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2.14 Lehramt: Erweiterungsfach Ethik (LPO I 2002, § 49a) Das Staatexamen für das Schulfach Ethik an Grundschulen, Hauptschulen Realschulen und Beruflichen Schulen wurde erstmals mit der LPO I von 2002 als Erweiterungsfach (frei- williges Drittfach) eingeführt. Für das Studium dieses Faches sind keine Mindest- studienzeiten oder Leistungsnachweise (Scheine) vorgeschrieben. Die Meldung zum Staats- examen kann somit erfolgen, sobald man sich den inhaltlichen Erfordernissen der Prüfungen gewachsen sieht. Diese offene Regelung ermöglicht ein weithin selbstbestimmtes Studium des Fachs als Drittfach und erleichtert eine nachträgliche Erweiterung im Kontakt- oder Teilzeitstudium für bereits unterrichtende Lehrkräfte. Die umfangreichen Inhalte eignet man sich vornehmlich im Selbststudium anhand geeigneter Materialien oder durch die Teilnahme an einschlägigen Blockveranstaltungen oder Studientagen an. Wer nach der LPO I von 2002 studiert oder studiert hat, kann auf Antrag die Erweiterungs- prüfung noch bis zum Prüfungstermin Herbst 2016 nach dieser LPO I ablegen (lt. LPO I § 123, Abs. 2). Wer dagegen nach der neuen LPO I von 2008 studiert, erweitert auch nach der neuen Regelung. Das Studium des Erweiterungsfachs Ethik bereitet ebenso wie das entsprechende Studium nach der neuen LPO I auf die Lehrtätigkeit im Schulfach Ethik an Grundschulen, Haupt- schulen und Realschulen vor. Auch die Inhalte sind bereits weithin dieselben: Wer das Fach studiert, setzt sich mit einer ausgewählten Thematik der theoretischen Philosophie und mit zentralen Grundlagen der philosophischen Ethik auseinander. Man beschäftigt sich mit religiös geprägten Zugängen zu Fragen der Lebensführung, analysiert zentrale Konfliktfelder der angewandten Ethik und wird in der fachdidaktische Ausbildung an die konkrete Arbeit im Unterricht herangeführt. Prüfungen Nach der LPO I von 2002 umfasst die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Ethik drei Klausuren und drei mündliche Prüfungen. Die Klausurthemen werden vom Ministerium zentral gestellt. Für die mündlichen Prüfungen empfiehlt es sich dringend, sich frühzeitig mit den Prüferinnen und Prüfern über die jeweils vorgesehenen inhaltlichen Anforderungen zu verständigen. Zu den Gegenständen der fachdidaktischen Prüfungen gehören neben den im § 49a genannten Themen auch die in § 37 LPO I (2002) generell beschriebenen Inhalte der Fachdidaktik, insbesondere Kenntnisse zur Planung und Analyse des Ethikunterrichts im Hinblick auf Lernziele und Lerninhalte, Methoden, Lehr- und Lernmittel und Kontrollverfahren sowie ein Überblick über die Geschichte und Stellung des Fachs im Fächerkanon der jeweiligen Schulart. Lehrangebot Lehrveranstaltungen, die für das Studium des Erweiterungsfachs Ethik geeignet erscheinen, werden im Semesterprogramm des Fachs Philosophie angekündigt und im aktuellen Modul- handbuch durch das Kürzel „EF Ethik“ gekennzeichnet. Empfohlen werden insbesondere 1. Vorlesungen zur Einführung in die Hauptdisziplinen der theoretischen Philosophie 2. Vorlesungen und Seminare zu Hauptwerken der philosophischen Ethik 3. Vorlesungen und Seminare zu den Hauptgebieten der angewandten Ethik 4. Vorlesungen und Seminare zur Religionsphilosophie und Religionswissenschaft 5. Seminare zur Didaktik und Methodik des Ethikunterrichts 6. Kolloquien und Studientage für Examenskandidaten Wegen geeigneter Studienmaterialien wende man sich rechtzeitig vor den Prüfungen an die zuständigen Prüferinnen und Prüfer.

