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Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Investitionsförderung 5. Sitzung am 17. September 2019 Kai Klumpp Referatsleiter IV 4

5. Sitzung am 17. September 2019 - Hessisches Ministerium der … · 2019-10-04 · 5 Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung der AG Investitionsförderung vom 15. Mai 2019 1.Begrüßung

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Hessisches Ministeriumder Finanzen

Arbeitsgruppe Investitionsförderung

5. Sitzung am 17. September 2019

Kai KlumppReferatsleiter IV 4

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Agenda

1. Begrüßung und Abnahme des Protokolls

2. Investitionsprogramm HESSENKASSE

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

4. Verschiedenes

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Agenda

1. Begrüßung und Abnahme des Protokolls

Protokoll der 4. Sitzung der AG Investitionsförderung vom 15. Mai 2019

2. Investitionsprogramm HESSENKASSE

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

4. Verschiedenes

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Es wurde ein Änderungswunsch der WIBank zum 2. Tagesordnungspunkt Investitionsprogramm HESSENKASSE an das HMdF herangetragen:

• Im Vorfeld der 4. AG-Sitzung wurde das weitere Vorgehen bezüglich der Haushaltsgenehmigungen für die Kofinanzierungsdarlehen zwischen dem HMdIS, dem HMdF und der WIBank bereits abgestimmt.

• Die Rückmeldung von Herrn Ostgen, dass eine pauschale Kreditgenehmigung nicht erteilt werden kann, basiert auf dem Stand vor dem Abstimmungsgespräch.

Vorschlag: Passus streichen.

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Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung der AG Investitionsförderung vom 15. Mai 2019

1.Begrüßung und Abnahme der Protokolle

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Es wurde ein Änderungswunsch des Hessischen Städtetages zum 4. Tagesordnungspunkt Förderquoten an das HMdF herangetragen:

• Herr Dr. Dieter bemängelt die Sinnhaftigkeit des Förderquotenverfahrens und möchte die §§ 48 und 56 FAG im Rahmen der KFA-Novellierung zur Diskussion stellen.

• Allerdings (letzter Absatz): Eine Zustimmung zur avisierten Förderquotenregelung hatten wir nicht erteilt, weswegen die Formulierung „Das HMdF und die KoSpV sind einvernehmlich zu dem Entschluss gekommen,…“ nicht unseren Erklärungen entspricht. Wir haben unsere Entscheidung unter Gremienvorbehalt gestellt.

Vorschlag: Anpassung

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Abnahme des Protokolls der 4. Sitzung der AG Investitionsförderung vom 15. Mai 2019

1.Begrüßung und Abnahme der Protokolle

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Agenda

1. Begrüßung und Abnahme der Protokolle

2. Investitionsprogramm HESSENKASSE

Stand Anmelde- und Verwendungsnachweisverfahren

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

4. Verschiedenes

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Investitionsprogramm HESSENKASSE - aktueller Stand -

• Zuschussvereinbarungen (und ggf. Rahmendarlehensverträge) wurden von nahezu allen Kommunen gegengezeichnet (1 Kommune ausstehend).

• Das Verwendungsnachweisformular wird auf der WIBank-Homepage zur Verfügung gestellt.

• Aktualisierung der FAQ im Hinblick auf eine erforderliche baufachliche Prüfung bei Maßnahmen mit Zuwendungen > 500 T€.

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Investitionsprogramm HESSENKASSE - Kinderbetreuungsfinanzierung / baufachliche Prüfung -

• Kombination der beiden Programme ist nach den Festlegungen in der Vereinbarung zwischen HMdF und HMSI möglich.

• Vordruck des RP Kassel wurde allen Jugendämtern zur Verfügung gestellt (derzeit in Überarbeitung).

• Eine Kombination der beiden Programme ist nur fürantragsberechtigte Kommunen in der HESSENKASSE möglich.

• Derzeit Abstimmung mit HSM bezüglich der Durchführung der baufachlichen Prüfung. Ziel: Es soll nur eine baufachliche Prüfung pro Maßnahme stattfinden. Rückmeldung HSM steht noch aus.

