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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr A 1 Hamburg – Bremen Verkehrsfreigabe des sechsstreifigen Ausbaus am 11. Oktober 2012 ÖPP-Betreibermodell Projektpartner und Betreiber:

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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

A 1 Hamburg – Bremen Verkehrsfreigabe des sechsstreifigen Ausbaus am 11. Oktober 2012

ÖPP-Betreibermodell Projektpartner und Betreiber:

Impressum Herausgeber Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn www.bmvbs.de Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) Friedrichswall 1 30159 Hannover www.mw.niedersachsen.de A1 mobil GmbH & Co. KG Stader Straße 36 27419 Sittensen www.a1-mobil.de Redaktion und Gestaltung Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Göttinger Chaussee 76 A 30453 Hannover www.strassenbau.niedersachsen.de Fotos und Karten A1 mobil (Titel, S. 4, 5, 7-17), NLStBV (S. 6) Stand Oktober 2012

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A 1 HAMBURG – BREMEN

Verkehrsfreigabe des sechsstreifigen Ausbaus

zwischen dem Buchholzer Dreieck (A 261) und dem Bremer Kreuz (A 27)

am 11. Oktober 2012

ÖPP-Betreibermodell

im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Land Niedersachsen

vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde

für Straßenbau und Verkehr

mit dem privaten Projektpartner und Betreiber

A 1 mobil GmbH

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ÖPP IM BUNDESFERNSTRASSENBAU

Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) oder Public Private Partner-ships (PPP) stehen für eine moderne Form der langjährigen, vertrauensvol-len und vor allem wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen privatem Partner und öffentlicher Hand. Des-halb hat die Bundesregierung in ih-rem Koalitionsvertrag zur 17. Legisla-turperiode und in dem vom BMVBS eigens entwickelten Aktionsplan Gü-terverkehr und Logistik den Auftrag zur forcierten Umsetzung von ÖPP-Projekten erneuert und bekräftigt. Bei dieser Art der Projektdurchfüh-rung werden Aufgaben an einen pri-vaten Auftragnehmer zur Ausführung übertragen: Der Private baut und ist auch für den Betrieb und die Erhal-tung "seiner" Strecke sowie die antei-lige Finanzierung des Maßnahmen-paketes zuständig. Regelmäßig be-trägt die Konzessionslaufzeit 30 Jah-re. Der Staat bleibt Eigentümer der Straße. Im Gegenzug erhält der Betreiber – je nach Modell – wie zum Beispiel beim sechsstreifigen Ausbau der A 1 zwischen Hamburg und Bre-men einen Teil der auf der Strecke anfallenden Lkw-Maut. Die Realisie-rung als ÖPP-Projekt erlaubt eine effiziente und schnelle Umsetzung. Bau, Erhaltung und Betrieb eines Streckenabschnitts liegen in einer Hand. Gegenüber Dritten bleibt die öffentli-che Hand weiterhin für den Strecken-abschnitt verantwortlich. Deshalb

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unterliegt der Konzessionsnehmer regelmäßigen Überprüfungen. Damit wird sichergestellt, dass der Bau-, Betriebs- und Erhaltungsstandard nicht geringer als bei einem her-kömmlichen Bauprojekt ist. Sollte es zu einem Unfall oder einem anderen schädigenden Ereignis kommen, ist die öffentliche Hand weiterhin An-

sprechpartner für den Nutzer. Öffentlich-Private Partnerschaften sind somit ein weiterer Baustein, um die Qualität des Bundesfernstraßen-netzes in Deutschland weiter und vor allem rasch zu verbessern. Durch diese Form der Einbindung privaten Know-hows und privaten Kapitals

können Streckenabschnitte früher ausgebaut werden. ÖPP ist jedoch kein Allheilmittel. Grundvoraussetzung für diese alter-native Beschaffungsvariante ist, dass zuvor deren Wirtschaftlichkeit nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung nachgewiesen wurde.

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AUSBAU DER A 1 ZWISCHEN HAMBURG UND BREMEN

Die Bundesautobahn 1 („Hansalinie“) ist innerhalb Deutschlands eine der wichtigsten Straßenverbindungen und verbindet innerhalb des europäischen Fernstraßennetzes die deutschen Seehäfen und die skandinavischen Länder mit den süd- und südwesteu-ropäischen Wirtschaftsräumen, im Nahbereich insbesondere mit Frank-reich und den Beneluxstaaten.

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Die A 1 ist Bestandteil des transeuro-päischen Netzes (TEN). Das Ver-kehrsaufkommen im Abschnitt zwi-schen Hamburg und Bremen liegt derzeit bei rund 70.000 bis 80.000 Kraftfahrzeugen am Tag bei einem Güterverkehrsanteil von rund 25 Pro-zent. Die bisher vierspurige A 1 wur-de dieser Verkehrsbelastung nicht mehr gerecht.

