37
Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 135 \\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [10.10.01] 789 www.bl.ch Protokoll 5. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 22. Oktober 2015 10:00-12:00 / 14:15-16:45 Uhr

789 · PDF fileZu hohe Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle (MFK). Schriftliche Antwort vom 14. April 2015 ... FMS abbrechen und dann... Schriftliche Antwort vom 28

Embed Size (px)

Citation preview

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 135

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [10.10.01]

789www.bl.ch

Protokoll

5. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 22. Oktober 2015

10:00-12:00 / 14:15-16:45 Uhr

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015136

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [10.10.01]

Abwesend Vormittag:Abt Simone, Brunner Roman, Buser Christoph, HäuptliMatthias, Kämpfer Oskar, Koch Christine

Abwesend Nachmittag:Abt Simone, Beeler Marie-Theres, Brodbeck Peter, Brun-ner Roman, Häuptli Matthias, Kämpfer Oskar, Koch Chris-tine

KanzleiKlee Alex

Protokoll:Schmidt Georg, Zingg Peter, Bubendorf Miriam, KocherMarkus

IndexDringlichkeit 150Mitteilungen 139

170Persönliche Vorstösse 155Traktandenliste 137

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 137

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [10.10.01]

Traktanden

1 2015/113Berichte des Regierungsrates vom 17. März 2015 und derBildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 30. Septem-ber 2015: Umsetzung der Motion 2010/383 von Rolf Rich-terich: Anstellung Schulleitung: Mitsprache der Lehrperso-nen neu regeln; Änderung des Bildungsgesetzes (1. Lesung)1. Lesung abgeschlossen 139

2 2015/355Berichte des Regierungsrates vom 15. September 2015und der Personalkommission vom 7. Oktober 2015: Vorla-ge «Anhang II – Lohntabelle und Ausnahmen» des Personaldekretsbeschlossen 141

41 2015/376Interpellation von Dominik Straumann vom 22. Oktober2015: Projekt Corporate Identity (CI) und ein neues Cor-porate Design (CD)beantwortet 151

42 2015/377Verfahrenspostulat der FDP-Fraktion vom 22. Oktober2015: Ergänzung des Dekrets über die Organisation unddie Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnungdes Landrats): Reduktion der Landratsentschädigung um1%überwiesen 154

12 2015/374Fragestunde vom 22. Oktober 2015alle Fragen (3) beantwortet 155

3 2015/198Berichte des Regierungsrates vom 19. Mai 2015 und derBau- und Planungskommission vom 29. September 2015:Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur FABI2016-2025; Verpflichtungskreditbeschlossen 156

5 2015/107Berichte des Regierungsrates vom 10. März 2015 und derJustiz- und Sicherheitskommission vom 25. September2015: Verpflichtungskredit über die Realisierung der neu-en amtlichen Vermessung, langfristige Massnahmen(AV93 3. Etappe)beschlossen 158

6 2015/244Berichte des Regierungsrates vom 16. Juni 2015 und derVolkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 12.Oktober 2015: Neubau Tierheim beider Basel; Kreditsi-cherungsgarantie in Form eines Verpflichtungskreditesbeschlossen 160

7 2015/332Berichte des Regierungsrates vom 8. September 2015und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 1. Oktober 2015: Aktionsprogramm Ernährung undBewegung, 3. Staffel 2016-2019; Verpflichtungskredit(modifiziert) beschlossen 164

8 2015/221Berichte des Regierungsrates vom 2. Juni 2015 und derBildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 14. Oktober

2015: Berufsintegrations- und Arbeitstrainingsprogramm«check-in aprentas»: Berichterstattung und Ver-pflichtungskredit zur Weiterführung des Programms 2016bis 2021beschlossen 169

Folgende Traktanden wurden nicht behandelt:

4 2015/233Berichte des Regierungsrates vom 9. Juni 2015 und derBau- und Planungskommission vom #: Ergänzung undSanierung Sekundarschulanlage Lärchen Münchenstein;Verpflichtungskredit

9 2015/280Berichte des Regierungsrates vom 30. Juni 2015 und derFinanzkommission vom 16. September 2015: Be-teiligungsbericht 2015

10 2015/074Berichte des Regierungsrates vom 10. Februar 2015 undder Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 7. Okto-ber 2015: Bericht zum Postulat 2013/028 von Martin Rü-egg: Staatskunde und Politik an den Schulen der Sekun-darstufe ll

11 2015/184Berichte des Regierungsrates vom 5. Mai 2015 und derBildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 7. Oktober2015: Bericht zum Postulat 2014/297 betreffend Petition«Qualität an den Schulen und in der Ausbildung der SekI-Lehrkräfte»

13 2013/403Interpellation von Florence Brenzikofer vom 14. November2013: Windkraftanlagen im Kanton Basel-Landschaft.Schriftliche Antwort vom 14. Januar 2014

14 2014/383Interpellation von Hansruedi Wirz vom 13. November2014: Windkraftanlagen im Baselbiet: Kostenwahrheit vorweiteren politischen Anstrengungen. Schriftliche Antwortvom 3. Februar 2015

15 2014/381Interpellation von Sara Fritz vom 13. November 2014:Kanton hat sich 2010 ein grosses Kostenrisiko aufgebür-det. Schriftliche Antwort vom 20. Januar 2015

16 2014/382Interpellation von Jürg Degen vom 13. November 2014:Gefahrenguttransporte im Ergolztal. Schriftliche Antwortvom 3. Februar 2015

17 2014/386Interpellation von Julia Gosteli vom 13. November 2014:Verkehrserschliessung. Schriftliche Antwort vom 27. Janu-ar 2015

18 2014/408Interpellation von Gerhard Schafroth vom 27. November2014: Sturz nach Kollision mit Autotüre: Velofahrerin tot.Schriftliche Antwort vom 10. März 2015

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015138

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [10.10.01]

19 2014/410Interpellation von Philipp Schoch vom 27. November2014: Abwasserbehandlung in Schweizerhalle. Schriftli-che Antwort vom 3. Februar 2015

20 2014/404Postulat von Philipp Schoch vom 27. November 2014:Perspektive ARA Rhein – fit für die Zukunft

21 2014/411Interpellation von Christoph Frommherz vom 27. Novem-ber 2014: Siedlungsentwicklung. Schriftliche Antwort vom27. Januar 2015

22 2014/412Interpellation von Christoph Frommherz vom 27. Novem-ber 2014: Mehrwertausgleich. Schriftliche Antwort vom 10.Februar 2015

23 2014/375Interpellation von Caroline Mall vom 13. November 2014:Funktion der KESB in der Bevölkerung transparent ma-chen. Schriftliche Antwort vom 3. März 2015

24 2014/384Interpellation von Andreas Dürr vom 13. November 2014:Zu hohe Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle (MFK).Schriftliche Antwort vom 14. April 2015

25 2014/409Interpellation von Gerhard Schafroth vom 27. November2014: Dienstleistungen der Staatsanwaltschaft BL. Schrift-liche Antwort vom 3. März 2015

26 2014/421Postulat von Andreas Bammatter vom 10. Dezember2014: Angemessene Unterstützung für Unbegleitete min-derjährige Asylsuchende (UMA)

27 2014/424Motion von Klaus Kirchmayr vom 10. Dezember 2014:Neuregelung der Spruchkompetenzen an der AbteilungVerfassungs- und Verwaltungsgericht des Kantonsge-richts

28 2014/429Interpellation von Andreas Giger vom 10. Dezember 2014:Drohende Stilllegung der Bahnlinie Solothurn-Moutier.Schriftliche Antwort vom 3. März 2015

29 2014/431Postulat von Martin Rüegg vom 11. Dezember 2014:Tramverbindung ins Industrie- und Gewerbeareal Bach-graben Allschwil

30 2014/427Postulat von Caroline Mall vom 10. Dezember 2014: Alter-nativen zu Methylphenidat prüfen

31 2015/010Motion von Oskar Kämpfer vom 15. Januar 2015: Richt-linien ohne Grundlage in der Verfassung

32 2015/020Postulat von Regina Werthmüller vom 15. Januar 2015:Zeitlich gestaffelter Arbeitsbeginn bei kantonalen Institu-

tionen und Schulen

33 2015/012Motion von Marc Bürgi vom 15. Januar 2015: Kein Bil-dungsabbau durch Konkurrenz zwischen Fachmittelschuleund Berufsbildung

34 2015/026Interpellation von Sabrina Corvini vom 15. Januar 2015:FMS abbrechen und dann... Schriftliche Antwort vom 28.April 2015

35 2015/014Postulat von Rahel Bänziger vom 15. Januar 2015: För-derung der Gesundheitsprävention

36 2015/015Postulat von Kathrin Schweizer vom 15. Januar 2015:Genossenschaftlicher Wohnungsbau beim Spiesshöfli

37 2015/017Postulat von Regula Meschberger vom 15. Januar 2015:Preisgünstiger Wohnungsbau im Kanton BL: Neue In-strumente und Wege prüfen

38 2015/018Postulat von Kathrin Schweizer vom 15. Januar 2015:Baurecht statt Verkauf

39 2015/019Postulat von Andreas Bammatter vom 15. Januar 2015:Aktiv preisgünstigen Wohnraum ermöglichen – Impuls-programm für Junge

40 2015/022Interpellation von Hans-Urs Spiess vom 15. Januar 2015:Jagd, Fischerei, Landwirtschaft, Waldwirtschaft und Ge-meinden: zusammen vorwärts! Schriftliche Antwort vom25. August 2015

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 139

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Nr. 162

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) begrüsst herzlichzur Sitzung.

– Wahlsonntag

Ein Dank geht an die Landeskanzlei für die gute Organi-sation und Durchführung der Wahlen [Applaus]. Nacheinem intensiven und engagierten Wahlkampf wurde jetztgewählt: Allen Baselbieter Mitgliedern von National- undStänderat darf zur Wiederwahl gratuliert werden. Beson-ders ist Landrätin Sandra Sollberger zur Wahl in denNationalrat zu gratulieren: Alles Gute! [Applaus] Man darfüberzeugt sein, dass die Neugewählte sich mit dem glei-chen Engagement in Bern für unseren Kanton einsetzenwird, wie man dies schon im Landrat erlebt hat.

– Rücktritt aus dem Landrat

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) verliest folgendesRücktrittsschreiben:

«Geschätzter Herr LandratspräsidentGeschätzte Kolleginnen und KollegenAm vergangenen Sonntag wählte mich die Baselbieter Bevöl-kerung in den Nationalrat. Aus diesem für mich erfreulichenAnlass, trete ich auf den 6. November 2015 aus dem Baselbie-ter Landrat zurück.

Die Arbeit als Landrätin, im Besonderen die Arbeit in derBau- und Planungskommission, hat mir viel Freude bereitet.Besonders erwähnen will ich auch die im Landratssaal ent-standenen Freundschaften mit Kolleginnen und Kollegen überalle Parteigrenzen hinweg. Der respektvolle Umgang unter-einander ermöglichte viele konstruktive Lösungsfindungen inmeiner Landratstätigkeit. Dafür bin ich sehr dankbar. ‘DasLeben hält alle Farben des Glücks für uns bereit.’ In diesemSinne wünsche ich Euch allen eine bunte Zukunft.

E farbige GruessSandra Sollberger»

– FC Landrat

Am 25. September hat der FC Landrat gegen den FCRoche Direktion gespielt und ein 2:2-Unentschieden he-rausgeholt. Die Goals für unser Team haben Michi Herr-mann und Diego Stoll geschossen. Herzlichen Glück-wunsch. [Applaus] – Es war das letzte Spiel dieser Sai-son; es folgt noch die GV am 12. November.

– Sitzungsdauer am Nachmittag

Die heutige Nachmittagssitzung ist etwas kürzer als üb-lich. Sie beginnt wegen des Besuchs der Präsidenten-konferenz des Grossen Rates des Kantons Graubündenerst um 14:15 Uhr und endet um 16:45 Uhr, so dass derBesuch der Eröffnung der Berufsschau in Pratteln (wohinein spezieller Bustransport organisiert ist) möglich ist.

– Anlass der Gruppe Kultur

Heute Abend findet der Anlass der ParlamentarischenGruppe Kultur des Landrates und der Kulturgruppe desGrossen Rates Basel-Stadt statt. Unter dem Titel «Blickhinter die Kulissen der Archäologie Baselland» wird dasKonservierungslabor in Frenkendorf besucht. Treffpunktist um 17:15 Uhr am Bahnhof Frenkendorf. Im Anschluss

an die Veranstaltung gibt es einen Apéro. Man kann auchkurzfristig noch teilnehmen; Anmeldungen nehmen JürgDegen oder Georges Thüring entgegen.

– Glückwünsche

Der Landratspräsident darf Dieter Epple rückwirkend zueinem runden Geburtstag gratulieren: Er ist am 6. Oktober60 geworden. [Applaus]

– Entschuldigungen

Ganzer Tag Simone Abt, Roman Brunner, ChristineKoch, Matthias Häuptli, Oskar Kämpfer

Vormittag Christoph Buser Nachmittag Marie-Theres Beeler, Peter Brodbeck

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

*

Nr. 163

Bereinigung der Traktandenliste

Traktandum 4 ist, so Landratspräsident Franz Meyer(CVP), abzusetzen, weil der Kommissionsentscheid re-spektive -bericht noch nicht vorliegt.

Zudem soll Traktandum 31 (Motion 2015/010 vonOskar Kämpfer) abgesetzt werden, weil der Motionärabwesend ist.

://: Die Traktandenliste wird mit den beiden genanntenBereinigungen beschlossen.

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

*

Nr. 164

1 2015/113

Berichte des Regierungsrates vom 17. März 2015 und

der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 30.

September 2015: Umsetzung der Motion 2010/383 von

Rolf Richterich: Anstellung Schulleitung: Mitsprache

der Lehrpersonen neu regeln; Änderung des Bil-

dungsgesetzes (1. Lesung)

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) wird künftig beijeder Vorlage in Erinnerung rufen, was der Kommissions-antrag ist, der in diesem Fall mit 9:0 Stimmen bei 3 Ent-haltungen gefallen ist.

Die Motion 2010/383 von Rolf Richterich verlangt dieStreichung von § 74 Abs. 2 lit. e. des Bildungsgesetzes,wo es um das Vorschlagsrecht des Lehrerinnen- undLehrerkonvents im Anstellungsverfahren der Schulleitung

geht, so Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP).Die geltende Regelung könnte, so der Motionär, zu Un-stimmigkeiten zwischen Konvent und Schulrat führen,falls letzterer nicht dem Vorschlag des Konvents folgt. Mitder derzeitigen Regelung sei zudem der Datenschutz für

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015140

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

die Kandidierenden nicht gewährleistet; etwa weil sie sichvor dem Konvent vorstellen müssen. Ausserdem sei dieMitsprache des Konvents durch die im Bildungsgesetzfestgelegte Vertretung im Schulrat ausreichend gewähr-leistet. – Der Regierungsrat hat sich in der Landratssit-zung vom 5. Mai 2011 für die Überweisung des Vorstos-ses als Postulat ausgesprochen. Er hat damals die Auf-fassung geteilt, dass eine Anhörung der Kandidierendenvor dem Gesamtkonvent nicht zeitgemäss sei. Die Strei-chung des oben erwähnten Paragraphen sei aber nichtdie einzige und unbedingt zweckmässigste Form, umdem Anliegen Rechnung zu tragen. Der Landrat hat denVorstoss trotzdem als Motion mit 55 zu 26 Stimmen über-wiesen, wobei Rolf Richterich in der Diskussion bemerk-te, dass das derzeitige Vorschlagsrecht durch ein Mit-spracherecht ersetzt werden könne.

Die Vorlage zur Motion ist vom Regierungsrat am 17.März 2015 verabschiedet worden. Die Bildungs-, Kultur-und Sportkommission hat die Vorlage an ihren erstenbeiden Sitzungen der neuen Legislatur vom 3. und 17.September 2015 im Beisein von Regierungsrätin MonicaGschwind beraten. Eintreten ist unbestritten gewesen.Ebenso der Gesetzesentwurf. Ein Vertreter der Bildungs-direktion hat erläutert, wie die neuen Mitwirkungsmöglich-keiten sind. Nebst dem Schulrat, der Entscheidungsbe-hörde ist, können neu die Schulleitung und je eine Dele-gation der Lehrerschaft sowie – ab Sekundarstufe II – derSchülerschaft am Anstellungsverfahren mitwirken. Siekönnen mitdiskutieren und dem Schulrat ihre Empfeh-lungen abgeben.

Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission bean-tragt dem Landrat mit 9:0 Stimmen bei drei Enthaltungen,dem beiliegenden Gesetzesentwurf gemäss unveränder-tem Landratsbeschluss zuzustimmen; sie beantragt wei-ter, die Motion von Rolf Richterich abzuschreiben. Es gibtauch ein Postulat von Caroline Mall zur gleichen Sache,das nächstes Mal überwiesen und abzuschreiben wäre –dies dann anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes.

Caroline Mall (SVP) sagt, dass das gel tendeVorschlags- und Empfehlungsrecht des Lehrerinnen- undLehrerkonvents in der Praxis sehr problematisch ist. Eskommt etwas der Verdacht auf, dass die heutige Praxis –davon konnte man sich selber schon überzeugen – so-weit geht, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihren eigenChef auswählen können. Das ist doch speziell. Kommthinzu: Der Lehrerkonvent hat in der Regel eine hoheErwartungshaltung, auch gegenüber dem Schulrat. Dasdarf er auch haben. Aber bei der Anstellung neuer Schul-leitungsmitglieder sollte man dies mit Vorsicht geniessen.Es kommt oft vor, dass es zu Konflikten kommt, wennman nicht den Empfehlungen des Konvents nachkommt– und im schlimmsten Fall sogar zu einem juristischenNachspiel. Mit den neuen Paragrafen – der Kommis-sionspräsident hat es gesagt – wird ein Mitwirkungsrechteingebaut mit einer Vertretung des Konvents. Das dürftein jedem Fall ausreichend sein. Man hat das zwar schonin § 81 Absatz 1 drin – es ist aber nicht explizit aufgeführtund schafft auch nicht die Grundlagen, wenn es um An-stellungen von Schulleitungsmitgliedern geht. – Die SVPbefürwortet die Anpassung im Bildungsgesetz und stimmtauch der Abschreibung der Motion und nach der zweitenLesung auch des Postulats mit der inhaltlich gleichenForderung zu.

Die SP unterstützt die vorliegende Änderung des Bil-

dungsgesetz, sagt Miriam Locher (SP). Natürlich kannman die Bedenken der Lehrerkonvente und der Gewerk-schaften nachvollziehen. Man ist aber der Meinung, dassmit der Möglichkeit der Entsendung einer Vertretung derLehrerschaft in den Schulrat eine Mitsprache (wenn gleichim kleinen Ausmass) möglich ist und der Datenschutzbesser gewährleistet werden kann. – Die SP ist für diesezeitgemässe Lösung, sie wird der Vorlage gemäss Kom-missionsentscheid zustimmen.

Paul R. Hofer (FDP) sagt, dass die Kommission tatsäch-lich mit 9:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden hat.Die drei Enthaltungen kamen aus der FDP. Es soll des-halb kurz gesagt werden, was die Minderheitsmeinung inder FDP ist: Wenn Mitarbeiter viel oder zu viel zu sagenhaben bei der Auswahl eines Chefs, sind das nicht diebesten Voraussetzungen. Deshalb hat die Minderheitfolgenden Vorschlag in die Diskussion eingebracht: Diejeweiligen Vertreter – seien es Lehrer, seien es Schüler –sollen bei der Erstellung des Profils mitreden können.Zum Beispiel: Man hätte gerne einen neuen Schulleiter /eine neue Schulleiterin, der / die diese Funktion bereitszehn Jahre an einer andern Schule hatte. Oder: Man willeinen Naturwissenschaftler. Oder jemanden, der im Aus-land gearbeitet hat. Das wäre eine klarere Art, die Schul-leiter künftig anzustellen; und die Verantwortung wärebeim Schulrat. Dies ist – es sei gesagt – eine Minderheits-meinung innerhalb der FDP. Man wird aber weiter daranarbeiten, dass es dereinst in diese Richtung geht. Gross-mehrheitlich wird die FDP der Vorlage, so wie sie jetzt ist,zustimmen.

Auch die Fraktion Grüne/EVP begrüsst die Anpassung im

Gesetz, sagt Florence Brenzikofer (Grüne). Das An-stellungsverfahren wird vereinfacht, die Diskretion istgewährleistet und das Mitwirkungsrecht ist mit dieserÄnderung auch gegeben. Die Mitwirkung des Lehrerkon-vents bedeutet, dass sie Beisitz nehmen können in derFindungskommission, dass sie eine Mitsprache haben,dass sie aktiv mitarbeiten können – und das mündet amSchluss in eine Empfehlung. Der Konvent wird durchseine Vertretung auch über den Stand des Prozessesinformiert, aber nicht mehr über den Inhalt. Damit könnendie Personaldaten vertraulich behandelt werden. Das istder Schwachpunkt des heutigen Gesetzes. Darum ist mander Meinung, dass mit der Änderung ganz viele Vorteileverbunden sind.

Auch die glp/GU-Fraktion stimmt der Vorlage zu, führt

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) aus. Es ist in derTat so, dass der Datenschutz eines der Probleme war.Etwa wenn man daran denkt, dass Lehrpersonen, die sichan einer andern Schule für ein Schulleitungsamt bewer-ben, in einem Dilemma stecken – weil bekannt wird, dasssie sich bewerben: Das kann zu unangenehmen Situatio-nen führen. Auf der andern Seite hat man das Problem,dass Schulen etwas anders funktionieren als Firmen: Esist in den Schulen explizit sehr wichtig, dass die Schullei-tungen getragen werden von den Kollegien. Das ist einwichtiger Punkt: Wenn die Schulleitungen nicht getragenwerden, kann die Zusammenarbeit – die eben anders istals in einer Firma – nicht recht funktionieren. Der Kompro-missvorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, ist ein gang-barer Weg. – Man wird zustimmen.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 141

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Die CVP/BDP-Fraktion, so sagt Sabrina Corvini-Mohn(CVP), nimmt das Votum des Landratspräsidenten ernst:Er hat darauf hingewiesen, dass die Vorlage deutlichdurch die Kommission gegangen ist. Darum kann mandarauf verzichten, die Argumente zu wiederholen. – DieFraktion wird der Änderung des Bildungsgesetzes ein-stimmig zustimmen.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) dankt für diegute Aufnahme der Vorlage. Betreffend Schulräte stehennoch verschiedene politische Vorstösse im Raum – undes wurde das Ziel formuliert, die Governance (Zusam-menspiel Schulrat / Schulleitungen / Gemeinderäte bzw.Direktion) zu überprüfen; bis zu den nächsten Schulrats-wahlen soll eine trag- und mehrheitsfähige Lösung vor-gestellt werden.

– Eintreten

://: Eintreten ist unbestritten.

– Erste Lesung des Bildungsgesetzes

Keine Wortmeldungen.

://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

*

Nr. 165

2 2015/355

Berichte des Regierungsrates vom 15. September

2015 und der Personalkommission vom 7. Oktober

2015: Vorlage «Anhang II – Lohntabelle und Ausnah-

men» des Personaldekrets

Der Kommissionsantrag ist bei 4:4 Stimmen mit Stichent-scheid des Präsidenten zustande gekommen, sagt Land-

ratspräsident Franz Meyer (CVP).

Der Landrat, so erklärt Kommissionspräsident Balz Stü-

ckelberger (FDP), muss sich heute mit einer Vorlagebefassen, die sich niemand gewünscht hat; sie fordert dieVerantwortung als Landrätinnen und Landräte beson-ders. Der Regierungsrat beantragt eine Änderung desAnhangs II zum Personaldekret; das sind die Lohnta-bellen. Die Grundlöhne der Lohnklassen 1 bis 28 sowiedie Löhne der gewählten Magistratspersonen sollen per2016 um minus 1 Prozent angepasst werden, ebenfallsdie Erziehungszulagen, die der Kanton zusätzlich zu denFamilienzulagen gewährt. Der Regierungsrat begründetdies mit der finanziellen Situation des Kantons, die allenbestens bekannt ist. Es ist eine Situation, die einschnei-dende Massnahmen nötig macht laut Regierung. DieLohnanpassung ist denn auch Teil einer Finanzstrategiezur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts. Es isteine von 132 Massnahmen.

Aufgrund der Bedeutung der Vorlage hat die Perso-nalkommission ihre Sitzung vom 28. September aus-schliesslich der Finanzstrategie und den entsprechenden

Massnahmen im Personalbereich gewidmet. Die Vorlageist der Kommission durch den Regierungspräsidenten undobersten Personalverantwortlichen, Toni Lauber, sowiedurch den Personalchef des Kantons und seinen Verant-wortlichen für Lohnfragen präsentiert worden. Sie habennamentlich auf die dringende Notwendigkeit der Lohn-anpassung und auf die Verhältnismässigkeit der Massah-me hingewiesen. Um ein Gesamtbild zu erhalten, hat dieKommission auch die Arbeitsgemeinschaft der Baselbie-ter Personalverbände zu einem Hearing eingeladen. An-wesend waren Vertreter des Personalverbandes der Poli-zei, des Lehrerinnen- und Lehrervereins und des vpod.Sie lehnen diese Massnahme des Regierungsrates wenigüberraschend entscheiden ab. Sie bezeichnen diese alsSchnellschuss, der nicht auf einer sauberen Analyse dernicht mehr benötigten Leistungen beruhe. Zudem sei inder Vergangenheit schon genug gespart worden beimPersonal. Sie verweisen in diesem Zusammenhang na-mentlich auf die Teuerungsanpassungen, die in verschie-denen vergangenen Jahren aus ihrer Sicht angeblichnicht oder nicht mehr gewährt wurden. Schliesslich be-fürchten die Personalverbände, dass die Loyalität derKantonsangestellten sinken und dass die Massnahme zurBelastung für den sozialen Frieden werden könnte.

Die Diskussion der Vorlage in der Personalkommissi-on hat kein klares Bild ergeben. Vier Mitglieder befürwor-ten die Massnahme des Regierungsrates, vier Mitgliederlehnen sie ab. Deswegen ist ein präsidialer Stichent-scheid nötig geworden, der zugunsten der Massnahmeausgefallen ist. Dieser persönliche Entscheid und damitauch die Empfehlung der Personalkommission soll kurzbegründet werden. Zunächst ist ganz deutlich festzuhal-ten, dass Massnahmen beim Personal zu den schwierigs-ten und unangenehmsten Aufgaben eines Arbeitgeberszählen.

