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Der Präsident Anzeiger der Universität der Künste Berlin vom 10. Juni 2014 Inhalt Seite Fehlerkorrektur eines Modulblattes für den Bachelorstudiengang Kirchenmusik 2 Fehlerkorrektur zweier Modulblätter für den Bachelorstudiengang Tonmeister 3 Korrektur der Studienpläne und Modulbeschreibungen für den Studiengang Künstlerisch-pädagogische Ausbildung (KPA) der Fakultät Musik 5 Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Kulturjournalismus mit Abschluss als Master of Arts 25 Satzung für den Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Deutschen Musikhochschulen 46 Richtlinien für den Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Deutschen Musikhochschulen 49 4 / 2014 Bildende Kunst Gestaltung Musik Darstellende Kunst Universität der Künste Berlin

4 / 2014 · Bedeutung seiner frühen handschriftlichen Quellen (Grundkenntnisse aus Paläographie, Semiologie) und der Modologie, Kenntnis der Quadratnotation und ausgewählter Formen;

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Der Präsident

Anzeiger

der Universität der Künste

Berlinvom 10. Juni 2014

Inhalt Seite

Fehlerkorrektur eines Modulblattes für den Bachelorstudiengang Kirchenmusik 2

Fehlerkorrektur zweier Modulblätter für den Bachelorstudiengang Tonmeister 3

Korrektur der Studienpläne und Modulbeschreibungen für den Studiengang Künstlerisch-pädagogische Ausbildung (KPA) der Fakultät Musik 5

Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Kulturjournalismus mit Abschluss als Master of Arts 25

Satzung für den Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerbder Stiftung Preußischer Kulturbesitzund der Deutschen Musikhochschulen 46

Richtlinien für den Felix MendelssohnBartholdy Hochschulwettbewerbder Stiftung Preußischer Kulturbesitzund der Deutschen Musikhochschulen 49

4 / 2014

Bildende Kunst Gestaltung Musik Darstellende Kunst

Universität der Künste Berlin

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 2

Fehlerkorrektur eines Modulblattes für den Bachelorstudiengang Kirchenmusik (veröffentlicht im UdK Anzeiger 13/2013 am 27. Dezember 2013)

Modul 5 evangelisch:Kirchliche Fächer für evangelische Studierende

Voraussetzung für die Teilnahme:Bestandene Zugangsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele: In diesem Modul werden grundlegende Kenntnisse für die Gestaltung gottesdienstlicher Feiern für evangelische Studierende vermittelt. Die Studierenden werden mit einem Grundwissen in den Teildisziplinen der biblischen Theologie, Glaubenslehre, Kirchenkunde und Liturgik ausgestattet. Weiterer wichtiger Inhalt dieses Moduls ist das Fach Hymnologie sowie das in der Schola vermittelte liturgische Singen. Darüber hinaus werden die Studierenden mit Basiskenntnissen im Fach Gregorianik ausgestattet.Die Unterrichtsinhalte im Einzelnen umfassen:1. Im Fach Theologie: a) biblische Theologie: Einleitungsfragen. Schwerpunkte der Geschichte Israels. Grundzüge alttestamentlicher Theologie. Überblick über die neutestamentlichen Schriften und ihre Theologie. Genauere Kenntnis einer alt- oder neutestamentlichen Schrift. b) Glaubenslehre: Kenntnis der wichtigsten dogmatischen Begriffe, eines Glaubensbekenntnisses oder einer Bekenntnisschrift und der sog. Unterscheidungslehren. c) Kirchenkunde: Grundzüge der alten, der vorreformatorischen und neuen Kirchengeschichte. Überblick über die wichtigsten Konfessionen und die ökumenischen Bewegungen. Kenntnis der landeskirchlichen Verfassung und der die Kirchenmusik betreffenden Rechtsordnungen.2. Im Fach Liturgik: Theologie des Gottesdienstes. Überblick über die Geschichte des Gottesdienstes. Genaue Kenntnis des Kirchenjahres, des Gottesdienstes und der kirchlichen Handlungen. Der gottesdienstliche Raum.3. Im Fach Liturgisches Singen: In einer Schola werden Kenntnis und praktische Beherrschung des einstimmigen Liturgischen Gesangs, Psalmtöne, Modelltöne vermittelt.4. Im Fach Hymnologie: Überblick über die Geschichte des Kirchenliedes und des Gesangbuches. Typologie des Kirchenliedes, insbesondere Melodienkunde. Genaue Kenntnis des eingeführten ev. Gesangbuches und der Möglichkeiten seiner Verwendung in der Gemeinde. Kriterien der Liedauswahl. Kenntnis ergänzender Liedsammlungen und des NGL.5. Im Fach Gregorianik: Grundlegende Kenntnisse der Historie und Tradierung des gregorianischen Repertoires sowie der Bedeutung seiner frühen handschriftlichen Quellen (Grundkenntnisse aus Paläographie, Semiologie) und der Modologie, Kenntnis der Quadratnotation und ausgewählter Formen; grundlegender Umgang mit dem Graduale Triplex und Aspekte der Einbeziehung gregorianischer Gesänge in aktuelle kirchenmusikalische Arbeit.6. Im Fach Praktische Gregorianik: In einer Schola wird das stilgerechte Singen des gregorianischen Chorals geübt und durch Leitung der Schola der praktische Umgang mit den im Fach Gregorianik erworbenen Kenntnissen erprobt.

Fächer Lehrform ΣSWS ΣLPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Theologie G 6 5 Regelmäßige TeilnahmeLiturgik G 4 6 Regelmäßige Teilnahme

Liturgisches Singen G 1 2 Regelmäßige TeilnahmeUnterricht im Rahmen der Schola

Hymnologie G 4 8 Regelmäßige TeilnahmeGregorianik G 2 2 Regelmäßige Teilnahme

Praktische Gregorianik G 3 6 Regelmäßige TeilnahmeUnterricht im Rahmen der Schola; ohne benotete Prüfung

Leistungspunkte insgesamt: 29 Dauer des Moduls: 6 Semester

Modulabschluss (benotet): Mehrere Prüfungsteile:Theologie: Prüfungsgespräch; Dauer der Prüfung: 30 Minuten.Liturgik: Prüfungsgespräch; Dauer der Prüfung: 20 Minuten.Liturgisches Singen: Praktische Prüfung; Dauer der Prüfung:10 Minuten.Hymnologie: Dauer der Prüfung: 20 Minuten.a) Prüfungsgespräch über ein vom Studierenden gewähltes Thema b) allgemeiner ÜberblickGregorianik: Prüfungsgespräch über ein vom bzw. von der Studierenden gewähltes Thema [mündlich (5 Min.)]. Einstudieren und Dirigieren eines vorbereiteten Propriumsgesangs mit einer Schola [praktisch (5 Min.)]. Dauer der Prüfung: 10 Minuten.

Häufigkeit des Angebots: jedes Semester Verwendbarkeit: BA Ev. bzw. Kath. Kirchenmusik

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 3

Fehlerkorrektur zweier Modulblätter für den Bachelorstudiengang Tonmeister (veröffentlicht im UdK Anzeiger 11/2013 am 06. Dezember 2013)

Modul 8:Musikwissenschaftliche Fächer

Voraussetzung für die Teilnahme:Bestandene Zulassungsprüfung für den BA Tonmeister

Inhalte und Qualifikationsziele:Das Modul vermittelt breite Kenntnisse über Musikgeschichte und musikwissenschaftliche Kompetenzen. ModulelementeEinführung in die MusikwissenschaftDieses Modul vermittelt Grundkenntnisse über musikwissenschaftliche Kompetenzen. Es trägt darüber hinaus zur Erweiterung auch der musikalisch-künstlerischen Handlungskompetenz bei, indem die Studierenden erkennen, dass Repertoire und Kanon, ästhetische Wertvorstellungen und interpretatorische Ansätze historischen und kulturellen Wandlungsprozessen unterworfen sind.MusikgeschichteQualifikationsziele sind Grundkenntnisse über Gegenstände der Musikgeschichte und Formenlehre; eigenständige, berufsbezogene Informationsbeschaffung über diese Gegenstände Lehrinhalte sind die Grundzüge der Musikgeschichte, auch über Musik und Musikleben der Gegenwart, instrumentenspezifische Recherche sowie die Präsentation der Ergebnisse in Wort und Schrift.Werk- und Stilkunde KlassikQualifikationsziele sind Kenntnisse über inhaltliche und klangliche Ästhetik der verschiedenen Epochen und Stile.Lehrinhalte sind Komposition, Form und Arrangement nebst ihrer Einordnung.Werk- und Stilkunde Popularmusik für TonmeisterQualifikationsziele sind Kenntnisse über inhaltliche und klangliche Ästhetik der verschiedenen Genres und Stile.Lehrinhalte sind Komposition, Form, Arrangement und klangliche Umsetzung nebst ihrer Einordnung.

Einführung in die Musikwissenschaft PS 2 3Regelmäßige Teilnahme, Leitungen nach Maßgabe des Dozenten

Musikgeschichte V 4 x 2 4 Regelmäßige Teilnahme

Werk- und Stilkunde Klassik G 8 2+2 4 Regelmäßige TeilnahmeWerk- und Stilkunde Popularmusik für Tonmeister

G 8 2 2 Regelmäßige Teilnahme

Leistungspunkte insgesamt: 13 Dauer des Moduls: 7 Semester

Modulabschluss (benotet):Das Modul wird mit einer Prüfung mit den Teilen Musikgeschichte sowie Werk- und Stilkunde abgeschlossen.

Arbeitsaufwand:390 Stunden, davon ca.240 Stunden Präsenzunterricht,150 Stunden Selbststudium.

Verwendbarkeit: BA Tonmeister Häufigkeit des Angebots: jährlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 4

Modul 10:Wahlpflichtbereich 2(zum Teil in Kooperation mit der Technischen Universität Berlin)

Voraussetzung für die Teilnahme:Bestandene Zulassungsprüfung für den BA Tonmeister

Das Modul dient der individuellen Ausgestaltung des Studiums nach eigenen Interessen und Schwerpunkten.Eine Vielzahl von Studienangeboten der UdK und der TU Berlin können gewählt werden. Die genannten Angebote dienen lediglich der Orientierung. Es müssen mindestens 6 LP im Verlauf des Studiums erworben werden. Die je Teilmodul zu erwerbenden LP und die Voraussetzungen zu ihrer Vergabe sind den Modulbeschreibungen im jeweils gültigen Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Musikalische Fächer:z.B. Orchesterspiel, Big Band, Combo, Chor, Dirigieren, Komposition, elektroakustische Musik, experimentelle MusikMusikwissenschaftliche FächerPraxisfächer:z.B. Psychologie/Kommunikation 2, Klangsynthese/Sounddesign, Musikalische Aufführungspraxis und Interpretation 2 Technische Fächer:z.B. Audiotechnik 2, Technische Akustik, Raumakustik, PsychoakustikManagement / Organisation:z.B. AV Medien, Web-Design, Kulturmanagement

Gemäß den Bestimmungen der gewählten Module

Leistungspunkte insgesamt:6 Dauer des Moduls: variabel

Modulabschluss (unbenotet):Alle Teile des Moduls müssen gemäß den Bestimmungen der gewählten Module erfolgreich bestanden sein.

Arbeitsaufwand:180 Stunden,

Anteil von Präsenzzeit und Eigenarbeit richtet sich je nach Modul

Verwendbarkeit: BA Tonmeister Häufigkeit des Angebots: variabel

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 5

Korrektur der Studienpläne und Modulbeschreibungen der Module 1, 3 und 6 für den Studiengang Künstlerisch-pädagogische Ausbildung (KPA) der Fakultät Musik (veröffentlicht als Anlage zur Studienordnung vom 22.05.2013 (im UdK Anzeiger Nr. 14/2013 am 30. Dezember 2013) sowie Korrektur des § 5 Absatz 3 der Studienordnung bezogen auf die Leistungspunkteverteilung in den Modulen 1, 3 und 6:

Anlage 1: Studienpläne

Anlage 1a: Studienplan Bachelor KPA Studienprofil Instrumentalpädagogik

Nr. Modul LV SWS Leistungspunkte (LP) ∑ LP A1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

1, 2

Künstlerische Fächer Basismodul Vertiefungsmodul ∑ 1,2Instrumentales Hauptfach (HF) E/K 1,5 12 13 13 13 12 12 13 17 51+54

127kP

Beifach Klavier/ Melodieinstrument (fakultativ bei HF Klavier)

E/G 0,75/1 2 2 2 2 22

(G)2

(G)8+6 kP

Kammermusik G 1,5 2 2 2 2 4+4 T

3

Pädagogische Fächer ∑ 3Fachdidaktik/Lehrpraxis G 2 2 2 2 2 8

33 bzw. 40

mP/ Lp*Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik

PS/V/ HS/K

2 2 3 3 4 4 312

bzw.19mP/ sP

Neue Medien PS 2 1 1 TMusikphysiologie G/V 2 1 1 2 T

Wahlpflichtfach MusikpädagogikPS/V/ HS/G

2 2 2 4 T

Orientierungspraktikum P 2 2 2 B/TUnterrichtspraktikum P 2 2 2 4 B/T

4

Musikalische Gruppenarbeit ∑ 4Dirigieren G 2 1 1 4

15

TChor/Orchester 2 1 1 TMusik & Bewegung (Rhythmik/EMP), Tanz, Orff, Percussion Bodypercussion, Klassenmusizieren

G 2 1 1 1 1 4 T

Experimentelle Musik, Jazz/Rock/Pop, Freie Improvisation

G 2 1 1 1 3 T

Schwerpunktfach Musikalische Gruppenarbeit

G 2 2 2 4 kP

5

Musiktheorie ∑ 5Tonsatz/Formenlehre G 2 2 2 2 2 3 3 14

24 sP/ mPGehörbildung G 1 1 1 1 1 2 2 8Instrumentenkunde

Ü 2 2 2

6

Musikwissenschaft und

Musikmanagement∑ 6

*MusikwissenschaftPS/V/ HS/K

2 2 3 3 4 4 312 bzw.

19

14 bzw.

21

sP/ mP

Musikmanagement PS 2 2 2 T

7Bachelorarbeit ∑ 7Bachelorarbeit - - 10 10 10 H

8 Studium Generale A V/S/G 2 2 2 2 2 1 1 [10]Einführung in die Kulturwissenschaften

(1.-2. Sem. 2 LP)

2

Kulturwissenschaftliche Studien (1.-6. Sem. 2-4 LP) 2(4)Interdisziplinäre künstlerische Praxis und Theorie (1.-6. Sem. 4-6 LP) 4(6)

Studium Generale B V/S/G 2 2 2 2 2 1 1 [10]Einführung in die Kulturwissenschaften

(1.-2. Sem. 2 LP)

2

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 6

Interkulturelles Mentoring, angerechnet als kulturwissenschaftliche Leistungen

(1.-6. Sem. 4 LP) 4

Interdisziplinäre künstlerische Praxis und Theorie (1.-6. Sem. 4 LP) 4

LP 30 30 30 30 30 30 30 30 240

(1) Ungeachtet der Zuordnung einzelner Veranstaltungen zu einem Studiensemester können Studienanteile auch in einem späteren bzw. früheren Semester studiert werden. Die Angaben sind Empfehlungen.(2) Die Abkürzungen in Studienplänen bedeuten: LV = Lehrveranstaltungstyp, SWS = Semesterwochenstunden, LP = Leistungspunkte, A = AbschlussprüfungE = Einzelunterricht, K = Klassenunterricht, G = Gruppenunterricht, PS = Proseminar, V = Vorlesung, HS = Hauptseminar, Ü = Übung, K = Kolloquium, P = Praktikum, kP = künstlerische Prüfung, Lp = Lehrprobe, mP = mündliche Prüfung, sP = schriftliche Prüfung, kpP = künstlerisch-pädagogische Prüfung, B = Bericht, H = Hausarbeit, M = Masterarbeit, T = Testat/erfolgreiche Teilnahme

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 7

Anlage 1b: Studienplan Bachelor KPA Studienprofil Gesangspädagogik

Nr. Modul LV SWS Leistungspunkte (LP) ∑ ∑A1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

1/2

Künstlerische Fächer Basismodul Vertiefungsmodul ∑ 1,2

Gesang E/G 1,5 8 9 9 9 8 8 9 1335 + 38

127

kP

Beifach Klavier E/G 0,75/1 2 2 2 2 2 2(G) 2(G) 14 kPRepertoire E 1 2 2 2 2 2 2 12 TKammermusik/Ensemble/Chorisches Singen

G 2 2 2 2 2 8 T

Sprecherziehung E 0,75 3 3 3 3 12 TItalienisch G 1 2 2 2 2 8 T

3

Pädagogische Fächer ∑ 3Fachdidaktik/Lehrpraxis G 2 2 2 2 2 8

33 bzw40

mP/ Lp*Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik

PS/V/ HS/K 2 2 3 3 4 4 312

bzw19mP/ sP

Neue Medien PS 2 1 1 TMusikphysiologie G/V 2 1 1 2 TWahlpflichtfach Musikpädagogik

PS/V/ HS/G 2 2 2 4 T

Orientierungspraktikum P 2 2 2 B/TUnterrichtspraktikum P 2 2 2 4 B/T

4

Musikalische Gruppenarbeit

∑ 4

Dirigieren G 2 1 1 4

15

TChor/Orchester 2 1 1 TMusik & Bewegung (Rhythmik/EMP), Tanz, Orff, Percussion Bodypercussion, Klassenmusizieren

G 2 1 1 1 1 4 T

Experimentelle Musik, Jazz/Rock/Pop, Freie Improvisation

G 2 1 1 1 3 T

Schwerpunktfach Musikalische Gruppenarbeit

G 2 2 2 4 kP

5Musiktheorie ∑ 5Tonsatz/Formenlehre G 2 2 2 2 2 3 3 14

24 sP/ mPGehörbildung G 1 1 1 1 1 2 2 8Instrumentenkunde Ü 2 2 2

6

Musikwissenschaft/

Musikmanagement∑ 6

*Musikwissenschaft PS/V/ HS/K 2 2 3 3 4 4 312

bzw19 14 bzw21

sP/ mP

Musikmanagement PS 2 2 2 T

7Bachelorarbeit ∑ 7Bachelorarbeit - - 10 10 10 H

8 Studium Generale A V/S/G 2 2 2 2 2 1 1 [10]Einführung in die Kulturwissenschaften

(1.-2. Sem. 2 LP)