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Investitionsprogramm HESSENKASSE - Genehmigung Kreditaufnahme Kofinanzierungsdarlehen-

• Der Gesamtkreditbetrag des Kofinanzierungsdarlehen ist spätestens im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen.

• Sofern nur ein Teilbetrag bisher genehmigt wurde, kann die Auszahlung des kompletten Kofinanzierungsdarlehens durch einen Nachtrag zum Rahmendarlehensvertrag erfolgen.

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Investitionsprogramm HESSENKASSE - Genehmigung Kreditaufnahme Kofinanzierungsdarlehen-

• Aktueller Stand:

10

155• Kommunen haben Anspruch auf ein Kofinanzierungsdarlehen

60• davon haben eine entsprechende HH-Genehmigung vorgelegt

15• davon haben eine nicht ausreichende HH-Genehmigung (z.B. nur über

Teilbeträge) vorgelegt

68• davon haben bisher keine HH-Genehmigung vorgelegt bzw. angekündigt diese

erst im Folgejahr vorzulegen

12• Der vorgelegten Genehmigungen befinden sich noch in Prüfung / ergaben

Rückfragen

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Investitionsprogramm HESSENKASSE - Stand Anmeldeverfahren -

480• Maßnahmen wurden angemeldet

375• davon bisher als förderfähig eingestuft (78%)• Gesamtzuschussvolumen: 170,8 Mio. EUR

28• davon für Tilgung von Investitionskrediten (24,9 Mio. EUR)

105• weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung bei der WIBank

Stand 13. September 2019 11

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Investitionsprogramm HESSENKASSE - Stand Anmeldeverfahren -

Das Fördervolumen (Zuschuss) der bislang 480 angemeldeten Maßnahmen beträgt derzeit rd. 208,0 Mio. Euro von insgesamt rd. 627,8 Mio. Euro.

Stand 13. September 2019

Bisher angemeldete Zuschüsse

Bisher nicht angemeldeteZuschüsse

12

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Investitionsprogramm HESSENKASSE - Stand Abrufe -

Im Jahr 2019 liegen bisher insgesamt 23 Abrufe über ein Zuschussvolumen von rd. 9,9 Mio. Euro vor (inkl. bereits vorliegende Abrufe für die 4. Tranche).

13Stand 13. September 2019

€1.275.927,71

€2.263.277,48

€4.243.583,33

€92.217.211,49

Abrufe T1

Abrufe T2

Abrufe T3

offenes Kontingent gem.Abrufplanung 2019

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Investitionsprogramm HESSENKASSE - Stand Abrufe -

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23• Maßnahmenabrufe wurden bisher eingereicht

15• davon für Tilgung von Investitionskrediten

9• davon bisher ausgezahlt (3,5 Mio. EUR)

9• Maßnahmenabrufe liegen für die nächste Auszahlungstranche

(16.09.2019) vor (4,2 Mio. €)

HESSENKASSE Abteilung III

Stand 13. September 2019

Das Abrufvolumen bleibt derzeit hinter den Erwartungen (beruhend auf der Abflussplanung durch die Kommunen) zurück.

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Agenda

1. Begrüßung und Abnahme der Protokolle

2. Investitionsprogramm HESSENKASSE

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Stand Anmelde- und Verwendungsnachweisverfahren KIP I

Stand Anmelde- und Verwendungsnachweisverfahren KIP II

Anpassung der FAQ-Listen KIP I und KIP II

Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle

4. Verschiedenes

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Hessisches Ministerium der Finanzen

KIP I - Stand Anmeldeverfahren

16

3.034• Maßnahmen wurden als förderfähig eingestuft

1.368• davon im Bundesprogramm (45 %)

1.666• davon im Landesprogramm (55 %)

13• weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung im HMdF

15• weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung bei der WIBank

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Stand 16. September 2019

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Hessisches Ministerium der Finanzen

KIP I - Stand Anmeldeverfahren

Das Fördervolumen der bislang 3.034 genehmigten Maßnahmen beträgt derzeit rd. 716 Mio. Euro von insgesamt rd. 725 Mio. Euro im Bundes-und Landesprogramm.

