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A Bundesagentur für Arbeit Arbeitsbescheinigung nach $ 312 Drittes BuchSozialgesetzbuch (SGB lll) Bitte beachten Sie: , DieseBescheinigung ist eine Urkunde, zu derenAusstellung der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet ist (g 312 SGB lll). Diestrifft selbstdann zu, wenn noch ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig ist. Sie ist grundsätzlich der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Wer eine Tatsache nicht,nicht richtig, nichtvollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nichtoder nicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig ($ 404 Abs. 2 Nr. 1 9 SGB lll). Außerdem ist sieierder Bundesagentur für Arbeitzum Ersatz des darausentstandenen Schadens verpflichtet (S 321 SGB lll). Die Bundesagentur für Arbeitist berechtigt, zür Überprüfung der Angaben Grundstücke und Geschäftsräume des Arbeitgebers währendder Geschäftszeit zu betreten und Einsicht in die Lohn-,Melde-oder vergleichbare Unterlagen des Arbeitgebers zu nehmen(S 319 SGB lll). Eine unvollständig ausgefüllte Arbeitsbescheinigung erfordert Rückfragen oder eine Rückgabe zur Ergänzung.Achten Sie deshalbbitte darauf,dass alle Felderausgefüllt werden. Die Hinweise bei den fragen sollen lhnen das Ausfüllen erleich- tern. Etwaige Anderungen oder Ergänzungen der Eintragungen bestätigen Sie bittemit Unterschrift. Informationen zur Erstellung der Bescheini- gung per EDV erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. DieseBescheinigung ist auch in das Internet eingestellt (vrrww:arbeitsägentLir.de). 1. Angaben zu den persönlichen Daten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers Familienname/ggf. Geburtsname Vorname Straße Hausnummer Postleitzahl Wohnort Rentenversicherungsnummer (wennnichtbekannt, Geburtsdatum) 1.1 Lohnsteuerabzugsmerkmale im Lohnsteuerabzugsverfahren zu Beginn des Jahres, in dem das Beschäftigungsverhältnis endete Jahr Lohnsteuerklasse ggf. Faktor Zahl der Kinderfreibeträge Erfolgten spätere Anderungen? Wennja: mit Wirkung ab Lohnsteuerklasse ggf. Faktor f l" f ltein Zahl der Kinderfreibeträge 2. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (bei den Fragen 2.1 - 2.4 sind Angaben für die'letzten 5 Jahre vor dem Endedes Beschäftigungsverhältnisses erforderlich) 2.1 Eie ArbeitnehmerinlDer Arbeitnehmer war innerhalb der letzten 5 Jahre beschäftigt von bis zuletzt als zuletzt als letzter Beschäftigungsort Mehrere Eintragungen sind nur erforderlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich beendet war (2. B. bel Wiedereinstellung). Bitte Dauer und Art der Beschäftigung genau bezeichnen (2. B. VerkäuferinA/erkäufer, Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Auszubildende/Auszubil- dender). Das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Tag, für den letztmalig Arbeitsentgelt gezahlt wird. 2.2Hatdie Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer für eine zusammenhängende Zeit von mehr als I Ju I ttein einem Monat kein Arbeitsentgelt erhalten? Wennja: Für jeden der folgenden Zeiträume wurdedie Zahlung von Arbeitsentgelt - für sich alleinbetrachtet - länger als einen Monatunterbro- chen (bittejeweils gesamtenUnterbrechungszeitraum eiltragen). Ausnahme:Unterbrechungen gem. g 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG sind auch zu bescheinigen, wenn sie wenigerals einen Monat umfassen. Dies gilt auch für Unterbrechungs2eiten im Anschluss an Pflegezeiten. von ois Grünoe Gründe Gründe Gründe Gründe: Mutterschaft, Krankheit ohne Lohnfortzahlung, Krankheit des Kindes, Freistellung seitens des Arbeitgebers, Wehrdienst, freiwilliger Wehrdienst nachdem 30.06.201 1 , Erwerbsminderungs-Rente auf Zeit,Elternzeit, Pflegezeit nach g 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG oder unbezahlte Fehlzeiten Hinweis: Freistellungen, für die versicherungspflichtiges Wertguthaben ausbezahlt wird, sind nichtals Unterbrechungszeit einzutragen. bis bis bis bis von von von BAlt2-04.12

A Bundesagentur für Arbeit Arbeitsbescheinigung · A Bundesagentur für Arbeit Arbeitsbescheinigung nach $ 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB lll) Bitte beachten Sie: , Diese

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A Bundesagentur für Arbeit Arbeitsbescheinigungnach $ 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB ll l)

