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praxis ?! 54 IMPRESSUM Der Freie Zahnarzt, 57. Jahrgang, Offizielles Organ des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e. V. Bundesgeschäftsstelle: Mallwitzstraße 16, 53177 Bonn-Bad Godesberg Tel. +49 228 8557-0, Fax +49 228 345465, [email protected], www.fvdz.de Copyright © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 Springer Medizin c/o Springer-Verlag GmbH, Tiergartenstr. 17, 69121 Heidelberg, Tel. +49 6221/487-0, www.springer.de. Springer Medizin ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media Geschäftsführung Springer Medizin: Joachim Krieger (President Professional Businesses), Fabian Kaufmann, Dr. Esther Wieland Director Zahnmedizin: Dr. Nataša Djordjević Redaktion Zahnmedizin: Susanne Redeker Redaktionelle Mitarbeit: Larisa Maleskou, Anja Weisse Redaktion „Der Freie Zahnarzt“: Melanie Fügner (mf ), Tel. +49 30 24342711, [email protected], Eva Britsch (eb), Tel. +49 30 24342713, [email protected], Auguststr. 28, 10117 Berlin Ressortaufteilung: Melanie Fügner: Titel, Editorial, Aktuelles, yd 2 , RSW, Report; Eva Britsch: Politik, MwM, Landesverbände, Praxis, Service, Letzte Seite Chefredakteur: ZA Robert Mayerhoff (v.i.S.d.P.) Verantwortlich für den wissenschaftlichen Teil: Dr. Norbert Grosse Layout: Arnulf Illing, Tel. +49 6221 487-8952, Fax +49 6221 487-68952, [email protected] Bildredaktion: Christiane Seufert Leitung Herstellung: Alison Hepper, [email protected] Chef vom Dienst/Herstellung: Jutta Daum, [email protected] Gesamtleitung Sales & Marketing: Fabian Kaufmann Verantwortlich für den Bereich dentalreport/Industriebetreuung: Marita Säuberlich Anzeigenmanagement: FVDZ-Media GmbH, Marita Säuberlich, c/o Springer-Verlag GmbH, Tiergartenstr. 17, 69121 Heidelberg, Tel. +49 6221/487-8761, Fax +49 6221 487-6 8761, [email protected] Druck: Stürtz GmbH, Würzburg. Printed in Germany Erscheinungsweise: 11 Ausgaben pro Jahr / Auflage: 51.500 Papierausgabe: ISSN 0340-1766, gedruckt auf säurefreiem Papier Bezugspreise: Vorzugspreis für persönliche Abonnenten: 154,- (unverb. Preisemp- fehlung inkl. 7% deutscher MwSt.) zzgl. Versandkosten. Einzelheftpreis: 37,- (unverb. Preisempfehlung inkl. 7% deutscher MwSt.). Für Mitglieder des FVDZ ist der Bezugs- preis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Das Abonnement kann jederzeit zwei Monate vor Ende des Bezugszeitraums gekündigt werden. Bestellungen oder Rückfragen nimmt jede Buchhandlung oder der Verlag entgegen. Copyright & allgemeine Hinweise: Die Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen ein- zelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Ver- arbeitung in elektronischen Systemen. Gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Offizielle Stellungnahmen des FVDZ sind als solche gekennzeichnet. Autoren können unter bestimmten Voraussetzungen an der Ausschüttung der Biblio- theks- und Fotokopietantiemen teilnehmen. Einzelheiten bei VG WORT, Abt. Wissen- schaft, Goethestr. 49, 80336 München. Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen sind anhand ande- rer Literaturstellen oder der Packungsbeilage auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr. Der IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) angeschlossen. geprüft Dr. Susanne Woitzik Praxisabgabe Abrechnung – richtig gestaltet Für Einzelpraxen wird es zunehmend schwerer, einen Übernehmer zu finden und einen angemes- senen Verkaufspreis zu erzielen. Umso wichtiger ist es daher, die Praxis so gut wie möglich aufzu- stellen. Als mögliche Stellschrauben stehen neben der Praxis und ihrer Ausstattung die Beeinflus- sung der Einnahmen- und der Ausgabenseite zur Verfügung. Widmen wir uns mit diesem Artikel also dem Bereich der Privatliquidationen. Entlang des Prozesses „Abrechnung“ gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Der Prozess „Abrechnung“ sollte immer mit der Kalkulation der Honorare beginnen. Nur wer seine Honorare kalkuliert, verdient auf Sicht das, was er verdienen muss, um seine Praxis erfolgreich zu führen. Tipp Nutzen Sie zur Kalkulation Ihrer Honora- re den Honorarkalkulator der ZA, mit dem Sie auf Basis der Kostenstruktur Ihrer Praxis die erforderlichen GOZ-/GOÄ-Steigerungs- faktoren ermitteln können. Nähere Infor- mationen dazu finden Sie hier: http://www. za-eg.de/meta/produkte/honorarkalkulator- gozgoae.html. Nach erfolgter Kalkulation sollte sichergestellt werden, dass Ihr Patient auch in der Lage ist, das Honorar beziehungsweise seinen Eigenanteil nach Abzug der Leistungen seiner Versicherung/ Beihilfe aufzubringen. Dazu können Sie auf bisherige Erfah- rungen mit dem Patienten zurückgreifen oder aber – wenn Sie mit einer Abrechnungsgesellschaſt zusammenarbeiten – eine Ankaufanfrage stellen. Wichtig Wenn Sie das Instrument der Ankaufanfrage nutzen, müssen Sie zwingend im Vorfeld das Einverständnis Ihres Patienten wegen der Datenweitergabe einholen, da Sie ansonsten Ihre ärztliche Schweigepflicht verletzen. Die ZA Zahnärztliche Abrechnungs- gesellschaſt hält dafür entsprechende Formulare vor, die Sie in

