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04.04.2017 Druckdatum: Seite 1 Überarbeitete Ausgabe: 22.03.2017 Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 64520 Salpetersäure 53 % Version: 2 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1. Produktidentifikator 1. 1. Handelsname: Salpetersäure 53 % Artikelnummer: 64520 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1. 2. Verwendung: Grundstoff mit nicht speziell definierter Verwendung. Industrielle Verwendung Empfohlene Einschränkungen der Anwendung: Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt (Hersteller/Importeur) 1. 3. Firma: Kremer Pigmente GmbH & Co. KG Adresse: Hauptstr. 41-47, 88317 Aichstetten, Germany Tel./Fax.: Tel +49 7565 914480, Fax +49 7565 1606 Internet: www.kremer-pigmente.de EMail: [email protected] Importeur: -- Notrufnummern 1. 4. Notrufnummern: +49 7565 914480 (Mo-Fr 8:00 - 17:00) Mögliche Gefahren 2. Einstufung des Stoffs/Gemischs 2. 1. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Auf Metalle korrosiv wirkend, Kategorie 1 Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 3 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H290 Cat.: 1 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H314 Cat.: 1A Giftig bei Einatmen. H331 Cat.: 3 Einstufung gemäß EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Verursacht schwere Verätzungen. R35 Ätzend (C) S-Sätze: Mögliche Wirkungen auf die Umwelt: Kennzeichnungselemente 2. 2. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrensymbole: 2 Folgeseite

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SicherheitsdatenblattGemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

64520 Salpetersäure 53 %

Version: 2

Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Un ternehmens 1.

Produktidentifikator 1. 1.

Handelsname: Salpetersäure 53 %

Artikelnummer: 64520

Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1. 2.

Verwendung:Grundstoff mit nicht speziell definierter Verwendung.Industrielle Verwendung

Empfohlene Einschränkungen der Anwendung:

Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt (Hersteller/Importeur) 1. 3.

Firma: Kremer Pigmente GmbH & Co. KG

Adresse: Hauptstr. 41-47, 88317 Aichstetten, Germany

Tel./Fax.: Tel +49 7565 914480, Fax +49 7565 1606

Internet: www.kremer-pigmente.de

EMail: [email protected]

Importeur: --

Notrufnummern 1. 4.

Notrufnummern: +49 7565 914480 (Mo-Fr 8:00 - 17:00)

Mögliche Gefahren 2.

Einstufung des Stoffs/Gemischs 2. 1.

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Auf Metalle korrosiv wirkend, Kategorie 1Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1ASchwere Augenschädigung, Kategorie 1Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 3Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.H290

Cat.: 1Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H314Cat.: 1A

Giftig bei Einatmen.H331Cat.: 3

Einstufung gemäß EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG

Verursacht schwere Verätzungen.R35Ätzend (C)

S-Sätze:

Mögliche Wirkungen auf die Umwelt:

Kennzeichnungselemente 2. 2.

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrensymbole:2 Folgeseite

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GHS05-2

GHS06

Signalwort:Gefahr

Gefahrenhinweise:H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere

Augenschäden.H331 Giftig bei Einatmen.

Sicherheitshinweise:P260 Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen.P280 Schutzhandschuhe/ -kleidung/ Augen- / Gesichtsschutz tragen.P301+P330+P331 Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen.P303+P361+P353 Bei Kontakt mit der Haut: Alle beschmutzten, getränkten

Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.P304+P340 Bei Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position

ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.P305+P351+P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit

Wasser spülen. Kontaktlinsen entfernen. Weiter spülen.P310 Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Entsorgung des Inhalts/ des Behälters gemäß den örtlichen,

regionalen, nationalen und international Vorschriften.

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:

Sonstige Gefahren 2. 3.

Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen 3.

Stoffe 3. 1.

Gemische 3. 2.