2

Kulturwissenschaftliche Studien

(1.-6. Sem. 2-4 LP) 2(4)Interdisziplinäre künstlerische Praxis und Theorie (1.-6. Sem. 4-6 LP) 4(6)

Studium Generale B V/S/G 2 2 2 2 2 1 1 [10]Einführung in die Kulturwissenschaften

(1.-2. Sem. 2 LP)

2

Interkulturelles Mentoring, angerechnet als kulturwissenschaftliche Leistungen

(1.-6. Sem. 4 LP) 4

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 8

Interdisziplinäre künstlerische Praxis und Theorie (1.-6. Sem. 4 LP) 4

LP 30 30 30 30 30 30 30 30 240

(1) Ungeachtet der Zuordnung einzelner Veranstaltungen zu einem Studiensemester können Studienanteile auch in einem späteren bzw. früheren Semester studiert werden. Die Angaben sind Empfehlungen.(2) Die Abkürzungen in Studienplänen bedeuten: LV = Lehrveranstaltungstyp, SWS = Semesterwochenstunden, LP = Leistungspunkte, A = AbschlussprüfungE = Einzelunterricht, K = Klassenunterricht, G = Gruppenunterricht, PS = Proseminar, V = Vorlesung, HS = Hauptseminar, Ü = Übung, K = Kolloquium, P = Praktikum, kP = künstlerische Prüfung, Lp = Lehrprobe, mP = mündliche Prüfung, sP = schriftliche Prüfung, kpP = künstlerisch-pädagogische Prüfung, B = Bericht, H = Hausarbeit., M = Masterarbeit, T = Testat/erfolgreiche Teilnahme

Anlage 1c: Studienplan Bachelor KPA Studienprofil Musik und Bewegung (Rhythmik/EMP)

Nr. LV SWS 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. ∑ ∑ A

1, 2

Künstlerische Fächer Basismodul Vertiefungsmodul ∑ 1,2

Musik und Bewegung G4,0/

3,55 5 5 6 6 6 8 9 21+29

130

(73+57)

kP

Instr./vokales Hauptfach E 1 4 4 4 4 5 16+5 kPBeifach Klavier E 0,75 2 2 2 6+0 kPInstrumentalimprovisation G/E 1,5 2 2 2 2 2 2 2 2 8+8 kPTanz/Bewegung/Angewandte Anatomie

G 4,5/3 4 4 4 4 3 3 3 4 16+13kP/ mP

Sprechen/Singen G 1 1 1 1 1 2+2 TPerkussion G 2 1 1 1 1 4+0 T

3

Pädagogische Fächer ∑ 3

Fachdidaktik/Lehrpraxis Musik und Bewegung

G/E2 ( G ) 1(E)

2 (G)

2 (G)

2 (G)

2 (G)2 ( G ) 1 (E)

2 (G) 2 (G)2(G) 1 (E)

18

39

bzw.

44

Lp/ mP

Berufspr. Projekt G 1,5 1 1 0 0 2 TFachdidaktik/LP im instr./vokalen HF

G 1,5 2 2 2 6 Lp

*Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik

PS/V/ HS/K

2 2 4 4 3 8 bzw. 13sP/ mP

Kinderstimmbildung G 1 2 2Neue Medien PS 2 1 1 TOrientierungspraktikum P 2 2 2 T

4

Musikalische Gruppenarbeit ∑ 4Dirigiertechnik/

Chor/OrchesterG 2 1 1

1 1

2

6

T

Experimentelle Musik,

Jazz/Rock/Pop,

Tanz,

Orff,

Improvisation,

Klassenmusizieren

G 2 1 1 4

T

5Musiktheorie ∑5Tonsatz/Formenlehre G 2 2 2 2 2 3 3 14

24sP/ mPGehörbildung G 1 1 1 1 1 2 2 8

Instrumentenkunde Ü 2 2 2

6

Musikwissenschaft/

Musikmanagement∑6

*MusikwissenschaftPS/V/ HS/K

2 2 3 3 4 4 3 14 bzw. 1916

bzw.

21

sP/ mP

Musikmanagement PS 2 2 2 T

7Bachelorarbeit ∑7Bachelorarbeit - - 10 10 10 M

8 Studium Generale A V/S/G 2 2 2 2 1 1 [10]

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 9

Einführung in die Kulturwissenschaften

(1.-2. Sem. 2 LP)

2

Kulturwissenschaftliche Studien (1.-6. Sem. 2-4 LP) 2(4)Interdisziplinäre künstlerische Praxis und Theorie (1.-6. Sem. 4-6 LP) 4(6)

Studium Generale B V/S/G 2 2 2 2 2 1 1 [10]Einführung in die Kulturwissenschaften

(1.-2. Sem. 2 LP)

2

Interkulturelles Mentoring, angerechnet als kulturwissenschaftliche Leistungen

(1.-6. Sem. LP) 4

Interdisziplinäre künstlerische Praxis und Theorie (1.-6. Sem. 4 LP) 4

LP 30 30 30 30 30 30 30 30 240

(1) Ungeachtet der Zuordnung einzelner Veranstaltungen zu einem Studiensemester können Studienanteile auch in einem späteren bzw. früheren Semester studiert werden. Die Angaben sind Empfehlungen.(2) Die Abkürzungen in Studienplänen bedeuten: LV = Lehrveranstaltungstyp, SWS = Semesterwochenstunden, LP = Leistungspunkte, A = AbschlussprüfungE = Einzelunterricht, K = Klassenunterricht, G = Gruppenunterricht, PS = Proseminar, V = Vorlesung, HS = Hauptseminar, Ü = Übung, K = Kolloquium, P = PraktikumkP = künstlerische Prüfung, Lp = Lehrprobe, mP = mündliche Prüfung, sP = schriftliche Prüfung, kpP = künstlerisch-pädagogische Prüfung, B = Bericht, H = Hausarbeit., M = Masterarbeit T = Testat/erfolgreiche Teilnahme

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 10

Anlage 2: ModulbeschreibungenModule 1a, nur für Studienprofil InstrumentalpädagogikModule 1b nur für Studienprofil GesangspädagogikModule 3a,b für die Studienprofile Instrumentalpädagogik und Gesangspädagogik Module 1c, 3c nur für Studienprofil Musik und Bewegung (Rhythmik/EMP)Modul 6 für alle Studienprofile

Modul 1a:Basismodul Künstlerische Fächer, Profil Instrumentalpädagogik

Voraussetzungen für die Teilnahme:Bestandene Zugangsprüfung

Inhalte und QualifikationszieleIm Basismodul Künstlerische Fächer werden grundlegende künstlerische Kompetenzen erworben.

Instrumentales Hauptfach: Der Unterricht ist der zentrale Ort zur Entwicklung der künstlerischen Identität. In der Erarbeitung des Repertoires, das die für das Instrument repräsentativen Epochen angemessen berücksichtigt, werden grundlegende stil- und werkbezogene interpretatorische sowie spieltechnische Fertigkeiten und Kenntnisse erworben und ausgebaut. Übergeordnetes Ziel ist dabei, die instrumentalpraktischen Voraussetzungen für den späteren Beruf zu schaffen. Daher zählen zu den Ausbildungsinhalten auch die Fähigkeiten zum kammermusikalischen Spiel, zum Vomblattspiel und zum öffentlichen Vortrag. Da das Instrumentale Hauptfach den Kern des künstlerischen Studiums darstellt, entfällt ein großer Teil des Workload auf das Üben für dieses Fach. Der reguläre Einzelunterricht im Instrumentalen Hauptfach kann durch Klassenunterricht ergänzt werden. Dieser eignet sich insbesondere für die gemeinsame Erarbeitung von Werkreihen, für die Reflexion interpretatorischer und technischer Fragen von allgemeinem Interesse, für Interpretationsvergleiche unter Zuhilfenahme von Medien und für die pädagogisch verantwortungsvolle Diskussion von Vorspielleistungen anderer Studierender.

Beifach Klavier: Der Unterricht widmet sich im Basismodul der Fundierung technischer Grundlagen sowie der Erarbeitung von Klavier- bzw. Kammermusikliteratur und der Befähigung zum Vomblattspiel einfacher Stücke. Insbesondere soll auch das angemessene, evtl. vereinfachte Begleiten von Hauptfachliteratur gelernt werden.

Kammermusikunterricht: Im Mittelpunkt des Unterrichts, der auch in Verbindung mit dem Hauptfachunterricht stattfinden kann, steht die für das jeweilige Instrument bedeutsame Kammermusikliteratur. Ziel ist der Erwerb ensemblespezifischer Spielfähigkeiten und Probentechniken. Neben der Arbeit in traditionellen Besetzungen ist je nach Instrument auch die Teilnahme an thematisch geeigneten Veranstaltungen in den Bereichen Experimentelle Musik, Neue Musik, Alte Musik, Jazz, Außereuropäische Musik u. a. möglich.

Fächer Lehrform SWS LP Voraussetzungen für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Instrumentales Hauptfach

EK

6 51 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben, hochschulöffentliche Vorspiele

Für Studierende mit HF Klavier ohne fakultatives Melodieinstrument wird davon ausgegangen, dass das Hauptinstrument um die Summe der erforderlichen Arbeitsleistung des Beifachs Klaviers mehr geübt wird. Die Leistungspunkte erhöhen sich daher von 44 auf 52.

Beifach Klavier/Melodie instrument (fakultativ bei HF Klavier)

E 3 8 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben

Verpflichtend für alle, die nicht Klavier als Instrumentales Hauptfach haben.Studierende mit HF Klavier können fakultativ Unterricht in einem Melodieinstrument erhalten. Der Unterricht wird entsprechend dem Beifach Klavier berechnet. Er kann auch von studentischen Tutoren erteilt werden. Im Unterricht sollen die Studierenden grundlegende Fähigkeiten auf dem jeweiligen Melodieinstrument erwerben.Studierende mit Hauptfach Gitarre können das Beifach Klavier abwählen und stattdessen ein Streich- oder Blasinstrument oder Gesang studieren.

Kammermusik G 3 4 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben, hochschulöffentliche Vorspiele

Gesamt: 12 63 Dauer des Moduls:4 Semester

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 11

Modulabschlussprüfung (benotet)Voraussetzung zur Meldung zur Modulprüfung ist neben dem Nachweis des erfolgreichen Besuchs der Modulelemente der Nachweis von mindestens vier hochschulöffentlichen Vorspielen, davon eines im Bereich Kammermusik und eines im Bereich Neue Musik. Die Modulabschlussprüfung findet statt als Prüfung im Instrumentalen Hauptfach. Vorzubereiten sind drei anspruchsvolle Werke unterschiedlicher Stilrichtungen, von denen eines ein kammermusikalisches Werk sein sollte. Die Prüfungskommission behält sich vor, diese Werke ganz oder teilweise anzuhören. Zu den Prüfungsinhalten gehört ferner eine Aufgabe im Vomblattspiel. Im Instrumentalen Hauptfach Schlagzeug findet die Prüfung im Bereich Sinfonisches Schlagzeug statt. Prüfungsdauer: 20 Minuten.

Prüfungskommission: Der Prüfungskommission gehören der Hauptfachlehrer bzw. die Hauptfachlehrerin sowie zwei an der Universität lehrende Fachlehrer bzw. Fachlehrerinnen an.

Häufigkeit des Angebots:Jedes Semester

Verwendbarkeit:Bachelorstudiengang Künstlerisch-pädagogische Ausbildung, Profil Instrumentalpädagogik

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 12

Modul 1b:Basismodul Künstlerische Fächer, Profil Gesangspädagogik

Voraussetzungen für die Teilnahme:Bestandene Zugangsprüfung

Inhalte und QualifikationszieleIm Basismodul Künstlerische Fächer werden grundlegende künstlerische Kompetenzen erworben.

Gesang: Der Unterricht ist der zentrale Ort zur Entwicklung der künstlerischen Identität. In der Erarbeitung des für den Gesang repräsentativen Repertoires werden grundlegende stil- und werkbezogene interpretatorische sowie gesangstechnische Fertigkeiten und Kenntnisse erworben und ausgebaut. Übergeordnetes Ziel ist dabei, die gesangspraktischen Voraussetzungen für den späteren Beruf zu schaffen. Daher zählen zu den Ausbildungsinhalten auch die Fähigkeiten zum kammermusikalischen und chorischen Singen, zum Vomblattsingen und zum öffentlichen Vortrag. Da Gesang als Hauptfach den Kern des künstlerischen Studiums darstellt, entfällt ein großer Teil des Workload auf das Üben für dieses Fach. Der reguläre Einzelunterricht im Hauptfach Gesang kann durch Klassenunterricht ergänzt werden. Dieser eignet sich insbesondere für die gemeinsame Erarbeitung von Werkreihen, für die Reflexion interpretatorischer und technischer Fragen von allgemeinem Interesse, für Interpretationsvergleiche unter Zuhilfenahme von Medien und für die pädagogisch verantwortungsvolle Diskussion von Vorspielleistungen anderer Studierender.

Beifach Klavier: Der Unterricht widmet sich im Basismodul der Fundierung technischer Grundlagen sowie der Erarbeitung von Klavier- bzw. Kammermusikliteratur und der Befähigung zum Vomblattspiel einfacher Stücke. Insbesondere soll auch das angemessene, evtl. vereinfachte Begleiten von Hauptfachliteratur gelernt werden.

Repertoire: Erarbeitung und Studium des Repertoires. Kenntnis der gängigen Transpositionen und der Stimm- und Rollenfächer. Erarbeitung von Liedliteratur des eigenen Stimmfachs und grundlegender Werke anderer Stimmfächer.

Kammermusik/Ensemble/Chorisches Singen: Im Mittelpunkt des Unterrichts, der auch in Verbindung mit dem Hauptfachunterricht stattfinden kann, steht die für den Gesang bedeutsame Kammermusik- und Chorliteratur. Ziel ist der Erwerb ensemblespezifischer Gesangfähigkeiten und Probentechniken. Neben der Arbeit in traditionellen Besetzungen ist auch die Teilnahme an thematisch geeigneten Veranstaltungen in den Bereichen Experimentelle Musik, Neue Musik, Alte Musik, Jazz, Außereuropäische Musik u. a. möglich.

Sprecherziehung: Erarbeitung eines optimalen Zusammenspiels von Atem, Körperbewegung und Sprechstimme sowie einer angemessenen Sprechstimmlage. Aufbau der Artikulation in Hinblick auf die Bühnenaussprache. Sprecherische Interpretation von literarischen Texten.

Italienisch: Erarbeitung von Grundlagen der italienischen Sprache, insbesondere der Aussprache, im Hinblick auf die Anforderungen der sängerischen und der gesangpädagogischen Praxis.Fächer Lehrform SWS LP Voraussetzungen für die Vergabe von LP/

Erläuterungen

Gesang E/G 6 35 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben, mind. 4 hochschulöffentliche Vorträge (s. Modulabschluss)

Beifach Klavier E 3 8 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben

Repertoire E 2 4 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben

Kammermusik/Ensemble/Chorisches Singen G 4 4 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Übenhochschulöffentliche Vorträge (s. Modulabschluss)

Sprecherziehung E 2,25 9 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben

Italienisch G 4 8 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben

Gesamt: 21,25 68

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Modulabschlussprüfung (benotet):Voraussetzung zur Meldung zur Modulprüfung ist neben dem Nachweis des erfolgreichen Besuchs der Modulelemente der Nachweis von mindestens vier hochschulöffentlichen Vorträgen, davon einer im Bereich Kammermusik/Ensemble/Chorisches Singen und einer im Bereich Neue Musik. Die Modulabschlussprüfung findet statt als Prüfung im Hauptfach Gesang. Vorzubereiten sind drei anspruchsvolle Werke unterschiedlicher Stilrichtungen und Gattungen. Die Prüfungskommission behält sich vor, diese Werke ganz oder teilweise anzuhören. Zu den Prüfungsinhalten gehört ferner eine Aufgabe im Vomblattsingen. Prüfungsdauer: 20 Minuten

Prüfungskommission: Der Prüfungskommission gehören der Hauptfachlehrer bzw. die Hauptfachlehrerin sowie zwei an der Universität lehrende Fachlehrer bzw. Fachlehrerinnen an.

Häufigkeit des Angebots:Jedes Semester

Verwendbarkeit:Bachelorstudiengang Künstlerisch-pädagogische Ausbildung, Profil Gesangspädagogik

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Modul 1c:Basismodul Künstlerische Fächer,Profil Musik und Bewegung (Rhythmik/EMP)

Voraussetzungen für die Teilnahme:Bestandene Zugangsprüfung

Inhalte und QualifikationszieleDie Entwicklung der künstlerischen Identität steht im Vordergrund. Sie wird in der Verbindung von Musik und Bewegung wie auch in der separaten Arbeit beider Fächer betrieben. Hierdurch erwerben die Studierenden auf breiter Basis berufspraktische Kompetenzen.

Musik und Bewegung: Hier wird ein grundlegendes Verständnis für Gestaltungselemente und Wechselwirkungen von Musik und Bewegung erworben. Exploration, Improvisation, Gestaltung, theoretischer Wissenserwerb und Reflexion gewährleisten eine vielseitige und vertiefte Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten. Der Gruppenunterricht beinhaltet die parallel stattfindenden Teilgebiete Rhythmik, Musik-Bewegung-Interaktion sowie Stimme und Bewegung. Im Teilfach Rhythmik wird durch eine umfassende Sensibilisierung für die Wirkungsaspekte von Grundphänomenen (z.B. Raum, Rhythmus, Zeitgestalten) ein variables und eigenständiges Handlungs- und Gestaltungsrepertoire entwickelt. Das Teilfach Musik-Bewegung-Interaktion vermittelt grundlegende Fertigkeiten der musikalischen Begleitung und im Initiieren von Bewegungsvorgängen sowie Fertigkeiten der Bewegungsreaktion in Entsprechung zu improvisierten musikalischen Vorgaben. Darüber hinaus werden unterschiedliche Interaktionsformen in freier und gebundener Improvisation erarbeitet. Das Teilfach Stimme und Bewegung zielt auf die Intensivierung und Erweiterung des persönlichen Ausdrucksrepertoires. Die Stimme gewinnt durch Interaktion mit dem Körper an Flexibilität, Umfang und Kraft. Das Bewegungsrepertoire seinerseits erweitert sich entsprechend dem Spektrum des Stimmeinsatzes.

