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24. Jahrgang 26. Januar 2016 Nummer 1 | Woche 4 Beilage in dieser Ausgabe AMTSBLATT für das Amt Wusterwitz | Nr. 1/2016 AMTSNACHRICHTEN FÜR BENSDORF, ROSENAU UND WUSTERWITZ Herausgeber: Amt Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, Tel.: (03 38 39) 66 90, Fax: (03 38 39) 66 931, E-Mail: [email protected] Redaktion: Fachbereich 1 – Kommunale Dienste des Amtes Wusterwitz Herausgeber, Verlag und verantwortlich für den Anzeigenteil: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, www.heimatblatt.de Bezugsmöglichkeiten: Die Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz mit 2.600 Exemplaren erscheinen mindestens 12mal pro Jahr und werden kostenlos verteilt. Eine Nachbestellung und der Bezug, auch außerhalb des vorgenannten Verbreitungsgebietes, ist über das Amt Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, sowie über den Heimatblatt Brandenburg Verlag möglich. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der Versandkosten in Rechnung gestellt. Herzliche Einladung zum 21. Waldlauf am 27. Februar Vom Kanu – SV Blau-Weiß Wusterwitz e. V. organisiert Eingeladen sind alle Lauffreunde der Region. Treffpunkt: Schule Wusterwitz vor dem Sportbüro (Schulhof) um 9:00 Uhr Laufstrecke: Waldgebiet nahe der Schule Wettkampeginn: 27. Februar, 10:00 Uhr (Siegerehrung gegen 13:30 Uhr) Startberechtigung: alle Lauffreunde Laufstrecken: je nach Alter zwischen 800 m - 4000 m Kosten: zwischen 2 Euro bis 2,50 Euro Auszeichnungen: Medaillen und Urkunden Anmeldungen: telefonisch 03381/891726 oder per E-Mail: [email protected] bis zum 16. Februar, ggf. am Wettkampftag 9:00 Uhr Weitere Informationen und das Meldeformular am Bootshaus der Kanuten oder im Internet www.kanu-wusterwitz.de Herbst-Crosslauf 2015 Wusterwitzer Kanuten beim Medaillensammeln in Magdeburg

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24. Jahrgang 26. Januar 2016 Nummer 1 | Woche 4

Beilage in dieser Ausgabe AMTSBLATT für das Amt Wusterwitz | Nr. 1/2016

AMTSNACHRICHTEN FÜR BENSDORF, ROSENAU UND WUSTERWITZ

Herausgeber: Amt Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, Tel.: (03 38 39) 66 90, Fax: (03 38 39) 66 931, E-Mail: [email protected]: Fachbereich 1 – Kommunale Dienste des Amtes Wusterwitz

Herausgeber, Verlag und verantwortlich für den Anzeigenteil: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, www.heimatblatt.deBezugsmöglichkeiten:

Die Amtsnachrichten für Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz mit 2.600 Exemplaren erscheinen mindestens 12mal pro Jahr und werden kostenlos verteilt. Eine Nachbestellung und der Bezug, auch außerhalb des vorgenannten Verbreitungsgebietes, ist über das Amt Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10,

14789 Wusterwitz, sowie über den Heimatblatt Brandenburg Verlag möglich. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der Versandkosten in Rechnung gestellt.

Herzliche Einladungzum 21. Waldlauf am 27. FebruarVom Kanu – SV Blau-Weiß Wusterwitz e. V. organisiert

Eingeladen sind alle Lauffreunde der Region.

Treffpunkt: Schule Wusterwitz vor dem Sportbüro (Schulhof) um 9:00 Uhr

Laufstrecke: Waldgebiet nahe der SchuleWettkampfbeginn: 27. Februar, 10:00 Uhr (Siegerehrung gegen 13:30 Uhr)Startberechtigung: alle LauffreundeLaufstrecken: je nach Alter zwischen 800 m - 4000 m

Kosten: zwischen 2 Euro bis 2,50 EuroAuszeichnungen: Medaillen und Urkunden Anmeldungen: telefonisch 03381/891726 oder per

E-Mail: [email protected] bis zum 16. Februar, ggf. am Wettkampftag 9:00 Uhr

Weitere Informationen und das Meldeformular am Bootshaus der Kanuten oder im Internet www.kanu-wusterwitz.de

Herbst-Crosslauf 2015 – Wusterwitzer Kanuten beim Medaillensammeln in Magdeburg

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| 2 | AMTSNACHRICHTEN FÜR BENSDORF, ROSENAU & WUSTERWITZ | 26. Januar 2016 | Woche 4

WUSTERWITZ

04.02. Berta Kiehne 85.07.02. Alfred Reimschüssel 95.09.02. Ursula Reuter 90.10.02. Gabriele Dahms 70.12.02. Helmut Uhlig 70.18.02. Erich Tesmer 85.24.02. Dieter Daßler 70.24.02. Herta Zessin 75.25.02. Erika Hübner 70.

27.02. Ingrid Kopp 75.

ROSENAU

03.02. Margarete Lotsch 75. 09.02. Ruth Köpke 80.17.02. Ruth Hinze 80.

20.02. Joachim Kaleth 75.22.02. Klaus Steffen 75.28.02. Vera Besing 85.

Geburtstage DIENSTE & ÄMTER

Polizei/PolizeipostenWalter-Rathenau-Straße 42 a, 14789 Wusterwitz, 033839/60752Sprechzeit: DI 16:00 – 18:00 UhrBrandenburg PolizeihauptwacheMagdeburger Straße 52, 14770 Brandenburg, 03381/5600 zu jeder ZeitAgentur für Arbeit PotsdamGeschäftsstelle Brandenburg, Kirchhofstraße 39-42, 14776 Brandenburg 08004555500 (gebührenfrei) und 03381/2080471MAIA (Mittelmärkische Arbeitsgemeinschaft zur Integration in Arbeit)Potsdamer Straße 18, 14776 Brandenburg, 033841/91800SozialamtPotsdamer Straße 18, 14776 Brandenburg, 03381/5330Stadtverwaltung BrandenburgWohngeldstelle (auch für Landkreis Potsdam-Mittelmark)Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg, 03381/580Sprechzeit: DI 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr DO 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 UhrDRV (Deutsche Rentenversicherung)Potsdamer Straße 18, 14776 Brandenburg, 03381/3209-0Sprechzeit: MO 08:00 – 18:00 Uhr DI 07:30 – 15:00 Uhr MI 07:30 – 15:00 Uhr DO 08:00 – 18:00 Uhr FR 08:00 – 12:00 UhrFinanzamtMagdeburger Straße 46, 14770 Brandenburg, 03381/ 397100Sprechzeit: MO-FR 08:00 – 12:00 Uhr DI 08:00 – 18:00 UhrGrundbuchamtMagdeburger Straße 47, 14770 Brandenburg, 03381/398500Sprechzeit: MO 09:00 – 12:00 Uhr DI 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr DO 09:00 – 12:00 Uhr FR 09:00 – 12:00 UhrAmtsgericht BrandenburgMagdeburger Straße 47, 14770 Brandenburg, 03381/398500APM – Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbHBahnhofstraße 18, 14823 Niemegk, 033843/30610Entsorgung von Sperrmüll und Elektrogeräten: 033843/30678Wohnungsbaugesellschaft Ziesar mbHPetriwinkel 4, 14793 Ziesar, 033830/6670Sprechzeit: DI 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr DO 08:00 – 12:00 UhrKfz.-Zulassungsstelle des Landkreises Potsdam-MittelmarkFriedrich-Franz-Straße 19, TGZ, 14770 Brandenburg, 03381/580Sprechzeit: MO 07:30 – 12:00 Uhr DI 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr MI 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr DO 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr FR 07:30 – 12:00 UhrFachdienst Kfz- Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises mit Sitz in Werder (Havel) – Erweiterte ÖffnungszeitenAm Gutshof 1-7, 14542 Werder, 03327/739118Sprechzeit: MO 08:00 – 15:00 Uhr DI 08:00 – 18:00 Uhr MI 08:00 – 12:00 Uhr DO 08:00 – 18:00 Uhr FR 08:00 – 12:00 UhrZentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM)Klosterstr. 14, 14770 Brandenburg, 03381/582901Telefonseelsorge 0800/1110111 und 0800/1110222 (bundesweit kostenfrei)

Wir trauern um unsereehemalige Gemeindeschwester

Frau Liesbeth Hinzaus Viesen

* 22. Juli 1923 † 03. Januar 2016

Frau Liesbeth Hinz war mit ganzem Herzen und voller menschlicher Wärme und Fürsorge Gemeindeschwester in den Dörfern Rogäsen, Viesen und Zitz (heute Gemeinde Rosenau)

sowie in Mahlenzien. Im Juli 1923 wurde sie als Tochter eines Schmiedemeisters in Viesen geboren und ist ihrem Heimatdorf Viesen immer treu geblieben. Ihr Viesen und deren Menschen hat sie geliebt. Als die liebe und gutmütige Schwester Liesbeth war sie in den Dörfern überall bekannt. Sie wurde geachtet und war geschätzt. Ihre stete Hilfe und ihre Ratschläge waren sehr wertvoll und gefragt.Mit Hingabe war sie seit 1963 bis Mitte der 80er Jahre Gemein-deschwester. Mit dem Fahrrad und einem Moped besuchte sie ihre Patienten und ersetzte oft den Hausarzt.Für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohle ihrer Patienten sowie für ihre lieben, warmen und ehrlich gesprochenen Worte danken wir unserer ehemaligen Schwester Liesbeth aus Viesen.Wir werden ihr ein ehrendes Angedenken bewahren und sie nie vergessen.

