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LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20 87700 Memmingen Tel. 08331/4904-0 Fax 08331/4904-20 E-Mail: [email protected] Web: www.lars-consult.de Autobahndirektion Südbayern - Dienststelle Kempten A 96 LINDAU - MEMMINGEN - MÜNCHEN NACHTRÄGLICHE LÄRMVORSORGE MEMMINGEN - AMENDINGEN VON STR.-KM 65,275 BIS STR.-KM 66,880 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG (Unterlage 19.4) 02.04.2015

A 96 LINDAU - MEMMINGEN - MÜNCHEN …...A 96 Lindau - Memmingen - München Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen - Amendingen von Str.-km 65,275 bis Str.-km 66,880 Allgemeine Vorprüfung

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LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20 � 87700 Memmingen

Tel. 08331/4904-0 � Fax 08331/4904-20

E-Mail: [email protected] � Web: www.lars-consult.de

Autobahndirektion Südbayern - Dienststelle Kempten

A 96 LINDAU - MEMMINGEN - MÜNCHEN

NACHTRÄGLICHE LÄRMVORSORGE MEMMINGEN -

AMENDINGEN

VON STR.-KM 65,275 BIS STR.-KM 66,880

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG

(Unterlage 19.4)

02.04.2015

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GEGENSTAND A 96 Lindau - Memmingen - München Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen - Amendingen von

Str.-km 65,275 bis Str.-km 66,880

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG (Unterlage 19.4)

AUFTRAGGEBER

Autobahndirektion Südbayern - Dienststelle Kempten Rottachstraße 11 87439 Kempten

Telefon:

Telefax:

0831 5243-03

0831 5243-450

E-Mail:

Web

[email protected]

www.abdsb.bayern.de

Vertreten durch: Baudirektor Gernot Rodehack

AUFTRAGNEHMER UND VERFASSER

LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20

87700 Memmingen

Telefon:

Telefax:

E-Mail:

Web:

08331 4904-0

08331 4904-20

[email protected]

www.lars-consult.de

BEARBEITER

Bernd Munz - Dipl. Geograph

Alex Semler - Dipl.-Ing. (FH) Umweltsicherung

Memmingen, den 02.04.2015 Bernd Munz - Dipl. Geograph

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A 96 Lindau - Memmingen - München Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen -

Amendingen von Str.-km 65,275 bis Str.-km 66,880

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG (Unterlage 19.4)

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Anlass und Aufgabenstellung 1

1.1 Einführung 1

1.2 Aufgaben und Zielsetzung der vorliegenden Unterlage 1

2 Merkmale des Projektes 2

2.1 Beschreibung des Vorhabens 2

2.2 Wirkfaktoren 3

3 Standort des Projektes 4

4 Merkmale der potenziellen Auswirkungen 6

4.1 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 6

4.2 Abschätzung der Erheblichkeit von potenziellen Auswirkungen 7

4.3 Prüfkriterien 10

4.4 Bewertungsmethodik – Bewertung der Umweltauswirkungen 10

5 Zusammenfassung 18

6 Literatur und Quellen 20

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Beschreibung des Projektes 2

Tabelle 2: Auflistung der amtlich kartierten Biotope im Untersuchungsgebiet

(von West nach Ost) 4

Tabelle 3: Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 6

Tabelle 4: Merkmale der potenziellen Auswirkungen 7

Tabelle 5: Checkliste zur Bewertung der Intensität von Umweltauswirkungen 11

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Übersichtsplan Untersuchungsgebiet 6

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1 Anlass und Aufgabenstellung

1.1 Einführung

Die Autobahndirektion Südbayern plant den Ausbau der bestehenden Lärmschutzanlagen an der BAB

A 96 zwischen Str.-km 65,275 und Str.-km 66,880. Anlass ist die Reduzierung der Lärmimmissionen in

den angrenzenden Wohngebieten (Stadtgebiet von Memmingen zwischen dem Autobahnkreuz

Memmingen und der Anschlussstelle Memmingen Ost).

Im UVPG erfolgt die Festlegung von Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen durch die Kom-

bination aus Einzelfallprüfung und Schwellenwerten bzw. Kriterien. Für neue Vorhaben, die in Spalte

1 oder 2 des Anhanges 1 aufgeführt sind, ist ab Erreichen des Schwellenwertes oder des Kriteriums

eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Bei anderen Vorhaben (Änderungsvorhaben,

Vorhaben in schutzwürdigen Gebieten, Kumulation von Vorhaben) hat bei Erfüllung der jeweiligen

Kriterien zunächst eine Einzelfallprüfung zu erfolgen.

1.2 Aufgaben und Zielsetzung der vorliegenden Unterlage

Das Instrument der Einzelfallprüfung dient dazu, einzelfallgerecht und treffsicher Vorhaben zu identi-

fizieren, bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Es wird für jene Vorhabens-

typen angewandt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie keine erheblichen Umweltauswirkun-

gen haben. Die vorliegenden Unterlage soll demnach die notwendigen Angaben zusammenstellen,

anhand derer von der prüfenden Behörde entschieden werden kann, ob mit dem geplanten Vorha-

ben erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Wird diese Fragestellung bejaht, so ist eine

Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben durchzuführen.

Die zusammengestellten Informationen sollen also zunächst eine Grobbeurteilung der Umweltver-

träglichkeit des Vorhabens durch die Prüfbehörde ermöglichen.

Im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 3 c UVPG werden Informationen zusam-

mengetragen

• zu den Merkmalen des Projektes (Bewertung der charakteristischen Wirkfaktoren wie z.B. Größe,

bzw. Flächeninanspruchnahme, Emissionen, Abfallerzeugung, Unfallrisiko etc.)

• zum Standort des Projektes (ökologische Empfindlichkeit des geographischen Raums)

• zu den Merkmalen der potenziellen Auswirkungen (Intensität, Reichweite, Wahrscheinlichkeit,

Dauer, Häufigkeit und Reversibilität von Auswirkungen)

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2 Merkmale des Projektes

2.1 Beschreibung des Vorhabens

Der geplante Ausbau der bestehenden Lärmschutzanlagen entlang der BAB A 96 im Streckenab-

schnitt zwischen Str.-km 65,275 und Str.-km 66,880 lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

Tabelle 1: Beschreibung des Projektes

Lage Bestand Planung

Nord

Str.-km 65,300 bis

65,441

von Westen beginnende Einschnittsbö-

schung bis zu 5 m Höhe (bei Str.-km 65.440)

Altgrasbestand auf Böschungsfläche, nur im

östlichen Teil Baum- und Strauchhecke

Errichtung Lärmschutzwall / -

wandkombination auf künftig 3,5

bis 7,5 m über Gradiente

Str.-km 65.441 bis

65.472 Bauwerk Nr. 65.1 Bauwerk Nr. 65.1

Str.-km 65.472 bis

65.731

Einschnittsböschung zwischen 5 und 7 m

Höhe

dichter Gehölzbewuchs (Baum- und

Strauchhecke)