Der Redner ist leider häufig mit Situationen konfron-tiert, in denen Arbeitgeber Mitarbeitende entlassen oderandere Kostensenkungsmassnahmen ergreifen müssen;dabei wurde noch nie jemanden angetroffen, dem dasleicht fällt oder der das leichtfertig macht. Das eigenePersonal steht hinter dem Erfolg des Unternehmens oderin unserem Fall des Kantons. Deswegen sollen Kosten-senkungsmassnahmen beim Personal immer nur unterqualifizierten Voraussetzungen in Betracht gezogen wer-den. Es gibt hierzu einige Kriterien: Sie müssen notwen-dig sein, d.h. es muss eine wirtschaftliche Situation vorlie-gen, welche die Massnahmen nötig macht. Sie müssengeeignet sein, eine Kostenersparnis zu herbeizuführen.Sie müssen in eine Strategie eingebunden sein, die auchandere Kostensenkungsmassnahmen vorsieht. Sie müs-sen verhältnismässig sein. Und sie müssen fair sein.Wenn man jetzt alle Emotionen herausrechnet, kann manpersönlich aufgrund dieser Prüfung ganz klar zumSchluss kommen, dass die Regierung richtig gehandelthat und keine andere Wahl hat, als diese Lohnanpassungzu beantragen.

In Bezug auf die Verhältnismässigkeit abschliessendder Verweis auf das wirtschaftliche Umfeld und die Situa-tion in der Privatwirtschaft. Wir lesen täglich von radikalenStellenkürzungen, Verlagerungen ins Ausland oder –speziell in der Industrie – Erhöhungen der Arbeitszeitenz.B. auf 45 Stunden. Das entspricht einer Lohnreduktionvon fünf Prozent, welche die Angestellten in der Industriein Kauf nehmen, weil sie froh sind, dass es nicht zuschwerwiegenderen Massnahmen kommt. Der KantonBaselland ist also bei weitem nicht der einzige Arbeit-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015142

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

geber, der zu solchen unangenehmen Massnahmen grei-fen muss. Aber er wählt mit der einprozentigen Lohn-anpassung eine verhältnismässige Massnahme, die imübrigen dank des Erfahrungsstufenanstiegs nur bei denwenigsten Mitarbeitenden zu einer effektiven Lohnreduk-tion führen wird.

In diesem Sinne ist es die Empfehlung der Personal-kommission, dem Antrag der Regierung zuzustimmen,und zugleich der persönliche Appell an die Landrätinnenund Landräte, die Regierung zu unterstützen, die Verant-wortung wahrzunehmen und einen sehr unangenehmenEntscheid zu treffen, der einem vielleicht sogar selberbetrifft und mit dem man sich bestimmt nicht beliebtmacht. Der Redner ist bereit, diese Verantwortung zuübernehmen und hofft, eine Mehrheit ist es auch.

– Eintretensdebatte

Roman Klauser (SVP) spricht von einem unangeneh-men Thema, das aber angegangen werden muss. Manhat in der Finanzkommission gesehen, wo der Schuhdrückt. Man hat es in der Personalkommission bespro-chen. Man hat gesehen, dass man wirklich finanzielleProbleme hat; dass man sich bewegen muss. Man hatein Paket von rund 130 Sparmassnahmen – die Lohnre-duktion ist eine davon. Es ist eine unangenehme Sache,aber es ist ein Weg, den man – wie Balz Stückelbergeres gesagt hat – gehen muss. Die Frage wurde auch sehrgut angeschaut. Schade ist, dass seitens des VPODZahlen im Umlauf sind, welche suggerieren, dass 200Millionen nicht ausbezahlt oder verhindert wurden. Wennman die Liste, die man erhalten hat, nachrechnet, sorgtdas für Unmut: Wenn man sagt, dass ein Prozent rundsechs Millionen ausmacht, auf dieser VPOD-Liste 0,2Prozent aber zwei Millionen ergeben – so ist doch dasein Rechnungsfehler: Es macht nämlich korrekt 1,2 Millio-nen. Wenn man weiterrechnet (wo man null hat), wird dieSumme dennoch weiter gerechnet – richtig: Es fehlt javom Jahr zuvor! Aber auf der Seite, wo zusammen ge-zählt wird, wird immer kumuliert. Es wäre schön, mit derPerson, welche die Liste gemacht hat, zusammen zusitzen und anzusehen, wie man das richtig zusammen-rechnen könnte. Was auf dieser Liste nicht erwähnt ist,ist die fünfte Ferienwoche. Dies wurde ausgleichend –das ist in den Protokollen festgehalten – zur damaligenTeuerung eingeführt. Es ist nicht sauber, wie dies in derListe der Gewerkschaften dargestellt ist. – Die SVP stehthinter der Regierung und ist klar für Zustimmung.

Dieses Traktandum kommt unter dem Titel: “Anhang II -Lohntabelle und Ausnahmen" des Personaldekrets sehr

bürokratisch und abstrakt daher, sagt Jürg Degen (SP).Inhaltlich bedeutet es aber, dass hier über eine Kürzungdes Lohnes von Tausenden von Mitarbeitenden des Kan-tons und von Hunderten Angestellten von zahlreichenGemeinden, vielen Institutionen wie APH, Spitex, diver-sen Bildungseinrichtungen sowie Stiftungen beschlossenwird . D ie SP-Frak t ion kann – ande rs als derSVP-Sprecher – nicht viel mit der Vorlage anfangen. Manwird der Lohnkürzung nicht zustimmen und man bean-tragt deshalb, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Solltetrotzdem eingetreten werden, werden wir die Vorlageablehnen.

Warum ist die SP-Fraktion gegen diese Vorlage?Drei Gründe sind anzuführen. Erstens: Die Mitarbeiten-

den des Kantons erfüllen ihre Pflicht im Rahmen ihrerLeistungsaufträge für das Funktionieren dieses Kantonsund damit für die Bevölkerung. Polizisten und Polizistin-nen, Mitarbeitende im Strassenunterhalt, bei den Klär-anlagen, im Hochbauamt, bei den Gerichten (um nur eini-ge Bereiche aus der Verwaltung zu nennen), sowie Lehre-rinnen und Lehrer ermöglichen es überhaupt, dass unserStaatswesen funktioniert. Dafür erhalten sie von ihremArbeitgeber, dem Kanton, einen vereinbarten Lohn. Eszeugt nun von wenig Wertschätzung gegenüber all diesenMitarbeitenden, wenn dieses Parlament als erste Spar-massnahme beschliesst, allen den Lohn zu kürzen. Ganzbesonders störend ist die Situation gerade für die langjäh-rigen Mitarbeitenden, die nicht mehr vom Erfahrungsstu-fenanstieg profitieren können. Man hört immer wieder anVeranstaltungen der Wirtschaft – und der Kommissions-präsident hat es zuvor wiederholt –: Unser wichtigstesKapital sind unsere Mitarbeitenden. Die vorliegende Land-ratsvorlage redet da eine ganz andere Sprache. Die Ver-nehmlassungsantwort der Arbeitsgemeinschaft der Basel-landschaftlichen Personalverbände (ABP) – zweitens –zeigt die wichtigsten Punkte, warum eine solche Lohnre-duktion aus der Sicht der Angestellten nicht akzeptiertwerden kann. Die SP teilt diese Sicht weitgehend: Mit dergeplanten Lohnsenkung wird das Personal für die bisheri-ge Politik der Regierung abgestraft. Bevor nicht Klarheitbesteht, welche Leistungen begründet abgebaut werdenkönnen, soll nicht bei den Löhnen gerüttelt werden. Bevornicht aufgezeigt worden ist, welche Massnahmen zurGenerierung zusätzlicher Einnahmen ergriffen wordensind, ist es dem Personal gegenüber schlicht unverant-wortlich, jetzt die Löhne zu kürzen.

Und drittens: Im Abschnitt 9 der Regierungsvorlagewird unter dem Titel «Risiken aus personalpolitischerSicht» kaum etwas zu den tatsächlichen Auswirkungendieser Lohnkürzung gesagt. Die SP stellt hier deshalb einpaar Fragen: Ist sich die Regierung bewusst, dass einegenerelle Lohnreduktion die Konkurrenzsituation auf demArbeitsmarkt weiter verschärfen wird? Bereits heute hatder Kanton Basel-Landschaft aufgrund der aktuellenLohnsituation teilweise Schwierigkeiten bei der Rekrutie-rung von neuen Mitarbeitenden; dies insbesondere imKader- und Fachkräftebereich. Es ist deshalb anzuneh-men, dass sich der Beschluss zusätzlich negativ auf dasImage des Kantons als attraktiven Arbeitgeber auswirkenkann. Ist sich die Regierung bewusst, dass die generelleLohnreduktion zusammen mit der nicht ausbezahltenTeuerung der vergangenen Jahre negative Auswirkungenauf die Bindung und Motivation der Mitarbeitenden hat,auch wenn die Lohnreduktion verhältnismässig beschei-den ausfällt? Ist sich die Regierung bewusst, dass dieMitarbeitenden mit Inkraftsetzung der Pensionskassenre-form per 1. Januar 2015 bereits mit höheren Abzügenbelastet wurden? Ist sich die Regierung bewusst, dass dieLohnreduktion Personalverluste und noch stärkere Rekru-tierungsprobleme verursacht und dies als Folge weitereKosten nach sich ziehen wird? Zum einen sind dies direk-te Kosten für die Suche und Rekrutierung, aber auchindirekte Kosten aufgrund des verlorenen Know-howssowie für die Einarbeitung und Schulung neuer Mitarbei-tender.

Wenn sich die Regierung dieser Probleme bewusstist – warum hat sie dies nicht in die Überlegungen ihresEntscheides einbezogen und darüber detailliert berichtet?Da die Regierungsvorlage aber auf all diese Fragen keineoder nur ungenügende Antworten gibt, sind die geschätz-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 143

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

ten Einsparungen aus Sicht der SP-Fraktion deutlich zuhoch, oder anders gesagt: Sparen ist oft teurer, als mandenkt. – Unbefriedigend ist auch, wie die Vorlage mitjenen Gemeinden und Institutionen umgeht, welche andie Lohntabelle des Kantons gebunden sind, die Lohn-senkung aber nicht nachvollziehen wollen. Dazu wird sichspäter ein anderes Fraktionsmitglied noch äussern. – AusSicht der SP-Fraktion ist die Vorlage ein Affront gegendas Personal und kein Ruhmesblatt für einen fairen Ar-beitgeber. Aus all diesen Gründen tritt die SP-Fraktionnicht auf die Vorlage ein und wird sie in der Schlussab-stimmung auch ablehnen.

Die FDP-Fraktion unterstützt die Vorlage, sagt Andrea

Kaufmann (FDP), die auf die Ausführungen von BalzStückelberger verweist.

Auch für die Grünen ist eine Reduktion der Löhne des

Staatspersonals um 1 Prozent ein No-Go, sagt Marie-

Theres Beeler (Grüne). Der grösste Teil der Fraktionwird den Nichteintretens-Antrag der SP unterstützen.Nachdem das Personal in den vergangenen Jahren be-reits über nicht gewährte Teuerungsausgleiche Einbus-sen in Kauf nehmen musste, wird jetzt das Tabu gebro-chen, nicht nur den Teuerungsausgleich zu verweigern,sondern den Lohn effektiv zu kürzen. Betroffen sind viel-fältige Berufsgruppen in unterschiedlichen Lohnklassen.Eine Lohnkürzung geht an die Motivation, weil in unsererGesellschaft eine Arbeit durch die Entschädigung Wert-schätzung erhält. Wenn jemand weniger Lohn für seineArbeit erhält, ist sie weniger wert. Gleichzeitig mit derLohnkürzung hat ein grosser Teil der kantonalen Ange-stellten mit zunehmend komplexen Arbeitsanforderungenzu tun. Dabei ist insbesondere an die Lehrpersonen zudenken – oder an die Polizistinnen und Polizisten, welcheeine Mehrheit des Staatspersonals ausmachen. Unterden Leuten, denen man heute den Lohn kürzen will, gibtes Berufsgruppen, die dauernd mit neuen Herausforde-rungen konfrontiert sind und sich kontinuierlich weiter-bilden müssen, um den Anforderungen gewachsen zusein. Jetzt bekommen sie trotz ihres hohen Engagementsdie Quittung. Gleichzeitig steht zur Debatte, einen zehn-prozentigen Personalabbau zuzumuten. Das steht inkeinem Verhältnis. Ein weiterer Punkt wurde bereits an-gedeutet: Weil die kantonalen Löhne nach wie vorMassstab für das Angemessene und Zumutbare sind,orientieren sich insbesondere Gemeinden, aber auchviele andere Institutionen an den kantonalen Lohnstan-dards und -tabellen. Die Kürzung hat also auch einenEffekt für die meisten Mitarbeitenden der Gemeinden,insbesondere für die Primarlehrpersonen. Und es gibtandere Institutionen, welche öffentliche Aufgaben imAuftrag von Gemeinden und Kanton erfüllen – auch siemüssen mit einer Lohnkürzung rechnen.

Man steht an einem Punkt, an dem man sich allen-falls vom Gedanken verabschiedet, dass der Kanton einfairer Arbeitgeber ist. Die Gemeinden als Organisationenmüssen eine eigene Lohnstruktur entwickeln – und dasnotabene auf den 1. Januar 2016. Es wurde auch nichtüberlegt, in welchen Lohnklassen eine solche Massnah-me einschenkt. Eine lineare Kürzung ist ganz sicher nichtsinnvoll; wenn schon wäre es überlegenswert, ob mansolch eine Kürzung an bestimmten Lohnklassen fest-macht. – Die Fraktion Grüne / EVP wird mehrheitlichnicht eintreten, sie wird in einer Schlussabstimmung –

wenn es bei dieser Vorlage bleibt – das Personaldekreteinstimmig ablehnen.

Sabrina Corvini-Mohn (CVP) zitiert die Zeitungsschlag-zeile «Droht ein Herbst der Entlassungen?» – solche Titelmuss man sich vor Augen halten, wenn man über dasThema spricht. Der Kanton steht vor einer schwierigenSituation in Bezug auf die Finanzen. Die Landräte stehenalle in der Verantwortung, entsprechend zu handeln. Manwurde vom Volk gewählt und hat den Auftrag, die Finan-zen wieder ins Lot zu bringen. Der Sparwille des Parla-ments steht heute vielleicht ein erstes Mal auf dem Prüf-stand. Eine grosse Mehrheit der CVP/BDP-Fraktion wirdder Lohnanpassung zustimmen – im Wissen, dass diesselbstverständlich keine Motivationsspritze für das Perso-nal ist. Es ist zu betonen, dass das Personal sehr wichtigist, dass die Kantonsangestellten ein zentraler Teil desApparats sind. Dennoch – Balz Stückelberger hat es ein-gangs sehr gut dargelegt – ist es eine Massnahme, vonder man sagen kann: Sie ist moderat und vertretbar. Ge-rade auch – um Marie-Theres Beelers Kritik aufzunehmen–, weil sie sozial ist: Alle Kantonsangestellten sind betrof-fen; aber je nach Lohnklasse in unterschiedlichem Aus-mass. – In diesem Sinn wird eine grosse Mehrheit derFraktion zustimmen. Es ist ein unangenehmer Entscheid,den man treffen muss; aber man ist bereit, diese Verant-wortung zu übernehmen.

Die glp/GU-Fraktion steht wohl nicht ganz überraschend

irgendwo in der Mitte, sagt Daniel Altermatt (glp). Mansieht beide Seiten der Medaille. Zur Erklärung der Tabel-le: Wenn man ein völlig falsches Modell auf eine Strukturanwendet, ist es nicht überraschend, wenn ein völlig fal-sches Resultat herauskommt. Was hier steht, ist mathe-matisch betrachtet ziemlich jenseitig. Richtig ist, dassman ein Referenzjahr hat bei der Teuerung. Unsere Be-rechnung der Teuerung basiert auf dem Referenzjahr1993 – und man muss den Stand der Löhne immer ge-genüber diesem Jahr ausrechnen. Wie man in den Auf-stellungen der Anhänge sieht, wurde die Teuerung – aufsReferenzjahr bezogen – auf rund 117 Prozent ausgegli-chen. Der effektive Teuerungsstand ist allerdings tieferheute. Wenn man jetzt sagt: Das ist eine alte Tabelle –wir nehmen eine neuere und basieren die Daten auf ei-nem neueren Jahr, kommt man auf ähnliche Unterschie-de; die Differenz ist aber etwas kleiner – man kommtdann auf 1,5 oder 2 Prozent Differenz. Rein mathema-tisch betrachtet muss man sagen: Wenn man den Ansatzhat, die Teuerung auszugleichen, müssten die Löhne jetztsinken. Auf der andern Seite kennt man die Sache vomMietwesen her: Wenn der Index steigt, steigen auch dieMieten; wenn der Index sinkt, muss man selber schauen,dass die Mieten wirklich sinken. Es gibt keinen Automatis-mus nach unten, sondern in der Regel nur nach oben.Und das ist die andere Seite der Medaille: Rein politischist die Lohnsenkung ein schlechtes Signal. Das stört un-gemein.

Eigentlich wäre man für einen dritten Weg: Man friertden Teuerungsausgleich so lange ein, bis der Indexstandden effektiv ausgeglichenen Teuerungsstand wieder er-reicht hat. Das kann eventuell zehn, das kann eventuelldrei Jahre gehen; man weiss das nicht. Aber so könnteman klar festlegen, dass sich die Löhne einpendeln müs-sen auf den effektiven Teuerungsstand. – Aus dieserÜberlegung resultiert ein Rückweisungsantrag. Die Regie-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015144

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

rung soll nochmals über die Bücher und überlegen, ob esnicht einen dritten Weg gibt, der politisch einigermassenvertretbar, aber auch mathematisch sauber ist.

Die Lohnreduktion, so sagt Urs Kaufmann (SP), wird zueinem grossen Vertrauensverlust der Kantonsangestell-ten gegenüber der Regierung und auch gegenüber demLandrat führen. Es ist eine der ersten Massnahmen auseiner sogenannte Finanzstrategie heraus. Damit wirdman bei der Angestellten nicht auf Verständnis treffen.Man erwartet sich sechs Millionen Einsparungen proJahr; auf der andern Seite hat man enorme Kostensteige-rungen im Gesundheitsbereich, sodass der eingesparteBetrag nicht einmal zwei Monate reicht, um die aktuelleKostensteigerung im Gesundheitswesen aufzufangen.Man hat dort jährlich 40 Millionen Kostensteigerungen.Auf der andern Seite hat man mit dem Planungsfehler aufdem Bruderholz 20 Millionen in den Sand gesetzt. Auchhier braucht es mehr als drei Jahre, um das mit demLohnopfer wieder auszubügeln. – Es ist unwahrschein-lich, dass jemand Vertrauen zum Management seinerFirma hätte, das die Kosten nicht im Griff hat, das Pla-nungsfehler begeht und, und, und... – und dann als ersteMassnahme der Lohn kürzt. Es ist auch nicht anzuneh-men, dass man als Mitarbeiter einen speziellen Effortleisten wird, um das Management zu unterstützen, damitman aus dieser Situation herauskommt. Man ist aber aufdas Vertrauen der Kantonsangestellten angewiesen,damit sie zusammen mit dem Landrat die andern Spar-massnahmen anpacken und mit vollem Effort umsetzen.

Ein anderes Thema sind die Auswirkungen auf dieGemeinden und andere Institutionen, die ans kantonalePersonalrecht gekoppelt sind. Es sind viele Gemeindenund auch Betriebe wie die Spitex etc., welche eine starreKoppelung ans Personalrecht des Kantons haben. Mitden geplanten Beschlüssen würde die Lohnsenkungautomatisch auf die Gemeinden und Betriebe übergehenund dort wirksam werden. – Der Redner ist enttäuscht,dass die Regierung diesem wichtigen Aspekt bei derAusgestaltung der Vorlage nicht Rechnung getragen hat;sondern lapidar im Bericht geschrieben hat, dass «diebetroffenen Institutionen und Gemeinden die Freiheithaben, von der kantonalen Lohntabelle abweichendeLohnbestimmungen zu treffen». Die ganze Sache wirdsehr kurzfristig auf Anfang 2016 in Kraft gesetzt; die ge-nannten Institutionen und Gemeinden haben gar keineChance zu reagieren. Weil sie häufig Personalreglemen-te ändern müssen. In Frenkendorf etwa muss man an dieGemeindeversammlung gehen und dort die Änderungvornehmen. Das ist es schlicht nicht möglich, dass mandas auf das nächste Jahr hin macht. Die Kurzfristigkeit ist«neben den Schuhen». Auf der andern Seite: Man hättekeinen Beschluss fassen sollen, der automatisch weiter-wirkt auf die Gemeinden, die auch künftig ein verläss-licher und respektvoller Arbeitgeber sein wollen. Der Au-tomatismus steht im Widerspruch zur viel gepriesenenGemeindeautonomie. – Ein anderer Punkt: Die Lohnsen-kungen – die Rede ist von sechs Millionen beim Kanton,möglicherweise werden es vier Millionen bei den Gemein-den und andern Betrieben – führen logischerweise zuSteuerausfällen. Eine grobe Abschätzung ergibt einenAusfall bei der Staatssteuer von deutlich mehr als einerMillion. Die erhofften sechs Millionen werden sich sicherum eine Million reduzieren. Die Einsparung wird alsogeringer sein. Man will ja auch sonst Personal abbauen;entsprechend wird sich der Spareffekt nochmals reduzie-

ren. – Darum die Bitte, nicht auf das Geschäft einzutreten.Die Massnahme ist völlig kontraproduktiv und wird finan-ziell weniger bringen als erhofft.

Balz Stückelberger (FDP) erlaubt sich eine Präzisierungrein technischer Art: Der Kanton hat keinen Automatismusin Bezug auf die Gemeinden. Es gibt Gemeinden, die sichfreiwillig am kantonalen Lohnsystem orientieren. Das hatder Kanton weder verlangt, noch gefordert. Die Gemein-den haben sich dafür entschieden – im Wissen, dass siedamit alle Veränderungen der kantonalen Lohnsystematikmitnehmen; im Guten wie im Schlechten. Der Kanton hatauch (um irgendwelchen Vorstössen vorzubeugen) auf-grund der Gemeindeautonomie keine Kompetenz, in ir-gendeiner Form für die Gemeinden eine Lohntabelle zuerlassen.

Irgendwann kommt der Tag der Wahrheit, sagt Hanspe-

ter Weibel (SVP). Es war viel von Verantwortung dieRede. Es sind auch Mitglieder dieses Parlaments, welchein den vergangenen Jahren fragwürdige Ausgaben ge-tätigt haben – sie haben letztlich auch zur finanziellenSituation dieses Kantons geführt. – Die Giesskannen-Methode ist sicherlich schlecht. Die Frage ist aber (wennman immer sagt: Es ist ungerecht!): Wo will man denn dieGrenze ziehen? Was ist denn gerecht? Als wichtiges undklares Zeichen, dass der Kanton sparen muss, ist eineLohnsenkung um ein Prozent durchaus vertretbar. Wa-rum? Verschiedenen Leuten ist entgangen, dass der Kan-ton sich mit etwa drei Milliarden verschuldet hat, um diePensionskasse zu sanieren. Diese Pensionskasse hatman während zehn Jahren nicht saniert (es soll hier nichtüber die Verantwortung geredet werden). Das heisst:Wenn man vor zehn Jahren saniert hätte, hätten die Kan-tonsangestellten längst schon höhere (Sanierungs-)Bei-träge zahlen müssen; welche sie faktisch zehn Jahrenicht bezahlen mussten. Wenn man über Giesskannenredet, hat man auf dieser [linken] Seite null Probleme, esauf der Einnahmenseite anzuwenden und einfach zu sa-gen: Okay, Steuerzahler, der Kanton hat ein einige blödeEntscheide getroffen, jetzt haben wir finanzielle Probleme– übernimm Du das; denn wir wollen nicht in diese Ver-antwortung einsteigen. – Es wurde zuvor erwähnt, darummuss man nicht weiter darauf eingehen – die fünfte Fe-rienwoche ist vom Personal offenbar nicht als Motivat-ionsspritze zur Kenntnis genommen worden. – Man redetvon Solidarität von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dafragt man sich: Wo bleibt die Solidarität der Arbeitneh-mer? Warum wird die Solidarität immer nur auf Arbeit-geberseite gefordert?

Schliesslich ist Balz Stückelberger zu danken für diePräzisierung betreffend Gemeinden. Man kann nicht im-mer nur in guten Zeiten sagen, wir wollen profitieren.Wenn man manchmal die kommunalen Lohntabellenanschaut, die sich an den Kanton anlehnen, so habendort einige Leute etwas mehr verdient, als die Rücksichtnehmen auf die örtlichen Situation erlauben würde. Undzu den Steuern: Es ist ja schön, wenn man diese Rech-nung aufmacht; man sollte dann aber beachten, dassetwa ein Drittel der Kantonsangestellten nicht in diesemKanton wohnhaft ist. – Die SVP wird klar auf die Vorlageeintreten und sie gutheissen.

In der Diskussion hat Rolf Richterich (FDP) einigeSchlagwort gehört wie Wertschätzung, Identifikation, Mo-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 145

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

tivation, welche leiden könnten, weil man ein Prozentweniger Einkommen hat. Es wird von der FDP vehementbestritten, dass das relevant und matchentscheidend ist.Die drei Aspekte sind sicher wichtig für den Arbeitnehmer(aber auch für den Arbeitgeber). So hat man gute undmotivierte Mitarbeiter, die viel erreichen wollen. Um denLackmus-Test für jeden einzelnen Landrat zu machen,hat die FDP ein dringliches Verfahrenspostulat einge-reicht, mit dem die parlamentarischen Entschädigungenum ein Prozent gekürzt werden sollen. Dann kann jederselber entscheiden, ob seine Motivation, seine Identifika-tion und seine Wertschätzung darunter leiden.

Christof Hiltmann (FDP) will eine Äusserung korrigieren;in erster Linie aus Sicht der Gemeinden. Balz Stückel-berger hat das deutlich gesagt: Es gab nie eine Verpflich-tung der Gemeinden, sich dem Kanton anzuschliessen.Man kann sich sehr gut erinnern – die Erfahrung in dereigenen Gemeinde zeigt auch –: Bei der Diskussion umdie Pensionskasse hiess es, man wolle die gleiche Lö-sung wie der Kanton, als man eine Lösung mit tieferenAnsätzen eingebracht hat. Es ist natürlich etwas schal,wenn es jetzt in die andere Richtung geht – und sagt:Nein, wir ticken doch nicht gleich wie der Kanton undwollen die Entwicklung nicht mitmachen. – Es ist jederGemeinde freigestellt, ob sie die Lohnanpassung kor-rigieren will oder nicht; es ist kein Problem aus Gemein-desicht, die Korrektur, die jetzt (hoffentlich) stattfindenwird, wieder zu ändern und auch nachträglich und rück-wirkend den Lohn wieder auszugleichen. Es kann sein,dass die Gemeinde-Angestellten ab Januar ein Prozentweniger verdienen, was aber mit einem Beschluss derGemeindeversammlung wieder korrigiert werden kann. –Zum Argument der Steuerausfälle: Das ist natürlich einHammer-Argument, weil man im Umkehrschluss fordernmüsste, die Löhne der Staatsangestellten zu verdoppeln– um dann umso höhere Steuererträge zu generieren.Wenn man das Finanzproblem so lösen könnte, hätteman das Ei des Kolumbus gefunden.