Gudrun Liebener Hans-Joachim ProbstAmtsdirektorin ehrenamtlicher Bürgermeisterdes Amtes Wusterwitz der Gemeinde Rosenau

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AMTSNACHRICHTEN FÜR BENSDORF, ROSENAU & WUSTERWITZ | 26. Januar 2016 | Woche 4 | 3 |

ANSPRECHPARTNER DES AMTES WUSTERWITZ

Sprechzeiten des Amtes WusterwitzAugust-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz.DI 09:00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 18:00 UhrDO 09:00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Mitarbeiter der AmtsverwaltungVorwahl 033839/669-Fax 033839/669-31

Gudrun Liebener Amtsdirektorin -12 [email protected] Heinrich Sekretariat -11Fax: 669-31 [email protected]

FACHBEREICH 1 | Kommunale Dienste und FinanzenRamona Mayer Fachbereichsleiterin -22 [email protected] innerer Service und Soziales:Sabine Müller Amtsblatt: Amtlicher Teil, -15 Abgeordnetenangelegenheiten, Sitzungsdienst [email protected] Schulz Personal, Kita, Schule und Jugend -13 [email protected] Karin Wiebeck Touristen Information 033839/581 Amtsblatt: Nichtamtlicher Teil, Vereine [email protected] Touristinformation befindet sich in der Ernst-Thälmann-Straße 72.Postanschrift: Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz Fachdienst Haushaltswirtschaft:Heike Taege Amtskasse-Kassenverwalterin, -24 Innendienst, Vollstreckung [email protected] Nadyn Ulbricht Amtskasse-Mitarbeiterin, Außendienst, Vollstreckung -25Yvonne Bergmann Steuern und Pachten -23 [email protected] Schulze Geschäftsbuchhaltung & -19 Anlagenbuchhaltung [email protected] FACHBEREICH 2 | Bauen, Wohnen und OrdnungMonika Bothe Fachbereichsleiterin -16 [email protected] Fachdienst Bauen und Wohnen: Straßen, Straßenbeleuchtung, Winterdienst, -20 Investitionen im Hoch- und Tiefbaubereich [email protected] Bauleitplanung, Grundstücksangelegenheit Wohnberechtigungsscheine -17 [email protected] Michael Weise Trink- und Abwasser, Wasser- und -14 Bodenverband, Gebäudemanagement, Nutzungsvereinbarungen Dorfgemeinschaftshäuser [email protected] Fachdienst Ordnung:Walburga Jänicke Meldewesen, Fundtiere, -29 [email protected]

Stefanie Lippold Standesamt, Gewerbedienstleistungen, -30 Friedhofsverwaltung, Brand- und Katastrophenschutz [email protected] [email protected] Recknagel-Bremer Standesamt, Friedhofswesen, Brandschutz -30 [email protected] Heike Feldt Ordnungsangelegenheiten, Baumpflege und Außendienst -28 ordnungsangelegenheiten@amt- wusterwitz.de

Bürgermeister – Sprechstunden Februar 2016 Sprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters, Herrn Bernd König jeden 2. Dienstag im Monat: 9. Februar, 18:00 – 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Lindenstraße 4 in Altbensdorf oder nach telefonischer Vereinbarung 033839/63116

GEMEINDE ROSENAUSprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters, Herrn Hans-Joachim Probst und Sprechstunde des Ortsvorstehers, des Ortsteiles Rogäsen nach telefonischer Vereinbarung 033832/40224 in der Rogäsener Dorfstraße 2A in RogäsenOrtsteil Viesen:Sprechstunde der Ortsvorsteherin, Frau Petra Schulze jeden Montag, 17:00 – 18:00 Uhr, in der Viesener Dorfstraße 27 Ortsteil Warchau mit Gemeindeteil Gollwitz: Sprechstunde des Ortsvorstehers, Herrn Rolf Geelhaar Mittwoch, den 10. Februar und mit telefonischer Vereinbarung in der Zeit von 17:30 – 18:30 Uhr im Gemeindeteil Gollwitz, Gollwitzer Dorf straße 25 und Terminvereinbarungen unter 033839/60339Ortsteil Zitz:Sprechstunde des Ortsvorstehers, Herrn Silvio Mehlhaase,jeden Donnerstag, 17:30 – 18:30 Uhr in der Zitzer Dorfstraße 26und Terminvereinbarung unter 0162/2325377

GEMEINDE WUSTERWITZ Sprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters, Herrn Ronald MelchertMittwoch, den 24. Februar oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17:00 – 18:00 Uhr im Gemeindehaus, Ernst-Thälmann-Straße 72 in Wusterwitz

Bei Störungen bitte folgende Notrufnummer anrufen:

Energie: e.on edis, Telefon: 033841/363250 oder 01801155533Erdgas: EMB Energie Mark Brandenburg GmbH, Telefon: 0331/7495330Trink- und Abwasser: BRAWAG GmbH, Telefon: 03381 / 5430

Termine und Sprechzeiten

SchiedsstelleDie Sprechstunde der Schiedsstelle findet jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 – 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung, Raum 108, statt.Kontakt zur Schiedsperson, Frau Heilscher, und zur stellvertretenden Schiedsperson, Herr Schönefeldt, können Sie persönlich in der Sprech-stunde, telefonisch zur Zeit der Sprechstunde unter 033839/66921 oder schriftlich über das Amt Wusterwitz, Schiedsstelle, August-Bebel-Straße 10, aufnehmen.Jugendamt des LandkreisesDie Sprechstunde des Jugendamtes im Familienzentrum Wusterwitz, Ernst-Thälmann-Str. 58 findet am 8. Februar von 14.00 – 16.00 Uhr statt.Öffnungszeiten der Bibliothek WusterwitzDienstag 12.00 – 18.00 Uhr

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Veranstaltungskalender

MONAT FEBRUAR

27.02. | 10:00 Uhr Wett-kampfbeginn | 21. Waldlauf in Wusterwitz Wilhelm-Götze-Schule (vor dem Sportbüro) – weitere Infos im hinteren Teil des AmtsblattesVeranstalter: SV Blau-Weiß Wusterwitz e.V. – Abt. Kanu

MONAT MÄRZ

20.03. | 15:00 - 17.00 Uhr | Frühlingskonzert der Wuster-witzer Chöre in der Wilhelm- Götze-SchuleVeranstalter: Frauenchor Wusterwitz e.V. und MGV „Liedertafel“ Wusterwitz e.V.

MONAT APRIL

9./10.04. | jeweils ab 9:00 Uhr | 25. Moto-Cross Landesmeis-terschaft Berlin/Brandenburg in Altbensdorf– 50 ccm/65 ccm LVMX Junior Masters– Quad LVMX– Veteranen CupVeranstalter: MOTOCROSSCLUB Bensdorf e.V. 30.04. | ab 15:00 - 01.00 Uhr | Frühlingsfest auf dem Wuster-witzer FestplatzVeranstalter: Gewerbeverein Wusterwitz e.V.