Bitte beachten Sie: ,Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet ist (g 312SGB lll). Dies trifft selbst dann zu, wenn noch ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig ist. Sie ist grundsätzlich der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmerauszuhändigen. Wer eine Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nicht odernicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig ($ 404 Abs. 2 Nr. 1 9 SGB lll). Außerdem ist sieier der Bundesagentur für Arbeit zum Ersatz desdaraus entstandenen Schadens verpflichtet (S 321 SGB lll). Die Bundesagentur für Arbeit ist berechtigt, zür Überprüfung der Angaben Grundstückeund Geschäftsräume des Arbeitgebers während der Geschäftszeit zu betreten und Einsicht in die Lohn-, Melde- oder vergleichbare Unterlagen desArbeitgebers zu nehmen (S 319 SGB lll). Eine unvollständig ausgefüllte Arbeitsbescheinigung erfordert Rückfragen oder eine Rückgabe zurErgänzung. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass alle Felder ausgefüllt werden. Die Hinweise bei den fragen sollen lhnen das Ausfüllen erleich-tern. Etwaige Anderungen oder Ergänzungen der Eintragungen bestätigen Sie bitte mit Unterschrift. Informationen zur Erstellung der Bescheini-gung per EDV erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Diese Bescheinigung ist auch in das Internet eingestellt (vrrww:arbeitsägentLir.de).

1. Angaben zu den persönlichen Daten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers

Familienname/ggf. Geburtsname

Vorname

Straße Hausnummer

Postleitzahl Wohnort

Rentenversicherungsnummer (wenn nicht bekannt, Geburtsdatum)

1.1 Lohnsteuerabzugsmerkmale im Lohnsteuerabzugsverfahren zu Beginn des Jahres, in dem dasBeschäftigungsverhältnis endete

Jahr Lohnsteuerklasse ggf. Faktor Zahl der Kinderfreibeträge

Erfolgten spätere Anderungen?

Wenn ja: mit Wirkung ab Lohnsteuerklasse ggf. Faktor

f l" f ltein

Zahl der Kinderfreibeträge

2. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (bei den Fragen 2.1 - 2.4 sind Angaben für die'letzten 5 Jahrevor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich)

2.1 Eie ArbeitnehmerinlDer Arbeitnehmer war innerhalb der letzten 5 Jahre beschäft igt

von bis zuletzt als

zuletzt als

letzter Beschäftigungsort

Mehrere Eintragungen sind nur erforderlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich beendet war (2. B. bel Wiedereinstellung). BitteDauer und Art der Beschäftigung genau bezeichnen (2. B. VerkäuferinA/erkäufer, Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Auszubildende/Auszubil-dender). Das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Tag, für den letztmalig Arbeitsentgelt gezahlt wird.

2.2Hatdie Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer für eine zusammenhängende Zeit von mehr als I Ju I t teineinem Monat kein Arbeitsentgelt erhalten?

Wenn ja: Für jeden der folgenden Zeiträume wurde die Zahlung von Arbeitsentgelt - für sich allein betrachtet - länger als einen Monat unterbro-chen (bitte jeweils gesamten Unterbrechungszeitraum eiltragen). Ausnahme: Unterbrechungen gem. g 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZGsind auch zu bescheinigen, wenn sie weniger als einen Monat umfassen. Dies gilt auch für Unterbrechungs2eiten im Anschluss anPflegezeiten.

von ois Grünoe

Gründe

Gründe

Gründe

Gründe: Mutterschaft, Krankheit ohne Lohnfortzahlung, Krankheit des Kindes, Freistellung seitens des Arbeitgebers, Wehrdienst, freiwilligerWehrdienst nach dem 30.06.201 1 , Erwerbsminderungs-Rente auf Zeit, Elternzeit, Pflegezeit nach g 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG oderunbezahlte Fehlzeiten

Hinweis: Freistellungen, für die versicherungspflichtiges Wertguthaben ausbezahlt wird, sind nicht als Unterbrechungszeit einzutragen.

bis

bis

bis

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B A l t 2 - 0 4 . 1 2

2.3 Wurde die/der Beschäftigte als arbeitslosenversicherungsfreie/r Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer geführt? f ..ta f trteinWenn ja: von -- bis _ von bis

2.4War die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer zuletzt in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert?, I r . II . r " I

tr.r" n[ J " t ]

Nein

NeinWenn ja: Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer gehörte wegen ihrer/seiner Beschäftigung derKnappschaftlichen Rentenversicherung an (knappschaftlicher Beitragssatz).

3. Angaben zur Beendigung des Beschäftigungs-/ArbeitsverhältnissesAngaben sind auch erforderlich, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wurde.

3.1 [ Oas Arbeitsverhältnis wurdegekündigVbeendet

durch f Oen Arbeitgeber ! Aufhebungsvertrag I di" Arb"''t""hr"rin7J Arb"itn"hr"r.Wenn durch den Arbeitgeber:

Die Kündigung/Beendigung erfolgte schriftlich.

Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung gem. g 1a KSchG mit Abfindungsangebot.Hinweis: lm Kündigungsschreiben muss anQegeben sein, dass die Kündigung auf dringende betriebliche

Ertordernisse gestützt wird und die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer bei Verstreichen Iassen derKlagefrist eine Abfindung beanspruchen kann.

Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist gem. g 4 KSchG erhoben.

Vertragswidriges Verhalten der Arbeitnehmerih/des Arbeitnehmers war Anlass.

Bitte ggf. das vertragswidrige Verhalten kurz schildern (ggf. unter Ziffer 9 fortsetzen).

Wenn ja: Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer war wegen desselben Verhaltens bereits abgemahnt worden.