Fördervolumen Bund

Fördervolumen Land

Offenes Kontingent

17

rd. 9 Mio. Euro

rd. 371 Mio. Euro

rd. 345 Mio. Euro

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Stand 16. September 2019

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abgenommen und zuvor die Mittel abgerufen sein!

In anderen Bundesländern sind bereits über 70 % der Bundesmittel abgerufen (Hessen derzeit 32,2 Prozent).

KIP I - Stand Mittelabrufe

Die Mittelabrufe im Bundes- und Landesprogramm betragen derzeit rd. 286 Mio. Euro bzw. rd. 40 % des Gesamtfördervolumens der genehmigten Maßnahmen.

Bundesprogramm (inkl. KoFi)

Landesprogrammrd. 112 Mio. Euro

rd. 174 Mio. Euro

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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Stand 16. September 2019

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Konsequenz

Anschreiben an alle Kommunen, die noch nicht alle Mittel abgerufen haben:

Nochmaliger Hinweis auf Fristende der Mittelabrufe:

letzter Abruf der Fördermittel im Bundesprogramm muss bis zum 23. Oktober 2020 bei der WIBank vorliegen und

letzter Abruf der Fördermittel im Landesprogramm muss bis zum23. November 2020 bei der WIBank vorliegen.

verbindliche Darlegung der geplanten Mittelabrufe für 2020 muss bis zum Jahresende erfolgen; ansonsten droht Umverteilung der Fördermittel

KIP I - Stand Mittelabrufe

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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

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Hessisches Ministerium der Finanzen

KIP I - Stand Verwendungsnachweisverfahren

Abschließende Prüfung von 1.113 Verwendungsnachweisen im Bundes-und Landesprogramm (von insgesamt 3.034 förderfähigen Maßnahmen).

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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Stand 16. September 2019

Bundesprogramm

Landesprogramm

362 Verwendungsnachweise

751 Verwendungsnachweise

Positive Rückmeldung des BMF zum Verwendungsnachweisverfahren im Bundesprogramm zum Stichtag 1. April 2019 ist am 10. September 2019 abschließend erfolgt (Übersendung von 111 abgeschlossenen Maßnahmen gem. § 7 Abs. 2 KInvFG).

Bei 51 Kommunen wurde das Verwendungsnachweisverfahren bereits vollständig abgeschlossen.

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Hessisches Ministerium der Finanzen

KIP I - Berücksichtigung von Rückeinnahmen im Bundes- sowie Landesprogramm bei „Altfällen“

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Abschluss der Prüfung aller Einzelmaßnahmen mit ggf. Rückeinnahmen aus dem Verkauf von Altfahrzeugen bei denen das Verwendungsnachweis-verfahren bereits abgeschlossen ist (rd. 120 Fälle):

1. Berücksichtigung von Eigenmitteln in der zu beanstandenden Maßnahme.

2. Prüfung, ob ggf. ausreichend Eigenmittel in anderen Maßnahmen vorhanden sind oder ob entsprechende Unterlegung noch erfolgen kann.

3. Ausschöpfung der Bagatellregelung im Bundesprogramm (1.000,- Euro gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 KInvFG) und im Landesprogramm (2.500,- € gem. Ziffer 13.8 der VV zu § 44 LHO).

Das Ziel, die Rückforderungsfälle auf ein Mindestmaß zu beschränken, kann eingehalten werden:

Es gibt bislang nur 4 Rückforderungsfälle.

21Stand 16. September 2019

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Hessisches Ministerium der Finanzen

KIP I - Ausstehende baufachliche Prüfung durch LBIH

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Es wurden bei acht der als förderfähig eingestuften Maßnahmen bislang keine Unterlagen zur baufachlichen Prüfung beim LBIH eingereicht.

Pflicht zur baufachlichen Prüfung durch den LBIH im Bundesprogramm ergibt sich aus Ziffer 7.1 der Förderrichtlinie KIP Kommunen, wenn Zuwendungen an Kommunen von Bund und Land zusammen 1,5 Mio. Euro übersteigen.

Teilweise bereits mehrfache Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen durch den LBIH erfolgt.