MONAT MAI

28.05. | 10:00 - 13:00 Uhr | Kita-Olympiade in Wusterwitz in der Sporthalle der Wilhelm- Götze-SchuleVeranstalter: Kita Schwanen-nest

MONATE MAI/JUNI

20.-22.05. / 03.-05.06. / 17.-19.06. | 8. Viesener Theaterfrühling auf dem Lehnschulzenhof in ViesenVeranstalter: LehnschulzenHof-bühne Viesen e.V. 18.-19.06 | Juniregatta auf dem Wusterwitzer SeeVeranstalter: SV Blau-Weiß Wusterwitz e.V. Abt. Kanu

MONAT AUGUST

05.-07.08. | 50. Strandfest auf dem Festplatz und Uferprome-nade am Wusterwitzer See

06.08. | 8:00-11:00 Uhr | Großes Hegefischen am DAV – Heim und auf dem Wuster-witzer See, aber nur mit gültiger Berechtigung, für Bootsplatz und Boote ist selbst zu sorgenVeranstalter: DAV-Sportfischer-verein Wusterwitz e.V.

MONAT SEPTEMBER

03.-04.09. | Kanu-Regatta auf dem Wusterwitzer SeeVeranstalter: SV Blau-Weiß Wusterwitz e.V. Abt. Kanu 23.09. | ab 15:30 Uhr | Traditi-onelles Herbstfest in der Kita SchwanennestVeranstalter: Kita Schwanen-nest

MONAT OKTOBER

30.10. | 15:00-21:00 Uhr | Halloween-Fest an der Kultur-scheune in WusterwitzVeranstalter: Gewerbeverein Wusterwitz e.V.

MONAT NOVEMBER

27.11. | 15:00-17:00 Uhr | Weihnachtskonzert der Wusterwitzer Chöre in der Wilhelm-Götze-Schule in WusterwitzVeranstalter: Frauenchor Wusterwitz e. V. und MGV „Liedertafel“ Wusterwitz e.V.

MONAT DEZEMBER

03.12. | ab 15:00 Uhr | 21. Wusterwitzer Weihnachts-marktVeranstalter: Gemeinde Wuster-witz

Besucher sind herzlich willkommen!

Babyspielgruppe in der Kita „Sonnenschein“ Altbensdorf 2016 wird ganz groß, in Alt-bensdorf geht ab 3. Februar unsere Babyspielgruppe wieder los. Jeden 2. Mittwoch von 9:30 bis 10:30 Uhr laden wir Sie ein,

wieder mit von der Partie zu sein.

Die Erzieher der Kita „Sonnen-schein“

Aus der Touristen InformationDie Touristen Information des Amtes Wusterwitz befindet sich in der Ernst-Thälmann-Str. 72.

Oktober – AprilMontag bis Freitag 09.00 Uhr – 17.30 UhrMai – SeptemberDienstag bis Samstag09.30 Uhr – 18.00 Uhr

Veranstaltungs- und Informati-onsmaterial, wie das Gastgeber-verzeichnis für den Amtsbereich Wusterwitz, Rad- und Gewässer-karten, Souve-nirs sowie Bücher der beliebten Naturpflanzenreihe für Küche und Hausapotheke haben wir für unse-re Besucher im Angebot. Weiterhin für unsere kleinen Besucher den „Struwwelpeter“ und „Max und Moritz“.

Die Kinder der AG „Dorfgeschichte“ haben ein Modell unserer alten Schule, der Dorfkirche und Mühle aus Wusterwitz erstellt. Diese kön-nen hier besichtigt werden.In der oberen Etage des Hauses befindet sich ein kleines dorfge-schichtliches Museum des Heimat- und Kulturvereins Wusterwitz e.V.Im unteren Bereich ist eine Ausstellung zum Thema „Altes

und Neues“ über Wusterwitz vom Heimat- und Kulturverein Wusterwitz e.V. zu sehen.

Am 2.und 11. Februar in der Zeit von 13:30 – 15:30 Uhr können Be-sucher in der Touristen Information unser Angebot an verschiedenen Brett- und Kartenspielen wahr-nehmen.Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Bilderausstellung in der Kulturscheune WusterwitzZur Zeit ist in der Kulturscheune Wusterwitz eine Ausstellung der Brandenburger Hobbymale-rinnen Monika Quast, Bringfrie-de Plock und Burghild Stresow unter dem Motto: „Faszination Farbe in Acryl und Aquarell“, während der Öffnungszeiten

der Touristen Information zu besichtigen.Vom Verkaufspreis eines jeden Bildes geht die Hälfte als Spende an das Hospiz in Brandenburg / H.

Der Eintritt ist frei.

Imkerversammlung am 27. FebruarAm 27. Februar um 14:00 Uhr findet die Versammlung des Imkervereins Wusterwitz im Dorfgemeinschaftshaus in Altbensdorf statt.Thema: „Vom Altwachs zur Mittelwand“.

Die Versamm-lung ist öffentlich. Naturliebhaber und Bieneninte-ressierte sind herzlich eingela-den.

Der Vorstand, i.A. A. Heinzel

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24. Jahrgang 26. Januar 2016 Nummer 1 | Woche 4/2016

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen

Beginn des amtlichen Teils

– Beschlüsse der Gemeindevertretung Bensdorf vom 7. Dezember 2015 ........................................................................................................Seite 2

– Beschlüsse der Gemeindevertretung Wusterwitz am 9. Dezember 2015 ......................................................................................................Seite 2

– Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Wusterwitz über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans 02 „Mischgebiet Woltersdorf-West“ der Gemeinde Bensdorf .........................................................Seite 2

– Bekanntmachung des Amtes für Statistik Berlin Brandenburg: Bauabgangsstatistik 2015 Land Brandenburg ............................................Seite 3

– Öffentliche Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Wusterwitz, Flurbereinigungsbehörde – Der Vorstand – Verpachtung des Masselandes .......................................................................................................................................................................Seite 3

– Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Rogäsen Bekanntmachung der Satzung der Jagdgenossenschaft Rogäsen ................................................................................................................Seite 5

– Jagdgenossenschaft Woltersdorf/Neubensdorf Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Woltersdorf/Neubensdorf ...................................................................Seite 8

Ende des amtlichen Teils ...................................................................................................................................................................Seite 8

IMPRESSUM

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen: Amt Wusterwitz, Die AmtsdirektorinAnschrift: 14789 Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, Telefon (03 38 39) 66 90.

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für das Amt Wusterwitz mit 2.600 Exemplaren erscheint mindestens 12-mal pro Jahr und wird an die Haushalte der amtsangehörenden Gemeinden des Amtes Wusterwitz ohne Rechtsanspruch kostenlos verteilt. Zusätzlich kann das Amtsblatt für das Amt Wusterwitz gegen Erstattung der Versandkosten über das Amt Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, bezogen werden.

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AMTSBLATT für das Amt Wusterwitz

Amtliche Bekanntmachungen

| 2 | 26. Januar 2016 | Nr. 1 | Woche 4

Beschluss Nr. 29/2015Abwägungsbeschluss zum Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans 02 „Mischgebiet Woltersdorf-West" der Gemeinde Bensdorf vom 20.04.2015einstimmig beschlossen bei 10 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 30/2015Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans 02 „Mischgebiet Woltersdorf-Westeinstimmig beschlossen bei 10 anwesenden Gemeindevertretern

Sitzung der Gemeindevertretung Bensdorf am 07. Dezember 2015

Beschluss Nr. 31/2015Beschluss zum Ankauf des Flurstücks 53 der Flur 20 in der Gemarkung Bens-dorf (Geh-/Radweg zwischen Wusterwitz und Woltersdorf)einstimmig beschlossen bei 10 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 58/2015Grundsatzbeschluss zum Verkauf eines Teiles des gemeindeeigenen Grund-stücks in der Gemarkung Wusterwitz, Flur 13, Flurstück 606beschlossen mit 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen bei 16 anwesenden Ge-meindevertretern

Beschluss Nr. 59/2015Beschluss der geprüften Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wusterwitz zum 01.01.2011 gemäß § 85 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgeinstimmig beschlossen bei 16 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 60/2015Beschluss über eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 20.000,00 EUR beim Produktkonto 52401.0961853/ 52401.7851000, Inv.-Nr. 5240101401 für die Baumaßnahme Gaststätte „ Am See"beschlossen mit 10 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 16 anwesendenGemeindevertretern