Instrumentales bzw. vokales Hauptfach: Erworben werden grundlegende stil- und werkbezogene interpretatorische und spiel- bzw. gesangstechnische Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Studierenden erarbeiten ein für ihre Stimmgattung repräsentatives Repertoire.

Beifach Klavier: Der Unterricht widmet sich der Fundierung technischer Grundlagen, der Erarbeitung von Literatur und der Befähigung zum Vomblattspiel einfacher Stücke.

Instrumentalimprovisation: Inhalte des Fachs sind die spielpraktische Auseinandersetzung mit historischen sowie zeitgenössischen Kompositions- und Improvisationskonzepten, die Exploration individueller Ausdrucksmöglichkeiten sowie Transformationen von außermusikalischen Anregungen (z.B. Text/Bild/Bewegung/Objekt) auf das eigene Instrument. Ziel ist die Befähigung zum musikalisch differenzierten und formal schlüssigen Improvisieren mit dem eigenen Instrument solistisch und im Ensemble.

Tanz/Bewegung/Angewandte Anatomie: Das Fach zielt auf die Entwicklung eines differenzierten Bewegungsrepertoires im Hinblick auf musikalische Qualitäten. Basis hierfür ist der Erwerb tanztechnischer Grundlagen, ein umfassendes Verständnis für organische Bewegungsverbindungen (z.B. über die Feldenkrais-Methode) und die intensive Beschäftigung mit der Umsetzung musikalischer Gestaltungselemente in Bewegung. Die Arbeitsformen Übung, Exploration, Improvisation und Komposition führen in diesem Modulelement zu individuellem künstlerischem Ausdruck in Bewegung und Tanz, wie es für überzeugende Darbietungen im Unterricht und auf der Bühne erforderlich ist.

Sprechen/Singen: Im Vordergrund steht die Entwicklung der Grundlagen für den Erwerb einer authentischen, ausdrucksvollen Gesangsstimme. Inhalte sind die Erarbeitung einfacher Literatur. Das Fach entfällt, sofern Gesang als Hauptfach belegt wird. Erwerb einer freien, tragfähigen und belastbaren Sprechstimme ohne Fehlfunktionen. Präsentes Auftreten. Schaffen eines Bewusstseins für den kommunikativen Prozess.

Percussion: Das Fach vermittelt grundlegende Kenntnisse in der Handhabung unterschiedlicher Percussionsinstrumente (z.B. Drumset, Orffinstrumentarium, Ethnopercussion) sowie die Beherrschung typischer Spielweisen und Patterns. Körperarbeit, Bodypercussion und Alltagsgegenstände werden für eigenständiges musikalische Gestalten erschlossen.

Fächer Lehrform SWS LP Voraussetzungen Erläuterungen

Musik und Bewegung G 16 21 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben und Reflektieren der Unterrichtsinhalte, öffentliche Präsentationen

Der Unterricht gliedert sich in die Teilfächer Rhythmik, Stimme und Bewegung mit jeweils 1,5 SWS und Musik-Bewegung-Interaktion mit 1SWS

Instrumentales/ vokales Hauptfach

E 4 16 Regelmäßige Teilnahme, kontinuierliches Üben, öffentliche Vorspiele

Für Studierende mit HF Klavier wird davon ausgegangen, dass das Hauptinstrument um die Summe der erforderlichen Arbeitsleistung des Beifachs Klaviers mehr geübt wird. Die Leistungspunkte erhöhen sich daher von 16 auf 22.

Beifach Klavier E 2,25 6 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben Entfällt bei instrumentalem Hauptfach Klavier

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 15

Instrumental–improvisation

G 6 8 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben, öffentliche Vorspiele

Tanz/Bewegung/ Angewandte Anatomie

G 18 16Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben und Erarbeiten von Bewegungskompositionen

Jedes der drei Teilfächer wird mit 1,5 SWS unterrichtet.

Singen G 2 2 Regelmäßige Teilnahme, regelmäßiges Üben

Perkussion G 8 4 Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe der Lehrkraft

Das Fach Percussion ist aus den Angeboten der Musikalischen Gruppenarbeit zu belegen.

Gesamt: 56,25 73 Dauer des Moduls: 1. und 2. Studienjahr 4 Sem

Modulabschlussprüfung (benotet)Das Modul wird mit vier Prüfungsteilen (bei HF Klavier drei Prüfungsteilen ohne Beifach Klavier) in den Fächern Musik und Bewegung, Instrumentalimprovisation, Tanz/Bewegung/Angewandte Anatomie und Beifach Klavier abgeschlossen. Voraussetzung zur Prüfung der Fächer Musik und Bewegung, Instrumentalimprovisation und Tanz/Bewegung/Angewandte Anatomie ist die Teilnahme an mindestens drei hochschulöffentlichen Präsentationen mit Arbeiten aus diesem Bereich. Ein Beitrag muss solistisch oder im Duo stattfinden und ein Beitrag muss Stimme/Sprache enthalten. Die Prüfungsdauer beträgt insgesamt 50 Minuten. Die Prüfung des Beifachs erfolgt am Ende des 3. Semesters (entfällt bei HF Klavier).

Musik und Bewegung: Rhythmisch-metrische Bewegungskomposition mit oder ohne MusikSologestaltung mit MusikPrüfungsdauer: 15 Minuten

Instrumentalimprovisation: Vortrag einer selbst entwickelten KompositionSpontane Instrumentalimprovisation nach Auswahl einer Vorlage (Bild, Text, Objekt)Prüfungsdauer: 15 Minuten

Tanz/Bewegung/Angewandte Anatomie:Vorbereitete Bewegungsimprovisation mit Themen aus dem Unterricht zugegebener Musik. Die Themen werden vier Wochen vorher gestellt.Mündliche Prüfung zu Fragen aus der Bewegungslehre (Dauer: 10 Min.)Prüfungsdauer: 20 Minuten

Beifach Klavier/Instrumentales Beifach:Vorspiel von mindestens zwei Stücken aus verschiedenen Epochen, die im Unterricht erarbeitet wurden.Prüfungsdauer: 10 – 15 Minuten

Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester

Verwendbarkeit:Bachelorstudiengang Künstlerisch-pädagogische Ausbildung, Profil Musik und Bewegung (Rhythmik/EMP)

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Modul 3a, b:Pädagogische Fächer,Profil Instrumentalpädagogik und Profil Gesangspädagogik

Voraussetzungen für die Teilnahme:Bestandene Zugangsprüfung

Inhalte und QualifikationszieleDas Modul vermittelt grundlegende musikpädagogische sowie auf das künstlerische Hauptfach bezogene fachdidaktische Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten. Zusammen mit dem Erwerb musikpädagogischen und allgemein-instrumentaldidaktischen Wissens werden die für ein kompetentes Unterrichten von Musik erforderlichen Qualifikationen erworben. Die Studierenden lernen, Instrumentalunterricht auf hohem Niveau vorzubereiten, durchzuführen und zu reflektieren sowie darüber hinausgehend Musik kompetent zu vermitteln.

Fachdidaktik/Lehrpraxis: Hier erwerben die Studierenden ein differenziertes Wissen in den unterrichtsrelevanten Belangen des instrumentalen bzw. vokalen Hauptfachs und ein fundiertes Können im Bereich der betreffenden Unterrichtspraxis. Hauptinhalte der Fachdidaktik sind: Beschaffenheit des Instruments bzw. Aufbau und Entwicklung der physiologisch gesunden Singstimme, Geschichte des Instruments bzw. des Singens, Schulwerke und Schriften zum Spiel des Instruments bzw. zum Gesang, Unterrichtsliteratur/Literaturkunde, methodische Ansätze und ihre Problematik, physiologische Voraussetzungen zum Spiel des Instruments bzw. des Singens (Atmung, Haltung, Körperwahrnehmung etc.), Systematik von Spiel- bzw. Gesangstechniken und deren Vermittlung nach didaktisch-methodischen Gesichtspunkten, methodische Aspekte der Interpretation der Literatur des Instruments bzw. des Gesangs, Beobachtung und Auswertung von Unterricht sowie Didaktik und Methodik des Gruppenunterrichts.In Lehrpraxis finden Lehrproben im Einzel- und Gruppenunterricht mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen statt. Die Lehrproben werden gemeinsam ausgewertet. Der Unterricht findet praxisbezogen in kleinen Gruppen (ca. 5-7 Teilnehmer und Teilnehmerinnen) statt. Er kann, soweit didaktisch sinnvoll, in Instrumentengruppen (Holzblas-, Blechblasinstrumente, hohe und tiefe Streichinstrumente, Schlaginstrumente), koordiniert werden. Möglich ist auch, die beiden Teilbereiche Fachdidaktik und Lehrpraxis zu einer „Werkstatt Fachdidaktik/Lehrpraxis“ zusammenzulegen.

Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik: Die Studierenden erwerben theoretisch und praktisch ein basales musikpädagogisches Wissen sowie grundlegende Kompetenzen zur Vermittlung von Musik insbesondere im Instrumentalunterricht. Zu absolvieren sind fünf Veranstaltungen: ein Proseminar, zwei Vorlesungsseminare, zwei frei wählbare Hauptseminare sowie ein Examenskolloquium. Hauptinhalte der Veranstaltungen sind: Berufsbilder – Musik- und Selbstpräsentation – Motive, Funktionen, anthropologische und interkulturelle Aspekte des Musizierens – Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts – Üben – Interpretation – Improvisation – Instrumentalschulen – interkulturelles Lernen – geschichtliche Aspekte des Musikunterrichts – pädagogische Psychologie – Lern-, Entwicklungs-, Kommunikationspsychologie und deren Bedeutung für den Unterricht. Ferner finden fächerübergreifende Übungen statt (Planung, Durchführung, Beobachtung, Auswertung von Unterricht).Das Examenkolloquium dient der vertiefenden Wiederholung des gelernten Stoffs und der gezielten Vorbereitung auf die Modulprüfung.

Neue Medien: Das Fach vermittelt Kompetenzen im Umgang mit Neuen Medien und der medialen Musikproduktion.

Musikphysiologie: Die Studierenden erlernen musizierrelevante anatomische, physiologische und ergonomische Kompetenzen in Theorie und Praxis kennen und anwenden. Zur Auswahl stehen Lehrangebote zur Körperwahrnehmung und Entspannungsfähigkeit, Anleitung zur Wahrnehmung und Optimierung physiologischer Abläufe beim Musizieren und der Vorbeugung von Musikererkrankungen.

Wahlpflichtfach: Dieser Modulteil dient der Vertiefung eines pädagogischen Teilgebiets. Es gibt den Studierenden die Möglichkeit, bestehendes Wissen und vorhandene Fähigkeiten exemplarisch auszubauen. Lehrveranstaltungen sind frei wählbar aus dem gesamten Lehrangebot Fachdidaktik/Lehrpraxis, Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik und Musikphysiologie. Für Studierende mit den instrumentalen Hauptfächern Klavier, Gitarre und Blockflöte ist das Wahlpflichtfach verpflichtend im Bereich Fachdidaktik des Hauptfachs.

Orientierungspraktikum: Im ersten oder zweiten Studienfachsemester ist ein Orientierungspraktikum an einer Musikschule oder an einer vergleichbaren berufsbezogenen Einrichtung zu absolvieren. Der Hospitationszeitraum umfasst in der Regel zwei Wochen. Das Orientierungspraktikum dient dazu, die Studierenden mit dem Aufbau, dem Fächerangebot, den Lehrverfahren und der Organisation einer Musikschule vertraut zu machen. Der Praktikant oder die Praktikantin soll im Einzel- und Gruppenunterricht für verschiedene Instrumente, in Ensemble- und Ergänzungsfächern und in Unterrichtsangeboten der Grundstufe (Musikalische Früherziehung und

Fächer Lehr form SWS LP Voraussetzungen für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Fachdidaktik/Lehrpraxis

G 8 8 Regelmäßige Teilnahme, Leistungen (Referate, Vor-, Nachbereitung sowie Durchführung von Lehrproben) nach Maßgabe der Lehrkraft

Grundbildung) hospitieren. Insgesamt sind mindestens 20 hospitierte Stunden nachzuweisen. Das Praktikum wird von einer Lehrkraft des Fachs Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik organisiert und betreut. Zum Praktikum gehören mehrere Sitzungen zur Vor- und Nachbereitung der Hospitationen. Teil des Orientierungspraktikums kann ein Projekt sein (moderiertes Konzert, Vorstellung von Instrumenten im Rahmen der Musikalischen Früherziehung o. ä.), in dem die Studierenden an der Musikschule tätig werden. Voraussetzung für die Bescheinigung über die Absolvierung des Orientierungspraktikums ist ein ausführlicher Praktikumsbericht. Nähere Modalitäten des Orientierungspraktikums können durch Regularien der zuständigen Studiengangskommission geregelt werden.

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 17

Unterrichtspraktikum: Das zweisemestrige Praktikum findet in der Regel im dritten und vierten Studienfachsemester statt. Im Unterrichtspraktikum soll der oder die Studierende in einem musikpädagogischen Tätigkeitsfeld außerhalb der Universität (in der Regel Musikschule) Unterricht im jeweiligen Hauptfach kontinuierlich besuchen, beobachten, protokollieren, reflektieren, sodann unter Anleitung planen und gestalten. Im Unterrichtspraktikum wird der oder die Studierende von einem Mentor oder einer Mentorin betreut. Mentoren und Mentorinnen werden von der Universität der Künste im Einvernehmen mit der jeweiligen Musikschule bestellt. Mentoren oder Mentorinnen können Musikschullehrer oder Musikschullehrerinnen bzw. selbständige Musiklehrer oder Musiklehrerinnen sein, die ein musikpädagogisches Studium an einer Musikhochschule absolviert haben und eine langjährige erfolgreichen Unterrichtstätigkeit in dem jeweiligen Fach nachweisen können. Der Studierende oder die Studierende wählt den Mentor oder die Mentorin in Absprache mit dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und ggf. mit dem Leiter oder der Leiterin der betreffenden Musikschule aus. Das Unterrichtspraktikum umfasst 40 Unterrichtsstunden, die in möglichst wöchentlicher Kontinuität zu absolvieren sind. In der Regel sollen zwischen dem oder der Studierenden und dem Mentor oder der Mentorin zwei Unterrichtsstunden pro Woche vereinbart werden. Die Studierenden erhalten einen Leitfaden für die Durchführung des Unterrichtspraktikums. Am Ende des Praktikums hat der oder die Praktikantin einen Praktikumsbericht vorzulegen. Der Praktikumsbericht besteht aus ausführlichen Protokollen von zwei Lehrproben. Das ausführliche Protokoll umfasst einen Unterrichtsentwurf, ein Protokoll des Unterrichtsverlaufs und die Reflexion einschließlich Verbesserungsvorschlägen (Umfang ca. 15 Seiten je Protokoll). Der Praktikumsbericht wird vom Mentor oder von der Mentorin und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geprüft und unterzeichnet. Über das erfolgreich absolvierte Unterrichtspraktikum wird eine Bescheinigung ausgestellt, die ebenfalls vom Mentor oder der Mentorin und dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet wird. Weitere Modalitäten des Unterrichtspraktikums können durch Regularien der zuständigen Studiengangskommission festgelegt werden.

Fächer Lehr form SWS LP Voraussetzungen für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Fachdidaktik/Lehrpraxis

G 8 8 Regelmäßige Teilnahme, Leistungen (Referate, Vor-, Nachbereitung sowie Durchführung von Lehrproben) nach Maßgabe der Lehrkraft

*Musikpädagogik/Allgemeine Instrumental didaktik

PS/V/HS/K 1212

bzw.19

Regelmäßige Teilnahme, Leistungen (wie Referate, schriftliche Arbeiten, Lehrproben) nach Maßgabe der Lehrkraft.In einem der beiden Hauptseminare ist eine wissenschaftliche Hausarbeit anzufertigen.

Eines der Proseminare ist verpflichtend eine Einführungsveranstaltung in das Fach Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik

Neue Medien PS 2 1Regelmäßige Teilnahme

Musikphysiologie G/V 4 2Regelmäßige Teilnahme

Wahlpflichtfach G/PS/V/

HS/K4 4

Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe der Lehrkraft

Orientierungs-praktikum

P 2 2

Nachweis von mindestens 20 hospitierten Stunden. Teilnahme an den Sitzungen zur Vor- und Nachbereitung der Hospitationen. Ausführlicher Praktikumsbericht.

Örtlichkeiten und Ablauf des Orientierungspraktikums werden rechtzeitig im Vorlesungsverzeichnis sowie durch Aushang bekannt gemacht.

Unterrichtspraktikum P 4 4

Nachweis von 40 Kurzprotokollen und -entwürfen von hospitierten bzw. erteilten Unterrichtsstunden sowie ein Praktikumsbericht.

Der Studierende oder die Studierende wählt den Mentor oder die Mentorin in Absprache mit dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und ggf. mit dem Leiter oder der Leiterin der betreffenden Musikschule aus.

Gesamt: 36*33

bzw.40

Dauer des Moduls:8 Semester

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Modulabschlussprüfung (benotet):Das Modul wird mit je einem Prüfungsteil in Fachdidaktik/Lehrpraxis und Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik abgeschlossen. *Die Leistungspunktevergabe hängt von der Wahl des Faches ab, in dem die Aufsichtsarbeit geschrieben wird.

