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4GC/G/2 Tagesordnungspunkt 2: Bericht von der 3. Sitzung des Vorstandes (Washington, 12. – 14. Dezember 2007) Der Vorstand wird ersucht, den Bericht von der 3. Vorstandssitzung (Washington, 12. – 14. Dezember 2007) zu verabschieden. ________________ 04GC/SN – 20. November 2008 INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND VORSTAND Brüssel, 16. – 18. Dezember 2008

4GC G 02 - Report of the 3rd GC

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4GC/G/2

Tagesordnungspunkt 2:

Bericht von der 3. Sitzung des Vorstandes (Washington, 12. – 14. Dezember 2007)

Der Vorstand wird ersucht, den Bericht von der 3. Vorstandssitzung (Washington, 12. – 14. Dezember 2007) zu verabschieden.

________________

04GC/SN – 20. November 2008

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDBrüssel, 16. – 18. Dezember 2008

4GC/G/2

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

BERICHT VON DER 3. SITZUNG DES VORSTANDES

Washington, 12. – 14. Dezember 2007

Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung der Sitzung und Annahme der Tagesord-nung

Die IGB-Präsidentin eröffnete die Sitzung am 12. Dezember um 14.45 Uhr. Die beige-fügte Tagesordnung (Anhang I) wurde angenommen.

Tagesordnungspunkt 2: Bericht von der 2. Sitzung des Vorstandes (Brüssel, Belgien, 20. – 22. Juni 2007)

Der Vorstand verabschiedete den Bericht von seiner 2. Sitzung.

Tagesordnungspunkt 3: Nachrufe Die Vorstandsmitglieder legten eine Schweigeminute zum Gedenken an die verstorbe-ne Kollegin Maria Ednalva Bezerra de Lima sowie an die verstorbenen Kollegen Heri-bert Maier, Alioune Sow und André Vanden Broucke und deren Einsatz für die Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer ein.

Tagesordnungspunkt 4: Satzungsmäßige Gremien 1) Wahl von vier Vizepräsidenten Der Vorstand ratifizierte die Wahl vier neuer Vizepräsidenten:

- Harald Børsting - Mody Guiro - João Antonio Felicio - G. Rajasekaran

2) Vorstand und Lenkungsausschuss Der Vorstand ratifizierte die vorgeschlagenen Veränderungen bezüglich der Zusam-mensetzung des Vorstandes und des Lenkungsausschusses, wie in Dokument 3GC/G/4 erläutert. Darüber hinaus wurden die beiden nachstehenden Veränderungen hinsicht-lich der Zusammensetzung des Vorstandes bekannt gegeben und gebilligt:

- Michel Arsenault anstelle von Henri Massé (FTQ - Kanada) - Mustafa Kumlu anstelle von Salih Kiliç (TURK-IS - Türkei).

3) Zusammensetzung des Frauenausschusses und des Jugendausschusses Der Vorstand nahm zur Kenntnis, dass die bei der 2. Vorstandssitzung gebilligten Übergangverfahren für die Zusammensetzung dieser beiden Ausschüsse bis zur Eini-gung der drei Regionalorganisationen weiterhin gelten.

4) Ausschuss für Menschen- und Gewerkschaftsrechte Der Vorstand:

• billigte das Dokument bezüglich des Auftrages und der Zusammensetzung des Aus-schusses für Menschen- und Gewerkschaftsrechte (Anhang II – 3GC/G/4) mit dem

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Zusatz, dass die Politik und die Prioritäten des IGB hinsichtlich der jeweiligen IAO-Gremien in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretariat und den Mitgliedern der IAO-Arbeitnehmergruppe sowie mit den relevanten Mitgliedsorganisationen, Glo-balen Gewerkschaftsföderationen und dem TUAC festgelegt würden;

• bat den Generalsekretär, angesichts des Fehlens einer formellen Liste der Mitglie-der des Ausschusses, die erst nach Abschluss des Einigungsprozesses auf regionaler Ebene endgültig aufgestellt werden könne, im Jahr 2008 auf Ad-hoc-Basis eine Sit-zung des Ausschusses anzuberaumen und bei der nächsten Vorstandssitzung eine Liste der vorgeschlagenen Mitglieder des Ausschusses sowie dessen Arbeitspro-gramm vorzulegen.

Tagesordnungspunkt 5: Fragen der Mitgliedschaft 1. Anträge auf Mitgliedschaft Der Vorstand nahm folgende Organisationen als Mitglieder auf: Botsuana Botswana Federation of Trade Unions (BFTU) Komoren Confédération des Travailleuses et Travailleurs des Comores

(CTC) Dominikan. Republik Confederación Nacional de Unidad Sindical (CNUS) Irland Irish Congress of Trade Unions (ICTU) Sri Lanka National Trade Union Federation (NTUF) Surinam Algemeen Verbond van Vakverenigingen in Suriname “De

Moederbond” (AVVS) Thailand State Enterprises Workers’ Relations Confederation (SERC)

Der Vorstand beschloss, folgende Anträge auf Mitgliedschaft weiter zu prüfen:

AFRIKA Benin Centrale des Syndicats Unis du Bénin (CSUB) Burkina Faso Force Ouvrière – Union Nationale des Syndicats Libres

(FO/UNSL) Kamerun Confédération Générale du Travail-Liberté du Cameroun

(CGT-Liberté) Confédération des Syndicats Autonomes du Cameroun (CSAC) Kongo Confédération Africaine des Travailleurs Croyants (CATC) Kongo (Dem. Rep.) Organisation des Travailleurs du Congo (OTUC) Côte d’Ivoire La Centrale des Syndicats des Travailleurs de Côte d’Ivoire

Force Ouvrière (CSTC-FO) Gabun Entente Syndicales des Travailleurs du Gabon (EN.SY.TG) Liberia Forestry, Logging and Industries Workers’ Union of Liberia

(FLIWUL) Marokko Fédération Démocratique du Travail (FDT) Namibia National Union of Namibian Workers (NUNW) GESAMTAMERIKA Antigua & Barbuda Antigua Trades and Labour Union (ATLU) Barbados Congress of Trade Unions and Staff Associations of Barbados

(CTUSAB) Chile Unión Nacional de Trabajadores de Chile (UNT) Panama Union General de Trabajadores de Panama (UGT) Paraguay Central General de Trabajadores (CGT) St. Kitts-Nevis Trades and Labour Union (TLU )

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ASIEN Fidschi Fiji Islands Council of Trade Unions (FICTU) Philippinen All Filipino Workers Confederation (AFWC) EUROPA Kroatien Hrvatska Udruga Sindikata (HUS) Frankreich Fédération Syndicale Unitaire (FSU) Ehem. jugoslawische Rep. Mazedonien (FYRoM) Bund Freier Gewerkschaften (KSS) Kasachstan Bund der Gewerkschaften der Republik Kasachstan (FPK) Liechtenstein Liechtensteinischer Arbeitnehmerverband (LANV) Ukraine Nationaler Gewerkschaftsbund der Ukraine (NCTUU)

Da die vorstehend genannten Gewerkschaftsdachverbände aus Liechtenstein und St. Kitts-Nevis nahezu alle für eine Mitgliedschaft erforderlichen Formalitäten erledigt hatten, wurde beschlossen, den Lenkungsausschuss zu autorisieren, die beiden Orga-nisationen bei seiner nächsten Sitzung im Juni 2008 als Mitglieder aufzunehmen.

Es wurde beschlossen, die nachstehenden, seit langem unentschiedenen Anträge auf Mitgliedschaft in eine gesonderte Sparte einzuordnen, damit sich der Vorstand nicht bei jeder Sitzung erneut damit befassen muss:

Afghanistan All Afghanistan Federation of Trade Unions (AAFTU) Irak-Kurdistan Kurdistan General Workers Syndicates Union (KGWSU) West-Sahara Union General de Trabajadores de Saguia El-Hamra y Rio de

Oro (UGT SARIO)

Der Vorstand beschloss, die nachstehenden Anträge nicht weiter zu prüfen:

Kongo (Dem. Rep.) Syndicat des Travailleurs du secteur Formel et Informel (STFI)

Italien Unione Generale del Lavoro (UGL) Nicaragua Confederación Unitaria Sindical Autónoma (CUSA)

Frente Nacional de los Trabajadores (FNT) (nach Rücknahme des Beitrittsgesuchs)

Mauretanien Union des Syndicats Libres de Mauritanie (USLM) Union Nationale des Travailleurs de la Mauritanie (UNTM) Niger Confédération Générale des Syndicats Libres du Niger

(CGSLN) Union Générale des Travailleurs du Niger (UGTN) Peru Confederación de Trabajadores del Perú (CTP)

2. Sonstige Fragen der Mitgliedschaft Der Vorstand billigte die Aufnahme der Uniao Geral dos Trabalhadores (UGT) – Brasi-lien, die wirksam werden wird, wenn die CGT (eine der UGT-Mitgliedsorganisationen) dem IGB ihre noch ausstehenden Mitgliedsbeiträge überwiesen hat.

Der Vorstand nahm zur Kenntnis, dass sich die CSRM-Moldawien mit der Solidaritate (einer zuvor keiner internationalen Organisation angehörenden Gewerkschaft) zur Confederatia Nationala a Sindicatelor din Moldova (CNSM) zusammengeschlossen hat und beschloss, die CSRM von der Liste der IGB-Mitgliedsorganisationen zu streichen.