Sitzung der Gemeindevertretung Wusterwitz am 09. Dezember 2015

Beschluss Nr. 61/2015Antrag auf Zustimmung zur Baumfällung, im Außenbereich, von 5 Robinien vor dem Grundstück Kanalstr. 70einstimmig mit Nein beschlossen bei 16 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 62/2015Antrag auf Zustimmung zur Baumfällung vor dem Grundstück Seestr. 8aeinstimmig mit Nein beschlossen bei 16 anwesenden Gemeindevertretern

Beschluss Nr. 63/2015Beschluss über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be-bauungsplans 06.1 „An den Teichen" der Gemeinde Wusterwitzeinstimmig beschlossen bei 16 anwesenden Gemeindevertretern

Der von der Gemeindevertretung Bensdorf in der Sitzung vom 07.12.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur 2. Änderung des Be-bauungsplans 02 „Mischgebiet Woltersdorf-West“ der Gemeinde Bensdorf (Planzeichnung, Stand: November 2015), die Begründung, die Auswirkungs-analyse zur städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung einer Erwei-terung des Norma-Lebensmittelmarktes in der Gemeinde Bensdorf OT Wol-tersdorf sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 15.02.2016 bis einschließlich zum 15.03.2016

im Amt Wusterwitz – Fachbereich 2 – Bauen, Wohnen und Ordnung (Bera-tungsraum im Dachgeschoss) in 14789 Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, während folgender Zeiten:

montags und donnerstags: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhrdienstags: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhrmittwochs und freitags: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans 02

„Mischgebiet Woltersdorf-West“ der Gemeinde Bensdorf

Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch (Immissionen) finden sich• in der Begründung unter 3.5,• sowie in die Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit

und Verbraucher schutz (Schreiben vom 26.06.2015 und E-Mail-Schrei-ben vom 12.11.2015)➔ Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Verzicht-

barkeit auf ein Schalltechnisches Gutachten

Umweltbezogene Informationen zum Artenschutz finden sich• in der Begründung unter Punkt 3.4

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AMTSBLATT für das Amt Wusterwitz

Amtliche Bekanntmachungen

26. Januar 2016 | Nr. 1 | Woche 4 | 3 |

• sowie in der Stellungnahme vom Landkreis Potsdam-Mittelmark (Schrei-ben vom 24.06.2015) und der Stellungnahme des Landesbüros der aner-kannten Naturschutzverbände GbR (Schreiben vom 26.06.2015),➔ Es werden Aussagen getroffen zu: Betroffenheit von Verbotstatbe-

ständen nach § 44 I Nr. 1-4 BNatSchG, Biotopausstattung des Gel-tungsbereichs, Potenzialabschätzung/Potenzialanalyse Brutvögel/Reptilien, Berücksichtigung des Artenschutzes auf der Vollzugsebe-ne, Hinweise zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten

Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Zei-

ten zur Niederschrift vorgebracht wer den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwal-tungsgerichtsordnung ( VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wusterwitz, den 14.12.2015

gez. Gudrun Liebener Amtsdirektorin

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fort-schreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer

• den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m3 umbauten Raum,• den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume,

Wohnungen)• die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.

Bekanntmachung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

Bauabgangsstatistik 2015 – Land Brandenburg

Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amts-freien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.

Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:

www.statistik-bw.de/baut/html/

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehör-de anzuzeigen ist.

In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Im Bodenordnungsverfahren „Wusterwitz“, Az. 1-003-Q, soll das zur Ab-findung der Teilnehmer nicht benötigte Land (sogenanntes Masseland) im Wege der beschränkten Ausschreibung zeitlich befristet zur Pacht vergeben werden (Vorstandsbe schluss vom 08.12.2015). Die Verpachtung erfolgt je-weils für ein Jahr mit jährlicher Verlängerung.

Es handelt sich um folgende Flächen des neuen Bestandes:(1) Wusterwitz, Flur 18, Flurstück 50 ➔ 509 m² Ackerland/Gartenland(2) Wusterwitz, Flur 18, Flurstück 103 ➔ 6.728 m² Gehölz und Biotop

Die Flurstücke sind in der Gebietskarte gekennzeichnet.

Bewerben können sich alle Teilnehmer des Bodenordnungsverfahrens sowie Anlieger und Eigentümer der benachbarten Flächen.

Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Wusterwitz Flurbereinigungsbe hörde

Öffentliche Bekanntmachung der Verpachtung des Masselandes

Mit den Einnahmen aus dem Erlös der Masselandverpachtung sollen die finanziellen Belastungen der Teilnehmergemeinschaft infolge Ausbau, Ver-messung u. a. Aufwendungen verringert werden.

Die Abgabe der Angebote hat im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk

»Pachtangebot Masseland BOV „Wusterwitz“«

an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnungz. Hd. Herrn Kasten – persönlichSeeburger Chaussee 2, Haus 414476 Potsdam, OT Groß Glienicke

zu erfolgen.

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Amtliche Bekanntmachungen

| 4 | 26. Januar 2016 | Nr. 1 | Woche 4

Stichtag für die Ausschreibung ist Montag, der 29. Februar 2016 (Postein-gangsstempel).Verspätet einge gan gene Angebote können unberücksichtigt bleiben.

Weitere Informationen zu den angebotenen Pachtflächen erteilt Frau Wienand unter der Tel.-Nr. 0331-7042273. Eine detaillierte Karte ist auch auf der Internetseite des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf) unter www.vlf-brandenburg.de/Aktuelles einsehbar.

Die Auswertung der Angebote und der Beschluss zur Vergabe erfolgt in der nächsten Vorstandssitzung, voraussichtlich Ende März 2016. Alle beteiligten Bieter werden über das Ergebnis informiert.

Wusterwitz, den 18.12.2015

Jürgen Engel(Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft)

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Amtliche Bekanntmachungen

26. Januar 2016 | Nr. 1 | Woche 4 | 5 |

Die Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezir-kes Rogäsen hat am 15. Juli 2014 folgende Satzung beschlossen:Sofern im Folgenden jeweils nur die männliche Form genannt ist, so erfolgt dies aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Gemeint sind immer männliche und weibliche Form, soweit dies nicht abweichend vermerkt ist.

§ 1 Name und Sitz der Jagdgenossenschaft

Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Rogäsen ist gemäß § 10 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der unteren Jagdbehörde des Landkreises in dem der gemeinschaftliche Jagdbezirk liegt (Aufsichtsbehörde). Sie führt den Namen „Jagdgenossenschaft Rogäsen“ (im Folgenden „Jagdgenossenschaft“) und hat ihren Sitz in Rogäsen. Die Geschäftsführung erfolgt unter der Anschrift des Vorsitzenden.

§ 2 Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Rogäsen

(1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst gemäß § 8 Abs. 1 Bundes-jagdgesetz (BJagdG) mit Ausnahme der Eigenjagdbezirke alle Grund-flächen in der Gemarkung Rogäsen, Fluren 1, 2, 3, 4 und 5 zuzüglich der von der zuständigen Jagdbehörde angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen.

(2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird begrenzt durch: die Fluren 9 und 10 der Gemarkung Wusterwitz, die Fluren 1 und 3

der Gemarkung Viesen, die Fluren 1 und 11 der Gemarkung Glienecke, die Fluren 3 und 4 der Gemarkung Bücknitz, die Fluren 2, 3 und 4 der Gemarkung Zitz und der Flur 14 der Gemarkung Warchau.

§ 3Gebiet der Jagdgenossenschaft

Das Gebiet der Jagdgenossenschaft umfasst die jagdlich nutzbaren Grund-flächen (bejagbare Flächen) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.

§ 4 Mitglieder der Jagdgenossenschaft

(1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind die Eigentü-mer der Grundflächen, die das Gebiet der Jagdgenossenschaft bilden. Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, auf denen die Jagd ruht oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören gemäß § 9 Abs. 1 BJagdG insoweit der Jagdgenossen-schaft nicht an.

(2) Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem die Eigentümer der zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächen und deren Größen ausgewiesen werden. Das Jagdkataster ist fortzuführen; durch Eigentumswechsel eingetretene Änderungen hat der Veräußerer oder der Erwerber dem Jagdvorstand nachzuweisen. Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und deren schriftlich bevollmächtigte Vertre-ter zur Einsicht beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft offen.

§ 5 Aufgaben der Jagdgenossenschaft

(1) Die Jagdgenossenschaft verwaltet nach Maßgabe des geltenden Rechts unter eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der Wirt-schaftlichkeit und unter Berücksichtigung der jagdlichen Belange alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörigen Jagd-genossen ergeben.

