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GEMEINDE NIEDERWINKLING BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN "WA LAUTERBACH“ BEGRÜNDUNG Satzungsbeschluss Datum: 23.06.2020 Auftragnehmer: HIW Hornberger, Illner, Weny Gesellschaft von Architekten mbH Mussinanstraße 7 94327 Bogen Tel.: 09422 / 8538-0 Fax: 09422 / 8538-23 email: [email protected] HIW HORNBERGER, ILLNER, WENY Gesellschaft von Architekten mbH

2885 BB 200109 - Niederwinkling · 2020. 7. 6. · Fax: GEMEINDE NIEDERWINKLING BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN "WA LAUTERBACH“ BEGRÜNDUNG Satzungsbeschluss Datum: 23.06.2020

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  • GEMEINDE NIEDERWINKLING

    BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN "WA LAUTERBACH“

    BEGRÜNDUNG Satzungsbeschluss Datum: 23.06.2020 Auftragnehmer:

    HIW Hornberger, Illner, Weny Gesellschaft von Architekten mbH Mussinanstraße 7 94327 Bogen Tel.: 09422 / 8538-0 Fax: 09422 / 8538-23 email: [email protected]

    HIW

    HORNBERGER, ILLNER, WENY Gesellschaft von Architekten mbH

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

    Seite 2 von 20 INHALTSVERZEICHNIS

    A) Lage im Ort B) Anlass und Erfordernis der Planung C) Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 1. Landesentwicklungsprogramm 2. Regionalplan Donau-Wald 3. Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan D) Beschreibung des Planungsgebietes 1. Lage 2. Geltungsbereich 3. Größe/Topografie 4. Altlasten E) Konzeption und Ziele der Planung 1. Städtebau 2. Denkmalschutz 3. Immissionsschutz 4. Grünordnung 5. Natur und Landschaft F) Ver- und Entsorgung 1. Abwasserbeseitigung 2. Energieversorgung 3. Trink- und Löschwasserversorgung 4. Abfallentsorgung 5. Telekommunikation G) Anlagen 1. Abbildung 1: Zustand Natur und Landschaft M 1:1.000, G+2S Landschaftsarchitekten, Passau

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

    Seite 3 von 20 A) Lage im Ort

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

    Seite 4 von 20 B) Anlass, Ziel und Erfordernis der Planung

    Die Gemeinde Niederwinkling beabsichtigt im nördlichen Ortsteil Lauterbach ein Wohnbaugebiet mit 36 Bauparzellen auszuweisen. Durch eine aktive Ansiedlung von Gewerbebetrieben am Hauptort wurden in den letzten Jahren rund 1.000 Arbeitsplätze geschaffen. Die Gemeinde verfügt derzeit insgesamt über mehr als 2.000 Arbeitsplätze. Parallel dazu bemüht sich die Gemeinde preiswerte Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen, um neben der gewerblichen Entwicklung die Funktion des Ortes als Wohnstandort zu stärken. (Gleichgewicht Wohnen/ Arbeiten) Die Gemeinde Niederwinkling hat im Jahr 2017 das Baugebiet „Mossbügel IV“ am westlichen Ortsrand mit 35 Bauparzellen ausgewiesen. Für diese 35 Parzellen gab es über 150 Interessenten. Bis dato sind alle Parzellen des Baugebietes „Moosbügel IV“ verkauft. Für das geplante Baugebiet „WA Lauterbach“ gibt es bereits eine Liste mit über 100 Bauinteressenten. Auch im übrigen Ortsbereich stehen der Gemeinde keine weiteren Bauparzellen mehr zur Verfügung. Die Nachfrage nach Wohnraum in Niederwinkling besteht jedoch weiterhin. Der Nachfrage nach Wohnraum soll nun Rechnung getragen werden und eine Abwanderung, insbesondere junger Familien, verhindert werden. Der Bereich des geplanten Wohngebietes ist im Flächennutzungsplan derzeit als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Gemeinde wählt das beschleunigte Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen. Der § 13 b BauGB ermöglicht ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren zur Überplanung von Außenbereichsflächen (Ortsrand) für den Wohnungsbau. Bebauungspläne mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 m² können in diesem Verfahren aufgestellt werde. Durch die Aufstellung im Verfahren nach §13b BauGB entfällt das Erfordernis einer Umweltprüfung, die Eingriffsregelung (Ausgleichsflächenbedarf) ist suspendiert, die frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt und der Bebauungsplan muss nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Ziel der Bauleitplanung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung gem. § 1 Abs. 3 BauGB.