Chemische Charakterisierung:

Angaben zu Bestandteilen / Gefährliche Inhaltsstoffe:

CAS-Nr: 7697-37-2EINECS-Nr: 231-714-2EC-Nr: 007-004-00-1

26-65 %Salpetersäure (C,O; R8-35; H272-290-314-331); REACH-Nr. 01-2119487297-23

Zusätzliche Angaben:

Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 4. 1.

Allgemeine Hinweise:3 Folgeseite

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Betroffene Körperteile mit Wasser und Seife gründlich reinigen.Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlagerung.Vergiftungssymptome können sich auch erst nach einigen Stunden zeigen. Mindestens 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung belassen.

Nach Einatmen:Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr.Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

Nach Hautkontakt:Beschmutzte Kleidung sofort ausziehen.Sofort und lange mit viel Wasser abwaschen.Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen.

Nach Augenkontakt:Unverletztes Auge schützen.Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.Sofort einen Arzt verständigen.

Nach Verschlucken:Mund sofort mit viel Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.Kein Erbrechen herbeiführen.Perforationsgefahr!

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4. 2.

Symptome:Verschlucken: starke Ätzwirkung auf den Mundraum und Rachen sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens.

Effekte:

Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 4. 3.

Behandlung:Bei oraler Aufnahme: zur Neutralisation kein Natriumhydrogencarbonat (NaHCO3) oder Calciumcarbonat (CaCO3) verwenden, weil entstehendes Kohlendioxid (CO2) zur Magenperforation führen kann. Magnesiumsoxid (MgO) in Wasser suspendiert langsam trinken lassen.Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.Zur Lungenödemprophylaxe: Corticosteroid-Dosieraerosol (z.B. Dexamethason).Vergiftungssymptome können sich auch erst nach einigen Stunden zeigen. Mindestens 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung belassen.

Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.

Löschmittel 5. 1.

Geeignete Löschmittel:Das Produkt selbst brennt nicht.

4 Folgeseite

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Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand anpassen.

Ungeeignete Löschmittel:Keine bekannt.

Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5. 2.

Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung:

Beim Erhitzen oder im Brandfall Bildung giftiger Gase.Bei Brand kann freigesetzt werden: Stickstoffoxide.Ausgelaufener Stoff reagiert mit unedlen Metallen unter Bildung von Wasserstoffgas. Verdampftes Produkt reizt die Augen und die Atemwege.

Hinweise zur Brandbekämpfung 5. 3.

Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung:

Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Vollschutzanzug tragen.

Weitere Informationen:Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.Eindringen von Löschwasser in Kanalisation, Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 6. 1.

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Für angemessene Lüftung sorgen.Dämpfe oder Aerosole nicht einatmen.Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Ungeschützte Personen fernhalten.

Umweltschutzmaßnahmen 6. 2.

Umweltschutzmaßnahmen:Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.Kontamination von Erdreich, Kanalisation und Gewässer vermeiden.Bei Eindringen in Gewässer, Kanalisation oder Boden zuständige Behörden benachrichtigen.

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 6. 3.

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:

Mit flüssigkeitsbindendem, inertem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder) aufnehmen und vorschriftsmäßig entsorgen.Kein brennbares Material, wie z.B. Sägemehl verwenden!Mit Soda oder Natriumcarbonat neutralisieren, und mit viel Wasser wegspülen.

Verweis auf andere Abschnitte 6. 4.Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.

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Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.Abschnitt 13 für Hinweise zur Entsorgung beachten.

Handhabung und Lagerung 7.

Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7. 1.

Hinweise zum sicheren Umgang:Für ausreichende Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen. Für angemessene Lüftung sorgen. Behälter vorsichtig öffnen und handhaben.Kontakt mit den Augen und Haut vermeiden.Beim Verdünnen immer das Produkt dem Wasser beigeben. Nie das Wasser dem Produkt beigeben.

Hygienemaßnahmen:Aerosolbildung vermeiden.Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 7. 2.