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3. Assoziierte Organisationen Der Vorstand nahm zur Kenntnis, dass die nachstehenden Organisationen, denen der Status einer assoziierten Organisation angeboten worden war, diesen akzeptiert ha-ben:

Bolivien Corriente de Renovación Independiente y Solidaridad Laboral (CRISOL)

Birma Federation of Trade Unions of Burma (FTUB) Kambodscha Cambodian Labor Confederation (CLC) Kuba Consejo Unitario de Trabajadores Cubanos - Solidaridad de

Trabajadores Cubanos (CUTC-STC) Guinea Union Démocratique des Travailleurs de Guinée (UDTG) Indien Confederation of Free Trade Unions of India (CFTUI) Indien Indian Confederation of Labour (ICL) Kigisistan Bund der Gewerkschaften von Kirgisistan (FPKg) Lesotho Congress of Democratic Unions (LECODU) Libyen Union Générale des Producteurs de la Lybie Jamahirya

(UGPJAL)

Der Vorstand beschloss, den Assoziierungsstatus der UGPJAL um ein Jahr zu verlän-gern. Ende 2008 werde anhand konkreter Anhaltspunkte für Schritte in Richtung auf Unabhängigkeit und eine wirksame Vertretung der Beschäftigten über den Status der UGPJAL entschieden. Fehle es an derartigen Anhaltspunkten, werde ihr der Status einer assoziierten Organisation entzogen. Es wurde beschlossen, bei der Sitzung des Lenkungsausschusses im Juni 2008 gegebenenfalls einen Fortschrittsbericht vorzule-gen.

Der Vorstand nahm zur Kenntnis, dass die Confédération Générale des Travailleurs au Liban (CGTL – Libanon) und die Nezavuske Krestanse Odbory Slovenska (NKOS - Slo-wakische Republik) den ihnen beim Gründungskongress verliehenen Status einer as-soziierten Organisation akzeptiert haben.

Der Vorstand beschloss ferner, der Confederaçao Cabo Verdiana Dos Sindicatos Livres (CCSL – Kap Verde) den Status einer assoziierten Organisation zu verleihen.

Der Vorstand bat um eine genauere Prüfung und Klärung der Position des ETUF-Ägypten, der jetzt bereit zu sein scheine, den Status einer assoziierten Organisation zu akzeptieren, obwohl über diesen Status zunächst erhebliche Unzufriedenheit geäußert worden war.

Tagesordnungspunkt 6: Regionen a) Afrika Der Gründungskongress der IGB-Afrika fand vom 27. – 29. November 2007 in Accra statt. 161 Delegierte sowie Beobachter/innen und Vertreter/innen internationaler und befreundeter Organisationen nahmen daran teil. Kwasi Adu-Amankwah wurde zum Generalsekretär gewählt, und bei der anschließenden Sitzung des Vorstandes der IGB-Afrika wurde Mody Guiro zum Präsidenten gewählt, Toolsyraj Benydin zum stellver-tretenden Präsidenten und Adrien Akoueté zum stellvertretenden Generalsekretär.

Der Vorstand bestätigte die Wahl von Kwasi Adu-Amankwah zum Generalsekretär der IGB-Afrika sowie zum stellvertretenden IGB-Generalsekretär und billigte die Satzung der IGB-Afrika.

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b) Gesamtamerika Die Generalsekretäre der ORIT und der CLAT bestätigten, dass der Gründungskon-gress der IGB-Regionalorganisation für Gesamtamerika vom 27. – 29. März 2008 in Panama stattfinden werde. Bezüglich der meisten Punkte des Satzungsentwurfes der neuen Organisation sei eine Einigung erzielt worden, Differenzen bestünden jedoch hinsichtlich der Zusammensetzung des Regionalvorstandes sowie des Frauen- und des Jugendausschusses und der Beziehungen zu den Branchenorganisationen auf regiona-ler Ebene. Es hätten zahlreiche gemeinsame Aktivitäten stattgefunden (einschließlich gemeinsamer Frauensitzungen), durch die der Einigungsprozess unterstützt worden sei, und der Vorstand begrüßte in seiner anschließenden Debatte die diesbezüglichen Bemühungen der CLAT und der ORIT.

In einigen Ländern sei die Situation weiterhin sehr ernst. In Bezug auf Venezuela lud die CTV den IGB-Generalsekretär ein, einen Delegationsbesuch dorthin zu organisie-ren, um die IGB-Mitgliedsorganisationen zusammenzubringen und eine gemeinsame Agenda um sozialen Dialog, Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen herum aus-zuarbeiten.

Der Vorstand erinnerte daran, dass sich die Satzungen aller IGB-Regionalorganisationen im Einklang mit der Satzung des Bundes befinden müssen und autorisierte den Lenkungsausschuss, bei seiner nächsten Sitzung im Juni 2008 die Wahl des Generalsekretärs der neuen Organisation zu bestätigen und deren Satzung zu billigen.

c) Asien und Pazifik Die Gründungskonferenz der IGB-Asien/Pazifik fand am 5. und 6. September 2007 in Bangalooru (Indien) statt. 133 Delegierte sowie Beobachter/innen und Vertreter/innen internationaler und befreundeter Organisationen nahmen daran teil. Noriyuki Suzuki wurde zum Generalsekretär gewählt, und bei der anschließenden Sitzung des Vor-standes der IGB-Asien/Pazifik wurde G. Rajasekaran zum Präsidenten, Anton Lodwick zum stellvertretenden Präsidenten und Daisy Lim zur stellvertretenden Präsidentin gewählt und Necie Lucero zur Untergeneralsekretärin ernannt.

Der Vorstand bestätigte die Wahl von Noriyuki Suzuki zum Generalsekretär der IGB-Asien/Pazifik sowie zum stellvertretenden IGB-Generalsekretär und billigte die Sat-zung der IGB-Asien/Pazifik.

Bezüglich geschlechtsspezifischer Fragen begrüßte der Vorstand die Erfüllung der sat-zungsmäßigen Verpflichtung des IGB zur Gleichstellung der Geschlechter seitens der IGB-Asien/Pazifik sowie die Bestimmungen hinsichtlich einer 40%igen Vertretung von Frauen in dem Satzungsentwurf des IGB-TUCA, und er äußerte die Erwartung, dass die IGB-Afrika bei der Besetzung der offenen Positionen in ihren leitenden Organen ebenfalls für eine angemessene Frauenvertretung sorgen werde.

d) Naher Osten Nach einer Einführung der stellvertretenden Generalsekretärin in den Bericht wies der Vorstand auf die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen dem IGB und dem In-ternationalen Bund Arabischer Gewerkschaften (ICATU) sowie auf die ernsten Prob-leme bezüglich der Menschen- und Gewerkschaftsrechte in der Region und vor allem auf die erforderliche Solidarität mit den palästinensischen Kolleginnen und Kollegen im Westjordanland und in Gaza hin.

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Die Vorstandsmitglieder:

• nahmen den Bericht von der ersten Sitzung zur Gewerkschaftslage in arabischen Ländern des Nahen Ostens am 12. und 13. November 2007 in Brüssel zur Kenntnis,

• billigten die vorgeschlagene Vereinbarung mit dem ICATU und

• verurteilten sämtliche Gewerkschaftsrechtsverletzungen in der Region.

e) Europa: PERR

Der Generalsekretär und der Präsident des PERR unterstrichen, dass der PERR die mit seiner Einrichtung verbundenen ersten Herausforderungen bewältigt und ohne größere Störungen dazu übergegangen sei, einen klaren Modus Operandi innerhalb des neuen Rahmens festzulegen. Dies habe die Verknüpfung der jeweiligen Aktivitäten des IGB und des EGB, die Rationalisierung der Führungsstrukturen und Verfahren sowie der Arbeit der Regionalbüros und die Interaktion mit den Organisationen in den ein-zelnen Ländern beinhaltet. Unterstützung bei der Stärkung der Gewerkschaftsorgani-sationen sei in der gesamten Region ein Aktionsschwerpunkt gewesen, und dies werde auch in Zukunft eine Schlüsselpriorität bleiben. Es seien Aktivitäten durchgeführt worden, um die Kontakte und die Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften in und außerhalb der EU in spezifischeren Fragen zu intensivieren, und dies habe bereits erste Ergebnisse gebracht, wie etwa den regionalen runden Tisch zum Thema atypi-sche Arbeit, der am 27. November 2007 in Moskau stattfand.

Angesprochen wurde die Frage des ukrainischen Gewerkschaftsvermögens und der Rolle des IGB. Den betroffenen Organisationen sei eine zusätzliche Frist von 90 Tagen eingeräumt worden, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden, da die vorherige Frist mit den Wahlen in dem Land zusammengefallen sei. Die Frist sei auf Ende 2007 festgelegt worden, und es habe bereits einige positive Signale gegeben, ob-wohl man von einer endgültigen Lösung noch recht weit entfernt sei.

Der Vorstand nahm den Bericht zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 7: Aufbau des neuen Internationalismus: Folgemaßnahmen

Der Generalsekretär führte in den Bericht über die Maßnahmen bezüglich der bei der 2. Vorstandssitzung im Juni 2007 diskutierten sechs Vorschläge für den Aufbau eines neuen gewerkschaftlichen Internationalismus ein.