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

    Seite 5 von 20 C) Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben

    1. Landesentwicklungsprogramm Niederwinkling liegt räumlich in der Mitte des Landkreises Straubing-Bogen und ist im LEP als ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, ausgewiesen. 2. Regionalplan Donau-Wald Im Regionalplan Donau-Wald (Region 12) wird der Gemeinde Niederwinkling des Funktionsmerkmal „Gewerbliche Wirtschaft“ zugewiesen. 3. Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan ist das geplante Siedlungsgebiet derzeit noch als landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan mit integr. Landschaftsplan wird berichtigt, da eine Änderung mittels Deckblatt durch die Wahl des Verfahrens nach § 13 b BauGB nicht erforderlich ist.

    Ausschnitt rechtswirksamer Flächennutzungsplan

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

    Seite 6 von 20 D) Beschreibung des Plangebietes

    1. Lage Das geplante Siedlungsgebiet liegt im Norden des Ortes Niederwinkling. Es grenzt im Osten an die bestehende Wohn-bebauung von Lauterbach und im Süden an das Wohngebiet „Am Lammbach“ an. Im Norden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Westen befindet sich Wald.

    2. Geltungsbereich Folgende Flurstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 463 (TF); 461; 460 (TF); 459 (TF); 471 (TF); 473 (TF); 472 (TF) Bisher werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt. 3. Größe/Topografie Der Geltungsbereich des Baugebietes umfasst eine Fläche von ca. 3,85 ha. Grünflächen inkl. Gehwege und Regenrückhaltung : ca.0,58 ha Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Straßenbegleitgrün : ca.0,55 ha Nettobauland WA : ca.2,72 ha Die durchschnittliche Parzellengröße für Einfamilien- und Doppelhäuser im Allgemeinen Wohngebiet beträgt ca.688 m². Für den Geschosswohnungsbau werden ca. 5.200 m² vorgehsehen.

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

    Seite 7 von 20

    Das Gelände fällt von West nach Ost von ca. 344,00 m ü NHN auf ca. 326,00 m ü NHN.

    4. Altlasten Auf Grund der bisherigen, ausschließlich landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass das Gebiet frei von Altlasten ist.

    E) Konzeption und Ziel der Planung

    1. Städtebau Das geplante Baugebiet „WA Lauterbach“ wird für eine Bebauung mit Einfamilien- du Doppelhäusern und einen geringen Teil Geschosswohnungsbau konzipiert und soll Baurecht für ca. 70 Wohneinheiten schaffen. Im mittleren Bereich werden 4 Baufelder mit ca. 5.200 m² für den Wohnungsbau geschaffen. Auf der restlichen Fläche des Allgemeinen Wohngebietes sind Einfamilien- und Doppelhäuser vorgehsehen. Die geplante Bebauung schließt die Lücke zwischen dem Ortsteil Lauterbach und der Bebauung am „Am Lammbach“. Nach Süden kann das Baugebiet langfristig zwischen der bestehenden Bebauung und der „Fellingerstraße“ erweitert werden. Die geplante Erschließung im Plangebiet, südliche der Waldstraße ist auf eine mögliche Erweiterung ausgelegt. Nach Norden hin wird das Wohngebiet langfristig den Ortsrand bilden. In diesem Bereich wird beidseitig des landwirtschaftlichen Weges ein breiter Grünstreifen den Übergang zur freien Landschaft bilden. Nach Westen hält die Bebauung ca. 20 m Abstand zum bestehenden Waldrand ein. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes bieten sich die Möglichkeit einer nachhaltigen städtebaulichen Erweiterung und die

