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Vorwort Liebe Sportfreundinnen und -freunde, hallo TEAM HESSEN, die Corona-Krise begleitet uns seit einigen Wochen und unser Trainingsbetrieb steht seit 13.03.2020 quasi in der Ringerbrücke. Seit diesem Datum versucht jeder von uns, die drohende Schulterniederlage zu vermeiden und kämpfen so lange wie möglich noch durchzuhalten und uns aus der gefährlichen Situation zu befreien. Wir als Verband haben versucht, so schnell wie möglich zu reagieren und die sozialen Medien dazu zu nutzen, ein umfangreiches Sportangebot in Verbindung mit weiteren attraktiven Maßnahmen rund um den Ringkampfsport zu ermöglichen. Das HRV-Online-Workout, welches dreimal die Woche live auf Instagram stattfindet nutzten nicht nur viele HRV-Kaderringerinnen und -ringer, sondern wurde zum festen Trainingstermin für die ganze Familie und auch für Sportbegeisterte, die mit der Sportart Ringen eher weniger zu tun hatten. Euer Engagement, Eure Feedbacks und Eure Bilder haben uns als Trainerteam Woche für Woche motiviert. Bedanken möchten wir uns auch für die rege Teilnahme am wöchentlichen Ringer-Talk „Let´s Talk About Wrestling“ und den eingeladenen Gästen für die interessanten Talks und Einblicke in die Wohnzimmer… Mit der Resonanz des Online-Votings „HESSISCHE FAN MEISTERSCHAFT 2020“ haben wir bei Weitem nicht gerechnet und freuen uns sehr, dass wir es während der Corona-Krise geschafft haben, innerhalb des HRV einen Wettkampfbetrieb der ganz anderen Art zu ermöglichen. Je länger aber die Krise andauert, desto mehr kommt der Wunsch nach Lockerungen der Beschränkungen und Rückkehr in den Alltag. Dabei müssen wir die Entscheidungen der Bundesregierung und die der Landesregierungen akzeptieren und die Rückkehr in den Trainingsalltag an den Bedingungen der Entscheidungsträger berücksichtigen. Der Deutsche Olympische Sportbund und der Deutsche Ringer-Bund e.V. haben für den stufenweisen Einstieg in den Trainingsbetrieb umfangreiche Konzepte erarbeitet, die wir Euch zusammen mit unseren detaillierten Maßnahmen heute vorstellen möchten. Dabei ist es uns wichtig, dass wir das Modell der Bundesregierung mit Landesregierungen und DOSB mit Deutscher Ringer-Bund e.V. auch auf uns kopieren, nämlich die Zusammenarbeit zwischen Verband und Vereinen und gegenseitiger Unterstützung zur Umsetzung der Maßnahmen. Hierbei appellieren wir an die HRV-Vereine, den stufenweisen Einstieg in den Trainingsbetrieb für den D-Kader des Hessischen Ringer-Verbandes e.V. in Abstimmung mit dem HRV zu tätigen und die Trainingstage analog zu den normalen Trainingszeiten außerhalb von Corona zu legen.

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Wir als HRV werden unsere gewohnten Haupttrainingstage Montag, Mittwoch und Donnerstag beibehalten und an diesen Tagen dem D-Kader des HRV das Training unter der Leitung der hauptamtlichen Trainer zu ermöglichen. Dieser Schritt ist ein ganz wichtiger Schritt für unsere HRV-Kaderringerinnen und -ringer, die einen geordneten Trainingsablauf und eine einheitliche Sprache unbedingt benötigen! Im Verlauf dieses Konzepts haben wir Euch alle Informationen der Bundes- und Landesregierungen sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Ringer-Bundes e.V. gesammelt und angehängt. Zusätzlich geben wir Euch detaillierte Abläufe und Pläne rund um das Training am Bundes- und Landesstützpunkt Aschaffenburg (Ringer-Leistungszentrum) an die Hand. Wir wünschen Euch dabei viel Spaß, weiterhin viel Geduld und die nötige Disziplin, um schrittweise in den Trainingsalltag zurückzukehren. Sportliche Grüße Jens Gündling (Autor) Peter Weisenberger Georgi Petkov und der Vorstand Karl Rothmer Benjamin Stange Ramona Scherer Jürgen Schmidt

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Inhaltsverzeichnis

1. Hessischer Ringer-Verband e.V.: Übertrag Bund/Länder und Regeln des Deutschen Ringer-Bundes e.V. für den Bundesstützpunkt Aschaffenburg am Standort Ringer-Leistungszentrum Aschaffenburg

2. Hessischer Ringer-Verband e.V.: Trainingstage, Trainingszeiten und Vorgehensweise für die Trainingseinheiten am Bundesstützpunkt Aschaffenburg am Ringer-Leistungszentrum