Abrechnung — richtig gestaltet

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praxis ?!54

DFZ 12 · 2013

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m Der Freie Zahnarzt, 57. Jahrgang, Offizielles Organ des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e. V. Bundesgeschäftsstelle: mallwitzstraße 16, 53177 Bonn-Bad Godesberg Tel. +49 228 8557-0, Fax +49 228 345465, [email protected], www.fvdz.deCopyright © springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 Springer Medizin c/o Springer-Verlag GmbH,Tiergartenstr. 17, 69121 Heidelberg, Tel. +49 6221/487-0, www.springer.de.springer medizin ist Teil der Fachverlagsgruppe springer science+Business mediaGeschäftsführung Springer Medizin: Joachim Krieger (president professionalBusinesses), Fabian Kaufmann, Dr. esther WielandDirector Zahnmedizin: Dr. Nataša DjordjevićRedaktion Zahnmedizin: susanne redekerRedaktionelle Mitarbeit: Larisa maleskou, Anja WeisseRedaktion „Der Freie Zahnarzt“: melanie Fügner (mf), Tel. +49 30 24342711, [email protected], eva Britsch (eb), Tel. +49 30 24342713, [email protected], Auguststr. 28, 10117 BerlinRessortaufteilung: melanie Fügner: Titel, editorial, Aktuelles, yd2, rsW, report; eva Britsch: politik, mwm, Landesverbände, praxis, service, Letzte seite Chefredakteur: ZA robert mayerhoff (v.i.s.d.p.)Verantwortlich für den wissenschaftlichen Teil: Dr. Norbert Grosse

Layout: Arnulf Illing, Tel. +49 6221 487-8952, Fax +49 6221 487-68952, [email protected] Bildredaktion: Christiane seufert Leitung Herstellung: Alison Hepper, [email protected] vom Dienst/Herstellung: Jutta Daum, [email protected] Sales & Marketing: Fabian KaufmannVerantwortlich für den Bereich dentalreport/Industriebetreuung: marita säuberlichAnzeigenmanagement: FVDZ-media GmbH, marita säuberlich, c/o springer-Verlag GmbH, Tiergartenstr. 17, 69121 Heidelberg, Tel. +49 6221/487-8761, Fax +49 6221 487-6 8761, [email protected]

Druck: stürtz GmbH, Würzburg. printed in Germany Erscheinungsweise: 11 Ausgaben pro Jahr / Auflage: 51.500Papierausgabe: IssN 0340-1766, gedruckt auf säurefreiem papierBezugspreise: Vorzugspreis für persönliche Abonnenten: 154,- (unverb. preisemp-fehlung inkl. 7% deutscher mwst.) zzgl. Versandkosten. einzelheftpreis: 37,- (unverb. preisempfehlung inkl. 7% deutscher mwst.). Für mitglieder des FVDZ ist der Bezugs-preis durch den mitgliedsbeitrag abgegolten. Das Abonnement kann jederzeit zwei monate vor ende des Bezugszeitraums gekündigt werden.Bestellungen oder Rückfragen nimmt jede Buchhandlung oder der Verlag entgegen. Copyright & allgemeine Hinweise: Die Zeit schrift sowie alle in ihr enthaltenen ein-zelnen Bei träge und Abbildun gen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwer tung, die nicht aus drücklich vom urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vor heri gen schriftlichen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, mikro verfil mun gen und die einspeicherung und Ver-arbeitung in elek tronischen systemen.Gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die meinung der redaktion wieder. Offizielle stellungnahmen des FVDZ sind als solche gekennzeichnet.Autoren können unter bestimmten Voraussetzungen an der Ausschüttung der Biblio-theks- und Fotokopietantiemen teilnehmen. einzelheiten bei VG WOrT, Abt. Wissen-schaft, Goethestr. 49, 80336 münchen.Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen sind anhand ande-rer Literaturstellen oder der packungsbeilage auf ihre richtigkeit zu überprüfen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr. Der IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) angeschlossen.geprüft

Dr. Susanne Woitzik

praxisabgabe

Abrechnung – richtig gestaltetFür einzelpraxen wird es zunehmend schwerer, einen Übernehmer zu finden und einen angemes-senen Verkaufspreis zu erzielen. umso wichtiger ist es daher, die praxis so gut wie möglich aufzu-stellen. Als mögliche stellschrauben stehen neben der praxis und ihrer Ausstattung die Beeinflus-sung der einnahmen- und der Ausgabenseite zur Verfügung. Widmen wir uns mit diesem Artikel also dem Bereich der privatliquidationen. entlang des prozesses „Abrechnung“ gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Prozess „Abrechnung“ sollte immer mit der Kalkulation der Honorare beginnen. Nur wer seine Honorare kalkuliert, verdient auf Sicht das, was er verdienen muss, um seine Praxis erfolgreich zu führen.