Urs Kaufmann (SP) sagt zum Automatismus der Koppe-lung der Löhne in den Gemeinden: Von einem Gesetz-geber respektive Verfasser eines Dekrets ist zu erwarten,dass er mit der nötigen Sorgfalt vorgeht und das ganzeUmfeld berücksichtigt – und entsprechend eine Vorlageausarbeitet, die nicht einen Rattenschwanz an Automatis-men zur Folge hat. Es wäre das Minimum gewesen, dienötigen Fristen einzuräumen; damit man die Änderungenin den Gemeinden ohne Verunsicherung und fristgerechthätte vorsehen können. Es ist schade, dass durch dasüberhastete und wenig weitblickende Vorgehen viel Auf-wand und Verunsicherung in den Gemeinden verursachtwird. – Punkto Steuereinnahmen sollte nur darauf hinge-wiesen werden, dass man die Netto-Einnahmenverlusteausweisen muss. Es natürlich nicht die Meinung, dassman im Umkehrschluss das Perpetuum mobile erfindenkönnte.

Claudio Botti (CVP) gehört zu jenen Vertretern derCVP/BDP-Fraktion, welche sicher nicht zustimmen wer-den. Nicht weil man seit einigen Jahren selber an einerSchule angestellt ist; sondern weil eine lineare KürzungProbleme bereitet. Es ist nicht sozial, dass eine Putzfrauden gleichen Abzug hat wie ein Regierungsrat. Dass einRegierunsgrat mehr verdient und damit mehr ins Kässeli

geschwemmt wird, ist mathematisch klar. Aber: Die Aus-wirkungen sind ganz anders. Bei unteren Einkommens-klassen, vor allem wenn die Leute nicht zu 100 Prozentangestellt sind, tut ein Prozent weh – bei den oberen Ein-kommenklassen aber nicht. Man hätte wie bei der Steuer-progression vorgehen sollen. Was aber vorliegt, ist relativideenlos. Man macht es sich einfach. Zudem: Es dürftesicher Beschwerden betreffend die Änderungsverträgegeben, wenn die Reduktion beschlossen wird. Ob dasdann per 1. Januar 2016 umgesetzt wird, darf man an-zweifeln. Dazu soll sich die Regierung äussern.

Jürg Degen und Marie-Theres Beeler haben vielesangeführt, was der Redner auch so sieht: Man hatte einEntlastungspaket, das bachab ging; jetzt steht man voreinem ähnlichen Projekt, von dem zu vermuten ist, dasses Richtung Abgrund geht. Im Nachhinein war es nichtsehr geschickt, wie die Regierung vorgegangen ist inSachen Sparen; ob es das U-Abo ist oder die Lohnreduk-tion. Es hätte andere Orte gegeben, um zu sparen. AlsMitglied der Finanzkommission ist man sich aber sehrwohl bewusst, dass man sparen muss. Aber es fehlt derrote Faden, an den man sich halten kann. Als Gemeinde-präsident hat der Redner als einer der ersten im Kantongezeigt, dass er sparwillig ist; dafür gab es Prügel. Es istauch klar, dass niemand bei sich selber sparen will. DieRegierung ist nicht zu beneiden. Was jetzt aber dasStaatspersonal über sich ergehen lassen muss, wurdehier drinnen verursacht – und nicht von den Leuten draus-sen und auch nicht von den Steuerzahlern.

Für das Protokoll:Georg Schmidt, Landeskanzlei

*

Marc Schinzel (FDP) stellt fest, dass die Debatte langsei, weshalb er sich kurz halten werde. Eine persönlicheAnmerkung: Es gibt auch freisinnige Staatsangestellte.Der Votant arbeitet beim Eidgenössischen Justiz- undPolizeidepartement. Wenn der Bund in derselben Lagewäre wie der Kanton Baselland und die gleiche Mass-nahme beschliessen würde, würde dies der Votant sehrgerne persönlich unterstützten. Die Massnahme würdeder Votant als richtig erachten. Er würde damit nicht nurmit seiner Arbeitsleistung etwas zum Gemeinwesen bei-tragen, sondern auch zur Gesundung des Gemeinwe-sens. Für den Votanten als Staatsangestellten ist klar,dass er die gleiche Massnahme gerne mittragen würde.

*

– Begrüssung einer Delegation aus Graubünden

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) ist es eine Ehreund Freude, auf der Zuschauertribüne ganz herzlich diePräsidentenkonferenz des Grossen Rates des KantonsGraubünden begrüssen zu dürfen. Die Bündner Delegati-on wird angeführt vom Standespräsidenten Vitus Der-mont. Die Delegation hat die ganze weite Reise aus derSüdostschweiz gemacht, um heute den Kanton Ba-sel-Landschaft zu besuchen und besser kennenzulernen.Landratspräsident Franz Meyer ist erfreut, dass die Prä-sidentenkonferenz der Einladung gefolgt ist. Der Land-ratspräsident wünscht der Delegation viel Vergnügenbeim Verfolgen der Landratssitzung, beim anschliessen-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015146

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

den Mittagessen mit der Geschäftsleitung des Landratesim Schloss Wildenstein sowie beim Besuchsprogrammheute Nachmittag.

Weil dem Landrat auch ein waschechter Bündner –und zudem ein früherer Präsident einer Kantonalpartei inGraubünden – angehört, besteht die Gelegenheit, LinardCandreia um ein paar Begrüssungsworte auf Rätoroma-nisch zu bitten:

Linard Candreia (SP): «Cun grond plascheir lessa bene-ventar an nom digl parlamaint e dalla regenza Basi-lea-Campagna la delegaziun parlamentara grischuna. Dacor giaveischa ena buna permanenza cò a Liestal. Salideigl Grischun. Viva la Grischa!»

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) heisst die Prä-sidentenkonferenz des Grossen Rates des KantonsGraubünden nochmals ganz herzlich willkommen im Ba-selbiet.

*

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) merkt einleitend an,dass dieses Traktandum sehr unangenehm sei. Aller-dings ist es sehr wichtig, weil der Kanton finanziell amAnschlag ist. Das muss hier im Landrat wieder einmalgesagt werden, weil es den meisten nicht bewusst zuseien scheint.

Der Votant nimmt das Votum seines Vorredners auf:Es wird nicht unmögliches vom Personal verlangt, son-dern es geht darum, die Situation mitzutragen, aus dersich der Kanton befreien muss. Das ist nicht die einzigeMassnahme. Insgesamt sind es 132 Massnahmen. Eswird sich zeigen, bei welchen Massnahmen die linkeRatsseite zustimmen wird.

Man darf sich nicht nur ideologisch treiben und leitenlassen. Die Realitäten müssen anerkannt werden. DieRealität ist, dass die Finanzen aus dem Ruder laufen,wenn nun nicht Gegensteuer gegeben wird.

Der Votant ist seit 12 Jahren im Parlament. In dieserZeit hat er erlebt, wie Jahr für Jahr Geld aus dem Fenstergeworfen wird. Im Bericht des Verbandes wird erwähnt,dass die heutige Situation auf die Misswirtschaft desRegierungsrates zurückzuführen sei. An die Kolleginnenund Kollegen der linken Ratsseite gerichtet: Das ist nunwirklich eine total falsche Wahrnehmung. Tatsache ist,dass während 12 Jahren alles durchgewinkt wurde, wasGeld gekostet hat. Der Votant erspart sich eine Aufzäh-lung davon, was gesprochen wurde, das nicht bezahltwerden kann. Der Bereich Soziales wurde ausgebaut biszum Gehtnichtmehr. Ebenso stiegen die Kosten im Bil-dungswesen sowie die Gesundheitskosten. Die Steige-rung hat mit dem KVG angefangen, welches von derlinken Seite in Bern beschlossen wurde. Alles, was dieLinke aufgleist, kostet Geld.

Das eine Prozent ist zumutbar. Zumal die Teuerungrückläufig ist. Zudem wurde eine Woche zusätzliche Fe-rien gewährt. Insofern ist es kein grosses Opfer, welcheserbracht werden muss. Niemand hat Freude an derMassnahme. Schlussendlich geht es jedoch darum, diekleine Lohnkürzung im Rahmen der Gesamtmassnahmenzu sehen. Dieses Opfer darf vom Staatspersonal verlangtwerden.

Pia Fankhauser (SP) ist aufgefallen, dass sich die

FDP-Fraktion relativ häufig zu Wort gemeldet hat. Soganz überzeugt von ihren Argumenten scheint sie nicht zusein.

Unternehmerisch gedacht ist die Systematik völligverkehrt. Es ist nicht nur unangenehm, sondern schlicht-weg kreuzfalsch. Im Rahmen der Finanzstrategie wirdzuerst linear gekürzt. Erst danach folgt die Aufgabenüber-prüfung. Es ist ziemlich sicher, dass die CHF 6 Mio. nichteingespart werden können, weil die Stellen zukünftig nichtmehr da sein werden. Wo hier die Logik ist, muss nochausgeführt werden. Das Vorgehen ist falsch. Das ist ein-fach ein Fehler auf dem Buckel der Mitarbeitenden, wel-che sich Tag für Tag in ganz verschiedenen Bereichen fürden Kanton einsetzen. Wer schreit dann wieder nachEinbruchsbekämpfung? Genau dort wird nun gespart. Eswird von Lohnverzicht gesprochen. Die Mitarbeitendenmüssen das mittragen. Es wird ihnen vom Landrat vor-geschrieben. Es handelt sich nicht um einen freiwilligenLohnverzicht. Den Mitarbeitenden wird gesagt, der Land-rat habe nun zwölf Jahre Fehler gemacht – seit Hans-Jürgen Ringgenberg dabei ist. Es sei auch darauf hinge-wiesen, dass die Ratslinke in dieser Zeit nie die Mehrheithatte. Nun müssen die Mitarbeitenden das ausbaden. DieSP-Fraktion hat deshalb den Antrag auf Nichteintretengestellt. Wer noch ein bisschen unternehmerisch denktund sich für das Personal einsetzt – gerade die Gemein-devertreterinnen und -vertreter –, sind aufgefordert, dasNicht-Eintreten zu unterstützten. Die Votantin ist gernebereit, die Finanzstrategie, verbunden mit einer Steuer-strategie, mitzutragen.

Marianne Hollinger (FDP) hofft für Pia Fankhauser, dasssich nicht mehr von der SP-Fraktion melden, sonst sei dieFDP-Fraktion nicht mehr sicher wäre, ob die SP-Fraktionwirklich dagegen sei.

Noch ein anderer Aspekt: Die Kürzung des Lohnesum 1 % ist de facto ein Einfrieren des Lohnes, weil gleich-zeitig der Erfahrungsstufenanstieg gewährt wird. Es ist zubedauern, dass der Regierungsrat sich nicht generell fürdie Lösung «Einfrieren» entschieden hat. Es ist eine an-dere Botschaft, wenn der Lohn eingefroren wird, als wenner gekürzt wird. Insofern, Daniel Altermatt, ist es die glei-che Botschaft, allerdings nicht auf die Teuerung bezogen.Denn dann müsste der Lohn mehr gekürzt werden, weildie Teuerung bei minus 1.3 % liegt.

Als Gemeindepräsidentin weiss die Votantin, dass esdem Staatspersonal nicht schlecht gegangen sei. Mit derPensionskassenlösung wurde eine arbeitnehmerfreundli-che Lösung gefunden. Es ist gut, dass dies so gemachtwurde. Wenn man sich nun aber im Nachhinein ent-täuscht darüber zeigt, ist dies unverständlich. In dieserFinanzlage können die Löhne nicht angehoben werden.

Zu den Gemeinden: Die Gemeinden entscheidendautonom. Die meisten Gemeinden haben sich dem Kan-tonsreglement angeschlossen. Das haben sie freiwilliggemacht. Der Regierungsrat musste nun in einer ausser-ordentlichen Finanzsituation entscheiden, ohne die Zeitzu haben, den normalen Weg zu gehen. Jede Gemeindemuss selbst entscheiden, was für sie richtig ist. Juristischwerden sich Wege zur Umsetzung finden.

Rolf Blatter (FDP) glaubt, dass die öffentliche Hand ge-nau gleich wie der private Sektor den konjunkturellenEntwicklungen unterliege. Heute ist in der BaZ eineSchlagzeile zur Credit Suisse zu lesen, welche auch ver-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 147

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

sucht zu reagieren und die Kosten den Erträgen anzu-passen. Dafür werden nicht die Löhne reduziert, sondernStellen abgebaut. Ein weiteres Beispiel ist die Firma Rie-ter. Seit den Sommerferien gab es zahlreiche ähnlicheMeldungen über Firmen, die auf die konjunkturelle Ent-wicklung reagieren mussten.

Ein zweiter Punkt: Es gibt beträchtliche Unterschiedebei den durchschnittlichen Löhnen der öffentlichen Handim Vergleich zu den durchschnittlichen Löhnen im pri-vaten Sektor. Auf admin.ch gibt es die öffentlich zugäng-liche Statistik über Löhne und Gehälter. Beim Vergleichder Zusammenfassung zeigt sich, dass die Löhne imöffentlichen Sektor im Vergleich zum Gesamtlohn (Wirt-schaft und Privat) 20 % höher sind. Wenn sich nun derKanton die Freiheit nimmt, 1 % als Teil von 132 Mass-nahmen zu reduzieren, so ist dies nicht übertrieben.

Alain Tüscher (EVP) wendet sich an den hoch geschätz-ten Hans-Jürgen Ringgenberg. Der Votant weist daraufhin, dass er auf der linken Seite des Rates sitze. Er bittetHans-Jürgen Ringgenberg dies bei seinen gern gehörtenVoten zu bedenken. Er verzeihe ihm jedoch. Als EVP-Politiker habe er gar keine andere Wahl.

Der Votant versteht die Diskussion und hat auchVerständnis für die Argumente beider Seiten. Selber ister seit fünf Jahren in der Finanzkommission. Regierungs-

präsident Anton Lauber hat ein schweres Amt übernom-men. Es stellt sich die Frage, wieso er sich das über-haupt antut.

Hier wird über ein Prozent gesprochen. Eine Firmavon der Grösse des Kantons kann nicht saniert werden,ohne dass es weh tut. Wer in diesem Saal musste schoneinmal Leute entlassen? Das ist ein schlechtes Gefühl.Jemanden ins Gesicht zu sagen, dass es nicht andersgeht. Oder man reduziert die Löhne und arbeitet vielleichtein bisschen mehr, um Stellen retten zu können. Einigekennen dies.

Man muss sich die Summen vor Augen halten. DerKanton muss CHF 100 Millionen sparen und nochmalCHF 100 Mio. investieren können. Es braucht also CHF200 Mio. mehr. Das ist mit einem Lohnprozent nicht er-reicht.

Dem Regierungsrat kann vorgeworfen werden, dasser zu nett und mutlos ist. Wenn der Kanton tatsächlichsaniert werden soll, müssen die Löhne reduziert, Leuteentlassen, Leistungen abgebaut und die Steuern erhöhtwerden. Wenn der Kanton dann wird gesund ist, kann erwieder Gas geben.

Roman Klauser (SVP) erklärt Claudio Botti, dass eineAbstufung selbstverständlich diskutiert worden sei. DieProblematik war, wo der Strich hätte gezogen werdensollen. Eine solche Entscheidung darf nicht willkürlichsein. Das würde am Schluss zu mehr Diskussion führen.Wie würde bspw. der Teuerungsausgleich gewährt beiden Personen, denen weniger abgezogen wurde etc.?Das würde abgeklärt. Aus diesen Gründen wurde dieIdee der Abstufung verworfen.

Stefan Zemp (SP) stellt bezugnehmend auf das Votumvon Hans-Jürgen Ringgenberg fest, dass er seit fünfJahren im Landrat sei und sich dabei für Soziales unddas Bildungswesen einsetze. Der Votant gehörte in die-sen fünf Jahren immer eher zur Verliererseite. Hans-Jür-gen Ringgenberg hat jedoch genau das Gegenteil sugge-

riert, was den Votanten zum Schluss kommen lässt, dasser wohl in der falschen Partei sei.

Zu etwas anderem: In den nächsten zwei Wochenwird darüber abgestimmt, ob ein 11-Millionen-Kredit fürdie Entwicklung von ELBA gesprochen werden soll. Da-durch würden Projekte in der Höhe von CHF 1.8 Mia.ausgelöst, welche mit Geld finanziert werden sollen, wel-ches der Kanton Basel-Landschaft gar nicht hat. In An-betracht dieser Summen ist es lachhaft, über die «Pfläster-lipolitik» von einem Prozent bei den Angestellten zu dis-kutieren, welche in den letzten 10 bis 20 Jahren guteLeistungen für den Kanton erbracht haben. Es wäre vielehrlicher hinzustehen und zu sagen: «Wir haben einenFehler gemacht. W ir müssen die Steuern erhöhen.»Bspw. der Kanton Zug hat dies bereits erkannt. OhneSteuererhöhung wird man die Abwärtsspirale nicht verlas-sen können.

Christine Gorrengourt (CVP) stellt einleitend klar, dasssie weder Unterricht erteile noch liiert sei mit einem Unter-richterteiler.

Der Votantin hat sich vor drei Jahren vehement dafüreingesetzt, dass die Massnahme bei den Lehrpersonenauf der Sekundarstufe I auf drei Jahre beschränkt wird.Es ging damals darum, dass die Lehrpersonen eine Stun-de mehr unterrichten sollten. Eine Stunde mehr Unter-richten hört sich nicht nach viel an. Allerdings standennicht mehr Lektionen zur Verfügung, was schlussendlichzu weniger Lohn führte. Einer Gruppe wurde der Lohn um4 % gekürzt. Die Massnahme war auf drei Jahre be-schränkt. Die Votantin hat die Massnahme unterstützt.Nun sollen alle gleich behandelt werden. Allen wird derLohn um ein Prozent reduziert. Das würde jedoch für dieLehrpersonen auf der Sekundarstufe I bedeuten, dass sieinnert kürzester Zeit fünf Prozent weniger Lohn haben.Das ist nicht nachvollziehbar.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) bemerkt, ersei ruhig – ruhiger als das Parlament, aber wahrscheinlichauch besorgter als das Parlament. Der Votant hat alsFinanzdirektor und Verantwortlicher für das Personal eineDoppelfunktion. Zunächst zum Personal: Wer dem Regie-rungsrat unterstellt, dass er die Arbeit des Personals nichtrespektieren und nicht ausserordentlich hoch einschätzenwürde, liegt falsch. Das wäre eine Unterstellung, die sonicht akzeptiert wird. Als Finanzdirektor ist es dem Votan-ten egal, wem die Schuld an der Finanzmisere in dieSchuhe geschoben wird. Es ist Fakt, dass sich der Kan-ton in einer unglaublichen Verschuldungslage befindet –dies nota bene aufgrund der Ausfinanzierung der Pen-sionskasse, wie es Hanspeter Weibel heute in aller Deut-lichkeit gesagt hat. Zudem liegen da, wo der Kanton im-mer gute staatliche Leistungen bieten will – Gesundheit,Bildung, Alter –, die maximalen Kostentreiber. Die Kostenlaufen aus dem Ruder und können kaum noch finanziertwerden. Mit anderen Worten: Der Kanton ist einer finan-ziellen Notlage. Es hat keinen Wert, irgendetwas zu be-schönigen. Geschicktere Argumentation und geschicktereSparmassnahmen wurden verlangt, Massnahmen, die allemittragen und zufriedenstellen. Wenn jemand solcheMassnahmen kennt, soll er sie auf den Tisch legen. DerVotant wird sie umsetzen. Jede einzelne Massnahme wirdimmer wieder kritisiert werden. Man wird immer wiederversuchen, die Massnahmen unter den Tisch zu wischen.Ist das verantwortungsbewusst? Der Kanton hat eine

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015148

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

doppelte Verantwortung – einerseits eine finanzielle undandererseits eine Verantwortung als Arbeitgeber. DerRegierungsrat nimmt beide ernst – und zwar ausseror-dentlich ernst.

Es sind 131 Massnahmen, welche im Jahr 2016 um-gesetzt werden müssen. Eine Massnahme davon ist dieReduktion der Löhne um ein Prozent. Die Diskussionenwerden bei jeder Massnahme immer wieder dieselbensein. Regierungspräsident Anton Lauber ist festent-schlossen, diese Diskussionen bei jeder einzelnen Mass-nahme zu führen. Das muss zum Wohle des Kantonsund dessen Finanzen getan werden. Zudem sollen dieArbeitnehmenden in einem gesunden und nicht in einemüberschuldeten Betrieb arbeiten können. Das ist die Auf-gabe. Deshalb macht der Votant seinen Job als Finanzdi-rektor gerne. Die Verantwortung muss übernommen wer-den. Der Regierungsrat will diese Verantwortung wahr-nehmen.

Es würde viel Nachvollziehbares gesagt, einiges warweniger nachvollziehbar, einiges schlichtweg falsch. Eini-ge Themen sollen kurz herausgegriffen werden:

Zum Themenkreis Teuerung: Über die Teuerungwurden schon Bände geschrieben. Daniel Altermatt kanndies in den alten Landratsvorlagen nachlesen. Das ist einDauerthema. Immerhin hat der Landrat einmal festge-stellt, dass die ausstehende Teuerung bei 0.6 % liege.Darauf beruft sich der Regierungsrat. Bezüglich derTeuerung besteht deshalb kein zwingender Handlungs-bedarf.

Zum Erfahrungsstufenanstieg: Es wurde die Fragediskutiert, ob die lineare Kürzung richtig oder falsch sei.Die lineare Kürzung ist der einzig mögliche Weg. DerKanton Basel-Landschaft arbeitet mit einem komplexenLohnsystem, worin es Lohnklassen und Erfahrungsstufengibt. Die Einstufung in Lohnklassen und Erfahrungsstufenerfolgt nach einem komplexen Verfahren. Aus diesemGrund kann nicht irgendwie gemäss einem mutmass-lichen Gerechtigkeitsansatz korrigiert werden. Wennbeim Punkt 1 etwas gemacht wird, hat dies Auswirkun-gen auf den Punk 10 etc. Es wurde alles geprüft. Es wur-den die Einreihungen überprüft. Es wurde geprüft, ob dieErfahrungsstufen angepasst oder der Anstieg eingefro-ren werden kann. Dabei hat sich gezeigt, dass solcheMassnahmen das ganze Lohnsystem durcheinanderbringen würden. Insbesondere bei Neueintritten, Aus-tritten und Beförderungen würden solche Massnahmenzu Problemen führen. In der Meinung Gerechtigkeit zuschaffen, würde mehr Ungerechtigkeit geschaffen. Ausdiesen Gründen schlägt der Regierungsrat eine lineareKürzung vor.

Zur Abstufung: Der Regierungsrat musste diese Ideeebenfalls verwerfen. Wie Hanspeter Weibel gesagt hat,würde sich die Frage stellen, wo die Grenze gezogenwerden soll. Wer ist der Böse, der zu viel verdient? Wokann mehr geholt werden? Wer entscheidet das? Das istnicht fair. Zudem würden dort ebenfalls wieder Unter-schiede geschaffen in den Betroffenheiten. Zu guter Letztwäre es wiederum ein Eingriff in das Lohnsystem. Denndort, wo der Schnitt gezogen würde, gäbe es wieder Un-gereimtheiten, welche korrigiert werden müssten. Auchwenn das Reizwort «linear» enthalten ist, handelt es sichbei der Kürzung um ein Prozent um die gerechtesteMassnahme. Es trifft alle gleich. Und ein Prozent voneinem hohen Lohn ist nota bene deutlich mehr als einProzent von einem tiefen Lohn.

Zum Lohngefüge gilt es anzumerken, dass der Kan-

ton in den hohen Lohnklassen Schwierigkeiten bei derRekrutierung hat. Dort bezahlt die Privatwirtschaft deutlichbesser. Es bestehen keine Probleme bei der Rekrutierungin den tiefen Lohnklassen. Dort bezahlt der Kanton deut-lich besser als die Privatwirtschaft. Eine Abstufung würdedas System deshalb verschlimmbessern.

Zu den Gemeinden: Der Votant war selbst Gemeinde-präsident. Die Gemeinden kennen unterschiedliche Rege-lungen. Einige haben das kantonale Lohnsystem freiwilligübernommen. Keine einzige Gemeinde muss das kan-tonale Lohnsystem übernehmen. Jede Gemeinde kannins Personalreglement schreiben «orientiert sich an»,womit im Einzelfall unabhängig entschieden werden kann.Der Kanton kann sich bei der Bewältigung seiner Finanz-probleme nicht bremsen lassen, weil sich jemand freiwilligan die gesetzlichen Grundlagen des Kantons gebundenhat. Das ist ein wichtiger Aspekt.

Zur Kurzfristigkeit: Am 8. Juli 2015 wurde die Finanz-strategie präsentiert. Am 12. August 2015 wurde ein Briefan alle Gemeinden versendet. In Sitzungen mit demVBLG wurde die Thematik zweimal durchdiskutiert. Es istalso seit Mitte 2015 bekannt, was läuft. Damit blieb genugZeit für Gemeinden, Stiftungen, Spitex etc. sich zu organi-sieren. Wenn sie weiter auf der alten Lohntabelle basie-ren möchten, dann können sie dies tun. Das ist unabhän-gig von der heutigen Entscheidung möglich.

Regierungspräsident Anton Lauber betont abschlies-send, dass der Regierungsrat allerhöchsten Respekt vorder Arbeit der Mitarbeitenden habe. Der Regierungsratwehrt sich mit aller Vehemenz, dass es bei dieser Mass-nahme darum gehe, jemanden abzustrafen. Es ist einetraurige Notwendigkeit, damit der Kanton seine Finanzenin den Griff bekommt.

– Eintreten

://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion aufNichteintreten mit 52:31 Stimmen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 11:34]

– Rückweisungsantrag

://: Der Landrat lehnt den Antrag der glp/GU-Fraktion aufRückweisung mit 49:34 Stimmen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 11:35]

– Detailberatung Personaldekret

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I.

Klaus Kirchmayr (Grüne) kann durchaus nachvollziehen,dass die finanzielle Schräglage auch auf der Personalsei-te Massnahmen notwendig macht. Es ist ebenfalls nach-vollziehbar, dass man sich auf die Position stellt, sichnicht für die Vergangenheit interessieren zu müssen – esbrauche Lösungen für die Zukunft. Der Votant möchtesich trotzdem nochmals distanzieren von den Pauschal-verunglimpfungen von Hans-Jürgen Ringgenberg. KlausKirchmayr könnte eine mindestens ebenso lange Listevon Übungen produzieren, wo die rechte Ratsseite Kos-ten produziert hat.