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

    Seite 8 von 20

    Chance einen attraktiven Wohnstandort im Norden der Gemeinde Niederwinkling zu entwickeln. 1.1 Art der baulichen Nutzung: Im Plangebiet ist ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) festgesetzt. Ausnahmsweise zulässige Nutzungen (gemäß § 4 Abs. 3) sind im geplanten Wohngebiet unzulässig. Die Planung solcher Nutzungen ist nach herrschender Meinung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB nicht zulässig. Diese zum Teil gewerblichen Nutzungen sind hinsichtlich ihres Störgrades war im Allgemeinen Wohngebiet zulässig, dienen jedoch nicht den dortigen Wohnnutzungen. 1.2 Maß der baulichen Nutzung: Als Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung ist im Allgemeinen Wohngebiet eine zulässige maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 bzw. 0,35 festgesetzt (§ 17 Abs. 1 BauNVO). Im Wohngebiet ist eine 2-geschossige Bebauung in Form von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern und auf 4 Parzellen mit Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Die Planung basiert auf der vorherrschenden Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde Niederwinkling. Die Grundstücke liegen bei der Einfamilien- und Doppelhausbebauung zwischen ca. 600 m² und 800 m² bis hin zu ca. 900 m². In der Umsetzung führt das zu klar strukturierten Bauclustern mit optimierten Grundstückszuschnitten sowohl für die bebaubaren Flächen als auch für die verbleibenden privaten Frei- und Gartenflächen. Der allgemeine Grundsatz geringer Flächenversiegelung und somit der sparsame Umgang mit Grund und Boden wird beachtet. Ein öffentlicher Spielplatz muss für dieses Baugebiet nicht ausgewiesen werden, da sich in 200 m Entfernung der Waldlehrpfad befindet.

    1.3 Erschließung: Erschlossen wird das Plangebiet von der Waldstraße aus über neu zu errichtende Erschließungsstraßen. Der nördliche Teil der Erschließung wird als Ringstraße ausgeführt. Anfangs im Bereich der Geschosswohnungsbauten mit einer Verkehrsflächenbreiten von insgesamt 9,45 m inklusive öffentlichen Grünstreifen mit 2,20 m mit Straßenbäumen und einem öffentlichen Geh- und Radweg von 1,75 m Breite. Die Fahrbahn weist in diesem Bereich 550 auf. Im weiteren Siedlungsbereich wird die Erschließung auf insgesamt 6,75 verschmälert. Im Bereich der freistehenden Einfamilienhausbebauung kann auf den öffentlichen Grünstreifen verzichtet werden. Eine Verkehrsfläche mit 5,00 m Fahrbahn und 1,75 m Mehrzweckstreifen wird hier als ausreichend erachtet. Südliche der Waldstraße wird die Erschließung der 4 mittleren Grundstücke als Stichstraße mit Wendehammer und möglicher Erweiterung Richtung Süden ausgeführt. Die westlichen beiden Grundstücke werden von der bestehenden Feldzufahrt Flur Nr. 465 aus erschlossen. Diese wird bis zur Parzelle 28 auf eine Breite von 4,50 m ausgebaut. Die beiden östlichen Grundstücke P35 und P36 werden von der Fellingerstraße aus erschlossen.

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

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    Eine Fußwegverbindung führt von Norden und Westen aus dem Baugebiet in die freie Landschaft. 2. Denkmalschutz 2.1 Bodendenkmäler Im Plangebiet befinden sich laut Auskunft des BayernAtlas (Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat) keine Bodendenkmäler Archäologische Bodenfunde sind dennoch nicht auszuschließen. Daher ist der Oberbodenabtrag im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht der Kreisarchäologie des Landkreises Straubing-Bogen bzw. des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege durchzuführen. Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Art. 7 DSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen ist der Beginn des Oberbodenabtrages - auch für Erschließungsmaßnahmen - rechtzeitig anzuzeigen. 2.2 Baudenkmäler Im unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereich ist ein Einzelbaudenkmal vorhanden: D-2-78-159-2; Lauterbach 1 Ortskapelle, halbrund geschlossener und verputzter kleiner Satteldachbau, Mitte 19. Jh.; mit Ausstattung. Das Baudenkmal ist im Bebauungsplan mit Hinweis durch Planzeichen gekennzeichnet und in den Hinweisen beschrieben. Negative Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Baudenkmal sind nicht zu erwarten.

    3. Immissionsschutz Landwirtschaft Durch die Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen und Tierhaltungsbetriebe können gelegentlich Staub-, Lärm- oder Geruchsemissionen auftreten. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung wirken sich diese nicht beeinträchtigend auf das Wohnen in dem geplanten Baugebiet aus.