Errichtung Lärmschutzwand, 9 m

über Gradiente

Str.-km 65.731 bis

65.740 Bauwerk Nr. 65.2

Bauwerk Nr. 65.2

+ Errichtung Lärmschutzwand mit

einer Höhe von 2,0 m

Str.-km 65.740 bis

65.918

Lärmschutzwall-/ -wandkombination, Höhe

5 bis 6,5 m über Gradiente

im westlichen Teilabschnitt dichter Gehölz-

bewuchs (Baum- und Strauchhecke), im

Osten Lärmschutzwand

Errichtung Lärmschutzwand, 9 m

über Gradiente mit 2 m Auskra-

gung

Str.-km 65.911 bis

66.301

Lärmschutzwand, Höhe 1,5 m über Gradien-

te

kein Bewuchs, Lärmschutzwand

Errichtung Lärmschutzwand,

Höhe 4,0 m über Gradiente

Süd

Str.-km 65,300 bis

65,465

von Westen beginnende Einschnittsbö-

schung bis zu 5 m Höhe (bei Str.-km 65.460)

im Westen Altgrasbestand auf Böschungs-

fläche, im östlichen Teil Baum- und

Strauchhecke

Errichtung Lärmschutzwall auf

künftig 2 bis 6 m über Gradiente

Str.-km 65.465 bis

65.492 Bauwerk Nr. 65.1 Bauwerk Nr. 65.1

Str.-km 65.492 bis

65.729

Lärmschutzwall, Höhe 5 bis 7 m über Gradi-

ente, durchgehend dichter Gehölzbewuchs

(Baum- und Strauchhecke)

Errichtung Lärmschutzwand, 9 m

über Gradiente (65,492 bis

65,600)

Errichtung Lärmschutzwand, 10

m über Gradiente (65,600 bis

65,729)

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Lage Bestand Planung

Str.-km 65.731 bis

65.740 Bauwerk Nr. 65.2

Bauwerk Nr. 65.2

+ Errichtung Lärmschutzwand mit

einer Höhe von 2,0 m

Str.-km 65.740 bis

65,911

Lärmschutzwall-/ -wandkombination, Höhe

6 bis 8 m über Gradiente

durchgehend dichter Gehölzbewuchs

(Baum- und Strauchhecke)

Errichtung Lärmschutzwand, 9 m

über Gradiente mit 2 m Auskra-

gung

Str.-km 65.912 bis

66.298

Lärmschutzwand, Höhe 2 m über Gradiente

kein Bewuchs, Lärmschutzwand

Errichtung Lärmschutzwand, 4 m

über Gradiente

Str.-km 66,306 bis

66,678

Lärmschutzwall, Höhe ca. 2,5 m über Gradi-

ente

durchgehend dichter Gehölzbewuchs

(Baum- und Strauchhecke)

Errichtung Lärmschutzwand auf

bestehendem Wall, 6,5 m über

Gradiente

Str.-km 66.678 bis

66.701

Lärmschutzwand, Höhe 2,5 m über Gradien-

te, Bauwerk 66-3

kein Bewuchs, Lärmschutzwand

Errichtung Lärmschutzwand auf

Bauwerk 66.3, 4 m über Gradien-

te

Str.-km 66,701 bis

66,880

Lärmschutzwall, Höhe ca. 3 m über Gradien-

te

durchgehend dichter Gehölzbewuchs

(Baum- und Strauchhecke)

Errichtung Lärmschutzwand auf

bestehendem Wall, 5,5m über

Gradiente

Zusammenfassend betrachtet werden die bestehenden Lärmschutzeinrichtungen demnach auf ma-

ximal bis zu 10 m über Gradiente erhöht.

2.2 Wirkfaktoren

Als grundsätzliche Wirkfaktoren des geplanten Projektes sind im Rahmen der vorliegenden Unterlage

folgende möglichen Auswirkungen zu überprüfen:

baubedingt

• Rodung von straßenraumwirksamen Einzelbäumen / Gehölzbeständen

• Vorübergehende Inanspruchnahme durch Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen

sowie Zwischenlager für Baumaterial

• Baubedingte Emissionen im Zuge der Neubaumaßnahmen

• Beeinträchtigung der Wohnfunktion bzw. des Landschaftsbildes durch Bauverkehr, Baustellenbe-

trieb und Baugerät (z. B. Kräne)

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anlagenbedingt

• Veränderung des Erscheinungsbildes der Landschaft durch neue Baukörper

• Dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Überbauung von Vegetationsbeständen im Zuge

evtl. Neubaumaßnahmen bzw. Versiegelung bisher unversiegelter Bereiche mit negativen Aus-

wirkungen auf die Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild etc.

• Erhöhung der Zerschneidungs- und Trenneffekte maßgeblich für die Tierwelt an den potenziellen

Wanderlinien (v. a. entlang des Stadtbachs und des Stadtparks „Neue Welt“)

betriebsbedingt

• Reduzierung der Lärm- bzw. Schadstoffimmissionen entlang der Trasse aufgrund der abschir-

menden Wirkung der höheren Lärmschutzeinrichtungen

3 Standort des Projektes

Das Projektgebiet liegt im Norden von Memmingen. Die BAB A 96 grenzt hier an Gewerbe-, Misch-

und Wohngebiete sowie diverse Grünflächen (v. a. Gelände der ehemaligen Landesgartenschau:

Stadtpark „Neue Welt“) und im nordöstlichen Teilabschnitt auch landwirtschaftliche Nutzflächen an.

Der Stadtbach unterquert die BAB A 96 von Süden kommend bei Str.-km 65.950 und wird unmittel-

bar nördlich der Autobahn über ein Wehr in Memminger Ach und Neuwelter Bach geteilt. Darüber

hinaus werden auch die im Parkgebiet der „Neuen Welt“ gelegenen Stillgewässer von der BAB A 96

überquert. Hinsichtlich der im Planungsraum vorhandenen Grünstrukturen sind in erster Linie die auf

den bestehenden Wällen bzw. Böschungen vorhandenen Gehölzbestände hervorzuheben. Dabei

handelt es sich meist um Strauch- und Baumhecken mittleren Alters. Als bestandsbildende Gehölzar-

ten sind u. a. Stiel-Eiche, Feld-Ahorn, Berg-Ahorn, Hänge-Birke, Rotbuche, Liguster, Rotfichte, Schle-

he, Hasel, Eberesche und Winter-Linde zu nennen. Die offenen Böschungs- / Wallflächen werden von

straßenbegleitenden Altgrasbeständen eingenommen.

Im Untersuchungsgebiet sind keine naturschutzrechtlich geschützten Gebiete und Bestandteile der

Natur ausgewiesen. Folgende amtlich geschützten Biotope der bayerischen Biotopkartierung kom-

men jedoch im Untersuchungsraum vor:

Tabelle 2: Auflistung der amtlich kartierten Biotope im Untersuchungsgebiet (von West nach Ost)

Bezeichnung Lage Beschreibung (gemäß amtlicher Biotop-kartierung)

Bestand / Auswirkungen

Biotop MM

0232.002

Ruderalfläche

nördlich der A 96

Teilfläche 02: Direkt an Autobahn sich

anschließende, größere Fläche mit Ru-

deralvegetation und Initialvegetation tro-

cken. Gelände nach W hin spitz zulaufend,

randlich gezäunt, Am Südrand lockere

Anpflanzung mit Larix decidua, Fläche an-

Biotop zwischenzeitlich nicht

mehr vorhanden, durch Ge-

werbeflächen überbaut – keine

projektbedingten Auswirkun-

gen

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sonsten gehölzfrei. Auf anstehendem Un-

tergrund (Niederterrassenschotter) Initial-

vegetation mit Tripleurospermum auf-

kommend. Hoher Anteil an Arten des Wirt-

schaftsgrünlandes vorhanden.