Ggf. Datum derAbmahnung: _O Vor oder nach der Kündigung wurden zusätzliche Vereinbarungen getroffen (2.B. Abwicklungsvertrag).

O Eine Sozialauswahl wurde vorgenommen:

! entfällt bei personenbedingter Kündtgung

Hinweis: Diese Tatsachenerklärung durch den Arbeitgeber bewertet nicht, ob eine Sozialauswahlvorzunehmen war oder die Sozialauswahl den Vorschiften des KSchG entspricht.

Wenn ja: Die Sozialäuswahl wurde von der Agentur für Arbeit geprüft (Sammelentscheidung).

Wenn ja: von der Agentur für Arbeit

O Wie wurde die Kündigung zugestellt?

Bei Lösüng des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer:

Der Arbeitgeber hätte das Arbeitsverhältnis gekündigt:

wenn.Ja. am - zum -betriebsbedingt:wegen vertragswidrigen Verhaltens:

Die befristete Beschäftigung war für mindestens 2 Monate vorgesehen und eine Möglichkeit derWeiterbeschäftigung wurde durch den Arbeitgebei bei Abschluss des Vertrages in Aussicht gestellt.

Es bestand ein Ausbildungsverhältnis, das mit Bestehen der Abschlussprüfung endete.

Das Beschäftigungsverhältnis ist beendet, weil die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird, das Arbeits-verhältnis besteht jedoch fort (2. B. bei Freistellung während der Kündigungsfrist oder Aussteuerung ausdem Krankengeldbezug).Grund:

Nein

Nein

oo

n l" f rueinI . t " f ne in

I l" ! tttein

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[ ruein

f, ruein

I t" f trtein

[ . t" ! ruein

! t" I Nein

I t" [ ruein

I . t " ! ue inE.tu f ruein

3.2 ! Oas Arbeitsverhältnis war bei,Abschluss des Arbeitsvertrages befristet bis zum

Der befristete Arbeitsvertrag wun{e abgeschlossen am

Ggf. Verlängerung am Die Befristung erfolgte schriftlich:

3.3 tr3.4 f

Zeitraum:

4, Angaben zur wöchentlichen ArbeitszeitDie vereinbarte durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit betrug zuletzt _stunden/\/Voche. Dies entspricht I Vollzeitarbeit

O Die Arbeitszeit war in den le2ten zwei Jahren dei Arbeitsverhältnisses wegen S 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG oder aufgrund vonZeiten nach dem Familienpfl egezeitgesöfz vermindert.Wenn ja, bitte Zeitraum angeben:

O Die Arbeitszeit war in den letzten zwei Juhr"n d"" ArbJJJl]il[Juutgrun;;;;"""hrf,,gungssicherungsverein-barung ($ 4211Abs. 7 SGB lll; vgl. Ziffer 5 der Hinweise) vermindert.Wenn ja, bitte Zeitraum angeben: h i *

_Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit hätte ohne Beschäftigungssicherungsvereinbarung in.diesemZeitraum betragen: _Stundenruoche.

O Die vereinbarte Arbeitszeit hat sich aus anderen Gründen geändert.

Wenn ja, bitte Abweichungen von der vereinbarten Arbeitszeit in den letzten 42 Monaten angeben:von - bis StundenMoche

Grund: flAltersteilzeitvereinbarung l-l Sonstige Teilzeitvereinbarung

T-.1 Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten mit Arbeits- und FreistellungsphasenMertguthabehvereinbarungL-l (S 7 Abs. 1a Viertes Buch Sozialgesetzbuch)Sonstiges

Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit einer/eines vergleichbaren Vollzeilbeschäf-tigten hätte in diesem Zeitraum betragen: StundenMoche

L_j I eilze[arDetr

I ru f, Nein

I l" f, uein

I r " I

StundenMoche

Nein

B A l l 2 - 0 4 . 1 2 Familienname/ggf. Geburtsname Vornäme

5. Angaben zum Arbeitsentgelt

Abrechnungszeiträume der letzten 12 Monate(Teilmonate zu Beginn oder am Ende desBeschäftigungsverhältnisses - sofern beim

Ausscheiden abgerechnet - bitte genau angeben)

BeitragspflichtigesBruttoarbeitsentgelt

(mit Einmalzahlungen)- siehe Erläuterungen Punkt 5 -

Betrag in EUR

Unterbrechung derArbeitsentgeltzah lu ng

von - bis

Summe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (Eintragung erwünscht) =

6. Zusätzliche Angaben zum oben bescheinigten Arbeitsentgelt

6.1 Sind im bescheinigten Arbeitsentgelt beitragspflichtige Einmalzahlungen enthalten?

Wenn ja: Betrag EUR

Betrag EUR

Betrag EUR

Betrag EUR

im Abrechnungszeitraum

im Abrechnungszeitraum

im Abrechnungszeitraum

im Abrechnungszeitraum

I.r" f r.,lein

I lu f Nein

I t" [ ruein

6.2 Wurde das Arbeitsentgelt in einem Beschäftigungsverhältnis in den neuen Bundes-ländern einschließlich des ehemaligen Ostteils von Berlin eaielt, ohne dass es sichum eine Entsendung handelte?