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

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    Die Auswirkung der in 140 m Entfernung befindlichen Rinderhaltung kann nach der „Abstandsregelung für Rinder- und Pferdehaltungen“, des Bayerischen Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ beurteilt werden und ist damit abhängig von der Bestandsgröße in Großvieheinheiten (GV). Diese beträgt bei der genannten Tieranzahlen und Halteverfahren 48 GV. Dabei sind ab einer Entfernung von 60 Metern keine schädlichen Umwelteinwirkungen auf ein Wohngebiet durch Gerüche zu erwarten. Solche wären erst ab einer circa 5-fachen Bestandsgröße im Einzelfall zu untersuchen. Bei Abständen eines Gärfuttersilos von über 140 Metern ist ebenfalls nicht mit einer erheblichen Geruchsbelästigung von Wohnen zu rechnen. Daher ist auch mit keinen Einschränkungen der betrieblichen Entwicklung durch das Wohngebiet zu rechnen.

    4. Grünordnung Die Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustandes der Landschaft sind zur Vermeidung von Wiederholungen ausschließlich im Kapitel Natur und Landschaft wiedergegeben. Das geplante Baugebiet umfasst die Flurstücke 471/14, 459/1 und 461 der Gemarkung Niederwinkling und liegt im Norden der Gemeinde Niederwinkling im Ortsteil Lauterbach und befindet sich somit im Naturraum D63- Oberpfälzer und Bayerischer Wald, Untereinheit Hügelland des Falkensteiner Vorwaldes. Potentiell natürlich wäre im Planungsgebiet Hexenkraut- oder Zittergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald; örtlich mit Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald. Es schließt im Süden und Osten direkt an bereits bestehende Siedlungen und bebaute Bereiche an und grenzt im Westen an den Waldbestand des Lauterbacher Holzes. Circa 900 Meter in Richtung Norden befindet sich die Autobahn BAB 3, in Richtung Osten, 350 Meter entfernt, die Staatsstraße St2125. Der Waldsaum ist nur mehr rudimentär vorhanden, somit ist eine Stärkung dessen angebracht. Ziel ist der Aufbau eines höhenabgestuften, dynamischen und artenreichen Waldrandes in einer Breite von circa 6 Metern. Eine Wiesenfläche mit locker gepflanzten Obstgehölzen soll, um den erforderlichen Baumfallabstand von 25m zum bestehenden oder festgesetzten Waldrand einzuhalten, einen Übergang vom Forst zur Siedlung gewährleisten und die Fläche als Wohnumfeld, für Freizeit und Naherholung sinnvoll nutzbar machen. Entlang des Feld- und Waldweges, der im Norden des Planungsgebietes verläuft, werden zur Eingrünung des Baugebietes Bäume festgesetzt. Aufgrund des geringen Abstandes zu den Landwirtschaftlichen Flächen werden Obstgehölze gepflanzt. Im Osten wird eine bestehende artenreiche Hecke als zu erhalten festgesetzt, auch um die Wohnbebauung visuell von der im Osten des Plangebietes verlaufenden Staatsstraße abzuschirmen.