Biotop MM

0205.003 und

004

Gewässerbeglei-

tender Gehölz-

saum an Mem-

minger Ach

Teilfläche 03: Nördlich der Straße Mem-

minger Ach etwa 10m breit, etwa 1m ein-

getieft. Im Süden gehölzfrei, nach Norden

hin in dichten Gehölzsaum übergehend.

Teilfläche 04: Bach im Westen: Gewässer-

begleitender Gehölzsaum nur im Süden

vorhanden und strauch- artigen Charakter

(Salixdominanz) annehmend. Bach im Os-

ten: Bach etwa 1,50-2,00m eingetieft, von

kleinen Sohlschwellen unterbrochen, und

Bachbett z.T. mit Rasengittersteinen befes-

tigt. Westufer von lückigem Gehölzsaum

(Salix, Betula, Sambucus) überstellt. Im

Osten an Eisenburger Straße von markan-

ter Fraxinus excelsior - Allee überstellt.

Memminger Ach mit wichtiger Ausgleichs-

und Vernetzungsfunktion im Memminger

Stadtgebiet.

keine projektbedingten Aus-

wirkungen auf die Biotopstruk-

tur, da das Gewässer unterhalb

der großen Autobahnbrücke

verläuft und in diesem Bereich

nur die bestehenden Lärm-

schutzwände auf der Brücke

erneuert / erhöht werden

Biotop MM

0229.001 und

002

Biotopkomplex

nördlich des

Schumacher-

rings, "In der

neuen Welt".

Große zusammenhängende Freifläche

östlich der Memminger Ach mit flächenhaf-

tem Salixgebüsch und Ruderalfläche im

mittleren Bereich, im Süden parkartigen

Charakter annehmend und nach Norden

mit zwei größeren Teichen abschließend.

Biotop von Autobahnbrücke (Memmingen-

Augsburg) geteilt.

Teilfläche 01 zwischenzeitlich

nicht mehr vorhanden, durch

Stadtpark „Neue Welt“ ersetzt

– keine projektbedingten Aus-

wirkungen da das Gelände der

„Neuen Welt“ unterhalb der

großen Autobahnbrücke ver-

läuft und in diesem Bereich nur

die bestehenden Lärmschutz-

wände auf der Brücke erneuert

/ erhöht werden

Biotop MM

172.001 und

002

Eisenbahnnetz

im Memminger

Stadtgebiet als

wichtiges Ele-

ment der Bio-

topvernetzung

Teilfläche 01: In Strauchschicht vereinzelt

von alten Sambucus, Salix und Euonymus

überstellt. Krautschicht stark ruderalisiert

und von an- grenzendem Grünland beein-

flusst

Teilfläche 02: Böschungen durch angren-

zendes Grünland – zumindest am Bö-

schungsfuß - stark eutro- phiert. Bahn-

damm nach Osten hin flächig von Petasites

überzogen und vereinzelt von Sambucus

überstellt, Südseite mit z.T. trockenen

Bodenverhältnissen

keine projektbedingten Aus-

wirkungen auf die Biotopstruk-

tur, da die Bahnlinie unterhalb

der großen Autobahnbrücke

verläuft und in diesem Bereich

nur die bestehenden Lärm-

schutzwände auf der Brücke

erneuert / erhöht werden

Biotop MM

0154.002

Ruderalfläche im

Industriegebiet

Nord

Teilfläche 02: kleine Ruderalfläche. Inmit-

ten von landwirtschaftlich intensiv genutz-

tem Grünland (flacher, südexponierter

Hang) gelegen. Vereinzelt von Sambucus

überstellt, ansonsten von Solidago im Os-

ten und Cala magrostis im Westen geprägt.

Insgesamt stark eutrophiert (Urtica). Im

Westen von Hochspannungsmast begrenzt.

Biotop zwischenzeitlich durch

Gehölzpflanzungen auf der

Autobahnböschung weitge-

hend ersetzt – keine projekt-

bedingten Auswirkungen

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Abbildung 1: Übersichtsplan Untersuchungsgebiet

4 Merkmale der potenziellen Auswirkungen

4.1 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

Zur Reduzierung der Eingriffsintensität werden folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Vermin-

derung umgesetzt.

Tabelle 3: Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Schutzgut Projektwirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Luft / Klima Überbauung Begrenzung der von Rodung betroffenen Gehölzflächen auf das aus

technischer Sicht unbedingt notwendige Maß

Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse durch entsprechende

grünordnerische Maßnahmen

Boden Abtrag und Bo-

denversiegelung

Minimierung von Bodenauf- und Bodenabtrag, Sachgerechter Umgang

mit anfallendem Oberboden

Beschränkung der Bodenversiegelungen auf das notwendige Mindest-

maß; anfallender Boden bzw. Erdaushub ist möglichst im Plangebiet zu

verwerten

Tiere und Pflanzen Lebensräume Anreicherung der Landschaft durch Pflanzung von heimischen Gehölzen

im Rahmen der Ausgleichsflächenkonzeption bzw. der Gestaltungsmaß-

nahmen entlang der Trasse.

Erhaltung schutzwürdiger Straßenbäume durch geeignete Schutzmaß-

nahmen während der Bauzeit nach RAS-LP 4 bzw. DIN 18920. Dies gilt

auch für geschützte Gehölze auf Nachbargrundstücken.

Durchführung der Rodungsarbeiten von Oktober bis Februar außerhalb

der Brutzeit von Vögeln.

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Schutzgut Projektwirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Überprüfung der zu rodenden Gehölze auf mögliche Quartierlebensräu-

me von Fledermäusen

Verwendung von geeigneten Materialien für den Bau der Lärmschutzein-

richtungen, die von Vögeln und insbesondere von Fledermäusen gut

geortet werden können (keine stark reflektierenden Oberflächen)

Stadt- und Land-schaftsbild

Nah- und

Fernwirkung

Reduzierung der Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild durch

Neupflanzungen von Gehölzen entlang der Trasse sowie Verwendung

von Baumaterialien die sich möglichst gut in die Landschaft integrieren

lassen (in erster Linie Holz sowie transparentes Material, Verzicht auf

stark leuchtende Farben).