6.3 Zusatzangaben nur für Heimarbeiterinnen/Heimarbeiter für die bescheinigten Abrechnungs-zeiträumeUrlaubsanspruchlJahr: Tage Bescheinigte tatsächliche Urlaubstage:

lm bescheinigten Bruttoarbeitsentgelt enthaltenes Urlaubsentgelt Betrag EUR

gezahlt:' ll bei Urlaubsantritt l__l als lfd. Entgeltzuschlag

6.4 Wurde das Arbeitsentgelt wegen einer Vereinbarung gem. g 3 Abs. 1 Satz 1 des PflegeZGoder aufgrund von Zeiten nach dem Familienpflegezeitgesetz vermindert?

Wenn ja: von

von

bis

bis

Familienname/ggf. Geburtsname Vorname B A l l 2 - 0 4 . 1 2

7. l-eistungen im Zupammenhang mit der Beendigung des ArbeitsJBeschäftigungsverhältnisses7.1 Wurden Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung des ArbeitsJBeschäftigungs- I .t" ! Nein

bzw. Heimarbeitsverhältnisses gezahlt oder besteht hierauf noch ein Anspruch?

f ist ungewiss, Grund:

7.2 Wenn ja: Es wurde gezahlt oder ist noch zu zahlen

- Arbeitsentgelt über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus l-l la f-l Nein

Wenn ja:. für die Zeit bis einschließlich

7.3 - Urlaubsabgeltung wegen der Beendigung des BeschäftigungsJArbeitsJ fJ .t" l-'l tteinHeimarbeitsverhältnisses

Wenn ja: Wäre der noch zustehende Urlaub im Anschluss an das ArbeitsJBeschäftigungsverhältnis genommen worden, hätte er nach dengesetzlichen/(tarif-)vertraglichen Bestinimungen gedauert bis

inschließlich

7.4 - Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung wegen der Beendigung des fl lu fl tlleinBeschäft igungsJArbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnisses

Wenn ja: Leistung

Höhe Brutto (auch bei Nettoabfindung) ohne Beträge, die der Arbeitgeber fürdie Rentenversicherung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers nach $ 1B7aAbs. 1 SGB Vl oder vergleichbare Beiträge für berufsständische Versor-gungseinrichtungen aufüvendet, wenn das Arbeitsverhältnis frühestens mitVollendung des 55, Lebensjahres der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmersbeendet worden ist. Betrag EUR

Dauer der Betriebs-lUnternehmenszugehörigkeit (auf volle Jahre nach unten abgerundet)

Im Falle eines Aufhebungsvertrages oder. der Arbeitnehmerkündigung:Wäre die Leistung auch bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung gezahlt [-l la l-l tteinworden, die an Stelle des Aufhebungsvertrages oder der Arbeitnehmerkündi-gung erfolgt wäre?

Entspricht die Abfindung einem Betrag von bis zu 0,5 Monatsgehältern für I l" f] Neinjedes Jahr des Arbeitsverhältnisses (g 1a Abs. 2 KSchG)?

7,5 - Vorruhestandsgeld oder eine vergleichbare Leistung

Wenn ja: ab in v.H. des Bruttoarbeitsentoelts

Jahre

I .1" I Neinv . H .

8. Angäben zur Kündigungsfrist

8.1 Die maßgebende (gesetzliche, tarifuertragliche, vertragliche) Kündigungsfrist des Arbeitgebers beträgtKalendertage Werktage Wochen Monate

zum ! Ende der Woche fl tS. Oes Monats f Monatsende f Ende des Vierteljahres ! ohne festes Ende

8.2 War die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber/Auf- I .r" I ueintraggeber/Zwischenmeister gesetzlich oder (tarif-)vertraglich zeitlich unbegrenztausgjeschlossen?

Wenn ja: . Erfolgte eine fristgebundene Kündigung aus wichtigem Grund? [ .la [ ruein

Wenn ja: Grund:

Wai die ordentliche Kündigung zeitlich begrenzt ausgeschlossen? I .l. [ ruein

Wenn ja: Grund:

8.3 War die ordentliche Kündigung (tarif-)vertraglich nur bei einer Abfindung, Entschädigung oder f t. f trteinähnlichen Leistung zulässig?

Wenn ja: Liegen gleichzeitig die Voraussetzungen für eine fristgebundene Kün- [ l" I trteindigung aus wichtigem Grund vor oder wären diese ohne besondere(tarif-)vertragliche Kündigungsregelung gegeben gewesen?