Fachdidaktik/LehrpraxisLehrproben: Durchzuführen sind zwei Lehrproben, eine mit Anfängern bzw. Anfängerinnen und eine mit Fortgeschrittenen. Aus den Lehrproben soll ersichtlich werden, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin grundlegende fachdidaktische Fähigkeiten erworben hat und sie methodisch sinnvoll und im Blick auf die Schülerpersönlichkeit angemessen umzusetzen weiß. Auf Wunsch des Kandidaten bzw. der Kandidatin kann eine der Lehrproben im Gruppenunterricht durchgeführt werden. In diesem Fall muss er bzw. sie zeigen, dass er bzw. sie den bestehenden Besonderheiten von Gruppenunterricht gegenüber dem Einzelunterricht gerecht wird. Die Themen der Lehrproben sind nach Absprache mit dem Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin im Fach Fachdidaktik/Lehrpraxis eine Woche vor der jeweiligen Lehrprobe schriftlich zu stellen. Der bzw. die Studierende hat den von ihm oder ihr beabsichtigten Verlauf der Lehrprobe zu skizzieren und denschriftlichen Entwurf bei Beginn der Lehrprobe den Prüfern und Prüferinnen vorzulegen. In den Lehrproben kann der bzw. die Studierende auf situationsbedingte Probleme des Schülers oder der Schülerin abweichend vom Konzept eingehen. Im Studienprofil Gesang muss mindestens eine der Lehrproben mit einem Schüler oder einer Schülerin anderer Stimmlage und anderen Geschlechts als der des zu prüfenden Studierenden bzw. der zu prüfenden Studierenden durchgeführt werden. Dauer der Lehrproben: im Einzelunterricht je 30 Minuten, im Gruppenunterricht 45 Minuten.

Mündliche Prüfung: Unter Bezugnahme auf die vorangegangenen Lehrproben sind nachzuweisen: Fähigkeiten, methodische Schritte zu begründen, Kenntnisse unterschiedlicher methodischer Ansätze und ihrer Problematik, Kenntnis des Instruments (Geschichte, Spielpraxis) und der jeweiligen Literatur.Die beiden Lehrproben und die mündliche Prüfung werden einzeln benotet. Prüfungsdauer: 20 Minuten

Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik Mündliche Prüfung: Die Prüfung erfolgt über zwei von dem bzw. der Studierenden in Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin gewählte Gebiete aus dem Themenspektrum des Faches. Die Themen sollen nicht Gegenstand der Aufsichtsarbeit sein. Neben den Spezialgebieten werden auch allgemeine Themen aus dem Bereich Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik geprüft.Prüfungsdauer: 30 Minuten

Aufsichtsarbeit (Klausur): Die schriftliche Aufsichtsarbeit im Fach Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentalpädagogik entfällt, sofern eine schriftliche Aufsichtsarbeit im Fach Musikwissenschaft geschrieben wird. Aus dem Bereich der Musikpädagogik/Allgemeinen Instrumentaldidaktik werden zwei Themen zur Auswahl gestellt, von denen eines bearbeitet werden muss. Prüfungsdauer: 4 Stunden.

Häufigkeit des Angebots:Jedes Semester

Verwendbarkeit:Bachelorstudiengang Künstlerisch-pädagogische AusbildungProfil Instrumentalpädagogik und Profil Gesangspädagogik

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 19

Modul 3c:Pädagogische Fächer, Profil Musik und Bewegung (Rhythmik/EMP)

Voraussetzungen für die Teilnahme:Bestandene Zugangsprüfung

Inhalte und QualifikationszieleDas Modul vermittelt grundlegende musikpädagogische sowie auf das künstlerische Hauptfach bezogene fachdidaktische Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten. Zusammen mit dem Erwerb musikpädagogischen und allgemein-instrumentaldidaktischen Wissens werden die für ein kompetentes Unterrichten von Musik und Bewegung (Rhythmik/EMP) mit unterschiedlichen Ziel- und Altersgruppen erforderlichen Qualifikationen erworben. Die Studierenden lernen, Musik- und Bewegungsunterricht sowie Instrumental- oder Vokalunterricht auf hohem Niveau vorzubereiten, durchzuführen und zu reflektieren.

Fachdidaktik/Lehrpraxis Musik und Bewegung: Das Fach verbindet den Erwerb theoretischen Wissens über unterrichtsrelevante Belange mit Unterrichtshospitationen und eigenen Lehrversuchen.Die Fachdidaktik vermittelt Kenntnisse über Inhalte, Methoden und Entwicklungen der Rhythmik und der EMP von ihren Ursprüngen bis zur Gegenwart und bestimmt deren aktuelle Standorte. Die Studierenden erwerben ein Verständnis für Aufbau, Strukturierung und zielgruppengemäße Aufarbeitung von Unterrichtsinhalten. Sie lernen, Unterrichtsthemen für Kinder und Erwachsene anhand vorhandener didaktischer Konzepte wie auch eigenständig zu erschließen. Ziel ist die Kenntnis fachspezifischer methodischer Zugänge. Darüber hinaus wird das Wissen um die vielfältigen Anforderungen vermittelt, die ein multimedial und multimodal orientierter Gruppenunterricht in Musik und Bewegung an Lehrende und Lernende stellt. Unterrichtshospitationen mit Beobachtungsschwerpunkten ergänzen die in der Fachdidaktik gewonnenen Erkenntnisse.Die Lehrpraxis findet in Form von Lehrversuchen im Gruppenunterricht mit mindestens zwei verschiedenen Altersgruppen (0 – 16, ab 16 Jahre) statt. Die Lehrproben werden vor besprochen, schriftlich ausgearbeitet, durchgeführt und gemeinsam ausgewertet. Die Studierenden organisieren und leiten den Unterricht eigenverantwortlich.

Berufspraktisches Projekt: Die Veranstaltung stellt den Bezug zur beruflichen Realität her. Ausgehend von bestimmten Themen, Zielgruppen oder berufspolitisch relevanten Entwicklungen werden Unterrichtsmaterialien entworfen, strukturiert und ggf. praktisch erprobt und ausgewertet.

Fachdidaktik/Lehrpraxis des instrumentalen bzw. vokalen Hauptfachs: Hier erwerben die Studierenden ein differenziertes Wissen in den unterrichtsrelevanten Belangen des instrumentalen bzw. vokalen Hauptfachs und ein fundiertes Können im Bereich der betreffenden Unterrichtspraxis. Hauptinhalte der Fachdidaktik sind: Beschaffenheit des Instruments bzw. Aufbau und Entwicklung der physiologisch gesunden Singstimme, Geschichte des Instruments bzw. des Singens, Schulwerke und Schriften zum Spiel des Instruments bzw. zum Gesang, Unterrichtsliteratur/Literaturkunde, methodische Ansätze und ihre Problematik, physiologische Voraussetzungen zum Spiel des Instruments bzw. des Singens (Atmung, Haltung, Körperwahrnehmung etc.), Systematik von Spiel- bzw. Gesangstechniken und deren Vermittlung nach didaktisch-methodischen Gesichtspunkten, methodische Aspekte der Interpretation der Literatur des Instruments bzw. des Gesangs, Beobachtung und Auswertung von Unterricht sowie Didaktik und Methodik des Gruppenunterrichts.In Lehrpraxis finden Lehrproben im Einzel- und Gruppenunterricht mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen statt. Die Lehrproben werden gemeinsam ausgewertet. Der Unterricht findet praxisbezogen in kleinen Gruppen (ca. 5-7 Teilnehmer) statt. Er kann, soweit didaktisch sinnvoll, in Instrumentengruppen (Holzblas-, Blechblasinstrumente, hohe und tiefe Streichinstrumente, Schlaginstrumente), koordiniert werden. Möglich ist auch, die beiden Teilbereiche Fachdidaktik und Lehrpraxis zu einer „Werkstatt Fachdidaktik/Lehrpraxis“ zusammenzulegen.

Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik: Die Studierenden erwerben theoretisch und praktisch ein basales musikpädagogisches Wissen sowie grundlegende Kompetenzen zur Vermittlung von Musik insbesondere im Instrumentalunterricht. Zu absolvieren sind fünf Veranstaltungen: ein Proseminar, zwei Vorlesungsseminare, zwei frei wählbare Hauptseminare sowie ein Examenskolloquium. Hauptinhalte der Veranstaltungen sind: Berufsbilder – Musik- und Selbstpräsentation – Motive, Funktionen, anthropologische und interkulturelle Aspekte des Musizierens – Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts – Üben – Interpretation – Improvisation – Instrumentalschulen – interkulturelles Lernen – geschichtliche Aspekte des Musikunterrichts – pädagogische Psychologie – Lern-, Entwicklungs-, Kommunikationspsychologie und deren Bedeutung für den Unterricht. Ferner finden fächerübergreifende Übungen statt (Planung, Durchführung, Beobachtung, Auswertung von Unterricht).Das Examenkolloquium dient der vertiefenden Wiederholung des gelernten Stoffs und der gezielten Vorbereitung auf die Modulprüfung.

Neue Medien: Das Fach vermittelt Kompetenzen im Umgang mit Neuen Medien und der medialen Musikproduktion.

Fächer Lehrform SWS LP Voraussetzungen für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 20

Kinderstimmbildung: Ziel des Seminars ist der physiologisch gesunde Umgang mit der Kinderstimme. Hierzu bedarf es stimmbildnerischer Grundkenntnisse wie Stimmumfang, Klangeigenschaften und Register von Kinderstimmen. Fehlverhalten beim kindlichen Singen wie Bruststimmigkeit, Brummerverhalten und Benutzen der Schreistimme wird thematisiert und Übungen zur Abhilfe vermittelt. Kindgerechte Übungen zur Stimmbildung und zur Wahrnehmung des Atems und des Körpers bilden die Basis für die Entwicklung und Förderung der Singstimme. Kriterien zur Wahl geeigneten Lied- und Spielmaterials werden entwickelt, sowie einschlägige Fachliteratur kritisch gesichtet.

Orientierungspraktikum: Im ersten oder zweiten Studienfachsemester ist ein Orientierungspraktikum an einer Musikschule oder an einer vergleichbaren berufsbezogenen Einrichtung zu absolvieren. Der Hospitationszeitraum umfasst in der Regel zwei Wochen. Das Orientierungspraktikum dient dazu, die Studierenden mit dem Aufbau, dem Fächerangebot, den Lehrverfahren und der Organisation einer Musikschule vertraut zu machen. Der Praktikant oder die Praktikantin soll im Einzel- und Gruppenunterricht für verschiedene Instrumente, in Ensemble- und Ergänzungsfächern und in Unterrichtsangeboten der Grundstufe (Musikalische Früherziehung und Grundbildung) hospitieren. Insgesamt sind mindestens 20 hospitierte Stunden nachzuweisen. Das Praktikum wird von einer Lehrkraft des Fachs Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik organisiert und betreut. Zum Praktikum gehören mehrere Sitzungen zur Vor- und Nachbereitung der Hospitationen. Teil des Orientierungspraktikums kann ein Projekt sein (moderiertes Konzert, Vorstellung von Instrumenten im Rahmen der Musikalischen Früherziehung o. ä.), in dem die Studierenden an der Musikschule tätig werden. Voraussetzung für die Bescheinigung über die Absolvierung des Orientierungspraktikums ist ein ausführlicher Praktikumsbericht. Nähere Modalitäten des Orientierungspraktikums können durch Regularien der zuständigen Studiengangskommission geregelt werden.

Fächer Lehrform SWS LP Voraussetzungen für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Fachdidaktik/LehrpraxisMusik und Bewegung

G/E 18 18

Regelmäßige Teilnahme, Leistungen (Referate, Hospitation, Protokolle) nach Maßgabe der Lehrkraft, Nachweis von 6 externen Hospitationen. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von mindestens 12 Lehrproben pro Zielgruppe.

Die Lehrproben mit einer Zielgruppe müssen nicht in Folge gegeben werden, sollen aber eine Serie von vier Stunden nicht unterschreiten.

Berufspraktisches Projekt G 3 2Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe der Lehrkraft.

Fachdidaktik/Lehrpraxis im instrumentalen bzw. vokalen Hauptfach

G 4,5 6

Regelmäßige Teilnahme, Leistungen (Referate, Vor-Nachbereitung sowie Durchführung von Lehrproben) nach Maßgabe der Lehrkraft.

*Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik

PS/V/HS/K

88 bzw.

13

Regelmäßige Teilnahme, Leistungen (wie Referate, schriftliche Arbeiten, Lehrproben) nach Maßgabe der Lehrkraft. Im Hauptseminar ist eine wissenschaftliche Hausarbeit anzufertigen.

Kinderstimmbildung G 1 2Erfolgreiche Teilnahme, Lesen von Fachliteratur, Üben

Kompaktveranstaltungen mit anschließenden Hospitationen

Neue Medien PS 2 1 Regelmäßige Teilnahme

Orientierungspraktikum P 2 2

Nachweis von mindestens 20 hospitierten Stunden. Teilnahme an den Sitzungen zur Vor- und Nachbereitung der Hospitationen. Ausführlicher Praktikumsbericht.

Örtlichkeiten und Ablauf des Orientierungspraktikums werden rechtzeitig im Vorlesungsverzeichnis sowie durch Aushang bekannt gemacht.

Gesamt:38,5 *39 bzw.

44Dauer des Moduls: 1. – 4. Studienjahr

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 21

Modulabschlussprüfung (benotet)Das Modul wird mit drei Prüfungsteilen in Fachdidaktik/Lehrpraxis Musik und Bewegung, Fachdidaktik/Lehrpraxis im instrumentalen/vokalen Hauptfach und Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik abgeschlossen. *Die Leistungspunktevergabe hängt von der Wahl des Faches ab, in dem die Aufsichtsarbeit geschrieben wird.

Fachdidaktik/Lehrpraxis Musik und BewegungLehrproben: Durchzuführen sind zwei Lehrproben mit verschiedenen Altersgruppen (Kinder und Jugendliche/Erwachsene). Vorzulegen ist jeweils ein schriftlicher Lehrprobenentwurf mit Angaben zu Inhalten, Zielen und methodischen Hinweisen, ferner Bemerkungen zur Zielgruppe, Erläuterungen zum Thema der Stundenreihe mit Begründung des Stundenthemas sowie eine Aufstellung sämtlicher Lehrproben, die mit der betreffenden Altersgruppe im Rahmen des Studiums durchgeführt wurden. Dauer der Lehrproben: mit Kindern 45 Minuten, mit Erwachsenen 60 Minuten. Im Anschluss an die Lehrproben erfolgt eine Reflexion des Kandidaten bzw. der Kandidatin über die gehaltene Stunde (Dauer: 10 Min.). Die Prüfungen finden im Anschluss an die letzte Serie der vom Kandidaten bzw. der Kandidatin gehaltenen Lehrprobe statt.

Mündliche Prüfung: Die Prüfung wird durchgeführt über Fragen aus der Fachdidaktik. Prüfungsdauer: 30 Minuten

Fachdidaktik/Lehrpraxis im instrumentalen/vokalen Hauptfach: Eine Einzellehrprobe.Prüfungsdauer: 30 Minuten

Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik Mündliche Prüfung: Die Prüfung erfolgt über zwei von dem bzw. der Studierenden in Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin gewählte Spezialgebiete aus dem Themenspektrum des Faches. Die Themen sollen nicht Gegenstand der Aufsichtsarbeit sein. Neben den Spezialgebieten werden auch allgemeine Themen aus dem Bereich Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentaldidaktik geprüft.Aufsichtsarbeit (Klausur): Die schriftliche Aufsichtsarbeit im Fach Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentalpädagogik entfällt, sofern eine schriftliche Aufsichtsarbeit im Fach Musikwissenschaft geschrieben wird. Aus dem Bereich der Musikpädagogik/Allgemeinen Instrumentaldidaktik werden zwei Themen zur Auswahl gestellt, von denen eines bearbeitet werden muss.Dauer der mündlichen Prüfung: 30 Minuten.Dauer der schriftlichen Aufsichtsarbeit: 4 Stunden.

Häufigkeit des Angebots:Jedes Semester

Verwendbarkeit:Bachelorstudiengang Künstlerisch-pädagogische Ausbildung, Profil Musik und Bewegung (Rhythmik/EMP)

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 22

Modul 6:A) MusikwissenschaftB) Musikmanagement

Voraussetzungen für die Teilnahme:Bestandene Zugangsprüfung

Inhalte und QualifikationszieleA) Das Modul vermittelt Kenntnisse über Gegenstände und Methoden der Musikwissenschaft: Überblick über die Geschichte der Musik, wichtige Entwicklungen und Tendenzen des Musiklebens der Gegenwart, Einführung in musikästhetische, musiksoziologische und kulturhistorische Zusammenhänge, Kenntnis verschiedener Methoden im wissenschaftlichen Umgang mit Musik. Thematik und Arbeitsweise von musikwissenschaftlichen Veranstaltungen sollen auch im Hinblick auf die Entwicklung von Interpretationsfähigkeit gewählt werden. Bei der Auswahl der Gegenstände sollen für den Instrumentalunterricht bedeutsame Gegenstände Berücksichtigung finden.Im Fach Musikwissenschaft müssen insgesamt fünf Veranstaltungen mit unterschiedlichem Schwerpunkt besucht werden: zwei Proseminare bzw. Vorlesungen, ein weiteres Proseminar, zwei Hauptseminare sowie ein Examenskolloquium.B) Ziele: Die Studierenden sollen sich überfachliche Qualifikationen und Kompetenzen wie z.B. organisatorisch-rechtliche Grundlagen für den späteren beruflichen Alltag aneignen.Inhalte: Rechts- und Organisationsformen, vertragliche Grundlagen, Versicherungsformen, Steuern, Finanzen in der musikpädagogischen Berufspraxis; Marketingplanung und -instrumente.

Fächer Lehrform SWS LP Voraussetzungen Erläuterungen *Musikwissenschaft

PS/HS/V/K 1212

bzw.19

Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe der Lehrkraft.In einem der beiden Hauptseminare ist eine wissenschaftliche Hausarbeit anzufertigen.