Wasser Oberflächenwas-

ser

Die Erhöhung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen führt neben

der Reduzierung der Schallimmissionen auch zu einer Abnahme der

Schadstoffeinträge in die angrenzenden Fließ- und Stillgewässer („Neue

Welt“)

Mensch / Erho-lung / Lärm

Wohn- und Nah-

erholungsumfeld

Maßgebliche Zielsetzung der geplanten Erhöhung der Lärmschutzeinrich-

tungen entlang der BAB A 96 ist die Reduzierung der Lärmimmissionen in

den angrenzenden Wohngebäuden sowie den Erholungsgebieten („Neue

Welt“)

4.2 Abschätzung der Erheblichkeit von potenziellen Auswirkungen

Nachfolgend werden die in Kap. 2.2 genannten (grundsätzlich möglichen) Wirkfaktoren bezüglich

ihrer Erheblichkeit eingeschätzt. Dabei sind Kriterien wie Intensität, Reichweite, Wahrscheinlichkeit,

Dauer, Häufigkeit und Reversibilität von potenziellen Auswirkungen zu berücksichtigen.

Tabelle 4: Merkmale der potenziellen Auswirkungen

Nr. Wirkfaktor: Merkmale:

baubedingt

1.1 Rodung von stra-

ßenraumwirksa-

men Einzelbäumen

/ Gehölzbeständen

- Für den geplanten Ausbau der Lärmschutzeinrichtungen zwischen dem

Autobahnkreuz Memmingen und der Anschlussstelle Memmingen Ost

müssen bestehende Gehölze auf den Autobahnböschungen gerodet

werden. Dabei handelt es sich überwiegend um relativ dichte Baum-

und Strauchhecken. Soweit dies aus technischer Sicht möglich ist wer-

den die Gehölze erhalten. Die Rodung erfolgt von Oktober bis Februar

und damit außerhalb der Brutzeit von Vögeln. Darüber hinaus werden

die zu rodenden Gehölze auf mögliche Quartierlebensräume von Fle-

dermäusen untersucht. Unter Berücksichtung dieser Vermeidungsmaß-

nahmen sowie der Tatsache, dass es sich bei den zu rodenden Gehölzen

um stark vorbelastete Bestände handelt (räumliche Nähe zur Autobahn)

ist die Rodung zusammenfassend betrachtet nicht als erheblicher Ein-

griff zu bewerten. In diesem Zusammenhang wird auf die geplanten

Neupflanzungen von Gehölzbeständen entlang der Trasse sowie im

Rahmen der Ausgleichsflächenkonzeption hingewiesen.

1.2 Vorübergehende

Inanspruchnahme

- Die vorübergehende Inanspruchnahme durch Arbeitsstreifen und

Baustelleneinrichtungsflächen wird auf das technisch unbedingt nötige

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Nr. Wirkfaktor: Merkmale:

durch Arbeitsstrei-

fen und Baustel-

leneinrichtungsflä-

chen sowie Zwi-

schenlager für

Baumaterial

Maß reduziert. Notwendige Zwischenlager für Baumaterial dürfen nur in

Bereichen eingerichtet werden, die von geringer ökologischer Bedeu-

tung sind. Die Eingriffsintensität dieser baubedingten Auswirkungen ist

insgesamt als gering zu bewerten.

1.3 Baubedingte Emis-

sionen im Zuge der

Neubaumaßnah-

men

- Die baubedingten Emissionen im Zuge der notwendigen Neubaumaß-

nahmen sind – insbesondere im Verhältnis zu den auf der A 96 vorhan-

denen verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen – nur von

sehr untergeordneter Bedeutung.

1.4 Beeinträchtigung

der Wohnfunktion

bzw. des Land-

schaftsbildes

durch Bauverkehr,

Baustelleneinbe-

trieb und Baugerät

(z. B. Kräne)

- Auch mögliche Beeinträchtigungen der Wohnfunktion bzw. des Land-

schaftsbildes durch Bauverkehr, Baustellenbetrieb und Baugerät sind –

angesichts der bestehenden Vorbelastung durch den Verkehr auf der

BAB A 96 - nur von sehr geringer Beeinträchtigungsintensität.

anlagenbedingt

2.1 Veränderung des

Erscheinungsbildes

der Landschaft

durch neue Bau-

körper

- Mit dem geplanten Ausbau der Lärmschutzeinrichtungen im Trassenab-

schnitt zwischen dem Autobahnkreuz Memmingen und der Anschluss-

stelle Memmingen Ost wird eine Veränderung des Stadt- bzw. Land-

schaftsbildes einhergehen. Dies resultiert einerseits aus der geplanten

Erhöhung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen auf bis zu 10 m

über Gradiente. Außerdem führen auch die im Zuge der Baumaßnah-

men zwingend notwendigen Rodungen von Gehölzen zu einer stärkeren

Wahrnehmung der (dann höheren) Lärmschutzeinrichtungen. Diese sind

in der Bestandssituation häufig durch Gehölzbestände verdeckt und

meist nur begrenzt erkennbar. Hinzu kommt, dass insbesondere im Ab-

schnitt zwischen Str.-km 65.740 und 65.920 (nördlich der Trasse) die

rückwärtige (den Wohngebäuden zugewandte) Seite der dort installier-

ten Lärmschutzwand durch unterschiedliche Maßnahmen privater

Grundstücksbesitzer relativ gut eingegrünt ist (v. a. Rankgewächse). Mit

dem Neubau einer Lärmschutzwand in diesem Bereich werden die ge-

wohnten Blickbezüge (eingegrünte, niedrigere Lärmschutzwand) durch

neue (höhere Lärmschutzwand, noch nicht eingegrünt) ersetzt. Dies

kann bei unmittelbaren Anwohnern zunächst durchaus mittlere bis ho-

he Beeinträchtigungsintensität haben. Da beim subjektiven Empfinden,

ob etwas als störend empfunden wird oder nicht jedoch auch die Tatsa-

che eine Rolle spielt, dass der Ausbau der Lärmschutzeinrichtungen

überwiegend positive Wirkungen auf die unmittelbaren Anwohner hat

(v. a. Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung) und zudem lang-

fristig von einem Gewöhnungseffekt an die neuen Anlagen auszugehen

ist, sind insgesamt betrachtet zwar in Einzelfällen durchaus mittlere bis

hohe, aber nicht erhebliche Auswirkungen zu erwarten. In diesem Zu-

sammenhang wird auf die geplanten Neupflanzungen von Gehölzbe-

ständen entlang der Trasse sowie private Eingrünungsmaßnahmen hin-

gewiesen, welche die Beeinträchtigungsintensität ebenfalls reduzieren.

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Nr. Wirkfaktor: Merkmale:

2.2 Dauerhafte Flä-

cheninanspruch-

nahme durch

Überbauung von

Vegetationsbe-

ständen im Zuge

evtl. Neubaumaß-

nahmen bzw.

Versiegelung bis-

her unversiegelter

Bereiche

- Der Anteil an dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen ist beim

vorliegenden Projekt als relativ gering einzustufen. Großflächige Versie-

gelungen bisher unversiegelter Bereiche (wie sie z. B. beim Straßenbau

häufig auftreten) sind nicht geplant. Darüber hinaus sind von den Bau-

maßnahmen ausschließlich bereits vorbelastete Flächen im unmittelba-

ren Umfeld der BAB A 96 betroffen (Straßennebenflächen, Böschungen,

bestehende Lärmschutzwälle bzw. –wände). Demnach liegt hinsichtlich

dieses Wirkungspfades nur eine geringe Beeinträchtigungsintensität vor.

