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Verhalten bei 9. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE

9. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE...9. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE. ZIELE • rasches und richtiges Verhalten in Notfällen/ nach Verkehrsunfällen • Notrufnummern

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9. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE

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ZIELE

• rasches und richtiges Verhalten in Notfällen/nach Verkehrsunfällen

• Notrufnummern von Feuerwehr, Polizei, Rettung und Euronotruf kennen

• Anrufmöglichkeiten kennen – Notrufsäule, Telefonzelle, Mobiltelefon (Wertkarten-telefon), Festnetztelefon

• „4 W“ benennen und begründen können – WER, WAS, WIE VIELE, WO

• individuell üben und Wissen festigen

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE

INHALTE

Notruf absetzen

Wenn ein Unfall passiert, sollte der Ersthelfer Rettung bzw. Feuerwehr verständigen.

Notrufnummern122 Feuerwehr133 Polizei144 Rettung112 Euronotruf

Über den Euronotruf kann man in vielen europäischen Ländern einen Notruf absetzen. In Österreich gelangt man zur nächsten Polizeistelle.

AnrufmöglichkeitenDer Notruf kann – je nach Verfügbarkeit – von einer Not-rufsäule oder einer Telefonzelle aus oder per Mobiltelefon (Wertkartentelefon) sowie per Festnetztelefon abgesetzt werden.

Die „4 W“

Ein ordnungsgemäßer Notruf hilft Zeit zu sparen und vermeidet Missverständnisse.Dazu sollten am Telefon unbedingt folgende Mitteilungen gemacht werden:

WO ist der Unfall passiert? Genau angeben, wo der Unfall geschehen ist! WAS ist geschehen? Versuchen zu beschreiben, was passiert ist;

z. B.: „Jemand liegt auf dem Boden, blutet und antwortet nicht.“ Wenn vermutet wird, dass gefährliche Substanzen im Spiel sind, das auch angeben.

9.1FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE

3-tlg. ÖJRK-Erste-Hilfe-Poster

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9.2FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE

WIE VIELE Verletzte sind zu versorgen? Diese Information ist sehr wichtig, damit genügend Sanitäter und Ärzte zum Notfallort geschickt werden.

WER ruft an? Den eigenen Namen nennen und – wenn möglich – eine Telefonnummer hinterlassen, unter der man erreichbar ist.

Erste Hilfe

Jeden Tag passieren zu Hause, in der Schule und auf der Straße zahlreiche kleinere und größere Unfälle. Das Öster-reichische Jugendrotkreuz bietet auf breiter Basis Erste-Hilfe-Ausbildungen für Kinder und Jugendliche an, beginnend ab dem Schuleintritt. Denn einfache Erste-Hilfe-Handgriffe kann jeder lernen, auch schon im Volksschulalter.

Das Helfi-Programm in der VolksschuleDas vom ÖJRK entwickelte Programm „Helfi hilft dir helfen“ macht Kinder ab der ersten Schulstufe mit grund-legenden Erste-Hilfe-Kenntnissen und Maßnahmen zur Unfallverhütung bekannt. Das Programm besteht aus einem Heft mit Erste-Hilfe-Geschichten für jeden Schüler und einer umfassenden Lehrermappe mit Arbeitsmaterialien für die Schule. Das Materialienpaket ist so aufgebaut, dass auch jene Lehrer, die selbst keine Erste-Hilfe-Lehrbefähigung haben, die Erste-Hilfe-Maßnahmen nach gründlicher Unterrichts-vorbereitung im Rahmen des Gesamtunterrichts richtig

vermitteln können. Das Programm wurde für zwei Alters-stufen entwickelt. Der zweite Teil baut auf den ersten Teil auf und ist die inhaltliche Fortsetzung.

Helfi 11.–2. Klasse Volksschule2.–3. Klasse Allgemeine Sonderschule Helfi 23.–4. Klasse Volksschule4.–5. Klasse Allgemeine Sonderschule

Zu bestellen bei jeder ÖJRK-Landesleitung oder online unter www.jugendrotkreuz.at/helfi

Erste-Hilfe-Kurse ab der 5. Schulstufe

Jeder Mensch kann einmal in die Situation kommen, erste Hilfe zu benötigen, und ist dann darauf angewiesen, dass ein Ersthelfer zur Stelle ist. Je mehr Menschen erste Hilfe leisten können, desto größer wird diese Chance. Mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen beginnt die Rettungs-kette. Funktioniert diese, so können häufig bleibende Schäden vermieden und sogar Leben gerettet werden. Das ÖJRK hat sich daher das Ziel gesetzt, dass möglichst jeder Schüler im Laufe seiner Schulausbildung einen Erste-Hilfe-Kurs besucht.

