie Konsolidierungseffekten

zusammen und belief sich im Jahr 2019 auf minus 53,1 Mio. Euro, nach minus 42,5 Mio. Euro im Vorjahr.

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

24 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa Konzerns

Vermögenslage

Zusammensetzung des Vermögens

in Mio. Euro

2015

2016

2017

2018

2019

Veränderung in % 2019/18

Langfristige Vermögenswerte 2.287,2 2.355,8 2.396,9 2.476,8 3.276,6 32,3

davon Grundstücke und Bauten 845,4 850,4 854,6 827,2 1.377,1 66,5

davon Finanzanlagen 168,2 189,1 232,6 204,5 218,3 6,7

davon Finanzimmobilien 55,9 41,6 40,9 38,2 46,7 22,3

Langfristige Vermögensquote (in %) 37,9 36,4 36,9 33,0 37,0

Kurzfristige Vermögenswerte 3.739,7 4.094,2 4.077,4 5.030,4 5.585,9 11,0

davon Vorräte 2.141,5 2.380,3 2.322,7 2.909,5 3.286,4 13,0

Kurzfristige Vermögensquote (in %) 61,9 63,2 62,8 67,0 63,0

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen

9,8

24,9

13,7

4,2

4,7

11,9

Gesamtvermögen 6.036,7 6.474,9 6.488,0 7.511,5 8.867,2 18,0

Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte von 2.476,8 Mio. Euro auf 3.276,6 Mio. Euro um 799,7 Mio. Euro

bzw. 32,3 Prozent ist im Wesentlichen auf die Erstanwendung von IFRS 16 zurückzuführen, der seit 1. Januar

2019 die Leasingbilanzierung regelt. Demnach sind für eine Vielzahl von Leasingverhältnissen Nutzungsrechte

und entsprechende Leasingverbindlichkeiten zu bilanzieren. In diesem Zusammenhang wurden zum

Umstellungszeitpunkt am 1. Januar 2019 dem langfristigen Vermögen zuzuordnende Vermögenswerte aus

Leasing in Höhe von 567,6 Mio. Euro aktiviert.

Die Modernisierung sowie Erweiterung des Standortnetzes des Konzerns führte zu Investitionen in Grund-

stücke und Bauten in Höhe von 86,8 Mio. Euro. Davon entfallen 60,3 Mio. Euro auf Leasingverträge. Dem stand

der Verkauf nicht mehr betriebsnotwendiger Standorte in Höhe von 15,4 Mio. Euro gegenüber. Unter Berück-

sichtigung der planmäßigen Abschreibungen auf Gebäude in Höhe von 74,3 Mio. Euro erhöht sich der Buchwert

der Grundstücke und Gebäude im Konzern um 550,0 Mio. Euro auf 1.377,1 Mio. Euro. Der Anstieg bei tech-

nischen Anlagen und Maschinen ist neben Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in Höhe von 64,1 Mio. Euro

ebenfalls auf die Einführung von IFRS 16 zurückzuführen. Die planmäßigen Abschreibungen der Technischen

Anlagen und Maschinen betragen 45,6 Mio. Euro. Gegenläufig verringerten sich die geleisteten Anzahlungen

und Anlagen im Bau um 12,4 Mio. Euro auf 85,6 Mio. Euro. Investitionen in die Modernisierung des Fuhrparks

führten – ebenso wie die Erstanwendung von IFRS 16 – zu einer Erhöhung der Betriebs- und Geschäfts-

ausstattung. Insgesamt stehen im Sachanlagevermögen Zugänge im Rahmen der Investitionstätigkeit in Höhe

von 292,5 Mio. Euro planmäßige Abschreibungen in Höhe von 173,7 Mio. Euro gegenüber. Der Abgang an

Sachanlagevermögen betrug im Geschäftsjahr 121,5 Mio. Euro. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich

insgesamt im Vergleich zum Vorjahr von 1.399,9 Mio. Euro um 666,5 Mio. Euro auf 2.066,3 Mio. Euro.

Der Anstieg bei den Finanzanlagen um 13,9 Mio. Euro ist insbesondere auf die Zugänge der Anteile an verbun-

denen Unternehmen um 5,8 Mio. Euro sowie der sonstigen Ausleihungen um 6,1 Mio. Euro zurückzuführen.

Neben den Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 109,8 Mio. Euro, die im Wesentlichen Geschäfts-

guthaben bei Genossenschaften umfassen, bewegen sich auch die Anteile an den at-Equity-bilanzierten

Gesellschaften mit 208,0 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres.

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erhöhten sich aufgrund der Umgliederung von Grundstücken

und Gebäuden in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte um 8,5 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr

und betrugen 46,7 Mio. Euro. Die langfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich um

6,9 Mio. Euro, ebenso die latenten Steueransprüche um 45,1 Mio. Euro.

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 555,5 Mio. Euro bzw. 11,0 Prozent

erhöht und beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 5.585,9 Mio. Euro. Neben einem deutlichen Anstieg der

Vorräte um 377,0 Mio. Euro war zusätzlich ein Anstieg der Liefer- und Leistungsforderungen um 113,4 Mio.

Euro zu verzeichnen. Der Anstieg des Vorratsvermögens ist insbesondere durch einen Anstieg der unfertigen

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

25 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Leistungen im Geschäftsfeld Regenerative Energien begründet, deren noch nicht abgeschlossenen Projekte

zum Jahresultimo in den Vorräten auszuweisen waren. So summierte sich der Wert der unfertigen Erzeugnisse

und Leistungen, nahezu ausschließlich projektgetrieben, auf 1.162,0 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anstieg

gegenüber dem Vorjahr um 317,1 Mio. Euro. Der Anstieg der fertigen Leistungen und Waren um 55,7 Mio. Euro

ist dagegen unterschiedlichen Segmenten zuzurechnen. Insbesondere die Geschäftsfelder Regenerative

Energien und Technik verzeichneten zum Jahresultimo einen höheren Lagerbestand als im Vorjahr. Die fertigen

Erzeugnisse und Waren in den Geschäftsfeldern Agrar, BAST, Global Produce, Klassische Energie und im

Segment Bau lagen bei unwesentlichen positiven bzw. negativen Abweichungen auf dem Niveau des Vorjahres.

Der Anstieg der Liefer- und Leistungsforderungen ist dem Geschäftsverlauf des letzten Quartals geschuldet.

Insbesondere die Projektverkäufe im Geschäftsfeld Regenerative Energien zum Jahresende sowie das

Technik- und klassische Energiegeschäft haben zu einem Anstieg dieser Forderungen beigetragen. Die

kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte bewegen sich leicht über dem Niveau des

Vorjahres. Sie betrugen zum Jahresultimo 2.054,9 Mio. Euro. Während die positiven Marktwerte um 71,3 Mio.

Euro zurückgingen, stiegen die Forderungen aus Lieferung und Leistung im Vergleich zum Vorjahr um

113,4 Mio. Euro auf 1.199,4 Mio. Euro.

Darüber hinaus erhöhten sich neben den Forderungen aus Ertragsteuern um 5,6 Mio. Euro auf 59,8 Mio. Euro

auch die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen um 0,5 Mio.

Euro auf 4,7 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag waren in dieser Position überwiegend Immobilienbestände

ausgewiesen, für die eine Veräußerungsabsicht im Folgejahr besteht.

Der BayWa Konzern legt einen Schwerpunkt auf die fristenkongruente Finanzierung des Vermögens. Den

kurzfristig fälligen Schulden auf der Kapitalseite von insgesamt 4.377,1 Mio. Euro – bestehend aus kurzfristigen

Finanzschulden, Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten, finanziellen Verbindlichkeiten, Steuer- und übrigen

Verbindlichkeiten sowie den kurzfristigen Rückstellungen und Schulden aus Veräußerungsgruppen – stehen

kurzfristige Vermögenswerte und zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen von

5.585,9 Mio. Euro gegenüber. Die langfristigen Vermögenswerte von 3.276,6 Mio. Euro werden indessen mit

Eigenmitteln und langfristig zur Verfügung stehendem Fremdkapital von 4.490,1 Mio. Euro zu rund 140 Prozent

gedeckt. Diese fristenkongruente Finanzierung ist bei der Aufnahme kurzfristiger Finanzmittel für die

Finanzierungspartner der BayWa ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

Finanzlage

Finanzmanagement

Ziel des Finanzmanagements des BayWa Konzerns ist es, jederzeit die Zahlungsmittel für einen ordnungs-

gemäßen Geschäftsgang bereitzustellen. Dabei erfolgen Absicherungen gegen Zinsänderungsrisiken,

Wechselkursrisiken und Marktwertrisiken von Waren durch Einsatz geeigneter derivativer Finanzinstrumente.

Selektiv werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten durch Devisentermingeschäfte und

Swaps abgesichert. Diese Devisentermingeschäfte und Swaps dienen ausschließlich zur Sicherung bestehen-

der und zukünftiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Grundgeschäften des Warenein-

und Warenverkaufs im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs. Die Zielsetzung der Sicherungs-

transaktionen des BayWa Konzerns besteht in der Reduzierung der Risiken aus Wechselkursschwankungen.

Das Volumen der aus den jeweiligen Grundgeschäften entstandenen offenen Positionen und den daraus

resultierenden Cashflows bildet die Basis für die Devisensicherung. Die Laufzeiten orientieren sich an den

Laufzeiten der Grundgeschäfte.

Im BayWa Konzern bildet das Finanzmanagement kein eigenständiges Profit-Center, sondern fungiert als

Service-Center für die operativen Geschäftseinheiten. Es entspricht diesem konservativen Dienstleistungs-

ansatz, dass kein Einsatz marktgängiger Finanzprodukte zur Erzielung originärer Ergebnisbeiträge aus dem

Finanzbereich vorgenommen wird. Insbesondere erfolgt kein Aufbau spekulativer Risikopositionen im

Finanzbereich.

Im täglichen Finanzmanagement liegt der Schwerpunkt im Liquiditätsmanagement mittels eines konzernweit

angelegten Cash Pooling zur taggleichen Bereitstellung von Liquidität. Hierzu verfügt Corporate Treasury über

geeignete IT-Systeme sowie eine entsprechende Treasury-Management-Software.

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

26 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die Finanzmittelbeschaffung ist, mit Ausnahme der Aktivitäten in Neuseeland, den Niederlanden sowie

Osteuropa, zentral organisiert. Corporate Treasury übernimmt das zentrale Monitoring des konzernweiten

Finanzengagements.

Das Finanzmanagement unterliegt Auflagen durch ein internes Kontrollsystem, das die Dokumentation der

Transaktionen, gestaffelte Genehmigungs- und Vorlageverfahren, Vieraugenprinzip sowie die Trennung des

Treasury-Bereichs in Front-, Middle- und Backoffice umfasst.

Der wichtigste Finanzierungsgrundsatz des BayWa Konzerns besteht in der Beachtung der finanziellen

Fristenkongruenz. Die kurzfristigen Fremdmittel dienen der Finanzierung des Working Capital. Investitionen in

Sachanlagen oder Akquisitionen werden sowohl aus dem Eigenkapital als auch aus den aufgenommenen

Schuldscheindarlehen und sonstigen langfristigen Krediten finanziert. Hierzu zählen u. a. emittierte Schuld-

scheindarlehen, langfristige Kredite von Banken bzw. verbundenen Unternehmen sowie die im Oktober 2017

emittierte Hybridanleihe. Die Kapitalmarktmaßnahmen ersetzen die Finanzierung über kurzfristige Kreditlinien,

ohne diese jedoch abzulösen oder zu kündigen, und diversifizieren somit das Refinanzierungsportfolio.

Darüber hinaus stehen den Projektgesellschaften im Geschäftsfeld Regenerative Energien separate Non-

Recourse-Finanzierungen (ohne Zugriff der Fremdkapitalgeber auf Vermögenswerte und Cashflows des

BayWa Konzerns) zur Verfügung.

Das Management des Working Capital ist bei der BayWa ein Schwerpunkt und umfasst die Optimierung des

Working Capital als Saldogröße des kurzfristigen Vermögens abzüglich der kurzfristigen Verbindlichkeiten.

Zinsänderungsrisiken im Kurzfristbereich begegnet die BayWa im Rahmen des Risikomanagements durch den

Einsatz einfacher derivativer Instrumente. Im langfristigen Bereich konnte durch die Begebung von Schuld-

scheindarlehen in den Jahren 2018, 2015 und 2014 eine natürliche Zinssicherung erzielt werden, da sowohl

Tranchen mit fixer Verzinsung als auch Tranchen mit variabler Verzinsung emittiert wurden und so das Zins-

änderungsrisiko verringert wurde. Der fixe Kupon der begebenen Hybridanleihe führte zu einer Erhöhung der

Sicherungsquote mittels natürlicher Sicherung.

Rund 50 Prozent des gesamten Fremdmittelportfolios sollen mit entsprechenden Sicherungsinstrumenten

gegen Zinserhöhungsrisiken gesichert sein. Mit dieser Teilsicherung wird dem stark schwankenden saisonalen

Finanzierungsbedarf Rechnung getragen.

Die BayWa ist aus dem genossenschaftlichen Sektor hervorgegangen, dem sie auch weiterhin über ihre

Aktionärsstruktur, aber auch über die kongruenten regionalen Interessen des genossenschaftlichen Banken-

bereichs einerseits und des Handelsbereichs andererseits eng verbunden ist. Neben der Einbindung in den

genossenschaftlichen Finanzverbund mindert insbesondere die länderübergreifende breite Diversifikation des

Bankenportfolios und der Finanzierungsinstrumente das Finanzierungsrisiko des BayWa Konzerns.

Kapitalstruktur

in Mio. Euro

2015

2016

2017

2018

2019

Veränderung in % 2019/18

Eigenkapital 1.075,9 1.098,3 1.435,5 1.389,1 1.358,6 - 2,2

Eigenkapitalquote (in %) 17,8 17,0 22,1 18,5 15,3 –

Kurzfristiges Fremdkapital 1 2.769,3 3.084,4 2.986,8 4.047,7 4.377,1 8,1

Langfristiges Fremdkapital 2.191,5 2.292,2 2.065,7 2.074,7 3.131,5 50,9

Fremdkapital 4.960,8 5.376,6 5.052,5 6.122,4 7.508,6 22,6

Fremdkapitalquote (in %) 82,2 83,0 77,9 81,5 84,7 –

Gesamtkapital (Eigenkapital plus Fremdkapital) 6.036,7 6.474,9 6.488,0 7.511,5 8.867,2 18,0

1 Einschließlich Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten

Die Bilanzsumme des BayWa Konzerns belief sich am 31. Dezember 2019 auf 8.867,2 Mio. Euro und lag damit

um 1.355,7 Mio. Euro bzw. 18,0 Prozent über dem Vorjahreswert. Dem Rückgang beim Eigenkapital in Höhe

von 30,5 Mio. Euro steht ein Anstieg des Fremdkapitals gegenüber. Hier hat sich sowohl das kurzfristige

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

27 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Fremdkapital (Anstieg um 329,4 Mio. Euro) als auch das langfristige Fremdkapital (Anstieg um 1.056,8 Mio

Euro) im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

Kapitalmanagement

Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Fremd- und Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote beträgt zum

Bilanzstichtag 15,3 Prozent (Vorjahr: 18,5 Prozent) des Gesamtkapitals. Um eine aussagekräftige Größe zu

erhalten, wird im Kapitalmanagement der BayWa eine angepasste Eigenkapitalquote herangezogen. Die

Anpassungen betreffen einerseits die gebildete Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und

Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen (inkl. Minderheitenanteil) in Höhe von minus

289,6 Mio. Euro (Vorjahr: minus 230,4 Mio. Euro). Der Grund dafür liegt darin, dass sich diese Rücklage aus

der Veränderung von nicht beeinflussbaren Parametern bei der Berechnung von Personalrückstellungen

ergibt. Andererseits wurde der Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16, der sich mit 1,4 Prozentpunkten

negativ auf die Eigenkapitalquote auswirkte, eliminiert (siehe hierzu auch Abschnitt A.3. im Anhang dieses

Berichts). Bereinigt um diese beiden Komponenten resultiert eine angepasste Eigenkapitalquote von

20,0 Prozent (Vorjahr: 21,6 Prozent).

Für ein Handelsunternehmen wie dem BayWa Konzern ist eine starre Eigenkapitalquote eine nur bedingt

aussagekräftige Unternehmenskennziffer. Insbesondere die Veränderung der kurzfristigen Vermögenswerte

mit der Einlagerung von Vorräten in Form von Agrar-Rohstoffen als auch der Erwerb von Projektrechten im

Bereich der erneuerbaren Energien hat unmittelbar Einfluss auf die Bilanzsumme und damit auch auf die

Eigenkapitalquote, bildet jedoch die Grundlage für entsprechende Handelstätigkeiten im Folgejahr. Im

Kapitalmanagementprozess des BayWa Konzerns wird daher der Anlagendeckungsgrad II als Zielgröße

verwendet. So sollen das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital das langfristige Vermögen zu

mindestens 90 Prozent decken. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Anlagendeckungsgrad 137 Prozent.

Die Erhöhung der Fremdkapitalquote resultiert sowohl aus einem Anstieg des kurzfristigen als auch des

langfristigen Fremdkapitals. Das kurzfristige Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung der im

Working Capital kurzfristig gebundenen Finanzmittel. Der ausgewiesene Stand an kurzfristigen Kapital-

aufnahmen zum Jahresende spiegelt regelmäßig den Höchststand der Inanspruchnahmen aufgrund der

Einlagerung von agrarischen Rohstoffen bzw. vermehrt aufgrund unfertiger Projekte im Bereich der erneuer-

baren Energien wider. Der Anstieg des kurzfristigen Fremdkapitals betraf im Wesentlichen Zuwächse bei den

kurzfristigen Finanzschulden (plus 81,4 Mio. Euro auf 2.313,6 Mio. Euro), bei den Verbindlichkeiten aus

Leasingverhältnissen infolge der Erstanwendung von IFRS 16 (plus 57,0 Mio. Euro auf 68,2 Mio. Euro) sowie

bei den Verbindlichkeiten aus Liefer- und Leistungsbeziehungen (plus 32,0 Mio. Euro auf 1.048,7 Mio. Euro),

die mit dem Anstieg des Vorratsvermögens einhergingen.

Das langfristige Fremdkapital erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 1.056,8 Mio. Euro und beläuft sich zum

Bilanzstichtag auf 3.131,5 Mio. Euro. Diese Entwicklung ist neben gestiegenen Pensionsrückstellungen (plus

78,3 Mio. Euro) insbesondere auf den durch die Einführung von IFRS 16 bedingten Anstieg der Leasingverbind-

lichkeiten (plus 542,0 Mio. Euro) sowie auf gestiegene langfristige Finanzschulden (plus 418 Mio. Euro) infolge

der Emission eines Green Bond im Juni 2019 in Höhe von 500 Mio. Euro zurückzuführen

Nettoverschuldungsgrad

Das Management des BayWa Konzerns überprüft und steuert die Kapitalstruktur in regelmäßigen Abständen,

dies geschieht u. a. über die Kennziffern „Angepasste Nettoschulden“ zu „Angepasstes Eigenkapital“ und

„Angepasste Nettoschulden/EBITDA“.

Zur Ermittlung der „angepassten Nettoschulden“ werden von den lang- und kurzfristigen Finanzschulden bei

Kreditinstituten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abgezogen. In Abzug gebracht werden auch

Non-Recourse-Finanzierungen, obgleich diese verzinslich sind. Es handelt sich hierbei um Kredite an Projekt-

gesellschaften im Geschäftsfeld Regenerative Energien, die allein auf den Projekt-Cashflow und nicht auf die

Bonität des BayWa Konzerns abgestellt sind. Ein Zugriff der Fremdkapitalgeber auf Vermögenswerte und

Cashflows des BayWa Konzerns außerhalb der jeweiligen Projektgesellschaft ist ausgeschlossen. Das erwirt-

schaftete EBITDA der Projektgesellschaften im Berichtsjahr beträgt 20,5 Mio. Euro (Vorjahr: 39,5 Mio. Euro).

Ebenfalls werden sofort verwertbare Getreidevorräte abgezogen. Diese Vorräte wären aufgrund ihres sehr

liquiden und kurzfristigen Charakters, ihrer täglichen, börsennotierten Preisfeststellung auf internationalen

Märkten und Börsen sofort bei der Erfassung in flüssige Mittel umtauschbar. Jegliches Preisrisiko ist durch

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

28 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

eine physische Verkaufsposition entweder über einen Verkaufskontrakt mit einem sehr solventen Geschäfts-

partner oder über einen Terminkontrakt an der Börse eliminiert. Aufgrund der hohen Liquidität dieser

Vorratsbestände erachtet es der BayWa Konzern als angebracht, diese als zahlungsähnliche Position bei der

Berechnung der Nettoschulden und der damit zusammenhängenden Finanzkennzahlen in Abzug zu bringen.

in Mio. Euro

31.12.2019

31.12.2018

Lang- und kurzfristige Finanzschulden bei Kreditinstituten 3.614,7 3.115,3

./. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 229,7 - 120,6

Nettoschulden 3.385,0 2.994,7

./. Non-Recourse-Finanzierung - 71,4 - 95,0

./. Sofort verwertbare Vorräte - 900,2 - 930,4

Angepasste Nettoschulden 2.413,4 1.969,3

EBITDA 403,0 315,3

Angepasstes Eigenkapital 1.648,2 1.619,5

Nettoschulden (angepasst) / Eigenkapital (angepasst) (in %) 146,4 121,6

Nettoschulden (angepasst) / EBITDA 6,0 6,2

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle Handel und Projektentwicklung wird der Netto-

verschuldungsgrad einer differenzierten Betrachtung unterzogen. Die Verwendung der aufgenommenen

Finanzmittel zur Projektfinanzierung im Geschäftsfeld Regenerative Energien unterscheidet sich von den

klassischen Handelsgeschäftsfeldern. Darüber hinaus summiert sich die Mittelaufnahme im Rahmen der

Projektentwicklung über einen längeren Zeitraum, bevor aus den Verkäufen der Projekte entsprechende

Mittelrückflüsse entstehen. Dies wird in der Berechnung der angepassten Nettoverschuldung für das

Handelsgeschäft berücksichtigt. Hierbei werden die Finanzverbindlichkeiten, die Zahlungsmittel und

Zahlungsmitteläquivalente sowie der im Geschäftsjahr erwirtschaftete EBITDA des Geschäftsfelds

Regenerative Energien in Abzug gebracht. Der Wert der Kennzahl „Angepasste Nettoschulden/EBITDA“

soll für das Handelsgeschäft des BayWa Konzerns in einer Bandbreite zwischen 3,0 und 4,5 liegen und

wird nach folgendem Schema ermittelt:

in Mio. Euro

31.12.2019

31.12.2018

Lang- und kurzfristige Finanzschulden bei Kreditinstituten 1.936,6 1.932,6

./. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 177,4 - 73,6

Nettoschulden 1.759,2 1.859,0

./. Non-Recourse-Finanzierung – –

./. Sofort verwertbare Vorräte - 900,2 - 930,4

Angepasste Nettoschulden 859,1 928,6

EBITDA 265,1 219,5

Nettoschulden (angepasst) / EBITDA 3,2 4,2

Kapitalflussrechnung und Liquiditätsentwicklung

in Mio. Euro

2015

2016

2017

2018

2019

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 19,0 208,6 - 170,2 - 452,2 - 212,0

Cashflow aus Investitionstätigkeit - 143,5 - 123,6 - 60,5 - 243,0 - 149,4

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 98,7 - 63,0 235,9 710,8 469,6

Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1 84,5 104,4 105,5 120,6 229,7

1 Inklusive Zugängen/Abgängen von Finanzmitteln infolge von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen in Höhe von 0,9 Mio Euro

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

29 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit belief sich für das Geschäftsjahr 2019 auf minus 212,0 Mio. Euro und

liegt damit um 240,2 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres. Ausgehend von einem um 6,2 Mio. Euro über

dem Vorjahreswert liegenden Konzernjahresüberschuss resultierte dieser Zuwachs maßgeblich aus einem im

Vorjahresvergleich geringeren Aufbau bei den Vorräten, bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

sowie bei den anderen Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, und einer

Zunahme der kurz- und mittelfristigen Rückstellungen. Gegenläufig verringerte sich der Mittelzufluss aus der

Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der

Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wies für das Berichtsjahr einen Mittelabfluss von 149,4 Mio. Euro auf

und hat sich im Vorjahresvergleich um 93,6 Mio. Euro erhöht. Die Auszahlungen für Unternehmenserwerbe

beliefen sich auf 53,4 Mio. Euro (Vorjahr: 144,8 Mio. Euro) und entfielen im Wesentlichen auf den Erwerb der

Royal Ingredients Group International B.V. und der BayWa r.e. UK (Development) Limited. Im Geschäftsjahr

2019 wurden Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen in Höhe von

317,2 Mio. Euro (Vorjahr: 212,4 Mio. Euro) getätigt, denen Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen

Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzanlagen in Höhe von 157,3 Mio. Euro (Vorjahr: 104,3 Mio. Euro)

gegenüberstanden.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2019 belief sich auf 469,6 Mio. Euro und ist

insbesondere auf die Emission eines Green Bond im Juni 2019 mit einem Volumen von 500 Mio. Euro sowie auf

die Aufnahme weiterer Fremdmittel zur Finanzierung des Projektgeschäfts im Geschäftsfeld Regenerative

Energien zurückzuführen. Dem stehen Zahlungsmittelabflüsse aus Dividendenzahlungen bei der BayWa AG

sowie bei Tochtergesellschaften von insgesamt 61,6 Mio. Euro sowie Zinszahlungen von 59,3 Mio. Euro

gegenüber.

In der Gesamtbetrachtung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- und der Finan-

zierungstätigkeit sowie unter Berücksichtigung von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen

wurden die Mittelabflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitionstätigkeit vollständig durch die

Mittelzuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit kompensiert. Dadurch lag der Finanzmittelfonds zum Ende des

Berichtsjahres mit 229,7 Mio. Euro um 109,1 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres.

Finanzmittelausstattung und Kapitalerfordernisse

Die Finanzmittelausstattung des BayWa Konzerns speist sich neben den Mittelzuflüssen aus der kurzfristigen

Finanzierung des für den Geschäftsbetrieb notwendigen Vermögens (Working Capital) auch aus den Zuflüssen

aus der operativen Geschäftstätigkeit. Maßgeblichen Einfluss auf die Kapitalerfordernisse der BayWa AG haben

die Investitionsfinanzierung sowie die laufende Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit, aber auch die

Tilgung von Finanzschulden und die laufenden Zinszahlungen. Die Gesamtsicht auf Liquidität und Verschul-

dung wird durch die Berechnung der angepassten Nettoliquidität bzw. Nettoverschuldung bestimmt und für

das interne Finanzmanagement wie auch für die externe Kommunikation mit Finanzinvestoren und Analysten

verwendet. Die Nettoliquidität bzw. Nettoverschuldung resultiert aus der Summe der Zahlungsmittel abzüglich

der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und abzüglich der ausstehenden Anleihen, wie sie in der

Bilanz ausgewiesen werden.

Neben kurzfristigen Geldaufnahmen finanziert sich das Unternehmen über ein Multi-Currency-Commercial-

Paper-Programm. Dieses wurde zuletzt im Jahr 2017 um 500,0 Mio. Euro auf ein Gesamtvolumen von

1.000,0 Mio. Euro aufgestockt. Über den Bilanzstichtag wurden Wertpapiere in unterschiedlichen Währungen

im Gegenwert von 849,0 Mio. Euro (Vorjahr: 626,0 Mio. Euro) mit einer durchschnittlich gewichteten Rest-

laufzeit von 59 Tagen (Vorjahr: 58 Tage) emittiert. Im Rahmen des laufenden Asset-Backed-Securitisation-

Programms wurden zum Stichtag Forderungen zum Nominalwert in Höhe von 126,6 Mio. Euro (Vorjahr:

154,9 Mio. Euro) finanziert.

Investitionen

Der BayWa Konzern hat im Geschäftsjahr 2019 neben den getätigten Unternehmenszukäufen insgesamt

321,5 Mio. Euro in immaterielle Vermögenswerte (29,0 Mio. Euro) und Sachanlagen (292,5 Mio. Euro)

investiert (Vorjahr: 202,0 Mio. Euro). Bei den Investitionen des Geschäftsjahres handelte es sich in erster Linie

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

30 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

um Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen in Technische Anlagen und Maschinen, Bausubstanz, Anlagen (im Bau)

sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, da moderne Standorte und leistungsfähige Betriebsvorrichtungen

wesentliche Voraussetzungen für effiziente Logistikprozesse sind.

Nicht länger betrieblich genutztes Immobilienvermögen wurde im Geschäftsjahr 2019 vermarktet, wo dies

sinnvoll erschien. Die dabei freigesetzten Mittel dienen der Rückführung von Fremdmitteln oder der

Finanzierung des Konzernwachstums.

Unter Berücksichtigung der Unternehmensakquisitionen entfielen rund 39,3 Prozent der gesamten

Investitionen des BayWa Konzerns in langfristige Vermögenswerte auf das Segment Energie und hier zum

überwiegenden Teil auf das Geschäftsfeld Regenerative Energien. Daneben verteilten sich die Investitionen

mit 31,0 Prozent auf das Segment Agrar, mit 10,0 Prozent auf das Segment Bau und mit 2,1 Prozent auf das

Segment Innovation & Digitalisierung. Die verbleibenden 17,6 Prozent entfielen auf Investitionen bei den

Sonstigen Aktivitäten.

Ertragslage

in Mio. Euro

2015

2016

2017

2018

2019

Veränderung in % 2019/18

Umsatz 14.928,1 15.409,9 16.055,1 16.625,7 17.059,0 2,6

EBITDA 288,3 272,6 318,4 315,3 403,0 30,7

EBITDA-Marge (in %) 1,9 1,8 2,0 1,9 2,3 –

EBIT 158,1 144,7 171,3 172,4 188,4 9,3

EBIT-Marge (in %) 1,1 0,9 1,1 1,0 1,1 –

EBT 88,1 69,6 102,4 92,6 79,2 - 14,5

Konzernjahresüberschuss 61,6 52,7 67,2 54,9 61,1 11,3

Der Umsatz des BayWa Konzerns erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 2,6 Prozent bzw. 433,3 Mio. Euro auf

17.059,0 Mio. Euro. Das größte Umsatzwachstum war im Segment Energie zu verzeichnen, wobei das

Geschäftsfeld Regenerative Energien ein Wachstum von 445,2 Mio. Euro auf 1.975,3 Mio. Euro und das

Geschäftsfeld Klassische Energie eine Steigerung um 60,7 Mio. Euro auf 2.499,0 Mio. Euro erzielten. Im

Segment Bau erhöhten sich die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 um 85,3 Mio. Euro auf 1.702,8 Mio. Euro.

Auch im Rahmen der Sonstigen Aktivitäten (0,6 Mio. Euro) wurde ein leichtes Umsatzplus erzielt. Dem-

gegenüber ist im Segment Agrar ein Umsatzrückgang um 158,4 Mio. Euro auf 10.857,5 Mio. Euro zu

verzeichnen, der in zwei gegenläufigen Entwicklungen begründet liegt: Eine Erhöhung der Umsatzerlöse

konnte im Geschäftsjahr 2019 in den Geschäftsfeldern Agrar (plus 155,6 Mio. Euro), Global Produce (plus

36,0 Mio. Euro) und Technik (plus 61,0 Mio. Euro) erreicht werden. Dem steht ein Rückgang der Umsatzerlöse

im Geschäftsfeld BAST in Höhe von 411,0 Mio. Euro entgegen. Ebenso ist im Entwicklungssegment Innovation

& Digitalisierung ein leichter Umsatzrückgang um 0,1 Mio. Euro zu verzeichnen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Berichtsjahr um 14,3 Mio. Euro auf 225,6 Mio. Euro.

Wesentliche Treiber für diese Entwicklung waren insbesondere höhere Erträge aus Kursgewinnen in Höhe von

46,3 Mio. Euro (Vorjahr: 14,2 Mio. Euro) sowie Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von 46,8 Mio. Euro

(Vorjahr: 43,4 Mio. Euro). Demgegenüber gingen im Geschäftsjahr 2019 die Erträge aus der Auflösung von

Rückstellungen um 11,5 Mio. Euro auf 14,3 Mio. Euro zurück. Mit 52,5 Mio. Euro lagen auch die übrigen Erträge

unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 60,0 Mio. Euro).

Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete der BayWa Konzern eine Bestandserhöhung von 223,2 Mio. Euro, die im

Wesentlichen auf noch nicht abgeschlossene Wind- und Solarenergieprojekte im Bereich der erneuerbaren

Energien zurückzuführen ist.

Einhergehend mit dem Anstieg der Umsatzerlöse hat sich der Materialaufwand um 337,3 Mio. Euro bzw.

2,2 Prozent auf 15.513,0 Mio. Euro erhöht. Das Rohergebnis verzeichnete eine Verbesserung um 119,4 Mio.

Euro bzw. 6,3 Prozent auf 2.008,5 Mio. Euro.

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

31 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Der Personalaufwand erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 9,2 Prozent bzw. 91,3 Mio. Euro auf 1.081,9 Mio.

Euro. Wesentliche Ursachen hierfür waren die im Berichtsjahr erstmals vollständig enthaltenen Geschäfts-

aktivitäten der Akquisitionen des Vorjahres, aber auch die Unternehmenserwerbe des Geschäftsjahres 2019

selbst sowie das weitere Geschäftswachstum im Geschäftsfeld Regenerative Energien.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 629,4 Mio. Euro und lagen

damit um 30,4 Mio. Euro bzw. 5,1 Prozent über dem Vorjahreswert von 599,0 Mio. Euro. Wesentliche Bestand-

teile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Werbungskosten in Höhe von 55,9 Mio. Euro (Vorjahr:

51,2 Mio. Euro), Aufwendungen für Instandhaltung in Höhe von 62,7 Mio. Euro (Vorjahr: 55,8 Mio. Euro),

Aufwendungen aus Kursverlusten in Höhe von 47,6 Mio. Euro (Vorjahr: 11,5 Mio. Euro), Rechts-, Prüfungs- und

Beratungsaufwendungen in Höhe von 66,7 Mio. Euro (Vorjahr: 47,4 Mio. Euro), sowie die übrigen Aufwendun-

gen in Höhe von 82,8 Mio. Euro (Vorjahr: 68,4 Mio. Euro). Der wesentliche Teil der übrigen Aufwendungen

entfällt auf die Zahlung zur Beendigung des vom Bundeskartellamt im Jahr 2015 gegen die BayWa AG

eingeleiteten Kartellverfahrens im Zusammenhang mit mutmaßlichen Preisabsprachen beim Handel mit

Pflanzenschutzmitteln in Höhe von 68,6 Mio. Euro. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 verringerten sich

die Mietaufwendungen im laufenden Geschäftsjahr auf 16,3 Mio. Euro (Vorjahr: 66,8 Mio. Euro).

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) steigerte sich im Geschäftsjahr 2019 um

87,7 Mio. Euro bzw. 27,8 Prozent auf 403,0 Mio. Euro (Vorjahr: 315,3 Mio. Euro).

Die laufenden Abschreibungen des BayWa Konzerns erhöhten sich im Berichtsjahr um 71,7 Mio. Euro bzw.

50,2 Prozent auf 214,6 Mio. Euro. Ursächlich für den Anstieg ist im Wesentlichen die Erhöhung der

planmäßigen Abschreibung des Anlagevermögens im Rahmen der erstmaligen Anwendung des neuen

Leasingstandards (IFRS 16) im BayWa Konzern.

Insgesamt erhöhte sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des BayWa Konzerns im Geschäftsjahr

2019 um 16,0 Mio. Euro bzw. 9,3 Prozent auf 188,4 Mio. Euro.

Das Finanzergebnis setzt sich aus dem Beteiligungsergebnis, das dem EBITDA und dem EBIT zugerechnet

wird, und dem Zinsergebnis zusammen. Das Beteiligungsergebnis lag im Berichtsjahr mit 105,8 Mio. Euro

deutlich über dem Niveau des Vorjahres von 15,8 Mio. Euro. Dieser Entwicklung liegt zum einen die Erhöhung

des Equity-Ergebnisses um 2,2 Mio. Euro auf 11,2 Mio. Euro zugrunde. Zum anderen steigerte sich das übrige

Beteiligungsergebnis um 87,8 Mio. Euro auf 94,6 Mio. Euro. Die Ursache hierfür war insbesondere der Verkauf

der Anteile an der TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

Stuttgart. Aufgrund höherer Zinsaufwendungen infolge eines Anstiegs der Finanzschulden verschlechterte sich

das Zinsergebnis um 29,4 Mio. Euro und belief sich im Saldo auf minus 109,2 Mio. Euro (Vorjahr: minus

79,8 Mio. Euro). Der Anstieg ist u. a. auf die Erstanwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Der Zinsaufwand aus

Leasingverbindlichkeiten steigerte sich um 14,3 Mio. Euro auf 28,6 Mio. Euro.

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) des BayWa Konzerns verringerte sich um 13,4 Mio. Euro bzw. 14,5 Prozent auf

79,2 Mio. Euro. Zentraler Grund für den Rückgang sind insbesondere gestiegene einmalige Belastungen in

Höhe von knapp 15,0 Mio. Euro. Diese umfassen neben den Abwehrkosten im Zusammenhang mit dem im

Geschäftsjahr 2019 abgeschlossenen Kartellverfahren vor allem Rechts- und Beratungskosten für die Suche

eines potenziellen Investors für die BayWa r.e. renewable energy GmbH, München, sowie für Transaktionen im

Rahmen der Bereinigung des Unternehmensportfolios. Diese Einmaleffekte schlagen sich in den Sonstigen

Aktivitäten nieder, die zusammen mit den in der Überleitung dargestellten Konsolidierungseffekten um

17,6 Mio. Euro unter dem Vorjahr lagen. Im operativen Geschäft standen den Zuwächsen in den Segmenten

Energie in Höhe von 12,3 Mio. Euro und Bau in Höhe von 1,2 Mio. Euro Rückgänge im Segment Agrar (minus

7,0 Mio. Euro) sowie im Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung (minus 2,4 Mio. Euro) gegenüber.

Für das Geschäftsjahr 2019 ergab sich für den BayWa Konzern ein Ertragsteueraufwand in Höhe von 18,1 Mio.

Euro, der um 19,6 Mio. Euro unter dem Vorjahr liegt. Die Ertragsteuerquote belief sich damit im Berichtsjahr

auf 22,8 Prozent (Vorjahr: 40,7 Prozent).

Nach Berücksichtigung der Ertragsteuern erwirtschaftete der BayWa Konzern im Geschäftsjahr 2019 einen

Jahresüberschuss in Höhe von 61,1 Mio. Euro (Vorjahr: 54,9 Mio. Euro), was einer Erhöhung um 11,3 Prozent

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

32 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

entspricht. Der auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Gewinnanteil erhöhte sich dabei

von 32,3 Mio. Euro im Vorjahr um 13,6 Prozent auf 36,7 Mio. Euro im Berichtsjahr.

Das Ergebnis je Aktie (EPS), ermittelt aus dem Gewinnanteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens

bezogen auf die durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien von 35.138.148 (dividendenberechtigte Aktien

ohne eigene Aktien), erhöhte sich von 0,56 Euro im Vorjahr auf 0,68 Euro für das Geschäftsjahr 2019.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Für die kurzfristige operative Steuerung der Unternehmensbereiche orientiert sich die BayWa an der

Entwicklung der Ergebniskennzahlen EBITDA, EBIT und EBT. Die Ergebniskennzahlen der Segmente des

BayWa Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt:

Finanzielle Ergebniskennzahlen

Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und

Abschreibungen (EBITDA) Ergebnis vor Zinsen

und Ertragsteuern (EBIT) Ergebnis vor Steuern

(EBT)

in Mio. Euro 2019

Veränderung

absolut Veränderung

in %

Veränderung absolut

Veränderung in %

Veränderung

absolut Veränderung

in %

Regenerative Energien 137,9 42,1 43,9 101,0 28,5 39,3 61,2 7,7 14,4

Klassische Energie 38,8 6,2 19,0 26,4 2,9 12,3 26,3 4,6 21,2

Segment Energie 176,7 48,3 37,6 127,4 31,4 32,7 87,5 12,3 16,4

BAST 28,4 - 7,2 - 20,2 19,1 - 12,0 - 38,6 9,2 - 14,8 - 61,7

Global Produce 61,5 19,9 47,8 36,9 9,7 35,7 30,2 8,3 37,9

Agrar 44,9 10,8 31,7 7,8 2,6 50,0 - 6,6 3,3 33,3

Technik 53,4 5,1 10,6 32,8 - 3,8 - 10,4 23,3 - 3,8 - 14,0

Segment Agrar 188,2 28,7 18,0 96,6 - 3,5 - 3,5 56,1 - 7,0 - 11,1

Segment Bau 57,0 9,8 20,8 32,1 1,0 3,2 23,4 1,2 5,4

Segment Innovation & Digitalisierung

9,1

19,4

> 100,0

- 14,6

- 2,3

- 18,7

- 14,8

- 2,4

- 19,4

Die Differenz der Ergebnisbeiträge der Segmente zum Gesamtergebnis des BayWa Konzerns ergibt sich in

allen drei Ergebnisgrößen EBITDA, EBIT und EBT aus dem Ergebnisbeitrag der Sonstigen Aktivitäten sowie aus

wirtschaftlichen Einflussfaktoren auf Konzernebene. Bei den Sonstigen Aktivitäten übt die BayWa keine

unternehmerische Steuerung aus, da es sich um Randaktivitäten handelt, die im Konzern von untergeordneter

Bedeutung sind. Bei den wirtschaftlichen Einflussfaktoren auf Konzernebene handelt es sich um Sachverhalte,

die nicht der operativen Steuerung der Segmente zuzuordnen sind.

Die mittel- und langfristige Portfolio-Optimierung des BayWa Konzerns erfolgt durch die wertorientierte

Steuerung. Sie ermittelt anhand des Economic Profit den Überschuss der Rendite auf das investierte Kapital

(ROIC) der Geschäftsfelder bzw. Segmente über deren risikogewichtete Kapitalkosten.

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Konzernlagebericht – Wirtschaftsbericht

33 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Economic Profit

in Mio. Euro 2019

Regenerative

Energien

Klassische

Energie

BAST

Global

Produce

Agrar

Technik

Baustoffe

Innovation &

Digitalisierung

Net Operating Profit 101,0 26,4 19,1 36,9 7,8 32,8 32,1 - 14,6

Ø investiertes Kapital  1 1.522,2 - 3,9 581,3 345,9 1.088,6 579,2 429,4 22,2

ROIC (in %) 6,63 > - 100,00 3,29 10,68 0,71 5,66 7,48 - 66,02

Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC) (in %)

4,50

5,50

4,90

5,90

4,60

5,50

5,40

5,50

Differenz (ROIC ./. WACC) (in %)

2,13

> - 100,00

- 1,61

4,78

- 3,89

0,16

2,08

- 71,52

Economic Profit Geschäftsfelder

32,5

26,6

- 9,4

16,5

- 42,3

0,9

8,9

- 15,9

Energie

Agrar

Bau

Innovation & Digitalisierung

Economic Profit Segmente

59,1

- 34,2

8,9

- 15,9

1 Immaterielle Vermögenswerte + Sachanlagen + Net Working Capital

Im Geschäftsjahr 2019 erzielten die Segmente Energie und Bau sowie im Segment Agrar die Geschäftsfelder

Global Produce und Technik einen positiven Economic Profit, das heißt einen Überschuss über ihre jeweiligen

Kapitalkosten. Im Segment Energie konnte das Geschäftsfeld Regenerative Energien vor allem durch das

starke internationale Projektgeschäft mit einem Economic Profit von 32,5 Mio. Euro das bereits hohe Niveau

des Vorjahres nochmals deutlich übertreffen (Vorjahr: 22,5 Mio. Euro). Das klassische Energiegeschäft

steigerte den Economic Profit im Berichtsjahr im Wesentlichen aufgrund einer positiven Margenentwicklung im

Kraftstoffgeschäft auf 26,6 Mio. Euro (Vorjahr: 20,8 Mio. Euro). In Summe erreichte das Segment Energie

einen Economic Profit von 59,1 Mio. Euro (Vorjahr: 43,3 Mio. Euro). Das Segment Bau konnte seinen Economic

Profit im Geschäftsjahr 2019 nochmals deutlich auf 8,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,0 Mio. Euro) steigern. Innerhalb

des Segments Agrar erzielte das Geschäftsfeld Global Produce im Berichtsjahr einen Economic Profit von

16,5 Mio. Euro, nach 8,4 Mio. Euro im Vorjahr. Demgegenüber ist ein Rückgang im Geschäftsfeld Technik auf

0,9 zu verzeichnen, nach 4,5 Mio. Euro im Vorjahr. Im Geschäftsfeld BAST ergab sich zwar gegenüber dem

Vorjahr eine Verbesserung um 4,1 Mio. Euro, der Economic Profit blieb aber auch im Jahr 2019 mit minus

9,4 Mio. Euro negativ. Das Geschäftsfeld Agrar verzeichnete einen Economic Profit von minus 42,3 Mio. Euro,

der um 17,0 Mio. Euro über dem Vorjahreswert liegt. Insgesamt wies das Segment Agrar für das Geschäftsjahr

2019 einen negativen Economic Profit von 34,2 Mio. Euro (Vorjahr: minus 59,9 Mio. Euro) aus. Für das

Segment Innovation & Digitalisierung ergab sich ein Economic Profit von minus 15,9 Mio. Euro, der im Rahmen

der Planung erwartet worden war.

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf

Für den BayWa Konzern wurden im Prognosebericht des Konzernlageberichts 2018 für das Geschäftsjahr 2019

eine moderate Umsatzausweitung und eine deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses vor Zinsen und

Steuern (EBIT) erwartet. Der Umsatz erhöhte sich auf Konzernebene um 2,6 Prozent und lag damit im Rahmen

der Prognose. Auch das operative Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) entwickelte sich mit einer

Steigerung um 9,3 Prozent wie erwartet. Das Segment Energie verzeichnete sowohl beim Umsatz als auch

beim operativen Ergebnis eine erheblich bessere Entwicklung als prognostiziert. Auch das Segment Bau

konnte die Erwartungen bezüglich der Umsatz- und Ergebnisentwicklung übertreffen. Dagegen verfehlte das

Segment Agrar die in der Prognose gesetzten Ziele ganz erheblich. Das Segment Innovation & Digitalisierung

entwickelte sich im Berichtsjahr etwas schlechter als erwartet.

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Konzernlagebericht – Prognosebericht

34 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung des BayWa Konzerns im Jahr 2019 insgesamt positiv. Die für

das Berichtsjahr gesetzten Konzernziele wurden erreicht. Allerdings war ein differenzierter Geschäftsverlauf in

den Segmenten zu verzeichnen. Das Segment Energie entwickelte sich insgesamt wesentlich besser als

erwartet. Dazu trug vor allem das Geschäftsfeld Regenerative Energien bei, das sowohl beim Umsatz als auch

beim operativen Ergebnis neue Bestmarken erreichte. Auch das Geschäftsfeld Klassische Energie übertraf die

für das Geschäftsjahr 2019 gesetzten Ziele. Das Segment Bau entwickelte sich im Berichtsjahr ebenfalls besser

als geplant. Dagegen ist die wirtschaftliche Lage im Segment Agrar nicht zufriedenstellend. Angesichts der

hohen Bedeutung dieser Geschäftsaktivitäten für den BayWa Konzern besteht hier Handlungsbedarf, um die

Profitabilität spürbar zu steigern. Der BayWa Konzern hat im Jahr 2019 einmal mehr von seinen breit diversi-

fizierten Geschäftstätigkeiten und der strategischen Ausrichtung auf die internationalen Märkte sowie auf

zukunftsorientierte Geschäftsfelder und -modelle profitiert.

Prognosebericht

Ausblick für den BayWa Konzern

Die Perspektiven für den BayWa Konzern im Jahr 2020 sind auf Basis der erwarteten Rahmenbedingungen in

den operativen Geschäftssegmenten insgesamt positiv. Der Umsatz des Konzerns wird sich unter Berück-

sichtigung der angenommenen Preisentwicklungen voraussichtlich moderat erhöhen. Das operative Ergebnis

vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Konzerns dürfte sich im Jahr 2020 moderat verbessern.1 Dabei wird für

das Segment Agrar eine deutliche Umsatzausweitung und eine signifikante Ergebnisverbesserung erwartet.

Das Segment Bau wird den Umsatz und das operative Ergebnis (EBIT) voraussichtlich moderat steigern. Im

Segment Energie wird sich die positive Entwicklung des Geschäftsfelds Regenerative Energien fortsetzen,

gegenläufig wird es im Geschäftsfeld Klassische Energie durch den Verkauf des Tankstellengeschäfts von

TESSOL im Jahr 2019 zu einem strukturellen signifikanten Rückgang von Umsatz und operativem Ergebnis

kommen. In Summe werden daher Umsatz und EBIT des Segments Energie erheblich niedriger ausfallen als

im Vorjahr. Das Segment Innovation & Digitalisierung wird den Umsatz voraussichtlich moderat ausweiten. Das

im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich negative operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

des Segments im Jahr 2020 wird sich gegenüber dem Vorjahreswert signifikant verbessern.

Ausblick für das Segment Energie

Das Geschäftsfeld Regenerative Energien wird seinen Wachstumskurs in den internationalen Märkten im Jahr

2020 fortsetzen. Insgesamt umfasst die Projektpipeline für Anlagenverkäufe im Jahr 2020 in den Bereichen

Wind- und Solarenergie derzeit knapp 1,2 Gigawatt (GW). Davon entfallen rund 690 MW auf Solar- und rund

480 MW auf Windenergieprojekte. Im Solarbereich wird der Schwerpunkt mit einem Anteil von mehr als der

Hälfte an der gesamten Projektpipeline auf neuen Projekten in den USA liegen, gefolgt von den Niederlanden

und Mexiko. In den Niederlanden wird das Wachstum vor allem durch den im Jahr 2018 mehrheitlich erworbe-

nen Projektentwickler für Solaranlagen GroenLeven mit einer Projektpipeline für Solarparks von mehr als 2 GW

getragen. Im Jahr 2020 wird die BayWa r.e. zusammen mit GroenLeven den Bau des größten schwimmenden

Solarpark Europas realisieren. Das Floating-PV-Projekt Bomhofsplas mit einer Leistung von 27,4 Megawatt

peak (MWp) soll innerhalb von nur acht Wochen fertiggestellt werden, und wird zudem fast vollständig

klimaneutral errichtet.

1 Diese Prognose beruht auf der Annahme, dass es bei der Ausbreitung des Coronavirus nicht zu einer unkontrollierbaren Zunahme der Fallzahlen

kommt. Die länder- und kontinenteübergreifende Ausbreitung mit einem starken Anstieg der Zahl neuer Krankheitsfälle über einen längeren Zeitraum

könnte allerdings zu spürbaren Beeinträchtigungen der Geschäftsentwicklung vor allem in den Geschäftsfeldern Regenerative Energien, Global

Produce, Baustoffe und Technik führen. Dies hängt mit den internationalen Verflechtungen der Lieferketten und den sich daraus ergebenden

eingeschränkten Verfügbarkeiten von Vorprodukten und Erzeugnissen zusammen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich im Chancen-

und Risikobericht unter Marktrisiken und -chancen sowie im Anhang unter (E.11.) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

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Konzernlagebericht – Prognosebericht

35 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Damit wird die BayWa r.e. innerhalb von eineinhalb Jahren bereits den vierten schwimmenden Solarpark bauen.

Zu Jahresbeginn 2020 hat die BayWa r.e. mit AB InBev einen Vertrag über den Kauf von 100 Prozent erneuer-

barem Strom für seine europäischen Brauereien abgeschlossen. Das Virtual Power Purchase Agreement

(VPPA) sieht die Lieferung von Strom aus zwei Solarparks über eine Laufzeit von zehn Jahren vor. Über

130 MW davon gehen künftig an AB InBev. Dies ist der bislang größte europaweite Solarstrom-Deal im

Corporate-Bereich. Für die Strombelieferung finanziert und entwickelt die BayWa r.e. zwei neue Solarparks in

Spanien mit einer installierten Gesamtleistung von fast 200 MW, die rund 250 GW-Stunden grünen Strom pro

Jahr an die Brauereien von AB InBev liefern werden. Im Bereich Windenergieanlagen fokussieren sich die

Aktivitäten auf die USA, Europa und Australien. Im Bereich Services trägt der im Herbst 2019 erworbene

kanadische Softwareanbieter PowerHub ganzjährig zu Umsatz und Ergebnis sowie zum weiteren Ausbau des

Geschäfts bei. Ziel des Unternehmenserwerbs ist die Erweiterung des Leistungsspektrums der BayWa r.e.

beim Einsatz digitaler Technik im Bereich der Betriebsführung von Erneuerbare-Energien-Anlagen und stärkt

das weltweit erfolgreiche Dienstleistungsgeschäft. Zu Jahresbeginn 2020 waren Direktvermarktungs-

vereinbarungen mit einer Gesamtleistung von knapp 4,0 GW abgeschlossen, was einem Anstieg gegenüber

2019 um knapp 20 Prozent entspricht. Im Bereich Solutions dürfte der Handel mit Photovoltaikkomponenten

weiterhin von einer steigenden Nachfrage durch neue Systemlösungen und attraktiven Preisen für Photo-

voltaikmodule profitieren. Daneben wird die ganzjährige Einbeziehung des in der zweiten Jahreshälfte 2019

erworbenen kanadischen Solarhändlers National Solar Distributors positiv zu Umsatz und Ergebnis beitragen.

Insgesamt dürfte der Umsatz des Geschäftsfelds Regenerative Energien vor allem aufgrund der Expansion im

Handel mit Photovoltaikkomponenten und der gut gefüllten Projektpipeline etwa auf dem Niveau des Vorjahres

liegen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) dürfte den Vorjahreswert erzielen. Ursächlich

dafür ist, dass im Jahr 2020 ein größerer Teil der Umsätze auf die Veräußerung von Projektrechten entfallen

wird, die im Vergleich zur Fertigstellung von Bauprojekten eine geringere Marge aufweisen. Die Bauausführung

und -fertigstellung dieser Projekte wird erst im Jahr 2021 folgen. Um die an den Märkten für erneuerbare

Energien bestehenden Wachstumspotenziale schneller wahrnehmen zu können, plant die BayWa AG, im

Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Beteiligung Dritter auf Ebene der BayWa r.e. renewable energy GmbH

Partner aufzunehmen. Die BayWa AG beabsichtigt dabei, in jedem Fall mehrheitlich an der BayWa r.e.

renewable energy GmbH beteiligt zu bleiben.

Im Geschäftsfeld Klassische Energie führt der Verkauf des Tankstellengeschäfts von TESSOL zum Jahreswechsel

2019/2020 strukturell zu einem signifikanten Rückgang bei Umsatz und operativem Ergebnis. Positiv dürfte sich

dagegen der Ausbau der Bereiche der BayWa Mobility Solutions auswirken. Der Bereich Light Vehicle treibt den

Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität voran. Neue Geschäftspotenziale werden durch ein Portfolio

von Leistungen von der Flottenanalyse bis zur Konzeption und Umsetzung ganzheitlicher Mobilitätskonzepte für

Flottenbetreiber erschlossen. Im Bereich Heavy Vehicle werden neue Geschäftschancen durch den Aufbau eines

Tankstellennetzes für flüssiges Erdgas (LNG) für den Schwerlastverkehr eröffnet – im Jahr 2020 gehen bereits

mehrere LNG-Tankstellen in Betrieb. Im Bereich Digital Mobility gewinnen Kooperationen immer mehr an

Bedeutung. So haben BayWa Kunden durch Kooperationen Zugang zu nahezu allen E-Ladesäulen in Deutschland

und die BayWa Tankkarte wird an jeder fünften Tankstelle in Deutschland akzeptiert. Darüber hinaus bietet die

BayWa bei Tankkarten- und Abrechnungssystemen die komplette Systematik mit Tank- und Ladekarte,

zugehöriger App sowie Abrechnung für Kunden und als sogenanntes White-Label-System auch für Dritte an. Bei

Kraftstoffen sollte das Absatzvolumen durch die erweiterte Akzeptanz der BayWa Tankkarte sowie den Ausbau

der Dieselzustelllogistik für das Baugewerbe, für Speditionen und die Landwirtschaft moderat wachsen. Im

Geschäft mit Schmierstoffen wird für 2020 aufgrund der Abschwächung der Konjunktur im Maschinen- und

Anlagenbau sowie im Fahrzeugbau ein geringeres Absatzvolumen erwartet. Dem Mengenrückgang soll

ertragsseitig jedoch mit einer Ausweitung des Serviceportfolios begegnet werden. So wird das Serviceportfolio

etwa durch ein Monitoring der in Maschinen eingesetzten Fluide und eine darauf aufbauende vorbeugende

Wartung erweitert. Im Bereich Fluidmanagement erfolgt über den OilFox eine automatische Erfassung von

Füllständen von Heizöltanks für Industrie und Gewerbe und eine direkte Belieferung zur Erhöhung der

Versorgungssicherheit. Die Biologische Fachberatung Biogas für Betreiber von Biogasanlagen und Kommunen

analysiert die Substrate von Fermentern in Biogas- oder Kläranlagen, um die Qualität des erzeugten Biogases

durch gezielte Zugabe von Spurenelementen und Enzymen zu verbessern. Im AdBlue-Markt sind durch steigende

Zulassungen von Euro-VI-Dieselfahrzeugen weitere Mengenzuwächse zu erwarten. Im Wärmegeschäft ist davon

auszugehen, dass sich die Kunden vermehrt mit Heizöl eindecken werden, um der bevorstehenden Einführung

der CO2-Bepreisung zuvor zu kommen. Der Absatz von Holzpellets dürfte durch die gewachsene Zahl installierter

Pelletheizungen durch die Erhöhung der Produktionskapazitäten bei der WUN Pellets GmbH steigen. Im Wärme-

Contracting schreitet die Modernisierung des Biomasseheizwerks der Nahwärmeversorgung des Gewerbegebiets

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Konzernlagebericht – Prognosebericht

36 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

in Krailling, Oberbayern, voran. In Neustadt an der Waldnaab wurden im November 2019 die im Rahmen des

Wärme-Contractings neu errichtete Nahwärmeversorgung und das dazugehörige Biomasseheizwerk eingeweiht.

Zudem wurde das Angebot an Dienstleistungen im Contracting um das Thema Mieterstrom erweitert. Ein erstes

Projekt befindet sich bereits in der Errichtungsphase. Im Bereich Wärme-Contracting wird daher mit einer

Ausweitung des Absatzvolumens gerechnet. Aufgrund des prognostizierten Rückgangs des Ölpreises wird der

Umsatz im Handel mit fossilen und nachwachsenden Brenn-, Kraft- und Schmierstoffen im Jahr 2020 trotz der

erwarteten Absatzsteigerung voraussichtlich signifikant unter dem Vorjahresniveau liegen. Für das operative

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsfeld Klassische Energie ist insgesamt ebenfalls ein

signifikanter Rückgang zu erwarten.

In Summe wird sich der Umsatz des Segments Energie im Jahr 2020 auf Basis der prognostizierten Entwick-

lungen signifikant unter dem Vorjahresniveau bewegen, da die Rückgänge im Geschäftsfeld Klassische Energie

nicht durch das Wachstum im Geschäftsfeld Erneuerbare Energien ausgeglichen werden können. Das

operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Segments dürfte ebenfalls erheblich unter dem Wert

des Vorjahres liegen.

Ausblick für das Segment Agrar

Im Geschäftsfeld BAST wird sich das Umschlagsvolumen von Getreide und Ölschroten im Jahr 2020 voraus-

sichtlich auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Die sich abzeichnende Entspannung im Handelsstreit

zwischen den USA und China könnte zu wieder steigenden Lieferungen von amerikanischen Sojabohnen nach

China führen. Im Vorjahr hatte der Handelsstreit zu einem Überangebot an amerikanischen Sojabohnen und

einem niedrigen Preisniveau in Europa geführt. Angesichts der hohen Unsicherheiten im gesamten Markt

haben sich die Kunden daher bei der Eindeckung ihres Bedarfs zurückgehalten. Im Zuge der aktuellen

Entspannung ist im Handelsgeschäft zu erwarten, dass die Kunden ihren Bedarf wieder verstärkt über die

Terminmärkte abdecken werden. Daneben dürfte die ganzjährige Einbeziehung des im ersten Quartal 2019

erworbenen niederländischen Spezialitätenhändlers Royal Ingredients Group B.V. zum Wachstum beitragen.

Ferner ist durch den Ausbau des Kundenportfolios mit einer steigenden Nachfrage für unsere in den ver-

gangenen Jahren erworbenen Spezialitätenhändler, wie beispielsweise Tracomex B.V., zu rechnen. Schließlich

werden erste positive Impulse von der neuen Strategie „Road to Ingredients“ erwartet. Gegenläufig wirkt sich

allerdings die Umgliederung des Spezialitätenhändlers für Braugerste, Evergrain Germany GmbH & Co. KG

(Evergrain), vom Geschäftsfeld BAST in das Geschäftsfeld Agrar aus. Der Umsatz des Geschäftsfelds BAST

dürfte unter der Annahme weitgehend stabiler Preise auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Für das operative

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird im Jahr 2020 eine signifikante Steigerung erwartet. Zu der

Ergebnisverbesserung wird insbesondere der Entfall von Einmalbelastungen des Vorjahres im Zusammenhang

mit dem Handelsembargo gegen den Iran beitragen. Daneben ist im ungarischen Handelsgeschäft nach den

erfolgten Restrukturierungsmaßnahmen mit höheren Ergebnisbeiträgen zu rechnen.

Im Geschäftsfeld Global Produce wird die gesamte Vermarktungsmenge des BayWa Konzerns im Jahr 2020

voraussichtlich spürbar zunehmen. Diese Erwartung basiert vor allem auf der weiteren Zunahme der Apfel-

produktion in Neuseeland, da die Anbaufläche um knapp 4 Prozent wächst. Zu dieser Produktionsausweitung

tragen im Jahr 2020 Plantagen bei, die in den zurückliegenden drei bis vier Jahren neu angepflanzt worden sind.

Daneben wird sich der Erwerb des Obsthändlers Freshmax positiv auf die Vermarktungsmenge, den Umsatz

und das operative Ergebnis auswirken. Schließlich wird auch für die Exporte eine Steigerung um rund 4 Prozent

erwartet. In Deutschland fällt die Vermarktungsmenge dagegen geringer aus als im Jahr 2019, da die Ernte-

menge bei Äpfeln, nach der Rekordernte des Jahres 2018, im Jahr 2019 um gut 17 Prozent niedriger war.

Aufgrund des geringeren Angebots aus inländischer und importierter Ware ist in Deutschland für Äpfel von

moderat steigenden Preisen auszugehen. In Neuseeland sind aufgrund besserer Fruchtqualitäten ebenfalls

höhere Preise zu erwarten. Insgesamt wird das Geschäftsfeld Global Produce den Umsatz im Jahr 2020

gegenüber dem Vorjahr mengen- und preisbedingt leicht steigern können. Das operative Ergebnis vor Zinsen

und Steuern (EBIT) dürfte das Niveau des Vorjahres wesentlich übertreffen. Zu der erwarteten Ergebnis-

steigerung tragen sowohl die nationalen als auch die internationalen Aktivitäten bei. Das deutsche Obst-

geschäft dürfte 2020 eine moderate Ergebnissteigerung erzielen, wohingegen im internationalen Obsthandel

mit einer spürbaren Erhöhung der Ergebnisbeiträge zu rechnen ist.

Im Geschäftsfeld Agrar ist für 2020 unter der Annahme normaler Witterungsverhältnisse im Erzeugnishandel in

Deutschland von einer leichten Erhöhung der Erfassungs- und Vermarktungsmengen von Getreide, Ölsaaten

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Konzernlagebericht – Prognosebericht

37 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

und -schroten gegenüber dem Vorjahr auszugehen. Auch der Ausbau des Handels mit Bio-Erzeugnissen dürfte

im Geschäftsjahr 2020 zu einer Absatzausweitung beitragen. Schließlich ist davon auszugehen, dass der mit

Wirkung zum 1. Januar 2020 in das Geschäftsfeld Agrar einbezogene Spezialitätenhändler für Braugerste,

Evergrain, positiv zu Umsatz und Ergebnis beitragen wird. Ferner sollte der Absatz von der neu eingeführten

Vertriebsorganisation und der Einrichtung der Handelsplattform „Unamera", über die künftig insbesondere

Getreide und Ölsaaten zwischen Agrarhandelsunternehmen sowie Landwirten und Verarbeitern gehandelt

werden, profitieren. Im Betriebsmittelgeschäft dürften die Absätze von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bei

einem normalen Witterungsverlauf leicht über dem Vorjahresniveau liegen. Tendenziell gegenläufig wirken

allerdings die Beschränkungen durch die Verschärfung der Düngeverordnung und die Einschränkungen beim

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Dem wirkt die BayWa durch die Ausweitung des Produktangebots um

Betriebsmittel für den ökologischen Anbau entgegen. Bei Saatgut ist von einer stabilen Absatzentwicklung

auszugehen. Für Futtermittel ist infolge der guten Verfügbarkeit von Grundfutter und leicht rückläufigen

Tierbeständen mit einer etwas geringeren Nachfrage zu rechnen. In Summe dürfte der Umsatz des

Geschäftsfelds Agrar 2020 moderat zulegen können. Die Absatz- und Umsatzsteigerungen werden sich auch

auf das Ergebnis des Geschäftsfelds Agrar positiv auswirken. Darüber hinaus ist vor allem aus den in den

Vorjahren durchgeführten Maßnahmen zur Strukturoptimierung mit erheblichen Kosteneinsparungen zu

rechnen. Daher wird für das Geschäftsfeld Agrar im Jahr 2020 eine signifikante Steigerung des operativen

Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) gegenüber dem Vorjahr erwartet.

Im Geschäftsfeld Technik wird für das Neumaschinengeschäft in Deutschland nach den zwei sehr starken

Vorjahren im Jahr 2020 mit einer Seitwärtsbewegung auf hohem Niveau gerechnet. Positive Effekte gehen von

der Agritechnica im Herbst 2019 aus, da sich für die Landwirte insbesondere aus der intensiveren Nutzung

digitaler Komponenten im Zusammenwirken mit dem Maschinenpark wirtschaftliche Vorteile ergeben. Für

Österreich wird durch den Exklusivvertrag mit John Deere sowie Sortimentserweiterungen bei Zubehör und

Ersatzteilen mit einer Fortsetzung der positiven Entwicklung des Vorjahres gerechnet. Im internationalen

Geschäft ist vor allem durch den Ausbau der Marktanteile von CLAAS-Produkten in den vorhandenen

Niederlassungen sowie die Erweiterung des Vertriebsgebiets um einen zusätzlichen Standort mit weiterem

Wachstum zu rechnen. Für die Niederlande wird aufgrund strenger gesetzlicher Regulierungen bezüglich

Phosphat, Nitrat und Feinstaub sowie einer allgemeinen Investitionszurückhaltung nach zwei Trockenjahren in

Folge nach dem starken Rückgang im Vorjahr für 2020 eine Stabilisierung des Geschäfts bei Neu-Traktoren auf

niedrigem Niveau erwartet. Insgesamt wird der Umsatz des Geschäftsfelds Technik im Jahr 2020 voraus-

sichtlich auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Für das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des

Geschäftsfelds Technik im Jahr 2020 wird ein erheblicher Rückgang erwartet.