Zur raschen Realisierung des sechs-streifigen Ausbaus hat das Bundes-ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemeinsam mit dem Land Niedersachsen entschie-den, dieses Projekt auf der Grundla-ge einer öffentlich-privaten Partner-schaft (ÖPP) als so genanntes „A-Modell“ (Betreibermodell für den mehrstreifigen Autobahnausbau) zu vergeben. Die Niedersächsische Landesbehör-de für Straßenbau und Verkehr hat den Ausbau und den Betrieb für die-sen rund 72,5 km langen Abschnitt der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen am 4. August 2008 an

ein privates Konsortium, die Projekt-gesellschaft A1 mobil GmbH & Co. KG, übertragen. Hinter dieser Gesell-schaft stehen die Unternehmen Bil-finger Berger Project Investments GmbH (42,5 Prozent), John Laing Infrastructure Ltd. (42,5 Prozent) und Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG (15 Prozent). Die Konzession läuft über 30 Jahre. Das Projekt umfasste neben dem Straßenausbau unter anderem den Neubau von 74 Brücken, den Neu- oder Umbau von 18 Park- und Rast-anlagen sowie den Umbau von neun Anschlussstellen, darunter der Bau der neuen Anschlussstelle Elsdorf.

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DIE BAUABSCHNITTE

Die 72,5 km lange Baustrecke wur-de in insgesamt 26 Bauabschnitte (13 je Fahrtrichtung) aufgeteilt. Offi-zieller Baubeginn war am 21. No-vember 2008 zunächst mit dem Brückenbau.

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A-Modell BAB A 1 1

Heidenau

Hollenstedt

Rade

Sittensen

Elsdorf

Bockel

Stuckenborstel

Oyten

Posthausen

Bremer Kreuz

Buchholzer Dreieck

Beginn der Bauarbeiten in

2009

2010

PFA 7 PFA 6 PFA 5 PFA 4 PFA 3 PFA 2 PFA 1

BA 13 BA 12 BA 11 BA 10 BA 9 BA 8 BA 7 BA 6 BA 5 BA 4 BA 3 BA 2 BA 1BA 13 BA 12 BA 11 BA 10 BA 9 BA 8 BA 7 BA 6 BA 5 BA 4 BA 3 BA 2 BA 1

2011

2012 BA 26BA 24

BA 22

BA 20

BA 18

BA 16

BA 14

BA 21

BA 23

BA 25

BA 13

BA 17

BA 19

PFA

= P

lanf

ests

tellu

ngsa

bsch

nitt

BA

= B

auab

schn

itt

Im Frühjahr 2009 begann der Erd- und Straßenbau parallel in sieben Abschnitten, 2010 folgten sieben weitere. Bis Ende 2011 wurde die Fahrtrichtung Hamburg komplett dreistreifig ausgebaut.

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DER BRÜCKENBAU

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36 Unterführungen und 38 Überfüh-rungen sind im Zuge des sechsstrei-figen Ausbaus der Autobahn 1 ent-standen. Bevor der Bau der neuen Bauwerke begonnen werden konnte, mussten die alten Brücken, die teil-

weise noch aus den 1930er Jahren stammten, abgerissen werden. Da-bei wurden an mehrere Stellen Be-helfsbrücken errichtet, um Verbin-dungen zwischen den angrenzenden Ortschaften aufrecht zu erhalten.

Eine besondere Her-ausforderung stellte der Brückenbau in der Wümme-Niederung im Elbe-Weser-Dreieck dar (großes Foto).

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DER ERD- UND STRASSENBAU

Eine Herausforderung war der Erd- und Straßenbau „unterm rollenden Rad“, denn der Verkehr auf der wichtigen Schlagader im Norden Deutschlands musste während der gesamten Bauzeit jederzeit weiter fließen können. Ab April 2009 wurden in allen Bau-abschnitten, die erneuert werden, so genannte 4+0-Verkehrs-führungen auf jeweils einer Fahr-bahn eingerichtet. In enger Zu-sammenarbeit mit der Verkehrsbe-hörde, dem ADAC und der Polizei wurde die Verkehrssicherung kon-tinuierlich optimiert und ein hoher Qualitätsstandard für die Baustelle erreicht. Insgesamt wurden zwei Millionen Kubikmeter Erdreich mit schweren Maschinen bewegt sowie auf 68 Kilometern Kanal- und Entwässe-rungsleitungen verlegt. Auf 32 Kilometern Baulänge kam Asphalt als Oberflächenbefesti-gung zum Einsatz. Neben speziel-len Mischgutzusammensetzungen für die hohe Verkehrsbeanspru-chung wurde ein Baustoff verwen-det, der Lärmemissionen reduziert – offenporiger Asphalt (OPA). 40,5 Kilometer der Strecke wurden in Betonbauweise hergestellt. Mit entsprechender Behandlung ent-stand hier eine Waschbetonstruk-tur für eine bessere Griffigkeit und Lärmreduktion.