Eines der Proseminare ist verpflichtend eine Einführungsveranstaltung in das Fach Musikwissenschaft.

Musikmanagement

PS 2 2

Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe der Lehrkraft

Es können auch mehrere kürzere Lehrangebote besucht werden. Dabei gilt, dass insgesamt die vorgegebene Arbeitsleistung von 2 LP und 2 SWS erbracht werden muss. Ein Wochenendkurs wird als ½ SWS bzw. als ¼ LP berechnet.

Gesamt: 14 *14 bzw.21

Dauer des Moduls:8 Semester

Modulprüfung besteht aus 2 Teilen (benotet):*Die Leistungspunktevergabe hängt von der Wahl des Faches ab, in dem die Aufsichtsarbeit geschrieben wird.A) Die Modulprüfung Musikwissenschaft gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Die schriftliche Aufsichtsarbeit im Fach Musikwissenschaft entfällt, sofern eine schriftliche Aufsichtsarbeit im Fach Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentalpädagogik geschrieben wird. Als Zulassungsvoraussetzung ist neben dem Nachweis des erfolgreichen Besuchs aller im Modul Musikwissenschaft erforderlichen Studienleistungen ein benoteter Seminarschein in Musikwissenschaft nachzuweisen. In den Modulprüfungen soll der Kandidat/die Kandidatin folgende Kenntnisse nachweisen:a) Überblick über die geschichtliche Entwicklung von Musik einschließlich ästhetischer, soziologischer und interpretatorischer Gesichtspunkte. Vertrautheit mit dem musikalischen Geschehen der Gegenwart. b) Überblick über die wichtigsten Formen und Gattungen der Musik. c) Grundlagen der Instrumentenkunde, Bedeutung der technischen Medien, Grundbegriffe der Akustik.

Mündliche Prüfung: Die Prüfung erfolgt über zwei von dem bzw. der Studierenden in Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin gewählte Spezialgebiete aus dem Bereich Musikwissenschaft. Die Themen sollen nicht Gegenstand der Aufsichtsarbeit sein. Neben den Spezialgebieten werden auch allgemeine Themen aus dem Bereich Musikwissenschaft geprüft.Prüfungsdauer: 30 Minuten

Aufsichtsarbeit (Klausur): Aus dem Bereich der Musikwissenschaft werden zwei Themen zur Auswahl gestellt, von denen eins bearbeitet werden muss. Prüfungsdauer: 4 Stunden

B) Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme

Häufigkeit des Angebots:Jedes Semester

Verwendbarkeit:Bachelorstudiengang Künstlerisch-pädagogische Ausbildung

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 23

Modul 6 (für Musik und Bewegung (Rhythmik/EMNP)):A) MusikwissenschaftB) Musikmanagement

Voraussetzungen für die Teilnahme:Bestandene Zugangsprüfung

Inhalte und QualifikationszieleA) Das Modul vermittelt Kenntnisse über Gegenstände und Methoden der Musikwissenschaft: Überblick über die Geschichte der Musik, wichtige Entwicklungen und Tendenzen des Musiklebens der Gegenwart, Einführung in musikästhetische, musiksoziologische und kulturhistorische Zusammenhänge, Kenntnis verschiedener Methoden im wissenschaftlichen Umgang mit Musik. Thematik und Arbeitsweise von musikwissenschaftlichen Veranstaltungen sollen auch im Hinblick auf die Entwicklung von Interpretationsfähigkeit gewählt werden. Bei der Auswahl der Gegenstände sollen für den Instrumentalunterricht bedeutsame Gegenstände Berücksichtigung finden.Im Fach Musikwissenschaft müssen insgesamt fünf Veranstaltungen mit unterschiedlichem Schwerpunkt besucht werden: zwei Proseminare bzw. Vorlesungen, ein weiteres Proseminar, zwei Hauptseminare sowie ein Examenskolloquium.B) Ziele: Die Studierenden sollen sich überfachliche Qualifikationen und Kompetenzen wie z.B. organisatorisch-rechtliche Grundlagen für den späteren beruflichen Alltag aneignen.Inhalte: Rechts- und Organisationsformen, vertragliche Grundlagen, Versicherungsformen, Steuern, Finanzen in der musikpädagogischen Berufspraxis; Marketingplanung und -instrumente.

Fächer Lehrform SWS LP Voraussetzungen Erläuterungen *Musikwissenschaft

PS/HS/V/K 1214

bzw.19

Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe der Lehrkraft.In einem der beiden Hauptseminare ist eine wissenschaftliche Hausarbeit anzufertigen.

Eines der Proseminare ist verpflichtend eine Einführungsveranstaltung in das Fach Musikwissenschaft.

Musikmanagement

PS 2 2

Regelmäßige Teilnahme, Leistungen nach Maßgabe der Lehrkraft

Es können auch mehrere kürzere Lehrangebote besucht werden. Dabei gilt, dass insgesamt die vorgegebene Arbeitsleistung von 2 LP und 2 SWS erbracht werden muss. Ein Wochenendkurs wird als ½ SWS bzw. als ¼ LP berechnet.

Gesamt: 14 *16 bzw.21

Dauer des Moduls:8 Semester

Modulprüfung besteht aus 2 Teilen (benotet) *Die Leistungspunktevergabe hängt von der Wahl des Faches ab, in dem die Aufsichtsarbeit geschrieben wird.A) Die Modulprüfung Musikwissenschaft gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Die schriftliche Aufsichtsarbeit im Fach Musikwissenschaft entfällt, sofern eine schriftliche Aufsichtsarbeit im Fach Musikpädagogik/Allgemeine Instrumentalpädagogik geschrieben wird. Als Zulassungsvoraussetzung ist neben dem Nachweis des erfolgreichen Besuchs aller im Modul Musikwissenschaft erforderlichen Studienleistungen ein benoteter Seminarschein in Musikwissenschaft nachzuweisen. In den Modulprüfungen soll der Kandidat/die Kandidatin folgende Kenntnisse nachweisen:a) Überblick über die geschichtliche Entwicklung von Musik einschließlich ästhetischer, soziologischer und interpretatorischer Gesichtspunkte. Vertrautheit mit dem musikalischen Geschehen der Gegenwart. b) Überblick über die wichtigsten Formen und Gattungen der Musik. c) Grundlagen der Instrumentenkunde, Bedeutung der technischen Medien, Grundbegriffe der Akustik.

Mündliche Prüfung: Die Prüfung erfolgt über zwei von dem bzw. der Studierenden in Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin gewählte Spezialgebiete aus dem Bereich Musikwissenschaft. Die Themen sollen nicht Gegenstand der Aufsichtsarbeit sein. Neben den Spezialgebieten werden auch allgemeine Themen aus dem Bereich Musikwissenschaft geprüft.Prüfungsdauer: 30 Minuten

Aufsichtsarbeit (Klausur): Aus dem Bereich der Musikwissenschaft werden zwei Themen zur Auswahl gestellt, von denen eins bearbeitet werden muss. Prüfungsdauer: 4 Stunden

B) Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme

Häufigkeit des Angebots:Jedes Semester

Verwendbarkeit:Bachelorstudiengang Künstlerisch-pädagogische Ausbildung

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 24

Daraus folgt eine Richtigstellung der Punkteverteilung der Module 1, 3 und 6 in § 5 Absatz 3 der Studienordnung vom 22.05.2013 (veröffentlicht im UdK Anzeiger Nr. 14/2013 am 30. Dezember 2013): Modul 1: Basismodul Künstlerische Fächer (1.-4. Semester) 63 /68 LP (benotet) 73 LP (benotet)

Modul 3: Pädagogische Fächer 33 bzw. 40 LP (benotet) 39 bzw. 44 LP (benotet)

Modul 6: Musikwissenschaft/Musikmanagement 14 bzw. 21 LP (benotet) 16 bzw. 21 LP (benotet)

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 25

Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Kulturjournalismus mit Abschluss als Master of Arts an der Universität der Künste Berlin

vom 12. Februar 2014

Aufgrund von § 83 i. V. mit § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Neufassung vom 26. Juli 2011 (GVBL. S. 378) hat der Institutsrat des Zentralinstitutes für Weiterbildung der Universität der Künste Berlin am 12. Februar 2014 folgende Ordnung beschlossen:

Artikel I

Die Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Kulturjournalismus an der Universität der Künste Berlin in der Fassung vom 19. Dezember 2012 (UdK-Anzeiger 5/2013 vom 6. Mai 2013) wird wie folgt geändert:

Die Anlagen 1 (Studienplan) und 2 (Modulbeschreibungen) werden durch die hier beigefügten Anhänge ersetzt.

Artikel II

Die Änderungen zu Artikel I treten mit ihrer Veröffentlichung im Anzeiger der Universität der Künste Berlin in Kraft.

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 26

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Anlage 1 zur Studienordnung – Studienplan mit Angabe der Pflicht- und Wahlveranstaltungen in den Modulen sowie der Leistungspunkte je Studiensemester

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Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 27

Anlage 2 zur Studienordnung: Modulbeschreibungen

KULTURKOMPETENZ

Modul 1 Kunst, Kultur und Ästhetik

Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteDie Studierenden wählen aus dem Lehrangebot des Studiengangs oder dem der Universität der Künste Berlin drei unterschiedliche Seminarangebote aus den Fächern Ästhetik, Kulturgeschichte, Kulturtheorie, Kulturpolitik oder aus einzelnen Disziplinen wie der Kunst-, der Musik- oder der Theaterwissenschaft. Eines der Seminare ist aus dem Bereich „Kulturtheorie“ zu wählen.

QualifikationszieleDie Studierenden vertiefen und erweitern ihre geschichtlichen und theoretischen Kenntnisse über allgemeine Themen der Kultur und Ästhetik, über gegenwärtige Herausforderungen einzelner Disziplinen, über künstlerische Genres oder kulturpolitische Zusammenhänge. Die Studierenden eignen sich notwendiges Hintergrundwissen zur ästhetischen Urteilsfindung an und lernen, Phänomene der Kultur und der Kunstproduktion kritisch zu reflektieren.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Seminar 1: Kulturtheorie SE 2 3 Je Seminar wird eine Prüfungsleistung im Sinne einer Portfolioprüfung erbracht.Die Konkretisierung der Prüfungsleistung erfolgt in der Lehrveranstaltungs-ankündigung.

Seminar 2 SE 2 3

Seminar 3 SE 2 3

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Leistungspunkte insgesamt: 9 Dauer des Moduls:2-3 Semester

Modulabschluss: benotetDer erfolgreiche Abschluss von drei Seminaren mit je einer Prüfungsleistung nach Maßgabe der jeweiligen Lehrkraft bildet im Sinne einer Portfolioprüfung den Modulabschluss.

Arbeitsaufwand:270 Stunden, davon ca. 90 Stunden Präsenzunterricht 180 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 28

KULTURKOMPETENZ

Modul 2 Aspekte der Kulturkritik Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteDie Vorlesungsreihe umfasst in drei Semester-Zyklen Aspekte aller relevanten Kunst- und Kultursparten, orientiert an den Lehrinhalten der Fakultäten der Universität der Künste Berlin:I. Architektur, Stadtplanung, Bildende Kunst, Fotografie, Design, ModeII. Klassische Musik, Neue Musik, Musiktheater (Oper, Musical), Jazz, Pop, TanzIII. Literatur, Theater, Film, KulturpolitikDie Themenstellungen der Workshops schließen an die jeweilige Vorlesungsreihe eines Semesters an. Die „Aspekte der Kulturkritik“ werden journalistisch reflektiert und vertieft. Die Studierenden verfassen Kritiken, Rezensionen und Kommentare.

QualifikationszieleModulelement I Vorlesungen mit Colloquium: Die Studierenden lernen, ihren kunst- und kulturtheoretischen Wissenshintergrund zu erweitern, den Umgang mit Fachtermini unterschiedlicher künstlerischer Disziplinen zu beherrschen sowie aktuelle Entwicklungen und Phänomene im Kunst- und Kulturbereich zu erkennen, zu beschreiben und zu beurteilen. Das Verständnis der Studierenden wird durch colloquiale Anteile in den Vorlesungen vertieft und sichergestellt.

Modulelement II Workshops: Die Studierenden analysieren Inhalte und Formen der Kunst- und Kulturkritik. Sie lernen, Themen medienorientiert und unter Zeitdruck zu bearbeiten. Je Semester sind zwei unterschiedliche Workshops erfolgreich zu absolvieren.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Architektur, Stadtplanung, Bildende Kunst, Fotografie, Design, Mode

VL / WP 4 3 Je Workshop wird eine unbenotete Studienleistung im Sinne einer Portfolioprüfung erbracht.Die Konkretisierung der Prüfungsleistung erfolgt in der Lehrveranstaltungs-ankündigung.

Klassische Musik, Neue Musik, Musiktheater (Oper, Musical), Jazz, Pop, Tanz

VL / WP 4 3

Literatur, Theater, Film, Kulturpolitik VL / WP 4 3

12Leistungspunkte insgesamt:

9Dauer des Moduls:3 Semester

Modulabschluss: unbenotetDer erfolgreiche Abschluss von drei Vorlesungsreihen und sechs Workshops mit je einer unbenoteten Studienleistung nach Maßgabe der jeweiligen Lehrkraft bildet im Sinne einer Portfolioprüfung den Modulabschluss.

Arbeitsaufwand:270 Stunden, davon ca. 180 Stunden Präsenzunterricht 90 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 29

JOURNALISTISCHE KOMPETENZ

Modul 3 Grundlagen des Journalismus Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteStudienbegleitend über drei Semester werden die entsprechenden theoretischen und methodischen Grundlagen der Hauptformen journalistischer Arbeit und Darstellung vermittelt und praktisch geübt.I. Recherche, Nachricht, BerichtII. Interview und Portrait III. Kommentar, Glosse und Reportage

QualifikationszieleDie Studierenden erlernen, erproben und vertiefen den sicheren Umgang mit den Grundformen journalistischer Arbeitsweise und journalistischer Darstellung. Sie entwickeln ein grundlegendes Verständnis für die einzelnen Genres. Die Studierenden werden befähigt, in der journalistischen Arbeit eine verantwortungsvolle Haltung einzunehmen, angemessene Schreibstile zu finden, journalistisches Arbeiten zu organisieren und mit Zeitdruck umzugehen.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Kompaktkurs I: A) Recherche, B) Nachricht, Bericht,

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Je Semester wird eine Prüfungsleistung im Sinne einer Portfolioprüfung erbracht.Die Konkretisierung der Prüfungsleistung erfolgt in der Lehrveranstaltungs-ankündigung

Kompaktkurs II : A) Interview B) Portrait

K 2 2

Kompaktkurs III: A) Kommentar, Glosse B) Reportage

K 2 2

6Leistungspunkte insgesamt:

6Dauer des Moduls:3 Semester

Modulabschluss: benotetDer erfolgreiche Abschluss von drei Kompaktkursen mit je einer Prüfungsleistung nach Maßgabe der jeweiligen Lehrkraft bildet im Sinne einer Portfolioprüfung den Modulabschluss.

Arbeitsaufwand:180 Stunden, davon ca. 90 Stunden Präsenzunterricht 90 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 30

JOURNALISTISCHE KOMPETENZ

Modul 4 Printjournalismus Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteThemenentwicklung, Recherche- und Schreibübungen, Textanalysen, Redigierübungen, Besuch von Pressekonferenzen, das Führen von Interviews und Hintergrundgesprächen, Exkursionen in Medien- und Kulturbetriebe. In Workshops werden Fragen der Bild- und Layoutgestaltung behandelt. Die journalistische Arbeit mündet in einer gemeinsamen Publikation, in der Regel einer Zeitungsbeilage, und wird am Ende des Semesters präsentiert.

QualifikationszieleDie Studierenden erwerben und vertiefen in praxisbezogenen Projekten die notwendigen Fähigkeiten, um als Kulturjournalist bzw. Kulturjournalistin im Bereich des Zeitungs- oder Magazinjournalismus als Redakteure bzw. Redakteurinnen oder als Autoren bzw. Autorinnen zu arbeiten. Sie erweitern zudem ihre Kenntnisse über Fragen der Bild- und Layoutgestaltung.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Projekt Kulturjournalismus „Print“ PJ 4 5Regelmäßige Teilnahme und eine mindestens mit

„ausreichend“ bewertete Prüfungsleistung.

Kreatives Schreiben WP 1 1

Bild- und Layoutgestaltung WP 1 1

6Leistungspunkte insgesamt:

7Dauer des Moduls:1 Semester

Modulabschluss: benotetBenotete Modulprüfung: Journalistische Werkstücke im Projekt Kulturjournalismus „Print“ sowie Präsentation einer gemeinsamen Projektarbeit.

Arbeitsaufwand:210 Stunden, davon ca. 90 Stunden Präsenzunterricht120 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 31

JOURNALISTISCHE KOMPETENZ

Modul 5 Hörfunkjournalismus

Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteEinführung in die Grundlagen des Hörfunkjournalismus sowie in die journalistischen Darstellungsformen im Radio; Ideenentwicklung, Konzeption und Umsetzung von Beiträgen, Umgang mit technischer Ausrüstung, Interview- und Moderationstechniken, Schreiben fürs Hören, Sprechen im Hörfunk. Flankiert werden die Projektarbeit und die Realisierung der Magazinsendungen durch ein individuelles Sprechtraining. Die Projektgruppe produziert als Redaktionsteam monatlich ein einstündiges Kulturmagazin (WELLENREITER Kultur), das in Berlin-Brandenburg gesendet wird. Die Arbeit wird am Ende des Semesters präsentiert.

QualifikationszieleDie Studierenden erwerben und vertiefen im praxisbezogenen Projekt die notwendigen Fähigkeiten, um als Kulturjournalist bzw. Kulturjournalistin im Bereich des Hörfunkjournalismus als Redakteure bzw. Redakteurinnen oder als Autoren bzw. Autorinnen zu arbeiten. Die Studierenden entwickeln ein vertieftes Bewusstsein für und einen professionellen Umgang mit der eigenen Stimme.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Projekt Kulturjournalismus „Hörfunk“ PJ 4 5Regelmäßige Teilnahme, Anfertigung von Hörfunkbeiträgen für die monatliche Magazinsendung, Mitwirkung an der Produktion und Präsentation der Magazinsendungen, erfolgreiche Teilnahme an den Workshops und am Einzelunterricht (6 Stunden)

Moderieren im Radio WP 1 1

SprecherziehungWP / Einzelunt.

