· (7) For das Anerkennungsverfahren sowie die Verfahren der Rtcknahme der Anerkennung und des...
3
· (7) For das Anerkennungsverfahren sowie die Verfahren der Rtcknahme der Anerkennung und des Widerrufs von Anerkennungsbescheiden gelten die einschlägigen Vor- schriften des Zehnten