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

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    Innerhalb des Baugebietes wird die Haupterschließungsachse mit Straßenbäumen betont. Baumpflanzungen in Bezug zu den Gebäuden vorgelagerten Stellplätzen sollen das Straßenbild mitgestalten. Die auf den Baugrundstücken festgesetzten Baumpflanzungen können hierauf angerechnet werden. Die Pflanzung von heimischen Laubbäumen auf den Grundstücken dient einer, den Flächen angepassten Begrünung des Siedlungsbereichs. Im Süden des Baugebietes wird der derzeitige Siedlungsrand durch die Festsetzung einer Heckenpflanzung auf den Baugrundstücken eingegrünt. Da eine Siedlungsausdehnung nach Süden in einem weiteren Bauabschnitt nicht ausgeschlossen werden kann, wird eine lockeren Strauchpflanzung mit vereinzelten Bäumen festgesetzt. Die lockere Bepflanzung bewirkt bei einer späteren Erweiterung des Wohngebietes keine Zäsur innerhalb der Siedlung. Soweit verfügbar ist zumindest in Grünflächen und für den Waldrand möglichst gebietseigenes Pflanzmaterial zu verwenden, für Ausgleichsflächen ist dies bindend. Für die Bauherren der Wohnbauvorhaben wird es empfohlen, eine Festsetzung erscheint nicht praktikabel. Pflanzungen in den privaten Hausgärten sind davon ausgenommen. In der nahen Umgebung des Baugebietes sind wenige naturbetonte Biotope vorhanden. Die Ausbreitungs-möglichkeiten für Pflanzen sind daher eher ungünstig. Mit wesentlichen, beeinträchtigenden Auswirkungen auf die innerartliche Vielfalt ist im vorliegenden Fall nicht zu rechnen. Unter diesen Voraussetzungen scheint eine Empfehlung an die Gemeinde, gebietseigenes Pflanzgut zu verwenden, angemessen und ausreichend. Es sind folgende Mindestpflanzqualitäten zu verwenden: in flächigen Pflanzungen Sträucher 3-5 Triebe, 60-100cm, Bäume als Heister, 2xv, 150-200cm; bei Einzelbaumpflanzungen Hochstamm 3xv. StU 16-18cm, mit Drahtballierung oder je nach Standort vergleichbare Solitärqualität. Tabelle 1: Gehölzarten Waldsaum Bäume (als Heister) Acer campestre Feld-Ahorn Prunus padus Trauben-Kirsche Sorbus aucuparia Eberesche Sträucher Coryllus avellana Gemeine Hasel Crataegus laevigata Zweigriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehe Rhamnus carthatica Kreuzdorn Rosa canina Gemeine Hundsrose Rhamnus cartharticus Purgier-Kreuzdorn Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball

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    Obstgehölze Malus domestica in Sorten Apfel Pyrus communis in Sorten Birne Prunus domestica Zwetschke Prunus avium Kirsche

    Straßenbäume Acer platanoides Spitzahorn Acer campestre Feld-Ahorn Carpinus betulus Hainbuche Sorbus intermedia Schwed. Mehlbeere Tilia cordata 'Greenspire' Winterlinde 'Greenspire'

    Bäume für den Hausgarten Malus Hybride Zier-Apfel Obstbäume in Sorten Acer campestre'Elsrjk' Purpur-Erle Carpinus betulus Hainbuche Crataegus crus-gallii Hahnendorn Cercis siliquastrum Judasbaum Amelanchier arborea Baumförmige Felsenbirne Sorbus intermedia Schwed. Mehlbeere Liquidambar styraciflua Amberbaum Pyrus calleriana'Chanticleer' Stadt-Birne

    5. Natur und Landschaft Da der Bebauungsplan im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wird, wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 abgesehen. 5.1 Zustand von Natur und Landschaft, Auswirkungen der Planung Umwelt und ihre Schutzgüter sind hier definiert im Sinne des restriktiven ökosystemaren Umweltbegriffs1. Die Analyse des Umweltzustandes erfolgte anhand der für die vorliegende Planungssituation relevanten Wert- und Funktionselemente der Schutzgüter sowie deren ökosystemaren Beziehungen (Wechselwirkungen der Systemelemente). Bei ihrer Auswahl wurden auch die möglichen Einwirkungen durch die Planung berücksichtigt (planungsbezogene Analyse). Die verbale Beschreibung und Bewertung orientierten sich an den allgemeinen Kriterien Bedeutung, Vorbelastung und Empfindlichkeit des jeweils betroffenen räumlichen Einwirkungsbereiches. Für die Schutzgüter der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB erfolgte die Zustandsbewertung der betroffenen Flächen auch nach dem einschlägigen Bayerischen Leitfaden2 in fünf ordinalen Stufen3.

    Nachfolgend werden die Zustände der Umweltschutzgüter beschrieben und bewertet sowie die Umweltauswirkungen analysiert und bewertet.