1 1

6Leistungspunkte insgesamt:

7Dauer des Moduls:1 Semester

Modulabschluss: benotetBenotete Modulprüfung: Journalistische Werkstücke im Projekt Kulturjournalismus „Hörfunk“ sowie Präsentation der gemeinsamen Projektarbeit.

Arbeitsaufwand:210 Stunden, davon ca. 90 Stunden Präsenzunterricht120 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 32

JOURNALISTISCHE KOMPETENZ

Modul 6 Fernsehjournalismus Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteTheoretische Grundlagen für die praktische fernseh- und videojournalistische Arbeit, Überblick über verschiedene Darstellungsmittel und

–formen, Einführung in die Erarbeitung und technische Realisierung von Filmen und Magazinbeiträgen. Einübung von der Ideenfindung und –entwicklung über Exposé und Treatment bis zur Umsetzung insbesondere kultureller Themen (Workshop I). Einführung und Einübung in Kameraarbeit und Filmschnitt (Workshop II). Gemeinsame Produktion eines qualitativ hochwertigen Kulturmagazins mit eigenen Beiträgen bzw. einer Fernsehdokumentation.

QualifikationszieleDie Studierenden erwerben und vertiefen im praxisbezogenen Projekt die notwendigen Fähigkeiten, um als Kulturjournalist bzw. Kulturjournalistin im Bereich des Fernsehjournalismus als Redakteure bzw. Redakteurinnen oder als Autoren bzw. Autorinnen zu arbeiten. Sie beherrschen unterschiedliche Darstellungsmittel und –formen des Fernseh- und Videojournalismus. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere kulturelle Themen fernseh- oder videojournalistisch umzusetzen und eigene hochwertige Beiträge zu produzieren.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Projekt Kulturjournalismus „Fernsehen/Video“ PJ 4 5 Regelmäßige Teilnahme und mindestens mit „ausreichend“ bewertete Prüfungsleistung.

Idee, Story, Exposé, Treatment WP 1 1

Kamera- und Schnitt WP 1 1

6Leistungspunkte insgesamt:

7Dauer des Moduls:1 Semester

Modulabschluss: benotetBenotete Modulprüfung: Journalistische Werkstücke im Projekt Kulturjournalismus „Fernsehen/Video“ sowie Präsentation der gemeinsamen Projektarbeit.

Arbeitsaufwand:210 Stunden, davon ca. 90 Stunden Präsenzunterricht120 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 33

JOURNALISTISCHE KOMPETENZ

Modul 7 Onlinejournalismus Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteTheoretische Grundlagen für die praktische onlinejournalistische Arbeit, Einführung in crossmediale Vermittlungs- und Darstellungsformen, grundlegende Kenntnisse über technische Möglichkeiten, Strategien und rechtliche Bedingungen für das Publizieren im Netz. Einübung in die Arbeit mit Content Management Systemen. Redaktionelle Umsetzung kulturjournalistischer Arbeiten im Online-Magazin KULTUREN unter www.kulturjournalismus.de (Projekt). Entwicklung und Umsetzung eines eigenen Blogs (Workshop).

QualifikationszieleDie Studierenden erwerben und vertiefen im praxisbezogenen Projekt die notwendigen Fähigkeiten, um als Kulturjournalist bzw. Kulturjournalistin in Onlineredaktionen zu arbeiten und/oder selbstständig journalistisch im Netz zu publizieren. Sie beherrschen die grundlegenden inhaltlichen Anforderungen sowie technischen Gestaltungsmöglichkeiten crossmedialer Umsetzung von Themen mit hoher journalistischer Qualität.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Projekt Kulturjournalismus „Online“ PJ 3 5 Regelmäßige Teilnahme im Projektseminar und im Workshop, Mitarbeit in der Redaktion des Onlinemagazins KULTUREN, eine mindestens mit „ausreichend“ bewertete Prüfungsleistung

Crossmediales Arbeiten WP 1 1

4Leistungspunkte insgesamt:

6Dauer des Moduls:1 Semester

Modulabschluss: benotetBenotete Modulprüfung: Journalistische Werkstücke im Projekt Kulturjournalismus „Online“ sowie Präsentation der gemeinsamen Projektarbeit.

Arbeitsaufwand:180 Stunden, davon ca. 60 Stunden Präsenzunterricht120 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 34

JOURNALISTISCHE KOMPETENZ

Modul 8 Journalistische Formen und Sprache Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteDie Studierenden wählen für die eigene journalistische Profilierung aus dem Lehrangebot des Studiengangs zwei unterschiedliche Seminare aus den Bereichen Journalistische Schreibwerkstatt, Öffentlichkeitsarbeit, Radio-Feature, Dokumentarfilm usw.

QualifikationszieleDie Studierenden erwerben und vertiefen in praxis- und ergebnisorientierten Seminaren spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten in unterschiedlichen Bereichen journalistischen Arbeitens. In der Regel wird die Arbeit in den Seminaren mit Veröffentlichungen verbunden.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Seminar 1 SE 2 3 Je Seminar wird eine Prüfungsleistung im Sinne einer Portfolioprüfung erbracht.Die Konkretisierung der Prüfungsleistung erfolgt in der Lehrveranstaltungs-ankündigung

Seminar 2 SE 2 3

4Leistungspunkte insgesamt:

6Dauer des Moduls:2 Semester

Modulabschluss: benotetDer erfolgreiche Abschluss von zwei Seminaren mit je einer Prüfungsleistung nach Maßgabe der jeweiligen Lehrkraft bildet im Sinne einer Portfolioprüfung den Modulabschluss.

Arbeitsaufwand:180 Stunden, davon ca. 60 Stunden Präsenzunterricht120 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 35

MEDIENKOMPETENZ

Modul 9 Publizistik Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteGrundlegende publizistikwissenschaftliche Theorien und Forschungsmethoden, grundlegende Aspekte der Mediengeschichte, des Mediensystems, der Medienorganisation, der Medienökonomie und des Medienrechts. Überblick über die Entwicklung der Mediengattungen und unterschiedlicher Medienformate sowie über grundlegende Erkenntnisse über die Wirkung, Nutzung und Rezeption von Medieninhalten. Theoretische Ansätze und empirische Erkenntnisse über die journalistische Profession, das journalistische Ethos sowie über das Verhältnis von Journalismus und Public Relations.

QualifikationszieleDie Studierenden erwerben und vertiefen ihre Kenntnisse auf den wichtigsten Teilgebieten der Publizistikwissenschaft. Sie erwerben Kenntnisse über Systeme und Strukturen der Massenmedien sowie deren gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Zusammenhänge. Sie gewinnen Einsicht in die Wirkungsweisen und Rezeptionsverhalten in der medialen Welt. Sie erweitern ihr Verständnis für das journalistische Berufsfeld.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Publizistikwiss. Theorie und Forschung, Mediensysteme und –organisation, Medienökonomie und -recht

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Regelmäßige Teilnahme und eine mit mindestens

„ausreichend“ benotete Prüfungsleistung.

Mediengattungen und –formate; Medienwirkung, -nutzung und –rezeption;

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Journalismusforschung, Journalismus als Beruf, Journalismus und PR, journalistische Ethik

K 2 3

6Leistungspunkte insgesamt:

9Dauer des Moduls:2 Semester

Modulabschluss: benotetModulprüfung: Klausur nach Abschluss der drei Kompaktkurse.

Arbeitsaufwand:270 Stunden, davon ca. 90 Stunden Präsenzunterricht180 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 36

MEDIENKOMPETENZ

Modul 10 Medien: Theorie, Geschichte, Analyse Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteDie Studierenden wählen aus dem Lehrangebot des Studiengangs oder dem der Universität der Künste Berlin drei unterschiedliche medienwissenschaftliche Seminarangebote. Eines der Seminare ist aus dem Bereich medienwissenschaftlicher Methodik zu wählen.

QualifikationszieleDie Studierenden vertiefen und erweitern ihre geschichtlichen und theoretischen Kenntnisse sowie analytischen Fähigkeiten auf dem Feld der massenmedialen Kommunikation. Die Studierenden eignen sich notwendiges Hintergrundwissen zur eigenen Urteilsfindung an.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Seminar 1 Medienwissenschaftliche Methoden SE 2 3 Je Seminar wird eine Prüfungsleistung im Sinne einer Portfolioprüfung erbracht.Die Konkretisierung der Prüfungsleistung erfolgt in der Lehrveranstaltungs-ankündigung

Seminar 2 SE 2 3

Seminar 3 SE 2 3

6Leistungspunkte insgesamt:

9Dauer des Moduls:2 - 3 Semester

Modulabschluss: benotetDer erfolgreiche Abschluss von drei Seminaren mit je einer Prüfungsleistung nach Maßgabe der jeweiligen Lehrkraft bildet im Sinne einer Portfolioprüfung den Modulabschluss.

Arbeitsaufwand:270 Stunden, davon ca. 90 Stunden Präsenzunterricht180 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 37

ÜBERFACHLICHE KOMPETENZEN

Modul 11 Soft Skills Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteAuftritts- und Präsentationstraining: Rhetorik, Kommunikations- und Präsentationstechniken, Körpersprache, Stimmtraining, Moderationstechnik.Zudem wählen die Studierenden zwei weitere Veranstaltungen aus dem Lehrangebot des Studiengangs oder dem der UdK, die der Stärkung überfachlicher Kompetenzen dienen – von wissenschaftlichen Arbeitstechniken über Aspekte des Zeitmanagements bis zu Fragen der Selbstpositionierung auf dem Arbeitsmarkt oder der Vorbereitung auf eine freiberufliche Existenz.

QualifikationszieleDie Studierenden vertiefen allgemein ihre Schlüsselkompetenzen zur Vorbereitung auf den Berufsalltag als Kulturjournalist bzw. Kulturjournalistin. Sie lernen Körpersprache und Stimme gezielt einzusetzen, Gesprächsrunden zu moderieren und Themenvorschläge mediengerecht zu präsentieren. Sie vertiefen und reflektieren Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und/oder des Zeitmanagements. Sie schärfen ihr individuelles berufliches Profil für den Arbeitsmarkt.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Auftritts- und PräsentationstrainingWP / Einzelunt.

2 3

Regelmäßige TeilnahmeWorkshop 1 WP 1 1

Workshop 2 WP 1 1

4Leistungspunkte insgesamt:

5Dauer des Moduls:2 Semester

Modulabschluss: unbenotetDrei unbenotete Testate bilden im Sinne einer Portfolioprüfung den Modulabschluss.

Arbeitsaufwand:150 Stunden, davon ca. 60 Stunden Präsenzunterricht 90 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 38

BERUFLICHE PRAXIS

Modul 12 Praktika und Hospitanz Voraussetzung für die Teilnahme:

bestandene Zulassungsprüfung

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteDie medienspezifischen Fertigkeiten, die insbesondere in den „Projekten Kulturjournalismus“ (Module 4-7) angeeignet wurden, wenden die Studierenden in zwei Praxisphasen an. In der Regel absolvieren die Studierenden die Praxisphasen als frei wählbare Praktika in Kulturredaktionen (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) oder in Presseabteilungen von Kulturinstitutionen.Die Hospitanz versteht sich als eigenständige Praktikumsphase bei künstlerischen Projekten in verschiedenen Disziplinen an der Universität der Künste Berlin bzw. bei anderen Kulturinstitutionen. Die Hospitanz stellt eine besondere Lernform dar, die sich durch teilnehmende Beobachtung des künstlerischen Schaffensprozesses und durch intensive Begegnungen mit Künstlern und Künstlerinnen auszeichnet.

QualifikationszieleDie Studierenden erproben die erworbenen Fähigkeiten in der Praxis und bewähren sich als Kulturjournalisten bzw. -innen im beruflichen und redaktionellen Alltag. Im Rahmen einer Hospitanz als eigenständiger Praktikumsphase entwickeln die Studierenden ein tieferes Verständnis für den künstlerischen Schaffensprozess, sie schärfen ihren Blick für Qualität und erweitern so ihre Beurteilungsfähigkeit.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LPVoraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Praktikum 1 P 6 Wochen 6Bescheinungen über das erfolgreiche Absolvieren der Praktika durch den jeweiligen Praktikumsgeber mit Angaben über Tätigkeiten und Veröffentlichungen. Eine Bescheinigung über das erfolgreiche Absolvieren einer Hospitanz, die mit einer journalistischen Arbeit abgeschlossen wird.

Praktikum 2 P 8 Wochen 8

Hospitanz H 2 SWS 2

Leistungspunkte insgesamt:16

Dauer des Moduls:2 - 3 Semester

Modulabschluss: unbenotetErfolgreicher Abschluss von insgesamt 14 Wochen Praktikum und einer Hospitanz, unbenotetes Testat.

Arbeitsaufwand:480 Stunden, davon ca. 420 Stunden Praktika 60 Stunden Hospitanz

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: semesterlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 39

STUDIENABSCHLIESSENDES MODUL

Modul 13 Masterarbeit Voraussetzung für die Teilnahme:

erfolgreicher Abschluss der Module 1-10

Inhalte und Qualifikationsziele:InhalteDieses Modul beinhaltet die eigenständige Erarbeitung der Masterthesis. Die Arbeit umfasst theoretisch-wissenschaftliche, gestalterisch-journalistische sowie Präsentationsanteile.

Zum theoretisch-wissenschaftlichen Teil der Arbeit: Eine Themenstellung aus einem der Schwerpunktbereiche des Studiengangs (Kultur, Medien) wird in der vorgegebenen Frist von vier Monaten bearbeitet, analysiert, dargestellt und diskutiert. Die wissenschaftliche Herangehensweise ist abhängig vom Gegenstand entweder stärker kultur- oder stärker publizistikwissenschaftlich ausgerichtet. Die Arbeit umfasst 40 bis 60 Seiten.

Zum gestalterisch-journalistischen Teil der Arbeit: Innerhalb der Bearbeitungszeit wird zugleich ein journalistisches Werkstück erarbeitet. Dabei handelt es sich um ein mit dem Thema der Masterthesis in Verbindung stehendes kulturjournalistisches Werk aus einem der Medienbereiche Print (bspw. ein Zeitungsdossier oder eine Magazinstrecke), Hörfunk (bspw. ein Radio-Feature), Fernsehen (bspw. ein längerer Magazinbeitrag oder eine TV-Dokumentation) oder Online (bspw. ein crossmedialer Blog). Die schriftlichen Teile der Masterarbeit werden ergänzt durch ein Werktagebuch über den Entstehungsprozess, das nicht Gegenstand der Bewertung ist. Zum mündlichen Teil der Prüfung: In einer 45-minütigen Prüfung werden die schriftlichen Teile der Arbeit präsentiert (15 Minuten) und

– unter Einbeziehung der Gutachten – verteidigt. Dabei dokumentieren die Studierenden auch ihre Kompetenzen im sprecherischen Auftreten und in der Moderation eines Sachzusammenhangs als Lernergebnis.

Zur Vorbereitung und Begleitung der Masterprüfung dient ein verpflichtendes, methodenorientiertes Colloquium über 1 SWS. Das Colloquium reflektiert insbesondere wissenschaftlich-theoretische Aspekte der Masterthesis.

Die Teilnoten der wissenschaftlichen Thesis, des journalistischen Werkstückes und der mündlichen Prüfung werden im Verhältnis 40% / 40% / 20% gewichtet.

QualifikationszieleMit der Masterarbeit stellen die Studierenden unter Beweis, dass sie ein selbst gewähltes Thema wissenschaftlich reflektieren und journalistisch bearbeiten können. Bei der öffentlichen Präsentation stellen die Studierenden unter Beweis, dass sie ihre wissenschaftliche und journalistische Arbeit darstellen und verteidigen können. Sie lernen ein Thema in einer kontroversen Situation durchzusetzen.

Fächer Lehr- und Lernform

SWS LP Voraussetzung für die Vergabe von LP

Erläuterungen

Colloquium Colloquium 1 1Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: 1. der schriftlichen Masterarbeit, bestehend aus der wissenschaftlichen Bearbeitung und Reflektion eines Themas, einem journalistischen Werkstück sowie einem Werktagebuch;2. der mündlichen Präsentation und Verteidigung.

MasterarbeitEigenarbeit

4 Monate Bearbeitungszeit

20

Präsentation / Verteidigung Eigenarbeit2 Wochen Vorbereitungszeit

3

Leistungspunkte insgesamt: 24 Dauer des Moduls:1 Semester

Modulabschluss: benotet, s. auch § 18 PrüfungsordnungDie Prüfung besteht aus zwei Teilen: 1. der schriftlichen Masterarbeit, bestehend aus der wissenschaftlichen Bearbeitung und Reflektion eines Themas, einem journalistischen Werkstück sowie einem Werktagebuch;2. der mündlichen Präsentation und Verteidigung.

Arbeitsaufwand:720 Stunden, davon ca. 30 Stunden Kontaktzeit690 Stunden Eigenarbeit

Verwendbarkeit: MA Kulturjournalismus Häufigkeit des Angebots: jährlich

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 40

Zeugnis

[Vorname Name]

geboren am [Geburtsdatum]

in [Geburtsort]

hat das Studium im

weiterbildenden Masterstudiengangs Kulturjournalismus

mit der Gesamtnote [Gesamtnote]

erfolgreich abgeschlossen.

