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Dienstag : 07:30 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:30 Uhr Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr 12:30 – 16:30 Uhr Freitag 07:30 – 12:00 Uhr Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Neverin und die Gemeinden Beseritz, Blankenhof, Brunn, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Woggersin, Wulkenzin und Zirzow sowie des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland Heimat- und Bürgerzeitung Sprechzeiten des Amtes Neverin: Jahrgang 22 15. FEBRUAR 2014 Nummer 01/2014 Inhalt: Wie erreiche ich wen in der Amtsverwaltung 2 Jubilare 3 Mitteilung der Amtsverwaltung 4 Kirchl. Nachrichten 4 Aus den Gemeinden 5 Amtliche Bekanntmachungen (herausnehmbarer Innenteil) Allgemeine Informationen 12 Plattsnackers 13 Notversorgung

3450 Neverin 0714 UmbHerrn Horst Heller Woggersin Frau Jutta Krüger Woggersin Frau Ursula Krüger Woggersin Frau Lore Reglin Woggersin Herrn Dr. Jürgen Wozel Woggersin Frau …

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    Dienstag:07:30 – 12:00 Uhr13:00 – 17:30 Uhr

    Donnerstag07:30 – 12:00 Uhr12:30 – 16:30 Uhr

    Freitag07:30 – 12:00 Uhr

    Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Neverin und die GemeindenBeseritz, Blankenhof, Brunn, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin,Sponholz, Staven, Trollenhagen, Woggersin, Wulkenzin und Zirzowsowie des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland

    Heimat- und Bürgerzeitung

    Sprechzeiten des Amtes Neverin:

    Jahrgang 22 15. FEBRUAR 2014 Nummer 01/2014

    Inhalt:

    Wie erreiche ich wenin der Amtsverwaltung 2

    Jubilare 3

    Mitteilung der Amtsverwaltung 4

    Kirchl. Nachrichten 4

    Aus den Gemeinden 5

    Amtliche Bekanntmachungen(herausnehmbarer Innenteil)

    Allgemeine Informationen 12

    Plattsnackers 13

    Notversorgung

  • 2 MITTEILUNGEN DER AMTSVERWALTUNG

    Amtsverwaltung Amt Neverin • Dorfstr. 36 • 17039 NeverinAmtsvorsteher: Herr Helmut Frosch (CDU), Tel.: 039608/261941. Stellvertreter: Herr Peter Böhm (CDU)2. Stellvertreter: Herr Sven Blank (parteilos)Schiedsfrau: Frau Sieglinde Peters, Tel.: 0395/ 5667659Gleichstellungsbeauftragte: Frau Regina KellEinwohnerzahl des Amtsbereiches 8.676 (Stand 31.12.2013)

    Wie erreiche ich wen? Telefon E-Mail-AdresseLeitende VerwaltungsbeamtinFrau Niewelt

    039608 / 25138 [email protected]

    Mitarbeiterin Hauptamt-Personal/SchulenFrau Otte

    039608 / 25123 [email protected]

    Mitarbeiterin Hauptamt-Telefonzentrale/KitaFrau Karst

    039608 / 2510 [email protected]

    Leiterin OrdnungsamtFrau Rohde

    039608 / 25121 [email protected]

    Mitarbeiterin OrdnungsamtFrau Thiele

    039608 / 25124 [email protected]

    Mitarbeiterin Ordnungsamt-GewerbeamtFrau Beier

    039608 / 25127 [email protected]

    Mitarbeiterin Ordnungsamt-MeldestelleFrau Hennig

    039608 / 25117 [email protected]

    Leiter KämmereiHerr Müller

    039608 / 25125 [email protected]

    Mitarbeiter AnlagenbuchhaltungHerr Wojciak

    039608 / 25118 [email protected]

    Mitarbeiterin Steuern/KitaFrau Voigt

    039608 / 25120 [email protected]

    KassenleiterHerr Diekow

    039608 / 25115 [email protected]

    Mitarbeiterin/Mitarbeiter KasseFrau Schenk/Herr Hamann

    039608 / 25113 [email protected]

    Mitarbeiterin Ordnungsamt-WohngeldFrau Spiegelberg

    039608 / 25122 [email protected]

    Leiterin BauamtFrau Brinckmann

    039608 / 25137 [email protected]

    Mitarbeiter BauamtHerr Worbs

    039608 / 25119 [email protected]

    Mitarbeiterin BauamtFrau Schöning

    039608 / 25116 [email protected]

    Mitarbeiterin Bauamt-LiegenschaftenFrau Rübekeil

    039608 / 25114 [email protected]

    Mitarbeiter Kasse-VollstreckungHerr Alexander

    039608 / 25132 [email protected]

    GIV WohnungsverwaltungHerr Gütschow/Herr Teetz

    039608 / 26481

    Mitarbeiter Bauamt039608 / 25129 [email protected]

    Frau Niestaedt

  • JUBILARE 3

    Altersjubilare ab 70. GeburtstagFrau Mathilde Kreinhöfner BeseritzFrau Irmgard Odebrecht BlankenhofFrau Lotte Reich BlankenhofHerrn Otto Bergmann Blankenhof OT ChemnitzHerrn Horst Fischer Blankenhof OT ChemnitzHerrn Hartmut Karusseit Blankenhof OT ChemnitzFrau Erika Krämer Blankenhof OT ChemnitzHerrn Gerd Meyer Blankenhof OT GevezinFrau Ingrid Arndt BrunnFrau Elke Borchardt BrunnFrau Edith Kalsow BrunnHerrn Fritz Lange BrunnFrau Gerda Mittendorf BrunnHerrn Heini Rost BrunnHerrn Walter Tausch BrunnHerrn Rudolf Voß BrunnHerrn Karl Heinz Radtke Brunn OT DahlenHerrn Erhard Wolf Brunn OT DahlenHerrn Edgar Meyer Brunn OT GanzkowHerrn Traugott Pietzonka Brunn OT GanzkowFrau Margot Stuth Brunn OT GanzkowFrau Ingrid Westphal Brunn OT GanzkowHerrn Alfred Blume Brunn OT RoggenhagenHerrn Horst Fischer Brunn OT RoggenhagenFrau Waltraud Müller Brunn OT RoggenhagenHerrn Manfred Vietzens Brunn OT RoggenhagenHerrn Günther Schulz NeddeminHerrn Dr. Roland Andreas NeuenkirchenHerrn Ewald Dahms NeuenkirchenFrau Brigitte Herklotz NeuenkirchenFrau Irmgard Pramschüfer NeuenkirchenHerrn Werner Reit NeuenkirchenHerrn Erhard Schultz NeuenkirchenHerrn Bernhard Blanck Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Ernst-Werner Hartwich Neuenkirchen OT IhlenfeldFrau Helga Hierse Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Herbert Röhl Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Carlos Sam Neuenkirchen OT IhlenfeldFrau Ursula Stolze Neuenkirchen OT IhlenfeldFrau Irmgard Voß Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Jürgen Brandenburg NeverinFrau Dorothea Illner NeverinFrau Gertrud Kiesewetter NeverinFrau Brigitte Kowalski NeverinHerrn Erich Reinholz NeverinHerrn Wolfgang Siewert NeverinFrau Maria Sklomeit NeverinHerrn Günther Stüwe NeverinHerrn Wolfgang Brüsehaber Neverin OT GlocksinHerrn Hans-Günter Riedel Neverin OT GlocksinHerrn Hans-Joachim Schütze, Neverin OT GlocksinFrau Elisabeth Dammann SponholzHerrn Achim Hurny SponholzHerrn Horst Ritter SponholzFrau Inge Schwoy SponholzFrau Else Stubbe SponholzFrau Elisabeth Worseg SponholzHerrn Waldemar Hübscher Sponholz OT WarlinFrau Ella Behnke StavenFrau Margot Koreng StavenHerrn Leo Thiedig Staven OT RossowHerrn Gerhard Dögow TrollenhagenHerrn Gerhard Gau TrollenhagenHerrn Werner Mieth TrollenhagenHerrn Klaus Kröger Trollenhagen OT BuchhofFrau Helga Claußing Trollenhagen OT PodewallFrau Thea Tiedemann Trollenhagen OT PodewallHerrn Horst Heller WoggersinFrau Jutta Krüger Woggersin

    Frau Ursula Krüger WoggersinFrau Lore Reglin WoggersinHerrn Dr. Jürgen Wozel WoggersinFrau Barbara Ackermann WulkenzinHerrn Harri Gabel WulkenzinFrau Erika Groth WulkenzinHerrn Oskar Raddatz WulkenzinHerrn Hans-Jürgen Schlief WulkenzinHerrn Otto Thiel WulkenzinHerrn Dieter Papenzin Wulkenzin OT Neu RhäseHerrn Bernd Baudson Wulkenzin OT NeuendorfFrau Hanna Krause Wulkenzin OT NeuendorfHerrn Dietmar Mandel Wulkenzin OT NeuendorfFrau Ruth Mandel Wulkenzin OT NeuendorfHerrn Peter Niebuhr Wulkenzin OT NeuendorfFrau Helga Pockrandt Wulkenzin OT NeuendorfFrau Waltraud Röhl Wulkenzin OT NeuendorfFrau Johanna Schwarz Wulkenzin OT NeuendorfHerrn Bruno Loos ZirzowFrau Ella Schulz Zirzow

    zum 65. GeburtstagHerrn Gerhard Rogge Blankenhof OT GevezinFrau Sabine Müller Brunn OT DahlenFrau Ursula Dietrich Brunn OT RoggenhagenHerrn Alwin Neumann Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Rudolf Sawitzki Neuenkirchen OT IhlenfeldFrau Hannelore Stockfisch Trollenhagen OT PodewallHerrn Harald Jahnke Wulkenzin OT NeuendorfHerrn Ortwin Peitsch Wulkenzin OT Neuendorf

    zum 60. GeburtstagFrau Siegrid Ahlgrimm BlankenhofFrau Heike Lube Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Hubert Nawin Neuenkirchen OT IhlenfeldHerrn Horst Springstubbe Neuenkirchen OT IhlenfeldFrau Ilona Luneburg NeverinHerrn Hans-Joachim Tietböhl Neverin OT GlocksinFrau Ingrid Domke SponholzHerrn Jörn Schwarz Sponholz OT RühlowFrau Petra Herse StavenHerrn Jürgen Dahl TrollenhagenHerrn Joachim Russow WoggersinHerr Wolfgang Kersten WulkenzinFrau Petra Wilk Wulkenzin OT Neu RhäseHerrn Wolfgang Hanck Wulkenzin OT NeuendorfHerrn Edgar Hübner Wulkenzin OT NeuendorfHerrn Wolfgang Jerke Wulkenzin OT Neuendorf