    1 UVPVwV-RE. Referentenentwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV). 10.03.1993. 2 Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. 2. Auf.. 2003. 3 1 sehr geringe Bedeutung, 2 geringe Bedeutung, 3 mittlere Bedeutung, 4 mittelhohe Bedeutung, 5 hohe Bedeutung für Naturhaushalt oder Landschaftsbild

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    Schutzgut Menschen An das Planungsgebiet grenzt im Westen das Lauterbacher Holz, im Süden und Osten ein allgemeines Wohngebiet. Die Fläche wird derzeit hauptsächlich als Acker und mäßig extensives Grünland genutzt. Aufgrund der Lage und der aktuellen Nutzung, erfüllt die Fläche keine wesentliche Funktion in der Naherholung oder als Wohnumfeld. Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Diese Schutzgüter werden aufgrund der engen Wechselwirkungen gemeinsam beschrieben. Der Großteil des Planungsgebietes wird als Acker genutzt Im Westen befindet sich angrenzende eine Waldfläche mit einem nur mehr rudimentär vorhandenem Waldrand, im Osten eine artenreiche Hecke. Der Planungsbereich liegt nahe des Landschaftsschutzgebietes „Bayerischer Wald“ im Naturraum D63- Oberpfälzer und Bayerischer Wald. Aufgrund der bisherigen, sehr intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der angrenzenden Wohnquartiere ist das Plangebiet für bodenbrütende Vogelarten kaum geeignet. Angesichts der örtlichen Lebensraumausstattung und der zu erwartenden Wirkfaktoren der Planung ist von einem Vorkommen beziehungsweise einer Betroffenheit weiterer, artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten nicht auszugehen. Somit weist die Fläche insgesamt eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Tiere Pflanzen, biologische Vielfalt auf.

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

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    Zustand Natur und Landschaft

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

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    Schutzgut Boden Der vorherrschende Bodentyp besteht aus Pseudogley-Braunerde und pseudovergleyte Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm). Es handelt sich um einen carbonatfreien Standort mit mittlerem Wasserspeichervermögen. Das Regenrückhaltevermögen ist als durchschnittlich einzustufen. Die Bindungsstärke für Schwermetalle und die natürliche Ertragsfähigkeit sind als mittel einzustufen. Von einer wesentlichen Bedeutung als Archiv ist nicht auszugehen. Aufgrund der jahrelangen landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen ist der natürliche Zustand des Bodens nur noch bedingt vorhanden. Durch die Versiegelung gehen die Funktionen des Bodens als Lebensraum, die Regel- und Pufferfunktion sowie die Ertragsfunktion teilweise verloren. Insgesamt weist die Fläche eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Boden auf.

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

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    Schutzgut Wasser Der Boden ist nicht grundwasserbeeinflusst, aber aufgrund der Bodensenke und des Quellgebiets im Norden des Baugebietes wird davon ausgegangen, dass der Abstand zum Grundwasserkörper nicht sehr groß ist. Aufgrund der Hanglage, des Reliefs und der Bodenart ist von einer ausreichenden Wasserleitfähigkeit des ungesättigten Bodens auszugehen und einer im Wesentlichen intakten Grundwasserdynamik. Über die Menge und über die Bedeutung des Grundwasserleiters liegen keine Informationen vor. Die Menge an Schadstoffeinträgen in das Grundwasser aus der landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandnutzung hängt neben edaphischen, hydrographischen und geologischen Verhältnissen wesentlich von der individuellen historischen und heutigen Bewirtschaftungsweise ab. Über sämtliche Faktoren liegen keine ausreichenden Kenntnisse vor. Daher muss pauschal von einem bestehenden Schadstoffeintragsrisiko in das Grundwasser ausgegangen werden. Im nördlichen Bereich des Planungsgebiet befindet sich ein wasserführender Graben der aus einer Quelle im Lauterbacher Forst gespeist wird, der in ein Regenrückhaltebecken mündet und von dort verrohrt nach Osten die Fellinger Straße quert. Im Osten mündet der Graben unverrohrt in den Niederwinklinger Dorfgraben. Insgesamt weist die Fläche eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser auf. Die Versiegelung im Bereich der Baugrundstücke und Verkehrsflächen wird primär zu einem Verlust der Rückhalte- und Reinigungsfähigkeit des Bodens für Niederschlagswasser und damit zu einem vermehrten und beschleunigten Abfluss von gesammeltem Oberflächenwasser führen. Die Wasserpufferfunktion des Bodens geht in diesen Bereichen teilweise verloren. Das anfallende Regenwasser wird neu zu errichtenden Regenrückhaltebecken im Osten des Baugebiets zugeführt und von dort aus hydraulisch und stofflich gepuffert dem Niederwinklinger Dorfgraben zugeführt. Schutzgüter Luft und Klima Diese Schutzgüter werden aufgrund der engen Wechselwirkungen gemeinsam beschrieben. Die klimatischen Funktionen von Freiflächen stehen in engem Zusammenhang mit deren Vegetationsbestand. Durch die vorhandenen, klimatisch wirksamen Vegetationsstrukturen entfaltet das Plangebiet eine gewisse Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet und grenzt an eine Waldfläche, die als Frischluftentstehungsgebiet gilt. Bei Verlust der Vegetation gehen auch die kleinklimatischen Wirkungen weitgehend verloren. Eine zusätzliche, negative, klimatische Wirkung erfolgt bei Bebauung der Flächen, da sich versiegelte Flächen schneller erwärmen und eine ungünstigere Strahlungsbilanz aufweisen. Durch die Errichtung von Baukörpern können außerdem die Windströmungen im Plangebiet verändert werden. Somit ist das Schutzgut Klima und Luft allgemein empfindlich gegenüber einer Versiegelung und Überbauung sowie gegenüber einer Beeinträchtigung vorhandener Vegetation. Daher weist die Fläche eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut dar.