Berlin, den [Datum]

[Der Gf. Direktor des ZIW/Die Gf. Direktorin des ZIW] [Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses]

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 41

Modul Leistungspunkte NoteModul 1: Kunst, Kultur und Ästhetik 9 LP [Note]Modul 2: Aspekte der Kulturpolitik 9 LP unbenotetModul 3: Grundlagen des Journalismus 6 LP [Note]Modul 4: Printjournalismus 7 LP [Note]Modul 5: Hörfunkjournalismus 7 LP [Note]Modul 6: Fernsehjournalismus 7 LP [Note]Modul 7: Onlinejournalismus 6 LP [Note]Modul 8: Journalistische Formen und Sprache 6 LP [Note]Modul 9: Publizistik 9 LP [Note]Modul 10: Medien – Theorie, Geschichte, Analyse 9 LP [Note]Modul 11: Soft Skills 5 LP unbenotetModul 12: Praktika und Hospitanz 16 LP unbenotetModul 13: Masterarbeit 24 LP [Note]Summe und Gesamtnote 120 LP [Gesamtnote]

Die Leistungspunkte entsprechen dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).

Thema der Abschlussprüfung: [Thema]

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 42

Urkunde[Vorname Name]

geboren am [Geburtsdatum]

in [Geburtsort]

wird aufgrund des erfolgreichen Abschlusses des

weiterbildenden Masterstudiengangs Kulturjournalismus

der akademische Grad

Master of Arts (M.A.)

verliehen.

Berlin, den [Datum]

[Der Präsident/Die Präsidentin] [Der Gf.Direktor des ZIW/Die Gf. Direktorin des ZIW]

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 43

Diploma Supplement

Diese Diploma Supplement-Vorlage wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, die die internationale Transparenz und angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden.

1. ANGABEN ZUM INHABER/ZUR INHABERIN DER QUALIFIKATION

1.1 Familienname / 1.2 Vorname[Name, Vorname]

1.3 Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland[Geburtsdatum]

1.4 Matrikelnummer oder Code des/der Studierenden[Matrikelnummer]

2. ANGABEN ZUR QUALIFIKATION

2.1 Bezeichnung der Qualifikation (ausgeschrieben, abgekürzt)Master of Arts (M.A.)

Bezeichnung des Titels (ausgeschrieben, abgekürzt)s. 2.1

2.2 Hauptstudienfach oder –fächer für die QualifikationKulturjournalismus

2.3 Name der Einrichtung, die die Qualifikation verliehen hatUniversität der Künste Berlin, Fakultät - Zentralinstitut für Weiterbildung

Status (Typ/Trägerschaft)staatlich

2.4 Name der Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hats. 2.3

Status (Typ/Trägerschaft)s. 2.3

2.5 Im Unterricht/in der Prüfung verwendete Sprache(n)deutsch

3. ANGABEN ZUR EBENE DER QUALIFIKATION

3.1 Ebene der QualifikationMaster, zweiter berufsqualifizierender Hochschulabschluss, weiterbildend

3.2 Dauer des Studiums (Regelstudienzeit)2 Jahre, 120 Leistungspunkte

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 44

3.3 Zugangsvoraussetzung(en)a) Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor, Magister, Diplom, sonst. Examen) an einer

künstlerischen und/oder wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder ein vergleichbarer Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Studiums im In- oder Ausland.

b) Der Nachweis qualifizierter berufspraktischer Erfahrungen im Medienbereich von in der Regel nicht unter einem Jahr.

c) Der Nachweis der Fähigkeit, die gesellschaftlichen, publizistischen und kreativ-gestalterischen Grundlagen journalistischen Arbeitens zu erkennen und kritisch zu reflektieren sowie kulturjournalistische Themen zu identifizieren und auf sprachlich hohem Niveau umzusetzen.

d) Für Ausländerinnen und Ausländer aus dem außerdeutschen Sprachraum der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend der Satzung für Studienangelegenheiten der Universität der Künste Berlin.

4. ANGABEN ZUM INHALT UND ZU DEN ERZIELTEN ERGEBNISSEN

4.1 StudienformVollzeitstudium/Teilzeitstudium

4.2 Anforderungen des Studiengangs/Qualifikationsprofil des Absolventen/der AbsolventinDer Studiengang Kulturjournalismus ist ein berufsqualifizierendes Weiterbildungsstudium, das die für den Eintritt in die journalistische Berufspraxis notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die Studierenden erwerben neben den fachlichen und theoretischen Grundlagen auch die praktischen Fertigkeiten für eine erfolgreiche Tätigkeit in den verschiedenen Medienbereichen sowie den unterschiedlichen Feldern kulturjournalistischer Arbeit. Ziel ist es, Journalistinnen und Journalisten auszubilden, die ein fundiertes Wissen und fachlich reflektiertes Urteilsvermögen über Kunst und Kultur in all ihrer Vielfalt und gesellschaftlichen Relevanz auszeichnet. Sie begreifen sich als kreative, selbstreflektierte und kritisch denkende Medienschaffende in einer heterogenen und vielfältigen Gesellschaft, die es aktiv und verantwortungsvoll mit zu gestalten gilt. Der Studiengang reagiert in seiner Ausrichtung insgesamt auf die Anforderungen einer zunehmend crossmedial ausgestalteten Medienlandschaft.

4.3 Einzelheiten zum StudiengangDie Studieninhalte und mithin alle Lehrveranstaltungen sind Modulen zugeordnet, die teils in einem oder in zwei Semestern abgeschlossen werden, teils sich über drei Semester erstrecken. Die den Modulen zugeordneten Lehrveranstaltungen unterscheiden sich in Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Das Studium umfasst 13 Pflichtmodule, die wie folgt den Kompetenzbereichen zugeordnet sind:Kulturkompetenz Modul 1: Kunst, Kultur und Ästhetik Modul 2: Aspekte der Kulturkritik

Journalistische KompetenzModul 3: Grundlagen des Journalismus Modul 4: PrintjournalismusModul 5: HörfunkjournalismusModul 6: Fernsehjournalismus Modul 7: OnlinejournalismusModul 8: Journalistische Formen und Sprache

MedienkompetenzModul 9: Publizistik Modul 10: Medien: Theorie, Geschichte, Analyse

Überfachliche KompetenzModul 11: Soft Skills

Berufliche PraxisModul 12: Praktika und Hospitanz

Studienabschließendes ModulModul 13: Masterarbeit

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 45

4.4 Notensystem und Hinweise zur Vergabe von NotenNotensystem:1 = sehr gut – eine hervorragende Leistung

2 = gut – eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt

3 = befriedigend – eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht

4 = ausreichend – ein Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt

5 = nicht ausreichend – eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt

Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7; 5,3 sind dabei ausgeschlossen.

4.5 Gesamtnote[Gesamtnote]

5. ANGABEN ZUM STATUS DER QUALIFIKATION

5.1 Zugang zu weiterführenden Studienmöglich

5.2 Beruflicher StatusDer Abschluss berechtigt zur Führung des akademischen Titels „Master of Arts“, M.A.

6. WEITERE ANGABEN

6.1 Weitere Angaben[weitere Angaben]

6.2 Informationsquellen für ergänzende AngabenEinrichtung: www.udk-berlin.de

7. ZERTIFIZIERUNGDieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Originaldokumente:

- Urkunde über die Verleihung des Grades „Master of Arts“ vom [Datum]

- Prüfungszeugnis vom [Datum]

Datum der Zertifizierung: Vorsitzende/-r des PrüfungsausschussesOffizieller Stempel/Siegel

Satzung und Richtlinien für den Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Deutschen Musikhochschulen

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Satzung für den Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Deutschen Musikhochschulen

Der Wettbewerb um den Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Preis und der Hochschulwettbewerb der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen in der HRK wurden 2013 zusammengeführt und werden gemeinsam ausgetragen.

Die Rektorenkonferenz der Musikhochschulen in der HRK (im folgenden RKM) hat die Satzung und die Richtlinien neugefasst und am 15. Januar 2012 beschlossen. Der Lenkungs-ausschuss des Wettbewerbs hat im Februar 2014 die Satzung und die Richtlinien aktualisiert.1

§ 1 Titel Der Wettbewerb trägt den Titel „Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb“.

§ 2 Veranstalter Ausgelobt wird der Wettbewerb von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen in der HRK (RKM). Die Durchführung obliegt der Universität der Künste Berlin (UdK Berlin). Als Veranstalter werden alle drei Parteien kommuniziert.

§ 3 Wettbewerbsgruppen Der Wettbewerb wird in vier Gruppen ausgerichtet.

I. Mendelssohn-Fach: Viola, Violoncello, Gesang, Klavier, Orgel, Violine

1 Alle Personenbezeichnungen gelten auch in der weiblichen Form.

Die Durchführung des Wettbewerbs und die Auszeichnung der Preisträger in Gruppe I sollen in einer Form geschehen, die das Andenken Felix Mendelssohn Bartholdys ehrt. In dieser Gruppe I gilt grundsätzlich ein Werk von Felix Mendelssohn Bartholdy als Pflichtstück.

II. Solo-Fach 1 III. Solo-Fach 2 / Komposition

IV. Ensemble-Fach

Übersicht der Fächer der Jahre 2013-2015 2013: Mendelssohn-Fach: Violoncello Solo-Fach: Schlagzeug Ensemble-Fach: Bläser, auch mit Klavier Komposition 2014: Mendelssohn-Fach: Gesang Solo-Fach: Kontrabass Ensemble-Fach: Neue Musik Komposition 2015: Mendelssohn-Fach: Viola Solo-Fach 1: Trompete Solo-Fach 2: Klarinette Ensemble-Fach: Vokalensemble (mit und ohne Dirigent)

§ 4 Ort und Termin Der Wettbewerb soll in der Regel Ende Januar in Verbindung mit der Winterkonferenz der RKM stattfinden. Austragungsort ist die UdK Berlin.

§ 5 Teilnehmer Der Wettbewerb steht allen Studierenden sowie Jungstudierenden offen, die an einer der in der RKM vertretenen Musikhochschulen immatrikuliert sind und bis zum Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ausnahmeregelung wird für Teilnehmer in den Fächern Gesang, Vokalensemble, Dirigieren und Komposition getroffen; Bewerber in diesen Fächern dürfen bis zum Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 33. Lebensjahr noch nicht

Satzung und Richtlinien für den Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Deutschen Musikhochschulen

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vollendet haben. Bei Jungstudierenden wird auch der Status der Gasthörerschaft an einer der in der RKM vertretenen Musikhochschulen anerkannt. Jede RKM-Mitgliedshochschule kann zwei Teilnehmer/zwei Ensembles je Fach entsenden. Die am Wettbewerb teilnehmenden Studierenden werden aufgrund einer internen Vorauswahl von einer Hochschule entsandt. Studierende, die beim Hochschulwettbewerb oder beim Wettbewerb um den Mendelssohn-Preis in demselben Fach bereits einen Ersten Preis gewonnen haben, sind von der erneuten Teilnahme ausgeschlossen. Es können auch Ensembles benannt werden, die sich aus Studierenden verschiedener Hochschulen zusammensetzen. Die an dem gemischten Ensemble beteiligten Hochschulen einigen sich darauf, welche Hochschule die Nennung für dieses Ensemble abgibt. Auch die Zulassung von Ensembles, bei denen einzelne Mitglieder die Altersbegrenzung überschreiten, ist möglich. Diese Teilnehmer dürfen bis zum Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es ist auch zulässig, dass einzelne Mitglieder nicht an einer in der RKM vertretenen Hochschule immatrikuliert sind. Die Mehrheit der Ensemblemitglieder muss jedoch sowohl die Altersbegrenzung einhalten als auch an einer in der RKM vertretenen Hochschule immatrikuliert sein. § 6 Lenkungsausschuss Der Lenkungsausschuss ist berechtigt, sämtliche Grundsatzentscheidungen - insbesondere finanzieller Art - im Zusammenhang mit dem Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb zu treffen und die Satzung bzw. die Richtlinien des Wettbewerbs entsprechend anzupassen. Zur Wirksamkeit bedürfen die Änderungen der Bestätigung des Vorstands der RKM und der SPK.

Der Lenkungsausschuss tagt mindestens zwei Mal pro Jahr an der Universität der Künste Berlin. Er setzt sich wie folgt zusammen:

• ein Vorstandsmitglied der RKM, welches zugleich Vorsitzender des Lenkungsausschusses ist

• 1 entscheidungsbefugter Vertreter der SPK

• 1 entscheidungsbefugter Vertreter der UdK Berlin

• Kanzler, der den RKM-Haushalt verwaltet

• Kanzlervertreter im RKM-Vorstand

Der Vorsitzende des Lenkungsausschusses sowie der Vertreter der UdK Berlin und der Vertreter der SPK werden von den jeweiligen Institutionen entsandt. Die Institutionen sind berechtigt, ihren Vertreter jederzeit zu wechseln.

Ständige Gäste mit beratender Funktion, aber ohne Stimmberechtigung:

• Künstlerischer Leiter

• Leiter der Geschäftsstelle

Entscheidungen im Lenkungsausschuss werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Der Lenkungsausschuss ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende sowie die Vertreter von SPK und UdK Berlin anwesend sind.

§ 7 Künstlerischer Leiter Die RKM benennt in Abstimmung mit der SPK einen Künstlerischen Leiter, der seine Tätigkeit als Ehrenamt ausübt. Er wird für die Dauer von sechs Jahren berufen. Eine Verlängerung ist möglich.

Der Künstlerische Leiter ist Vorsitzender des künstlerischen Beirats.

Er vertritt den Wettbewerb in repräsentativen Belangen nach außen und bemüht sich nach Maßgabe seiner Möglichkeiten und in enger Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss um zusätzliche finanzielle Förderung für den Wettbewerbshaushalt und für zusätzliche Preisgelder.

§ 8 Künstlerischer Beirat Die RKM beruft in enger Abstimmung mit der SPK einen künstlerischen Beirat, der den Künstlerischen Leiter bei seinen Aufgaben

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unterstützt. Er setzt sich – neben dem vorsitzenden Künstlerischen Leiter – zunächst aus drei Angehörigen der in der RKM vertretenen Musikhochschulen zusammen, die für einen Zeitraum von sechs Jahren benannt werden. Ein weiteres Mitglied ist der Dekan der Fakultät Musik an der UdK Berlin, bzw. sein Beauftragter. Zusätzlich sind ein Vertreter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und ein Vertreter des Beirats des Deutschen Musikwettbewerbs Mitglied im Beirat. Bei Ausscheiden eines der Mitglieder wird für die restliche Amtszeit nachbesetzt.

Neben der Unterstützung des Künstlerischen Leiters besteht die Hauptaufgabe des künstlerischen Beirats darin, im Einvernehmen mit dem Künstlerischen Leiter die Juryvorsitzenden auszuwählen. Auch die Instrumentation bei den Ensemble-Fächern stimmt der künstlerische Beirat im Einvernehmen mit dem Künstlerischen Leiter ab.

Entscheidungen im künstlerischen Beirat werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf der sieben Mitglieder anwesend sind.

Der Leiter der Geschäftsstelle ist ständiger Gast im künstlerischen Beirat. Er hat im Hinblick auf die Organisation und Durchführung eine beratende Funktion, jedoch keine Stimmberechtigung.

Der künstlerische Beirat kann für weitere Vertreter des Musiklebens in Deutschland mit beratender Stimme geöffnet werden, die nicht zwangsläufig einer Musikhochschule angehören müssen.

§ 9 Schirmherr Der künstlerische Beirat schlägt im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss dem Vorstand der RKM Persönlichkeiten vor, die für die Übernahme der Schirmherrschaft gewonnen werden sollen. Dabei ist Einvernehmen mit der SPK herzustellen.

§ 10 Jury Der Künstlerische Leiter beruft im Einvernehmen mit dem künstlerischen Beirat die Jurys.

Der Künstlerische Leiter kann auch Vorsitzender einer Jury seiner Wahl sein. In Absprache mit den Juryvorsitzenden in den anderen Wettbewerbskategorien bestimmt er das Repertoire.

Die Juryvorsitzenden werden vom Künstlerischen Leiter im Einvernehmen mit dem künstlerischen Beirat berufen. Die anderen Jurymitglieder werden vom Künstlerischen Leiter im Einvernehmen mit den Juryvorsitzenden berufen.

Die Jurys setzen sich aus jeweils sieben international renommierten Künstlern zusammen: in der Regel fünf Fachjuroren und zwei fachfremden Juroren.

Pro Fach gibt es in der Regel bis zu drei Juroren, die keine Professur an einer der in der RKM vertretenen Musikhochschulen innehaben (externe Juroren).

Jede Hochschule entsendet mindestens einmal in drei Jahren einen Juror.

Der Vorsitz kann sowohl von Hochschulangehörigen als auch von externen Fachjuroren übernommen werden.

Die externen Juroren erhalten ein Honorar, das ebenfalls aus dem Wettbewerbsbudget finanziert wird. Zu den externen Juroren zählen auch Lehrbeauftragte von in der RKM vertretenen Musikhochschulen.

Die Fahrt- und Übernachtungskosten der von der RKM entsandten Juroren werden von der entsendenden Hochschule übernommen.

Für die externen Juroren werden die Fahrt- und Übernachtungskosten aus dem Wettbewerbsbudget finanziert.

§ 11 Organisation und Geschäftsstelle Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt durch die Universität der Künste Berlin.

Die Besetzung der Leitung der Geschäftsstelle erfolgt mit Zustimmung des Lenkungsausschusses.

Die Geschäftsstelle berichtet regelmäßig bei den Sitzungen des Lenkungsausschusses. Sie

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unterstützt den Lenkungsausschuss, den Künstlerischen Leiter sowie den künstlerischen Beirat des Wettbewerbs in allen Aufgaben. Gemeinsam mit dem Dekan der Fakultät Musik an der UdK Berlin oder seinem Beauftragten und dem Künstlerischen Betriebsbüro der UdK Berlin ist sie verantwortlich für die Organisation und die Durchführung.

Die Geschäftsstelle hat sicherzustellen, dass der Wettbewerbshaushalt ausgeglichen ist. Sie entwirft in enger Abstimmung mit dem Künstlerischen Leiter spätestens zehn Monate vor der Durchführung des nächsten Wettbewerbs einen Finanzplan für diesen Wettbewerb.

Dieser Entwurf muss zunächst mit dem Kanzler und dem Präsidenten der UdK Berlin einvernehmlich abgestimmt werden.

Ihr obliegt in enger Abstimmung mit der Pressestelle der UdK Berlin die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb.

§ 12 Finanzierung Alle Finanzierungsfragen werden in den separaten Richtlinien zur Finanzierung des Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerbs geregelt.