2.3 Erhöhung der

Zerschneidungs-

und Trenneffekte

maßgeblich für die

Tierwelt an den

potenziellen Wan-

derlinien (v. a.

entlang des Stadt-

bachs und des

Stadtparks „Neue

Welt“)

- Grundsätzlich ist festzuhalten, dass faunistische Wanderungsbewegun-

gen über die BAB A 96 hinweg bereits in der Bestandssituation nur in

sehr eingeschränktem Umfang und nur für flugfähige Tierarten möglich

sind (Hinweis: Die entlang des Stadtbachs bzw. der „Neuen Welt“ unter

der Brücke der BAB A 96 ablaufenden Funktionsbeziehungen werden

durch das vorliegende Projekt nicht beeinträchtigt). Die Erhöhung der

Lärmschutzeinrichtungen führt nach unserer Auffassung demnach nicht

zu einer Erhöhung des Zerschneidungseffektes sondern reduziert viel-

mehr die Gefahr von Kollisionen einzelner Individuen (insbesondere für

die Fledermaus- und Avifauna). Während in der Bestandssituation z. B.

im Bereich der „Neuen Welt“ die Höhe der Lärmschutzwände nur 1,5 m

(im Norden) bzw. 2 m (im Süden) beträgt wird sie nach Umsetzung der

gegenständlichen Planung auf 4 m erhöht. Dadurch wird die Gefahr,

dass z. B. Fledermäuse welche die Lärmschutzwand überfliegen von

vorbeifahrenden LKW erfasst werden erheblich verringert.

betriebsbedingt

2.4 Reduzierung der

Lärm- bzw. Schad-

stoffimmissionen

entlang der Trasse

aufgrund der ab-

schirmenden Wir-

kung der höheren

Lärmschutzeinrich-

tungen

- Die Reduzierung der Lärm- bzw. Schadstoffimmissionen entlang der

Trasse ist wesentliche Zielsetzung des vorliegenden Projektes und für

die Anwohner sicherlich positiv zu bewerten. Auch die Beeinträchtigun-

gen durch Lichtimmissionen werden durch das geplante Projekt verrin-

gert.

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4.3 Prüfkriterien

Die Anwendung der Prüfkriterien und die daraus folgende Bewertung soll im Rahmen der vorliegen-

den Unterlage in transparenter, nachvollziehbarer und in zielgerichteter Weise vorgenommen wer-

den.

4.4 Bewertungsmethodik – Bewertung der Umweltauswirkungen

Als methodisches Hilfsmittel zur Operationalisierung der Prüfkriterien wird im Rahmen der vorlie-

genden Unterlage eine Checkliste angewendet (vgl. Tabelle 5).

Dabei werden die nachstehenden Kriterien in Bezug auf schädliche, belastende oder belästigende

Umweltauswirkungen überprüft. Bei der Beantwortung der einzelnen Fragen werden sowohl die

Bestandssituation des Projektgebietes (Empfindlichkeit des Raums) als auch die Merkmale des ge-

planten Projektes zusammenfassend betrachtet und für die Entscheidung, ob erhebliche Umwelt-

auswirkungen zu erwarten sind, miteinander verknüpft. Dabei werden auch die vorgesehenen Maß-

nahmen zur Schadensbegrenzung berücksichtigt.

Die Checkliste dient zunächst dazu, die Wirkungspfade auszuschließen, bei denen erhebliche Auswir-

kungen definitiv nicht auftreten. Diejenigen Teilaspekte der zu prüfenden Kriterien, welche durch das

geplante Projekt eine Beeinträchtigung erfahren, werden in den Spalten 3 (wenn nur geringe Beein-

trächtigungen vorliegen) bzw. 4 (wenn erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen) vermerkt.

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Tabelle 5: Checkliste zur Bewertung der Intensität von Umweltauswirkungen

Nr. Schutzgüter und Schutzinteressen NEIN (keine bzw. geringe Umweltauswirkungen)

JA (erhebliche Umweltaus-wirkungen)

Mensch – Gesundheit / Wohlbefinden / Erholung / Wohnen

1 Werden Siedlungs- bzw. Erholungsgebiete durch Belastungen von

Staub oder anderer Luftschadstoffe erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen auf Siedlungs- und Erholungsgebiete positive Projektwirkungen (vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4)

----

2 Werden Siedlungs- bzw. Erholungsgebiete durch Lärmentwicklung

beeinträchtigt? Werden bestehende Lärmgrenzwerte bzw. Planungs-

richtwerte beeinträchtigt?

keine Auswirkungen auf Siedlungs- und Erholungsgebiete

positive Projektwirkungen (vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4)

----

3 Werden Siedlungs- bzw. Erholungsgebiete durch Geruchsbelästigung

erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

4 Werden Siedlungs- und Erholungsgebiete durch Erschütterungen er-

heblich beeinträchtigt?

geringe Auswirkungen auf Siedlungs- und Erholungsgebiete durch baubedingte

Erschütterungen. Die Auswirkungen gehen nicht über das übliche Maß bei Neu-

baumaßnahmen von Lärmschutzeinrichtungen hinaus

----

5 Kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Trinkwasserquali-

tät von Wasserversorgungsanlagen

keine Auswirkungen Wasserversorgungsanlagen liegen im Nahbereich des Planungsraumes nicht

vor.

----

6 Werden Siedlungs- bzw. Erholungsgebiete durch Licht oder andere

Strahlung erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen positive Projektwirkungen (vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4)

----

7 Ist mit einem großflächigen Verlust an Siedlungs- und Freiflächen zu

rechnen?

keine Auswirkungen Mit dem geplanten Ausbau der Lärmschutzeinrichtungen geht kein Verlust an

Siedlungsflächen und nur ein sehr geringer Verlust an Freiflächen einher, da

ausschließlich unmittelbar an die BAB A 96 angrenzende Flächen betroffen sind,

auf denen überwiegend bereits Lärmschutzanlagen bestehen.

----

Tiere

8 Entsteht ein Verlust wichtiger Flächen und Lebensräume v.a. für ge-

fährdete Tierarten?

geringe Auswirkungen Von den geplanten Baumaßnahmen sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine

Lebensräume gefährdeter Tierarten, sondern lediglich bereits vorbelastete

Flächen entlang der BAB A 96 betroffen. Vor Beginn der notwendigen Gehölz-

rodungen werden die zu rodenden Gehölze auf mögliche Quartierlebensräume

----

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Nr. Schutzgüter und Schutzinteressen NEIN (keine bzw. geringe Umweltauswirkungen)

JA (erhebliche Umweltaus-wirkungen)

von Fledermäusen überprüft. Demnach sind hinsichtlich des Verlusts wichtiger

Flächen und Lebensräume v. a. für gefährdete Tierarten nur geringe Auswirkun-

gen zu befürchten (vgl. Nr. 1.1 und 2.2 in Tabelle 5).