2.14 Lehramt: Erweiterungsfach Ethik (LPO I 2002, § 49a) · PDF fileGottesbeweise, z.B. bei Aristoteles, Anselm, Thomas von Aquin, Descartes, Kant. b) Religionswissenschaft, insbesondere

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2.14 Lehramt: Erweiterungsfach Ethik (LPO I 2002, § 49a) Das Staatexamen für das Schulfach Ethik an Grundschulen, Hauptschulen Realschulen und Beruflichen Schulen wurde erstmals mit der LPO I von 2002 als Erweiterungsfach (frei-williges Drittfach) eingeführt. Für das Studium dieses Faches sind keine Mindest-studienzeiten oder Leistungsnachweise (Scheine) vorgeschrieben. Die Meldung zum Staats-examen kann somit erfolgen, sobald man sich den inhaltlichen Erfordernissen der Prüfungen gewachsen sieht. Diese offene Regelung ermöglicht ein weithin selbstbestimmtes Studium des Fachs als Drittfach und erleichtert eine nachträgliche Erweiterung im Kontakt- oder Teilzeitstudium für bereits unterrichtende Lehrkräfte. Die umfangreichen Inhalte eignet man sich vornehmlich im Selbststudium anhand geeigneter Materialien oder durch die Teilnahme an einschlägigen Blockveranstaltungen oder Studientagen an. Wer nach der LPO I von 2002 studiert oder studiert hat, kann auf Antrag die Erweiterungs-prüfung noch bis zum Prüfungstermin Herbst 2016 nach dieser LPO I ablegen (lt. LPO I § 123, Abs. 2). Wer dagegen nach der neuen LPO I von 2008 studiert, erweitert auch nach der neuen Regelung. Das Studium des Erweiterungsfachs Ethik bereitet ebenso wie das entsprechende Studium nach der neuen LPO I auf die Lehrtätigkeit im Schulfach Ethik an Grundschulen, Haupt-schulen und Realschulen vor. Auch die Inhalte sind bereits weithin dieselben: Wer das Fach studiert, setzt sich mit einer ausgewählten Thematik der theoretischen Philosophie und mit zentralen Grundlagen der philosophischen Ethik auseinander. Man beschäftigt sich mit religiös geprägten Zugängen zu Fragen der Lebensführung, analysiert zentrale Konfliktfelder der angewandten Ethik und wird in der fachdidaktische Ausbildung an die konkrete Arbeit im Unterricht herangeführt.

Prüfungen

Nach der LPO I von 2002 umfasst die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Ethik drei Klausuren und drei mündliche Prüfungen. Die Klausurthemen werden vom Ministerium zentral gestellt. Für die mündlichen Prüfungen empfiehlt es sich dringend, sich frühzeitig mit den Prüferinnen und Prüfern über die jeweils vorgesehenen inhaltlichen Anforderungen zu verständigen. Zu den Gegenständen der fachdidaktischen Prüfungen gehören neben den im § 49a genannten Themen auch die in § 37 LPO I (2002) generell beschriebenen Inhalte der Fachdidaktik, insbesondere Kenntnisse zur Planung und Analyse des Ethikunterrichts im Hinblick auf Lernziele und Lerninhalte, Methoden, Lehr- und Lernmittel und Kontrollverfahren sowie ein Überblick über die Geschichte und Stellung des Fachs im Fächerkanon der jeweiligen Schulart.

