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Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften
6. Baukirchmeistertagung20./21.09.2013
Kleine Einführung in die HOAI 2013
Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften
Was bedeutet HOAI?
HOAI bedeutet:Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die HOAI ist eine Preisrechtsregelung (ähnlich der Gebührenordnungen bei Ärzten oder Anwälten)
Die neuste Fassung (HOAI 2013) ist am 17.07.2013 in Kraft getreten
Sie regelt die Berechnung der Entgelte für Grundleistungen der Architekten und Architektinnen und Ingenieure und Ingenieurinnen
Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften
Wie wird ein Architektenhonorar oder Ingenieurhonorar ermittelt?
Die Parameter der Berechnung des Honorars für Architekten und Ingenieure sind:
1. anrechenbare Kosten2. Beauftragte Grundleistungen (Leistungsphasen)3. Honorarzone4. Honorarsatz5. Zuschläge (Umbau- oder Instandsetzung Zuschlag)6. Nebenkosten7. Mehrwertsteuer
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Parameter der Honorarberechnung
1. anrechenbare Kosten:
Nettobaukosten ermittelt über die Kostenberechnung oder(bei Erbringung nur der Leistungsphasen 1 + 2)Kostenschätzung
Bestandteil bei Umbauten:angemessene Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
Anrechenbare Kosten der vorhandenen, mitverarbeiteten Bausubstanz
Was ist “vorhandene Bausubstanz”?•Bestandteile von Gebäuden, die fest mit dem Gebäude verbunden sind•werden im beabsichtigten Umbauverfahren wieder verwendet•ursprüngliche Funktion der Bausubstanz bleibt erhalten
Wann ist vorhandene Bausubstanz technisch oder gestalterisch mitverarbeitet?•Einbeziehung der alten Substanz in das neue Planungskonzept notwendig.
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Parameter der Honorarberechnung
Wie werden die “angemessenen” Kosten ermittelt?
• Schriftliche gemeinsame Vereinbarung ratsam und erforderlich
• Keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben• Erhaltungszustand ist zu berücksichtigen (d.h. je
schlechter die Bausubstanz, desto niedriger der Wert)
• Festzulegung für welche Leistungsphasen hier eine Berücksichtigung anfällt
• Nur die Baukonstruktionskosten sind berücksichtigungsfähig
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Parameter der Honorarberechnung
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Kostenermittlung– Die Kostenermittlung ist die Vorausberechnung der entstehenden
Kosten bzw. die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Entsprechend dem Planungsfortschritt werden die folgenden Arten der Kostenermittlung unterschieden:
• Kostenschätzung• Kostenberechnung• Kostenanschlag• Kostenfeststellung
Kostenschätzung– Die Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten.
Kostenberechnung– Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten.
Kostenanschlag– Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue Ermittlung der Kosten.
Kostenfeststellung– Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlich entstandenen
Kosten.
Parameter der HonorarberechnungErläuterung der Kostenermittlungsverfahren
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2.Beauftragte Grundleistungen:
•Leistungsphasen für die Leistungsbereiche HOAI (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung usw.) unterschiedlich
•Objektplanung 9 Leistungsphasen
•Neue Bewertung in der HOAI 2013•Jede Leistungsphase hat einen Leistungskatalog
•Zur Erbringung der notwendigen Leistungen nicht immer alle Leistungsphasen und auch nicht immer alle Teile des Leistungskatalogs notwendig
Parameter der Honorarberechnung
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume,
Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit je 7 Prozent für Gebäude und Innenräume,
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent für Gebäude und Innenräume,
Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 3 Prozent für Gebäude und 2 Prozent für Innenräume,
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Parameter der HonorarberechnungErläuterung: Leistungsphasen Objektplanung
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Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent für Gebäude und 30 Prozent für Innenräume,
Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent für Gebäude und 7 Prozent für Innenräume,
Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 4 Prozent für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume,
Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation) mit 32 Prozent für Gebäude und Innenräume,
Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume
Parameter der HonorarberechnungErläuterung: Leistungsphasen Objektplanung
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Beispiel Leistungsphase 1 Gebäudeplanung:
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
b) Ortsbesichtigung
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Parameter der HonorarberechnungErläuterung: Leistungsphasen Objektplanung
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3. Honorarzonen:
Beispiel Objektplanung:Honorarzone I: sehr geringe Planungsanforderungen
Honorarzone II: geringe Planungsanforderungen
Honorarzone III: durchschnittliche Planungsanforderungen
Honorarzone IV: hohe Planungsanforderungen
Honorarzone V: sehr hohe Planungsanforderungen
Parameter der Honorarberechnung
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Neubau:Objektliste aus HOAI (Anlage 10)
alle anderen Projekte:Ermittlung über Punktematrix:Bewertungskriterien (Beispiel Gebäude):
1. Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung (bis 6 Pkt.)2. Anzahl der Funktionsbereiche (bis 9 Pkt.)3. gestalterische Anforderungen (bis 9 Pkt.)4. konstruktive Anforderungen (bis 6 Pkt.)5. technische Ausrüstung(bis 6 Pkt.)6. Ausbau (bis 6 Pkt.)
Parameter der HonorarberechnungErläuterung: Ermittlung der Honorarzonen
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Matrix:
Quelle: www.ekir/bauberatung.de
Parameter der HonorarberechnungErläuterung: Ermittlung der Honorarzonen
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4. Honorarsatz:
HOAI §§§§ 7 Abs. 1:
Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen.
Bindung an den Mindest- und auch an den Höchstsatz
Parameter der Honorarberechnung
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Anrechenbare Kosten in Euro
Honorarzone Isehr geringeAnforderungenvon bisEuro
Honorarzone IIsehr geringeAnforderungenvon bisEuro
Honorarzone III durchschnittliche Anforderungenvon bisEuro
Honorarzone IVhoheAnforderungen von bisEuro
Honorarzone Vsehr hoheAnforderungenvon bisEuro
25 00035 000 50 000 75 000 100 000
3 1204 2175 804 8 34210 790
3 6574 942 6 801 9 77612 644
3 6574 942 6 801 9 77612 644
4 3395 865 8 071 11 60115 005
4 3395 865 8 07111 601 15 005
5 4127 31510 066 14 469 18 713
5 412 7 315 10 066 14 469 18 713
6 094 8 237 11 33616 29321 074
6 094 8 237 11 336 16 293 21 074
6 6318 96212 333 17 72722 928
150 000200 000 300 000500 000750 000
15 500 20 037 28 750 45 232 64 666
18 16423 480 33 692 53 006 75 781
18 164 23 480 33 692 53 006 75 781
21 55527 863 39 981 62 900 89 927
21 555 27 863 39 981 62 900 89 927
26 88334 751 49 864 78 449112 156
26 883 34 751 49 864 78 449 112 156
30 27439 134 56 153 88 343126 301
30 274 39 134 56 153 88 343 126 301
32 93842 578 61 09596 118137 416
1 000 0001 500 0002 000 0003 000 0005 000 000
83 182 119 307 153 965 220 161 343 879
97 479139 813 180 428 258 002 402 984
97 479 139 813 180 428 258 002 402 984
115 675165 911 214 108 306 162 478 207
115 675 165 911 214 108 306 162 478 207
144 268206 923 267 034 381 843 596 416
144 268 206 923 267 034 381 843 596 416
162 464233 022300 714430 003 671 640
162 464 233 022 300 714 430 003 671 640
176 761253 527 327 177 467 843 730 744
Parameter der HonorarberechnungErläuterung: Honorartabelle Objektplanung
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Häufig vereinbart werden auch Zwischensätze:
ViertelsatzMittelsatz
Viertelsatz bei anrechenbaren Kosten von 750.000,-Honorarzone III89.927 € + ((112.156 € -89.927)*0,25) = 95.484,25 €
Mittelsatz:89.927 € + ((112.156 € -89.927)*0,5) = 101.041,50 €
Parameter der Honorarberechnung
Zwischensätze
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5. Zuschläge:
Umbau/Modernisierungszuschlag oder Instandsetzung/Instandhaltungszuschlag ??
Definition:(HOAI § 2)
5) Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand.
(6) Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts, soweit diese Maßnahmen nicht unter Absatz 4, 5 oder 8 fallen.
(8) Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines Objekts, soweit diese Maßnahmen nicht unter Absatz 3 fallen.
(9) Instandhaltungen sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objekts.
Parameter der Honorarberechnung
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Zuschläge gem. HOAI:
Instandsetzung/Instandhaltungen:Zuschlag auf die Leistungsphase 8 bis zu 50 Prozent
Umbau/Modernisierung Gebäude:Zuschlag bis 33 % auf die gesamten Leistungsphasen
Umbau/Modernisierung Innenräume:Zuschlag bis 50 % auf die gesamten Leistungsphasen
Parameter der Honorarberechnung
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Modernisierung oder Instandhaltung?
Parameter der Honorarberechnung
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+ +
= Instandsetzung
Parameter der Honorarberechnung
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+ +
= Modernisierung
+
Parameter der Honorarberechnung
6. Nebenkosten:
•Sind in der HOAI nicht vorgegeben•Können aber müssen nicht berechnet werden•In der Regel zwischen 5-8 %•Nicht gut: Einzelabrechnung von Fahrtzeiten, da nicht überschaubar und schlecht kalkulierbar
7. Mehrwertsteuer:•Tabellenwerte sind netto•Gültige Mehrwertsteuer wird dem Gesamtbetrag hinzuaddiert
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Parameter der Honorarberechnung
Architektenverträge warum?
• Schriftliche Vereinbarung grundsätzlich sinnvoll um spätere Streitigkeiten zu vermeiden
• Gegenseitige Verantwortung
• In den Verträgen möglichst klar die Aufgabe formulieren
• Alle Parameter der Honorierung festlegen
• Dem Architekten steht grundsätzlich die Honorierung nach HOAI zu, auch wenn kein Vertrag geschlossen wurde
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Architektenvertrag warum?
• HOAI ist nur Preisrecht und regelt den Leistungskatalog
• Vertrag wird nach Werksvertragsrecht des BGB geschlossen
• Genehmigung der Landeskirche ist erforderlich nach Verwaltungsverordnung für Architektenverträge
• Vertragsmuster der EKIR erforderlich
• Herunterladbar unter www.ekir.de/bauberatung
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Architektenvertrag warum?
Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften
Warum Vertragsmuster der EKIR?
• Auftraggeber orientierter Vertrag
• Ergebnisse und Erfahrungen von vielen Bauberatungen sind in den Vertrag eingeflossen
• Berücksichtigt damit die Belange von Kirchengemeinden und Presbyterien
• Rechtlich geprüft
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Wer berät mich bei Rückfragen?
Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften
Sie haben noch Fragen?
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