§ 13 Rechte und Pflichten der UdK Berlin Die UdK Berlin stellt für den Wettbewerb Räume, Personal und Technik zur Verfügung.

Sie ist auch für die Beschäftigung der Leitung der Geschäftsstelle zuständig. Sie ist außerdem für die Durchführung des Wettbewerbs mithilfe der in ihren Räumlichkeiten angesiedelten Geschäftsstelle und ihrem Künstlerischen Betriebsbüro verantwortlich.

In den Verantwortungsbereich des Künstlerischen Betriebsbüros der UdK Berlin fällt hierbei die Organisation und Durchführung der Wertungsspiele, die Betreuung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Organisation der Preisträgerkonzerte.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt gemäß den Richtlinien zur Finanzierung des Wettbewerbs (vgl. § 12).

Richtlinien für die Durchführung des Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerbs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Deutschen Musikhochschulen §1 Wettbewerbsgruppen Der Wettbewerb wird in jedem Jahr für vier Wettbewerbsgruppen ausgeschrieben:

I. Mendelssohn-Fach: Viola, Violoncello, Gesang, Klavier, Orgel, Violine

Die Durchführung des Wettbewerbs und die Auszeichnung der Preisträger in Gruppe I sollen in einer Form geschehen, die das Andenken Felix Mendelssohn Bartholdys ehrt. In dieser Gruppe I gilt grundsätzlich ein Werk von Felix Mendelssohn Bartholdy als Pflichtstück.

II. Solo-Fach 1 III. Solo-Fach 2 / Komposition

IV. Ensemble-Fach

§2 Kompositionswettbewerb Gruppe III Im Kompositionswettbewerb ist vorgesehen, sofern ein oder mehrere prämierte Wettbewerbsbeiträge vorliegen, diese im Rahmen eines Preisträgerkonzertes, das im Anschluss an den Wettbewerb der Gruppen I,II und IV stattfinden sollte, uraufzuführen.

§3 Durchführung des Dirigierwettbewerbs Der Wettbewerb im Fach Dirigieren wird in weitgehender Übereinstimmung mit den Richtlinien des Hochschulwettbewerbs Dirigieren ausgetragen, der je einmal zwischen den Dirigierwettbewerben des Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerbs im Auftrag der Rektorenkonferenz stattfindet. Die ersten Runden beim Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb werden von den Hochschulorchestern der HfM Hanns Eisler und der UdK Berlin ausgetragen. Beide Hochschulen verpflichten sich, alle sechs Jahre

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hierfür ein Orchester in der geforderten Größe zur Verfügung zu stellen.

§4 Geschäftsstelle und Künstlerisches Betriebsbüro Die Geschäftsstelle ist verantwortlich für die Einhaltung der Wettbewerbsrichtlinien. Sie verfasst die Ausschreibungen, die sie in der Regel ein Jahr im Voraus herausgibt.

Der Geschäftsstelle obliegt in enger Abstimmung mit der Pressestelle der UdK Berlin die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb.

Das Künstlerische Betriebsbüro der UdK Berlin ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Wertungsspiele, die Betreuung der Wettbewerbsteilnehmer sowie die Organisation der Preisträgerkonzerte.

§5 Ausschreibung Die Ausschreibung wird in der Regel ein Jahr im Voraus an die Hochschulen herausgegeben. Sie enthält u. a. die jeweils vom Künstlerischen Leiter und dem künstlerischen Beirat festgelegte Instrumentation bei Ensemble-Fächern und im Fach Historische Aufführungspraxis nähere Bestimmungen hinsichtlich Epoche, Instrumente etc.

Die Ausschreibung für das Fach Komposition erfolgt durch die Geschäftsstelle jeweils ca. ein Jahr vor dem Einsendeschluss für dieses Fach.

§6 Preise I. Mendelssohn-Fach 1. Preis = Mendelssohn-Preis: 8.000 Euro 2. Preis = Preis des Bundespräsidenten: 5.000 Euro 3. Preis: 3.000 Euro

II. Solo-Fach 1 1. Preis: 5.000 Euro = Hochschulpreis 2. Preis: 3.000 Euro = Hochschulpreis 3. Preis: 1.000 Euro = Hochschulpreis

III. Solo-Fach 2 / Komposition 1. Preis: 5.000 Euro = Hochschulpreis 2. Preis: 3.000 Euro = Hochschulpreis 3. Preis: 1.000 Euro = Hochschulpreis

IV. Ensemble-Fach 1. Preis: 8.000 Euro = Hochschulpreis 2. Preis: 5.000 Euro = Hochschulpreis 3. Preis: 3.000 Euro = Hochschulpreis

Als 2. Preis im Mendelssohn-Fach wird von 2013 bis einschließlich 2022 der Preis des Bundespräsidenten vergeben. Der Preisträger dieses Preises wird ebenso wie die übrigen Preisträger von der Fachjury benannt. Ab 2013 bis einschließlich 2022 ist der Preis des Bundespräsidenten mit 5.000 Euro dotiert. Eine Fortführung des Preises über 2022 hinaus wird angestrebt. Sollte es zu einer Fortführung des Preises des Bundespräsidenten kommen, ist seine Dotierung angesichts der dann aktuellen Dotierung des Felix Mendelssohn Bartholdy-Preises und des Förderpreises in Abstimmung mit dem Bundespräsidialamt neu festzusetzen.

Wenn das Mendelssohn-Fach Klavier ansteht, können zusätzliche Preise des International Piano Forum in Höhe von 20.000 Euro vergeben werden.

Die Vereine der Freunde Junger Musiker Deutschland (FJMD) vergeben für weitere vier Jahre (2015-2018) den „Preis der Freunde Junger Musiker Deutschland“ jeweils in Höhe von 4.000,- Euro an einen jungen und besonders förderungswürdigen Preisträger oder an ein Ensemble in einem der jeweiligen Wettbewerbsfächer. Die FJMD unterstützen den Preisträger darüber hinaus durch Anschlusskonzerte. Eine Fortführung dieses Preises über 2018 hinaus wird angestrebt. Das Wettbewerbsfach, in dem der Preis vergeben werden soll, wird auf dem Jahrestreffen der Freunde Junger Musiker Deutschland im Vorjahr entschieden. Nach der Entscheidung der Jury über die Verteilung der Preise können die anwesenden Mitglieder der FJMD der Jury vorschlagen, welchem der Preisträger der „Preis der Freunde Junger Musiker Deutschland“ zusätzlich zuerkannt werden soll. Der Preis der Freunde Junger Musiker Deutschland wird 2015 an einen jungen und besonders förderungswürdigen Preisträger im Wettbewerbsfach Klarinette vergeben.

Die RKM ist bestrebt, die Vergabe zusätzlicher Preise durch externe Förderer zu ermöglichen, sofern diese Preise allein nach den Richtlinien

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und den Entscheidungen der RKM vergeben werden können.

Die Preisträgerkonzerte werden von der Universität der Künste Berlin ausgerichtet.

Die Ersten Preisträger erhalten eine Anschlussförderung in Form einer CD-Produktion, die im Label der UdK Berlin erscheint, sowie die Vermittlung von Anschlusskonzerten.

Der Verein der Freunde Junger Musiker Berlin e. V. finanziert von 2013 bis 2015 jeweils drei CD-Produktionen für die Preisträger der Gruppen I, II und III in Höhe von insgesamt 3.900 Euro jährlich.

Die CD-Produktion für die Gruppe IV wird im Jahr 2015 aus Spendengeldern finanziert.

Die Aufnahmen werden von der Tonmeister-Abteilung an der UdK Berlin erstellt. Für das Programm auf der CD wird eine Auswahl aus dem Wettbewerbsrepertoire getroffen. Den Musikerinnen und Musikern werden ausreichend Belegexemplare zur Verfügung gestellt.

Wenn es der Haushalt des Wettbewerbs erlaubt, ist es vorgesehen, die mit einem Ersten Preis prämierte Komposition in Gruppe III zu publizieren.

Aus Mitteln von Stiftungen (zum Beispiel Elsa-Wera-Arnold-Stiftung), Zuwendungen von Gesellschaften und Firmen sollen nach Möglichkeit zusätzlich Stipendien an hervorragende Teilnehmer vergeben werden, mit deren Hilfe die Stipendiaten an ihrer künstlerischen Vervollkommnung arbeiten sollen, zum Beispiel durch die Teilnahme an Meisterkursen oder Wettbewerben. Die RKM legt die Voraussetzungen für die Anzahl von Stipendien fest. Anstelle von Stipendien können auch Zuwendungen zur Anschaffung von Instrumenten geleistet werden. Die eingeworbenen Mittel können auch zur Finanzierung von CD-Produktionen und/oder Publikationen von Kompositionen verwendet werden.

Für herausragende Leistungen von Begleitern und Begleiterinnen in Gruppe I, II und III die selbst die Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb erfüllen, kann auf Vorschlag der

Gesamt-Jury eine Sonderprämie in Höhe von je 1.000 Euro vergeben werden.

§7 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich über die Hochschule, in welcher der Bewerber immatrikuliert ist. Sie muss bis zum 1. November des Vorjahres bei der Geschäftsstelle vorliegen, für das Fach Komposition bis zum 1. Oktober des Vorjahres. Von jeder Hochschule können für jedes Fach zwei Teilnehmer bzw. Ensembles gemeldet werden.

Es können auch Ensembles gemeldet werden, die sich aus Studierenden verschiedener Hochschulen zusammensetzen. Die an dem gemischten Ensemble beteiligten Hochschulen einigen sich darauf, welche Hochschule die Nennung für dieses Ensemble abgibt.

Auch die Zulassung von Ensembles, bei denen einzelne Mitglieder die Altersbegrenzung überschreiten, ist möglich. Diese Teilnehmer dürfen bis zum Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es ist auch zulässig, dass einzelne Mitglieder nicht an einer in der RKM vertretenen Hochschule immatrikuliert sind. Die Mehrheit der Ensemblemitglieder muss jedoch die Altersbegrenzung einhalten und an einer in der RKM vertretenen Hochschule immatrikuliert sein.

Den Bewerbungen, die auch bei Ensemble-Meldungen von jedem Bewerber einzeln eingereicht werden müssen, sind folgende Unterlagen beizufügen:

a) das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular

b) ein rechtefreies Porträtfoto, das zusätzlich elektronisch übermittelt wird

c) ein kurzer ausformulierter künstlerischer Lebenslauf in deutscher Sprache, der ebenfalls elektronisch zu übersenden ist

d) Nachweis der Immatrikulation oder der Gasthörerschaft (bei Jungstudierenden) oder des Urlaubssemesters mit Angabe des Studiensemesters (bei Ensemble-mitgliedern nur sofern zutreffend)

Nur bei Komposition: e) Partitur (als Aufführungsmaterial

verwendbar) in achtfacher Ausfertigung und mit Angabe der Aufführungsdauer

Satzung und Richtlinien für den Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Deutschen Musikhochschulen

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f) Werkverzeichnis g) maximal 1 Audio-CD in achtfacher

Ausfertigung mit Demos vorhandener Kompositionen, wobei die Namen der Tracks und der Titel der CD sowie ihr Aufdruck keinen Aufschluss über die Identität des Bewerbers geben dürfen

h) nur falls zutreffend: maximal 1 Audio-CD mit Zuspielmusik zur eingereichten Komposition in achtfacher Ausfertigung, wobei die Namen der Tracks und der Titel der CD sowie ihr Aufdruck keinen Aufschluss über die Identität des Bewerbers geben dürfen

Sind Begleiter vorgesehen, müssen sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular einreichen. Kommen sie formal für den Sonderpreis für Klavierbegleitung in Frage, müssen auch sie die unter b) - d) genannten Unterlagen beilegen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Jeder Wettbewerbsteilnehmer erkennt durch die Anmeldung die Wettbewerbsbedingungen als verbindlich und die Entscheidung der Jurys als unanfechtbar an. Das eingereichte Repertoire ist verbindlich. Jeder Teilnehmer meldet sich einen Tag vor den Wertungsspielen persönlich zur Registrierung bei der Wettbewerbsleitung und weist sich bei diesem Termin mit einem Personalausweis oder Reisepass aus.

§8 Reisekosten Für die Bewerber übernimmt die entsendende Hochschule die entsprechenden Fahrt- und Übernachtungskosten für in der Regel vier Wettbewerbstage und – falls zutreffend – die sich anschließenden Preisträgerkonzerte sowie im Anschluss daran durchgeführte CD-Produktionen, auch für Klavierbegleiter und Absolventen, die in Ensembles mitwirken. Beim Wettbewerbsfach Komposition übernimmt die entsendende Hochschule die Fahrt- und Übernachtungskosten für Teilnehmer, deren Werk in einem Preisträgerkonzert im direkten Anschluss an die Durchführung des Wettbewerbs der Kategorien I, II und IV aufgeführt wird. Der Wettbewerb stellt keine Klavierbegleiter.

Bei der Durchführung des Wettbewerbs in den Fächern Orgel und Dirigieren ist ein zusätzlicher Aufenthaltstag vorgesehen.

§9 Wettbewerbsablauf 1. Bewertung 1.1. Der Wettbewerb findet in zwei Durchgängen statt (außer im Fach Dirigieren, siehe §9.2.2 und im Fach Komposition, siehe §9.1.2). Der Künstlerische Leiter kann abhängig von der Entwicklung des Wettbewerbs die Anzahl der Runden erhöhen. Die Reihenfolge der Teilnehmer wird sowohl für die erste als auch für die zweite Runde in der Regel ausgelost.

Die Bewertung in den Jurys erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems von 1 bis 25. Die in den Durchgängen für alle erreichbare höchste Punktzahl beträgt 25. Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl bleiben die höchste und niedrigste Bewertung unberücksichtigt. Haben mehrere Juroren die höchste bzw. niedrigste Bewertungszahl abgegeben, wird eine von diesen Zahlen bei der Errechnung des Ergebnisses gestrichen. Gehört ein Wettbewerbsteilnehmer zur Hochschule eines Jurors, kann dieser bei der Bewertung dieses Kandidaten nicht mitwirken.

Im ersten Durchgang müssen mindestens 18 Punkte für die Zulassung zum zweiten Durchgang erreicht sein. Sollten pro Gruppe mehr als 8 Teilnehmer 18 oder mehr Punkte erreichen, so werden nur die 8 Teilnehmer mit den höchsten Punktzahlen zum zweiten Durchgang zugelassen. Die Durchgänge sind öffentlich.

1.2. Die Jurysitzung für das Fach Komposition findet ein bis drei Monate vor dem Wettbewerb entsprechend §9.1.1. statt. Abweichend von §9.1.1. entscheidet die Jury über das Auswahlverfahren. Die Sitzung wird an der UdK Berlin abgehalten.

2. Ablauf 2.1. Im ersten Durchgang hat jeder Teilnehmer bzw. jedes Ensemble – außer im Fach Dirigieren – Gelegenheit, in der Regel 30 Minuten vorzuspielen bzw. vorzusingen, und zwar das in der Ausschreibung definierte Repertoire.

Die Vorspielzeit im zweiten Durchgang beträgt in der Regel 45 Minuten.

Satzung und Richtlinien für den Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Deutschen Musikhochschulen

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Die Ergebnisse des zweiten Wettbewerbsdurchgangs werden nach dem Verfahren gemäß §9.1.1 ermittelt.

2.2. Der Wettbewerb im Fach Dirigieren wird in weitgehender Übereinstimmung mit den Richtlinien des Hochschulwettbewerbs Dirigieren ausgetragen. Alle Werke, die im Wettbewerbsrepertoire vorgesehen sind, sind Pflichtstücke.

3. Preisvergabe 3.1. Die Jury entscheidet nach Abschluss des zweiten Wettbewerbsdurchgangs (im Fach Dirigieren nach Abschluss des Finales) über die Preisvergabe. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl des zweiten Wettbewerbsdurchgangs wird als Preisträger oder Preisträgerin bestimmt.

Der Mendelssohn-Preis und der Preis des Bundespräsidenten sind nicht teilbar. Alle sonstigen Preise sind nur bei exakt derselben Punktzahl teilbar.

Erhält kein Bewerber 21 Punkte, wird kein Erster Preis vergeben. Für die Zulassung zur engeren Wahl für den Zweiten Preis müssen im zweiten Durchgang mindestens 18 Punkte erreicht werden.

Wird der 1. Preis nicht vergeben, können der 2. oder der 3. Preis zwei Mal vergeben werden. Dies gilt nicht für das Mendelssohn-Fach, sondern nur für das Solo-Fach 1, das Solo-Fach 2 / Komposition und das Ensemble-Fach. Die Gesamtsumme der für das jeweilige Fach zur Verfügung stehenden Preisgelder darf hierdurch jedoch nicht überschritten werden.

3.2. Die Gesamt-Jury wird aus den Mitgliedern der Jurys für die Wettbewerbsfächer gebildet.

Die Gesamt-Jury entscheidet über die Vergabe der Sonderprämie für herausragende Leistungen von Begleitern sowie – sofern vorhanden – über die Vergabe von Sonderpreisen. Stehen Sonderpreise zur Verfügung kann auch die schon im Vorfeld tagende Jury des Faches Komposition Vorschläge zur Vergabe der Sonderpreise machen.

Die Gesamt-Jury gibt die Ergebnisse des Wettbewerbs bekannt und bestimmt das Programm des Preisträgerkonzertes.

Bei der Bekanntgabe der Preisträger, den Preisträgerkonzerten sowie der Übergabe der Urkunden müssen sämtliche Preisträger anwesend sein.

§10 In allen Zweifelsfragen zur Durchführung des Wettbewerbs entscheidet der Dekan der Fakultät Musik an der UdK Berlin, bzw. sein Beauftragter.

§11 Diese Richtlinien gelten erstmals für den Felix Mendelssohn Bartholdy Hochschulwettbewerb 2015.

Anzeiger der Universität der Künste Berlin 4 / 2014 Seite 54

Herausgeber: Referat für Studienangelegenheiten der Universität der Künste Berlin im Auftrag des Präsidenten der UdK Berlin

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