(2) Ihr obliegt nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 BJagdG der Ersatz des Wild-schadens, der an den zum Gebiet der der Jagdgenossenschaft gehören-den Grundstücken entsteht.

Satzung der Jagdgenossenschaft Rogäsen

§ 6 Organe der Jagdgenossenschaft

Die Organe der Jagdgenossenschaft sind:1. die Jagdgenossenschaftsversammlung (Versammlung der Mitglieder der

Jagdgenossenschaft) und2. der Jagdvorstand (der Vorsitzende und die Beisitzer)

§ 7 Jagdgenossenschaftsversammlung

Zur Teilnahme an der Jagdgenossenschaftsversammlung sind die Mitglieder der Jagdgenossenschaft berechtigt. Sie können sich durch ihre gesetzlichen Vertreter oder nach Maßgabe des § 10 Abs. 4 dieser Satzung durch Be-vollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und dem Jagdvorstand oder dessen Beauftragten zu Beginn der Versammlung vorzulegen.

§ 8Zuständigkeit der Jagdgenossenschaftsversammlung

(1) Die Jagdgenossenschaftsversammlung beschließt die Satzung und deren Änderungen.

(2) Sie wählta) den Jagdvorstand gemäß § 10 Abs. 6 BbgJagdG mit dem Vorsitzen-

den und den Beisitzern und deren Stellvertreter; sowie als weitere Funktionsträger

b) einen Schriftführer und dessen Stellvertreter;c) einen Kassenführer und dessen Stellvertreter;d) die Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter.

(3) Die Jagdgenossenschaftsversammlung beschließt weiterhin übera) den jährlichen Haushaltsplan;b) die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers;c) die Antragstellung zur Abrundung, Zusammenlegung und Teilung des

gemeinschaftlichen Jagdbezirkes;d) die Art der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes;e) das Verfahren und die Bedingungen für den Abschluss von Jagd-

pachtverträgen;f) die Erteilung des Zuschlages bei der Jagdverpachtung;g) die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpachtverträge;h) die Zustimmung zur Weiter- und Unterverpachtung des gemein-

schaftlichen Jagdbezirkes und zur Erteilung von entgeltlichen Jagderlaubnisscheinen;

i) den Zeitpunkt der Ausschüttung des Reinertrages aus der Jagdnut-zung sowie der Auszahlungsmodalitäten;

j) die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushaltsplanes; k) die Beanstandung von Beschlüssen durch den Jagdvorstand; I) die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstan-

des gemäß § 12 Abs. 5 dieser Satzung; m) die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder

des Jagdvorstandes, und der weiteren Funktionsträger, n) die Befreiung von der Beschränkung des § 181 Bürgerliches Gesetz-

buch (BGB) zu Insichgeschäften von Vorstandsmitgliedern im Einzel-fall

o) die Übertragung von Aufgaben an den Jagdvorstand im Einzelfall p) die Stellungnahme zur Befriedung von Grundflächen im Gemein-

schaftlichen Jagdbezirk(4) Regelungen im Sinne des Absatzes 3 Buchstaben c), e), f), g), h) und i)

können im Einzellfall durch Beschluss auf den Jagdvorstand übertragen werden.

(5) Die Jagdgenossenschaftsversammlung kann den Jagdvorstand ermäch-tigen, die Führung der Kassengeschäfte durch öffentlich-rechtlichen Vertrag dem Amt Wusterwitz zu übertragen. Mit dem Wirksamwerden des Vertrages entfällt die Wahl eines Kassenführers.

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Amtliche Bekanntmachungen

| 6 | 26. Januar 2016 | Nr. 1 | Woche 4

(6) Die Rechnungsprüfung kann einem zugelassenen Wirtschaftsprüfungs-unternehmen übertragen werden; in diesem Falle entfällt die Wahl der Rechnungsprüfer. § 14 Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 9 Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung

(1) Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist vom Jagdvorstand wenigs-tens einmal im Jahr einzuberufen. Der Jagdvorstand muss die Jagd-genossenschaftsversammlung auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel aller Jagdgenossen die Einberufung bei ihm schriftlich unter Angabe der auf die Tagesordnung zu setzenden Angelegenheiten bean-tragt.

(2) Die Jagdgenossenschaftsversammlung soll am Sitz der Jagdgenossen-schaft stattfinden. Sie ist öffentlich, soweit nicht durch Beschluss die Öffentlichkeit für die Beratung bestimmter Angelegenheiten ausge-schlossen wird.

(3) Die Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung ergeht durch amt-liche Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 2. Sie muss mindestens zwei Wochen vorher erfolgen und Angaben über den Ort und den Zeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung enthalten.

(4) Den Vorsitz in der Jagdgenossenschaftsversammlung führt der Vorsit-zende. Es kann ein anderer Versammlungsleiter bestellt werden.

(5) Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes" können Beschlüsse nach § 8 Absätze 1 bis 4 nicht gefasst werden.

(6) Zu der Jagdgenossenschaftsversammlung ist die Aufsichtsbehörde rechtzeitig schriftlich einzuladen.

§ 10 Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft

(1) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen gemäß § 9 Abs. 3 BJagdG sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grund-flächen.

(2) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft werden durch offene Abstimmung gefasst. Die Jagdgenossenschaftsversammlung kann auf Antrag von mindestens 3 Jagdgenossen, die zusammen mindestens ein Zehntel der Gesamtfläche des Gebietes der Jagdgenossenschaft vertreten müs-sen, zu einzelnen Tagesordnungspunkten eine schriftliche Abstimmung beschließen; das gilt nicht für Beschlüsse über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nach § 10 Abs. 3 BJagdG. Über Einzel-heiten der schriftlichen Abstimmung ist von den Mitgliedern des Jagd-vorstandes und den Stimmzählern Verschwiegenheit zu wahren; die Unterlagen sind vom Vorsitzenden mindestens zehn Jahre lang, im Falle der Beanstandung oder Anfechtung des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens, den Jagdpachtvertrag betreffend, bis zu dessen Ablauf und Beachtung der Verjährung von möglichen Ansprüchen aufzubewahren.

(3) Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthands-eigentümer eines zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstückes können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben; sie haben dem Jagdvorstand schriftlich einen Bevollmächtigten zu benennen.

(4) Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen ver-treten. Die von einem Bevollmächtigten vertretene Grundfläche darf einschließlich seiner eigenen Grundfläche ein Drittel der Gesamtfläche des Gebietes der Jagdgenossenschaft nicht überschreiten.

(5) Ein Jagdgenosse oder ein Bevollmächtigter ist von der Mitwirkung an der Abstimmung entsprechend § 34 BGB ausgeschlossen, kann sich auch nicht vertreten lassen und auch keinen anderen vertreten, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreites zwischen ihm und der Jagdgenossenschaft betrifft.

(6) Über die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus ihr muss auch hervorgehen, wie viele Jagdgenossen an-wesend und vertreten waren und welche Grundfläche von ihnen vertre-

ten wurde. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen und der nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung zur Billigung vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde ist innerhalb eines Mo-nats über die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft durch Übersendung einer Zweitfertigung der Niederschrift zu unterrichten.

§ 11Jagdvorstand

(1) Der Jagdvorstand (Vorstand der Jagdgenossenschaft) besteht gemäß § 10 Abs. 6 BbgJagdG aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Mitglieder des Jagdvorstandes werden im Falle der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten.

(2) Wählbar für den Jagdvorstand ist jeder Jagdgenosse, der volljährig und geschäftsfähig ist; ist eine Personengemeinschaft oder juristische Per-son Mitglied der Jagdgenossenschaft, so sind auch deren gesetzliche Vertreter wählbar;

(3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von vier Geschäftsjahren ge-wählt. Die Amtszeit beginnt mit dem auf die Wahl folgenden Geschäfts-jahr, es sei denn, dass im Zeitpunkt der Wahl kein gewählter Jagd-vorstand vorhanden ist; in diesem Falle beginnt sie mit der Wahl und verlängert sich um die Zeit von der Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres. Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen Jagdvorstandes um höchstens drei Monate, sofern innerhalb der letzten drei Monate vor dem Ende der satzungsmäßigen Amtszeit mindestens eine Jagdgenossenschaftsversammlung stattgefunden hat und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen Jagdvorstandes gekommen ist.

(4) Der Schriftführer und der Kassenführer werden für die gleiche Amtszeit von vier Geschäftsjahren gewählt wie der Jagdvorstand; Absatz 3 Sätze 2 und 3 finden entsprechende Anwendung.