Der Vorstand nahm den Bericht zur Kenntnis.

i) IGB-Kommunikationsstrategie Mehrere Redner begrüßten das dem Vorstand vorliegende Dokument über die Kom-munikationsstrategie des IGB und betonten, wie wichtig Fortschritte in diesem Be-reich für die Arbeit des IGB insgesamt seien. Besonders erwähnt wurde die Notwen-digkeit auf Seiten der Mitgliedsorganisationen, die Forschungsarbeit zur Vorbereitung von Sonderberichten, die den Medien vorgestellt werden sollen, zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass Berichte und PR-Material des IGB auf nationaler Ebene weite Verbreitung finden, sowohl unter Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern als auch unter den Medien. Die Beteiligung des IGB an der Weiterentwicklung der Kommuni-kationsarbeit von Global Unions wurde ebenfalls als wichtiger Arbeitsbereich betrach-

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tet. Die Konzentration auf die Überwindung der "digitalen Kluft" innerhalb der Ge-werkschaftsbewegung wurde begrüßt, ebenso wie Vorschläge bezüglich der Nutzung neuer Medien, vor allem als Mittel, um junge Menschen zu erreichen. Es wurde er-wähnt, wie wichtig es sei, Material in mehr Sprachen zu produzieren, und dies sei ein Bereich, in dem die Mitgliedsorganisationen die Kommunikationsarbeit des IGB stär-ker unterstützen könnten.

Der Vorstand beschloss:

• die in dem Dokument vorgeschlagene Verfahrensweise zu billigen und dem Gene-ralsekretär Anleitungen bezüglich der Entwicklung der IGB-Kommunika-tionsstrategie zu geben;

• sich um eine umfassende und aktive Beteiligung der Mitgliedsorganisationen an dem vorgeschlagenen Konsultationsprozess zu bemühen, wie in Dokument 3GC/G/7(i) erläutert;

• potentielle kooperierende Partner dringend zu bitten, Initiativen zur Überwindung der digitalen Kluft innerhalb der Gewerkschaftsbewegung und zum Ausbau der gewerkschaftlichen Medien- und Kommunikationskapazitäten zu un-terstützen;

• die umfassende Beteiligung des IGB am Kommunikationsprozess des Global-Unions-Rates zu genehmigen und

• alle Mitgliedsorganisationen zu ermutigen, bei der Vorbereitung von Berichten, mit denen die Aufmerksamkeit der globalen Medien erregt werden soll, sowie bei der Bekanntmachung dieser Berichte gegenüber den Medien in ihren jeweiligen Län-dern die Kooperationsmöglichkeiten mit dem IGB-Sekretariat zu prüfen.

ii) Aktionstag Bei der Vorlage dieses Dokumentes erinnerte das Sekretariat an den bei der 2. Vor-standssitzung gefassten Beschluss, dass das Motto dieses Aktionstages den Mitglieds-organisationen genügend Spielraum für die Durchführung, sowohl in der Vorberei-tungsphase als auch am Aktionstag selbst, von Aktivitäten lassen müsse, die für ihre nationalen Pläne und Umstände relevant sind, aber gleichzeitig auch eine klare Ver-bindung zu den globalen Aktivitäten haben.

Mehrere Redner/innen betonten, dass die Zusammenarbeit mit den Globalen Gewerk-schaftsföderationen ausgebaut werden müsse, um eine maximale Wirkung zu erzielen. Der Aspekt der Vollbeschäftigung müsse als wichtiger Faktor menschenwürdiger Ar-beit betont werden, und in den zur Untermauerung dieser Themen zusammengestell-ten Materialien müssten die tatsächlichen Erfahrungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hervorgehoben werden. Bezüglich des Termins des Aktionstages am 7. Oktober, den der Vorstand gebilligt habe, wurde angemerkt, dass der Weltlehrertag am 5. Oktober begangen werde.

Der Vorstand beschloss:

• den 7. Oktober 2008 als Termin für den vom Gründungskongress geforderten Akti-onstag festzulegen;

• folgendes Motto für den Aktionstag zu beschließen: "Welttag für menschenwürdige Arbeit";

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• folgende Themen für den Aktionstag zu billigen:

– Rechte bei der Arbeit – Solidarität – Armut und Ungleichheit beenden;

• den in Dokument 3GC/G/7(ii) beschriebenen Ansatz für den Aktionstag zu be-stätigen;

• den Lenkungsausschuss zu beauftragen, bei seiner Sitzung im Juni 2008 die Fort-schritte zu besprechen und offene Fragen zu erörtern;

• alle IGB-Mitgliedsorganisationen und Global-Unions-Partner aufzufordern, sich umfassend und aktiv an den Vorbereitungen und der Veranstaltung selbst zu beteiligen und

• alle beteiligten Organisationen zu ermutigen, den IGB über den Stand ihrer Vor-bereitungen für den Aktionstag auf dem Laufenden zu halten und kurze schriftli-che Berichte, Fotos sowie audiovisuelles Material zu konkreten Aktionen am Welt-tag selbst bereitzustellen.

iii) Entwicklungszusammenarbeit Der stellvertretende Generalsekretär legte einen Bericht vor und erläuterte, dass auf der Grundlage der beim Kongress in Wien beschlossenen Prioritäten und Ziele Ar-beitspläne entwickelt und eine Reihe von Möglichkeiten für potentielle Beiträge der Solidaritätsorganisationen zu deren Umsetzung mittels multilateraler und bilateraler Programme festgestellt worden seien.

Es hätten Konsultationen mit den Mitgliedsorganisationen, den Organisationen, die solidarische Unterstützung gewähren (Solidaritätsorganisationen), und den Regional-organisationen stattgefunden, um zu einem Konsens bezüglich einer Reihe gemeinsa-mer Ziele zu gelangen.

Die Vorstandsmitglieder äußerten sich zufrieden mit der bisherigen Arbeit des Sekre-tariats in diesem Bereich. Sie hielten es für wichtig, dass alle Solidaritätsorganisatio-nen Informationen liefern, um ein vollständiges Bild zu erhalten, wovon alle Betroffe-nen profitieren würden. Außerdem solle der Schulung mehr Gewicht beigemessen wer-den. Ferner hieß es, dass die gemeinsame Arbeit mit der IAO klarer umrissen werden sollte.

Anschließend billigte der Vorstand die vorgeschlagenen Verfahren für die Entwick-lungszusammenarbeit, vor allem:

• die Fortsetzung der Arbeit an einer kohärenten Politik und einem kohärenten Ak-tionsprogramm zur Stärkung der Gewerkschaftsbewegung im Einklang mit dem beim Kongress in Wien verabschiedeten Programm;

• eine enge Zusammenarbeit zwischen den globalen und den regionalen Strukturen des IGB, um ein strategisches, nachfragegestütztes Verfahren für bilaterale und multilaterale Programme zu entwickeln, u.a. durch das Sammeln und den Aus-tausch der erforderlichen Informationen als Grundlage für eine verbesserte Zu-sammenarbeit mit denjenigen Organisationen, die solidarische Unterstützung ge-währen;

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• die Ausarbeitung weiterer Projektanträge in Zusammenarbeit mit den Solidaritäts-organisationen sowie den Regionalorganisationen, um die Umsetzung des Wiener Programms zu unterstützen und

• ein verstärktes Augenmerk auf die Beeinflussung der und die Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf die Entwicklungszusammenarbeitspolitik und -pro-gramme internationaler Organisationen und der Europäischen Union, in enger Zu-sammenarbeit mit Mitgliedsorganisationen und dem EGB, sowie beim Entwick-lungshilfeausschuss (DAC) der OECD, in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsor-ganisationen und dem TUAC.

Der Vorstand forderte alle Mitgliedsorganisationen und Solidaritätsorganisationen auf, umfassend zur Erreichung dieser Ziele beizutragen.

iv) Sonderaktionsprogramme Der Generalsekretär legte einen Fortschrittsbericht über die verschiedenen Sonderak-tionsprogramme vor.

Bezüglich des Programms "Schutz der Rechte von Wanderarbeitskräften" erläuterte er, dass mit Blick auf Partnerschaftsabkommen Fortschritte erzielt worden seien und dass die Arbeit im Rahmen dieses SAP im Jahr 2008 auf die Konsolidierung bereits vorhan-dener Initiativen und auf die gemeinsame Arbeit mit Mitgliedsorganisationen an wei-teren Kooperationsprogrammen und Migrationszentren abzielen werde.

Der Vorstand billigte das vorgeschlagene Verfahren für das Sonderaktionsprogramm Wanderarbeitskräfte.

In Bezug auf "Ein politisches Prokekt" des IGB "zur Globalisierung", das darauf ab-zielt, enge Verbindungen zu politischen Verbündten und Verbündeten in der Zivilge-sellschaft herzustellen, um eine wirksame Unterstützung seitens der nationalen und der internationalen Entscheidungsträger und der Öffentlichkeit für die politischen Strategien der Gewerkschaften zu mobilisieren, wurde betont, dass es wichtig sei, die Unabhängigkeit der Gewerkschaften zu wahren und dafür zu sorgen, dass das Knüp-fen derartiger Kontakte nicht auf eine zu kleine Gruppe begrenzt werde oder zu wenige Schwerpunkte habe. Der im Oktober 2007 gestartete "Aktionsaufruf für menschen-würdige Arbeit und ein menschenwürdiges Leben" mit seinen Forderungen in sieben Politikbereichen wurde begrüßt. Die Mobilisierung maximaler Unterstützung für die Kampagne und den Aktionsaufruf für "Menschenwürdige Arbeit und ein menschenwü-riges Leben" sollte eine Priorität aller IGB-Mitgliedsorganisationen sein, und die Vor-standsmitglieder hatten die Möglichkeit, ihre Bereitschaft dazu mit ihrer Unterschrift in einem speziell dafür vorgesehenen Buch zu bekunden. Der Vorstand betonte, dass die Kampagne für menschenwürdige Arbeit und ein menschenwürdiges Leben auch auf Handelsgerechtigkeit eingehen und vor allem den Auswirkungen des Handels auf erwerbstätige Frauen Rechnung tragen sollte.

