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5. IV-Revision Josef Nauer IVS GR

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5. IV-Revision

Josef Nauer IVS GR

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Nach WHO ist Gesundheit ein Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens.

Gesundheitsbegriff WHO

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Armut in der Schweiz

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Einkommen und Vermögen

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Einkommensvorsorge

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Nutzen

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Globalisierung

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Tägliche Neuverschuldung der IVCHF 4 Mio.

Jährliche Neuverschuldung der IVCHF 1.6 Mia.

Schulden Ende 2006: CHF 9.3 Mia.

Schulden Ende 2007: CHF 11 Mia. (Schätzung)

AHV und IV haben gemeinsamen Fonds, aber getrennte Rechnungen

IV-Schulden wachsen unsichtbar!

Schulden der IV

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Ursachen für IV-NeurentenIV-Neurenten wegen Krankheiten in der Schweiz 2005

0

500

1'000

1'500

2'000

2'500

3'000

18,19 20-24 25-29 30-34 35-39 40-44 45-49 50-54 55-59 60-64

Psychische Erkrankungen Andere Krankheiten

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AHV-Kapitalkonto

-5 000

0

5 000

10 000

15 000

20 000

25 000

30 000

35 000

1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019

in M

io. F

ran

ken

Verfügbare Mittel der AHV

IV-Schulden

Verfügbare Mittel der AHV (AHV-Kapitalkonto abzüglich IV-Schulden; ab 2007 Schätzungen)

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Langfristige Sicherung und finanzielle Sanierung der IV

Ausgaben reduzieren durch Sparmassnahmen

Verstärkung der Eingliederung

Dämpfung der Zunahme von Neurenten

Korrektur von negativen Anreizen

Harmonisierung der Praxis

Ziele der 5. IV-Revision

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1 Verfahrensvorlage: Verfahrensstraffung

2 Die materielle Revision: 5. IV-Revision

3 Die Zusatzfinanzierung

Die 5. IV-Revision in 3 Vorlagen

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Vorbescheid statt Einsprache

Verfahren vor Gericht kostenpflichtig(CHF 200.00 bis CHF 1000.00)

Beschränkung der Kognition beim Bundesgericht

VerfahrenIn Kraft seit 01.07.2006

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Materielle Revision - wesentliche Punkte

Früherfassung/Frühintervention neu CHF plus

Integrationsmassnahmen neu CHF plus

Verstärkung der Mitwirkungspflicht Recht

Verstärkung der Zumutbarkeit Recht

Ausschöpfung der Eingliederungsmöglichkeiten Recht

Anpassung des Invaliditätsbegriffes Recht

Erhöhung der Mindestbeitragsdauer CHF minus

Wegfall Karrierezuschlag CHF minus

Aufhebung der laufenden Zusatzrenten CHF minus

Anpassung IV-Taggeldsystem CHF minus

Finanzierung Medizinische Massnahmen Abtretung

Leistungskürzungen bei Überversicherung Koordination

Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs Recht

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Materielle RevisionFrüherfassung/Frühintervention

Neue IV-Leistung

Das Problem: Späte IV-Anmeldung

vP melden sich im Durchschnitt 15 Monate nach dem Eintrittdes Gesundheitsschadens an.

Wie sollen nun vP, die lange aus dem Erwerbsprozessausgeschieden sind, wieder eingegliedert werden?

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Materielle RevisionFrüherfassung/Frühintervention

Ziel

Die IV-Stelle soll so früh wie möglich mit Personen in Kontakt treten, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind.

Neue IV-Leistung

• Nach wiederholten Kurzabsenzen• Nach 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit• Bei Leistungsabfall

Ohne Rechtsanspruch!

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Ziel

Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Eingliederung aneinem anderen Arbeitsplatz beim bisherigen Arbeitgebenden oderbei einem neuen Arbeitgebenden.

Materielle RevisionFrühintervention

Neue IV-Leistung

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Der Kostenrahmen liegt bei durchschnittlich CHF 5’000.00, imEinzelfall höchstens bei CHF 20’000.00.

Es besteht kein Rechtsanspruch!

Materielle RevisionFrühintervention - Kostenrahmen

Neue IV-Leistung

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IV-Eingliederungsverantwortung

Meldung Ende der Eingliederungsmassnahmen

Arzt RAVKTG

AG EL

BVG

SOZ

UVG

IV Eingliederungsverantwortung

H3

KVG

AN

Leistungen der IVS GR

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Es gibt gegenwärtig keine gesetzlich verankerten Pflichten oderAnreize im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen für Behinderte.