In Summe geht die BayWa im Segment Agrar für das Geschäftsjahr 2020 auf Basis der prognostizierten Ent-

wicklungen in den einzelnen Geschäftsfeldern von einem leichten Umsatzwachstum und einem signifikanten

Anstieg des operativen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus.

Ausblick für das Segment Bau

Der Baustoffhandel der BayWa ist mit seinem breiten Produktportfolio gut positioniert, um an der anhaltend

positiven Baukonjunktur im Jahr 2020 teilzuhaben. Angesichts der hohen Kapazitätsauslastung in der Branche

sind die Spielräume für eine Absatzausweitung jedoch begrenzt, sodass weiteres Wachstum im Wesentlichen

durch Effizienzsteigerungen möglich ist. Dabei ist die Digitalisierung ein wesentlicher Treiber. Es wird erwartet,

dass die BayWa auch zukünftig von dem Trend der höheren industriellen Vorfertigung durch den weiteren

Ausbau der Vertriebsspezialisierungen profitieren wird. Ein Beispiel hierfür sind die industriell gefertigten

Badmodule des Start-ups Tjiko, an dem die BayWa seit Mai 2019 beteiligt ist. Im Projektgeschäft sind aufgrund

erteilter Baugenehmigungen und der beginnenden Vermarktung im Jahr 2020 erste Umsatz- und Ergebnis-

beiträge zu erwarten. Auch hier ist der Einzug der Digitalisierung in die Bauwirtschaft ein bedeutsamer Treiber:

Die BayWa ist Projektpartner bei Deutschlands erster Building-Information-Modeling(BIM)-Siedlung im

Einfamilienhausbau. In Borna bei Leipzig wird seit Mitte 2019 die Einfamilienhaussiedlung „Wohnen am

Lerchenberg“ vollständig mit BIM realisiert. Das Siedlungsprojekt läuft vom Vertrieb über die Planung bis hin

zur konkreten Umsetzung auf der Baustelle komplett digital ab. Die Voraussetzungen dafür schafft der

Wohnhaus-Konfigurator „Mr+Mrs Homes“. Ein weiteres Wachstumsgebiet ist die Realisierung einiger Projekte

mit ganzheitlichen Energiesystemen gemeinsam mit den Geschäftsfeldern Klassische Energie und

Regenerative Energien. Auch über das BayWa Baustoffe Online-Portal und im E-Commerce ist mit weiterem

Wachstum zu rechnen. Positive Impulse sind darüber hinaus durch die Ausweitung der Förderung für

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

38 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Gebäudesanierung im Rahmen des Klimapakets 2030 der deutschen Bundesregierung zu erwarten. Der

Umsatz des Segments Bau dürfte daher im Jahr 2020 leicht steigen. Dabei wird der Zuwachs voraussichtlich

vor allem aus höheren Preisen und nur in geringem Maße aus steigenden Absatzmengen resultieren. Das

operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sollte sich im Jahr 2020 trotz weiterer Steigerungen der

Tariflöhne leicht verbessern.

Ausblick für das Segment Innovation & Digitalisierung

Im Segment Innovation & Digitalisierung ist der Umsatz eine untergeordnete Größe. Die Aktivitäten des

Segments sind hauptsächlich durch Investitionen und Entwicklungskosten für zukünftige, digitale Produkt- und

Serviceangebote geprägt. Das Wachstum wird durch den internationalen Ausbau des Vertriebs der Software-

Pakete „NEXT Farming OFFICE“ und „NEXT Farming LIVE“ getragen. Ein weiteres Beispiel ist der GPS-

gesteuerte Leitspurmanager, der in Verbindung mit digitalisierten Schlagkarten eine automatische und

überschneidungsfreie Ausbringung von Saatgut sowie Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ermöglicht. Darüber

hinaus hat FarmFacts für die Agrar Application Group (aag), in der sich sechs namhafte Landmaschinen-

hersteller zusammengeschlossen haben, ein herstellerübergreifendes Maschinendaten-Managementsystem

entwickelt. Die Markteinführung des neuen Moduls „NEXT Machine Management by aag“, das in die Farm-

Management-Software „NEXT Farming LIVE“ integriert ist, erfolgte zur Agritechnica im November 2019. Aus

der im Jahr 2020 ganzjährigen Verfügbarkeit ist mit steigenden Vermarktungszahlen zu rechnen. Dazu dürfte

die zunehmende Bedeutung der teilflächenspezifischen Düngung aufgrund der strengeren Düngevorschriften

beitragen. Hier stellt eine Düngung auf der Basis von sensor- und satellitengestützten Daten eine effektive und

zugleich effiziente Bewirtschaftung sicher. Gleichzeitig stellt die im Software-Modul „NEXT Düngung“

integrierte digitale Nährstoffbilanz sicher, dass die Mengenoptimierungen beim Düngereinsatz und die höheren

Dokumentationspflichten erfüllt werden. Bei den eBusiness-Aktivitäten der BayWa soll der Umsatz über die

Weiterentwicklung des BayWa Portals gesteigert werden. Allerdings werden alle Umsätze und Erträge dem

jeweiligen Geschäftsfeld bzw. Segment zugerechnet, in dem das individuell verkaufte Produkt angesiedelt ist.

Der im Segment Innovation & Digitalisierung ausgewiesene Umsatz dürfte im Jahr 2020 auf niedrigem Niveau

moderat zulegen. Für das im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich negative operative Ergebnis

(EBIT) wird eine signifikante Verbesserung erwartet, da das EBIT des Vorjahres durch Marketingaufwendungen

im Zusammenhang mit der Agritechnica belastet war, die im Jahr 2020 nicht wieder anfallen werden.

Sonstige Aktivitäten

Für die Sonstigen Aktivitäten wird keine Umsatzprognose erstellt, da diese Größe für die Geschäftsentwicklung

des Konzerns unwesentlich ist. Die Entwicklung des operativen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT)

wird im Jahr 2020 u. a. durch gegenüber dem Vorjahr steigende Aufwendungen für IT-Infrastruktur, -Ausstat-

tung und -Sicherheit gekennzeichnet sein. Gegenläufig können höhere nicht operative Beteiligungserträge

wirken. Insgesamt dürfte das negative EBIT der Sonstigen Aktivitäten im Jahr 2020 sich wesentlich verbessern

durch den Entfall von Einmalaufwendungen des Vorjahres.

Chancen- und Risikobericht

Grundsätze des Chancen- und Risikomanagements

Das Management von Chancen und Risiken ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um

den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern, und ist eng an der langfristigen Strategie und der

Mittelfristplanung des BayWa Konzerns ausgerichtet. Die BayWa nutzt die sich im Rahmen ihrer Geschäfts-

tätigkeit ergebenden Chancen. Die Internationalisierung erschließt der BayWa zudem neue Geschäftschancen,

durch die auch die Abhängigkeit von einzelnen Ländermärkten und deren Risiken weiter reduziert wird. Das

Erkennen von Unternehmenschancen, die Sicherung des Vermögens und die Steigerung des Unternehmens-

werts erfordern ein Chancen- und Risikomanagementsystem. Die systematische Weiterentwicklung

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

39 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

bestehender und die Entwicklung neuer Systeme mit Frühwarncharakter tragen maßgeblich zur weiteren

Festigung sowie zum gezielten Ausbau der konzernweiten Chancen- und Risikokultur bei.

Die Grundsätze des im BayWa Konzern bestehenden Systems zur Erkennung und Überwachung geschäfts-

spezifischer Risiken sind in einem vom Vorstand verabschiedeten Risikomanagement-Handbuch beschrieben.

Zudem prüft die Interne Revision regelmäßig das prozessbegleitende interne Risikomanagementsystem.

ISO-Zertifizierungen zur Standardisierung von Abläufen und zur Vermeidung von Risiken sowie der Abschluss

von Versicherungen ergänzen das Risikomanagement des Konzerns.

Darüber hinaus hat der BayWa Konzern in seinen Unternehmensleitlinien und ethischen Grundsätzen sowie

dem Code of Conduct verbindliche Ziele und Verhaltensweisen festgelegt und konzernweit vorgegeben.

Sie betreffen das individuelle Handeln im Umgang mit Unternehmenswerten ebenso wie das faire und

verantwortungsbewusste Verhalten gegenüber Lieferanten, Kunden und Kollegen.

Aufbau des Chancen- und Risikomanagements im BayWa Konzern

Im BayWa Konzern ist das Chancen- und Risikomanagement ein integraler Bestandteil der Planungs- und

Steuerungsprozesse. Ein umfangreiches Risikomanagementsystem auf Basis des Gesetzes zur Kontrolle und

Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erfasst und überwacht laufend sowohl die Konzern-

entwicklung als auch aktuelle Schwachstellen. Das Risikomanagementsystem umfasst alle Bereiche und ist ein

zentrales Element der Berichterstattung. Insbesondere muss die Erkennung und Begrenzung bestands-

gefährdender Risiken durch das Risikomanagement gewährleistet werden. Dies versetzt die Konzernleitung in

die Lage, schnell und effektiv zu handeln. Für jeden Bereich des Konzerns sind Risikobeauftragte und

Risikoberichterstatter eingesetzt, die für die Umsetzung des Reporting-Prozesses sorgen.

identifizieren – bewerten – klassifizieren – melden

Agrar Energie Bau

Innovation & Digitalisierung

Verwaltung

Leitende Angestellte Risikobeauftragte

Corporate Risk

Handelstägliche Limitüberwachung

und Berichterstattung zur

Risikoposition im Agrarhandel

Sicherstellung von Best-

Practice-Standards für Methoden,

Prozesse und Systeme des

Risikocontrollings

Risk Board

Steuerung von Chancen und Risiken

durch Konzernvorstand mit leitenden

Mitarbeitern aus operativen und

Verwaltungseinheiten

Berichterstattung zu Finanzkennzahlen

und Abweichungen von EBIT-Plänen

Agrar Risk Committee

Festlegung von Risikostrategien,

Risk Policies und Limits für den

Agrarhandel

Evaluierung und Steuerung

von Risikopositionen

Jährlicher Risiko-management-Bericht

Jährliche Identifizierung und Bewertung

der relevanten operationellen Risiken in

der BayWa Gruppe (KonTraG) durch

Corporate Controlling

Dokumentation und Überwachung

von Gegenmaßnahmen

Konzernvorstand Überwachung

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

40 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Zentraler Bestandteil des Chancen- und Risikomanagements ist das seit dem Geschäftsjahr 2009 bestehende

Risk Board. Unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden tagt dieses mit operativen Managern und Mitarbeitern

aus Stabsstellen besetzte Gremium regelmäßig, um operative Chancen und Risiken zu diskutieren und zu

bewerten. Die protokollierten Sitzungen dienen der Entwicklung eines Chancen- und Risikoverständnisses und

bilden auch die Grundlage des Risikomaßes für operative Entscheidungen.

Das Agrar Risk Committee ist Teil der Risk Governance und dient als höchstes Entscheidungsgremium für die

Handelsaktivitäten mit Agrarrohstoffen. Dieses besteht u. a. aus Vorstandsmitgliedern und tagt turnusmäßig

sowie anlassbezogen. Es beschließt Risikorichtlinien und Limitsysteme für den Agrarhandel und ergreift im

Bedarfsfall risikosteuernde und -begrenzende Maßnahmen. Zur Sicherstellung einer umfassenden Umsetzung

der Vorgaben des Agrar Risk Committee, inkl. Einhaltung der Limits, wurde neben der Organisationseinheit

Corporate Risk auch in den jeweiligen Agrarhandelsgesellschaften ein vom Handel unabhängiges Risiko-

controlling eingerichtet. Die Verantwortung der Risk Officer in den Handelsgesellschaften bezieht sich auf

sämtliche Risikoprozesse innerhalb des Unternehmens inkl. der Limitüberwachung und des Reportings.

Die Aufgaben der Organisationseinheit Corporate Risk umfassen neben der Durchführung des Risiko-

controllings für die Handelsaktivitäten mit Agrarrohstoffen auch den Betrieb und die Weiterentwicklung des

Risikomanagementsystems zur handelstäglichen Überwachung der Risikopositionen. Zusätzlich dient der

Bereich als konzernweites Kompetenzzentrum zur Sicherstellung von Best-Practice-Standards bei Methoden,

Prozessen und Systemen des Risikocontrollings im Commodity-Handel sowie zur Gewährleistung der

Erfüllung von Finanzmarktregulierungen zu Commodity-Derivaten.

Ablauf des Risikomanagements im BayWa Konzern

Im konzernweiten Risikoreporting-Prozess werden die Risiken in Kategorien eingeteilt und deren Eintritts-

wahrscheinlichkeiten sowie mögliche monetäre Auswirkungen beurteilt. Das Risikomanagementsystem

basiert auf individuellen Einschätzungen, unterstützt durch entsprechende Managementprozesse, und ist in die

Kernaktivitäten integriert. Es beginnt bei der strategischen Planung und setzt sich über Beschaffung und

Vertrieb, einschließlich des Kontrahenten-Risikomanagements, fort. Als Erweiterung des Planungsprozesses

in den Geschäftsfeldern, der Beschaffungs- und Vertriebsorganisation sowie in den Zentralbereichen dient das

Risikomanagementsystem zur Identifikation und Bewertung möglicher Abweichungen von erwarteten

Entwicklungen. Neben der Identifikation und Bewertung von wesentlichen Entwicklungen, die das Geschäft

beeinflussen, lassen sich mit dem System Aktivitäten priorisieren und implementieren.

Kern des Risikomanagementsystems sind die Risikoberichte, die regelmäßig von den Geschäftseinheiten

erstellt werden. Diese Berichte werden von der Abteilung Corporate Controlling zum jährlichen Risiko-

management-Bericht konsolidiert, der vom Vorstand und den Verantwortlichen der Geschäftsfelder

ausgewertet und beurteilt wird. Darin enthalten sind alle Einzelrisiken, die sich auf die Geschäftstätigkeit des

BayWa Konzerns auswirken könnten, eingeteilt in die sieben Risikokategorien Compliance-Risiken, Risiken der

Aufbau- und Ablauforganisation, operative Risiken, Marktrisiken, Finanzrisiken, rechtliche Risiken sowie

strategische Risiken und ihre jeweiligen Unterkategorien. Die Bedeutung je Einzelrisiko resultiert aus der

potenziellen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa Konzerns bei Eintritt des

Risikos, gewichtet mit der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos. Das Produkt dieser beiden Werte wird als

Schadenserwartungswert bezeichnet. Der Schadenserwartungswert je Risikokategorie ergibt sich durch die

Addition der Schadenserwartungswerte aller der Risikokategorie zugeordneten Unterkategorien. Deren

Schadenserwartungswerte werden durch die Summe der Schadenserwartungswerte aller enthaltenen

Einzelrisiken gebildet. Die addierten Schadenserwartungswerte formen die Basis für eine Klassifizierung der

Risikokategorien im BayWa Konzern.

Für die Handelsaktivitäten mit Agrarrohstoffen inkl. zugehöriger Sicherungsgeschäfte besteht ein weiteres

Risikomanagementsystem, das die diesbezüglichen Geschäftstätigkeiten der BayWa AG, der BayWa

Agrarhandel GmbH sowie der BayWa Agri Supply & Trade B.V. umfasst. Als Maßstab für die Ausgestaltung

dieses Risikomanagementsystems dienen die durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-

aufsicht) veröffentlichten MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement). Die MaRisk beinhalten

Regelungen zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risikoarten

einschließlich des Kontrahentenrisikos sowie operativer Risiken, wie beispielsweise Qualitäts- und

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

41 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Logistikrisiken. Diese im Finanzdienstleistungssektor und bei führenden Handelsunternehmen etablierten

Standards wurden aufgrund des flexiblen und praxisnahen Rahmens wesentlicher Regelungen für den

Agrarhandel der BayWa adaptiert. Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement gemäß MaRisk

beinhaltet unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit insbesondere die Festlegung von Strategien sowie

die Einrichtung interner Kontrollverfahren. Das Interne Kontrollsystem umfasst insbesondere:

▪ Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation

▪ Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Kommunikation der Risiken

(Risikosteuerungs- und -controllingprozesse)

▪ Einrichtung einer Risikocontrolling-Funktion

Zur handelstäglichen Marktrisikosteuerung werden für die zugehörigen Agrarhandelsgesellschaften die

Positionen inkl. der Spreads (Basisrisiken) ermittelt und überwacht. Neben Volumenlimits dienen wert-

orientierte Verfahren einer risikoadäquaten Steuerung der Positionen. Hierzu gehören die regelmäßige

(mindestens monatliche) Mark-to-Market-Bewertung der schwebenden Agrarhandelsgeschäfte der deutschen

Agrarhandelseinheiten und die daraus abgeleitete Ermittlung der Handelsergebnisse sowie das portfolio-

basierte Value-at-Risk-Verfahren für liquide Produkte aller Agrarhandelseinheiten. Darüber hinaus werden

regelmäßig sowie ad hoc Stresstests durchgeführt, um die Ergebnisauswirkungen außergewöhnlicher

Marktpreisänderungen zu erfassen und im Bedarfsfall Maßnahmen zur Risikoreduktion zu ergreifen. Die

Handelspositionen sowie deren Risikogehalt werden täglich den operativen Einheiten und lokalen

Risikoverantwortlichen sowie im Rahmen des Risk Board an den Vorstand berichtet.

Diese Steuerungsmechanismen werden durch eine einheitliche IT-Systemlösung für das Risikomanagement

unterstützt, die seit Jahren etabliert ist und von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgenommen

wurde.

Das Global Book System (GBS), das für die nationalen und internationalen Bereiche die Handels- und Risiko-

positionen der einzelnen Produktlinien im Handel mit Getreide, Ölsaaten und Co-Produkten aufeinander

abstimmt und optimiert, dient der übergreifenden Koordination des Handelsmanagements. Zur Einschätzung

der globalen Nachfrage- und Angebotssituation werden im Rahmen der Marktforschungsaktivitäten funda-

mentale Marktanalysen durchgeführt. Ein zusätzlicher Schwerpunkt wird auf die Anwendung quantitativer

Verfahren zur Portfolio- und Risikoanalyse gelegt, deren Ergebnisse in wöchentlichen Meetings mit den

Handelsabteilungen diskutiert werden. Angesichts der Volatilitäten in den Märkten für Agrarerzeugnisse

arbeitet die BayWa hier mit Spezialisten im Bereich algorithmusgesteuerter Handelsstrategien zusammen, um

die Auswirkungen der durch den Hochfrequenzhandel ausgelösten Marktschwankungen auf die Positionen der

BayWa zu begrenzen.

Identifikation von Chancen im BayWa Konzern

In einem dynamischen Marktumfeld ergeben sich auch Chancen. Der BayWa Konzern überwacht fortlaufend

sowohl gesamtwirtschaftliche Trends als auch die Entwicklung des branchenspezifischen sowie generellen

Umfelds. Dazu gehören staatliche Regulierungen, Lieferanten, Kunden und andere Stakeholder sowie Wett-

bewerber. Die Identifikation von Chancen ist in den Strategie- und Planungsprozessen des BayWa Konzerns

integriert. Auf Basis dieser Analysen wird die Ausrichtung des Produkt- und Serviceportfolios permanent

überprüft. Die Umsetzung der identifizierten Chancen erfolgt überwiegend dezentral in den Geschäftsfeldern.

Klassifizierung von Risiken und Chancen im BayWa Konzern

Die sieben Risiko-Kategorien im BayWa Konzern gliedern sich jeweils in mehrere Unterkategorien auf. Die

Risiken in diesen Unterkategorien werden anhand des theoretischen Schadenserwartungswerts als gering,

spürbar, erheblich, signifikant oder substanziell klassifiziert. Der theoretische Schadenserwartungswert ist

derjenige Betrag, der sich im sehr unwahrscheinlichen Fall eines gleichzeitigen Eintretens aller Einzelrisiken in

einer Unterkategorie ergeben würde. Die Klassifizierung der Risiken erfolgt unter Berücksichtigung von Maß-

nahmen zur Risikoreduzierung (Nettobetrachtung). Eine Beurteilung der Bedeutung der Chancen für den

BayWa Konzern wird durch eine qualitative Klassifizierung in wesentlich bzw. unwesentlich vorgenommen. Die

folgende Tabelle dient dem Gesamtüberblick über alle Risiken und Chancen und zeigt deren Bedeutung für

den BayWa Konzern auf.

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

42 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Risiken Chancen

Risiko- klassifizierung

Veränderung zum Vorjahr

Chancen- klassifizierung

Veränderung zum Vorjahr

Marktrisiken und -chancen

Absatzmarkt signifikant erhöht 1 wesentlich konstant

Beschaffung erheblich reduziert wesentlich erhöht

Wettbewerb erheblich reduziert 1 unwesentlich konstant

Image spürbar erhöht 1 unwesentlich konstant

Preis substanziell reduziert 1 wesentlich konstant

Kundenverlust gering reduziert 1 / /

Operative Risiken und Chancen

Absatz spürbar reduziert 1 wesentlich erhöht

Umwelteinfluss signifikant erhöht 1 unwesentlich konstant

Produktion gering reduziert unwesentlich konstant

Bestand spürbar reduziert 1 wesentlich konstant

Produktqualität erheblich erhöht 1 unwesentlich konstant

Schadenfall spürbar erhöht 1 / /

Projekt signifikant erhöht wesentlich erhöht

Risiken und Chancen aus Aufbau- und Ablauforganisation

IT erheblich reduziert unwesentlich konstant

Qualität signifikant reduziert 1 unwesentlich konstant

Personal signifikant erhöht unwesentlich konstant

Organisation erheblich erhöht 1 unwesentlich konstant

Finanzrisiken und -chancen

Finanzmarkt erheblich reduziert 1 unwesentlich konstant

Beteiligungen spürbar erhöht unwesentlich konstant

Forderungsausfall erheblich reduziert 1 / /

Zinsen gering reduziert 1 unwesentlich konstant

Liquidität spürbar reduziert 1 unwesentlich konstant

Währung spürbar reduziert 1 unwesentlich konstant

Steuern spürbar reduziert 1 / /

Strategische Risiken und Chancen

Unternehmensstrategie signifikant erhöht unwesentlich konstant

Investitionen gering reduziert 1 unwesentlich konstant

Akquisitionen & Veräußerungen gering reduziert 1 wesentlich erhöht

Marktentwicklung spürbar reduziert 1 unwesentlich konstant

Innovation und Technologie erheblich erhöht wesentlich konstant

Rechtliche Risiken und Chancen

Verträge erheblich erhöht / /

Gesetzesveränderungen signifikant reduziert 1 unwesentlich konstant

Haftung und Versicherung gering erhöht 1 / /

Gesetzesverletzungen substanziell reduziert 1 / /

Compliance-Risiken und -Chancen

Korruption/Fraud spürbar reduziert 1 / /

Produktsicherheit/Normen gering konstant / /

Datenschutz gering erhöht 1 / /

Einhaltung von Gesetzen & Richtlinien signifikant reduziert 1 / /

1 Keine Veränderung der Risikoklassifizierung gegenüber dem Vorjahr

Risikoklassifizierung (mögliche Ergebniswirkung) nach Schadenserwartungswert Beurteilung der Chancen

gering = ≤ 1,0 Mio. Euro Qualitative Klassifizierung / Einordnung in „wesentlich“ und „unwesentlich“

spürbar = ≤ 2,5 Mio. Euro

erheblich = ≤ 5,0 Mio. Euro

signifikant = ≤ 10,0 Mio. Euro

substanziell = > 10,0 Mio. Euro

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

43 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Gesamthaft bestanden für den BayWa Konzern zum Zeitpunkt der Risikoinventur zum Jahresende 2019 keine

bestandsgefährdenden Risiken.

Zusammensetzung der Risiko- und Chancen-Kategorien im BayWa Konzern

Im Folgenden werden wesentliche Einzelrisiken beschrieben.

Compliance-Risiken

Die Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus Verstößen gegen

Compliance-Vorschriften durch einzelne Mitarbeiter resultieren. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen,

dass einzelnen Unternehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil-

oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Diese Risiken werden durch die entsprechenden

Fachbereiche des Konzerns laufend überwacht.

In dem seit März 2015 anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren des Bundeskartellamts gegen die BayWa

AG und andere Großhändler von Pflanzenschutzmitteln haben sich die BayWa AG und das Bundeskartellamt

auf die Beendigung des Verfahrens geeinigt. Die BayWa AG hat sich entschieden, das komplexe, zeitaufwen-

dige und ressourcenintensive Verfahren mittels eines Settlements zu beenden. Das Settlement beinhaltet die

Zahlung von 68,6 Mio. Euro. Ein entsprechender Bußgeldbescheid wurde der BayWa AG am 8. Januar 2020

zugestellt. Die BayWa AG hat zur Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt

zusammengearbeitet.

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass Kunden nach Abschluss des Kartellverfahrens Schadensersatz-

ansprüche gegen die BayWa AG geltend machen. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung sind gegenüber der

BayWa lediglich vereinzelte Ansprüche geltend gemacht worden. Diese wurden von der BayWa zurück-

gewiesen. Weitere Ansprüche wurden bislang weder geltend gemacht noch angekündigt. Grundsätzlich vertritt

die BayWa die Auffassung, dass durch das vorgeworfene Verhalten den Käufern keinerlei finanzieller Schaden

entstanden ist.

Wir gehen, gestützt auf die Einschätzung unserer rechtlichen Berater, davon aus, dass es in diesem Zusam-

menhang äußerst unwahrscheinlich ist, dass gegenüber der BayWa AG ein materieller Anspruch von Dritten

erfolgreich durchgesetzt werden kann. Eine bilanzielle Risikovorsorge wurde dementsprechend nicht gebildet.

Der fehlerhafte Umgang mit personen- bzw. kundenbezogenen Daten sowie deren unerlaubte Weitergabe oder

Nutzung stellen ein Datenschutzrisiko für die BayWa dar. Dieses Risiko steigt infolge der digitalen Trans-

formation vieler Geschäftsaktivitäten sowie einer erhöhten Sensibilität für das Thema aufgrund gesetzlicher

Neuerungen an. Beratungs- und Sensibilisierungsangebote sowie Prozesskontrollen sollen die Einhaltung

datenschutzrechtlicher Belange im Konzern gewährleisten. Grundsätzlich stellt die BayWa sicher, dass die

Datenhoheit beim Kunden verbleibt.

Operative Risiken und Chancen

Im Energiegeschäft ist insbesondere das Geschäftsfeld Regenerative Energien von Veränderungen der

Fördermaßnahmen und politischen Rahmenbedingungen beeinflusst. So wirken sich positive Signale wie z. B.

die ambitionierten Zielsetzungen der neuen EU-Kommission hinsichtlich eines „Green Deal“ grundsätzlich

positiv auf die Geschäftsperspektiven aus. Eintrübungen sind dagegen durch Schritte wie den Ausstieg der USA

aus dem Pariser Klimaabkommen zu verzeichnen. In beiden Fällen handelt es sich allerdings eher um

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

44 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

langfristig wirksame Einflüsse, die das Geschäft derzeit nicht wesentlich beeinflussen. Kurzfristig hilfreich ist

die Verlängerung der nationalen steuerlichen Förderregelung für Windenergieanlagen in den USA. Auch der

Handelskonflikt zwischen den USA und China kann sich auf die Verfügbarkeit von Anlagenkomponenten und

deren Preisentwicklung negativ auswirken. Vor dem Hintergrund der stark landesabhängigen Risiken wird die

Umsatz- und Ertragsentwicklung durch die geografische Diversifizierung stabilisiert. Auch durch die Verteilung

auf verschiedene Energieträger – insbesondere Windenergie und Solarenergie – wird das Risiko, wie etwa der

Ausfall einzelner Technologielieferanten, gemindert. Für stromerzeugende Beteiligungen im Geschäftsfeld

Regenerative Energien bzw. im Energiehandel spielen auch Witterungsrisiken (Windaufkommen, Sonnen-

einstrahlung) eine Rolle. Das durchschnittliche Windaufkommen und die durchschnittliche Sonneneinstrahlung

lassen sich mittelfristig anhand von Gutachten verhältnismäßig gut vorhersagen, dennoch ergeben sich

kurzfristig positive wie negative Abweichungen, die zu entsprechenden Mehr- oder Mindererlösen führen

können. Grundsätzlich gewinnt in einigen Ländern, wie beispielweise Spanien und Australien, das Thema

Netzanschluss an Bedeutung und kann zu ungeplanten Verzögerungen bei Projektrealisationen führen. Solche

Entwicklungen können durch die frühzeitige Berücksichtigung in der Planungsphase vermieden werden.

Das Geschäftsfeld Klassische Energie umfasst im Wesentlichen den Handel mit rohölbasierten Produkten wie

Kraft- und Schmierstoffe sowie Heizöl. Grundsätzlich hängt die Nachfrageentwicklung bei Wärmeenergie-

trägern wie z. B. Heizöl von der Höhe des Verbrauchs, vom Witterungsverlauf und von der Preisentwicklung ab.

Mittel- bis langfristig besteht bei fossilen Energieträgern das Risiko von Absatzrückgängen infolge der

gesellschaftlich angestrebten Energie- und Mobilitätswende hin zu CO2-freien, regenerativen Antriebs- und

Wärmekonzepten. Neue Wachstumschancen ergeben sich dagegen durch die Mobilitätswende hin zur

E-Mobilität. Abgesehen vom Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind diese

Geschäftsaktivitäten des Unternehmens darüber hinaus wenig risikobehaftet.

Im Agrarbereich führen wechselnde politische Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Veränderungen bei

der Regulierung der Märkte für einzelne Agrarerzeugnisse und Betriebsmittel, neue Regulierungen im

Zusammenhang mit dem Klimaschutz oder steuerliche Förderungen von Energieträgern sowie volatile Märkte

zu Risiken. Sie eröffnen aber auch neue Perspektiven und Chancen, beispielsweise in den Bereichen Öko-

Sortimente oder Digital Farming. Witterungsbedingte Extreme können direkte Auswirkungen auf das Angebot,

die Qualität, die Preisbildung und den Handel mit Agrarerzeugnissen sowie nachgelagert auch auf das Betriebs-

mittelgeschäft haben. Daneben können Handelskonflikte die Verfügbarkeit bzw. die Absatzmöglichkeiten von

Agrarerzeugnissen einschränken. Dem wirkt der im Segment Agrar gestiegene Diversifizierungsgrad

hinsichtlich Produktangebot und geografischer Präsenz entgegen, da die Abhängigkeit von einzelnen Märkten

verringert und die Flexibilität in Beschaffung und Vermarktung gesteigert wurde. Darüber hinaus begegnet die

BayWa Qualitätsrisiken durch Stichprobenentnahmen und Kontrollen. Risiken durch Qualitätsverschlech-

terungen von gehaltenen Beständen werden durch entsprechende Standards in der Lagerhaltung verringert.

Neue Chancen könnten durch die Aufnahme der BayWa in das Qualitätsprogramm „Bayerisches Bio-Siegel“

entstehen. Dieses Siegel bestätigt, dass die BayWa hinsichtlich Erfassung und Vermarktung von landwirt-

schaftlichen Erzeugnissen höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Logistikrisiken, die sich aus witterungs- oder

streikbedingt mangelnder Verfügbarkeit von Transportkapazitäten ergeben, werden durch Früherkennungs-

systeme rechtzeitig identifiziert und gesteuert. Globale Klimaveränderungen beeinflussen langfristig auch den

Agrarbereich. Die weltweite Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere nach Getreide,

wächst stetig. Hieraus kann sich ein Trend zu dauerhaft höheren Preisen bilden. Aus Preissteigerungen können

sich Chancen durch Aufwertungspotenzial bei bestehenden Handelskontrakten und Lagerbeständen ergeben.

Aufgrund der Tätigkeit im Obst- und Gemüseanbau ist der Konzern einem finanziellen Risiko ausgesetzt, das in

der zeitlichen Differenz zwischen dem Mittelabfluss für Kauf, Anbau und Pflege der Pflanzen sowie den Kosten

der Ernte einerseits und dem Mittelzufluss aus dem Verkauf der Früchte andererseits begründet ist. Diesem

Risiko wird durch eine aktive Überwachung des Net Working Capital Rechnung getragen. Die Einkommens-

entwicklung in der Landwirtschaft hat unmittelbaren Einfluss auf die Investitionsfähigkeit sowie -bereitschaft

und damit auf den Absatz von Betriebsmitteln und hochwertiger Landtechnik.

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

45 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Im Bausektor wirken sich im Wesentlichen konjunkturelle und politische Einflussfaktoren auf die Nachfrage

aus. Eine konjunkturelle Nachfragebeeinflussung entsteht neben einem Rückgang des privaten Konsums

insbesondere durch einen Nachfragerückgang seitens der öffentlichen Hand. Hier wirkt sich die Entwicklung

der öffentlichen Finanzen unmittelbar aus. Unter den politischen Einflussfaktoren sind beispielsweise

Sonderabschreibungen für denkmalgeschützte Gebäude und Fördermaßnahmen zur Verbesserung der

Energieeffizienz sowie für den sozialen Wohnungsbau zu nennen. Grundsätzlich bringt der alternde

Wohnungsbestand in Deutschland einen wachsenden Modernisierungs- und Sanierungsbedarf mit sich.

Marktrisiken und -chancen

Allgemeine konjunkturelle Einflüsse wirken sich auch auf das Konsum- und Investitionsverhalten in den

Kernmärkten der BayWa aus. Dabei ist insbesondere hinsichtlich der Kundenstruktur in der Agrarbranche der

Trend zu immer größeren landwirtschaftlichen Betrieben gegeben, die ihr Geschäft entsprechend professio-

neller betreiben. Diese Umfeldfaktoren beeinflussen den Geschäftsverlauf der BayWa jedoch weniger stark als

andere Unternehmen. Das Geschäftsmodell der BayWa ist überwiegend auf die Befriedigung menschlicher

Grundbedürfnisse wie Ernährung, Mobilität, Energieversorgung und Wohnen fokussiert, sodass zyklische

Schwankungen der Nachfrage hier geringer ausfallen als in anderen Wirtschaftsbereichen. Dadurch kann die

BayWa in Krisen sogar spezifische Chancen nutzen, etwa durch Identifikation und Akquisition von geeigneten

Unternehmen zum Ausbau bestehender oder zum Aufbau neuer Geschäftsaktivitäten. Starken Rückschlägen

der internationalen Wirtschaftsentwicklung, hervorgerufen beispielsweise durch einen globalen Rohstoff-

preisverfall, kann sich die BayWa allerdings nicht völlig entziehen.

Insbesondere im Agrar- und im Energiesegment handelt die BayWa mit sehr preisvolatilen Gütern wie

Getreide, Ölsaaten, Düngemitteln, Mineralöl, Biomethan, Strom, Gas oder Solarkomponenten. Durch die

Einlagerung der entsprechenden Waren bzw. durch den Abschluss von Lieferverträgen von Waren in der

Zukunft unterliegt die BayWa somit auch Risiken und Chancen aus Preisschwankungen. Während das Risiko im

Mineralöl- und Biomethanbereich aufgrund der reinen Distributionsfunktion der BayWa vergleichsweise gering

ist, können Preisschwankungen bei Getreide, Ölsaaten, Düngemitteln, Strom, Gas oder Solarkomponenten

höhere Risiken verursachen, wenn bei den Verträgen über den Warenbezug und den Warenverkauf keine

Kongruenz besteht. Darüber hinaus können Aktivitäten von Finanzinvestoren und technische Marktmecha-

nismen zeitweise stark zunehmende Preisvolatilitäten verursachen. Neben absoluten Preisrisiken können auch

unterschiedliche Entwicklungen in den lokalen Aufschlägen, beispielsweise für Logistikdienstleistungen, in den

Terminkursen sowie in den Produktqualitäten den Geschäftsverlauf beeinflussen. Sofern nicht bereits bei

Abschluss von Verträgen entsprechende Deckungsgeschäfte vorliegen, werden die hieraus resultierenden

Risiken fortlaufend in entsprechenden Gremien, wie beispielsweise dem Risk Board, überwacht.

Der BayWa Konzern verwendet zur Messung und Steuerung des Risikos aus Warentermingeschäften, die als

Finanzinstrumente im Sinne von IFRS 9 (International Financial Reporting Standard) zu behandeln sind, ein

portfoliobasiertes Value-at-Risk-Verfahren. Der von der BayWa verwendete Value at Risk zielt auf die

Quantifizierung der negativen Wertänderung eines Portfolios, die mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit

(95 Prozent) während eines definierten Zeitraums (fünf Handelstage) nicht überschritten wird. Der zum

31. Dezember 2019 ermittelte Value at Risk beträgt 3,2 Mio. Euro und zeigt, dass der potenzielle Verlust aus

den betrachteten Warentermingeschäften innerhalb der nächsten fünf Handelstage mit einer Wahrschein-

lichkeit von 95 Prozent den Wert von 3,2 Mio. Euro nicht überschreiten wird.

Am 23. Juni 2016 hat die britische Bevölkerung in einem Referendum mehrheitlich für einen Austritt aus der EU

gestimmt (Brexit). Der Austritt Großbritanniens aus der EU wurde mit Wirkung zum 31. Januar 2020 vollzogen.

In einer elfmonatigen Übergangszeit soll nun ein Handelsabkommen für die Zeit nach dem 31. Dezember 2020

verhandelt und abgeschlossen werden. Innerhalb dieser Frist sollen die bisherigen Regulierungen der EU

hinsichtlich der Freizügigkeit von Personen sowie des Austauschs von Gütern und Dienstleistungen durch

bilaterale Regelungen zwischen der EU und Großbritannien ersetzt werden. Aufgrund der Übergangsfrist

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

46 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

ergeben sich für die in Großbritannien ansässigen Gesellschaften des BayWa Konzerns kurzfristig keine

Veränderungen. Die Konsequenzen, die sich aus neuen Regeln für die Freizügigkeit und den Handel ergeben,

werden von den betroffenen Gesellschaften geprüft, sobald hierzu rechtsverbindliche Entscheidungen

vorliegen. Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns in Großbritannien im Jahr 2019 entfielen auf die Geschäfts-

felder BAST, Global Produce und Regenerative Energien. Dabei wurden rund 6 Prozent vom Umsatz als auch

vom EBIT des Konzerns erwirtschaftet. Sollte es zu einem harten Austritt ohne Handelsabkommen aus der EU

kommen, werden selbst im Fall von Beschränkungen des freien Handels mit Großbritannien aufgrund des

Geschäftsumfangs in Großbritannien und der Konzernstruktur keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf

den BayWa Konzern erwartet.

Ende des Jahres 2019 erkrankten in China die ersten Menschen an dem neuartigen Coronavirus. Seit Jahres-

beginn 2020 hat die Zahl der Krankheitsfälle zunächst in China stark zugenommen. Trotz Gegenmaßnahmen

der chinesischen Regierung hat sich das Virus inzwischen auf eine Vielzahl von Ländern ausgebreitet. Sollte es

zu einem starken Anstieg der Zahl neuer Krankheitsfälle über einen längeren Zeitraum kommen, sind Beein-

trächtigungen der wirtschaftlichen Entwicklung vor allem in den Geschäftsfeldern Regenerative Energien,

Global Produce, Baustoffe und Technik aufgrund der internationalen Verflechtungen der Lieferketten und sich

daraus ergebender eingeschränkter Verfügbarkeiten von Vorprodukten und Erzeugnissen möglich. Die

Größenordnung negativer Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des BayWa Konzerns ist aus heutiger Sicht

nicht abschätzbar. Sofern die Ausbreitung des Virus nicht im ersten Halbjahr 2020 eingedämmt werden kann,

ist insbesondere im zweiten Halbjahr mit zunehmenden Einschränkungen der Lieferfähigkeit zu rechnen.

Finanzrisiken und -chancen

Der Bereich Finanzrisiken und -chancen wird im BayWa Konzern in mehrere Risikoarten unterteilt, die im

Folgenden separat beschrieben werden.

Chancen und Risiken aus Finanzinstrumenten

Neben fest- und variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten, die in unterschiedlichem Ausmaß einem

Zinsänderungsrisiko unterliegen, setzt der BayWa Konzern zur Absicherung seines Warenhandelsgeschäfts

auch derivative Absicherungsinstrumente wie Optionen und Terminkontrakte ein. Diese derivativen Absiche-

rungsinstrumente unterliegen zusätzlich zum Zinsänderungsrisiko dem Risiko von Preisänderungen des

Underlyings sowie – in Abhängigkeit von der Basiswährung, in der das derivative Instrument denominiert ist –

einem Währungsrisiko. Sofern diese Transaktionen nicht über eine Börse abgewickelt werden, besteht darüber

hinaus ein Kontrahentenrisiko. Infolge der nachfolgend dargestellten Maßnahmen durch die BayWa sind die

Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser Risiken jedoch als gering einzustufen. Analog dazu können sich aus

Veränderungen der Zinsen, Währungskursrelationen oder Terminmarktpreise ungeplante Chancen ergeben.

Fremdwährungschancen und -risiken

Die Geschäftstätigkeit der BayWa findet zum großen Teil innerhalb des Euroraums statt. Sofern Fremd-

währungspositionen aus Waren- und Leistungsgeschäften oder Projektierungen resultieren, werden diese

grundsätzlich sofort abgesichert. Sonstige Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen in Fremdwährung

werden zum Zeitpunkt des Entstehens abgesichert. Spekulative Aufnahmen oder Anlagen von Finanzmitteln in

Fremdwährungen sind nicht zulässig.

Zinschancen und -risiken

Zinsrisiken resultieren aus variablen Finanzierungen des Konzerns, insbesondere aus der Emission

kurzlaufender Commercial Papers, der Aufnahme kurzfristiger Kredite sowie Schuldscheindarlehen mit

variablem Zinsanteil. Die kurzfristigen Fremdmittel dienen überwiegend der Finanzierung des Working Capital.

Zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos, das nicht durch einen Natural Hedge abgesichert ist, nutzt die

BayWa derivative Instrumente in Form von Futures, Zinscaps und Zinsswaps. Im Geschäftsjahr 2019 lag der

durchschnittliche Zinssatz für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten bei 1,388 Prozent (Vorjahr:

1,185 Prozent).

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

47 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Kredit- und Kontrahentenrisiken bzw. Forderungsausfallrisiken

Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit kommt dem BayWa Konzern eine wichtige Finanzierungsfunktion

im Bereich der landwirtschaftlichen Handelspartner zu. Im Rahmen sog. Anbauverträge entsteht dem Konzern

ein Finanzierungsrisiko aus der Vorfinanzierung landwirtschaftlicher Betriebsmittel, deren Rückzahlung durch

Übernahme und Vermarktung der Ernte erfolgt. Daneben gewährt die BayWa gewerblichen Abnehmern

insbesondere in der Baubranche Finanzierungen in Form von Zahlungszielen in erheblichem Umfang. Darüber

hinaus bestehen gewöhnliche Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Steuerung

und Überwachung erfolgt durch ein SAP Add-on-Kreditmanagementsystem. Damit werden die Kunden anhand

ihrer Bonität in Risikoklassen eingestuft. Die Mindestanforderungen für das Kreditmanagement im BayWa

Konzern sind in der Konzernrichtlinie Kreditmanagement geregelt.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der BayWa Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht

oder nur eingeschränkt nachkommen kann. Finanzielle Mittel werden im BayWa Konzern durch das operative

Geschäft und die Aufnahme von Darlehen bei Finanzinstituten generiert. Darüber hinaus kommen Finanzie-

rungsinstrumente wie Multi-Currency-Commercial-Paper-Programme oder Asset-Backed-Securitisation-

Finanzierungen und Schuldscheindarlehen zum Einsatz. Im Juni 2019 platzierte die BayWa zudem erstmals

einen Green Bond. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend bemessen, um die Geschäftsabwicklung

jederzeit auch bei steigendem Umfang zu gewährleisten. Die Finanzierungsstruktur trägt damit der ausge-

prägten Saisonalität der Geschäftstätigkeit Rechnung. Aufgrund der Diversifizierung der Finanzierungsquellen

unterliegt der BayWa Konzern hinsichtlich der Liquidität derzeit keinen Konzentrationsrisiken. Eine

überwiegend fristenkongruente Finanzierungsstruktur des BayWa Konzerns stellt sicher, dass sich

Zinschancen entsprechend im Konzern abbilden können.

Rating

Die BayWa konnte auch im Berichtsjahr aufgrund ihrer guten Bonität in den Bankkreisen entsprechend

Finanzierungsmaßnahmen durchführen. Dabei spielen die Solidität und die lange, erfolgreiche Unternehmens-

historie ebenso eine Rolle wie eine hohe Unternehmenssubstanz, untermauert durch Vermögenswerte wie

Immobilien. Aus Kosten-Nutzen-Abwägungen verzichtet die BayWa AG bewusst auf die Verwendung externer

Ratings.

Rechtliche Risiken

Die Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

mit Rechtsstreitigkeiten und Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise aus der Geltendmachung

von Ansprüchen aus Fehlleistungen und -lieferungen, aus Zahlungsstreitigkeiten oder aus Verstößen gegen

regulatorische bzw. steuerliche Vorschriften resultieren. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass

einzelnen Unternehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder

strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden. Durch die Geschäftstätigkeit in über 40 Ländern sind die Unter-

nehmen des Konzerns in geringem Umfang auch einem politisch-rechtlichen Risiko ausgesetzt. Demnach

könnten rechtlich bestehende Ansprüche des Konzerns aufgrund schwacher Staatsstrukturen bzw.

unterentwickelte Rechtssysteme letztlich nicht durchsetzbar sein. Diese Risiken werden durch die

entsprechenden Fachbereiche des Konzerns laufend überwacht.

Die BayWa bildet Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken, wenn es wahrscheinlich ist, dass eine

Verpflichtung entsteht und eine adäquate Schätzung des Betrags möglich ist. Im Einzelfall kann eine tatsäch-

liche Inanspruchnahme den zurückgestellten Betrag überschreiten. Nach Einschätzung des Vorstands wurden

Vorsorgen in erforderlichem Umfang gebildet.

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

48 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Änderungen im regulatorischen Umfeld können die Konzernentwicklung beeinflussen. Zu nennen sind ins-

besondere Eingriffe in die Rahmenbedingungen für den Agrarbereich sowie für das Geschäft mit regenerativen

Energien. Negative Einflüsse sind verbunden mit der Umgestaltung, Rückführung oder Abschaffung von

Fördermaßnahmen. Dagegen bieten neue regulatorische und gesetzgeberische Entwicklungen im Bereich

bioenergetischer Aktivitäten auch Chancen. Im Baubereich können Verschärfungen bautechnischer oder

steuerrechtlicher Vorgaben Einfluss auf die Geschäftsentwicklung nehmen.

Die Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern ist bislang noch

vielfach von regulatorischen Rahmenbedingungen und staatlichen Förderungen abhängig. Politisch motivierte

Veränderungen der Förderparameter – insbesondere die rückwirkende Absenkung oder Abschaffung von

Einspeisevergütungen – können sich daher erheblich auf den Wert dieser Anlagen auswirken: entweder über

zukünftig geringere erzielbare Veräußerungspreise oder über geringere Mittelzuflüsse aus dem Betrieb der

Anlagen. Den möglichen Ergebnisauswirkungen aus solchen Risiken begegnet die BayWa durch eine dreifache

Diversifizierung ihres Geschäftsportfolios im Geschäftsfeld Regenerative Energien: nach Ländern, nach

Energieträgern und nach Geschäftsbereichen (zum einen Projekte sowie Services und zum anderen Handel).

Als Folge der Finanzmarktkrise regulieren zahlreiche Gesetze den Finanzmarkt. Besonders im Fokus stehen

dabei die Derivatemärkte, vor allem, um den spekulativen Handel mit Rohstoffen, insbesondere im Agrar-

bereich, einzuschränken. Aus der Vielzahl an neuen Regulierungen sind insbesondere die European Market

Infrastructure Regulation (EMIR) und die Neufassung der Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instru-

ments Directive (MiFID II) relevant für die Geschäftstätigkeiten der BayWa. Für den Handel an der Chicago

Board of Trade (CBoT) sind zudem die US-amerikanischen Regelungen des Commodity Exchange Act (CEA)

zu beachten, welche durch die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) überwacht werden. Hierdurch

entsteht neben zusätzlichen Kosten auch das Risiko der Verfolgung etwaiger Verstöße. Die Einhaltung der

einschlägigen Regelungen der Finanzmarktaufsicht wird durch den Betrieb einer gruppenweiten

Risikomanagement-Software sichergestellt.

Strategische Risiken und Chancen

Durch die strategische Weiterentwicklung zum Anbieter von integrierten Lösungen erweitert der BayWa

Konzern seine Rolle in der Wertschöpfungskette und steigt stärker in das Projektgeschäft ein. Die erforder-

lichen Ressourcen für die Konzeption und Entwicklung solcher Lösungen unterscheiden sich je nach Segment

deutlich in Art und Umfang. Im Geschäftsfeld Regenerative Energien ist die BayWa vor allem als Projekt-

entwickler tätig. Daraus ergibt sich beispielsweise bei der Planung und dem Bau von Solar- und Windenergie-

anlagen das Risiko, dass die Anlagen durch Verzögerungen erst später als vorgesehen ans Netz gehen können.

Sofern dabei ein Termin für die weitere Absenkung der Einspeisevergütung überschritten wird, besteht das

Risiko, dass infolge der niedrigeren Einspeise- bzw. Stromerlöse die Wirtschaftlichkeit der Projekte im

Vergleich zur Planung unterschritten wird. Daneben beinhaltet die strategische Weiterentwicklung des

Konzerns auch die Akquisition von Unternehmen sowie die Finanzierung von Start-ups. Hierbei besteht das

Risiko, dass sich die getätigten Investitionen mittelfristig gegenüber den ursprünglichen Erwartungen als nicht

oder nur in einem geringeren Umfang als werthaltig erweisen.

Risiken und Chancen der Aufbau- und Ablauforganisation

Im Bereich Aufbau- und Ablauforganisation unterscheidet der BayWa Konzern mehrere Risikoarten, die im

Folgenden separat beschrieben werden.

Personalchancen und -risiken: Der BayWa Konzern konkurriert im Personalbereich mit anderen Unternehmen

um hochqualifizierte Führungskräfte sowie leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter. Um den zukünftigen

Erfolg sicherzustellen, benötigen die Konzernunternehmen qualifizierte Fachkräfte. Hohe Fluktuation, die Ab-

wanderung leistungsstarken Fachpersonals und die fehlgeschlagene Bindung von Nachwuchskräften an die

Konzernunternehmen können sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Diesen Risiken begegnet

die BayWa, indem sie ihre Rekrutierungsaktivitäten weiter ausbaut und ihren Mitarbeitern umfangreiche Aus-

und Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet. Eine Führung durch Vertrauen, der Einsatz der Mitarbeiter

entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten sowie die Definition und Beachtung der ethischen Leitlinien

sind auf die Schaffung eines positiven Arbeitsklimas ausgerichtet. Gleichzeitig fördert die BayWa AG die

kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Mit 1.410 Auszubildenden zum Jahresende 2019 zählt

der Konzern zu den großen Ausbildungsbetrieben speziell in ländlichen Regionen. Hieraus rekrutiert die BayWa

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Konzernlagebericht – Chancen- und Risikobericht

49 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

aber auch einen großen Teil ihrer zukünftigen Fach- und Führungskräfte. Die langen Betriebszugehörigkeiten

dokumentieren regelmäßig die hohe Loyalität, die die Mitarbeiter der BayWa entgegenbringen. Das schafft

Stabilität und Beständigkeit, sichert aber auch den Wissenstransfer über Generationen hinweg.

Informationstechnologische Chancen und Risiken: Die Nutzung modernster Informationstechnologie kenn-

zeichnet die gesamte Geschäftstätigkeit des BayWa Konzerns. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse werden

durch die IT unterstützt und mit Hilfe modernster Softwarelösungen abgebildet. Gerade für ein personal-

intensives Handelsunternehmen ist die Systemunterstützung der Arbeitsabläufe zwingend erforderlich. Die

fortlaufende Überprüfung und Überarbeitung der Prozesse bedeutet aber mehr als nur eine Implementierung

neuer IT-Komponenten. Sie geht stets auch mit der Optimierung von Prozessabläufen einher, wodurch

Chancen in Form von Synergie- und Einsparpotenzialen identifiziert und realisiert werden können. Gleichzeitig

steigt mit zunehmender Komplexität und der Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und Verlässlichkeit der

IT-Systeme auch das systeminhärente Risiko. Bei der Implementierung neuer IT-Systeme besteht die Gefahr

eines zeitlichen als auch personellen Mehraufwands sowie zunächst eingeschränkter Funktionalitäten. Dies

kann es notwendig werden lassen, Altsysteme länger als geplant zu betreiben. Umfassende Vorkehrungen wie

Firewalls, ein tagesaktueller Virenschutz, Notfallpläne sowie Datenschutzschulungen sichern die Daten-

verarbeitung. Die IT-Ressourcen sind in einer eigenen Tochtergesellschaft, der BayWa IT GmbH, gebündelt.

Organisatorisch getrennt wacht zudem ein eigener Datenschutzbeauftragter über die Einhaltung von

Sicherungs- und Datenschutzstandards.

Qualitätsrisiken: Der BayWa Konzern ist als Lieferant für die Landwirtschaft, weltweiter Beschaffer und

Vermarkter von Getreide, Ölsaaten und Früchten sowie Händler von Energieträgern und Baustoffen mit den

unterschiedlichsten nationalen Qualitäts- und Sicherheitsstandards konfrontiert. Die Einhaltung der Qualitäts-

und Sicherheitsanforderungen wird durch das Qualitätsmanagement der jeweiligen Geschäftsfelder

gewährleistet. Darüber hinaus dokumentieren vielfältige Zertifizierungen, beispielsweise für den Qualitäts-

managementstandard ISO 9001:2015 im Geschäftsfeld Klassische Energie, die Erfüllung der diesbezüglichen

gesetzlichen Ansprüche.

Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation durch die Konzernleitung

Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation ergibt, dass keine den Fortbestand

des Konzerns gefährdenden Risiken bestehen. Auch für die Zukunft sind bestandsgefährdende Risiken

gegenwärtig nicht erkennbar. Insgesamt sind die Risiken des BayWa Konzerns begrenzt und überschaubar.

Neben potenziell nicht oder nur mittelbar beeinflussbaren geopolitischen oder makroökonomischen Risiken

stehen die operativen Risiken im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei Letzteren hat der BayWa Konzern

entsprechende Maßnahmen zur Risikosteuerung ergriffen.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Wesentlicher Bestandteil des Chancen- und Risikomanagements ist das Interne Kontrollsystem (IKS) zur

Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Der BayWa Konzern hat entsprechend den gesetzlichen

Vorgaben ein internes Kontrollsystem implementiert. Dessen Funktionsfähigkeit wird fortlaufend von der

Internen Revision überprüft. Externe Spezialisten werden regelmäßig hinzugezogen um Benchmark-Analysen

und Zertifizierungen durchzuführen und Optimierungen einzuleiten. Der Konzernabschluss wird in einem

zentral durchgeführten Prozess erstellt. Die Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften ist

dabei durch Bilanzierungsvorgaben sichergestellt. Das Corporate Accounting fungiert als direkter Ansprech-

partner für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften in Bezug auf das Reporting und die Jahres- bzw.

Quartalsabschlüsse. Corporate Accounting erstellt den konsolidierten Konzernabschluss nach IFRS.

Ein Kontrollsystem, das den Rechnungslegungsprozess überwacht, soll sicherstellen, dass die Geschäfts-

vorfälle – wie von den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften gefordert – vollständig und zeitnah

erfasst werden. Ferner soll damit gewährleistet werden, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt sowie

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Konzernlagebericht – Vergütungsbericht

50 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Vermögenswerte und Schulden zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Das Kontrollsystem

bedient sich sowohl automatisierter als auch manueller Kontrollmechanismen, um die Ordnungsmäßigkeit und

Verlässlichkeit der Rechnungslegung sicherzustellen.

Alle einbezogenen Tochtergesellschaften sind verpflichtet, monatlich ihre Geschäftszahlen auf IFRS-Basis in

einem standardisierten Reportingformat an die BayWa zu berichten. Dadurch können Plan-Ist-Abweichungen

zeitnah identifiziert werden und es besteht die Möglichkeit, kurzfristig darauf zu reagieren.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts und erläutert das Vergütungssystem für die Mitglieder

des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Vergütung des Vorstands

Das Vergütungssystem einschließlich der wesentlichen Vertragselemente wird vom Aufsichtsrat jährlich

überprüft und soweit erforderlich angepasst.

Die Vergütung der vier Vorstände mit Dienstvertrag bei der BayWa AG setzt sich ab dem 1. Januar 2010 aus

einem jährlichen Festgehalt, einer kurzfristigen variablen Vergütung (jährliche Tantieme) und einer lang-

fristigen variablen Vergütung (sog. Tantiemenbank) zusammen. Das Verhältnis von fixer zu variabler kurz-

fristiger Vergütung und langfristiger variabler Vergütung liegt bei 100 Prozent Zielerreichung bei ca. 50 zu 20

zu 30. Der erfolgsunabhängige Bestandteil setzt sich aus einem jährlichen Festgehalt und Nebenleistungen wie

der Nutzung eines Dienstwagens sowie Beiträgen zu einer Unfall- und einer Krankenversicherung zusammen.

Die kurzfristige variable Vergütung ist als jährliche Tantieme ausgestaltet. Deren Höhe bemisst sich nach der

Erreichung jährlich vom Aufsichtsrat festgelegter Ziele, die sich an individuell vereinbarten Zielen und bzw.

oder am geschäftlichen Erfolg des Unternehmens orientieren (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit).

Werden die Zielgrößen erreicht, erfolgt die volle Auszahlung der vereinbarten Erfolgsprämie. Werden die

Zielgrößen überschritten, findet eine Erhöhung statt, jedoch nur bis zu einem maximal möglichen Betrag (Cap)

von 150 Prozent. Werden die Zielgrößen unterschritten, erfolgt eine anteilige Reduktion der Tantieme. Bei der

kurzfristigen variablen Vergütung wird damit negativen und positiven Entwicklungen Rechnung getragen.

Der langfristige variable Vergütungsbestandteil wird in Form einer sog. Tantiemenbank umgesetzt. Je nach

Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der vom Aufsichtsrat für drei Jahre im Voraus festgelegten, am

Erfolg des Unternehmens (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) anknüpfenden Ziele wird die

Tantiemenbank jährlich aufgefüllt oder belastet. Bei Übererfüllung der Ziele ist eine Begrenzung des maximal

auf die Tantiemenbank eingestellten Betrags von ca. 135 Prozent des Zielwerts (Cap) vorgesehen. Besteht ein

Guthaben auf der Tantiemenbank, wird für das Geschäftsjahr 2019 den Vorstandsmitgliedern ein Drittel dieses

Guthabens vorläufig ausbezahlt. Die verbleibenden zwei Drittel des Guthabens der Tantiemenbank verbleiben

in der Tantiemenbank. Die Auszahlung erfolgt linear, das heißt, der in die Tantiemenbank eingestellte Betrag

wird, vorbehaltlich eines ausreichenden Guthabens auf der Tantiemenbank und etwaiger Verrechnungen mit

negativen Boni, in vertraglich vereinbarten Teilen über drei Geschäftsjahre an die Vorstandsmitglieder vorläufig

ausbezahlt. Ergibt sich aufgrund von Auszahlungen aus den Vorjahren bzw. einer Belastung der Tantiemenbank

ein negativer Saldo auf der Tantiemenbank, sind die Vorstandsmitglieder insoweit zur Rückzahlung aus der

vorläufigen Auszahlung aus den beiden vorangegangenen Jahren verpflichtet. Auch bei der langfristigen

variablen Vergütung wird damit negativen und positiven Entwicklungen Rechnung getragen. Bei beiden

variablen Vergütungsbestandteilen ist zudem neben dem vereinbarten Cap eine Begrenzungsmöglichkeit für

außerordentliche Entwicklungen vereinbart.

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Konzernlagebericht – Vergütungsbericht

51 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Darüber hinaus bestehen Pensionszusagen für Mitglieder des Vorstands. Teilweise ist ein Festbetrag

vereinbart, teilweise erfolgt die Bemessung anhand des zuletzt an das jeweilige Vorstandsmitglied gezahlten

Festgehalts (30 Prozent). Das Pensionsalter wird nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Seit

1. Dezember 2012 sind sämtliche Verpflichtungen aus Pensionszusagen auf einen externen Pensionsfonds in

Form einer Anrechnungszusage bzw. auf eine Unterstützungskasse ausgelagert. Die laufenden Zahlungen an

den Pensionsfonds bzw. die Unterstützungskasse sind in den anzugebenden Gesamtbezügen des Vorstands

enthalten.

Die Vorstandsverträge enthalten keine Zusagen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit. Change-

of-Control-Klauseln bestehen ebenfalls nicht.

Die Gesamtbezüge aller fünf Vorstände im Konzern für das Geschäftsjahr 2019 betragen 9,4 Mio. Euro

(Vorjahr: 7,8 Mio. Euro), davon 3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro) variabel. Für Leistungen nach Beendigung

des Arbeitsverhältnisses (Altersvorsorge) wurden Beiträge in Höhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro)

entrichtet. An ehemalige Mitglieder des Vorstands der BayWa AG und deren Hinterbliebene wurden 3,6 Mio.

Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro) ausbezahlt.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird nicht individualisiert, sondern aufgeteilt nach fixen und variablen/

erfolgsorientierten Bezügen, jährlich im Anhang des Konzernabschlusses ausgewiesen. Ein entsprechender

Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 286 Abs. 5 alte Fassung HGB wurde am 19. Mai 2015 gefasst (Ziffer

4.2.4 S. 3 Deutscher Corporate Governance Kodex 2017). Über die Vergütung im Übrigen informieren die

Angaben im Anhang zum Einzelabschluss bzw. Konzernabschluss.

Vergütung des Aufsichtsrats

Seit dem 1. Juli 2018 orientiert sich die Vergütung des Aufsichtsrats an der Verantwortung und am Tätigkeits-

umfang der Aufsichtsratsmitglieder.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste jährliche Vergütung von 45.000 Euro, zahlbar in vier gleichen

Raten, die nach Ablauf des Quartals für das jeweilige Quartal fällig werden. Eine variable Vergütung, etwa

orientiert an der Dividende, wird nicht gewährt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende bekommt jeweils das Dreifache, die Stellvertreter das Doppelte dieser

Vergütung. Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre jeweilige Ausschusstätigkeit eine

zusätzliche feste jährliche Vergütung von 3.000 Euro. Die Ausschussvorsitzenden erhalten das Dreifache.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat und/oder seinen Ausschüssen nur während eines Teils des

Geschäftsjahres angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

Aufsichtsräte erhalten Ersatz ihrer Aufwendungen und Erstattung der von ihnen wegen ihrer Tätigkeit als

Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zu entrichtender Umsatzsteuer. Zudem sind die

Aufsichtsratsmitglieder in die Gruppenunfallversicherung der Gesellschaft einbezogen. Die Gesellschaft

unterhält auch im Interesse der Gesellschaft für die Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-

Rechtsschutz-Versicherung & D & O-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung. Die Prämien hierfür entrichtet die

Gesellschaft.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro, wovon 0,2 Mio.

Euro variabel waren).

Ein individualisierter Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses

erfolgt nicht (Begründung hierzu siehe Entsprechenserklärung).

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Konzernlagebericht – Übernahmerelevante Angaben – Berichterstattung nach § 315a HGB

52 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Übernahmerelevante Angaben – Berichterstattung nach § 315a HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der BayWa AG belief sich zum Stichtag auf 90.314.398,72 Euro und ist eingeteilt in

35.279.062 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von

2,56 Euro. Von den ausgegebenen Stückaktien sind 33.894.897 vinkulierte und 140.914 junge vinkulierte

Namensaktien (ab 1. Januar 2020 dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien). 1.243.251 Aktien sind nicht

vinkulierte Namensaktien. Hinsichtlich der durch die Aktien vermittelten Rechte und Pflichten (z. B. Recht auf

Anteil am Bilanzgewinn oder Teilnahme an der Hauptversammlung) wird auf die entsprechenden Regelungen

des Aktiengesetzes verwiesen. Sonderrechte oder Vorzüge bestehen nicht.

Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen von Aktien

Der Erwerb von vinkulierten Namensaktien durch Einzelpersonen und Rechtspersonen des bürgerlichen und

öffentlichen Rechts unterliegt gemäß § 68 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung der BayWa AG der

Zustimmung durch den Vorstand der BayWa AG. Die BayWa hält in geringem Umfang (19.500 Stück) eigene

Namensaktien, die gemäß § 71b AktG ohne Stimmrecht sind, solange sie von der BayWa gehalten werden.

Weitere Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend, bestehen nicht.

Beteiligungen mit mehr als 10 Prozent der Stimmrechte

Folgende Anteilseigner halten am Bilanzstichtag Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte

übersteigen:

▪ Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, Deutschland

▪ Raiffeisen Agrar Invest AG, Wien, Österreich

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Ergänzend zu §§ 84 f. AktG sieht auch § 9 der Satzung der BayWa AG bezüglich der Bestellung und Abberu-

fung des Vorstands vor, dass die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt werden. Die Bestellung

erfolgt auf höchstens 5 Jahre; eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat bestellt den

Vorsitzenden des Vorstands.

Über Änderungen der Satzung beschließt nach § 179 AktG in Verbindung mit § 21 der Satzung der BayWa AG

immer die Hauptversammlung.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichts-

rats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 3.422.481,92 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen

lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der

§§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der

Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die

Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

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Konzernlagebericht – Übernahmerelevante Angaben – Berichterstattung nach § 315a HGB

53 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung

des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den

Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teil-

beträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt,

mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der

Aktienausgabe festzulegen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2023 mit Zustimmung des

Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 10.000.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den

Namen lautender Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen

ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit

Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe

festzulegen.

Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, im Bestand befindliche eigene Aktien Dritten im Rahmen des

Erwerbs von Unternehmen bzw. Beteiligungen oder von Unternehmenszusammenschlüssen anzubieten oder

zu einem Teil oder insgesamt einzuziehen, ohne dass die Einziehung eines weiteren Hauptversammlungs-

beschlusses bedarf.

Der Vorstand besitzt keine weitere Ermächtigung der Hauptversammlung zum Rückkauf von Aktien.

Vereinbarungen im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 8 und 9 HGB bestehen nicht.

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Konzernabschluss – Konzernbilanz

54 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Konzernabschluss der BayWa AG für das Geschäftsjahr 2019

Konzernbilanz

Aktiva

in Mio. Euro

Anhang

31.12.2019

31.12.2018

Langfristige Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte (C.1.) 403,7 338,1

Sachanlagen (C.2.) 2.066,3 1.399,9

At-Equity-bilanzierte Anteile (C.3.) 208,0 214,6

Übrige Finanzanlagen (C.3.) 218,3 204,5

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (C.4.) 46,7 38,2

Ertragsteuerforderungen (C.5.) 0,0 0,0

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte (C.6.) 35,9 29,0

Latente Steueransprüche (C.7.) 297,7 252,6

3.276,6 2.476,9

Kurzfristige Vermögenswerte

Wertpapiere (C.3.) 1,3 1,9

Vorräte (C.8.) 3.286,4 2.909,5

Biologische Vermögenswerte (C.9.) 13,6 16,5

Ertragsteuerforderungen (C.5.) 59,8 54,2

Finanzielle Vermögenswerte (C.10.) 150,3 221,6

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte (C.6.) 1.844,8 1.706,1

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (C.11.) 229,7 120,6

5.585,9 5.030,4

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen (C.12.) 4,7 4,2

Summe Aktiva 8.867,2 7.511,5

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Konzernabschluss – Konzernbilanz

55 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Passiva

in Mio. Euro

Anhang

31.12.2019

31.12.2018

Eigenkapital (C.13.)