Ziel: Unterstützung der Kommunen bei Umsetzung aller Maßnahmen bis zum 31.12.2020 (Programmende KIP I).

Bitte an KSpV hier nochmal gezielt die Mitglieder zu sensibilisieren.

22Stand 16. September 2019

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Hessisches Ministerium der Finanzen

KIP II - Stand Anmeldeverfahren

23

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Stand 13. September 2019

14 Schulträger haben ihre Kontingente im Bundesprogramm und/oder Landesprogramm bereits vollständig mit förderfähigen Maßnahmen belegt.

288• Maßnahmen wurden als förderfähig eingestuft

251• davon im Bundesprogramm (87%)

37• davon im Landesprogramm (13 %)

30• weitere Maßnahmen befinden sich in Prüfung im HMdF

20• weitere Maßnahmen befinden sich zur Erstellung der baufachlichen

Stellungnahme beim LBIH

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Hessisches Ministerium der Finanzen

KIP II - Stand Anmeldeverfahren

Das Fördervolumen der genehmigten Maßnahmen beträgt derzeit

rd. 375 Mio. Euro von insgesamt rd. 558 Mio. Euro.

Fördervolumen Bund

Fördervolumen Land

in baufachlicherPrüfung

Offenes Kontingent(Bund und Land)

rd. 105 Mio. Euro

24

rd. 270 Mio. Euro

rd. 114 Mio. Euro

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Stand 13. September 2019

rd. 69 Mio. Euro

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Hessisches Ministerium der Finanzen

KIP II - Stand Mittelabrufe und Verwendungsnachweise

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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Stand 13. September 2019

Die Mittelabrufe im Bundesprogramm betragen insgesamt rd. 3,7 Mio. Euro

Für Maßnahmen im Landesprogramm wurden bisher noch keine Mittel abgerufen.

Das Verwendungsnachweisformular steht seit Ende Januar auf der Homepage der WIBank zur Verfügung.

2 Verwendungsnachweise der Stadt Hanau für Maßnahmen im Bundesprogramm sind eingegangen.

Hiervon wurde einer bereits abschließend geprüft und wird am1. Oktober 2019 an den Bund zur abschließenden Prüfung übersandt.

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Hessisches Ministerium der Finanzen

KIP I und KIP II – Anpassung der FAQ-Listen

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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

Die FAQ-Listen wurden überarbeitet und redaktionell sowie inhaltlich überarbeitet.

Wesentliche Anpassungen der FAQs KIP I (11. Auflage) und KIP II(4. Auflage):

• Ziffern 4.5 und 6.18 KIP I

Redaktionelle Änderungen – Aufnahme von Verweisen auf die Förderrichtlinie KIP Kommunen

• Ziffern 6.25 und 6.28 KIP I und Ziffern 5.1 und 5.2 KIP II

Einfachere Handhabung - Unterlegung mit Link zum Downloadbereich der WIBank und des HMdF

• Ziffer 6.29 und Anlage 2 KIP I sowie Ziffer 2.10 und Anlage 2 KIP II

Ergänzungen zum Bereich der baufachlichen Prüfung und Hinweise zur Erstellung der baufachlichen Stellungnahme

• Ziffer 3.1 KIP II

Hinweis auf das neue Beiblatt „energetische Maßnahmen“ Einreichung mit Verwendungsnachweis.

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Besprechung von Einzelfällen in der Clearingstelle

Es wurden aktuell keine neuen Fälle an das HMdF herangetragen.

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3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Agenda

1. Begrüßung und Abnahme der Protokolle

2. Investitionsprogramm HESSENKASSE

3. Kommunalinvestitionsprogramme – KIP I und KIP II

4. Verschiedenes

Hessischer Investitionsfonds (HIF)

Förderquotenverfahren nach §§ 48 und 56 FAG

Terminierung nächste AG Investitionsförderung

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessischer Investitionsfonds (HIF)

Versand der Darlehensmitteilungen 2019 erfolgt

- Darlehen mit Ansparverpflichtung nach § 11 InvFG i.H.v. 13,21 Mio. €,

- Darlehen mit verkürzter Ansparzeit nach § 12 InvFG i.H.v. 3,33 Mio. €,

- zinsvergünstigte Darlehen nach § 16 InvFG i.H.v. 139,34 Mio. €.

damit ist das diesjährige projektbezogene Darlehensprogramm der

Abteilung B und C mit insgesamt 155,88 Mio. € belegt.