Lehrangebot

Lehrveranstaltungen, die für das Studium des Erweiterungsfachs Ethik geeignet erscheinen, werden im Semesterprogramm des Fachs Philosophie angekündigt und im aktuellen Modul-handbuch durch das Kürzel „EF Ethik“ gekennzeichnet. Empfohlen werden insbesondere

1. Vorlesungen zur Einführung in die Hauptdisziplinen der theoretischen Philosophie 2. Vorlesungen und Seminare zu Hauptwerken der philosophischen Ethik 3. Vorlesungen und Seminare zu den Hauptgebieten der angewandten Ethik 4. Vorlesungen und Seminare zur Religionsphilosophie und Religionswissenschaft 5. Seminare zur Didaktik und Methodik des Ethikunterrichts 6. Kolloquien und Studientage für Examenskandidaten Wegen geeigneter Studienmaterialien wende man sich rechtzeitig vor den Prüfungen an die zuständigen Prüferinnen und Prüfer.

Der Aufbau des Erweiterungsfachs Ethik für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (lt. LPO I 2002, § 49a) Die Erste Staatsprüfung umfasst drei Klausuren und drei mündliche Prüfungen.

Die drei K l a u s u r e n (jeweils 3 Stunden) beziehen sich auf die drei Bereiche:

1. Angewandte Ethik Zentrale Probleme der angewandten Ethik (Grundkenntnisse ), vertiefte Kenntnisse in einem der vier Bereiche a) Bioethik (u.a. Medizinethik) b) Wirtschaftsethik c) Umweltethik/Technikethik d) Medienethik.

2. Religion

a) Religionsphilosophie, insbesondere - Begriff von Religion: Gott, Verhältnis Gott – Mensch, Wahrheitsanspruch, Religionskritik. - Einblicke in die Philosophische Gotteslehre: Gottesbeweise, z.B. bei Aristoteles, Anselm, Thomas von Aquin, Descartes, Kant.

b) Religionswissenschaft, insbesondere - vertiefte Kenntnisse über historische und systematische Aspekte des Christentums, - Kenntnisse über Judentum, Islam und eine asiatische religiöse Tradition (z.B. Buddhismus, Hinduismus, Konfuzianismus) hinsichtlich Lehre, Kult und Ethik, - Kenntnisse über Formen der Begegnung und der Konflikte zwischen Religionen (Identität und Wandel der Religionen, Religionskritik, religiöse Toleranz und Religionsfreiheit, interreligiöse Kommunikation).

3. Fachdidaktik (schriftlicher Anteil): Kenntnisse gemäß § 37 LPO I 2002, insbesondere

- Verständnis und Begründung des Ethikunterrichts, - Beitrag der Ethik zur Bildung, - Themen philosophischer Ethik entspr. den obersten Bildungszielen der Bayerischen Verfassung, - Grundfragen der Moralpsychologie und der Moralpädagogik, - empirische Werteforschung.

Die drei m ü n d l i c h e Prüfungen beziehen sich auf die Bereiche:

1. Grundlagen und Grundzüge der philosophischen Ethik (30 Minuten) a) Ethisch bedeutsame Grundfragen aus einer Disziplin der theoretischen Philosophie (entspr. den schulischen Themenfeldern, d.h. in Anknüpfung an jeweils andere Schulfächer):

- Sprachphilosophie (Sprache und Literatur) - Philosophie der Naturwissenschaften (Mathematik und Naturwissenschaften) - Anthropologie (Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften) - Metaphysik/Ontologie (künstlerische und weltanschauliche Fächer)

b) Begriff und Aufbau der philosophischen Ethik in klassischen Werken: - Aristoteles: Nikomachische Ethik; - Marcus Tullius Cicero: Über die Pflichten (De officiis); - Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten; - John Stuart Mill: Utilitarismus

2. Ethisch bedeutsame Grundfragen der Human- und Sozialwissenschaften (20 Minuten)

3. Fachdidaktik (mündlicher Anteil): Kenntnisse gemäß § 37 LPO I (20 Minuten) Zur Ermittlung der Durchschnittsnote werden die beiden schriftlichen Leistungen zur Angewandten Ethik und zur Religion vierfach, die mündliche Leistung zur philosophischen Ethik dreifach und die Leistung zu den Grundfragen der Human- und Sozialwissenschaften zweifach gewertet.