3. Hessischer Ringer-Verband e.V.: Trainingsempfehlungen durch den Landesverband an die Vereine im HRV

Anhänge

4. Bundesregierung/Landesregierung: Auszüge aus dem Beschluss der 44. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder (Umlaufbeschluss 3/2020 vom 28. April 2020)

5. Deutscher Olympischer Sportbund: 10 Leitplanken des DOSB zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens

6. Deutscher Ringer-Bund e.V.: Auszüge aus den Übergangsregeln des Spitzensportverbandes Deutscher Ringer-Bund e.V.

7. Bayerischer Landessportbund e.V.: (zuständig für den Standort Bundesstützpunkt Aschaffenburg): Informationen für Sportvereine (Stand: 07.05.2020)

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1. Hessischer Ringer-Verband e.V.: Übertrag Bund/Länder und Regeln des Deutschen Ringer-Bundes e.V. für den Bundesstützpunkt Aschaffenburg am Standort Ringer-Leistungszentrum Aschaffenburg

Der Hessische Ringer-Verband e.V. kann an seinem Bundesstützpunkt Aschaffenburg am Standort Ringer-Leistungszentrum die Vorgaben des Spitzenverbandes Deutscher Ringer-Bund e.V. sowohl die Übergangsregeln OUTDOOR als auch INDOOR umsetzen (siehe auch Anhänge).

Für das OUTDOOR Training verfügt der HRV über eine Outdoor-Fitness-Fläche welche den Anforderungen für Kleinstgruppen bis zu 10 Personen ermöglicht.

Die Ringerhalle mit einer großen Athletikfläche (insgesamt 500m²) ist für das INDOOR-Training ebenfalls geeignet und bietet den benötigten Platz.

2. Hessischer Ringer-Verband e.V.: Trainingstage, Trainingszeiten und Vorgehensweise für die Trainingseinheiten am Bundesstützpunkt Aschaffenburg am Ringer-Leistungszentrum

Der Trainingsbetrieb für den Bundeskader von OK – NK1 wurde bereits mit der Sondergenehmigung für die Bundesstützpunkte in Deutschland und unseren Standort Aschaffenburg seit Donnerstag, den 23.03.2020 unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften aufgenommen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Kraft- oder Athletiktraining sowie Dynamiktraining auf der Ringermatte ohne Partner bzw. Körperkontakt.

Mit der weiteren Genehmigung von Bund/Länder sowie den Empfehlungen und Regeln des DOSB und DRB werden die Trainingseinheiten am Bundesstützpunkt Aschaffenburg ausschließlich für Bundeskaderathleten NK2 und D-Kaderathleten des HRV ausgeweitet. Auch hier gelten die Hygienevorschriften sowie ein kontaktloses Trainingsangebot in Form von Kraft-, Athletik- und Dynamiktraining.

Die Grundlage für die erste Teilnehmerauswahl am Stützpunkttraining während der Corona-Krise sind die Vornominierungen der Deutschen Meisterschaften 2020 (Freistil, Gr.-römisch, Weiblich und Männer) von B-Jugend bis Junioren.

Die Männer des Bundeskaders trainieren in einer separaten Trainingsgruppe (OK – NK1).

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Ausgewählte C-Jugendliche und Männer mit nationalen Ambitionen werden vom Landestrainerteam zusätzlich nominiert.

Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschränkt sich auf max. 60 Personen.

Für einen individuellen und geordneten Trainingsablauf stellt der HRV ein Buchungssystem zur Verfügung. Hier können sich die nominierten Sportlerinnen und Sportler (Auswahl siehe oben) zu einem bestimmten Tag (bestimmte Tage) und Uhrzeiten ihre Trainingseinheiten reservieren.

Unter der Internetadresse www.guendling-fitness.de ist das Buchungssystem „Kurse“ hinterlegt. Hier findet man alle Trainingstage und Trainingszeiten des Hessischen Ringer-Verbandes e.V.

Das System sieht pro Trainingseinheit eine maximale Teilnehmeranzahl von 10 Sportlerinnen und Sportler vor. Die Teilnehmerzahl ergeht aus den Beschlüssen der Bundes- und Landesregierungen auf Basis der Ausarbeitungen des DOSB und DRB.

Eine Übersicht aller Trainingseinheiten ist in Form eines Kalenders hinterlegt. Trainingseinheiten, die mit 10 Personen (5 Indoor, 5 Outdoor) gebucht sind, können nicht mehr gebucht werden. Es muss ein anderer Termin ausgewählt werden.

Legt sich der Teilnehmer ein einfaches Kundenkonto an, bekommt er die Buchung per E-Mail bestätigt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Buchung der Trainingseinheit wieder zu stornieren und einen anderen Tag oder Uhrzeit auszuwählen. Damit wäre dann wieder ein Platz frei.