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

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    Schutzgut Landschaft Das Planungsgebiet liegt auf einem nach Osten geneigtem Hang (circa 7% Gefälle) im Norden der Gemeinde Niederwinkling. Im Osten des Gebietes befindet sich bereits eine Ansiedlung von 5-6 Anwesen, die die Siedlungsausdehnung nach Osten begrenzen. Im Westen begrenzt der Lauterbacher Forst das Baugebiet. Im Süden grenzt eine bereits bestehende Wohnansiedlung an das Plangebiet. Auch wenn sich das neue Plangebiet auf einem nach Osten geneigtem Hang befindet, fügt es sich durch die bereits bestehenden Siedlungseinheiten in die Umgebung ein. Von Westen her schirmt der bestehende Wald, der um einen neu anzulegenden Waldrand ergänzt wird, das neue Siedlungsgebiet zur Umgebung hin ab. Im Nordosten, circa 1 Kilometer entfernt, befindet sich ein Gewerbegebiet mit Hochregallagern. Somit ist damit zu rechnen, dass diese Gebäudestrukturen stärker dominieren, als die Wohngebäude des neuen Baugebietes. Durch den direkten Anschluss der Bebauung an das Siedlungsgebiet, sowie den ebenfalls bestehenden Gehölzstrukturen im Norden, die sicherstellen, dass trotz einer Bebauung die Horizontlinie nicht beeinträchtigt wird, wird das Risiko einer ausgeprägten negativen Veränderung des Landschaftsbildes vorgebeugt. Insgesamt weist die Fläche durch die unmittelbare Lage am Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Landschaft auf. Schutzgut Kultur und Sachgüter Im Planungsgebiet sind keine Kultur- und Sachgüter vorhanden. Vermeidung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Um eine maßgebliche Veränderung des Landschaftsbildes auszuschließen ist die bauliche Höhenabwicklung der Gebäude im Bereich der Hügelkuppe so gestaltet, dass die Horizontlinie nicht durch Bebauung qualitativ verändert wird. Fernwirksam sind weiterhin die Baumbestände des Lauterbacher Holzes im Westen und die Hochregallager des Gewerbegebietes im Osten.

    Aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wurde eine flächenmäßig dichtere Wohnbebauung konzipiert und mit einer Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Auch die festgesetzten Bauweisen dienen dem Ziel einer umweltgerechten wohnbaulichen Nutzung.

    Zur Eingrünung werden die Heckenstrukturen im Osten erhalten. Zudem sind Obstbaumpflanzungen entlang des landwirtschaftlichen Weges im Norden des Baugebietes vorgesehen Im Westen soll den bestehenden anthropogen überprägtem Wald ein Waldsaum vorgelagert werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 i.V.m.§1a Abs.3 Satz 6 BauGB sind keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

