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2+500 2+000 1+500 1+000 0+500 0+014 2+760 Ende der Baustrecke 3+090 Ende der Baustrecke Rampe Beginn der Baustrecke + + + + + + + + +++ + + + + + + + + + + + + + + + ++ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + 0-100 0+000 0+500 Bau-km 0+000,000 1+000 1+500 2+000 2+500 3+000 Blatt 07 Blatt 08 Blatt 09 Blatt 05 Blatt 06 Blatt 01 Blatt 02 Blatt 03 Blatt 04 KV, K2,K3,K4, K5, ... A1 Extensivierung artenarmer Auewiesen und Aufwertung des Wachtelkönig- Lebensraumes im Bereich der Maiwiesen, CEF-Maßnahme ... K5, K10, K12, K13a , K15 E4a Anpflanzung von Baumreihen und Baumgruppen auf Böschungs- und Restflächen der Straßentrasse am Eisberg A5 Anpflanzung von Bäumen entlang von Gräben und Wegen in der Werraaue K5 G1 Anpflanzung von Hochstämmen und Sträu- chern auf Straßenböschungen im Stadt- randbereich von Bad Salzungen K16 G2a Abwechslungsreiche Gehölzpflanzung im Bereich von Widerlagern, des südwestlichen Widerlagers, des Regenrückhaltebeckens und von Restflächen K16 G3 Abwechslungsreiche lockere Strauchpflanzung im Dammbereich der Straße K16 V1 Maßnahme zur Vermeidung von Irritationseffekten für Fledermäuse und zur Verminderung von Lärmimmissionen in der Werraaue durch beidseitige Schall- und Lichtschutzwände (auf der Talbrücke mit einer Höhe von jeweils 1,45 m) auf dem gesamten Brückenbauwerk V2a Baufeldbeschränkungen zum Schutz des FFH- und Vogelschutzgebietes sowie zum Schutz von Biotopen und Tierlebensräumen mit besonderer Bedeutung (Errichtung von Schutzzäunen im Bereich von Tabuflächen) sowie Rückbau von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen V3 Bauzeitbeschränkungen zum Schutz des Wachtelkönigs (Nachtbauverbot in den Monaten Mai, Juni und Juli, zwischen 22 und 6 Uhr) V4a Maßnahmen zum Schutz von Amphibien während der Bauphase, insbesondere für Kammmolch und Kreuzkröte (kein Aus- /Neubau von Baustraßen und kein nächtlicher Baubetrieb in den Monaten März und April, Absperrung der Baustelle durch mobile Leiteinrichtungen, wöchentliche Kontrollen im Baustellenbereich und Umsiedlung eventuell vorhandener Alttiere, Kaulquappen und Laich in geeignete Habitate im Umfeld Umsiedlung der Kreuzkröte bei Vorkommen im Eingriffsbereich) V5a Bauzeitenregelung zur Vermeidung baube-dingter Verluste von Lebensstätten europäisch geschützter Vogel- und Fleder- mausarten (Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Jungenaufzucht von Vögeln und bevorzugt in der Schwärmphase von Fleder- mäusen (1.Oktober bis 31. Oktober) oder Baufeldfreimachung im Winter (1. November bis 28. Februar) in Verbindung mit Quartier- kontrolle (bei Betroffenheit von Quartieren Umhängen oder Ausbringen von Vogelnist- kästen bzw. Umsetzen von Baumstämmen mit bewohnten Fledermausquartieren oder Ausbringen von Fledermauskästen im Rahmen der Maßnahmen A1.3-CEF und A2-CEF) Baufeldfreimachung in der Vegetationsruhezeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar; Kontrolle der gefällten Gehölze auf Bruthöhlen bzw. sonstige mehrjährig nutzbare Brutstätten. Bei Betroffenheit von Brutbäumen sind geeignete Ersatzquartiere im Bereich der Maßnahme A1.3-CEF im selben Winter vor dem 28. 