Upload
canis-lupus
View
212
Download
0
Embed Size (px)
DESCRIPTION
http://niedersachsenwolf.jimdo.com/app/download/5192026363/532988bf%2F93582f6aeb3477b99d049db1cc6da6240c1660f2%2Falmaktionsplan_wolf.pdf?t=1306568200
Citation preview
Alm-Aktionsplan Wolf
Dem Umweltministerium ist eine funktionierende Almwirtschaft auch aus
ökologischen Gründen ein zentrales Anliegen. Daher wurden 2010 über das
Vertragsnaturschutzprogramm in den Landkreisen mit Alpenanteil fast 5,5
Millionen Euro ausbezahlt. Für den Erhalt von 5.550 Hektar Alm- und Alpflächen
wurden 2010 rund 665.000 Euro bereitgestellt.
Die besondere Situation im Alpenraum mit einer traditionellen
Bergweidewirtschaft macht ergänzend zum bestehenden bayerischen
Wildtiermanagement weitere Maßnahmen erforderlich. Dazu wurde vom Bayerischen
Umweltministerium der Alm-Aktionsplan Wolf entwickelt, der folgende fünf
Schwerpunkte vorsieht:
a) Soforthilfe Herdenschutz
Kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der Nutztierhalter werden finanziert.
Dazu gehören beispielsweise die Sicherung der Herde durch mobile
Einzäunung, der Almabtrieb gefährdeter Herden und der Ausgleich der damit
verbundenen erhöhten Futterkosten sowie der Einsatz von Hüte-Hunden. Die
Unterstützung erfolgt ergänzend zu den Maßnahmen des zuständigen
Landesamtes für Landwirtschaft.
b) Information der betroffenen Bevölkerung
Die örtliche Bevölkerung, Wanderer und Touristen sollen durch Einrichtung von
„Wolfsstationen“ mit Schautafeln und Zettelkästen in Wandergebieten sowie
Faltblätter und Handzettel intensiv informiert werden.
c) Regionaler Wolfsbeauftragter
Das LfU hat am 4. Februar 2011 einen regionalen Wolfsbeauftragten als
Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Frau Giulia
Kriegel ist unter der Anschrift Marsstraße 14, 83714 Miesbach und per E-Mail
([email protected]) ab 1.4.2011 jederzeit erreichbar. Ihre Aufgabe ist
insbesondere, den Informationsfluss zwischen betroffenen Behörden,
Verbänden und anderen Beteiligten sicherzustellen und zu fördern.
d) Verstärkter Schadensausgleich
Bei Verlusten von Nutztieren (Schafe, Rinder, etc.) soll künftig eine
Entschädigung bis zum doppelten Wert des getöteten Nutztieres geleistet
werden. Damit sollen neben dem unmittelbaren Verlust des Tieres auch der
zeitliche Arbeitsaufwand und vermehrte Fahrtkosten des Landwirts
ausgeglichen werden, die u. a. durch Suche verletzter oder vermisster Tiere
entstehen können.
e) Ausgleichszahlung schon bei konkretem Verdacht
Der definitive Nachweis eines Wolfsschadens erfordert in der Regel
umfangreiche genetische Untersuchungen. Wenn ein konkreter
Wolfsverdacht vorliegt, so wird ein finanzieller Ausgleich gewährt. Sollten
spätere Untersuchungsergebnisse zu einem anderen Ergebnis kommen, ist das
Geld zurück zu zahlen.
Zentrales Ziel ist es, zwischen den berechtigten Interessen der Menschen und
dem notwendigen Schutz dieser Tierart einen angemessenen Ausgleich zu
schaffen. Der Alm-Aktionsplan Wolf leistet für diesen Interessensausgleich einen
wichtigen Baustein.