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www.dfh-ufa.org 1 2.Teil: Mittelvergabe

2.Teil: Mittelvergabe

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2.Teil: Mittelvergabe. 1. Einschreibung und Rückmeldung der Studierenden. Einschreibung und Rückmeldung. obligatorische Einschreibung und Rückmeldung für ALLE Studierenden nach ihrer Aufnahme in einem integrierten Studiengang - PowerPoint PPT Presentation

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2.Teil:

Mittelvergabe

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1. Einschreibung und Rückmeldung der Studierenden

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Einschreibung und Rückmeldung

obligatorische Einschreibung und Rückmeldung für ALLE Studierenden nach ihrer Aufnahme in einem integrierten Studiengang

der Studierender beginnt ein neues Programm = Einschreibung

der Studierender studiert in einem Programm weiter = Rückmeldung

Einschreibung und Rückmeldung erfolgen ausschließlich online auf unserer Internetseite:

www.dfh-ufa.org

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Fristen

vom 2. Mai bis spätestens zum 30. September 2011

Einschreibung für das ganze akademische Jahr - keine Rückmeldung im Sommersemester 2012

Studierende, die nach dem 30. September 2011 ausgewählt werden und ihr Studium im Sommersemester 2012 beginnen, können sich ausnahmsweise zwischen dem 15. Januar und dem 31. März 2012 einschreiben

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Konsequenzen bei nicht erfolgter Einschreibung bzw. Rückmeldung

keine nachträgliche Einschreibung bzw. Rückmeldung

keine Mobilitätsbeihilfe für den Studierenden

keine zusätzlichen Zuwendungen für diesen Studierenden im Rahmen der Infrastrukturmittel

Verfälschung der Studierendenzahlen: kann Auswirkungen bei der Evaluation des Studienganges haben

im Fall einer negativen Evaluation: neue Einschreibungen sindunmöglich

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Studierendenbericht

nach jedem Aufenthalt im Partner- bzw. Drittland auszufüllen

der Studienrender kann sich bei der DFH erst dann rückmelden, wenn er den Studienrendenbericht ausgefüllt hat

er ist Teil der Evaluation des Studienganges

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Studienabbruch

Studienabbrüche und Studienunterbrechungen müssen der DFH unverzüglich gemeldet werden

bitte das Formular „Studienabbruch“ oder „Studienunterbrechung“ verwenden

Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe erfolgt durch die Hochschule innerhalb von 4 Wochen nach der Meldung des Abbruches

Ausnahmen: Abbruch wegen Krankheit, Verlust des Prüfungsanspruches, bei schriftlicher Beantragung eines Erlasses der Rückzahlungspflicht beim Präsidenten der DFH

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DFH - Zertifikat

für die Studierenden, die während ihres gesamten DFH – Studiums bei der DFH eingeschrieben waren und alle Abschlüsse erhalten

haben

jeder Programmbeauftragte meldet die Absolventen seines Studienganges im Rahmen des alljährlich zu erstellenden Verwendungsnachweises

Erstellung der Zertifikate auf Antrag des Programmbeauftragten bei der DFH

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DFH - Zertifikat

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2. Beantragung der Mittel

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Vorfinanzierung

betrifft die Mobilitätsbeihilfe für das Wintersemester und die sprachliche Vorbereitung

Antrag zwischen Juni und August mit einem Formular, das den Programmbeauftragten Anfang Juni per E-Mail zugeschickt wird

bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben zurück

Vorschuss wird ohne großen bürokratischen Aufwand an Ihre Hochschule ausbezahlt

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Namensliste der Studierenden und Zahlen

Einschreibungen und Rückmeldungen der Studierenden werden unter „Infos online“ auf unserer Internetseite www.dfh-ufa.org angezeigt

Zugang erfolgt anhand der von der DFH gegebenen Identifikationsnummer und des Passworts

Anfang Juni: Namensliste und Zahlen sind online verfügbar

Frist für die Validierung der Namensliste und der Zahlen:

4. Oktober 2011

Je früher jedoch die Formulare der DFH vorliegen, desto früher können der Zuwendungsvertrag erstellt und die Mittel überwiesen werden

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1. Etappe: die Namensliste der Studierenden ausfüllen und validieren

Bestätigung der Teilnahme der Studierenden an dem Studiengang

Informationen über die Studierenden (Datum der Einschreibung, Matrikelnummer, Name, Vorname, etc.) werden automatisch erstellt

Informationen über die Inlands-, Partnerlands- oder Drittlandsphase werden automatisch vorab ausgefüllt

Beantragung der Mobilitätsbeihilfe muss vom Programmbeauftragten ergänzt werden

sobald sich alle Studierenden eingeschrieben haben, können die endgültigen Informationen eingegeben und validiert werden

Namensliste der Studierenden Und Zahlen

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Namensliste der Studierenden Und Zahlen

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2. Etappe: die Zahlen prüfen und validieren

die Zahlen werden automatisch berechnet – aber bitte prüfen und validieren Sie diese

wenn Sie einen Fehler feststellen, gehen Sie zurück zur Namensliste

diese Zahlen dienen als Grundlage für die Erstellung des Zuwendungsvertrags und für die Berechnung der bewilligten Mittel

sobald der Programmbeauftragter die Zahlen validiert hat, wird die DFH durch eine automatische E-Mail darüber informiert

sobald alle Partner einer Kooperation das Formular validiert haben, kann der Zuwendungsvertrag erstellt werden

Namensliste der Studierenden und Zahlen

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Namensliste der Studierenden undZahlen

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der Zuwendungsvertrag wird dem Programmbeauftragten zugesandt zwecks:

Prüfung der Angaben

Angabe der Aufteilung der bewilligten Mittel sowie der Bankverbindungen

Unterschrift durch die Hochschulleitung und durch den Programmbeauftragten selbst

Rücksendung eines Exemplars an die DFH bis spätestens 15.Dezember 2011

Auszahlung der Zuwendungen: wenn die Hochschule bereits den zählmäßigen Nachweis des

Verwendungsnaweises sowie die Tabelle der Studierenden für das vergangene Jahr bei der DFH eingereicht hat

abzüglich eventuell nicht verausgabter Infrastrukturmittel oder Mittel für die sprachliche Vorbereitung

Zuwendungsvertrag und Auszahlung der Zuwendungen

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Finanzierungsrichtlinien 2011-2012

1. Infrastrukturmittel (Summe pro Kooperation)

Vorbereitungsphase : Pauschalbetrag i.H.v. 10.000 €* für binationale Studiengänge / 30.000 €* für trinationale Studiengänge

Erprobungsphase: Pauschalbetrag i.H.v. 5.000 €* / 10.000 €* / 15.000 €* entsprechend der Zahl der Studierenden in der Auslandsphase

Etablierte Phase: Pauschalbetrag i.H.v. 5.000 €*

langfristige Studienaufenthalte: Pauschalbetrag i.H.v. 2.000 €*

keine Infrastrukturmittel für negativ evaluierte, ruhende und auslaufende Studiengänge

* gültig für 2011/12

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Finanzierungsrichtlinien 2011-2012

2. Mobilitätsbeihilfen (abgesehen von Studiengängen in der Vorbereitungsphase)

für die bei der DFH eingeschriebene Studierende in der Partner- oder Drittlandsphase

270 € pro Monat*

Deckelung: 60* Mobilitätsbeihilfen pro Kooperation (max. 162.000 €*)

Förderung während des Praktikums wenn dies obligatorisch gemäß der geltenden Studienordnung ist + im Partnerland stattfindet

Vertrauensschutzregelung: im Falle einer negativen Evaluation oder nach der Deklaration als Auslaufmodell, können die schon bei der DFH eingeschriebenen Studierenden von der Mobilitätsbeihilfe profitieren (je nach Fall ein Jahr oder bis Ende des Studiums)

* gültig für 2011/12

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Finanzierungsrichtlinien 2011-2012

3. Mittel für die sprachliche Vorbereitung

wird zur Finanzierung der sprachlichen Vorbereitung für bei der DFH eingeschriebene Studierende bewilligt, die erstmalig ihre

Auslandsphase im Partnerland / Drittland antreten

integrierte Studiengänge: Pauschalbetrag i.H.v. 4.000 €* pro Kooperation pro Studierendengruppe von bis 40 Studierenden, die sich das erste Mal im Partnerland / Drittland befinden

langfristige Studiengänge: 300 €* pro Studierender, der sich das erste Mal im Partnerland / Drittland befindet

nur für positiv evaluierte Studiengänge

Zusammenarbeit mit Deutsch-Uni Online* gültig für 2011/12

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Vertrauensschutzregelung der DFH

Im Falle eines aus qualitativen Gründen negativ evaluierten Studiengangs:

wenn der Studierende bereits zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation seine Auslandsphase begonnen hat, wird er bis zum Erwerb des Doppeldiploms von der DFH gefördert. Das DFH-Zertifikat kann verliehen werden.

Wenn der Studierende zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der negativen Evaluation seine Auslandsphase noch nicht begonnen hat, kann dieser nur im akademischen Jahr unmittelbar nach der Bekanntgabe der negativen Evaluation von der DFH gefördert werden. Das DFH-Zertifikat kann ihm nicht verliehen werden.

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Vertrauensschutzregelung der DFH

Im Falle eines aus budgetären Gründen negativ evaluierten Studiengangs oder im Falle von auslaufenden Studiengänge:

alle Studierende werden bis zum Ende Ihres Studiums von der DFH gefördert und das DFH-Zertifikat kann ihnen verliehen werden.

Achtung ! Um von der Vertrauensschutzregelung profitieren zu können, müssen sich die Studierenden für das betreffende

akademische Jahr bei der DFH rückmelden!

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Für alle weiteren Fragen

Studierendensekretariat: Hélène Dinter / Dominique Boeglen

Namensliste der Studierenden / Zahlen: Hélène Dinter / Dominique Boeglen

Studienabbruch / Unterbrechung: Hélène Dinter

Zertifikate: Caroline Heigenhauser

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!