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24 - Stunden Frauennotruf Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum Interdisziplinäre Ringvorlesung am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien, Sommersemester 2007 Dr in Angelika Breser •Stalking

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24 - Stunden Frauennotruf

Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum Interdisziplinäre Ringvorlesung am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien, Sommersemester 2007

Dr in Angelika Breser

• Stalking

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24 - Stunden Frauennotruf

Stalking – Ausmaß und Definition

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Ausmaß von Stalking

In Großbritannien werden jährlich 600.000 Frauen und 250.000 Männer gestalkt.

Budd T., Mattinson J., The extent and nature of stalking: findings from the British Crime Survey, 2000

In Amerika sind jährlich 1 Million Frauen und 400.000 Männer von massivem Stalking

betroffen. Tjaden P., Thoennes N., Stalking and Domestic Violence, US Department of Justice, 1998

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Ausmaß von Stalking

In Deutschland sind 12 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben

von Stalking betroffen.Dressing H.,Hühner C., Grass P., Studie Stalking in Deutschland, Zentralinstitut für seelische Gesundheit Mannheim,2004

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Stalking heißt

Trotz ausdrücklichem Wunsch einer Person,

in Ruhe gelassen zu werden,

sucht und erzwingt der Stalker gegen deren

Willen wiederholt und mit verschiedenen

Mitteln eine Kontaktaufnahme.

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Stalking heißt

Telefonterror SMS/E-Mail-Sendungen, Briefsendungen Abpassen, Warten vor Haus oder Arbeit Verfolgen, Ausspionieren, Gerüchte verbreiten subtile Drohungen Zerstörung von Eigentum Körperliche Übergriffe

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Stalking - Beziehungsformen

Mit Beziehungskontext nach einer Zufalls- oder Kurzbekanntschaft in Anschluss an eine Intimbeziehung bei familiärer Gewalt und nach einer Trennung

Ohne Beziehungskontext in beruflichen Situationen Verfolgen von prominenten Personen zufällige Zielperson

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Opfer-Täter Konstellation

80 % der Opfer sind Frauen

90% der Täter sind Männer

60-70% der Opfer kennen den Täter

Findings from the National Violence Against Women Survey" ,Patricia Tjaden and Nancy Thoennes , 1998

The extent and nature of stalking: findings from the British Crime Survey, Budd and Mattinson, 2000

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Opfer-Täter Konstellation

60 % der Opfer hatten eine Intimbeziehung zum Täter bevor das Stalking begann.

80 % der weiblichen Stalking Opfer, die durch ihren Ex-Partner gestalkt wurden, erlebten auch in ihrer Beziehung Gewalt.

Tjaden,P., Thoennes N. (1998).Stalking and domestic violence. The third Annual Report to Congress under the Violence Against Women Act, U.S. Department of Justice, Washington, D.C.

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Was macht Stalking aus?

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Was macht Stalking aus ?

Das Eindringen in die Lebens-(Privat-)Sphäre einer anderen Person – gegen deren Willen

Die Wiederholung, Dauer und Beharrlichkeit der Handlungen

Die scheinbare Ausweglosigkeit

Die immanente Bedrohung und Angst vor körperlicher Gewalt

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Was macht Stalking aus ?

Der fortwährende Kontrollverlust über das eigene Leben und über die Handlungen des Täters

Das Erleben des Täters als übermächtig

Die lebensverändernden, freiheitseinschränkenden Auswirkungen

Die Verinnerlichung der Einschränkungen

Die Erschöpfung der Betroffenen

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Was macht Stalking aus ?

Die Vielschichtigkeit der Stalkinghandlungen und Mittel

Die massiven Auswirkungen auf psychischer, körperlicher, sozialer und ökonomischer Ebene

Der Ex-Partner als Täter – Wissen über dessen etwaige Gewaltbereitschaft

Der unbekannte Täter – erhöhte Angst vor dessen Unberechenbarkeit

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Stalking – rechtliche Situation in Österreich

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Anti-Stalking–Gesetz seit 1.7.2006

§ 107a (1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs.2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

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Anti-Stalking–Gesetz seit 1.7.2006

(2) Beharrlich verfolgt eine Person wer, in einer Weise, die geeignet ist sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

1. ihre räumliche Nähe aufsucht2. mittels Telekommunikation Kontakt herstellt3. Waren oder Dienstleistungen bestellt4. Dritte zur Kontaktaufnahme veranlasst