2. anzubringen. V6 Gehölzschutzmaßnahmen während der Bau- tätigkeit V7 Vermeidung von Gewässerverunreinigungen der Werra während der Bauphase durch Rück- haltung der Baustellenabwässer, asphaltgebun- dene Befestigung der Baustraße (Planstraße B) und umweltschonenden Umgang mit Bauma- schinen und Baustoffen K1, K6, K8 A1.1a-CEF Herstellung eines funktionalen Ausweichlebens- raumes für den Wachtelkönig und andere Wiesen- brüter im Bereich der Maiwiesen vor Baubeginn K7, K11 A1.4a-CEF Herstellung eines funktionalen Ausweichlebensraumes für Blaukehlchen, Sumpf- und Teichrohrsänger sowie weitere Arten Brutvögel mit Niststätten an Gräben K10 A2-CEF Anpassung der Leitstrukturen für struktur- gebunden jagende Fledermausarten zur Un- terquerung der Werrabrücke K3 A4-CEF Bereitstellung von funktionalen Ausweichle- bensräumen für Zauneidechse, Wiesenknopf- Ameisenbläuling und Nachtkerzenschwärmer am Bahndamm K2, K5, K9, K12, K13a A1.3-CEF Anpflanzung von Schwarzpappeln als zukünftige Horstbäume für Rot- und Schwarzmilan sowie Ausbringung von Kunsthorsten, Schaffung von Ersatzniststätten für Höhlenbrüter und Fledermäuse durch Ausbringen von Vogelnistkästen und Fledermauskästen K6, K14 A3.1-CEF Habitatverbessernde Maßnahmen für die Feld- lerche durch die Anlage von Brachen in den Riedwiesen K4, K14, K15 A3.2 Extensivierung artenarmer Auewiesen in den Riedwiesen südlich von Barchfeld K17 A6-CEF Umsiedlung geschützter Pflanzenarten (Breitblättriges Knabenkraut, Trollblume) aus dem Baufeld westlich von Ettmarshausen in Auewiesen am Rand des FND "Neuroth" K2, K11, K13a, K14 E6.1a Anlage von Auwald und Verbesserung des Retentionsvermögens auf mehreren Teilflächen (E6.1, E6.2, E6.3) in der Werraaue am Forst- loch Maßnahmen Sonstiges Streckenverlauf des Straßenbauvorhabens neue Abgrenzung von Maßnahmen Baumreihe Bezeichnung der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Bezug zur fortlaufenden Konfliktnummer Beschreibung der Maßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme V = Vermeidungsmaßnahme (Darstellung in Unterlage 9.2) CEF-Maßnahme: vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für europäisch geschützte Arten mit dem Ziel, die kontinuierliche ökologische Funktionalität sicherzustellen A1 Lage der einzelnen Maßnahme Ettmarshausen Witzelroda Maiwiesen Werra Werra BAD SALZUNGEN IMMELBORN B62 BARCHFELD Forstloch Riedwiesen B62 B19 B19 N 0 250 500 750 1.000 2.000 m Maßstab 1 : 25.000 Datum Zeichen Art der Änderung Nr. FESTSTELLUNGSENTWURF aufgestellt: Unterlage / Blatt Nr.: 9.1 / 01 Straßenbauamt Südwestthüringen gez. Kirchner Amtsleiter Zella-Mehlis, den 26.01.2015 Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen Straße: B 62 neu Station: 0+014,000 bis 2+760,000 Maßstab: 1:25.000 B 62 neu Ortsumgehung Bad Salzungen 5. Bauabschnitt - Werraquerung Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen A geändert: Straßenbauamt Südwestthüringen gez. Kirchner Amtsleiter Zella-Mehlis, den 01.08.2018 1. Planänderung 07/2018 Gentzcke Inhaltliche Änderung der Vermeidungsmaßnahmen V2, V4 und V5 3a 07/2018 Gentzcke Verlagerung der Maßnahmen A3, E6.2 und E6.3 in den Maßnahmen- komplex A1, Erweiterung um die Maßnahmen 1.2-CEF und A1.5. 1a 07/2018 Gentzcke Verkleinerung von E6.1, Lageveränderung von A1.1-CEF, E4 und G2 2a bearbeitet gezeichnetgezeichnet Projektnummer : LB028210 geprüft : Datum Zeichen 11/2014 11/2014 Röhl Fischer Bearbeitung : Breite Gasse 4-5 99084 Erfurt www.ipu-erfurt.de E6.3 E4 G1 A5 G2a A1.1a A1.3 A1.4a A4 G3 A6 E4a A2 E4a E6.2 A3.1 A3.2 E6.1a A1.5 A1.2 K14a A1.5 Wiederherstellung der Salzwiesen nordwestlich des Erlensees K4, K6, K14a, K15 A1.2-CEF Habitatverbessernde Maßnahme für die Feldlerche durch Entwicklung von extensivem Auengrünland im Bereich der Maiwiesen