    Zur goldenen Hochzeitaus Blankenhof OT Chemnitz

    dem EhepaarHannelore und Herbert Schmöckel

    aus Trollenhagendem Ehepaar

    Brunhild und Dieter Klein

    Zur Gnadenhochzeitaus Brunn

    dem EhepaarGerda und Wilhelm Mittendorf

    Der Amtsvorsteher, die Bürgermeister und Gemeindevertretung gratulieren den Jubilaren im Januar

  • 4 MITTEILUNGEN DER AMTSVERWALTUNG/KIIRCHGEMEINDEN

    Die Winterferien stehen vor der Tür und auch die Schüle-rinnen und Schüler, die in einer Jugendfeuerwehr sind, schauen auf ihre Zeugnisse. Manche sind gut, bei manch anderem könnten die Leistungen besser sein oder mit et-was Hilfe verbessert werden. Dazu bietet der Kreisfeu-erwehrverband Mecklenburgische Seenplatte seinen Ju-gendfeuerwehrmitgliedern ab der 7. Klasse das Projekt „Nachwuchsförderung“ an. Hier wird in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch mit Unterstützung von Fachlehrern, Nachhilfe angeboten. Voraussetzung sind Freiwilligkeit der Jugendlichen und das Zusammenwirken mit den Eltern. Dieses Projekt läuft in einigen Jugendfeu-erwehren schon sehr erfolgreich. So in Thurow, Friedland, Klein Vielen und Burg Stargard, wo 24 Jugendliche dieses Angebot in Anspruch nehmen. Das Ziel dieses Projektes ist die Verbesserung der schulischen Leistungen unserer Jugendlichen und damit verbunden die Verbesserung der Chancen auf einen Ausbildungsplatz in unserer Region. So können diese jungen Leute sich weiterhin am Heimat-ort in der Feuerwehr engagieren und den altersbedingten Mitgliederschwund ausgleichen. Einige Unternehmen un-terstützen das Projekt finanziell, weil sie darin auch einen Vorteil für sich sehen. Gute Schulabschlüsse und sozial kompetente Auszubildende sind sehr gefragt. Wir brauchen natürlich weiterhin jede Unterstützung durch Spenden und vor allen Dingen von Lehrern, die gewillt sind in unserem Projekt mitzuwirken. Es sind alle Jugendwarte aufgerufen ihre Jugendlichen auch bei den schulischen Problemen zu

    unterstützen. Der Kreisfeuerwehrverband hilft mit dem Pro-jekt „Nachwuchsförderung“ dabei. Kontaktaufnahme und Auskünfte zum Projekt erteilt die Geschäftsstelle des KFV MSE in Neuendorf unter der Telefonnummer 0395 563939 26/27 oder per eMail an info(at)kfv-seenplatte.de.

    Birgit SchmidtPressewart KFV MSE

    Projekt „Nachwuchsförderung“ des KFV Mecklenburgische Seenplatte

    Auf zum Endspurt

    Kirchgemeinde Wulkenzin-Weitin

    Gottesdienste im Februar/MärzSonntag, 16.02. 10:00 Uhr Winterkirche Gottesdienst Mallin Sonntag, 23.02. 10:00 Uhr Kirche Weitin GottesdienstSonntag, 02.03. 10:00 Uhr Pfarrhaus Gottesdienst Wulkenzin Sonntag, 09. 03. 10:00 Uhr Kirche Weitin Gottesdienst mit Chor

    Kindertreff: Sonnabend, 22. Februar, von 9:30 - 11:30 Uhr im Pfarrhaus Wulkenzin

    Kindernacht: Freitag, 28. Februar bis Sonnabend, 1.März in der Pfarrscheune Wulkenzin

    Kultur in der Pfarrscheune:Sonnabend, 22. Februar, ab 19 Uhr Fasching, Thema: Weltreise

    Bibelwoche am 19., 20. und 21. Februar jeweils um 19:30 Uhr im Büro des Heilpädagogischen Wohnheims, Hofstr. 4 in Weitin

    Kirchliche Nachrichten

  • AUS DEM GEMEINDEN 5

    Seniorenweihnachtsfeier und Adventsmarkt, die beiden letzten Veranstaltungen des Jahres 2013 in der Gemeinde Blankenhof

    Seniorenweihnachtsfeier:Am 12.12.2013 haben die Gemeinde und der Kulturverein zur Seniorenweihnachtsfeier der Gemeinde erstmals ins TRUCK-STOP Weitin eingeladen. Da die Gemeinde über keine eigenen Räumlichkeiten für die Durchführung größe-rer Veranstaltungen besitzt, war diese Gaststätte gewählt worden. Dank der großzügigen Unterstützung des Be-hindertenverbandes und der Agrargesellschaft Chemnitz konnte der Transport der Senioren zur und von der Feier abgesichert werden. Wir möchten uns auf diesem Weg bei beiden Betrieben dafür bedanken. Bedanken möchten wir uns auch beim Team der Gaststätte, das uns diese Feier schön ausge-staltet hat.Für den leckeren Kuchen möchten wir den Spender dan-ken. Der Firma Stilblüte Jana Meiner in Chemnitz gilt un-ser Dank für die schönen Blumen.Die Gaststätte war festlich dekoriert. Besonders gefreut hat uns, dass so viele Senioren der Gemeinde Blankenhof die Einladung zu dieser Feier angenommen haben.

    Nach der Eröffnung der Feier durch den Bürgermeister, Herrn Hinz, haben uns Mudder Schulten und Buer Hannes ihr neuestes Programm vorgestellt.Die gemeinsame Kaffeetafel war ein weiterer Höhepunkt. Der Kulturverein Gemeinde Blankenhof e. V. hatte sich um die Organisation und Durchführung der Weihnachtsfeier gekümmert. Die Mitglieder sorgten für eine gemütliche At-mosphäre und eine angenehme Feier.Eine Weihnachtsfeier ohne das gemeinsame Singen von Weihnachtsliedern, geht nicht. Das hatte sich der Kultur-verein gedacht. Herr Kreuzfeld hatte Texte unter den Teil-nehmern verteilt und am Keyboard den Ton vorgegeben. Herr Fischer hätte seine Freude gehabt. Man konnte stolz auf den Chorgesang sein. Auch Herrn Kreuzfeld sagen wir ein großes Dankeschön.Es war, wie jedes Jahr, ein wunderschönes vorweihnacht-liches Fest. Unser Dank allen Organisatoren, Sponsoren und Akteuren.

    Adventsmarkt:Der letzte Höhepunkt im Kulturle-ben der Gemeinde war der vom Kulturverein Gemeinde Blankenhof gemeinsam mit dem Verein Dorf und Kirche Blankenhof durchge-führte Adventsmarkt. Der Markt begann um 15:00 Uhr in der Dorfkirche in Chemnitz. Die Kirche war vollbesetzt. Es gab nur noch Stehplätze. Umrahmt von einem Chor der Kirchgemeinde Mölln und vom Leiter des Chores, der die Orgel spielte wurde ein schöner Nachmittag in der Kirche begonnen. Thema war, Kindern die Adventszeit nahezubringen und zu erklären.

    Der Gemein-depädagoge der Kirch-gemeinde Breesen, Herr Rathke, der diesen Veranstal-tungsteil lei-tete, gestal-tete ihn so interessant, dass un-

    sere Kinder, die teilweise noch im Kindergartenalter sind, aufmerksam folgten. Auch der Kindergarten des Behindertenverbandes, der in unserer Gemeinde zuhause ist, hat Weih-nachtslieder vorgetragen. Wir nehmen an, dass wir im Namen aller, die dieses Erlebnis in der Kirche hat-ten, sprechen, wenn wir uns bei den Organisatoren und Gestaltern bedanken.Der zweite Teil unseres Marktes fand auf dem Platz zwischen Friedhofsmau-er und der Ruine des alten Schlosses statt. Hier hatten

    wir einen Ort gestaltet, der den Besuchern der Kirche einen weiteren Höhepunkt des Tages geliefert hat. Bei Bratwurst, Glühwein, Kinderpunsch und Quarkbällchen wurden inte-ressante Gespräche geführt. Ein Engel im Engelskostüm sammelte Wunschzettel für den Weihnachtsmann ein.Wir danken unseren Mitgliedern, den Mitgliedern des Kul-turvereins, für die Organisation, Durchführung und schöne Gestaltung dieses Veranstaltungsteils. Wir hatten den Ein-druck, es hat gefallen.Bedanken möchten wir uns auch bei den Gemeindearbei-tern, die uns beim Auf- und Abbau der Zelte geholfen haben.

    Der Vorstand des Kulturvereins

    Fotos: Manfred Völz

    Aus den Gemeinden

  • 6 AUS DEM GEMEINDEN

    Das 1. Jahr des Kulturverein Gemeinde Blankenhof e. V.

    Foto: Manfred Völz

    Nachdem sich im Januar 2013 15 Bürger aus allen 3 Orts-teilen der Gem. Blankenhof zusammenfanden um das kul-turelle Leben und das Zusammenleben in der Gemeinde auf ein höheres Niveau zu bringen, wurde der Kulturverein gegründet. Zeitgleich mit dem amtlichen Geschehen der Anmeldung wurde ein anspruchsvoller Jahresplan erstellt, der Dank der aktiven Mitarbeit aller Mitglieder auch erfüllt werden konnte. Erwähnt sei hier nur das Kinderfest zum 1. Juni, das gemeinsam mit dem Erdbeerhof der Fam. von Klinggräff durchgeführt wurde; die Vorbereitung und Durch-führung des Dorf- und Erntefestes mit den Landwirten der Gemeinde und dem Kreativzirkel; die Auftritte der plattdeut-schen Gruppe unter der Leitung von E. Hein; die Rentner-weihnachtsfeier oder das gemeinsam mit dem Förderver-ein Dorf u. Kirche veranstaltete Adventsfest vor und in der Kirche in Chemnitz.

    Der Kulturverein bedankt sich für die Unterstützung durch die Gemeindevertretung.

