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WETTBEWERB BAU- UND GARTENKULTUR im Welterbe Oberes Mittelrheintal Auslobungstext Wettbewerb zur Auszeichnung von Bauherren, Architekten, Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und Handwerkern * Ausschreibung und Teilnahmebedingungen WETTBEWERB BAU- & GARTEN KULTUR STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION NORD

593 WETTBEWERB BAU- · 593 555 Kontakt baukultur rheinland-pfalz welterbe oberes mittelrheintal Ursula Knabe Tel.: 0261 120-2044 [email protected] Pamela Meuer Tel. 0261

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WettbeWerb bau- und Gartenkulturim Welterbe Oberes Mittelrheintal

AuslobungstextWettbewerb zur Auszeichnung von Bauherren, Architekten, Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und Handwerkern *

Ausschreibung und Teilnahmebedingungen

WETTBEWERB

BAU- &GARTENKULTUR

UNESCOWELTERBEOBERESMITTELR H E I N T A L

Unesco-WelterbeOberes Mittelrheintal

526

593

555

Kontakt

baukulturrheinland-pfalz welterbe oberesmittelrheintal

Ursula Knabe

Tel.: 0261 120-2044

[email protected]

Pamela Meuer

Tel. 0261 120-2084

[email protected]

Impressum

Struktur- und Genehmigungs-

direktion Nord

Geschäftsstelle der Initiative

Baukultur für das Welterbe

Oberes Mittelrheintal

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Die Partner des Wettbewerbs:

• Ministerium der Finanzen

Rheinland-Pfalz

• Hessisches Ministerium für Wirt-

schaft, Energie, Verkehr und

Landesentwicklung

• Struktur- und Genehmigungs-

direktion Nord

• Zweckverband Welterbe Oberes

Mittelrheintal

• Generaldirektion Kulturelles Erbe

• Architektenkammer RLP

• Architekten- und Stadtplaner-

kammer Hessen 2019

WETTBEWERB

BAU- &GARTENKULTUR

UNESCOWELTERBEOBERESMITTELR H E I N T A L

Unesco-WelterbeOberes Mittelrheintal

526

593

555

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baukulturrheinland-pfalz welterbe oberesmittelrheintal

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Pamela Meuer

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direktion Nord

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Oberes Mittelrheintal

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Die Partner des Wettbewerbs:

• Ministerium der Finanzen

Rheinland-Pfalz

• Hessisches Ministerium für Wirt-

schaft, Energie, Verkehr und

Landesentwicklung

• Struktur- und Genehmigungs-

direktion Nord

• Zweckverband Welterbe Oberes

Mittelrheintal

• Generaldirektion Kulturelles Erbe

• Architektenkammer RLP

• Architekten- und Stadtplaner-

kammer Hessen 2019

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UNESCOWELTERBEOBERESMITTELR H E I N T A L

Unesco-WelterbeOberes Mittelrheintal

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593

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baukulturrheinland-pfalz welterbe oberesmittelrheintal

Ursula Knabe

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Pamela Meuer

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Oberes Mittelrheintal

Stresemannstraße 3-5

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• Ministerium der Finanzen

Rheinland-Pfalz

• Hessisches Ministerium für Wirt-

schaft, Energie, Verkehr und

Landesentwicklung

• Struktur- und Genehmigungs-

direktion Nord

• Zweckverband Welterbe Oberes

Mittelrheintal

• Generaldirektion Kulturelles Erbe

• Architektenkammer RLP

• Architekten- und Stadtplaner-

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BAU- &GARTENKULTUR

UNESCOWELTERBEOBERESMITTELR H E I N T A L

Unesco-WelterbeOberes Mittelrheintal

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baukulturrheinland-pfalz welterbe oberesmittelrheintal

Ursula Knabe

Tel.: 0261 120-2044

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Pamela Meuer

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Impressum

Struktur- und Genehmigungs-

direktion Nord

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Baukultur für das Welterbe

Oberes Mittelrheintal

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Die Partner des Wettbewerbs:

• Ministerium der Finanzen

Rheinland-Pfalz

• Hessisches Ministerium für Wirt-

schaft, Energie, Verkehr und

Landesentwicklung

• Struktur- und Genehmigungs-

direktion Nord

• Zweckverband Welterbe Oberes

Mittelrheintal

• Generaldirektion Kulturelles Erbe

• Architektenkammer RLP

• Architekten- und Stadtplaner-

kammer Hessen 2019

Struktur- und GeneHMIGunGSdIrektIOn nOrd

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Vorbemerkungen

die Bundesländer rheinland-Pfalz und Hessen fördern die Baukultur auf vielfältige Weise. für das uneSCO - Welterbe Oberes Mittelrheintal, das die Landesgrenzen überschreitet, bündeln beide Länder ihre Bestrebungen in dem gemeinsamen Bewusstsein, dass

„…..Bauen als kulturelle Leistung mehr be-deutet, als die elementaren Grundbedürfnisse des Menschen nach Behausung und Schutz zu befriedigen:

1: vorwort zur Broschüre „dialog Baukultur“ des Ministeriums der finanzen rLP

Es bedeutet Streben nach Ästhetik, nach Wohl-befi nden, nach Funktionalität, nach Kommu-nikation. In der Baukultur spiegelt sich unsere Gesellschaft in all ihrer Vielschichtigkeit wider. Politik, Ökonomie und Technik prägen die Bau-kultur ebenso wie Kunst, Literatur und Musik.

Gleichzeitig aber beeinfl usst unsere Umwelt auch unser Tun und Handeln. Sie eröffnet uns neue Wege und setzt uns Grenzen, sie lädt uns ein, sie leitet uns... - sie ist Teil unseres Lebens und sollte von besonderer Qualität sein. Die Gestaltung unserer Umwelt ist somit eine kulturelle Leistung.

Baukulturelle Güter zu bewahren, zu fördern und weiter zu entwickeln ist daher eine wichti-ge Aufgabe unserer Gesellschaft.“ 1

für das Obere Mittelrheintal als uneSCO Welter-be ergibt sich die besondere verpfl ichtung, diese Kulturlandschaft in qualitativer Weise fortzuent-wickeln und diesem erbe, ebenso wie den erwar-tungen seiner Bewohnerinnen und Bewohner wie auch der Besucherinnen und Besucher gerecht zu werden.

das von beiden Bundesländern gemeinsam getragene Projekt zur Auszeichnung vorbildlich umgesetzter Bauvorhaben sowie Frei- und Gar-tenanlagen im Welterbe Oberes Mittelrheintal soll alle denen eine Anerkennung aussprechen, die in diesem Sinne gehandelt haben.

AuSLOBungSTeXT ZuM WeTTBeWerB BAu- und gArTenKuLTur

© 2018 QUANDEL STAUDT

VERBUND-LOGO

architekten- und

stadtplanerkammer

hessen

baukulturrheinland-pfalz welterbe oberesmittelrheintal

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Ziel des Auslobungsverfahrens ist es daher,

welterbegerechte, qualitativ hochwerte Ob-jekte zu identifizieren,

ausgezeichnete Projekte der Öffentlichkeit nahe zu bringen und vorzustellen,

und sie so als praktische Anschauungsbei-spiele für Bürgerinnen und Bürger, Bauherrin-nen und Bauherren, Planerinnen und Planer, Handwerkerinnen und Handwerker sowie

ZieL deS AuSLOBungS- verfAHrenS

Prämierung vorbildlich gestalteter Bauten sowie Frei- und Gartenanlagen im Welterbe Oberes Mittelrheintal

Wettbewerb zur Auszeichnung von Bauherren, Architekten, Stadtplanern

und Landschaftsarchitekten

Die Länder Rheinland-Pfalz und Hes-

sen fördern die Baukultur auf viel-

fältige Weise. Für das UNESCO-Welt-

erbe Oberes Mittelrheintal, das die

Landesgrenzen überschreitet, bün-

deln beide Länder ihre Bestrebungen

in dem Bewusstsein, dass Bauen als

kulturelle Leistung mehr bedeu-

tet, als die elementaren Bedürfnis-

se des Menschen nach Behausung

und Schutz zu befriedigen.

Für das Obere Mittelrheintal als

UNESCO Welterbe gilt die besondere

Verpflichtung, sich als fortbestehen-

de Kulturlandschaft auch in bauli-

cher Hinsicht in qualitativer Weise

fortzuentwickeln, um diesem Erbe,

ebenso wie den Erwartungen seiner

Bewohnerinnen / Bewohner und Be-

sucherinnen / Besucher, gerecht zu

werden.

Hierzu will das von beiden Bundes-

ländern gemeinsam getragene Ver-

fahren zur Auszeichnung vorbild-

licher Projekte im Welterbe Oberes

Mittelrheintal beitragen.

Informationen über die Teilnahme-

bedingungen können ab März

2019 von der Homepage der SGD

Nord heruntergeladen werden:

www.sgdnord.rlp.de

ZEITRAUM

Die Projekte müssen zwischen den

Jahren 2009 bis 2019 fertig gestellt

worden sein.

GEGENSTAND

• Neu- und Umbauten von privaten,

gewerblichen und öffentlichen

Gebäuden

• Gärten- und Freianlagen, Private

Gärten und Freiräume, Parks,

Plätze, Straßen und Uferzonen

BEWERBUNGSFRIST

Mai – Juni 2019

AUSZEICHNUNG

Die ausgezeichneten Beiträge erhalten:

• ein Preisgeld in beiden Kategorien

• eine am Objekt platzierbare Plakette

• und eine Urkunde

Prämierung vorbildlich gestalteter Bauten sowie Frei- und Gartenanlagen im Welterbe Oberes Mittelrheintal

Wettbewerb zur Auszeichnung von Bauherren, Architekten, Stadtplanern

und Landschaftsarchitekten

Die Länder Rheinland-Pfalz und Hes-

sen fördern die Baukultur auf viel-

fältige Weise. Für das UNESCO-Welt-

erbe Oberes Mittelrheintal, das die

Landesgrenzen überschreitet, bün-

deln beide Länder ihre Bestrebungen

in dem Bewusstsein, dass Bauen als

kulturelle Leistung mehr bedeu-

tet, als die elementaren Bedürfnis-

se des Menschen nach Behausung

und Schutz zu befriedigen.

Für das Obere Mittelrheintal als

UNESCO Welterbe gilt die besondere

Verpflichtung, sich als fortbestehen-

de Kulturlandschaft auch in bauli-

cher Hinsicht in qualitativer Weise

fortzuentwickeln, um diesem Erbe,

ebenso wie den Erwartungen seiner

Bewohnerinnen / Bewohner und Be-

sucherinnen / Besucher, gerecht zu

werden.

Hierzu will das von beiden Bundes-

ländern gemeinsam getragene Ver-

fahren zur Auszeichnung vorbild-

licher Projekte im Welterbe Oberes

Mittelrheintal beitragen.

Informationen über die Teilnahme-

bedingungen können ab März

2019 von der Homepage der SGD

Nord heruntergeladen werden:

www.sgdnord.rlp.de

ZEITRAUM

Die Projekte müssen zwischen den

Jahren 2009 bis 2019 fertig gestellt

worden sein.

GEGENSTAND

• Neu- und Umbauten von privaten,

gewerblichen und öffentlichen

Gebäuden

• Gärten- und Freianlagen, Private

Gärten und Freiräume, Parks,

Plätze, Straßen und Uferzonen

BEWERBUNGSFRIST

Mai – Juni 2019

AUSZEICHNUNG

Die ausgezeichneten Beiträge erhalten:

• ein Preisgeld in beiden Kategorien

• eine am Objekt platzierbare Plakette

• und eine Urkunde

WETTBEWERB

BAU- &GARTENKULTUR

UNESCOWELTERBEOBERESMITTELR H E I N T A L

Unesco-WelterbeOberes Mittelrheintal

526

593

555

Kontakt

baukulturrheinland-pfalz welterbe oberesmittelrheintal

Ursula Knabe

Tel.: 0261 120-2044

[email protected]

Pamela Meuer

Tel. 0261 120-2084

[email protected]

Impressum

Struktur- und Genehmigungs-

direktion Nord

Geschäftsstelle der Initiative

Baukultur für das Welterbe

Oberes Mittelrheintal

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Die Partner des Wettbewerbs:

• Ministerium der Finanzen

Rheinland-Pfalz

• Hessisches Ministerium für Wirt-

schaft, Energie, Verkehr und

Landesentwicklung

• Struktur- und Genehmigungs-

direktion Nord

• Zweckverband Welterbe Oberes

Mittelrheintal

• Generaldirektion Kulturelles Erbe

• Architektenkammer RLP

• Architekten- und Stadtplaner-

kammer Hessen 2019

genehmigungsbehörden regional und überre-gional bekannt zu machen.

die Auszeichnung beispielhafter Projekte ist ein wichtiger Beitrag zur förderung der Bau- und gartenkultur im uneSCO Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal. Sie bietet die Chance, regional und überregional interesse für die ausgezeichneten Projekte zu wecken und damit deren vorbildcha-rakter herauszustellen.

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1. Anlass | Gegenstand des Wettbewerbs Wettbewerb zur Prämierung vorbildlich umgesetzter vorhaben im Welterbe Obe-res Mittelrheintal, die zwischen den Jahren 2009 und 2019 realisiert wurden. eingereicht werden können vorhaben in nachstehenden Kategorien:

1.1. Kategorie 1 neubauten, umbauten und Sanierungen von privaten, öffentlichen und gewerbli-chen gebäuden

1.2. Kategorie 2 neu- und umbauten von privaten und öffentlichen gärten und freianlagen, Parks, Plätzen, Straßen und uferzonen

1.3. Kategorie 3 Qualitätsvolle handwerkliche Leistun-

gen im Kontext der beiden vorgenann-ten Kategorien.

2. Teilnehmer

2.1. Bauherrinnen | Bauherren, Architektinnen | Architekten, Landschaftsarchitektinnen | Land-schaftsarchitekten, Stadtplanerinnen | Stadtplaner, Handwerkerinnen | Handwerker

2.2. eine Prämierung der Handwerkerinnen und Handwerker in der Kategorie 3 ist als Teilleistung des gesamtwerkes zu sehen. insoweit kann die Teilnahme der Handwerkerinnen und Handwerker nur gemeinsam mit Bauherren und Planern erfolgen (siehe Anlage 1).

WeTTBeWerB BAuKuLTurverfAHren und TeiLnAHMe-Bedingungen

2.3. Mit einreichung der unterlagen versi-chert der Antragsteller, dass er vollum-fängliche rechte an den eingereichten unterlagen besitzt.

2.4. Soweit Planerinnen und Planer nicht gemeinsam mit der eigentümerin oder dem eigentümer des Objektes am Wett-bewerb teilnehmen, ist die anliegende einverständniserklärung (Anlage 2) den Wettbewerbsunterlagen beizufügen.

3. Beurteilungskriterien

3.1. Planerische Qualität in funktionaler wie gestalterischer Hinsicht unter Berück-sichtigung der Ortstypik bzw. städte-baulicher und naturräumlicher Bezüge.

3.2. die verwendung einer zeitgemäßen for-mensprache und die sensible Auseinan-dersetzung mit dem Werk vergangener generationen.

3.3. die Qualität der konstruktiven, hand-werklichen Ausführung einschl. Materialeinsatz und Materialkomposi-tion.

3.4. die vorbildfunktion mit Blick auf die baukulturellen Belange des Welterbes Oberes Mittelrheintal

4. Bedingungen

4.1. die Projekte müssen im Kern- oder rah-menbereich des Welterbes Oberes Mit-telrheintal liegen. das Wettbewerbsge-biet umfasst den rheinland-pfälzischen wie auch den hessischen Teil des Welter-

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bes. die Karte mit den gebietsgrenzen kann im internet auf der Homepage der Sgd nord heruntergeladen bzw. einge-sehen werden.

4.2. die Bauvorhaben müssen im Zeitraum zwischen 2009 (Termin der letzten Prämierung) und 2019 fertiggestellt worden sein.

5. Einzureichende Unterlagen

5.1. die Beiträge sind auf max. 2 din A 1 Plänen (gerollt) und in elektronischer form, im dateiformat Pdf, mit einer Auflösung von 300 dpi zu übermitteln. farbige darstellungen sind erwünscht.

Auf den Plänen sollen die für die ver-mittlung des gesamteindrucks des Objektes wesentlichen elemente - einschließlich des relevanten umfeldes - dargestellt werden, die die funktiona-len wie gestalterischen Aspekte aussa-gekräftig erläutern. gefordert werden fotografische darstellungen (keine ren-derings oder fotorealistische darstellun-gen) mit textlichen erläuterungen sowie - soweit vorhanden – Planzeichnungen des Objektes.

5.2. Angaben zu den Teilnehmern des Wett-bewerbs sowie die Objektbeschreibung sind in der Anlage 1 zum Auslobungstext darzustellen. inhalte der erläuterung:

• Benennung der Bauherrin | des Bau-herrn

• Benennung der Planerin | des Planers

• Standort des Projektes

• Art der nutzung

• Projektgröße (Bgf, Bri, Planungsum-griff etc.)

• Baujahr

• darlegung des entwurfsgedankens, der idee

• Benennung der maßgeblichen Hand-werkerinnen und Handwerker

• Besonderheiten

5.3. einverständniserklärung der eigentü-merin | des eigentümers (Anlage 2, siehe Pkt. 2.4)

6. Fristen

6.1. Spätester Abgabetermin ist der 24. Mai 2019

6.2. die unterlagen sind entweder

• an der Pforte der Struktur- und genehmigungsdirektion nord, Stresemannstraße 3 – 5 56068 Koblenz abzugeben, Öffnungszeiten: Montag bis donnerstag: 8:00 uhr bis 17:30 uhr freitag: 8:00 uhr bis 15:00 uhr,

• oder auf dem Postweg zu versenden an die Struktur- und genehmigungs- direktion nord referat 43 - Bauwesen frau ursula Knabe Stresemannstraße 3- 5 56068 Koblenz es gilt das datum des Poststempels.

6.3. die unterlagen sind gut sichtbar auf allen eingereichten unterlagen mit folgendem Stichwort zu kennzeichnen: „Wettbewerb Bau- und Gartenkul-tur“. Soweit die unterlagen an der Pforte der Sgd nord abgegeben wer-den, müssen alle unterlagen mit einer 6-stelligen Kennziffer versehen werden. Soweit mehrere Projekte abgegeben werden, muss jedes Projekt eine eige-ne Kennziffer erhalten. ihnen wird an der Pforte eine empfangsbestätigung ausgehändigt, auf der diese Kennziffer vermerkt wird.

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7. Verfahren

7.1. das verfahren ist nicht anonym.

7.2. es wird eine vorprüfung der Arbeiten durchgeführt. diese erfolgt mit Blick auf die in der Auslobung formulierten Teil-nahmebedingungen und Beurteilungs-kriterien und in diesem Zusammenhang insbesondere bezogen auf die denkmal-rechtlichen und naturschutzfachlichen Belange. die vorprüfung obliegt dem referat 43 - Bauwesen der Sgd nord unter einbindung der relevanten fach-disziplinen. der vorprüfbericht wird dem Preisgericht vor der Preisgerichtssitzung zur verfügung gestellt. folgende Personen bzw. institutionen sind fachlich in die vorprüfung einge-bunden:

• Herr Dr. Markus Fritz-von Preuschen, generaldirektion Kulturelles erbe rLP, Stellvertretender Landeskonservator, Leiter fachbereich Praktische denk-malpflege,

• Herr Guido Daum, Leiter des Sekre-tariats für das Welterbe beim Ministe-rium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur,

• Herr Frank Sprenger, Leiter der Beratungsstelle für denkmalpflege der Arbeitsgemeinschaft der Handwerks-kammern rLP,

• Herr Michael Weigold, Zweckver-band Welterbe Oberes Mittelrheintal,

• Frau Muriel Schmitz, referat 42, Sgd nord, naturschutz,

• Frau Ursula Knabe, referat 43, Sgd nord, initiative Baukultur für das Welt- erbe Oberes Mittelrheintal.

7.3. die Kosten der Bewerbung (Kosten für die zur verfügung gestellten unter-lagen) trägt jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer selbst.

7.4. der rechtsweg ist ausgeschlossen.

7.5. die daten werden nach den grundsät-zen der datenschutzgrundverordnung gespeichert und verarbeitet. Siehe auch Pkt. 9 der Auslobung – Öffentlichkeits-arbeit.

7.6. Jury | Preisgericht die Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch ein Preisgericht. ihm gehören die vertreter der Mitglieder der initiative Baukultur für das Welterbe Oberes Mittelrheintal an bzw. es werden, auch mit Blick auf die interdisziplinäre Aufgabenstellung, weitere fachleute hinzugezogen.

7.7. die inhalte der Auslobung zum Wettbe-werb wurden mit allen Mitgliedern der Jury abgestimmt.

7.8. das Preisgericht wird im rahmen einer eintägigen Bereisung die Objekte besichtigen. Am darauf folgenden Tag erfolgt die Beratung und Abstimmung über die auszuzeichnenden Objekte.

7.9. das Preisgericht entscheidet mit einfa-cher Mehrheit.

7.10. die ergebnisse der Preisgerichtssitzung werden protokolliert und das Protokoll mit den Preisrichtern inhaltlich abge-stimmt.

7.11. folgende Personen sind Mitglied der Jury:

• Frau Bianca Klein, Ministerium der finanzen rLP,

• Frau Francina Hirschberg, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, energie, verkehr und Wohnen,

• Frau Nicole Morsblech, vizepräsi-dentin der Sgd nord,

• Herr Landrat Frank Puchtler, Land-rat des rhein-Lahn-Kreises und vor-steher des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal,

• Herr Dr. Markus Fritz-von Preu-schen, generaldirektion Kulturelles

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erbe rLP, Stellvertretender Landes-konservator, Leiter fachbereich Prakti-sche denkmalpflege,

• Frau Edda Kurz, vizepräsidentin der Architektenkammer rLP,

• Herr Frank Sprenger, Leiter der Beratungsstelle für denkmalpflege der Arbeitsgemeinschaft der Handwerks-kammern rLP,

• Frau Professor Ulrike Kirchner, Mitglied des fachbeirates des Zweck-verbandes Welterbe Oberes Mittel- rheintal, Landschaftsarchitektin,

• Herr Luca Kist, HdK dutt & Kist gmbH, Saarbrücken, Landschaftsar-chitekt und Stadtplaner,

• Frau Professor Andrea Wandel, Wandel | Lorch Architekten und Stadt-planer BdA, Saarbrücken | frankfurt, Architektin,

• Präsidentin oder Vizepräsident der Architekten- und Stadtplanerkam-mer Hessen

Es liegt eine Zusage der Präsidentin der Architektenkammer Hessen vor, dass sich ein Preisrichter aus den Reihen der AK Hessen zur Verfügung stellen wird. Die Benennung erfolgt nach der hessischen Kammerwahl, da der Termin der Kammerwahl kurz vor dem Datum der Preisgerichtssitzung sein wird.

8. Auszeichnung

8.1. die Wettbewerbsgewinner in der Ka-tegorie 1 – Neu- und Umbauten von privaten, gewerblichen und öffentli-chen Gebäuden - erhalten

• ein Preisgeld in Höhe von 1. Preis 1.500,- € 2. Preis 1.000,- € 3. Preis 500,- €

• eine am Objekt platzierbare Plakette

• eine urkunde.

8.2. die Wettbewerbsgewinner in der Ka-tegorie 2 – Private und öffentliche Gärten und Freianlagen, Parks, Plätze, Straßen und Uferzonen - erhalten

• ein Preisgeld in Höhe von 1. Preis 1.500,- € 2. Preis 1.000,- € 3. Preis 500,- €

• eine am Objekt platzierbare Plakette

• eine urkunde.

8.3. die Wettbewerbsgewinner in der Kategorie 3 - Prämierung besonders qualitätsvoller handwerkliche Leis-tungen – erhalten

• eine urkunde

8.4. das Preisgericht behält sich vor, bei der Preisgerichtssitzung die gewichtung der Preise zu ändern. ergänzend ist es mög-lich, Anerkennungen für bemerkenswer-te Teilleistungen zu vergeben (ergänzend zur Kategorie 3), verbunden mit dem erhalt einer urkunde.

9. Öffentlichkeitsarbeit

9.1. Ziel des Wettbewerbs ist es, Bauherren und Planer, die vorhaben vorbildlich im Sinne des Welterbes umgesetzt haben, eine Anerkennung auszuspre-chen. gleichzeitig ist es ein besonderes Anliegen der initiative Baukultur, diese Projekte als Best Practice-Beispiele der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. dies erfolgt im rahmen von veröffentli-chungen im internet, in der Presse sowie einer Ausstellung, die im Welterbe Oberes Mittelrheintal oder an anderen relevanten Orten gezeigt wird. daraus ergeben sich folgende Maßgaben:

• Mit der Teilnahme am Wettbewerb stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der kostenfreien veröf-fentlichung ihrer unterlagen zu und stellen sie zum Abdruck zur verfü-gung. Sie versichern damit, der recht-sinhaber zu sein.

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• Sie stimmen zu, dass die ausgezeich-neten Arbeiten im rahmen einer Ausstellung zusammengefasst und an verschiedenen Orten im Welterbe und darüber hinaus gezeigt werden.

• Sie stimmen zu, dass, falls erforder-lich, zur qualitätsvollen Präsentation der Projekte professionelle fotos ihres Objektes von einem von der initiati-ve beauftragten fotografen erstellt werden. die Honorarkosten für den fotografen übernimmt die initiative Baukultur.

10. Termine

10.1. vorprüfung 22. und 23. KW

10.2. versendung des vorprüfberichtes an das Preisgericht: 10. Juni 2019

10.3. Bereisung und Sitzung des Preisgerichtes 25. und 26. Juni

10.4. veranstaltung zur offiziellen Prämierung der Preisträger

die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt

im rahmen der veranstaltung | Preis-verleihung. Alle Wettbewerbsteilnehmer sind zu dieser veranstaltung herzlich eingela-den. Bauministerin doris Ahnen wird die Wettbewerbsgewinner prämieren.

die veranstaltung findet statt am: 15. August 2019 um 17:00 Uhr veranstaltungsort: Koblenz, Festung Ehrenbreitstein, Kuppelsaal der Weg zum Kuppelsaal ist, beginnend vom Parkplatz | entreegebäude der fes-tung, ausgeschildert.

11. Rückfragen

rückfragen sind zu richten an die Struktur- und genehmigungsdirektion nord, referat 43, Bauwesen, frau ursula Knabe Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz fon: 0261 120 2044 e-Mail: [email protected].

* [weiblich | männlich | divers]