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LÄRM- UND UMWELTSCHUTZ

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Maßgaben des Bundesnaturschutz-gesetzes einzuhalten. Beim Bau kamen innovative, um-weltfreundliche Maschinen und Ma-terialien zum Einsatz; es wurden umfangreiche Schall- und Lärm-schutzmaßnahmen ergriffen. Durch individuelle Abbruchkonzepte konnte die Verschmutzung von Ge-wässern vermieden und der Le-bensraum seltener Tierarten erhal-ten bleiben. Zudem wurden 218 Hektar Ausgleichs- und Ersatzflä-chen eingerichtet – fast 400 Fuß-ballfelder für die Natur.

Der Ausbau von Bundesautobah-nen ist unvermeidbar mit Eingriffen in die Natur verbunden. In Planfest-stellungsverfahren, die dem Bau vorgeschaltet sind, wird durch die zuständigen Verwaltungsbehörden sorgfältig untersucht und abgewo-gen, wie die Auswirkungen für Mensch und Umwelt möglichst gering gehalten werden können. Gegebenenfalls werden geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen. In Verantwortung für Mensch, Tier und Natur wurden alle Baumaß-nahmen von unabhängigen Dritten kontrolliert, um die Vorschriften und

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DER BETRIEBSDIENST

Im Zuge der öffentlich-privaten Zu-sammenarbeit ist der Betriebsdienst auf der Autobahn 1 im September 2008 auf den privaten Konzessions-nehmer A1 mobil übergegangen. Die bisherige Autobahnmeisterei Hollen-stedt wurde nach Hittfeld verlagert und der alte Standort Hollenstedt zwischenzeitlich komplett zurückge-baut. Der Konzessionsnehmer hat einen neuen Betriebshof bei Sitten-sen (oben) errichtet. Unabhängig vom Übergang des Be-triebsdienstes für 30 Jahre auf den privaten Konzessionsnehmer bleibt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, hier vertreten durch ihren Geschäftsbe-reich Verden, weiterhin zuständige

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Zu den vielfältigen Aufgaben des Betriebsdienstes zählen u. a.:

Streckenkontrolle zur Erkennung und Beseitigung von Gefahren für den Verkehr,

24-Stunden-Unfalldienst für Ab-sperrmaßnahmen zur Unterstüt-zung von Rettungskräften sowie zur Beseitigung von verkehrsge-fährdenden Verschmutzungen und Verkehrshindernissen,

Unterhaltung und Instandsetzung von Verkehrsflächen (Asphalt-, Beton- und Pflasterdecken),

Unterhaltung und Instandhaltung von Ingenieurbauwerken (z. B. Brücken, Lärmschutzwände, Stützwände usw.),

Aufstellung, Instandhaltung, Rei-nigung von Verkehrszeichen,

Pflege der Grün- und Gehölzflä-chen (z. B. Mäharbeiten, Baum-fäll- und Pflegeschnittarbeiten),

Aufnahme und Beseitigung von Unfallschäden,

Unterhaltung der bewirtschafte-ten und unbewirtschafteten Rast-höfe (ohne gastronomischen Be-reich) und Parkplätze,

Organisation und Durchführung des Winterdienstes mit Räumen und Streuen.

untere Straßenverkehrsbehörde auf der Autobahn 1. Damit verbleibt auch die Anordnung verkehrslenkender Maßnahmen auf der Grundlage des § 45 (1) StVO (z. B. Geschwindig-keitsbeschränkungen, Überholverbo-te) bei der niedersächsischen Stra-ßenbauverwaltung.

Zusätzlich zur baulichen Leistung obliegt dem Konzessionsnehmer auch die Verantwortung für die ord-nungsgemäße Erhaltung und den Betrieb der Strecke bis ins Jahr 2038. Im Gegenzug für seine Leistungen erhält er einen Anteil der Lkw-Maut, die auf diesem Streckenabschnitt anfällt.

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ÖPP-Betreibermodell Projektpartner und Betreiber:

Impressum Herausgeber Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn www.bmvbs.de Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) Friedrichswall 1 30159 Hannover www.mw.niedersachsen.de A1 mobil GmbH & Co. KG Stader Straße 36 27419 Sittensen www.a1-mobil.de Redaktion und Gestaltung Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Göttinger Chaussee 76 A 30453 Hannover www.strassenbau.niedersachsen.de Fotos und Karten A1 mobil (Titel, S. 4, 5, 7-17), NLStBV (S. 6) Stand Oktober 2012