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5. November 2013 Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Folie 1 Folie 1
Nahrungsmittelspekulation: Was machen meine Bank und meine Versicherung?
Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung
5. November 2013 Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Folie 2 Folie 2
Was ist das Recht auf Nahrung? (1)
ein weltweit anerkanntes Menschenrecht:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), Art. 25:
«Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschliesslich Nahrung, …»
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966), Art. 11:
«Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschliesslich ausreichender Ernährung, ... Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, …»
jeder Mensch hat Anspruch auf Schutz und Gewährleistung dieses Rechts:
jeder Mensch ist ein «Rechtsträger» (rights holder)
die Staaten bzw. Behörden sind «Verpflichtungsträger» (duty bearers) zur Überwachung und Durchsetzung: «Rechenschaftsorgane» (accountability
agencies)
5. November 2013 Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Folie 3
Was ist das Recht auf Nahrung? (2)
Allgemeiner Kommentar Nr. 12 des UN-Ausschusses zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten: «Das Recht auf angemessene Nahrung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind … jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung hat.»
Jean Ziegler, erster UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung: Das Recht auf Nahrung ist «das Recht, einen regelmässigen, dauernden und uneingeschränkten Zugang - entweder direkt oder mittels Kauf - zu quantitativ und qualitativ angemessener Nahrung zu haben, die den kulturellen Traditionen der eigenen Bevölkerung entspricht und ein physisch und geistig, individuell und kollektiv erfüllendes und würdiges Leben ohne Angst gewährleistet».
5. November 2013 Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Folie 4
Wie verstösst Nahrungsmittelspekulation gegen das Recht auf Nahrung?
Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln
trägt zu Preissteigerungen und hohen Preisen von Grundnahrungsmitteln bei
führt zu häufigeren und stärkeren Preisschwankungen
lässt über Preissteigerungen die Zwischenhändler und Grossbauern profitieren, nicht aber die Kleinbauern
am Existenzminimum lebende Menschen können nicht mehr genügend Nahrungsmittel kaufen
bereits unterernährte Menschen können sich noch weniger Nahrungsmittel leisten
unvorhersehbare Preisentwicklungen bremsen Investitionen in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft zulasten der langfristigen Ernährungssicherheit
Unterernährung führt zu Krankheiten, lebenslänglichen Entwicklungsschäden bei Kindern und Jugendlichen und zu frühzeitigem Tod
kein «erfüllendes und würdiges Leben ohne Angst» mehr möglich
5. November 2013 Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Folie 5
Was hat der Staat für menschenrechtliche Pflichten? (1)
Achtungspflicht: Menschenrechtsverträglichkeit des staatlichen Handelns
Schutzpflicht: Schutz vor Menschenrechtsverstössen durch Dritte
Gewährleistungspflicht: aktive Erfüllung von Menschenrechten
auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene
auch gegenüber RechtsträgerInnen im Ausland:
Maastrichter Prinzipien zu den extraterritorialen Staatenpflichten:
«20. Alle Staaten haben die Verpflichtung, von Verhalten Abstand zu nehmen, das den Genuss und die Ausübung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten durch Personen ausserhalb ihres Territoriums unmöglich macht oder beeinträchtigt. […]
24. Alle Staaten müssen die notwendigen Massnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass nicht-staatliche Akteure, […] wie […] transnationale Konzerne und andere Firmen, den Genuss von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten nicht unmöglich machen oder beeinträchtigen. […]»
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Was hat der Staat für menschenrechtliche Pflichten? (2)
Dies bedeutet bezüglich Nahrungsmittelspekulation:
Achtungspflicht: keine Beteiligung des Staates an Nahrungsmittel-spekulation über Geldanlagen (von Gemeinwesen, staatl. Pensionskassen, staatl. Betriebe, …) und über die Kantonalbanken
Schutzpflicht: Schutz der Bevölkerung im Globalen Süden vor spekulationsbedingten Preissteigerungen mittels Regulierungen/Verboten
In der Pflicht sind:
Exekutiven auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene (Gemeinderäte, Stadt- und Kantonsregierungen, Bundesrat, Ämter)
Legislativen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene (Stadt- und Kantonsparlamente, Bundesparlament)
5. November 2013 Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Folie 7
Was hat die Wirtschaft für menschenrechtliche Pflichten? (1)
im klassischen Verständnis sind nur Staaten Verpflichtungsträger und rechtlich bindenden Pflichten unterworfen
Wandel: in der Völkerrechts-Lehre vermehrt Zuordnung von Rechten und Pflichten auch an Individuen und Unternehmen (rechtlich nicht bindend)
Menschenrechtserklärung, Präambel: «damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft […] sich bemühen, […] die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und […] ihre […] Anerkennung und Einhaltung […] zu gewährleisten»
Wirtschafts- und Sozialpakt, Präambel: «… dass der einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der Gemeinschaft […] Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzutreten …»
Allgemeiner Kommentar 12 zum Pakt: «[…] obliegt allen Mitgliedern der Gesellschaft - Einzelpersonen, Familien, […] sowie dem privaten Unternehmenssektor - eine Verantwortung dafür, das Recht auf angemessene Ernährung zu verwirklichen»
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Was hat die Wirtschaft für menschenrechtliche Pflichten? (2)
UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie):
«II. Die Unternehmensverantwortung für die Achtung der Menschenrechte
…
11. Unternehmen sollen Menschenrechte achten. Dies bedeutet, dass sie es vermeiden sollen, Menschenrechte anderer zu verletzen, und dass sie sich mit den nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte befassen, in die sie involviert sind.»
Fazit:
Die Unternehmen haben (noch) keine rechtlich verbindliche Verpflichtung, aber eine vielfach statuierte Verantwortung zur Achtung der Menschen-rechte.
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Was hat die Wirtschaft für menschenrechtliche Pflichten? (3)
Dies bedeutet bezüglich Nahrungsmittelspekulation:
Banken und Fondsanbieter müssen Agrargüter aus ihren spekulativen Anlageformen entfernen und dürfen keine Anlageformen/Finanzinstrumente mehr anbieten, die sich auf Agrargüter beziehen.
Versicherungen inkl. Pensionskassen müssen ihre Kapitalien aus Anlagen abziehen, die auf Agrarrohstoffe spekulieren, und dürfen nicht mehr in solche investieren.
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Was haben die Individuen für menschenrechtliche Pflichten?
ähnlich Unternehmen: keine rechtlich verbindliche Verpflichtung, aber eine explizite Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte
Dies bedeutet bezüglich Nahrungsmittelspekulation: Wir sind aufgefordert,
bei unseren Banken nachzufragen, ob sie mit unserem Geld auf Agrarrohstoffe spekulieren
bei unseren Versicherungen (inkl. Pensionskassen und Vorsorgestiftungen) nachzufragen, ob sie unsere Prämiengelder in Agrarrohstoff-Märkten anlegen
die Banken und Versicherungen aufzufordern, aus diesen Geschäften auszusteigen
allenfalls die Bank und die Versicherung zu wechseln.
5. November 2013 Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Folie 11
Akteure und Prozesse aus menschenrechtlicher SichtA
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Verstoss
Beschwerde
Anordnung,Druck
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Achtung
Beobachtung
Beobachtung
Norden
Süden
Rechenschaftsorgane: z.B.
Menschenrechtsrat, CESCR, Sonderberichterstatter
parlamentarische Kommissionen, CSOs
Gerichte, Menschenrechts-Gerichtshöfe
Verpflichtungsträger:
Staaten Regierung, Behörden (Exekutive) Parlamente (Legislative)
Rechtsträger:
Individuen
Gemeinschaften
Dritte:
Individuen
Unternehmen
Information, Druck
5. November 2013 Nahrungsmittelspekulation und das Recht auf Nahrung Folie 12
Nahrungsmittelspekulation aus menschenrechtlicher Sicht
Rechenschaftsorgane: z.B.
zivilgesellsch. Organisationen, z.B. BFA, FO, FIAN, Juso, …
Sonderberichterstatter RaN, FAO, UNCTAD, …
Verpflichtungsträger:
Schweiz als Staat Bundesrat Parlament
Rechtsträger:
Individuen
Gemeinschaften
Dritte in der Schweiz:
Banken, Versicherungen, …
KundInnen der Finanzinstitute
Geld
Verstoss durch Spekulation
Information, Druck, Anregung
Information, Druck, Initiative
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Aufgabe der Spekulation