Die Grüne/EVP-Fraktion empfindet es als sehr stos-send, dass die Löhne linear gekürzt werden sollen. Eben-falls stossend ist, dass man in dieser Situation ein Lohn-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 149

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

system für sakrosankt erklärt. Solche Systeme verhin-dern, dass langfristig tatsächlich etwas geändert wird.Das System muss überwindet werden. Aus diesemGrund stellt die Grüne/EVP-Fraktion einen Antrag. DieFraktion nimmt auch die Veranntwortung auf sich zu sa-gen, wo der Unterschied gemacht werden soll. DerSchnitt soll zwischen den Lohnklassen 9 und 10 sein.Wenn der Schnitt dort und mit diesen Zahlen gemachtwird, dann werden damit erstens die ziemlich genau glei-chen Einsparungen erreicht. Zweitens handelt es sich abLohnklasse 10 um Personen, welche an der Front ste-hen, die nicht in irgendeinem Büro Stabsarbeit verrichten.Das sind Polizisten, Lehrpersonen, Strassenarbeiter,welche tagtäglich im Kontakt mit den Bürgerinnen undBürgern stehen. Entsprechend stellt die Grüne/EVP-Frak-tion folgenden Antrag:

I. NeuFür das Jahr 2016 werden die Löhne für die Lohnklasse 9 undhöher um 2.5% gekürzt. Für die Lohnklassen 10 und tieferbleiben die Löhne unverändert.Die Lohntabellen werden entsprechend angepasst.

Balz Stückelberger (FDP) empfiehlt dem Landrat drin-gend, diesen Antrag abzulehnen. Der Antrag zielt einfachdarauf ab, es bei denen zu nehmen, welche gut verdie-nen.

Wie der Regierungspräsident bereits ausgeführt hat,ist ein Prozent relativ bei allen gleichviel. Absolut schenktes aber bei denen, welche viel verdienen, mehr ein.Wenn diese Personen noch mehr belastet würden, würdesich ein bestehendes Problem verschärfen. Die Kader-angestellten des Kantons sind verhältnismässig nichtsehr gut bezahlt. Dort bestehen auch Rekrutierungs-schwierigkeiten. Mit der Annahme dieses Antrags würdedie Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber empfindlichgemindert. Selbstverständlich sind alle Kantonsangestell-ten gleich wichtig. Allerdings ist es nun mal so, dass esschwieriger ist, Kaderstellen zu besetzen. Jemanden ausder Privatwirtschaft für eine Kaderstelle beim Kanton zubegeistern, ist wirklich schwierig, weil der Kanton nichtmithalten kann. Wenn diese Löhne nun überproportionalreduziert würden, wäre dies ein ganz schlechtes Zeichen.

Hanspeter Weibel (SVP) meint, es sei klar, dass dasGeld dort geholt werden soll, wo es sei. Das ist auch beiden Steuern so. Allerdings – Klaus Kirchmayr hat es sel-ber gesagt – handelt es sich um ein komplexes Lohnsys-tem.

An dieser Stelle gilt es Regierungspräsident AntonLauber zu gratulieren. Der Votant hat selten so deutlicheWorte gehört darüber, was noch alles beabsichtigt sei.Das wird nicht die letzte Sparmassnahme sein, welcheder Landrat diskutieren wird. Auch das Lohnsystem wirdman überprüfen müssen. Aber bitte nicht mit einemSchnellschluss im Landrat! Das System ist zu komplex,als dass nun willkürlich eine Grenze gezogen werdenkönnte. Das kann es nicht sein. Aus diesem Grund bittetder Votant eindringlich, diesen Antrag abzulehnen. Damitwird das System nicht vereinfacht, sondern verkompli-ziert. Zudem wird das Problem damit nicht gelöst.

Jürg Degen (SP) erklärt, die SP-Fraktion könne denAntrag nicht unters tü tzen. A l le Argumente derSP-Fraktion im Eintretensvotum sprechen nicht für einHerausheben von einzelnen Gruppierungen – weder dieKonkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt noch ein Lohn-

system. Die Wertschätzung gilt für die Angestellten miteinem hohen Einkommen genauso. Mit dem Antrag würdefür eine kleine Gruppe nicht mehr gelten, was dieSP-Fraktion vorher verlauten liess. Die SP-Fraktion willGerechtigkeit für alle und ist deshalb grundsätzlich gegeneine Lohnkürzung.

Auf den ersten Blick sei der Antrag verlockend, so Clau-

dio Botti (CVP). Es könnte aber sein, dass bei Annahmedes Antrags jemand in Lohnklasse 10 mehr Lohn be-kommt als jemand in Lohnklasse 9, was willkürlich wäre.Das wäre ein Schnellschuss, den man nachher bereuenwürde.

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) weist noch-mals darauf hin, dass der Kanton Basel-Landschaft einenorm komplexes Lohnsystem habe. Der Votant ist bereit,das Lohnsystem zu überprüfen. Das Personalamt arbeitetbereit daran. Es kann jedoch nicht alles innert Kürzedurchgezogen werden.

Der Finanzdirektor bittet dringend darum, das Lohn-gefüge nun nicht auf den Kopf zu stellen und auch keineBruchstellen – in diesem Fall vielleicht sogar Sollbruch-stellen – zu schaffen.

Wie gesagt bestehen bei den Kaderpersonen Proble-me bei der Entlöhnung, damit Topleute aus der Privatwirt-schaft beschäftigt werden können. Das ist das eine Argu-ment. Zum anderen Argument: Es reicht nicht, wenn dieseEinsparung im Jahr 2016 gemacht wird. Es braucht einenachhaltige Massnahme. Die Finanzstrategie geht bis insJahr 2019 und weiter. Im Antrag heisst es aber «für dasJahr 2016». Nach Lesart des Votanten wäre es eineMassnahme für ein Jahr.

Regierungspräsident Anton Lauber ist dankbar für diedeutliche Aussage von Klaus Kirchmayr, dass die finan-zielle Lage des Kantons ausserordentlich anspruchsvollsei.

://: Der Landrat lehnt den Antrag der Grüne/EVP-Fraktionzu I. mit 68:11 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 11:44]

II.

Urs Kaufmann (SP) möchte als Gemeindevertreter dieletzte Chance wahrnehmen. Regierungspräsident AntonLauber hat gesagt, es sei seit Juli 2015 klar, dass dieskomme. Die Gemeinden haben immer noch gehofft, dassder Kanton ein verlässlicher und respektvoller Arbeitgeberbleiben und die Lohnkürzung deshalb nicht umsetztenwerde. Die Gemeinden wissen es definitiv ab heute, wennes denn so beschlossen wird. Aus diesem Grund bean-tragt der Votant, dass die Änderung erst auf den 1. Juli2016 in Kraft gesetzt werden soll. Damit haben Gemein-den, wie bspw. Frenkendorf, welche 1:1 gekoppelt sind,die Chance die Änderung des Personalreglements aneiner Gemeindeversammlung zu beschliessen. Ansonstenmuss eine komische Lösung gefunden werden. Es mussetwas rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Das gehtnicht. Die Gemeinde möchte diese Verunsicherung aufkeinen Fall.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Urs Kaufmann aufÄnderung des Datums für die Inkraftsetzung auf den1. Juli 2016 mit 51:29 Stimmen bei drei Enthaltungen

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015150

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 11:46]

– Rückkommen

://: Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Die Landrat beschliesst die Änderung des Personal-dekrets mit 51:32 Stimmen.[Namenliste einsehbar im Internet; 11:47]

Beilage: Dekretstext

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

*

Nr. 166

Frage der Dringlichkeit:

2015/376

Interpellation von Dominik Straumann, SVP-Fraktion:

Projekt Corporate Identity (CI) und ein neues Corpo-

rate Design (CD)

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, der Regie-rungsrat lehne die Dringlichkeit ab.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) spricht als Ver-treter des Regierungsrates im Projektausschuss desProjektes eGov. Es handelt sich um ein Projekt der Lan-deskanzlei, welche nicht selber für ihre Projekte votierendarf. Deshalb tut dies jeweils das entsprechende Regie-rungsmitglied.

Parallel zur Interpellation wurden auch die Antwortenzur Fragestunde verteilt. Es gibt mehrere Fragen vonMarianne Hollinger zur genau gleichen Thematik. Diemeisten der in der Interpellation gestellten Fragen wer-den darin beantwortet. Es besteh die Möglichkeit Zusatz-fragen zu stellen. Nach den Kriterien, welche auch sonstangewendet werden, handelt es sich nicht um einendringlichen Vorstoss. Aus diesem Grund empfehlen dieLandeskanzlei und der Regierungsrat, die Dringlichkeitabzulehnen.

Dominik Straumann (SVP) ist selbstverständlich nichteinverstanden mit der Ablehnung der Dringlichkeit undhält daran fest. Dies aus den folgenden wichtigen Grün-den: Das Thema kann zwar in der Fragestunde abge-handelt werden. Zudem können Zusatzfragen gestelltwerden. Allerdings kann keine Diskussion stattfinden.Insofern gäbe es nur die Möglichkeit, über das Budgetund Budgetanträge zu korrigieren. Das sollte nicht dasZiel sein. Oder noch viel schlimmer: Das Ping-Pong-Spielwird am Schluss über die Medien ausgetragen, was nichtzielführend ist, wenn die Diskussion heute Nachmittaggeführt werden könnte. Weiter wichtig ist die Dringlich-keit, weil das Projekt weiterläuft. Es wird weiter geplant.Wenn noch etwas gestoppt werden soll, muss der Land-rat heute inhaltlich dazu Stellung nehmen können. Ausdiesen Gründen ist die Interpellation dringlich zu behan-

deln. Der Votant bittet darum, dem Landrat eine Diskussi-on am Nachmittag nicht zu verwehren.

Hanspeter Weibel (SVP) sagt, dass die Frage einer Cor-porate Identity nicht dringlich sei. Dringlich ist aber, dassdarüber gesprochen wird, wie in diesem Kanton mit demGeld umgegangen wird. Es wird gesagt, dass weil einBudget beschlossen wurde, der Auftrag ausgeführt wer-den müsse. Darüber muss man sich unterhalten.

Der Votant hat dreimal in Unternehmungen Wechselvon Corporate Identities erlebt. Es hat sich nie jemandgetraut zu behaupten, damit könnte Geld gespart worden.Darüber würde der Votant am Nachmittag gerne diskutie-ren.

Kathrin Schweizer (SP) erklärt, die SP-Fraktion unter-stütze die Dringlichkeit. Das Thema kommt heute Nach-mittag sowieso auf dem Tisch. Die Fragen sind auch nichtso komplex, dass sie über Mittag nicht abzuklären wären.

Felix Keller (CVP) sagt, das Thema sei auch für dieCVP/BDP-Fraktion wichtig. Damit fundiert darüber disku-tiert werden kann, braucht es jedoch fundierte Antworten.Der Regierungsrat soll deshalb beauftragt werden, diesezu liefern. Die CVP/BDP-Fraktion lehnt deshalb die Dring-lichkeit ab.

Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, die Grüne/EVP-Frakti-on unterstütze die Dringlichkeit.

Rolf Richterich (FDP) meint, der Landrat sollte auf fun-dierte Antworten der Regierung warten. Damit wären einegute Vorbereitung und eine effiziente Debatte möglich.Scheinbar gibt es aber eine unheilige Allianz, was span-nend ist.

://: Der Landrat erklärt die Interpellation 2015/376 mit60:15 Stimmen bei zwei Enthaltungen für dringlich.[Namenliste einsehbar im Internet; 11:53]

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

*

Nr. 167

Frage der Dringlichkeit:

2015/377

Verfahrenspostulat der FDP-Fraktion: Ergänzung des

Dekrets über die Organisation und die Geschäftsfüh-

rung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats):

Reduktion der Landratsentschädigung um 1%

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, die Ge-schäftsleitung beantrage der Dringlichkeit zustimmen.

Hanspeter Weibel (SVP) sieht die Dringlichkeit nichtgegeben. Das Verfahrenspostulat kann in einem norma-len Verfahren behandelt werden.

Klaus Kirchmayr (Grüne) teilt die Meinung von Hanspe-ter Weibel. Das Verfahrenspostulat ist nicht dringend. Esist insbesondere unsorgfältig, weil ein Auszahlungsme-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 151

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

chanismus vorgeschlagen ist, dessen Konsequenzennicht seriös abgeklärt werden können. Der Votant möchtegute Grundlagen haben und schliesst mit der Bemer-kung, dass er eine Sympathie für diesen Vorstoss habe.

Rolf Richterich (FDP) weist darauf hin, dass der Landratfähig gewesen sei, Tausenden von Kantonsangestelltenden Lohn per 1.1.2016 zu kürzen. Selber soll der Landratnun nicht fähig sein, über die Überweisung des Verfah-renspostulats zu beschliessen. Das sollte eine Sache voneiner Minute sein. Danach hat die Geschäftsleitung denAuftrag, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Die-se kann dann fundiert diskutiert werden. Wenn der Land-rat will, dass seine Löhne auch per 1.1.2016 gekürzt wer-den, dann muss das Verfahrenspostulat heute überwie-sen werden.

Kathrin Schweizer (SP) erklärt, die SP-Fraktion unter-stütze die Dringlichkeit.

Felix Keller (CVP) sagt, die CVP/BDP-Fraktion unter-stütze die Dringlichkeit ebenfalls.

Dominik Straumann (SVP) weist darauf hin, dass dasVerfahrenspostulat problemlos bereits im Sommer hätteeingereicht werden können.

://: Der Landrat erklärt das Verfahrenspostulat derFDP-Fraktion mit 64:11 Stimmen bei drei Enthaltun-gen für dringlich.[Namenliste einsehbar im Internet; 11:58]

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) beendet die Vor-mittagssitzung um 12:00 Uhr.

Für das Protokoll:Peter Zingg, Landeskanzlei

*

Nr. 168

41 2015/376

Interpellation von Dominik Straumann vom 22. Okto-

ber 2015: Projekt Corporate Identity (CI) und ein neu-

es Corporate Design (CD)

Dem kantonalen Info-Heft Nr. 185 vom Oktober 2015kann entnommen werden, dass der Regierungsrat EndeJuni die wichtigsten Eckwerte für ein einheitliches CI/CDbeschlossen hat. Das künftige Logo der kantonalen Ver-waltung wurde definiert und der Gültigkeitsbereich deseinheitlichen CI/CDs festgelegt. Das neue Logo und dieentsprechenden Beschlüsse des Regierungsrates zumGültigkeitsbereich sind gemäss Bericht im Intranet zufinden. Als nächstes werden bis Ende November sämtli-che Details durch den Regierungsrat beschlossen: Wiesieht die Briefgestaltung aus, wie sehen Broschüren,Flyer, Inserate oder Plakate aus, wie sehen Haus-beschriftungen aus, mit welchen Bildwelten arbeiten wiretc. Die Grundlagen dazu werden in der ArbeitsgruppeKommunikation erarbeitet, in der alle Direktionen ver-treten sind. Gleichzeitig wird eine Umsetzungsplanung fürdie Einführung erstellt. Der Regierungsrat hat festgelegt,dass die Umsetzung pragmatisch vollzogen wird, um den

zusätzlichen Aufwand möglichst klein zu halten. Dort, woder CD-Wechsel mit einem grossen Aufwand verbundenist, soll die Umsetzung erst erfolgen, wenn sowieso Neu-anschaffungen anstehen (Fahrzeuge, Uniformen) oderwenn beispielsweise ein Umzug bevorsteht (Haus-beschriftungen).

Auf Grund der aktuellen Finanzsituation und der lau-fenden Finanzstrategie stellen sich folgende Fragen anden Regierungsrat:

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) beantwortet dieFragen:

Frage 1Was ist der Grund für das Projekt «Corporate Identity»(CI) und ein neues Corporate Design (CD)?

AntwortBisher kannte der Kanton Basel-Landschaft keine Vorga-ben, die den Auftritt der kantonalen Verwaltung regeln.Die Verantwortung lag bei den Direktionen und Dienst-stellen, mit dem Ergebnis, dass sehr unterschiedlicheAuftritte bestehen und unterschiedliche Standards Praxissind. Dieser "Wildwuchs" ist teurer als ein koordiniertesVorgehen, weil bei jeder Produktion neue Gestaltungs-kosten anfallen. Sowohl beim Bund, als auch bei denmeisten Kantonen, ist ein einheitlicher Auftritt Standardund die gemachten Erfahrungen sind positiv. Der Landraterwartet zu Recht eine Straffung und Vereinheitlichungvon Verwaltungsprozessen, wo dies möglich ist, so zumBeispiel im Personalwesen, in der Informatik, in der finan-ziellen Steuerung. Ein einheitliches, erkennbares Erschei-nungsbild im Schriftverkehr oder im Internetauftritt gehörtzu jeder modern und gut geführten Firma. Wildwuchs istein Zeichen nachlässiger Führung. Der Regierungsrat willdies nun endlich korrigieren.

Frage 2Was für einen Mehrwert für die Verwaltung resp. die Ein-wohner ergibt sich aus diesem Logowechsel, respektiveaus dem Projekt CI/CD (auch in finanzieller Hinsicht)?

AntwortDer Regierungsrat erwartet mit dem Projekt einheitlichesCI/CD folgenden Mehrwert, beziehungsweise verfolgtfolgende Ziele: Ein einheitlicher Auftritt unterstützt einer-seits die Identifikation mit dem Kanton Basel-Landschaft.Zudem sind die Leistungen des Kantons und der kan-tonalen Institutionen mit einem einheitlichen Auftritt für dieEinwohnerinnen und Einwohner klar erkennbar. Und mit-telfristig werden mit einem einheitlichen Auftritt Einsparun-gen erreicht.

Frage 3Wie hoch sind die komplett zu erwarteten Kosten inkl. derUmsetzung?

AntwortDer Regierungsrat hat ein Kostendach von 140'000 Fran-ken für das Projekt «einheitliches CI/CD» beschlossen.Die Kosten sind im Budget 2015 der Landeskanzlei ent-halten und im Dezember letzten Jahres auch genehmigtworden. Miteingerechnet sind die Agenturkosten, externeKosten für die Erstellung des Manuals und verschiedenerVorlagen, sowie die externen Kosten für die technischeImplementierung. Um die Kosten zu minimieren, hat der

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015152

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Regierungsrat eine pragmatische Umsetzung in zweiEtappen beschlossen: Ab Januar 2016 soll die Umset-zungsphase starten, nämlich für diese Teile, welche ge-ringe Kosten verursachen: Umsetzung Office Vorlage,Umsetzung digitale Vorlagen, Umsetzung bei der Produk-tion neuer Drucksachen, Umsetzung Internet, E-Gov (imRahmen separater Projekte), Umsetzung Auftritt SocialMedia. Ab 2018 erfolgt dann die Umsetzungsphase zwei,namentlich die Umsetzung bei Neuanschaffungen (Fahr-zeuge, Uniformen) und die Umsetzung Beschilderungvon Gebäuden. Mit dem gewählten Vorgehen wird mög-lichst vermieden, dass Neuproduktionen nötig sind. Damitkönnen zusätzliche Umsetzungskosten weitgehend um-gangen werden. Wenn es angezeigt ist, sind Anpassun-gen am Fahrplan jederzeit möglich.

Frage 4Durch wen aus der kantonalen Verwaltung und wie wur-de der Auftrag zur Erstellung des neuen Auftritts verge-ben?

AntwortDer Regierungsrat hat unter der Leitung des 2. Land-schreibers die Arbeitsgruppe Kommunikation mit demProjekt beauftragt. Die Auftragsvergabe erfolgte im Ein-ladungsverfahren unter fünf Agenturen. Der Auftrag gingan das Gestaltungsbüro Stauffenegger + Stutz GmbH mitSitz in Basel, welches zahlreiche regionale und interna-tionale Referenzen für grafische Auftritte, namentlichauch im Baselbiet, vorzuweisen hat.

Frage 5Ist es korrekt, dass über zehn kantonale Stellen von die-ser Massnahme, nämlich dem einheitlichen Logo, befreitsind?

AntwortDie Liste der vom CI/CD befreiten Institutionen wird vomRegierungsrat Ende November 2015 nochmals beratenwerden, mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches CI/CDzu erreichen. Der Regierungsrat hat folgende Kriterien fürdie Befreiung vom CI/CD festgelegt:I. Für alle Direktionen, Amtsstellen und Institutionen gilt

ab 01.01.2016 das CI/CD des Kantons Ba-sel-Landschaft.a. Das CI/CD gilt auch für Projekte des Kantons

Basel-Landschaft (also: keine Projektlogosmehr).

II. Vom kantonalen CI/CD ausgenommen sind imGrundsatz:a. Institutionen und Organisationen, die sich in ei-

nem kompetitiven Umfeld behaupten müssen;b. Institutionen und Organisationen, an denen der

Kanton beteiligt ist;c. Institutionen und Organisationen, mit denen der

Kanton eine Leistungsvereinbarung abgeschlos-sen hat.

III. Der Regierungsrat beschliesst die Liste der vom kan-tonalen CI/CD befreiten Institutionen und Organisa-tionen.a. Anträge zur Befreiung des kantonalen CI/CD

sind an die regierungsrätliche ArbeitsgruppeKommunikation zuhanden des Regierungsrateszu richten. Die Beurteilung erfolgt anhand derunter II. genannten Kriterien.

Frage 6Gemäss der BaslerZeitung soll 2018 bei der Sicherheits-direktion der Wechsel vorgenommen werden, da angeb-lich zu diesem Zeitpunkt grössere Investitionen notwendigsind. Muss daraus geschlossen werden, dass 2018 diePolizei Basel-Landschaft eine neue Uniform erhält?

AntwortDie Regierung will unnötige Kosten durch den neuenAuftritt vermeiden. Genau deswegen wurde unter ande-rem die Polizei von der Umsetzung einstweilen ausge-nommen. Ziel ist es, den neuen Auftritt jeweils erst dannumzusetzen, wenn tatsächlich neue Beschaffungen ans-tehen. Das Mitmachen der Polizei ist einmal auf 2018festgelegt worden. Aktuell ist eine Beschaffung neuerUniformen allerfrühestens auf das Jahr 2018 geplant.Dies vor dem Hintergrund, dass die Kantonspolizeien inder ganzen Schweiz derzeit eine gemeinsame, zentraleNeubeschaffung prüfen, mit dem Ziel, Kosten zu sparen.Wann tatsächlich eine Neuanschaffung der Uniformenerfolgt, ist heute aber noch offen und geht im Übrigenohnehin den üblichen Weg: Regierung und Parlamentmüssten wie immer noch grünes Licht dazu geben. Fazitalso: die Polizei wurde gerade deswegen von der Ein-führung des neuen Auftritts 2016 ausgenommen, weil derNeuauftritt nicht Neuanschaffungen bedingen soll, son-dern umgekehrt: Der Neuauftritt wird grundsätzlich umge-setzt, wenn ohnehin Neuanschaffungen anstehen. Mankönnte zwar dann sagen, dass so trotzdem nicht alleseinheitlich ist, aber noch einmal: heute ist die Situationalles andere als einheitlich und somit ist eine gewisseStaffelung bei der Einführung des Neuen, im Wissen dar-um, vom «Wildwuchs» wegzukommen, trotzdem eineVerbesserung.

Frage 7Steht generell gesehen das Projekt CI/CD nicht im Wider-spruch zur Finanzstrategie? Wenn nein, warum?

AntwortDas Projekt CI/CD steht keineswegs im Widerspruch zurFinanzstrategie, weil mittelfristig Einsparungen erzieltwerden. Dies kann anhand von zwei Beispielen exem-p la r isch konkret is iert werden: Der Kan ton Ba-sel-Landschaft druckt jährlich 1,8 Mio. Couverts. Bisherhatte jede Dienststelle eigene Couverts. Neu wird es ein-heitliche Couverts für den ganzen Kanton geben. Alleinedamit können jährlich wiederkehrend 20'000 Frankeneingespart werden. Da es zurzeit keine kantonalen Ge-staltungsvorgaben gibt, fallen bei der Produktion von Bro-schüren, Flyer und anderen Drucksachen immer Gestal-tungskosten an. Künftig wird die Gestaltung in einemManual vorgegeben, womit ebenfalls Einsparungen erzieltwerden. Gesamthaft gesehen, kann gesagt werden: wegvom Wildwuchs und hin zu einem Zielbild, welches eineneinheitlichen, modernen Auftritt ermöglicht, ohne Mehr-kosten zu generieren, indem man dies bei den ohnehinanstehenden Erneuerungen in Angriff nimmt.

Im Übrigen wird auf die schriftlich vorliegenden Ant-worten auf die Fragen von Marianne Hollinger zur selbenThematik verwiesen.

Dominik Straumann (SVP) beantragt die Diskussion.

://: Diskussion wird bewilligt.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 153

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Dominik Straumann (SVP) bedankt sich bei Regie-rungsrat Thomas Weber für die Antwort, welche er indieser Form auch erwartet habe, weil sie am Morgenaufgrund der Fragestunde auch schon gelesen werdenkonnte. Trotzdem muss gefragt werden, ob dies derrichtige Zeitpunkt ist, einen solchen Wechsel jetzt an-zugehen. Noch am Morgen wurde über ein Prozent Lohn-reduktion debattiert und gleichzeitig spricht man jetztüber einen kosmetischen Schmuckbereich, welcher sichfinanziell vermutlich nie auszahlen wird. Wenn der Grafik-teil der Logos in den Drucksachen, so, wie sie auf demBildschirm zu sehen sind, mit dem der Inhalte der Bro-schüren verglichen wird, kann vermutet werden, dassdieser bloss marginal klein ist. Trotzdem ist es grundsätz-lich richtig, dass man sich von einem Wildwuchs entfernt.Aber diese Art von Umsetzung, gerade, wenn sie nochdamit begründet wird, dass sie kostenneutral oder sogarnoch kostensparend sein soll, ist unvorstellbar. Der Wild-wuchs bestünde noch für etwa zwanzig Jahre, wennsämtliche Fahrzeuge, zum Beispiel die des Tiefbauam-tes, erst bei Ersatz auch ein neues Logo erhielten. Dannwürde ein 2015 angeschaffter Lastwagen, mit einer Le-bensdauer von zwanzig oder mehr Jahren, die nächstenzwanzig Jahre unverändert beschriftet bleiben.

Bezüglich Gesamtuniformänderung der Polizei: abge-sehen davon, ob es sinnvoll ist, diese nach zehn Jahrenschon wieder zu wechseln, der letzte Wechsel jedenfallswar begründet, nämlich von einem sehr teuren Anbieterzu einer zweckmässigen Konkordatsuniform. Ob derjetzige Wechsel zu einer schweizerischen Einheitsuni-form notwendig ist, ist ein anderes Thema und wird inFrage gestellt. Wenn aber der Wechsel nur nach undnach von statten geht, hat dies zur Folge, dass nicht alleBeamten einheitlich auftreten: die einen nämlich noch mitdem alten Logo, die anderen bereits mit dem Neuen,genauso wie gewisse Fahrzeuge mit einem neuen Logoherumfahren, während andere noch mit einem Alten ver-sehen sind. Und somit ist das Ziel, die Einheitlichkeit desAuftritts und des Logos, die nächsten fünfzehn Jahredoch nicht erreicht. Und um ehrlich zu sein: wenn zweiDrittel der Logos gewechselt sind, wird wohl gesagt wer-den, dass das letzte Drittel auch noch gewechselt werdenkann und dies im Budget schon noch Platz hat. So wirddas Geld dann trotzdem «herausgejubelt» und nicht erstbeim vermeintlichen Wechsel. Denn ein jahrelangesFlickwerk will wohl schlussendlich niemand haben.

