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© Markus Diekow Mit freundlicher Unterstützung von: ARQUE Arbeitsgemeinschaft für Querschnittsgelähmte mit Spina bifida/Rhein-Main-Nahe e. V. Brainlab Sales GmbH Deutsches Rotes Kreuz e. V. DLV e. V. Turngemeinde Unterliederbach 1887 e.V. Haftungsausschluss (1) Für den Veranstalter besteht gegenüber dem Teilnehmer keine Schadenersatzpflicht, falls der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicher- heitsgründen verpflichtet ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder sie abzusagen. (2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrläs- sig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstal- ters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkun- gen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Ver- anstaltung bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. (3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit seiner Teilnahme. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. (4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Garderobe oder sonstige vom Teilnehmer eingebrachte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus groben Auswahlverschulden bleibt unberührt. 7up-DWG-Skywalk im Rahmen der 10. Jahrestagung der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft Treppenlauf im Tower 185 für den guten Zweck! 2015 11. Dezember

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© Markus Diekow

Mit freundlicher Unterstützung von:

ARQUE Arbeitsgemeinschaft für Querschnittsgelähmte mit Spina bifida/Rhein-Main-Nahe e. V.

Brainlab Sales GmbH

Deutsches Rotes Kreuz e. V.

DLV e. V.

Turngemeinde Unterliederbach 1887 e.V.

Haftungsausschluss

(1) Für den Veranstalter besteht gegenüber dem Teilnehmer keine Schadenersatzpflicht, falls der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicher-heitsgründen verpflichtet ist, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder sie abzusagen.(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrläs-sig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstal-ters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkun-gen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Ver-anstaltung bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit seiner Teilnahme. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. (4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Garderobe oder sonstige vom Teilnehmer eingebrachte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus groben Auswahlverschulden bleibt unberührt.

7up-DWG-Skywalkim Rahmen der

10. Jahrestagung der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft

Treppenlauf im Tower 185für den guten Zweck!

201511. Dezember

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Ankündigung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung der DWG wird es erstmals eine Charity-Veranstaltung geben. Diese wird zu Gunsten der ARQUE-Stiftung durchgeführt werden. Der Hochhauslauf wird im Tower 185 in unmittelbarer Nähe zum Kongress-Zentrum stattfinden. Hierbei gilt es 50 Stockwerke zu erklimmen. Belohnt werden Sie mit einem atem-beraubenden Blick auf die Stadt Frankfurt und im Falle einer guten Laufzeit, mit schönen Preisen, die von der Industrie und Frankfurter Unternehmen gestiftet wurden.

Gemessen wird mit einem professionellen Zeitmess-System, das es erlaubt Einzel- wie auch Gruppenwertungen aufzunehmen.

Als Gegenleistung bitte ich um eine Spende von 25 EUR pro Starter für den o. g. guten Zweck.

Der Lauf wird vor dem Kongressbeginn am Freitag von 07:00–08:00 Uhr stattfinden, so dass Sie zeitgerecht zur ersten wissenschaftlichen Sitzung im Vortragssaal sein können.

Ich würde mich freuen, wenn Sie alleine, oder mit Ihrem Team an dieser Veranstaltung für den guten Zweck teilnehmen würden.

Die Preisverleihung findet im Rahmen des Gesellschaftsabends am 11.12.2015 statt.

Also anmelden und mitmachen für den guten Zweck!

Ihr

Prof. Dr. med. Michael RauschmannPräsident der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft e. V.

Allgemeine Informationen

OrtTower 185Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 • 60327 Frankfurt am Main

Termin11. Dezember 2015 • Start 07:00 UhrDie Läufer finden sich bitte ab 06:45 Uhr im Empfangsbereich des Hoch-hauses ein.

LaufstreckeEtagen 34Stufen 676Laufhöhe ca. 122 Meter

VeranstalterDeutsche Wirbelsäulengesellschaft e. V. • www.dwg.org

Kontakt für organisatorische FragenConventus Congressmanagement & Marketing GmbHwww.dwg-kongress.de • +49 3641 31 16-160

Teilnahmegebühr und AnmeldungDie Startgebühr beträgt 25 EUR pro Läufer und Ankündigung dient als Spende an die ARQUE Arbeitsgemeinschaft für Querschnittgelähmte mit Spina bifida/Rhein-Main-Nahe e. V..

Die Anmeldung erfolgt online über die Tagungshomepage www.dwg-kongress.de.

Arbeitsgemeinschaft für Querschnittgelähmte mit Spina bifida/Rhein-Main-Nahe e. V.Die ARbeitsgemeinschaft für QUErschnittgelähmte mit Spina bifida/Rhein-Main-Nahe e. V. (ARQUE) vertritt als eingetragener gemeinnüt-ziger Verein im Rhein-Main-Nahe-Gebiet seit 1979 die Interessen von Menschen mit angeborener Querschnittlähmung (Spina bifida) und Störung des Gehirnwasserkreislaufes (Hydrozephalus). Die ARQUE hat es sich als Selbsthilfegruppe zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Spina bifida und deren Angehörige bei einem selbstbestimmten Leben und bei der Bewältigung der durch die Behinderung entstehenden Her-ausforderungen zu unterstützen. Etwa 1 von 1.000 Kindern kommt in Deutschland mit einer angeborenen Querschnittlähmung zur Welt. Bei den entstehenden medizinischen, pflegerischen und sozialen Aufgaben bietet ARQUE umfassende individuelle Beratung und Begleitung für alle Altersstufen an.