Abgehalten werden Erste-Hilfe-Kurse an Schulen von Erste-Hilfe-Lehrbeauftragten des ÖJRK, die regelmäßig Fortbildungen besuchen müssen.

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9.3FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE

ab der 5. Schulstufelebensrettende Sofortmaßnahmen8 Stunden Grundkurs

ab der 8. Schulstufevollständiger Erste-Hilfe-Lehrstoff16 Stunden Kurs

Um den Schülern einen besonderen Lernanreiz zu bieten, führt das ÖJRK regelmäßig auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene Erste-Hilfe-Bewerbe durch. Einmal jährlich können beim Erste-Hilfe-Bundesbewerb Schülerteams aus ganz Österreich ihre Kenntnisse vergleichen und um Medaillen rittern.

Informationen zum Erste-Hilfe-Kurs an Ihrer Schule und zu Erste-Hilfe-Bewerben erhalten Sie bei Ihrer ÖJRK-Landesleitung und auf www.jugendrotkreuz.at/erstehilfe.

Elternauffrischung

Eltern sollen motiviert werden, Erste-Hilfe-Kurse zu besuchen und ihre Kenntnisse aufzufrischen.

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HILFSMATERIALIEN ZUR UNTERRICHTSGESTALTUNG

• Helfi-Programm (1. bis 4. Schulstufe), Informationen

unter: www.jugendrotkreuz.at

• CD-ROM „Erste Hilfe“ (ÖJRK/AUVA) oder

www.erstehilfe.at (Online-Kurs)

• Buch „Helping Hands – Die junge erste Hilfe“,

erhältlich bei den Landesleitungen des ÖJRK

• Video „Erste Hilfe“ für VS, inkl. Begleitheft +

Broschüre, Information unter: www.auva.at

• DVD „Erste Hilfe“ für VS, inkl. Begleitheft + Broschüre,

Information unter: www.auva.at

• „Erste-Hilfe-Fibel“, erhältlich bei den Landesleitungen

des ÖJRK

ZUSATZMATERIALIEN AM KAPITELENDE

• Impulstext: „Hast du ein Telefon?“

• Info: Verhalten im Schadensfall

METHODISCH-DIDAKTISCHE UMSETZUNG

• Durch Wiederholung und Abfrage die Notrufnummern

trainieren und mit Symbolen (Feuerwehr, Polizei, Ret-

tung und Euronotruf) verbinden.

• Rollenspiel: Notruf absetzen (als Unfallopfer, Ersthelfer,

Notrufer, Einsatzzentrale). Kinder dürfen sich in

Partnerarbeit eine Situation überlegen und miteinander

das Telefonat vorspielen.

• Rettungsdienste einladen: Besprechen der richtigen

Rettungskette, Wichtigkeit und Verantwortung des

Ersthelfers (Hilfe holen!)

• Verhalten bei Unfällen mit Sachschaden (Eltern infor-

mieren, Selbstanzeige, Versicherung), Fahrerflucht

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9.4FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE

KOPIERVORLAGE – IMPULSTEXT

Hast du ein Telefon?

Es ist ein klarer, heißer Sommertag. Es ist Felias Ge-

burtstag, und heute hat der Briefträger ihren Fahrrad-

ausweis gebracht. Sie hat die Prüfung vor ihrem zehn-

ten Geburtstag abgelegt und deshalb nicht gleich

allein Rad fahren dürfen.

Jetzt sind Niko und Felia zum ersten Mal allein mit

dem Fahrrad unterwegs. Felia vermisst Jule ein biss-

chen. Mit ihr hat sie sich immer darauf verlassen, dass

nichts passieren würde. Jetzt müssen sie selbst auf

sich aufpassen.

Aber sie haben ja ein Ziel. Niko hat Felia zum Geburts-

tag zum Eisessen eingeladen. Jule und Tom haben bei

der Geburtstagsfeier noch ihre Witzchen gemacht:

„Hoppla, die zwei gehen ja schon zusammen aus.“

Aber das stört sie nicht. Sie findet es toll, sich mit einem

Buben so gut zu vertragen. In ihrer Klasse gibt es viele

Mädchen, die nur mit Mädchen spielen. Und die Buben

bleiben auch meistens unter sich.

Mir doch egal, denkt Felia. Mit Niko ist mir nie fad. Sie

kann nicht ahnen, dass der heutige Tag der aufregendste

sein wird, den sie bisher mit Niko verbracht hat.

