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Hessisches Ministeriumder Finanzen
Arbeitsgruppe Investitionsförderung
5. Sitzung am 17. September 2019
Kai KlumppReferatsleiter IV 4
Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
1. Begrüßung und Abnahme des Protokolls
2. Investitionsprogramm HESSENKASSE
3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
4. Verschiedenes
2
Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
1. Begrüßung und Abnahme des Protokolls
Protokoll der 4. Sitzung der AG Investitionsförderung vom 15. Mai 2019
2. Investitionsprogramm HESSENKASSE
3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
4. Verschiedenes
3
Hessisches Ministerium der Finanzen
Es wurde ein Änderungswunsch der WIBank zum 2. Tagesordnungspunkt Investitionsprogramm HESSENKASSE an das HMdF herangetragen:
• Im Vorfeld der 4. AG-Sitzung wurde das weitere Vorgehen bezüglich der Haushaltsgenehmigungen für die Kofinanzierungsdarlehen zwischen dem HMdIS, dem HMdF und der WIBank bereits abgestimmt.
• Die Rückmeldung von Herrn Ostgen, dass eine pauschale Kreditgenehmigung nicht erteilt werden kann, basiert auf dem Stand vor dem Abstimmungsgespräch.
Vorschlag: Passus streichen.
4
Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung der AG Investitionsförderung vom 15. Mai 2019
1.Begrüßung und Abnahme der Protokolle
Hessisches Ministerium der Finanzen
Es wurde ein Änderungswunsch des Hessischen Städtetages zum 4. Tagesordnungspunkt Förderquoten an das HMdF herangetragen:
• Herr Dr. Dieter bemängelt die Sinnhaftigkeit des Förderquotenverfahrens und möchte die §§ 48 und 56 FAG im Rahmen der KFA-Novellierung zur Diskussion stellen.
• Allerdings (letzter Absatz): Eine Zustimmung zur avisierten Förderquotenregelung hatten wir nicht erteilt, weswegen die Formulierung „Das HMdF und die KoSpV sind einvernehmlich zu dem Entschluss gekommen,…“ nicht unseren Erklärungen entspricht. Wir haben unsere Entscheidung unter Gremienvorbehalt gestellt.
Vorschlag: Anpassung
5
Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung der AG Investitionsförderung vom 15. Mai 2019
1.Begrüßung und Abnahme der Protokolle
Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
1. Begrüßung und Abnahme der Protokolle
2. Investitionsprogramm HESSENKASSE
Stand Anmelde- und Verwendungsnachweisverfahren
3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
4. Verschiedenes
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE - aktueller Stand -
• Zuschussvereinbarungen (und ggf. Rahmendarlehensverträge) wurden von nahezu allen Kommunen gegengezeichnet (1 Kommune ausstehend).
• Das Verwendungsnachweisformular wird auf der WIBank-Homepage zur Verfügung gestellt.
• Aktualisierung der FAQ im Hinblick auf eine erforderliche baufachliche Prüfung bei Maßnahmen mit Zuwendungen > 500 T€.
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE - Kinderbetreuungsfinanzierung / baufachliche Prüfung -
• Kombination der beiden Programme ist nach den Festlegungen in der Vereinbarung zwischen HMdF und HMSI möglich.
• Vordruck des RP Kassel wurde allen Jugendämtern zur Verfügung gestellt (derzeit in Überarbeitung).
• Eine Kombination der beiden Programme ist nur fürantragsberechtigte Kommunen in der HESSENKASSE möglich.
• Derzeit Abstimmung mit HSM bezüglich der Durchführung der baufachlichen Prüfung. Ziel: Es soll nur eine baufachliche Prüfung pro Maßnahme stattfinden. Rückmeldung HSM steht noch aus.
8
Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE - Genehmigung Kreditaufnahme Kofinanzierungsdarlehen-
• Der Gesamtkreditbetrag des Kofinanzierungsdarlehen ist spätestens im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen.