TippNutzen Sie zur Kalkulation Ihrer Honora-re den Honorarkalkulator der ZA, mit dem Sie auf Basis der Kostenstruktur Ihrer Praxis die erforderlichen GOZ-/GOÄ-Steigerungs-faktoren ermitteln können. Nähere Infor-mationen dazu finden Sie hier: http://www.za-eg.de/meta/produkte/honorarkalkulator- gozgoae.html.

Nach erfolgter Kalkulation sollte sichergestellt werden, dass Ihr Patient auch in der Lage ist, das Honorar beziehungsweise seinen Eigenanteil nach Abzug der Leistungen seiner Versicherung/Beihilfe aufzubringen. Dazu können Sie auf bisherige Erfah-rungen mit dem Patienten zurückgreifen oder aber – wenn Sie mit einer Abrechnungsgesellschaft zusammenarbeiten – eine Ankaufanfrage stellen.

WichtigWenn Sie das Instrument der Ankaufanfrage nutzen, müssen Sie zwingend im Vorfeld das Einverständnis Ihres Patienten wegen der Datenweitergabe einholen, da Sie ansonsten Ihre ärztliche Schweigepflicht verletzen. Die ZA Zahnärztliche Abrechnungs-gesellschaft hält dafür entsprechende Formulare vor, die Sie in

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aller Regel auch in Ihre Praxisverwaltungs-Software elektronisch einbinden können.

Sollte die Abrechnungsgesellschaft Ihnen durch eine „rote Ampel“ kundtun, dass sie die Rechnung dieses Patienten nicht ankaufen wird oder Sie früher bereits schlechte Erfahrungen hinsichtlich des Zahlungsverhaltens des Patienten gemacht haben, können Sie sich wahlweise auf eine einfache Versorgung beschränken oder/und eine Materialkostenvorauszahlung ver-einbaren, um zumindest die Materialkosten abzusichern. Hono-rarvorauszahlungen sind rechtlich nicht zulässig.

TippIm Praxishandbuch des FVDZ finden Sie dazu ein Musterfor-mular unter dem Stichwort „Vereinbarung zur Zahlung eines Auslagenvorschusses“.

Doch die Abschätzung der Zahlungsfähigkeit des Patienten ist nur die eine Seite der Medaille. Der Patient muss auch davon überzeugt werden, sich eine unter Umständen teure Behandlung auf zum Teil eigene Kosten zu gönnen.

Die wichtigste Voraussetzung dafür, andere von etwas zu überzeugen, ist die eigene Überzeugung. Machen Sie sich und Ihrem Team daher unbedingt vorab klar, dass die von Ihnen vor-geschlagene Behandlung tatsächlich die beste Lösung für den Patienten darstellt und dass Ihre Leistung jeden Cent wert ist.

Wie eine solche Argumentation aussehen könnte, können Sie einem Beispiel zur professionellen Zahnreinigung entnehmen, dass Ihnen die Autorin gerne auf Wunsch zur Verfügung stellt.

Des Weiteren sichern Sie sich durch entsprechende Vereinba-rungen mit Ihren Patienten ab (Vereinbarungen über die Gebüh-renhöhe nach § 2 Satz 1 und 2 GOZ sowie Vereinbarung von Leistungen und Übersicht über die voraussichtlichen Kosten). Unterlassen Sie dies, könnte sich der Patient darauf berufen, dass er über die entstehenden Kosten im Vorfeld nicht infor-miert war und die Zahlung der Rechnung – leider zu Recht – verweigern. Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang und bei welchen Patienten Sie diese Vereinbarungen zu Ihrer Sicherheit abschließen sollten und bei welchen sich dieser Aufwand aus Ihrer Sicht nicht lohnt.

Die entsprechenden Vereinbarungsformulare, einschließlich Erläuterungen können Sie sich unter http://www.za-eg.de/file-admin/documents/Download/0001-Musterformulare_Verein-barung_zur_GOZ12.pdf herunterladen.

Denken Sie in diesem Zusammenhang auch daran, dass es zu den vertraglichen Nebenpflichten gehört, den Patienten über eventuelle alternative Behandlungsmethoden sowie deren Kos-ten aufzuklären und dies zu dokumentieren.

Dr. Susanne Woitzik, [email protected]