9. Sonstige Hinweise des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit (ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen)

1 0. Ansprechpartnerin/Ansprechpartner, Firmenstempel, UnterschriftFür Rückfragen der Agentur für Arbeit und Schriftwechsel:

Ansprechpartner/in (Angabe freiwillig) ist Frau/Hen

Geschäftszeichen:

Telefondurchwahl:

Name und Anschrift (Firmenstempel) Datum/Unterschrift des Arbeitgebers(für Heimarbeiterinnen/Heimarbeiter auch des Zwischenmeisters

oder seiner/seines Beauftragten)

BA ll 2 - 04.12 Famitienname/ggf. Geburtsname Vorname

H i nweise zu m Vordruck,,Arbeitsbeschei ni g u n g"DieArbeitsbescheinigung ist eine Urkunde, mit der maßgebende Tatsachen 2ur Begründung einesAnspruchs auf Arbeitslosengeld nachgewiesen werden. DerAr-beitgeber i3t verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnibses an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer auszuhändigen($ 312 Drittes Buch Sozialgese2buch). DieArbeitnehmerin/DerArbeitnehmerdarf auf der Bescheinigung keine Eintragungen vornehmen. Um unnötige Rückfragenund damit verbundene Vezögerungen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass. derAusdruckderArbeitsbescheinigungvollständig ist,. alle Fragen umfassend beantwortet sind und. die Arbeitsbescheinigung mit Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers versehen ist.

lm Hinblick auf den Urkundencharakter der Arbeitsbescheinigung sind die einzelnen Seiten zusammenzuheften und zusätzlich auch die Seiten 1 - 3der Bescheinigung mit dem Firmenstempel zu versehen.

Auf derArbeitsbescheinigung sind nur die für den Regelfall erforderlichen Angaben vorgesehen, um den Umfang der Bescheinigung auf ein Mindestmaß zu be-schränken. Notwendige weitere Angaben werden im Einzelfall bei den Vertragsparteien gesondert erfragt.

4 Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit

Als vereinbarte durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit ist die tatsächliche regelmäßige Arbeitszeit maßgeblich, die für die Arbeitnehmerin/den Arbeit.nehmer gegolten hat. Sie ändert sich nicht durch ungleichmäßige wöchentlicheArbeitszeit mit einem Ausgleichszeitraum oder Freizeitausgleich ohne Teil-zeitvereinbarung. Herabgesetzte Arbeitszeiten wegen Kurzarbeit sind unbeachtlich.

. Wird die Arbeitszeit innerhalb eines zeitlichen Rahmens durch Arbeitsanfall bzw. Auftragslage bestimmt, ist die während der bescheinigten Lohnabrech-nungszeiträume durchschnittlich geleistete Arbeitszeit anzugeben oder derArbeitsbescheinigung eine nach Wochen differenzierte Aufstellung der tatsächlichgeleisteten Arbeitszeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers beizufügen.Bitte geben Sie an, ob sich dieArbeitszeit auf Vollzeitarbeit oderTeilzeitarbeit bezogen hat. Teilzeitarbeit liegt auch vor, wenn in den bescheinigten ZeiträumenVollzeitarbeit geleistet wurde, aber der Beschäftigung eine Teilzeitvereinbarung zugrunde lag (2. B. mit Blockbildung in Arbeitsphase und Freistellungsphase).Abweichungen betreffen Anderungen der tariflichen oder vereinbarten Arbeitszeit.' Die angegebene Arbeitszeit kann sich z. B. durch geänderte tarifliche Bestimmungen ergeben haben oder mit derArbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer wareine längere regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit als die tarifliche vereinbart. Es kommt stets auf die Arbeitszeit an, die die Arbeitnehmerin/der Arbeit-nehmer tatsächlich abgeleistet hat.Bitte kreuzen Sie "Altersteilzeitvereinbarung" nuian, wenn SieAufstockungsleistungen nach $ 3Abs. 1 Nr. 1 Altersteilzeitgesetz erbracht haben; ansonstengeben Siei fürAltersteilzeitvereinbarungen bitte "Sonstigb Teilzeitvereinbarung" an.Enthalten die bescheinigten Zeiträume Zeiten der völligen Freistellung von der Arbeit aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung ($ 7 Abs. 1a SGB lV),beträgt die Arbeitszeit für diese bescheinigten Zeiträume 0 StundenArVoche.

5 Angaben zum Entgelt

1. BittevolleAbrechnungszeiträumederletzten 12 MonatederBeschäftigung bescheinigen (2. B. Beschäftigung 1.5.2004-30.4.2011 ,zu bescheinigenist grundsätzlich der Zeitraum 1 .5.2010 - 30.4.2011). Lohnabrechnungszeiträume mit vollständiger Abrechnung erst nach dem Ausscheiden oderohne jegliche Zahlung von Arbeitsentgelt bitte nicht bescheinigen, es sei denn, die Zahlung abgefechneterArbeitsentgelte unterblieb wegen Zah-lungsunfähigkeit. Enthalten die Abrechnungszeiten der letzten 12 Monate der Beschäftigung weniger als 150 Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt,bitte die vollen Entgeltabrechnungszeiträume der letzten 24 Monate der Beschäftigung bescheinigen. Bei unbezahlten Arbeitstagen (in einem Abrech-nungszeitraum) ist der Zeihaum vom ersten bis zum letzten Tag, für den kein Arbeitsentgelt gezahlt worden ist, anzugeben.

2. Bruttoarbeitsentgelt [Fragen zum beitragspflichtigen Entgelt beantworten.die Krankenkassen (Einzugsstellen)]Einzutragen ist das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt zuzüglich des ausgefallenen Bruttoarbeitsentgelts- bei Kurzarbeit und Bezug von Kuzarbeitergeld (auch Transfer- und Saisonkurzarbeitergeld) oder- für Stunden mit Anspruch auf tarifliche Vorausleistung, die in geminderter Höhe gewährt wird und witterungsbedingte Arbeitsausfälle in der Schlecht-

wetterzeit ausgleichen soll.