Und zu guter Letzt: das Beispiel mit den Couverts ist

ein wenig fragwürdig, denn es sollte wohl möglich sein,Couverts bloss mit der Aufschrift «Kanton Baselland»herzustellen, egal von welcher Dienststelle sie kommen,sowie diese mit einem grösseren Sichtfenster zu verse-hen, vielleicht sogar ohne jegliche Adresse, sodass dasCouvert von der Post geöffnet wird, sollte es nicht an-kommen. Aufgrund des Absenders im Brief kann zuge-ordnet werden, wohin er zurückgesendet werden muss.Das wäre eine Kleinigkeit, zu korrigieren. Aber bei einerEinsparung in der Grössenordnung von 20'000 Frankenvon grosser Ersparnis zu reden, ist wohl etwas übertrie-ben.

Der Votant bleibt skeptsch, meint aber, es sei immer-hin gut, dass Dringlichkeit gegeben wurde und die Dis-kussion nun stattfinden könne.

Andreas Bammatter (SP) sagt, er erlaube sich zweiketzerische Bemerkungen dazu. Erstens – Kollege Strau-

mann hat es bereits gesagt: wie fühlt sich die Polizei –und der Regierungsrat hat es extra betont, dass es erst2018 soweit sein wird –, wenn ihnen heute der Lohn umein Prozent gekürzt wird und ihnen dafür eine neue Uni-form gegeben wird, die sie vielleicht gar nicht wollen oderbrauchen?

Zweitens kann davon ausgegangen werden, es hatsicher nichts mit Jürg Wiedemann zu tun, der auch einLogo braucht.

Hanspeter Weibel (SVP) bemerkt, er sei froh, dass dieletzte Bemerkung offenbar allgemein Fragezeichen aus-gelöst habe.

Aber er ist froh um das Bekenntnis der Regierung,welche in den CD/CI-Fragen nun Führungsstärke zeigenmöchte. Sie sollte jedoch noch etwas konsequenter sein,denn bei den Ausnahmen werden offenbar die Gerichteaufgeführt. Das wirft die Frage auft, ob die Gerichte nunausgelagert werden und falls ja, in welchen Kanton? Wasdie Unabhängigkeit der Gerichte in Sachen Rechtspre-chung angeht, ist dies indiskutabel. In Sachen Auftrittgegen aussen ist jedoch kein Grund ersichtlich, weshalbsich die Gerichte anders verhalten sollten als die übrigeVerwaltung des Kantons. Dies muss unbedingt nochmalsüberdacht werden. Was ebenfalls kaum vorstellbar ist, istder Fakt, dass ein neues CD zu Einsparungen führen soll.Es handelt sich wohl eher einfach um verzögerte Mehr-kosten. Aber positiv ist, dass realistischerweise gesagtwird, die Umsetzung habe einen Zeithorizont von fünfzehnJahren.

Bezüglich dieser vielen Drucksachen sollte jedochnicht die Frage nach dem Logo, sondern die nach derBerechtigung dieser Drucksachen als solche gestellt wer-den. Schliesslich wird ein papierloser Landrat angestrebt,was ja vollkommen zu befürworten ist. Aber was auf deranderen Seite an Broschüren produziert wird, ist unglaub-lich. Wer liest das? Wer sie produziert, ist klar aber ob esdiese Broschüren wirklich braucht?

Es ist in Ordnung, wenn der Regierungsrat sagt, alsZeichen von Führungsstärke ein einheitliches Logo imKanton durchsetzen zu wollen, auch wenn das erst in einpaar Jahren sein sollte (Wobei zu hoffen ist, die Füh-rungsstärke kommt schon etwas früher zum Ausdruck).Dies ist immerhin ein Zeichen, doch wir müssen mit denRealitäten leben: es kann nicht auf der einen Seite propa-giert werden, Einsparungen seien vonnöten und auf deranderen Seite sollte das Logo möglichst einheitlich undgleichzeitig eingeführt werden, das wäre zu teuer. Aberirgendwo muss begonnen werden, eine Vereinheitlichungzu schaffen und die Einsparungen, welche getätigt wer-den können, müssen realisiert werden. Das heisst, wenndie Regierung realistischerweise sagt, die Umsetzungmüsse schrittweise erfolgen, kann damit wohl gelebt wer-den.

Marianne Hollinger (FDP) gibt bekannt, dass ihr Wort-begehren zugleich auch die Zusatzfrage für nachher sei.

Das Ziel der Schaffung einer CI ist, wie bereits ge-hört, selbstverständlich, und dieses Ziel ist für einen Be-trieb ein hohes Ziel. Gleichzeitig hören wir aber, dass dasZiel gar nicht erreicht werden kann, weil es aus Kosten-gründen über eine so lange Zeit hinausgezogen werdenmuss. Bis dann das letzte Auto beschriftet ist, braucht esbereits wieder ein neues Logo. Daher kann nun dasschon kreierte Logo beiseite gelegt werden und mit der

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015154

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Umsetzung dann begonnen werden, wenn eine saubereFinanzplanung gemacht werden kann und es auch durch-setzbar ist. Dies sollte in dem Sinne nochmals überlegtund auch in dieser Art umgesetzt werden.

://: Damit ist die Interpellation 2015/376 beantwortet.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 169

42 2015/377

Verfahrenspostulat der FDP-Fraktion vom 22. Oktober

2015: Ergänzung des Dekrets über die Organisation

und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäfts-

ordnung des Landrats): Reduktion der Landratsent-

schädigung um 1%

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassdie Geschäftsleitung sich über Mittag mit 6:2 Stimmen füreine Überweisung ausgesprochen habe und fragt denRat, ob jemand dagegen sei.

Kathrin Schweizer (SP) sagt, dass die SP-Fraktion ge-gen die Überweisung des Verfahrenspostulats sei.

Die Fraktion hat sich am Morgen dagegen gewehrt,dass beim Lohn des Staatspersonals gespart wird unddeshalb hat sie kein schlechtes Gewissen und vertritt dieMeinung, dass die Entschädigungen der Parlamentarier,welche eben Entschädigungen und keine Löhne sind,nicht angepasst werden müssen. Die Landratsentschädi-gungen werden in einem völlig anderen System gehand-habt und alle vier Jahre, zu Beginn der Legislatur, neudefiniert. In diesem Jahr wurde bestimmt, die Entschädi-gungen so zu belassen. Es gab keine Anträge auf Erhö-hung, es gab auch keinen Teuerungsausgleich oder Ähn-liches und darum können die Entschädigungen auchunverändert belassen werden. Wenn man aber einschlechtes Gewissen hat, weil man heute Morgen einennicht so durchdachten Entscheid gefällt hat und nun dasStaatspersonal beruhigen möchte, indem man sagt, manzieht mit diesem Entscheid und diesem einen Prozentmit, dann wird das die Gemüter in der Verwaltung kaumberuhigen. Deshalb steht die SP-Fraktion weiterhin hinterdem jetzigen Ansatz.

Rolf Richterich (FDP) sagt, er sei froh, bezüglich seinemGewissen nur gegenüber sich selber Auskunft geben zumüssen.

Der Morgenentscheid war jedoch entgegen einzelnerVorwürfe kein Ablasshandel und darum braucht es auchkein schlechtes Gewissen. Es ist nichts anderes als Ver-antwortung und Solidarität gegenüber den Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern. Er ist sehr enttäuscht von einerPartei, welche Solidarität weit oben auf ihrer Charta ste-hen hat und sich dann als Chef über Tausende von An-gestellten hinwegsetzt und sich selber den Lohn, den sievom Kanton bezieht, nicht in gleichem Masse kürzt. AuchParlamentarier bekommen, genau wie die Angestelltender Verwaltung, einen Lohnausweis, mit AHV-Abzug undallem. Der Verdienst aus der Landratstätigkeit muss in

der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden, mitder Möglichkeit eines Abzugs. Doch der Rest ist Einkom-men. Dass dies nun ein anderes System sein soll, istnichts, als den Leuten Sand in die Augen gestreut, denndem ist einfach nicht so. Und weshalb also dieser Lohn

nicht auch um ein Prozent gekürzt werden sollte, hat Ka-

thrin Schweizer nicht plausibel erklären können. Es wärenicht mehr als recht, wenn dies der Landrat auch machenwürde, genauso die Regierungsräte.

Ein Unternehmen, welches einen Verwaltungsrat hat,der, weil es der Firma nicht gut geht, eine Lohnkürzungum ein Prozent beschliesst, das Verwaltungsratshonoraraber nicht antastet, hat seine Glaubwürdigkeit auf einenSchlag verspielt. Diese Angestellten werden sich nicht fürden Verwaltungsrat einsetzen. Mit einem kleinen Zeichenkönnte hier die Solidarität mit den von der beschlossenenMassnahme betroffenen Menschen von heute Morgengezeigt werden. [Applaus]

Hanspeter Weibel (SVP) votiert, es sei eben doch – wie

Kathrin Schweizer ausgeführt habe–ein anderes Sys-tem, auch wenn nun eventuell Rolf Richterich von einerunheiliger Allianz sprechen werde.

Schliesslich habe er als Landrat noch nie einen Erfah-rungsstufenausgleich erhalten, ebensowenig eine Dienst-alterszulage oder Ähnliches. Und man kann ja dann ge-spannt auf den Antrag von Rolf Richterich sein, wennüber die Reduktion von Personal gesprochen wird. Wenndann der Antrag gestellt wird, auch zehn Prozent desPersonals im Landrat zu reduzieren, kommt es bestimmtzu einer interessanten Diskussion! Als Anliegen möge beider Umsetzung geprüft werden, ob nicht der Program-mieraufwand am Ende die Einsparung auffrisst.

Dominik Straumann (SVP) betont, er sei eigentlich invielen Punkten der gleichen Meinung wie Hanspeter Wei-bel.

Es werden ganz viele andere Entschädigungen aus-bezahlt, zum Beispiel an Richter im Nebenamt oder an dieMitglieder der regierungsrätlichen Kommissionen und soweiter. Diese Stellen waren heute Morgen alle von derKürzung befreit, mit der Begründung, dass es ein Neben-amt mit Entschädigung sei, welche nicht mit einem Lohngleichzusetzen sei. Dennoch sollte nicht bloss ein Prozentder Entschädigung des Landrates gekürzt werden, son-dern sämtlicher vom Kanton ausbezahlter Entschädigun-gen. Mit diesem einen Prozent könnten bei einem Budgetvon einer Million Franken ungefähr 10'000 Franken proJahr eingespart werden. Das Einkommen eines Landratsbeträgt etwa 10'000 Franken pro Jahr, ein Prozent davonist also etwa 1'000 Franken pro Landrat pro Jahr. Wennaber davon ausgegangen wird, dass eine Sitzungsstundeim Landrat zwischen 5'000-8'000 Franken Sitzungsgeldkostet (Regierungsräte eingerechnet), wäre es jeweilseffizienter, kürzere Voten zu halten.

Pia Fankhauser (SP) findet, über das Argument, dass dieLandratsentschädigung kein Lohn sei, könne noch ewigdebattiert werden.

Jedenfalls ist es aber kein Lohn, denn die Landrätesind weder unfallversichert, noch erhalten sie eine Pen-sionskassenentschädigung. Somit ist die Entschädigungein AHV- pflichtiges Einkommen, was etwas anderes istals Lohn. Die von Rolf Richterich geforderte Solidaritätgeht etwas zu weit, zumal die SP-Fraktion am Morgen

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 155

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

ganz klar sagte, die Massnahme der Kürzung nicht zuwollen und dies auch begründete. Und es geht auch zuweit, jetzt Solidarität von der SP-Fraktion mittels Kollek-tivverzicht zu fordern. Denn wie bereits heute Morgenargumentiert, handelt es sich nur dann um einen Ver-zicht, wenn er auf Freiwilligkeit basiert. Es könnte aber ein Fonds gegründet werden, in den alle,die auf ihre Entschädigung, respektive dieses eine Pro-zent, verzichten möchten, einbezahlen können, das wäredann Freiwilligkeit. Wenn aber von Gleichberechtigunggesprochen wird, müssten die Verwaltung und die Ange-stellten über die Entschädigung der Landräte entschei-den, denn alles andere ist nicht gerecht. Das System imVerfahrenspostulat ist nicht korrekt, es sollten alle Land-räte in den Ausstand treten und nichts mehr sagen, weilsie selber betroffen sind. Wenn das Parlament also eini-germassen kohärent sein will bezüglich Regelungen undEntschädigung, sollte es wirklich erst einmal überlegen,was es macht.

*

– Begrüssung von Gästen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) unterbricht dieDebatte, um auf der Zuschauertribüne die Klasse M3cder WMS Reinach mit ihrer Lehrerin, Frau Rahel Huf-schmid, zu begrüssen. Der Präsident wünscht ihnen in-teressante Einblicke in die Arbeit des Parlaments.

*

– Ordnungsantrag

Florence Brenzikofer (Grüne) beantragt, bezugnehmendauf Vorredner Straumann (Kosten Landratssitzungen),die Diskussion zu beenden und in der Traktandenlisteweiterzufahren.

://: Der Landrat stimmt dem Ordnungsantrag auf Schlussder Beratung mit 76:2 Stimmen bei zwei Enthaltun-gen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 14.44]

://: Das Verfahrenspostulat 2015/377 wird mit 49:26Stimmen bei drei Enthaltungen überwiesen. [Namenliste einsehbar im Internet; 14.45]

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 170

2015/378Interpellation von Susanne Strub vom 22. Oktober 2015:Platz für Fahrende in der Sommeraukurve

Nr. 171

2015/379Interpellation von Daniel Altermatt vom 22. Oktober 2015:Umfeld der Wirtschafskammer – Zusammenhang ZAK,ZPK und AMS

Nr. 172

2015/380Interpellation von Daniel Altermatt vom 22. Oktober 2015:Umfeld der Wirtschaftskammer – Zusammenhang IWFund Kanton

Nr. 173

2015/381Interpellation von Christoph Hänggi vom 22. Oktober2015: Regionale Lastenteilung zwischen den KantonenBasel-Landschaft und Basel-Stadt im Kulturbereich

Zu allen Vorstössen keine Wortmeldung.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 174

12 2015/374

Fragestunde vom 22. Oktober 2015

Fragen und Antworten

1. Marianne Hollinger: Kinderkrippen im Kanton

Basel-Landschaft

Keine Zusatzfragen.

2. Hans-Jürgen Ringgenberg: Steuerrückvergütungs-

schulden von Frankreich

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt folgende

Zusatzfrage:Wäre es nicht dringend und sinnvoll, in Anbetracht derFinanzlage die Neuregelung der Besteuerung der Grenz-gänger forciert zu behandeln? Der Vorstoss ist immerhinbereits vom Juni 2014 und wurde im März 2015 auchüberwiesen. Es wird bei anderen Themen über kleinereMillionenbeträge diskutiert und hier könnten aus Grenz-gängereinkommen Steuererträge zwischen 60 bis 150Millionen Franken generiert werden. Aus diesem Grundscheint das Anliegen dringend.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015156

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Antwort

Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) betont, dassdie Regierung «mit Volldampf» an der Sache dran ist, esaber nicht so schnell geht, wie es sich der Fragestellervielleicht erhofft, denn es handelt sich um Staatsverträge,welche zum Teil sogar durch den Bund abgeschlossenwurden. Die Motion «Schäfli», welche als Postulat über-wiesen wurde, wird jedoch sehr schnell behandelt wer-den. Das Geld aus Frankreich wurde mittlerweilen anBundesbern bezahlt, sodass im Kanton Basellandschaftbald mit Rückvergütungen gerechnet werden kann. Wasfestgestellt werden kann, ist eine grosse Komplexität desGanzen aufgrund drei unterschiedlicher Systeme. Es gibtdas System Schweiz-Frankreich, dasjenige Schweiz-Deutschland und noch das zwischen Genf und Frank-reich. Welches dieser Systeme das Beste ist, wissen wirnoch nicht, arbeiten aber daran.

3. Marianne Hollinger: Corporate Identity

Keine Zusatzfragen.

://: Damit sind alle Fragen beantwortet.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 175

3 2015/198

Berichte des Regierungsrates vom 19. Mai 2015 und

der Bau- und Planungskommission vom 29. Septem-

ber 2015: Finanzierung und Ausbau der Bahninfra-

struktur FABI 2016-2025; Verpflichtungskredit

Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) sagt,dass er zum Kommissionsbericht noch einige Ergänzun-gen anbringen möchte, obwohl der Entscheid relativ klarsei.

Die Gretchenfrage, die sich bei dieser Vorlage stellt,ist, ob sich die 400'000 Franken, welche jährlich in Formvon Stellenprozenten investiert werden müssen, auchrechnen. Neu müssen aufgrund der FABI Finanzierungzwischen 18 und 20 Millionen Franken in den Bahninfra-strukturfonds einbezahlt werden. Dieser Beitrag errech-net sich aufgrund der bestellten Personen und Zugkilo-meter und gelten für alle Kantone. Der Infrastrukturfondsfüllt sich somit um etwa eine Milliarde Franken. Die Fragestellt sich nun, ob die 400'000 Franken investiert werdensollen oder nicht. Die Kommission vertritt klar die Mei-nung, dass dies eine gute Investition ist. Es gibt diesesogenannte «STEP», die strategische Entwicklungspla-nung, welche etwa alle vier bis acht Jahre dem Bundes-parlament vorgelegt wird. Die neu zu sechs Planungs-regionen in der Schweiz zusammengesetzten Kantonekönnen dort Eingaben machen. Je besser eine solcheEingabe dokumentiert ist bezüglich Notwendigkeit oderKosten-Nutzen-Verhältnis, umso grösser ist die Chance,dass es im «STEP» aufgenommen wird. Im «STEP»2025, siehe Seite 10 des Berichts, finden sich die bereitsbewilligten Projekte gemäss der Volksabstimmung 2014.Das ist immerhin ein Investitionsvolumen von 900 Millio-

nen Franken zugunsten der Region. Auch im Ausbau-schritt 2030 musste die Bau- und UmweltschutzdirektionEingaben machen, welche Infrastruktur, Ausbau undMassnahmen in die PLanungsregion einfliessen sollen.Darin enthalten ist natürlich das «Herzstück», welchesgemäss Auskunft des BVA sehr gute Chancen hat, unter-stützt zu werden, weil es regional eine sehr grosse Be-deutung hat. Wenn die personellen Ressourcen jedochnicht zur Verfügung gestellt werden, besteht die Gefahr,dass der Kanton Baselland jährlich 18 Millionen Frankenin diesen Fonds einbezahlt, ohne dass etwas zurück-fliesst. Darum sollte diesem Landratsbeschluss, respekti-ve den Kreditbegehren, zugestimmt werden.

Es gibt auch noch den trinationalen Raum, welchergleich funktioniert, ausser, dass natürlich die Region aufdem S-Bahnnetz nach Frankreich und den süddeutschenRaum erweitert wird. Doch der Bund ist auch hier gewillt,in den Ausbau mitzubezahlen. Die Bedingung ist aller-dings, dass auch Frankreich und Deutschland die Finan-zierung mittragen. Diese Verhandlungen laufen im Febru-ar und es kann davon ausgegangen werden, dass alleParteien ins Boot geholt werden können.

– Eintretensdebatte

Markus Meier (SVP) meint, dass Hannes Schweizer diewesentlichen Faktoren der Vorlage bereits zusammenge-fasst habe.

Man erkennt, dass es um eine Investition in die Zu-kunft geht, einen Beitrag, der investiert wird, damit an denBeiträgen aus dem Bahninfrastrukturfonds partizipiertwerden kann. Die Kosten belaufen sich, wie gesagt, auf400'000 Franken pro Jahr, wenn man aber sieht, was demgegenübersteht, respektive die Projekte, welche in derRegion zu bewältigen sind (nebst dem «Herzstück» auchdie Ausbaumassnahmen im Laufental, die Tramverlänge-rung Salina Raurica, der Tramkorridor Dornach–Reinachoder das Expresstram Laufental und so weiter), mussdies investiert werden. Wenn nicht nur Geld nach Berngeliefert, sondern auch Mittel bezogen werden sollen, umdie Investitionen zu bestreiten, dann ist es sinnvoll, diesenKreditbegehren nun zuzustimmen und die 400'000 Fran-ken jährlich einschiessen, um die Projekte auch weiter-zuverfolgen. Die SVP-Fraktion wird der Vorlage zustim-men.

Martin Rüegg (SP) sagt, dass es die SP-Fraktion aus-nahmsweise einmal gleich sehe wie die SVP-Fraktion.

Die Fraktion ist der Meinung, dies ist eine gute undnachhaltige Investition, eine Investition in die Zukunft. Die400'000 Franken pro Jahr, respektive vier Millionen für dienächsten zehn Jahre, muss der Kanton Baselland sichleisten, denkt man nur ans «Herzstück», welches wirklichdas Herzstück der regionalen Verkehrsplanung im öffentli-chen Verkehr ist. Wenn die grosse Konkurrenz schwei-zweit betrachtet wird, was Verkehrsprobleme und Ver-kehrsprojekte angeht, welche eingegeben werden, somuss dies professionell begleitet werden. Deshalb war esfür die SP-Fraktion gar keine Frage, zu diesem Verpflich-tungskredit ja zu sagen.

Thomas Eugster (FDP) eröffnet getreu dem Sprichwort,wer ernten wolle, müsse nun zuerst sähen.

Es wird auf zwei Arten gesät: einerseits müssen die200 Millionen innerhalb von zehn Jahren bezahlt werden,

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 157

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

andererseits muss sichergestellt werden, dass gut be-arbeitete Projekte eingegeben werden. Denn nur dannbesteht die Chance, dass innerhalb des Wettbewerbesunter den Projekten auch die Nordwestschweiz aus demTopf mehr herausholen kann, als sie einbezahlt hat. Fürdie FDP-Fraktion ist es wichtig, dass die hohen Ressour-cen aber auch zeitlich befristet sind und dass versuchtwird, Synergien zu nutzen. Dies wird bisher gemacht unddeshalb ist die Fraktion einstimmig für die Unterstützungder Landratsbeschlüsse.

Lotti Stokar (Grüne) sagt, dass die Grüne/EVP-Fraktiondas grundsätzlich gleich sehe und möchte noch daraufhinweisen, dass genau der gleiche Betrag mit dem Bud-getpostulat 2015 nachträglich gutgeheissen wurde. Dieszeigt, dass erhärtet ist, dass die 400'000 Franken einBetrag sind, den es effektiv braucht. Aus der Vorlagegeht auch hervor, dass der Betrag am unteren Minimumist. Insofern wünscht die Fraktion, dass dies so weiterge-führt werden kann.

Felix Keller (CVP) bemerkt, dass eine gute, regionaleBahnverbindung ein wesentlicher Faktor für einen at-traktiven Wirtschaftsstandort sei.

Für die CVP/BDP-Fraktion ist es eine Herzensange-legenheit, den regionalen Wirtschaftsstandort zu stärken,deshalb setzt sich die Fraktion auch für das «Herzstück»ein. Natürlich geht es nicht bloss um dieses, sondernauch um verschiedene Projekte im Laufental, Tram nachSalina Raurica und so weiter. Da das nicht alles finan-zierbar ist ohne die Unterstützung durch den Bund undweil der Kanton Baselland nicht der einzige Bittsteller istund in Konkurrenz mit anderen Kantonen wie Zürich oderBern und so weiter steht, muss sich der Kanton Basel-land engagieren und muss auch investieren. Es kommtaber auch etwas zurück von den 200 Millionen Franken,die sowieso einbezahlt werden müssen. Kurz: diesesGeld ist gut investiert.

Die Nordwestschweiz ist die zweitgrösste Wirt-schaftsregion der Schweiz, das soll auch so bleiben. Esgibt hier Ausbaupotential, was jedoch nur ausgeschöpftwerden kann, wenn die Bahninfrastruktur ausgebaut wird,denn die Strassen sind längst übervoll. All diese Projektesind nicht nur eine planerische und finanzielle Heraus-forderung, sondern auch eine Chance für die Zukunft derRegion und die naFrankenolgende Generation. Deshalbmuss bereits heute investiert werden, damit der Zug nichtabfährt und die Region morgen mit leeren Händen dasteht. Deshalb steht die CVP/BDP-Fraktion einstimmighinter dieser Vorlage und ist überzeugt, dass mit dergetätigten Investition die Wirtschaft gestärkt wird, Arbeits-plätze geschaffen werden und somit die Attraktivität desStandortes für die Nachkommen erhalten bleibt.

Hannes Schweizer (SP) möchte noch eine kleine An-merkung machen, welche er vorher vergessen habe.

Das Wichtigste in der Vorlage ist, dass in Bern Lob-byarbeit betrieben wird und es kann mit Freuden fest-gestellt werden, dass die neu gewählte NationalrätinSandra Sollberger im Regionaljournal ausdrücklich da-rauf hingewiesen hat, dass sie bereit ist, alles daran zusetzen, sich über die Parteigrenzen hinweg für die FABIVorlagen und Projekte einzusetzen. Er wünscht ihr allesGute!

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) sagt, sie be-danke sich für die gute Aufnahme dieser wichtigen Vorla-ge.

Es wird der Regierung immer wieder vorgeworfen,dass sie schlecht organisiert ist und keine Durchschlags-kraft besitzt, wenn es darum geht, sich in Bern für eigeneProjekte einzusetzen und vor allem auch, Mittel für Pro-jekte in der Nordwestschweiz und im Baselbiet abzuho-len. Jetzt besteht die Chance, dies bei diesem wichtigenGeschäft FABI besser zu machen, indem der KantonBaselland organisatorisch und personell so aufgestelltist, dass eine enge Begleitung möglich wird und so auchin Bern der Einfluss entsprechend geltend gemacht wer-den kann. Damit sollen die Mittel, welche einbezahlt wer-den, auch wirklich in die Nordwestschweiz und ins Basel-biet fliessen. Wie bereits gehört, ist das «Herzstück» wirk-lich das Herzstück des Projektes, ein grosses Projekt imUmfang von 1,5 Milliarden und hier wird tatsächlich ge-schaut und gekämpft werden müssen, dass dies «auf dieSchiene kommt» und der Bund sich an diesem Projektbeteiligt, beziehungsweise dieses Projekt finanziert. Hier

ist es wertvoll, wenn die zukünftige Nationalrätin Sandra

Sollberger ihre ganze Überzeugungskraft einsetzt.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldung.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über dieBewilligung zweier Verpflichungskredite für die Pla-nung im Raum Nordwestschweiz und im trinationalenRaum im Rahmen Finanzierung und Ausbau derBahninfrastruktur FABI mit 69:0 Stimmen einstimmigzu.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.02]

Landratsbeschluss über die Bewilligung zweier Verpflichungskredite fürdie Planung im Raum Nordwestschweiz und im trina-tionalen Raum im Rahmen Finanzierung und Ausbauder Bahninfrastruktur FABI

vom 22. Oktober 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Planungsarbeiten im Rahmen FABI, Pla-nungsregion Nordwestschweiz wird der erforderlicheVerpflichtungskredit von CHF 2.6 Mio. inkl. MwSt.(z.Zt. 8%) für einen Zeitraum von 10 Jahren(2016-2025) bewilligt. Nachgewiesene Preisänderun-gen gegenüber der Preisbasis April 2015 werdenbewilligt.