• Sofern nur ein Teilbetrag bisher genehmigt wurde, kann die Auszahlung des kompletten Kofinanzierungsdarlehens durch einen Nachtrag zum Rahmendarlehensvertrag erfolgen.
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE - Genehmigung Kreditaufnahme Kofinanzierungsdarlehen-
• Aktueller Stand:
10
155• Kommunen haben Anspruch auf ein Kofinanzierungsdarlehen
60• davon haben eine entsprechende HH-Genehmigung vorgelegt
15• davon haben eine nicht ausreichende HH-Genehmigung (z.B. nur über
Teilbeträge) vorgelegt
68• davon haben bisher keine HH-Genehmigung vorgelegt bzw. angekündigt diese
erst im Folgejahr vorzulegen
12• Der vorgelegten Genehmigungen befinden sich noch in Prüfung / ergaben
Rückfragen
Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE - Stand Anmeldeverfahren -
480• Maßnahmen wurden angemeldet
375• davon bisher als förderfähig eingestuft (78%)• Gesamtzuschussvolumen: 170,8 Mio. EUR
28• davon für Tilgung von Investitionskrediten (24,9 Mio. EUR)
105• weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung bei der WIBank
Stand 13. September 2019 11
Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE - Stand Anmeldeverfahren -
Das Fördervolumen (Zuschuss) der bislang 480 angemeldeten Maßnahmen beträgt derzeit rd. 208,0 Mio. Euro von insgesamt rd. 627,8 Mio. Euro.
Stand 13. September 2019
Bisher angemeldete Zuschüsse
Bisher nicht angemeldeteZuschüsse
12
Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE - Stand Abrufe -
Im Jahr 2019 liegen bisher insgesamt 23 Abrufe über ein Zuschussvolumen von rd. 9,9 Mio. Euro vor (inkl. bereits vorliegende Abrufe für die 4. Tranche).
13Stand 13. September 2019
€1.275.927,71
€2.263.277,48
€4.243.583,33
€92.217.211,49
Abrufe T1
Abrufe T2
Abrufe T3
offenes Kontingent gem.Abrufplanung 2019
Hessisches Ministerium der Finanzen
Investitionsprogramm HESSENKASSE - Stand Abrufe -
14
23• Maßnahmenabrufe wurden bisher eingereicht
15• davon für Tilgung von Investitionskrediten
9• davon bisher ausgezahlt (3,5 Mio. EUR)
9• Maßnahmenabrufe liegen für die nächste Auszahlungstranche
(16.09.2019) vor (4,2 Mio. €)
HESSENKASSE Abteilung III
Stand 13. September 2019
Das Abrufvolumen bleibt derzeit hinter den Erwartungen (beruhend auf der Abflussplanung durch die Kommunen) zurück.
Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
1. Begrüßung und Abnahme der Protokolle
2. Investitionsprogramm HESSENKASSE
3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Stand Anmelde- und Verwendungsnachweisverfahren KIP I
Stand Anmelde- und Verwendungsnachweisverfahren KIP II
Anpassung der FAQ-Listen KIP I und KIP II
Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle
4. Verschiedenes
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Hessisches Ministerium der Finanzen
KIP I - Stand Anmeldeverfahren
16
3.034• Maßnahmen wurden als förderfähig eingestuft
1.368• davon im Bundesprogramm (45 %)
1.666• davon im Landesprogramm (55 %)
13• weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung im HMdF
15• weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung bei der WIBank
3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Stand 16. September 2019
Hessisches Ministerium der Finanzen
KIP I - Stand Anmeldeverfahren
Das Fördervolumen der bislang 3.034 genehmigten Maßnahmen beträgt derzeit rd. 716 Mio. Euro von insgesamt rd. 725 Mio. Euro im Bundes-und Landesprogramm.
Fördervolumen Bund
Fördervolumen Land
Offenes Kontingent
17
rd. 9 Mio. Euro
rd. 371 Mio. Euro
rd. 345 Mio. Euro
3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Stand 16. September 2019
Hessisches Ministerium der Finanzen
Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abgenommen und zuvor die Mittel abgerufen sein!