Bei Transferkuzarbeitergeld ist als ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt nur das Entgelt zu bescheinigen, da9 vertraglich (mit der Transfergesellschaft)vereinbart ist. Sollte anlässlich des Wechsels in die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit ein vermindertes Bruttoarbeitsentgelt vereinbartworden sein, ist dieses verminderte Arbeitsentgelt zu bescheinigen.

Die jeweilige - ggf. auch anteilige - Beitragsbemessungsgrenze darf nicht überschritten werden.Was gehört zum Bruttoarbeitsentgelt? Sachbezüge (freie Kost, Wohnung, Deputate u. a.) mit dem Wert nach der Sozialversicherungsentgeltverord-nung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Lohnausgleich im Baugewerbe, vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen, rückwirkende tarifliche(auch pauschale) Lohnerhöhungen mit dem auf den Abrechnungszeitraum entfallenden Anteil (wenn die tarifliche Lohnerhöhung vor dem AusscheidenderArbeitnehmerin/des Arbeitnehmers vereinbart wordön ist) sowie Einmalzahlungen (vgl. Ziffer 6.'l), soweit sie der Beitragspflicht unterliegen.Was muss vom Bruttoarbeitsentgelt abgesetzt werden?' sozialversicherungsfreie Zulagen (2. B. für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit soweit der Stundengrundlohn nicht mehr als 25 Euro bekägt)

ooer.' Urlaubsabgeltungen (sie sind nicht unter Ziffer 5, sondern unter Ziffer 7.3 zu bescheinigen),. Arbeitsentgelte, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit gezahlt werden; hierzu zählen Lohn-

erhöhungen ohne sachlichen Grund (2. B. ohne Anderung der Tätigkeit oderArbeitszeit) über die übliche Tariflohnerhöhung hinaus oderArbeits-entgelte, die infolge derAufhebung eines Lohnverzichts wegen der Beendigung desArbeitsverhältnisses oder die wegen derAufhebung einerArbeitszeitverküzung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für nicht geleistete Arbeitsstunden gezahlt werden.

Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen sind nicht unter Ziffer 5, sondern nur unter Ziffer 7.4 zu bescheinigen.Liegt das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze und wurde eine Abfindung, Entschädigung oder ähnlicheLeistung (s. Ziffer 7.4) gezahlt, bitte das in den Abrechnungszeiträumen des letzten Jahres tatsächlich gezahlie Arbeitsentgelt auf einem gesondertenBlatt bescheinigen.Liegt das Arbeitsentgelt innerhalb der sog. Gleitzone (400,01 Euro bis 800,00 Euro - vgl. S 20 SGB lV), dann ist das beitragspflichtige Bruttoarbeits-entgelt anzugeben. Das nach der besonderen Formel ermittelte Gleitzonenentgelt ist in diesem Zusar:nmenhang ohne Bedeutung.Hat die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer im Abrechnungszeitraum für eine zusammenhängende Zeit von mehr als einem Monat kein Arbeitsentgelterhalten, so ist dieser Zeitraum unter Ziffet 2.2 einzutagen.

Flexible Arbeitszeitgestaltung mit Arbeitsphase und Freistellungsphase (S 7 Abs. 1a SGB lV):. Bitte für die Arbeitsphase das gesamte versicherungspflichtige Arbeitsentgelt bescheinigen - einschließlich des für die Freizeitphase zurückge-

stellten Arbeitsentgelts (Wertguthaben). Für die Nachpflegephase nach dem Familienpflegezeitgesetz bitte nur das tatsächlich gezahlte, versi-cherungspflichtige Arbeitsentgelt angeben.

' Für Zeiten der Freistellung bitte das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich eines versicherungspflichtigen entnommenen Wertguthabens(ohne Sozialversicherungsbeiträge) bescheinigen.

. Außer Betracht bleibt das Wertguthaben, das nicht für die Freistellung verwertet werden konnte und ausbezahlt wurde (,,Störfall")Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung: War die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit deiArbeitnehmerin/des Arbeitnehmersaufgrund einer Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung vermindert, so ist unter Ziffer 5 derArbeitsbescheinigung als Arbeitsentgelt für die betroffenenLohnabrechnungszeiträume der Betrag zu bescheinigen, den die Arbeitnehmerin/derArbeitnehmer in dieser Zeit ohne diese Vereinbarung und ohneMehrarbeit erzielt hätte- Dies gilt jedoch nur für Zeiten der Beschäftigungssicherung, die ab dem 01 .01 .2008 angefallen sind und wenn der Lohna-rechnungszeitraum nicht nach dem 31 .03.2012 endet. Wurde die Beschäftigungssicherungsvereinbarung nach dem 31.12.2007 abgeschlossen, bittenur die nach Abschluss der Vereinbarung liegenden Zeiten bescheinigen. Für Zeiten, in denen lediglich das Arbeitsentgelt vermindert wurde, gilt dieSonderregelung nicht, hier ist das verminderte Arbeitsentgelt zu bescheinigen. Ebenfalls nicht von der Sonderregelung betroffen sind Zeiten, in denendie Arbeitszeit ohne Arbeitsentgelterhöhung ausgeweitei wurde.