9 Werden (insbesondere geschützte bzw. gefährdete) Tiere durch Schad-

stoffemissionen erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen positive Projektwirkungen (vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4)

----

10 Werden (insbesondere geschützte bzw. gefährdete) Tiere durch Lärm

erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen positive Projektwirkungen (vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4)

----

11 Werden (insbesondere geschützte bzw. gefährdete) Tiere durch Licht,

Erschütterungen oder sonstige Beunruhigung erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen positive Projektwirkungen (vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4)

----

12 Werden die Lebensbedingungen der Fauna durch kleinklimatische

Veränderungen von Ökosystemen / Biotopen, durch räumliche Grund-

wasserveränderungen oder durch Zerschneidung von Lebensräumen

erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen

Hinsichtlich der Auswirkungen des Projektes auf die faunistischen Funktionsbe-

ziehungen ist zu berücksichtigen, dass im Umfeld des Untersuchungsgebietes im

Rahmen der Artenschutzkartierung Nachweise der Zweifarbfledermaus

(Amendingen, Einzelbeobachtung Ecke Obere Straße / Sudetenstraße) sowie

der Gebirgsstelze und der Wasseramsel (Memminger Ach nördlich des Projekt-

gebietes) erbracht werden konnten. Direkte negative Auswirkungen ergeben

sich jedoch weder für die Fledermausfauna noch für die avifaunistischen Nach-

weise entlang der Memminger Ach. Vielmehr bewirkt die Erhöhung der Lärm-

schutzeinrichtungen eine Reduzierung der Kollisionsgefahr für flugfähige Tierar-

ten. Bei der Wahl der Baumaterialien wird darauf geachtet, dass insbesondere

Fledermäuse und Vögel die Lärmschutzeinrichtung erkennen und umfliegen

können. Die entlang des Stadtbachs bzw. der „Neuen Welt“ unter der Brücke

der BAB A 96 ablaufenden Funktionsbeziehungen werden durch das vorliegen-

de Projekt nicht beeinträchtigt. Zusammenfassend betrachtet ergeben sich

damit keine nennenswerten Auswirkungen auf die faunistischen Funktionsbe-

ziehungen (vgl. Nr. 1.1 und 2.3 in Tabelle 4).

----

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Nr. Schutzgüter und Schutzinteressen NEIN (keine bzw. geringe Umweltauswirkungen)

JA (erhebliche Umweltaus-wirkungen)

Pflanzen

13 Wird die Flora durch kleinklimatische Veränderungen von Ökosyste-

men / Biotopen, durch räumliche Grundwasserveränderungen oder

durch Zerschneidung von Lebensräumen erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen Projektbedingt verursachte Veränderungen der Grundwassersituation oder des

Kleinklimas sind nicht zu erwarten. Auch eine Zerschneidung von wertvollen

floristischen Lebensräumen liegt nicht vor.

----

14 Entsteht ein hoher Flächenverlust an Standorten v.a. für seltene Pflan-

zen?

geringe Auswirkungen Von den geplanten Baumaßnahmen sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine

Lebensräume seltener Pflanzenarten betroffen. Die notwendigen Gehölzrodun-

gen betreffen ausschließlich bereits vorbelastete Flächen entlang der BAB A 96.

Dabei handelt es überwiegend um Baum- und Strauchhecken. Zur Eingrünung

der neuen Lärmschutzmaßnahmen sind Neupflanzungen von Gehölzbeständen

entlang der Trasse geplant, die langfristig eine ähnliche Qualität wie die zu ro-

denden Gehölze aufweisen werden. Zusammenfassend betrachtet ist daher von

einer relativ geringen Beeinträchtigungsintensität auszugehen (vgl. Nr. 2.2 in

Tabelle 4).

----

Ökosysteme / Biotope / schützwürdige Gebiete

15 Kommt es zu Flächenverlust bei Naturschutzgebieten, FFH- oder Vogel-

schutzgebieten, Nationalparks, Naturdenkmälern oder wertvollen Le-

bensräumen (z.B. Feuchtgebieten)?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

16 Werden sensible Lebensräume (Vielfalt, Seltenheit oder Natürlichkeit)

bzw. Lebensgrundlagen durch direkten Flächenverbrauch gefährdet

bzw. zerstört oder durch Schadstoffe und Verunreinigungen erheblich

beeinträchtigt?

keine Auswirkungen Die Planung betrifft weder direkt noch indirekt sensible Lebensräume (vgl.

Punkt 8 und 14 dieser Tabelle).

----

17 Werden sensible Lebensräume (Vielfalt, Seltenheit oder Natürlichkeit)

durch Verlärmung, Veränderung der Qualität von Gewässern oder

durch Barrierewirkungen erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

18 Werden Gletschergebiete berührt? keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

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Nr. Schutzgüter und Schutzinteressen NEIN (keine bzw. geringe Umweltauswirkungen)

JA (erhebliche Umweltaus-wirkungen)

19 Werden alpine Ökosysteme durch Flächenverlust erheblich beeinträch-

tigt?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

20 Kommt es zu einem Verlust großer Flächen eines Landschaftsschutzge-

bietes?

keine Auswirkungen im Planungsraum bzw. dessen näherem Umfeld nicht vorhanden

----

21 Werden Waldflächen durch Veränderung der Wasserqualität erheblich

beeinträchtigt?

keine Auswirkungen im Planungsraum bzw. dessen näherem Umfeld nicht vorhanden

----

22 Ist der Waldflächenverlust in Relation zur lokalen/regionalen Waldaus-

stattung groß?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

23 Wird die Wirksamkeit von Waldfunktionen (z.B. Schutzwald, Bannwald)

erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

Boden

24 Entsteht ein Verlust hochwertiger oder sensibler Böden durch Flächen-

verbrauch (Versiegelung, Überbauung)?

keine Auswirkungen Hochwertige oder sensible Böden sind von der Planung nicht betroffen. Die von

Überbauung betroffenen Böden liegen allesamt auf hinsichtlich ihrer Boden-

funktionen bereits vorbelasteten Bereichen mit anthropogen bedingt erheblich

gestörten Bodenverhältnissen (Böschungen der Autobahn, bestehende Lärm-

schutzwälle etc.).

----

25 Kommt es zu großflächigem Bodenabtrag, Erosion oder Geländeverän-

derungen oder großflächiger Bodenverdichtung?

geringe Auswirkungen Großflächiger Bodenabtrag oder Erosion sind nicht zu erwarten. Allerdings sind

für die Anlage von Lärmschutzeinrichtungen immer auch Geländeveränderun-

gen / Bodenverdichtungen notwendig. Diese betreffen jedoch, wie bereits er-

läutert, ausschließlich vorbelastete Bereiche mit anthropogen bedingt erheblich

gestörten Bodenverhältnissen, so dass diesbezüglich nur von einer sehr gerin-

gen Beeinträchtigungsintensität auszugehen ist.