In anderen Bundesländern sind bereits über 70 % der Bundesmittel abgerufen (Hessen derzeit 32,2 Prozent).
KIP I - Stand Mittelabrufe
Die Mittelabrufe im Bundes- und Landesprogramm betragen derzeit rd. 286 Mio. Euro bzw. rd. 40 % des Gesamtfördervolumens der genehmigten Maßnahmen.
Bundesprogramm (inkl. KoFi)
Landesprogrammrd. 112 Mio. Euro
rd. 174 Mio. Euro
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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Stand 16. September 2019
Hessisches Ministerium der Finanzen
Konsequenz
Anschreiben an alle Kommunen, die noch nicht alle Mittel abgerufen haben:
Nochmaliger Hinweis auf Fristende der Mittelabrufe:
letzter Abruf der Fördermittel im Bundesprogramm muss bis zum 23. Oktober 2020 bei der WIBank vorliegen und
letzter Abruf der Fördermittel im Landesprogramm muss bis zum23. November 2020 bei der WIBank vorliegen.
verbindliche Darlegung der geplanten Mittelabrufe für 2020 muss bis zum Jahresende erfolgen; ansonsten droht Umverteilung der Fördermittel
KIP I - Stand Mittelabrufe
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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Hessisches Ministerium der Finanzen
KIP I - Stand Verwendungsnachweisverfahren
Abschließende Prüfung von 1.113 Verwendungsnachweisen im Bundes-und Landesprogramm (von insgesamt 3.034 förderfähigen Maßnahmen).
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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Stand 16. September 2019
Bundesprogramm
Landesprogramm
362 Verwendungsnachweise
751 Verwendungsnachweise
Positive Rückmeldung des BMF zum Verwendungsnachweisverfahren im Bundesprogramm zum Stichtag 1. April 2019 ist am 10. September 2019 abschließend erfolgt (Übersendung von 111 abgeschlossenen Maßnahmen gem. § 7 Abs. 2 KInvFG).
Bei 51 Kommunen wurde das Verwendungsnachweisverfahren bereits vollständig abgeschlossen.
Hessisches Ministerium der Finanzen
KIP I - Berücksichtigung von Rückeinnahmen im Bundes- sowie Landesprogramm bei „Altfällen“
3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Abschluss der Prüfung aller Einzelmaßnahmen mit ggf. Rückeinnahmen aus dem Verkauf von Altfahrzeugen bei denen das Verwendungsnachweis-verfahren bereits abgeschlossen ist (rd. 120 Fälle):
1. Berücksichtigung von Eigenmitteln in der zu beanstandenden Maßnahme.
2. Prüfung, ob ggf. ausreichend Eigenmittel in anderen Maßnahmen vorhanden sind oder ob entsprechende Unterlegung noch erfolgen kann.
3. Ausschöpfung der Bagatellregelung im Bundesprogramm (1.000,- Euro gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 KInvFG) und im Landesprogramm (2.500,- € gem. Ziffer 13.8 der VV zu § 44 LHO).
Das Ziel, die Rückforderungsfälle auf ein Mindestmaß zu beschränken, kann eingehalten werden:
Es gibt bislang nur 4 Rückforderungsfälle.
21Stand 16. September 2019
Hessisches Ministerium der Finanzen
KIP I - Ausstehende baufachliche Prüfung durch LBIH
3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Es wurden bei acht der als förderfähig eingestuften Maßnahmen bislang keine Unterlagen zur baufachlichen Prüfung beim LBIH eingereicht.
Pflicht zur baufachlichen Prüfung durch den LBIH im Bundesprogramm ergibt sich aus Ziffer 7.1 der Förderrichtlinie KIP Kommunen, wenn Zuwendungen an Kommunen von Bund und Land zusammen 1,5 Mio. Euro übersteigen.
Teilweise bereits mehrfache Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen durch den LBIH erfolgt.
Ziel: Unterstützung der Kommunen bei Umsetzung aller Maßnahmen bis zum 31.12.2020 (Programmende KIP I).