Ausgegebenes Kapital 90,3 89,9

Kapitalrücklage 118,2 114,8

Hybridkapital 296,3 296,3

Gewinnrücklagen 471,9 536,4

Sonstige Rücklagen 47,1 49,4

Eigenkapital vor Anteilen anderer Gesellschafter 1.023,8 1.086,8

Anteile anderer Gesellschafter 334,8 302,3

1.358,6 1.389,1

Langfristige Schulden

Pensionsrückstellungen (C.14.) 735,5 657,2

Langfristige übrige Rückstellungen (C.15.) 59,5 52,8

Finanzschulden (C.16.) 1.301,1 883,1

Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (C.17.) 706,5 164,5

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen (C.18.) 7,2 6,1

Ertragsteuerverbindlichkeiten (C.19.) 0,0 0,4

Finanzielle Verbindlichkeiten (C.20.) 8,3 5,2

Übrige Verbindlichkeiten (C.21.) 84,3 85,7

Latente Steuerschulden (C.22.) 229,1 219,7

3.131,5 2.074,7

Kurzfristige Schulden

Pensionsrückstellungen (C.14.) 31,0 31,4

Kurzfristige übrige Rückstellungen (C.15.) 258,4 188,5

Finanzschulden (C.16.) 2.313,6 2.232,2

Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (C.17.) 68,2 11,2

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen (C.18.) 1.048,7 1.016,7

Ertragsteuerverbindlichkeiten (C.19.) 16,1 12,4

Finanzielle Verbindlichkeiten (C.20.) 121,3 186,1

Übrige Verbindlichkeiten (C.21.) 519,8 369,2

4.377,1 4.047,7

Summe Passiva 8.867,2 7.511,5

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Konzernabschluss – Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

56 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Fortgeführte Geschäftsbereiche

in Mio. Euro

Anhang

2019

2018

Umsatzerlöse (D.1.) 17.059,0 16.625,7

Bestandsveränderung 223,2 217,0

Andere aktivierte Eigenleistungen 13,7 10,8

Sonstige betriebliche Erträge (D.2.) 225,6 211,3

Materialaufwand (D.3.) - 15.513,0 - 15.175,7

Rohergebnis 2.008,5 1.889,1

Personalaufwand (D.4.) - 1.081,9 - 990,6

Abschreibungen - 214,6 - 142,9

Sonstige betriebliche Aufwendungen (D.5.) - 629,4 - 599,0

Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit 82,6 156,6

Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen (D.6.) 11,2 9,0

Übriges Beteiligungsergebnis (D.6.) 94,6 6,8

Zinsertrag (D.7.) 12,8 12,0

Zinsaufwand (D.7.) - 122,0 - 91,8

Finanzergebnis - 3,4 - 64,0

Ergebnis vor Steuern (EBT) 79,2 92,6

Ertragsteuern (D.8.) - 18,1 - 37,7

Konzernjahresüberschuss 61,1 54,9

davon: Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter (D.9.) 24,4 22,6

davon: Gewinnanteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens 36,7 32,3

EBIT 188,4 172,4

EBITDA 403,0 315,3

Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in Euro) 1 (D.10.) 0,68 0,56

Verwässertes Ergebnis je Aktie (in Euro) 1 (D.10.) 0,68 0,56

1 Korrektur der Vorjahreszahl nach IAS 8.49 a) – siehe hierzu Abschnitt D.10.

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Konzernabschluss – Überleitung zum Konzern-Gesamtergebnis

57 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Überleitung zum Konzern-Gesamtergebnis

in Mio. Euro

2019

2018

Konzernjahresüberschuss 61,1 54,9

Zu Beginn des Vorjahres aus dem sonstigen Ergebnis entnommener Betrag aus der IFRS-9-Umstellung (Umgliederung Bewertungseffekte von OCI in Gewinnrücklagen – ohne künftiges Recycling)

n/a

- 0,8

Während der Berichtsperiode vorgenommene Umgliederungen von im OCI erfassten Bewertungseffekten in die Gewinnrücklagen (ohne Recycling)

Während der Berichtsperiode erfasster Nettogewinn/-verlust aus der Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ (sog. OCI-Option) (ohne Recycling)

0,2

- 23,3

Während der Berichtsperiode erfasster versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen

- 59,2

3,6

Summe der Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden - 58,9 - 20,5

Im Geschäftsjahr erfasste sonstige Ergebnisse aus at-Equity-bilanzierten Beteiligungen – –

Umgliederungen im Geschäftsjahr in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund des Abgangs von at-Equity-bilanzierten Beteiligungen

Während der Berichtsperiode erfasster Nettogewinn/-verlust aus Sicherungsinstrumenten mit effektivem Sicherungszusammenhang

- 2,2

- 6,1

Umgliederungen von Nettogewinnen/-verlusten aus Sicherungsinstrumenten mit effektivem Sicherungszusammenhang in die Gewinn- und Verlustrechnung während des Geschäftsjahres

6,5

4,1

Währungsumrechnungsdifferenzen der Berichtsperiode 8,1 - 2,8

Umgliederungen von Währungsumrechnungsdifferenzen in die Gewinn- und Verlustrechnung während der Berichtsperiode 0,3 - 0,5

Cashflow Hedges 0,6 - 1,9

Summe der Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 13,3 - 7,1

Gesamtsumme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen - 45,6 - 27,6

davon: Anteil der Minderheitsgesellschafter 0,8 - 13,8

davon: Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens - 46,4 - 13,8

Konzern-Gesamtergebnis 15,5 27,3

davon: Anteil der Minderheitsgesellschafter 25,2 8,8

davon: Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens - 9,7 18,5

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Konzernabschluss – Konzern-Kapitalflussrechnung

58 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Konzern-Kapitalflussrechnung

Anhang (E.1.)

in Mio. Euro

2019

2018

Konzernjahresüberschuss 61,1 54,9

Ertragsteuern 18,1 37,7

Finanzergebnis 3,4 64,0

Abschreibungen/Zuschreibungen von langfristigen Vermögenswerten

Immaterielle Vermögenswerte 39,5 32,9

Sachanlagen 173,7 101,5

Übrige Finanzanlagen 1,1 1,8

Finanzimmobilien 1,4 0,9

Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge

Erfolgswirksam erfasster Aufwand in Bezug auf aktienbasierte Vergütung 1,5 1,5

Übrige - 10,0 - 5,6

Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen - 12,8 - 27,5

Zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge aus Sondereinflüssen

Gewinne/Verluste aus Verkäufen von Finanzanlagen 0,1 - 2,4

Gezahlte Ertragsteuern - 28,6 - 19,7

Gezahlte Zinsen - 24,9 - 16,4

Sonstiges Finanzergebnis – 15,1

223,4 238,7

Zunahme/Abnahme der kurz- und mittelfristigen Rückstellungen 68,1 - 8,0

Gewinne/Verluste aus Anlageabgängen - 23,0 - 32,6

Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

- 578,9

- 828,1

Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

98,5

177,8

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit - 212,0 - 452,2

Auszahlungen für Unternehmenserwerbe (Konzernanhang B.1.) - 53,4 - 144,8

Einzahlungen aus Unternehmensveräußerungen 73,2 8,5

Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzimmobilien 152,5 90,0

Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzimmobilien - 292,1 - 203,9

Einzahlungen aus Abgängen von übrigen Finanzanlagen 4,8 14,3

Auszahlungen für Investitionen in übrige Finanzanlagen - 25,0 - 8,5

Gezahlte Zinsen - 9,8 - 3,0

Erhaltene Dividenden und sonstige übernommene Ergebnisse 0,4 4,4

davon: Dividenden aus at-Equity-bilanzierten Anteilen an Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen – 4,4

davon: Sonstige Beteiligungserträge 0,4 –

Cashflow aus Investitionstätigkeit - 149,4 - 243,0

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Konzernabschluss – Konzern-Kapitalflussrechnung

59 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

in Mio. Euro

2019

2018

Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 4,9 7,9

Gezahlte Dividenden - 61,6 - 58,2

Einzahlungen aus Hybridkapital – –

Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 738,7 829,0

Einzahlungen aus Leasingforderungen 4,0 –

Auszahlungen für die Tilgung von (Finanz-)Krediten - 58,7 - 27,0

Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten - 98,4 –

Gezahlte Zinsen - 59,3 - 40,9

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 469,6 710,8

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 108,2 15,5

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 120,6 105,6

Zugang/Abgang von Finanzmitteln infolge von Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen 0,9 - 0,5

Finanzmittelfonds am Ende der Periode 229,7 120,6

Zusammensetzung der im Cashflow aus Investitionstätigkeit enthaltenen Auszahlungen für Unternehmenserwerbe

Kaufpreise für Unternehmenserwerbe - 70,4 - 156,6

Im Geschäftsjahr zur Auszahlung gelangte Kaufpreise (inkl. bedingter Kaufpreisbestandteile aus Unternehmenserwerben aus Vorjahren)

- 56,1

- 155,0

Übernommene Finanzmittelfonds aus Unternehmenserwerben 2,7 10,2

Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben - 53,4 - 144,8

Hinsichtlich der nach Hauptgruppen gegliederten Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen bzw. Geschäftseinheiten, über welche die Beherrschung erlangt oder verloren wurde, wird auf Abschnitt B.1. des Konzernanhangs verwiesen. Da einer der primären Geschäftszwecke im Geschäftsfeld Regenerative Energien darin besteht, Projektgesellschaften nach erfolgter Projektfertigstellung zu veräußern, werden Auszahlungen für Zugänge und Einzahlungen aus Abgängen von Projektgesellschaften zum bzw. aus dem Konsolidierungskreis nicht dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit, sondern dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet.

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Konzernabschluss – Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

60 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Anhang (E.1.)

in Mio. Euro

Ausgegebenes Kapital

Kapitalrücklage

Stand 01.01.2018 89,6 111,5

Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen – –

Kapitalerhöhung gegen Bareinlage/aktienbasierte Vergütung 0,3 3,3

Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI Option) und derivativen Finanzinstrumenten sowie sonstige Ergebnisse aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen – –

Dividendenausschüttungen – –

Währungsumrechnungsdifferenz – –

Cashflow Hedges – –

Dividende Hybridkapital – –

Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen – –

Konzernjahresüberschuss – –

Stand 31.12.2018 89,9 114,8

Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 16 0,0 0,0

Stand 01.01.2019 89,9 114,8

Unterschiede aus Konsolidierungskreisveränderungen – –

Kapitalerhöhung gegen Bareinlage/aktienbasierte Vergütung 0,4 3,4

Veränderung bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fair-Value-OCI Option) und derivativen Finanzinstrumenten sowie sonstige Ergebnisse aus den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen – –

Dividendenausschüttungen – –

Währungsumrechnungsdifferenz – –

Cashflow Hedges – –

Dividende Hybridkapital – –

Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen – –

Konzernjahresüberschuss – –

Stand 31.12.2019 90,3 118,2

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Konzernabschluss – Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

61 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Hybridkapital

Bewertungsrücklage Übrige

Gewinnrücklagen

Sonstige Rücklagen Eigenkapital vor Anteilen

anderer Gesellschafter Anteile anderer Gesellschafter

Eigenkapital

296,3 29,4 525,8 53,0 1.105,6 327,4 1.432,9

– 0,0 - 3,5 3,2 - 0,3 - 24,2 - 24,5

– – 5,4 – 9,1 3,5 12,6

- 13,2

- 0,7

- 13,9

- 13,2

- 27,1

– – 3,3 – 3,3 0,3 3,6

– – – - 32,5 - 32,5 - 12,9 - 45,5

– – – - 2,1 - 2,1 - 1,1 - 3,2

– - 1,9 – – - 1,9 – - 1,9

– – – - 12,8 - 12,8 – - 12,8

– – - 9,1 9,1 0,0 0,0 0,0

– – – 32,3 32,3 22,6 54,9

296,3 14,4 522,0 49,4 1.086,8 302,3 1.389,1

– – - 0,0 – - 0,0 0,0 - 0,0

296,3 14,4 522,0 49,4 1.086,8 302,3 1.389,1

– 0,0 - 0,4 - 12,5 - 12,9 23,7 10,8

– – - 0,0 – 3,7 1,0 4,8

3,6

0,0

3,6

1,0

4,5

– – - 57,4 – - 57,4 - 1,8 - 59,2

– – – - 31,5 - 31,5 - 17,3 - 48,8

– – – 6,8 6,8 1,6 8,4

– 0,6 – – 0,6 – 0,6

– – – - 12,8 - 12,8 – - 12,8

– – - 10,9 10,9 0,0 0,0 0,0

– – – 36,7 36,7 24,4 61,1

296,3 18,6 453,3 47,1 1.023,8 334,8 1.358,6

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Konzernabschluss – Konzernanhang

62 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Konzernanhang 1

(A.) Grundlagen des BayWa Konzernabschlusses

(A.1.) Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die BayWa Aktiengesellschaft (kurz: BayWa AG) ist die Muttergesellschaft des BayWa Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft

deutschen Rechts. Sie hat ihren Sitz in München, Arabellastraße 4. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des Amtsgerichts München

(HRB 4921) eingetragen. Die Geschäftstätigkeit des BayWa Konzerns, gegliedert in die drei operativen Segmente Energie, Agrar und Bau

sowie das Entwicklungssegment Innovation & Digitalisierung, umfasst den Groß- und Einzelhandel und die Logistik sowie umfangreiche

ergänzende Beratungs- und Dienstleistungen.

Gegenüber den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 haben sich keine wesentlichen

Änderungen ergeben.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)

erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die am Abschlussstichtag anzuwendenden Standards des International

Accounting Standards Board (IASB), London, sowie die gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations

Committee (IFRIC) wurden vollständig berücksichtigt. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa Konzerns und wurde unter der Annahme der

Unternehmensfortführung erstellt.

Der Konzernabschluss entspricht zudem den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB.

Das Geschäftsjahr des BayWa Konzerns umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Abschlüsse der BayWa AG und

deren Konzernunternehmen werden grundsätzlich auf den Stichtag des Konzernabschlusses erstellt. Eine Ausnahme bilden die Abschlüsse

der Deutschen Raiffeisen-Warenzentrale GmbH, Frankfurt am Main, der BRB Holding GmbH, München, der LWM Austria GmbH,

Hollabrunn, Österreich, der AUSTRIA JUICE GmbH, Allhartsberg, Österreich, der Baltanás Cereales y Abonos, S.L., Baltanás, Spanien,

Transhispania Agraria, S.L., Torquemada, Spanien, der Allen Blair Properties Limited, Wellington, Neuseeland, der Mystery Creek

Asparagus Limited, Hamilton, Neuseeland, sowie der PURE Applikationen GmbH & Co. KG, Regensburg, die jeweils nach der Equity-

Methode bilanziert werden. Sämtliche genannten Unternehmen haben mit dem 31. Januar, 28. Februar, 31. März, 30. Juni, 31. Juli oder

30. September einen abweichenden Bilanzstichtag, der dem jeweiligen saisonalen Geschäftsverlauf der Gesellschaften geschuldet ist. Für

sämtliche Unternehmen bilden Zwischenabschlüsse zum 30. November bzw. 31. Dezember die Konsolidierungsgrundlage.

Die Rechnungslegung im Konzern der BayWa AG erfolgt nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; sie sind unter

Abschnitt C. und D. bei den Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und

Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Konzernanhang aufgegliedert

und erläutert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben erfolgen, soweit nicht anders vermerkt, in Millionen Euro

(Mio. Euro; gerundet auf eine Nachkommastelle).

1 Betragsangaben erfolgen in Millionen Euro und werden – sofern nicht anderslautend vermerkt – auf eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen bei

Summenbildungen sowie bei der Berechnung von Prozentangaben ergeben.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

63 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(A.2.) Schätzungen und Beurteilungen des Managements

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich

auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe der Eventual-

verbindlichkeiten auswirken. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei der Bewertung von Sachanlagen und immateriellen

Vermögenswerten, bei der Vorratsbewertung, im Zusammenhang mit Kaufpreisallokationen, beim Ansatz und bei der Bewertung aktiver

latenter Steuern, aber auch bei der Bilanzierung und Bewertung der Pensions- und der übrigen Rückstellungen sowie bei der Durchführung

von Werthaltigkeitsprüfungen in Übereinstimmung mit IAS 36.

Bei Rückstellungen für Pensionen sind der Abzinsungsfaktor sowie Gehalts- und Rententrends eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung

oder Verminderung des Abzinsungsfaktors beeinflusst den Barwert der Verpflichtung aus den Altersversorgungsplänen. Ebenso haben

Änderungen erwarteter Gehalts- und Rententrends sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation Auswirkungen auf die „Defined Benefit

Obligation“ (DBO).

Für den Ansatz und die Bewertung von sonstigen Rückstellungen sind in erheblichem Umfang Annahmen hinsichtlich der Eintritts-

wahrscheinlichkeit, der Fälligkeit und der Höhe des Risikos zu treffen. Der Beurteilung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, liegen

in der Regel Einschätzungen interner und externer Sachverständiger zugrunde. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf den erwarteten

Aufwendungen, die auf Basis der Sachverhaltsbeurteilung im Einzelfall anhand von Erfahrungswerten, Ergebnissen vergleichbarer

Schätzungen bzw. Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen bestimmt oder durch Sachverständige geschätzt werden. Aufgrund der mit

dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Aufwendungen von den Schätzungen abweichen.

Die Impairment-Tests für Geschäfts- und Firmenwerte beruhen auf zukunftsorientierten Annahmen. Vertretbare Änderungen dieser

Annahmen können dazu führen, dass die Buchwerte der Cash-Generating Unit ihren erzielbaren Betrag überschreiten und daher

außerplanmäßig abzuwerten wären. Die zugrunde liegenden Annahmen sind hauptsächlich durch die Marktsituation der Cash-Generating

Unit beeinflusst. Inwieweit vertretbare Änderungen der zugrunde gelegten Annahmen für wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte dazu

führen würden, dass der Buchwert der jeweiligen Cash-Generating Unit den erzielbaren Betrag übersteigt, ist in Abschnitt C.1. dargestellt.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden angesetzt, soweit eine Realisierung künftiger Steuervorteile innerhalb der nächsten

maximal fünf Jahre wahrscheinlich ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden und damit die tatsächliche

Nutzbarkeit aktivierter latenter Steuern kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen.

Bei Sachanlagen wurden ebenso wie bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen Annahmen in Bezug auf die Festlegung von

wirtschaftlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang von Leasingverhältnissen auch Annahmen

bezüglich der erwarteten Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen getroffen. Somit sind Abweichungen zur tatsächlichen

Nutzungsdauer möglich, die jedoch eher gering einzuschätzen sind. Die getroffenen Annahmen in Bezug auf die Festlegung der

wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden in regelmäßigen Abständen überprüft und falls notwendig angepasst.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte erfordert Schätzungen hinsichtlich der zukünftigen

Umsätze, des Wachstums und der inflationsbereinigten Margen sowie des Standorts und der Sorte.

Bei Vorräten ergeben sich Schätzungen insbesondere im Zusammenhang mit Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert. Die

Schätzungen des Nettoveräußerungswerts basieren auf substanziellen Hinweisen, die zum Zeitpunkt der Schätzungen im Hinblick auf den

für die Vorräte voraussichtlich erzielbaren Betrag verfügbar sind. Diese Schätzungen berücksichtigen Preis- oder Kostenänderungen, die in

unmittelbarem Zusammenhang mit Vorgängen nach der Berichtsperiode stehen, insoweit, als diese Vorgänge Verhältnisse aufhellen, die

bereits am Ende der Berichtsperiode bestanden haben.

Der Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen liegen Annahmen zugrunde, die insbesondere auf historischen Erfahrungswerten

hinsichtlich der Einbringlichkeit beruhen.

Schließlich unterliegen die betrieblichen Aufwendungen der „als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ Schätzungen, die auf

Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen.

Sämtliche Annahmen und Schätzungen stellen auf die Verhältnisse und Beurteilungen am Abschlussstichtag ab. Dabei werden

insbesondere die konjunkturellen Entwicklungen und das wirtschaftliche Umfeld des BayWa Konzerns besonders berücksichtigt. Durch

eine andere Entwicklung dieser Rahmenbedingungen in künftigen Geschäftsperioden können sich Unterschiede zwischen den tatsächlichen

Beträgen und den Schätzwerten ergeben. In solchen Fällen werden an folgenden Abschlussstichtagen die Annahmen und, falls erforderlich,

die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden angepasst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses liegen

keine Erkenntnisse vor, die eine wesentliche Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen erfordern würden.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

64 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(A.3.) Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards

Im Geschäftsjahr 2019 erstmals verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2019 waren die folgenden durch das IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards für den

BayWa Konzern erstmals verpflichtend anzuwenden:

Standard

Anzuwenden ab

Voraussichtliche Änderungen

Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung

Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und

Joint Ventures

01.01.2019 Mit den Änderungen wird klargestellt, dass ein Unternehmen IFRS 9 einschließlich der darin enthaltenen Wertminderungsvorschriften auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen anwendet, die im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ausmachen, jedoch nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRIC 23 Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern

01.01.2019 Die Interpretation ergänzt die Vorschriften des IAS 12 zur Bilanzierung von tatsächlichen und latenten Steuern hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen durch die Finanzbehörden oder die Finanzgerichtsbarkeit.

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Entschädigung

01.01.2019 Die Änderungen sollen Anwendern von IFRS 9, die Schuldinstrumente mit vorzeitiger Rückzahlungsoption halten, bei denen eine Partei bei Kündigung eine angemessene Entschädigung erhält oder zahlt, eine Bewertung dieser Instrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ermöglichen. Vor der Änderung sind solche Instrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Keine wesentlichen Auswirkungen

IFRS 16 Leasingverhältnisse

01.01.2019 IFRS 16 ersetzt den bisherigen IAS 17 inkl. der zugehörigen Interpretationen. Für Leasingnehmer entfällt die Unterscheidung in Finanzierungs- und Operating Leasing. Stattdessen erfolgt eine Bilanzierung nach dem sog. Nutzungsrecht-Konzept. Hierbei sind in der Bilanz Vermögenswerte aus Nutzungsrechten an Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsver-pflichtungen anzusetzen. Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasing sog. geringwertiger Vermögenswerte kann davon abgesehen werden. Die Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers entspricht weitgehend den bisherigen Regelungen. Hier erfolgt weiter eine Klassifizierung des Leasingverhältnisses nach den aus IAS 17 übernommenen Kriterien. IFRS 16 enthält darüber hinaus weitere Neuregelungen, insbesondere zur Definition eines Leasingverhältnisses, zu Sale-and-Lease-Back-Transaktionen sowie zur Bilanzierung von Untermietverhältnissen.

Die Auswirkungen von IFRS 16 sind nachfolgend dargestellt.

Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

01.01.2019 Durch die Änderungen an IAS 19 wird zukünftig zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung aktualisierter versicherungsmathematischer Annahmen neu zu ermitteln sind. Der Effekt der Vermögenswertobergrenze ist bei der Berechnung des Gewinns oder Verlusts aus einer Abgeltung nicht zu berücksichtigen und wird separat im sonstigen Ergebnis erfasst.

Keine wesentlichen Auswirkungen

Verschiedene Verbesserungen an den IFRS (2015–2017)

01.01.2019 Die Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt 2015–2017 betreffen kleinere Änderungen und Anpassungen an den Standards IAS 12, IAS 23, IFRS 3 sowie IFRS 11.

Keine wesentlichen Auswirkungen

Erstmalige Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse zum 1. Januar 2019

IFRS 16 Leasingverhältnisse wurde am 13. Januar 2016 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und ist

verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Übernahme durch die Europäische Union

erfolgte im November 2017.

Die Erstanwendung von IFRS 16 erfolgte im BayWa Konzern zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode.

Auf eine Anpassung der Vorjahreswerte wurde damit verzichtet. Diese werden im vorliegenden Bericht weiter nach IAS 17 dargestellt. Zum

Zeitpunkt der Umstellung zum 1. Januar 2019 werden die kumulierten Effekte der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 als Berichtigung des

Eröffnungsbilanzwerts in den Gewinnrücklagen erfasst.

Daneben wird das Wahlrecht ausgeübt, auf eine erneute Beurteilung, ob ein bisher als Finanzierungsleasing klassifizierter Vertrag auch ein

Leasingverhältnis im Sinne von IFRS 16 darstellt oder nicht, zu verzichten. Dementsprechend gilt die Definition eines Leasingverhältnisses

gemäß IAS 17 und IFRIC 4 weiterhin für jedes Leasingverhältnis, das vor dem 1. Januar 2019 geschlossen oder verändert wurde. So werden

im BayWa Konzern in der Eröffnungsbilanz Leasingverhältnisse mit den Buchwerten der Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten, die sich aus

der Bewertung unmittelbar vor der Erstanwendung ergeben haben, bilanziert.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

65 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Mit der Erstanwendung von IFRS 16 wurde die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 wie folgt angepasst:

in Mio. Euro

31.12.2018

Anpassung durch Erstanwendung

von IFRS 16

01.01.2019

Aktiva

Sachanlagen 1.399,9 567,6 1.967,5

Latente Steueransprüche 252,6 0,0 252,6

Vorräte 1 2.909,5 36,9 2.946,4

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1.706,1 6,4 1.712,5

6.268,1 610,9 6.879,0

Passiva

Gewinnrücklagen 536,4 - 0,0 536,4

Anteil anderer Gesellschafter 302,3 0,0 302,3

Langfristige Verpflichtungen aus Leasing 164,5 546,8 711,3

Latente Steuerschulden 219,7 0,1 219,8

Kurzfristige übrige Rückstellungen 188,5 3,2 191,7

Kurzfristige Verpflichtungen aus Leasing 11,2 27,1 38,3

Übrige Verbindlichkeiten 1 369,2 33,8 403,0

1.791,8 610,9 2.402,7

1 Die unter den Vorräten und übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Leasingverhältnisse resultieren aus dem Geschäftsfeld Regenerative Energien und hier speziell aus dem Projektgeschäft.

Sie betreffen im Wesentlichen Land- und Wegepachten für im Bau befindliche Energieparks.

Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen des Sachanlage-

vermögens (567,6 Mio. Euro) und an Vorräten (36,9 Mio. Euro) sowie entsprechende Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 607,7 Mio. Euro

bilanziert. Der BayWa Konzern nimmt die Erleichterungsvorschriften in Anspruch und passt im Rahmen der Erstanwendung

Leasingverhältnisse um etwaige Rückstellungen aus belastenden Verträgen an (IFRS 16.C10b). Zum 1. Januar 2019 bestanden keine

belastenden Verträge.

Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung wurden im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 anstelle der bisher im operativen

Ergebnis erfassten Aufwendungen für Operate-Leasing-Verhältnisse die Abschreibungen der Nutzungsrechte im operativen Ergebnis und

die Zinsaufwendungen der Leasingverbindlichkeiten im Finanzergebnis ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung wurde der Tilgungsanteil

der Leasingzahlungen und der Zinsaufwand als Bestandteil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen anstelle der bisher im

operativen Cashflow ausgewiesenen Leasingzahlungen. Dies führt grundsätzlich zu einer Verbesserung des operativen Cashflows.

Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zeigen sich auch bei der Eigenkapitalquote: Diese reduzierte sich von

18,5 Prozent zum 31. Dezember 2018 um 1,4 Prozentpunkte auf 17,1 Prozent zum 1. Januar 2019.

Daneben werden Leasingverhältnisse, die innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erstanwendungszeitpunkt enden, nicht nach den

Vorschriften von IFRS 16 bilanziert, sondern – wie bisher – erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Direkte anfängliche

Kosten bleiben zum Zeitpunkt der Erstanwendung bei der Ermittlung des Nutzungsrechts unberücksichtigt. Verlängerungsoptionen gelten

als ausgeübt, es sei denn, es gibt hinreichende Gründe, dass diese nicht gezogen werden. Kündigungsoptionen gelten stets als nicht

ausgeübt, es sei denn, es gibt hinreichende Gründe für eine Ausübung der Option.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

66 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergibt sich folgende Überleitung auf den Eröffnungs-

bilanzwert der Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019:

in Mio. Euro

Operative Leasingverpflichtungen zum 31.12.2018 475,9

Kurzfristige Leasingverhältnisse - 12,7

Geringwertige Leasingverhältnisse - 2,7

Verlängerungs-/Kündigungsoptionen 232,9

Variable Leasingzahlungen - 0,1

Sonstige 104,1

Leasingverpflichtungen zum 01.01.2019 (undiskontiert) 797,4

Abzüglich Abzinsung - 189,7

Leasingverpflichtungen zum 01.01.2019 (diskontiert) 607,7

Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing IAS 17 175,7

Gesamte Leasingverbindlichkeit zum 01.01.2019 783,5

Die Leasingverbindlichkeiten werden unter Verwendung von laufzeit- und währungsspezifischen Grenzfremdkapitalzinssätzen zum 1. Januar

2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz beläuft sich auf rund 2,2 Prozent.

Für weiterführende Angaben verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt C.26. Leasingverhältnisse.

Veröffentlichte, von der EU noch nicht verabschiedete Standards

Die folgenden vom IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards wurden von der EU noch nicht verabschiedet und sind im

BayWa Konzern erst nach dem 31. Dezember 2019 anzuwenden:

Standard

Anzuwenden ab

Voraussichtliche Änderungen

Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung

IFRS 9/ IAS 39/IFRS 7

Langfristige Anteile IBOR-Reform

01.01.2020 Die Änderungen betreffen die Verminderung möglicher Auswirkungen der Reform der Interbankensätze (IBORs) wie des LIBOR auf die Finanzberichterstattung von Unternehmen. Sie zielen darauf ab, dass Sicherungsbeziehungen trotz der Ablösung der aktuellen Referenzzinsen fortbestehen können. Daneben ist anzugeben, inwieweit die Sicherungsbeziehungen eines Unternehmens von der Ablösung betroffen sind,

Keine wesentlichen Auswirkungen

Anpassungen an das Rahmenkonzept

01.01.2020 Das überarbeitete Rahmenkonzept enthält neue Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie geänderte Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Die Verweise in existierenden Standards auf das Rahmenkonzept werden aktualisiert. Das überarbeitete Rahmenkonzept ist nicht Gegenstand des Endorsement-Verfahrens.

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IAS 1 und IAS 8

01.01.2020 Das Konzept der Wesentlichkeit ist ein wichtiges Konzept bei der Erstellung von Abschlüssen nach IFRS. Die Änderungen schärfen die Definition von „wesentlich“ und stellen klar, wie Wesentlichkeit angewendet werden sollte. Daneben stellen die Änderungen sicher, dass die Definition von „wesentlich“ über alle Standards hinweg konsistent ist.

Keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs

01.01.2020 Die Änderungen an IFRS 3 konkretisieren die Definition eines „Geschäftsbetriebs“ und helfen Unternehmen bei der Beurteilung, ob eine Transaktion im Ansatz einer Gruppe von Vermögenswerten oder im Erwerb eines Geschäftsbetriebs resultiert.

Keine wesentlichen Auswirkungen

Keine Relevanz für den BayWa Konzern haben die am 3. November 2017 mit Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2021 in europäisches Recht

übernommenen Änderungen an IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4 vom 12. September 2016 sowie der vom IASB am

18. Mai 2017 veröffentlichte IFRS 17 Versicherungsverträge.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

67 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(B.) Angaben zur Konsolidierung

(B.1.) Konsolidierungskreis – Vollkonsolidierte Unternehmen nach IFRS 10

In den Konzernabschluss der BayWa AG sind nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung neben der BayWa AG alle in- und ausländischen

Unternehmen einbezogen, bei denen die BayWa AG unmittelbar oder mittelbar Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausüben kann und bei

denen es sich nicht um Tochterunternehmen von insgesamt untergeordneter Bedeutung handelt. Beherrschung liegt dann vor, wenn die

BayWa AG Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten besitzt, Risikobelastungen durch bzw. Anrechte auf schwankende

Renditen bestehen und aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der variablen Rückflüsse beeinflusst werden können. Die Beherrschungs-

möglichkeit gründet regelmäßig auf einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit.

Sämtliche in den Konzernabschluss der BayWa AG zum 31. Dezember 2019 im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen verbundenen

Unternehmen finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes, die diesem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Im Geschäftsjahr 2019 haben sich die folgenden Änderungen beim Konsolidierungskreis ergeben.

Verbundene Unternehmen, die bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht

in den Konzernabschluss einbezogen wurden

Anteil am Kapital in Prozent

Anteil am Kapital in Prozent

Vorjahr

Bemerkung

Al Dahra BayWa Agriculture LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 49,0 49,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

BayWa r.e. Projects España S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

BayWa r.e. Solar Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

BayWa r.e. Wind 20+ GmbH, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Botsay Energie SARL, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Jung HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Jung Renewable Energy Facility Pty Lty, Richmond, Australien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Ketziner Beteiligungsgesellschaft mbH, Niederer Fläming 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Kita-Ibaragi City PV Plant G.K., Tokio, Japan 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Kobe Yamada PV Plant G.K., Tokio, Japan 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Matahari 1 Holdings Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Nuevos Parques Eólicos La Muela A.I.E., Saragossa, Spanien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Plesidy Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

RE Gebeng Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Solare Italia S.r.l., Mailand, Italien 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Tout Vent Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Val de Moine Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Varennes Solaire 2 SAS, Paris, Frankreich 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Windpark Bedesbach GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Windpark Bruchwald GmbH & Co. KG, Lebach 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Windpark Immenberg GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Windpark Immenberg 2 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Zonnedak F1 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Zonnedak O1 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Zonnepark Albrandswaard B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

Zonnepark Venekoten B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.01.2019

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Konzernabschluss – Konzernanhang

68 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Erworbene Unternehmen, die aufgrund von Beherrschungserlangung erstmals

in den Konzernabschluss einbezogen werden 1

Anteil am Kapital

in Prozent

Bemerkung

A.A.T. – Agrarservice, Transport und Handel – GmbH, Wittenburg 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.07.2019

Blueberry Central SAS, Paris, Frankreich 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 22.10.2019

Blueberry SAS, Paris, Frankreich 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 22.10.2019

BayWa r.e. Solar Systems Inc., Edmonton, Kanada 100,0 Erstkonsolidierung zum 26.07.2019

BayWa r.e. UK (Developments) Limited, London, Großbritannien 100,0 Erstkonsolidierung zum 20.05.2019

BayWa r.e. UK (Renewables Services) Limited, London, Großbritannien 100,0 Erstkonsolidierung zum 20.05.2019

brandpower P1 GmbH, Salzburg, Österreich 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 29.04.2019

brandpower S1 GmbH, Salzburg, Österreich 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 29.04.2019

brandpower S2 GmbH, Salzburg, Österreich 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 29.04.2019

Citygreen Gartengestaltungs GmbH, Wien, Österreich 100,0 Erstkonsolidierung zum 01.04.2019

Crookedstane Windfarm Limited, Greenock, Großbritannien 100,0 Erstkonsolidierung zum 20.05.2019

Druim Leathann Windfarm Limited, Greenock, Großbritannien 100,0 Erstkonsolidierung zum 20.05.2019

Gilston Hill Windfarm Limited, Greenock, Großbritannien 100,0 Erstkonsolidierung zum 20.05.2019

Inverclyde Renewables LLP, Greenock, Großbritannien 100,0 Erstkonsolidierung zum 20.05.2019

Inverclyde Windfarm Ltd., Greenock, Großbritannien 100,0 Erstkonsolidierung zum 20.05.2019

Maestro Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 13.09.2019

Nlei Ltd, Greenock, Großbritannien 100,0 Erstkonsolidierung zum 20.05.2019

PowerHub Inc., Toronto, Kanada 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.08.2019

Royal Ingredients Group B.V., Alkmaar, Niederlande 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.01.2019

Royal Ingredients Group Holding USA Inc., Chicago, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.01.2019

Royal Ingredients Group India Private Limited, Navi Mumbai, Indien 99,9 Erstkonsolidierung zum 08.01.2019

Royal Ingredients Group International B.V., Alkmaar, Niederlande 60,0 Erstkonsolidierung zum 08.01.2019

Royal Ingredients Group USA Inc., Chicago, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 08.01.2019

Royal Ingredients Nigeria Ltd, Lagos, Nigeria 80,0 Erstkonsolidierung zum 08.01.2019

Whitelaw Brae Windfarm Ltd, Greenock, Großbritannien 100,0 Erstkonsolidierung zum 20.05.2019

Windpark Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Windpark Krummensee KG, Düsseldorf 2

54,8

Erstkonsolidierung zum 27.05.2019

Zonnepark PV1 B.V., Heerenveen, Niederlande 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 02.01.2019

Zonnepark PV5 B.V., Heerenveen, Niederlande 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 25.03.2019

Zonnepark PV7 B.V., Heerenveen, Niederlande 2 100,0 Erstkonsolidierung zum 25.03.2019

1 Bei den dargestellten Unternehmen bestand jeweils kein Anteilsbesitz im Vorjahr.

2 Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um erworbene Projektgesellschaften, für die keine Kaufpreisallokation vorgenommen wurde.

Gegründete Unternehmen, die erstmals in den Konzernabschluss einbezogen werden 1

Anteil am Kapital

in Prozent

Bemerkung

Amadeus Wind Holdings, LLC Wilmington, USA 100,0 Erstkonsolidierung zum 25.11.2019

Wimmera Plains Energy Facility Holdco Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0 Erstkonsolidierung zum 12.06.2019

Wimmera Plains Energy Facility Pty Ltd, Richmond 100,0 Erstkonsolidierung zum 12.06.2019

Windpark Westerengel-Kirchengel GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 Erstkonsolidierung zum 28.02.2019

1 Bei den dargestellten Unternehmen bestand jeweils kein Anteilsbesitz im Vorjahr.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

69 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Verbundene Unternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden

Anteil am Kapital in Prozent

Anteil am Kapital in Prozent

Vorjahr

Bemerkung

BayWa r.e. Windpark Gravina GmbH, Gräfelfing 100,0 100,0 In Liquidation

Biomethananlage Welbeck GmbH i. L., Gräfelfing 100,0 100,0 In Liquidation

Frutesa Chile Limitada, Santiago de Chile, Chile – 100,0

r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Vierundzwanzigste Biogas KG i. L., Regensburg

100,0

100,0

In Liquidation

Windpark Melfi GmbH, Gräfelfing 100,0 100,0 In Liquidation

Unternehmen, die aufgrund von Verschmelzungen nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden 1

Anteil am Kapital

in Prozent Vorjahr

Bemerkung

AWS Entsorgung GmbH Abfall und Wertstoff Service, Luckau

100,0

Verschmelzung auf Schradenbiogas GmbH & Co. KG, Gröden, zum 02.09.2019

BGA Bio Getreide Austria GmbH, Wien, Österreich

100,0

Verschmelzung auf RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, zum 01.01.2019

OneShore Energy GmbH, Berlin

100,0

Verschmelzung auf BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München, zum 01.01.2019

Solarpark Vine Farm GmbH, Gräfelfing

100,0

Verschmelzung auf BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München, zum 01.01.2019

Status Produce Limited, Auckland, Neuseeland

100,0

Verschmelzung auf T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland, zum 01.09.2019

Turners and Growers Horticulture Limited, Auckland, Neuseeland

100,0

Verschmelzung auf T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland, zum 01.05.2019

1 Bei den dargestellten Unternehmen besteht aufgrund der Verschmelzung jeweils kein Anteilsbesitz zum Ende des Geschäftsjahres 2019.

Unternehmen, die aufgrund von Beherrschungsverlust nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen werden

Anteil am Kapital in Prozent

Anteil am Kapital in Prozent

Vorjahr

Bemerkung

BayWa Fruit B.V., Maasdijk, Niederlande – 100,0 Liquidation zum 11.11.2019

BayWa r.e. Windpark San Lupo GmbH, Gräfelfing – 100,0 Verkauf zum 18.12.2019

BMH Biomethan GmbH, München – 100,0 Verkauf zum 20.02.2019

Breathe Energia in Movimento S.r.l., Rovereto, Italien 2,0 50,0 Verkauf zum 08.03.2019

Energia Rinnovabile Pugliese S.r.l., Mailand, Italien – 100,0 Liquidation zum 27.09.2019

Eolica San Lupo S.r.l., Trento, Italien – 100,0 Verkauf zum 18.12.2019

Les Landes Energies SARL, Paris, Frankreich – 100,0 Verkauf zum 30.09.2019

Lyngsåsa Kraft AB, Malmö, Schweden – 100,0 Verkauf zum 20.08.2019

r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Dreiundzwanzigste Biogas KG, Regensburg – 100,0 Verkauf zum 12.09.2019

SPM Solarpark Möhlau GmbH & Co. KG, Gräfelfing – 100,0 Verkauf zum 13.12.2019

TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart

100,0

Verkauf zum 31.12.2019

Timboon West HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien – 100,0 Verkauf zum 01.04.2019

Timboon West Wind Farm Pty Ltd, Richmond, Australien – 100,0 Verkauf zum 01.04.2019

Tralorg Wind Farm Limited, London, Großbritannien – 100,0 Verkauf zum 28.11.2019

Windpark Fürstkogel GmbH, Kilb, Österreich – 100,0 Verkauf zum 20.12.2019

Windpark Straelen GmbH & Co. KG, Gräfelfing – 100,0 Verkauf zum 18.12.2019

Yawong HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien – 100,0 Verkauf zum 01.04.2019

Yawong Wind Farm Pty Ltd, Richmond, Australien – 100,0 Verkauf zum 01.04.2019

Zonnepark Drenthe B.V., Heerenveen, Niederlande – 100,0 Verkauf zum 23.12.2019

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Konzernabschluss – Konzernanhang

70 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Bei den nachfolgend dargestellten Gesellschaften besteht – trotz fehlender mittelbarer oder unmittelbarer Stimmrechtsmehrheit

entsprechend der Kapitalanteile – Beherrschungsmöglichkeit aufgrund vertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen. Daher werden auch

diese Unternehmen nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der BayWa AG einbezogen.

Anteil am Kapital in Prozent

Anteil am Kapital in Prozent

Vorjahr

Bemerkung

Al Dahra BayWa Agriculture LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 49,0 49,0 Stimmrechtsmehrheit

Delica North America, Inc., Torrance, USA

50,0

50,0

Mit 60 Prozent Mehrheit der Stimm-rechte und Anrechte auf die Renditen

RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich 50,0 50,0 Stimmrechtsmehrheit

SBU Power Sdn. Bhd., Petaling Jaya, Malaysia 25,0 25,0 100 Prozent Stimmrechte

T&G Vizzarri Farms Pty Ltd, Tullamarine, Australien

50,0

50,0

Operative Geschäftsführung sowie mehrheitliche Vertretung im

Geschäftsführungsorgan

Worldwide Fruit Limited, Spalding, Großbritannien

50,0

50,0

Operative Geschäftsführung und Beherrschung über Organbesetzung

Zugänge durch Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2019

Zugang: Royal Ingredients Group International B.V., Alkmaar, Niederlande

Die BayWa AG hat über die BayWa Agri Supply & Trade B.V., Rotterdam, Niederlande, im Rahmen eines Share-Deals 60 Prozent der Anteile

an der Royal Ingredients Group International B.V., Alkmaar, Niederlande, erworben. Durch die Akquisition des niederländischen

Spezialitätenhändlers erweitert das Geschäftsfeld BAST seine internationalen Handelsaktivitäten mit Zutaten für die Lebensmittelindustrie.

Der beherrschende Einfluss der BayWa Agri Supply & Trade B.V. besteht seit dem 8. Januar 2019. Die erstmalige Einbeziehung in den

Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Der Kaufpreis beläuft sich auf 11,3 Mio. Euro.

Gemäß der Kaufpreisallokation ergibt sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3,4 Mio. Euro. Die Transaktionskosten, die im

Zusammenhang mit dem Erwerb angefallen sind, belaufen sich auf 1,0 Mio. Euro.

Zugang: BayWa r.e. UK (Developments) Limited, London, Großbritannien

Die BayWa AG hat über die BayWa r.e. renewable energy GmbH, München, im Rahmen eines Share-Deals 100 Prozent der Anteile an der

Forsa Energy (UK) Limited, London, Großbritannien, erworben, die nun unter dem Namen BayWa r.e. UK (Developments) Limited, London,

Großbritannien, firmiert. Diese ist wiederum die oberste Gesellschaft einer Unternehmensgruppe, die sich aus insgesamt neun

Gesellschaften zusammensetzt. Die Akquisition ist Teil der Ausweitung des Windgeschäfts im Geschäftsfeld Regenerative Energien in

Großbritannien. Der beherrschende Einfluss der BayWa r.e. renewable energy GmbH besteht seit dem 20. Mai 2019. Die erstmalige

Einbeziehung in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte zu diesem Datum. Die Anschaffungskosten inkl. einer

bedingten Kaufpreiskomponente belaufen sich auf 41,3 Mio. Euro. Gemäß der – aufgrund der Komplexität der Akquisition nur – vorläufigen

Kaufpreisallokation resultiert aus der Transaktion ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 9,1 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit dem

Erwerb fielen Transaktionskosten von 0,5 Mio. Euro an.

Zugang: PowerHub Inc., Toronto, Kanada

Die BayWa AG hat über die BayWa r.e. renewable energy GmbH, München, im Rahmen eines Share-Deals 100 Prozent der Anteile an der

PowerHub Inc., Toronto, Kanada, erworben. Die Übernahme erweitert das Leistungsspektrum der BayWa r.e. beim Einsatz digitaler Technik

im Bereich der Betriebsführung von Anlagen im Bereich der regenerativen Energien und stärkt das weltweite Dienstleistungsgeschäft. Der

beherrschende Einfluss der BayWa r.e. renewable energy GmbH besteht seit dem 8. August 2019. Die erstmalige Einbeziehung in den

Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte zu diesem Datum. Die Anschaffungskosten inkl. einer bedingten Kaufpreis-

komponente belaufen sich auf 4,9 Mio. Euro. Gemäß der Kaufpreisallokation resultiert aus der Transaktion ein Geschäfts- oder Firmenwert

in Höhe von 8,9 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit dem Erwerb fielen Transaktionskosten von 0,1 Mio. Euro an.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

71 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Weitere Zugänge von untergeordneter Bedeutung

Daneben sind im Geschäftsjahr insbesondere die nachfolgend dargestellten Zugänge zum Konsolidierungskreis zu verzeichnen, die einzeln

und zusammen betrachtet keinen wesentlichen Einfluss für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa Konzerns

haben:

▪ BayWa r.e. Solar Systems Inc., Edmonton, Kanada

Die BayWa AG hat über die BayWa r.e. renewable energy GmbH, München, im Zuge der Expansion am nordamerikanischen Markt mit

Wirkung vom 26. Juli 2019 100 Prozent der Anteile an dem kanadischen Solaranbieter und Dienstleister National Solar Distributors Inc.,

Edmonton, Kanada, erworben. Nach dem Erwerb wurde die Gesellschaft in BayWa r.e. Solar Systems Inc., Edmonton, Kanada,

umfirmiert und wird seit dem 1. August 2019 in den Konzernabschluss im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen.

▪ Citygreen Gartengestaltungs GmbH, Wien, Österreich

Die BayWa AG hat über die RWA Invest GmbH, Wien, Österreich, ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der RWA AG, mit Wirkung

vom 1. April 2019 100 Prozent der Anteile an Citygreen Gartengestaltungs GmbH, Wien, Österreich, erworben. Mit der Akquisition der

Gesellschaft, die an drei Standorten in Österreich im Bereich der Außen- und Innenraumbegrünung sowie im Grünraumservice aktiv ist,

wird eine weitere Diversifizierung des bestehenden Dienstleistungsportfolios verfolgt.

Zusammengefasst stellen sich sämtliche im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Zugänge der Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmen-

werte) und Schulden aus Unternehmenserwerben bewertet zu beizulegenden Zeitwerten, gegliedert nach Hauptgruppen, wie folgt dar:

in Mio. Euro

Royal Ingredients Group Inter-national B.V.

BayWa r.e. UK (Developments)

Limited 1

PowerHub Inc.

Sonstige Zugänge

Summe der

Zugänge 2019

Aktiva

Immaterielle Vermögenswerte 8,3 – 2,6 2,6 13,5

Sachanlagen 0,1 – 0,2 2,2 2,5

Finanzanlagen 0,0 0,2 – – 0,2

Vorräte 22,1 46,2 – 11,4 79,7

Finanzielle Vermögenswerte – – – 1,5 1,5

Forderungen und sonstige Vermögenswerte 25,6 15,4 0,7 3,9 45,6

davon Forderungen (brutto) 16,8 15,4 0,7 3,9 45,6

davon als einbringlich betrachtete Forderungen 16,4 15,4 0,7 3,9 45,6

Latente Steueransprüche – – 1,5 0,6 2,1

Flüssige Mittel 0,6 – – 2,1 2,7

Passiva

Langfristige Verbindlichkeiten – – 5,1 3,2 8,3

Kurzfristige Finanzschulden 13,3 – 1,2 0,2 14,7

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen

17,2

22,4

1,2

6,8

47,6

Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten 1,7 – – 0,1 1,8

Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten 9,2 – 0,7 0,8 10,6

Latente Steuerschulden 2,0 7,1 0,7 1,4 11,2

Erworbenes Nettovermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung

13,2

32,3

- 3,9

n/a

41,6

Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens 7,9 32,3 - 3,9 n/a 36,3

Anteil Minderheitsgesellschafter 5,3 – – n/a 5,3

1 Diese Kaufpreisallokation liegt zum 31. Dezember 2019 lediglich vorläufig vor.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

72 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die Überleitung zum Geschäfts- oder Firmenwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung lautet wie folgt:

in Mio. Euro

Royal Ingredients Group Inter-national B.V.

BayWa r.e. UK (Developments)

Limited

PowerHub Inc.

Sonstige Zugänge

Summe der

Zugänge 2019

Übertragene Gegenleistung für den Erwerb der Anteile 11,3 41,3 4,9 n/a 57,7

Nicht beherrschende Anteile an den erworbenen Unternehmen

5,3

n/a

5,3

Erworbenes Nettovermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung

7,9

32,3

- 3,9

n/a

36,3

Geschäfts- oder Firmenwert 3,4 9,1 8,9 n/a 21,4

Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte beinhalten nicht separierbare immaterielle Vermögenswerte wie Fachwissen der Mitarbeiter

und erwartete Synergieeffekte. Bei den sonstigen Zugängen resultierten keine wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte.

Umsatz- und Ergebnisbeitrag der im Berichtszeitraum erstmals konsolidierten Gesellschaften

in Mio. Euro

Royal Ingredients Group Inter-national B.V.

BayWa r.e. UK (Developments)

Limited

PowerHub Inc.

Sonstige Zugänge

Summe der

Zugänge 2019

Umsatzerlöse ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 141,5 0,1 0,5 n/a 142,0

Gewinn/Verlust ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 2,9 - 0,4 - 0,7 n/a 1,8

Pro-forma-Umsatzerlöse für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2019

141,5

0,1

1,1

n/a

142,7

Pro-forma-Gewinn/-Verlust für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2019

2,9

- 2,4

- 1,0

n/a

- 0,5

Die unter den sonstigen Zugängen erfassten Akquisitionen hätten nur unwesentliche Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge erzielt, auch wenn

sie bereits am 1. Januar 2019 konsolidiert worden wären.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

73 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Ergänzende Angaben zu den Unternehmenserwerben des Vorjahres

GroenLeven-Unternehmensgruppe

Die Kaufpreisallokation der bereits im April 2018 erworbenen GroenLeven-Unternehmensgruppe war im Konzernabschluss 2018 aufgrund

der Größe der Transaktion und der Komplexität der erworbenen Unternehmensgruppe als vorläufig enthalten. Diese wurde innerhalb des

einjährigen Bewertungszeitraum an den finalen Stand des Bewertungsverfahrens angepasst. Die Auswirkungen der geänderten

Kaufpreisallokation und auf die Konzernbilanz stellen sich wie folgt dar:

in Mio. Euro

Vorläufige Zeit-werte bei Erst-konsolidierung

Anpassungen

Zeitwerte bei Erst-

konsolidierung

Aktiva

Immaterielle Vermögenswerte 22,9 - 4,9 18,0

Sachanlagen 0,3 0,1 0,4

Vorräte 126,4 - 23,6 102,8

Forderungen und sonstige Vermögenswerte 12,2 - 0,2 12,0

Latente Steueransprüche 0,0 0,0 0,0

Flüssige Mittel 9,5 0,3 9,8

171,3 - 28,3 143,0

Passiva

Langfristige übrige Rückstellungen 1,3 - 0,3 1,0

Langfristige Finanzschulden 45,0 0,0 45,0

Langfristige übrige Verbindlichkeiten 0,3 0,0 0,3

Kurzfristige übrige Rückstellungen 0,1 0,0 0,1

Kurzfristige Finanzschulden 1,3 0,0 1,3

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen 4,3 0,0 4,3

Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten 2,3 0,0 2,3

Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten 17,5 0,4 17,9

Latente Steuerschulden 24,3 - 4,8 19,5

96,4 - 4,7 91,7

Erworbenes Nettovermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 74,9 - 23,6 51,3

Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens 52,4 35,9

Anteil Minderheitsgesellschafter 22,5 15,4

Die Überleitung zum Geschäfts- oder Firmenwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung – getrennt nach vorläufiger und finaler

Kaufpreisallokation – lautet wie folgt:

in Mio. Euro

Vorläufige Zeit-werte bei Erst-konsolidierung

Anpassungen

Zeitwerte bei Erst-

konsolidierung

Übertragene Gegenleistung für den Erwerb der Anteile 153,8 - 1,6 152,2

Erworbenes Nettovermögen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 74,9 - 23,6 51,3

Geschäfts-oder Firmenwert 78,9 22,0 100,9

Anteil der Gesellschafter des Mutterunternehmens 55,7 70,6

Anteil Minderheitsgesellschafter 23,2 30,3

Der Geschäfts- oder Firmenwert, der im Abschluss zum 31. Dezember 2018 noch unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit bilanziert wurde,

wurde von 55,7 Mio. Euro auf 100,9 Mio. Euro angepasst. Der auf die nicht beherrschenden Anteile entfallende Teil des Geschäfts- oder

Firmenwerts wurde entsprechend in den Anteilen der Minderheitsgesellschafter berücksichtigt.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

74 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Abgänge aus dem Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2019

BMH Biomethan GmbH, München

Am 20. Februar 2019 hat die BayWa r.e. GmbH, München, 100 Prozent ihrer Anteile an der BMH Biomethan GmbH, München, veräußert. Die

sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss stellen sich wie folgt dar:

Aufgrund Beherrschungsverlusts abgegangene Vermögenswerte und Schulden

in Mio. Euro

Aktiva

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 0,0

Finanzanlagen 0,0

Übrige langfristige Vermögenswerte 0,0

Vorräte 4,5

Forderungen und sonstige Vermögenswerte 19,2

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3,6

27,3

Passiva

Langfristige Rückstellungen 0,0

Langfristige Finanzschulden 0,0

Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0,0

Kurzfristige Rückstellungen 8,0

Kurzfristige Finanzschulden 0,0

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 23,4

31,3

Nettovermögen zum Verkaufszeitpunkt - 4,0

Veräußerungsergebnis aus dem Abgang der BMH Biomethan GmbH, München

in Mio. Euro

Erhaltene Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten für die veräußerten Anteile 3,2

Abzüglich aufgegebenes Nettovermögen zum Verkaufszeitpunkt 4,0

Veräußerungsergebnis 7,2

Das Abgangsergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Beteiligungsergebnis dargestellt.

Nettozahlungsmittelabfluss aus der Veräußerung der BMH Biomethan GmbH, München

in Mio. Euro

Durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichener Kaufpreis 3,2

Abzüglich mit dem Verkauf abgegebene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 3,6

- 0,4

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Konzernabschluss – Konzernanhang

75 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 hat die BayWa AG 100 Prozent ihrer Anteile an der TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, veräußert. Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss stellen

sich wie folgt dar:

Aufgrund Beherrschungsverlusts abgegangene Vermögenswerte und Schulden

in Mio. Euro

Aktiva

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 12,9

Finanzanlagen 0,3

Übrige langfristige Vermögenswerte 1,0

Vorräte 7,4

Forderungen und sonstige Vermögenswerte 26,0

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2,5

50,1

Passiva

Langfristige Rückstellungen 0,5

Langfristige Finanzschulden 3,8

Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0,3

Kurzfristige Rückstellungen 0,5

Kurzfristige Finanzschulden 0,5

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 39,8

45,4

Nettovermögen zum Verkaufszeitpunkt 4,7

Veräußerungsergebnis aus dem Abgang der TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart

in Mio. Euro

Erhaltene Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten für die veräußerten Anteile 70,2

Abzüglich aufgegebenes Nettovermögen zum Verkaufszeitpunkt - 4,7

Veräußerungsergebnis 65,5

Das Abgangsergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Beteiligungsergebnis dargestellt.

Nettozahlungsmittelzufluss aus der Veräußerung der TESSOL Kraftstoffe, Mineralöle und Tankanlagen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart

in Mio. Euro

Durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichener Kaufpreis 70,2

Abzüglich mit dem Verkauf abgegebene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 2,5

67,7

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Konzernabschluss – Konzernanhang

76 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Weitere Abgänge aus dem Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2019

Im Bereich der regenerativen Energien wurden folgende Gesellschaften im Geschäftsjahr 2019 veräußert:

Veräußerte Gesellschaft

Muttergesellschaft

Veräußerter Anteil am Kapital in

Prozent

Abgangsdatum

BayWa r.e. Windpark San Lupo GmbH, Gräfelfing BayWa r.e. Asset Holding GmbH, Gräfelfing 100,0 18.12.2019

Breathe Energia in Movimento S.r.l., Rovereto, Italien Windpark Melfi GmbH, Gräfelfing 50,0 08.03.2019

Eolica San Lupo S.r.l., Trento, Italien BayWa r.e. Windpark San Lupo GmbH, Gräfelfing 100,0 18.12.2019

Heuberg S.L.U., Barcelona, Spanien 1 BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München 100,0 18.12.2019

Les Landes Energies SARL, Paris, Frankreich BayWa r.e. France SAS, Paris, Frankreich 100,0 30.09.2019

Lyngsåsa Kraft AB, Malmö, Schweden BayWa r.e. Nordic AB, Malmö, Schweden 100,0 20.08.2019

r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Dreiundzwanzigste Biogas KG, Regensburg

BayWa r.e. Bioenergy GmbH, Regensburg

100,0

12.09.2019

Solarpark Cetus GmbH & Co. KG, Gräfelfing 1 BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München 100,0 13.12.2019

SPM Solarpark Möhlau GmbH & Co. KG, Gräfelfing BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München 100,0 13.12.2019

SPV Solarpark 101. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 1 BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München 100,0 13.12.2019

Sunshine South GmbH & Co. KG, Gräfelfing 1 Solarpark Cetus GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0 13.12.2019

Timboon West HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien BayWa r.e. Wind Pte. Ltd., Singapore, Republik Singapur 100,0 01.04.2019

Timboon West Wind Farm Pty Ltd, Richmond, Australien Timboon West HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0 01.04.2019

Tralorg Wind Farm Limited, London, Großbritannien BayWa r.e. UK Limited, London, Großbritannien 100,0 28.11.2019

Yawong HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien BayWa r.e. Wind Pte. Ltd., Singapore, Republik Singapur 100,0 01.04.2019

Yawong Wind Farm Pty Ltd, Richmond, Australien Yawong HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0 01.04.2019

Windpark Fürstkogel GmbH, Kilb, Österreich ECOWIND Handels- & Wartungs-GmbH, Kilb, Österreich 100,0 20.12.2019

Zonnepark Drenthe B.V., Heerenveen, Niederlande Zonneparken Nederland B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0 23.12.2019

1 Diese Gesellschaften gingen im Geschäftsjahr 2019 dem Konsolidierungskreis zu und wurden auch im Geschäftsjahr 2019 veräußert. Daher sind diese nicht in den in Abschnitt B.1. dargestellten

Veränderungen des Konsolidierungskreises aufgeführt.

Die sich aus diesen Veräußerungen aufgrund der Beherrschungsverluste ergebenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss stellen sich

wie folgt dar:

Aufgrund Beherrschungsverlusts abgegangene Vermögenswerte und Schulden

in Mio. Euro

Aktiva

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 0,3

Finanzanlagen 0,7

Übrige langfristige Vermögenswerte 0,5

Vorräte 319,0

Forderungen und sonstige Vermögenswerte 30,4

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16,0

366,8

Passiva

Langfristige Rückstellungen 1,5

Langfristige Finanzschulden 204,7

Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige langfristige Verbindlichkeiten 6,3

Kurzfristige Rückstellungen 5,6

Kurzfristige Finanzschulden 76,2

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 60,4

354,8

Nettovermögen zum Verkaufszeitpunkt 12,0

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Konzernabschluss – Konzernanhang

77 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Veräußerungsergebnis aus dem Abgang der genannten Gesellschaften aus dem Bereich der regenerativen Energien

in Mio. Euro

Erhaltene Gegenleistung in Form von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten für die veräußerten Anteile 89,1

Abzüglich aufgegebenes Nettovermögen zum Verkaufszeitpunkt - 12,0

Veräußerungsergebnis 77,1

Die Veräußerungen werden bei Projektgesellschaften aus dem Geschäftsfeld Regenerative Energien in der Gewinn- und Verlustrechnung in

den Umsatzerlösen und in der Bestandsveränderung sowie in Bezug auf steuerliche Komponenten im Steuerergebnis dargestellt, da deren

Veräußerung nach Fertigstellung der entsprechenden Anlage wesentlicher Bestandteil der operativen Geschäftstätigkeit ist.

Nettozahlungsmittelzufluss aus der Veräußerung der genannten Gesellschaften

aus dem Bereich der regenerativen Energien

in Mio. Euro

Durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichener Kaufpreis 89,1

Abzüglich mit dem Verkauf abgegebene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 16,0

73,1

Wesentliche nicht beherrschende Anteile

In den Konzernabschluss der BayWa AG werden auch Gesellschaften einbezogen, an denen die BayWa AG mittelbar und unmittelbar über

weniger als 100 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile verfügt.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen für Konzerngesellschaften, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen,

stellen sich wie folgt dar:

in Mio. Euro

T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland

RWA AG, Wien, Österreich

31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018

Kapitalanteils- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile (in %) 26,01 26,01 50,0 50,00

Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Jahresergebnis - 0,5 - 0,6 9,2 3,9

Kumulierte nicht beherrschende Anteile 26,9 27,0 166,7 160,8

An nicht beherrschenden Anteil ausgeschüttete Dividende – 2,3 3,3 2,1

Finanzinformationen (vor Konsolidierung)

Kurzfristige Vermögenswerte 56,4 5,4 421,1 442,0

Langfristige Vermögenswerte 197,1 189,4 260,4 244,2

Kurzfristige Verbindlichkeiten 56,0 0,1 291,7 306,3

Langfristige Verbindlichkeiten 94,3 91,0 56,4 58,3

Umsatzerlöse 0,0 - 0,0 1.051,7 1.047,5

Jahresüberschuss - 2,1 - 2,3 18,4 7,9

Sonstiges Ergebnis 1,5 - 0,3 0,0 23,1

Gesamtergebnis - 0,5 - 2,6 18,4 31,0

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Konzernabschluss – Konzernanhang

78 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

in Mio. Euro

"UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT

m.b.H., Klagenfurt, Österreich

BayWa Vorarlberg HandelsGmbH,

Lauterach, Österreich

31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018

Kapitalanteils- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile (in %) 48,94 48,94 49,00 49,00

Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Jahresergebnis 2,9 3,3 0,7 0,7

Kumulierte nicht beherrschende Anteile 35,5 35,1 6,1 6,3

An nicht beherrschenden Anteil ausgeschüttete Dividende 2,0 2,2 1,5 1,5

Finanzinformationen (vor Konsolidierung)

Kurzfristige Vermögenswerte 110,1 114,1 16,5 15,6

Langfristige Vermögenswerte 115,2 86,8 25,6 18,7

Kurzfristige Verbindlichkeiten 107,7 108,2 12,3 10,0

Langfristige Verbindlichkeiten 45,0 20,9 17,4 11,5

Umsatzerlöse 534,1 524,1 77,3 77,0

Jahresüberschuss 6,0 6,8 1,4 1,5

Sonstiges Ergebnis - 1,0 - 0,2 0,0 0,1

Gesamtergebnis 4,9 6,6 1,4 1,6

in Mio. Euro

TFC Holland B.V., Maasdijk, Niederlande

BayWa r.e. Solar B.V., Heerenveen, Niederlande

31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018

Kapitalanteils- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile (in %) 26,58 26,58 30,00 30,00

Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Jahresergebnis 1,4 1,7 - 4,8 - 0,9

Kumulierte nicht beherrschende Anteile 3,4 3,6 21,6 1,7

An nicht beherrschenden Anteil ausgeschüttete Dividende 1,6 1,4 0,0 –

Finanzinformationen (vor Konsolidierung)

Kurzfristige Vermögenswerte 18,8 19,0 41,4 29,5

Langfristige Vermögenswerte 11,9 5,3 195,5 144,6

Kurzfristige Verbindlichkeiten 12,9 10,8 30,0 213,6

Langfristige Verbindlichkeiten 5,1 – 134,9 - 45,4

Umsatzerlöse 75,5 77,1 – –

Jahresüberschuss 5,1 6,3 - 16,1 - 2,8

Sonstiges Ergebnis – – – –

Gesamtergebnis 5,1 6,3 - 16,1 - 2,8

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Konzernabschluss – Konzernanhang

79 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2019 die Gesellschaft Royal Ingredients Group International B.V., Alkmaar, Niederlande, erworben,

an der ein wesentlicher nicht beherrschender Anteil besteht:

in Mio. Euro

Royal Ingredients Group International B.V., Alkmaar, Niederlande

31.12.2019 31.12.2018

Kapitalanteils- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile (in %) 40,00 –

Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Jahresergebnis - 0,1 –

Kumulierte nicht beherrschende Anteile 2,1 –

An nicht beherrschenden Anteil ausgeschüttete Dividende 0,6 –

Finanzinformationen (vor Konsolidierung)

Kurzfristige Vermögenswerte 0,2 –

Langfristige Vermögenswerte 14,1 –

Kurzfristige Verbindlichkeiten 5,9 –

Langfristige Verbindlichkeiten 5,9 –

Umsatzerlöse 0,0 –

Jahresüberschuss - 0,4 –

Sonstiges Ergebnis – –

Gesamtergebnis - 0,4 –

Unternehmen von untergeordneter Bedeutung

Aufgrund ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung werden 104 (Vorjahr: 96) inländische und 186 (Vorjahr: 136) ausländische

verbundene Unternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Der Ansatz in der Konzernbilanz für diese Unternehmen erfolgt

gemäß den Vorgaben von IFRS 9. Die kumulierten Jahresergebnisse und das kumulierte Eigenkapital (unkonsolidierte HB I-Werte auf Basis

des lokalen Abschlusses) dieser Unternehmen stellen sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:

Nicht einbezogene verbundene Unternehmen

in Mio. Euro

Anteil zur Gesamtheit aller vollkonsolidierten Unternehmen

in Prozent

Jahresüberschuss - 1,4 0,8

Eigenkapital 28,4 0,8

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Konzernabschluss – Konzernanhang

80 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(B.2.) Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS 11 in Verbindung mit IAS 28

Nach der Equity-Methode werden 10 (Vorjahr: 11) Gemeinschaftsunternehmen bilanziert, bei denen der BayWa Konzern zusammen mit

einem oder mehreren konzernfremden Dritten aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung die gemeinschaftliche Beherrschung ausübt.