----

26 Wird der Boden durch geomorphologische Raum- und Geländeverän-

derungen erheblich beeinträchtigt?

geringe Auswirkungen vgl. Punkt 25

----

27 Wird der Boden durch Schadstoffeintrag aus der Luft erheblich beein-

trächtigt?

keine Auswirkungen positive Projektwirkungen (vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4)

----

28 Werden Böden durch Abfälle (verunreinigter Aushub) erheblich beein- keine Auswirkungen ----

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Nr. Schutzgüter und Schutzinteressen NEIN (keine bzw. geringe Umweltauswirkungen)

JA (erhebliche Umweltaus-wirkungen)

trächtigt? Eine Beeinträchtigung von Böden durch verunreinigten Aushub ist sehr unwahr-

scheinlich. Sollte wider Erwarten belastetes Aushubmaterial anfallen, wird die-

ses nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß entsorgt.

29 Ist die Einwirkung von Erschütterungen auf Böden (als Ausbreitungs-

medium) erheblich?

keine Auswirkungen Die Auswirkungen gehen nicht über das übliche Maß bei Neubaumaßnahmen

von Lärmschutzeinrichtungen hinaus. Nennenswerte Beeinträchtigungen durch

Erschütterungen sind nicht zu erwarten.

----

30 Werden die Bodenwasserverhältnisse durch räumliche Grundwasser-

veränderungen erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

31 Entsteht ein hoher Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen? keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

32 Werden landwirtschaftliche Nutzflächen durch Veränderung der Was-

serqualität, durch Zerschneidung, durch klimatische Barrierewirkung

oder durch räumliche Grundwasserveränderungen erheblich beein-

trächtigt?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

Wasser

33 Werden Oberflächenwässer durch flüssige Emissionen oder Wärmeab-

gabe qualitativ erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

34 Sind Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität zu erwarten? keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

35 Kommt es zu einem Verlust großer stehender Wasserflächen oder zu

einer Veränderung von Wasserläufen und Uferzonen (Trockenlegung)?

keine Auswirkungen Die Planung hat weder direkte Auswirkungen auf den Stadtbach (bzw. Mem-

minger Ach / Neuwelter Bach) noch auf die im Bereich der „Neuen Welt“ beste-

henden Stillgewässer. Vielmehr führt die Erhöhung der Lärmschutzeinrichtung

tendenziell zu einer Reduzierung der verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen

in diese Gewässer und ist daher positiv zu bewerten (vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4).

----

36 Werden Abflussverhältnisse hydrologischer Einzugsbereiche durch

geomorphologische Raum- und Geländeveränderungen quantitativ

erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

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Nr. Schutzgüter und Schutzinteressen NEIN (keine bzw. geringe Umweltauswirkungen)

JA (erhebliche Umweltaus-wirkungen)

37 Wird der Wasserhaushalt durch räumliche Grundwasserveränderungen

quantitativ erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

38 Werden Wasserschutz- bzw. Schongebiete oder Wasserversorgungsan-

lagen erheblich beeinträchtigt (z.B. durch Beeinträchtigung der Was-

serqualität)?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

Luft / Klima

39 Werden Luftschadstoffe (insbesondere NOx, SO2, VOC, CO2, NH3,

Staub, CO, Schwermetalle, persistente organische Verbindungen) in

erheblichem Ausmaß emittiert und ist dadurch eine zusätzliche Immis-

sionsbelastung (im Ausmaß von mindestens 10 % des Grenz- oder

Richtwertes) zu erwarten?

keine Auswirkungen Die projektbedingt verursachten Schadstoffemissionen sind im Vergleich zum

bestehenden Verkehr auf der BAB A 96 zu vernachlässigen.

----

40 Ist eine Überschreitung von Immissionsgrenzwerten oder sonstigen

relevanten Richtwerten zu erwarten?

keine Auswirkungen positive Projektwirkungen (vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4)

----

41 Werden mikroklimatische Verhältnisse durch Barrierewirkungen (Kalt-

luftabfluss) erheblich beeinflusst?

keine Auswirkungen Mit der Erhöhung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen sind keine negati-

ven Auswirkungen auf Kaltluftabflüsse verbunden.

----

Landschaftsbild

42 Wird die Landschaftsstruktur in Landschaftsschutzgebieten durch geo-

morphologische Raumveränderungen erheblich beeinträchtigt?

überwiegend mittlere Auswirkungen, im Einzelfall subjektiv auch mittel bis hoch empfunden Begründung siehe Nr. 2.1 in Tabelle 4

----

43 Wird die Landschaft in ihrer Gesamtheit als Natur- und Kulturraum,

Erholungs- und Erlebnisraum erheblich beeinträchtigt?

mittlere Auswirkungen Während für einzelne Anwohner der Ausbau der bestehenden Lärmschutzein-

richtungen subjektiv (kurzfristig betrachtet) durchaus als Eingriff mit mittlerer

bis hoher Beeinträchtigungsintensität empfunden werden kann, ist für die

Landschaft in ihrer Gesamtheit maximal von einer mittleren Beeinträchtigung

auszugehen. Dabei sind insbesondere die langfristig wirksamen Eingrünungs-

maßnahmen (Gehölzpflanzungen, Berankung etc.) entlang der Trasse sowie die

Tatsache zu berücksichtigen, dass es sich beim betroffenen Raum ausschließlich

um bereits durch die bestehende BAB A 96 bzw. die begleitenden Lärmschutz-

----

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Nr. Schutzgüter und Schutzinteressen NEIN (keine bzw. geringe Umweltauswirkungen)

JA (erhebliche Umweltaus-wirkungen)

einrichtungen vorbelastete Bereiche handelt (vgl. Nr. 2.1 in Tabelle 4).

44 Wird das Landschaftsbild ästhetisch erheblich beeinträchtigt? mittlere Auswirkungen vgl. Punkt 43

----

Sach- und Kulturgüter / Ortsbild

45 Werden Kulturgüter in Mitleidenschaft gezogen? keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

46 Kommt es zu einem Verlust von Flächen mit archäologisch bedeuten-

den Funden?

keine Auswirkungen nicht zutreffend

----

47 Werden Kultur- und Sachgüter durch Schadstoffemissionen erheblich

beeinträchtigt?

keine Auswirkungen positive Projektwirkungen (vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4)

----

48 Werden Kultur- und Sachgüter durch Erschütterungen erheblich beein-

trächtigt?

geringe Auswirkungen Die Auswirkungen gehen nicht über das übliche Maß bei Neubaumaßnahmen

von Lärmschutzeinrichtungen hinaus

----

49 Werden Kultur- und Sachgüter durch optische Störungen erheblich

beeinträchtigt?

mittlere Auswirkungen Optische Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohngebäude sind nicht aus-

zuschließen (vgl. Nr. 2.1 in Tabelle 5). Allerdings wird dies durch die Reduzie-

rung der Lärm- und Schadstoffimmissionen aufgehoben (positive Auswirkung

auf den Verkehrswert der Gebäude, vgl. Nr. 2.4 in Tabelle 4).