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Anti-Stalking–Gesetz seit 1.7.2006

§ 382g EO: Möglichkeit einer Einstweiligen Verfügung (EV) zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre beim zuständigen Bezirksgericht zu beantragen. (Kontaktverbot, Aufenthaltsverbot…)

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Zahlen aus der Gerichtsstatistik

100 Verurteilungen nach § 107a StGB in Österreich seit Juli 2006

104 einstweilige Verfügungen gem.§ 382g EO in Österreich von Juli 2006 bis Dezember 2006

60 einstweilige Verfügungen alleine in Wien von Juli 2006 bis Dezember 2006

Quelle: Bundesministerium für Justiz, Pressekonferenz am 27.3.07

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Zahl der Anzeigen in Wien

481 polizeiliche Anzeigen nach

§ 107a StGB von Juli 2006 bis Dezember 2006

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Bundespolizeidirektion Wien

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Zahlen im Frauennotruf

2006:

Jeder 7. telefonische Erstkontakt und jedes 4. persönliche Erstgespräch hat das Thema Stalking zum Inhalt.

1996:

Jeder 19. telefonische Erstkontakt und jedes 15. persönliche Erstgespräch zum Thema Stalking.

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Stalking und seine möglichen Auswirkungen

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Traumatisierende Faktoren und ihr Bezug zu Stalking

Unvorhersehbarkeit und Plötzlichkeit (Fehlende Kontrolle über das Agieren des Täters)

Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit (Angst vor körperlicher Gewaltanwendung)

Bedrohung des eigenen Lebens (Angst vor Ermordung)

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Traumatisierende Faktoren und ihr Bezug zu Stalking

Bedingung der Ausweglosigkeit

Bedingung intensiver Furcht und Ohnmacht

(nahe) bekannte Bezugsperson als Täter

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RESIGNIEREN

VERHANDELN

BEUNRUHIGUNG

ANGST

VERLEUGNEN

OHNMACHT

STALKING : OPFERDYNAMIK

PHASENVERLAUF

WUT

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Was macht den Kontaktabbruch für Stalkingopfer so schwierig?

Angst vor Eskalation (körperliche Gewalt)

Angst vor gänzlichem Kontrollverlust über den

Täter

Verinnerlichung der Einschränkungen (Verlust

der Realitätsebene)

Erleben des Täters als übermächtig

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Mögliche Auswirkungen und Folgen

Körperlich Herz-, Kreislaufbeschwerden, diffuse Schmerzzustände,

Psychosomatosen, Schlafstörungen, Erschöpfungszustände

Psychisch Depression, Angst, Hilflosigkeit, Schreckhaftigkeit, Selbstwertverlust, Schuld, Schamgefühle

Sozial Isolation, Rückzug, Minderung der Kontaktfähigkeit,

Verlust der Selbstständigkeit (ökonomische Abhängigkeit)

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Folgen: Beschränkungen

70 Prozent der Stalking-Opfer sind von massiven Auswirkungen auf ihren persönlichen Lebensstil betroffen:

Bewusste Vermeidung sozialer Kontakte Wechseln des Wohnsitzes Arbeitsplatzwechsel oder Verlust Probleme in neuer Beziehung

The extent and nature of stalking: findings from the British Crime Survey, Budd and Mattinson, 2000

The toll of Stalking: The relationship between features of stalking and psychopathology of victims, Blaauw, Winkel, 2000

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Folgen: Gesundheitsschädigung

80 % Angstgefühle, Panikattacken

70 % Chronische Schlafstörungen

40 % Posttraumatische Belastungsstörung

20 % Selbstmordgedanken Pathé, M., Mullen, P. E. (1997): The impact of stalkers on their victims, British Journal of Psychiatry,

Kamphuis, J. H., Emmelkamp, P.M.G. (2001): Traumatic Distress Among Support-Seeking Female Victims of Stalking, American

Journal of Psychiatry

Hall, D. M. (1998): The Victims of Stalking, in: Meloy, J. Reid (ed.), The Psychology of Stalking. Clinical and Forensic Perspectives,

San Diego

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Stalking – Beratung

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Säulen im Umgang mit Stalkingopfern