Diese finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes diesem Anhang als Anlage beigefügt. Die Anteile dieser Unternehmen sind

mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des sich seit Anteilserwerb ändernden Reinvermögens der Beteiligungsgesellschaften

angesetzt.

Im Geschäftsjahr 2019 haben sich die folgenden Änderungen bei den Gemeinschaftsunternehmen ergeben.

Anteil am Kapital in Prozent

Anteil am Kapital in Prozent Vorjahr

Bemerkung

Segment Energie

Süddeutsche Geothermie-Projekte Verwaltungsgesellschaft mbH i. L., Gräfelfing 50,0 50,0 In Liquidation

Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:

in Mio. Euro

Hafen Vierow - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brünzow

VIELA Export GmbH, Vierow

31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018

Beteiligungsquote (in %) 50,00 50,00 50,00 50,00

Stimmrechtsquote (in %) 50,00 50,00 50,00 50,00

Erhaltene Dividende vom Gemeinschaftsunternehmen – – – –

Kurzfristige Vermögenswerte 1,6 1,2 1,9 1,5

Langfristige Vermögenswerte 13,0 12,8 12,0 12,9

Kurzfristige Verbindlichkeiten 0,4 0,4 1,3 1,3

Langfristige Verbindlichkeiten 7,1 6,7 3,8 4,9

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1,2 0,6 1,2 0,6

Kurzfristige Finanzschulden – – – –

Langfristige Finanzschulden 5,8 5,4 3,1 3,4

Umsatzerlöse 2,3 2,3 4,7 4,4

Planmäßige Abschreibungen - 0,4 - 0,3 - 0,8 - 0,8

Zinsaufwand - 0,2 - 0,1 - 0,1 - 0,2

Zinsertrag 0,0 0,0 0 0

Ertragsteueraufwand - 0,1 - 0,1 - 0,3 - 0,2

Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen 0,2 0,2 0,7 0,5

Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 – –

Gesamtergebnis 0,2 0,2 0,7 0,5

Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode – – – –

Nicht erfasste Verluste kumulativ – – – –

Überleitungsrechnung

Nettoreinvermögen des Gemeinschaftsunternehmens 7,1 6,9 8,8 8,1

Beteiligungs- und Stimmrechtsquote (in %) 50,00 50,00 50,00 50,00

Geschäfts- oder Firmenwert 3,0 3,0 7,8 7,8

Sonstige Anpassungen - 0,1 - 0,1 – –

Buchwert 6,4 6,3 12,2 11,8

Die Hafen Vierow - Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für die Verwaltung und den Betrieb des Hafens Vierow und die Errichtung von

Umschlagsanlagen sowie den Umschlag und die Lagerung von Gütern aller Art zuständig. Gegenstand der VIELA Export GmbH ist der

Import und Export von Gütern und Produkten der Agrarwirtschaft.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

81 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

in Mio. Euro

BHBW Holdings (Pty) Ltd, Lynnwood Manor, Südafrika

31.12.2019 31.12.2018

Beteiligungsquote (in %) 50,00 50,00

Stimmrechtsquote (in %) 50,00 50,00

Erhaltene Dividende vom Gemeinschaftsunternehmen – –

Kurzfristige Vermögenswerte 45,5 57,8

Langfristige Vermögenswerte 21,9 14,2

Kurzfristige Verbindlichkeiten 28,9 35,0

Langfristige Verbindlichkeiten 4,3 0,7

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 14,4 8,3

Kurzfristige Finanzschulden – –

Langfristige Finanzschulden – –

Umsatzerlöse 75,9 82,1

Planmäßige Abschreibungen - 1,5 - 0,3

Zinsaufwand - 1,9 - 1,4

Zinsertrag 0,0 0,0

Ertragsteueraufwand - 0,3 - 1,3

Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 3,3 - 1,8

Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0

Gesamtergebnis - 3,3 - 1,8

Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode – –

Nicht erfasste Verluste kumulativ – –

Überleitungsrechnung

Nettoreinvermögen des Gemeinschaftsunternehmens 34,3 36,3

Beteiligungs- und Stimmrechtsquote (in %) 50,00 50,00

Geschäfts- oder Firmenwert – –

Sonstige Anpassungen – –

Buchwert 17,1 18,2

Die BHBW Holdings (Pty) Ltd ist für den Handel und Vertrieb von Landtechnik und Flurförderfahrzeugen zuständig. Bei den dargestellten

Finanzinformationen handelt es sich um die Werte, die Gegenstand des IFRS-Abschlusses des jeweiligen Gemeinschaftsunternehmens

sind.

Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen, die für sich

genommen nicht wesentlich sind:

in Mio. Euro

31.12.2019

31.12.2018

Buchwert am Bilanzstichtag 5,4 6,1

Anteil des BayWa Konzerns am Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen - 0,6 - 0,6

Anteil des BayWa Konzerns am Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen – –

Anteil des BayWa Konzerns am sonstigen Ergebnis 0,1 - 0,1

Anteil des BayWa Konzerns am Gesamtergebnis - 0,5 - 0,7

Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode 0,0 –

Nicht erfasste Verluste kumulativ 0,0 –

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Konzernabschluss – Konzernanhang

82 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(B.3.) Assoziierte Unternehmen nach IAS 28

Nach der Equity-Methode werden 16 (Vorjahr: 17) assoziierte Unternehmen bilanziert, bei denen der BayWa Konzern entweder über einen

Stimmrechtsanteil von mindestens 20 Prozent und maximal 50 Prozent oder über Geschäftsführungs- oder Aufsichtsfunktionen maß-

geblichen Einfluss ausüben kann und die kein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sind.

Diese finden sich in der Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes diesem Anhang als Anlage beigefügt. Die Anteile an diesen Unternehmen

sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des sich seit Anteilserwerb ändernden Reinvermögens der Beteiligungs-

gesellschaften angesetzt.

Im Geschäftsjahr 2019 haben sich die folgenden Änderungen bei den assoziierten Unternehmen ergeben.

Anteil am Kapital

in Prozent

Anteil am Kapital in Prozent

Vorjahr

Bemerkung

Segment Energie

Heizkraftwerke-Pool Verwaltungs-GmbH, München 33,3 33,3 In Liquidation

EAV Energietechnische Anlagen Verwaltungs GmbH, Staßfurt 49,0 49,0 In Liquidation

AHG- Autohandelsgesellschaft mbH, Horb am Neckar – 49,0 Verkauf zum 30.09.2019

Zimmermann PV-Tracker GmbH, Eberhardzell 33,3 33,3 Einbezug aus Wesentlichkeitsgründen

Segment Bau

PURE Applikationen GmbH & Co. KG, Regensburg 33,4 25,0 Unentgeltliche Anteilserhöhung

Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen wesentlichen assoziierten Unternehmen:

in Mio. Euro

BRB Holding GmbH, München

AUSTRIA JUICE GmbH, Allhartsberg, Österreich

31.12.2019 31.12.2018 30.11.2019 30.11.2018

Beteiligungsquote (in %) 45,26 45,26 49,99 49,99

Stimmrechtsquote (in %) 45,26 45,26 49,99 49,99

Erhaltene Dividende vom assoziierten Unternehmen 2,3 2,1 0,0 0,6

Kurzfristige Vermögenswerte 0,1 1,2 217,3 207,3

Langfristige Vermögenswerte 234,8 234,8 89,7 86,6

Kurzfristige Verbindlichkeiten 0,0 1,2 246,2 244,1

Langfristige Verbindlichkeiten – – 5,1 4,5

Umsatzerlöse – – 223,1 238,3

Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen 5,0 4,7 10,0 9,7

Sonstiges Ergebnis – – 0,3 - 1,7

Gesamtergebnis 5,0 4,7 10,3 8,0

Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode – – – –

Nicht erfasste Verluste kumulativ – – – –

Überleitungsrechnung

Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens 234,9 234,9 55,6 45,3

Beteiligungs- und Stimmrechtsquote (in %) 45,26 45,26 49,99 49,99

Geschäfts- oder Firmenwert – – 22,4 22,4

Sonstige Anpassungen - 17,3 - 17,3 – –

Buchwert 89,0 89,0 51,7 46,6

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Konzernabschluss – Konzernanhang

83 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Gegenstand der BRB Holding GmbH ist das Halten von Beteiligungen an Unternehmen der genossenschaftlichen Verbundgruppe sowie

jede andere Tätigkeit, die dazu geeignet ist, diese Tätigkeit zu unterstützen. Die AUSTRIA JUICE GmbH ist Produzent von Fruchtsaft-

konzentraten, Getränkegrundstoffen und Aromen sowie von Fruchtweinen und Direktsäften für die weiterverarbeitende Getränke- und

Lebensmittelindustrie.

Der Bilanzstichtag der AUSTRIA JUICE GmbH fällt aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auf den 28. Februar des jeweiligen

Jahres. Aus diesem Grund endet die Berichtsperiode, die als Grundlage für die Einbeziehung des Abschlusses der AUSTRIA JUICE GmbH in

den Konzernabschluss der BayWa AG herangezogen wird, am 30. November des jeweiligen Geschäftsjahres und ist somit abweichend vom

Bilanzstichtag des Mutterunternehmens. Aus der abweichenden Berichtsperiode ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BayWa Konzerns.

in Mio. Euro

Grandview Brokerage LLC, Seattle, USA

31.12.2019 31.12.2018

Beteiligungsquote (in %) 39,39 39,39

Stimmrechtsquote (in %) 39,39 39,39

Erhaltene Dividende vom assoziierten Unternehmen 0,4 0,2

Kurzfristige Vermögenswerte 72,7 74,6

Langfristige Vermögenswerte 12,8 9,2

Kurzfristige Verbindlichkeiten 68,3 66,9

Langfristige Verbindlichkeiten 8,8 7,9

Umsatzerlöse 557,6 504,6

Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1,9 2,5

Sonstiges Ergebnis – –

Gesamtergebnis 1,9 2,5

Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode – –

Nicht erfasste Verluste kumulativ – –

Überleitungsrechnung

Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens 8,5 8,9

Beteiligungs- und Stimmrechtsquote (in %) 39,39 39,39

Geschäfts- oder Firmenwert 15,3 15,3

Sonstige Anpassungen 0,5 - 0,2

Buchwert 19,2 18,6

Bei der Grandview Brokerage LLC handelt es sich um eine Investmentgesellschaft. Bei den dargestellten Finanzinformationen handelt es

sich um die Werte, die Gegenstand des IFRS-Abschlusses des assoziierten Unternehmens sind.

Zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen, die für sich

genommen nicht wesentlich sind:

in Mio. Euro

31.12.2019

31.12.2018

Buchwert am Bilanzstichtag 7,0 8,9

Anteil des BayWa Konzerns am Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1,4 1,0

Anteil des BayWa Konzerns am Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen – –

Anteil des BayWa Konzerns am sonstigen Ergebnis 0,0 –

Anteil des BayWa Konzerns am Gesamtergebnis 1,4 1,0

Nicht erfasste Verluste der Berichtsperiode - 0,2 –

Nicht erfasste Verluste (kumulierter Wert) - 0,2 –

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Konzernabschluss – Konzernanhang

84 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Insgesamt 39 (Vorjahr: 39) assoziierte Unternehmen mit einer insgesamt untergeordneten Bedeutung für den Konzernabschluss werden

nicht nach der Equity-Methode bilanziert, sondern im Einklang mit IFRS 9 grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Hierbei werden die

Anschaffungskosten als bester Schätzer für den beizulegenden Zeitwert herangezogen, sofern die assoziierten Unternehmen nicht an

einem Wertpapiermarkt notiert sind oder sich die Ertragslage des Beteiligungsunternehmens gemessen am Plan nicht wesentlich geändert

hat. Generell ist festzuhalten, dass diese Unternehmen aufgrund ihrer konstanten Geschäftsmodelle und ihrer aus Konzernsicht in Summe

als vernachlässigbar einzustufenden Geschäftsaktivitäten keine wesentlichen Wertunterschiede zwischen Anschaffungskosten und

beizulegendem Zeitwert aufweisen. Die kumulierten Vermögenswerte, Schulden, Umsatzerlöse und Jahresergebnisse (jeweils auf Basis

des lokalen Abschlusses) dieser Unternehmen stellen sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:

Nicht nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

in Mio. Euro

Vermögenswerte 181,3

Schulden 142,2

Umsatzerlöse 312,9

Jahresüberschuss 2,3

(B.4.) Veränderung des BayWa Konsolidierungskreises im Überblick

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Konzern-Konsolidierungskreis, einschließlich Mutterunternehmen, wie folgt verändert:

Inland

Ausland

Gesamt

Einbezogen zum 31.12.2019 102 267 369

davon vollkonsolidiert 94 249 343

davon at-Equity bilanziert 8 18 26

Einbezogen zum 31.12.2018 109 233 342

davon vollkonsolidiert 98 216 314

davon at-Equity bilanziert 11 17 28

Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in einer separaten Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes (Anlage zum Konzernanhang)

dargestellt.

(B.5.) Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem beizu-

legenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt

(Erwerbsmethode). Übersteigen die Anschaffungskosten den Konzernanteil an den Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren

Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden, so entsteht ein Firmenwert, der unter den immateriellen Vermögenswerten des

Anlagevermögens ausgewiesen wird. Der Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen (Impairment-only-Approach).

Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung, anderenfalls wird der Firmenwert unverändert

beibehalten. Sind die Anschaffungskosten geringer als die Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und

Eventualschulden, so wird der Unterschiedsbetrag sofort ertragswirksam erfasst.

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander

aufgerechnet. Zwischenergebnisse, sofern wesentlich, werden eliminiert. Zwischenergebnisse, die mit assoziierten Unternehmen realisiert

werden, werden gegen den jeweiligen at-Equity-bilanzierten Beteiligungsansatz eliminiert. Ist der betroffene Beteiligungsansatz für eine

Eliminierung nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, erfolgt eine Eliminierung gegen weitere in Zusammenhang mit der betreffenden

Gesellschaft stehende Vermögenswerte. Sollten diese nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sein, wird die Zwischenergebnis-

eliminierung zur Sicherstellung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ertragslage mit einer Verrechnung in den

Gewinnrücklagen vorgenommen. Eine Darstellung als „deferred income“ und somit unter den übrigen Verbindlichkeiten wird nicht

vorgenommen, da es sich bei dem eliminierten Zwischenergebnis um keine Schuld handelt und ein Ausweis als übrige Verbindlichkeit die

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Konzernabschluss – Konzernanhang

85 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

tatsächlichen Verhältnisse der Vermögenslage nicht korrekt wiedergeben würde. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge

werden verrechnet.

(B.6.) Währungsumrechnung

Die Umrechnung der in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse in Euro erfolgt gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen

Währung. Die Gesellschaften des BayWa Konzerns betreiben ihre Geschäfte selbstständig, sodass sie als „ausländische Geschäftsbetriebe“

berücksichtigt werden. Die funktionale Währung ist die jeweilige Landeswährung oder in Ausnahmefällen diejenige Währung, in welcher der

Großteil der geschäftlichen Transaktionen der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt wird. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem

Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Hiervon abweichend werden Beteiligungsansätze zu historischen Kursen bewertet. Das Eigenkapital

wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die Umrechnung der

Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Die sich aus der Umrechnung ergebenden Umrechnungsdifferenzen

werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und mit den sonstigen Rücklagen im Eigenkapital verrechnet.

Die Umrechnungsdifferenz verminderte sich im Berichtsjahr um 8,4 Mio. Euro (Vorjahr: Erhöhung um 3,2 Mio. Euro).

Die Wechselkurse von den für den BayWa Konzern bedeutenden Währungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Mittelkurs am Durchschnittskurs

1 Euro 31.12.2019 31.12.2018 2019 2018

Australien AUD 1,600 1,622 1,609 1,579

China CNY 7,821 7,875 7,734 7,807

Dänemark DKK 7,472 7,467 7,466 7,453

Großbritannien GBP 0,851 0,895 0,877 0,886

Hongkong HKD 8,747 8,968 8,782 9,234

Japan JPY 121,940 125,850 122,193 130,336

Kanada CAD 1,460 1,561 1,488 1,530

Kroatien HRK 7,440 7,413 7,420 7,420

Neuseeland NZD 1,665 1,706 1,696 1,707

Peru PEN 3,765 3,856 3,773 3,877

Polen PLN 4,257 4,301 4,299 4,260

Republik Fidschi FJD 2,404 2,461 2,422 2,462

Rumänien RON 4,783 4,664 4,743 4,656

Russland RUB 69,956 79,715 72,710 73,650

Schweden SEK 10,447 10,255 10,555 10,254

Schweiz CHF 1,085 1,127 1,112 1,153

Serbien RSD 117,593 118,195 117,874 118,280

Thailand THB 33,415 37,052 34,740 38,122

Tschechische Republik CZK 25,408 25,724 25,663 25,665

Ukraine UAH 26,680 31,775 28,890 32,237

Ungarn HUF 330,530 320,980 325,276 318,991

USA USD 1,123 1,145 1,121 1,180

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Konzernabschluss – Konzernanhang

86 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(C.) Erläuterungen zur Bilanz

(C.1.) Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme des Geschäfts- oder

Firmenwerts planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer (in der Regel drei bis fünf Jahre) abgeschrieben. Selbst erstellte

immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung der Vermögenswerte ein

zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen verbunden ist und die Kosten der Vermögenswerte zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit angemessenen Teilen der Gemeinkosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer planmäßig

linear abgeschrieben. Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Die Ermittlung des

erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts.

Die unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Firmenwerte betreffen folgende Unternehmenserwerbe:

in Mio. Euro

2019

2018

"UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H. 0,8 0,8

A.A.T. – Agrarservice, Transport und Handel – GmbH 0,5 –

AWS Entsorgung GmbH Abfall und Wertstoff Service – 0,5

Bad und Heizung Krampfl GmbH 0,7 0,7

BayWa Agrarhandel-Unternehmensgruppe 7,9 7,9

BayWa r.e. Bioenergy GmbH 1,4 1,4

BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH 14,0 14,0

BayWa r.e. Solar Projects LLC 0,8 0,7

BayWa r.e. Solar Systems LLC 16,0 15,7

BayWa r.e. Solar Systems S.r.l. 5,0 5,0

Becon PM & Consulting Ltd. 1,1 1,0

Cefetra-Unternehmensgruppe 12,2 12,2

Citygreen Gartengestaltungs GmbH 0,9 –

CLAAS Württemberg GmbH 1,2 1,2

ECOWIND Handels- & Wartungs-GmbH 1,3 1,3

Energy System Services S.r.l 0,9 0,9

EUROGREEN-Unternehmensgruppe 2,1 2,1

Evergrain Germany GmbH & Co. KG 2,8 2,8

FarmFacts-Unternehmensgruppe 1,5 1,5

GroenLeven-Unternehmensgruppe 100,9 55,7

Peter Frey GmbH 1,0 1,0

PowerHub Inc. 9,0 –

Premium Crops Limited (Firmenwert aus Asset-Deal) 6,7 6,4

Royal Ingredients-Unternehmensgruppe 3,4 –

Schradenbiogas GmbH & Co. KG 2,4 1,9

Solarmarkt GmbH 3,5 3,4

Stark GmbH & Co. KG (Firmenwert aus Asset-Deal) 0,5 0,5

Sybac Service GmbH (Verschmelzung auf BayWa r.e. Operation Services GmbH im Geschäftsjahr 2018) 0,6 0,6

T&G Global-Unternehmensgruppe 7,1 7,0

TFC Holland B.V. 15,7 15,7

Thegra Tracomex-Unternehmensgruppe 8,7 8,7

VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH 0,9 0,9

WAV Wärme Austria VertriebsgmbH 4,2 4,2

BayWa r.e. UK (Developments)-Unternehmensgruppe 9,5 –

Übrige 1,9 2,2

246,9 177,8

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Konzernabschluss – Konzernanhang

87 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Weitere Veränderungen im Berichtsjahr betreffen im Wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem erstmaligen Einbezug der

erworbenen Unternehmen A.A.T. – Agrarservice, Transport und Handel – GmbH, Citygreen Gartengestaltungs GmbH, PowerHub Inc., Royal

Ingredients-Unternehmensgruppe sowie BayWa r.e. UK (Developments)-Unternehmensgruppe in den Konzernabschluss sowie der finalen

Kaufpreisallokation der GroenLeven-Unternehmensgruppe (siehe hierzu den Abschnitt mit den ergänzenden Angaben zu den Unter-

nehmenserwerben des Vorjahres unter B.1.). Die entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Erwerb der Premium Crops Limited,

BayWa r.e. Wind, LLC, der Solarmarkt GmbH, der T&G Global-Unternehmensgruppe, der Wessex Grain Ltd. (enthalten in den Übrigen), der

BayWa r.e. Solar Systems LLC, BayWa r.e. UK (Developments)-Unternehmensgruppe, PowerHub Inc. sowie der BayWa r.e. Solar Projects

LLC unterliegen Wechselkursschwankungen, die zu Veränderungen gegenüber dem Vorjahr geführt haben.

Der im Vorjahr in der Tabelle einzeln aufgeführte Geschäfts- oder Firmenwert der AWS Entsorgung GmbH Abfall und Wertstoff Service

wurde im Rahmen der Verschmelzung auf die Schradenbiogas GmbH & Co. KG entsprechend umgebucht.

Von dem insgesamt ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwert ist ein Betrag von 8,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro) in den Folgejahren

steuerlich abzugsfähig.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Im Rahmen der Über-

prüfung der Werthaltigkeit werden die Restbuchwerte der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit)

zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Nutzungswerten verglichen. Als Cash-Generating Unit sind grundsätzlich die rechtlich

selbstständigen Unternehmenseinheiten definiert, die sich in der Regel unmittelbar den Berichtssegmenten im BayWa Konzern zuordnen

lassen (vgl. Abschnitt B.1.). Im Falle der Verschmelzung rechtlich selbstständiger Unternehmenseinheiten wird die jeweilige Betriebseinheit

oder das jeweils geografisch abgegrenzte Segment der aufnehmenden Unternehmenseinheit als Cash-Generating Unit angesehen.

Teilweise werden auch Gruppen von rechtlich selbständigen Unternehmenseinheiten, die zusammen erworben wurden und eine Einheit

bilden, als zahlungsmittelgenerierende Einheit herangezogen.

Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird der Barwert der künftigen Zahlungen, der aufgrund der fortlaufenden Nutzung der Cash-

Generating Unit erwartet wird, zugrunde gelegt. Die Prognose der Zahlungen stützt sich dabei regelmäßig auf die vom Management

erstellten aktuellen Planungen auf einer 3-Jahres-Ebene sowie auf weitere Prämissen, die sich jeweils am aktuellen Kenntnisstand, an

Marktprognosen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit orientieren.

Den Zahlungsreihen liegen geschäftsfeldspezifische Abzinsungsfaktoren zwischen 3,1 und 7,5 Prozent zugrunde. Bei den Wachstumsraten

wird von dem erwarteten Branchendurchschnitt ausgegangen. Zur Extrapolation der Prognoserechnung wird zur Weiterentwicklung auf

Basis des dritten Planjahres eine derzeit für diesen Zeitraum erwartete geschäftsfeldspezifische Wachstumsrate zwischen 1,5 und

3,0 Prozent zugrunde gelegt.

Basierend auf Marktdaten wurde dem Impairment-Test für die zahlungsmittelgenerierende Einheit BayWa Agrarhandel-Unternehmens-

gruppe ein Abzinsungsfaktor von 4,9 Prozent sowie eine aus dem Branchendurchschnitt und aus Vergangenheitswerten abgeleitete

konstante Wachstumsrate von 2,0 Prozent zugrunde gelegt. Eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 0,5 Prozentpunkte würde

voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 8,1 Mio. Euro

übersteigt. Ebenso würde eine Verringerung der Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte bzw. ein verringerter Cashflow um 10 Prozent-

punkte voraussichtlich dazu führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 3,4 Mio. Euro

bzw. 3,9 Mio. Euro übersteigt.

Basierend auf Marktdaten wurde dem Impairment-Test für die zahlungsmittelgenerierende Einheit BayWa r.e. Solar Systems S.r.l. ein

Abzinsungsfaktor von 6,1 Prozent sowie eine aus dem Branchendurchschnitt und aus Vergangenheitswerten abgeleitete konstante

Wachstumsrate von 2,0 Prozent zugrunde gelegt. Eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 0,5 Prozentpunkte würde voraussichtlich dazu

führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 1,3 Mio. Euro übersteigt. Ebenso würde

eine Verringerung der Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte bzw. ein verringerter Cashflow um 10 Prozentpunkte voraussichtlich dazu

führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 0,6 Mio. Euro bzw. 1,0 Mio. Euro übersteigt.

Basierend auf Marktdaten wurde dem Impairment-Test für die zahlungsmittelgenerierende Einheit BayWa r.e. Solar Systems LLC ein

Abzinsungsfaktor von 4,5 Prozent sowie eine aus dem Branchendurchschnitt und aus Vergangenheitswerten abgeleitete konstante

Wachstumsrate von 2,0 Prozent zugrunde gelegt. Eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 0,5 Prozentpunkte würde voraussichtlich dazu

führen, dass der Buchwert den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit um etwa 4,7 Mio. Euro übersteigt. Eine Verringerung

der Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte bzw. ein verringerter Cashflow um 10 Prozentpunkte führen nicht dazu, dass der Buchwert den

Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit übersteigt.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

88 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die Zugänge an immateriellen Vermögenswerten teilen sich folgendermaßen auf:

in Mio. Euro

2019

2018

Zugang aus unternehmensinterner Entwicklung 6,3 6,8

Zugang aus gesondertem Erwerb 22,7 36,8

Zugang aus Unternehmenszusammenschlüssen 75,3 101,3

104,4 144,9

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,9 Mio. Euro) in den

sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Dabei entfallen die wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im BayWa

Konzern auf die EUROGREEN GmbH, Betzdorf, RI-Solution GmbH, München und Solarmarkt GmbH, Schweiz.

(C.2.) Sachanlagen

Das gesamte Sachanlagevermögen wird betrieblich genutzt. Es ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige

Abschreibungen, bewertet. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Anschaffungskosten setzen

sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener

Anschaffungspreisminderungen zusammen. Besteht eine Verpflichtung, einen Vermögenswert des Anlagevermögens zum Ende der

Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, erhöhen die geschätzten Kosten hierfür die

Anschaffungskosten des Vermögenswerts. Das Sachanlagevermögen wird entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. In

Ausnahmefällen werden leistungsabhängige Abschreibungen vorgenommen, wenn hierdurch eine zutreffendere Darstellung des

erwarteten Verlaufs des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens erreicht wird. Den planmäßigen Abschreibungen liegen

konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

in Jahren

Betriebs- und Geschäftsgebäude 25 – 33

Wohngebäude 50

Grundstückseinrichtungen 10 – 20

Technische Anlagen und Maschinen 4 – 30

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 15

Die Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Berücksichtigung von IAS 36. Zur Ermittlung eines Abschreibungs-

bedarfs werden Buchwerte der Grundstücke und Gebäude sowie der technischen Anlagen mit deren erzielbarem Betrag verglichen. Die

Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des Nutzungswerts. Im Geschäftsjahr 2019 waren keine wesentlichen Wert-

abschreibungen erforderlich.

Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sachanlagen stehen und nach IAS 23 aktivierungspflichtig wären, werden

im BayWa Konzernabschluss mangels qualifizierter Vermögenswerte nicht aktiviert. Von dem insgesamt ausgewiesenen Sachanlage-

vermögen dienten zum Bilanzstichtag 32,8 Mio. Euro (Vorjahr: 32,6 Mio. Euro) der Besicherung von Verbindlichkeiten.

(C.3.) At-Equity-bilanzierte Anteile, übrige Finanzanlagen und Wertpapiere

In den Konzernabschluss einbezogene Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode mit

ihrem anteiligen Eigenkapital zuzüglich eventueller Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Anschaffungsvorgang bilanziert.

Die übrigen Finanzanlagen des BayWa Konzerns setzen sich aus Anteilen an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, Anteilen an

übrigen Beteiligungsunternehmen, Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, Ausleihungen und aus Wertpapieren zusammen. Diese

finanziellen Vermögenswerte werden gemäß den Bewertungskategorien von IFRS 9 zu Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum

beizulegenden Zeitwert mit und ohne „Recycling“ oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ sind am Bilanzstichtag sowohl Wertpapiere, Geschäftsguthaben bei

Genossenschaften als auch Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen an übrigen Unternehmen

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Konzernabschluss – Konzernanhang

89 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

zugeordnet. Der Zeitwert entspricht dabei grundsätzlich dem Markt- oder Börsenwert (Level 1 und Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Bei

den Anteilen an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und den Beteiligungen an übrigen Unternehmen stellen die Anschaffungs-

kosten den besten Schätzer für den beizulegenden Zeitwert dar, sofern diese Unternehmen nicht an einem Wertpapiermarkt notiert sind

oder sich die Ertragslage des Beteiligungsunternehmens gemessen am Plan nicht wesentlich geändert hat. Das im IFRS 9 enthaltene

Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wurde lediglich bei den Anteilen an der

Raiffeisen Bank International AG, Wien, Österreich, sowie weiteren Anteilen eines verbundenen Unternehmens in Österreich und den

Anteilen an übrigen Unternehmen bei Turners and Growers Horticulture Limited, Auckland, Neuseeland, in Anspruch genommen. Durch

die Inanspruchnahme des Wahlrechts wird die Bewertungsstetigkeit eingehalten.

Der beizulegende Zeitwert der Anteile an der Raiffeisen Bank International AG betrug zum 31. Dezember 2019 86,1 Mio. Euro. Im Jahr 2019

wurden hieraus Dividenden in Höhe von 3,6 Mio. Euro erzielt.

Bei Turners and Growers Horticulture Limited entspricht zum 31. Dezember 2019 der beizulegende Zeitwert an den Anteilen an übrigen

Unternehmen, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (Option) bewertet werden, 0,1 Mio. Euro. Im Jahr 2019 resultieren hieraus keine

Dividenden.

In der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ sind Ausleihungen an verbundene und beteiligte Unternehmen sowie sonstige

Ausleihungen zugeordnet. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Auf die

Bildung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste wird aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet.

(C.4.) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Unter dem Posten „als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ werden 76 (Vorjahr: 77) verpachtete bzw. nicht betriebsnotwendige

Grundstücke und Gebäude ausgewiesen. Die Zuordnung erfolgt, wenn das Objekt fremdvermietet ist, es sich um freie Grundstücke und

Freiflächen handelt, die nicht konkret zur Bebauung bzw. Nutzung vorgesehen sind, und bei gemischt genutzten Objekten, wenn die

Eigennutzung von geringer Bedeutung ist. Bei den betroffenen Objekten handelt es sich im Wesentlichen um Lagerhäuser, Marktgebäude,

Märkte, Hallen, Silos, landwirtschaftliche Grundstücke und sonstige unbebaute Grundstücke sowie in geringem Umfang um Büro-

und Wohngebäude.

Entsprechend dem Wahlrecht in IAS 40 sind diese ausschließlich zu den fortgeführten Anschaffungskosten und nicht zum beizulegenden

Zeitwert bilanziert und werden mit den unter Abschnitt C.2. angegebenen Nutzungsdauern abgeschrieben. Der Buchwert zum Bilanzstich-

tag beläuft sich auf 46,7 Mio. Euro (Vorjahr: 38,2 Mio. Euro). Im Geschäftsjahr wurden 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) planmäßige

Abschreibungen auf Gebäude getätigt. Der Aufwand ist in gleicher Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Abschreibungen

enthalten. Wesentliche außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Gebäude in

Höhe eines Buchwerts von 7,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in die Sachanlagen

und in die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte Immobilien umgegliedert. Zudem wurden Grundstücke in Höhe eines

Buchwerts von 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in die Sachanlagen bzw. in die zur

Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte umgegliedert.

Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) der ausgewiesenen Objekte beträgt 108,9 Mio. Euro (Vorjahr: 100,6 Mio. Euro). Die beizulegenden

Zeitwerte werden in der Regel nicht durch einen Gutachter ermittelt. Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag

wurden überwiegend Ertragswertberechnungen durchgeführt (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie). Dabei sind die Grundstückswerte anhand

aktueller offizieller Bodenrichtwerte berechnet worden. Lagebedingten Vor- und Nachteilen wurde entsprechend Rechnung getragen. Bei

vermieteten Gebäuden wurde unter Zugrundelegung der tatsächlich erzielten Jahresmiete abzüglich der standardisierten Bewirtschaftungs-

kosten sowie der Restnutzungsdauer der Ertragswert der baulichen Anlage ermittelt. Aus der Gegenüberstellung der beizulegenden

Zeitwerte und der Buchwerte der einzelnen Objekte hat sich im Berichtsjahr kein Wertberichtigungsbedarf ergeben.

Die erzielten Mieterträge betrugen 5,7 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro), die betrieblichen Aufwendungen (ohne Abschreibungen) für die

Objekte, für die Mieterträge realisiert wurden, beliefen sich auf 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Für die Objekte, für die keine Miet-

erträge realisiert wurden, betrugen die betrieblichen Aufwendungen 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro).

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Konzernabschluss – Konzernanhang

90 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2019

Anhang (C.1. – C.4.)

in Mio. Euro

Anschaffungs-/Herstellungskosten

01.01.2019

Währungs­ differenzen

Zugänge aus

Konsolidierung

Zugänge

Abgänge

Abgänge aus

Konsolidierung

Um-

buchungen

31.12.2019

Immaterielle Vermögenswerte

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

368,5

1,2

8,7

24,2

- 5,9

- 2,3

1,7

396,0

Firmenwerte 198,9 1,4 66,7 1,0 - 0,1 0,0 - 0,1 267,9

Geleistete Anzahlungen 4,4 0,1 0,0 3,8 - 0,4 0,0 - 1,2 7,0

571,8 2,7 75,3 29,0 - 6,4 - 2,3 0,4 670,9

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1

1.991,9

5,2

28,3

86,8

- 15,4

- 8,4

- 18,0

2.070,5

darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

782,0

1,4

0,9

60,3

- 1,9

- 4,7

- 0,2

837,9

Technische Anlagen und Maschinen 1 929,4 3,2 11,2 64,1 - 26,2 - 47,0 78,1 1.012,7

darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

3,2

0,1

0,5

3,1

- 0,3

0,0

- 0,4

6,2

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1

389,3

1,0

0,9

75,4

- 30,2

- 4,8

3,9

435,4

darin enthaltene Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

51,1

0,3

0,0

26,1

- 3,3

0,0

- 0,1

74,0

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 93,7 0,5 0,0 65,7 - 46,7 - 0,1 - 31,9 81,3

Biologische Vermögenswerte langfristig 22,2 0,5 0,0 0,5 - 3,1 0,0 2,6 22,7

3.426,4 10,4 40,3 292,5 - 121,5 - 60,2 34,7 3.622,6

At-Equity-bilanzierte Anteile 214,6 1,4 0,0 9,4 - 7,0 - 10,2 - 0,2 208,0

Übrige Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen 36,2 0,0 - 0,7 4,3 - 1,7 2,6 - 0,1 40,7

Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3,8 0,0 - 0,6 0,2 - 0,4 0,0 0,0 3,1

Beteiligungen an übrigen Unternehmen 41,1 0,0 0,0 4,0 - 1,3 - 0,3 0,1 43,6

Ausleihungen an beteiligte Unternehmen 32,4 0,0 0,0 0,0 - 1,0 0,0 0,0 31,4

Wertpapiere des Anlagevermögens 138,8 0,0 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 139,0

Sonstige Ausleihungen 3,9 0,2 0,1 10,6 - 3,2 - 0,3 0,0 11,3

256,2 0,2 - 1,1 19,5 - 7,5 1,9 0,0 269,2

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Grundstücke 34,4 0,0 0,0 0,0 - 1,3 0,0 1,7 34,8

Gebäude 54,9 0,0 0,0 2,7 - 6,6 0,0 7,7 58,7

89,4 0,0 0,0 2,7 - 7,9 0,0 9,4 93,6

Konzernanlagevermögen 4.558,4 14,6 114,6 352,2 - 150,4 - 70,8 44,3 4.864,2

1 Die Eröffnungsbilanzwerte wurden infolge der Erstanwendung von IFRS 16 angepasst.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

91 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Abschreibungen

Buchwerte

01.01.2019

Währungs-differenzen

Afa Zugänge aus

Konsolidierung

Afa

lfd. Jahr

Afa

Abgänge

Afa Abgänge aus

Konsolidierung

Zu-

schreibungen

Um-

buchungen

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2018

- 212,0

- 0,6

0,0

- 39,5

4,8

2,2

0,0

- 0,1

- 245,2

150,8

156,5

- 21,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 - 21,0 246,9 177,8

- 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - 1,0 6,0 3,8

- 233,7 - 0,6 0,0 - 39,5 4,8 2,2 0,0 0,0 - 267,2 403,7 338,1

- 637,7

- 1,0

- 5,7

- 74,3

19,1

1,7

0,0

4,6

- 693,3

1.377,1

827,2

- 54,1

- 0,1

0,0

- 49,0

0,2

0,0

0,0

0,0

- 102,9

734,9

- 584,5 - 1,5 - 0,4 - 45,6 22,5 19,0 0,0 - 10,8 - 601,4 411,3 342,9

- 0,3

0,0

0,0

- 1,0

0,0

0,0

0,0

0,1

- 1,2

5,0

- 235,0

- 0,4

- 0,3

- 52,8

25,7

2,9

0,0

0,0

- 259,9

175,5

115,7

- 6,2

- 0,1

- 0,1

- 19,6

2,4

0,2

0,0

0,1

- 23,3

50,8

4,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,3 85,6 98,0

- 6,0 - 0,1 0,0 - 0,9 1,5 0,0 0,0 - 0,3 - 5,9 16,8 16,1

- 1.458,9 - 3,1 - 6,5 - 173,7 68,8 23,7 0,0 - 6,5 - 1.556,2 2.066,3 1.399,9

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 208,0 214,6

- 18,9 0,0 0,0 0,0 0,4 0,9 0,0 0,0 - 17,6 23,1 17,3

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,1 3,8

- 2,8 0,0 0,0 - 1,2 0,0 0,0 0,0 0,0 - 4,0 39,6 38,3

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 31,4 32,4

- 30,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 - 29,2 109,8 108,8

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11,3 3,9

- 51,8 0,0 0,0 - 1,2 0,4 0,9 0,8 0,0 - 50,9 218,3 204,5

- 4,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,8 - 3,1 31,8 30,4

- 47,2 0,0 0,0 - 1,4 5,3 0,0 0,0 - 0,5 - 43,8 14,9 7,8

- 51,2 0,0 0,0 - 1,4 5,5 0,0 0,0 0,3 - 46,9 46,7 38,2

- 1.795,6 - 3,8 - 6,5 - 215,8 79,5 26,7 0,8 - 6,2 - 1.921,2 2.943,0 2.195,3

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Konzernabschluss – Konzernanhang

92 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2018

Anhang (C.1. – C.4.)

in Mio. Euro

Anschaffungs-/Herstellungskosten

01.01.2018

Währungs­ differenzen

Zugänge aus

Konsolidierung

Zugänge

Abgänge

Abgänge aus

Konsolidierung

Um-

buchungen

31.12.2018

Immaterielle Vermögenswerte

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

288,2

0,1

36,5

41,6

- 2,8

- 2,6

7,6

368,5

Firmenwerte 136,2 1,0 64,9 0,2 – - 3,6 0,1 198,9

Geleistete Anzahlungen 11,8 – – 1,8 - 1,4 – - 7,8 4,4

436,1 1,1 101,4 43,5 - 4,2 - 6,2 - 0,1 571,8

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

1.472,5

- 3,9

1,6

30,3

- 46,7

10,9

1.464,9

Technische Anlagen und Maschinen 977,3 - 2,1 - 0,8 23,3 - 75,7 - 0,2 5,7 927,5

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

325,0

- 0,2

1,9

43,8

- 23,7

- 0,5

4,2

350,6

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 66,1 - 0,2 1,6 59,3 - 9,3 – - 23,7 93,7

Biologische Vermögenswerte langfristig 21,6 - 0,2 – 1,8 - 1,6 – 0,6 22,2

2.862,5 - 6,5 4,3 158,5 - 157,0 - 0,7 - 2,2 2.858,8

At-Equity-bilanzierte Anteile 214,6 - 2,0 – 11,3 - 7,1 - 2,3 0,1 214,6

Übrige Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen 28,4 – - 0,2 5,6 - 0,1 3,7 - 1,2 36,2

Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,3 – – 3,5 – – – 3,8

Beteiligungen an übrigen Unternehmen 31,9 – 0,2 11,6 - 1,3 – - 1,2 41,1

Ausleihungen an beteiligte Unternehmen 42,6 – – 0,1 - 10,4 – – 32,4

Wertpapiere des Anlagevermögens 56,7 – – 0,4 - 0,1 – 81,7 138,8

Sonstige Ausleihungen 1 3,7 – – 0,3 - 1,2 – 1,0 3,9

163,6 – 0,0 21,6 - 13,0 3,7 80,3 256,2

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Grundstücke 34,5 – – – - 0,1 – - 0,1 34,4

Gebäude 67,0 – – – - 0,3 – - 11,7 54,9

101,5 – – – - 0,3 – - 11,8 89,4

Konzernanlagevermögen 3.778,2 - 7,4 105,9 235,0 - 181,7 - 5,5 66,3 3.990,8

1 Von den sonstigen Ausleihungen wurden zum 1. Januar 2018 2,2 Mio. Euro von den lang- in die kurzfristigen Vermögenswerte umgegliedert. Daher weichen die Startwerte des Geschäftsjahres

2018 in dieser Höhe von den zum 31. Dezember 2017 berichteten Werten ab.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

93 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Abschreibungen

Buchwerte

01.01.2018

Währungs-differenzen

Afa Zugänge aus

Konsolidierung

Afa

lfd. Jahr

Afa

Abgänge

Afa Abgänge aus

Konsolidierung

Zu-

schreibungen

Um-

buchungen

31.12.2018

31.12.2018

31.12.2017

- 177,7

- 3,0

- 0,1

- 32,9

1,8

2,6

- 2,7

- 212,0

156,5

110,5

- 23,2 – – – – 2,2 – 0,0 - 21,1 177,8 113,0

- 4,5 – – – – – 0,2 3,7 - 0,6 3,8 7,2

- 205,4 - 3,0 - 0,1 - 32,9 1,8 4,8 0,2 0,9 - 233,7 338,1 230,7

- 617,9

1,4

- 0,5

- 35,1

22,6

0,1

- 8,3

- 637,7

827,2

854,6

- 605,3 1,5 - 1,0 - 42,1 52,3 0,2 7,0 2,8 - 584,5 342,9 372,0

- 224,3

0,1

- 0,9

- 31,3

21,0

0,4

- 0,1

- 235,0

115,7

100,7

- 0,4 – – – – – – 4,7 4,3 98,0 65,7

- 5,7 0,1 – - 1,0 0,7 – – - 0,1 - 6,0 16,1 15,8

- 1.453,6 3,2 - 2,4 - 109,5 96,7 0,7 7,1 - 1,1 - 1.458,9 1.399,9 1.408,9

– – – – – – – – – 214,6 214,6

- 13,8 – – - 1,2 – - 3,7 – - 0,2 - 18,9 17,3 14,6

– – – - 0,3 – 0,3 – – – 3,8 0,2

- 3,1 – – – - 0,1 – – 0,4 - 2,8 38,3 163,5

– – – – – – - 32,4 42,6

83,8 – – – - 0,1 – – - 113,7 - 30,0 108,8 5,8

– – – – – – – - 3,9 5,8

66,9 – – - 1,6 - 0,2 - 3,3 0,1 - 113,5 - 51,8 204,5 232,6

- 3,3 – – – – – – - 0,8 - 4,0 30,4 31,3

- 57,3 – – - 0,9 0,3 – – 10,8 - 47,2 7,8 9,7

- 60,6 – – - 0,9 0,3 – – 10,0 - 51,2 38,2 40,9

- 1.652,6 0,1 - 2,5 - 144,9 98,6 2,1 7,4 - 103,7 - 1.795,6 2.195,3 2.127,7

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Konzernabschluss – Konzernanhang

94 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(C.5.) Ertragsteuerforderungen

Die Ertragsteuerforderungen setzen sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro

2019

2018

Langfristige Ertragsteuerforderungen (mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) 0,0 0,0

Kurzfristige Ertragsteuerforderungen (mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) 59,8 54,2

59,8 54,2

(C.6.) Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind – sofern sie Finanzinstrumente darstellen und damit in den Anwendungsbereich von

IFRS 9 fallen – der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ zuzuordnen und werden dementsprechend bilanziert. Grundsätzlich

sind Forderungen zum Nennbetrag zu bilanzieren. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr

werden abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Die nachfolgende Aufstellung beinhaltet darüber hinaus auch die „Sonstigen

nichtfinanziellen Vermögenswerte“ und die Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Explizit nicht enthalten sind die

Forderungen aus Ertragsteuern, die gemäß IAS 12 bilanziert und in Abschnitt C.5. aufgeführt werden.

Die Position „Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte“ setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro

2019

2018

Langfristige Forderungen (mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5,0 8,6

Forderungen aus sonstigen Steuern 0,9 0,0

Sonstige Vermögenswerte inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 30,0 20,4

35,9 29,0

Kurzfristige Forderungen (mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.199,4 1.086,0

Forderungen gegen verbundene Unternehmen 36,5 19,8

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 46,9 47,5

Forderungen aus sonstigen Steuern 89,4 73,1

Sonstige Vermögenswerte inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 472,5 479,7

1.844,8 1.706,0

Die Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Posten weichen aufgrund ihres kurzfristigen Charakters nicht

wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen betreffen sowohl Lieferungen und Leistungen als auch

kurzfristige Finanzierungen.

Die sonstigen Vermögenswerte enthalten vor allem noch nicht abgerechnete Lieferantengutschriften und sonstige Forderungspositionen

sowie Sicherheitsleistungen, die im Rahmen der Handelstätigkeit zu hinterlegen sind. Darüber hinaus sind geleistete Anzahlungen auf

Vorräte in Höhe von 84,9 Mio. Euro (Vorjahr: 81,0 Mio. Euro) und aktive Vertragsposten von 106,0 Mio. Euro (Vorjahr: 23,2 Mio. Euro)

enthalten.

Für Risiken, die insbesondere auf die Zahlungsfähigkeit der jeweiligen Vertragspartei abstellen, ist gemäß IFRS 9 für alle als Schuld-

instrumente eingestufte Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Risikovorsorge

für erwartete Kreditverluste zu bilden. Mit diesem „Modell der erwarteten Kreditverluste“ (Expected Credit Loss Model) wird das aus IAS 39

bekannte Wertberichtigungsmodell abgelöst und darf für Finanzinstrumente nicht mehr verwendet werden.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

95 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Nach dem allgemeinen Modell ist grundsätzlich für alle als Schuldinstrumente eingestufte Finanzinstrumente bei Zugang eine Risiko-

vorsorge für erwartete Kreditverluste, die aus einem Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate resultieren, zu bilden (Stufe 1). Sofern sich

das Ausfallrisiko im Zeitablauf signifikant erhöht (z. B. eine Überfälligkeit von 30 Tagen), ist der Betrachtungszeitraum auf die Restlaufzeit

des Finanzinstruments zu erweitern, sodass die Risikovorsorge dann die Erwartungen über die Zahlungsausfälle innerhalb der Restlaufzeit

widerspiegelt (Stufe 2). Liegen schließlich objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor – wie etwa die Insolvenz des Schuldners –, ist

eine entsprechende Wertberichtigung zu erfassen (Stufe 3).

Neben einem allgemeinen Modell zur Ermittlung der Risikovorsorge sieht IFRS 9 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie

für aktive Vertragsposten ein vereinfachtes Verfahren vor, nach dem die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste bereits bei Zugang über

die Restlaufzeit zu ermitteln ist (Stufe 2). Die in Stufe 3 vorzunehmende Wertberichtigung infolge objektiver Hinweise auf eine Wertminde-

rung gilt nach dem vereinfachten Verfahren gleichermaßen. Für Leasingforderungen hingegen besteht ein Wahlrecht zwischen dem

allgemeinen Modell und dem vereinfachten Verfahren.

Umfangreiche Analysen haben wie bereits im Vorjahr ergeben, dass die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 im

BayWa Konzern im Rahmen der Anwendung von IFRS 9 bei nahezu allen finanziellen Vermögenswerten von untergeordneter Bedeutung ist.

Daher wurde bei den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den in den sonstigen langfristigen Vermögens-

werten enthaltenen finanziellen Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich des allgemeinen Modells fallen, aus Wesentlichkeits-

gesichtspunkten auf eine Bilanzierung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 verzichtet. Daneben spielt die

Risikovorsorge auch im vereinfachten Verfahren bei den kurzfristigen Forderungen gegenüber verbundenen und Beteiligungsunternehmen

sowie bei den in den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerten – ebenso wie bei den aktiven

Vertragsposten und Leasingforderungen – allein und in Summe betrachtet eine nur untergeordnete Rolle, sodass auch hier keine

gesonderte Vorsorge in der Stufe 2 bilanziell erfasst wurde. Liegen bei den genannten Positionen objektive Hinweise für eine Wert-

minderung vor, so wurde und wird im Einzelfall eine Risikovorsorge der Stufe 3 gebildet.

Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die jeweiligen Bruttobuchwerte der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte je Stufe

der Risikovorsorge für Kreditverluste:

in Mio. Euro

Bruttowert gesamt 2019

Bruttobuchwert Stufe 3

wertberichtigt

Weder über- fällige noch

wertberichtigt

Überfällige Forderungen

Davon: zum Abschlussstichtag nicht Stufe 3 wertberichtigt

und in den folgenden Zeitbändern überfällig

weniger als 30 Tage

31 bis 60 Tage

61 bis 90 Tage

91 Tage und mehr

Forderungen und sonstige Vermögens-werte

1.915,8

102,7

1.392,6

420,6

369,9

10,1

10,9

29,8

Die in der Tabelle überfälligen Werte betreffen die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auf diese Bruttoforderungs-

werte wurde eine Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2 gebildet. In den Bruttobuchwerten der wertberichtigten Forderungen Stufe 3

sind sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch Forderungen gegen beteiligte Unternehmen und sonstige finanzielle

Forderungen enthalten.

Die enthaltenen Kreditrisiken in den Forderungen und sonstige Vermögenswerte im Vorjahr stellt folgende Tabelle dar:

in Mio. Euro

Bruttowert gesamt 2018

Bruttobuchwert Stufe 3

wertberichtigt

Weder über- fällige noch

wertberichtigt

Überfällige Forderungen

Davon: zum Abschlussstichtag nicht Stufe 3 wertberichtigt

und in den folgenden Zeitbändern überfällig

weniger als 30 Tage

31 bis 60 Tage

61 bis 90 Tage

91 Tage und mehr

Forderungen und sonstige Vermögens-werte

1.763,9

26,3

1.390,3

347,4

265,1

31,6

10,1

40,6

Bei den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine gesonderte Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste

(Stufe 2) gemäß IFRS 9 nach dem vereinfachten Verfahren im Rahmen einer Wertminderungsmatrix, unterteilt nach Überfälligkeit der

Forderungen, ermittelt und bilanziert. Maßgeblichen Einfluss auf den Wert der Risikovorsorge haben die Parameter errechnete

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Konzernabschluss – Konzernanhang

96 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis historischer Ausfälle, ergänzt um eine Einschätzung über die zukünftige Entwicklung der Ausfall-

wahrscheinlichkeit seitens des Managements, sowie der zugrunde liegende Forderungsbestand.

Die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste (Stufe 2) hat sich im Geschäftsjahr 2019 bzw.im Vorjahr wie folgt entwickelt:

in Mio. Euro

2019

2018

Stand 01.01. 5,7 5,6

Zuführung 2,2 0,9

Auflösung - 1,8 - 0,7

Write-offs (Inanspruchnahme) 0,0 - 0,1

Umbuchungen - 0,1 –

Anpassungen aufgrund von Änderungen des Konsolidierungskreises 0,1 0,0

Kursdifferenzen 0,0 0,0

Stand 31.12. 6,2 5,7

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikovorsorge für Kreditverluste der Stufe 2 aufgegliedert nach Überfälligkeiten sowie die zugrunde

liegenden Ausfallwahrscheinlichkeiten im Geschäftsjahr 2019:

in Mio. Euro

nicht überfällig

überfällig

Risikovorsorge für Kreditverlust der Stufe 2

weniger als 30 Tage

31 bis 60 Tage

61 bis 90 Tage

91 Tage und mehr

01.01.2019 0,8 4,9 0,7 0,4 0,4 3,4

31.12.2019 0,7 5,5 0,6 0,5 0,5 3,9

in Prozent

nicht überfällig

überfällig

Ausfallwahrscheinlichkeiten

weniger als 30 Tage

31 bis 60 Tage

61 bis 90 Tage

91 Tage und mehr

01.01.2019 0 – 1,1 – 0 – 25,5 0 – 25,0 0 – 60,2 0 – 83,6

31.12.2019 0 – 1,0 – 0 – 12,2 0 – 16,9 0 – 53,0 0 – 71,9

Die entsprechenden Werte für das Vorjahr zeigt die folgende Tabelle:

in Mio. Euro

nicht überfällig

überfällig

Risikovorsorge für Kreditverlust der Stufe 2

weniger als 30 Tage

31 bis 60 Tage

61 bis 90 Tage

91 Tage und mehr

01.01.2018 0,8 4,8 0,1 0,4 0,3 4,0

31.12.2018 0,8 4,9 0,7 0,4 0,4 3,4

in Prozent

nicht überfällig

überfällig

Ausfallwahrscheinlichkeiten

weniger als 30 Tage

31 bis 60 Tage

61 bis 90 Tage

91 Tage und mehr

01.01.2018 0 – 1,1 – 0 – 47,0 0 – 23,5 0 – 25,1 0 – 69,9

31.12.2018 0 – 1,1 – 0 – 25,5 0 – 25,0 0 – 60,2 0 – 83,6

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Konzernabschluss – Konzernanhang

97 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Daneben fordert IFRS 9, bei der Ermittlung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufe 2 mindestens zwei Szenarien zu

betrachten, wobei stets die Möglichkeit eines Ausfalls und die eines Nichtausfalls zu berücksichtigen sind. Diesem Erfordernis kommen wir

dadurch nach, dass die auf historischen Ausfällen basierenden Ausfallwahrscheinlichkeiten stets mit einem prozentualen Wert adjustiert

werden. Diesen haben wir auf 60 Prozent festgesetzt.

Die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste Stufe 3 für die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte hat sich im

Geschäftsjahr 2019 bzw. im Vorjahr wie folgt entwickelt:

in Mio. Euro

2019

2018

Stand 01.01. 23,2 21,4

Zuführung 9,3 7,8

Auflösung - 3,5 - 4,2

Write-offs (Inanspruchnahme) - 0,9 - 1,9

Anpassungen aufgrund von Änderungen des Konsolidierungskreises 0,5 0,1

Umbuchungen 0,2 –

Kursdifferenzen 0,0 0,0

Stand 31.12. 28,9 23,2

Die Kundenstruktur im BayWa Konzern ist sowohl regional als auch in Abhängigkeit vom Segment stark diversifiziert. Im Zuge des

Risikomanagements sind für alle Kunden des BayWa Konzerns Mindestanforderungen an die Bonität und darüber hinaus individuelle

Höchstgrenzen für das Kreditlimit der einzelnen Kunden festgelegt. Der Forderungsbestand des BayWa Konzerns setzt sich hauptsächlich

aus einer Vielzahl von Kleinforderungen zusammen. Lediglich für eine geringe Anzahl von besonders bonitätsstarken Kunden werden

Kreditlimits von über 1 Mio. Euro vergeben. Durch kontinuierliche Analysen des Forderungsbestands und besondere Überwachung der

Kunden mit hohen Kreditlimits ist eine frühzeitige Identifikation und Bewertung von Konzentrationsrisiken (Klumpenrisiken) sichergestellt.

Bei 65 (Vorjahr: 18) Schuldnern betrugen die Kreditrisikopositionen zum 31. Dezember 2019 jeweils über 1 Mio. Euro. Für diese Kunden

schätzt der Konzern das Ausfallrisiko als nicht wesentlich ein.

Zur Verbesserung der Finanzierungsstrukturen hat der Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Asset-

Backed-Securitisation(ABS)-Maßnahme verbrieft. Das Gesamtkreditvolumen aus der ABS-Maßnahme beläuft sich auf 140,0 Mio. Euro. Die

Ausnutzung wird an die variablen und saisonalen Gegebenheiten angepasst. Am Bilanzstichtag waren Forderungen aus Lieferungen und

Leistungen im Wert von 126,6 Mio. Euro (Vorjahr: 154,9 Mio. Euro) im Rahmen der ABS-Maßnahme verbrieft.

(C.7.) Tatsächliche und latente Steueransprüche

Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der laufende Steueraufwand wird

auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Konzern-

ergebnis vor Steuern aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig

sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Berichtsstichtags in

Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und

Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden

Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente

Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die

abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge werden angesetzt, soweit

eine Realisierung künftiger Steuervorteile innerhalb der nächsten maximal fünf Jahre wahrscheinlich ist. Solche latenten Steueransprüche

und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert

(gesonderte Betrachtung eines steuerlichen Geschäfts- oder Firmenwerts) oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmens-

zusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde

Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren, ergeben. Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde temporäre Differenzen

gebildet, die aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures entstehen, es sei denn,

dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in

absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche entstehen durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit solchen

Investitionen und Anleihen, die nur in dem Maße erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen

zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können und davon ausgegangen werden

kann, dass sie sich in absehbarer Zukunft umkehren werden.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

98 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Berichtsstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrschein-

lich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die zum

Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswerts voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von

latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben

würden, wie der Konzern zum Berichtsstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.

Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steuer-

ansprüchen mit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuer-

behörde erhoben werden und der Konzern die Absicht hat, seine laufenden Steueransprüche und seine Steuerschulden auf Nettobasis zu

begleichen. Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, sie stehen im Zusammen-

hang mit Posten, die außerhalb des Gewinns oder Verlusts (entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital) erfasst werden. In

diesem Fall ist die Steuer ebenfalls außerhalb des Gewinns oder Verlusts zu erfassen. Daneben findet auch keine erfolgswirksame

Erfassung statt, wenn Steuereffekte aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren. Im Fall eines

Unternehmenszusammenschlusses ist der Steuereffekt bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einzubeziehen.

(C.8.) Vorräte

Unter den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Leistungen und Waren ausgewiesen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer

Nettoveräußerungswerte bewertet. Dabei wird in den meisten Fällen die Durchschnittsmethode angewandt. In einzelnen Fällen wird das

Fifo-Verfahren (First-in-first-out-Verfahren) angewandt. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt.

Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemein-

kosten. Finanzierungskosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet

werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts aktiviert. Landwirtschaftliche Erzeug-

nisse, die von den biologischen Vermögenswerten geerntet werden, werden zum Zeitpunkt der Ernte zum beizulegenden Zeitwert

abzüglich der erwarteten Veräußerungskosten angesetzt (zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte

siehe Abschnitt C.9.). Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, führen zu Abwertungen.

Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Veräußerungserlöse werden berücksichtigt. Eine Ausnahme von den

dargestellten Bewertungsgrundsätzen bilden die Vorratsbestände derjenigen Konzerngesellschaften, deren Vorratsbestände ausschließlich

zu Handelszwecken gehalten werden und somit zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen sind.

Der ausgewiesene Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro

2019

2018

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 37,3 33,2

Unfertige Erzeugnisse/Leistungen 1.162,0 844,9

Fertige Erzeugnisse/Leistungen und Waren 2.087,1 2.031,4

3.286,4 2.909,5

Für den Fall niedrigerer Nettoveräußerungswerte werden Abwertungen im Regelfall in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine pauschalierte Ermittlung. Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Wertminderungen auf Vorräte von

92,5 Mio. Euro auf 172,9 Mio. Euro im Berichtsjahr.

Der Buchwert der Vorräte, die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt sind, beträgt am Bilanzstichtag

531,1 Mio. Euro (Vorjahr: 524,1 Mio. Euro). Die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts der Warenbestände erfolgt aus Preisnotierungen

für vergleichbare Warenbestände in aktiven Märkten zum Bilanzstichtag. Von den ausgewiesenen Vorräten dienten zum Bilanzstichtag

9,7 Mio. Euro (Vorjahr: 25,8 Mio. Euro) der Besicherung von Verbindlichkeiten.

Im Berichtsjahr wurden 1,4 Mio. Euro Fremdkapitalkosten (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf

unfertige Leistungen aktiviert. Die Bestandsermittlung der Vorräte erfolgt durch (vorverlegte) Stichtagsinventur oder permanente Inventur.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

99 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die aus Verträgen mit Kunden der BayWa resultierenden Leistungsverpflichtungen, die über einen Zeitraum erfüllt werden, entfallen

insbesondere auf die Geschäftsfelder Technik (z. B. Neubauten in der Stalltechnik), Bau (z. B. auf schlüsselfertige Hausbauten) sowie

Regenerative Energien (z. B. Bau bei Wind- und Solarparks). Gemäß IFRS 15 ist für diese und ähnliche Projekte die zeitraumbezogene

Umsatzrealisierung entsprechend dem Projektfortschritt verpflichtend anzuwenden, wobei der Projektfortschritt nach Maßgabe des

Kostenanfalls gemessen wird („Cost-to-Cost-Methode“). Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der entstandenen Auftragskosten für die

geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtauftragskosten ermittelt. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den

Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, wie ihre Höhe verlässlich bestimmt werden kann und ihr Erhalt als

wahrscheinlich angesehen wird.

Sofern das Ergebnis von Verträgen mit Kunden und den darin vereinbarten Leistungsverpflichtungen nicht verlässlich geschätzt werden

kann, werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, die wahrscheinlich einbringlich sind. Ist es wahr-

scheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als

Aufwand erfasst. Die verbleibende Leistungsverpflichtung aus den über einen Zeitraum zu erfüllenden Verträgen beträgt zum 31. Dezember

2019 162,0 Mio. Euro. Grundsätzlich wird die entsprechende Umsatzrealisierung dieser verbleibenden Leistungsverpflichtungen im

Geschäftsjahr 2020 erwartet. Daher wird die in IFRS 15.121 enthaltene Erleichterungsvorschrift in Anspruch genommen.

Der Gesamtbetrag der angefallenen Herstellungskosten und der realisierten Gewinnanteile, abzüglich der entstandenen Verluste für

laufende Fertigungsaufträge, belief sich zum Abschlussstichtag auf 203,1 Mio. Euro (Vorjahr: 256,7 Mio. Euro). In den Umsatzerlösen des

BayWa Konzerns sind aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung Erlöse in Höhe von 280,7 Mio. Euro (Vorjahr: 209,8 Mio. Euro)

enthalten.

Der BayWa Konzern erfasst erhaltene Beträge vor Leistungserbringung in der Konzernbilanz als passive Vertragsposten. Alle abgerech-

neten Beträge, die noch nicht vom Kunden bezahlt wurden, werden in der Bilanz als Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

bzw. sonstigen Forderungen oder aktiven Vertragsposten dargestellt. Aufgrund der Vertragsausgestaltung wurden die Anfangsbestände der

aktiven und passiven Vertragsposten im Wesentlichen über das laufende Geschäftsjahr komplett aufgelöst. Eine Ausnahme stellt ein über

mehrere Jahre laufendes Projekt im Bereich regenerative Energien dar. Hierfür bleiben die bereits zu Geschäftsjahranfang bestehenden

aktiven Vertragsposten in Höhe von 9,8 Mio. Euro zu Geschäftsjahresende weiterhin bestehen.

Passive Vertragsposten, die sich aus erhaltenen Anzahlungen auf Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden ergeben, belaufen

sich im aktuellen Geschäftsjahr auf 123,8 Mio. Euro (Vorjahr: 81,6 Mio. Euro). Davon entfallen 61,8 Mio. Euro auf laufende

Fertigungsaufträge.

In der Position „Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte“ sind Forderungen aus laufenden Verträgen mit Kunden in Höhe von

113,8 Mio. Euro (Vorjahr: 97,3 Mio. Euro) sowie ein zu bilanzierender aktiver Vertragsposten von 106,0 Mio. Euro (Vorjahr: 23,2 Mio. Euro)

enthalten. Der Anstieg der aktiven Vertragsposten resultiert im Wesentlichen aus dem zunehmenden Projektgeschäft im Bereich

Regenerative Energien. Das Wertminderungsmodell von IFRS 9 ist grundsätzlich auch auf die nach IFRS 15 zu bildenden aktiven

Vertragsposten anzuwenden. Hierauf wurde – ebenfalls aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten – verzichtet.

Garantien, Rückerstattungsverbindlichkeiten, die z.B. aus Verkäufen mit Rückgaberecht entstehen können, Vertragsanbahnungskosten

sowie Finanzierungkomponenten, die möglicherweise in der Gegenleistung enthalten sind, spielen im BayWa Konzern von der Anzahl,

insbesondere aber von der betragsmäßigen Höhe eine nur untergeordnete Rolle und können damit als unwesentlich betrachtet werden.

Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen mussten weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr gebildet werden.

(C.9.) Biologische Vermögenswerte

Unter den biologischen Vermögenswerten werden die nicht geernteten Früchte der fruchttragenden Pflanzen der T&G Global Limited und

ihrer Tochtergesellschaften in Neuseeland ausgewiesen. Die biologischen Vermögenswerte werden zu Zeitwerten in Abhängigkeit vom

Standort und dem jeweiligen Zustand der Pflanzen abzüglich der geschätzten Veräußerungskosten bewertet. Gewinne oder Verluste aus

der Veränderung der Zeitwerte der biologischen Vermögenswerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Veräußerungs-

kosten beinhalten alle Kosten, die zum Absatz der Vermögenswerte notwendig sind.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

100 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte der biologischen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

in Mio. Euro

2019

Äpfel

Tomaten

Zitrusfrüchte

Trauben

andere Früchte

Gesamt

Biologische Vermögenswerte

Stand der biologischen Vermögenswerte am 01.01. 13,9 1,4 1,1 0,0 0,1 16,5

Kapitalisierte Kosten 16,8 1,0 3,3 4,3 0,5 26,0

Veränderung des Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten 1,9 2,1 – – - 0,1 3,9

Abgang aufgrund Ernte - 21,9 - 3,3 - 3,2 - 4,0 - 0,7 - 33,0

Währungsdifferenzen 0,1 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2

Stand der biologischen Vermögenswerte am 31.12. 10,8 1,2 1,2 0,3 - 0,1 13,6

in Mio. Euro

2018

Äpfel

Tomaten

Zitrusfrüchte

Trauben

andere Früchte

Gesamt

Biologische Vermögenswerte

Stand der biologischen Vermögenswerte am 01.01. 11,8 1,5 1,3 0,0 1,5 16,1

Kapitalisierte Kosten 18,0 1,1 4,7 1,1 2,5 27,4

Veränderung des Zeitwerts abzüglich Verkaufskosten 3,6 2,4 0,3 – - 0,2 6,1

Abgang aufgrund Ernte - 19,3 - 3,6 - 5,2 - 1,1 - 3,5 - 32,7

Währungsdifferenzen - 0,2 0,0 0,0 0,0 - 0,2 - 0,4

Stand der biologischen Vermögenswerte am 31.12. 13,9 1,4 1,1 0,0 0,1 16,5

Die beizulegenden Zeitwerte der biologischen Vermögenswerte des BayWa Konzerns, die die Hauptkategorien Äpfel, Tomaten, Zitrus-

früchte, Trauben und andere Früchte beinhalten, werden jährlich auf Basis diskontierter Zahlungsströme ermittelt.