Trainingseinheiten Bundeskader OK – NK1*

Montag Mittwoch Donnerstag Samstag 18:00 – 20:00 Uhr 18:00 – 20:00 Uhr 18:00 – 20:00 Uhr nach Vereinbarung

*Kleingruppen max. 5 Sportler / 1 Trainer

Trainingseinheiten NK2 – D-Kader**

Montag Mittwoch Donnerstag Samstag 09:30 – 10:30 09:30 – 10:30 09:30 – 10:30 nach Vereinbarung 10:45 – 11:45 10:45 – 11:45 10:45 – 11:45 16:00 – 17:00 16:00 – 17:00 16:00 – 17:00 17:15 – 18:15 17:15 – 18:15 17:15 – 18:15 18:30 – 19:30 18:30 – 19:30 18:30 – 19:30

**Kleingruppen max. 10 Sportler / 1 Trainer (Outdoor ggf. Indoor)

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3. Hessischer Ringer-Verband e.V.: Trainingsempfehlungen an die Sportlerinnen und Sportler und an die HRV-Vereine

Der Hessische Ringer-Verband e.V. wird für seine ausgewählten Kadersportlerinnen und -sportler dreimal pro Woche ein kontaktloses Training am Bundesstützpunkt Aschaffenburg anbieten. Die Trainingstage sind wie vor der Corona-Krise montags, mittwochs und donnerstags. Sportlerinnen und Sportler, die von der Entfernung und Fahrmöglichkeiten (keine Fahrgemeinschaften – siehe auch Leitplanken DOSB!) haben, sollten mindestens zweimal pro Woche das Training im RLZ buchen. Dies gilt für Sportlerinnen und Sportler aus dem Bezirk Main-Spessart und eingeschränkt aus den Bezirken Darmstadt/Odenwald und Frankfurt. Der Bezirk Nordhessen ist aufgrund seiner weiten Anfahrtswege davon befreit.

Zusätzlich zu den Trainingseinheiten des HRV möchten wir die HRV-Vereine bitten, an ihren Vereinstrainingstagen ebenfalls ein kontaktloses Training zu organisieren. In welcher Form dieses Training stattfindet, ist den lizenzierten Trainern der Vereine frei überlassen.

Als Grundlage für den Trainingsumfang gilt die Ausarbeitung von Landestrainer Peter Weisenberger, die insgesamt sieben Trainingseinheiten vorsieht. Die Anzahl der und die Inhalte der Trainingseinheiten werden wöchentlich aktualisiert und versendet. Jeder D-Kadersportler soll nach der Trainingswoche die grünen Felder mit Datum versehen an das Landestrainerteam (ggf. auch an den Vereinstrainer) übermitteln.

Beispiel:

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Detaillierte Pläne für das Lauftraining, Kraftausdauertraining und Sprinttraining werden ebenfalls durch das Landestrainerteam an Sportlerinnen und Sportler sowie Vereinstrainer versendet.

Anleitung Buchungs-System

Webadresse: www.guendling-fitness.de

Schritt 1: Konto anlegen

Hier kannst Du Dich registrieren. Du benötigst einen Nickname, Deinem Namen und ein Passwort, welches 8 Zeichen hat, davon ein Großbuchstabe, eine Zahl und ein Zeichen.

Schritt 2: Trainingseinheiten einsehen

Unter dem Button „Kursplan“ kannst Du die gesamten Trainingseinheiten des HRV einsehen.

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Jetzt kannst Du Dir den Trainingstag und die Uhrzeit auswählen. Klicke dabei auf eine der angebotenen Trainingseinheiten.

Schritt 3: Trainingseinheit buchen

Im oberen Teil der Buchung siehst Du nochmal detailliert, wann, um wieviel Uhr und wo das Training stattfindet.

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Im unteren Teil der Buchung reservierst Du unter „Plätze“ Deinen Platz (hier geht nur die Zahl 1 auszuwählen). Name, Telefon und E-Mail benötigst Du nur, wenn Du nicht registriert bist.

Nachdem Du mit den Datenschutzerklärungen einverstanden bist (Haken setzen!) kannst Du die Buchung abschicken.

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Schritt 4: E-Mail checken!

Du sollest jetzt unter Deiner angegebenen E-Mailadresse die Buchung der Trainingseinheit haben.

ENDE

Anhänge (Auszüge) – Originalschreiben im E-Mail-Verteiler

Bundesregierung/Landesregierung: Auszüge aus dem Beschluss der 44. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder (Umlaufbeschluss 3/2020 vom 28. April 2020)

Die Sportministerkonferenz (SMK) hält eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes wie folgt für angemessen:

Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn

die Sportangebote an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,

sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),

kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,

die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,

die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,

Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,

eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,

die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,

Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden, keine Zuschauer zugelassen werden.