Lagerbedingungen:Behälter dicht verschlossen, an einem kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren.Produkt vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:

Produkt im Originalbehälter aufbewahren.An einem Ort mit säuresicherem Boden aufbewahren.Gesetze und Vorschriften zur Lagerung und Verwendung von wassergefährdender Stoffe beachten.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:

Das Produkt ist nicht brennbar.Getrennt lagern von: Laugen, Metallen und organischen Verbindungen.

Lagerklasse (VCI):6.1 D: Nichtbrennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende Gefahrstoffe

Weitere Angaben:

Spezifische Endanwendung 7. 3.

Weitere Angaben:Keine weitere Information verfügbar.

Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönl iche Schutzausrüstung 8.

Zu überwachende Parameter 8. 1.

Zu überwachende Parameter (DE):Salpetersäure (CAS 7697-37-2); AGW: 2,6 mg/m3; 1 ml/ml (EU); 13, 16Stickstoffdioxid (CAS 10102-44-0): MAK (DE) 0,95 mg/m3, 0,5 ml/m3

Zu überwachende Parameter:6 Folgeseite

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Salpetersäure:IOELV (EU): Kurzzeitwert: 2,6 mg/m3, 1 ml/m3

Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL):

2,6 mg/m3 (Arbeitnehmer, Einatmen, Kurzfristige Exposition -Lokale Effekte)1,3 mg/m3 (Arbeitnehmer, Einatmen, Langzeitige Exposition -Lokale Effekte)1,3 mg/m3 (Verbraucher, Einatmen, Kurzfristige Exposition -Lokale Effekte)0,65 mg/m3 (Verbraucher, Einatmen, Langzeitige Exposition -Lokale Effekte)

Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC):

Ein PNEC wurde nicht abgeleitet, das die ökotoxikologischen Effekte einzig durch den pH-Effekt veursacht werden und dieser in Abhängkeit von der Pufferkapazität, dem pH-Wert und dessen Fluktuation sehr spezifisch ist.

Zusätzliche Hinweise:

Begrenzung und Überwachung der Exposition 8. 2.

Technische Schutzmaßnahmen:Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

Persönliche Schutzausrüstung

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.

Atemschutz:Bei Aerosol- oder Nebelbildung.Bei unzureichender Belüftung Atemschutz anlegen.Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz: Kombinationsfilter B-NO-P2

Handschutz:Schutzhandschuhe, chemikalienbeständig (EN 374 (Europe), F739 (US)).

Handschuhmaterial: Fluorkautschuk - FKM (480 min, 0,7 mm).Butylkautschuk (480 min, 0,7 mm).Chloroprenkautschuk (> 480 min, 0,5 mm)Polyvinylchlorid (> 480 min, 0,7 mm)Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom

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Material, sondern auch von weiteren Merkmalen (z.B. Schichtdicke) abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.Durchdringungszeit des Handschuhmaterials ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materilien geeignet:Achtung! die tägliche Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs kann wegen der besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz (mechanische Belastung, Temperatur) deutlich kürzer als die nach EN 374 ermittelte Permeationszeit sein.

Augenschutz:Dichtschließende Schutzbrille (EN 166).Gesichtsschutz

Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung, säurebeständig.Stiefel.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:

Physikalische und chemische Eigenschaften 9.

Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 9. 1.

Form: flüssig

Farbe: farblos bis gelblich

Geruch: stechend

Geruchsschwelle:Keine Daten verfügbar.

pH-Wert: < 1 (20°C)

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:nicht bestimmt

Siedepunkt/Siedebereich: > 100°C

Flammpunkt:nicht brennbar oder explosionsgefährlich

Verdampfungsgeschwindigkeit:Keine Daten verfügbar.

Entzündbarkeit (fest, gasförmig):nicht anwendbar

Obere Explosionsgrenze:keine Daten

Untere Explosionsgrenze:keine Daten

Dampfdruck:nicht bestimmt

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Relative Dampfdichte:Keine Daten verfügbar.