Der Vorstand billigte das vorgeschlagene Verfahren sowie die Streichung des Wortes "politisches" aus dem Titel des Sonderaktionsprogramms Ein Projekt zur Globalisie-rung.

Bei dem Programm "Organisierung in Freien Exportzonen (FEZ)" gehe es schwer-punktmäßig um Nicaragua, wo rund 100.000 Beschäftigte für in FEZ ansässige Betrie-be arbeiteten. Der IGB halte zudem engen Kontakt zu den GUFs, um in Ländern zu-sammenzuarbeiten, in denen die GUFs Aktivitäten planten oder bereits begonnen hät-ten.

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Die Vorstandsmitglieder merkten an, dass der IGB auch in Honduras, wo die Gewerk-schaftsrechte in den FEZ missachtet würden, einschreiten sollte. Außerdem solle der IGB das Prinzip der Gleichbehandlung für die gesamte Region in Erwägung ziehen. Ein Koordinierungsgremium sei bereits vorhanden, und die Regionalorganisationen sollten sich aktiv an diesem Programm beteiligen.

Der Vorstand billigte das vorgeschlagene Verfahren für das Sonderaktionsprogramm FEZ.

Im Bereich der "Informellen Wirtschaft" werde Anfang 2008 ein Workshop organisiert, um die Lektionen aus den verschiedenen Initiativen von Mitglieds- und Partnerorgani-sationen zu bewerten und Kriterien sowie Möglichkeiten für die Projektarbeit festzu-stellen. Mögliche Pilotprojekte sollten ab Mitte 2008 beginnen und darauf abzielen, Gewerkschaftsstrategien und -programme zu entwickeln, mit denen die Hindernisse für die Mitgliederwerbung unter Beschäftigten in informellen Arbeitsverhältnissen und somit für die Organisierung dieser Beschäftigten überwunden werden können.

Der Vorstand billigte das vorgeschlagene Verfahren für die Weiterentwicklung des Sonderaktionsprogramms Informelle Wirtschaft.

Bezüglich eines neu vorgeschlagenen Sonderaktionsprogramms "Frieden und Abrüs-tung" erläuterte der Generalsekretär, dass dieses SAP auf drei spezifische Bereiche ausgerichtet würde: nukleare Abrüstung, Kürzung der Militärausgaben sowie Zusam-menarbeit der Gewerkschaften über Konfliktgrenzen hinweg. Der Vorstand betonte die Bedeutung von Aktivitäten zur Beeinflussung der 8. Konferenz der Vertragsparteien, die im Jahr 2010 am Sitz der UN in New York stattfinden werde, um den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu überprüfen.

Der Vorstand billigte das vorgeschlagene Verfahren für das Sonderaktionsprogramm Frieden und Abrüstung.

Tagesordnungspunkt 8: Klimawandel Das Sekretariat führte in das Dokument zum IGB-Sonderaktionsprogramm Klima-wandel ein und verwies dabei auf den Ernst des Problems und seiner Auswirkungen auf die Beschäftigung, auf die vom IGB unterstützte Initiative für "Grüne Arbeitsplät-ze" sowie auf die vom IGB befürwortete Verpflichtung zu einer Reduzierung der Treib-hausgasemissionen um 85% bis zum Jahr 2050 gemessen an ihrem Stand von 1990.

Der Vorstand betonte die enorme Bedeutung dieses Themenbereichs. Er sprach sich für eine Zusammenarbeit mit anderen Gruppen aus, um die Gewerkschaftsagenda vo-ranzubringen, wie etwa mit Vertretern der Zivilgesellschaft und Arbeitgebern mittels dreigliedriger Foren wie in Spanien. Die Gewerkschaften hätten die Pflicht, sowohl Arbeitsplätze als auch das Überleben von Millionen Menschen zu sichern. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass die ärmsten Beschäftigten und die ärmsten Länder den Großteil der Last des Klimawandels zu tragen hätten.

Es wurde betont, dass sich alle Länder formell zu einer Verminderung des Klimawan-dels verpflichten müssten, dass dies jedoch auf der Grundlage einer gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung erfolgen müsse und dass die Entwicklungslän-der Zugang zu neuen umweltfreundlichen Technologien und Möglichkeiten zum Schutz ihrer Umwelt haben müssten. Die vorgeschlagene Arbeitsgruppe der Gewerkschaften für die Durchführung der Kampagne für grüne Arbeitsplätze wurde begrüßt. Dabei sei eine angemessene Vertretung der Mitgliedsorganisationen aus Entwicklungsländern sowie von Frauen unerlässlich.

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Der Vorstand:

• billigte die in Absatz 24 von Dokument 3GC/G/8 erläuterten Komponenten des Sonderaktionsprogramms, einschließlich der vorstehenden Empfehlungen, dar-unter die Notwendigkeit, im Rahmen dreigliedriger Foren auf nationaler und sektoraler Ebene mit Arbeitgebervertretern zusammenzuarbeiten und dabei auf eine angemessene Vertretung der Mitgliedsorganisationen aus Entwicklungslän-dern sowie von Frauen zu achten;

• verabschiedete die beigefügte Erklärung anlässlich der 13. UN-Klimakonferenz (Bali, Indonesien, 3. - 14. Dezember 2007);

• forderte alle IGB-Mitgliedsorganisationen und Global-Unions-Partner auf, sich umfassend und aktiv an Maßnahmen zu beteiligen, die für die Zeit nach 2012 auf die Verständigung auf einen umfassenden internationalen Rahmen für die Be-wältigung des Klimawandels und die Verminderung der damit verbundenen Treibhausgasemissionen sowie für die Schaffung nachhaltiger Beschäftigungs-möglichkeiten durch eine wirksame Strategie zugunsten grüner Arbeitsplätze ab-zielen.

Tagesordnungspunkt 9: China Der Generalsekretär ging detailliert auf das dem Vorstand zu diesem Punkt vorliegen-de Dokument ein, in dem der rasch zunehmende Einfluss Chinas in der Weltwirtschaft und auf der globalen politischen Bühne beschrieben, die interne Dynamik der chinesi-schen Gesellschaft und der Platz der Arbeit vor diesem Hintergrund diskutiert, die Entwicklungen hinsichtlich der politischen Strategien der internationalen Gewerk-schaftsbewegung gegenüber China beschrieben und mögliche Elemente einer künftigen China-Politik des IGB vorgeschlagen werden.

Die Entwicklungen in China hätten erheblichen Einfluss auf die Möglichkeiten des IGB, seine satzungsmäßigen Verpflichtungen und programmatischen Ziele zu erfüllen, und der IGB habe die Pflicht, sowohl gegenüber den chinesischen Beschäftigten als auch gegenüber denen anderer Länder, sich um eine Beeinflussung dieser Entwicklun-gen zu bemühen. Vor diesem Hintergrund müsse die langjährige Frage der Beziehun-gen und Kontakte zum Allchinesischen Gewerkschaftsbund betrachtet werden.

Der ACGB sei keine unabhängige Gewerkschaftsorganisation, und die Vereinigungs-freiheit werde in China nach wie vor verweigert. Aus diesem Grund hielten es eine Rei-he von IGB-Mitgliedsorganisationen nicht für angemessen, Beziehungen zu unterhal-ten, durch die dem ACGB möglicherweise Legitimität verliehen werden könnte. Eine größere Zahl von Mitgliedsorganisationen unterhielten jedoch bilaterale Kontakte, ebenso wie einige GUFs, während der ACGB den Dialog mit dem IGB und bereits mit dessen Vorgängerorganisationen abgebrochen habe, nachdem es seinem Kandidaten nicht gelungen war, sich bei der Wahl der Arbeitnehmergruppe des IAA-Verwaltungsrates im Jahr 2005 durchzusetzen.

Der ACGB habe über das sogenannte "Pekinger Forum" aktiv Kontakte zu nationalen Gewerkschaftsdachverbänden und internationalen Gewerkschaftsorganisationen ge-pflegt, während seine Kontakte zum IGB eingefroren wurden. Sein Hauptziel sei gewe-sen, Unterstützung für seinen Kandidaten bei der Wahl der Arbeitnehmergruppe im Juni 2008 zu gewinnen.

Vor diesem Hintergrund habe es Anzeichen dafür gegeben, dass der ACGB zu einer Wiederaufnahme des Dialogs mit dem IGB bereit sei, und es sei daher wichtig, dass der IGB entscheide, ob er Interesse an einem derartigen Dialog hat und, falls ja, wel-

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che Ziele er dabei verfolgen würde. Eine Änderung der derzeitigen Situation sei ein-deutig notwendig, da einzelne IGB-Mitgliedsorganisationen Beziehungen zum ACGB unterhielten, ohne dass ein gemeinsamer strategischer Rahmen vorhanden sei.