BA l l 2 - 04. 1 2 - Ausfül lhinweise

Liegen innerhalb der Kuzarbeit Zeiten der Beschäftigungssicherung, bitte ebenfalls das Entgelt bescheinigen, das die Arbeitnehmerin/derArbeitnehmerin dieser Zeit ohne diese Vereinbarung und ohne Mehrarbeit erzielt hätte.Altersteilzeitvereinbarung: Wurde Altersteilzeitarbeit mit Aufstockung des Arbeitsentgelts und der Beiträge zur Rentenversicherung geleistet (g 3Abs. 1 Nr. 1 Altersteilzeitgesetz), bitte nur das tatsächlich gezahtte Arbeitsentgelt (ohne Äufstockungsleistungen) bescheinigen. ErfolgG äie Altersteil-zeitarbeit bei flexibler Gestaltung derArbeitszeit mitArbeitsphasen und Freistellungsphasen sind dieAngaben,wie unter,,FlexibleArbeitszeitgestaltung"angegeben, vorzunehmen. Bitte bescheinigen Sie darüber hinaus auf dem Zusatzblatt ,,Altersteilzeit" das Arbeitsentgelt, welches die Arbeitnehmerin/derArbeitnehmer ohne die Altersteilzeitvereinbarung erhalten hätte.Für Besatzungsmitglieder deutscher Seoschiffe: Monatliche Durchschnittsheuer, die der Beitragsberechnung zugrunde gelegt worden ist.Für Heimarbeiterinnen/Heimarbeiter: Das der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Arbeitsentgelt zuzüglich des ausgefallenen Arbeitsentgelts beiBezug von Kuzarbeitergeld. Urlaubsentgelt: Eintragung je.nach Zahlungsweise (laufender Urlaubsentgeltzuschlag oder Urlaubsentgelt bei Urlaubs-antritt).

Zusätzliche Angaben zum bescheinigten Arbeitsentgelt1. Die unter Ziffer 5 bescheinigten Einmalzahlungen sind hier nochmals einzutragen. Einmalzahlungen sind einmalig oder in Raten gezahlte Arbeitsent-

gelte, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungszeitraum gezahlt wurden, wie z. B. Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Jubilä-umsgelder oder Treueprämien. Bitte tragen Sie hier die Höhe der jeweiligen Einmalzahlungen und den Abrechnungsmonat, in dem diese unter Ziffer5 bescheinigt wurden, ein. Urlaubsabgeltungen sind weder unter Ziffer 5 noch unter Ziffer 6 zu bescheinigen (s. Erläuterunge n zu Zifler S).

2. MaßgebendistdasGebiet,dasam03.l0. lgg0Bestandtei l derBundesrepublikDeutschtandwurde.Bei Zweifelntragensiebit iedenBeschäft igungsortunter Ziffer 9 ein. Weisen Sie bitte dort auch darauf hin, falls nur ein Teil des bescheinigten Arbeitsentgeltes in den neuen Bundesländern erzieltwuroe.

Leistungen im Zusammenhailg mit der Beendigung1 ' Solche Leisiungen sind insbesondere Arbeitsentgelt über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus, Urlaubsabgeltungen und Abfindun-

gen, Entschädigungen oder ähnliche Leistun!en wegen der Beendigung des ArbeitsJBeschäftigungs- oder Heimarbeitsverhältnisses sowie Vor-ruhestandsgeld. Zusätzliche Hinweise zu den einzelnen Leistungen sind in den Hinweiskästen unter dieser Ziffer abgedruckt. Weitere Eintragungenbitte unter Ziffer 9.

Beispiele: Es ist noch ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig; das Beschäftigungsverhältnis ist beendet, nicht aber das Arbeitsverhältnis.Hinweis: Haben Sie ,,ungewiss" angekreuzt, wird zu gegebener Zeit um die Übersendung einer berichtigten Arbeitsbescheinigung gebeten.

2' Arbeitsentgelt über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus ist z. B. auch bei einer Neufestsetzung des Endes des Arbeitsverhältnrssesdurch UrteilA/ergleich mit Entgeltanspruch oderAbgeltung durchAbfindung zu zahlen.

3. Urlaubsabgeltung: Bei der Bestimmung des Zeitraumes, für den die Urlaubsabgeltung gewährt wurde, sind die einschlägigen arbeitsvertraglichenBestimmungen zu beachten (2. B. Fünf-Tage-Woche). Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, sind als Urlaubstage zu zählen. Bitte beachten Sie,dass die Urlaubsabgeltung nicht unter Ziffer 5 zu bescheinigen ist.