----

Raumgefüge / Verkehr

50 Entspricht das Vorhaben bundes- bzw. landesrechtlichen räumlichen

Festlegungen und der örtlichen Raumplanung? Ergeben sich unter

diesem Gesichtspunkt erhebliche Umweltauswirkungen?

keine Auswirkungen

----

51 Ist das Vorhaben in übergeordnete Konzepte (Abfall, Tourismus, Ver-

kehr etc.) eingebunden? Ergeben sich unter diesem Gesichtspunkt

erhebliche Umweltauswirkungen?

keine Auswirkungen

----

52 Wird das Verkehrsnetz durch Zusatzbelastung oder funktionelle Barrie-

rewirkung erheblich beeinträchtigt?

keine Auswirkungen

----

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5 Zusammenfassung

Die Autobahndirektion Südbayern plant den Ausbau der bestehenden Lärmschutzanlagen an der BAB

A 96 zwischen Str.-km 65,275 und Str.-km 66,880. Anlass ist die Reduzierung der Lärmimmissionen in

den angrenzenden Wohngebieten (Stadtgebiet von Memmingen zwischen dem Autobahnkreuz

Memmingen und der Anschlussstelle Memmingen Ost).

Das Instrument der Einzelfallprüfung dient dazu, einzelfallgerecht und treffsicher Vorhaben zu identi-

fizieren, bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Es wird für jene Vorhabens-

typen angewandt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie keine erheblichen Umweltauswirkun-

gen haben. Die vorliegenden Unterlage soll demnach die notwendigen Angaben zusammenstellen,

anhand derer von der prüfenden Behörde entschieden werden kann, ob mit dem geplanten Vorha-

ben erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Wird diese Fragestellung bejaht, so ist eine

Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben durchzuführen.

Nach der Beschreibung der Merkmale des geplanten Projektes sowie dem vorgesehenen Standort

werden die Merkmale der potenziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung der durchzuführenden

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung erläutert und bezüglich ihrer Erheblichkeit bewertet. Dieser

Bewertungsprozess erfolgt in den Kapiteln 4.2 und 4.4 (in tabellarischer Form).

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass das geplante Projekt insgesamt betrachtet überwiegend

relativ geringe Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat. Dies gilt u. a. auch für die Überbauung von

Vegetationsbeständen und die damit verbundenen Auswirkungen auf Flora und Fauna. In diesem

Zusammenhang sind insbesondere die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (vgl. Kap. 4.1)

sowie die grünordnerischen Maßnahmen entlang der Trasse und die Maßnahmen im Rahmen der

Ausgleichsflächenkonzeption zu berücksichtigen. Von den notwendigen Rodungsmaßnahmen sind

ausschließlich Gehölze betroffen, die auf den bestehenden Lärmschutzwällen bzw. den Autobahnbö-

schungen liegen und damit aufgrund ihrer unmittelbaren räumlichen Nähe zur BAB A 96 erheblich

vorbelastet sind. Die geplante Erhöhung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen führt auch nicht

zu einer wesentlichen Verstärkung der Barrierewirkung der BAB A 96 für faunistische Wanderungs-

bewegungen. Vielmehr wird durch die geplanten Maßnahmen das Kollisionsrisiko flugfähiger Arten-

gruppen tendenziell eher reduziert.

Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Landschafts- bzw. Stadtbild (bzw. die unmittelbar an die

geplanten Lärmschutzeinrichtungen angrenzenden Wohngebäude) ist folgendes anzumerken: Mit

dem geplanten Ausbau der Lärmschutzeinrichtungen im Trassenabschnitt zwischen dem Autobahn-

kreuz Memmingen und der Anschlussstelle Memmingen Ost wird eine Veränderung des Stadt- bzw.

Landschaftsbildes einhergehen. Dies resultiert einerseits aus der geplanten Erhöhung der bestehen-

den Lärmschutzeinrichtungen auf maximal bis zu 10 m über Gradiente. Außerdem führen auch die im

Zuge der Baumaßnahmen zwingend notwendigen Rodungen von Gehölzen zu einer stärkeren Wahr-

nehmung der (dann höheren) Lärmschutzeinrichtungen. Diese sind in der Bestandssituation häufig

durch Gehölzbestände verdeckt und meist nur begrenzt erkennbar. Hinzu kommt, dass insbesondere

im Abschnitt zwischen Str.-km 65.740 und 65.920 (nördlich der Trasse) die rückwärtige (den Wohn-

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A 96 Lindau - Memmingen - München Nachträgliche Lärmvorsorge Memmingen -

Amendingen von Str.-km 65,275 bis Str.-km 66,880

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG (Unterlage 19.4)

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gebäuden zugewandte) Seite der dort installierten Lärmschutzwand durch unterschiedliche Maß-

nahmen privater Grundstücksbesitzer relativ gut eingegrünt ist (v. a. Rankgewächse). Mit dem Neu-

bau einer Lärmschutzwand in diesem Bereich werden die gewohnten Blickbezüge (eingegrünte, nied-

rigere Lärmschutzwand) durch neue (höhere Lärmschutzwand, noch nicht eingegrünt) ersetzt. Dies

kann bei unmittelbaren Anwohnern zunächst durchaus mittlere bis hohe Beeinträchtigungsintensität

haben. Da beim subjektiven Empfinden, ob etwas als störend empfunden wird oder nicht jedoch

auch die Tatsache eine Rolle spielt, dass der Ausbau der Lärmschutzeinrichtungen überwiegend posi-

tive Wirkungen auf die unmittelbaren Anwohner hat (v. a. Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbe-

lastung) und zudem langfristig von einem Gewöhnungseffekt an die neuen Anlagen auszugehen ist,

sind insgesamt betrachtet zwar in Einzelfällen durchaus mittlere bis hohe, aber nicht erhebliche

Auswirkungen zu erwarten. In diesem Zusammenhang wird auf die geplanten Neupflanzungen von

Gehölzbeständen entlang der Trasse sowie private Eingrünungsmaßnahmen hingewiesen, welche die

Beeinträchtigungsintensität ebenfalls reduzieren.

Für alle anderen Schutzgüter sind keine nennenswerten projektbedingt verursachten Auswirkungen

zu erwarten.

Zusammenfassend betrachtet kann festgehalten werden, dass bei Durchführung des geplanten Pro-

jekts nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt

im Sinne des § 3 c UVPG zu rechnen ist.

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Amendingen von Str.-km 65,275 bis Str.-km 66,880

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG (Unterlage 19.4)

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6 Literatur und Quellen

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2011): Amtliche Biotopkartierung Bayern.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2007: Artenschutzkartierung Bayern.

STADT MEMMINGEN (2007): Flächennutzungsplan (Zeichnerischer Teil), abfotografiert, unmaßstäblich.

NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM (2005): Unverbindliche Arbeitshilfe zur Vorprüfung des Einzel-

falls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten nach dem Gesetz über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Niedersächsischen Gesetz über die Umwelt-

verträglichkeitsprüfung (NUVPG). veröffentlicht im Internet.

ÖSTERREICHISCHES BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

(2000): Leitfaden zur Einzelfallprüfung. veröffentlicht im Internet:

www.umweltnet.at/filemanager/download/8331/

RECK ET AL (2001): Auswirkungen von Lärm und Planungsinstrumente des Naturschutzes . Ergebnisse

einer Fachtagung - ein Überblick. Naturschutz und Landschaftsplanung Heft 33 (5/2001).