    An dieser Stelle sei nochmal Allen dank gesagt, die uns unterstützt haben und dies hoffentlich auch in Zukunft tun werden, sei es als Sponsor, Förderer, Helfer oder Mitge-stalter.

    Für das Jahr 2014 sind wieder eine Reihe von Veranstal-tungen, wie zum Beispiel die Plattdeutsch-Programme, ei-ne Frauentagsfeier, das Osterfeuer, Spielenachmittage, ein Kinderfest, das Sport- u. Sommerfest, ein Dorf- und Ernte-fest und vieles mehr geplant.

    Weihnachtssingen in der Kirche RoggenhagenAm 14.12.2013 fand auf Einladung des Fördervereins Dorfkirche Roggenhagen e.V. und des Dorfklub Roggenhagen e.V. in der Kirche Roggenhagen das traditionelle Weihnachtssingen statt.Für weihnachtliche Stimmung sorgten die Kinder des Kindergartens Storchennest aus Brunn mit ihren Liedern und Gedich-ten.Im Anschluss wurde bei Kaffee, Glühwein und selbst gemachten Kuchen angenehm geplaudert.Wir danken Frau Langenberger und ihren Kolleginnen vom Kindergarten Storchennest und den Vereinsmitgliedern für die tolle Unterstützung.

    Steffen Braun, Roggenhagen

    die Gäste bei Kaffee, Glühwein und Kuchen die Kinder beim Singen

  • AUS DEM GEMEINDEN 7

    Im Dezember neigt sich das Jahr dem Ende entgegen und die Jugendfeuerwehr Neuenkirchen - Ihlenfeld macht sich wieder auf den Weg, die Feuerwehrtechnik des Landes M-V zu erkunden. Diesmal ging es ans Wasser zur Feuer-wache See in die Hansestadt Rostock. Dort zeigte uns Hans, ein ehemaliger Kapitän zur See, das Feuerlöschboot 40 - 3. Das Feuerlöschboot Baujahr 1983 ist eines der letzten drei Löschboote der Feuerwa-che See und wird aufgrund des ansteigenden Fähr- und Kreuzschifffahrtsverkehrs in Rostock durch ein modernes Feuerlöschboot ersetzt. Nach vielen Interessanten Ein-blicken zur Menschenrettung und Brandbekämpfung auf See, erfolgte eine Stärkung bei der goldenen Möwe. An-schließend fand der lang ersehnte Besuch des Rostocker Weihnachtsmarktes mit seinen vielen Attraktionen und Fahrgeschäften statt. Am meisten gefielen neben dem „Mach 5“ die vielen Auto-maten, bei denen für ein kleines Entgelt der „große Gewinn“ wartete. Einige büßten bereits am ersten Fahrgeschäft ihr

    gesamtes Taschengeld ein. Andere wiederum schafften es ein wenig weiter und stellten dann mit großen Augen die Frage, „Hast de mal nen Euro?“. Um doch noch die letzte große Chance auf einen Gewinn zu erhalten. Bei der Rück-fahrt waren alle jedoch voller positiver Momente und ver-gaßen schnell den Schmerz, den erhofften Gewinn nicht erreicht zu haben. Ein ganz großes Dankeschön geht an zwei unserer langjährigen Sponsoren, die GUGAS GmbH aus Altentreptow und den Landwirt Max Albrecht aus Neu-enkirchen, die mit ihren Spenden dafür sorgten, dass dieser Ausflug für die Jugendwehr Neuenkirchen - Ihlenfeld ohne Erhebung eines Unkostenbeitrages möglich war.

    Hast de mal nen Euro?

    Autor und Fotos: Falk Wiskow

  • 8 AUS DEM GEMEINDEN

    Die Gipfelstürmer

    Retten aus Häusern und Abseilen von gefährdeten Gebäuden wird den Feuerwehrmänner und -frauen spätestens mit der Ausbildung zum Truppführer hautnah vermit-telt. Einen kleinen Vorgeschmack auf diese Aufgaben konnten die Kameraden der Jugendfeuerwehr Neuenkirchen - Ihlenfeld erleben.Klettern auf vier verschiedenen Parcours bot die Kletterwand in der Sporthalle des SV Turbine. Nach dem kräftezehrenden Auf-stieg stand endlich das Abseilen auf dem Programm. Der Beste Gipfelstürmer war Robert Kunze an diesem Tag, der als einziger den schwierigsten Parcours be-wältigte. Ganz großer Dank geht an Sebastian Geschwind vom SV Turbine Neubrandenburg, der dieses besondere Training ermög-lichte.

    Falk Wiskow Fotos: Jessica Doll

    Große Aufregung herrschte im Januar in der Neveriner Ki-ta. Hoher Besuch hatte sich angesagt. Der Bürgermeister Herr Frosch, die Leiterin der Nahkauf-Verkaufsstelle Frau Rux sowie der Geschäftsführer der Verkaufsstelle Herr Ot-to waren erschienen. Anlass des Besuchs war eine Spen-denaktion. Ein Jahr lang hatte der Nahkauf im Dorf für die Kita gesammelt bzw. wurden zu Ostern von den Kindern selbst bemalte Eier verkauft. Als die Kunden erfuhren, dass diese Sammlung der Kita zugute kommen soll, steigerte sich die Spendenbereitschaft. So konnten 911,88 EUR an die Kindergartenkinder übergeben werden. Diese Summe ist das Ergebnis der Aktion „Helfen mit Herz“, die in allen Nahverkaufsstellen stattfand. Die Gesamteinnahmen wur-

    den durch die Anzahl der teilnehmenden Verkaufsstellen geteilt; so kam es zu der

    Höhe der Spende.

    Die Kinder freuten sich riesig. Es sollen davon Sitzbänke für den Spielplatz angeschafft werden. Die stellv. Leiterin der Kita Frau Kriegler nahm die Spende dankend entge-gen und brachte ihre Freude zum Ausdruck als bekannt wurde, dass die Spendenaktion im Nahkauf Neverin weiterläuft.

    Die Kita feiert im Mai ihren 60. Ge-burtstag. Dazu gratulieren wir schon jetzt.

    Text/Foto NI Red.

    Aktion „Helfen mit

    Herz“

  • AUS DEM GEMEINDEN 9

    Grundschule „Zum Wasserturm“Dorfstraße 3017039 NeverinTel.: 039608 20503Fax: 039608 20098E-Mail: [email protected]

    Rezitieren und kreatives SchreibenAuch in diesem Schuljahr war der letzte Tag vor den Weihnachtsferien an der Grundschule wieder ein Beson-derer. Nicht nur, weil die Schultasche zu Hause bleiben durfte, sondern weil ein Fest der deutschen Sprache statt fand.Die Kinder der 1. und 2. Klassen lernten ein Weihnachts-gedicht auswendig und ermittelten die besten Rezita-toren. Die Schüler der 3. und 4. Klassen übten sich im kretiven Schreiben, denn sie mussten eine vorgegebene Weihnachtsgeschichte beenden.

    Unsere Sieger waren:1. Klasse Gustav Brauns2. Klasse Lucy Ziemann3. Klasse Aurelia Kählke4. Klasse Tim Chmieletzki

    Der Neveriner Dorfclub berichtet

    Im Dezember des Vorjahres be-stand die Hoffnung einiger Skat-freunde darin, kurz vor Weih-nachten einen großen Happen vom reich gedeckten Tisch der Gewinne zu ergattern. Das ge-lang Uwe Schulz, Achim Kuhn-wald und Hans-Ulrich Jürß. Die Pokalwertung des Jahres 2013 war dann auch eine klare Angelegenheit. Uwe Schulz be-kam den Pokal für die höchste Gesamtpunktzahl aus 5 gewer-teten Spielen überreicht.

    Organisator Wolfgang Schoknecht übereicht den Pokal

    Das erste Treffen der Skatfreunde verlief erneut in harmo-nischer Atmosphäre. 22 Spieler kämpften mit dem Glück der Karten um ein gutes Blatt und um ein gutes Abschnei-den in der Wertung des Tages. Erheiterung gab es beim letzten Spiel eines Dreiertisches. Von Kiebitzen umringt

    war sowohl das Reizen, als auch das Spielen nicht ganz einfach.Große Überraschungen blieben aus. Wie erwartet hatte Uwe Schulz erneut mit 2292 Punkten die Nase vorn. Zweiter wur-de Norbert Peters (2036) vor Wolfgang Fleischer mit 2021. Die Skater freuen sich schon auf die weiteren Treffen.Neben der absolut von Männern dominierten Skatrunde waren im Januar die Frauen des Dorfclubs beim Nähen unter sich. Der Klubraum des Gemeindezentrums verwan-delte sich an zwei Tagen in eine große Nähstube. Die Teil-nehmerinnen kamen mit vielen Ideen zu diesen Treffen. Sicherlich wurden vorher Seiten Im Internet abgegrast und Zeitschriften studiert.Die Vorschläge reichten von Deko-Figuren, über praktische Bücherhalter für das entspannte Lesen im Bett bis zu nütz-lichen Kirschkernkissen. Darüber hinaus wurden Tipps zum Handhaben der Nähmaschinen bei unterschiedlichen Stoffarten und deren Bearbeitung ausgetauscht. Die Zeit reichte nicht aus, um alle Vorhaben umzusetzen. Also wird es weitere Treffen geben.

    Text und Bild: Heiner Geppert

    Zum Abschluss des Tages präsentierte sich unser Schulchor mit einem kleinen Programm.Alle sangen kräftig mit. Auch der Weihnachtsmann kam mit Süßigkeiten und Büchern vorbei. Das Geld dafür bekam er von den Eltern. Vielen Dank für Ihre Spende in Höhe von 245,00 Euro.Wir, die Schüler und Lehrer der Grundschule „Zum Was-serturm“, wünschen allen Kindern und Eltern alles Gute für das Jahr 2014.