Pflichten, Anreize für Arbeitgebende

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Ziel

Die Eingliederungsfähigkeit von Personen mit psychischen Handicaps wieder aufbauen.

Materielle RevisionIntegrationsmassnahmen

Neue IV-Leistung

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vP muss aktiv an den Massnahmen der IV mitwirken.

vP muss aktiv eine ihrer Restarbeitsfähigkeit entsprechendeStelle suchen.

Im Gesetz sind die konkreten Schadenminderungs- undMitwirkungspflichten mit den entsprechenden Sanktionengeregelt.

Materielle RevisionVerstärkung der Mitwirkungspflicht

Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

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Als zumutbar gilt grundsätzlich jede Massnahme, die der Ein-gliederung dient.

Der gesundheitlichen Beeinträchtigung wird weiterhin Rechnunggetragen. Führt die Ausübung einer Tätigkeit aus medizinischerSicht nicht zu einer Verschlechterung des Gesundheitsschadens,so ist die Tätigkeit der vP objektiv auch zumutbar.

Bereiche der Zumutbarkeit Medizinische Behandlung Eingliederungsmassnahmen Wechsel des Aufgabenbereiches Wechsel des Berufes

Materielle RevisionVerstärkung der Zumutbarkeit

Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

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vP müssen alle zumutbaren Eingliederungsmassnahmen auf sich nehmen.

vP müssen bei allen zumutbaren Eingliederungsmassnahmenaktiv mitwirken.

Renten werden nur dann zugesprochen, wenn die vP tatsächlichnicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfange arbeiten kann.

Materielle RevisionAusschöpfung der Eingliederungsmöglichkeiten

Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

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Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeit für eine Invalidität,die direkt auf einen Gesundheitsschaden zurückzuführen ist -Erfordernis der strikten Kausalität.

Es liegt keine Invalidität vor, wenn die Erwerbsunfähigkeit durch invaliditätsfremde Gründe verursacht wurde.

Erwerbsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn sie aus objektiverSicht nicht überwindbar ist.

Materielle RevisionAnpassung des Invaliditätsbegriffes

Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

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Die minimale Beitragsdauer, welche Anrecht auf Rentenleistungender IV eröffnet, wird von 1 auf 3 Jahre erhöht.

Für junge vP gelten Schutzklauseln.

Materielle RevisionErhöhung der Mindestbeitragsdauer

Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 1 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.

Leistungsabbau

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Der Zuschlag simulierte die Lohnsteigerung, die nach demEintritt der Invalidität bei vP vor dem 45. Altersjahr theoretisch möglich gewesen wäre.

Der Karrierezuschlag wird bei künftigen Renten nicht mehrangewendet.

vP die schon vor Erreichen der Volljährigkeit invalid wurden,erhalten weiterhin eine ausserordentliche Rente (133%der IV-Minimalrente).

Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 83 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.

Materielle RevisionWegfall Karrierezuschlag

Leistungsabbau

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Die noch laufenden Zusatzrenten für Ehefrauen und Ehemännervon IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern werden aufgehoben.

Seit 01.01.2004 werden im Zuge der 4. IV-Revision keine Zusatzrenten mehr zugesprochen.

Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 104 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.

Materielle RevisionAufhebung der laufenden Zusatzrenten

Leistungsabbau

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Keine IV-Taggelder mehr für vP, die vor einer IV-finanzierten Umschulung nicht erwerbstätig waren.

Zukünftig erhalten diese vP eine Entschädigung für die Kostender Betreuung von Kindern und Familienangehörigen währendder Eingliederungsmassnahme.

Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 28 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.

Materielle RevisionAnpassung IV-Taggeldsystem

Leistungsabbau

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Die Finanzierung der medizinischen Massnahmen zurEingliederung von über 20-jährigen vP erfolgt zukünftigdurch die Krankenversicherung.

Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 31 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.

Materielle RevisionFinanzierung Medizinische Massnahmen

Leistungsabtretung

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Die Rentenleistungen der IV dürfen zu keinem höheren Einkommenführen, als das mit Erwerbsarbeit erzielte.

Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 8 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.

Materielle RevisionLeistungskürzungen bei Überversicherung

Leistungskoordination

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Die IV-Stellen müssen entschlossen gegen Versicherungs-missbrauch vorgehen.

Die IV-Stellen können zu diesem Zweck Spezialisten beiziehen.

Materielle RevisionBekämpfung des Versicherungsmissbrauchs

Schaffung Rechtsgrundlage

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Sanieren durch Eingliedern

Neue Leitsätze des BSV

Streng aber fair

Geschwindigkeit vor Präzision

Gespräch vor Akten

Wirkung und Ergebnis vor Reglement

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.