Sie radeln den Bahnhof entlang. Hier sitzen immer

Leute auf der Straße, alte Leute in schmutzigen

Mänteln mit Plastiksäcken in einer Hand und großen

Weinflaschen in der anderen. Leute, die nach Alkohol

riechen, sich lautstark unterhalten und offenbar hier

am Bahnhof wohnen.

Komisch, heute ist nur einer da, und der hat sich hin-

gelegt, denkt sie. Ausgerechnet auf eine schmutzige

Stelle. Felia tritt auf die Bremse. „Niko, schau mal, da

liegt jemand in einer Lacke.“ Niko bremst ebenfalls

und wird blass: „Das ist Blut.“

Wie erstarrt bleiben die beiden stehen. Felia überlegt:

„Was geht uns das an? Sollen wir weiterfahren ...?“

Aber Niko ist schon abgestiegen und nähert sich dem

Mann. Felia findet es mutig, wie er hingeht und den

Mann angreift. „Felia, er atmet ein bisschen.“

Felia denkt an die Radfahrprüfung. Das ist ein Notfall,

und was tut man da? Sie dreht sich um, läuft zur

Kreuzung und spricht ein Mädchen an, das dort gerade

wartet: „Hast du ein Telefon? Es geht um einen Not-

fall!“

Das Mädchen ist so überrascht, dass sie sofort ihr

Handy herauszieht. Felia wählt eine Nummer, und

nach wenigen Sekunden ist eine Stimme am Apparat,

die Fragen stellt. Felia ist aufgeregt, aber sie gibt Ant-

worten: „Am Hauptbahnhof ... ein Mann liegt da ...

blutet vielleicht ... ich habe nur zu Hause Telefon.“

Als sie zu Niko zurückkehrt, spricht der gerade leise

mit dem Mann. Aus der Ferne hört sie eine Sirene.

Das Eis werden sie verschieben, aber es ist trotzdem

ein guter Tag. Ein Tag, an dem sich getraut haben zu

helfen.

Die Rettung hat die Telefonnummer …a) 122b) 133c) 144

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Sachschaden – Personenschaden

Bei Sachschäden gelten andere (gesetzliche) Verhaltens-regeln als bei Unfällen mit Personenschaden. Bei bloßen Sachschäden ist es in der Regel nicht notwendig, die Polizei zu rufen, es sei denn, der Unfallverursacher kann den Geschädigten nicht ausfindig machen. Wird jedoch bei einem Unfall ein Verkehrsteilnehmer verletzt, ist – neben den vorgeschriebenen Sofortmaßnahmen – zwingend die Polizei zu verständigen.

Der Unfallbericht Ein ausführlicher, möglichst lückenloser Unfallbericht ist eine unverzichtbare Grundlage, um z.B. Schadenersatz-ansprüche geltend zu machen, dient aber ebenso als Doku-mentation für die Kasko-Versicherung. Er kann formlos auf einem Blatt Papier abgefasst sein oder man verwendet den Vordruck des Europäischen Unfallberichts. Am besten den Europäischen Unfallbericht stets im Handschuhfach mitführen.

Datenaustausch Auf jeden Fall muss man mit dem Unfallgegner folgende Informationen austauschen: - Haftpflichtversicherung möglichst samt Polizzennummer, - das vollständige Kfz-Kennzeichen, - Name, Anschrift und wenn möglich Telefonnummer. Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, ebenfalls deren Namen, Adressen und Telefonnummern notieren, um im gegebenen Fall ihre Aussage einholen zu können.

Fotoapparat im Auto Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte stets einen Foto-apparat im Auto mitführen, um im Falle eines Falles einen Unfalls dokumentieren zu können. Erkennbar sollte auf den Fotos die Endlage der Unfall-Fahrzeuge sein. Dabei Bilder aus zwei verschiedenen Positionen schießen, wobei aus beiden Blickwinkeln die gleichen Fixpunkte wie z.B. ein Kanaldeckel, ein Telefonmast, ein Baum, eine Kilometer-marke zu sehen sein sollen. Der gerichtlich beeidete Sachverständige kann dann aus den Fotos ziemlich viel über die Verschuldensfrage herauslesen.