  • 10 AUS DEM GEMEINDEN

    „Schade um die schönen Bäume in unserem Park von Trollenhagen!“ war die Meinung von manch einem Bür-gern aus unserem Ort. Alles verständ-lich.Aber diese Maßnahme musste sein!Unter dem Hauptaugenmerk von „Gefahr in Verzug“ wurden Bäume unter Sachverstand von Firma Hoff-mann aus Blankenhof, in gemein-samer Absprache der Gemeinde und durch Prüfung des Ordnungsamtes aus Neverin, vertreten durch Frau Rohde, die endgültige Entscheidung getroffen vereinzelte Schwerenö-ter zu beseitigen. Die Prüfung und der Auftrag zur Beseitigung wurden am 14.01.2014 um 9:00 Uhr vor Ort durchgeführt, bzw. erteilt. Gefährlich überhängende Bäume und Äste auf ein angrenzendes privates Grund-stück gaben den ersten Ausschlag dieser Maßnahme. Ein zweiter kam von den betreffenden Bäumen selbst durch gerissenen Stamm und im Stamm-Wurzelbereich entstandenen Hohlraum der zur Gefährdung führte. Auch eventuell herabfallendes Totholz auf den unter den Bäumen hinweg führenden öffentlichen Weg sorgte für ständige Unruhe. Wildwuchs wurde bei die-ser Maßnahme gleich mit beseitigt und entsorgt als ersten

    Schritt einer Wiederbelebung unseres schon lange vernachlässigten Park.Hinweis:Die Gemeinde strebt an, gezielte Er-satzpflanzungen durchzuführen. Je-doch erst nach der Aufstellung eines Baumkatasters durch das Amt Neve-rin.Nun ja, lange wurde nicht gefackelt und ehe man sich versah lagen die hölzernen Riesen auf der Seite. Ein Übeltäter nach dem anderen konn-te durch Geschick des Kettensägen-führes Herrn Hoffmann in kollegialer Zusammenarbeit mit uns Gemeinde-arbeitern sowie unserem Verbünde-ten T3030-Schlepper gefällt werden. Der hatte nämlich die Aufgabe dafür zu sorgen, dass durch zur Hilfenahme eines Seiles die Bäume auch dorthin vielen, wo sie hinfallen sollten! Beim Zerlegen der dicken Äste und Stäm-me, kam uns die ansässige Firma Ramm mit Mitarbeitern und Gerät zu Hilfe. An dieser Stelle sei ein herz-liches Dankeschön an die fleißigen Kollegen ausgesprochen. Die Auf-räumungsarbeiten übernahm die Ge-

    meinde in den Tagen danach.

    Ihr Roland Pöschel aus Trollenhagen

    Beginn der Wiederbelebung unseres Parks

    Die Leiter wird angestellt um das Zugseil für den Schlepper am Ast zu befestigen

    Konzerte im Speicher Woggersin

    Der Speicher Woggersin lädt auch im neuen Jahr zu vielen Veranstal-tungen ein.Alle Bluesfreunde, die im letzten Jahr das tolle Konzert mit „Grey Wolf“ Pit Kyas verpasst haben, können am 21.02.14 um 20:00 Uhr diesen besonde-ren Künstler erleben.„Grey Wolf“ singt mit seiner unverwechselbaren Stimme Bluessongs, Co-verversionen bekannter Titel in eigener Bearbeitung sowie Eigenkompo-sitionen. Dabei begleitet er sich auf der akustischen und der elektrischen Gitarre. Sein Spiel auf der Bluesharp rundet das Ganze zu seinem persön-lichen Stil ab.Karten sind unter der Telefonnummer 0395/5639231 erhältlich.

    Maxi ErnstKultur- und Wirtschaftszentrum Woggersin e.V.

  • ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 1

    Amt Neverin-Der Amtsvorsteher- AmtskasseDorfstraße 36, 17039 Neverin

    Hinweis über die Bekanntmachungenzur Veröffentlichung der Spendenlisten

    Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) haben die Gemeinden und das Amt jährlich einen Bericht zu erstellen, in welchem die Ge-ber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzuge-ben sind (Spendenliste). Diese Berichte sind der Öffentlich-keit zugänglich zu machen.

    Die jeweiligen Bekanntmachungen mit den weiteren Hinweisen finden Sie auf der Internetseite „www.amtneverin.de“ unter der Rubrik ORTSRECHT innerhalb der jeweiligen Gemeinde.Die Bekanntmachung des Amtes erhalten Sie unter der Ru-brik AMT.

    Neverin, 14.01.2014

    Haushaltssatzung des Amtes Neverin für das Haushaltsjahr 2014

    Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amts-ausschusses vom 28.11.2013 (und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde - Der Landrat des Landkreises Meck-lenburgische Seenplatte) folgende Haushaltssatzung erlassen:

    § 1Ergebnis- und Finanzhaushalt

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

    1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.185.600 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 2.392.000 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 206.400 EUR b) der Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf - 206.400 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahme aus Rücklagen auf 23.200 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 183.200 EUR2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 2.113.500 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 2.248.400 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 134.900 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR die Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit auf 33.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 33.000 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 167.900 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 167.900 EURfestgesetzt.

    Öffentliche Bekanntmachungender Ministerien, der Gerichte, des Landratsamtes, des Amtes Neverin

    und der Gemeinden, des Bauamtes sowie des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland

    23. Jahrgang Samstag, den 15. Februar 2014 Nummer 1

    Blatt 1 Hinweis über die Bekanntmachungen zur Veröffentlichung der SpendenlistenBlatt 1 Haushaltssatzung des Amtes Neverin für das Haushaltsjahr 2014Blatt 2 Ladung zur Teilnehmerversammlung im Bodenordnungsverfahren Klein HelleBlatt 3 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Blankenhof vom 20.11.2013Blatt 3 Veröffentlichung SpendenlisteBlatt 3 Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren GevezinBlatt 3 Jahresabschluss der Gemeinde Neddemin für das Haushaltsjahr 2010Blatt 4 Haushaltssatzung der Gemeinde Neuenkirchen für das Haushaltsjahr 2014Blatt 5 Haushaltssatzung der Gemeinde Neverin für das Haushaltsjahr 2014Blatt 6 Einladung zur EinwohnerversammlungBlatt 6 Jahresabschluss der Gemeinde Zirzow für das Haushaltsjahr 2010Blatt 6 Freiwilliger Landtausch „Zirzow I“Blatt 7 Aufhebung einer SchutzbereichanordnungBlatt 7 3. Öffentliche Auslegung des Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2012Blatt 8 Zur Prüfung für Jagdschein anmeldenBlatt 8 Bekanntmachung zu Veröffentlichungen anlässlich der Europa- und KommunalwahlenBlatt 8 Aufforderung an alle im Amtsbereich Neverin vertretenen politischen Parteien und WählergruppenBlatt 9 WahlbekanntmachungBlatt 9 Wahlvorschlag für die BürgermeisterwahlBlatt 10 Aufruf zur Mitarbeit in den Wahlvorständen der Gemeinden des Amtsbereiches NeverinBlatt 10 Wahlleitung im Amtsbereich Neverin anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 25.05.2014

  • 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    § 2Kredite für Investitionen und

    InvestitionsförderungsmaßnahmenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

    § 3Verpflichtungsermächtigungen

    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.

    § 4Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

    Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 210.300 EUR.

    § 5Amtsumlage

    1. Die Amtsumlage wird auf 17,59 v. H. der Umlagegrundla-gen festgesetzt.

    § 6Stellen gemäß Stellenplan

    Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 31,755 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

    § 7Eigenkapital

    Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 1.589.489,19 EUR.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12.2013 (Haushaltsvorjahr)beträgt 1.361.689,19 EURund zum 31.12.2014 des Haushaltsjahres 1.178.489,19 EUR.

    § 8Wertgrenzen

    Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Ge-samtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

    § 9Regelungen zur Deckungsfähigkeit

    1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen wer-den für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.

    2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zu-sammenhang stehenden Auszahlungen.

    3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Aus-zahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

    4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für or-dentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

    5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Auf-wendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst da-rüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

    Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 08.01.2014 erteilt/ist nicht erforderlich.

    BekanntmachungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.12.2013 an-gezeigt worden.Sie enthält genehmigungspflichtige/keine genehmigungs-pflichtigen Teile.Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsicht-nahme innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung während der Öffnungszeiten, im Amt Neverin, Zimmer 22, öffentlich aus.

    Blankenhof

    Ladung zur Teilnehmerversammlung im Bodenordnungsverfahren Klein Helle

    - Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft -

    Das Bodenordnungsverfahren Klein Helle, Landkreis Meck-lenburgische Seenplatte, ist nach den §§ 53 ff. des Land-wirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) in Verbindung mit den §§ 4, 6 und 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BG-Bl. I S. 546) in der jeweils aktuellen Fassung, durch den be-standskräftigen Anordnungsbeschluss vom 25.11.2013 an-geordnet worden.Die Grundstückseigentümer sowie die Inhaber grundstücks-gleicher Rechte (insbesondere die ihnen gleichgestellten Erbbauberechtigte sowie die Gebäudeeigentümer) bilden gem. § 16 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft, eine Körper-schaft des öffentlichen Rechts, die mit dem bestandskräf-tigen Anordnungsbeschluss entstanden ist. Die Teilnehmer-gemeinschaft führt den Namen:

    „Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfah-rens

    Klein Helle“ mit Sitz in Klein Helle,Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Gemäß § 18 Abs. 1 FlurbG vertritt die Teilnehmergemein-schaft die gemeinschaftlichen Belange der Teilnehmer im Bodenordnungsverfahren Klein Helle.Aus der Teilnehmergemeinschaft ist gem. § 21 FlurbG ein Vorstand zu wählen.

    Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft la-de ich hiermit alle Teilnehmer im Bodenordnungsverfahren Klein Helle zum 12.03.2014 um 18:00 Uhr in den Tagungs-raum auf dem Steffenshof, Dorfstraße 21, 17091 Klein Helle.

    Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhin-dert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertre-ten lassen.Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehör-de angefordert werden.Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer bei der Wahl nur eine Stimme hat, auch wenn er noch weitere Teil-nehmer vertritt. Gemeinschaftseigentum hat ebenfalls nur ei-ne Stimme.Die Wahl des Vorstandes als handelndes Organ der Teil-nehmergemeinschaft ist u. a. Voraussetzung für die Durch-führung und Förderung öffentlicher Dorferneuerungs- und Wegebaumaßnahmen sowie Investitionen, deren Träger die Teilnehmergemeinschaft ist.

  • ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 3

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird zu allen wichtigen Grundsatzentscheidungen des Bodenordnungs-verfahrens hinzugezogen und kann dabei die gemeinschaft-lichen Interessen der Teilnehmer vertreten. Er soll in seiner Zusammensetzung die verschiedenen Interessengruppen der Teilnehmer möglichst ausgewogen widerspiegeln.Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft soll als Binde-glied zwischen der Flurneuordnungsbehörde und den Teil-nehmern sowie der Gemeindevertretung fungieren. Die Arbeit des Vorstandes kann einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Durchführung des Bodenordnungsverfahrens leisten.

    Neubrandenburg, den 30.01.2014

    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte - Flurneuordnungsbehörde -

    Im Auftrag

    gez. Schmidt

    Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Blankenhof vom 20.11.2013

    Die Gemeinde Blankenhof hat am 20.11.2013 die Straßen-reinigungssatzung der Gemeinde Blankenhof beschlossen.Diese wurde am 07.01.2014 im Internet veröffentlicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    I. ThieleFB Ordnung u. Sicherheit

    Gemeinde Blankenhof - Der Bürgermeister - Dorfstraße 3617039 Neverin

    Bekanntmachung - Veröffentlichung Spendenliste

    Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht zu erstellen, in wel-chem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungs-zwecke anzugeben sind. Dieser Bericht ist der Rechts-aufsichtsbehörde zu übermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.Ihnen wird daher mitgeteilt, dass die Spendenliste für die Zeit vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 (aktueller Bericht) in der Amtskasse des Amtes Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin während der Öffnungszeiten eingesehen werden kann.

    Öffnungszeiten des Amtes Neverin: dienstags 7:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhrdonnerstags 7:30 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:30 Uhr freitags 7:30 bis 12:00 Uhr

    Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte- Flurneuordnungsbehörde -

    Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren Gevezin

    Das Bodenordnungsverfahren Gevezin, Landkreis Me-cklenburgische Seenplatte, wird gem. § 149 Flurbereini-gungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Land-wirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:1. Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist erfolgt.2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im

    Bodenordnungsverfahren zu berücksichtigen sind.Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit erledigt.Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG wird die Teilnehmergemein-schaft aufgelöst.Ggf. noch bestehende Rechte und Pflichten der Teilnehmer-gemeinschaft wurden von der Gemeinde Blankenhof über-nommen.Die Gemeinde Blankenhof hat die in § 150 FlurbG aufge-führten Verfahrensunterlagen erhalten.

    Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch beim Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklen-burgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

    Neubrandenburg, den 17.12.2013

    Neddemin

    Bekanntmachung

    Jahresabschluss der Gemeinde Neddemin für das Haushaltsjahr 2010

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin hat auf ihrer Sitzung am 23.01.2014 den Jahresabschluss 2010 an-erkannt.(Beschluss-Nr.: VO-33-FI-2014-029)

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin hat auf ihrer Sitzung am 23.01.2014 die Entlastung des Bürgermei-sters/der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.(Beschluss-Nr.: VO-33-FI-2014-030)

    Entsprechend § 60 Absatz 6 der Kommunalverfassung Me-cklenburg-Vorpommerns (KV M-V) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GV0Bl. M-V 2011 S. 777) erfolgt hiermit die öffent-liche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010.

    Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Jahresab-schluss und die Erläuterungen während der Dienststunden im Fachbereich Finanzen des Amtes Neverin zur Einsicht-nahme ausliegen.

    Neverin, 2014-01-28

  • 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    Neuenkirchen

    Haushaltssatzung der Gemeinde Neuenkirchen für das Haushaltsjahr 2014

    Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalerfassung des Landes Me-cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemein-devertretung vom 14.01.2014 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Landrat des Landkreises Mecklen-burgische Seenplatte) vom 29.01.2014 folgende Haushalts-satzung erlassen:

    § 1Ergebnis- und Finanzhaushalt

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.315.300 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.355.900 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 40.600 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf - 40.600 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahme aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf - 40.600 EUR2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.257.000 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 1.218.000 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 39.000 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 21.400 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 90.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 68.600 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 61.100 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 31.500 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 29.600 EUR festgesetzt.

    § 2Kredite für Investitionen und

    InvestitionsförderungsmaßnahmenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

    § 3Verpflichtungsermächtigungen

    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.

    § 4Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

    Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 125.400 EUR.

    § 5Steuersätze

    Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-setzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 350 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H.2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

    § 6Stellen gemäß Stellenplan

    Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

    § 7Eigenkapital

    Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2012) betrug 4.106.769,93 EUR.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushalts-vorjahres (2013) beträgt 4.106.769,93 EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres (2014) 4.066.169,93 EUR.

    § 8Wertgrenzen

    Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Ge-samtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

    § 9Regelungen zur Deckungsfähigkeit

    1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen wer-den für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.

    2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zu-sammenhang stehenden Auszahlungen.

    3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Aus-zahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

    4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für or-dentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

    5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Auf-wendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst da-rüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

    Die rechtsaufsichtliche Genehmigung ist erforderlich/ist nicht erforderlich.

  • ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 5

    BekanntmachungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.01.2014 vor-gelegt worden.Die Genehmigung ist erforderlich/ist nicht erforderlich.Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsicht-nahme innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung während der Öffnungszeiten, im Amt Neverin, Zimmer 22, öffentlich aus.

    Neverin

    Haushaltssatzung der Gemeinde Neverin für das Haushaltsjahr 2014

    Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschlus der Gemein-devertretung vom 11.12.2013 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Landrat des Landkreises Mecklen-burgische Seenplatte) vom 13.01.2014 folgende Haushalts-satzung erlassen:

    § 1Ergebnis- und Finanzhaushalt

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.010.700 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.818.200 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 192.500 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 192.500 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahme aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 192.500 EUR2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.891.200 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 1.618.000 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 273.200 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 87.000 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 216.500 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 129.500 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf EUR die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 143.700 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 143.700 EURfestgesetzt.

    § 2Kredite für Investitionen und

    InvestitionsförderungsmaßnahmenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

    § 3Verpflichtungsermächtigungen

    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.

    § 4Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

    Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 187.800 EUR.

    § 5Steuersätze

    Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festge-setzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H.2. Gewerbesteuer auf 280 v. H.

    § 6Stellen gemäß Stellenplan

    Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 11,987 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

    § 7Eigenkapital

    Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2012) betrug 7.325.868,42 EUR.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres (2013) beträgt 7.120.768,42 EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres (2014) 7.313.268,42 EUR.

    § 8Wertgrenzen

    Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Ge-samtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

    § 9Regelungen zur Deckungsfähigkeit

    1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen wer-den für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.

    2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zu-sammenhang stehenden Auszahlungen.

    3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Aus-zahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

    4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für or-dentliche Auszahlungen zu Gunsten von

    Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanz-haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

    5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Auf-wendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst da-rüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

  • 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    Die rechtsaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

    BekanntmachungDie vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.12.2013 vor-gelegt worden.Die Genehmigung ist nicht erforderlich.Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsicht-nahme innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung während der Öffnungszeiten, im Amt Neverin, Zimmer 22, öffentlich aus.

    Staven

    Gemeinde Staven -Der Bürgermeister-

    Einladung zur Einwohnerversammlung

    Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Staven!Am Dienstag, dem 18. März 2014, findet um 18:00 Uhr im Kulturraum der Freiwilligen Feuerwehr in Staven, Rogaer Weg, eine Einwohnerversammlung zum Thema

    „Gewerbliche Tierhaltung am Bassower Weg“ (ehemalige 1.000-Sauenzuchtanlage)

    statt.Hierzu lade ich Sie recht herzlich ein.Der Investor stellt das Vorhaben vor. Fachverbände, wie Na-turschutzbund, BUND sowie das Staatliche Amt für Landwirt-schaft und Umwelt werden ebenfalls zu dieser Veranstaltung eingeladen.Um eine rege und sachliche Diskussion zu diesem Thema wird gebeten.Nach der Einwohnerversammlung wird vom 19.03.2014 bis zum 17.04.2014 zu den Sprechzeiten des Amtes Neverin im Fachbereich Bau das Projekt zur Einsichtnahme ausliegen. Jeder Bürger hat dann noch einmal die Möglichkeit sich all-umfassend zu informieren.Weiterhin ist beabsichtigt, am 25. Mai 2014, am Tag der Kommunalwahl einen Bürgerbescheid durchzuführen zur Frage „Soll sich am Bassower Weg in Staven eine Schwei-nemastanlage ansiedeln?“Die Gemeindevertretung möchte gemeinsam mit den Ein-wohnern der Gemeinde Staven eine Entscheidung zu die-sem Vorhaben treffen.

    Staven, 05.02.2014

    Gez. Peter Böhm Bürgermeister

    Zirzow

    Bekanntmachung

    Jahresabschluss der Gemeinde Zirzow für das Haushaltsjahr 2010

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow hat auf ihrer Sitzung am 16.01.2014 den Jahresabschluss 2010 anerkannt.(Beschluss-Nr.: VO-43-FI-2013-045)

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirzow hat auf ihrer Sitzung am 16.01.2014 die Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.(Beschluss-Nr.: VO-43-FI-2013-046)Entsprechend § 60 Absatz 6 der Kommunalverfassung Me-cklenburg-Vorpommerns (KV M-V) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011 S. 777) erfolgt hiermit die öf-fentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010.

    Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Jahresab-schluss und die Erläuterungen während der Dienststunden im Fachbereich Finanzen des Amtes Neverin zur Einsicht-nahme ausliegen.