4. Zu Abfindungen, Entschädigungen und ähnlichen Leistungen zählen z. B. auch .eine vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmerabgeschlossene oder erhöhte private (Renten-)Versicherung oder betriebliche Altersversorgung, Aufitockungsbeträge, Sachbezüge. Keine Enflas-sungsentschädigung sind z. B. rückständigerArbeitslohn, Treueprämien, Jubiläumsgelder, Wertguthaben nach $ 7 Abs. 1a SGB lV wegen vozeitigerBeendigung desArbeitsverhältnisses. Ohne Bedeutung sind Bezeichnung und Rechtsgrundlage derZuwendung, durch wen (2. B. einen Dritten)iiegewährt wird, ob sie unmittelbar an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer oder über einen Dritten zu ihren/seinen Gunsten gezahlt wird oder ob sie inRaten oder einer Summe gezahlt wird. Für die Zugehörigkeit zu demselben Betrieb/Unternehmen ist bei Zweifeln von den Grundsätzen auszugehen,nach denen bei der Ermitilung der Kündigungsfrist Arbeitsverhältnisse demselben Betrieb/Unternehmen zugeordnet werden (s. $ 622 BGB oder dieeinschlägige {tarif-)vertiagliche Regelung). Ggf. bitte einen Hinweis bei Ziffer 9 anbringen. Ansprüche der/des Arbeitslosen auf Arbeitsentgelt, Abfindung,Entschädigung oder ähnliche Leistung gegen den Arbeitgeber gehen insoweit auf die Agentur für Arbeit über, als diese Arbeitslosengeld für eine Zeitgewährt, in der diese Leistungen bei rechtzeitiger Zahlung der vom Arbeitgeber geschuldeten Beiräge ruhen würdejn. DerArbeitgebeischützt sich vorRechtsnachteilen; wenn er die Agentur fürArbeit unvezüglich über nachträglich geltend gemachte, änerkannte oder durch UrteilA/ergleich zuerk4nnteAnsprüche auf die oben erwähnten Leistungen unterrichtet. Weitere lnformationen finden Sie im Merkblatt 17 oder erteilt die Agentur für Arbeit.Übernimmt,derArbeitgeber zusätzlich die auf die Abfindung entfallenden Steuern, sind diese derAbfindung hinzuzuzählen.Bitte beachten Sie, dass Abfindungen, Entlassungsentschädigungen und ähnliche Leistungen nicht unter Ziffer 5 zu bescheihigen sind.

5' Hier sind Angaben erforderlich, wenn Sie ein Vorruhestandsgeld zahlen. Auf die konkrete Bezeichnung "Vonuhestandsgeld" kommt es nicht an. Ent-scheidend ist die Vereinbarung mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer, dass sie/er aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Sind Sie sich mit der Arbei!nehmerin/dem Arbeitnehmer darüber einig, dass sie/er ihr/sein Erwerbslebdn fortsetzt, tragen Sie die Zahlungen bitte unter Zifier 7 .4 (Abfindung u. a.) ein.

Angaben zur Kündigungsfrist /.

1. Auf Angaben kann nur verzichtet werden, wenn ein Ausbildungsverhältnis mit der Abschlussprüfung geendet hat. Alle Angaben beziehen sich aufKündigungen durch den Arbeitgeber/Auftraggeber/Zwischenmeister.

2' Die Frage ist auch mit "Ja" zu beantworten, wenn die ordentliche Kündigung gesetzlich, nach Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ausgeschlossenwar (ggf. vertragliche Grundlage beifügen).

Beispiele:

Ein zeitlich unbegrenzter Ausschluss kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer nach dem Tarifuertrag wegen ihres/seines Altersund ihrer/seiner langen Betriebszugehörigkeit nicht mehr ordentlich gekündigt werden kann und der Tarifuertrag dazu auch keine Ausnahme zulässt(2. B. Kündigung bei Vorliegen eines Sozialplanes); die auf die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer und ihren/seinen letzten Arbeitsplatz zutrifft. .Zeitlich begrenzt ausgeschlossen ist z. B. die ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern, Personalratsmitgliedern, Schwerbehinderten, währendder Elternzeit oder des Mutterschutzes. Sollte die Kündigung mit behördlicher Zustimmung (2. B. bei Schwerbähinderten gem. S SS SGB lX) erfolgtsein, bitte dies unter Ziffer 9 angeben.Eine Berechtigung zur fristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund kann in Fällen einer Betriebsstilllegung gegeben sein.

3. Beispiel: Die ordentliche Kündigung ist nur: bei Vorliegen eines Sozialplans möglich, wenn dieser die Zahlung einerAbfindung vorsieht. Eine Berecn-tigung zurfristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund kann in Fällen einer Betriebsstilllegung gegeben sein.

Sonstige Hinweise des Arbeitgebers

Das Feld soll dem Arbeitgeber insbesondere ermöglichen, auf Zweifel beim Ausfüllen derArbeitsbescheinigung hinzuweisen. Das Feld kann auch fürergänzende Eintragungen zu einzelnen Fragen derArbeitsbescheinigung oder für sonstige lnformationen verwendet werden-

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner, Stempel, UnterschriftDie Angabe derAnsprechpartnerin/des Ansprechpartners bzw. des Geschäftszeichens erleichtert telefonische Rückfragen oder die Zuordnung des Schrift-wechsels. Bitte machen Sie kenntlich, zu welcher Tageszeit evtl. Rückfragen erfolgen sollten, wenn die Ansprechpartnerin/derAnsprechpartner nicht ganz-tags erfeichbar ist. Mit der Unterschrift des Arbeitgebers wird auch die Beachtung dieser Hinweise erklärt.

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