A1.3-CEF K2, K5, K9, K12, K13a G2a K16 E4a K5, K10, K12 ... · A4-CEF K3 Bereitstellung von funktionalen Ausweichle-bensräumen für Zauneidechse, Wiesenknopf-Ameisenbläuling und

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2+5002+000

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KV, K2,K3,K4, K5, ...A1Extensivierung artenarmer Auewiesenund Aufwertung des Wachtelkönig-Lebensraumes im Bereich der Maiwiesen, CEF-Maßnahme ...

K5, K10, K12, K13a, K15E4aAnpflanzung von Baumreihen und Baumgruppen auf Böschungs- und Restflächen der Straßentrasse am Eisberg

A5Anpflanzung von Bäumen entlang von Gräbenund Wegen in der Werraaue

K5

G1Anpflanzung von Hochstämmen und Sträu-chern auf Straßenböschungen im Stadt-randbereich von Bad Salzungen

K16

G2aAbwechslungsreiche Gehölzpflanzung im Bereich von Widerlagern, des südwestlichen Widerlagers, des Regenrückhaltebeckens und von Restflächen

K16

G3Abwechslungsreiche lockere Strauchpflanzung im Dammbereich der Straße

K16

V1Maßnahme zur Vermeidung von Irritationseffekten für Fledermäuse und zur Verminderung von Lärmimmissionen in der Werraaue durch beidseitige Schall- und Lichtschutzwände (auf der Talbrücke mit einer Höhe von jeweils 1,45 m) auf dem gesamten Brückenbauwerk

V2aBaufeldbeschränkungen zum Schutz des FFH- und Vogelschutzgebietes sowie zum Schutz von Biotopen und Tierlebensräumen mit besonderer Bedeutung (Errichtung von Schutzzäunen im Bereich von Tabuflächen) sowie Rückbau von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen

V3Bauzeitbeschränkungen zum Schutz des Wachtelkönigs (Nachtbauverbot in den Monaten Mai, Juni und Juli, zwischen 22 und 6 Uhr)

V4aMaßnahmen zum Schutz von Amphibien während der Bauphase, insbesondere für Kammmolch und Kreuzkröte (kein Aus- /Neubau von Baustraßen und kein nächtlicher Baubetrieb in den Monaten März und April, Absperrung der Baustelle durch mobile Leiteinrichtungen, wöchentliche Kontrollen im Baustellenbereich und Umsiedlung eventuell vorhandener Alttiere, Kaulquappen und Laich in geeignete Habitate im Umfeld Umsiedlung der Kreuzkröte bei Vorkommen im Eingriffsbereich)

V5aBauzeitenregelung zur Vermeidung baube-dingter Verluste von Lebensstätten europäisch geschützter Vogel- und Fleder-mausarten (Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Jungenaufzucht von Vögeln und bevorzugt in der Schwärmphase von Fleder-mäusen (1.Oktober bis 31. Oktober) oder Baufeldfreimachung im Winter (1. November bis 28. Februar) in Verbindung mit Quartier-kontrolle (bei Betroffenheit von Quartieren Umhängen oder Ausbringen von Vogelnist-kästen bzw. Umsetzen von Baumstämmen mit bewohnten Fledermausquartieren oder Ausbringen von Fledermauskästen im Rahmen der Maßnahmen A1.3-CEF und A2-CEF)Baufeldfreimachung in der Vegetationsruhezeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar; Kontrolle der gefällten Gehölze auf Bruthöhlen bzw. sonstige mehrjährig nutzbare Brutstätten. Bei Betroffenheit von Brutbäumen sind geeignete Ersatzquartiere im Bereich der Maßnahme A1.3-CEF im selben Winter vor dem 28. 2. anzubringen.

V6Gehölzschutzmaßnahmen während der Bau-tätigkeit

V7Vermeidung von Gewässerverunreinigungender Werra während der Bauphase durch Rück-haltung der Baustellenabwässer, asphaltgebun-dene Befestigung der Baustraße (Planstraße B) und umweltschonenden Umgang mit Bauma-schinen und Baustoffen

K1, K6, K8A1.1a-CEFHerstellung eines funktionalen Ausweichlebens-raumes für den Wachtelkönig und andere Wiesen-brüter im Bereich der Maiwiesen vor Baubeginn

K7, K11A1.4a-CEFHerstellung eines funktionalen Ausweichlebensraumes für Blaukehlchen, Sumpf- und Teichrohrsänger sowie weitere Arten Brutvögel mit Niststätten an Gräben