    Neverin, 2014-01-28

    Öffentliche Bekanntmachung

    Freiwilliger Landtausch „Zirzow I“

    Gemeinden: Zirzow/WoggersinLandkreis: Mecklenburgische SeenplatteAktenzeichen: 30/5433.21/71-170 I

    Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklen-burgische Seenplatte - Flurneuordnungsbehörde - führt in dem Gebiet

    Gemeinde: ZirzowGemarkung: ZirzowFlur: 2 Flurstück: 42, 43, 46/1Flur: 3 Flurstück: 9/3, 11, 12/2, 15/4

    Gemeinde: WoggersinGemarkung: WoggersinFlur: 4 Flurstück: 42/7

    einen Freiwilligen Landtausch nach §§ 103a bis 103i des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) durch.Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersicht-lich sind, aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tag der Bekanntma-chung an - bei der Flurneuordnungsbehörde des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Se-enplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, anzumelden.Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbe-hörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nachzu-weisen.Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuord-nungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Fest-setzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend

  • ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 7

    bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der An-meldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gel-ten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

    Neubrandenburg, 07.01.2014

    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte - Flurneuordnungsbehörde -

    Im Auftraggez. Schmidt

    Bauamt

    Öffentliche Bekanntmachung

    Bundesamt für Infrastruktur, 24106 Kiel, 27.11.2013Umweltschutz und Feldstraße 234Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel- Schutzbereichbehörde -

    I. Aufhebung einer SchutzbereichanordnungBundesministerium der Verteidigung Bonn, 13. November 2013IUD I 6 - Anordnung-Nr.: I/035 MV/2

    Anordnung Aufhebung einer Schutzbereichanordnung

    Mit Anordnung vom 04. Juni 2007 - WV III 7 - Anordnung-Nr.: I/NB-NDB/1 - wurde ein Gebiet

    in den Gemeinden Neuenkirchen und Neverin,Landkreis Mecklenburgische Seeplatte,

    Land Mecklenburg-Vorpommern

    zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Neubran-denburg erklärt.Diese Anordnung wird aufgrund des § 2 Abs. 5 des Ge-setzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 07. De-zember 1956 (BGBI. I, S. 899), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungs-zustellungsrechts vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) mit so-fortiger Wirkung aufgehoben.

    II. Die öffentliche Bekanntmachung der Wehrbereichs-verwaltung Nord - Außenstelle Kiel - vom 18. Juni 2007 verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.

    3. Öffentliche Auslegung des Jahresabschluss und Lageberichtes

    zum 31.12.2012 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland

    Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2012 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland sind in der Zeit

    vom 03.03.2014 bis zum 14.03.2014in der Geschäftsstelle des Verbandes, Hagedornstraße 4 in 17098 Friedland zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

    2. Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland

    Beschluss-Nr. 135/2013 der Verbandsversammlung des Was-ser- und Abwasserzweckverbandes Friedland vom 21.10.2013.Die anwesenden Verbandsmitglieder stimmten über den Jahresabschluss 2012 ab.

    Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen0 Nein-Stimmen0 Enthaltungen

    Der Jahresabschluss in der vorliegenden Form ist bestätigt.Es ergibt sich aus 2012 ein Jahresgewinn in Höhe von 10.606,87 €.Dieser Jahresgewinn wird mit dem Verlustvortrag von 66.497,74 € verrechnet. Somit ergibt sich ein Verlustvortrag von 55.890,87 € für das Wirtschaftsjahr 2013.

    Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes

    Friedland

    1. Prüfungs- und Bestätigungsvermerk zum Jahresab-schluss 2012

    Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landes-rechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Be-stimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Be-achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zu-künftigen Entwicklung zutreffend dar.Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes ge-ben - abgesehen von der nach der Verwaltungsvorschrift zur

  • 8 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    Eigenbetriebsverordnung zu niedrigen Eigenkapitalquote - nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Be-anstandungen.

    Waren (Müritz), den 06. Juni 2013

    Fidelis Revisions GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

    Wenner SiegelWirtschaftsprüfer

    Der Wasser- und Abwasserzweckverband Friedland sucht zum 01.05.2014

    eine Fachkraft für den Betriebsbereich Wasserversorgung

    • Ihr Tätigkeitsfeld beinhaltet: - Bedienung, Überwachen, Wartung und Instandhaltung

    von Wassergewinnung- und Verteilungsanlagen - Beseitigung von Havarien im Wasserversorgungsnetz - Bereitschaftsdienst (außerhalb der regulären Arbeits-

    zeit/Wochenende/Feiertags)

    • Anforderungsprofil: - Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik oder Ver- und Entsorger (Fachbereich Wasser) oder Anlagenmechaniker, oder in einem anderen art-

    verwandten Beruf - Besitz mindestens Führerscheinklasse B (zwingend

    erforderlich) - Bereitschaft zur Teamfähigkeit - Eigenverantwortliche und selbstständige Arbeitsweise - Freundlicher und sicherer Umgang mit Kunden - Belastbarkeit, Einsatz- und Leistungsbereitschaft und

    Flexibilität - Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit - Einschlägige Erfahrungen im Tief- und Rohrleitungsbau

    • Wir bieten Ihnen: - Eine unbefristete Vollzeitstelle (40 h/Woche) - Vergütung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen

    Dienst (TVöD)

    Wenn Sie sich angesprochen fühlen und eine neue Heraus-forderung suchen, dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung, mit aktuellem Lebenslauf, Lichtbild, Facharbei-ter- und Arbeitgeberzeugnissen.

    Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31.03.2014 an unsere Geschäftsstelle

    Wasser- und Abwasserzweckverband Friedland Hagedornstraße 417098 Friedland

    Sonstiges

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Zur Prüfung für Jagdschein anmelden

    Die nächsten Prüfungen zum Erwerb des ersten Jahres-jagdscheines im Jahr 2014 werden vom 7. bis zum 11. April 2014 abgenommen. Das teilt die Untere Jagdbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit.Interessenten sollten daran denken, dass sie sich rechtzei-tig, also spätestens sechs Wochen vor Prüfungsbeginn, bei der Jagdbehörde zur Prüfung anmelden müssen. So schreibt es die Prüfungsverordnung vor.Entsprechende Anmeldeformulare sind im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de oder in der Jagdbe-hörde des Landkreises, am Regionalstandort Demmin, bzw. während der monatlichen Sprechstunden in Waren und Neu-strelitz erhältlich.

    Bekanntmachung zu Veröffentlichungen anlässlich der Europa- und

    Kommunalwahlen am 25.05.2014

    Wir weisen darauf hin, dass alle Bekanntmachungen an-lässlich der Europa- und Kommunalwahlen, welche am 25.05.2014 stattfinden, fristgerecht auf der Internetseite des Amtes Neverin erfolgen.Außerdem werden zeitgleich alle Bekanntmachungen in den Schaukasten der Gemeinden veröffentlicht, beson-ders wichtig für die Gemeinde Blankenhof, welche die Internetveröffentlichung nicht als vorrangige Bekannt-machungsvariante beschlossen hat.Aufgrund der festen Erscheinungstermine für das Amtsblatt „Neverin Info“ ist es nicht immer möglich, darin die erforder-lichen Bekanntmachungen zeitgleich zu veröffentlichen.Wir werden die Bekanntmachungen, soweit möglich, darin nachholen.Bitte beachten Sie, dass dieses nur ein zusätzlicher Ser-vice ist und die vorgeschriebenen Veröffentlichungstermine (wie bereits angegeben) ausschließlich nur im Internet und Schaukasten eingehalten werden können.Insbesondere kann es die folgenden Bekanntmachungen betreffen:- Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen des Gemein-

    dewahlausschusses- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge- Bekanntmachungen über eventuelle Stichwahlen- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses

    Ferner ist es möglich, dass weitere kurzfristige Bekanntma-chungen erforderlich werden, die dann ebenfalls nur im In-ternet und in den Schaukästen veröffentlicht werden.Wir bitten um Beachtung.

    RohdeGemeindewahlleiterin

    (veröffentlicht im Internet und Schaukästen am 16.01.2014)

    Öffentliche Aufforderung an alle im Amtsbereich Neverin vertretenen

    politischen Parteien und Wählergruppen zur Mitarbeit im Gemeindewahlausschuss

    anlässlich der am 25. Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahlen

    Die Gemeinden des Amtsbereiches Neverin haben die Auf-gaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden Wahlaus-schuss übertragen.Dieser gemeinsame Wahlausschuss übernimmt und erledigt die Aufgaben für alle Gemeinden des Amtsbereiches Neve-rin, siehe § 1 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V).Gemäß § 11 Abs. 1 LKWO M-V i. V. § 10 Abs. 1 des Lan-deskommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) fordere ich alle im Wahlgebiet des Amtes Neverin vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte für dieses Ehrenamt vorzuschlagen.Die Vorschläge sind bitte bis zum 14. Februar 2014 beim Amt Neverin Gemeindewahlleiterin Dorfstraße 36, 17039 Neverin einzureichen.Vorschläge können auch telefonisch unter der Tel. Nr. 039608 25121 oder 25127 eingereicht werden.Die vorgeschlagenen Beisitzer und stellvertretenden Beisit-zer müssen dem Kreis der Wahlberechtigten angehören.

  • ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 9

    Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 37 Tagen vor der Wahl im Amtsbereich Neverin wohnhaft sein.Sie dürfen Sie nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter dürfen keine ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeindewahlausschuss ausüben. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses üben ihre Tätig-keit ehrenamtlich aus.Mitglieder von Wahlorganen haben Anspruch auf eine Aufwand-sentschädigung.Auf § 12 LKWG M-V und § 14 LKWO M-V wird hingewiesen.Der Wahlausschuss entscheidet vor der Wahl über die Zulas-sung der Wahlvorschläge, ggf. über Widersprüche zu den zuge-lassenen Wahlvorschlägen und letztendlich nach der Wahl über das Wahlergebnis (§ 20 LKWG M-V und § 37 LKWO M-V).

    Neverin, 09.01.2014

    Rohde Gemeindewahlleiterin

    (veröffentlicht im Internet und Schaukasten am 16.01.2014)

    Wahlbekanntmachungen

    Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014

    Zahl der Vertreter/Zahl und Abgrenzung der Wahlbe-reiche/Höchstzahl der je Wahlvorschlag zu benen-nenden Bewerber für die amtsangehörigen Gemeinden:Beseritz, Brunn, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Blankenhof, Wogger-sin, Wulkenzin und Zirzow

    Gem. § 15 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Be-kanntmachung vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. M-V S. 690), zuletzt geändert durch das erste Gesetz zur Ände-rung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vom 02. No-vember 2013 (GVOBI. M-V S. 658) in Verbindung mit § 24 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpom-mern (LKWO M-V) vom 02. März. 2011 (GVOBI. M-V S. 94), fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwen-den, die von der Gemeindewahlbehörde im Amt Neverin Dorfstraße 36 17039 Neverinwährend der Dienststunden im Ordnungsamt, Zimmer 8 und 9 kostenlos ausgegeben oder auf Anforderung kostenlos ge-liefert werden.Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16, 17, 18, 19 und 62 des Landeskommunalwahlgesetzes M-V und dem § 24 der Lan-deskommunalwahlordnung M-V weise ich insbesondere hin.