(5) Endet die Amtszeit eines Mitgliedes des Jagdvorstandes vorzeitig durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit, so rückt der für ihn gewählte Stellvertreter als Ersatzmitglied in den Jagdvorstand nach; in diesem Falle ist für den Rest der Amtszeit in der nächsten Jagdgenos-senschaftsversammlung ein neuer Stellvertreter zu wählen. In gleicher Weise ist eine Ersatzwahl vorzunehmen, wenn ein stellvertretendes Mitglied des Jagdvorstandes oder ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet.

(6) Die Mitglieder des Jagdvorstandes sowie die weiteren Funktionsträger sind ehrenamtlich tätig.

§ 12 Vertretung der Jagdgenossenschaft

(1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gemäß § 9 Abs. 2 BJagdG gerichtlich und außergerichtlich, verwaltet die Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft und ist hierbei an die Beschlüsse der Jagdge-nossenschaftsversammlung gebunden. Bei der Abgabe rechtsgeschäft-licher Erklärungen müssen unbeschadet der Regelung in Absatz 4 Satz 2 alle Mitglieder des Jagdvorstandes gemeinschaftlich handeln. Die Mitglieder des Jagdvorstandes können sich von den anderen Mitglie-dern zur Alleinvertretung bevollmächtigen lassen. Sie können durch Be-schluss der Jagdgenossenschafts versammlung von der Beschränkung des § 181 BGB (Insichgeschäfte) im Einzelfall befreit werden.

(2) Der Jagdvorstand hat die Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsver-sammlung vorzubereiten und durchzuführen. Insbesondere obliegt ihma) die Feststellung und Ausführung des Haushaltsplanes;b) die Anfertigung der Jahresrechnung;c) die Überwachung der Schrift- und Kassenführung;d) die Verteilung der Erträge an die einzelnen Jagdgenossen;e) die Feststellung der Umlagen der einzelnen Jagdgenossen;e) die Führung des Jagdkatasters und die Aktenführungg) die Anordnung von Bekanntmachungen.

(3) Ein Mitglied des Jagdvorstandes darf bei Angelegenheiten der Jagd-genossenschaft nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die

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Amtliche Bekanntmachungen

26. Januar 2016 | Nr. 1 | Woche 4 | 7 |

Entscheidung ihm selbst, seinem Ehegatten, dem eingetragenen Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, seinen Verwandten bis zum dritten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder einer von ihm kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlicher Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

(4) In dringenden Angelegenheiten, die an sich der Beschlussfassung durch die Jagdgenossenschaftsversammlung unterliegen, entscheidet der Jagd-vorstand zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils für die Jagdgenossenschaft.

(5) Zu Entscheidungen gemäß Absatz 4 hat der Jagdvorstand unverzüglich die Zustimmung der Jagdgenossenschaftsversammlung einzuholen. Die-se kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritter durch die Ausführung der Entscheidung entstanden sind.

(6) Solange die Jagdgenossenschaft keinen vollständigen Jagdvorstand gewählt hat oder die Amtzeit abgelaufen ist, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes nach Maßgabe des § 9 Abs. 2 BJagdG in Verbindung mit § 10 Abs. 7 BbgJagdG vom Amtsdirektor des Amtes Wusterwitz wahrgenommen.

(7) Von der Übernahme der Geschäfte durch den Notvorstand ist die Auf-sichtsbehörde der Jagdgenossenschaft vom Notvorstand in Kenntnis zu setzen.

§ 13 Sitzungen des Jagdvorstandes

(1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens aber einmal je Geschäftsjahr zusammen. Er muss einbe-rufen werden, wenn ein Mitglied des Jagdvorstandes dies schriftlich beantragt.

(2) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Der Jagdvorstand entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder; Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

(3) Die stellvertretenden Mitglieder sowie der Schriftführer und der Kas-senführer sollen an den Sitzungen des Jagdvorstandes beratend teil-nehmen; sie sind zu den Sitzungen einzuladen.

(4) Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind nicht öffentlich.(5) Der Jagdvorstand kann Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, die das

geltende Recht verletzen, innerhalb einer Woche nach Beschlussfas-sung beanstanden. Ist ein Beschluss beanstandet worden, so ist inner-halb eines Monats nach der Beanstandung eine Jagdgenossenschafts-versammlung einzuberufen.

(6) Über die Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Niederschrift zu ferti-gen und vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen und den Teilnehmern zur Kenntnis zu geben. Die Aufsichtsbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse des Jagdvorstandes durch Übersen-dung einer Zweitfertigung der Niederschrift zu unterrichten.

(7) Der Jagdvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 14 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

(1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen Haushalts-plan auf, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein.

(2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung zu erstellen, die den Rechnungsprüfern zur Prüfung und der Jagdgenossenschafts-versammlung zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers vorzulegen ist. Die Jahresrechnung ist dauerhaft aufzubewahren.

(3) Die Rechnungsprüfer werden jeweils im Voraus für ein Geschäftsjahr gewählt; einmalige Wiederwahl ist zulässig. Rechnungsprüfer kann nicht sein, wer dem Jagdvorstand als Mitglied angehört oder ein an-deres Amt für die Jagdgenossenschaft innehat oder wer zu einem der Funktionsträger in einer Beziehung der in § 12 Abs. 3 bezeichneten Art steht.

(4) Im übrigen finden für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, einschließlich der Rechnungsprüfung, die für die Gemeinden des Landes Brandenburg geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung.

§ 15 Geschäfts- und Wirtschaftsführung

(1) Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr gemäß § 11 Abs. 4 BJagdG.

(2) Einnahme- und Ausgabeanordnungen der Jagdgenossenschaft sind vom Vorsitzenden und einem Beisitzer zu unterzeichnen.

(3) Kassenführer oder dessen Stellvertreter kann nicht sein, wer zur Unter-schrift von Kassenanordnungen befugt ist.

(4) Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit nicht zur Erfül-lung der Aufgaben der Jagdgenossenschaft oder nach Maßgabe des Haushaltsplanes zur Bildung von Rücklagen oder anderen Zwecken zu verwenden sind (Reinertrag), an die Jagdgenossen jährlich auszuschüt-ten. Sie sind bis zum beschlossenen Auszahlungstermin möglichst ver- zinslich anzulegen. Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen oder die anderweitige Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch des Jagdgenossen, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, auf Aus-zahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung gemäß § 10 Abs. 3 BJagdG nicht berührt.

(5) Von den Jagdgenossen dürfen Umlagen nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich des Haushaltsplanes unabweisbar notwen-dig ist.

§ 16 Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft

(1) Die Satzung und Änderungen der Satzung sind gemäß der Bekannt-machungsverordnung (BekanntmV)1) entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Rosenau durch Veröffentlichung im amtlichen Teil des amtlichen Bekanntmachungsblattes: Amtsblatt für das Amt Wusterwitz bekannt zu machen (§ 10 Abs. 2 BbgJagdG). In der Bekanntmachung ist auf die Genehmigung der Aufsichtsbehörde unter Angabe der genehmi-genden Behörde und des Datums hinzuweisen.

(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für sonstige Bekannt-machungen der Jagdgenossenschaft, insbesondere der Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung, des jährlichen Haushaltsplanes, der Beschlüsse über die Festsetzung von Umlagen und der Beschlüsse über die Verwendung des Reinertrages nach § 10 Abs. 3 BJagdG. Diese Bekanntmachungen erfolgen im amtlichen Bekanntmachungskasten in der Gemeinde Rosenau OT Rogäsen.

(3) Nicht am Sitz der Jagdgenossenschaft wohnende Jagdgenossen sind verpflichtet, dem Jagdvorstand einen am Sitz der Jagdgenossenschaft wohnenden Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; sie werden nicht gesondert geladen und informiert, diese haben selbst sicherzustellen, dass sie von der Einladung und den Bekanntmachungen rechtzeitig Kenntnis erlangen.

§ 17 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(1) Diese Satzung wird gemäß § 10 Abs. 2 BbgJagdG mit ihrer Bekanntma-chung rechtsverbindlich.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt gleichzeitig die bisherige Sat-zung vom 28. März 1992 außer Kraft.

(3) Die Amtszeit des beim Inkrafttreten dieser Satzung amtierenden Jagd-vorstandes, der in der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 22. Juli 2014 gewählt wurde, endet mit dem 31. März 2019; § 11 Abs. 3 Satz 3 findet entsprechend Anwendung.