    Seite 18 von 20 F) Ver- und Entsorgung

    1. Abwasserbeseitigung Die Abwasserentsorgung im Plangebiet erfolgt im Trennsystem mit einem Schmutz- sowie einem Regenwasserkanal. Die Abwasserentsorgung im neuen Baugebiet erfolgt in Anlehnung an die neuen wasserrechtlichen Grundsätze im Trennsystem mit einem Schmutzwasserkanal und einem Regenwasserkanal. Das Regenwasser soll in privaten Regenwasserzisternen zurückgehalten werden und als Brauchwasser genutzt werden. Der Überlauf wird über einen Regenwasserkanal abgeleitet. Das anfallende Oberflächenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen wird in die geplanten bzw. in das bestehenden Rückhaltebecken eingeleitet. Als Grundlagen der Berechnung wurden die Abflussdaten des Niederwinklinger Dorfgrabens sowie die hydraulische Gewässerbelastung gemäß Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ berücksichtigt. Der Niederwinklinger Dorfgraben wurde als kleiner Flachlandbach mit kiesigen Gewässersediment eingestuft. Aus der qualitativen Beurteilung nach Merkblatt DWA-M 153 ergibt sich ein maximaler Drosselabfluss QDr von 16 l/s. Zur Entlastung der angespannten Situation des Niederwinklinger Dorfgrabens ist geplant maximal 14 l/s des zulässigen 16 l/s des Niederschlagswasser aus dem Baugebiet dem Gewässer zuzuführen. Dieser Drosselabfluss wird auf zwei Becken aufgeteilt. Das dritte Becken dient der Regenrückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers in den gemeindlichen Mischwasserkanal aus dem südlichen Bereich des Baugebietes. Auf Grund der Höhenlage des Baugebietes und dem Platzmangel für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens im nördlichen Bereich des Baugebietes, wird das erforderliche Rückhaltevolumen durch eine Trennung des vorhandenen Hochwasserschutzbeckens geschaffen. Das Hochwasserschutzbecken liegt im Norden des Baugebietes „Lauterbach Nord und Süd“ hinter dem Wirtschaftsweg 1. Durch einen Erdwall werden die beiden Becken getrennt. Das ausgedrängte Volum des Hochwasserschutzbeckens muss wiederhergestellt werden. Dies wird durch eine neue Profilierung des Sohlbeckens und einen entsprechenden Erdabtrag im nördlichen Bereich des vorhandenen Beckens erreicht. Es ist auch möglich den fehlenden Volumen durch Vergrößerung des Beckens Richtung Norden durchzuführen. Dies erreichen wir durch einen Erdabtrag parallel zum bestehenden Böschungskanten. Die Notüberläufe aus den Regenrückhaltebecken erfolgen über eine Ablaufleitung des Drosselbauwerks. Zwischen der Bauwerksoberkante und der Gitterrostabdeckung kann im Extremfall das Niederschlagswasser mit einer Überfallhöhe von 15 cm von oben in das Bauwerk strömen und über die Ablaufleitung abgeleitet werden. 2. Energieversorgung Eine Stromversorgung ist durch den Anschluss an die bestehende Versorgungsstruktur und die neue Verlegung eines Versorgungsnetzes durch die Bayernwerk AG gesichert.

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

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    3. Trink- und Löschwasser Die Versorgung des Gebietes mit Trink- und Löschwasser ist über das Leitungsnetz der gemeindlichen Wasserversorgung gesichert. 4. Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung wird vom "Zweckverband Abfallentsorgung Straubing Stadt und Land" übernommen. Bei den Parzellen P28 und P30 bis P33 sind die Abfallbehältnisse an den Abfuhrtagen direkt an der Waldstraße bereit zu stellen. 5. Telekommunikation Der Anschluss an das öffentliche Telefonnetz ist durch eine Erweiterung des bestehenden Versorgungsnetzes gewährleistet.

    aufgestellt: 23.06.2020 HIW G+2S Hornberger, Illner, Weny Garnhartner+Schober+Spörl Gesellschaft von Architekten mbH Landschaftsarchitekten BDLA Mussinanstraße 7 Böhmerwaldstr. 42 94327 Bogen 94469 Deggendorf

  • BEGRÜNDUNG „WA LAUTERBACH“

    Seite 20 von 20 G) Anlagen

  • Wiesenbach/Gra

    benQuellbach mit begleitendem Gehölzsaum

    in Fichtenforst westlich Lauterbach

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    Abbildung 1: Zustand Natur und Landschaft M 1: 1000

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