Dichte: 1.108 - 1.302 g/cm3

Löslichkeit in Wasser: vollständig mischbar

Verteilungskoeffizient: n-Oktanol/Wasser:

nicht bestimmt

Selbstentzündungstemperatur:Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

Zersetzungstemperatur:nicht bestimmt

Viskosität, dynamisch:nicht bestimmt

Explosive Eigenschaften:Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

Oxidierende Eigenschaften:keine Angaben

Schüttdichte:

Sonstige Angaben 9. 2.

Löslichkeit in Lösemittel:

Viskosität, kinematisch

Brennzahl:

Lösemittelgehalt:

Festkörpergehalt:

Korngröße:

Sonstige Angaben:

Stabilität und Reaktivität10.

Reaktivität10.1.

Keine thermische Zersetzung bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung.

Chemische Stabilität10.2.

Stabil bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung.

Möglichkeit gefährlicher Reaktionen10.3.Reaktionen mit Metallen: Bildung von nitrosen Gasen und Wasserstoff möglich.Reaktion mit Wasser: heftige Reation mit Wärmeentwicklung.Mit organischen Stoffen (z.B. Papier, Holzwolle und Textilien) Oxidationsreaktion bis hin zur Entzündung möglich.Reaktionen mit: Alkalien

Zu vermeidende Bedingungen10.4.

Zu vermeidende Bedingungen:9 Folgeseite

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Nicht überhitzen.

Thermische Zersetzung:Thermische Zersetzung zu nitrosen Gasen (NO und NO2).

Unverträgliche Materialien10.5.

Laugen, unedle MetalleOrganische Stoffe, Reduktionsmittel

Gefährliche Zersetzungprodukte10.6.

Nitrose Gase (Stickstoffoxide NO und NO2) bei thermischer Zersetzung, bei Reaktion mit Metallen und bei Reaktion mit organischen Verbindungen.Reaktion mit Metallen: Bildung von Wasserstoff H2.

Weitere Angaben10.7.

Toxikologische Angaben11.

Angaben zu toxikologischen Wirkungen11. 1.

Akute ToxizitätGiftig beim Einatmen.

LD50, oral:LDL0 (Akute orale Toxizität): 430 mg/kg (Mensch)

LD50, dermal:Keine Daten verfügbar.

LC50, inhalativ:Salpetersäure: LC50: 2,65 mg/l (Ratte; OECD 403)

Primäre Reizwirkung

An der Haut:Verursacht schwere Hautverätzungen.

Am Auge:Verursacht schwere Augenschäden.

Einatmen:Keine Daten vorhanden.

Verschlucken:Keine Daten vorhanden

Sensibilisierung:Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.

Mutagenität:Keine mutagenen Effekte bekannt.

Reproduktionstoxizität:Keine Daten vorhanden.

Cancerogenität:Keine Daten vorhanden.

Teratogenität:Keine Information verfügbar.

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Spezifische Zielorgantoxizität (STOT):Keine Daten vorhanden.

Zusätzliche toxikologische Hinweise:Aspirationsgefahr: nicht anwendbarSäurenebel und nitrose Gase können Lungenschäden hervorrufen.

Umweltbezogene Angaben12.

Toxizität12. 1.

Fischtoxizität:LC50: 72 mg/l (96h, Gambusia affinis); 12,5 mg/l (Salmo gairdneri)

Daphnientoxizität:EC50: 0,492 mg/l (48h, Daphnia magna)

Bakterientoxizität:Keine Daten vorhanden.

Algentoxizität:Keine Daten vorhanden.

Persistenz und Abbaubarkeit12. 2.

Biologisch abbaubar.

Bioakkumulationspotential12. 3.Keine Bioakkumulation.

Mobilität im Boden12. 4.