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Trainingsbetrieb im Leistungssport Ausnahmeregelungen für das Training der Berufssportlerinnen und -sportler und der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten unter Einhaltung der hygienischen und medizinischen Vorgaben an Bundes-, Landesstützpunkten oder den Olympiastützpunkten bestehen weitgehend schon jetzt in den meisten Ländern und sollten ansonsten ermöglicht werden. Hierbei bietet die „Prozessbeschreibung zur schrittweisen Aufnahme des Trainingsbetriebes an potenziellen Trainingsstätten für Bundeskader“ des DOSB vom 07. April eine geeignete Grundlage zur konkreten Umsetzung.

Deutscher Olympischer Sportbund: 10 Leitplanken des DOSB zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens

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Distanzregeln einhalten

Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

Körperkontakte müssen unterbleiben

Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

Mit Freiluftaktivitäten starten

Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten, im Freien durchgeführt werden.

Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume.

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.

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Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen

Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

Trainingsgruppen verkleinern

Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training (bis zu fünf Personen), die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. Individualtraining kann eine Option sein.

Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

In der Version vom 28. April 2020

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Deutscher Ringer-Bund e.V.: Auszüge aus den Übergangsregeln des Spitzensportverbandes Deutscher Ringer-Bund e.V.

Kontaktloses Training in Kleinsttrainingsgruppen – Outdoor (unter Aufsicht)

Nach einer Lockerung der Ausgangsbeschränkungen und unter Einhaltung aller allgemeingültigen Abstandsregeln (siehe Kontaktloses abgestimmtes autonomes Training) könnte das Training im Freien in Form von kleinen Trainingsgruppen organisiert werden. Dabei könnten Kleingruppen bis zu 10 Athleten + Übungsleiter/Trainer gebildet werden.

Neben den Synergieeffekten im Trainingsprozess hat diese Maßnahme vor allem einen für den Verein wichtigen teambildenden Charakter.

Alle Sportler*innen einer Trainingsgruppe müssen ausgiebig über die Hygienevorschriften (siehe zehn DOSB-Leitplanken) informiert werden und eine entsprechende Erklärung muss von den Athleten unterzeichnet werden.

Vor jedem Training müssen die Teilnehmer der Trainings (ggf. Erziehungsberechtigte) den Gesundheitsrisiko-Fragebogen des DRB (in Anlehnung an den DOSB-Fragebogen) ausfüllen.

Kontaktloses Training in Kleinsttrainingsgruppen – Indoor (unter Aufsicht)

Allgemeinathletisches Training in der Halle welches unter Aufsicht eins Übungsleiters/Trainers aus dem Verein, in Abstimmung mit den Trainingsangeboten der Landesfachverbände und des Spitzenverbandes durchgeführt wird.

Trainingsinhalte beschränken sich auf die kontaktlose Durchführung des Trainings in der Gruppe.

o Funktionsgymnastik

o Kräftigungs- und Dehnungsübungen

o Krafttraining o Konditionstraining

o Beweglichkeits- und Koordinationstraining

o Semispezifisches Ringertraining ohne Kontakt - z.B. Puppenwerfen, Training am Gummiseil, Schattenringen…etc.

o Zudem können bereits vorhandene Online-Angebote für das Training genutzt werden

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Die Teilnahme am Training muss immer freiwillig sein. Regelmäßiges Abfragen des Gesundheitszustandes vor jedem Training (ggf. vom Athleten bzw. Erziehungsberechtigten zu unterschreiben).

Einhaltung der Abstandsregelungen von mindestens 2 Metern zu anderen Personen bzw. Trainingspartnern

Körperkontakte sind zu vermeiden

Hygieneregeln sind zu beachten

Eine abgeschlossene Trainingshalle/Trainingsbereich

Verpflichtend sind ein Betreuer bzw. Trainer, welcher die Einhaltung der Vorschriften vor Ort überwacht

Die Trainer tragen einen Mundschutz.

In Einrichtungen, in denen kein abgeschlossener Sanitärbereich vorhanden ist, wird die Empfehlung ausgesprochen zu Hause zu duschen.

Eltern und sonstige Zuschauer haben keinen Zutritt zur Trainingsstätte.

Bayerischer Landessportbund e.V.: (zuständig für den Standort Bundesstützpunkt Aschaffenburg): Informationen für Sportvereine (Stand: 07.05.2020)

Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“

ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben.

Nach wie vor ist in Paragraphen §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb

von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:

• Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen

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• Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)

• Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen

• kontaktfreie Durchführung

• keine Nutzung von Umkleidekabinen

• konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei

gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten

• keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch

möglich

• Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen

• keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten

der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend

erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,

• keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes

und

• keine Zuschauer

Training von Bundes- und Landeskaderathleten

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durch-führung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die vorgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Dabei dürfen Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.