Die Kosten basieren auf aktuellen Durchschnittskosten und orientieren sich an den Standardkosten der Branche. Die zugrunde liegenden

Kosten variieren in Abhängigkeit des Standorts, der Art des Anbaus und der Sorte der fruchttragenden Pflanzen. Es wird ein geeigneter

Diskontierungssatz bestimmt, um den Zeitwert der zukünftigen Zahlungsflüsse zu ermitteln. Der Marktwert der biologischen Vermögens-

werte vor oder während der Ernte basiert auf den geschätzten Erntemengen und Marktpreisen abzüglich der Ernte- und Anbaukosten.

Änderungen der Annahmen und Schätzungen, die zur Ermittlung des Marktwerts herangezogen werden, können einen wesentlichen

Einfluss auf den Buchwert der biologischen Vermögenswerte und das ausgewiesene Ergebnis der Bewertung haben.

Folgende wesentliche Annahmen und Überlegungen wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen

Vermögenswerte des Konzerns zugrunde gelegt:

▪ Vorhersagen für das Folgejahr basieren auf inflationsbereinigten prognostizierten Cashflows, beinhalten Schätzungen hinsichtlich

künftiger Umsätze und Margen und berücksichtigen den jeweiligen Standort sowie die unterschiedlichen Sorten.

▪ Prognostizierte Zahlungsflüsse aus Verkäufen mit abweichenden Währungen werden nicht gesichert und wurden mit durchschnittlichen

Wechselkursen auf Basis der Daten von Finanzinstitutionen unter Berücksichtigung der vorhergesagten Verkäufe in die funktionale

Währung der Gruppe umgerechnet.

▪ Risikoadjustierte Diskontierungssätze, um den mit der Ernte verbundenen Risiken wie Naturereignissen, Krankheiten der Pflanzen oder

anderen nachteiligen Faktoren, die Einfluss auf die Qualität, den Ertrag oder den Preis haben könnten, Rechnung zu tragen.

▪ Alle wesentlichen Veränderungen in Bezug auf die Bewirtschaftung der Ernte im laufenden Jahr sowie im Folgejahr.

Das Finanzteam setzt sich ganzjährig mit den Hauptkategorien der biologischen Vermögenswerte auseinander und ist darüber hinaus für die

Bewertung der biologischen Vermögenswerte zum Zwecke der externen Finanzberichterstattung verantwortlich. Zusätzlich wird der

Bewertungsprozess zwischen dem Chief Financial Officer der neuseeländischen Tochtergesellschaft, deren Controller, den Finanzleitern

der Geschäftsbereiche und dem Finanzteam mindestens halbjährlich vor dem Hintergrund der Anforderungen an die Finanzbericht-

erstattung evaluiert.

Die im Konzern verwendeten Bewertungsverfahren sind dem Level 3 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen und basieren somit auf nicht

beobachtbaren Marktdaten. Zum 31. Dezember 2019 gab es keine Verschiebungen zwischen den einzelnen Stufen der Fair-Value-

Hierarchie. Folgende Level-3-Inputfaktoren wurden abgeleitet und zur Bewertung herangezogen:

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Konzernabschluss – Konzernanhang

101 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

▪ Ernteerträge, dargestellt als tray carton equivalents pro Hektar und Tonnen pro Hektar, werden auf Basis der vergangenen

Produktionsmengen der jeweiligen Standorte der Pflanzen und der geschätzten Erntemengen unter Berücksichtigung des Alters und

des Gesundheitszustands der Pflanze abgeleitet.

▪ Preise ab Werk leiten sich aus den erwarteten zukünftigen Erträgen aus dem Verkauf der biologischen Vermögenswerte unter Berück-

sichtigung der vergangenen Entwicklung, dem aktuellen Marktpreis und den bekannten Marktbedingungen zum Bilanzstichtag ab.

▪ Diskontierungssätze werden unter Berücksichtigung der vergangenen Entwicklung und Schadensereignisse sowie der Beurteilung des

Zeitwerts und unter Berücksichtigung derzeit bekannter zu bewertender Risiken bestimmt.

Der Zeitwert der biologischen Vermögenswerte und die Level-3-Inputfaktoren werden am Ende jeder Berichtsperiode analysiert. Im

Rahmen der Analyse werden die Inputfaktoren unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen überprüft und plausibilisiert. Der

ermittelte Zeitwert der biologischen Vermögenswerte wird auch dahingehend überprüft, ob er die erwarteten Renditen für jede Fruchtart

angemessen widerspiegelt. Der in der Zeitwertermittlung unterstellte Mittelabfluss beinhaltet fiktive Zahlungsströme für Grund und Boden

sowie Obstplantagen, die dem Konzern zuzurechnen sind. Sie basieren auf Marktmieten für Plantagen vergleichbarer Größe.

Die folgenden nicht beobachtbaren Inputfaktoren wurden verwendet, um die biologischen Vermögenswerte des Konzerns zu bewerten:

Nicht beobachtbare Inputfaktoren

Varianz nicht beobachtbare Inputfaktoren

2019 2018

Äpfel

tce 1 pro Hektar pro Jahr gewichteter Durchschnitt tce 1 pro Hektar pro Jahr Exportpreise pro tce 1 gewichteter Durchschnitt Exportpreise pro tce 1 risikoadjustierter Diskontierungssatz

1.400 tce1 bis 6.500 tce 1 3.366 tce 1

5,89 Euro bis 41,26 Euro 20,74 Euro

25 %

1.400 tce 1 bis 6.500 tce 1 3.652 tce 1

5,86 Euro bis 38,10 Euro 17,13 Euro

25 %

Tomaten

Tonnage pro Hektar pro Jahr gewichteter Durchschnitt Tonnage pro Hektar pro Jahr Preis pro Kilogramm ab Werk pro Saison gewichteter Durchschnitt Preis pro Kilogramm ab Werk pro Saison risikoadjustierter Diskontierungssatz

171 Tonnen bis 628 Tonnen 431 Tonnen

0,88 Euro bis 11,07 Euro 2,12 Euro

25,0 %

180 Tonnen bis 605 Tonnen 420 Tonnen

0,84 Euro bis 10,72 Euro 2,40 Euro

25,0 %

Zitrusfrüchte

Tonnage pro Hektar pro Jahr gewichteter Durchschnitt Tonnage pro Hektar pro Jahr Preis pro Tonne ab Werk pro Saison gewichteter Durchschnitt Preis pro Tonne ab Werk pro Saison risikoadjustierter Diskontierungssatz

29 Tonnen 29 Tonnen

560,01 Euro bis 1.573,92 Euro 1.112,95 Euro

14 %

29 Tonnen 29 Tonnen

556,86 Euro bis 1.565,06 Euro 1.213,36 Euro

14 %

Blaubeeren

Tonnage pro Hektar pro Jahr gewichteter Durchschnitt Tonnage pro Hektar pro Jahr Preis pro Kilogramm ab Werk pro Saison gewichteter Durchschnitt Preis pro Kilogramm ab Werk pro Saison risikoadjustierter Diskontierungssatz

6,5 Tonnen 6,5 Tonnen

5,01 Euro bis 9,97 Euro 9,73 Euro

18 %

6,5 Tonnen 6,5 Tonnen

4,98 Euro bis 16,41 Euro 11,26 Euro

18 %

1 tce – tray carton equivalent (entspricht ca. 18 kg)

Ein Anstieg des Erntevolumens oder ein Preisanstieg haben eine Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte

zur Folge. Ein Anstieg des Diskontierungssatzes führt hingegen zu einer Verringerung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen

Vermögenswerte.

Aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Konzerns können finanzielle Risiken aus ungünstigen klimatischen Bedingungen oder Natur-

ereignissen entstehen. Darüber hinaus kann der Konzern finanziellen Risiken aufgrund ungünstiger Veränderungen der Marktpreise oder

Erntemengen und ungünstigen Wechselkursveränderungen ausgesetzt sein.

Das Preisrisiko wird durch eine ständige Überwachung der Rohstoffpreise und deren Einflussfaktoren verringert. Der Konzern tätigt auch

angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sich klimatische Bedingungen, Naturereignisse, Krankheiten der Pflanzen oder andere

Faktoren nicht negativ auf die Qualität und den Ertrag der Ernte auswirken. Zur Reduzierung der Fremdwährungsrisikoposition werden

derivative Finanzinstrumente wie etwa Devisentermingeschäfte eingesetzt.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

102 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die folgende Tabelle stellt die im Eigentum befindlichen und gepachteten Anbauflächen für die unterschiedlichen Arten von biologischen

Vermögenswerten dar:

in Hektar

2019

2018

Biologische Vermögenswerte

Äpfel 779 710

Tomaten 28 28

Zitrusfrüchte (Zitronen, Mandarinen, Orangen) 101 133

Trauben 130 74

Blaubeeren 11 11

Kiwifrüchte – 46

Andere biologische Vermögenswerte – 1

Die folgende Tabelle stellt die Produktionsmengen der unterschiedlichen Arten von biologischen Vermögenswerten auf eigenen und

gepachteten Anbauflächen dar:

2019

2018 Produktions-

einheiten

Biologische Vermögenswerte

Äpfel 1.622.308 1.610.435 tce 1

Tomaten 12.248.314 11.889.015 kg

Zitrusfrüchte (Zitronen, Mandarinen, Orangen) 2.644.000 3.975.307 kg

Trauben 270.414 99.000 kg

Blaubeeren 73.182 50.839 kg

Kiwifrüchte – 682.168 Klasse-1-Kisten

Andere biologische Vermögenswerte – 20.833 kg

1 tce – tray carton equivalent (entspricht ca. 18 kg)

(C.10.) Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte des BayWa Konzerns umfassen Währungssicherungsgeschäfte und Warenterminkontrakte, die als

Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 einzustufen sind. Bewertet werden diese finanziellen Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegen-

den Zeitwert. Bei Devisensicherungsgeschäften resultiert der Zeitwert aus dem jeweiligen Börsen- oder Marktwert (Level 1 der Fair-Value-

Hierarchie) am Bilanzstichtag oder er wird aus am Markt beobachtbaren Daten abgeleitet (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Für Waren-

termingeschäfte erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entweder direkt zu den Preisen, zu denen sie auf einem aktiven Markt

zum Bilanzstichtag notiert sind (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) oder es werden Werte aus Preisnotierungen für die unterschiedlichen

Waren unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeit am Bilanzstichtag (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie) abgeleitet.

Die Einordnung der beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte in die Fair-Value-Hierarchie stellt sich wie folgt dar:

Beizulegende Zeitwerte

in Mio. Euro 31.12.2019

Level 1

Level 2

Level 3

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte

Warentermingeschäfte 6,7 111,8 – 118,5

Devisensicherungsgeschäfte 30,9 0,9 – 31,8

Zinssicherungsgeschäfte – – – –

37,6 112,7 – 150,3

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Konzernabschluss – Konzernanhang

103 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Beizulegende Zeitwerte

in Mio. Euro 31.12.2018

Level 1

Level 2

Level 3

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte

Warentermingeschäfte 9,4 172,4 – 181,8

Devisensicherungsgeschäfte 31,7 8,1 – 39,8

Zinssicherungsgeschäfte – – – 0,0

41,1 180,5 – 221,6

(C.11.) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bei den flüssigen Mitteln in Höhe von 229,7 Mio. Euro (Vorjahr: 120,6 Mio. Euro) handelt es sich um Kassenbestände, Schecks sowie

Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Ursprungslaufzeit von nicht mehr als drei Monaten.

(C.12.) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen

Als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden Vermögenswerte im BayWa Konzern dann klassifiziert, wenn ein

Vorstandsbeschluss über den Verkauf vorliegt und der Verkauf innerhalb des Folgejahres (2020) höchstwahrscheinlich ist.

In den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten werden zum Bilanzstichtag 6 (Vorjahr: 7) Objekte ausgewiesen, die zur

Veräußerung vorgesehen sind. Dabei handelt es sich um unbebaute Grundstücke, auf denen Lagerhäuser, Hallen, Silos, Werkstätten, Büros,

ein Wohnhaus und ein Bauzentrum errichtet sind.

Die Bewertungsvorschrift in IFRS 5 sieht vor, dass für die betroffenen Vermögenswerte die planmäßigen Abschreibungen auszusetzen und

lediglich außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund niedrigerer beizulegender Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten vorzunehmen

sind.

Zum Bilanzstichtag sind Vermögenswerte mit Buchwerten von insgesamt 4,7 Mio. Euro (Vorjahr: 4,2 Mio. Euro) als zur Veräußerung

gehaltene langfristige Vermögenswerte bzw. Veräußerungsgruppen klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich voraussichtlicher

Veräußerungskosten beläuft sich auf insgesamt 5,8 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro).

Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte hierbei anhand laufender Kaufpreisverhandlungen unter Berücksichtigung voraus-

sichtlicher Veräußerungskosten. In den Fällen, in denen noch kein Veräußerungspreis aus laufenden Kaufpreisverhandlungen abgeleitet

werden konnte, erfolgte die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für Immobilien auf Basis von Ertragswertberechnungen (Level 3 der Fair-

Value-Hierarchie). Dabei sind die Grundstückswerte anhand aktueller offizieller Bodenrichtwerte berechnet worden. Lagebedingten Vor-

und Nachteilen wurde entsprechend Rechnung getragen. Bei vermieteten Gebäuden wurde unter Zugrundelegung der tatsächlich erzielten

Jahresmiete abzüglich der standardisierten Bewirtschaftungskosten sowie der Restnutzungsdauer der Ertragswert der baulichen Anlage

ermittelt.

Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte bzw. Veräußerungsgruppen stellen sich wie folgt dar:

in Mio. Euro 2019

Segment

Energie

Segment

Agrar

Segment

Bau

Segment Innovation &

Digitalisierung

Sonstige

Aktivitäten

Gesamt

Langfristige Vermögenswerte

Sachanlagen – 0,2 – – 4,4 4,7

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen

0,2

4,4

4,7

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Konzernabschluss – Konzernanhang

104 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

in Mio. Euro 2018

Segment

Energie

Segment

Agrar

Segment

Bau

Segment Innovation &

Digitalisierung

Sonstige

Aktivitäten

Gesamt

Langfristige Vermögenswerte

Sachanlagen – 0,1 0,1 – 4,1 4,2

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte/Veräußerungsgruppen

0,1

0,1

4,1

4,2

Die im laufenden Geschäftsjahr im Zusammenhang mit den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten bzw.

Veräußerungsgruppen realisierten Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter

den sonstigen betrieblichen Erträgen (Abschnitt D.2.) bzw. unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Abschnitt D.5.) erfasst.

(C.13.) Eigenkapital

Die detaillierte Entwicklung des Eigenkapitals zeigt die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Ausgegebenes Kapital

Das ausgegebene Kapital der BayWa AG in Höhe von 90,3 Mio. Euro (Vorjahr: 89,9 Mio. Euro) ist am 31. Dezember 2019 eingeteilt in

35.279.062 auf den Namen lautende Stammaktien in Form von Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 Euro

je Aktie. Von den ausgegebenen Stückaktien sind 33.894.897 vinkulierte und 140.914 junge vinkulierte Namensaktien (ab 1. Januar 2020

dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien). 1.243.251 Aktien sind nicht vinkulierte Namensaktien.

Für das ausgewiesene ausgegebene Kapital wurde gemäß IAS 32 das Grundkapital um den rechnerischen Wert der in Vorjahren zurück-

gekauften eigenen Anteile (19.500 Stück bzw. 0,1 Mio. Euro) gemindert; die Kapitalrücklage reduziert sich aus dem gleichen Grund um

0,1 Mio. Euro. Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien zurückgekauft.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien (ohne zurückgekaufte eigene Anteile) hat sich im Berichtsjahr wie folgt verändert:

Nicht vinkulierte Namensaktien

Vinkulierte Namensaktien

Stand 01.01.2019 1.243.251 33.875.397

Ausgabe von Mitarbeiteraktien 140.914

Stand 31.12.2019 1.243.251 34.016.311

Der Vorstand der BayWa AG ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig

oder mehrmals um bis zu nominal 10.000.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sacheinlagen zu

erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen

(Genehmigtes Kapital 2018).

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals

um bis zu nominal 12.500.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Sacheinlagen zu

erhöhen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen

(Genehmigtes Kapital 2016).

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals

um insgesamt bis zu nominal 5.000.000 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an

Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der

Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt und die Bedingungen der

Aktienausgabe festzulegen. Hiervon sind bis zum 31. Dezember 2019 durch die Ausgabe von Mitarbeiteraktien 1.577.518,08 Euro ausgenutzt

worden. Der verbleibende Restbetrag beläuft sich auf 3.422.481,92 Euro (verbleibendes Genehmigtes Kapital 2015).

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Konzernabschluss – Konzernanhang

105 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 118,2 Mio. Euro (Vorjahr: 114,8 Mio. Euro) stammt mit 88,4 Mio. Euro (Vorjahr: 85,1 Mio. Euro) im

Wesentlichen aus den Agios der bisher bei der BayWa AG durchgeführten Kapitalerhöhungen. Darüber hinaus wurden mit dem Erwerb von

Aktien der RWA AG sowie der WLZ AG, jeweils unter der Bewertung der hingegebenen Anteile mit dem historischen Börsenkurs, Aufgelder

über dem Nominalwert der ausgegebenen BayWa Aktien erzielt. Diese sind ebenfalls innerhalb der Kapitalrücklage ausgewiesen.

Wie im Vorjahr bestand auch im Jahr 2019 für Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen in Deutschland und

Österreich die Möglichkeit, BayWa Aktien zu vergünstigten Konditionen im Rahmen eines freiwilligen Mitarbeiteraktienprogramms zu

erwerben. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2019 140.914 junge vinkulierte Namensaktien (ab 1. Januar 2020

dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien) (Vorjahr: 125.342 junge vinkulierte, ab 1. Januar 2019 dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien)

ausgegeben. Der Ausübungspreis der Mitarbeiteraktien betrug 15,87 Euro (Vorjahr: 17,49 Euro) und damit 60 Prozent des Börsenkurses der

vinkulierten BayWa Namensaktien am Vortag in Höhe von 26,45 Euro (Vorjahr: 29,15 Euro) gemäß der Beschlussfassung des BayWa

Vorstands über die hierfür notwendige Kapitalerhöhung. Der Eigenanteil betrug wie im Vorjahr je teilnehmenden Mitarbeiter mindestens

135,00 Euro und höchstens 540,00 Euro. Die Vorteilsgewährung in Höhe der Differenz zwischen tatsächlichem Kaufpreis und Börsenkurs

wurde gemäß IFRS 2 in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) aufwandswirksam im Personalaufwand erfasst und in selber Höhe in

die Kapitalrücklage eingestellt. Die Sperrfrist für diese Aktien endet am 31. Dezember 2021. Die an österreichische Mitarbeiter ausgege-

benen Aktien unterliegen zudem einer steuerlichen Behaltefrist, die am 31. Dezember 2024 endet.

Hybridkapital

Die BayWa AG hat am 4. Oktober 2017 eine Schuldverschreibung in Form einer sog. Hybridanleihe mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe

von 300,0 Mio. Euro am Kapitalmarkt begeben. Der Emissionspreis belief sich – unter Berücksichtigung eines Disagios von 0,551 Prozent –

auf 99,449 Prozent des Gesamtnennbetrags. Der Nettoemissionserlös beläuft sich auf 295,2 Mio. Euro. Bei der verbleibenden Differenz

handelt es sich um Bankgebühren und Transaktionskosten, die im Zuge der Emission angefallen sind, inkl. der darauf gebildeten aktiven

latente Steuern.

Das Hybridkapital ist ein Eigenkapitalinstrument im Sinne von IAS 32 und hat eine unendliche Laufzeit. Es kann nur von der BayWa ordent-

lich sowie beim Eintritt bestimmter Ereignisse auch außerordentlich gekündigt werden. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt dann die Rückzahlung.

Hinsichtlich der Verzinsung im Zeitraum zwischen Emission und Rückzahlung sind zwei Zinsphasen zu unterscheiden: In der Zinsphase bis

zum ersten möglichen Rückzahlungstermin im Jahr 2022 beläuft sich der Zinssatz auf fixe 4,250 Prozent, in der sich anschließenden

zweiten Phase bis zur Rückzahlung erfolgt die Verzinsung variabel mit vorab festgelegter Marge. Das Disagio, die Bankgebühren und die

Transaktionskosten sowie die aktiven latenten Steuern darauf wurden gemäß IAS 32.37 f. direkt vom Eigenkapital abgesetzt.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden dividendenähnliche Zahlungen in Höhe von 12,8 Mio. Euro geleistet und sind als Teil der Ergebnis-

verwendung dargestellt.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen des Konzerns betragen am Bilanzstichtag 471,9 Mio. Euro (Vorjahr: 536,4 Mio. Euro). Davon entfallen 5,2 Mio. Euro

(Vorjahr: 5,2 Mio. Euro) auf gesetzliche Rücklagen, 18,6 Mio. Euro (Vorjahr: 14,4 Mio. Euro) auf die Bewertungsrücklage, minus 280,7 Mio.

Euro (Vorjahr: minus 223,3 Mio. Euro) auf die Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensions- und

Abfertigungsrückstellungen, 728,8 Mio. Euro (Vorjahr: 740,1 Mio. Euro) auf andere Gewinnrücklagen. Einstellungen und Entnahmen bei den

Gewinnrücklagen ergeben sich sowohl beim Mutterunternehmen BayWa AG als auch bei den einbezogenen Tochterunternehmen.

Sonstige Rücklagen

Als sonstige Rücklagen sind der Konzern-Bilanzgewinn in einer Höhe von 46,8 Mio. Euro (Vorjahr: 55,9 Mio. Euro) sowie ergebnisneutral

eingestellte Währungsumrechnungsdifferenzen mit 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: minus 6,5 Mio. Euro) ausgewiesen.

Anteile anderer Gesellschafter

Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital entfallen insbesondere auf die an den Tochtergesellschaften in Österreich beteiligten

Genossenschaften sowie auf die an der T&G Global Limited und deren Tochterunternehmen beteiligten Minderheitsgesellschafter.

Detaillierte Angaben zu wesentlichen Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind in Abschnitt B.1. des Konzernanhangs dargestellt.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

106 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(C.14.) Pensionsrückstellungen

In Deutschland besteht eine beitragsorientierte gesetzliche Grundversorgung der Arbeitnehmer, die Rentenzahlungen in Abhängigkeit von

geleisteten Beiträgen übernimmt. Darüber hinaus werden für die betriebliche Altersvorsorge Pensionsrückstellungen für Verpflichtungen

aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Mitarbeiter der Unternehmen des BayWa Konzerns sowie deren

Hinterbliebene gebildet. Je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes bestehen dabei

unterschiedliche Systeme der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Vergütung der Mitarbeiter basieren.

Den bestehenden Altersversorgungszusagen des BayWa Konzerns liegen ausschließlich leistungsorientierte Versorgungspläne zugrunde.

Sie basieren sowohl auf Betriebsvereinbarungen als auch auf Einzelzusagen. Größtenteils handelt es sich um Endgehaltspläne. Die

Verpflichtung der Unternehmen besteht darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen („Defined Benefit

Plans“). Die Versorgungszusagen der Konzerngesellschaften werden durch die Dotierung von Rückstellungen finanziert.

Die mit leistungsorientierten Plänen verbundenen Risiken – wie beispielsweise Langlebigkeit oder Gehaltssteigerung – bestehen bei der

BayWa durch die Schließung der Versorgungswerke für Neueintritte heute lediglich in einem deutlich verminderten Umfang. Diese

Altzusagen umfassen 11.976 Anspruchsberechtigte. Davon sind 2.318 aktive Mitarbeiter, 2.096 ehemalige Mitarbeiter mit unverfallbaren

Ansprüchen sowie 7.389 Pensionäre und Hinterbliebene. Die Ausgestaltung der wesentlichen leistungsorientierten Pläne wird nachstehend

dargestellt.

Die BayWa gewährt Versorgungsleistungen auf Basis der Versorgungszusagen der geschlossenen Versorgungswerke, deren individuelle

Leistungshöhe sich nach dem Lohn- bzw. Gehaltsniveau bemisst. Es handelt sich hierbei um klassische Leistungszusagen in Form von

Festbetragssystemen, Eckwertsystemen oder endgehaltsabhängigen Zusagen, die in den Leistungsarten Alters-, Invaliden-, Witwen-/

Witwer- oder Waisenrente gewährt werden. Der Konzern trägt für diese Altzusagen die versicherungsmathematischen Risiken, wie

beispielsweise das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko.

Des Weiteren bestehen auch in den österreichischen Konzerngesellschaften Versorgungszusagen, deren individuelle Leistungshöhe sich

ebenfalls nach dem Lohn- bzw. Gehaltsniveau bemisst. Die Leistungszusagen werden ebenfalls in den Leistungsarten Alters-, Invaliden-,

Witwen-/Witwer- oder Waisenrente gewährt. Der Konzern trägt auch für diese Zusagen die versicherungsmathematischen Risiken, wie

beispielsweise das Langlebigkeitsrisiko und das Zinsrisiko.

Darüber hinaus bestehen in den österreichischen Konzerngesellschaften gesetzliche Verpflichtungen zu Abfertigungsleistungen, die nach

Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Auszahlung fällig werden. Diese Verpflichtungen fallen als leistungsorientierte Versorgungspläne

ebenfalls in den Anwendungsbereich des IAS 19. Auch in diesen Fällen trägt der Konzern insbesondere das Zinsrisiko.

Die Rückstellungen für Pensionen sowie die Abfertigungsrückstellungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit

Credit Method“) gemäß IAS 19 gebildet. Dabei werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften,

sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen

berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten und berücksichtigt biometrische Rechnungs-

grundlagen.

Die Höhe der Pensionsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen bzw. „Defined Benefit Obligation“) wurde nach

versicherungsmathematischen Methoden berechnet, für die Schätzungen unumgänglich sind. Dabei spielen neben den Annahmen zur

Lebenserwartung die folgenden Prämissen eine Rolle, die für die Gesellschaften in Deutschland und Österreich festgelegt wurden. Bei den

Konzerngesellschaften außerhalb Deutschlands und Österreichs bestehen Versorgungszusagen nur in Ausnahmefällen.

in Prozent

31.12.2019

31.12.2018

Abzinsungsfaktor 1,10 1,90

Gehaltstrend 1,00 – 3,00 1,00  – 3,00

Rententrend 1,00 – 2,50 1,00 – 2,50

Die Höhe der Abfertigungsverpflichtungen (Anwartschaftsbarwert der Verpflichtungen bzw. „Defined Benefit Obligation“) wurde ebenfalls

nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet, denen Schätzungen zugrunde liegen. Hierbei wurden die nachfolgend genannten

Prämissen einheitlich für die österreichischen Konzerngesellschaften festgelegt. Bei den Konzerngesellschaften außerhalb Österreichs

bestehen keine Abfertigungsverpflichtungen.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

107 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

in Prozent

31.12.2019

31.12.2018

Abzinsungsfaktor 0,30 – 1,10 1,30

Gehaltstrend 2,00 – 3,50 2,50 – 3,50

Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die u. a. in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der

Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden.

Hinsichtlich der Annahmen zur Lebenserwartung wurden im Fall der deutschen Gesellschaften die Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck

(Richttafeln 2018 G) verwendet. Für die österreichischen Gesellschaften wurden die „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die

Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen.

Aus Erhöhungen oder Verminderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung können versicherungsmathematische Gewinne

oder Verluste entstehen, deren Ursachen u. a. Abweichungen zwischen tatsächlichen und geschätzten Berechnungsparametern sein

können. Die daraus resultierenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet.

Im Berichtsjahr wurden versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 89,3 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Gewinne

1,9 Mio. Euro) ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die direkt im Eigenkapital erfassten

versicherungsmathematischen Verluste vor latenten Steuern auf 387,9 Mio. Euro (Vorjahr: 298,6 Mio. Euro).

Aus den Versorgungszusagen des BayWa Konzerns resultiert ein Gesamtpensionsaufwand von 18,6 Mio. Euro (Vorjahr: 17,8 Mio. Euro), der

sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:

in Mio. Euro

2019

2018

Laufender Dienstzeitaufwand - 6,6 - 5,9

+ Zinsanteil - 12,0 - 11,9

= Summe der erfolgswirksam erfassten Beträge - 18,6 - 17,8

Aus den Abfertigungsverpflichtungen der österreichischen Konzerngesellschaften resultiert ein Gesamtaufwand von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr:

1,6 Mio. Euro), der sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:

in Mio. Euro

2019

2018

Laufender Dienstzeitaufwand - 1,7 - 1,1

+ Zinsanteil - 0,5 - 0,5

= Summe der erfolgswirksam erfassten Beträge - 2,2 - 1,6

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der in den Vorjahren erworbenen Ansprüche sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Die im Geschäfts-

jahr hinzuerworbenen Ansprüche sind im Personalaufwand enthalten.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

108 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Während der Berichtsperiode haben sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und somit der Wert der bilanzierten

Beträge der Pensionsverpflichtungen auf Konzernebene folgendermaßen verändert:

in Mio. Euro

2019

2018

DBO zum 01.01. 651,2 665,4

+ Veränderungen im Konsolidierungskreis – –

+ Summe der erfolgswirksamen Beträge 18,6 17,8

+/– Veränderung versicherungsmathematische Gewinne (–)/Verluste (+) 85,7 - 1,3

– Pensionszahlungen der Berichtsperiode - 30,0 - 29,7

+/– Übernahme von Verpflichtungen – - 1,0

= DBO 31.12. 725,5 651,2

Die für das Berichtsjahr ermittelten versicherungsmathematischen Verluste setzen sich aus versicherungsmathematischen Verlusten aus

erfahrungsbedingten Anpassungen in Höhe von 5,8 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 3,6 Mio. Euro),

versicherungsmathematischen Verlusten in Höhe von 80,0 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 3,7 Mio.

Euro) aus der Änderung finanzieller Annahmen und aus versicherungsmathematischen Gewinnen aus der Änderung demografischer

Annahmen in Höhe 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 6,0 Mio. Euro) zusammen.

Während der Berichtsperiode haben sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) und somit der Wert der bilanzierten

Beträge der Abfertigungsrückstellungen auf Konzernebene folgendermaßen verändert:

in Mio. Euro

2019

2018

DBO zum 01.01. 37,4 37,4

+ Veränderungen im Konsolidierungskreis 0,2 0,1

+ Summe der erfolgswirksamen Beträge 2,2 1,6

+/– Veränderung versicherungsmathematische Gewinne (–)/Verluste (+) 3,6 - 0,6

– Abfertigungszahlungen der Berichtsperiode - 2,5 - 2,5

+/– Übernahme von Verpflichtungen – 1,4

= DBO 31.12. 40,9 37,4

Die für das Berichtsjahr ermittelten versicherungsmathematischen Verluste setzen sich aus versicherungsmathematischen Verlusten aus

erfahrungsbedingten Anpassungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 0,1 Mio. Euro ),

versicherungsmathematischen Verlusten in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 0,1 Mio.

Euro) aus der Änderung demografischer Annahmen sowie versicherungsmathematischen Verlusten in Höhe von 3,3 Mio. Euro (Vorjahr:

versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 0,4 Mio. Euro) aus der Änderung finanzieller Annahmen zusammen.

Die DBO der Pensionsverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt:

in Mio. Euro

2015 655,3

2016 690,0

2017 665,4

2018 651,2

2019 725,5

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Konzernabschluss – Konzernanhang

109 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die versicherungsmathematischen Gewinne (–)/Verluste (+) aus erfahrungsbedingten Anpassungen stellen sich in Bezug auf die

Pensionsverpflichtungen wie folgt dar:

in Mio. Euro

2015 0,7

2016 3,4

2017 1,7

2018 - 3,6

2019 5,8

Die DBO der Abfertigungsverpflichtung hat sich wie folgt entwickelt:

in Mio. Euro

2015 32,7

2016 34,2

2017 37,4

2018 37,4

2019 40,9

Die versicherungsmathematischen Gewinne (–)/Verluste (+) aus erfahrungsbedingten Anpassungen stellen sich in Bezug auf die

Abfertigungsverpflichtungen wie folgt dar:

in Mio. Euro

2015 0,1

2016 0,2

2017 - 0,1

2018 - 0,1

2019 - 0,3

Für das Geschäftsjahr 2020 wird erwartet, dass voraussichtlich 14,3 Mio. Euro aufwandswirksam für leistungsorientierte Pensionspläne und

1,6 Mio. Euro für Abfertigungsverpflichtungen erfasst werden.

Sensitivitätsanalysen

Bei Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und Abfertigungen stellen der Abzinsungsfaktor sowie der Gehaltstrend und bei

Pensionsverpflichtungen darüber hinaus der Rententrend sowie die Restlebenserwartung wesentliche Bewertungsparameter dar, die im

Zeitablauf gewissen Schwankungen unterliegen können. In den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen für Pensions- und Abfertigungs-

verpflichtungen wurden die Auswirkungen, resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen, auf die

Verpflichtung dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant

gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

110 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Sensitivitätsanalyse für die DBO aus Pensionsverpflichtungen

Änderung der

Parameter in Prozent bzw. Jahren

Bei Anstieg des Parameters Veränderung der

DBO um

Bei Verringerung des Parameters Veränderung

der DBO um

Beziehung zwischen Bewertungs-

parameter und DBO

Abzinsungssatz

± 0,75 %

- 10,33 %

14,98 %

Je höher der Abzinsungssatz, desto geringer die DBO

Gehaltssteigerungen

± 0,50 %

1,02 %

- 0,65 %

Je höher die Gehaltssteigerung, desto höher die DBO

Rentensteigerungen

± 0,50 %

6,43 %

- 5,54 %

Je höher die Rentensteigerung, desto höher die DBO

Restlebenserwartung gemäß Sterbetafel

± 1 Jahr

4,60 %

- 4,19 %

Je höher die Lebenserwartung, desto höher die DBO

Sensitivitätsanalyse für die DBO aus Abfertigungsverpflichtungen

Änderung der

Parameter in Prozent bzw. Jahren

Bei Anstieg des Parameters Veränderung der

DBO um

Bei Verringerung des Parameters Veränderung

der DBO um

Beziehung zwischen Bewertungs-

parameter und DBO

Abzinsungssatz

± 0,75 %

- 6,14 %

6,87 %

Je höher der Abzinsungssatz, desto geringer die DBO

Gehaltssteigerungen

± 0,50 %

4,34 %

- 4,07 %

Je höher die Gehaltssteigerung, desto höher die DBO

Die gewichtete Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt 17 Jahre (Vorjahr: 16 Jahre). Die gewichtete Duration der Abfertigungs-

verpflichtungen beträgt 9 Jahre (Vorjahr: 9 Jahre).

Die erwarteten undiskontierten Auszahlungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen stellen sich in den Folgejahren wie folgt dar:

in Mio. Euro

Summe

2020

2021– 2024

2025 – 2029

> 2029

Pensionsverpflichtungen 950,5 30,6 122,0 148,4 649,5

Abfertigungsverpflichtungen 44,7 1,8 12,0 12,4 18,5

(C.15.) Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht,

die aus einem Ereignis der Vergangenheit resultiert, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwen-

digen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Die Rückstellungen sind mit dem Wert der voraussichtlichen Inanspruchnahme

angesetzt. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag

abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

111 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die übrigen Rückstellungen entfallen hauptsächlich auf:

in Mio. Euro

31.12.2019

31.12.2018

Langfristige Rückstellungen (mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr)

Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 34,3 29,8

Sonstige Rückstellungen 25,3 23,0

59,5 52,8

Kurzfristige Rückstellungen (mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr)

Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich 96,8 85,9

Sonstige Rückstellungen 161,7 102,6

258,4 188,5

In den Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich sind im Wesentlichen Vorsorgen für Jubiläums-

aufwendungen, Urlaubsrückstände und Gleitzeitguthaben, Abfindungen sowie für Altersteilzeit enthalten. Die sonstigen Rückstellungen

umfassen überwiegend Vorsorgen für Abbruchverpflichtungen, für ausstehende Rechnungen, Garantieverpflichtungen sowie für drohende

Verluste aus schwebenden Geschäften. Darüber hinaus sind erkennbare Einzelrisiken und ungewisse Verpflichtungen ausgewiesen. Sie

entfallen im Wesentlichen auf Kosten für Altlasten, Nachlaufkosten sowie Prozessrisiken.

Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

in Mio. Euro 2019

Stand

01.01.2019

Zuführung

Umbuchung

Auf-/

Abzinsung

Verbrauch

Auflösung

Kurs-

differenzen

Stand

31.12.2019

Langfristige Rückstellungen

Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich

29,8

7,9

- 0,4

0,5

- 3,5

0,0

0,0

34,3

Sonstige Rückstellungen 23,0 9,7 - 3,6 0,6 - 1,7 - 2,8 0,1 25,3

52,8 17,6 - 4,1 1,1 - 5,2 - 2,8 0,1 59,5

Kurzfristige Rückstellungen

Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich

85,9

73,5

0,5

- 0,1

- 56,3

- 6,9

0,2

96,8

Sonstige Rückstellungen 1 105,7 119,4 3,6 0,6 - 48,4 - 21,1 1,8 161,7

191,7 192,9 4,1 0,5 - 104,7 - 28,0 2,0 258,4

1 Der Eröffnungsbilanzwert wurde infolge der Erstanwendung von IFRS 16 angepasst.

in Mio. Euro 2018

Stand

01.01.2018

Zuführung

Umbuchung

Auf-/

Abzinsung

Verbrauch

Auflösung

Kurs-

differenzen

Stand

31.12.2018

Langfristige Rückstellungen

Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich

30,0

4,7

- 0,3

0,5

- 4,9

- 0,2

29,8

Sonstige Rückstellungen 21,0 3,2 2,2 0,4 - 1,8 - 2,0 0,1 23,0

50,9 7,9 1,9 0,8 - 6,7 - 2,2 0,1 52,8

Kurzfristige Rückstellungen

Verpflichtungen aus dem Personal- und Sozialbereich

81,5

68,7

0,4

- 57,3

- 7,3

- 0,1

85,9

Sonstige Rückstellungen 116,4 95,3 - 2,5 – - 89,4 - 17,1 - 0,1 102,6

197,9 164,0 - 2,1 – - 146,8 - 24,4 - 0,2 188,5

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Konzernabschluss – Konzernanhang

112 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(C.16.) Finanzschulden

Die Finanzschulden weisen alle verzinslichen Verpflichtungen des BayWa Konzerns aus, die zum Bilanzstichtag bestehen. Sie setzen sich

folgendermaßen zusammen:

in Mio. Euro 2019

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Finanzschulden

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.455,2 510,6 292,7 2.258,4

Commercial Paper 857,0 497,9 – 1.354,9

Stille Beteiligung 1,4 – – 1,4

2.313,6 1.008,5 292,7 3.614,7

in Mio. Euro 2018

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Finanzschulden

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.604,9 595,8 287,3 2.488,0

Commercial Paper 626,0 – – 626,0

Stille Beteiligung 1,4 – – 1,4

2.232,2 595,8 287,3 3.115,3

Der BayWa Konzern finanziert sich einerseits über Kontokorrentkredite und kurzfristige Darlehen, für die keine Sicherheiten begeben

werden. In Einzelfällen werden langfristige Bankdarlehen in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2019 platzierte die BayWa AG einen

Green Bond in Höhe von nominal 500,0 Mio. Euro, sowie ein Schuldscheindarlehen über 75,0 Mio. Euro. Weitere Schuldscheindarlehen

wurden von der BayWa AG in den Jahren 2014, 2015 und 2018 platziert. Die Schuldscheindarlehen dienen der Diversifizierung der

Konzernfinanzierung und sind in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfasst.

2019

Darlehensbetrag nominal in Mio. Euro

Fälligkeit

Verzinsung

Schuldscheindarlehen 12 Monate variabel 75,0 18.06.2020 0,40 %

2018

Darlehensbetrag nominal in Mio. Euro

Fälligkeit

Verzinsung

Schuldscheindarlehen 3 Jahre variabel 5,5 19.07.2021 6-Monats-Euribor zzgl. 0,70 %

Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix 12,5 19.07.2023 1,119 %

Schuldscheindarlehen 5 Jahre variabel 22,5 19.07.2023 6-Monats-Euribor zzgl. 0,85 %

Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix 3,0 21.07.2025 1,536 %

Schuldscheindarlehen 7 Jahre variabel 14,5 21.07.2025 6-Monats-Euribor zzgl. 1,00 %

Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix 45,0 12.12.2023 1,18 %

Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix 19,0 12.12.2025 1,61 %

Schuldscheindarlehen 7 Jahre variabel 3,0 12.12.2025 6-Monats-Euribor zzgl. 0,95 %

Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 3,0 12.12.2028 2,10 %

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Konzernabschluss – Konzernanhang

113 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

2015

Darlehensbetrag nominal in Mio. Euro

Fälligkeit

Verzinsung

Schuldscheindarlehen 5 Jahre fix 26,0 09.11.2020 1,03 %

Schuldscheindarlehen 5 Jahre variabel 20,0 09.11.2020 6-Monats-Euribor zzgl. 0,75 %

Schuldscheindarlehen 6 Jahre fix 28,0 09.11.2021 1,52 %

Schuldscheindarlehen 6 Jahre variabel 21,5 09.11.2021 6-Monats-Euribor zzgl. 1,10 %

Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix 33,5 09.11.2022 1,71 %

Schuldscheindarlehen 7 Jahre variabel 24,5 09.11.2022 6-Monats-Euribor zzgl. 1,15 %

Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 46,5 09.11.2025 2,32 %

2014

Darlehensbetrag nominal in Mio. Euro

Fälligkeit

Verzinsung

Schuldscheindarlehen 7 Jahre fix 79,5 06.10.2021 1,87 %

Schuldscheindarlehen 7 Jahre variabel 52,0 06.10.2021 6-Monats-Euribor zzgl. 1,10 %

Schuldscheindarlehen 10 Jahre fix 80,0 06.10.2024 2,63 %

Schuldscheindarlehen 10 Jahre variabel 18,0 06.10.2024 6-Monats-Euribor zzgl. 1,45 %

Die Schuldscheindarlehen wurden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert, der dem Nominalwert entspricht, unter Kürzung der

Transaktionskosten angesetzt. Die Schuldscheindarlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Von den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Kredite in Höhe von 1.254,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1.163,9 Mio. Euro)

jederzeit fällig. Der Differenzbetrag in Höhe von 200,6 Mio. Euro (Vorjahr: 441,0 Mio. Euro) betrifft den kurzfristigen Anteil der langfristigen

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der durchschnittliche effektive Zinssatz bei kurzfristigen variablen Krediten betrug zum

Stichtag 1,39 Prozent (Vorjahr: 1,39 Prozent) pro Jahr.

Aus dem von der BayWa AG aufgelegten Commercial-Paper-Programm mit einem Gesamtvolumen von 1.000,0 Mio. Euro (Vorjahr:

700,0 Mio. Euro) waren zum Bilanzstichtag Commercial Papers in Höhe von 849,0 Mio. Euro (Vorjahr: 626,0 Mio. Euro) mit einer

durchschnittlichen Laufzeit von 59 Tagen (Vorjahr: 58 Tage) und einem durchschnittlich gewichteten Effektivzinssatz von 0,27 Prozent

(Vorjahr: 0,27 Prozent) begeben.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Konzern 32,2 Mio. Euro (Vorjahr: 32,2 Mio. Euro) grundpfandrechtlich

besichert.

Die Zeitwerte der Finanzschulden weichen nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab und werden in Abschnitt C.25.

dargestellt.

Die stillen Beteiligungen von drei österreichischen Lagerhäusern an der RWA AG haben jeweils eine unbestimmte Laufzeit, die von den

Lagerhäusern jederzeit kündbar ist. Die stillen Beteiligungen werden verzinst, der Zinssatz ist vertraglich fixiert. Aufgrund der Kurzfristigkeit

infolge der jederzeit möglichen Kündigung entspricht der Fair Value dem Buchwert.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

114 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(C.17.) Verpflichtungen aus Leasing

Unter den Verpflichtungen aus Leasing werden die passivierten Barwerte der künftigen Leasingraten ausgewiesen.

in Mio. Euro 2019

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Verpflichtungen aus Leasing 68,2 190,3 516,2 774,8

in Mio. Euro 2018

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Verpflichtungen aus Leasing 11,2 39,4 125,1 175,7

(C.18.) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen

Langfristige Verbindlichkeiten stehen zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz. Unterschiedsbeträge zwischen historischen

Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten

neben Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten auch Verbindlichkeiten aus Finanzierungen.

in Mio. Euro 2019

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 993,2 6,7 0,2 1.000,1

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9,1 0,0 0,3 9,4

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

46,4

46,4

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen – – – –

1.048,7 6,7 0,5 1.055,9

in Mio. Euro 2018

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 881,9 5,8 0,2 887,9

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3,6 0,0 0,0 3,6

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

51,7

0,0

0,0

51,7

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 79,6 0,0 0,0 79,6

1.016,7 5,8 0,2 1.022,7

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Konzernabschluss – Konzernanhang

115 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(C.19.) Ertragsteuerverbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern stellen sich, gegliedert nach Restlaufzeiten, wie folgt dar:

in Mio. Euro 2019

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Ertragsteuerverbindlichkeiten 16,1 – – 16,1

16,1 – – 16,1

in Mio. Euro 2018

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Ertragsteuerverbindlichkeiten 12,4 0,3 0,1 12,8

12,4 0,3 0,1 12,8

(C.20.) Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten des BayWa Konzerns umfassen Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte ebenso wie Warentermin-

kontrakte, die als Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 einzustufen und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Die

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt für die Devisentermin- und Zinssicherungsgeschäfte mit dem jeweiligen Börsen- oder

Marktwert (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) am Bilanzstichtag oder wird aus am Markt beobachtbaren Daten abgleitet (Level 2 der Fair-

Value-Hierarchie). Für die Warentermingeschäfte erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entweder direkt zu in einem aktiven

Markt notierten Preisen zum Bilanzstichtag (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie) oder wird aus Preisnotierungen für die jeweiligen Waren

unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeit am Bilanzstichtag abgeleitet (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie).

Die Einordnung der beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Verbindlichkeiten in die Fair-Value-Hierarchie stellt sich wie folgt dar:

in Mio. Euro

Beizulegende Zeitwerte

31.12.2019 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt

Finanzielle Verbindlichkeiten

Warentermingeschäfte 5,7 96,4 – 102,1

Devisensicherungsgeschäfte 22,5 – – 22,5

Zinssicherungsgeschäfte – 4,9 – 4,9

28,3 101,3 – 129,6

in Mio. Euro

Beizulegende Zeitwerte

31.12.2018 Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt

Finanzielle Verbindlichkeiten

Warentermingeschäfte 11,2 144,0 – 155,2

Devisensicherungsgeschäfte 27,2 4,2 – 31,5

Zinssicherungsgeschäfte – 4,7 – 4,7

38,5 152,9 – 191,3

Von den ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten haben 121,3 Mio. Euro (Vorjahr: 186,1 Mio. Euro) eine Restlaufzeit von maximal einem

Jahr. Für finanzielle Verbindlichkeiten von 4,7 Mio. Euro (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro) liegt die Restlaufzeit zwischen mindestens einem und

maximal fünf Jahren und für 3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) über fünf Jahren.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

116 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(C.21.) Übrige Verbindlichkeiten

Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

in Mio. Euro 2019

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Soziale Sicherheit 6,1 0,2 – 6,3

Erhaltene Zuschüsse 0,8 0,9 1,8 3,5

Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 124,2 15,7 48,7 188,6

Übrige Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 388,6 16,2 0,8 405,7

519,8 33,0 51,3 604,1

in Mio. Euro 2018

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Soziale Sicherheit 5,5 0,4 – 5,9

Erhaltene Zuschüsse 0,1 0,8 2,3 3,2

Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 78,8 – – 78,8

Übrige Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 284,7 28,9 53,2 366,8

369,2 30,1 55,5 454,8

Die Zeitwerte der ausgewiesenen Posten weichen nicht wesentlich von den dargestellten Buchwerten ab.

Bei den erhaltenen öffentlichen Zuschüssen handelt es sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand, die im Zusammenhang mit

Neuinvestitionen gewährt werden. Diese Zuschüsse werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des entsprechenden

Vermögenswerts erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr betrug die Auflösung 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro). Diese wird unter

dem sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen.

(C.22.) Latente Steuerschulden

Die Abgrenzung passiver latenter Steuern erfolgt gemäß dem „Temporary-Concept“ des IAS 12. Dabei finden die am Bilanzstichtag

geltenden bzw. beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung. Weitere Erläuterungen zu den passiven latenten Steuern enthält

Abschnitt D.8. „Ertragsteuern“.

(C.23.) Eventualschulden

in Mio. Euro

2019

2018

Wechselobligo – 0,2

davon gegenüber verbundenen Unternehmen – –

davon gegenüber assoziierten Unternehmen – –

Bürgschaften 9,3 94,7

davon gegenüber verbundenen Unternehmen – –

davon gegenüber assoziierten Unternehmen 9,3 94,7

Gewährleistungen 413,0 180,0

davon gegenüber verbundenen Unternehmen 322,2 69,2

davon gegenüber assoziierten Unternehmen 74,6 93,1

Sicherheiten für Verbindlichkeiten Dritter 88,9 11,9

davon gegenüber verbundenen Unternehmen – –

davon gegenüber assoziierten Unternehmen – –

Auf eine Angabe der nach IAS 37.86 und IAS 37.89 geforderten Angaben wird aus Praktikabilitätsgründen verzichtet.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

117 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(C.24.) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

in Mio. Euro

2019

2018

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

aus Rückkaufverpflichtungen 20,6 16,2

aus Haftsummen für Geschäftsanteile bei genossenschaftlichen Unternehmen 9,4 9,4

Vertragliche Verpflichtungen (Bestellobligo) bestehen für den Erwerb von Sachanlagen (Immobilien, Fahrzeuge) in Höhe von 22,7 Mio. Euro

(Vorjahr: 14,3 Mio. Euro) und Vorräten in Höhe von 753,5 Mio. Euro (Vorjahr: 890,3 Mio. Euro).

(C.25.) Finanzinstrumente

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Finanzinstrument nach IAS 32 ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögens-

werts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Der

erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente den Bewertungskategorien

nach IFRS 9 zugeordnet und entsprechend behandelt. Finanzielle Vermögenswerte stellen im BayWa Konzern insbesondere Forderungen

aus Lieferungen und Leistungen, Finanzinvestitionen und die positiven beizulegenden Zeitwerte aus Währungs- und Zinssicherungs-

geschäften dar. Daneben werden die positiven beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Vermögenswerte

im Sinne von IFRS 9 erfasst, die ausschließlich als Handelsinstrumente und nicht zur weiteren Verwendung im Konzern vorgesehen sind.

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen

Vermögenswert. Im BayWa Konzern sind dies insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen sowie Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte mit negativem beizulegenden Zeitwert. Weiterhin werden die

negativen beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte als finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 erfasst, die

ausschließlich als Handelsinstrumente und nicht zur weiteren Verwendung im Konzern vorgesehen sind.

Gemäß IFRS 9 betreffen die finanziellen Vermögenswerte folgende Kategorien:

▪ Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC): Besteht die Zielsetzung eines finanziellen Vermögenswerts darin, diesen zu halten um die

vertraglichen Zahlungsströme, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu einem

festgelegten Zeitpunkt zu vereinnahmen, ist dieser finanzielle Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. In

diese Kategorie fallen zum einen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Ausleihungen an Beteiligungen sowie sonstige Ausleihun-

gen. Zum anderen sind in dieser Kategorie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber verbundenen bzw.

beteiligten Unternehmen sowie sonstige Vermögensgegenstände enthalten. Sie haben im BayWa Konzern überwiegend kurze

Restlaufzeiten.

▪ Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI): Besteht die Zielsetzung eines finanziellen Vermögenswerts darin, diesen zu halten

oder zu verkaufen, und gleichzeitig die vertraglichen Zahlungsströme, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den aus-

stehenden Kapitalbetrag darstellen, zu einem festgelegten Zeitpunkt zu vereinnahmen, wird dieser erfolgsneutral zum beizulegenden

Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Darüber hinaus fallen in diese Kategorie alle Eigenkapitalinstrumente, für die die Fair-Value-

OCI-Option ausgeübt wurde.

▪ Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL): Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten

oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wird, ist erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

zu bewerten. In diese Kategorie fallen vor allem nicht konsolidierte Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Wert-

papiere. Grundlage der Bewertung ist der Markt- bzw. Börsenwert. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung sind erfolgswirksam

in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zudem werden in dieser Kategorie die positiven beizulegenden Zeitwerte derjenigen Waren-

termingeschäfte ausgewiesen, die ausschließlich als Handelsinstrument vorgesehen sind. Insbesondere für die Anteile an verbundenen

Unternehmen und Beteiligungen stellt der Buchwert teilweise den besten Schätzer des beizulegenden Zeitwerts und damit eine

vernünftige Annäherung an diesen dar.

Weiterhin besteht das Wahlrecht Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, die grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden

Zeitwert bewertet werden, im Rahmen der Folgebewertung Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen.

Diese Option wurde im BayWa Konzern insbesondere für die Wertpapiere der Raiffeisen Bank International AG ausgeübt.

Finanzielle Vermögenswerte werden zum Erfüllungstag bilanziell abgebildet.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

118 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die finanziellen Verbindlichkeiten erstrecken sich auf folgende Klassen:

▪ Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC): Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden nach

ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sie haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Der Buchwert

stellt somit für die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Zeitwerts dar. Gewinne

und Verluste sind direkt im Konzernergebnis erfasst.

▪ Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung (FLTPL): In dieser Kategorie sind derivative Finanz-

instrumente auszuweisen, die nicht in eine wirksame Sicherungsstrategie nach IFRS 9 eingebunden sind und deren Marktwert aus der

Folgebewertung zu einem negativen beizulegenden Zeitwert geführt hat. Die Marktwertveränderungen sind erfolgswirksam über das

Konzernergebnis erfasst. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zudem werden in dieser Kategorie die negativen

beizulegenden Zeitwerte derjenigen Warentermingeschäfte ausgewiesen, die ausschließlich als Handelsinstrument vorgesehen sind.

Grundlage für die Bewertung der Warentermingeschäfte ist der Markt- oder Börsenwert für vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag.

Zur Absicherung, insbesondere der aus der operativen Tätigkeit resultierenden Zins- und Währungsrisiken, werden im BayWa Konzern

derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Zur Anwendung gelangen vor allem Zinscaps, Zinsswaps und Futures sowie Devisentermin-

geschäfte. Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanzstichtag mit dem

beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem positiven oder negativen Marktwert.

Der BayWa Konzern wickelt seine geschäftlichen Aktivitäten in überwiegendem Umfang im Euro-Raum ab. Über einbezogene Konzern-

gesellschaften werden jedoch auch Geschäftsaktivitäten in fremden Währungen abgewickelt. Die Geschäftsaktivitäten der einbezogenen

neuseeländischen Gesellschaften werden aufgrund der Exportaktivitäten neben dem neuseeländischen Dollar überwiegend in US-Dollar,

Euro und britischen Pfund getätigt. Die geschäftlichen Transaktionen der Agrarhandelsgesellschaften werden neben Euro und US-Dollar

überwiegend in britischen Pfund, polnischen Złoty, ungarischen Forint, rumänischen Lei, russischen Rubel und ukrainischen Hrywen

getätigt. Die Geschäftsaktivitäten der einbezogenen amerikanischen Gesellschaften sowie von Gesellschaften im britischen Währungsraum

beziehen sich fast ausschließlich auf deren jeweiligen Währungsraum. Ebenso werden auch die Geschäftsaktivitäten der einbezogenen

ungarischen Gesellschaften fast ausnahmslos im ungarischen Währungsraum getätigt. Geschäfte in ausländischer Währung werden im

BayWa Konzern darüber hinaus vereinzelt im Agrarhandel abgeschlossen. Erfolgen Fremdwährungstermingeschäfte, so werden diese

durch ein entsprechendes Devisentermingeschäft gesichert. Für diejenigen Devisentermingeschäfte, für die ein eindeutiger Sicherungs-

zusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt ein Sicherungsgeschäft im Sinne von IFRS 9 vor. In Fällen, in denen

ein Sicherungsgeschäft vorliegt und dieses entsprechend designiert wird, werden die Veränderungen der Marktbewertung der derivativen

Finanzinstrumente ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die kein eindeutiger

Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt kein Sicherungsgeschäft im Sinne von IFRS 9 vor.

Dadurch sind die Devisentermingeschäfte jeweils getrennt von den Grundgeschäften zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Die

Marktwerte werden anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen ermittelt. Die Sicherungsgeschäfte beziehen sich im

Regelfall auf Fremdwährungstermingeschäfte des Folgejahres. Zur Absicherung der Währungsrisiken bestanden zum 31. Dezember 2019

Devisentermingeschäfte insbesondere in US-Dollar, britischen Pfund, australischen Dollar, polnischen Złoty, kanadischen Dollar,

schwedischen Kronen sowie japanischen Yen.

Im Rahmen des Finanzmanagements tätigt der Konzern in erster Linie die Aufnahme kurzfristiger Termingelder auf dem Geldmarkt. Die

Mittelbeschaffung erfolgt außerhalb des Euroraums jeweils im Währungsraum der operierenden Einheit. Dadurch ist der BayWa Konzern in

erster Linie einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Diesem Risiko begegnet der Konzern durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente,

im Wesentlichen durch den Abschluss von Zinsswaps, Zinscaps und Futures. Die volumenmäßige Sicherung umfasst dabei stets nur einen

Sockelbetrag der aufgenommenen Fremdmittel. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die ein eindeutiger Sicherungszusam-

menhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt ein Sicherungsgeschäft im Sinne von IFRS 9 vor. In Fällen, in denen ein

Sicherungsgeschäft vorliegt und dieses entsprechend designiert wird, werden die Veränderungen der Marktbewertung der derivativen

Finanzinstrumente ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Für diejenigen derivativen Finanzinstrumente, für die kein eindeutiger

Sicherungszusammenhang zu einem identifizierbaren Grundgeschäft besteht, liegt kein Sicherungsgeschäft im Sinne von IFRS 9 vor.

Dadurch sind die Zinsderivate jeweils getrennt von den Grundgeschäften zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Die Marktwerte

werden jeweils anhand der am Bilanzstichtag vorhandenen Marktinformationen ermittelt. Die Zinssicherungsgeschäfte betreffen sowohl

lang- als auch kurzfristige Finanzierungen.

Buch- und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Bilanzpositionen unter Angabe der IFRS-9-Kategorien – „Bewertung zu

fortgeführten Anschaffungskosten“, „erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ und „erfolgsneutrale Bewertung zum

beizulegenden Zeitwert“. Diese Buchwerte werden am Ende der Tabelle den beizulegenden Zeitwerten zu Vergleichszwecken gegenüber-

gestellt. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Markt-

teilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer

finanziellen Verbindlichkeit gezahlt würde. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen sowie sonstige

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Konzernabschluss – Konzernanhang

119 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

finanzielle Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag

näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen sowie übrige

Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Folgebewertung gemäß den Kategorien von IFRS 9 1

in Mio. Euro zum 31.12.2019

Buchwert

31.12.2019

AC

FVTPL

FVTOCI

FVTOCI (Option)

Kein Finanz-

instrument

Fair Value

31.12.2019

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Übrige Finanzanlagen 218,3 45,8 86,4 – 86,2 – 218,3

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

5,0

5,0

5,0

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Sonstige Vermögenswerte

30,9

9,6

21,2

30,9

Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Wertpapiere 1,3 – 1,3 – – – 1,3

Finanzielle Vermögenswerte 144,3 – 144,3 – – – 144,3

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva)

6,0

6,0

6,0

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen

1.282,8

1.282,8

1.282,8

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Sonstige Aktiva

562,0

310,0

252,0

562,0

Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzschulden 1.301,1 1.301,1 – – – – 1.301,1

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen

7,2

7,2

7,2

Finanzielle Verbindlichkeiten 8,3 – 8,3 – – – 8,3

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva)

0,0

0,0

Übrige Verbindlichkeiten 84,3 17,3 – – – 67,1 84,3

Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzschulden 2.313,6 2.313,6 – – – – 2.313,6

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen

1.048,7

1.048,7

1.048,7

Finanzielle Verbindlichkeiten 116,3 – 116,3 – – – 116,3

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva)

5,0

5,0

5,0

Übrige Verbindlichkeiten 519,8 269,3 – – – 250,4 519,8

IFRS-9-Kategorien

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC 1.653,2

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL 232,0

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI –

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option)

86,2

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva)

6,0

Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC 4.957,2

Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL 124,6

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva)

5,0

1 Bewertungskategorien nach IFRS 9 für Financial Assets und Financial Liabilities:

AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten)

FVTOCI: at Fair Value through Other Ccmprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert)

FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert)

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Konzernabschluss – Konzernanhang

120 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die nachfolgende Tabelle stellt die Buch- und Zeitwerte von Finanzinstrumenten für die Vergleichsperiode dar:

Folgebewertung gemäß den Kategorien von IFRS 91

in Mio. Euro zum 31.12.2018

Buchwert

31.12.2018

AC

FVTPL

FVTOCI

FVTOCI (Option)

Kein Finanz-

instrument

Fair Value

31.12.2018

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Übrige Finanzanlagen 204,5 40,1 78,7 – 85,7 – 204,5

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

8,6

8,6

8,6

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Sonstige Vermögenswerte

20,4

5,1

15,3

20,4

Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Wertpapiere 1,9 – 1,9 – – – 1,9

Finanzielle Vermögenswerte 215,6 – 215,6 – – – 215,6

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva)

6,0

6,0

6,0

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen

1.153,2

1.153,2

1.153,2

Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Sonstige Aktiva

552,8

332,9

220,0

552,8

Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzschulden 883,1 883,1 – – – – 883,1

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen

6,1

6,1

6,1

Finanzielle Verbindlichkeiten 5,2 – 5,2 – – – 5,2

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva)

0,0

0,0

Übrige Verbindlichkeiten 85,7 14,5 – – – 71,2 85,7

Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzschulden 2.232,3 2.232,3 – – – – 2.232,3

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbundbeziehungen

1.016,7

937,1

79,6

1.016,7

Finanzielle Verbindlichkeiten 181,6 – 181,6 – – – 181,6

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva)

4,5

4,5

4,5

Übrige Verbindlichkeiten 369,1 276,5 – – – 92,6 369,1

IFRS-9-Kategorien

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie AC 1.539,8

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTPL 296,3

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI –

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie FVTOCI (Option)

85,7

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Aktiva)

6,0

Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie AC 4.349,5

Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie FVTPL 186,8

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting (Passiva)

4,5

1 Bewertungskategorien nach IFRS 9 für Financial Assets und Financial Liabilities:

AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten)

FVTOCI: at Fair Value through Other Ccmprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert)

FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert)

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Konzernabschluss – Konzernanhang

121 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und

Verbindlichkeiten

Um der Erheblichkeit der in die Bewertungen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlich-

keiten einfließenden Faktoren Rechnung zu tragen, wurden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des BayWa Konzerns,

die jeweils zum Fair Value bewertet wurden, hierarchisch in drei Level eingestuft.

Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind im Folgenden beschrieben:

▪ Level 1: Die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten unverändert übernommenen Preise.

▪ Level 2: Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Level 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den

Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt in Ableitung von Preisen)

beobachten lassen.

▪ Level 3: Nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit

(nicht beobachtbare Inputfaktoren).

Sofern die zur Bewertung herangezogenen Parameter in verschiedene Levels der Bewertungshierarchie fallen, erfolgt die Einordnung der

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit im tiefsten Level, dem ein Inputparameter, der sich signifikant auf den

beizulegenden Zeitwert in seiner Gesamtheit auswirkt, zuzuordnen ist. Sowohl im Geschäftsjahr 2019 als auch im Vorjahr wurden keine

Umgliederungen zwischen den einzelnen Levels vorgenommen. Es werden keine Finanzinstrumente gehalten, die dem Level 3

zugerechnet werden.

Im BayWa Konzern kommen einerseits derivative Finanzinstrumente zum Einsatz, die zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken

gehalten werden. Zudem werden Warentermingeschäfte ausgewiesen, die ausschließlich als Handelsinstrument vorgesehen und somit als

Finanzinstrument im Sinne von IFRS 9 zu behandeln sind. Diese Warentermingeschäfte werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert am

Bilanzstichtag bewertet. Grundlage für die Bewertung der Warentermingeschäfte ist hierbei der Markt- oder Börsenpreis für identische oder

vergleichbare Geschäfte am Bilanzstichtag. Die Bewertung der Währungssicherungsgeschäfte erfolgt mit dem Schlusskurs der jeweiligen

Währung am Bilanzstichtag. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Warentermingeschäfte erfolgt für diejenigen Geschäfte, die

direkt an der Börse gehandelt werden mit dem jeweiligen Börsenpreis. Für diejenigen Geschäfte, die nicht direkt an der Börse gehandelt

werden, erfolgt die Ableitung des beizulegenden Zeitwerts aus beobachtbaren Marktpreisen. Für die Hauptwarengruppen erfolgt die

Ableitung des beizulegenden Zeitwerts aus Futures, um die zeitliche Komponente der Warentermingeschäfte in die Betrachtung mit

einzubeziehen. Für solche Produkte, für welche keine Futures gehandelt werden, erfolgt die Bewertung zu Tagespreisen im physischen

Handel. Bei der jeweiligen Bewertung wird die Marktliquidität mit in Betracht gezogen und durch Abschläge im beizulegenden Zeitwert

berücksichtigt. Bei Zinssicherungsgeschäften erfolgt die Bewertung in Abhängigkeit von den relevanten Basisinstrumenten anhand

aktueller beobachtbarer Marktdaten und mit anerkannten Bewertungsmodellen wie beispielsweise der Barwertmethode oder dem Libor-

Market-Model. Die Bewertung von CAPs erfolgt ebenfalls anhand von Bewertungsmodellen wie beispielsweise der Barwertmethode oder

Optionspreismodellen. Konkret wird der beizulegende Zeitwert von Getreide-Futures, die dem Level 1 zugeordnet werden, durch

Börsenkurse bestimmt. Der Fair Value der OTC-Getreidekontrakte wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode unter Berücksichtigung

von aktiv gehandelten Terminkursen und marktgerechten Zinssätzen zur Diskontierung auf den Stichtag berechnet.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

122 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und

Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten

finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für das Geschäftsjahr 2019

in Mio. Euro

Level 1

Level 2

Level 3

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam bewertet zum beizulegenden Zeitwert

Derivate Finanzinstrumente und Warentermingeschäfte inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting

37,6

112,7

150,3

Anteile an verbundenen Unternehmen – 23,1 – 23,1

Wertpapiere und Beteiligungen 25,0 39,5 – 64,5

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral bewertet zum beizulegenden Zeitwert

Wertpapiere (OCI-Option) 86,2 – – 86,2

Summe finanzielle Vermögenswerte 148,8 175,3 – 324,1

Finanzielle Verbindlichkeiten, erfolgsneutral bewertet zum beizulegenden Zeitwert

Derivate Finanzinstrumente und Warentermingeschäfte inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting

28,3

101,3

129,6

Summe finanzielle Verbindlichkeiten 28,3 101,3 – 129,6

Hierarchische Einstufung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten

finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für das Geschäftsjahr 2018

in Mio. Euro

Level 1

Level 2

Level 3

Gesamt

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam bewertet zum beizulegenden Zeitwert

Derivate Finanzinstrumente und Warentermingeschäfte inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting

41,1

180,5

221,6

Anteile an verbundenen Unternehmen – 17,4 – 17,4

Wertpapiere und Beteiligungen 25,3 38,2 – 63,5

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral bewertet zum beizulegenden Zeitwert

Wertpapiere (OCI-Option) 85,4 – – 85,4

Summe finanzielle Vermögenswerte 151,8 236,2 – 388,0

Finanzielle Verbindlichkeiten, erfolgsneutral bewertet zum beizulegenden Zeitwert

Derivate Finanzinstrumente und Warentermingeschäfte inkl. Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting

38,5

152,9

191,3

Summe finanzielle Verbindlichkeiten 38,5 152,9 – 191,3

Der Rückgang der in Level 2 geführten derivativen Finanzinstrumente und Warentermingeschäfte geht auf einen im Vorjahresvergleich

gesunkenen Bestand an Warentermingeschäften zurück.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

123 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Nettogewinne und Nettoverluste

Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Nettogewinne oder

-verluste von Finanzinstrumenten (FI) dar.

in Mio. Euro 2019

Aktiva 1

Passiva 1

Kategorie

AC

FVTPL

FVTOCI

FVTOCI (Option)

AC

FVTPL

FI

Kein FI

Gesamt

1. Nettogewinne/-verluste im Finanzergebnis

Equity-Bewertung von Beteiligungen – – – – – – – 11,2 11,2

Erträge aus Beteiligungen – 2,2 – – – – 2,2 – 2,2

Aufwendungen aus Beteiligungen – - 1,3 – – – – - 1,3 – - 1,3

Ergebnis aus Abgängen – 87,9 – – – – 87,9 – 87,9

Beteiligungsergebnis – 88,7 – – – – 88,7 – 88,7

Erträge aus sonstigen Finanzanlagen 0,8 1,3 – 3,6 – – 5,7 – 5,7

Ergebnis aus Abgängen – 0,2 – – – – 0,2 – 0,2

Ergebnis sonstiger Finanzanlagen 0,8 1,5 – 3,6 – – 5,9 – 5,9

Zinserträge 12,7 – – – – 12,7 0,1 12,8

Zinserträge aus Fair-Value-Bewertung – – – – – – – – –

Zinserträge Summe 12,7 – – – – – 12,7 0,1 12,8

Zinsaufwendungen – – – – - 79,7 – - 79,7 - 28,6 - 108,3

Zinsanteil Personalrückstellungen – – – – – – - 13,1 - 13,1

Zinsaufwendungen aus Fair-Value-Bewertung

- 0,7

- 0,7

- 0,7

Zinsaufwendungen Summe – – – – - 79,7 - 0,7 - 80,4 - 41,7 - 122,0

Zinsergebnis 12,8 – – – - 79,7 - 0,7 - 67,6 - 41,6 - 109,2

Summe Nettogewinne/-verluste 13,6 90,2 – 3,6 - 79,7 - 0,7 27,0 - 39,7 - 3,4

Finanzergebnis - 3,4

2. Nettogewinne/-verluste im Betriebsergebnis

Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften

46,8

46,8

46,8

Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen/aus der Auflösung von Forderungswertberichtigungen

7,1

7,1

7,1

Aufwand aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften

- 50,5

- 50,5

- 50,5

Wertberichtigung/Abschreibung Forderungen

- 18,0

- 18,0

- 18,0

Summe Nettogewinne/-verluste - 10,9 46,8 – – - 50,5 - 14,6 – - 14,6

3. Nettogewinne/-verluste im Eigenkapital

Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von Wertpapieren

0,2

0,2

0,2

Nettogewinn/-verlust aus Sicherungs-instrumenten mit effektivem Sicherungs-zusammenhang

4,3

4,3

4,3

Cashflow Hedges – – 0,6 – – – 0,6 – 0,6

Währungsumrechnung – – – – – – – 8,4 8,4

Summe Nettogewinne/-verluste – – 0,6 4,5 – – 5,1 8,4 13,5

Gesamt Nettogewinn/-verluste 2,7 137,0 0,6 8,1 - 79,7 - 51,2 17,6 - 31,3 - 4,4

1 Bewertungskategorien nach IFRS 9 für Financial Assets und Financial Liabilities:

AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten)

FVTOCI: at Fair Value through Other Ccmprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert)

FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert)

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Konzernabschluss – Konzernanhang

124 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die nachfolgende Tabelle stellt die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten für die Vergleichsperiode dar:

in Mio. Euro 2018

Aktiva 1

Passiva 1

Kategorie

AC

FVTPL

FVTOCI

FVTOCI (Option)

AC

FVTPL

FI

Kein FI

Gesamt

1. Nettogewinne/-verluste im Finanzergebnis

Equity-Bewertung von Beteiligungen – – – – – – – 9,3 9,3

Erträge aus Beteiligungen – 2,2 – 2,3 – – 4,5 – 4,5

Aufwendungen aus Beteiligungen – - 2,0 – – – – - 2,0 – - 2,0

Ergebnis aus Abgängen – - 0,0 – 0,1 – – 0,1 - 0,3 - 0,2

Beteiligungsergebnis – 0,2 – 2,4 – – 2,6 - 0,3 2,3

Erträge aus sonstigen Finanzanlagen 1,0 3,3 – – – – 4,3 – 4,3

Ergebnis aus Abgängen – - 0,0 – – – – - 0,0 – - 0,0

Ergebnis sonstiger Finanzanlagen 1,0 3,3 – – – – 4,3 – 4,3

Zinserträge 11,7 – – – – 11,7 – 11,7

Zinserträge aus Fair-Value-Bewertung – – – – – – – – –

Zinserträge Summe 11,7 – – – – – 11,7 – 11,7

Zinsaufwendungen – – – – - 64,4 – - 64,4 - 14,3 - 78,6

Zinsanteil Personalrückstellungen – – – – – – - 12,8 - 12,8

Zinsaufwendungen aus Fair-Value-Bewertung

Zinsaufwendungen Summe – – – – - 64,4 – - 64,4 - 27,1 - 91,4

Zinsergebnis 11,7 – – – - 64,4 – - 52,7 - 27,1 - 79,7

Summe Nettogewinne/-verluste 12,7 3,5 – 2,4 - 64,4 – - 45,8 - 18,1 - 63,9

Finanzergebnis - 63,9

2. Nettogewinne/-verluste im Betriebsergebnis

Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften

24,8

24,8

Erträge aus dem Eingang von abgeschriebenen Forderungen/aus der Auflösung von Forderungswertberichtigungen

1,6

1,6

Aufwand aus derivativen Finanzinstrumenten und Warentermingeschäften

- 17,9

- 17,9

Wertberichtigung/Abschreibung Forderungen

- 8,9

- 8,9

Summe Nettogewinne/-verluste - 7,3 24,8 – – - 17,9 - 0,4 – –

3. Nettogewinne/-verluste im Eigenkapital

Veränderung des beizulegenden Zeitwerts aus der Marktbewertung von Wertpapieren

- 23,3

- 23,3

Umgliederungen aus sonstigem Ergebnis in die Gewinnrücklagen (Umstellung IFRS 9/Abgang von finanziellen Vermögenswerten bewertet gemäß FVOCI-Option)

- 0,8

- 0,8

Nettogewinn/-verlust aus Sicherungs-instrumenten mit effektivem Sicherungs-zusammenhang

- 2,0

- 2,0

Währungsumrechnung – – – – – – – - 3,2

Summe Nettogewinne/-verluste – – – - 26,2 – – - 26,2

Gesamt Nettogewinn/-verluste 5,4 28,4 – - 23,8 - 64,4 - 17,9 - 72,3

1 Bewertungskategorien nach IFRS 9 für Financial Assets und Financial Liabilities:

AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten)

FVTOCI: at Fair Value through Other Ccmprehensive Income (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert)

FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert)

In den Erträgen aus Beteiligungen sind auch Dividendenzahlungen enthalten.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

125 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Nachfolgende Tabelle zeigt die Analyse der Fälligkeitstermine der undiskontierten finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS-7-Klassen sowie

die diskontierten Nettozahlungsströme der derivativen Finanzinstrumente mit negativen und positiven beizulegendem Zeitwert des BayWa

Konzerns.

in Mio. Euro 2019

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu Anschaffungskosten 3.631,6 1.130,2 195,5 4.957,2

Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

116,3

4,7

3,6

124,6

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 5,0 – – 5,0

3.752,9 1.134,9 199,1 5.086,9

in Mio. Euro 2018

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Gesamt

Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu Anschaffungskosten 3.445,9 615,2 288,5 4.349,5

Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

181,6

4,8

0,4

186,8

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 4,5 – – 4,5

3.632,0 620,0 288,8 4.540,8

Der folgende Fälligkeitenspiegel zeigt, wie sich die prognostizierten Cashflows der vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen

der IFRS-7-Kategorie „Verbindlichkeiten bewertet zu Anschaffungskosten“ zum 31. Dezember 2019 verteilen. Der Anstieg gegenüber dem

Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem erhöhten Finanzierungsbedarf im Bereich der regenerativen Energien.

in Mio. Euro

Summe

bis 6/2020

7 – 12/2020

2021 – 2024

> 2024

Zinsanteil 126,9 20,1 10,0 92,3 4,5

Tilgungsanteil 4.957,2 2.787,6 843,9 1.130,2 195,5

Summe 5.084,1 2.807,8 853,9 1.222,5 200,0

Der folgende Fälligkeitenspiegel zeigt, wie sich die prognostizierten Cashflows der vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen

der IFRS-7-Kategorie „Verbindlichkeiten bewertet zu Anschaffungskosten“ zum 31. Dezember 2018 verteilen.

in Mio. Euro

Summe

bis 6/2019

7 – 12/2019

2020 – 2023

> 2023

Zinsanteil 96,4 7,5 11,6 65,4 11,9

Tilgungsanteil 4.349,5 2.551,8 899,9 609,4 288,4

Summe 4.446,0 2.559,3 911,5 674,8 300,3

Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Risiken und allgemeine Angaben

Die folgenden Risiken sind im BayWa Konzern im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting relevant:

▪ Allgemeines Refinanzierungsrisiko/Zinsrisiko

Zinsrisiken resultieren aus variablen Finanzierungen des Konzerns, insbesondere aus der Emission kurzlaufender Commercial Papers,

der Aufnahme kurzfristiger Kredite sowie Schuldscheindarlehen mit variablem Zinsanteil. Die kurzfristigen Fremdmittel dienen

überwiegend der Finanzierung des Working Capital. Zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos, das nicht durch einen Natural Hedge

abgesichert ist, nutzt die BayWa derivative Instrumente in Form von Futures, Zinscaps und Zinsswaps.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

126 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

▪ Rohstoffpreisrisiko im Agrarbereich

Aus der operativen Geschäftstätigkeit des Geschäftsfelds BayWa Agri Supply & Trade (BAST) im Getreideerfassungs- und

Getreidevermarktungsgeschäft ergeben sich Rohstoffpreisrisiken. Um diese Risiken zu begrenzen, ermittelt das Risikomanagement des

BayWa Konzerns fortlaufend die offenen Positionen in den verschiedenen Rohstoffen. Auf dieser Informationsgrundlage schließt der

Handel des BayWa Konzerns innerhalb der freigegebenen Limits (maximale Long- bzw. Short-Position in metrischen Tonnen [MT],

maximaler Value-at-Risk) physische Rohstofftermingeschäfte ab. Bei sämtlichen Rohstoffgeschäften wird ausschließlich nur mit

Geschäftspartnern sehr guter Bonität zusammengearbeitet.

▪ Fremdwährungsrisiko im Agrarbereich

Aus der internationalen Ausrichtung des Geschäftsfelds BAST resultieren Fremdwährungsrisiken. Die konzerninternen Richtlinien

schreiben vor, dass sämtliche wesentliche Fremdwährungsrisiken abgesichert werden müssen, wobei jedes Finanzinstrument einem

Grundgeschäft zugeordnet werden muss. Sämtliche offene Devisentransaktionen werden zentral über die Treasury-Einheit des

Geschäftsfelds BAST betreut. Die Spezialisten verfügen über Auswertungs- und Bewertungstools, um die Einhaltung der vorgegebenen

Limits zu überwachen und erhalten monatlich von den Banken eine Aufstellung ihrer offenen Fremdwährungstransaktionen.

▪ Fremdwährungsrisiko im Geschäftsfeld Regenerative Energien

Im Geschäftsfeld Regenerative Energien werden derivative Finanzinstrumente in der Form von Fremdwährungstermingeschäften mit

physischer Erfüllung zur Absicherung von Materialeinkäufen, Onshore-Kosten und Umsatzerlösen im Rahmen von Solar- und Windpark-

Projekten eingesetzt, bei denen die jeweiligen Währungen von den funktionalen Währungen der projektierenden Gesellschaften

abweichen. In der Gesamtschau sind diese Instrumente für den Konzernabschluss der BayWa AG im Geschäftsjahr 2019 jedoch von

untergeordneter Bedeutung,

Sicherungsbeziehungen werden im Geschäftsjahr 2019 erstmals nach den Vorschriften von IFRS 9 bilanziert. Damit werden die in

Abschnitt 6 von IFRS 9 enthaltenen Regelungen zum Hedge Accounting erstmals angewendet. Aus der Umstellung von IAS 39 auf IFRS 9

bei der Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten resultierten jedoch keine wesentlichen Auswirkungen.

Jene derivativen Finanzinstrumente, die im Rahmen des Cashflow Hedge Accounting eingesetzt werden, werden zum beizulegenden

Zeitwert bilanziert. Zudem werden die beizulegenden Zeitwerte derjenigen Derivate als finanzielle Vermögenswerte und finanzielle

Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 erfasst, die entweder zur Absicherung außerhalb des Hedge Accounting oder als Handelsinstrumente

vorgesehen sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Fristigkeiten der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sowie der Warentermin-

geschäfte, die sowohl als Handelsinstrumente als auch als Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting

vorgesehen sind, zum Bilanzstichtag dargestellt. Aufgrund von Kurzfristigkeit werden alle wesentlichen mit Sicherungsinstrumenten

verbundenen Zahlungsströme für das Geschäftsjahr 2020 erwartet.

Beizulegende Zeitwerte

in Mio. Euro 31.12.2019

Gesamt

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Aktiva

Warentermingeschäfte 112,5 110,2 2,3 –

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 6,0 5,8 0,1 –

Devisensicherungsgeschäfte 31,8 29,3 2,5 –

150,3 145,3 5,0 –

Passiva

Zinssicherungsgeschäfte 4,9 0,6 2,9 1,4

Warentermingeschäfte 97,1 93,5 1,5 2,1

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 5,0 5,0 0,0 –

Devisensicherungsgeschäfte 22,5 22,2 0,3 –

129,6 121,3 4,7 3,5

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Konzernabschluss – Konzernanhang

127 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Beizulegende Zeitwerte

in Mio. Euro 31.12.2018

Gesamt

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Restlaufzeit von einem

bis fünf Jahre

Restlaufzeit

über fünf Jahre

Aktiva

Warentermingeschäfte 175,8 175,1 0,8 –

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 6,0 6,0 0,0 –

Devisensicherungsgeschäfte 39,8 39,0 0,8 –

221,6 220,1 1,6 –

Passiva

Zinssicherungsgeschäfte 4,7 0,8 3,5 0,4

Warentermingeschäfte 150,6 150,2 0,5 –

Derivate designiert als Sicherungsinstrument für Cashflow Hedge Accounting 4,5 4,5 0,0 –

Devisensicherungsgeschäfte 31,5 30,6 0,8 –

191,3 186,1 4,8 0,4

Im Berichtsjahr sind Gewinne in Höhe von 46,8 Mio. Euro (Vorjahr: 24,8 Mio. Euro) und Verluste in Höhe von 50,5 Mio. Euro (Vorjahr:

17,9 Mio. Euro) im Rahmen der Zeitwertermittlung in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

Allgemeines Refinanzierungsrisiko/Zinsrisiko

Im Geschäftsjahr 2019 lag der durchschnittliche Zinssatz für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten bei 1,388 Prozent (Vorjahr:

1,185 Prozent). Eine Veränderung dieses Zinssatzes um plus 1,0 Prozent auf 2,388 Prozent würde zu einem Mehraufwand an Zinsen in Höhe

von 10,9 Mio. Euro führen, sofern eine zumindest teilweise Überwälzung über die Umsatzerlöse nicht möglich wäre. Eine Reduzierung des

Zinssatzes um 1,0 Prozent stellt im aktuellen Zinsumfeld ein unrealistisches Szenario dar, weshalb auf die Angabe der Auswirkungen

verzichtet wird.

Rohstoffpreisrisiko im Agrarbereich

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der Getreidekontrakte aus der operativen Geschäftstätigkeit des BayWa Konzerns im

Getreideerfassungs- und Getreidevermarktungsgeschäft, die als Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 bilanziert werden.

in metrischen Tonnen

31.12.2019

31.12.2018

Long-Positionen

Getreide/Mais 8,1 8,3

Ölsaaten/Ölschrote 4,2 4,1

Andere 1,5 1,7

Short-Positionen

Getreide/Mais - 10,2 - 10,2

Ölsaaten/Ölschrote - 4,9 - 5.1

Andere - 1,9 - 2.3

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Konzernabschluss – Konzernanhang

128 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Der Fair Value der als finanzielle Vermögenswerte bilanzierten Getreidekontrakte stellen das höchstmögliche Ausfallrisiko dar, ohne dabei

den Wert erhaltener Sicherheiten oder anderer risikomindernder Vereinbarungen einzubeziehen. Durch einen Anstieg (Rückgang) aller

relevanten Rohstoffpreise um 10 Prozent wäre das Jahresergebnis zum 31. Dezember 2019 in der in der folgenden Tabelle dargestellten

Weise verändert worden. In die Berechnung sind sämtliche zum Stichtag vorhandenen Getreidekontrakte eingeflossen.

in Mio. Euro 31.12.2019

Getreide/Mais

Ölsaaten/ Ölschrote

Andere

Preisanstieg (+ 10 %)

Ergebniseffekt - 39,8 - 20,1 - 13,2

Eigenkapitaleffekt 0,4 0,1 –

Preisrückgang (- 10 %)

Ergebniseffekt 39,8 20,1 13,2

Eigenkapitaleffekt - 0,4 - 0,1 –

in Mio. Euro 31.12.2018

Getreide/Mais

Ölsaaten/ Ölschrote

Andere

Preisanstieg (+ 10 %)

Ergebniseffekt - 28,2 - 32,6 - 7,5

Eigenkapitaleffekt - 9,2 - 1,6 –

Preisrückgang (- 10 %)

Ergebniseffekt 28,2 32,6 7,5

Eigenkapitaleffekt 9,2 1,6 –

Fremdwährungsrisiko im Agrarbereich

Die offenen Fremdwährungspositionen des Geschäftsfelds BAST setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

in Mio. Euro

31.12.2019

CAD - 0,0

GBP 0,5

HUF 0,1

PLN 0,2

USD - 0,4

Ein Anstieg bzw. ein Rückgang des Währungskurses um jeweils 10 Prozent führt zu keinem wesentlichen Ergebniseffekt. Daher wird auf

eine gesonderte Darstellung der Sensitivitäten-Analyse verzichtet.

Spezifische Angaben zum Cashflow Hedge Accounting im Agrarbereich

Der BayWa Konzern setzt derivative Finanzinstrumente in der Form von Getreidetermingeschäften mit physischer Erfüllung zur Absiche-

rung der Zahlungsströme aus künftigen Getreidekäufen und -verkäufen ein, die vom BayWa Konzern im Rahmen des Getreideerfassungs-,

Getreidelagerhaltungs- und Getreidevermarktungsgeschäfts getätigt werden. Bilanziell werden diese Sicherungsbeziehungen als Cashflow

Hedges („All-in-One Cashflow Hedges“) bilanziert, das heißt, als Grundgeschäft der Sicherungsbeziehungen werden die erwarteten,

hochwahrscheinlichen Spot-Einkäufe bzw. -Verkäufe designiert und als Sicherungsgeschäft werden finanzielle Floating-to-Fixed Swaps

designiert. Im Rahmen des Cashflow Hedge Accounting eingesetzte derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert

bilanziert. Das Bewertungsergebnis aus diesen derivativen Finanzinstrumenten wird in einen effektiven und einen ineffektiven Teil zerlegt.

Der effektive Teil ist der Teil des Bewertungsergebnisses, der eine wirksame Sicherung gegen das Cashflow-Risiko darstellt und hierzu bis

zur physischen Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuern in einer gesonderten Position im

Eigenkapital (Cashflow-Hedge-Rücklage) erfasst wird. Der ineffektive Teil des Bewertungsergebnisses wird hingegen erfolgswirksam in der

Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für die den gesicherten Zahlungsströmen zugrunde liegenden Geschäfte ändern sich die

allgemeinen Bilanzierungsregeln nicht. Nach Beendigung der Sicherungsbeziehung werden die in der Rücklage erfassten Beträge immer

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Konzernabschluss – Konzernanhang

129 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

dann in die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten überführt, wenn Ergebnisse im Zusammenhang mit dem

Grundgeschäft erfolgswirksam werden oder mit dem tatsächlichen Eintritt des Grundgeschäfts nicht mehr gerechnet wird.

Der Fair Value der Getreidekontrakte wird ermittelt als der Barwert der erwarteten Cashflows aus diesen Verträgen. Die Berechnung der

erwarteten Cashflows erfolgt anhand von Terminpreiskurven für liquide Getreide-Futures, die um Aufschläge für abweichende Lieferorte/

Qualitäten adjustiert werden. Der Fair Value der börsennotierten Getreide-Futures wird anhand der jeweiligen Settlement-Preise an der

Börse bestimmt.

Eine mögliche Quelle von Sicherungsineffektivitäten könnte die fehlende Übereinstimmung von Eckdaten des Geschäfts darstellen.

Allerdings wendet die BayWa All-in-One Hedges an, wobei sämtliche Eckdaten übereinstimmen, das heißt Sicherungs- und Grundgeschäft

sich stets auf den gleichen Lieferort, die gleiche Liefermenge und den gleichen Liefertermin beziehen. Dementsprechend müssen sich die

Wertveränderungen der Fair Values von Grund- und Sicherungsgeschäft immer exakt ausgleichen, solange von einer Hochwahrscheinlich-

keit der physischen Erfüllung ausgegangen werden kann. Dadurch können keine Sicherungsineffektivitäten entstehen. Grundsätzlich

können Ineffektivitäten durch Kreditrisiken entstehen, wobei diese aufgrund der Wesentlichkeit nicht berücksichtigt werden.

Soweit im Rahmen der Getreidehandelsaktivitäten und dem resultierenden physischen Fluss offene Risikopositionen entstehen, werden

diese im Rahmen des implementierten Limit-Systems bei den jeweiligen Gesellschaften, die Hedge Accounting umsetzen, durch den

Abschluss von physischen und finanziellen Sicherungsgeschäften abgesichert.

Die einzelnen Sicherungsbeziehungen werden bis zur Fälligkeit des Grundgeschäfts gehalten. Neue Getreidekontrakte werden bei

Geschäftsabschluss designiert.

Aus der folgenden Tabelle geht die Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage aus den Getreidehandelsaktivitäten aufgrund von

Neubewertungen hervor:

in Mio. Euro

31.12.2019

31.12.2018

Stand 01.01. - 0,5 1,4

Zuführung 9,1 8,6

Auflösung - 4,2 - 7,4

Überführung finanziellen Vermögenswerte bzw. finanziellen Verbindlichkeiten - 4,0 - 3,1

Stand 31.12. 0,6 - 0,5

Angaben zu den Grundgeschäften des Cashflow Hedge Accounting

Die folgende Tabelle fasst die Informationen zu Wertänderungen von Grundgeschäften, die als Basis für die bilanzielle Erfassung der

Sicherungsineffektivität verwendet wurden, zusammen und weist die Bestände der Cashflow-Hedge-Rücklagen für fortlaufende

Sicherungsbeziehungen aus.

Wertänderung der Periode des Grundgeschäfts zur Ermittlung

von Ineffektivitäten

Stand der Hedging Reserve und Währungsrücklage aktiver

Cashflow Hedges

in Mio. Euro 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018

Designierte Komponenten – – 0,8 9,5

Nicht designierte Komponenten n/a n/a n/a n/a

Die Fair Value der als finanziellen Vermögenswerte bilanzierten Getreidekontrakte stellen das höchstmögliche Ausfallrisiko dar, ohne dabei

den Wert erhaltener Sicherheiten oder anderer risikomindernder Vereinbarungen einzubeziehen.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

130 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Angaben zu den Sicherungsinstrumenten des Cashflow Hedge Accounting

Die Effekte auf die Finanzlage des Unternehmens, die sich aus der Absicherung durch Cashflow Hedges resultieren, sind in der folgenden

Tabelle dargestellt.

in Mio. Euro 31.12.2019

Buchwert

Bilanzposten

Fair-Value-Änderung zur Ermittlung von

Ineffektivitäten

Nominalvolumen

Kontrakte

Nominalvolumen

Kontrakte in Tonnen

Derivative Vermögenswerte 5,9 0,0 93,6 0,4

Warentermingeschäfte

davon Kauf 1,0 Sonstige Vermögenswerte 0,0 34,5 0,2

davon Verkauf 4,9 Sonstige Vermögenswerte 0,0 59,1 0,2

Derivative Verbindlichkeiten 5,1 0,0 119,7 0,5

Warentermingeschäfte

davon Kauf 4,9 Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 8,0 0,0

davon Verkauf 0,2 Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 111,7 0,5

in Mio. Euro 31.12.2018

Buchwert

Bilanzposten

Fair-Value-Änderung zur Ermittlung von

Ineffektivitäten

Nominalvolumen

Kontrakte

Nominalvolumen

Kontrakte in Tonnen

Derivative Vermögenswerte 5,8 – 0,0 103,8 0,4

Warentermingeschäfte

davon Kauf 3,2 Sonstige Vermögenswerte 0,0 21,5 0,1

davon Verkauf 2,6 Sonstige Vermögenswerte 0,0 82,3 0,3

Derivative Verbindlichkeiten 7,1 – 0,0 73,0 0,4

Warentermingeschäfte

davon Kauf 0,4 Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 11,9 0,1

davon Verkauf 6,7 Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 61,1 0,3

Weitere Risiken in Bezug auf Finanzinstrumente

Das Risikomanagementsystem im BayWa Konzern wird einschließlich der Ziele, Grundsätze und Prozesse im Lagebericht und dort speziell

im Abschnitt „Chancen und Risikomanagement“ dargestellt. Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sind insbesondere die nachfolgen-

den Risiken von Bedeutung.

Fremdwährungsrisiken

Die Geschäftstätigkeit der BayWa findet zum großen Teil innerhalb des Euroraums statt. Sofern Fremdwährungspositionen aus Waren- und

Leistungsgeschäften oder Projektierungen resultieren, werden diese – wie dargestellt – grundsätzlich sofort abgesichert. Sonstige

Zahlungsverpflichtungen oder -forderungen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt des Entstehens abgesichert. Spekulative Aufnahmen

oder Anlagen von Finanzmitteln in Fremdwährungen sind nicht zulässig.

Kredit- und Kontrahentenrisiken bzw. Forderungsausfallrisiken

Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit kommt dem BayWa Konzern eine wichtige Finanzierungsfunktion im Bereich der landwirt-

schaftlichen Handelspartner zu. Im Rahmen sog. Anbauverträge entsteht dem Konzern ein Finanzierungsrisiko aus der Vorfinanzierung

landwirtschaftlicher Betriebsmittel, deren Rückzahlung durch Übernahme und Vermarktung der Ernte erfolgt. Daneben gewährt die BayWa

gewerblichen Abnehmern insbesondere in der Baubranche Finanzierungen in Form von Zahlungszielen in erheblichem Umfang. Darüber

hinaus bestehen gewöhnliche Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Risikominimierung wird durch ein

umfangreiches Debitorenüberwachungssystem gewährleistet, das alle Geschäftsfelder umfasst. Dabei werden Kreditlimits mit dokumen-

tierten Genehmigungsverfahren definiert und laufend kontrolliert.

Neben den Kreditrisiken werden im Agrarhandel auch die Kontrahentenrisiken regelmäßig überprüft; so werden Marktwertveränderungen

bei offenen Verkaufs- und Einkaufskontrakten gemessen, um das Risiko einer Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen steuern zu

können. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist derzeit nicht

erkennbar. Die maximale Kreditrisikoexposition zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und

Leistungen. Das erwartete Ausfallrisiko beläuft sich auf 20,1 Mio. Euro (Vorjahr: 18,5 Mio. Euro).

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Konzernabschluss – Konzernanhang

131 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der BayWa Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt

nachkommen kann. Finanzielle Mittel werden im BayWa Konzern durch das operative Geschäft und die Aufnahme von Darlehen externer

Finanzinstitute generiert. Darüber hinaus kommen Finanzierungsinstrumente wie Multi-Currency-Commercial-Paper-Programme oder

Asset-Backed-Securitisation-Finanzierungen und Schuldscheindarlehen zum Einsatz. Die bestehenden Kreditlinien sind ausreichend

bemessen, um die Geschäftsabwicklung jederzeit auch bei steigendem Umfang zu gewährleisten. Die Finanzierungsstruktur trägt damit der

ausgeprägten Saisonalität der Geschäftstätigkeit Rechnung. Aufgrund der Diversifizierung der Finanzierungsquellen unterliegt der BayWa

Konzern hinsichtlich der Liquidität derzeit keinen Konzentrationsrisiken. Eine überwiegend fristenkongruente Finanzierungsstruktur des

BayWa Konzerns stellt sicher, dass sich Zinschancen entsprechend im Konzern abbilden können.

(C.26.) Leasingverhältnisse

Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines

Entgelts für einen bestimmten Zeitpunkt zu kontrollieren.

Die Änderung der Definition im Vergleich zu IAS 17 betrifft im Wesentlichen die Beherrschung des Leasinggegenstands. IFRS 16

unterscheidet zwischen Leasingverträgen und Dienstleistungsverträgen, je nachdem, ob der Leasingnehmer das Recht hat, über die

Nutzung des identifizierten Vermögenswerts zu verfügen. Wenn der Leasingnehmer das Recht hat, über die Nutzung zu verfügen, und ihm

während der Laufzeit der gesamte wirtschaftliche Nutzen zufließt, wird von einer Beherrschung des Leasingnehmers ausgegangen.

Leasingnehmerverhältnisse werden zum Zeitpunkt der Bereitstellung als Vermögenswerte für die Nutzungsrechte aus Leasing-

verhältnissen sowie Leasingverbindlichkeiten zu ihrem Barwert, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen,

bilanziert.

Das Nutzungsrecht wird zu Beginn zu Anschaffungskosten bewertet und in der Folge über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Diese

umfassen den Betrag, der sich aus der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt, alle anfänglich direkten Kosten abzüglich etwaiger

Anreizzahlungen seitens des Leasinggebers sowie alle geschätzten Kosten, die bei Demontage, Beseitigung oder Rückbau in den in der

Leasingvereinbarung verlangten Zustand des Leasinggegenstands entstehen werden.

Die Leasingzahlungen werden zu dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Lässt sich dieser nicht bestimmen, so

wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird auf Basis des währungsspezifischen Mid-Swaps,

adjustiert um den bonitätsabhängigen Credit Spread, ermittelt. Die Laufzeit des Swaps ist abhängig von der Leasinglaufzeit. Die Credit

Spreads leiten sich aus nicht nachrangigen, unbesicherten Schuldscheindarlehen ab. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bewertung der

Leasingverbindlichkeit fließen feste Leasingzahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreizzahlungen, variable Zahlungen, die an einen Index

oder Kurs gekoppelt sind, sowie Zahlungen für Restwertgarantien in die Bewertung mit ein. Des Weiteren wird der Ausübungspreis einer

Kaufoption, sofern die Ausübung dieser als hinreichend sicher angesehen werden kann, sowie Strafzahlungen, wenn diese hinreichend

sicher ausgeübt werden, in der Bewertung berücksichtigt.

Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind in einer Vielzahl von Leasingverträgen konzernweit enthalten. Das lokale Management ist für

die Verwaltung ihrer Mietverträge und der damit einhergehenden Mietvertragslaufzeiten verantwortlich. Somit werden Mietverträge

individuell verhandelt und enthalten ein breites Spektrum an unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen. Verlängerungsoptionen gelten

grundsätzlich als ausgeübt, es sei denn, es gibt hinreichende Gründe, dass diese nicht gezogen werden. Kündigungsoptionen gelten stets

als nicht ausgeübt, es sei denn, es gibt hinreichende Gründe für eine Ausübung der Option. Im Wesentlichen können Verlängerungs- sowie

Kündigungsoptionen nur vom Leasingnehmer gezogen werden. Sollte eine Option nur vom Leasinggeber ausgeübt werden können, so

werden Zahlungen, die in den Optionszeitraum fallen, nicht bei der Ermittlung des Leasingbarwerts berücksichtigt.

Für Leasingverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit kürzer als 12 Monate sowie solche über geringwertige Vermögenswerte, deren Nennwert

5.000 Euro nicht übersteigen, werden die Erleichterungsvorschriften in Anspruch genommen. Demnach werden kurzfristige und gering-

wertige Leasingverhältnisse nicht nach den Vorschriften des IFRS 16 bilanziert, sondern der daraus resultierende Mietaufwand wird in der

Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Daneben werden die Vorschriften des IFRS 16 nicht auf Nutzungsrechte angewendet, die sich auf immaterielle Leasinggegenstände

beziehen. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden nach IAS 8 ausschließlich in der Segmentberichtserstattung auch zukünftig wie

operative Mietverhältnisse nach IAS 17 dargestellt. Leasingverhältnisse mit variablen Leasingzahlungen sind im BayWa Konzern

unwesentlich. Leasing- sowie Nichtleasingkomponenten werden getrennt voneinander bilanziert.

Leasinggeberverhältnisse werden zum Zeitpunkt der Erstanwendung nicht erneut bewertet. Stattdessen wird die Bilanzierung nach IAS 17

beibehalten. Neu geschlossene Verträge werden gemäß IFRS 16 gewürdigt und bewertet.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

132 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Unterleasingverhältnisse, die gemäß IAS 17 als Operate-Leasing-Verhältnis eingestuft waren und zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwen-

dung noch bestanden, werden vom Unterleasinggeber jeweils erneut bewertet, um festzustellen, ob sie unter Anwendung des IFRS 16

weiterhin als Operate-Leasing-Verhältnis einzustufen sind oder ein Finanzierungsleasingverhältnis vorliegt. Der BayWa Konzern nimmt zum

Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Restlaufzeit und der Bedingungen des

Hauptleasingverhältnisses die Bewertung des Unterleasingvertrags vor.

Im Wesentlichen werden Leasingverträge über Nutzungsrechte von Gebäuden und Grundstücken, Bauland, Wegerechte und Infrastruktur,

technische Anlagen sowie Kraftfahr- und Flurförderzeugen geschlossen.

Zusätzliche Angaben für BayWa als Leasingnehmer

in Mio. Euro

2019

Zinsaufwendungen 28,6

Aufwendungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse 15,1

Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, die über den Bilanzstichtag in das Geschäftsjahr 2020 reichen 3,6

Aufwendungen für variable Leasingzahlungen 0,1

Gewinne aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen 3,0

Gesamte Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen im Geschäftsjahr 2019 113,6

Erträge aus Unterleasingverhältnissen 19,8

Zusätzliche Angaben für BayWa als Leasinggeber

in Mio. Euro

2019

Forderungen aus Finanzierungsleasing

Fällig innerhalb eines Jahres 4,6

Fällig zwischen einem und zwei Jahren 2,1

Fällig zwischen zwei und drei Jahren 1,6

Fällig zwischen drei und vier Jahren 0,7

Fällig zwischen vier und fünf Jahren 0,2

Fällig nach mehr als fünf Jahren 1,4

Summe der künftigen Leasingzahlungen 10,7

abzüglich nicht realisierter Zinserträge - 1,8

Nettoinvestition der Forderungen aus Finanzierungsleasing 8,9

Finanzertrag aus der Nettoinvestition der Forderungen aus Finanzierungsleasing 0,1

Erträge aus erhaltenen variablen Leasingzahlungen aus Finanzierungsleasing –

Veräußerungsgewinne/-verluste aus Finanzierungsleasing 0,0

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Konzernabschluss – Konzernanhang

133 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

in Mio. Euro

2019

Leasingzahlungen aus Operate Leasing

Fällig innerhalb eines Jahres 18,0

Fällig zwischen einem und zwei Jahren 16,4

Fällig zwischen zwei und drei Jahren 12,2

Fällig zwischen drei und vier Jahren 10,5

Fällig zwischen vier und fünf Jahren 7,8

Fällig nach mehr als fünf Jahren 15,9

Summe der künftigen Leasingzahlungen 80,9

Erträge aus erhaltenen Leasingzahlungen (Operate Leasing) 24,5

Erträge aus erhaltenen variablen Leasingzahlungen (Operate Leasing) 1,3

Im Zuge strategischer Überlegungen der T&G Global-Unternehmensgruppe wurden im Geschäftsjahr 2019 zwei Standorte verkauft und für

den Zeitraum von zwei bzw. drei Jahren zurückgemietet. Der Zugang an Nutzungsrechten für Grundstücke und Gebäude, die im aktuellen

Geschäftsjahr für die beiden Standorte erfasst wurden, beläuft sich auf 2,6 Mio. Euro. Beide Sale-and-Lease-Back-Transaktionen enthalten

Klauseln zur Überprüfung der vereinbarten Festmiete für den Fall, dass die Gruppe bestehende Verlängerungsoptionen ausübt.

Wesentliche Änderungen des Buchwerts der Nettoinvestition in Finanzierungsleasingverhältnisse im Sinne von IFRS 16.93 waren im

Geschäftsjahr 2019 nicht zu verzeichnen.

Weitere Angaben zu Leasingverhältnissen finden sich in den Abschnitten A.3. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards, in der

Übersicht mit der Entwicklung des Konzernanlagevermögens für 2019 (C.1. bis C.4.) sowie in Abschnitt C.17. Verpflichtungen aus Leasing.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

134 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(D.) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

(D.1.) Umsatzerlöse

Die Erfassung von Umsätzen und Erträgen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, wenn die Verfügungsgewalt über die verkauften

Waren, Erzeugnissen und erbrachten Dienstleistungen auf den Käufer übergegangen ist und somit ein Kontrollübergang stattgefunden hat.

Umsätze und Erträge werden abzüglich gewährter Skonti, Boni und Rabatte ausgewiesen.

Die Übertragung der Verfügungsgewalt kann zu einem Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Die aus Verträgen mit

Kunden der BayWa resultierenden Leistungsverpflichtungen werden größtenteils zu einem Zeitpunkt erfüllt. In diesen Fällen wird der

Umsatz dann realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Güter auf den Kunden übergegangen ist, also regelmäßig zum Zeitpunkt der

Lieferung und Leistung an den Kunden. In einigen Fällen erfolgt die Umsatzrealisierung auch zeitraumbezogen; siehe hierzu den Abschnitt

(C.8.) Vorräte mit den ergänzenden Angaben zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung.

Die Gliederung nach Unternehmensbereichen und Regionen ist aus der Segmentberichterstattung (Abschnitt E.2.) ersichtlich. Aufgrund der

diversifizierten Geschäftstätigkeit der einzelnen Segmente werden intersegmentäre Umsätze nur in unwesentlichem Umfang getätigt.

in Mio. Euro

2019

2018

Ware 16.663,6 16.349,2

Dienstleistung 395,4 276,5

17.059,0 16.625,7

In den Umsatzerlösen sind auch Umsätze, die die BayWa als Agent im Zusammenhang mit der Herausgabe von Tankkarten und in

bestimmten Bereichen des Handels mit Obst vereinnahmt, enthalten.

(D.2.) Sonstige betriebliche Erträge

in Mio. Euro

2019

2018

Mieteinnahmen 30,1 28,2

Erträge aus Anlageabgängen 46,8 43,4

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 14,3 25,8

Kostenerstattungen 21,5 23,1

Mitarbeiter-Bereitstellung 4,4 6,8

Werbezuschüsse 2,6 3,2

Kursgewinne 46,3 14,2

Eingänge abgeschriebener Forderungen/Auflösung von Wertberichtigungen 7,1 6,6

Übrige Erträge 52,5 60,0

225,6 211,3

Die Mieteinnahmen verstehen sich inkl. der Erlöse aus Nebenkosten. Die Erträge aus Anlageabgängen umfassen zu einem wesentlichen

Bestandteil die Veräußerung von Immobilienbeständen der BayWa AG und beinhalten darüber hinaus mit 3,6 Mio. Euro die ratierliche

Verteilung des Buchgewinns, der aus einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion über Immobilien im Geschäftsjahr 2013 entstanden und

aufgrund der Einordnung des Leasingverhältnisses als Finanzierungsleasing über dessen Laufzeit zu verteilen ist. Der Anstieg der Kurs-

gewinne ist im Wesentlichen auf das Projektgeschäft außerhalb des europäischen Währungsraums im Bereich der regenerativen Energien

und die Geschäftsaktivitäten der neuseeländischen Konzerngesellschaften zurückzuführen. Zudem beinhalten die Kursgewinne Effekte aus

Devisentermingeschäften, für die kein eindeutiger Sicherungszusammenhang zu einem Grundgeschäft besteht und die deshalb nicht in eine

Sicherungsbeziehung eingebunden sind. Unter den übrigen Erträgen werden insbesondere Lizenzerträge und eine Vielzahl weiterer

Einzelpositionen ausgewiesen.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

135 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(D.3.) Materialaufwand

in Mio. Euro

2019

2018

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren - 15.002,0 - 14.758,7

Aufwendungen für bezogene Leistungen - 511,0 - 416,9

- 15.513,0 - 15.175,7

(D.4.) Personalaufwand

in Mio. Euro

2019

2018

Löhne und Gehälter - 896,1 - 824,0

Aktienbasierte Vergütung - 1,5 - 1,5

Aufwendungen für Altersversorgung, Unterstützung und Abfertigung - 26,2 - 20,7

davon laufender Dienstzeitaufwand 8,3 7,0

Soziale Abgaben - 158,1 - 144,4

- 1.081,9 - 990,6

Die gesamten Aufwendungen für Altersversorgung aus Pensionen und Abfertigungen belaufen sich nach Berechnung der Pensionsrück-

stellung und der Abfertigungsrückstellung nach IAS 19 auf 20,9 Mio. Euro (Vorjahr: 19,4 Mio. Euro). Davon werden ein Teilbetrag in Höhe

von 8,3 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro) unter dem Personalaufwand und ein Teilbetrag von 12,6 Mio. Euro (Vorjahr: 12,4 Mio. Euro) unter

dem Zinsaufwand ausgewiesen.

Anzahl

2019

2018

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB) 18.831 18.004

Stand 31.12. 19.193 17.864

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Konzernabschluss – Konzernanhang

136 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(D.5.) Sonstige betriebliche Aufwendungen

in Mio. Euro

2019

2018

Fuhrpark - 70,1 - 84,5

Instandhaltung - 62,7 - 55,8

Werbung - 55,9 - 51,2

Energie - 31,0 - 30,4

Mieten - 16,3 - 66,8

Aufwand für Fremdpersonal - 30,9 - 25,8

Nachrichtenaufwand - 15,1 - 14,3

Provisionen - 15,3 - 11,1

Versicherungen - 23,2 - 22,0

Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten - 66,7 - 47,4

Abschreibungen/Wertberichtigungen auf Forderungen - 18,0 - 17,0

EDV-Aufwand - 12,8 - 9,4

Reisespesen - 23,7 - 21,0

Bürobedarf - 10,9 - 11,1

Sonstige Steuern - 9,2 - 11,1

Verwaltungsaufwand - 8,8 - 8,8

Aus- und Fortbildung - 9,9 - 9,5

Abbruch- und Entsorgungsaufwand - 7,1 - 8,9

Kursverluste - 47,6 - 11,5

Verluste aus Anlageabgängen - 11,4 - 13,1

Übrige Aufwendungen - 82,8 - 68,4

- 629,4 - 599,0

Der Rückgang der Mietaufwendungen ist im Wesentlichen auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse zum 1. Januar

2019 zurückzuführen.

Die übrigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen allgemeine Vertriebs- und sonstige Kosten unter anderem zur Absicherung

betrieblicher Risiken. Der Anstieg resultiert insbesondere aus der Beendigung des vom Bundeskartellamt im Jahr 2015 gegen die BayWa AG

eingeleiteten Kartellverfahrens im Zusammenhang mit mutmaßlichen Preisabsprachen beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln gegen die

Zahlung einer Summe von 68,6 Mio. Euro.

(D.6.) Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen und übriges Beteiligungsergebnis

in Mio. Euro

2019

2018

Ergebnis aus at-Equity-bilanzierten Anteilen 11,2 9,0

Erträge/Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 0,4 - 1,4

Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang von verbundenen Unternehmen 82,5 0,1

Sonstige Beteiligungserträge und ähnliche Erträge 12,9 10,4

Abschreibungen und sonstige Aufwendungen auf Finanzanlagen - 1,2 - 2,2

Übriges Beteiligungsergebnis 94,6 6,8

105,8 15,8

Das Ergebnis aus den at-Equity-bilanzierten Anteilen erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 2,2 Mio. Euro. Dies ist unter anderem auf den

Verkauf der AHG- Autohandelsgesellschaft mbH zurückzuführen. Darüber hinaus liegt das übrige Beteiligungsergebnis um 87,8 Mio. Euro

über dem Wert des Vorjahres. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf der Anteile an der TESSOL Kraftstoffe,

Mineralöle und Tankanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, und an der BMH Biomethan GmbH, München, die bis zum

Verkaufszeitpunkt als verbundene Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen waren. Dividendenerträge werden grundsätzlich mit

der Entstehung des Zahlungsanspruchs erfasst.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

137 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(D.7.) Zinsertrag und Zinsaufwand

in Mio. Euro

2019

2018

Zinsen und ähnliche Erträge 12,8 12,0

davon aus verbundenen Unternehmen 0,5 0,7

Zinsen aus Fair-Value-Bewertung – –

Zinsertrag 12,8 12,0

Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 79,7 - 64,7

davon an verbundene Unternehmen - 0,0 - 0,3

Zinsen aus Fair-Value-Bewertung - 0,7 –

Zinsanteil Finanzierungsleasing - 28,6 - 14,3

Zinsanteil der Zuführung zur Pensionsrückstellung und anderen Personalrückstellungen - 13,1 - 12,8

Zinsaufwand - 122,0 - 91,8

Zinsergebnis - 109,2 - 79,8

(D.8.) Ertragsteuern

Die Ertragsteuern gliedern sich wie folgt:

in Mio. Euro

2019

2018

Tatsächliche Steuern - 32,4 - 27,7

Latente Steuern 14,3 - 10,0

- 18,1 - 37,7

Die tatsächlichen Steuererträge und -aufwendungen beinhalten die Körperschaft- und Gewerbesteuern der inländischen Gesellschaften

sowie vergleichbare Ertragsteuern der ausländischen Gesellschaften.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen nach IFRS sowie

auf Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Im Eigenkapital sind 98,3 Mio. Euro (Vorjahr: 68,1 Mio. Euro) aktive latente Steuern mit der

Rücklage für versicherungsmathematische Verluste und Gewinne aus Pensions- und Abfertigungsrückstellungen verrechnet. Zudem

wurden 11,7 Mio. Euro (Vorjahr: 9,5 Mio. Euro) passive latente Steuern erfolgsneutral mit der Bewertungsrücklage im Eigenkapital

verrechnet. Auf die von der BayWa AG ausgegebene Hybridanleihe entfallen 1,5 Mio. Euro latente Steuern, die ebenfalls im Eigenkapital

verbucht sind. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender

Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Diese betragen

69,9 Mio. Euro (Vorjahr: 70,5 Mio. Euro) und betreffen überwiegend das Mutterunternehmen. Im Rahmen der Unternehmensplanung wird

hierfür ein Zeithorizont von maximal fünf Jahren zugrunde gelegt. Latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 69,1 Mio. Euro (Vorjahr:

53,8 Mio. Euro) wurden nicht gebildet, weil von deren Nutzbarkeit nicht innerhalb des genannten Zeithorizonts ausgegangen wird. Teilweise

sind Verlustvorträge von einzelnen Konzerngesellschaften zeitlich begrenzt vortragbar. Voraussichtlich werden keine Steueransprüche

durch die zeitlich begrenzte Vortragbarkeit entfallen. Der aus der Entstehung bzw. Auflösung temporärer Differenzen resultierende latente

Steueraufwand beläuft sich auf 8,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,9 Mio. Euro).

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum

Realisierungszeitpunkt gelten bzw. zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Der Steuersatz der BayWa AG beträgt für das Berichtsjahr

29,13 Prozent (Vorjahr: 29,13 Prozent).

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Konzernabschluss – Konzernanhang

138 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die aktiven und passiven latenten Steuern sind den einzelnen Bilanzpositionen wie folgt zugeordnet:

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

in Mio. Euro 2019 2018 2019 2018

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 16,7 9,1 322,2 128,7

Finanzanlagen 7,1 3,0 45,6 34,6

Umlaufvermögen 50,7 17,8 45,1 35,1

Sonstige Aktiva 7,8 9,2 1,1 4,5

Steuerliche Verlustvorträge 139,0 124,3 – –

Rückstellungen 150,7 124,1 1,1 2,0

Verbindlichkeiten 331,0 16,1 114,5 1,1

Sonstige Passiva 38,1 26,8 69,8 17,5

Wertberichtigung für aktive latente Steuern - 69,1 - 53,8 – –

Saldierung - 392,2 - 43,3 - 392,2 - 43,3

Konsolidierungen 17,9 19,3 21,9 39,5

297,7 252,6 229,1 219,7

Der tatsächliche Steueraufwand liegt 5,0 Mio. Euro unter dem zu erwartenden Steueraufwand, der sich bei Anwendung des Körperschaft-

steuersatzes in Deutschland nach der derzeit geltenden Rechtslage, zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie unter Berücksichtigung der

Gewerbesteuerbelastung auf das Konzernergebnis vor Steuern, ergeben würde. Der rechnerische Steuersatz für die tatsächlichen Steuern

von 29,13 Prozent ermittelt sich aus dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von

5,5 Prozent sowie der durchschnittlichen effektiven Gewerbesteuerbelastung in Höhe von 13,31 Prozent. Passive latente Steuern für

Tochtergesellschaften und assoziierte Unternehmen wurden insoweit nicht bilanziert, als die Gesellschaft den Umkehreffekt steuern kann

und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Für temporäre Differenzen von

Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen in Höhe von 24,1 Mio. Euro (Vorjahr: 20,6 Mio. Euro)

wurden passive latente Steuern nicht gebildet.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom rechnerischen Steueraufwand gemäß Konzernsteuersatz zum tatsächlich

ausgewiesenen Ertragsteueraufwand:

in Mio. Euro

2019

2018

Konzernergebnis vor Ertragsteuern 79,2 92,6

Rechnerischer Steueraufwand bei Steuersatz von 29,13 Prozent - 23,1 - 27,0

Unterschiede zu ausländischen Steuersätzen 4,3 3,7

Periodenfremde Steuern 9,6 - 4,3

Veränderung permanente Differenzen - 2,2 - 4,6

Steuereffekt wegen steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen - 40,7 - 11,1

Steuerliche Kürzungen und Hinzurechnungen und Effekte aus Organschaftsverhältnissen 1,8 3,3

Entkonsolidierungseffekt 0,1 - 1,4

Steuerfreie Einnahmen 39,8 9,3

Veränderung Wertberichtigung für aktive latente Steuern - 10,0 - 4,4

Steuereffekte aus Equity-Ergebnissen 2,9 2,4

Effekte aus Steuersatzänderungen 1,8 - 0,1

Sonstige steuerliche Effekte 3,1 - 3,5

Ausgewiesene Ertragsteuer - 18,1 - 37,7

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Konzernabschluss – Konzernanhang

139 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(D.9.) Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter

Der den anderen Gesellschaftern zustehende Anteil am Konzernjahresüberschuss in Höhe von 24,4 Mio. Euro (Vorjahr: 22,6 Mio. Euro)

entfällt im Wesentlichen auf die Minderheitsgesellschafter der österreichischen Tochterunternehmen sowie auf die an der T&G Global

Limited und ihren jeweiligen Tochtergesellschaften beteiligten Minderheitsgesellschafter.

(D.10.) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ist das Ergebnis der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der BayWa AG, geteilt durch die durchschnittliche

Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen und dividendenberechtigten Aktien. Effekte, die zu einer Verwässerung führten, hat es nicht

gegeben.

2019

2018

Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter in Mio. Euro 36,7 32,3

Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien Stück 35.138.148 35.012.806

Unverwässertes Ergebnis je Aktie Euro 0,68 0,56

Verwässertes Ergebnis je Aktie Euro 0,68 0,56

Vorgeschlagene Dividende je Aktie Euro 0,95 0,90

Ausbezahlte Dividende je Aktie je Geschäftsjahr Euro 0,95 0,90

Anpassung der Ermittlung des Ergebnisses je Aktie des Vorjahres nach IAS 8 (Fehlerkorrektur nach IAS 8.42)

Das Hybridkapital (siehe hierzu auch Abschnitt C.13.) ist als Eigenkapital klassifiziert, die damit zusammenhängenden Zahlungen im

Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 12,8 Mio. Euro stellen somit Zahlungen auf eine Klasse von Eigenkapitaltiteln dar. Diese mindern das den

Aktionären zur Ausschüttung zustehende Ergebnis und sind bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie gemäß IAS 33.6 zu berück-

sichtigen. Somit ist bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie für das Geschäftsjahr 2018 eine Reduzierung des Jahresüberschusses

nach Anteilen anderer Gesellschafter in Höhe von 32,3 Mio. Euro um die sog. Hybriddividende durchzuführen. Dieser Betrag ist der

durchschnittlichen Anzahl der ausgegebenen Aktien gegenüberzustellen. Daraus resultiert eine Reduzierung des Ergebnisses je Aktie von

0,92 Euro (wie im Konzernfinanzbericht 2018 berichtet) auf 0,56 Euro.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

140 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(E.) Weitere Angaben

(E.1.) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung des BayWa Konzerns

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des BayWa Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und

Mittelabflüsse verändert haben. Der in der Kapitalflussrechnung dargestellte Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen

flüssigen Mittel, also Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Einflüsse aus wechselkursbedingten Änderungen

der flüssigen Mittel sind aufgrund der überwiegenden Tätigkeit im Euro-Raum von untergeordneter Bedeutung und werden deshalb

zusammen mit den Konsolidierungskreisveränderungen dargestellt. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen.

Entsprechend den Vorgaben des IAS 7 wird die Kapitalflussrechnung in Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und

aus Finanzierungstätigkeit unterteilt.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wird ausgehend vom Konzernjahresüberschuss indirekt ermittelt. Dazu wird dieser Cashflow um

nicht zahlungswirksame Aufwendungen (im Wesentlichen Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit

wird zahlungsbezogen ermittelt und umfasst neben Zahlungszu- und -abflüssen aus Unternehmenserwerben die zahlungswirksamen

Veränderungen im Konzernanlagevermögen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wird ebenfalls zahlungsbezogen ermittelt und

umfasst in erster Linie die zahlungswirksamen Veränderungen aus Finanzmittelaufnahmen sowie die Zahlungsmittelabflüsse aus

Dividendenzahlungen und der Rückführung von Finanzmitteln. Im Rahmen der indirekten Ermittlung wurden Veränderungen aus der

Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen eliminiert, da diese nicht zahlungswirksam sind. Daher ist ein Abgleich

dieser Angaben mit den Werten in der Konzernbilanz nicht möglich. Weiterführende Angaben zu Unternehmenskäufen und -verkäufen

enthält Abschnitt B.1.

Die Überleitung der Bewegung der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:

in Mio. Euro

Zahlungswirksam

Zahlungsunwirksam

31.12.2018

Zahlungen der

Periode

Unternehmens- erwerbe und

-verkäufe

Währungskurs-

effekte

Änderungen im beizulegenden

Zeitwert

Sonstige

Änderungen 1

31.12.2019

Langfristige Finanzschulden aus der Finanzierungstätigkeit

883,1

- 82,7

2,8

803,2

Kurzfristige Finanzschulden aus der Finanzierungstätigkeit

441,0

- 262,7

22,2

200,5

Leasingverbindlichkeiten 175,7 - 98,3 1,1 – – 696,2 774,8

1.499,8 252,5 26,1 – – 696,2 1.778,5

1 Bei den Leasingverbindlichkeiten sind hier insbesondere die Anpassungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 enthalten.

(E.2.) Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Aufteilung des Geschäftsbetriebs auf Segmente

Die Segmentberichterstattung gibt einen Überblick über die wesentlichen Geschäftsbereiche des BayWa Konzerns. Hier werden die

Aktivitäten des BayWa Konzerns gemäß IFRS 8 nach Segmenten abgegrenzt. Die Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung

und Berichterstattung, und ist so vorgenommen, wie sie auch dem Hauptentscheidungsträger – dem Gesamtvorstand der BayWa AG –

regelmäßig vorgelegt wird und so die Grundlage für strategische Entscheidungen bildet. Damit ergibt sich eine stärkere Vereinheitlichung

des internen und externen Berichtswesens. Sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen werden in einer gesonderten Spalte der Segment-

berichterstattung gezeigt. Neben den dargestellten Abschreibungen bestehen keine wesentlichen zahlungsunwirksamen Posten, die in der

Segmentberichterstattung gesondert auszuweisen sind. Die Segmentierung ist im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert.

Lediglich bei der Darstellung der Segmente und Geschäftsfelder wurde die Reihenfolge modifiziert. Zur leichteren Vergleichbarkeit wurde

daher die Tabelle mit den Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern des Vorjahres an die diesjährige Darstellung angepasst.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

141 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern

Im Segment Energie sind die Geschäftstätigkeiten in den Geschäftsfeldern Regenerative Energien und Klassische Energie gebündelt. Die

Geschäftsaktivitäten im Bereich der regenerativen Energien gliedern sich in vier Bereiche: Projektentwicklung/Realisierung, Services,

Photovoltaikhandel und Energiehandel. Der Bereich Projektentwicklung/Realisierung befasst sich vornehmlich mit der weltweiten Planung,

Projektierung und dem Bau von Wind- und Solarenergieanlagen bis hin zur Veräußerung der betriebsfertigen Anlagen. Das Geschäftsfeld

Klassische Energie beinhaltet die flächendeckende Versorgung gewerblicher und privater Kunden mit Heizöl, Kraftstoffen, Schmierstoffen

und Holzpellets.

Das Segment Agrar gliedert sich in die vier Geschäftsfelder BayWa Agri Supply & Trade (BAST), Global Produce, Agrar und Technik und

deckt damit die gesamte Wertschöpfungskette vom Feld bis zur Vermarktung der Erzeugnisse ab. Das Geschäftsfeld BAST umfasst die

internationalen Handelsaktivitäten mit Getreide und Ölschroten. Das Geschäftsfeld Global Produce fasst sämtliche Aktivitäten des Konzerns

im Bereich Obst- und Gemüseanbau und den Handel mit diesen Produkten zusammen. Im Geschäftsfeld Agrar wird der nationale Erzeug-

nishandel von der Erfassung bis zur Vermarktung aus einer Hand gesteuert. Das gesamte Angebot im Bereich der Agrartechnik wird im

Geschäftsfeld Technik abgebildet.

Im Segment Bau ist der Vertrieb von Baustoffen für den Hoch- und Tiefbau ausgewiesen. Zudem beinhaltet das Segment die Tätigkeiten der

österreichischen Konzerngesellschaften im Einzelhandel.

Mit dem Segment Innovation & Digitalisierung hat sich die BayWa auf die digitale Zukunft eingestellt. Hier werden zum einen die Aktivitäten

im Bereich Digital Farming gesteuert; dies umfasst insbesondere die Entwicklung und Vermarktung der digitalen Angebote zur Produk-

tivitätssteigerung in der Landwirtschaft. Zum anderen ist der Online-Vertrieb im BayWa Konzern unter dem Dach des BayWa Portals im

Segment gebündelt.

Die Sonstigen Aktivitäten umfassen neben Randaktivitäten überwiegend die Aktivitäten des BayWa Konzerns im Bereich der Immobilien.

Neben den in den Geschäftsfeldern ausgewiesenen Umsatzerlösen mit Dritten werden zusätzlich die Umsatzerlöse innerhalb und zwischen

den Segmenten dargestellt. Eine Untergliederung der Umsatzerlöse nach einzelnen Produkten und Dienstleistungen wird auf Konzern-

ebene aufgrund der Heterogenität der im Konzern abgesetzten Produkte nicht vorgenommen. Sowohl die Umsätze innerhalb als auch

zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Konditionen. In diesem Zusammenhang eventuell entstehende Zwischengewinne

werden im Konzernabschluss eliminiert. Darüber hinaus werden neben dem Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen

(EBITDA), dem Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) und dem Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) die Abschreibungen bzw.

Zuschreibungen und das Finanzergebnis pro Geschäftsfeld ausgewiesen. Dies gilt ebenso für das Segmentvermögen mit der separaten

Darstellung der Vorräte und die Segmentverbindlichkeiten. Die getätigten Investitionen (ohne Finanzanlagen) sind ebenfalls auf die

Geschäftsfelder aufgeteilt. Hierbei handelt es sich um Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen sowie

Zugänge aus Unternehmenserwerben. Die Segmentinformationen enthalten darüber hinaus die Anzahl der Mitarbeiter pro Geschäftsfeld im

Jahresdurchschnitt.

Die Überleitung enthält im Wesentlichen die Abschreibung auf die im Rahmen von Kaufpreisallokationen aus Vorjahren aufgedeckten stillen

Reserven und immateriellen Vermögenswerte.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

142 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern

in Mio. Euro 31.12.2019

Regenerative Energien

Klassische Energie

Energie

BAST

Global Produce

Umsatzerlöse mit Dritten 1.975,3 2.499,0 4.474,3 4.875,8 843,9

Umsatzerlöse innerhalb des Geschäftsfelds/Segments 196,3 261,2 457,5 731,2 67,5

Umsatzerlöse mit anderen Geschäftsfeldern/Segmenten 1,8 5,4 7,2 32,2 –

Umsatzerlöse gesamt 2.173,4 2.765,6 4.939,0 5.639,2 911,4

Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)

137,9

38,8

176,7

28,4

61,5

Abschreibungen - 36,9 - 12,4 - 49,3 - 9,3 - 24,6

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 101,0 26,4 127,4 19,1 36,9

Finanzergebnis - 20,7 - 0,1 - 20,8 - 9,9 - 4,4

davon: Zinsergebnis - 39,8 - 0,1 - 39,7 - 9,9 - 6,8

davon: Equity-Ergebnis - 0,0 – - 0,0 0,0 2,3

Ergebnis vor Steuern (EBT) 61,2 26,3 87,5 9,2 30,2

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Jahresüberschuss

Vermögen 5.498,3 258,5 5.756,8 1.520,0 897,4

davon: at-Equity-bilanzierte Anteile 0,1 – 0,1 3,0 22,3

davon: zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Vorräte 1.253,7 50,7 1.304,4 531,1 24,1

davon: zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Schulden 4.485,7 205,6 4.691,3 1.181,7 353,4

davon: Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzimmobilien (inkl. Unternehmenserwerbe)

145,9

24,1

170,0

28,7

41,8

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 1.826 986 2.812 487 2.788

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Konzernabschluss – Konzernanhang

143 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Agrar

Technik

Agrar

Bau Innovation &

Digitalisierung Sonstige

Aktivitäten*

Überleitung

Konzern

3.454,4 1.683,4 10.857,5 1.702,8 10,6 13,7 – 17.059,0

336,6 37,7 1.173,0 51,3 1,0 59,3 - 1.742,1 –

79,8 0,6 112,6 0,6 0,1 12,1 - 132,4 –

3.870,7 1.721,7 12.143,1 1.754,7 11,7 85,1 - 1.874,5 17.059,0

44,9

53,4

188,2

57,0

9,1

- 5,8

- 4,0

403,0

- 37,1 - 20,6 - 91,6 - 24,9 - 5,5 - 32,4 - 14,7 - 214,7

7,8 32,8 96,6 32,1 - 14,6 - 38,2 - 14,9 188,4

- 12,9 - 11,7 - 38,9 - 8,8 - 0,1 68,8 - 3,6 - 3,4

- 14,3 - 9,5 - 40,5 - 8,7 - 0,1 - 19,9 – - 109,2

0,4 -2,2 0,6 - 0,1 – 10,7 – 11,2

- 6,6 23,3 56,1 23,4 - 14,8 - 58,1 - 14,9 79,2

- 18,1

61,1

1.511,0 924,1 4.852,5 745,3 77,0 5.106,7 - 7.671,1 8.867,2

18,5 17,3 61,2 0,0 – 146,7 – 208,0

0,2

0,2

4,4

4,7

737,2 510,2 1.802,6 184,3 1,5 0,8 - 7,2 3.286,4

999,8 805,1 3.340,0 524,1 50,9 4.176,8 - 5.274,5 7.508,6

37,2

26,5

134,2

43,2

9,2

76,0

432,6

3.533 3.772 10.580 4.371 198 870 – 18.831

* vor Konsolidierung

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Konzernabschluss – Konzernanhang

144 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern 1

in Mio. Euro 31.12.2018

Regenerative Energien

Klassische Energie

Energie

BAST

Global Produce

Umsatzerlöse mit Dritten 1.530,2 2.438,3 3.968,5 5.286,8 807,9

Umsatzerlöse innerhalb des Geschäftsfelds/Segments 136,6 241,9 378,5 579,3 52,9

Umsatzerlöse mit anderen Geschäftsfeldern/Segmenten 2,9 8,6 11,4 37,6 –

Umsatzerlöse gesamt 1.669,6 2.688,7 4.358,4 5.903,7 860,8

Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA)

95,8

32,6

128,4

35,6

41,6

Abschreibungen - 23,3 - 9,1 - 32,4 - 4,5 - 14,4

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 72,5 23,5 96,0 31,1 27,2

Finanzergebnis - 18,4 - 1,8 - 20,3 - 7,8 - 3,0

davon: Zinsergebnis - 19,0 - 1,8 - 20,8 - 7,1 - 5,3

davon: Equity-Ergebnis - 0,7 – - 0,7 - 0,6 - 0,4

Ergebnis vor Steuern (EBT) 53,5 21,7 75,2 24,0 21,9

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Jahresüberschuss

Vermögen 3.881,7 310,3 4.192,0 1.465,4 815,6

davon: at-Equity-bilanzierte Anteile 2,6 – 2,6 24,3 23,4

davon: zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Vorräte 633,7 51,9 685,6 525,5 20,6

davon: zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Schulden 3.217,3 266,6 3.483,9 1.142,4 263,7

davon: Schulden aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzimmobilien (inkl. Unternehmenserwerbe)

115,5

13,2

128,7

3,9

38,8

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 1.449 958 2.407 438 2.768

1 Die Darstellung der Segmente und Geschäftsfelder wurde zur leichteren Vergleichbarkeit an die Reihenfolge des Geschäftsjahres 2019 angepasst.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

145 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Agrar

Technik

Agrar

Bau Innovation &

Digitalisierung Sonstige

Aktivitäten*

Überleitung

Konzern

3.298,8 1.622,4 11.015,9 1.617,5 10,7 13,1 – 16.625,7

336,4 35,6 1.004,2 35,1 1,1 56,4 - 1.475,5 –

67,3 1,5 106,4 0,7 0,1 11,5 - 130,0 –

3.702,6 1.659, 5 12.126,6 1.653,3 11,8 81,0 - 1.605,5 16.625,7

34,1

48,3

159,5

47,2

- 10,3

- 9,7

0,2

315,3

- 28,9 - 11,7 - 59,5 - 16,1 - 2,0 - 19,1 - 13,8 - 142,9

5,2 36,6 100,1 31,1 - 12,3 - 29,3 - 13,2 172,4

- 14,5 - 8,5 - 33,8 - 9,0 - 0,1 - 0,8 – - 64,0

- 15,1 - 9,5 - 36,9 - 8,9 - 0,1 - 12,9 – - 79,8

0,3 0,4 - 0,3 - 0,1 – 10,1 – 9,0

- 9,9 27,1 63,1 22,2 - 12,4 - 41,8 - 13,6 92,6

- 37,7

54,9

1.513,0 796,6 4.590,6 616,4 48,0 4.616,2 - 6.551,7 7.511,5

2,3 21,6 71,6 0,1 – 140,3 – 214,6

0,1

0,1

0,1

4,1

4,2

765,2 428,0 1.739,3 172,3 1,2 2,3 308,8 2.909,5

1.351,7 909,1 3.666,9 601,5 21,1 2.736,0 - 4.387,0 6.122,4

30,7

13,9

87,3

24,7

6,9

49,9

297,5

3.543 3.679 10.428 4.211 183 775 – 18.004

* vor Konsolidierung

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Konzernabschluss – Konzernanhang

146 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Segmentberichterstattung nach Regionen

Über die geforderte Berichterstattung nach IFRS 8 hinaus, in dem kein Sekundärsegment erforderlich ist, werden auch die Informationen

zur Segmentberichterstattung nach Regionen dargestellt. Hierbei richten sich die Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden, wobei die

Kernmärkte des Konzerns in Deutschland, Österreich und den Niederlanden liegen. Entsprechend werden die Außenumsätze für diese

Länder gesondert gezeigt. Bei den Außenumsätzen wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Neuseeland zuzuordnenden

Außenumsätze auf eine Angabe verzichtet. Aus demselben Grund wurde auf eine Angabe der langfristigen Vermögenswerte für die

Niederlande verzichtet.

Segmentinformationen nach Regionen

Außenumsätze

Langfristige Vermögenswerte

in Mio. Euro

2019

2018

2019

2018

Deutschland 7.392,1 7.128,0 1.764,9 1.459,8

Österreich 2.590,6 2.293,5 520,5 437,4

Niederlande 1.568,2 1.640,0 – –

Neuseeland – – 243,5 220,1

Übriges Ausland 5.508,1 5.564,2 747,7 359,6

Konzern 17.059,0 16.625,7 3.276,6 2.476,9

(E.3.) Rechtsstreitigkeiten

Die Unternehmen des Konzerns sind und werden auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Rechtsstreitigkeiten

und behördlichen Verfahren konfrontiert. Diese können beispielsweise die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter aus Fehlleistungen

(z. B. Beratungsfehler) oder Falschlieferungen (z. B. Mängel) betreffen oder aus Zahlungsstreitigkeiten resultieren, aber auch aus Ver-

stößen gegen Compliance-Vorschriften durch einzelne Mitarbeiter. Folgen hieraus können u. a. darin bestehen, dass einzelnen Unter-

nehmen des Konzerns die Zahlung von Schadensersatz, Geldbußen oder sonstige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden.

In dem seit März 2015 anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren des Bundeskartellamts gegen die BayWa AG und andere Großhändler

von Pflanzenschutzmitteln haben sich die BayWa AG und das Bundeskartellamt auf die Beendigung des Verfahrens geeinigt. Die BayWa AG

hat sich entschieden, das komplexe, zeitaufwändige und ressourcenintensive Verfahren mittels eines Settlements zu beenden. Das

Settlement beinhaltet die Zahlung von 68,6 Mio. Euro. Ein entsprechender Bußgeldbescheid wurde der BayWa AG am 8. Januar 2020

zugestellt. Die BayWa AG hat zur Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt zusammengearbeitet.

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass Kunden nach Abschluss des Kartellverfahrens Schadenersatzansprüche gegen die BayWa AG

geltend machen. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung sind gegenüber der BayWa lediglich vereinzelte Ansprüche geltend gemacht

worden. Diese wurden von der BayWa zurückgewiesen. Weitere Ansprüche wurden bislang weder geltend gemacht noch angekündigt.

Grundsätzlich vertritt die BayWa die Auffassung, dass durch das vorgeworfene Verhalten den Käufern keinerlei finanzieller Schaden

entstanden ist.

Wir gehen, gestützt auf die Einschätzung unserer rechtlichen Berater, davon aus, dass es in diesem Zusammenhang äußerst

unwahrscheinlich ist, dass gegenüber der BayWa AG ein materieller Anspruch von Dritten erfolgreich durchgesetzt werden kann. Eine

bilanzielle Risikovorsorge wurde dementsprechend nicht gebildet.

Die BayWa AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind nicht an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss

auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben könnten oder innerhalb der letzten zwei Jahre gehabt haben. Entsprechende Verfahren sind

auch nicht absehbar. Für eventuelle finanzielle Belastungen aus anderen Gerichts- oder Schiedsverfahren sowie für sonstige Rechtsstreitig-

keiten sind bei der jeweiligen Konzerngesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet worden bzw. besteht in angemessenem

Umfang Versicherungsdeckung.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

147 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(E.4.) Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Entsprechend dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder

75 Prozent der Stimmrechte eines börsennotierten Unternehmens erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies dem Unternehmen und

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen. Der BayWa AG wurde das Bestehen folgender

Beteiligungen mitgeteilt (der Stimmrechtsanteil bezieht sich jeweils auf den Zeitpunkt der Mitteilung und kann daher zwischenzeitlich

überholt sein):

Gemäß § 41 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 WpHG hat uns die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, am 4. April 2002 mitgeteilt, dass

ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. April 2002 37,51 Prozent betragen hat.

Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen Agrar Invest GmbH , Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von der Raiff-

eisen Agrar Invest GmbH gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009

die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673

Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug.

Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt,

dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die

Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673

Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der

Raiffeisen Agrar Holding GmbH waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten

Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren

der Raiffeisen Agrar Holding GmbH über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

WpHG zuzurechnen.

Am 16. Juli 2009 hat uns die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am

15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent

(8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien)

betrug. Der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785

Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurech-

nen. Diese Stimmrechte waren der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG über die Raiffeisen Agrar Holding GmbH gemäß

§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Am 8. September 2009 erhielten wir folgende Mitteilung der ‚KORMUS‘ Holding GmbH, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, in 1020 Wien,

Österreich, Firmenbuchnummer FN 241822X:

„Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, dass der uns zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa

Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, am 8. September 2009 die Schwelle von 25, 20, 15, 10, 5 und 3 Prozent unterschrit-

ten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 0 Prozent (das entspricht null Stimmrechten) beträgt.

Bislang war uns ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 25,12 Prozent (das entspricht 8.533.673 Stimmrechten) nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1

WpHG über die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG zuzurechnen. In Folge einer entflechtenden Aufspaltung sind

16.329.226 bisher von uns gehaltene Aktien an der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG (dies entspricht einem Anteil von

50,05 Prozent der Aktien und der Stimmrechte) auf unsere unmittelbare Muttergesellschaft, die ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH, mit

Wirkung vom 8. September 2009 übertragen worden.“

Am 16. Juli 2009 hat uns die ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt,

dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die

Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent (8.533.673

Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) betrug. Der

‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten

Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren

der ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH über die ‚KORMUS‘ Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

148 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Am 16. Juli 2009 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H., Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz

1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland,

am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009

25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte, davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus

Namensaktien) betrug. Der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. waren davon 25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte,

davon 8.389.785 Stimmrechte aus vinkulierten Namensaktien und 143.888 Stimmrechte aus Namensaktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

WpHG zuzurechnen. Diese Stimmrechte waren der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. über die ‚LAREDO‘

Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,

dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, zum 15. Juli 2009 insgesamt 25,12 Prozent

(8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte)

gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.

Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mitgeteilt:

1) Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a) Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der Umsetzung strategischer Ziele;

b) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte

durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, jedoch nicht in signifikantem Umfang und vornehmlich zur Verhinderung einer

Verwässerung ihres bestehenden Stimmrechtsanteils;

c) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an;

d) Die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der

Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der ehemaligen 100-prozentigen Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen, der RWA Verbundservice GmbH, auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte, wurde hinsichtlich des Erwerbs von

Stimmrechten an der BayWa Aktiengesellschaft weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung weitere

geringfügige Zukäufe erfolgt sind, wurden diese aus Eigenmitteln getätigt.

Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1

WpHG mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, zum 15. Juli 2009 insgesamt

25,12 Prozent (8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der

Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.

Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mitgeteilt:

1) Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a) Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der Umsetzung strategischer Ziele;

b) Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere

Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, jedoch nicht in signifikantem Umfang und vornehmlich zur

Verhinderung einer Verwässerung ihres bestehenden Stimmrechtsanteils;

c) Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die

Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an;

d) Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen strebt derzeit keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die

Dividendenpolitik an.

2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der ehemaligen 100-prozentigen Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen, der RWA Verbundservice GmbH, auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte, wurde hinsichtlich des Erwerbs von

Stimmrechten an der BayWa AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung weitere geringfügige

Zukäufe erfolgt sind, wurden diese aus Eigenmitteln getätigt.

Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009:

Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt,

dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und

25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht,

betrug. Der Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) werden der RWA Management, Service und

Beteiligungen GmbH gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

149 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009:

Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1

WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen

von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimm-

rechten entspricht, betrug. Der Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) werden der RWA Raiffeisen

Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet.

Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009:

Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien,

Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland,

am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009

25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673

Stimmrechten entspricht) sind der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung gemäß

§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH, LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktien-

gesellschaft, Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Raiffeisen Agrar Invest GmbH, welche die Stimmrechte an der BayWa AG unmittelbar hält,

zuzurechnen.

Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009:

Am 10. Mai 2012 hat uns die ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr geha-

ltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten

hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Der vorgenannte

Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) sind der ‚LAREDO‘ Beteiligungs GmbH gemäß § 22 Abs. 1

Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Raiffeisen Agrar Holding GmbH,

Raiffeisen Agrar Invest GmbH, welche die Stimmrechte an der BayWa AG unmittelbar hält, zuzurechnen.

Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009:

Am 10. Mai 2012 hat uns die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1

WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen

von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimm-

rechten entspricht, betrug. Der vorgenannte Stimmrechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) war der

LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft Wien, Österreich, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Kette

Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Raiffeisen Agrar Invest GmbH (letztere hält die Stimmrechte an der BayWa AG unmittelbar) und gemäß

§ 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zuzurechnen.

Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009:

Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen Agrar Holding GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr geha-

ltene Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten

hat und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug. Dieser Stimm-

rechtsanteil von 25,12 Prozent (was 8.533.673 Stimmrechten entspricht) wird der Raiffeisen Agrar Holding GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 1 WpHG und § 22 Abs. 2 WpHG über die Raiffeisen Agrar Invest GmbH zugerechnet.

Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 16. Juli 2009:

Am 10. Mai 2012 hat uns die Raiffeisen Agrar Invest GmbH, Wien, Österreich, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihr gehaltene

Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München, Deutschland, am 15. Juli 2009 die Schwellen von 15, 20 und 25 Prozent überschritten hat

und der gesamte Stimmrechtsanteil am 15. Juli 2009 25,12 Prozent, was 8.533.673 Stimmrechten entspricht, betrug.

Am 19. Januar 2016 hat uns die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien,

Österreich, als Bestandsmitteilung gemäß § 41 Abs. 4f WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der BayWa AG, München,

Deutschland, am 26. November 2015 25,10 Prozent betragen hat, was 34.783.980 Stimmrechten entspricht. Zum Zeitpunkt der letzten

Mitteilung betrug der Anteil 25,12 Prozent.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

150 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(E.5.) Nahestehende Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 zählen zu den nahestehenden Personen jene Unternehmen und Personen, bei denen „eine der Parteien über die Möglichkeit

verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben“.

Maßgeblicher Einfluss im Sinne von IAS 24 ist die Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens, aber nicht die

Beherrschung dieser Politik. Ein maßgeblicher Einfluss kann auf verschiedene Weise ausgeübt werden, normalerweise durch einen Sitz im

Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan, aber beispielsweise auch durch die Mitwirkung an der Unternehmenspolitik durch konzern-

interne Geschäfte mit erheblichem Umfang, den Austausch von Führungspersonal oder durch die Abhängigkeit von technischen Informa-

tionen. Ein maßgeblicher Einfluss kann durch Anteilsbesitz, durch Satzung oder vertragliche Vereinbarungen begründet werden. Bei einem

Anteilsbesitz wird ein maßgeblicher Einfluss gemäß den in IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures [2011]) enthaltenen

Vorschriften vermutet, wenn der Aktionär direkt oder indirekt 20 Prozent oder mehr der Stimmrechte hält, es sei denn, diese Vermutung

kann eindeutig widerlegt werden. Unwiderlegbar vermutet wird dann ein maßgeblicher Einfluss, wenn die Politik des Unternehmens etwa

durch eine entsprechende Besetzung der Aufsichtsorgane beeinflusst werden kann.

Bezogen auf den Aktionärskreis der BayWa AG besteht für die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries, sowie die Raiffeisen Agrar

Invest AG, Wien, Österreich, aufgrund ihres Anteilsbesitzes die Möglichkeit, maßgeblichen Einfluss auf die BayWa AG auszuüben. Diese

Gesellschaften sind deshalb als nahestehende Unternehmen einzustufen. Neben den erfolgten Dividendenzahlungen der BayWa AG von

11,0 Mio. Euro (Vorjahr: 11,0 Mio. Euro) an die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG sowie 7,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,9 Mio. Euro) an die

Raiffeisen Agrar Invest AG wurden im Geschäftsjahr 2019 keine geschäftlichen Transaktionen im Sinne von IAS 24 durchgeführt, über die an

dieser Stelle zu berichten wäre.

Die Geschäfte mit nahestehenden Personen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

in Mio. Euro 2019

Aufsichtsrat

Vorstand

Bayerische Raiffeisen- Beteiligungs-AG und

Raiffeisen Agrar Invest AG

Nicht konsolidierte

Gesellschaften > 50 %

Nicht konsolidierte

Gesellschaften > 20 % ≤50 %

Forderungen – – – 37,6 11,8

Verbindlichkeiten – – – 14,9 2,2

Zinserträge 0,0 0,0 – 0,5 0,0

Zinsaufwendungen – – – 0,0 –

Umsatzerlöse – – – 12,1 77,6

in Mio. Euro 2018

Aufsichtsrat

Vorstand

Bayerische Raiffeisen- Beteiligungs-AG und

Raiffeisen Agrar Invest AG

Nicht konsolidierte

Gesellschaften > 50 %

Nicht konsolidierte

Gesellschaften > 20 % ≤50 %

Forderungen – – – 19,8 17,2

Verbindlichkeiten – – – 2,3 15,2

Zinserträge 0,0 0,0 – 0,7 0,1

Zinsaufwendungen – – – - 0,3 - 0,0

Umsatzerlöse – – – 17,9 42,5

Die mit den nahestehenden Unternehmen getätigten Geschäftsvorfälle betreffen vorwiegend Warenlieferungen. Mitglieder des Vorstands

bzw. des Aufsichtsrats der BayWa AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. Vorständen von anderen Unternehmen, mit denen die

BayWa AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

151 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(E.6.) Honorare des Konzernabschlussprüfers

Folgende Honorare des Konzernabschlussprüfers Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden der BayWa AG und deren

Tochtergesellschaften berechnet:

in Mio. Euro

2019

2018

Für Abschlussprüfungen 1,7 1,4

Für andere Bestätigungsleistungen 0,2 0,1

Für Steuerberatungsleistungen – –

Für sonstige Leistungen 0,1 0,1

2,0 1,6

Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen neben der Erstellung eines Comfort Letter ausschließlich Prüfungen, die über die

Abschlussprüfung hinaus gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Geschäftsjahr 2019 waren dies Prüfungsleistungen zum Gesetz für den

Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) sowie für den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht.

Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen bei der Durchführung von Projekten.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

152 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(E.7.) Organe der BayWa AG

Aufsichtsrat

Manfred Nüssel

Dipl.-Ing. agr. (FH), Vorsitzender

Ehrenpräsident des Deutschen Raiffeisenverbands e. V.

Weitere Mandate

▪ AGCO GmbH, Marktoberdorf (Mitglied des Aufsichtsrats)

▪ Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries (Vorsitzender

des Aufsichtsrats)

▪ Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main

(Mitglied des Verwaltungsrats) (bis 04.07.2019)

▪ RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich

(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Klaus Buchleitner

Stellvertretender Vorsitzender

Generaldirektor der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien

reg.Gen.m.b.H und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien

AG

Weitere Mandate

▪ AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, Österreich

(2. stellvertretender Vorsitzender)

▪ AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG

(1. stellvertretender Vorsitzender)

▪ AUSTRIA JUICE GmbH, Allhartsberg, Österreich (Vorsitzender des

Gesellschafterausschusses)

▪ LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien,

Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats)

▪ Niederösterreichische Versicherung AG, St. Pölten, Österreich

(Mitglied des Aufsichtsrats)

▪ NÖM AG, Baden, Österreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

▪ Raiffeisen Bank International AG, Wien, Österreich (Mitglied des

Aufsichtsrats)

▪ Raiffeisen Software GmbH, Wien, Österreich (stellvertretender

Vorsitzender des Aufsichtsrats)

▪ Saint Louis Sucre S.A., Paris, Frankreich (Mitglied des

Aufsichtsrats) (bis 28.02.2019)

▪ Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft e.G.,

Ochsenfurt (Mitglied des Aufsichtsrats) (bis 28.02.2019)

▪ Z&S Zucker und Stärke Holding AG, Wien, Österreich

(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Werner Waschbichler

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der BayWa Zentrale

Wolfgang Altmüller

Dipl.-Betriebswirt, Vorsitzender des Vorstands der VR meine

Raiffeisenbank eG

Weitere Mandate

▪ Allianz Deutschland AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats)

▪ Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries (stellver-

tretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

▪ Fiducia & GAD IT AG, Karlsruhe (Mitglied des Aufsichtsrats)

▪ DK Travel Holding AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des

Verwaltungsrats) (bis 28.11.2019)

Theo Bergmann

Kraftfahrer, stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats

der BayWa AG

Andrea Busch

Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bezirk Sachsen West-Ost-Süd

Renate Glashauser

Betriebsrätin, stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats

der BayWa AG, Betriebsratsvorsitzende BayWa AG Technik

Niederbayern

Jürgen Hahnemann

Lagermeister, Vorsitzender des Betriebsrats BayWa AG Baustoffe

Mittelfranken, Mitglied des Gesamtbetriebsrats der BayWa AG

Monika Hohlmeier

Mitglied des Europäischen Parlaments

Stefan Kraft M. A.

Bundessekretär ver.di-Bundesverwaltung

Michael Kuffner

Leiter Environment, Health & Safety (EH & S)

Weiteres Mandat

▪ BGHW Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik

(Mitglied des Vorstands)

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Konzernabschluss – Konzernanhang

153 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Dr. Johann Lang

Dipl.-Ing., Landwirt und Betriebsführer des Landwirtschaftsbetriebs

Lang GbR, Ort, Österreich

Weitere Mandate

▪ Niederösterreichische Versicherung AG, St. Pölten, Österreich

(Mitglied des Aufsichtsrats)

▪ RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich

(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

▪ RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung

eGen, Wien, Österreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Bernhard Loy

Servicekaufmann, Betriebsratsvorsitzender BayWa AG Technik

Mittelfranken, Mitglied des Gesamtbetriebsrats der BayWa AG

Wilhelm Oberhofer

Bankfachwirt IHK, Mitglied des Vorstands Raiffeisenbank Kempten-

Oberallgäu eG

Weitere Mandate

▪ Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG, Beilngries (Mitglied des

Vorstands)

▪ Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall (Mitglied des

Aufsichtsrats)

▪ GOS Grundstücksgesellschaft Oberallgäu-Süd mbH,

Sonthofen (Mitglied des Beirats)

▪ DZ Bank AG, Frankfurt am Main (Mitglied des Zentralen Beirats)

Joachim Rukwied

Dipl.-Ing. (FH), Landwirt und Weingärtner

Präsident des Europäischen Bauernverbands COPA, des Deutschen

Bauernverbands e. V. und des Landesbauernverbands in Baden-

Württemberg e. V.

Weitere Mandate

▪ Buchstelle LBV GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)

▪ KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main (Mitglied des

Verwaltungsrats)

▪ Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main (Vorsitzender

des Verwaltungsrats)

▪ Land-DATA GmbH, Visselhövede (Vorsitzender)

▪ LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Stuttgart

(Vorsitzender des Verwaltungsrats)

▪ Messe Berlin GmbH, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats)

▪ R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden (Mitglied des

Aufsichtsrats)

▪ Südzucker AG, Mannheim/Ochsenfurt (Mitglied des

Aufsichtsrats)

Monique Surges

Chief Executive Officer German-New Zealand Chamber of

Commerce Inc., AHK Neuseeland, Auckland, Neuseeland

Schatzmeister beim New Zealand Europe Business Council

(NZEBC), Auckland, Neuseeland

Genossenschaftlicher Beirat

Karlheinz Kipke

Vorsitzender

Vorsitzender des Vorstands der VR-Bank Coburg eG

Mitglieder laut § 28 Abs. 5 der Satzung

Manfred Nüssel

Dipl.-Ing. agr. (FH), stellvertretender Vorsitzender

Ehrenpräsident des Deutschen Raiffeisenverbands e. V.

Dr. Johann Lang

Dipl.-Ing., Landwirt und Betriebsführer des Landwirtschaftsbetriebs

Lang GbR, Ort, Österreich

Weitere Mitglieder

Ralf W. Barkey (bis 31.12.2019)

Vorsitzender des Vorstands, Genossenschaftsverband – Verband

der Regionen e. V., Frankfurt am Main

Franz Breiteneicher

Geschäftsführer der Raiffeisen-Waren GmbH Erdinger Land

Dr. Alexander Büchel

Mitglied des Vorstands des Genossenschaftsverbands

Bayern e. V.

Albert Deß

Ehem. Mitglied des Europäischen Parlaments

Martin Empl

Dipl.-Ing. agr., Landwirt

Dr. Reinhard Funk

Dipl.-Ing. agr., öffentlich bestellter und vereidigter

landwirtschaftlicher Sachverständiger

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Konzernabschluss – Konzernanhang

154 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Manfred Göhring

Vorsitzender des Vorstands der Raiffeisenbank

Altdorf-Feucht eG

Markus Grauer

Geschäftsführer der Raiffeisen-Waren Schwaben Allgäu GmbH

Albert Griebl

Sprecher des Vorstands der VR-Bank Rottal-Inn eG

Wolfgang Grübler

Vorsitzender des Vorstands

Agrarunternehmen „Lommatzscher Pflege“ e.G.

Alois Hausleitner

Ök.-Rat, Mitglied des Aufsichtsrats der RWA Raiffeisen Ware Austria

Aktiengesellschaft, Wien, Österreich

Walter Heidl

Präsident des Bayerischen Bauernverbands

Ludwig Hubauer

Ök.-Rat, Mitglied des Aufsichtsrats der RWA Raiffeisen Ware Austria

Aktiengesellschaft, Wien, Österreich

Hubert Kamml

Vorsitzender des Vorstands der Volksbank Raiffeisenbank

Rosenheim-Chiemsee eG

Martin Körner

Dipl.-Ing. (FH), Landwirt, Obstbauer

Alfred Kraus

Geschäftsführer der Raiffeisen-Handels-GmbH Rottal

Johann Kreitmeier

Vorsitzender des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung in

Bayern e. V.

Franz Kustner

Ehem. Bezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbands,

Bezirksverband Oberpfalz

Franz Reisecker

Obmann Raiffeisenverband Oberösterreich, Vizepräsident des

Europäischen Bauernverbands COPA

Angelika Schorer

Mitglied des Landtags, Schriftführerin des Präsidiums, Mitglied des

Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr, Mitglied des

Medienrats

Gerd Sonnleitner

Landwirt, Ehrenpräsident des Europäischen Bauernverbands, des

Deutschen Bauernverbands und des Bayerischen Bauernverbands

Dr. Hermann Starnecker

Sprecher des Vorstands der VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG

Wolfgang Völkl

Sprecher des Vorstands der Volksbank Regensburg-Schwandorf eG

Wolfgang Vogel (bis 31.12.2019)

Präsident des Sächsischen Landesbauernverbands e. V.

Rainer Wiederer

Sprecher des Vorstands der Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG

Thomas Wirth

Mitglied des Vorstands der Volksbank Raiffeisenbank

Nordoberpfalz eG

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Konzernabschluss – Konzernanhang

155 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Vorstand

Prof. Klaus Josef Lutz

(Vorsitzender des Vorstands)

Corporate Audit, Corporate Compliance, Corporate Environment,

Health & Safety, Corporate Governance, Corporate HR, Corporate

M & A, Corporate Marketing, PR/Corporate Communications/Public

Affairs, Corporate Risk, Corporate Strategy & Innovation, Corporate

Sustainability, Group-IT, BayWa Stiftung, BayWa Agri Supply & Trade

(BAST), Global Produce, RI-Solution GmbH

Externe Mandate

▪ Deutscher Raiffeisenverband e. V., Berlin (Vizepräsident)

▪ Euro Pool System International B.V., Rijswijk, Niederlande

(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

▪ Giesecke & Devrient GmbH, München (Vorsitzender des

Aufsichtsrats und des Beirats)

▪ IHK Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

(Vizepräsident)

Konzernmandate

▪ Al Dahra BayWa Agriculture LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische

Emirate (Mitglied im Board of Directors)

▪ RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich

(1. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

▪ T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland (Vorsitzender des

Board of Directors)

▪ "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT

m.b.H., Klagenfurt, Österreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Andreas Helber

Corporate Controlling, Corporate Finance & Accounting, Corporate

Insurance, Corporate Legal, Corporate Real Estate Management,

Investor Relations, Business Services, Finance Services, HR Services,

Konzerneinkauf Eigenbedarf & Service

Externe Mandate

▪ Börse München (Mitglied des Börsenrats)

▪ R+V Pensionsversicherung a.G., Wiesbaden

(Mitglied des Aufsichtsrats) (bis 18.06.2019)

▪ R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden (Mitglied des

Aufsichtsrats) (seit 05.06.2019)

Konzernmandate

▪ Al Dahra BayWa Agriculture LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische

Emirate (Mitglied im Board of Directors) (seit 12.11.2019)

▪ RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich

(3. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

▪ T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland (Mitglied des Board of

Directors)

▪ "UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT

m.b.H., Klagenfurt, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats)

Ressortverteilung, Stand 31.12.2019

Marcus Pöllinger

Agrar, Bau, Digital Farming, Technik

Externes Mandat

▪ Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG,

Ochsenfurt (Mitglied des Aufsichtsrats)

Konzernmandat

▪ RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien,

Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats) (seit 07.05.2019)

Matthias Taft

Klassische Energie, Regenerative Energien (BayWa r.e. renewable

energy GmbH)

Konzernmandate

▪ BayWa r.e. Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur

(Vorsitzender des Board of Directors)

▪ BayWa r.e. Nordic AB, Malmö, Schweden (Vorsitzender des

Board of Directors)

▪ BayWa r.e. renewable energy GmbH, München (Vorsitzender der

Geschäftsführung)

▪ BayWa r.e. Scandinavia AB, Malmö, Schweden (Vorsitzender des

Board of Directors) (bis 07.05.2019)

▪ BayWa r.e. Solar Projects LLC, Wilmington, USA (Vorsitzender

des Board of Directors) (bis 30.04.2019)

▪ BayWa r.e. Solar Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur

(Vorsitzender des Board of Directors) (bis 01.09.2019)

▪ BayWa r.e. USA LLC, Wilmington, USA (Vorsitzender des Board

of Directors)

▪ BayWa r.e. Wind, LLC, Wilmington, USA (Vorsitzender des Board

of Directors)

▪ BayWa r.e. Wind Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur

(Vorsitzender des Board of Directors) (bis 01.09.2019)

▪ BayWa r.e. Solar B.V., GroenLeven, Niederlande (Vorsitzender

des Aufsichtsrats) (seit 11.03.2019)

▪ RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien,

Österreich (1. Ersatzmitglied des Aufsichtsrats)

Reinhard Wolf

RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich

(Vorsitzender des Vorstands und Generaldirektor)

Externes Mandat

▪ Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft

m.b.H., St. Pölten, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats)

Konzernmandate

▪ Garant - Tiernahrung Gesellschaft m.b.H., Pöchlarn, Österreich

(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

▪ Raiffeisen-Lagerhaus GmbH, Bruck an der Leitha, Österreich

(stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

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Konzernabschluss – Konzernanhang

156 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(E.8.) Gesamtbezüge des Vorstands und der Aufsichtsgremien

Die Vergütungen des Beirats betragen 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf 1,1 Mio.

Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro, wovon 0,2 Mio. Euro variabel waren). Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmer-

vertreter, die Arbeitnehmer im BayWa Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat

stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Die Bezüge des

Vorstands summieren sich auf 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro) und sind wie folgt ausgestaltet:

in Mio. Euro

2019

2018

Gesamtbezüge des Vorstands 9,4 7,8

davon:

laufende Bezüge 7,0 5,5

geldwerte Vorteile 0,2 0,2

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Altersversorgung) 2,2 2,1

Die laufenden Bezüge des Vorstands unterteilen sich in

fixe Gehaltsbestandteile 3,5 3,4

variable Gehaltsbestandteile kurzfristig 2,0 1,6

variable Gehaltsbestandteile langfristig 1,5 0,5

An ehemalige Mitglieder des Vorstands der BayWa AG und deren Hinterbliebene wurden 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro) ausbezahlt.

Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene sind mit 46,8 Mio. Euro (Vorjahr: 44,5 Mio.

Euro) ausgewiesen.

In der Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 hat die Hauptversammlung gemäß § 286 Abs. 5 HGB beschlossen, dass bei der Aufstellung von

Jahres- und Konzernabschluss der BayWa AG die gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6

Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben im Anhang bzw. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2015 und die weiteren vier

folgenden Geschäftsjahre unterbleiben.

(E.9.) Billigung des Konzernabschlusses und Offenlegung

Der Konzernabschluss wurde am 23. März 2020 durch den Vorstand der BayWa AG zur Veröffentlichung freigegeben.

Folgende in den Konzernabschluss der BayWa AG einbezogene Tochterunternehmen wenden gemäß § 264 Abs. 3 HGB die Vorschriften zur

Aufstellung (§§ 242 ff. HGB), Prüfung (§§ 316 ff. HGB) und Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) nicht an:

▪ Agrarhandel Züssow Bohnhorst / Naeve Beteiligungs GmbH, Züssow

▪ Bad und Heizung Krampfl GmbH, Plattling

▪ BayWa Agrar Beteiligungs GmbH, München

▪ BayWa Agrarhandel GmbH, Nienburg

▪ BayWa Energie Dienstleistungs GmbH, München

▪ BayWa Finanzservice GmbH, München

▪ BayWa Handels-Systeme-Service GmbH, München

▪ BayWa Haustechnik GmbH, Kösching

▪ BayWa Mobility Solutions GmbH, München (ehemals: Wingenfeld Energie GmbH, Hünfeld)

▪ BayWa Obst Beteiligung GmbH, München

▪ BayWa Pensionsverwaltung GmbH, München

▪ Diermeier Energie GmbH, München

▪ EUROGREEN GmbH, Betzdorf

▪ FarmFacts GmbH, Pfarrkirchen

▪ FarmFacts Holding GmbH, München

▪ Frucom Fruitimport GmbH, Hamburg

▪ Interlubes GmbH, Würzburg

▪ Jannis Beteiligungsgesellschaft mbH, München

▪ RI-Solution GmbH Gesellschaft für Retail-Informationssysteme, Services und Lösungen mbH, München

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Konzernabschluss – Konzernanhang

157 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Folgende in den Konzernabschluss der BayWa AG einbezogene Tochterunternehmen wenden gemäß § 264b HGB die Vorschriften zur

Aufstellung (§§ 242 ff. HGB), Prüfung (§§ 316 ff. HGB) und Offenlegung (§§ 325 ff. HGB) nicht an:

▪ Aufwind BB GmbH & Co. Zweiundzwanzigste Biogas KG, Regensburg

▪ BayWa Obst GmbH & Co. KG, München

▪ BayWa r.e. Solardächer II GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ CLAAS Main-Donau GmbH & Co. KG, Gollhofen

▪ CLAAS Nordostbayern GmbH & Co. KG, Altenstadt

▪ Dörenhagen Windenergieanlagen GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Evergrain Germany GmbH & Co. KG, Hamburg

▪ r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Zehnte Biogas KG, Regensburg

▪ r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Zwölfte Biogas KG, Regensburg

▪ Ruschberg Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Schradenbiogas GmbH & Co. KG, Gröden

▪ Solarpark Aquarius GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Solarpark Aries GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Solarpark Lupus GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Umspannwerk Klein Bünsdorf GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Bedesbach GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Berschweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Windpark Krummensee KG, Düsseldorf

▪ Windpark Bruchwald GmbH & Co. KG, Lebach (ehemals: Windpark Hellefelder Höhe GmbH & Co. KG, Gräfelfing)

▪ Windpark Finkenbach-Gersweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Hettstadt GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Holle-Sillium GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Immenberg 2 GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Immenberg GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Pferdsfeld GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Uphuser Mark GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Westerengel-Kirchengel GmbH & Co. KG, Gräfelfing

▪ Windpark Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Gräfelfing

(E.10.) Gewinnverwendungsvorschlag

Die BayWa AG als Konzernobergesellschaft des BayWa Konzerns weist in ihrem nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB)

aufgestellten und vom Aufsichtsrat am 25. März 2020 festzustellenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 einen Bilanzgewinn von

33.381.240,60 Euro aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 vor, diesen Betrag wie folgt

zu verwenden:

in Euro

2019

0,95 Euro Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie 33.381.240,60

Der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag vermindert sich um den Teilbetrag, der auf die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungs-

beschlusses im Besitz der BayWa AG befindlichen eigenen Aktien entfällt, da diesen gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen. Dieser

Teilbetrag wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

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Konzernabschluss – Konzernanhang

158 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

(E.11.) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mitte Januar haben sintflutartige Regenfälle in den Vereinigten Arabischen Emiraten – insbesondere in der Gegend um Al Ain – große

Schäden am Gewächshaus für Tomaten, das die BayWa im Rahmen eines Joint Ventures mit der Al Dahra Group betreibt, verursacht. Der

operative Betrieb muss bis auf Weiteres ruhen; derzeit laufen die Aufräumarbeiten auf Hochtouren. Der entstandene Schaden ist versichert,

sodass keine wesentliche finanzielle Belastung aus diesem Ereignis für die BayWa zu erwarten ist.

Turners & Growers New Zealand Limited, Auckland, Neuseeland, hat eine Vereinbarung zum Erwerb des neuseeländischen Geschäfts von

Freshmax NZ Ltd. zum Ausbau der Handelsbeziehungen und einer starken und kontinuierlichen Lieferbeziehung unterzeichnet. Die

Transaktion unterliegt der Zustimmung der neuseeländischen Kartellbehörde. Diese wird für Anfang April erwartet.

Die mit der Ausbreitung des Coronavirus verbundenen wirtschaftlichen Folgen sind zurzeit noch nicht einschätzbar. Die länder- und

kontinenteübergreifende Ausbreitung mit einem starken Anstieg der Zahl neuer Krankheitsfälle über einen längeren Zeitraum könnte

allerdings zu spürbaren Beeinträchtigungen der Geschäftsentwicklung vor allem in den Geschäftsfeldern Regenerative Energien, Global

Produce, Baustoffe und Technik führen. Dies hängt mit den internationalen Verflechtungen der Lieferketten und den sich daraus

ergebenden eingeschränkten Verfügbarkeiten von Vorprodukten und Erzeugnissen zusammen.

(E.12.) Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der BayWa haben am 6. November 2019 die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate

Governance Kodex abgegeben und diese der Öffentlichkeit dauerhaft im Internet unter www.baywa.com zugänglich gemacht.

München, 23. März 2020

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Prof. Klaus Josef Lutz

Andreas Helber

Marcus Pöllinger

Matthias Taft

Reinhard Wolf

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Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

159 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang) zum 31. Dezember 2019 Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang) Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

In den Konzernabschluss einbezogene verbundene Unternehmen

"BIOCORE ORGANIC" LLC, Žytomyr, Ukraine 100,0

"UNSER LAGERHAUS" WARENHANDELSGESELLSCHAFT m.b.H., Klagenfurt, Österreich 51,1

A.A.T. – Agrarservice, Transport und Handel – GmbH, Wittenburg 100,0

Abemec B.V., Veghel, Niederlande 100,0

AFS Franchise-Systeme GmbH, Wien, Österreich 100,0

Agrar- und Transportservice Kölleda GmbH, Kölleda 62,3

Agrarhandel Züssow Bohnhorst / Naeve Beteiligungs GmbH, Züssow 100,0

Agrimec Group B.V., Apeldoorn, Niederlande 100,0

AGROMED AUSTRIA GMBH, Kremsmünster, Österreich 80,0

Al Dahra BayWa Agriculture LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 49,0

ALM Regio 1 B.V., Veghel, Niederlande 100,0

ALM Regio 2 B.V., Veghel, Niederlande 100,0

ALM Regio 3 B.V., Veghel, Niederlande 100,0

ALM Regio 4 B.V., Veghel, Niederlande 100,0

ALM Regio 5 B.V., Veghel, Niederlande 100,0

ALM Regio 6 B.V., Veghel, Niederlande 100,0

ALM Regio 7 B.V., Veghel, Niederlande 100,0

ALM Regio 8 B.V., Veghel, Niederlande 100,0

Aludra Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Amadeus Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA 100,0

Amadeus Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0

AMUR S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

Arlena Energy S.r.l., Mailand (ehemals: Rovereto), Italien 100,0

Åshults Kraft AB, Malmö, Schweden 100,0

Aufwind BB GmbH & Co. Zweiundzwanzigste Biogas KG, Regensburg 100,0

Aufwind Schmack Első Biogáz Szolgáltató Kft., Szarvas, Ungarn 100,0

B O R , s.r.o., Unhost (ehemals: Choceň), Tschechische Republik 100,0

Bad und Heizung Krampfl GmbH, Plattling 100,0

Baltic Logistic Holding B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0

Bautechnik Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich 100,0

Bayerische Futtersaatbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ismaning 79,2

BayWa AG Centre Ltd., Vancouver, Kanada 90,0

BayWa Agrar Beteiligungs GmbH, München 100,0

BayWa Agrarhandel GmbH, Nienburg 100,0

BayWa Agri Supply & Trade B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0

BayWa Agro Polska Sp. z o.o., Grodzisk Mazowiecki, Polen 100,0

BayWa Canada Ltd., Vancouver, Kanada 100,0

BayWa Energie Dienstleistungs GmbH, München 100,0

BayWa Finanzservice GmbH, München 100,0

BayWa Handels-Systeme-Service GmbH, München 100,0

BayWa Haustechnik GmbH, Kösching 100,0

BayWa Marketing & Trading International B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0

BayWa Mobility Solutions GmbH, München (ehemals: Wingenfeld Energie GmbH, Hünfeld) 100,0

BayWa Obst Beteiligung GmbH, München 100,0

BayWa Obst GmbH & Co. KG, München 100,0

BayWa Ökoenergie GmbH, München 100,0

BayWa Pensionsverwaltung GmbH, München 100,0

BayWa r.e. (Thailand) Co., Ltd., Bangkok, Thailand 100,0

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Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

160 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

BayWa r.e. Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0

BayWa r.e. Asset Holding GmbH, Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. Asset Management GmbH, Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

BayWa r.e. Bioenergy GmbH, Regensburg 100,0

BayWa r.e. Clean Energy S.r.l., Mailand, Italien 100,0

BayWa r.e. Clean Energy Sourcing GmbH, München 100,0

BayWa r.e. Energy Ventures GmbH, Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. España S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

BayWa r.e. France SAS, Paris, Frankreich 100,0

BayWa r.e. Global Services GmbH, München (ehemals: Gräfelfing) 100,0

BayWa r.e. Green Energy Products GmbH, München 100,0

BayWa r.e. Hellas MEPE, Athen, Griechenland 100,0

BayWa r.e. Italia Assets GmbH, Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. Italia S.r.l., Mailand, Italien 100,0

BayWa r.e. Japan K.K., Tokio, Japan 100,0

BayWa r.e. Nordic AB, Malmö, Schweden 100,0

BayWa r.e. Operation Services GmbH, München 100,0

BayWa r.e. Operation Services Limited, London, Großbritannien 100,0

BayWa r.e. Operation Services S.r.l., Mailand, Italien 100,0

BayWa r.e. Polska Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0

BayWa r.e. Power Solutions GmbH, München (ehemals: Windfarm Fraisthorpe GmbH, Gräfelfing) 100,0

BayWa r.e. Progetti S.r.l., Mailand, Italien 100,0

BayWa r.e. Projects Australia Pty Ltd (ehemals: BayWa r.e. Wind Pty Ltd), Richmond, Australien 100,0

BayWa r.e. Projects España S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

BayWa r.e. renewable energy GmbH, München 100,0

BayWa r.e. Rotor Service GmbH, Basdahl 100,0

BayWa r.e. Rotor Service Vermögensverwaltungs GmbH, Basdahl 100,0

BayWa r.e. Scandinavia AB, Malmö, Schweden 100,0

BayWa r.e. Solar B.V., Heerenveen, Niederlande 70,0

BayWa r.e. Solar Energy Systems GmbH, Tübingen 100,0

BayWa r.e. Solar Energy Systems International Cooperations GmbH, Tübingen 100,0

BayWa r.e. Solar Projects GmbH, München 100,0

BayWa r.e. Solar Projects LLC, Wilmington, USA 100,0

BayWa r.e. Solar Projects Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

BayWa r.e. Solar Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0

BayWa r.e. Solar Systems Co., Ltd., Bangkok, Thailand 100,0

BayWa r.e. Solar Systems Inc., Edmonton, Kanada 100,0

BayWa r.e. Solar Systems LLC, Wilmington, USA 100,0

BayWa r.e. Solar Systems Pty Ltd, Adelaide, Australien 100,0

BayWa r.e. Solar Systems S. de R.L de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0

BayWa r.e. Solar Systems S.à r.l., Wemperhardt, Luxemburg 100,0

BayWa r.e. Solar Systems S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

BayWa r.e. Solar Systems S.r.l., Bozen, Italien 100,0

BayWa r.e. Solar Systems SAS, Lormont, Frankreich 100,0

BayWa r.e. Solardächer II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. UK (Developments) Limited, London, Großbritannien 100,0

BayWa r.e. UK (Renewables Services) Ltd., London, Großbritannien 100,0

BayWa r.e. UK Limited, London, Großbritannien 100,0

BayWa r.e. USA LLC, Wilmington, USA 100,0

BayWa r.e. Wind 20+ GmbH (ehemals: Windpark Breva GmbH), Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. Wind GmbH, München 100,0

BayWa r.e. Wind Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0

BayWa r.e. Wind Verwaltungs GmbH, Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. Wind, LLC, Wilmington, USA 95,0

BayWa r.e. Windpark Arlena GmbH, Gräfelfing 100,0

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Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

161 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

BayWa r.e. Zambia Ltd., Lusaka, Sambia 100,0

BayWa Rus LLC, Moskau, Russland 100,0

BayWa Ukraine LLC, Kiew, Ukraine 100,0

BayWa Vorarlberg HandelsGmbH, Lauterach, Österreich 51,0

Becon Project Management & Consultancy Ltd., Stirling, Großbritannien 100,0

BioCore B.V., Oosterhout, Niederlande 100,0

Bishopthorpe (Holdings) Limited, London, Großbritannien 100,0

Blueberry Central SAS, Paris, Frankreich 100,0

Blueberry SAS, Paris, Frankreich 100,0

Bölke Handel GmbH, Landsberg 90,0

Botsay Energie SARL, Paris, Frankreich 100,0

brandpower P1 GmbH, Salzburg, Österreich 100,0

brandpower S1 GmbH, Salzburg, Österreich 100,0

brandpower S2 GmbH, Salzburg, Österreich 100,0

Burkes Agencies Limited, Glasgow, Großbritannien 100,0

BW Solar 216 G.K., Tokio, Japan 100,0

Cefetra B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0

Cefetra Feed Service B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0

Cefetra Hungary Kft., Budapest, Ungarn 100,0

Cefetra Ibérica S.L.U., Pozuelo de Alarcón, Spanien 100,0

Cefetra Limited, Glasgow, Großbritannien 100,0

Cefetra Polska Sp. z o.o., Gdynia, Polen 100,0

Cefetra S.p.A., Rom, Italien 100,0

Cefetra Shipping B.V., Rotterdam, Niederlande 100,0

Chopin Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0

Citygreen Gartengestaltungs GmbH, Wien, Österreich 100,0

CLAAS Main-Donau GmbH & Co. KG, Gollhofen 90,0

CLAAS Nordostbayern GmbH & Co. KG, Altenstadt 90,0

CLAAS Südostbayern GmbH, Töging am Inn 90,0

CLAAS Württemberg GmbH, Langenau 80,0

Crookedstane Windfarm Ltd., Greenock, Großbritannien 100,0

Daipur HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Daipur Wind Farm Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Delica (Shanghai) Fruit Trading Company Limited, Shanghai, Volksrepublik China 100,0

Delica Australia Pty Ltd, Tullamarine, Australien 100,0

Delica Domestic Pty Ltd, Tullamarine, Australien 80,0

Delica Limited, Auckland, Neuseeland 100,0

Delica North America, Inc., Torrance, USA 50,0

Diermeier Energie GmbH, München 100,0

Dörenhagen Windenergieanlagen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Druim Leathann Windfarm Ltd., Greenock, Großbritannien 100,0

DRWZ-Beteiligungsgesellschaft mbH, München 64,3

ECOwind d.o.o., Zagreb, Kroatien 100,0

ECOWIND Handels- & Wartungs-GmbH, Kilb, Österreich 100,0

Eko-En Polanow 1 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0

Eko-En Polanow 2 Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0

Eko-En Skibno Sp. z o.o., Koszalin, Polen 100,0

Energy System Services S.r.l., Mailand, Italien 100,0

ENZAFRUIT New Zealand (Continent) NV, Sint-Truiden, Belgien 100,0

ENZAFRUIT New Zealand (U.K.) Limited, Luton, Großbritannien 100,0

ENZAFRUIT New Zealand International Limited, Auckland, Neuseeland 100,0

ENZAFRUIT Peru S.A.C., Lima, Peru 100,0

ENZAFRUIT Products Inc., Wilmington, USA 100,0

Eol d’Aunis SAS, Paris, Frankreich 100,0

EUROGREEN AUSTRIA GmbH, Mondsee, Österreich 100,0

EUROGREEN CZ s.r.o., Jiřetín pod Jedlovou, Tschechische Republik 100,0

Page 165: 2019...Regenerative Energien Unter dem Dach der BayWa r.e. renewable energy GmbH (BayWa r.e.) deckt der Konzern wesentliche Teile der Wertschöpfungskette bei den regenerativen Energien

Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

162 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

EUROGREEN GmbH, Betzdorf 100,0

Evergrain Germany GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0

F. Url & Co. Gesellschaft m.b.H., Lannach, Österreich 100,0

FarmFacts GmbH, Pfarrkirchen 100,0

FarmFacts Holding GmbH, München 100,0

Ferguson HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Ferguson Wind Farm Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Frucom Fruitimport GmbH, Hamburg 100,0

Fruit Distributors Limited, Auckland, Neuseeland 100,0

Fruitmark Pty Ltd, Mulgrave, Australien 100,0

Fruitmark USA Inc., Seattle, USA 100,0

Furukraft AB, Malmö, Schweden 100,0

FW Kamionka Sp. z o.o., Kamionka, Polen 100,0

Garant - Tiernahrung Gesellschaft m.b.H., Pöchlarn, Österreich 100,0

GENOL Gesellschaft m.b.H. (ehemals: GENOL Gesellschaft m.b.H. & Co KG), Wien, Österreich 71,0

Gilston Hill Windfarm Ltd., Greenock, Großbritannien 100,0

GK. UR Solar, Õsaka, Japan 100,0

GroenLeven B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

GroenLeven Invest B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Hughenden Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

Hughenden Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

Hughenden Solar Trust, Richmond, Australien 100,0

Immobilienvermietung Gesellschaft m.b.H., Traun, Österreich 100,0

Interlubes GmbH, Würzburg 100,0

InterSaatzucht GmbH, Hohenkammer 100,0

Inverclyde Renewables LLP, Greenock, Großbritannien 100,0

Inverclyde Windfarm Ltd., Greenock, Großbritannien 100,0

Iraak Sun Farm Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

Jannis Beteiligungsgesellschaft mbH, München 100,0

Jung HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Jung Renewable Energy Facility Pty Lty (ehemals: Jung Wind Farm Pty Ltd), Richmond, Australien 100,0

Karadoc Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

Karadoc Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

Kelsey Creek Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

Kelsey Creek Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

Ketziner Beteiligungsgesellschaft mbH, Niederer Fläming 100,0

Kita-Ibaragi City PV Plant G.K., Tokio, Japan 100,0

Kobe Yamada PV Plant G.K., Tokio, Japan 100,0

Lagerhaus Technik-Center GmbH & Co KG, Korneuburg, Österreich 51,9

Landhandel Knaup GmbH, Borchen 51,0

Le Grand Champ Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

LHD Landhandel Drebkau Import- und Export GmbH, Drebkau 100,0

LTZ Chemnitz GmbH, Hartmannsdorf 90,0

Maestro Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0

Matahari 1 Holdings Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0

Mid West SF No1 Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

Mozart Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0

NLEI Ltd., Greenock, Großbritannien 100,0

Nuevos Parques Eólicos La Muela A.I.E., Saragossa, Spanien 100,0

Ouyen HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Ouyen Solar Farm Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Parc Eolien du Chemin du Roy SARL, Paris, Frankreich 100,0

Parco Solare Smeraldo S.r.l., Bozen, Italien 100,0

PARGA Park- und Gartentechnik Gesellschaft m.b.H., Aderklaa, Österreich 100,0

Park Eolian Limanu S.r.l., Sibiu, Rumänien 99,0

Parque Eólico La Carracha S.L., Saragossa, Spanien 74,0

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Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

163 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

Parque Eólico Plana de Jarreta S.L., Saragossa, Spanien 74,0

Peter Frey GmbH, Wartenberg 51,0

Plapperer Projekt GmbH, Schrobenhausen 51,0

Plesidy Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

PowerHub Inc., Toronto, Kanada 100,0

Quilly Guenrouet Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Zehnte Biogas KG, Regensburg 100,0

r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Zwölfte Biogas KG, Regensburg 100,0

Raiffeisen Waren GmbH Nürnberger Land, Hersbruck 52,0

Raiffeisen-Lagerhaus GmbH, Bruck an der Leitha, Österreich 89,9

Raiffeisen-Lagerhaus Investitionsholding GmbH, Wien, Österreich 100,0

Ravel Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0

RE Gebeng Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 100,0

Regeneratives Land GmbH, Gräfelfing 100,0

RENERCO GEM 1 GmbH, Gräfelfing 100,0

RENERCO GEM 2 GmbH, Gräfelfing 100,0

renerco plan consult GmbH, München 100,0

Rinnovabili Melfi S.r.l., Trento, Italien 100,0

RI-Solution Data GmbH, Wien, Österreich 100,0

RI-Solution GmbH Gesellschaft für Retail-Informationssysteme, Services und Lösungen mbH, München 100,0

RIVEKA BVBA, Boom, Belgien 100,0

Rock Power S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

Royal Ingredients Group B.V., Alkmaar, Niederlande 100,0

Royal Ingredients Group Holding USA Inc., Chicago, USA 100,0

Royal Ingredients Group India Pvt. Ltd., Navi Mumbai, Indien 99,9

Royal Ingredients Group International B.V., Alkmaar, Niederlande 60,0

Royal Ingredients Group USA Inc., Chicago, USA 100,0

Royal Ingredients Nigeria Ltd., Lagos, Nigeria 80,0

RUG Raiffeisen Umweltgesellschaft m.b.H., Wien, Österreich 75,0

Ruschberg Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

RWA Hrvatska d.o.o., Zagreb, Kroatien 100,0

RWA Immobilien GmbH, Wien, Österreich 100,0

RWA International Holding GmbH, Wien, Österreich 100,0

RWA Invest GmbH, Wien, Österreich 100,0

RWA Magyarország Kft., Ikrény, Ungarn 100,0

RWA Raiffeisen Agro Romnia S.r.l., Orțișoara, Rumänien 100,0

RWA Raiffeisen Ware Austria Aktiengesellschaft, Wien, Österreich 50,0

RWA SLOVAKIA, spol. s r.o., Bratislava, Slowakei 100,0

RWA Slovenija d.o.o., Lavrica, Slowenien 100,0

RWA Srbija d.o.o., Belgrad, Serbien 100,0

Ryfors Vindkraft AB, Malmö, Schweden 100,0

Samsonwind Wirtsnock GmbH, Thomatal, Österreich 100,0

SBU Power Holdings Pte. Ltd., Singapur, Republik Singapur 100,0

SBU Power Sdn. Bhd., Petaling Jaya, Malaysia 25,0

SC Puterea Verde S.r.l., Sibiu, Rumänien 75,3

Schradenbiogas GmbH & Co. KG, Gröden 94,5

Schumann Wind, LLC, Wilmington, USA 100,0

Shieldhall Logistics Limited, Glasgow, Großbritannien 100,0

Sinclair Logistics Limited, Glasgow, Großbritannien 100,0

Sjönnebol Kraft AB, Malmö, Schweden 100,0

Solare Italia S.r.l., Mailand (ehemals: Rovereto), Italien 100,0

Solarmarkt GmbH, Aarau, Schweiz 100,0

Solarpark Aquarius GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Solarpark Aries GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Solarpark Lupus GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Status Produce Favona Road Limited, Auckland, Neuseeland 100,0

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Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

164 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

Stormon Energi AB, Malmö, Schweden 100,0

Strauss Wind, LLC, San Diego, USA 100,0

Sun Energy No.1 G.K., Tokio, Japan 100,0

Sun Power Sicilia S.r.l., Mailand, Italien 80,0

T&G Food Limited (ehemals: ENZAFOODS New Zealand Limited), Auckland, Neuseeland 100,0

T&G Fruitmark HK Limited, Hongkong, Volksrepublik China 100,0

T&G Global Limited, Auckland, Neuseeland 74,0

T&G Insurance Limited, Auckland, Neuseeland 100,0

T&G Japan Ltd., Tokio, Japan 100,0

T&G South East Asia Ltd., Bangkok, Thailand 100,0

T&G Vizzarri Farms Pty Ltd, Tullamarine, Australien 50,0

Taipa Water Supply Limited, Kerikeri, Neuseeland 65,0

TechnikCenter Grimma GmbH, Mutzschen 70,0

Tessennano Energy S.r.l., Mailand (ehemals: Rovereto), Italien 100,0

TFC Holland B.V., Maasdijk, Niederlande 73,4

Thenergy B.V., Oosterhout, Niederlande 100,0

Tout Vent Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Tracomex B.V., Oosterhout, Niederlande 100,0

Trinity Holding B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Turners & Growers (Fiji) Limited, Suva, Republik Fidschi 70,0

Turners & Growers Fresh Limited, Auckland, Neuseeland 100,0

Turners & Growers New Zealand Limited, Auckland, Neuseeland 100,0

Tuscania Energy S.r.l., Mailand, Italien 100,0

Umspannwerk Klein Bünsdorf GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Unterstützungseinrichtung der BayWa Aktiengesellschaft in München GmbH, München 100,0

URL AGRAR GmbH, Premstätten, Österreich 100,0

Val de Moine Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Varennes Solaire 2 SAS, Paris, Frankreich 100,0

VISTA Geowissenschaftliche Fernerkundung GmbH, München 51,0

Vjetroelektrana Orjak d.o.o., Zagreb, Kroatien 100,0

WAV Wärme Austria VertriebsgmbH, Wien, Österreich 89,0

WealthCap Portfolio Finanzierungs-GmbH & Co. KG, Grünwald 100,0

Wessex Grain Ltd., Templecombe, Großbritannien 100,0

Whitelaw Brae Windfarm Ltd., Greenock, Großbritannien 100,0

Wimmera Plains Energy Facility Holdco Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Wimmera Plains Energy Facility Pty Ltd, Richmond 100,0

Windpark Bärofen GmbH, Kilb, Österreich 100,0

Windpark Bedesbach GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Bella GmbH, Gräfelfing 100,0

Windpark Berschweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Windpark Krummensee KG, Düsseldorf 54,8

Windpark Bruchwald GmbH & Co. KG, Lebach 100,0

Windpark Finkenbach-Gersweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Hettstadt GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Hiesberg GmbH, Kilb, Österreich 100,0

Windpark Holle-Sillium GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Immenberg 2 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Immenberg GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Kamionka GmbH, Gräfelfing 100,0

Windpark Kraubatheck GmbH, Kilb, Österreich 100,0

Windpark Pferdsfeld GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Uphuser Mark GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Westerengel-Kirchengel GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Worldwide Fruit Limited, Spalding, Großbritannien 50,0

Yatpool Solar Farm FinCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

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Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

165 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

Yatpool Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

Yatpool Sun Farm Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0

Zonnedak F1 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnedak O1 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark Albrandswaard B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark Friesland B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV1 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV5 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV7 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark Venekoten B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark Woldjerspoor B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark XXL B.V., Heerenveen, Niederlande 87,5

Zonneparken Nederland B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene Unternehmen

"BayWa CS Polska" Sp. z o.o., Grodzisk Mazowieck, Polen 100,0

"Danufert" Handelsgesellschaft m.b.H., Wien, Österreich 60,0

Agrarproduktenhandel Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt, Österreich 100,0

Agrimec B.V., Apeldoorn, Niederlande 100,0

Agrimec Parts B.V., Veghel, Niederlande 100,0

Agro Innovation Lab GmbH, Wien, Österreich 100,0

Agromed Asia Limited, Hongkong, Volksrepublik China 100,0

Agro-Property Kft., Kecskemét, Ungarn 100,0

Almodovar Solar, Barcelona, Spanien 70,0

Alverdiscott Solar Limited, London, Großbritannien 100,0

American Beech Solar 2 LLC, Irvine, USA 100,0

American Beech Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Athena Solar Srl., Mailand, Italien 100,0

Atlante Wind S.r.l., Mailand, Italien 100,0

Aurora Solar Projects, LLC, Dover, USA 100,0

Autels Villevillon Energies, Paris, Frankreich 100,0

BaSE Renewables Sdn Bhd, Kuala Lumpur, Malaysia 100,0

BaSe Solar Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 70,0

BayWa Bau Projekt GmbH, München 100,0

BayWa CS GmbH, München 100,0

BayWa Forderungsmanagement GmbH, München 100,0

BayWa Global Produce GmbH, München 100,0

BayWa Greenhouse Development GmbH, München 100,0

BayWa Obst Verwaltungsgesellschaft mbH, München 100,0

BayWa r.e. 148. Projektgesellschaft mbH, Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. Asset Holdings LLC, Wilmington, USA 100,0

BayWa r.e. Bioenergy Betriebs GmbH, Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. Desarrollos Solares S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0

BayWa r.e. Development Land Holdco, LLC, Los Angeles, USA 100,0

BayWa r.e. Development, LLC, Wilmington, USA 100,0

BayWa r.e. EPC, LLC, Wilmington, USA 100,0

BayWa r.e. Korea Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0

BayWa r.e. Mexiko, LLC, Wilmington, USA 100,0

BayWa r.e. Operation Services LLC, Wilmington, USA 100,0

BayWa r.e. Operation Services Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

BayWa r.e. Solar Asset Holding Korea Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0

BayWa r.e. Solar Projects Verwaltungs GmbH, Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. Solar Systems Corporation, Makati, Philippinen 99,9

BayWa r.e. Solar Systems Ltd., Machynlleth, Großbritannien 90,0

BayWa r.e. Windpark Gravina GmbH, Gräfelfing 100,0

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Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

166 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

BayWa r.e. Windpark Guasila GmbH, Gräfelfing 100,0

BayWa r.e. Windpark Tuscania GmbH, Gräfelfing 100,0

BayWa re (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 100,0

BayWa Rent GmbH, München 100,0

BayWa Venture GmbH, München 100,0

Bendigo Solar Farm HoldCo Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Bendigo Solar Farm Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Bielstein S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

Biogasanlage Geislingen GmbH & Co. KG, Gröden 100,0

biohelp international GmbH, Wien, Österreich 60,0

Biomethananlage Welbeck GmbH i. L., Gräfelfing 100,0

Bird Groove Solar Limited, London, Großbritannien 100,0

Blue Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Bluebird Solar LLC, Frankfort, USA 100,0

Brahms Wind Holdings, LLC, Wilmington, USA 100,0

BRE/GE Solar Developments Limited, Edinburgh, Großbritannien 51,0

Brizay Energies, Paris, Frankreich 100,0

Brüderl Projekt GmbH & Co. KG, Traunreut 51,0

Brüderl Projekt Verwaltungs GmbH, Traunreut 51,0

Brushy Creek Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Business Sufficiency Systems, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

Buttonwillow Solar LLC, Irvine, USA 100,0

BW DSG, LLC, Wilmington, USA 100,0

Camden Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Cefetra Digital Services S.L. (ehemals: Cefetra Norte S.L.U.), Pozuelo de Alarcón, Spanien 100,0

Cefetra Este S.L.U., Pozuelo de Alarcón, Spanien 100,0

Cefetra Oeste S.L.U., Pozuelo de Alarcón, Spanien 100,0

Cefetra Sur S.L.U., Pozuelo de Alarcón, Spanien 100,0

CENTRO AGRICOLO FRIULANO S.R.L., Rivolto, Italien 85,0

Champion Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Clos Neuf Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Col des 3 Soeurs SARL, Paris, Frankreich 100,0

Corazon Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Corriegarth 2 Windfarm Limited, London, Großbritannien 100,0

Cricket Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Danugrain Lagerei GmbH, Krems an der Donau, Österreich 60,0

Delano Solar I, LLC, Wilmington, USA 100,0

Eko Energetika Croatia d.o.o., Rijeka, Kroatien 100,0

Enderby Solar Limited, London, Großbritannien 100,0

Energía Diodos, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

Energia Solar SLP I S. DE R.L. DE C.V, Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0

Engage Intelligenty, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

ENP Windpark Reichenbach GmbH & Co. KG, Osnabrück 100,0

Eolica Aragon S.r.l., Mailand, Italien 100,0

Erste Onshore Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg 100,0

Estruplund Energi Park Aps, Kopenhagen, Dänemark 100,0

Evergrain Verwaltungs GmbH, Hamburg 100,0

Exeter Main Solar Limited, London, Großbritannien 100,0

FarmFacts Beteiligungs GmbH, Pfarrkirchen 100,0

FarmFacts Hungary Kft., Kaposvár, Ungarn 100,0

Fern Solar Class B LLC, Irvine, USA 100,0

Fern Solar Development LLC, Irvine, USA 100,0

Fern Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Fern Tax Equity Partnership LLC, Irvine, USA 100,0

Fleet Solar Limited, London, Großbritannien 100,0

Fontenet Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Page 170: 2019...Regenerative Energien Unter dem Dach der BayWa r.e. renewable energy GmbH (BayWa r.e.) deckt der Konzern wesentliche Teile der Wertschöpfungskette bei den regenerativen Energien

Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

167 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

Forster GmbH, München 100,0

Freedom Solar, LLC, Wilmington, USA 100,0

G. Stranzinger Bauprojekt GmbH & Co. KG, Tann 60,0

G. Stranzinger Verwaltungs GmbH, Tann 60,0

Genol Vertriebssysteme GmbH, Wien, Österreich 100,0

Gourvillette Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Grande Lande Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Great Blue Heron Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Green Answers GmbH & Co. WP Vahlbruch KG, Gräfelfing 100,0

Green Wind Deutschland GmbH, München 50,0

Hexagone Energie 2 SAS, Paris, Frankreich 51,0

Higher Winds Systems, S.L., Barcelona, Spanien 100,0

Hughenden Solar Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

Iliako Power I Single Member Private Company (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0

Iliako Power II Single Member Private Comany (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0

Iliako Power III Single Member Private Comany (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0

Iliako Power IV Single Member Private Comany (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0

Iliako Power V Single Member Private Comany (IKE), Chalandri, Griechenland 100,0

IMMOBILIARE AGRICOLA RIVOLTO S.R.L., Rivolto, Italien 100,0

Intelligent Challenge, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

Jacumba Land HoldCo LLC, Wilmington, USA 100,0

Juno Solar S.r.l., Mailand, Italien 100,0

JVR Energy Park LLC, Los Angeles, USA 100,0

K’IIN, S.A.P.I. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0

KALPIS, S.A.P.I. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 100,0

Keranna Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Knickerbocker Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Korea Solar 1 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0

Korea Solar 2 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0

Korea Solar 3 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0

Korea Solar 4 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0

Korea Solar 5 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0

Korea Solar 6 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0

Korea Solar 7 Co., Ltd., Seoul, Republik Korea 100,0

La Couture Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

La Redonda Solar SL, Barcelona, Spanien 70,0

Lagerhaus e-Service GmbH, Wien, Österreich 100,0

Lagerhaus Solar Solutions GmbH, Korneuburg, Österreich 100,0

Lagerhaus Technik-Center GmbH, Korneuburg, Österreich 53,6

Lerchenborg Energi Park Aps, Kopenhagen, Dänemark 100,0

Les Éoliennes Citoyennes de Botsay SAS, Paris, Frankreich 100,0

Les Landiers Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Les Pierres Blanches Energies, Paris, Frankreich 100,0

Les Platayres Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Limberlost Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Londigny Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Luenga Solar, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

Magyar "Agrár-Ház" Kft., Ikrény, Ungarn 100,0

Maqueda Solar, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

MD-Betriebs-GmbH, München 90,0

New Universeline Systems S.L., Barcelona, Spanien 70,0

NOB-Betriebs-GmbH, München 90,0

Notch Peak Solar, LLC, Wilmington, USA 100,0

Parque Solar La Paloma, S. de R.L. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko 70,0

PATIS Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf 100,0

Pele Joue Energies, Paris, Prankreich 100,0

Page 171: 2019...Regenerative Energien Unter dem Dach der BayWa r.e. renewable energy GmbH (BayWa r.e.) deckt der Konzern wesentliche Teile der Wertschöpfungskette bei den regenerativen Energien

Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

168 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

Perinnpitt Road Solar Limited, London, Großbritannien 100,0

Prairie Solar 1, LLC, Irvine, USA 100,0

PT. Bumiraya Suria Abadi, Jakarta, Indonesien 49,0

r.e Bioenergie Betriebs GmbH & Co. Vierundzwanzigste Biogas KG i. L., Regensburg 100,0

Radiant Burst Systems S.L., Madrid, Spanien 100,0

Rag Lane Solar Limited, London, Großbritannien 100,0

Raiffeisen Trgovina d.o.o., Lenart, Slowenien 100,0

Robert Decker Wohnbau München GmbH & Co. KG, Grünwald 51,0

Robert Decker Wohnbau Verwaltungs GmbH, Grünwald 51,0

Rownal Farm Solar Limited, London, Großbritannien 100,0

Royal Ingredients Group HK Ltd., Hongkong, Volksrepublik China 100,0

Royal Organic Ingredients B.V., Alkmaar, Niederlande 100,0

Royal Organic Ingredients USA Inc., Chicago, USA 100,0

RWA Solar Solutions (ehemals: Sankt Florian Handelsgesellschaft mbH), Wien, Österreich 100,0

RWA Ukrajina, Kiew, Ukraine 100,0

S.C. Danugrain Romnia S.r.l., Orțișoara, Rumänien 60,0

Saatzucht Edelhof GmbH, Wien, Österreich 100,0

Saatzucht Gleisdorf Gesellschaft m.b.H., Gleisdorf, Österreich 66,7

Saint-Ferriol Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0

Salm Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Schradenbiogas Betriebsgesellschaft mbH, Gröden 100,0

Sea Breeze Huge, S.L., Madrid, Spanien 100,0

Silverchain Gestión, S.L., Barcelona, Spanien 100,0

Solaire de Haute Voie, Paris, Frankreich 100,0

Solar Sud S.r.l., Mailand (ehemals: Rovereto), Italien 100,0

Solarpark Homestead GmbH, Gräfelfing 100,0

Solarpark Horus GmbH, Gräfelfing 100,0

Solarpark Horus Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0

Solarpark Libra GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Solarpark Lugh GmbH, Gräfelfing 100,0

Solarpark Lugh Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0

Solarpark Malina GmbH, Gräfelfing 100,0

Solarpark Malina Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0

Solarpark Mitra GmbH, Gräfelfing 100,0

Solarpark Mitra Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0

Solarpark Perseus GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Solarpark Samas GmbH, Gräfelfing 100,0

Solarpark Samas Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0

Solarpark Sunna GmbH, Gräfelfing 100,0

Solarpark Sunna Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0

Solarpark Tucana GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Solarpark Wega GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SolarSolutions 1 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Spring Hill Wind Farm Pty Ltd, Richmond, Australien 100,0

SPV Solarpark 102. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 103. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 104. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 105. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 106. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 107. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 108. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 109. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 110. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 111. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 112. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 113. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Page 172: 2019...Regenerative Energien Unter dem Dach der BayWa r.e. renewable energy GmbH (BayWa r.e.) deckt der Konzern wesentliche Teile der Wertschöpfungskette bei den regenerativen Energien

Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

169 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

SPV Solarpark 114. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 115. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 116. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 117. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 118. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 119. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

SPV Solarpark 120. GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

St. Frederikslund Energi Park Aps, Kopenhagen, Dänemark 100,0

Stabilizer and Developments, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

Studios Solar 2, LLC, Wilmington, USA 100,0

Studios Solar 3, LLC, Wilmington, USA 100,0

Studios Solar 4, LLC, Wilmington, USA 100,0

Studios Solar 5, LLC, Wilmington, USA 100,0

Studios Solar, LLC, Wilmington, USA 100,0

Süd-Treber GmbH, Stuttgart 100,0

Sunshine Latin GmbH & Co. KG, München 100,0

Sunshine Movement GmbH, München 100,0

Taga Solar, LLC, Wilmington, USA 100,0

Taiwan I Solar Project Co., Ltd., Taipei, Taiwan 100,0

Taiwan II Solar Project Co., Ltd., Taipei, Taiwan 100,0

Ténarèze Energies SAS, Paris, Frankreich 100,0

TFC ME General Trading LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 49,0

Time Clever Entertainment S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

Tredias Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Tyre Bridge Solar LLC, Irvine, USA 100,0

Varennes Energies SARL, Paris, Frankreich 100,0

Villamayor Solar, S.L., Barcelona, Spanien 100,0

Watt Development Solar 1, S.L.U., Barcelona, Spanien 100,0

WHG LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG BETRIEBS GMBH, Klagenfurt, Österreich 100,0

Wind Park Kotla Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0

Windfarm Serralonga GmbH, Gräfelfing 100,0

Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf 100,0

Windpark Altenglan GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Bad Berleburg GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0

Windpark Berka GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0

Windpark Eschweiler II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Freimersheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Gronau Leine GmbH & Co. KG, Eime (ehemals: Gräfelfing) 100,0

Windpark Hesselertal GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Immenberg 3 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Jembke GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Jettenbach GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Katzberg GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Körner GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Langenbrand GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Langenlonsheim GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Lauenbrück GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Matzenbach GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Melfi GmbH, Gräfelfing 100,0

Windpark Moringen Nord GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0

Windpark Olsberg GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Prezelle GmbH & Co. KG, Gräfelfing 50,0

Windpark Prüm GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Rehweiler GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark SBG V GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

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Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

170 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

Windpark Schönberg II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Seershausen GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Seershausen Infrastruktur GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Todesfelde GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Uetze 6 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Wilhelmshöhe II GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Windpark Wimmelburg 3 GmbH & Co. KG, Gräfelfing 100,0

Wohnen am Lerchenberg GmbH & Co. KG, Borna 60,0

Wohnen am Lerchenberg Verwaltungs GmbH, Borna 60,0

zebotec GmbH, Konstanz 100,0

Zonlocatie 1 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonlocaties Nederland B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnedak A1 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnedak F2 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnedak F3 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV10 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV11 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV12 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV13 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV14 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV2 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV3 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV4 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV8 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark PV9 B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Zonnepark Weperpolder B.V., Heerenveen, Niederlande 100,0

Nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen

act renewable GmbH, München 50,0

Baltanás Cereales y Abonos, S.L., Baltanás, Spanien 50,0

Baltic Terminal Sp. z o.o., Gdynia, Polen 50,0

BHBW Holdings (Pty) Ltd, Lynnwood Manor, Südafrika 50,0

BHBW Limited, Maidenhead, Großbritannien 50,0

Growers Direct Limited, Wakefield, Großbritannien 50,0

Hafen Vierow - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brünzow 50,0

Transhispania Agraria, S.L., Torquemada, Spanien 28,3

VIELA Export GmbH, Vierow 50,0

Wawata General Partner Limited, Nelson, Neuseeland 50,0

Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen

Allen Blair Properties Limited, Wellington, Neuseeland 33,3

Aufwind BB GmbH & Co. Zwanzigste Biogas KG, Regensburg 100,0

AUSTRIA JUICE GmbH, Allhartsberg, Österreich 50,0

biohelp - biologischer Pflanzenschutz-Nützlingsproduktions-, Handels- und Beratungs GmbH, Wien, Österreich 24,9

BRB Holding GmbH, München 45,3

Deutsche Raiffeisen-Warenzentrale GmbH, Frankfurt am Main 37,8

Grandview Brokerage LLC, Seattle, USA 39,4

Intelligent Fruit Vision Limited, Spalding, Großbritannien 24,0

LWM Austria GmbH, Hollabrunn, Österreich 25,0

MoSagri B.V., Breda, Niederlande 25,0

MoSagri LDA, Bairro Namalungo, Lumbo, Mosambik 25,0

Mystery Creek Asparagus Limited, Hamilton, Neuseeland 14,5

POP Worldwide Limited, Spalding, Großbritannien 24,0

PURE Applikationen GmbH & Co. KG, Regensburg 33,4

The Fruit Firm Limited, West Malling, Großbritannien 20,0

Zimmermann PV-TRACKER GmbH, Eberhardzell 33,3

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Konzernabschluss – Aufstellung des Konzernanteilsbesitzes der BayWa AG (Anlage zum Konzernanhang)

171 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Name und Sitz

Anteil am Kapital in Prozent

Nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung

Afrupro Investments LTD, Tzaneen, Süd Afrika 60,0

Agrosen Holding GmbH, Kremsmünster, Österreich 30,0

Agro-Service-Gröden GmbH, Gröden 20,0

ARGE WWS Obst GdR, Markdorf 50,0

B L E, Bau- und Land-Entwicklungsgesellschaft Bayern GmbH, München 25,0

BayWa Hochhaus Verwaltung GmbH, Grünwald 50,0

Biotech-Enterprises-Lizenzverwertungs-Gmbh, Fischamend, Österreich 24,9

Bonus Holsystem für Verpackungen GmbH & Co.KG, Kufstein, Österreich 26,0

Bonus Holsystem für Verpackungen GmbH, Kufstein, Österreich 26,0

BRVG Bayerische Raiffeisen- und Volksbanken Verlag GmbH, München 25,0

Chemag Agrarchemikalien GmbH, Frankfurt am Main 30,0

DANUOIL Mineralöllager und Umschlags-Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich 50,0

DRWZ Marken GmbH, Karlsruhe 32,8

EAV Energietechnische Anlagen Verwaltungs GmbH, Staßfurt 49,0

EBULUM GmbH & Co. Objekt Baunatal KG, Pullach im Isartal 94,0

HGD Haus und Garten Deutschland Handelskooperation GmbH, Karlsruhe 50,0

Heizkraftwerke-Pool Verwaltungs-GmbH, München 33,3

ISTROPOL SOLARY a.s., Horné Mýto, Slowakei 29,8

Kärntner Saatbau e.Gen., Klagenfurt, Österreich 27,9

Kerifresh Growers Trust (ehemals: Kerifresh Growers Trust 2017), Kerikeri, Neuseeland 31,0

Land24 Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Telgte 34,2

LLT - Lannacher Lager- und Transport GesmbH, Korneuburg, Österreich 50,0

Logistikzentrum Röthlein GmbH & Co. KG, Gräfelfing 94,0

Obst vom Bodensee Vertriebsgesellschaft mbH, Friedrichshafen 47,5

OÖ Lagerhaus Solidaritäts GmbH, Traun, Österreich 50,0

PKSA Power Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 48,0

Projektentwicklung Windkraft Unterallgäu GmbH & Co. KG, Bad Wörishofen 31,3

Projektentwicklung Windkraft Unterallgäu Verwaltungs GmbH i. L., Bad Wörishofen 31,2

Raiffeisen - Landhandel GmbH, Emskirchen 23,4

Raiffeisen Waren GmbH Hallertau-Jura, Pförring/Lobsing 16,5

RE Gebeng BHK Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 40,0

Röthlein Logistik GmbH, Röthlein 50,0

Süddeutsche Geothermie-Projekte Verwaltungsgesellschaft mbH i. L., Gräfelfing 50,0

SDK Power Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia 48,0

Tjiko GmH, Rosenheim 20,0

Vetroline Handels GmbH, Göttlesbrunn-Arbesthal, Österreich 50,0

VR erneuerbare Energien eG, Kitzingen 33,3

Wind Park Belzyce Sp. z o.o., Warschau, Polen 50,0

WUN Pellets GmbH, Wunsiedel 30,0

Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften

Südstärke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schrobenhausen Eigenkapital in Tsd. Euro: 129.175 Jahresüberschuss/-fehlbetrag in Tsd. Euro: 792

6,5

1 Ergebnisabführungsvertrag

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Konzernabschluss und Konzernlagebericht – Versicherung der gesetzlichen Vertreter

172 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-

lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen

Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

München, 23. März 2020

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Prof. Klaus Josef Lutz

Andreas Helber

Marcus Pöllinger

Matthias Taft

Reinhard Wolf

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Konzernabschluss und Konzernlagebericht – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

173 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BayWa Aktiengesellschaft, München

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der BayWa Aktiengesellschaft, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus

der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Überleitung zum Konzern-Gesamtergebnis, der

Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum

31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden –

geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BayWa Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis

zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht

gemäß §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB, auf die in den Abschnitten „Leitung, Überwachung und Compliance“ sowie

„Nachhaltigkeit bei der BayWa“ des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen

Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

▪ entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den

ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser

Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember

2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

▪ vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen

Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften

und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt

sich nicht auf den Inhalt der Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts

gemäß §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB, auf die in den Abschnitten „Leitung, Überwachung und Compliance“ sowie

„Nachhaltigkeit bei der BayWa“ des Konzernlageberichts verwiesen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des

Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der

EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften

und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlage-

berichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Überein-

stimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere

sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10

Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind

der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile

zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

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Konzernabschluss und Konzernlagebericht – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

174 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in

unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte

wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu

berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16

2) Zeitraumbezogene Ertragsrealisierung im Projektgeschäft

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

1. Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16

a) Sachverhaltsbeschreibung

In dem Konzernabschluss der BayWa Aktiengesellschaft werden zum 31. Dezember 2019 Nutzungsrechte von Mio. EUR 790,7 und

Leasingverbindlichkeiten von Mio. EUR 774,8 ausgewiesen; dies entspricht rd. 8,9 % bzw. 8,7 % der Konzernbilanzsumme und 58,2 %

bzw. 57,0 % des Konzerneigenkapitals. Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungs-

standards zu Leasingverhältnissen (IFRS 16) wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte und deren Fortschreibung zum

Abschlussstichtag, da insbesondere Operating-Leasing-Verhältnisse bilanzierungspflichtig geworden sind. Die Umstellung auf

IFRS 16 erfolgte nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz; die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst.

Auf eine erneute Beurteilung, ob ein bereits nach IAS 17 identifiziertes Leasingverhältnis auch nach IFRS 16 vorliegt oder nicht, wurde

verzichtet. Aufgrund des großen Volumens an Leasingverhältnissen und den hieraus resultierenden Transaktionen haben die gesetz-

lichen Vertreter der BayWa Aktiengesellschaft konzernweite Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und richtigen Erfassung von

Leasingverhältnissen eingerichtet. Zudem erforderte die Erstanwendung die Implementierung eines zentralen IT-Systems zur

Abbildung der Leasingverhältnisse. Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 macht in erheblichem Umfang Schätzungen und

Ermessensentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter erforderlich. Dies betrifft insbesondere Einschätzungen zur Ausübung

von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses, gegebenenfalls zur Höhe des Zinssatzes („lessee’s

incremental borrowing rate“), und damit auch zur Höhe der Leasingverbindlichkeit. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der

Komplexität der neuen Anforderungen des IFRS 16 war die erstmalige Abbildung der Leasingverhältnisse nach IFRS 16 im Rahmen

unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zur Abbildung von Leasingverhältnissen und zu den Auswirkungen

der Erstanwendung von IFRS 16 sind in den Abschnitten A.3., C.17., C.26. und E.1. des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns insbesondere mit den konzernweit eingerichteten Prozessen und Kontrollen zur

Erfassung und Abbildung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 auseinandergesetzt und deren Angemessenheit und Wirksamkeit

gewürdigt. Dabei haben wir auch die Anbindung des neu implementierten zentralen IT-Systems an die bestehenden Systeme zur

Verarbeitung der Transaktionen geprüft.

Darüber hinaus haben wir bei unserer Prüfung die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 beurteilt. Wir haben auf Basis

von Stichproben zum 1. Januar 2019 und für Zugänge im Geschäftsjahr 2019 Einsicht in die Leasingverträge genommen, die

Identifizierung von Leistungsverpflichtungen nachvollzogen und gewürdigt, ob diese vollständig und zutreffend in dem zentralen

System zur Abbildung von Leasingverhältnissen erfasst wurden. In diesem Zusammenhang haben wir die Stichprobenelemente einer

eigenen Bewertung unterzogen und mit den Ergebnissen der BayWa Aktiengesellschaft abgeglichen. Dabei haben wir insbesondere

die Einschätzung zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit der Leasingverhältnisse anhand von Befragungen von

Mitarbeitern des Konzerns und durch Einsichtnahme in geeignete Nachweise beurteilt sowie die Behandlung von Unterleasing-

verhältnissen überprüft. Zur Würdigung der Sachverhalte nach IFRS 16 haben wir interne Spezialisten aus dem Bereich IFRS Advisory

in das Prüfungsteam eingebunden. Die Vollständigkeit der im neuen zentralen IT-System abgebildeten Leasingverhältnisse haben wir

durch Massendatenanalysen und Plausibilitätsbeurteilungen geprüft. Für die Prüfung der verwendeten Grenzfremdkapitalzinssätze

haben wir interne Bewertungsexperten in unser Prüfungsteam integriert.

Ferner haben wir die Angaben der gesetzlichen Vertreter im Konzernanhang zur Erstanwendung von IFRS 16 auf Vollständigkeit und

Angemessenheit geprüft.

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Konzernabschluss und Konzernlagebericht – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

175 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

2. Zeitraumbezogene Ertragsrealisierung im Projektgeschäft

a) Sachverhaltsbeschreibung

Ein bedeutender Teil der Geschäftstätigkeit des Geschäftsfelds „Regenerative Energien“ ist die Planung, Errichtung und der Verkauf

von Projekten. Hierzu werden Projektgesellschaften gegründet, in denen auf Basis eines Generalübernehmervertrags zwischen den

Projektgesellschaften und einer Tochtergesellschaft der BayWa Aktiengesellschaft Wind- oder Solarparks errichtet werden. Der

Verkauf der Projektgesellschaften durch die BayWa Aktiengesellschaft wird anschließend jeweils im Wege eines sog. Sharedeals

vorgenommen. In einigen Fällen erfolgt die Veräußerung der Anteile zeitlich vor der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem jeweiligen

Generalübernehmervertrag. Umsatzerlöse bzw. Erträge werden hier im Rahmen der Veräußerung der Solar- und Windparks durch

Veräußerung der Anteile an den Projektgesellschaften und Entkonsolidierung dieser gemäß IFRS 10 generiert. Erfolgt die Ent-

konsolidierung, besteht der Generalübernehmervertrag nun zwischen dem BayWa Konzern und einem externen Dritten. Die

zeitraumbezogene Umsatzrealisierung aus dem Generalübernehmervertrag erfolgt gemäß IFRS 15 entsprechend der input-

orientierten Cost-to-Cost-Methode. Die Bilanzierung dieser Ertragsrealisierung ist aus unserer Sicht ein besonders wichtiger

Prüfungssachverhalt, da der Beherrschungsverlust gemäß IFRS 10 auf der Grundlage komplexer Verträge zu würdigen ist und bei der

Ermittlung des Leistungsfortschritts die ermessensbehafteten Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zum Fertigstellungsgrad

und damit in Zusammenhang stehenden noch anfallenden Kosten sowie noch zu berücksichtigenden Risiken eine wesentliche

Auswirkung haben.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung sind in den

Abschnitten C.8. und D.1. des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontroll-

mechanismen des Projektmanagements im Geschäftsfeld „Regenerative Energien“ auseinandergesetzt. Wir haben das Design und

die Implementierung von rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen geprüft und anhand von Risikoüberlegungen ausgewählte

Projekte einer Einzelfallprüfung unterzogen.

Bei der Beurteilung ausgewählter Anteilsverkäufe haben wir geprüft, ob die BayWa Aktiengesellschaft die Beherrschung an der

Projektgesellschaft nach IFRS 10 verloren hat und somit die Voraussetzungen für eine Ertragsrealisierung aus der Entkonsolidierung

der jeweiligen Projektgesellschaft vorlagen. Hierzu haben wir die vertraglichen Grundlagen durchgesehen und gewürdigt.

Anschließend haben wir auf Basis unserer Kenntnisse der vertraglichen Grundlagen aus den Generalübernehmerverträgen geprüft,

ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung gemäß IFRS 15 erfüllt sind.

Wir haben uns mit der Ermittlung der inputorientierten Umsatzerlöse und den zugehörigen Umsatzkosten unter Zugrundelegung des

Leistungsfortschritts zum Abschlussstichtag befasst sowie die sachgerechte bilanzielle Abbildung untersucht. Ferner haben wir

Befragungen des Projektmanagements zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen von Abweichungen zwischen Plan-Kosten und

Ist-Kosten und zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten durchgeführt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

▪ Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Leitung, Überwachung und Compliance“

verwiesen wird,

▪ den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht gemäß §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB, auf den im Konzernlagebericht im

Abschnitt „Nachhaltigkeit bei der BayWa“ verwiesen wird,

▪ die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss bzw. nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB

zum Konzernlagebericht und

▪ die übrigen Teile des Konzernfinanzberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres

Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und

dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu

würdigen, ob die sonstigen Informationen

▪ wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen

aufweisen oder

▪ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

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Konzernabschluss und Konzernlagebericht – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

176 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden

sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen

entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die

internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von

wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur

Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der

Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des

Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern

zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild

von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen

gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die

gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die

Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,

und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des

Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen

– beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der

Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen

Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen

Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum

Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der

EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus

Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass

sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen

Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

▪ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im

Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie

erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko,

dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße

betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das

Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

▪ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die

Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den

gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

▪ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die

Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

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Konzernabschluss und Konzernlagebericht – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

177 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

▪ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-

grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine

wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des

Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche

Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im

Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu

modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten

Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmens-

tätigkeit nicht mehr fortführen kann.

▪ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der

Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung

der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen

Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

▪ holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätig-

keiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind

verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung

für unsere Prüfungsurteile.

▪ beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm

vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

▪ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlage-

bericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten

Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung

der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie

zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse

wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie

bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung

feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen

eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen

werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die

in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen

Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere

Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

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Konzernabschluss und Konzernlagebericht – Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

178 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Oktober/22. November

2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1987 als Konzernabschlussprüfer der BayWa

Aktiengesellschaft, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss

nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Cornelia Tauber.

München, den 24. März 2020

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Dirk Bäßler) (Cornelia Tauber)

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

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Bericht des Aufsichtsrats

179 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat seine ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegende Verantwortung wahrgenommen. Bei der Leitung

des Unternehmens stand er dem Vorstand regelmäßig beratend zur Seite, hat die Strategie mit dem Vorstand abgestimmt und die

Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Das gemeinsame Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die nachhaltige Steigerung des

Unternehmenswerts. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat stets zeitnah und umfassend informiert. In alle Entscheidungen von grundlegender

Bedeutung für das Unternehmen wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die zustimmungsbedürftigen Maßnahmen wurden

geprüft und die erforderlichen Beschlüsse sowohl in Sitzungen als auch in Umlaufverfahren gefasst. Zwischen den Sitzungen informierte

der Vorstand schriftlich und mündlich über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Zu den Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands

hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats war stets über wesentliche Entscheidungen durch den Vorstand unterrichtet und stand in engem Kontakt

mit dem Vorstandsvorsitzenden. Er wurde laufend mit detaillierten Berichten über die aktuelle Geschäftslage in Kenntnis gesetzt. Die

Zusammenarbeit im Aufsichtsrat sowie mit dem Vorstand war auch im Berichtsjahr 2019 konstruktiv und vertrauensvoll.

Schwerpunkte der Sitzungen des Aufsichtsrats

Themen der vier turnusgemäßen und zwei außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 waren insbesondere die

wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens, der Geschäftsverlauf einzelner Geschäftsfelder, die Finanz- und

Investitionsplanung, personelle Entscheidungen, die Risikosituation, Fragen der Compliance sowie die strategische Weiterentwicklung des

Unternehmens. Der Aufsichtsrat befasste sich auch mit den Beteiligungen an anderen Unternehmen, die die BayWa AG im Berichtszeitraum

und davor eingegangen ist. Des Weiteren behandelte der Aufsichtsrat kontinuierlich Themen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung

des Unternehmens sowie dem Risikomanagement und der Risikolage der BayWa AG. Besonderes Augenmerk wurde auf die Compliance-

Überwachung im Konzern gelegt. Seitens des Vorstands wurde regelmäßig und umfassend zu diesen Themenbereichen berichtet sowie die

aktuelle Lage des Konzerns erläutert.

Vor den Sitzungen im Geschäftsjahr 2019 traf sich der Aufsichtsrat zu einer Klausurtagung am 18. Januar 2019 in Berlin. Dort befasste sich

der Aufsichtsrat im Detail u. a. mit den aktuellen Entwicklungen in der Rechnungslegung aus Sicht des Abschlussprüfers, dem

Nachhaltigkeitsmanagement im BayWa Konzern sowie mit Neuerungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung.

In der ersten regulären Sitzung am 27. März 2019 befasste sich der Aufsichtsrat zunächst mit den Abschlüssen und dem Lagebericht der

BayWa AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie den Berichten über die durchgeführten Prüfungen sowohl der

Jahresabschlüsse und des Nachhaltigkeitsberichts. Weiter beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der vorangegangenen

Sitzungen des Prüfungsausschusses, des Kredit- und Investitionsausschusses, des Strategieausschusses und des Vorstandsausschusses.

Gegenstand der Sitzung war zudem die Tagesordnung der Hauptversammlung am 28. Mai 2019. Des Weiteren wurden auch die variablen

Gehaltsbestandteile der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 diskutiert und die entsprechenden Erfolgsziele für die variablen

Gehaltsbestandteile für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Langfristziele beschlossen.

In der Sitzung am 3. Mai 2019 waren der Quartalsabschluss für das erste Quartal 2019 sowie ein operativer Ausblick auf das laufende

Geschäftsjahr 2019 Thema für den Aufsichtsrat. Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Sitzung war die Vorstellung von ausgewählten

Projekten, die 2019 verwirklicht werden sollten, und die Berichterstattung über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom selben Tag.

Im Anschluss an die Hauptversammlung am 28. Mai 2019 wurde der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung

einberufen, um über Entwicklungen in einem seit 2015 laufenden Ermittlungsverfahren der Kartellbehörden sowie über den Sachstand im

Projekt „Smaragd“, die Begebung eines Green Bond, zu diskutieren.

In der turnusmäßigen Sitzung am 7. August 2019 stand u. a. der Halbjahresabschluss 2019 auf der Agenda für den Aufsichtsrat. Der Vorstand

informierte den Aufsichtsrat zudem ausführlich über die Marktentwicklung im ersten Halbjahr 2019, die Entwicklung der einzelnen Einheiten

sowie über die aktuelle Risikosituation in der BayWa Agrar-Gruppe und das Projektgeschäft der BayWa r.e. renewable energy GmbH. Auch

erfolgten die Beauftragung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Begleitung und prüferischen Durchsicht des

Nachhaltigkeitsberichts 2019 der BayWa AG. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat in dieser Sitzung, erneut eine Effizienzprüfung

durchzuführen. Schließlich fasste der Aufsichtsrat den Beschluss über die Erteilung der Zustimmung zu den Ausgabebedingungen für

Belegschaftsaktien im Jahr 2019 im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2015.

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Bericht des Aufsichtsrats

180 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Eine Erhöhung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung wegen der Ausgabe von Mitarbeiteraktien im Jahr 2019 aus

dem Genehmigten Kapital 2015 wurden im Zeitraum vom 24. September bis 8. Oktober 2019 im Umlaufverfahren beschlossen.

In der Sitzung am 6. November 2019 wurde die Geschäftsentwicklung im Konzern in den ersten drei Quartalen 2019 präsentiert und

umfassend in den einzelnen Geschäftsbereichen erläutert sowie eingehend vom Aufsichtsrat mit dem Vorstand diskutiert, ebenso wie

strategische Themen im BayWa Konzern. Besonderes Augenmerk legte der Aufsichtsrat dabei erneut auch auf das Projektgeschäft der

BayWa r.e. renewable energy GmbH. Ein weiterer Schwerpunkt war die Auswahl möglicher Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021

sowie die Diskussion der Ergebnisse der mit Fragebogen durchgeführten Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Des Weiteren befasste sich

der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der vorangegangenen Sitzungen des Prüfungsausschusses, des Kredit- und Investitionsausschusses

und des Strategieausschusses. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat der Verlängerung der Amtszeit von sechs Mitgliedern des

Genossenschaftlichen Beirats zu. Darüber hinaus beriet der Aufsichtsrat über die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen

Corporate Governance Kodex, die in dieser Sitzung unverändert angenommen wurde.

Am 27. November 2019 trat der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, um über das Projekt „Emerald“, eine

Kapitalerhöhung bei der BayWa r.e. renewable energy GmbH durch einen neuen Minderheitsgesellschafter, zu entscheiden.

Das erste Treffen des Aufsichtsrats im Jahr 2020 fand am 17. Januar 2020 in Berlin statt. In dieser Informationsveranstaltung wurde

ausführlich über die Ergebnisse im Kartellverfahren berichtet. Ebenso hat der Vorstand die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuellen

Geschehnisse im Projekt „Emerald“ informiert sowie über aktuelle Entwicklungen im Gesetz zur Umsetzung der zweiten

Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II).

In der ersten regulären Sitzung des Aufsichtsrats am 25. März 2020 waren zunächst die Abschlüsse und der Lagebericht der BayWa AG und

des BayWa Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie die Berichte über die durchgeführten Prüfungen sowohl der Jahresabschlüsse und des

Nachhaltigkeitsberichts sowie die Vorbereitung der Hauptversammlung 2020 Gegenstand der Sitzung. Weiter besprach der Aufsichtsrat die

Ergebnisse der vorangegangenen Sitzungen des Prüfungsausschusses, des Kredit- und Investitionsausschusses, des Strategieausschusses

und des Vorstandsausschusses.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat insgesamt sechs Ausschüsse errichtet und ihnen, soweit gesetzlich zulässig, Entscheidungsbefugnisse des

Aufsichtsrats übertragen. Diese bereiten weiter Beschlüsse des Aufsichtsrats vor sowie Themen, die im Plenum zu behandeln sind.

Bis auf den Prüfungsausschuss hat der Aufsichtsratsvorsitzende in allen Ausschüssen den Vorsitz inne. Der Aufsichtsrat wurde in seinen

Sitzungen stets über die Arbeit der Ausschüsse sowie deren Beschlüsse durch die Ausschussvorsitzenden informiert.

Dem Prüfungsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Wolfgang Altmüller,

Klaus Buchleitner, Michael Kuffner, Wilhelm Oberhofer und Werner Waschbichler an.

Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Wolfgang Altmüller. Damit folgt die BayWa AG der Empfehlung des Deutschen Corporate

Governance Kodex, wonach der Aufsichtsratsvorsitzende den Vorsitz im Prüfungsausschuss nicht innehaben soll.

Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal turnusgemäß im März und November und zweimal außerordentlich im Mai und

Oktober.

Er erörterte in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorsitzenden des Vorstands und des Finanzvorstands in seiner Sitzung am

26. März 2019 den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018, den Lagebericht der BayWa AG und den Konzernlagebericht

sowie die Prüfberichte. Des Weiteren wurde die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen

Corporate Governance Kodex eingeholt. Es wurden die Empfehlungsbeschlüsse an den Aufsichtsrat gefasst, den Jahresabschluss und den

Konzernabschluss 2018 festzustellen bzw. zu billigen sowie der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 die Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahl als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen.

In der außerordentlichen Sitzung am 3. Mai 2019 wurde vom Prüfungsausschuss der Ausschreibungsprozess zur Auswahl eines neuen

Abschlussprüfers im Detail besprochen und festgelegt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben steht die Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Jahr 2020 letztmals zur Verfügung.

In der weiteren außerordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2019 wurde die Entscheidung über einen neuen Abschlussprüfer ab dem Jahr

2021 vorbereitet. Um den Entscheidungsprozess abzuschließen, stellten sich Kandidaten, die sich um dieses Mandat beworben hatten, dem

Prüfungsausschuss persönlich vor.

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Bericht des Aufsichtsrats

181 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Gegenstand der regulären Sitzung am 5. November 2019 waren die Quartalszahlen des dritten Quartals 2019, die Erteilung der

Prüfungsaufträge und die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte der Jahresabschlussprüfung 2019 sowie des Prüfungshonorars und die

Kontrolle der Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer. Weiter wurde eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zur Auswahl des

Abschlussprüfers ab dem Jahr 2021 vorbereitet.

Dem Vorstandsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel, Wolfgang Altmüller und Werner Waschbichler an. Der

Vorstandsausschuss tagte im Berichtsjahr einmalig am 26. März 2019. In dieser Sitzung befasste sich der Vorstandsausschuss

insbesondere mit Empfehlungen an den Aufsichtsrat zu den Zielvereinbarungen und den damit verbundenen Vergütungen des Vorstands,

den neuen Zielvereinbarungen und der Neufestlegung der Langfristziele sowie mit den Mandatsübernahmen von Vorstandsmitgliedern.

Außerdem standen die Dienstverträge der Vorstände Matthias Taft und Andreas Helber zur Überprüfung an.

Dem Strategieausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Theo Bergmann,

Dr. Johann Lang, Wilhelm Oberhofer, Joachim Rukwied, Michael Kuffner und Werner Waschbichler an. Der Strategieausschuss ist im

Berichtsjahr dreimal zusammengetreten, am 26. März 2019 und am 5. November 2019 regulär sowie am 12. April 2019 außerordentlich. In

allen Sitzungen wurde der Ausschuss über laufende Projekte informiert, wobei Schwerpunkt der Sitzung im April das Projekt „Emerald“ war.

Darüber hinaus bereitete der Ausschuss die Aufsichtsratssitzung am nächsten Tag vor – so auch in der ersten Sitzung 2020, die am

24. März 2020 stattfand.

Dem Kredit- und Investitionsausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die Aufsichtsratsmitglieder Renate

Glashauser, Jürgen Hahnemann, Monika Hohlmeier, Dr. Johann Lang, Bernhard Loy und Monique Surges an. Der Kredit- und

Investitionsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal regulär, am 26. März 2019 und am 5. November 2019. In beiden Sitzungen überwachte

der Ausschuss die Investitionstätigkeit und überprüfte die Finanzierung und die Außenstände entsprechend der ihm übertragenen

Befugnisse. In der Sitzung am 26. März 2019 beschäftigte sich der Ausschuss außerdem mit der Abrechnung des Investitionsetats 2018 und

dem Projekt „Smaragd“. In seiner Sitzung am 5. November 2019 beschäftigte sich der Ausschuss auch mit den Investitionsetats für 2019

und 2020.

Dem Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Nüssel sowie die

Aufsichtsratsmitglieder Monika Hohlmeier, Michael Kuffner und Werner Waschbichler an. Der Vermittlungsausschuss wurde im

abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen.

Corporate Governance

In dem Bewusstsein, dass Corporate Governance einen wichtigen Beitrag zu einer transparenten und verantwortungsvollen

Unternehmensführung leistet, beschäftigt sich der Aufsichtsrat fortlaufend mit entsprechenden Fragen. Weitergehende Informationen zur

Corporate Governance sind der Erklärung zur Unternehmensführung zu entnehmen. Angaben zur Höhe und Struktur der Vergütung von

Aufsichtsrat und Vorstand sind im Konzernlagebericht enthalten.

Zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 beschlossen der Aufsichtsrat und

der Vorstand, keine Änderungen an der am 7. November 2018 abgegebenen Entsprechenserklärung vorzunehmen, und erklärten in ihren

Sitzungen vom 4. November 2019 (Vorstand) und 6. November 2019 (Aufsichtsrat), dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate

Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahmen entsprochen wird.

Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG findet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB. Sie ist des

Weiteren auf der Website der Gesellschaft unter www.baywa.com im Bereich Investor Relations veröffentlicht.

Im Berichtszeitraum haben 14 der 16 Mitglieder des Aufsichtsrats an mehr als mindestens der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen

teilgenommen. Das Aufsichtsratsmitglied Stefan Kraft hat an keiner Sitzung teilgenommen, Klaus Buchleitner an der Hälfte der Sitzungen.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Im

Geschäftsjahr 2019 wurde kein Fall gemeldet.

Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Der Aufsichtsrat hat den Nachhaltigkeitsbericht 2019 in der Sitzung vom 25. März 2020 intensiv geprüft und in Gegenwart des Prüfers mit

diesem und dem ebenfalls anwesenden Vorstand erörtert. Gegenstand der ausführlichen Erörterung war neben dem Nachhaltigkeitsbericht

selbst auch der Bericht des Prüfers.

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Bericht des Aufsichtsrats

182 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise

keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die die Prüfer zu der Auffassung gelangen lassen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle

Bericht der BayWa AG für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den

§§ 315b, 315c i. V. m 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist.

Das Prüfungsurteil bezieht sich hierbei auf Abschnitte und Angaben des Nachhaltigkeitsberichts 2019, die mit eckigen Klammern umrahmt

und mit einem grünen Häkchen an der schließenden Klammer gekennzeichnet sind. Das Prüfungsurteil bezieht sich nicht auf die anderen

Abschnitte und sonstigen Angaben des Nachhaltigkeitsberichts sowie auf Verweise auf Internetseiten.

Beide Berichte standen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich dem

Prüfungsurteil des Prüfers in der Sitzung vom 25. März 2020 angeschlossen und den Nachhaltigkeitsbericht 2019 zur Veröffentlichung

freigegeben.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Jahresabschluss der BayWa AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Lagebericht der BayWa AG und des

Konzerns sind von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten

Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der BayWa AG sowie den gemäß IFRS und den gemäß

§ 315e HGB ergänzend anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss sowie den Lagebericht der

BayWa AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 in der Sitzung vom 25. März 2020 intensiv geprüft und in Gegenwart des

Abschlussprüfers mit diesem und dem ebenfalls anwesenden Vorstand erörtert. Gegenstand der ausführlichen Erörterung waren auch die

vom Prüfungsausschuss für das Berichtsjahr 2019 festgelegten Prüfungsschwerpunkte. Sämtliche Prüfberichte und Abschlussunterlagen

standen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung in der

Sitzung vom 25. März 2020 angeschlossen. Die Prüfberichte und Abschlussunterlagen wurden zuvor vom Prüfungsausschuss in seiner

Sitzung vom 24. März 2020 intensiv behandelt. Der Prüfungsausschuss hat in Gegenwart des Abschlussprüfers in seiner Sitzung am

24. März 2020 den Jahres- und Konzernabschluss, den Lagebericht und Konzernlagebericht, die Prüfberichte sowie den

Gewinnverwendungsvorschlag erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen

gegen die Abschlüsse zu erheben. Der Aufsichtsrat hat daher am 25. März 2020 den Jahresabschluss der BayWa AG und den

Konzernabschluss des BayWa Konzerns gebilligt. Damit wurde der Jahresabschluss festgestellt.

Der Abschlussprüfer berichtete ferner in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 25. März 2020 darüber, dass keine wesentlichen Schwächen

des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorlägen. Der Vorstand hat

insoweit alle ihm obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen.

Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns mit der Ausschüttung einer Dividende von 0,95 Euro pro Aktie hat der

Aufsichtsrat geprüft und schließt sich ihm an.

Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat oder Vorstand.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der

BayWa AG und allen Konzerngesellschaften für ihre Arbeit.

München, 25. März 2020

Für den Aufsichtsrat

Manfred Nüssel

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

183 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der BayWa AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 7. November 2018 abgegeben.

Vorstand und Aufsichtsrat der BayWa AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance

Kodex“ in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017; nachfolgend „DCGK“) mit den

folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird:

1 Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder – Ziffer 3.8 Abs. 3 DCGK

Der Kodex empfiehlt in Ziffer 3.8 Abs. 3, bei Abschluss einer D & O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder einen Selbstbehalt

vorzusehen. Die BayWa AG hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine D & O-Versicherung abgeschlossen, die keinen Selbstbehalt

der Aufsichtsratsmitglieder vorsieht. Die BayWa AG ist nicht der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die

Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt in der D & O-Versicherung verbessert werden.

2 Festlegung des angestrebten Versorgungsniveaus unter Berücksichtigung der Dauer der

Vorstandszugehörigkeit – Ziffer 4.2.3 Abs. 3 DCGK

Der DCGK empfiehlt dem Aufsichtsrat in Ziffer 4.2.3 Abs. 3, das angestrebte Versorgungsniveau bei Versorgungszusagen von

Vorstandsmitgliedern auch unter Berücksichtigung der Dauer der Vorstandszugehörigkeit festzulegen. Mehrere

Vorstandsmitglieder der BayWa AG erhalten eine feste Altersversorgung von der Gesellschaft, die nicht in Abhängigkeit zur Dauer

ihrer Vorstandszugehörigkeit steht. Der Aufsichtsrat hält diese Regelung im Hinblick auf die langjährige Zugehörigkeit der

Vorstandsmitglieder zum BayWa Konzern für sachgerecht.

3 Abfindungs-Cap – Ziffer 4.2.3 Abs. 4 DCGK

Der Kodex empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 4, beim Abschluss von Vorstandsverträgen darauf zu achten, dass Zahlungen an ein

Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den

Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des

Anstellungsvertrags vergüten. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der BayWa AG enthalten keine solche Regelung, denn

die Höhe einer möglichen Abfindung ist Gegenstand eines gegebenenfalls bei Beendigung der Vorstandstätigkeit abzuschließenden

Aufhebungsvertrags und damit von einer Einigung mit dem Vorstandsmitglied abhängig. Selbst bei Aufnahme einer entsprechenden

Vertragsklausel könnte ein Vorstandsmitglied daher darauf bestehen, sich die vollständigen Ansprüche aus dem Dienstvertrag

auszahlen zu lassen, und ansonsten seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern. Die BayWa AG ist

außerdem der Überzeugung, dass der Aufsichtsrat auch ohne eine solche Klausel das Unternehmensinteresse bei Verhandlungen

mit einem ausscheidenden Vorstandsmitglied hinreichend berücksichtigen und keine übermäßigen Abfindungen gewähren wird.

4 Individualisierte Ausweisung der Vorstandsvergütung – Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGK

Nach Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Kodex wird empfohlen, für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2013 beginnen, die

Vorstandsvergütung im Vergütungsbericht tabellarisch und individualisiert auszuweisen. Die Offenlegung der Vorstandsvergütung

erfolgt bei der BayWa AG unter Berücksichtigung der diesbezüglich gesetzlichen Vorschriften. Die ordentliche

Hauptversammlung 2015 hat einen erneuten Beschluss gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 alte Fassung HGB gefasst, wonach die

Vorstandsvergütung nicht individualisiert ausgewiesen wird. Während des Bestands dieses Hauptversammlungsbeschlusses erfolgt

daher keine individualisierte Ausweisung der Vorstandsvergütung entsprechend der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGK.

5 Keine feste Altersgrenze für den Vorstand – Ziffer 5.1.2 Abs. 2 S. 3 DCGK

In der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung für den Vorstand gibt es bei der BayWa AG entgegen den Empfehlungen in

Ziffer 5.1.2 Abs. 2 S. 3 DCGK keine feste Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Vorstand. Die BayWa AG prüft laufend die Leistungs-

fähigkeit und Kompetenz ihrer Organmitglieder. Das Lebensalter sagt jedoch nichts über die Leistungsfähigkeit eines aktuellen oder

potenziellen Organmitglieds aus. Daher hält die BayWa AG starre Altersgrenzen, die zudem die Flexibilität bei

Personalentscheidungen und die Zahl möglicher Kandidaten einschränken, nicht für sinnvoll.

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Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

184 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

6 Aufgaben des Prüfungsausschusses – Ziffer 5.3.2 S. 1 DCGK

Der Prüfungsausschuss soll nach Ziffer 5.3.2 S. 1 DCGK u. a. mit der Compliance befasst sein, falls kein anderer Ausschuss damit

betraut ist. Derzeit sind Compliance-Angelegenheiten in Abweichung zu Ziffer 5.3.2 S. 1 DCGK keinem bestimmten Ausschuss

zugewiesen, vielmehr befasst sich der Aufsichtsrat unmittelbar mit diesem Thema. Aufgrund des hohen Stellenwerts von

Compliance-Angelegenheiten ist die BayWa AG der Ansicht, dass sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats in die Behandlung

entsprechender Fragen einbezogen werden sollten. Um somit eine umfassende und verantwortliche Aufgabenwahrnehmung in

diesem Bereich zu gewährleisten, ist dieser Bereich weiterhin dem Aufsichtsrat als Gesamtgremium zugewiesen.

7 Keine feste Altersgrenze oder Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für den Aufsichtsrat –

Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK

Auch in der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gibt es bei der BayWa AG entgegen den Empfehlungen in

Ziffer 5.4.1 Abs. 2 S. 1 DCGK keine feste Altersgrenze für die Mitgliedschaft im bzw. Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum

Aufsichtsrat. Die BayWa AG prüft laufend die Leistungsfähigkeit und Kompetenz ihrer Organmitglieder. Das Lebensalter sagt jedoch

nichts über die Leistungsfähigkeit eines aktuellen oder potenziellen Organmitglieds aus. Weiter soll der BayWa AG auch die

Expertise von erfahrenen und bewährten Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung stehen. Daher hält die BayWa AG eine starre

Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer, die zudem die Flexibilität bei Personalentscheidungen und die Zahl

möglicher Kandidaten einschränken, nicht für sinnvoll.

8 Benennung von konkreten Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats –

Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 4 DCGK

Der Kodex empfiehlt in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 4, die Benennung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium zu erarbeiten. Bei der Benennung der konkreten Ziele sollen unter Beachtung der

unternehmensspezifischen Situation u. a. die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl

der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigt werden.

Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen. Die BayWa AG sieht von einer

konkreten Zielsetzung und der Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium ab. Aus Sicht der BayWa AG ist die

fachliche und durch Erfahrung erworbene Qualifikation der Aufsichtsratskandidaten maßgebliches Kriterium für die Übernahme

eines Aufsichtsratsmandats und damit für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt. Bei den Vorschlägen für die

Zusammensetzung des Aufsichtsrats unterstützt und berücksichtigt die BayWa AG die in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 4 DCGK

genannten Kriterien, sieht aber konkrete Zielvorgaben oder Quoten nicht als sinnvoll an.

9 Information zu einer nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessenen Anzahl unabhängiger

Mitglieder – Ziffer 5.4.1 Abs. 4 S. 3 DCGK

Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 S. 3 DCGK soll der Aufsichtsrat über die nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger

Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. Der Kodex enthält jedoch keine nähere Definition, was

unter „Unabhängigkeit“ in diesem Sinne zu verstehen ist. Solange dieser unbestimmte Rechtsbegriff nicht durch den Gesetzgeber,

die Judikatur oder den Kodexgeber selbst konkretisiert ist, sieht die Gesellschaft zur Vermeidung von negativen Besetzungsrügen

von einer Festlegung und entsprechenden Veröffentlichung ab.

10 Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Aufsichtsratskandidaten zum Unternehmen,

den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär – Ziffer 5.4.1 Abs. 5

bis Abs. 7 DCGK

Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis Abs. 7 DCGK enthält die Empfehlung, die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden vom

Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl des Aufsichtsrats zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und

einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenzulegen. Dieser Empfehlung folgt die BayWa AG nicht. Hinsichtlich

der Bestimmung von Art und Umfang der bei Wahlvorschlägen offenzulegenden Umstände besteht in der Praxis derzeit noch

Rechtsunsicherheit. Es ist daher zu befürchten, dass die mangelnde Bestimmtheit dieser Kodexregelung im Rahmen von

Beschlussmängelklagen genutzt wird. Der Aufsichtsrat wird die weitere Entwicklung hierzu beobachten und eine Anwendung dieser

Kodexregelung bei künftigen Aufsichtsratswahlen erneut prüfen.

11 Angaben zur Offenlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder – Ziffer 5.4.6 Abs. 3 DCGK

Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 3 DCGK wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der vom

Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte

Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen) jährlich nach den satzungsmäßig vorgegebenen festen Bezügen

und nicht individualisiert im Anhang und im Lagebericht ausgewiesen. Aus den im Anhang oder im Lagebericht gemachten Angaben

ergibt sich die Struktur und Höhe der Vergütung für den Aufsichtsrat. Die BayWa AG erachtet diese Angaben für ausreichend, um

dem Informationsinteresse des Kapitalmarkts und der Aktionäre zu genügen.

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Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

185 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

12 Angaben zur Teilnahme des Aufsichtsrats an Ausschusssitzungen – Ziffer 5.4.7 S. 1 DCGK

Ziffer 5.4.7 S. 1 DCGK sieht u. a. vor, im Bericht des Aufsichtsrats zu vermerken, falls ein Mitglied des Aufsichtsrats nur an der Hälfte

oder weniger als der Hälfte von Sitzungen der Ausschüsse, denen er angehört, teilgenommen hat. Der BayWa AG ist es wichtig,

dass sich ein Mitglied des Aufsichtsrats auch in den Ausschüssen in den Entscheidungsfindungsprozess einbringt. In der Regel

finden Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats der BayWa AG zweimal im Jahr statt. Bereits ein einmaliges Fehlen würde bei

Umsetzung von Ziffer 5.4.7 S. 1 DGCK zu einem Vermerk im Bericht des Aufsichtsrats führen. Aufgrund der Anzahl der

Ausschusssitzungen würde durch einen solchen Vermerk ein falsches Bild von der Sitzungsdisziplin des Mitglieds des Aufsichtsrats

entstehen. Die BayWa AG wird daher der Empfehlung des DCGK nicht nachkommen und nicht vermerken, wenn ein

Aufsichtsratsmitglied nur an der Hälfte oder weniger als der Hälfte der Sitzungen der Ausschüsse teilgenommen hat.

München, 6. November 2019

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand Der Aufsichtsrat

Führungs- und Kontrollstruktur des Unternehmens

Vorstand und Aufsichtsrat

Als Unternehmen mit Sitz in München unterliegt die BayWa AG den Vorschriften des deutschen Rechts. Die Organe Vorstand und

Aufsichtsrat bilden die duale Führungs- und Kontrollstruktur gemäß den Vorschriften des deutschen Aktienrechts. Vorstand und

Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und

seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Aufgaben und Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand besteht derzeit aus fünf Mitgliedern – im letzten Jahr gab es keine personellen Veränderungen – und leitet das Unternehmen

eigenverantwortlich im Unternehmensinteresse, entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem

Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Er ist verantwortlich für die Jahres- und Mehrjahresplanung der Gesellschaft sowie für die

Aufstellung der Zwischenberichte, Jahres- und Konzernabschlüsse. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung von Rechtsvorschriften,

behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das

Unternehmen relevanten Themen, u. a. der Planung, des Geschäftsverlaufs, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Risikosituation,

des Risikomanagements und der Compliance. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat

unmittelbar eingebunden. Für solche Entscheidungen sind zudem Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats vorgesehen. Der Vorstand

sorgt für eine offene und transparente Unternehmenskommunikation.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt,

die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Jedem Vorstandsmitglied sind im

Geschäftsverteilungsplan bestimmte Aufgaben zur besonderen Bearbeitung zugewiesen. Bestimmte Entscheidungen, insbesondere

solche, bei denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist oder für die der Vorstand nach Gesetz oder Satzung zuständig ist, sind

nach der Geschäftsordnung dem Gesamtvorstand vorbehalten. Ein Beschluss des Gesamtvorstands ist außerdem in Angelegenheiten

herbeizuführen, die dem Vorstand durch den Vorstandsvorsitzenden oder ein Vorstandsmitglied zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die Sitzungen des Vorstands finden mindestens einmal im Monat statt. Sie werden vom Vorstandsvorsitzenden einberufen. Dieser setzt

auch die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen sind und mindestens die

Hälfte seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende, an der Beschlussfassung teilnimmt. Die Beschlüsse des Vorstands sind mit einfacher

Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen gültig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Bei

Mehrheitsbeschlüssen gegen den Vorstandsvorsitzenden steht diesem ein Vetorecht zu. Über eine etwaige Ausübung des Vetorechts ist

der Aufsichtsratsvorsitzende unverzüglich vom Vorstandsvorsitzenden zu informieren. Auf Anordnung des Vorstandsvorsitzenden können

Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen durch Stimmabgabe in Textform, telefonisch oder elektronisch gefasst werden.

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Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

186 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Aufgaben und Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der BayWa AG bestellt die Vorstandsmitglieder und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens.

Dem Aufsichtsrat gehören 16 Mitglieder an. Er ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Vertretern der

Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Dem Aufsichtsrat gehören eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger

Mitglieder an. Als unabhängig ist ein Mitglied dann anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der

Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen

wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.

Im letzten Jahr gab es keine personellen Änderungen.

Eine Geschäftsordnung regelt die Aufgaben des Aufsichtsrats, insbesondere die interne Organisation, die Tätigkeiten der Ausschüsse und

die Zustimmungserfordernisse des Gremiums bei Vorstandsentscheidungen. Sitzungen des Aufsichtsrats finden mindestens alle

Vierteljahre statt, darüber hinaus, so oft eine geschäftliche Veranlassung dazu vorliegt. Die Einberufung der Sitzungen erfolgt durch den

Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Aufsichtsrat ist außerdem einzuberufen, wenn eines seiner Mitglieder oder der Vorstand dies unter Angabe von Gründen beantragen.

Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn acht Mitglieder – unter ihnen der Vorsitzende – oder zwölf Mitglieder an der Sitzung und an

der Beschlussfassung teilnehmen. Schriftliche, telegrafische, fernmündliche, elektronische oder per Telefax erfolgende Beschluss-

fassungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses sind zulässig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. bei Beschlussfassung

eines Ausschusses der Ausschussvorsitzende oder im Verhinderungsfall ein Stellvertreter dies anordnet. Entscheidungen bedürfen

grundsätzlich der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der Aufsichtsratsvorsitzende in einer zweiten Abstimmung bei erneuter

Stimmengleichheit ein zweifaches Stimmrecht.

Der Aufsichtsrat tagt ohne die Vorstandsmitglieder, soweit dies für eine unabhängige Beratung und Entscheidungsfindung erforderlich ist.

Zur regelmäßigen Überprüfung der Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrats besteht ein standardisiertes Verfahren. Die BayWa AG hat für die

Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine D & O-Versicherung abgeschlossen, die das persönliche Haftungsrisiko für den Fall abdeckt,

dass die Organmitglieder bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Ein Selbstbehalt für

Aufsichtsratsmitglieder ist bislang nicht vorgesehen (vgl. zur Begründung die zuvor wiedergegebene Entsprechenserklärung). Die

BayWa AG sieht aber gemäß den Regelungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung einen angemessenen

Selbstbehalt bei der D & O-Versicherung der Vorstandsmitglieder vor.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der BayWa AG hat sechs fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet, um die Effizienz seiner Arbeit zu steigern. Die

jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Die genaue

Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse ist auch dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen.

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) befasst sich vor allem mit den Vorlagen des Abschlussprüfers hinsichtlich der Prüfung des

Jahres- und Konzernabschlusses und bereitet deren Billigung durch den Aufsichtsrat vor. Außerdem überwacht der Ausschuss den

Rechnungslegungsprozess, die Abschlussprüfung und die Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems.

Er prüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, vereinbart die Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer und trifft

Honorarvereinbarungen mit diesem. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 hat die Hauptversammlung am 28. Mai 2019 die

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gewählt. Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die Ausschussmitglieder

unabhängig und mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den internen

Kontrollverfahren vertraut sind. Dem Ausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, drei Vertreter der Anteilseigner sowie zwei Vertreter

der Arbeitnehmer an.

Der Vorstandsausschuss befasst sich mit Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder wie der Ausgestaltung der Vorstandsverträge

und der Genehmigung von Nebentätigkeiten. Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist der Vorstandsausschuss

vorbereitend tätig. Dem Ausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie ein Vertreter der Anteilseigner und ein Vertreter der

Arbeitnehmer an.

Der Strategie Ausschuss widmet sich der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen. Zudem verfolgt und überwacht der Ausschuss die

strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie die Umsetzung aktueller Unternehmensprojekte. Ihm gehören der Aufsichtsrats-

vorsitzende, drei Vertreter der Anteilseigner sowie drei Vertreter der Arbeitnehmer an.

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Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

187 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Der Kredit- und Investitionsausschuss beschäftigt sich mit den vom Aufsichtsrat zu genehmigenden Finanzierungsmaßnahmen und

überwacht die Investitionstätigkeit. Er besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, drei Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der

Arbeitnehmer.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner

durch die Hauptversammlung vorzubereiten. Er besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei Vertretern der Anteilseigner.

Der gesetzlich vorgeschriebene Vermittlungsausschuss tritt nach dem Mitbestimmungsgesetz nur zusammen, wenn bei der Abstimmung

über die Bestellung oder Abberufung eines Vorstandsmitglieds im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der

Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Er setzt sich zusammen aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, einem weiteren

Vertreter der Anteilseigner sowie zwei Vertretern der Arbeitnehmer.

Die Arbeitsweise der Ausschüsse ist in der Satzung und in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Der Aufsichtsrat kann darüber

hinaus aus seiner Mitte auch ein Mitglied oder mehrere Mitglieder mit besonderen Kontrollaufgaben betrauen. Weitere Informationen zur

Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2019 befinden sich im Bericht des Aufsichtsrats. Dort sind die

Mitglieder der einzelnen Ausschüsse namentlich aufgeführt.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Organisation und Durchführung der jährlichen Hauptversammlung der BayWa AG erfolgt mit dem Ziel, sämtliche Aktionäre vor und

während der Veranstaltung schnell und umfassend zu informieren. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister

eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die BayWa AG bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, ihre Stimme nach

Maßgabe ihrer persönlichen Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Haupt-

versammlung beschließt u. a. über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des

Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen werden mit Ausnahme der Ausnutzung eines genehmigten

Kapitals durch die Verwaltung ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen. Das Grundkapital der BayWa AG teilt sich auf in

vinkulierte Namensaktien (rund 96 Prozent) und Namensaktien (rund 4 Prozent). Formal besteht bei der vinkulierten Namensaktie ein

Zustimmungserfordernis des Vorstands bei der Übertragung der Aktie. Diese Zustimmung wurde in der Vergangenheit jedoch nie verwehrt.

Jede Aktie der BayWa AG besitzt das gleiche Stimmrecht und vermittelt den gleichen Dividendenanspruch. Das Prinzip „one share, one

vote, one dividend“ wird damit befolgt.

Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Nach Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und ihnen nahestehende Personen

gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der BayWa AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente offen-

zulegen, wenn der Wert der Geschäfte, die sie innerhalb eines Kalenderjahrs getätigt haben, die Summe von 5.000 Euro erreicht oder

übersteigt. Das gilt auch für bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben (z. B. Generalbevollmächtigte).

Offenzulegende Geschäfte sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.baywa.com veröffentlicht, 2019 hatten keine

Mitteilungen zu erfolgen.

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Anteilsbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der BayWa AG betrug zum 31. Dezember 2019 weniger als

ein Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Mitteilungspflichtiger Besitz nach Ziffer 6.2 des „Deutschen Corporate

Governance Kodex 2017“ lag daher zum 31. Dezember 2019 nicht vor.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Mitglieder des Vorstands sind nach dessen Geschäftsordnung verpflichtet, dem Aufsichtsrat gegenüber Interessenkonflikte

unverzüglich offenzulegen und die anderen Mitglieder des Vorstands hierüber zu informieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben nach

der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei

Kunden, Lieferanten oder Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich

offenzulegen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur

Beendigung des Mandats führen.

Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Im Hinblick auf die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 wird auf den Vergütungsbericht verwiesen, der

Bestandteil des Konzernanhangs ist.

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Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

188 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Die BayWa AG ist, wie etwa hundert weitere Unternehmen in Deutschland, eine börsennotierte und paritätisch mitbestimmte

Aktiengesellschaft. Nach § 96 Abs. 2 S. 1 AktG setzt sich bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, der

Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Der Aufsichtsrat strebt

einvernehmlich die Getrennterfüllung der Geschlechterquote durch Anteilseignervertreter und Arbeitnehmervertreter an.

Dementsprechend hat die Seite der Anteilseignervertreter der Gesamterfüllung aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses

gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG am 30. März 2016 widersprochen. Da der Aufsichtsrat sich gemäß

§ 13 der Satzung und nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 S. 1 Ziffer 2 MitbestG aus je acht Mitgliedern der Aktionäre und der

Arbeitnehmer zusammensetzt, ist der Aufsichtsrat daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer

jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 S. 1 AktG zu

erfüllen. Seit der Hauptversammlung vom 5. Juni 2018 gehören dem Aufsichtsrat insgesamt vier weibliche Mitglieder an, davon zwei

Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und zwei Mitglieder auf der Seite der Arbeitnehmer. Das Mindestanteilsgebot ist daher durch

beide Seiten erfüllt.

Der weiteren gesetzlichen Forderung, eine Zielgröße für eine Geschlechterquote für den Vorstand festzulegen und dieses Ziel bis

spätestens 30. Juni 2017 zu erreichen, ist der Aufsichtsrat am 5. August 2015 nachgekommen, indem als Zielgröße für Frauen im Vorstand

eine Quote von null Prozent festgesetzt wurde. In der Sitzung am 2. August 2017 hat der Aufsichtsrat eine erneute Überprüfung

durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat hierbei als Zielgröße für Frauen im Vorstand erneut null Prozent bis 30. Juni 2022 festgelegt.

Der Vorstand der BayWa AG hat sich weiter am 23. September 2015 als Zielgröße für Frauen in der Führungsebene 1 eine Quote von

18 Prozent und für Frauen in der Führungsebene 2 eine Quote von 12 Prozent gegeben, die bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollte.

Zum Stichtag 30. Juni 2017 wurde die Zielgröße für Frauen in der Führungsebene 1 erreicht und um einen Prozentpunkt übertroffen, so dass

die Quote 19 Prozent betrug, auch die Quote für Frauen in der Führungsebene 2 wurde mit 18 Prozent übertroffen. Der Vorstand der

BayWa AG hat sich daraufhin am 27. Juni 2017 als Zielgröße für Frauen in der Führungsebene 1 eine Quote von 22 Prozent sowie in der

Führungsebene 2 eine Quote von 22 Prozent gegeben, die bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen.

Diversitätskonzept

Die BayWa AG verfolgt bei Aufsichtsrat und Vorstand kein detailliertes Diversitätskonzept. Starre Kriterien, Quoten oder Kompetenzprofile,

welche die Flexibilität bei Personalentscheidungen und die Zahl möglicher Kandidaten einschränken, hält die BayWa AG nicht für sinnvoll,

sondern stellt die fachliche Qualifikation und Erfahrung in den Vordergrund. Bei Vorschlägen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

und Vorstands berücksichtigt die BayWa AG jedoch durchaus Alter, Geschlecht, kulturelle Herkunft, Bildungs- oder Berufshintergrund bei

der Wahl potenzieller Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat und strebt eine möglichst vielfältige Zusammensetzung an. Wie ausgeführt,

sind für aktuelle und potenzielle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für die BayWa AG hierbei die durch Bildung oder Beruf erworbene

fachliche Qualifikation und Erfahrung maßgebliche Kriterien. Bei Vorliegen dieser Kriterien wird eine möglichst große Vielfalt in Bezug auf

Alter und Geschlecht angestrebt.

Weitere Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Der Code of Conduct der BayWa AG bildet das Wertesystem der BayWa AG und hat als verbindlicher Kodex konzernweit Gültigkeit für alle

Mitarbeiter. Der Code of Conduct ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baywa.com öffentlich zugänglich. Darüber hinaus

besteht ein internes Kontrollsystem zur Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien sowie zur Vermeidung geschäfts-

schädigender Handlungen (Compliance), das die Prävention, Überwachung und Intervention umfasst. Bei nicht gesetzeskonformen

Vorgängen im Unternehmen oder Missständen in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Firmen haben Mitarbeiter die

Möglichkeit, sich an den Vertrauensanwalt der BayWa AG zu wenden oder – ebenso wie Dritte – ein anonymes Hinweisgebersystem zu

nutzen.

Um Regelverstöße gegen das Insiderhandelsverbot nach Artikel 14 Marktmissbrauchsverordnung zu vermeiden, werden von der BayWa AG

alle nach den gesetzlichen Regelungen als Insider anzusehende Personen in geeigneter Weise über die relevanten gesetzlichen

Bestimmungen für den Handel mit Aktien des Unternehmens belehrt und gleichzeitig schriftlich aufgefordert, schriftlich zu bestätigen, dass

sie über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für den Handel mit Aktien des Unternehmens informiert wurden. In den Vorschriften

entsprechenden Insiderlisten werden diejenigen konzernangehörigen Personen und externen Dienstleister aufgenommen, die aufgrund

ihrer Tätigkeit und Befugnisse bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben. Der Leiter der Rechtsabteilung überwacht als

Insiderbeauftragter die ordnungsgemäße Führung der Insiderlisten.

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Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

189 BayWa AG Konzernfinanzbericht 2019

Sonstige Aspekte guter Corporate Governance

Kommunikation und Transparenz

Die BayWa AG informiert regelmäßig und zeitnah über die Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Um einen

kontinuierlichen Informationsaustausch mit dem Kapitalmarkt zu gewährleisten, finden im Rahmen der Investor-Relations-Arbeit

regelmäßig Veranstaltungen des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands mit Analysten und institutionellen Anlegern in Form von

Roadshows und Einzelgesprächen statt. Zu den Geschäftsergebnissen werden auf Quartalsbasis Pressekonferenzen abgehalten bzw.

Presseinformationen herausgegeben sowie Conference Calls mit Analysten durchgeführt. Die Veröffentlichung des Jahresergebnisses

erfolgt im Rahmen einer Bilanz-Pressekonferenz und eines Analystentreffens. Den Aktionären werden sämtliche neuen Informationen, die

Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten im Rahmen der beschriebenen Öffentlichkeitsarbeit mitgeteilt worden sind, unverzüglich

zur Verfügung gestellt. Sämtliche Präsentationen und Pressemitteilungen hierzu werden zeitnah auf den Internetseiten der BayWa AG im

Bereich Investor Relations veröffentlicht. Die BayWa AG legt äußersten Wert darauf, dass alle Aktionäre in Bezug auf Informationen gleich

behandelt werden.

Die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen (u. a. Konzernfinanzbericht) und der Termin der Hauptversammlung

sind im Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf veröffentlicht. Über aktuelle Entwicklungen wird in Form von Pressemitteilungen und

– soweit erforderlich – durch Ad-hoc-Mitteilungen berichtet. Sämtliche Informationen werden auch auf der Internetseite unter

www.baywa.com bereitgestellt.

Verantwortungsvolles Handeln und Risikomanagement

Ziel des Risikomanagements der BayWa AG ist es, Risiken des unternehmerischen Handelns frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Das

Risikomanagement ist dabei ein integraler Bestandteil der Planungs- und Steuerungsprozesse im Unternehmen. Das interne Kontroll-,

Risikomanagement- und Revisionssystem wird vom Vorstand kontinuierlich weiterentwickelt und an die sich verändernden

Rahmenbedingungen angepasst. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess wird vom

Abschlussprüfer in Teilbereichen geprüft. Nähere Ausführungen zur Struktur und zu den Prozessen des Risikomanagementsystems im

Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess finden sich im Konzernlagebericht.

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FinanzkalenderTermine 2020

26. März 2020

Telefon-Pressekonferenz zum Geschäftsjahr 2019

10.30 Uhr

27. März 2020

Analysten Conference Call zum Geschäftsjahr 2019

11.00 Uhr

7. Mai 2020

Zahlen zum 1. Quartal Pressemitteilung

7. Mai 2020

Analysten Conference Call zum 1. Quartal 8.30 Uhr

26. Mai 2020

Hauptversammlung ICM, Messe München

10.00 Uhr

6. August 2020

Analysten Conference Call zum 2. Quartal 8.30 Uhr

6. August 2020

Telefon-Pressekonferenz: Zahlen zum 2. Quartal

10.30 Uhr

12. November 2020

Analysten Conference Call zum 3. Quartal 8.30 Uhr

12. November 2020

Telefon-Pressekonferenz: Zahlen zum 3. Quartal

10.30 Uhr

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BayWa AGArabellastraße 481925 München