    Wahlbereich und Wahlbezirke der GemeindenDie Wahlgebiete der Gemeinden sind in folgende Wahlbe-reiche eingeteilt worden:

    Wahlbereich Wahlbezirke Beseritz BeseritzBrunn Brunn Dahlen Ganzkow RoggenhagenNeddemin NeddeminNeuenkirchen Neuenkirchen IhlenfeldNeverin Neverin

    Wahlbereich Wahlbezirke Sponholz Sponholz WarlinStaven Staven RossowTrollenhagen TrollenhagenBlankenhof BlankenhofWoggersin WoggersinWulkenzin Wulkenzin NeuendorfZirzow Zirzow

    Anzahl der zu wählenden GemeindevertreterBeseritz 7Brunn 11Neddemin 7Neuenkirchen 11Neverin 11Sponholz 9Staven 7Trollenhagen 9Blankenhof 9Woggersin 9Wulkenzin 11Zirzow 7

    Die Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter verringert sich jeweils um einen Vertreter, da der zu wählende Bürgermeister ebenfalls einen Sitz in der Gemeindevertretung erhält.Ein Einzelbewerber, eine Partei oder Wählergruppe darf je nur einen Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertre-tung und für die Wahl des Bürgermeisters einreichen.

    Höchstzahl der je Wahlvorschlag zu benennenden Be-werber (Gemeindevertretung)Auf einem Wahlvorschlag für die Gemeindevertretungwahl dürfen gemäß § 24 Abs. 4 LKWO M-V benannt werden (An-zahl Bewerber):Beseritz höchstens 11Brunn höchstens 15Neddemin höchstens 11Neuenkirchen höchstens 15Neverin höchstens 15Sponholz höchstens 13Staven höchstens 11Trollenhagen höchstens 13Blankenhof höchstens 13Woggersin höchstens 13Wulkenzin höchstens 15Zirzow höchstens 11

    Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl

    Ein Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl darf nur einen Bewerber enthalten. Dieser darf gleichzeitig auch Bewerber für die Gemeindevertretungswahl sein.

    Hinweise zur Aufstellung von WahlvorschlägenGem. § 16 Abs. 7 LKWG M-V müssen die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen von den für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Parteiorganen oder den Ver-tretungsberechtigten der Wählergruppen unterzeichnet sein.Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss durch die-sen selbst unterzeichnet werden. Jeder Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe muss deren Namen und, soweit vorhanden, deren Kurzbezeichnung tragen.Die Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei für die Gemein-devertretung müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein.Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zu-stimmung hierzu schriftlich erteilt hat.Diese Zustimmung ist unwiderruflich.Gem. § 15 Abs. 3 LKWG M-V ist die Verbindung von Wahl-vorschlägen bei der Gemeindevertretungswahl unzulässig.Weder Parteien noch Wählergruppen, oder Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einrei-chen.

  • 10 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    gabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatum, Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit schriftlich oder mündlich bis zum 28.03.2014 zu erklären.

    RohdeGemeindewahlbehörde

    Wahlleitung im Amtsbereich Neverin anlässlich der Europa- und

    Kommunalwahlen am 25. Mai 2014

    Bekanntmachung gem. § 9 LKWG M-V über Wahl der Gemeindewahlleiterin und ihrer Stellvertretung

    Der Amtsausschuss des Amtes wählte in seiner Sitzung am 29.01.2014 Frau Petra Rohde zur Gemeindewahlleiterin. Weiterhin wurde Frau Anke Beier zur Stellvertreterin gewählt.

    Die Wahlleitung ist im Amt Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin und telefonisch unter den Telefonnummern: 030608 25121 und 039608 25127 zu erreichen.

    RohdeGemeindewahlleiterin

    Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlausschusses gem. § 10 LKWG M-V

    Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschloss in seiner Sitzung am 29.01.2014, dass sich der Wahlausschuss aus 5 Mitgliedern zusammensetzt.Die Gemeindewahlleiterin, welche gem. § 10 LKWG M-V auch Vorsitzende des Wahlausschusses ist, hat folgende 4 weitere Mitglieder zur Mitarbeit im Wahlausschuss berufen:Anke Beier stellvertretende VorsitzendeAlexander Diekow BeisitzerChristin Niestaedt BeisitzerinMartina Dörbandt Beisitzer

    Der Sitz des Wahlausschusses befindet sich ebenfalls im Amt Neverin Dorfstraße 36 17039 Neverin.

    Rohde Gemeindewahlleiterin

    Information aus dem Fachbereich Bau

    Am 16.01.2014 wurde die 8. Satzung zur Änderung zur Satzung der Gemeinde Zirzow über die Erhebung von Bei-trägen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Zirzow beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft gesetzt.

    Die Satzung wurde am 06.02.2014 auf der Homepage des Amtes Neverin veröffentlicht. Textfassungen der Satzungen der Gemeinde Zirzow liegen im Amt Neuerin, Bauamt, zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.

    FB Bau

    Dagegen können sich zur Wahl des Bürgermeisters Parteien und Wählergruppen an einem gemeinsam eingereichten Wahlvorschlag beteiligen (§ 15 Abs. 3 LKWG M-V findet hier keine Anwendung).Die Vorschriften zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge gem. § 16 LKWG M-V und § 24 LKWO M-V sind zu beachten.Entsprechende Formblätter sind bei der Gemeindewahlleite-rin erhältlich.

    Die Wahlvorschläge sind gemäß § 18 LKWG M-V schrift-lich, spätestens bis zum 13. März 2014, 18:00 Uhr bei der Gemeindewahlleiterin Frau Rohde im Amt Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin abzugeben.Es wird dringend empfohlen die Wahlvorschläge jedoch so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch vor Ablauf der Einreichungsfrist erkannt und behoben werden können.

    Unionsbürger sind nach den für Deutsche geltende Voraus-setzungen wahlberechtigt und werden in das Wählerver-zeichnis eingetragen.Wahlberechtigte Unionsbürger, welche gem. § 23 des Lan-desmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, wer-den auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie bis zum 23. Tag vor der Wahl nachweisen, dass sie am Wahltag seit mindestens 37 Tagen im Wahlgebiet ihre Woh-nung (bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepu-blik - ihre Hauptwohnung) haben.Unionsbürger sind wählbar, wenn sie nicht in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

    Neverin, 09.01.2014

    Rohde Gemeindewahlleiterin

    (veröffentlicht im Internet und Schaukästen am 16.01.2014)

    Aufruf zur Mitarbeit in den Wahlvorständen der Gemeinden des Amtsbereiches Neverin

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches Neverin,am 25.05.2014 finden die verbundenen Europa- und Kom-munalwahlen statt.Wir bitten Sie hiermit, sich zur Übernahme eines Ehren-amtes im Wahlvorstand Ihrer Gemeinde zu melden.Voraussetzung dafür ist, dass Sie- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundge-

    setzes sind,- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Ihre Haupt-

    wohnung haben,- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind- nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,- nicht selbst Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahl-

    vorschlags oder dessen Stellvertreter sind.Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum Vorsteher, Schriftführer oder deren Stellvertreter oder als Beisitzer.Durch das Amt Neverin erfolgt eine Wahlschulung, in der Sie Informationen über Ihre Rechte, Pflichten und Aufgaben er-halten.Für den Wahltag wird ein Aufwendungsersatz gezahlt.Ich bitte Sie, Ihre Bereitschaft gegenüber dem Amt Neve-rin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin, Tel.: 039608 25121 oder 25127, Fax: 039608 25126, per E-Mail [email protected] oder [email protected] unter An-

  • AUS DEM GEMEINDEN 11

    Januar: JahresversammlungFebruar: Prof. Ing. Karl Foppe: Geodäsie heute, verant-

    wortlich: N. Kroll 20.2.14, 19:30 Uhr, ab 19 Uhr Stammtisch,

    DorfkrugMärz: 20.3. ab 19 Uhr Stammtisch Computersicher-

    heit (Fam. Hickisch) 27.3. Spieleabend, verantw. H. BalaschApril: 24.4. Stammtisch Herr Röder: Vortrag über Afrika, v.: R. Clüver,

    3.4.Mai: Pflanzentauschbörse, v.: S. Hickisch 22.5. Stammtisch 24.5. Exkursion Gärten und Schlösser, v.: R.

    Fleischer,Juni: 20.6. Grillfest bei Fam. Kroll

    September: 6.9. Wanderung um den Zierker See, v.: R. Clüver,

    Anreise mit PKW - Fahrgem. 18.9. Stammtisch, Vorbereitung WeihnachtsmarktOktober: Bowlingabend, v.: Fam. Kuhn Vortrag Gesunde Ernährung, v.: I. Kebbe Vorbereitung WeihnachtsmarktNovember: Vorbereitung Weihnachtsmarkt Bastel- und Handarbeitsabend v.: M. KrollDezember: 1. Advent: Weihnachtsmarkt 13.12., 17:00 Uhr Besuch eines Konzertes

    des Volkschores Neubrandenburg (Sept. Kartenbestellung, ca. 12 €/Pers.)

    Weitere Vorschläge: Foto-Werkstatt - erstes Halbjahr, V. Herr Kebbe

    Eingetragener Verein

    Jahresplanung 2014, bestätigt am 23.1.2014

    Einsatz der Feuerwehr und des Vereins

    Einen Einsatz der besonderen Art hatten die Kameraden der Gemeindewehr und die Freunde des Feuerwehrvereins Wul-kenzin. Die nun schon zur Tradition gewordene Weihnachts-baumverbrennung fand am 18.01.2014 auf dem Gelände des Gemeindezentrums statt. Die Kameraden der Jugendfeu-erwehr hatten Tage vorher mit Unterstützung der Gemeinde dafür gesorgt, dass die Bäume im Gemeindebereich einge-sammelt werden konnten. Punkt 17:00 Uhr entfachten die Kameraden das Feuer. Trotz eisiger Kälte und sehr starkem Wind waren viele Bürger mit ihren Kindern erschienen. Eini-ge brachten wie in jedem Jahr ihren Baum selbst mit. Für das leibliche Wohl sorgten die Freunde des Vereins.Wehrleiter Marcel Thiele und Vereinsvorsitzender Holger Wilk schätzten ein, dass es eine rundum gelungene Veran-staltung war.

    Text/Foto NI Red.

  • 12 AUS DEM GEMEINDEN/ALLGEMEINE INFORMATIONEN

    Naturkundlicher Aufruf

    Wo lebt der Grünspecht?