2. Für die Planungsarbeiten im Rahmen FABI, trinatio-naler Raum wird der erforderliche Verpflichtungskreditvon CHF 1.4 Mio. inkl. MwSt. (z.Zt. 8%) für einen Zeit-raum von 10 Jahren (2016-2025) bewilligt. Nachge-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015158

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

wiesene Preisänderungen gegenüber der Preis-basis April 2015 werden bewilligt.

3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehtgemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, der Kantons-verfassung der fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 176

5 2015/107

Berichte des Regierungsrates vom 10. März 2015 und

der Justiz- und Sicherheitskommission vom 25. Sep-

tember 2015: Verpflichtungskredit über die Realisie-

rung der neuen amtlichen Vermessung, langfristige

Massnahmen (AV93 3. Etappe)

Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) bemerkt,dass er, trotz relativ klarem Ergebnis in der Kommissions-beratung, noch zwei, drei Sachen dazu sagen wolle, weiler gehört habe, dass es in einzelnen Fraktionen nochFragen gegeben habe.

Das vorliegende Projekt ist ein sehr langfristigesProjekt, eine Bundesaufgabe. «AV 93» bedeutet «amtli-che Vermessung 1993», das heisst, es hat bereits 22Jahre auf dem Buckel und müsste bis im Jahr 2022 ab-geschlossen sein. Es gibt also gewisse Eckpunkte undkeine freie Hand. In dieser nun dritten Etappe kann dasProjekt seitens des Kantons Baselland jetzt endlich abge-schlossen werden. Der Kanton Basellandschaft ist imkantonalen Ranking bundesweit auf Platz 22 und wenndieses Projekt nicht umgesetzt würde, würde das viel-leicht eine kurzfristige finanzielle Einsparung bedeuten,jedoch langfristig gesehen eher zu mehr Ausgaben füh-ren, weil einerseits gefährdet wird, dass die Bundesgel-der gesprochen werden, andererseits verliert der Kantonden Anschluss in der amtlichen Vermessung und ist so-mit auch für die nächsten Projekte im Abseits. Ausser-dem ist das Kantonale Vermessungsamt jetzt in der La-ge, das Projekt zu verwirklichen, jeder Unterbruch würdedazu führen, dass es am Schluss teurer würde undschlussendlich würde es durch den Bund mittels Ersatz-vornahme realisiert, was erst recht teuer wird. Es ist zwarnicht erfreulich, Geld auszugeben, aber es hier nichtauszugeben bewirkt einen grösseren Schaden.

Bezüglich Nutzen lässt sich sagen, dass es in dieserdritten Etappe darum geht, dass der restliche Kantonamtlich vermessen wird, was 80 Prozent der Fläche sind,mit Ausnahme des Baulandes. Sauber vermessen istbereits die Bauzone, im Gegensatz zur Landwirtschafts-und Waldzone und so weiter. Überall dort gibt es erhebli-che Differenzen zu den Grundbüchern, die Situations-pläne stimmen zum Teil meterweise nicht mit den geome-trischen Vermessungen überein, sodass manch ein Bau-er gar nicht weiss, ob er ein Nachbarfeld umpflügt.

In dem Sinn kam die Kommission, trotz einzelnerBedenken wegen der hohen Kosten, zur einstimmigenÜberzeugung, dass der Vorlage zugestimmt werden soll-te.

– Eintretensdebatte

Hans-Urs Spiess (SVP) bemerkt, dass die «amtlicheVermessung 93» ein Auftrag des Bundes sei, der dieKantone damit beauftragt habe, diese durchzuführen.

In der vorliegenden Vorlage geht es um die dritte undletzte Etappe, welche die Vermessung ausserhalb desBaugebietes beinhaltet und zum Ziel hat, bis zum Jahr2022 fertig gestellt zu sein. In den Kommissionsberatun-gen waren die Kosten erwartungsgemäss ein zentralesThema. Vor dem Hintergrund der angespannten finanziel-len Lage des Kantons Basellandschaft ist dies auch all-gemein verständlich. Trotzdem wurde in der Kommissionzur Kenntnis genommen, dass die Kosten von insgesamtgut 8,6 Millionen Franken in den Finanzplan bis 2022passen. Die SVP-Fraktion schliesst sich (hoffentlich, wieder Votant meint) mehrheitlich dem Kommissionsantragan und stimmt dem Verpflichtungskredit zu.

Bianca Maag-Streit (SP) sagt, dass die SP-Fraktionmehrheitlich den Antrag der Kommission unterstütze.

Mit dieser dritten Etappe liegen derweil, wie bereitsgehört, gesicherte Grundlagen für zahlreiche weitere Geo-Datensätze vor, wie Nutzungszone, Grundwasserschutz-zone, Lärmempfindlichkeitsstufe, belastete Standorteoder ökologische Ausgleichsfläche. Auch die Landwirt-schaft profitiert von geklärten Arealverhältnissen und ge-winnt Rechtssicherheit. Die AV-Daten können dann auchzur Berechnung für Direktzahlungen beigezogen werden.Nebst der Sicherstellung des Grundeigentums entstehtmit der AV93 auch eine verlässliche Grundlage für allfäl-lige Einzonungen und darauffolgende Baulandumlegun-gen und so weiter.

Einige der SP-Fraktion sind jedoch der Meinung,dass der Nutzen und die Kosten in keinem Verhältnisstehen. Es wird auch bestritten, dass die Vermessungenvon Waldabschnitten und Bachläufen im vorgesehenenDetailierungsgrad überhaupt nötig sind. Auch die für denKanton und die Gemeinden anfallenden Kosten sind rela-tiv hoch und das geht aus der Vorlage hervor. Allerdingswurde in der Kommission auch aufgezeigt, dass der Bundverlangt, dass dies umgesetzt wird und der Kanton überwenig Spielraum verfügt und die Massnahme bis im Jahr2022 umgesetzt haben muss. Deshalb unterstützt dieSP-Fraktion den Antrag der Kommission mehrheitlich.

Marc Schinzel (FDP) betont, dass die FDP-Fraktion denAntrag einstimmig unterstütze.

Es gibt, wie bereits gesagt, nicht viel Spielraum, es isteine Bundesaufgabe, welche von den Kantonen umge-setzt werden muss. Die Aufgabe könnte zeitlich nochetwas hinausgeschoben werden, wobei dies bloss zuMehrkosten bei weniger Mitwirkungsrechten bei der Um-setzung führen würde, wie dies der Kommissionspräsi-dent bereits gesagt hat. Momentan ist alles gut aufge-gleist und kann umgesetzt werden und ein Mehrwert isteben sehr wohl vorhanden, auch wenn Geld ausgegebenwird. Denn es gibt heute noch Vermessungen bei Wald-parzellen oder auf landwirtschaftlichem Land, zum Bei-spiel im Laufental, die stammen zum Teil noch aus demJahre 1848. Hier kann sicher von einer guten Vermes-sung nur profitiert werden, geht es doch gerade auch umFestlegung der Waldparzellen, um die genaue Festlegungvon Unterstützungsbeiträgen für die Landwirtschaft, umDienstbarkeiten und so weiter. All das kann viel exaktergemacht werden mit dieser Art von Vermessung und nie-mand gewinnt etwas mit Verzögerung.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 159

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Sara Fritz (EVP) meint, sie sei froh, dass ihre Vorredne-rinnen und Vorredner bereits so vieles ausgeführt hättenund somit auch gesagt, wieso es nötig sei, diesen Gel-dern zuzustimmen.

Trotzdem ist es «eine rechte Stange Geld», wie auchbereits gesagt wurde, und es kann schon gewisse Fra-gen aufwerfen, ob in der momentanen finanziellen Lagedes Kantons so viel Geld ausgegeben werden sollte.Dies hat die Grüne/EVP-Fraktion auch kontrovers disku-tiert und deshalb werden sich einige in der folgendenAbstimmung auch der Stimme enthalten.

P a s c a l R y f ( C V P ) g i b t b e k a n n t , d a s s d i eCVP/BDP-Fraktion hinter der Vorlage stehe und er sichkurz halten möchte.

Mit einem Blick in die Zukunft betont er die Wichtig-keit der Erstellung von 3D-Profilen in Bezug auf die Sied-lungsentwicklung und das verdichtete Bauen und dassein solches Projekt nur möglich ist, wenn die dritte Etap-pe des AV93 realisiert wird.

Hannes Schweizer (SP) sagt, dass er einer der Kritikerseiner Fraktion sei, der nicht verstehe, dass die Kommis-sion dieser Vorlage fast schon euphorisch zustimme. Indieser Frage macht es nichts, wenn unser Kanton imRanking an 22. Stelle ist, das lässt nicht das Gefühl auf-komen, der Kanton könnte den Anschluss an die übrigeSchweiz verlieren. Man könnte den Eindruck haben, un-sere Grenzen ausserhalb der Bauzonen seien noch mitRivella-Fähnli abgesteckt und es sei nicht möglich, unterdiesen Voraussetzungen eine Güterzusammenlegung zumachen. Und Güterzusammenlegungen wurden geradeim Laufental in den vergangenen Jahren ein paar ge-macht. Dort stolpert man fast über die Grenzsteine, soklein sind die Parzellen, und alle Güterzusammenlegun-gen konnten erfolgreich durchgeführt werden. Das Bei-spielprojekt von Langenbruck und Eptingen, die Entwick-lung in Bezug auf die Erschliessung von Wald und Et-wässerung: dass man jetzt hier mit der neuen amtlichenVermessung profitieren könnte – das ist einfach hanebü-chen! Ausserhalb der Bauzonen stehen überall Grenz-steine, und an den Grenzsteinen kann man sich orientie-ren. Die grösste Veränderung liegt in der Ausbreitung desWaldes. Aber auch dort ändert sich an der Grenze nichts.Also wie gesagt: Gegenüber dieser Vorlage ist Skepsisund trotz des einstimmigen Kommissionsentscheids eineGegenstimme angebracht.

Andi Trüssel (SVP) bedankt sich bei Hannes Schweizerund findet, dass dieser ihm aus dem Herzen spreche.

Mit einem Beispiel aus der Wirtschaft untermalt erdies: ein Mehrjahresprogramm kann im Moment finanziertwerden. Wenn aber die Rezession einkehrt und die finan-ziellen Mittel nicht mehr vorhanden sind, wird das Pro-gramm unterbrochen. Genau das sollte hier auch getanwerden. Diese Massnahme sollte erst dann in Angriffgenommen werden, wenn dies die Kantonsfinanzen er-lauben.

Hans-Urs Spiess (SVP) habe von Hannes Schweizereinen Steilpass bekommen bezüglich Meliorationen.

In der Gemeine Rothenfluh, ganz oben im Baselbiet,steht eine Melioration an, welche an sich so weit vorbe-reitet ist, dass sie umgesetzt werden könnte. Das einzige,das fehlt, ist das Geld, welches der Kanton sprechen

müsste, damit die Bundesgelder fliessen könnten. Wennjetzt diese Vermessung ausserhalb des Siedlungsgebie-tes, von der die Melioration hauptsächlich betroffen ist, fürdiese vielen Parzellen zusammen gemacht werden könn-te, wäre der Spareffekt (gut gerechnet) im Bereich von200'000 Franken. Der Votant schlägt Hannes Schweizervor, diesbezüglich beim Regierungsrat vorzusprechen,damit dieser die Angelegenheit wohlwollend prüft und dieMelioration, weil nötig und dringen, macht.

Klaus Kirchmayr (Grüne) hätte eine kurze Frage an denRegierungsrat zum Thema, nämlich was die Konsequen-zen wären, wenn der Kommissionsantrag nicht unterstützoder die Realisierung des Projekts zeitlich hinausgescho-ben würde.

Konkret: würden Leute in diesem Amt entlassen?Ginge Know-how verloren? Oder wäre eine Nein ein wirk-licher Spareffekt? Was sind die Konsequenzen und waswürde der Bund machen? Was geschieht, wenn derBund, obwohl er es könnte, gar nichts machen würde?Das alles sollte man ja schon wissen, bevor man allenfallsnein sagt zu diesem Verpflichtungskredit.

Hannes Schweizer (SP) an Hans-Urs Spiess: er habevielleicht nicht gesehen, dass die Gemeinden mit vierMillionen Franken belastet würden und die Kantone denkleineren Teil der Kosten übernehmen müssten als dieGemeinden. Das Gefühl zu haben, dass die Gemeindenunter dem Strich profitieren, ist wohl kaum richtig, eskommt sie eher teurer.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) dankt für die diffe-renzierte Auseinandersetzung mit der Vorlage und sagt,er möchte vorwegschicken, dass wenn es irgendwo einenBereich gäbe, in dem der technologische Fortschritt zurEffizienzsteigerung führe, sei dies wahrscheinlich in derVermessung.

Dies wurde bereits unter dem ehemaligen LandratKarl Willimann als Kantonsgeometer aufgegleist, ersteund zweite Etappe, das Amt für Geoinformation hatte sehrviel Personalbestand und hat diesen sukzessive abgebautund durch Auslagerungen auch an private Firmen sehrviele Einsparungen und Effizienzsteigerungen erwirkenkönnen. Natürliche gibt es irgendwelche Grenzsteine,aber das Teure ist eben, diese von Hand einzumessen,vor Ort mit «Plänen Baujahr 1848», welche bereits aus-einander fallen, umherzulaufen und mit diesen alsRechtsgrundlage im digitalen Zeitalter von Web 2.0 sau-bere Lösungen zu erarbeiten. Es ist auch so, dass derBund Vorgaben macht und die Umsetzung verlangt undeine Ersatzvornahme, wie vom Kommissionspräsidentenangetönt, wird ohne Rücksicht auf die Gegebenheitenstattfinden und muss vom Kanton bezahlt werden.

Die Konsequenz, wenn der Kanton hier nicht mitzieht,ist, dass die Umsetzung der Entwicklungskonzepte Land-schaft, welche jede Gemeinde angehen muss, die benö-tigte Grundlage nicht hat. Ohne diese gesicherten Grund-lagen der digitalen Vermessung der AV93 gehen vieleRessourcen und damit auch Finanzen unnötig verloren.Diese Grundlagen sind nötig für den Unterhalt der Wegeund die Entwässerungsanlagen. Zudem für die Optimie-rung der Bewirtschaftung und, wie bereits gesagt, alsGrundlage für Strukturoptimierungen und Strukturver-besserungen, vor allem im Sinne von Landumlegungen,welche sehr vermessungsintensiv sind. Wenn hier gute

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015160

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Grundlagen bereit stehen, kann dies einfach gehandhabtwerden. Solche guten Grundlagen werden hier geschaf-fen.

Ein weiterer Punkt ist der sogenannte ÖREB-Katas-ter. Das sind die Öffentlich-rechtlichen Eigentums-beschränkungen: Baulinien, Durchleitungsrechte und soweiter, zu Gunsten der Öffentlichkeit. Dies ist auch et-was, was der Bund zu Recht verlangt. Solche Beschrän-kungen müssen auf einer rechtsrelevanten Grundlagedargestellt werden. Zu erinnern sie hier auch ans SystemKIS. Seit dessen Einführung konnte massiv an Aufwandeingespart und der Nutzen verbessert werden, indemraumbezogene Daten auf einer einzigen, verlässlichenGrundlage dargestellt werden konnte.

In diesem Sinn sei die Annahme der Vorlage zuzu-stimmen.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldung.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über denVerpflichtungskredit der Realisierung der neuen amt-lichen Vermessung 1993, langfristige Massnahme(AV93, 3. Etappe) von 2015-2022, mit 57:10 Stim-men bei 8 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.21]

Landratsbeschlussüber den Verpflichtungskredit der Realisierung derneuen amtlichen Vermessung 1993, langfristigeMassnahme (AV93, 3. Etappe) von 2015-2022

vom 22. Oktober 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft nimmtvon der Vorlage des Regierungsrates über die Reali-sierung der amtlichen Vermessung AV93 vom 10.März 2015 zustimmend Kenntnis.

2. Der Landrat beschliesst für die Durchführung der 3.Etappe (langfristige Massnahmen) einen Verpflich-tungskredit (2015-2022) von brutto CHF 8'697'000--(Preisbasis 2014).

3. Die Beiträge des Bundes von ca. CHF 1'878'000--werden zur Kenntnis genommen.

4. Die Beiträge der Gemeinden von ca. CHF4'148'000-- werden zur Kenntnis genommen.

5. Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigenMassnahmen für die Realisierung der mittelfristigenArbeiten im Zeitraum von 2015-2022 in die Wege zuleiten.

6. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung demfakultativen Referendum.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

Nr. 177

6 2015/244

Berichte des Regierungsrates vom 16. Juni 2015 und

der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission

vom 12. Oktober 2015: Neubau Tierheim beider Basel;

Kreditsicherungsgarantie in Form eines Verpflich-

tungskredites

Kommissionspräsidentin Rahel Bänziger (Grüne) infor-miert, dass es in diesem Geschäft um den Neubau desTierheims und um dessen Finanzierung gehe.

Der Neubau wurde nötig wegen der Revision desTierschutzgesetzes, denn die Anforderung an die Qualitätder Tierhaltung, sowie die Grösse der Gehege sind deut-lich gestiegen. Im bestehenden Altbau ist der notwendigeAusbau wirtschaftlich nicht machbar, weshalb sich derTierschutz beider Basel für einen Neubau entschlossenhat. Der Neubau kostet 12,1 Millionen Franken, wovonbereits 6,5 Millionen an Spendengeldern gesammelt wer-den konnten. Die Kantonalbanken Basel-Stadt und Basel-land sind bereit, eine Hypothek für den Restbetrag von6,0 Millionen Franken zu gewähren. Die Bedingung je-doch ist eine Kreditsicherungsgarantie von maximal200'000 Franken pro Jahr für die Dauer von maximal zehnJahren durch die beiden Kantone Baselland und Basel-Stadt. Hierbei handelt es sich um eine Garantie, welchenur dann zum Tragen kommt, wenn der Tierschutz beiderBasel seinen Zinszahlungen nicht nachkommen könnte.

Die Frage, warum das Baselbiet überhaupt ein Tier-heim braucht, lässt sich folgendermassen beantworten:der Kanton ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich um fol-gende Tiere zu kümmern: um Findeltiere, das sind Tiere,die ausgesetzt wurden. Um sogenannte Verzichtstiere,wenn Halter zum Beispiel ins Altersheim müssen und sichnicht mehr um das Tier kümmern können und dies auchdie Verwandten nicht tun können. Weiter um allfällig be-schlagnahmte Tiere von Haltern, welche gegen das Tier-schutzgesetz verstossen haben. Der Kanton ist verpflich-tet, all diese Tiere artgerecht unterzubringen, bis eineandere Lösung gefunden worden ist. Da sich das Veteri-näramt nicht selber um all diese Tier kümmern kann, hatder Kanton Baselland einen Leistungsauftrag im Umfangvon 25'000 Franken pro Jahr mit dem Tierheim abge-schlossen.

Im Verlaufe der Ausarbeitung des Geschäfts wurdeauch nach Alternativen gesucht, wie zum Beispiel demBau eines eigenen Tierheims für den Kanton Basellandoder die Ausweichung auf andere Tierheime. Es konntejedoch keine valable Alternative gefunden werden.

In der Kommission gab es verschiedene Diskussions-punkte. Sehr positiv registriert wurden das grosse Enga-gement und die viele ehrenamtlich geleistete Arbeit. Auchdie Notwendigkeit eines Tierheims wurde nicht bezweifelt.Allerdings beurteilt die Kommission die Kosten für denBau des Tierheims von 12 Millionen Franken als sehrhoch. Kritisiert wurden vor allem die Dienstleistungsberei-che wie der Hundesalon oder die Tierphysio, welche imNeubau angeboten werden sollen. Ein Teil der Kommissi-on war der Meinung, das sei Luxus und darauf könne

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 161

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

verzichtet werden. Das Tierheim aber meinte, dass ebendiese Bereiche helfen, die Attraktivität des Heimes zusteigern und so einen wesentlichen Beitrag zur Deckungder Betriebskosten beitragen. Zudem würden auf dieseBereiche nur etwa 2,5 Millionen Franken entfallen, dergrosse Rest, also 9,7 Millionen Franken, seien nötig we-gen der geänderten Tierschutzgesetzgebung.

Bei einem Teil der Kommission machte sich alsdanneine gewisse Resignation breit, weil für den Kanton Ba-selland keine Möglichkeit bestand, auf das Projekt Ein-fluss zu nehmen. Da die Banken das Geld für die Hypo-theken gesprochen haben, wurden ihr Einfluss und ihreEntscheidungen über die des Kantons gestellt. Weil derSpatenstich zum Neubau bereits stattfand, bleibt keinSpielraum mehr für eine gewisse Mitbestimmung beidiesem Projekt. Ein Teil der Kommission konnte seineResignation überwinden, vor allem in Anbetracht desgrossen Engagements der Mitarbeitenden des Tierheimsund vor dem Hintergrund der sehr kleinen Wahrschein-lichkeit, dass die Garantie überhaupt je geleistet werdenmuss.

Ein Nein zu dieser Kreditsicherungsgarantie hätte zurFolge, dass der gesamte Baukredit zurückgezogen wer-den müsste und die Weiterführung des Tierheims in Fra-ge gestellt wäre. Das Baselbiet müsste dann eine Alter-nativunterbringung für seine Findeltiere suchen.

Zur Information: Der Grosse Rat von Basel-Stadt hatgestern dem Neubau Tierheim mit 81:3 Stimmen bei dreiEnthaltungen zugestimmt.

Bei der Schlussabstimmung hat in der Kommissionder Optimismus überwiegt und der Kreditsicherungsga-rantie wurde mit 7:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zuge-stimmt.

Für das Protokoll:Miriam Bubendorf, Landeskanzlei

*

– Eintretensdebatte

Markus Graf (SVP) wie auch seine Fraktion stören sichan diesem Projekt, das ein Ausmass angenommen hat,das die funktionellen Bedürfnisse bei weitem überschrei-ten. Wenn man schon Mühe hat, das Geld zusammen zubringen, sollte man eben in seinen Bedürfnissen zurück-dimensionieren, findet der Sprecher. Leider ist dies nichtpassiert – und die beiden Kantone haben nun mit einerKreditsicherungsgarantie einzuspringen. Störend istauch, dass man hier vor vollendete Tatsachen gestelltwurde und keine andere mehr Wahl bleibt, um die ge-setzlichen Bestimmungen einzuhalten. Daneben lobt dieSVP-Fraktion aber die grundsätzlich gute Arbeit des Tier-schutzes beider Basel wie auch die Zusammenarbeit inSachen Findel-, Verzichts- und beschlagnahmte Tiere mitdem Kanton. Auch ist die Fraktion grossmehrheitlich derMeinung, dass die gesetzlichen Bestimmungen auf dieseArt am kostengünstigsten erfüllt werden können. Ausdiesem Grund wird der grösste Teil der Fraktion demGeschäft zustimmen.

Lucia Mikeler (SP) sagt, dass auch die SP-Fraktion dasGeschäft intensiv diskutiert habe. Unbestritten ist, dassder Kanton eine Aufnahmestelle für Findel- und Verzicht-stiere anzubieten hat. Zu den Kosten: Auch die SP war

sich nicht ganz schlüssig, ob diese gut genug kommuni-ziert worden sind. 12 Mio. Franken sind eher viel. Es wur-de allerdings gut erklärt, unter welchen Umständen dieserBetrag zustande kam.

Zur Information: Ein mittelgrosser Hund kostet 110Franken pro Tag. Eine Katze 25 Franken. Man kann diesvergleichen mit der Fallpauschale in der Humanmedizin –ist es doch ein stattlicher Betrag. Müsste der Kanton diesselber übernehmen, wären die 200'000 Franken Garantiebereits nach einem Jahr aufgebraucht, würden aber, imUnterschied zur befristeten Garantie, jährlich von Neuemgeneriert. Damit ist auch die SP-Fraktion mehrheitlicheinverstanden, dem Antrag stattzugeben.

Sven Inäbnit (FDP) beginnt mit dem unbestrittenen Teil:Das Engagement des Tierschutzes beider Basel ist vor-bildlich, was die FDP ausserordentlich schätzt. Man istauch angewiesen auf die Organisation, die eine artge-rechte Haltung der Tiere gewährleistet. Der Kanton istnämlich verpflichtet, Findeltiere, Verzichtstiere und be-schlagnahmte Tiere aufzunehmen. Es ist auch akzeptiert,dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen Verbesserun-gen in der Tierschutzhaltung erfordern, was zu entspre-chenden Massnahmen führt. Trotzdem steht die FDP-Fraktion dem Geschäft grossmehrheitlich ablehnend ge-genüber.

Der Sprecher ruft seinen Kolleginnen und Kollegen inErinnerung, dass es sich um einen 12-Millionen-Neubauhandelt. Man möchte lieber nicht wissen, wie viele Turn-hallen oder Mehrzweckhallen für dieses Geld gebaut wer-den könnten. In dieser Summe sind integriert: Hundesa-lon, Wellness, Training, Tierernäherungsberatung etc.Das ist alles gut und recht. Es stellt sich aber die Frage,ob man dieses Angebot in der heutigen Lage unterstützensoll. Es handelt sich zwar nur um eine Kreditsicherungs-garantie. Das Wörtchen «nur» lässt sich aber sogleichwieder streichen. Eine Kreditsicherungsgarantie ist einebilanzwirksame Eventualverpflichtung. Der Kanton hattein diesem Geschäft jedoch keine Gelegenheit, irgendetwas zu prüfen. Einzig die Kreditgeber hatten Einblick indie Finanzplanung und den Businessplan, und eine Mit-sprache auf baulicher Seite lag sowieso nicht drin. DerKanton steht bei diesem Geschäft mit dem Rücken zurWand. Es ist der FDP völlig unklar, welche Risiken be-stehen. Die Aussage, es müsse vermutlich nie auf dieGarantie zurückgegriffen werden, ist lediglich eine Hoff-nung. Ein Beleg dafür wurde nie vorgelegt.