Täter-Opfer Bezug Schutzmöglichkeiten / Sicherheitspläne

besprechen

Psychische Ebene / Aufklärung/Information

Handlungsebene über Stalkingdynamik / über

rechtliche Möglichkeiten

Schamgefühle wertfreie Begegnung

Verändertes Weltbild Respektvoller Umgang

Gefährdung Sicherheit

Kontrollverlust Struktur

Vertrauensverlust Beziehung

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Wichtig in der Beratung

Klare Linie der Parteilichkeit: Stalking ist Unrecht

Struktur, Klarheit und Transparenz

Ernstnehmen der Belastung der Betroffenen

Psychoedukation

Bewusstmachung der Lebenseinschränkung

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Wichtig in der Beratung

Starke Stützfunktion im Aufrechterhalten der Konsequenz (Kontaktabbruch) gegen den Stalker

Unterstützung in der Öffentlichmachung des Leidens (vertrauenswürdiges soziales Umfeld)

Erstellung eines individuellen Sicherheitsplans gemeinsam mit Klientin

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Anti-Stalking-Gesetz - Veränderungen in der Beratung

Position des Gesetzgebers: Stalking ist Unrecht, Stalking ist strafbar

- Klarheit und Bestätigung für Betroffene

- Unterstützung im Anerkennen: Stalking ist

Gewalt, Stalking wirkt traumatisierend

- Unterstützung gegen relativierende Bemerkungen des sozialen Umfeldes

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Angebote und Arbeitsweise unserer Beratungseinrichtung

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24 - Stunden Frauennotruf

Kriseneinrichtung für Frauen und Mädchen mit sexuellen, körperlichen oder psychischen Gewalterfahrungen

0-24 Uhr telefonische und persönliche Beratung durch Psychologinnen, Sozialarbeiterinnen und

Juristinnen

Betreuungen und Begleitungen zur Anzeige, ins Spital, zu Gericht

Fortbildungen für Institutionen

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[email protected]

www.frauennotruf.wien.at

71 71 9 (0-24 Uhr)

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24 - Stunden Frauennotruf

Seit 1996 über 55.000 telefonische und persönliche Kontakte

Etwa 5500 telefonische und 1000 persönliche Gespräche pro Jahr

6.885 Beratungskontakte im Jahr 2006

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40% der Betroffenen wenden sich innerhalb

24 Stunden nach der Tat an den Frauennotruf

Thematik bei persönlicher Beratungen ist: 40% Vergewaltigung

33% familiäre Gewalt

12% sexueller Missbrauch in der Kindheit

11% Psychoterror

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Mythenbildung

Der Glaube an den Mythos dient der

Angstabwehr.

Je höher Mythen in der Gesellschaft akzeptiert

werden, desto höher ist die Angstabwehr bzw.

umso mehr wird Gewalt verharmlost.

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Mythenbildung und Sprachgebrauch

„Das ist ja gar keine richtige Gewalt.“

„Sie ist ja selbst schuld!“

„Er ist ja genauso arm!“

„Wenn mir das passiert, stell ich das ab!“

Beziehungstat

Seitensprung vertuschen

„Sie hat es ja provoziert“

Der unbekannte Täter

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Opfer-Täterbeziehung – Vergewaltigung § 201

N= 468

KRIMINALSTATISTIK ÖSTERREICH 2005

Bekanntschaftsverhältnis43%

Zufallsbekanntschaft21%

familiäre Beziehung mit Hausgemeinschaft

19%

familiäre Beziehung ohne Hausgemeinschaft

7%

in keiner Beziehung9%

keine Angabe1%

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Beratungsangebote des Frauennotrufs

Psychologisch Psychoedukation, Stabilisierung, Entlastung etc. Kurz- bis mittelfristiges Beratungsangebot

Rechtlich Information über polizeiliches Anzeigenprocedere und rechtliche Möglichkeiten, Gerichtsverfahren,

Opferrechtepsychosoziale und juristische Prozessbegleitung

SozialInformation über Hilfseinrichtungen, soziale Unterstützungsangebote

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Grundsätze der Beratungsarbeit

Anonymität

Parteilichkeit

Vertraulichkeit/Datenschutz

Empowerment

Selbstbestimmtheit

MA - Frauennotruf

der Stadt Wien

im 24-Stunden Frauennotruf

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Grundhaltung in der Beratungsarbeit

Gewalt ist mit NICHTS zu entschuldigen!

Die Betroffene hat NIEMALS Schuld an der Tat!

Die Verantwortung hat ALLEIN der Täter!

Ein Gewaltdelikt IST ein Verbrechen und eine Verletzung der Menschenrechte!