K10A2-CEFAnpassung der Leitstrukturen für struktur-gebunden jagende Fledermausarten zur Un-terquerung der Werrabrücke

K3A4-CEFBereitstellung von funktionalen Ausweichle-bensräumen für Zauneidechse, Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Nachtkerzenschwärmeram Bahndamm

K2, K5, K9, K12, K13aA1.3-CEFAnpflanzung von Schwarzpappeln als zukünftige Horstbäume für Rot- und Schwarzmilan sowie Ausbringung von Kunsthorsten, Schaffung von Ersatzniststätten für Höhlenbrüter und Fledermäuse durch Ausbringen von Vogelnistkästen und Fledermauskästen

K6, K14A3.1-CEFHabitatverbessernde Maßnahmen für die Feld-lerche durch die Anlage von Brachen in den Riedwiesen

K4, K14, K15A3.2Extensivierung artenarmer Auewiesen in den Riedwiesen südlich von Barchfeld

K17A6-CEFUmsiedlung geschützter Pflanzenarten (Breitblättriges Knabenkraut, Trollblume) aus dem Baufeld westlich von Ettmarshausen in Auewiesen am Rand des FND "Neuroth"

K2, K11, K13a, K14E6.1aAnlage von Auwald und Verbesserung des Retentionsvermögens auf mehreren Teilflächen (E6.1, E6.2, E6.3) in der Werraaue am Forst-loch

Maßnahmen

SonstigesStreckenverlauf des Straßenbauvorhabens

neue Abgrenzung von Maßnahmen

Baumreihe

Bezeichnung der Maßnahme

Bezeichnung der MaßnahmeBezug zur fortlaufenden Konfliktnummer

Beschreibung der Maßnahme

A = AusgleichsmaßnahmeE = ErsatzmaßnahmeG = GestaltungsmaßnahmeV = Vermeidungsmaßnahme (Darstellung in Unterlage 9.2)CEF-Maßnahme: vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für europäisch geschützte Arten mit dem Ziel,

die kontinuierliche ökologische Funktionalität sicherzustellen

A1

Lage der einzelnen Maßnahme

Ettmarshausen

Witzelroda

Maiwiesen

Werra

Werra

BAD SALZUNGEN

IMMELBORN

B62

BARCHFELD

Forstloch

Riedwiesen

B62

B19

B19

N

0 250 500 750 1.000 2.000 m

Maßstab 1 : 25.000 VORABZUG

Datum ZeichenArt der ÄnderungNr.

FESTSTELLUNGSENTWURF

aufgestellt:

Unterlage / Blatt Nr.: 9.1 / 01

Straßenbauamt Südwestthüringen

gez. Kirchner Amtsleiter

Zella-Mehlis, den 26.01.2015

Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen

Straße: B 62 neu Station: 0+014,000 bis 2+760,000

Maßstab: 1:25.000

B 62 neu Ortsumgehung Bad Salzungen5. Bauabschnitt - Werraquerung

Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

A

geändert:Straßenbauamt Südwestthüringen

gez. Kirchner Amtsleiter

Zella-Mehlis, den 01.08.2018

1. Planänderung

07/2018 GentzckeInhaltliche Änderung der Vermeidungsmaßnahmen V2, V4 und V53a

07/2018 GentzckeVerlagerung der Maßnahmen A3, E6.2 und E6.3 in den Maßnahmen-komplex A1, Erweiterung um die Maßnahmen 1.2-CEF und A1.5.1a

07/2018 GentzckeVerkleinerung von E6.1, Lageveränderung von A1.1-CEF, E4 und G22a

bearbeitet

gezeichnetgezeichnet

Projektnummer : LB028210

geprüft :

Datum Zeichen

11/2014

11/2014

Röhl

Fischer

Bearbeitung :

Breite Gasse 4-599084 Erfurtwww.ipu-erfurt.de

E6.3

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A5

G2a A1.1a

A1.3A1.4a

A4

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E4a

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E4a

E6.2

A3.1

A3.2

E6.1a

A1.5

A1.2

K14aA1.5Wiederherstellung der Salzwiesen nordwestlich des Erlensees

K4, K6, K14a, K15A1.2-CEFHabitatverbessernde Maßnahme für die Feldlerche durch Entwicklung von extensivem Auengrünland im Bereich der Maiwiesen