Bitte an KSpV hier nochmal gezielt die Mitglieder zu sensibilisieren.
22Stand 16. September 2019
Hessisches Ministerium der Finanzen
KIP II - Stand Anmeldeverfahren
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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Stand 13. September 2019
14 Schulträger haben ihre Kontingente im Bundesprogramm und/oder Landesprogramm bereits vollständig mit förderfähigen Maßnahmen belegt.
288• Maßnahmen wurden als förderfähig eingestuft
251• davon im Bundesprogramm (87%)
37• davon im Landesprogramm (13 %)
30• weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung im HMdF
20• weitere Maßnahmen befinden sich zur Erstellung der baufachlichen
Stellungnahme beim LBIH
Hessisches Ministerium der Finanzen
KIP II - Stand Anmeldeverfahren
Das Fördervolumen der genehmigten Maßnahmen beträgt derzeit
rd. 375 Mio. Euro von insgesamt rd. 558 Mio. Euro.
Fördervolumen Bund
Fördervolumen Land
in baufachlicherPrüfung
Offenes Kontingent(Bund und Land)
rd. 105 Mio. Euro
24
rd. 270 Mio. Euro
rd. 114 Mio. Euro
3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Stand 13. September 2019
rd. 69 Mio. Euro
Hessisches Ministerium der Finanzen
KIP II - Stand Mittelabrufe und Verwendungsnachweise
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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Stand 13. September 2019
Die Mittelabrufe im Bundesprogramm betragen insgesamt rd. 3,7 Mio. Euro
Für Maßnahmen im Landesprogramm wurden bisher noch keine Mittel abgerufen.
Das Verwendungsnachweisformular steht seit Ende Januar auf der Homepage der WIBank zur Verfügung.
2 Verwendungsnachweise der Stadt Hanau für Maßnahmen im Bundesprogramm sind eingegangen.
Hiervon wurde einer bereits abschließend geprüft und wird am1. Oktober 2019 an den Bund zur abschließenden Prüfung übersandt.
Hessisches Ministerium der Finanzen
KIP I und KIP II – Anpassung der FAQ-Listen
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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Die FAQ-Listen wurden überarbeitet und redaktionell sowie inhaltlich überarbeitet.
Wesentliche Anpassungen der FAQs KIP I (11. Auflage) und KIP II(4. Auflage):
• Ziffern 4.5 und 6.18 KIP I
Redaktionelle Änderungen – Aufnahme von Verweisen auf die Förderrichtlinie KIP Kommunen
• Ziffern 6.25 und 6.28 KIP I und Ziffern 5.1 und 5.2 KIP II
Einfachere Handhabung - Unterlegung mit Link zum Downloadbereich der WIBank und des HMdF
• Ziffer 6.29 und Anlage 2 KIP I sowie Ziffer 2.10 und Anlage 2 KIP II
Ergänzungen zum Bereich der baufachlichen Prüfung und Hinweise zur Erstellung der baufachlichen Stellungnahme
• Ziffer 3.1 KIP II
Hinweis auf das neue Beiblatt „energetische Maßnahmen“ Einreichung mit Verwendungsnachweis.
Hessisches Ministerium der Finanzen
Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle
Es wurden aktuell keine neuen Fälle an das HMdF herangetragen.
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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
Hessisches Ministerium der Finanzen
Agenda
1. Begrüßung und Abnahme der Protokolle
2. Investitionsprogramm HESSENKASSE
3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II
4. Verschiedenes
Hessischer Investitionsfonds (HIF)
Förderquotenverfahren nach §§ 48 und 56 FAG
Terminierung nächste AG Investitionsförderung
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Hessischer Investitionsfonds (HIF)
Versand der Darlehensmitteilungen 2019 erfolgt
- Darlehen mit Ansparverpflichtung nach § 11 InvFG i.H.v. 13,21 Mio. €,
- Darlehen mit verkürzter Ansparzeit nach § 12 InvFG i.H.v. 3,33 Mio. €,
- zinsvergünstigte Darlehen nach § 16 InvFG i.H.v. 139,34 Mio. €.
damit ist das diesjährige projektbezogene Darlehensprogramm der
Abteilung B und C mit insgesamt 155,88 Mio. € belegt.