Unterarbeitsgruppe zur Evaluation des Hessischen Investitionsfonds

• 2. Sitzung wird am heutigen Tage stattfinden.

4. Verschiedenes

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessischer Investitionsfonds (HIF)Evaluierung des Förderangebots

30Stand: 17.September 2019

1. Anforderungen an die Neugestaltung des HIF

2. Stand der geplanten Änderungen der angebotenen Förderdarlehen

3. Webportal der WIBank

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Hessisches Ministerium der Finanzen

1. Anforderungen an die Neugestaltung des HIF

• Attraktiver / flexibler / unbürokratischer

• dem Marktumfeld entsprechend

• Sicherstellung der Werterhaltung des HIF

• Sicherung jederzeit ausreichender Liquidität des HIF durch

Planung der Aus- und Einzahlungen (Erstellung eines

genehmigungsfähigen jährlichen Wirtschaftsplans für WIBank-

Ausschuss und Erstellung der Jahresabschlussrechnung)

• Verringerung / Beseitigung der offenen

Auszahlungsverpflichtungen nach Abschluss des jeweiligen

Programmjahres

31Stand: 17.September 2019

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Hessisches Ministerium der Finanzen

2. Stand der geplanten Änderungen der angebotenen Förderdarlehen

• Allgemein: Mindestdarlehensvolumen 25 T€; Höchstgrenze entfällt

• Abteilung B (Ansparvariante)o spätestens vier Jahre nach Darlehenszusage erfolgt die Darlehensauszahlung

o vorherige Auszahlung jederzeit möglich (Verrechnung Ansparbetrag mit Auszahlungsbetrag)

• Abteilung B (Annuitätendarlehen)o gestaffelte Zinssätze je nach Laufzeit (10, 20, 30 Jahre)

o flexible Auszahlung bis zum darauffolgenden Kalenderjahr nach Darlehenszusage

• Schulbaupauschaleo richtet sich nur noch nach Abt. B §13 (20 Jahre) + feste Auszahlungstermin 20.12.

32Stand: 17.September 2019

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Hessisches Ministerium der Finanzen

3. Webportal der WIBank

• Antragstellungo Alle Kommunen sollen einen Online-Antrag bei der WIBank stellen können,

o den Prüfung- und Bearbeitungsstand online verfolgen,

o gegebenenfalls Änderungsanträge auf digitalem Weg einreichen können

• Antragsprüfungo Transparente Darstellung und Kommunikation der fachlich betroffenen

Verwaltungen (Regierungspräsidien/ Aufsicht, Ressorts) untereinander sowie gegenüber Kommune und WIBank über den gesamten Prozess

• Weiterer Nutzen nach Zusageo Digitale und damit effizientere Bearbeitung von Schriftverkehr

(Verwendungszweckänderung, Erinnerungsschreiben, Abruffristverlängerung etc.)

33Stand: 17.September 2019

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Hessisches Ministerium der Finanzen

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Förderquotenverfahren nach §§ 48 und 56 FAG4. Verschiedenes

Land HessenJahresübersicht - in EURO -

2016 2017 2018

Summe KFA (IST) 4.316.388.031 4.513.895.405 4.787.272.944

davon Förderung § 48 FAG 86.749.572 110.900.557 94.289.384

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Hessisches Ministerium der Finanzen

§ 48 FAG – Zuwendungen zur Projektförderung

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§ 56 FAG – Zuwendungen außerhalb der Finanzausgleichsmasse

4. Verschiedenes

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für die 5. Sitzung der AG Investitionsförderung

Vorschlag

Mittwoch, der 11. Dezember 2019, um 10:00 Uhr

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Termin

4. Verschiedenes

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Gibt es aktuell Fragen?

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Hessisches Ministerium der Finanzen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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