Der Spatenstich ist nun bereits erfolgt. Ein solchesVorgehen findet der Sprecher stossend. Es gab keinenSpielraum mehr – und trotzdem gibt es Spielraum. DerKanton hat eine Verantwortung für seine Tiere, ebenfallsaber hat der Landrat die Verantwortung gegenüber einemgesunden Staatshaushalt. Vor einem Jahr oder zwei hättevielleicht alles etwas anders ausgesehen. In Anbetrachtder heutigen Finanzlage wäre es jedoch unverantwortlich,wenn dem Geschäft, ohne Prüfungsmöglichkeit, zuge-stimmt würde. Sicher wird nun, durch die Verschärfungder Tierschutzbestimmungen, als nächstes eine Erhö-hung der Aufwendungen von jährlich 25'000 Frankenangestrebt, die der Kanton dem Tierheim abzugelten hat.So gesehen kommt die FDP-Fraktion zum Schluss, dassdem Geschäft aus heutiger Sicht grossmehrheitlich nichtzugestimmt werden kann.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015162

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Für Elisabeth Augstburger (EVP) hat die Kommissions-präsidentin die Vorlage bereits hervorragend zusammen-gefasst. Die Sprecherin wird sich somit auf einige Punktebeschränken, die ihre Vorredner angesprochen hatten.Bezüglich der Garantie: Der Tierschutz beider Basel bei-der Basel hat sich vertraglich verpflichtet, im Falle einerBeanspruchung dieser Gelder sie wieder zurück zu zah-len. Damit die Gelder auch in Zukunft gesichert sind, hatder Verein beschlossen, das Tierheim in eine Stiftung zuüberführen. Bei einer weiteren Verschiebung des Bau-beginns müssten Tiere und Mitarbeitende ein Jahr längeram Übergangsstandort Münchenstein verbleiben, wasweitere hohe Mietkosten zur Folge hätte. Mit einem baldi-gen Umzug wird sogar jährlich ein Betrag gespart, der fürReinvestitionen zurückgestellt werden kann. Ausserdemhat der Tierschutz die Ausnahmebewilligung am jetzigenStandort bereits um ein Jahr verlängert. Das Material,das dort eingesetzt wird, würde einer Belastung durch dieTiere und die Reinigungsarbeiten nicht noch ein weiteresJahr standhalten. Es müssten also weitere Investitionenin den Übergangsstandort getätigt werden, was nichtsinnvoll wäre.

Es ist klar, dass die Tiere irgendwo untergebrachtwerden müssen. Das neue Gebäude ist nötig, um diegesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Die Spreche-rin bittet somit, die Anträge der Kommission zu unter-stützen. Die Fraktion Grüne/EVP wird dem entsprechen.

Marc Scherrer (CVP) stellt fest, dass von dem, was bis-her gesagt wurde, einiges stimmen mag, einiges ehernicht. Wiederum anderes lässt sich wohl nie in Erfahrungbringen. So zum Beispiel, ob die bereits von Sven Inäbniterwähnten Dienstleistungen wie Hundesalon, Wellnessetc. überhaupt je ertragswirksam sein werden oder nicht.Oder ob das nicht besser der Privatwirtschaft überlassenbliebe. Auch das ein Thema, dem man sich durchausstellen darf und soll.

Ein Tierheim ist unbestritten eine gute Sache. Tierehaben innerhalb der Gesellschaft einen hohen Stellen-wert. Dem soll vernünftig Rechnung getragen werden.Dennoch stellt sich der Votant die Frage, ob ein Tierheim,geplant von einem (sich zumindest selbst so titulieren-den) Stararchitekten, 12 Millionen Franken kosten soll.Es gibt unbestritten diverse Auflagen bezüglich Tier-schutzgesetz, Seuchenschutz oder Umweltschutz. Sinn-voll oder nicht? Der Votant ist der Überzeugung, dasssich davon problemlos die Hälfte streichen liesse, ohnedass es den Tieren schlechter ginge. Dies ist jedochnicht Teil der heutigen Debatte.

Störend ist aber insbesondere die Tatsache, dassder Landrat nun gar keinen Handlungsspielraum mehrhat. Es wurde bereits gesagt: Der Kanton steht mit demRücken zur Wand. Vor einigen Jahren kam bereits derHinweis, das Tierheim sei auf eine vernünftige Grösse zureduzieren. Passiert ist scheinbar nicht sehr viel. DerVerein, bzw. neu die Stiftung, stellt einen vor vollendeteTatsachen, wozu auch das öffentliche Zelebrieren einesSpatenstichs gehört. Das Vorgehen hat scheinbar Sys-tem – und das nicht zum ersten Mal. Es ist zwar schön,dass man nun ein grosses und tolles Tierheim hat. DerBetrag von 12 Millionen wird aber draussen, von der Be-völkerung, wohl kaum verstanden, inbesondere im An-schluss an eine Debatte über Lohnreduktion.

Es ist höchst unbefriedigend und eigentlich auchschockierend, dass der Kanton nicht in der Lage ist, als

Verhandlungspartner ein Stück weit auf diesen Preis Ein-fluss zu nehmen. Die CVP/BDP-Fraktion ist unterschiedli-cher Meinung. Der Sprecher persönlich findet das Tier-heim eine gute Sache und möchte den vielen engagiertenMenschen, die zum Teil ehrenamtliche Arbeit leisten,herzlich danken. Dennoch muss man das Prozedere kri-tisch betrachten, weshalb sich der Sprecher, als ein sym-bolisches Zeichen seines Unbehagens, der Stimme ent-halten wird.

Regina Werthmüller (parteilos) gibt bekannt, dass dieFraktion glp/Grüne-Unabhängigen mehrheitlich für dieKreditgarantie sind. Es wurde in der Debatte gesagt, mansei zuwenig informiert worden, man habe zum Bau nichtszu sagen gehabt – das stimmt natürlich alles. Hat manaber einmal das grosse Engagement von Frau Kirn ge-spürt, die sich mit Herzblut für ihre Tiere einsetzt und seit9 Jahren für eine Sache kämpft, versteht man auch, dasssie vorwärts machen will. Vorwärts machen heisst: Spa-tenstich, und nicht noch länger zuwarten, damit das neueGebäude endlich entstehen kann. Es lässt sich natürlichdarüber streiten, ob ein Stararchitekt dieses Gebäuderealisieren musste. Es ist aber bekannt, dass die gesetzli-chen Vorgaben eingehalten werden müssen. Darüberkann man sich nicht hinwegsetzen.

Es sind gerade Angebote wie Physiotherapie oderHundesalon, die dazu geeignet sind, Einnahmen zu er-wirtschaften. Das Tier ist dem Menschen heute sehr naheund lieb, man tut fast alles für die treuen Begleiter. DieVotantin denkt, dass gerade solche Extraangebote essind, die dem Tierheim Geld bringen. Die glp/GU-Fraktionist somit dafür, dass die Garantie gesprochen wird – inder Hoffnung, dass sie nie eingelöst werden muss.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte als Finanz-politiker noch einige Worte zu diesem Geschäft verlieren.Es handelt sich um ein veritables Goodwill-Geschäft. Manweiss eigentlich, dass relativ viel Risiko damit verbundenist. Es wird ja auch bereits von einem Liquiditätsengpassgeredet, und das Ziel auf der Ertragsseite ist ehrgeizig.Das Ganze ist mit sehr viel Idealismus verbunden undman träumt von etwas, das man womöglich gar nie errei-chen wird. Trotzdem ist der Sprecher für das Sprechender Kreditgarantie, schätzt er es doch, wenn jemand soviel Engagement zeigt, wie dies Regina Werthmüller be-reits beschrieben hat. So konnten immerhin schon 6 Mil-lionen zusammengekratzt werden. Dies ist eine Haltung,welche die SVP grundsätzlich begrüsst: Dass man näm-lich nicht alles vom Staat verlangt, sondern auch selberAnstrengungen unternimmt, um zu Geld zu kommen. Diesist zu würdigen.

Im Übrigen ist klar, dass wenn die Kantonalbank dieGarantien allenfalls einlösen muss, dies den Kanton unterUmständen trotzdem etwas kosten wird, weil die Bankendann vielleicht sagen, dass die Gewinnablieferung an denKanton entsprechend etwas kleiner ausfallen wird. DiesesRisiko gilt es allerdings in Kauf zu nehmen, denn die In-stitution braucht es ja schliesslich.

Paul Wenger (SVP) wird dem Geschäft zustimmen, daes, wie bereits Hans-Jürgen Ringgenberg vermerkt hat,den Charakter einer Goodwill-Aktion hat. Trotzdem möch-te der Redner einen neuen Gedanken ins Spiel bringen.Baselland und Basel-Stadt haben je eine hervorragendeKantonalbank, die das Geschäft geprüft haben. Wenn

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 163

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

beide einen Kredit sprechen, ist davon auszugehen, dasssie dies unter bankentechnischen Gesichtspunkten unterAbwägung der Risiken beurteilt haben. Hätten sie es mitNull Risiko beurteilt (was sie nicht haben), hätten sieauch keine Kreditsicherungsgarantie verlangt, weder vomKanton Basel-Stadt noch von Baselland. Daraus ist zuschliessen, dass aus Bankensicht das Geschäft höchst-wahrscheinlich mit Risiken behaftet ist, die hier, in die-sem Plenum, möglicherweise gar nicht richtig einge-schätzt werden können. Im Sinne einer Goodwill-Aktionlässt sich die Garantie dennoch sprechen. Sollte die Ga-rantie benötigt werden, zahlt erst die Bank, und wenn dieBank nicht mehr kann, zahlt der Kanton; es gibt ja eineStaatsgarantie.

Rahel Bänziger (Grüne) kann ihrem Vorredner erklären,weshalb die Banken eine Kreditsicherungsgarantie ver-langen: Es handelt sich nämlich nicht um ein normalesHaus, das in einem solchen Fall einfach weiterverkauftwerden könnte. Es handelt sich um ein Tierheim, das alsein solches konzipiert ist und gebaut wird – und somitauch nur als ein Tierheim genutzt werden kann. Die Ban-ken brauchen die Kreditsicherungsgarantie nicht, weil siedas Projekt als unsicher beurteilen, sondern das hängtmit der Art des Gebäudes zusammen.

Christof Hiltmann (FDP) erstaunt diese Aussage. Natür-lich beurteilt eine Bank ein Projekt nach seinen Risiken.Und in diesem Projekt stecken durchaus Risiken. Umwas handelt es sich denn? Es ist zwar ein Tierheim, eswerden aber wie gehört auch private Dienstleistungenwie ein Hundesalon angeboten. Das Tierheim wird alsonoch andere Tätigkeiten als die eigentlichen Tierheim-Aufgaben ausüben. Was heisst, dass es sich um einUnternehmen handelt, das jedoch einen Leistungsauftragdes Kantons hat. Der Leistungsauftrag vom Kanton wirdmit 25'000 Franken jährlich entschädigt. Man kann darü-ber diskutieren, ob der Betrag ausreichend ist oder nicht.Aber zu behaupten, die Kantone hätten in irgendeinerWeise die Pflicht, das Risiko abzudecken, das durchdiese ausserordentliche Tätigkeit entsteht, zumal in ei-nem architektonisch sehr anspruchsvollen Gebäude anvorzüglicher Lage (und das Grundstück würde sich wohlnoch für andere Dinge eignen) – man muss sich einfachbewusst sein, dass das nicht normal ist.

Hier wird eine private Organisation abgesichert, dienebenbei noch wirtschaftlich tätig ist. Es ist klar, dass dasGebäude nur als Tierheim genutzt werden kann. Es istaber auch dafür gebaut worden. Man muss in dieser Fra-ge sauber bleiben. Die FDP ist gerne bereit, darüber zudiskutieren, ob der Leistungsauftrag, den man mit demTierheim abgeschlossen hat, mit 25'000 Franken aus-reichend abgegolten ist. An ein Gebäude aber eine Risi-kogarantie abzugeben, wozu der Kanton keine Mitbestim-mung hatte: Dies darf keine Schule machen. Ansonstenwerden andere private Partner, mit denen man ebenfallszusammen arbeitet, auch mit derartigen Anliegen auf denKanton zukommen. Das kann sich der Kanton im heuti-gen Zustand nicht erlauben.

Es geht also, um es deutlich zu machen, nicht um dieKerntätigkeit des Tierheims als solches. Sondern darum,dass der Kanton nicht dazu da ist, Risiken abzudecken,die nicht in seinem Interesse sind.

Jürg Vogt (FDP) hat keine Antwort darauf erhalten, wes-halb das Tierheim an der Birsfelderstrasse stehen muss,an bester Lage. Und weshalb kann der Landrat erst jetzt,nach dem Spatenstich, mitreden? Der Sprecher hat seineMeinung getroffen: Er ist dagegen.

Stefan Zemp (SP) ist etwas eingefallen: Anlässlich derEM 2008 wurde in Bubendorf ein siebtes Stadion aufge-stellt, wofür der Kanton mit wehenden Fahnen eine Defi-zitgarantie gesprochen hatte. Am Schluss, als es – einerder grössten Flops der letzten 10 Jahre – schief heraus-kam, hat er gezahlt. Hatte man sich damals auch die Fra-ge gestellt, ob da private Unternehmen dahinter stehen,die damit ihr Geschäftchen machen? Hier geht es immer-hin um ein Tierheim. Der Sprecher persönlich findet essehr fragwürdig, dass die Frage der Tiere so hoch ge-hängt wird, angesichts der Flüchtlinge, die überall in derWelt herumirren, weil sie nirgends ein Zuhause habenund überall «verjagt» werden.

Rolf Blatter (FDP) weist erstens darauf hin, dass derLandpreis von Birsfelden und der Landpreis von Walden-burg im Verhältnis von 4:1 stehen. Zweitens gibt er zubedenken, dass selbst eine grosse Firma wie Roche beiihrem Projekt Roche-Turm mit der Variante «Helix», des-sen Kosten zuletzt auf Kosten von 1 Milliarde zu stehenkamen, das Gefühl bekam, dass dies doch etwas zu teuersei. Worauf man das Projekt anpasste.

Das Tierheim hingegen hat angefangen zu bauen,noch bevor die Finanzierung bis auf den letzten Batzengeklärt war. Vor diesem Hintergrund, angesichts auch derPistole, die einem hier auf die Brust gesetzt ist, plädiertder Sprecher dafür, die Vorlage zurück an den Absenderzu schicken, und andere Standorte und Varianten zu stu-dieren.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) scheint das zuletztgehörte Votum in eine Richtung zu gehen, als ginge eshier um eine Baukreditvorlage oder um einen direktenInvestitionsbeitrag. Das ist es nicht. Es ist ein Vorhabeneiner privaten Stiftung, auf deren Planung es keinen di-rekten Einfluss gibt. Das Objekt befindet sich in Stadtnä-he, weil je näher der Stadt, desto grösser der individuelleWert eines Tieres, der hyperbelhaft fast ins Unendlichesteigen kann. Folglich musste das Tierheim einen dementsprechend kundengerechten Standort suchen; Wal-denburg wäre auf jeden Fall nicht adäquat.

Das Tierheim befindet sich im Baurecht auf dieserParzelle, da aufgrund der Emissionen und Immissionenschlicht kein anderer Platz gefunden wurde. Ursprünglichwar die Rede von einem direkten Investitionsbeitrag. Dieswurde in Verhandlungen abgewehrt. Der Kanton solltetatsächlich nicht direkt in ein privates Vorhaben investie-ren. Ebenfalls wurde ein Darlehen abgewehrt, indem dieKantonalbanken einsprangen. Weil letztlich eine gewerb-liche Weiternutzung des als Tierheim geplanten Gebäu-des nicht möglich ist, bezifferten die Banken aus Sicher-heitsüberlegungen heraus ein gewisses Risiko, und ver-langten die entsprechende Kreditsicherungsgarantie.

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass es sich umdie günstigst mögliche Lösung handelt, wie das bereitsvon Markus Graf ausgeführt wurde. Deshalb wird darumgebeten, der Vorlage zuzustimmen.

://: Eintreten ist unbestritten.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015164

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldung.

– Rückkommen

://: Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Landrats-beschluss betreffend Neubau Tierheim beider Basel,Kreditsicherungsgarantie in Form eines Verpflich-tungskredites, mit 39:17 Stimmen bei 17 Enthaltun-gen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.52]

Landratsbeschlussbetreffend «Neubau Tierheim beider Basel – Kreditsi-cherungsgarantie in Form eines Verpflichtungskredi-tes»

vom 22. Oktober 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, beschliesst:

1. Für den Bau des Tierheims des Tierschutzes beiderBasel werden Ausgaben in Form einer Garantie imUmfang von max. CHF 200‘000 p.a. für die Beitrags-dauer von zehn Jahren ab Baubeginn unter dem Vor-behalt eines gleichlautenden Beschlusses von Seitendes Kantons Basel-Stadt gewährt.

2. Das Postulat 2013/210 von Elisabeth Augstburger,Unterstützung für den Neubau eines Tierheims desTierschutzes beider Basel, wird abgeschrieben.

3. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung demfakultativen Referendum.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

*

Nr. 178

7 2015/332

Berichte des Regierungsrates vom 8. September 2015

und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-

on vom 1. Oktober 2015: Aktionsprogramm Ernäh-

rung und Bewegung, 3. Staffel 2016-2019; Verpflich-

tungskredit

Kommissionspräsidentin Rahel Bänziger (Grüne) führtaus, dass es sich bei diesem Geschäft um eine Weiter-führung des Aktionsprogramms Ernährung und Bewe-gung im Rahmen der 3. Staffel (2016-2019) handelt.Weshalb überhaupt lanciert der Kanton ein solches Pro-gramm zur Prävention von Übergewicht? Gesundheits-kosten, die durch Übergewicht und Adipositas (Fettleibig-keit) und den daraus folgenden chronischen Erkrankun-gen verursacht werden, haben sich von 2002 bis 2012schweizweit fast verdreifacht. In Zahlen ausgedrückt

bedeutet das: Im Jahr 2002 wurden CHF 2.7 Milliardenausgegeben, 2012 waren es 8 Milliarden. Das bedeutet,dass auch im Kanton Basel-Landschaft einige zig-Millio-nen der Gesundheitskosten aufgrund von Übergewichtanfallen – pro Jahr. Wesentliche und beeinflussbare Fak-toren sind falsche Ernährung und mangelnde körperlicheBewegung. Je früher das Übergewicht auftritt, desto un-günstiger sind die späteren Auswirkungen auf die Ge-sundheit. Umgekehrt gilt: Je früher die präventiven Mass-nahmen ansetzen und Übergewicht verhindert werdenkann, desto besser für die Gesundheit und desto geringerauch die Gesundheitskosten aufgrund der vielfältigenFolgeerkrankungen. In der Schweiz ist jedes fünfte Kindübergewichtig. Hier ist Handlungsbedarf angesagt.

Im Jahr 2008 wurde die erste Staffel lanciert, damalsnoch unter dem Namen «Ernährung und Bewegung». Inder zweiten Staffel wurden aus Spargründen die Gelderhalbiert. Für die dritte Staffel, die nun vorliegt, wird wiederder ursprüngliche Betrag eingesetzt, der von Anfang anfür das Projekt geplant war. Auch die dritte und letztePhase fokussiert ganz bewusst auf Kleinkinder und derenBezugspersonen. Besonders wichtig ist dabei die Unter-stützung und Unterweisung von sozial und finanziell be-nachteiligten Familien. Denn je ärmer eine Familie ist,desto ungesünder die Ernährung, desto grösser auch dieGefahr von Übergewicht. Dies besagen die Statistiken.

Der Regierungsrat beantragt einen Verpflichtungs-kredit von 1.4 Mio. Franken für 4 Jahre. Die kantonalenAktionsprogramme werden auch von der Gesundheitsför-derung Schweiz mitfinanziert. Sie übernimmt die Hälfteder lokalen Programmkosten. Die effektiven Kosten fürvier Jahre betragen damit 180'000 Franken pro Jahr fürden Kanton. Diese müssen in Bezug gesehen werden zuden zig-Millionen kantonalen Gesundheitskosten, die beiÜbergewicht und Folgeerkrankungen jährlich anfallen.Statistische Erhebungen in drei Schweizer Städten zei-gen, dass seit den 1990er Jahren das durchschnittlicheKörpergewicht der Jugendlichen bedeutend angestiegenist. Der Anteil von übergewichtigen Kindern ging jedochseit 2010 signifikant zurück – nämlich von 20.1% (2010)auf 18.4% (2014). Die VGK beschäftigte sich mit der Fra-ge, ob dieser Rückgang auf die zeitgleich angebotenenAktionsprogramme zurückzuführen ist. Diese Frage istgrundsätzlich sehr schwierig zu beantworten, wie alleFragen bezüglich der Wirksamkeit präventiver Massnah-men. Denn: Ein Erfolg ist nicht direkt messbar. Da gesun-de Menschen eben keine Kosten verursachen, tauchensie auch in keiner Statistik auf. Ein absoluter Beweis da-für, dass die beobachteten Veränderungen (der Abnahmedes Anteils übergewichtiger Kinder) tatsächlich ein Erfolgder präventiven Massnahmen ist, kann es nicht geben.Jedoch kommen sämtliche Expertinnen und Experten aufdiesem Gebiet zum Schluss, dass ein positiver Effektvorhanden ist und die Massnahmen wirklich wirksam sind.

Die Kommission beurteilte die Aktion und die Pro-gramme im Grundsatz als sinnvoll und wichtig. Der Nut-zen der Prävention war denn auch bei der Mehrheit derVGK unbestritten. Als sehr sinnvoll wertete ein Teil derKommission, dass bei dem Programm vor allem die vul-nerablen Zielgruppen vor Ort aufgesucht und beratenwerden. Ein Teil der VGK war der Ansicht, dass der be-antragte Betrag für das Programm gegenüber der letztenPeriode erhöht wurde, was in Anbetracht der finanziellenLage des Kantons nicht tragbar sei. Deshalb wurde eineReduktion um die Hälfte verlangt. Der andere Teil derVGK argumentierte, dass es sich dabei nicht um eine

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 165

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Erhöhung handle, sondern nur um eine Fortführung desKredits in seiner ursprünglich geplanten Höhe. Zudemwürde eine Halbierung des Kantonsbeitrags auch zueiner Halbierung der Bundesbeiträge führen. Der Antragsorgte in der Kommission für eine Patt-Situation und wur-de mit Stichentscheid abgelehnt. Die VGD liess nach-träglich wissen, dass bei einer Reduktion des Betrags dieVorlage zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurück-gewiesen werden müsse, da ein komplett neues Pro-gramm mit reduzierten Mitteln ausgearbeitet werdenmüsste. In der Schlussabstimmung stimmte die Kommis-sion für den vorliegenden Landratsbeschluss mit 6:0Stimmen bei 7 Enthaltungen.

– Eintretensdebatte

Christoph Buser (FDP): Besieht man sich die präsen-tierten Statistiken, stellt sich für die FDP nicht die Frage,ob Prävention sinnvoll ist – denn das ist sie – sondernvielmehr: wieviel Prävention als sinnvoll erachtet werdenkann. Der schwierige Schritt mit der Halbierung der Lei-stungen wurde aus finanziellen Gründen bereits getan. Inden Jahren 2012 bis 2015 wurde das Präventionspro-gramm mit halb so viel Geld betrieben. Für den Sprecherist aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht nachvoll-ziehbar, weshalb der Betrag nun wieder verdoppelt wer-den soll. Die FDP-Fraktion stellt deshalb den Antrag, ihnauf dem bisherigen Stand zu belassen und somit die inder Vorlage genannten Beträge zu halbieren. Eine Rück-weisung an die VGD scheint ihm nicht sinnvoll. Schliess-lich könne ja nach dem Prinzip «design to cost» verfah-ren werden: Das Programm soll sich nach dem zur Verfü-gung stehenden Kredit ausrichten. Es wäre ein falschesSignal, mit der Verdoppelung der Beträge den einst ge-machten Schritt rückgängig zu machen. Der Kanton kannsich das schlicht nicht leisten. Und, wie gesagt: Die Wirk-samkeit der Massnahmen pro eingesetztem Frankenkonnte nicht aufgezeigt werden.

Der Sprecher bittet um Unterstützung des Antrags,im bisherigen Umfang wie in den Jahren 2012 bis 2015zu bleiben und die Mittel nicht zu verdoppeln.

Bürgin Beatrix (SVP) sagt, dass ihre Fraktion das Ge-schäft erneut eingehend behandelt hatte, nachdem in derKommission bereits Skepsis aufkam. Man konnte sichvon der Tatsache überzeugen, dass die Mehrkosten un-term Strich, gegenüber der zweiten Staffel, nicht dasDoppelte (also 712'000 Franken), sondern 164'000 Fran-ken für vier Jahre betragen. Unter Berücksichtigung, dassGesundheitsförderung Schweiz neu auch die bestehen-den Lohnkosten der Verwaltung als kantonale Beiträgeanrechnet. Die SVP-Fraktion stimmt der Vorlage gross-mehrheitlich zu, insbesondere dem Antrag der FDP.

Hanni Huggel (SP): Die Ratsmitglieder kennen wohl alledie Situation, wenn Mütter oder Väter mit ihren Kinderneinkaufen gehen, und wie verlockend sich all die Süssig-keiten auf Kinderaugenhöhe befinden. Es ist ein ständi-ger Kampf mit den Kindern, ihnen nicht zu viel Schleck-zeug und andere zu Übergewicht führenden Sachen zukaufen. Tatsache ist aber, dass viele Kinder übergewich-tig sind, was zu grossen Folgekosten führt, wenn dasProblem nicht schon im frühen Kindesalter angegangenwird. Man weiss natürlich auch, dass übergewichtigeKinder nicht nur mit ihrem Gewicht zu kämpfen haben,

sondern sie werden ausgelacht und ausgegrenzt. Viel-leicht mag sich der eine oder die andere an den Film «DerGoalie bin ig» erinnern: Die Dicken und die Bebrilltenwerden als Letzte gewählt, ins Goal gestellt und werdendann immer noch ausgelacht. Deshalb ist es so wichtig,dass bereits im frühkindlichen Alter etwas unternommenwird.

Gesundheitsförderung Schweiz zeigte in einer Eva-luation, dass all das Geld und all die Massnahmen, die indas Programm gesteckt werden, etwas nützen. Es istauch bekannt und wird klar aufgezeigt, welche Partnermitmachen: Es ist das Sportamt, das sich um die Bewe-gung kümmert, das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrainunterstützt das Projekt «Schnitz und drunder» (fourchetteverte), das Kinderkraftwerk begleitet Kinder im öffentli-chen Raum, z.B. in grossen Überbauungen in Prattelnoder Liestal, wo ihnen ermöglicht wird, ihre Umgebung,Spielplätze etc. mitzugestalten. Erst heute erschien in der«Basler Zeitung» ein Bild dieser Aktion im Rahmen von«Projet urbain». Bei diesen Projekten machen Gemeindenwie private Besitzer mit. Es wäre sehr schwierig zu ent-scheiden, wo und in welchen Bereichen gekürzt werdensoll, wenn man den Betrag der dritten Staffel halbierenwürde. Es wurde in der Kommission deutlich gemacht,dass es sinnvoll wäre, die letzte Staffel mit den entspre-chenden Mitteln durchzuführen, damit auch eine gewisseNachhaltigkeit sichtbar wird. Aber es wissen alle, dass beiPräventionsprogrammen der Erfolg nie 1:1 nachgewiesenwerden kann.

Die SP-Fraktion stimmt der Tranche, so wie sie be-antragt ist, zu, und bittet alle, dem zu folgen.