Das Dokument lege einen Ansatz für eine mögliche Interaktion mit dem ACGB dar, bei der es vorwiegend um grundsätzliche Gewerkschaftsfragen gehen müsse, und der Vor-stand wurde um diesbezügliche Anleitungen gebeten.

Im Anschluss an eine ausführliche Diskussion, bei der eine Vielzahl von Meinungen geäußert wurden, beschloss der Vorstand, den Generalsekretär anzuweisen, Kontakt zum ACGB aufzunehmen, um festzustellen, unter welchen Bedingungen eine Interak-tion zwischen den beiden Organisationen möglich wäre. Es wurde deutlich gemacht, dass die langjährige Verpflichtung des IGB zum Schutz und zur Förderung der Ge-werkschaftsrechte in China durch eine derartige Interaktion in keiner Weise beein-trächtigt werden dürfe. Unterstrichen wurde auch die Bedeutung der Verantwortung des IGB gegenüber seinen Mitgliedsorganisationen in Hongkong sowie der Aktivitäten des internationalen Verbindungsbüros in Hongkong. Schlüsselfragen, die gegenüber dem ACGB angesprochen werden sollten, sind: seine Einstellung zu den Kernarbeits-normen der IAO; seine Position bezüglich Rechtsverletzungen in Ländern außerhalb Chinas; seine Einsatzbereitschaft in Bezug auf multinationale Unternehmen und die Umsetzung globaler Rahmenvereinbarungen; und die Frage, in welchem Umfang er zu einer solidarischen Zusammenarbeit in der Arbeitnehmergruppe bereit ist. Für beson-ders wichtig wurde der Spielraum für die internationale Zusammenarbeit mit Blick auf die Aktivitäten mulinationaler Investoren in China und auch bezüglich in anderen Ländern tätiger chinesischer Unternehmen erachtet. Es wurde wiederholt, dass auch anderen Bereichen, in denen China weltweit zunehmend an Einfluss gewinnt, Auf-merksamkeit geschenkt werden sollte, wie etwa der Situation in Afrika und den Tätig-keiten staatlich kontrollierter Fondsgesellschaften (sogenannter Sovereign Wealth Funds).

Der Vorstand wies den Generalsekretär ferner an, ihm über die Entwicklungen im Zu-sammenhang mit der Erfüllung seines Auftrages Bericht zu erstatten und stellte fest, dass die Frage der Vertretung des ACGB im IAA-Verwaltungsrat vor dem Hintergrund der erzielten Fortschritte erörtert werden sollte.

Tagesordnungspunkt 10: Global-Unions-Rat Nach der Einführung in den Bericht lieferten der Vorsitzende, der Sekretär und der Koordinator des Global-Unions-Rates zusätzliche mündliche Informationen zu der Konferenz über Organisierung und Anerkennung, die am 10. und 11. Dezember statt-gefunden hatte. Zu den bei der Gründungssitzung des GUR im Januar 2007 festgeleg-ten Prioritäten und Aktivitäten des Rates gehören die erwähnte Konferenz, die Finan-zialisierung der Wirtschaft und politische Fragen im Zusammenhang mit dem öffentli-chen Sektor und öffentlich Bediensteten.

Die Konferenz über Organisierung und Anerkennung habe Begeisterung, die Bereit-schaft zur Zusammenarbeit und viele Ideen hervorgerufen. Besonderes Gewicht sei ei-ner besseren Integration nationaler und internationaler Pläne und Maßnahmen bei-gemessen worden, und man habe die Interdependenz sektoraler und allgemeiner Ge-werkschaftsanliegen sowie die Notwendigkeit einer nachhaltigen Gewerkschaftsprä-senz auf internationaler Ebene erkannt.

Die Vorsitzende des IGB-Frauenausschusses betonte die Bedeutung geschlechtsspezi-fischer Aspekte der Organisierungsarbeit und erwähnte in diesem Zusammenhang

- 13 - 4GC/G/2

spezifische Arbeitsbereiche, in denen Frauen konzentriert seien und in denen ihre Rechte verletzt würden.

Der Vorstand nahm den Bericht zur Kenntnis und dankte der AFL-CIO für die Aus-richtung der Konferenz über Organisierung und Anerkennung.

Tagesordnungspunkt 11: IAO Die Leiterin des Genfer Büros und der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe führten in den Bericht ein. Daran schlossen sich eine Reihe von Wortmeldungen an, aus denen ein großes Interesse an der Arbeit der IAO hervorging, obwohl einige auch darauf hin-wiesen, dass die IAO-Strukturen, vor allem im Außenbereich, teilweise Ansätze ver-folgten, die nicht die vom dreigliedrigen Verwaltungsrat gefassten politischen Be-schlüsse widerspiegelten. Man war sich einig, dass es bezüglich der Ressourcen eines strategischeren Verfahrens bedürfe, einschließlich eines Kommunikationsflusses mit den Gewerkschaften in Geberländern, um potentielle Probleme im Zusammenhang mit spezifischen Projekten zu klären.

Der anstehende 60. Jahrestag des Übereinkommens 87 über Vereinigungsfreiheit wurde als eine gute Gelegenheit begrüßt, um eine integrierte Kampagne zur Unter-mauerung der verschiedenen in dem Hintergrundpapier beschriebenen Instrumente zu starten. Besonders befürwortet wurde die Verknüpfung der Instrumente zur Vereini-gungsfreiheit und zu Tarifverhandlungen mit dem Übereinkommen 158 über die Be-endigung des Arbeitsverhältnisses (hier wurde der kürzliche Entscheid gemäß Artikel 24 in Bezug auf Frankreich begrüßt) und der Empfehlung 198 betreffend das Arbeits-verhältnis.

Der Vorstand betrachtete 2008 als ein besonders wichtiges Jahr, da drei bedeutende Entscheidungen anstünden: die Wahl des Verwaltungsrates, die voraussichtliche Ver-abschiedung des maßgebenden Dokumentes im Juni und die Wahl des Generaldirek-tors bei der Tagung des Verwaltungsrates im November.

Der Vorstand nahm den Bericht zur Kenntnis.

Tagesordnungspunkt 12: Gleichstellung Die Vorsitzende des Frauenausschusses führte in den Bericht ein.

Der Vorstand billigte den Bericht und die internationale Gewerkschaftskampagne für menschenwürdige Arbeit und ein menschenwürdiges Leben und forderte sowohl die Mitgliedsorganisationen als auch die GUFs dringend auf, sich nachdrücklich um die erfolgreiche Durchführung der Kampagne zu bemühen.

Tagesordnungspunkt 13: Finanzfragen a) Bericht von der 2. Sitzung des Lenkungsausschusses

(Washington, 12. Dezember 2007) Der stellvertretende Präsident und Vorsitzende des Lenkungsausschusses führte in den Bericht von der 2. Sitzung des Ausschusses ein (Washington, 12. Dezember 2007). Der Generalsekretär teilte dem Vorstand mit, dass Diskussionen mit dem Canadian Labour Congress über die Möglichkeit, den 2. IGB-Weltkongress 2010 in Kanada aus-zurichten, begonnen hätten.

Der Vorstand nahm den Bericht an und beauftragte den Lenkungsausschuss, bei sei-ner dritten Sitzung eine mögliche Einladung des CLC zu prüfen.

- 14 - 4GC/G/2

b) Haushalt und Programme für 2008

Der Vorstand billigte den Einnahmen- und Ausgabenvoranschlag im Ordentlichen Haushalt für 2008 (Dokument 2EB/G/3(a)) sowie den Haushalt und die Programme des Solidaritätsfonds für 2008.

Tagesordnungspunkt 14: Termin und Ort der nächsten Sitzungen Die Vorstandsmitglieder wurden darüber unterrichtet, dass die nächste Sitzung des Lenkungsausschusses am 16. Juni 2008 nach der Internationalen Arbeitskonferenz in Brüssel stattfinden werde. Die nachfolgenden Sitzungen des Lenkungsausschusses und des Vorstandes würden in der am 15. Dezember 2008 beginnenden Woche in Brüs-sel stattfinden. Die genauen Daten würden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Tagesordnungspunkt 15: Sonstiges Der Vorstand sprach dem IAA-Generaldirektor und der UGTA-Algerien nach der Exp-losion von zwei Autobomben in Algier, von denen eine eindeutig auf die Einrichtungen der Vereinten Nationen in Algier abzielte, sein Beileid und aufrichtiges Mitgefühl aus und sagte ihnen seine Unterstützung zu.

a) Schritte in Richtung auf ein weltweites Gewerkschaftsbündnis gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel

Nach einem Bericht des Sekretariates empfahl der Vorstand, die Notwendigkeit von Lobbyarbeit für die Verabschiedung rechtsgestützter Einwanderungsgesetze stärker hervorzuheben und betonte die wachsende Bedeutung von Zwangsarbeit in Gefängnis-sen.

Der Vorstand:

• billigte die in Absatz 3 von Dokument 3GC/G/15(a) erläuterten Punkte als Grundlage für ein weltweites Gewerkschaftsbündnis gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel und forderte alle Mitgliedsorganisationen auf, sie entsprechend ihren nationalen Gegebenheiten in ihre jeweiligen Arbeitsprogramme zu integ-rieren;

• beauftragte den Generalsekretär, die Netzwerk- und Kampagnenarbeit der Mit-glieds- und Regionalorganisationen sowie der GUFs mittels Schulungs- und Lob-bymaterial zu fördern.

Der Vorstand beauftragte den Generalsekretär ferner, die Arbeit des weltweiten Ge-werkschaftsbündnisses weiter auszubauen, vor allem durch die Unterstützung der Mitgliedsorganisationen und eine enge Zusammenarbeit mit den Regionalorganisatio-nen und den GUFs zur Förderung der Arbeit des Bündnisses auf Branchenebene und eine enge Zusammenarbeit mit dem Sonderaktionsprogramm der IAO zur Bekämpfung von Zwangsarbeit.

b) Entwurf einer Entschließung zur Internationalen Organisation für Nor-mung

Der Vorstand verabschiedete die beigefügte Entschließung zur Internationalen Orga-nisation für Normung (Anhang II).

- 15 - 4GC/G/2

c) Entwurf einer Entschließung zum Iran Der Vorstand betonte die Bedeutung eines fortgesetzten Drucks auf die Behörden im Iran sowie weiterer Bemühungen um die Sicherheit und Freilassung von Mansour Osanloo und verabschiedete die beigefügte Entschließung zum Iran (Anhang III).

d) Entwurf einer Entschließung zu Birma Nachdem ein Video über die Lage in Birma gezeigt worden war, sprach Maung Maung, der Generalsekretär der Federation of Trade Unions – Burma (FTUB), über die Re-pressionen, denen die Bevölkerung Birmas ausgesetzt sei sowie über die Notwendig-keit, sowohl den politischen als auch den wirtschaftlichen Druck auf das Regime zu verstärken. Der Vorstand bekundete seine Unterstützung und forderte alle Mitglieds-organisationen zu solidarischen Maßnahmen auf, einschließlich Druck auf multinatio-nale Unternehmen, damit sie ihre Investitionen aus Birma abziehen. Anschließend verabschiedete er die beigefügte Entschließung zu Birma (Anhang IV).

e) Entwurf einer Entschließung zu Surinam Der Vorstand verabschiedete die beigefügte Entschließung zu Surinam (Anhang V).

f) Entwurf einer Entschließung zu Europäischen Partnerschaftsabkommen (EPAs)

Der Vorstand verabschiedete die beigefügte Entschließung zu Europäischen Partner-schaftsabkommen (EPAs) (Anhang VI).

* * *

Der Vorstand beendete seine Geschäfte am Freitag, 14. Dezember 2007, um 13.00 Uhr mit einem Dank an die AFL-CIO für die Ausrichtung der Sitzung.

___________________

E/SN – 26. Juni 2008

Anhang I – 4GC/G/2 3GC/G/1

Sitzungsbeginn am Mittwoch, 12. Dezember 2007, um 14.30 Uhr im George Meany Center

10000 New Hampshire Ave. Silver Spring, MD 20903, Washington

ENDGÜLTIGE TAGESORDNUNG

1. Annahme der Tagesordnung 2. Bericht von der 2. Sitzung des Vorstandes (Brüssel, 20. - 22. Juni 2007) 3. Nachrufe 4. Satzungsmäßige Gremien 5. Fragen der Mitgliedschaft 6. Die Regionen

a) Afrika b) Gesamtamerika c) Asien & Pazifik d) Naher Osten e) Europa: PERR

7. Aufbau des neuen Internationalismus: Folgemaßnahmen i) IGB-Kommunikationsstrategie ii) Aktionstag iii) Entwicklungszusammenarbeit iv) Sonderaktionsprogramme

8. Klimawandel 9. China 10. Global-Unions-Rat 11. IAO 12. Gleichstellung 13. Finanzfragen

a) Bericht von der 2. Sitzung des Lenkungsausschusses (Washington, 12. Dezember 2007)

b) Haushalt und Programme für 2008 14. Termin und Ort der nächsten Sitzungen 15. Sonstiges

a) Schritte in Richtung auf ein weltweites Gewerkschaftsbündnis gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel

b) Entwurf einer Erklärung zur Internationalen Organisation für Normung c) Entwurf einer Entschließung zum Iran d) Entwurf einer Entschließung zu Birma e) Entschließung zu Surinam f) Entschließung zu Europäischen Partnerschaftsabkommen

________ GS/SN/3GC – 22. Januar 2008

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDWashington, 12. – 14. Dezember 2007

Anhang II – 4GC/G/2

ERKLÄRUNG ZUR INTERNATIONALEN ORGANISATION FÜR NORMUNG

1. Der IGB-Vorstand ist zutiefst besorgt über die erklärte Absicht der Internatio-nalen Organisation für Normung (ISO), sich mit Bereichen zu befassen, die in den Rahmen der Regierungspolitik fallen, inklusive sozialer Fragen. Die Arbeit an der Norm ISO 26000 wird im Jahr 2008 in eine neue Phase eintreten. Daran werden sich sicher weitere Initiativen anschließen, die auf die Entwicklung von Normen mit Aus-wirkungen auf die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften abzielen. Die Gewerkschaf-ten müssen dringend eine abgestimmte internationale Reaktion unterstützen, wozu es einer konzertierten Anstrengung sowohl nationaler als auch internationaler Gewerk-schaftsorganisationen bedarf.

2. Normen im Zusammenhang mit der Welt der Arbeit, einschließlich des Arbeits-schutzes und der Menschenrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, fallen in den Zuständigkeitsbereich der IAO und nicht der ISO. Obwohl technische Normen die Umsetzung der Regierungspolitik unterstützen können, dürfen sie nicht dazu verwen-det werden, um die Regierungspolitik mittels Beschlüssen zu gestalten, die im Rahmen demokratischer politischer Prozesse gefasst werden sollten. Die für die traditionelle Normensetzung entwickelten ISO-Prozesse sind für die Sozialpolitik ungeeignet, da sie nicht die richtigen Personen einbeziehen. Dies ist die Erfahrung, die mit der ISO-Arbeitsgruppe Soziale Verantwortung gemacht wurde, obwohl sich die ISO zum ersten Mal darum bemüht hat, eine Norm unter Beteiligung zuvor festgelegter "Stakeholder-kategorien", einschließlich der Arbeitnehmer, zu entwickeln. Zu viele der Beteiligten verfügen weder über die erforderlichen Sachkenntnisse, noch sind sie wirkliche Vertre-ter der Parteien, die berücksichtigt werden sollten. Im Gegensatz zur IAO kann die ISO von ihren Mitgliedsgremien auf nationaler Ebene nicht verlangen, dass sie die re-präsentativsten Organisationen einbeziehen bzw. deren proportionale Beteiligung un-terstützen. Auf diese Weise haben die Unternehmen und diejenigen, die Profit aus die-sen Normen schlagen wollen, indem sie Konformitätsbescheinigungen oder Beratungs-dienste verkaufen, unverhältnismäßig großen Einfluss. Ohne eine umfassende Ände-rung der ISO-Regeln werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den ISO-Prozessen stets unterrepräsentiert bleiben.

3. Der Beschluss der internationalen Gewerkschaftsbewegung, sich an der Ent-wicklung einer ISO-Norm für den Bereich der sozialen Verantwortung zu beteiligen, wurde nicht leichtfertig gefasst. Er spiegelt die Erkenntnis wider, dass damit sowohl Chancen als auch Herausforderungen verbunden sind. Die prinzipiellen Einwände ge-gen eine Betätigung der ISO im sozialen Bereich wurden gegen die gefährlichen poten-tiellen Folgen einer Nichtpräsenz in den Gremien, in denen Beschlüsse mit Auswir-

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDWashington, 12. – 14. Dezember 2007

- 2 - Anhang II – 4GC/G/2

kungen auf die Arbeitnehmerinteressen gefasst werden, abgewogen. Die Bedingungen, unter denen sich die Gewerkschaften auch weiterhin an der Entwicklung der ISO 26000 beteiligen, wurden in einer Entschließung festgelegt, die der IBFG-Vorstand im Dezember 2005 verabschiedet hat. Obwohl diese Norm nicht zwangsläufig fertigge-stellt oder verabschiedet wird, erscheint dies doch zunehmend wahrscheinlich.

4. Dank der Beteiligung der Gewerkschaften fördert der ISO-26000-Entwurf in seiner derzeitigen Form die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schützt die Rolle der IAO. Im Jahr 2008 wird der Prozess in eine neue Phase eintreten, wenn der Entwurf an die nationalen Mitgliedsgremien der ISO mit der Bitte um Kom-mentare weitergeleitet wird. Der Einfluss der Gewerkschaften bezüglich der Wahrung des bisher Erreichten und der Weiterentwicklung der Norm wird dann von der Beteili-gung der Gewerkschaften in den einzelnen Ländern an den Multistakeholder-Ausschüssen (den sogenannten "Spiegelausschüssen") abhängen. Diese Ausschüsse werden von den nationalen Normensetzungsgremien eingerichtet, um zu einem natio-nalen Konsens bezüglich der ISO 26000 zu gelangen.

5. Der IGB-Vorstand fordert die Gewerkschaften auf nationaler Ebene auf:

a) die Anliegen und Interessen der Gewerkschaften zu vertreten, indem sie sich an den "Spiegelausschüssen" beteiligen, die die nationalen Normen-setzungsgremien einrichten, um zu einem Konsenses bezüglich der ISO 26000 auf nationaler Ebene zu gelangen;

b) in diesen "Spiegelausschüssen" mitzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass der von den Gewerkschaften auf internationaler Ebene durchgesetzte Wortlaut nicht verloren geht oder verwässert wird;

c) sich mit dem IGB abzustimmen, um die grundlegenden Ziele der interna-tionalen Gewerkschaftsbewegung zu erreichen;

d) den IGB bei der Verteidigung der internationalen Arbeitsnormen, ihrer Auslegung und Beaufsichtigung im Rahmen der dreigliedrigen Internatio-nalen Arbeitsorganisation zu unterstützen, vor allem in Situationen, in denen die ISO oder andere private Normensetzungsinitiativen zum Nach-teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften über ihren Zuständigkeitsbereich hinausgehen, und

e) die Erwähnung maßgeblicher, allgemein anwendbarer zwischenstaatlicher Instrumente zur Regelung des Verhaltens von Organisationen wie der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung der IAO über multinationale Unter-nehmen und Sozialpolitik und der OECD-Leitsätze für multinationale Un-ternehmen in der ISO 26000 zu befürworten, sich jedoch gegen Verweise auf private Initiativen auszusprechen, ob sie auf derartigen maßgeblichen Instrumenten basieren oder nicht.

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ESP/E/SN – 17. Dezember 2007

Anhang III – 4GC/G/2

ENTSCHLIESSUNG ZUM IRAN Der vom 12. – 14. Dezember 2007 zu seiner 3. Sitzung in Washington, DC, ver-

sammelte Vorstand des IGB

ERINNERT an den tiefen und dauerhaften Eindruck, den Mansour Osanloo, der Vorsitzende der Teheraner Busfahrergewerkschaft (Syndi-caye Sherkat-e Vahed) hinterlassen hat, als er im Juni 2007 Gast des Vorstands in Brüssel war;

BEDAUERT seine brutale Verhaftung, Inhaftierung und Verurteilung kurz

nach seiner Rückkehr in den Iran; NIMMT MIT TIEFER BESORGNIS ZUR KENNTNIS, dass sich die Arbeitsbedingungen im Iran verschlechtern, ver-

bunden mit einer massiven Umstrukturierung staatlicher In-dustrien, hoher Arbeitslosigkeit, von der vor allem Jugendliche betroffen sind, und erormen Lohnrückständen;

VERURTEILT die generelle Missachtung der grundlegenden Arbeitnehmer-

rechte und vor allem die völlige Verweigerung des Vereinigungs- und des Tarifverhandlungsrechtes, die weit verbreitete Kinder-arbeit und die konsequente Diskriminierung von Frauen, Demo-kratieverfechtern und Angehörigen religiöser Minderheiten bei der Beschäftigung;

VERURTEILT NACHDRÜCKLICH die fortgesetzte Unterdrückung der unabhängigen Gewerk-

schaftsbewegung, u.a. durch Inhaftierungen, Verhaftungen, die Verurteilung zu langen Haftstrafen, Auspeitschen und Binnen-exil, Drohungen, Einschüchterungen, Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahmung von Gewerkschaftsmaterial, die Verweige-rung einer medizinischen Versorgung von Gefangenen, Schläge, Folter, Mordversuche und wahllose Schüsse auf streikende Be-schäftigte;

BEDAUERT vor allem die gegen die Sherkat-e-Vahed-Funktionäre Mansour

Osanloo und Ebrahim Madadi verhängten schweren Gefängnis-strafen aufgrund von ungeheuerlichen Anschuldigungen im Zu-sammenhang mit Verstößen gegen die nationale Sicherheit;

BEDAUERT

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDWashington, 12. – 14. Dezember 2007

- 2 - Anhang III – 4GC/G/2

ZUTIEFST, dass die Delegationen der indonesischen Gewerkschaften und

der IAO bei ihren jüngsten Besuchen in Teheran daran gehin-dert wurden, sie im Gefängnis zu besuchen;

VERURTEILT den Mordanschlag auf den Gewerkschafter Majid Hamidi in Sa-

nandaj im Oktober und die an Folter grenzende Gewalt gegen Osanloo in der Haft und verlangt, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt und im Einklang mit dem Gesetz bestraft wer-den;

BEGRÜSST die Beteiligung der Mitgliedsorganisationen des IGB und der

GUFs am weltweiten Iran-Aktionstag am 9. August 2007, der vom IGB, von der ITF und Amnesty International gemeinsam organisiert worden war, um Salehis und Osanloos Freilassung zu fordern;

BEKRÄFTIGT seine Solidarität mit den iranischen Beschäftigten, die sich in

verschiedenen Branchen um die Achtung ihrer Gewerkschafts-rechte bemühen, darunter Lehrkräfte, Beschäftigte in der Auto-mobilherstellung, der Zuckerproduktion, dem Gesundheitswe-sen, bei der Teheraner U-Bahn, Textilarbeiter/innen, Journalis-ten sowie Frauen und Arbeitslose;

FORDERT die iranische Regierung AUF, die Empfehlungen des IAO-

Ausschusses für Vereinigungsfreiheit bezüglich des Iran (Fälle Nr. 2323 und 2508) anzunehmen und uneingeschränkt umzuset-zen sowie die IAO-Übereinkommen 87 und 98 umgehend zu rati-fizieren;

VERLANGT die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller inhaf-

tierten Gewerkschafter, einschließlich Mahmoud Salehi, Man-sour Osanloo, Ebrahim Madadi und Reza Dehghan, sowie vor-erst die uneingeschränkte Achtung ihres Rechtes auf einen Rechtsbeistand, auf Familienbesuche und eine angemessene medizinische Versorgung;

BEAUFTRAGT den IGB-Generalsekretär, die international koordinierten Soli-

daritätsaktionen mit der unabhängigen iranischen Gewerk-schaftsbewegung unter gebührender Beachtung der Bedingun-gen in dem Land auszuweiten.

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HTUR/JK/E/SN – 7. Dezember 2007

Anhang IV – 4GC/G/2

ENTSCHLIESSUNG ZU BIRMA Der vom 12. – 14. Dezember 2007 zu seiner 3. Sitzung in Washington, DC, ver-

sammelte Vorstand des IGB

ERINNERT an die brutale Unterdrückung der friedlichen Demonstrationen im September und Oktober 2007 durch das birmanische Militärregime, bei der Dutzende Menschen ums Leben kamen, Hunderte verletzt und Tausende Unschuldige inhaftiert wurden;

VERURTEILT die anhaltende erbarmungslose Unterdrückung der Bevölkerung

Birmas seitens der birmanischen Junta, einschließlich Mord, Fol-ter, tätlichen Angriffen wie Vergewaltigungen, massiver Zwangsar-beit, Inhaftierungen und anderer ungeheuerlicher Formen von Ge-walt und Einschüchterungen, sowie die völlige Verweigerung der Vereinigungsfreiheit;

BEGRÜSST den Mut und das Engagement der birmanischen Demokratiebewe-

gung, einschließlich der Federation of Trade Unions – Burma (FTUB), einer mit dem IGB assoziierten Organisation;

BEGRÜSST die der Demokratiebewegung Birmas gewährte massive internatio-

nale Unterstützung, einschließlich der Mobilisierungen und der sonstigen von den IGB-Mitgliedsorganisationen und den Globalen Gewerkschaftsföderationen in aller Welt organisierten Aktionen;

NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Junta die birmanische Wirtschaft völlig unter ihre Kon-

trolle gebracht hat und sie dazu nutzt, um sich selbst zu bereichern und ihre Herrschaft gegen den Willen der Menschen fortzusetzen, von denen inzwischen viele kurz vor einer Hungersnot stehen - eine direkte Folge der Politik und der Maßnahmen der Junta;

IST SICH BEWUSST, dass mehrere Länder sowie die Europäische Union wirtschaftliche

und politische Sanktionen gegen Birma verhängt haben, um das Regime unter Druck zu setzen, dass davon die wichtigsten Wirt-schaftsbereiche jedoch nicht betroffen sind, vor allem die Finanz-wirtschaft und das Bankwesen, aber auch Öl und Gas, auf die sich

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDWashington, 12. – 14. Dezember 2007

- 2 - Anhang IV – 4GC/G/2

die Junta hauptsächlich stützt, um ihre repressive Herrschaft fort-zusetzen;

BEGRÜSST die jüngste Ernennung von Dr. Piero Fassino zum Sonderbeauf-

tragten der EU für Birma sowie die Bemühungen des Birma-Sonderberaters des UN-Generalsekretärs, Professor I. Gambari, und des UN-Sonderberichterstatters für Menschenrechte in Birma, Professor S. Pinheiro;

BEDAUERT die Weigerung einiger UN-Sicherheitsratsmitglieder und anderer

Regierungen, umfassende multilaterale Sanktionen gegen das bir-manische Regime mitzutragen und

VERURTEILT diejenigen Länder, die wirtschaftliche Beziehungen zu Birma un-

terstützen und fördern, sowie diejenigen Unternehmen, die weiter-hin Geschäfte mit oder in Birma machen,

FORDERT alle Regierungen AUF, die umgehende Verhängung und Inkraftset-

zung - über die Vereinten Nationen und regionale Organisationen - umfassender multilateraler politischer, wirtschaftlicher und finan-zieller Sanktionen gegen das birmanische Regime zu unterstützen;

BEFÜRWORTET die bereits von der IAO ergriffenen Maßnahmen, die darauf abzie-

len, das birmanische Militärregime dazu zu zwingen, seinen massi-ven Rückgriff auf Zwangsarbeit zu beenden;

BESTEHT DARAUF, dass alle Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Birma unter-

halten, dem Beispiel derjenigen Unternehmen folgen, die der For-derung des IGB und anderer nachgekommen sind und diese Bezie-hungen beendet haben;

BETONT in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Birma-Datenbank

des IGB mit Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Birma unterhalten, sowie die Aktivitäten im Rahmen der Aktionärskam-pagne des Global-Unions-Ausschusses für Arbeitnehmerkapital;

ERMAHNT alle IGB-Mitgliedsorganisationen und Globalen Gewerkschaftsföde-

rationen, weiterhin maximalen Druck auf die Regierungen und Un-ternehmen auszuüben, um die genannten Ziele zu erreichen;

FORDERT die Mitgliedsorganisationen DRINGEND AUF, die Maßnahmen

von Pensionsfonds zu unterstützen, u.a. durch den Abzug von In-vestitionen, Entschließungen der Anteilseigner und andere Maß-nahmen, um dafür zu sorgen, dass die Unternehmen ihre Ge-schäftsbeziehungen zu Birma beenden;

VERPFLICHTET SICH, dafür für sorgen, dass die internationale Gewerkschaftsbewegung

die FTUB und die birmanische Demokratiebewegung auch weiter-hin uneingeschränkt unterstützt und

- 3 - Anhang IV – 4GC/G/2

BEAUFTRAGT den Generalsekretär, diese Unterstützungsmaßnahmen auch wei-terhin beim IGB zu koordinieren, durch die dringende Prüfung und angemessene Inkraftsetzung aller verfügbaren wirtschaftlichen, po-litischen und rechtlichen Druckmittel gegenüber der birmanischen Junta, einschließlich der Möglichkeit, die Junta vor den Internatio-nalen Gerichtshof und den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen, im Einklang mit der Schlusserklärung der IGB-Konferenz über Demokratie in Birma (Kathmandu, Nepal, April 2007) und der Position der Arbeitnehmergruppe bei der Internationalen Arbeits-organisation.

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HTUR/TN-JK/E/SN – 14. Dezember 2007

Anhang V – 4GC/G/2

ENTSCHLIESSUNG ZU SURINAM

Der vom 12. – 14. Dezember 2007 zu seiner 3. Sitzung in Washington, DC, ver-

sammelte Vorstand des IGB

ERINNERT mit Entsetzen und Trauer an den 8. Dezember 1982, als 15 Geg-

ner des Militärregimes in Surinam vor 25 Jahren in Fort Zeelan-dia, Paramaribo, einer brutalen außergerichtlichen Hinrichtung zum Opfer fielen, darunter Cyrill Daal, der Präsident der damali-gen IBFG-Mitgliedsorganisation De Moederbond;

GEDENKT des engagierten Gewerkschaftsführers Cyrill Daal und würdigt

seinen Einsatz für die freie und demokratische Gewerkschaftsbe-wegung Surinams;

STELLT FEST, dass die Ereignisse vom 8. Dezember 1982 tiefe Wunden in der

Gesellschaft Surinams hinterlassen und der Gewerkschaftsbewe-gung des Landes ernsthaften Schaden zugefügt haben;

VERWEIST auf die bei der IBFG-Vorstandssitzung vom 27. – 29. November

2002 in Brüssel verabschiedete Entschließung, mit der die Regie-rung Surinams dringend aufgefordert wurde, die Straffreiheit zu beenden und Maßnahmen zu ergreifen, damit gewährleistet wird, dass die Mörder von vor 25 Jahren vor Gericht gestellt werden;

BEGRÜSST die Tatsache, dass die Morde vom 8. Dezember 1982 endlich in

Surinam vor Gericht gebracht wurden; ÄUSSERT die Hoffnung, dass das Gericht auf die uneingeschränkte Koope-

ration aller beteiligten Parteien zählen kann und dass den Opfern der Dezember-Morde in naher Zukunft Gerechtigkeit widerfährt;

APPELLIERT an die Regierung Surinams, Rahmenbedingungen zu schaffen,

unter denen die Gewerkschaften die Interessen ihrer Mitglieder vertreten können.

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INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDWashington, 12. – 14. Dezember 2007

Anhang VI – 4GC/G/2

ENTSCHLIESSUNG ZU EUROPÄISCHEN PARTNERSCHAFTS-ABKOMMEN

Der vom 12. – 14. Dezember 2007 zu seiner 3. Sitzung in Washington, DC, ver-sammelte Vorstand des IGB

ERINNERT daran, dass die langjährigen Handelsvorteile, von denen die Ent-wicklungsländer in Afrika, der Karibik und dem Pazifik (AKP) im Rahmen des Cotonou-Abkommens mit der Europäischen Union (EU) profitieren konnten, am 31. Dezember 2007 ablaufen;

STELLT FEST, dass viele AKP-Länder nicht in der Lage sind, den Verhandlungs-prozess für Europäische Partnerschaftsabkommen (EPAs) abzu-schließen, um das EU-AKP-Handelssystem bis zu diesem Stichtag uneingeschränkt in Einklang mit den Regeln der Welthandelsorga-nisation (WTO) zu bringen;

BEGRÜSST die erklärten Ziele der EPAs, d.h. die reibungslose und allmähliche Integration der AKP-Länder in die globale Wirtschaft und die Un-terstützung des regionalen Integrationsprozesses in AKP-Regionen;

NIMMT den jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission bezüglich Interimsabkommen, die sich als Schritt in Richtung auf den Ab-schluss der vollständigen EPAs bis zum 31. Dezember 2008 zu-nächst auf den Warenhandel konzentrieren würden und die auf subregionaler Ebene auch von einzelnen Staaten aus der AKP-Region mit der EU unterzeichnet werden könnten, ZUR KENNTNIS;

VERURTEILT die Tatsache, dass der unmittelbar bevorstehende Ablauf der Frist einige AKP-Regierungen dazu veranlasst, Interimsabkommen zu unterzeichnen, die die bereits vorhandene regionale Integration un-tergraben, ihrer langfristigen industriellen Entwicklung schaden, zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten führen und ihnen Zolleinnah-men vorenthalten könnten, die für die öffentlichen Dienste und In-vestitionen dringend erforderlich sind;

FORDERT die EU- und die AKP-Regierungen DRINGEND AUF, ihre derzeiti-gen Handelsysteme so lange beizubehalten, bis die Verhandlungen im Einvernehmen abgeschlossen werden können, trotz des Drucks bei der WTO bezüglich des Status der AKP-Länder als Ent-wicklungs- oder am wenigsten entwickelte Länder;

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND

VORSTANDWashington, 12. – 14. Dezember 2007

- 2 - Anhang VI – 4GC/G/2

ERSUCHT die EU, ihre Verhandlungsziele auf die Erreichung einer wirklichen

Entwicklung auszurichten und nicht auf Themen, die gemäß den WTO-Regeln nicht erforderlich sind, wie etwa Dienstleistungen;

UNTERSTÜTZT die AKP-Regierungen bei ihren individuellen und gemeinsamen Bemühungen um die Verlängerung der Verhandlungen und die Weiterentwicklung ihrer eigenen regionalen Integration als priori-täres Ziel;

BEDAUERT, dass diejenigen AKP-Länder, die nicht auf der Liste der am wenigs-ten entwickelten Länder stehen und nicht in der Lage sind, bis zum Ablauf der Frist Interimsabkommen zu unterzeichnen, ihren gemäß dem Abkommen von Cotonou bevorzugten Zugang zum EU-Markt verlieren, mit katastrophalen Folgen für die Beschäftigung, die Ex-porte sowie die wirtschaftliche und die soziale Entwicklung;

FORDERT die EU DRINGEND AUF, denjenigen AKP-Ländern, die die erfor-derlichen Kriterien erfüllen, einschließlich der Ratifizierung und uneingeschränkten Umsetzung der acht Kernübereinkommen der IAO, oder die sich formell verpflichten, diese Kriterien innerhalb ei-ner festgelegten Frist und spätestens in sechs Monaten zu erfüllen, den "APS Plus"-Status vorzuschlagen, bei Bedarf begleitet von Ent-wicklungshilfe und in Zusammenarbeit mit der IAO;

BESTEHT DARAUF, dass sich die Regierungen auf beiden Seiten darauf verständigen,

dass ein deutliches soziales Kapitel, einschließlich menschenwürdi-ger Arbeit sowie der Ratifizierung und der uneingeschränkten Um-setzung aller Kernarbeitsnormen, im Mittelpunkt sämtlicher Ab-kommen stehen sollte;

VERLANGT, dass alle EPA-Verhandlungen künftig völlig transparent verlaufen

und auf der Grundlage formeller Konsultationen mit den Sozial-partnern stattfinden;

FORDERT den IGB, seine Mitgliedsorganisationen und die regionalen Gewerk-schaftsorganisationen AUF, im Einklang mit den vorstehend erläu-terten Anliegen Maßnahmen bezüglich der EPAs zu ergreifen.

******************* . GC/E/SN – 14. Dezember 2007