(4) Der erste Haushaltsplan nach § 8 Abs. 2 Buchstabe a) ist für das Ge-schäftsjahr 2014/2015 aufzustellen; die erste Rechnungsprüfung nach den Vorschriften dieser Satzung ist für dasselbe Geschäftsjahr vorzu-nehmen.

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Amtliche Bekanntmachungen

| 8 | 26. Januar 2016 | Nr. 1 | Woche 4

(5) Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.

Rosenau, 15.07.2014 Ort, Datum

1) Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstige orts-rechtliche Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntma-chungsverordnung – BekanntmV)

Genehmigungsverfügung

Die vorstehende Satzung der Jagdgenossenschaft Rogäsen

vom 15.07.2014 wird von mir gemäß § 10 Abs. 2 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) genehmigt.

12. Januar 2016

Im Auftrag DienstsiegelStraußLandkreis Potsdam-MittelmarkFachbereich Umwelt, Landwirtschaft und VerbraucherschutzUntere Jagdbehörde

— Ende der amtlichen Bekanntmachungen —

Herausgeber und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen:Amt Wusterwitz – Die Amtsdirektorin –, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz

Telefon: (03 38 39) 66 90, Telefax: (03 38 39) 6 69 31

Am Freitag, den 26. Februar 2016 findet um 18.00 Uhr im Dorfgemein-schaftshaus Woltersdorf die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen-schaft Woltersdorf/Neubensdorf mit der Neuwahl des Vorstandes statt.

Tagesordnung:1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit2. Bekanntgabe der Tagesordnung3. Bericht zum Geschäftsjahr a. Vorsteher b. Kassenführer (mit Haushaltsplan) c. Rechnungsprüfer4. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Woltersdorf/Neubensdorf

5. Beschluss zur Entlastung der Kassenführung6. Beschluss Haushaltsplan7. Wahl des Wahlleiters8. Neuwahl9. Sonstiges/Diskussion

AIle Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Bereich der Jagd-genossenschaft Woltersdorf/Neubensdorf sind dazu herzlich eingeladen. Im Anschluss findet ein Jagdessen statt.

Ekhard Wolter Jagdvorsteher

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AMTSNACHRICHTEN FÜR BENSDORF, ROSENAU & WUSTERWITZ | 26. Januar 2016 | Woche 4 | 5 |

Aktuelles und Termine im Familienzentrum Wusterwitz

• Babybegrüßungsdienst Das Familienzentrum Wuster-

witz freut sich, jungen Famili-en ein Babybegrüßungspaket mit Informationen und hilfrei-chen Utensilien, von umlie-genden Geschäften gespendet, zu überreichen.

• Familienfrühstück Vor allem in der Elternzeit

eine Abwechslung für junge Eltern und ihre Babys – wöchentlich donnerstags zwischen 9.30 und 12.00 Uhr

• Entfaltungsgruppe Eltern-Kind-Gruppe im ersten

Lebensjahr am 16. Februar und 1. März von 9.30 bis 11.30 Uhr

• Gedichte für Wichte Eltern-Kind-Gruppe für alle

Kinder, auch die besonderen, Bücher, Lieder, Theater und Fingerspiele am 9. und 23. Februar und 8. März von 16:00 bis 17:00 Uhr

• Freizeit Treff in Altbensdorf Kinder- und Jugendtreff mit

Eltern und Großeltern (Basteln und Gestalten)

17. Februar und 2. März von 15:00 bis 18:00 Uhr im und am Dorfgemeinschaftshaus

• Nähcafé ab 15:00 Uhr jeden zweiten Freitag im

Monat (12. Februar)• Soziale Beratung von Eltern

und Familien Wir bieten Entlastung und

Hilfestellung zu unseren Bürozeiten dienstags ab 13:00 bis 17:00 Uhr und freitags ab 13:00 bis 16:00 Uhr oder vereinbaren Sie einen Termin.

• Ansprechpartnerin ist Miriam Wlodarski

(Sozialpädagogin) Ernst-Thälmannstraße 58 033839 71 98 68 oder

[email protected]

Öffnungszeiten: MO, DI, DO, FR: 9:30-12:30 Uhr DI: 13:00-17:00 Uhr und FR: 13:00-16:00 Uhr

Alle Angebote sind kostenlos! Änderungen sind kurzfristig möglich. Diese können Sie auf der Internetseite familienzen-trum.amt-wusterwitz.de, im Schaukasten oder auf Face-book (Familienzentrum Wusterwitz) entnehmen.

Ansturm auf die Neujahrsmuffins!

Veranstaltungen der Volkssolidarität Ortsgruppe BensdorfDas alte Jahr 2015 ist nun schon Vergangenheit. Das Jahr 2016 hat begonnen und die ersten Veranstaltungen im Januar sind auch schon vorbei.Unser nächster Kaffee-Nach-mittag in Woltersdorf findet am Mittwoch, den 3. Februar statt.Achtung: Der Spiele Nachmit-tag in Woltersdorf ist am

Dienstag, den 9. Februar. Am Mittwoch, den 17. Februar ist geselliger Nachmittag in Bensdorf. Alle Veranstaltungen beginnen um 14:00 Uhr.

Allen Geburtstagsjubilaren gratulieren wir recht herzlich und wünschen alles Gute für die Zukunft.

Jahresabschluss 2015 mit Ausflug zu den Füchsen BerlinAm 27. Dezember pünktlich um 8:15 Uhr zu ungewohnter Zeit trafen sich ca. 80 handballinte-ressierte Kinder und deren Eltern am Bahnhof Wusterwitz. Gemeinsames Ziel sollte heute die Max-Schmeling-Halle, die Heimspielstätte der Füchse Berlin, sein. Diese empfingen zum letzten Heimspiel des Jahres den THSV Eisenach.Um 11:00 Uhr wurden die Türen zu der durch die Füchse Berlin organisierten Weih-nachtsfeier geöffnet. An mehreren weihnachtlich gedeckten Tischen wurden die Kinder mehrerer Handballverei-ne in Empfang genommen. Bei guter musikalischer Unterma-lung, Spielchen mit Maskott-chen Fuchsi, Torwandschießen und einigen Quizspielchen verging die Zeit bis zum Anpfiff viel zu schnell. Pünktlich um 15:00 Uhr wurde das Spiel nach einer faszinie-renden Begrüßung mit Feuer-

und Laserschau angepfiffen. Nun ging die wilde Auto-grammjagd unserer Kinder los. Einige Kinder konnten Auto-gramme erhaschen – hier war es Peter Stochel, welcher die Augen der Kinder glänzen ließ. Hier hätten wir mehr Verständ-nis von den Handballgrößen erwartet und den kleinen Fans mehr Autogramme gewünscht. Gut dann halt das nächste Mal. Das Erlebnis langsam verarbei-tend, ging es auf den Heimweg und müde erreichten wir den Heimatbahnhof in Wusterwitz.Was sich in den letzten Mona-ten entwickelt hat – eine Gemeinschaft mit den Kindern und Eltern – darauf können wir gemeinsam stolz sein. Wir als Trainer Ihrer Kinder – sowohl der Mädchen als Jungen – be-danken uns bei Ihnen.

Mit sportlichem GrußS. Gerlach

M. Benkendorf

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| 6 | AMTSNACHRICHTEN FÜR BENSDORF, ROSENAU & WUSTERWITZ | 26. Januar 2016 | Woche 4

Aktion „Spender werben Spender“ startet am 1. FebruarDer DRK-Blutspendedienst Nord-Ost benötigt täglich rund 2.250 Blutkonserven, um die regionale Patientenversorgung mit Blutpräparaten sicherzu-stellen. Dies gelingt nur gemeinsam mit Blutspenderinnen und Spendern, die sich für die Menschen in ihrer Region engagieren. Es spenden jedoch nur circa 3 % der Bevölkerung regelmäßig Blut. Deshalb startet der DRK-Blut-spendedienst am 1. Februar eine neue Aktion „Spender werben Spender“. Die Aktion läuft bis zum 31. Dezember 2016.Der Erfahrungsaustausch mit nahestehenden oder befreunde-ten Blutspendern kann vielen Menschen den Weg zu ersten Blutspende erleichtern. Wer ist ein besserer Botschafter der Blutspende als derjenige, der selbst bereits durch sein

regelmäßiges Engagement als Blutspender Leben rettet? Das DRK bedankt sich bei jedem Spender, der einen oder mehre-re Erstspender zu einem DRK-Blutspendetermin mit-bringt, eine attraktive DRK-Edi-tionstasse. Und jeder so geworbene Erstspender erhält im Aktions-zeitraum ein spannendes Präsent als Dankeschön für seinen Einsatz als Lebensretter. Mit der Aktion sollen möglichst viele Menschen für eine Erstspende gewonnen werden.