Unterarbeitsgruppe zur Evaluation des Hessischen Investitionsfonds
• 2. Sitzung wird am heutigen Tage stattfinden.
4. Verschiedenes
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Hessischer Investitionsfonds (HIF)Evaluierung des Förderangebots
30Stand: 17.September 2019
1. Anforderungen an die Neugestaltung des HIF
2. Stand der geplanten Änderungen der angebotenen Förderdarlehen
3. Webportal der WIBank
Hessisches Ministerium der Finanzen
1. Anforderungen an die Neugestaltung des HIF
• Attraktiver / flexibler / unbürokratischer
• dem Marktumfeld entsprechend
• Sicherstellung der Werterhaltung des HIF
• Sicherung jederzeit ausreichender Liquidität des HIF durch
Planung der Aus- und Einzahlungen (Erstellung eines
genehmigungsfähigen jährlichen Wirtschaftsplans für WIBank-
Ausschuss und Erstellung der Jahresabschlussrechnung)
• Verringerung / Beseitigung der offenen
Auszahlungsverpflichtungen nach Abschluss des jeweiligen
Programmjahres
31Stand: 17.September 2019
Hessisches Ministerium der Finanzen
2. Stand der geplanten Änderungen der angebotenen Förderdarlehen
• Allgemein: Mindestdarlehensvolumen 25 T€; Höchstgrenze entfällt
• Abteilung B (Ansparvariante)o spätestens vier Jahre nach Darlehenszusage erfolgt die Darlehensauszahlung
o vorherige Auszahlung jederzeit möglich (Verrechnung Ansparbetrag mit Auszahlungsbetrag)
• Abteilung B (Annuitätendarlehen)o gestaffelte Zinssätze je nach Laufzeit (10, 20, 30 Jahre)
o flexible Auszahlung bis zum darauffolgenden Kalenderjahr nach Darlehenszusage
• Schulbaupauschaleo richtet sich nur noch nach Abt. B §13 (20 Jahre) + feste Auszahlungstermin 20.12.
32Stand: 17.September 2019
Hessisches Ministerium der Finanzen
3. Webportal der WIBank
• Antragstellungo Alle Kommunen sollen einen Online-Antrag bei der WIBank stellen können,
o den Prüfung- und Bearbeitungsstand online verfolgen,
o gegebenenfalls Änderungsanträge auf digitalem Weg einreichen können
• Antragsprüfungo Transparente Darstellung und Kommunikation der fachlich betroffenen
Verwaltungen (Regierungspräsidien/ Aufsicht, Ressorts) untereinander sowie gegenüber Kommune und WIBank über den gesamten Prozess
• Weiterer Nutzen nach Zusageo Digitale und damit effizientere Bearbeitung von Schriftverkehr
(Verwendungszweckänderung, Erinnerungsschreiben, Abruffristverlängerung etc.)
33Stand: 17.September 2019
Hessisches Ministerium der Finanzen
34
Förderquotenverfahren nach §§ 48 und 56 FAG4. Verschiedenes
Land HessenJahresübersicht - in EURO -
2016 2017 2018
Summe KFA (IST) 4.316.388.031 4.513.895.405 4.787.272.944
davon Förderung § 48 FAG 86.749.572 110.900.557 94.289.384
Hessisches Ministerium der Finanzen
§ 48 FAG – Zuwendungen zur Projektförderung
35
§ 56 FAG – Zuwendungen außerhalb der Finanzausgleichsmasse
4. Verschiedenes
Hessisches Ministerium der Finanzen
für die 5. Sitzung der AG Investitionsförderung
Vorschlag
Mittwoch, der 11. Dezember 2019, um 10:00 Uhr
36
Termin
4. Verschiedenes
Hessisches Ministerium der Finanzen
Gibt es aktuell Fragen?
37