    Grünspecht heißt er, der neue „Vogel des Jahres“. Er ist eine erfreuliche Ausnahme. Sein Bestand in Deutschland hat sich in den letzten 20 Jahren deutlich erhöht. Und der Grünspecht ist keineswegs menschenscheu, sondern ein Kulturfolger. Er brütet in Parks, größeren Obstgärten und lichten Wäldern. Bevorzugt solche mit älteren Bäumen, son-nigen Lichtungen oder Wiesen. Besonders Ameisen stehen auf dem Speiseplan der Grünspechte. Grün-spechte sind Standvögel, also ganzjährig bei uns anzutreffen. Doch wo bei uns ist der Grünspecht häufiger geworden? Dies möchte der NABU mit Hilfe der Bevölkerung beantworten. Bis-lang sind längst nicht alle Vorkommen in M-V bekannt. Nach der Bekanntmachung des Grünspechts sind seit Anfang Janu-ar bereits neue Bürgerhinweise hinzugekommen. So darf es im Jahr des Grünspechts für den NABU gern weitergehen.

    Mithelfen beim Beobachten und melden:Bitte achten Sie in diesem Jahr auf das „schallende Lachen“ des Grünspechts. Dann ist der Vogel mitunter sogar zu sich-ten. Auf www.vogel-des-jahres.de können Sie sich die Rufe anhören. Gern nimmt der NABU Meldungen direkt entgegen und steht Ihnen bei Fragen rund um die Mithilfe zur Seite.Die große Aufmerksamkeit für den Grünspecht als Vogel des Jahres 2014 wollen wir gemeinsam mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) außerdem nutzen, um unsere gewonnenen Kenntnisse zu zeigen. Wir bitten Sie deshalb, jeden Grünspecht-Nachweis auch über das Internet-Portal www.ornitho.de zu melden! Wir freuen uns auch über Daten aus früheren Jahren, um den positiven Bestandstrend rückwir-kend darstellen zu können. Auf der Startseite von www.orni-tho.de lässt sich eine aktuelle Karte mit den Nachweisen der Grünspechte im Jahr 2014 aufrufen. So können Sie neben Ih-ren Beobachtungen auch die aller anderen einsehen und mit-verfolgen, wie sich das Bild immer mehr vervollständigt.

    Hurra, wir haben gewonnen!

    Unsere Kita hat an der bundesweiten Family-Manager-Ak-tion des Real-Warenhaus teilgenommen und 1000,-EUR gewonnen.Die Freude war bei den Kindern und Erziehern der Ein-richtung groß.Dieser Geldregen kam gerade recht, da die Kinder und Erzieher einen Raum in der Kita zum Kreativraum umge-stalten und noch einige Materialien dafür gebraucht wer-den.

    Ein besonderes Dankeschön auch an alle Eltern und Großeltern ,die uns immer hilfreich unterstützen sowie an alle Mitarbeiter der Einrichtung und an unseren Träger die AWO-Kinder und Jugenddienste gGmbH Neubranden-burg.

    Elke KirschenStellv. Leiterin

    Aus dem Nordkurier

  • FÜR PLATTSNACKERS 13

    Snack mal ‚n bäten Platt

    In‘n Januar geef dat ja keene „Neveriner Nachrichten“ un so kann ick Se nu ierst allet Goode för 2014 wünschen. De Hauptsak is dat Se all recht schön gesund bläben, denn schafft´n allens anner uk. Nu hett de Winter doch noch bi uns vörbikäken. To Wihnachten hard uns dit sicker bäder ge-fallen. Mien lütt Enkel säd: „Morgen tommt der Weihnachts-mann noch mal, Oma hat geschneit.“ Ja egentlich gehürt de to Wihnachten de Snee.Doch ick glöf, dat de Snee för de Buern uk recht kamen is, denn de is doch een Schutz för de Platen.Ne olle Buernrägel seggt oewer den‘n Februar: „Ut Norden sall de Wind nu kamen, dénn weiht hi ´ne goode Aust tosamen; wenn he nu nich will, kümmt he in‘n April. Lichtmeß (2. Februar) in‘n Klee, Ostern in‘n Snee. Lichtmeß hell un klor - gifft een goodes Flachsjohr. Sünnt sich de Dachs in de Lichtmeßwoch Krüppt he för vier Wochen wedder to Loch.“Mit dat Wäder sünd wi meistendeels nich tofräden. Stell´n Se sich mal vör, dat geef keen Wäder, denn harn wi uns männichmal gor nicks to vertellen.Karl Heinz Oldag hett to dit Thema een lüttet sötet Riemel.

    Hüt gifft dat kein Wäder

    Walter röpt bie sienen Brauder an, hei will wat weiten. Egon is nich tau Hus. Up die anner Siet von die Stripp meld‘t sick Jens, die lütt‘st von die Fomili. Dat is ‚n ganz hellen. Hei ver-klort sienen Unkel, Vadder harr sick hüt väl vörnahmen, und at würd woll lat warden, bät hei wedder an‘n Laden wier. Unkel Walter fragt den‘n Steppke denn noch, woans bi ehr dat Wäder woll wier un wunnert sick, as Jens em tau Ant-wurt gifft: „Bitte, warte mal!“ - Dornah is dat in den‘n Hürer still. Nah ‚ne Weil mellt sick Jens taurügg, un die Frag von vörhen ward so beantwurt‘t: „Onkel Walter, heute haben wir kein Wetter, das Wetterglas steht auf Null!“

    Ick möt ümmer wedder seggen, dat ick dat to schön find, wenn allen‘s een wittet Kleed anhett. Wie schön süht dat denn noch ut, wenn de Sünn schient. Sicher, wenn de Nord-ostwind weiht, dat is unangenähm, oewer denn stülp ick mi noch ne Kapuz to oewer, un denn geht los. Un wenn‘n dann nah sonne Winterwanderung wedder nah Hus kümmt, denn weet man wat ne warme Stuf wiert is. För de Kinnings is de Winter uk wat Schön´s, obschon de hütigendachs lang nich mihr soväl buten sind wie wi früher.Dat Gedicht von Heinz Kägebein erinnert mi an mien Kinner-tiet.

    Dat Slädenführ´n

    „Hurra, dat sniet! De Flocken fall‘n!Nu is de Winter dor!“„Frau Holle schürrt de Bedden up!“,secht Größing mi in´t Ohr.

    „Nu lop, mien Jung! Hal ‚n Släden rut!Hen na de Margelkuhl,Un nimm ok man Klas-Jürgen mit!Doch drieft dat nich tau dull!“

    Denn geiht dat lo in‘n SwiensgaloppDe Dörpstrat lang tau‘n Holt.Mal treckt de ein, denn geiht dat üm,kein ein war dorbi kolt.

    „Frie Bahn!“, röppt Tom. „Makt frie de Bahn!Nu kümmt de Meistersläd‘n!“Sei flitzen dal de lange Bahn.Dat ruuscht, kein Tiet tau‘n Räd‘n.

    Nu seihn se ok de Sandstell nich.Herrjeh, wat wier gescheihn?De Jungs flög‘n in de Sneischanz rin!De Släden rutscht allein!

    So‘n Sturz makt doch de Gorn nicks ut!Sei kam‘n gliek up de Bein.„Stü‘rt rechts! Süss geiht juch dat asUns!“So‘n Rodelspaß is fein!

    Bäten wat to‘n Schmunzel:

    Snee

    Na teihn Jahr is dat mal wedder so richtig Winter mit´n Barg Snee. De Kinner sünd jeden Dag mit‘n Sleden buten an‘n Diek. Avends fraagt Mudder den Jung: „Lettst Du dien Swe-ster ok mal fahren?“ „Klaar“, antert he, „ik fahr dal un se fahrt wedder rop!“

    Hest du die Gripp ok so schlimm hatAls dien lütt Brauder?Noch väl slimmer, Tanten,ick harr sei inne Winterferien!

    Verkrupen Se sich nich bi dat Winterwäder in de Stuf, son-nern laten Se sich den‘n Nordostwind ees üm de Näs wei-gen, dat ded good. Nur ‚n bäten vörsichtiger möten Se sin, denn glatt is‘t ja männichmool. Bit to‘n nächsten Mal.

    Marie-Luise Beier ut Wulkenzin

    Herausgeber + Verlag: Verlag+DruckLINUSWITTICHKG RöbelerStraße9,17209SietowDruck: DruckhausWITTICH,AndenSteinenden10, 04916Herzberg/Elster,Tel.03535/489-0Telefon und Fax:Anzeigenannahme: Tel.:039931/5790,Fax:039931/579-30Redaktion: Tel.:039931/579-16,Fax:039931/579-45Internet und E-Mail: www.wittich.de,E-Mail:[email protected]

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  • 14 MITTEILUNGEN DER AMTSVERWALTUNG

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    Am 25. Januar hieß es in Neverin: Feuer frei. Verbrannt wurden dabei die Tannenbäume der Neveriner, die einige Tage zuvor durch die Kameraden der Freiwilligen Feuer-wehr sogar eingesammelt wurden. Organisiert und ver-anstaltet hat diesen tollen Abend die Feuerwehr selbst. Neben Glühwein, Kaffee und Punsch gab es Bratwurst sowie Knüppelkuchen für die Kinder. Ein sehr kalter, aber gut besuchter Abend. So beschreibt es auch Nico Klose von der ERGO Versicherung, der die Feuerwehr im Vor-feld mit Flyern für diese Veranstaltung unterstützt hat. Einig waren sich alle, im nächsten Jahr soll es eine Wiederholung geben.

    Tannenbaumverbrennen Neverin - Anzeige -BEILAGENHINWEISDiese Ausgabe enthält eine Teilbeilage von

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    Schicksale in der DDR - Uwe BerndKein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und keine Dissidenten-Drangsalierungen - und doch gewährt dieses Buch seit dem Mau-erfall den wohl detailiertesten Einblick in den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf Tramp-Tour quer durch die kleine Republik. Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vor-sichtshalber Stellungswechsel“ begegnen ihnen jene Menschen, die sich im Sozia-lismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie treffen zum Beispiel auf Par-teibonzen, Betriebsleiter, Polizisten, Arbeiter, Sol-daten ebenso Punks, BRD-Touristen, Blue-ser, Prostituierte, Anarchisten.

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  • MITTEILUNGEN DER AMTSVERWALTUNG 15

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