I N FOAlle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).

Spannende 3. Tischtennis- Schulmeisterschaft in Wusterwitz

Die Abteilung Tischtennis des SV Blau-Weiß Wusterwitz führte die 3. Schulmeisterschaft im Tisch-tennis an der Grundschule durch. Zwei Mädchen und 18 Jungen kämpften zwei Stunden um eine gute Platzierung und die begehr-ten Pokale. In der vierten Klasse spielten neun Jungen. Den Sieg errang nicht ganz unerwartet Marius Hausmann aus der 2. Klasse vor Jonas Häberle und die Spielgleichen Luca von Wittke und Alexander Rau. In der 5. Klasse starteten zwei Mädchen und vier Jungen. Sie spielten jeder gegen jeden, wurden aber getrennt gewertet. Nele Bande-mer siegte gegen Paula Simon. Bei den Jungen gewann nach spannenden Spielen Niklas Schwalbe vor David Hinz. Die weiteren Plätze belegten Pavel

Sachs und Louis Teutloff.In der 6. Klasse spielten fünf Jungen. Den Sieg errang erwar-tungsgemäß Jannes Hausmann vor Luca Haupt. Die Nächstplat-zierten Justin Schnell, Tim Genschow und Leon Schnell waren spielgleich, so dass die Sätze entscheiden mussten. Bedanken möchten wir uns bei den Sponsoren der schönen Pokale und der Preise für jedes Kind. Frau Michel von der Grundschule fertigte wieder die Informationen für die Klassen 4-6 für das Turnier und schrieb für jedes Kind eine Urkunde, welche die Abteilung TT zur Verfügung stellte. Rainer Lank als Turnierleitung wurde durch Bianca und Christian Hausmann sowie Dennis Dittler unterstützt.

Dieter Herzog, Abteilungsleiter TT

Marius Hausmann, Bianca Hausmann, Nele Bandemer, Niklas Schwalbe und Jannes Hausmann (von links)

Konzert mit Romantik – Gitarrenkonzert von Harald Wollenhaupt

Am 28. November 2015 hatten wir ein zweites Event in unserer Dorfkirche Gollwitz. Der bekannte Musiker und Songwriter Harald Wollenhaupt war wieder unser Gast und gab ein Gitarrenkonzert – live und handgemacht bei Kerzenschein. Mit dieser Veranstaltung wollen wir etwas Aufmerksam-keit auf unsere Kirche lenken und zahlreiche Besucher ließen sich die Kostbarkeit nicht entgehen. Die Kirche war bis auf den letzten Platz gefüllt und wir möchten uns bei allen

Besuchern für ihre Teilnahme und Spenden recht herzlich bedanken.Wer Interesse hat, unsere Vereinsarbeit durch Mitglied-schaft oder Spenden zu unter-stützen, kann jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.

INFOFörderverein Gollwitzer Dorfkirche e. V. Gollwitzer Dorfstraße 37 0171-6843920

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AMTSNACHRICHTEN FÜR BENSDORF, ROSENAU & WUSTERWITZ | 26. Januar 2016 | Woche 4 | 7 |

Beratung für Unternehmerinnen und Unternehmer im LandkreisDas Wirtschaftsforum PM bietet für Unternehmen, die sich erweitern, investieren oder/und Personal einstellen wollen, monatliche Beratertage an. Für das Wirtschaftsforum PM steht ein Netzwerk unterschiedlicher Institutionen, Verwaltungen und Organisationen, die sich für die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Potsdam-Mittelmark engagie-ren.Die Beratertage finden am letzten Dienstag jeden Monats abwechselnd im Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) „Fläming“ in Bad Belzig und im Technologiezentrum (TZ) in Teltow statt. Für das 1. Halbjahr 2016 sind das folgende Termine: DI | 26.01. | TZ Teltow DI | 23.02. | TGZ Bad Belzig DI | 29.03. | TZ Teltow DI | 26.04. | TGZ Bad Belzig DI | 31.05. | TZ Teltow DI | 28.06. | TGZ Bad BelzigDie Beratung wird umfassend, individuell und kostenlos durchgeführt.

Bei Interesse wird um Anmel-dung gebeten bei Frau Schröder (TGZ Bad Belzig, 033841 65-400 oder [email protected] Beratertage finden zu den o. g. Terminen bei nachfolgend genannten Adressen statt:1. TGZ Bad Belzig, Brücker Landstraße 22 b, 14806 Bad Belzig2. TZ Teltow, Potsdamer Str. 18b, 14513 TeltowFür Existenzgründer werden zusätzlich gesonderte Termine angeboten, die dann individuell vereinbart werden mit Herrn Wessels (TGZ Bad Belzig), 033841 65152,[email protected].

INFOKreisverwaltung Potsdam-Mittel-mark – Fachdienst Wirtschafts-förderung, Tourismus, Regional-entwicklung, Herr Rätz, 033841 91-537, Frau Marquardt, 033841 91-224 www.potsdam-mittelmark.de

Veranstaltungen im Landkreis für Unternehmerinnen und UnternehmerDas Wirtschaftsforum bietet den Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an der Veranstaltungsreihe „Treffpunkt Wirtschaft PM“.Hierbei handelt es sich um Vorträge und Praxisbeispiele von Unternehmern für Unter-nehmer gekoppelt mit anschlie-ßendem Erfahrungsaustausch. Die Veranstaltungen werden abends durchgeführt. Für das Jahr 2016 wurden folgende Termine ausgewählt: DO | 25.02. | 18:00 Uhr in der Stadt Teltow

INFONähere Informationen unter: Kreisverwaltung Potsdam- Mittelmark, Fachdienst Wirtschaftsförderung, Tourismus, Regionalentwicklung Herr Rätz, 033841 91-537 Frau Marquardt, 033841

91-224, www.potsdam-mittel-mark.de

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EV. KIRCHSPIELE ZITZ UND WUSTERWITZ-BENSDORF

Kinder-/Jugendangebote im Februar:Jungschar: MI | 15:30-17:00 Uhr | Kinder im Grundschulalter treffen sich zugemeinsamen Spielen, Singen, Essen, biblischen Geschichten, Themen von heute – rund um die Welt…, ab 15:15 Uhr Ankommen…

Kinderstunde in der Kita: DO | 18.02. | 14:15-15:15 Uhr

Konfitreff: SA | 13.02. | 10:00-13:00 Uhr

Konfi-Castle: FR-MO | 26.-29.02. | Fahrt der Konfirmanden nach Mansfeld ins Schloss …

Kinder-Kubatag: SA | 27.02. | 10:00 Uhr | Kinder ab 5 Jahre feiern einen bunten Entdeckertag. Um 15:00 Uhr sind Eltern/Großeltern eingeladen, das

Hergestellte und Erfahrene zu bestaunen, gemeinsam Ab-schluss zu feiern und Kaffee/Kakao/Kuchen zu genießen.Bitte bis 20. Februar anmelden!!

Teilnehmerbeitrag: 4,00 EuroGemeindenachmittage:Rogäsen: DI | 09.02. | 15:00 Uhr | Dorfgemeinschaftshaus

„Die Bibel – ein Hoffnungsbuch!“ MI | 10.02. | ab 19:00 UhrOder würden Sie lieber ein Fragezeichen setzen? Zu einem Vortrag mit Diskussi-onsmöglichkeit mit Herrn Dr. Gerhard Begrich zu diesem Thema laden wir am Ascher-mittwoch in die Kulturscheune ein.

GOTTESDIENSTE

SO | 07.02. 09:00 Uhr | Viesen 10:30 Uhr | Gollwitz SO | 14.02.10:30 Uhr | Zitz SO | 21.02.09:00 Uhr | Bensdorf10:30 Uhr | Wusterwitz SO | 28.02.10:30 Uhr | Zitz

Gerne holen wir Sie zum Gottesdienst in Wusterwitz mit dem PKW ab. Rufen Sie hierfür einfach Herrn Schimke an, 033839-644530.

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KIRCHLICHE NACHRICHTEN