Vorsicht, Fahrerflucht-Falle! Bei Sachbeschädigungen, beispielsweise wenn man auf einem Parkplatz ein abgestelltes Auto beschädigt, ohne den Besitzer zu kennen und verständigen zu können, ist man verpflichtet, „unverzüglich“ – d. h. gegebenenfalls noch in der Nacht – die Polizei zu verständigen und den Schaden zu melden. Sonst macht man sich der Fahrer-flucht schuldig. Es genügt schon, bei einem Unfall mit anderen Beteiligten wissentlich oder unwissentlich fehler-hafte Angaben zu seiner Person zu machen, und man läuft Gefahr, in die Fahrerfluchtfalle zu tappen.

Nicht selten verabschieden sich Unfallbeteiligte etwa mit den Worten „Ich bringe nur schnell meine Tochter in den Kindergarten und bin dann gleich zurück!“, bevor sie ihre Personalien mit dem Gegner ausgetauscht haben: eine klassische Fahrerflucht mit den Konsequenzen, dass die Versicherung aussteigen kann, zumindest bis zu einem Betrag von 11.000 Euro, und einer BH-Strafe in nicht unbeträchtlicher Höhe.

ZUSATZMATERIAL – SCHADEN

9.6FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE

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Haftpflichtversicherung verständigen Bei einem Unfall mit einem auch nur allfälligen Mitver-schulden sollte man die eigene Haftpflichtversicherung verständigen und ihr den ausgefüllten Unfallbericht über-mitteln, auch wenn man von der eigenen Unschuld über-zeugt ist. Denn wenn sich herausstellen sollte, dass einen doch ein Verschulden trifft, muss die Haftpflicht für den gegnerischen Schaden aufkommen. Geht es um ein Teil-verschulden oder vermeintliches volles Fremdverschulden, ist es jedenfalls ratsam, die Rechtsschutzversicherung einzuschalten, nicht zuletzt, um die eigenen Ansprüche geltend zu machen.

Personenschaden Wer in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt ist, muss sofort die Polizei verständigen, um sich nicht dem schwerwiegenden Vorwurf der Fahrerflucht auszusetzen. Das gilt auch, wenn der Unfallgegner meint: „Es ist nicht so schlimm, mir ist fast nichts passiert!“ Wenn sich heraus-stellen sollte, dass doch eine mehr oder weniger gravie-rende Verletzung vorliegt, sind Sie wegen unterlassener Hilfeleistung und evtl. auch Fahrerflucht „fällig“.

Unser Rechtsexperte rät deshalb, unbedingt den mögli-cherweise Verletzten zum Arzt oder ins Krankenhaus zu begleiten, es sei denn, die Polizei ist da und der Verletzte wird mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Auch bei eigenen nur leichten Verletzungen unbedingt einen Arzt aufsuchen. Nur so kann man sicher sein, dass Ansprüche später anerkannt werden.

Notrufsäule besser als Mobiltelefon Wer Hilfe holt, muss Angaben über den genauen Unfallort, die Zahl der Beteiligten und allfälliger Verletzter sowie die Art der Verletzung machen. Das Handy bietet dazu eine gute Möglichkeit. Auf Autobahnen sollten dennoch die Notrufsäulen benützt werden. Denn diese ermöglichen es der Polizei oder Rettung, den Anruf exakt zu orten. Des Weiteren beginnen die Notrufsäulen nach dem Anruf an zu blinken und warnen so die nachfolgenden Verkehrs-teilnehmer.

Die häufigsten Fehler, die Verkehrsteilnehmern bei einem Unfall unterlaufen und mit Sicherheit zu Problemen bei der Schadenregulierung führen:

• Das Kennzeichen des Unfallgegners wird nicht oder unvollständig notiert.

• Mangelhafte oder fehlende Angaben zur Haftpflicht-versicherung des Unfallgegners.

• Bei Sachbeschädigungen ohne Fremdbeteiligung: Keine umgehende Meldung an die Polizei (Flurschäden, Parkschäden) ist Fahrerflucht!

• Fehlende oder mangelhafte Angaben über Zeugen (Namen, Adressen, Telefonnummern).

• Bei Teilverschulden: Keine oder mangelhafte Unfall- und Schadensmeldung an die eigene Haftpflichtversicherung. Das kann dazu führen, dass die Versicherung für Recher-chen zusätzliche Kosten in Rechnung stellt.

• Keine Schadensersatzforderung: Die gegnerische Haft-pflichtversicherung wird nicht von sich aus aktiv! Daher: Rechtsschutz oder ÖAMTC einschalten.

(Quelle: www.oeamtc.at)

9.7FREIWILLIGE RADFAHRPRÜFUNG – LEHRERMAPPE

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND ERSTE HILFE

ZUSATZMATERIAL – SCHADEN