Keine Daten vorhanden.

Ergebnisse der PBT- und vPvP-Beurteilung12. 5.

Nicht anwendbar.

Andere schädliche Wirkungen12. 6.

Wassergefährdungsklasse:WGK 1 (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend.Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

Verhalten in Kläranlagen:Vor Einleitung in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisationerforderlich.

Weitere Hinweise zur Ökologie:Schädliche Wirkungen auf Wasserorganismen durch pH-Verschiebung.Das Produkt verursacht keine biologische Sauerstoffzehrung.Nach Neutralisation ist nur noch die relativ geringe Schadwirkung der entstandenen Salze vorhanden. Wird nicht neutraliert, so ist der pH-Wert zu beachten. Die toxische Wirkung für Fische und Bakterien beginnt unterhalb pH-Wert 6 bzw über pH-Wert 9.Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erniedrigung führen. Ein niederer pH-Wert schädigt Wasserorganismen.In der Verdünnung der Anwendungskonzentration reduziert sich der pH-Wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des

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Produktes die in die Kanalisation gelangenden Abwässer nur schwach wassergefährdend wirken.

AOX-Hinweis:

Hinweise zur Entsorgung13.

Verfahren der Abfallbehandlung13. 1.

Produkt:Muss unter Beachtung der nationalen und lokalen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

Abfallschlüsselnr.:

Ungereinigte Verpackung:Die Verpackung kann nach Reinigung wiederverwendet oder stofflich verwertet werden.

Abfallschlüsselnr.:

Angaben zum Transport14.

UN Nummer14. 1.

ADR, IMDG, IATA 2031

UN-Ordnungsgemäße Versandbezeichnung14. 2.

ADR/RID: SALPETERSÄURE

IMDG/IATA: NITRIC ACID

Transport Gefahrenklassen14. 3.

ADR-Klasse: 8

Gefahrzettel: 8

Klassifizierungscode: C1

Tunnelbeschränkungscode: E

IMDG-Klasse: 8

Gefahrzettel: 8

EmS-Nr.: F-A, S-Q

IATA-Klasse: 8

Gefahrzettel: 8

Verpackungsgruppe14. 4.

ADR/RID: II

IMDG: II

IATA: II

Umweltgefahren14. 5.Nicht als Umweltgefährdend eingestuft.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender14. 6.

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 78/78 und gemäß IBC-Code14. 7.

nicht anwendbar12Folgeseite

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Sonstige Angaben14. 8.

Rechtsvorschriften15.

Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch15. 1.

Wassergefährdungsklasse:WGK 1; schwach wassergefährdend (Selbsteinstufung)

Störfallverordnung:Akut Toxisch (H2): Menge 1: 50 t; Menge 2: 200 t

Hinweise zu Beschäftigungsbeschränkung:

Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.

Verwendungsbeschränkung/-verbote:EU. REACH, Anhang XVII, Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse Eingetragen Nr. 3EU. Verordnung 98/2013: das vorliegende Produkt unterliegt als Ausgangsstoff für Explosivstoffe Beschränkungen bezüglich der Weitergabe an private Endverbraucher.

Technische Anleitung Luft:Stickstoffoxide: Nr. 5.2.4, Klasse IV

Stoffsicherheitsbeurteilung15. 2.

Für diesen Stoff wurde eine chemische Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.

Sonstige Vorschriften15. 3.

Richtinie 2012/18/EG (Seveso III): Der Stoff ist nicht enthalten (Anhang I).Seveso-Kategorie H2: Akut Toxisch

Sonstige Angaben16.Mit den vorstehenden Angaben, die dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen entsprechen, wird unser Produkt im Hinblick auf etwaige Sicherheitserfordernisse und zur kennzeichnung im Sinne der gültigen Gesetzgebung beschrieben, verbinden jedoch keine Eigenschaftszusicherungen und Qualitätsbeschreibungen.