Elisabeth Augstburger (EVP): Wer sich bewegt undgesund ernährt, muss weniger zum Arzt und ins Spital.Durch aktivierende Massnahmen kann der Trend zu Über-gewicht, trotz Fastfood, gestoppt werden. Es ist klar, dassdort, wo früh angefangen wird, die Menschen in gesundenLebensgewohnheiten zu unterstützen, die Prävention ambesten wirkt. Dass in der geplanten dritten Staffel desAktionsprogramms besonders verletzliche oder gefähr-dete Zielgruppen angesprochen sind, ist sehr wichtig. Esist auch wichtig, dass man gerade dort die Mittel nichtkürzt, wo sonst höhere Folgekosten zu erwarten sind.Keine Familie schafft die Zahnpasta ab, um in der Zahn-pflege zu sparen. Die Fraktion Grüne/EVP unterstüzt klarund einstimmig die dritte Staffel des AktionsprogrammsErnährung und Bewegung und den Kredit von 1.4 Millio-nen Franken für die vier letzten Jahre – von dem die Hälf-te vom Bund zurückerstattet wird.

Für Marc Scherrer (CVP) wurde bei diesem Geschäftschon das meiste gesagt, und nur wenig ist noch hinzuzu-fügen. Es geht hier, wie bei den beiden letzten Vorlagen,um ein Zeichen, das der Landrat gegenüber der Bevölke-rung setzt und wofür er die Verantwortung zu tragen hat.Der Sprecher möchte nicht im Detail auf die einzelnenProjekte innerhalb des Aktionsprogramms eingehen, esist ihm aber wichtig, punktuell etwas hervorzuheben, dasauch in der Kommission zu reden gab. Es ist tatsächlichfraglich, ob die einzelnen Projekte tatsächlich sinnvollsind. So stellte z.B. der Votant in der Kommission dieFrage, ob das Projekt «Förderung des Stillens» Sinn ma-che, worauf er von den «Kommissionsmitgliederinnen»etwas seltsam angeschaut wurde. Selbstverständlichwürde es dies tun, wurde ihm entgegnet. Als junger und

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015166

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

vor allem als männlicher Zeitgenosse kann er das nichtwirklich beurteilen, geht aber davon aus, dass die Erfah-rung bei seinen Kolleginnen vorhanden ist und sie damitRecht haben. Fraglich ist aber, ob eine Hebamme oderein begleitender Arzt bei der Vorbereitung einer Geburtnicht bereits genügend informieren, und somit bei demgenannten Projekt nicht Doppelspurigkeiten bestehen.Der Votant hat nachgefragt und vermeint gehört zu ha-ben, dass in diesem Rahmen bereits genügend Informa-tionen abgegeben werden.

Es gibt noch weitere Projekte. Das Projekt «Purzel-baum» wird in den Kindergärten durchgeführt. Dabei sollKindern im Kindergartenalltag zu genügend Bewegungverholfen werden. Auch hier ist die Notwendigkeit fraglich– und wenn es denn notwendig wäre, stellt sich die Fra-ge, ob dies nicht (oder warum es nicht) bereits an derPädagogischen Hochschule gelehrt wird. Eine weitereFrage wäre, was denn dort überhaupt gelehrt wird.

Ob das ganze Programm etwas bringt, lässt sichanhand der vorliegenden Dokumentation nicht abschlies-send beurteilen. Bei der Betrachtung der Säulengrafikendrängt sich dem Votanten aber kein Anzeichen einerwirklich statistisch relevanten Verbesserung auf. Mögli-cherweise handelt es sich dabei um eine normale, natürli-che Schwankung.

Zum Kostenschlüssel: Fast 50% aller Gelder, die indie Projekte investiert werden, fliessen ins Management,und somit ohnehin nur rund die Hälfte in die entsprechen-den Aktionen. Persönlich ist der Sprecher nicht gegendas Projekt. Es ist wichtig und richtig, dass in präventiveMassnahmen investiert wird. Er stellt sich aber die (unan-genehme) Frage, ob in der heutigen Situation solcheGelder gesprochen werden können und dürfen. In An-betracht der finanziell schwierigen Lage des Kantonsscheint es zwingend, dies sehr kritisch zu hinterfragen.Nüchtern betrachtet ist festzustellen, dass man es sich indiesem Rahmen nicht mehr erlauben kann. Der linkenSeite möchte der Sprecher präventiv entgegnen, dass dieBürgerlichen nicht alles abschiessen möchten: Es gibtdurchaus sinnvolle Vorlagen, die unterstützenswert sind.Bei dieser Vorlage jedoch ist ein vernünftiges Sparpoten-tial vorhanden. Kommt hinzu: Sollten die Ausgaben, ent-sprechend dem FDP-Antrag, auf dem Niveau der zweitenStaffel belassen werden, kann man nicht von einer Spar-übung reden. Die Gelder werden lediglich nicht erhöht.

Es ist wie beim Tierheim: Würde der Kredit wie vonder Regierung beantragt gesprochen und die Kostensomit verdoppelt, würde das in der Bevölkerung vermut-lich nicht verstanden. Wenn nicht der Landrat, wer sonstdann wäre in der Verantwortung, ein Zeichen zu setzenund das Sparpotential im vernünftigen Rahmen auszu-schöpfen?

Die CVP/BDP-Fraktion wird dem Antrag der FDP-Fraktion Folge leisten.

Regina Werthmüller (parteilos): «Eine gute Investition indie Zukunft und in zukünftige Generationen», «Herz-stück», «dritte Staffel»: Es ist möglich, dass die Votantinhier über FABI redet; es ist aber nicht so. Sie redet vomAktionsprogramm Ernährung und Bewegung. Für dieVotantin ist dieses Programm ein Herzstück, und es istihr eine Herzensangelenheit, dass die dritte Staffel zu-stande kommt, als eine gute Investition in die zukünftigeGeneration. Allem, was von der Kommissionspräsidentindazu gesagt worden ist, ist voll und ganz zuzustimmen.

Etwas kann sie jedoch nicht nachvollziehen: Warum

sollten die Drittgelder, die zugunsten der Lohnkostenausgelöst werden, nicht genommen werden? Diese Bun-desgelder stünden dem Kanton zur Verfügung. Eigentlichwürden nur gerade 40'000 Franken pro Jahr mehr als inder letzten Staffel ausgegeben. Das heisst: 164'000 proStaffel. Vermutlich können in diesem Saal einige besserrechnen, trotzdem ist eine Ablehnung für die Votantin ausgenanntem Grund nicht verständlich, wenn damit so vieleDrittmittel ausgeschlagen werden. Mit der dritten Staffelwird zusätzlich eine 45%-Stelle in der Gesundheitsför-derung Baselland geschaffen. Dort wird wiederum eine80%-Stelle gestrichen. Bei der Landwirtschaftlichen Schu-le kann eine 20%-Stelle geschaffen werden. Im Sportamtkäme eine 15%-Stelle für das Projekt Purzelbaum hinzu. Die Fraktion glp/Grüne-Unabhängige stimmt der Vor-lage zu, und damit einem Langzeitprojekt mit Langzeit-wirkung, worin ein wichtiger Beitrag für die Gesundheitder Kinder erkannt wird.

Lucia Mikeler (SP) fühlt sich durch das Votum von MarcScherrer herausgefordert. Die Förderung des Stillensgehört für die Votantin zu einer der ersten und wichtigstenPunkte. Ein Beispiel: Wieviele Personen in diesem Saalsind adipös? Keine. Und wie viele wurden gestillt? Ver-mutlich über 70%. Dies als Gegenargument. Es wurdeauch angedeutet, dass die Programme nichts bewirkenwürden. Wie der Statistik zu entnehmen ist, ist die Adipo-sitas seit 2010 signifikant von 20.1% auf 18.4% zurück-gegangen. Die Votantin bittet den Rat inständig, diesenTatsachen Rechnung zu tragen und dem Kredit zuzustim-men. Es ist wichtig, dass früh mit der Prävention begon-nen wird. Die Nachfolgekosten sind enorm viel höher alsalles, was in dieser frühen Phase eingesetzt wird.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) ist aus finanziellenGründen klar für eine Reduktion des Kredits. Der Votanthat aber folgende Anregung: Es gibt einen Sportfonds,aus dem in der Vergangenheit immer wieder für solcheund ähnliche Projekte Gelder entnommen wurde. DemGesundheitsdirektor ist zu empfehlen, diesbezüglich ein-mal mit dem Leiter des Sportamts, Thomas Beugger, zureden. Denn das Entscheidende bei einer solchen Mass-nahme wäre, dass die laufende Rechnung nicht belastetwird. Und vielleicht lässt sich auf diese Weise das, washier reduziert werden muss, sinnvoll kompensieren. Damitbestünde das Programm nach wie vor, und man hätte erstnoch in Bezug auf die laufende Rechnung Geld gespart.

Hanspeter Weibel (SVP) ist sich nicht sicher: Hat er nunein Geständnis abzulegen, ob er gestillt worden ist odernicht? Er wüsste dies auf jeden Fall nicht zu beantworten.Zum Nutzen jedoch lässt sich etwas sagen: Der Votanthat schnell einmal festgestellt, dass man sich bei diesenThemen im Bereich von Glaubensfragen bewegt. Präven-tion ist immer etwas mit einer sehr langen Wirkung; undes ist dabei stets auch die Frage, woran man glaubt, wor-an nicht. Der Sprecher glaubt aber, dass es etwas nützt –nämlich vor allem der Purzelbaum-Industrie.

Vorhin wurde erwähnt, es könnten dadurch Stellengeschaffen werden. Dies ist doch etwas verwirrend: Heu-te morgen noch wurde über Stellenreduktion geredet, undnun kommt das Argument, dass mit irgendwelchem Geldneue Stellen geschaffen werden könnten. Zum Zweitenstellt der Votant bei der Zielgruppe eine relativ grosseBeratungsresistenz fest. Denn gerade jenen, die einen

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 167

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Hang dazu haben, ungestillt adipös zu werden, kann mandreimal einen Purzelbaum erklären, und sie machen ihntrotzdem nicht, weder vorher noch nachher. Und zumArgument der Bundesgelder: Das sind nicht Gelder, dieirgendwo auf Bäumen wachsen und einen gar nichtsangehen, sondern es handelt sich dabei ebenso umSteuergelder.

Es gibt also eine ganze Reihe von Gründen, wennschon nicht Nein zur Vorlage, so mindestens Ja zumAntrag der FDP zu sagen.

Marc Schinzel (FDP) gibt zu, dass sein Vorredner ihmdas Wort aus dem Mund genommen habe. Eine Repliknoch zum Votum von Regina Werthmüller und ihremArgument der Generierung von Drittmitteln. Diese kom-men letztlich von den Steuerzahlern, egal ob sie vomBund oder vom Kanton ausgerichtet werden. Unter opti-maler Generierung von Drittelmitteln versteht der Votant,dass man sich fragt, wie etwas anders gemacht werdenkann. Aus diesem Grund spricht sich der Votant für denAntrag der FDP aus, auf dem heutigen Stand zu bleibenund die Gelder nicht aufzustocken.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) möchte einigeErgänzungen und Präzisierungen anbringen. Genausowenig wie Strassen «rechte» Vorhaben sind, die der «lin-ken» Seite nichts nützen, ist die Gesundheitspräventionein «linkes» Vorhaben, das der «rechten» Seite nichtsnützt. In der Tat ist es so, dass die Wirkung nicht inner-halb einer Finanzplanperiode ausgemacht werden kann.Es gibt einen gewissen Glaubenseffekt und ist eine lang-fristige, strategische Investition. Tatsache ist, dass welt-weit die sogenannten nicht übertragbaren Krankheiten(NCD) bald 80% des Finanzvolumens ausmachen – undnicht mehr die Seuchen, wie einst. Seien es Zuckerkrank-heiten, Herzkreislaufkrankheiten, Krebs oder anderes,das u.a. durch Übergewicht ausgelöst wird.

Eine wichtige Ergänzung, nachlesbar auch im Berichtauf S. 21: Es handelt sich hier nicht einfach um eine drit-te von beliebig vielen Staffeln, sondern um die dritte undletzte Staffel. Das ist entscheidend. Den Betrag, der da-für beantragt wird, braucht es, um das Projekt sauberabzuschliessen, damit die Erkenntnisse in den Pädagogi-schen Hochschulen und Kindergärten implementiert sind,und nicht immer wieder neue Verpflichtungskredite nötigwerden.

Die dritte Staffel kostet den Kanton nicht, wie derAntrag glauben machen könnte, doppelt so viel wie bisanhin. Real beträgt der vom Kanton zu tragende höhereBeitrag rund 40'000 Franken pro Jahr, und somit 164'000Franken über die gesamte Dauer. Gegenüber der zwei-ten Staffel übernimmt Gesundheitsförderung Schweizzusätzlich Lohnkosten des Kantons. Bei Gesundheitsför-derung Schweiz handelt es sich um eine Stiftung, dienicht aus Bundessteuergeldern alimentiert wird, sonderndurch den laut KVG von allen zu entrichtenden Gesund-heitsförderungsbeitrag von CHF 2.40. Das Geld stammtsomit zwar von der Allgemeinheit, aber nicht aus derBundeskasse.

Mit der Halbierung des Kredits würde also eine ganzandere Ausgangslage geschaffen. Aus diesem Grundmüsste die Vorlage in die Direktion zurückgenommenwerden, um zu überprüfen, was tatsächlich für den übrigbleibenden Preis noch drin liegt. Man kann nicht einfachjeden Budgetposten halbieren. Man müsste auch schau-

en, was das für eine allfällige vierte Staffel heissen würde,was der Votant eigentlich nicht möchte. Die Absicht ist es,mit der dritten das Projekt abzuschliessen. Aus diesemGrund wäre es zu begrüssen, wenn der Antrag der FDPabgelehnt wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Auch in der AbteilungGesundheitsförderung werden Prioritäten gesetzt. DieAbteilung wird ab 2016 insgesamt 250'000 Franken proJahr weniger zur Verfügung haben. Dies wurde im Rah-men der Finanzstrategie beschlossen. Als eine Spar-massnahme wird z.B. die Broschüre «Gesundheit Basel-land» als gedrucktes Medium eingestellt, wie übrigensauch die Landeskanzlei das Infoblatt einstellen wird. Manist sich bewusst, dass solche Drucksachen digital effizien-ter und vor allem günstiger verteilt werden können. Der-artige Massnahmen sind also am Laufen. Übrigens wurdedie Gesundheitsförderung in den 1980er Jahren im Kan-ton BL als schweizerische Pioniertat, unter dem damali-gen Gesundheitsdirektor Werner Spitteler, eingeführt, weilman daran glaubte, dass langfristig eine Beeinflussungmöglich ist. Die Kürzung bedingt, dass dort, wo mittelsGesundheitsförderung die beste Wirkung erzielt werdenkann, Schwerpunkte gesetzt werden. Und somit auchdort, wo Drittmittel eingesetzt werden können, insbeson-dere also bei «Ernährung und Bewegung», nebst derTabakprävention.

Aus diesem Grund bittet der Regierungsrat, der Vorla-ge in der vorliegenden Form zuzustimmen. Im Wissen,dass es sich um die dritte und letzte Staffel handelt.

Marc Scherrer (CVP) möchte noch auf drei von ThomasWeber angesprochene Punkte eingehen, die er so nichtim Raum stehen lassen kann. Erstens hat der Regie-rungsrat betont, dass es sich um die dritte und letzte Staf-fel handelt. Dann sei es beendet. Das ist natürlich eineMilchbüchli-Rechnung: Dann kommt einfach die nächste.Das ist kein Argument.

Zum Zweiten wurde gesagt, dass man die Gelder aufder beantragten Höhe belassen müsse, damit die Er-kenntnisse an den Pädagogischen Hochschulen sauberintegriert werden können. Da fragt sich, was denn dieletzten 6 Jahre gemacht wurde, dass es bislang nichtintegriert werden konnte? Es ist ja nicht die Rede davon,die Gelder abzusetzen, sondern davon, sie auf der Höheder letzten Jahre zu belassen.

Zum Dritten: Würde man dem Antrag der FDP zu-stimmen, käme es zu einem Mehraufwand. Selbstver-ständlich kommt es dazu, und genau das soll auch pas-sieren. Der Landrat muss hier und heute ein Zeichen set-zen. Man kann nicht einfach, wie das schon beim Tier-heim der Fall war, alles akzeptieren und hinnehmen, weiles bereits zu spät ist, Nein zu sagen. Das ist exakt falsch.Der Landrat hat die Verantwortung, ein Zeichen zu set-zen. Die CVP-Fraktion wird dem Antrag einstimmig zu-stimmen. Der Sprecher plädiert dafür, dass alle in diesemSaal die Verantwortung wahrnehmen und den FDP-An-trag annehmen.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) hat das Gefühl,dass Landrat Scherrer nicht ganz richtig zugehört habe:Der Votant hatte gesagt, dass wenn dem Antrag zuge-stimmt würde, die Direktion die Vorlage zurücknehmenmüsste, damit der Landrat anschliessend weiss, was erfür den halben Preis noch erhält, und welche Folgekostenallenfalls in Kauf genommen werden müssen, sofern die

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015168

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Zielsetzungen erreicht werden sollten. Auch hier ist derVotant der Meinung, dass es effizienter wäre, die dritteStaffel sauber abzuschliessen, als anschliessend nocheine vierte und fünfte zu lancieren. Es gibt aber wedereine vierte noch eine fünfte, sondern nur diese dritte.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress kein Wortbegehren

Ziffer 1

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) lässt über folgen-den Antrag der FDP-Fraktion abstimmen:

Für die Weiterführung des kantonalen Aktionsprogramms «Er-nähung und Bewegung» (vormals «Gesundes Körpergewicht»)in den Jahren 2016 bis 2019 wird ein Verpflichtungskredit imUmfang von CHF 1‘424‘000.- 712'000.- bewilligt.

://: Der Landrat stimmt dem Antrag der FDP-Fraktion mit42:33 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.28]

Ziffer 2

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) ist der Meinung,dass somit die unter dieser Ziffer genannten Kredittran-chen halbiert werden müssten.

Christoph Buser (FDP) bestätigt das. Er wäre aber auchoffen, diesen Punkt anders zu formulieren. Es ist nun ander Direktion zu schauen, was mit dem verbleibendenBetrag gemacht werden kann. Somit könnte man es auchso stehen lassen, mit dem Auftrag an die entsprechendeStelle in der Verwaltung, den nun definierten Finanzrah-men neu aufzuteilen.

Für Regierungsrat Thomas Weber (SVP) hängt es davonab, wie detailliert der Landrat beurteilen können möchte,was er tatsächlich bestellt. Er genehmigt hier einen im-mer noch relativ hohen Betrag, weiss aber nicht mehr,was er dafür erhält. Entweder wird das Programm erneutüberarbeitet und der Kommission überwiesen, oder, alsEventualantrag zur Rückweisung an die Regierung, manbeauftragt die Regierung damit, in der Höhe des Budgetsdie zweckmässig erscheinenden Präventionsmassnah-men von Ernährung und Bewegung umzusetzen. Damitkönnte der Sprechende sehr gut leben. Es müsste aberdem Landratswillen entsprechen.

Christoph Buser (FDP) denkt, dass eine Ergänzung desAntrags im zuletzt genannten Sinne nicht nötig ist. DieFDP vertraut darauf, dass die VGD eine zweckmässigeUmsetzung bewerkstelligt. Der Finanzrahmen ist gege-ben. Eine Zusatzschlaufe braucht es nicht. Die Stoss-richtung der Programme ist bekannt, die Detailausge-staltung kann man getrost der zuständigen Direktionüberlassen. Der Votant hält am Antrag fest.

Regina Werthmüller (parteilos) ist etwas nicht klar: Re-gierungsrat Weber hat gesagt, dass man erneut an dieGesundheitsförderung Schweiz gelangen müsse, weildiese den Betrag bereits zugesichert hatte. Sie müsse

das Projekt unter diesen Gesichtspunkten neu beurteilen.Somit kann man dem Antrag mit den genannten Kredit-tranchen gar nicht zustimmen, weil man nicht weiss, fürwelches Jahr wieviel Geld benötigt wird. Die Votantinbeantragt, das Geschäft an die Regierung zu überweisen,um alles neu aufzugleisen, damit ein neuer Antrag anGesundheitsförderung Schweiz gestellt werden kann – woes wieder bewilligt werden muss.

Hanspeter Weibel (SVP) stellt fest, dass soeben einKreditrahmen für die Jahre 2016 bis 2019 beschlossenwurde. Ziffer 2 kann deshalb entfallen und es der VGDüberlassen werden, wie sie das Geld auf die einzelnenJahre verteilen möchte. Würden nun einzelne Beträgefestgelegt, führt dies bei der Umsetzung nur zu einemProblem für die Direktion. So aber hat die VGD mehrSpielraum und kann über den gesamten Betrag verfügen.Der Votant würde beantragen, Ziffer 2 zurückzuziehen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) würde ebenfalls empfehlen,Ziffer 2 zu streichen und es bei Ziffer 1 zu belassen, zu-gunsten einer möglichst grossen Flexibilität.

Christoph Buser (FDP) kann der Argumentation folgen.Es besteht nun ein Rahmen, womit der zweite Punkt ge-strichen werden kann. Dies würde bedeuten, dass Ziffer 3die Ziffer 2 ersetzt.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) fragt nach, obRegina Werthmüller einen Rückweisungsantrag gestellthabe.

Regina Werthmüller (parteilos) bejaht.

Dies, so Landratspräsident Franz Meyer (CVP), ist einOrdnungsantrag. Somit muss zuerst darüber abgestimmtwerden.

Rolf Richterich (FDP) sieht den Einwand von ReginaWerthmüller ein, dass man allenfalls einen neuen Antragstellen muss, um an die Bundesgelder zu kommen. Sollteman diese nicht erhalten, und man müsste einen neuenKredit holen, braucht es eine neue Vorlage. Dieser Pro-zess liesse sich aber auch abkürzen. Höchstwahrschein-lich wird man den Kredit, wie schon das letzte Mal, wiedererhalten. Dieses Risiko würde der Votant eingehen. Wür-den alle Stricke reissen, müsste der Regierungsrat ebeneine neue Vorlage bringen. Am besten man beschliesstheute.

Regina Werthmüller (parteilos) möchte die Sache wederverlängern noch verkomplizieren. Deshalb zieht sie ihrenAntrag zurück.

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) lässt über denAntrag der Streichung von Ziffer 2 abstimmen.

://: Der Landrat stimmt der Streichung von Ziffer 2 mit74:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.37]

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 169

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Ziffer 2 (neu)

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) weist darauf hin,dass die aktuelle Ziffer 3 somit zu Ziffer 2 mutiert. Dieselautet nun neu:

Der Beschluss gemäss Ziffer 1 erfolgt unter dem Vorbehalt derZustimmung des Stiftungsrates der Stiftung Gesundheitsför-derung Schweiz zum Antrag der Volkswirtschafts- und Ge-sundheitsdirektion für einen Beitrag an das Vorhaben in derHöhe von CHF 712‘000.- 356'000.-.

://: Der Landrat stimmt der neuen Ziffer 2 (vormals Ziffer3) mit 71:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.38]

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dassdie alte Ziffer 4 somit unverändert zu Ziffer 3 mutiert.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem vom Landrat abgeändertenLandratsbeschluss betreffend Verpflichtungskreditfür die Weiterführung des kantonalen Aktionspro-gramms «Ernährung und Bewegung» mit 51:13 Stim-men bei 13 Enthaltungen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.39]

Landratsbeschlussbetreffend Verpflichtungskredit für die Weiterführungdes kantonalen Aktionsprogramms «Ernährung undBewegung» (vormals «Gesundes Körpergewicht»)

vom 22. Oktober 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Weiterführung des kantonalen Aktionspro-gramms «Ernähung und Bewegung» (vormals «Ge-sundes Körpergewicht») in den Jahren 2016 bis2019 wird ein Verpflichtungskredit im Umfang vonCHF 712‘000.- bewilligt.

2. Der Beschluss gemäss Ziffer 1 erfolgt unter demVorbehalt der Zustimmung des Stiftungsrates derStiftung Gesundheitsförderung Schweiz zum Antragder Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion füreinen Beitrag an das Vorhaben in der Höhe von CHF356‘000.-.

3. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung derfakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

*

Nr. 179

8 2015/221

Berichte des Regierungsrates vom 2. Juni 2015 und

der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 14.

Oktober 2015: Berufsintegrations- und Arbeitstrai-

ningsprogramm «check-in aprentas»: Berichterstat-

tung und Verpflichtungskredit zur Weiterführung des

Programms 2016 bis 2021

Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) führt aus,dass das vorliegende Geschäft in der Kommission unbe-stritten war und mit 13:0 Stimmen Zustimmung zur Vorla-ge und zum Verpflichtungskredit beschlossen wurde. Eshandelt sich um ein sehr sinnvolles Programm und es istempfehlenswert, es kurz und schmerzlos durchzuwinken.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldung.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Landratsbe-schluss zum Berufsintegrations- und Arbeitstrainings-programm «check-in aprentas», Berichterstattung undVerpflichtungskredit zur Weiterführung des Pro-gramms 2016 bis 2021, einstimmig mit 73:0 Stimmenzu.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.41]

LandratsbeschlussBerufsintegrations- und Arbeitstrainingsprogramm«check-in aprentas»: Berichterstattung und Verpflich-tungskredit zur Weiterführung des Programms 2016bis 2021

vom 22. Oktober 2015

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf§ 103 Absatz 1 und 2, § 104 Absatz 2 sowie § 107 Absatz2 der Kantonsverfassung1, beschliesst:

1. Der Landrat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Be-richt über das Berufsintegrationsund Arbeitstrainings-programm «check-in aprentas».

2. Der Landrat bewilligt vorbehältlich gleichbleibenderBundesmittel einen Verpflichtungskredit von CHF1'533'335 als Pauschalbeitrag des Kantons Ba-sel-Landschaft für das Projekt «check-in aprentas»auf der Grundlage des Entwurfs einer entsprechen-den Leistungsvereinbarung zwischen der Bildungs-,Kultur- und Sportdirektion BL und der aprentas für dieDauer vom 1.7.2016 bis 30.6.2021.

3. Ziffer 2 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung demfakultativen Finanzreferendum.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015170

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

*

Nr. 180

Mitteilungen

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) konnte an derletzten Sitzung, als alle Traktanden durchgearbeitet wer-den konnten, den Landrat für seine speditive Arbeit lo-ben. Heute kann sich jeder selber denken, was der Vor-sitzende sagen müsste, wenn man es bis zum Traktan-dum 8 geschafft hat...

Der Präsident verabschiedet die Parlamentsmitglie-der: Ein Teil trifft sich bei der Berufsschau in Pratteln, dieparlamentarische Gruppe Kultur trifft sich am BahnhofFrenkendorf, und die Geschäftsleitung zu ihrer Ge-schäftsleitungssitzung. Allen anderen: Einen schönenAbend. – Die Sitzung ist um 16.45 Uhr geschlossen.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

*

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 22. Oktober 2015 171

\\faintapfkd1\udata$\U210099\Desktop\lr_2015-10-22_ptk.wpd – [12.02]

Die nächste Landratssitzung findet statt am

5./12./19. November 2015

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

der Präsident:

der Landschreiber: