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Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung Abschlussbericht – Management Summary BfEE 12/2017 Im Auftrag des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn

Abschlussbericht Qualifikationsanforderungen in der

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Qualifikationsanforderungen in der

Energieberatung

Abschlussbericht – Management Summary

BfEE 12/2017

Im Auftrag des

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Frankfurter Straße 29-35

65760 Eschborn

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 2

Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Abschlussbericht – Management Summary

Im Auftrag von

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Frankfurter Str. 29-35

65760 Eschborn

Bearbeitet von

Universität Kassel

Mönchebergstr. 19

34109 Kassel

Prof. Dr.-Ing. Anton Maas

Nadine Krüger

Jutta Steinbrecher

Im Unterauftrag

Limón GmbH

Große Rosenstraße 21

34117 Kassel

Prof. Dr.-Ing. Mark Junge

Christoph Holzäpfel

Alessandro Hox

Melanie Wagner

schiller engineering

Ulmenstraße 50A

22299 Hamburg

Heiko Schiller

Christian Kastner

Kassel, 30.08.2020

Eine Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Mit Rücksicht auf die gute Lesbarkeit des Berichtes wird auf die gleichberechtigte Nennung der

männlichen und weiblichen Form verzichtet. In der Regel wird das männliche Genus verwendet,

gemeint sind beide Geschlechter.

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 3

Inhalt

1 Zusammenfassung ................................................................................................................... 4

1.1 Darstellung der notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten für erfolgreiche

Energieberatungen .................................................................................................................. 4

1.2 Inhalte einschlägiger Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge ........................................ 8

1.3 Konzeption einer Qualifikationsprüfung für die Förderprogramme „Energieberatung für

Wohngebäude“ und „Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude“ ..................... 11

1.4 Erprobung der Qualifikationsprüfung in einem Demonstrationsprojekt .............................. 16

1.5 Fazit........................................................................................................................................ 19

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 4

1 Zusammenfassung

Energieberatung ist ein integraler Bestandteil der Energieeffizienz- und Klimaschutzpolitik der

Bundesregierung und hat als strategisch wichtige Schnittstelle zum Verbraucher eine zentrale

Bedeutung in der Wirkungskette der Energieeffizienz.

Um den sehr unterschiedlichen und komplexen Anforderungen an eine Energieberatung gerecht zu

werden, benötigen die Energieberater eine fachlich hohe Qualifikation. Diese ist in den

Beratungsförderprogrammen in der Regel über abschließend festgelegte Ausbildungsberufe bzw.

Studiengänge und Weiterbildungen geregelt und bildet die vielfältigen Wegen der Qualifizierung zum

Energieberater nicht immer ab. Daher wird angestrebt, die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen

durch eine einheitliche Qualifikationsprüfung um einen alternativen Zugangsweg zu erweitern.

In diesem Zusammenhang wurden in diesem Projekt in Arbeitspaket 1 Fachkenntnisse und Fähigkeiten

ermittelt, die für die Durchführung von Energieberatungen erforderlich sind.

Darüber hinaus wurden in Arbeitspaket 2 einschlägige formale Aus- und Weiterbildungen, mit denen

Energieberater in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, analysiert und die

Ausbildungsinhalte den erforderlichen Fachkenntnissen gegenübergestellt.

Auf dieser Grundlage erfolgte im nächsten Schritt im Arbeitspaket 3 die Konzeption einer

Qualifikationsprüfung für die Bundesförderprogramme „Energieberatung für Wohngebäude“ und

„Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“. Für

die Durchführung der schriftlichen Prüfung wurde in diesem Zuge auch ein Fragenpool entwickelt, der

zur Prüfungsvorbereitung und zur Erstellung der Prüfungen dient.

Im Arbeitspaket 4 erfolgte die Erprobung des Prüfkonzepts im Rahmen eines Demonstrationsprojekts,

welches nach Abschluss der Evaluation noch einmal zu Anpassungen des Prüfkonzeptes führte. Zudem

sind die Erfahrungen aus dem Demonstrationsprojekt in die „Leitlinien für Weiterbildungsträger zur

Durchführung der Qualifikationsprüfung - Energieberatung für Wohngebäude und für

Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ eingeflossen, welche das

Prüfkonzept ergänzen.

1.1 Darstellung der notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten für

erfolgreiche Energieberatungen

Grundlage für die Ermittlung der Fachkenntnisse und Fähigkeiten ist die Analyse der

Beratungsprodukte in Bezug auf Förderprogramme, Beratungsempfänger und Beratungsgegenstand.

Aus den daraus resultierenden Bausteinen und Inhalten der Beratung wurden erforderliche

Fachkenntnisse und Fähigkeiten identifiziert, über die Energieberater verfügen müssen.

Um die Sicht von Energieberatern, Weiterbildungsträgern und Beratungsempfängern mit

einzubeziehen, wurden leitfadengestützte Telefoninterviews durchgeführt, darüber hinaus wurden in

einem Expertenworkshop gezielte Fragestellungen diskutiert.

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 5

Die in diesem Prozess ermittelten erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten werden in folgende

sieben Bereiche gegliedert:

• Rechtliches

• Physikalische und physiologische Grundlagen

• Gebäude und Gebäudehülle

• Gebäudetechnik

• Querschnittstechnologien

• Bilanzierung und Wirtschaftlichkeit

• Projektbericht und Beratungskompetenz

Jeder dieser Bereiche ist weiter gegliedert in Kompetenzbereiche mit erforderlichen Fachkenntnissen

und Fähigkeiten, denen Schulungsinhalte zugeordnet sind.

Im Folgenden sind die einzelnen Bereiche mit den jeweiligen Kompetenzbereichen dargestellt.

Bereich Rechtliches

Energieberatungen und die Umsetzung von Maßnahmen finden immer im Kontext rechtlicher

Rahmenbedingungen statt. Die betrifft folgende Bereiche:

• Gesetzliche Rahmenbedingungen – Bereich Gebäude

• Gesetzliche Rahmenbedingungen – Bereich Unternehmen

• Normen – Bereich Gebäude

• Normen – Bereich Unternehmen

• Energieeinsparverordnung

Bereich physikalische und physiologische Grundlagen

Kenntnisse der Physik bilden die Basis für Energieumwandlungsprozesse und unter Einbeziehung der

Wärmephysiologie des Menschen auch für das Verständnis des energetischen Systems Gebäude –

Anlagentechnik – Nutzer. Von daher sind Grundlagen erforderlich zu den Wissensfeldern:

• Meteorologie

• Wärmephysiologie und Raumluftqualität

• Thermodynamik

• Strömungsmechanik

• Elektrotechnik

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 6

Bereich Gebäude und Gebäudehülle

Im Bereich Gebäude und Gebäudehülle werden alle Fachkenntnisse und Fähigkeiten beschrieben, die

für eine Energieberatung im Zusammenhang mit der baulichen Umsetzung des Gebäudes und der

Gebäudehülle relevant sind. Dies betrifft:

• Gebäudekonzepte

• Bauphysikalische Grundlagen

• Bau- und Wärmedämmstoffe, Wärmedämmsysteme

• Bauteilkonstruktionen

• Schwachstellen Gebäudehülle

• Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz

Bereich Gebäudetechnik

Die Konditionierung von Gebäuden im Winter und im Sommer erfolgt über Anlagen der technischen

Gebäudeausrüstung und der Energieberater muss im Hinblick auf die energetische Bewertung der

Systeme über Fachkenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen verfügen:

• Heizungstechnik

• Warmwasserbereitung

• Wohnungslüftung

• Raumlufttechnik Nichtwohngebäude

• Kältetechnik

• Künstliche Beleuchtung

• Elektrische Energieerzeugung

• Kopplungsprozesse

• Gebäudeautomation

Bereich Querschnittstechnologien

In der Industrie sind die Querschnittstechnologien oft die größten (Strom-)Verbraucher; von daher sind

Fachkenntnisse zu den im Folgenden genannten Technologien, insbesondere bei der Energieberatung

für Unternehmen, von großer Bedeutung:

• Elektrische Antriebe

• Strömungsmaschinen

• Druckluft

• Wärmerückgewinnung

• Information- und Kommunikationstechnologie

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 7

Bereich Bilanzierung und Wirtschaftlichkeit

Für die energetische Bewertung der Ausgangssituation und von Sanierungsmaßnahmen lassen sich die

identifizierten Fachkenntnisse und Fähigkeiten folgenden Bereichen zuordnen:

• Energetische Bilanzierung

• Emissionen

• Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich

• Energiedatenerhebung- und -auswertung

• Wirtschaftlichkeit

• Geringinvestive Maßnahmen

• Fördermöglichkeiten

• Energieeinkauf

• Contracting

Bereich Projektbericht und Beratungskompetenz

Hinsichtlich der Darstellung und Kommunikation der Ergebnisse sowie die Inanspruchnahme von

Fördermitteln kommen die folgenden Kompetenzbereiche zum Tragen:

• Förderspezifische Details

• Projektbericht / Energieberatungsbericht

• Beratungskompetenz

Im Kapitel 3.6 des Abschlussberichts werden für jeden aufgeführten Kompetenzbereich die

erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten mit den jeweiligen Schulungsinhalten detailliert

erläutert.

Darauf aufbauend wird für folgende Energieberatungsprodukte eine Zuordnung und Wichtung

vorgenommen:

• Energieberatung für Wohngebäude

• Energieberatung für Nichtwohngebäude

• Energieaudit nach DIN EN 16247-1

• Energieberatung für Anlagen und Prozesse

Die Wichtung erfolgt hierbei für die jeweiligen Schulungsinhalte. Je nach Relevanz wird in drei Stufen

unterteilt:

• Stufe 1: Geringe Relevanz

• Stufe 2: Mittlere Relevanz

• Stufe 3: Hohe Relevanz

Im Kapitel 3.6 des Abschlussberichts wird die Zuordnung zu den Beratungsprodukten und die Wichtung

detailliert beschrieben.

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 8

Prinzipiell haben hierbei für die gebäudebezogene Energieberatung die bautechnischen Aspekte eine

weitaus größere Bedeutung als bei der Energieberatung für Unternehmen.

Bei den Nichtwohngebäuden liegt der Unterschied zu den Wohngebäuden insbesondere im Bereich

der komplexeren Gebäudetechnik und dem aufwändigeren Bilanzierungsverfahren.

Bei der Energieberatung für Unternehmen kommt hingegen der Bereich der Querschnittstechnologien

mehr zum Tragen, wobei bei der Energieberatung für Anlagen und Prozesse nur eine Teilmenge

relevant ist.

Spezialisierte Fachkenntnisse und Fähigkeiten sind hierbei insbesondere bei der Energieberatung für

Unternehmen relevant. Um das Thema näher zu betrachten, werden zunächst vier verschiedene

Spezialisierungsebenen beschrieben (orientiert an EN 16247, ISO 50003, VDI 3922 und

Wirtschaftszweigen). Für jede Ebene werden mögliche Arten der Spezialisierung aufgezeigt.

1.2 Inhalte einschlägiger Ausbildungen, Studiengänge und Lehrgänge

Im zweiten Schritt wurden die Inhalte von Ausbildungen, Studiengängen und Lehrgängen sowie

Fachtitel untersucht, mit denen Energieberater in den Förderprogrammen tätig werden können, und

überprüft, inwieweit der jeweilige Abschluss die identifizierten Fachkenntnisse einer möglichen

Prüfung belegt.

Aufgrund der großen Vielfalt an Abschlüssen war eine Auswertung aller möglichen Ausbildungen nicht

möglich, so dass in jedem Bereich exemplarische Abschlüsse untersucht und ausgewertet wurden. Ziel

war dabei zu überprüfen, inwieweit es möglich ist, Ausbildungen zu benennen, die so umfangreiche

Fachkenntnisse für Energieberatungen vermitteln, dass diese im Rahmen einer möglichen Prüfung

anerkannt werden können.

Ausbildungen zum Meister

Von den 21 Gewerken, für die eine Ausstellungsberechtigung nach EnEV (Energieeinsparverordnung)

möglich ist, wurden exemplarisch folgende Gewerke untersucht:

• Dachdecker

• Maurer

• Stuckateure

• Zimmerer

Durch den Abgleich erschließt sich, dass durch die bautechnisch orientierten Meisterausbildungen

insbesondere im Bereich der Gebäudehülle einige Fachkenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind,

wohingegen im Bereich Gebäudetechnik im Rahmen der Ausbildung lediglich vereinzelt Themen

angeschnitten werden. Vollumfängliche Kompetenzen lassen sich hierbei allerdings für keinen

Kompetenzbereich ableiten. Bei den nicht näher untersuchten Gewerken ist die größte

Übereinstimmung für die Meisterausbildung zum Installateur und Heizungsbauer im Bereich der

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

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Anlagentechnik zu erwarten. Eine Modularisierung der Prüfung erscheint aufgrund dessen nicht

sinnvoll.

Ausbildungen zum Techniker

Im Fachbereich Technik gibt es bei der Ausbildung zum Techniker etwa 80 Fachrichtungen mit jeweils

noch individuellen Schwerpunkten, die durch die Bestimmungen der Länder geregelt sind. Es wurden

exemplarisch folgende Technikerausbildungen in NRW untersucht:

• Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (HLK)

• Techniker in der Fachrichtung Mechatronik / Mechatroniktechniker

• Maschinenbautechniker

• Techniker Gebäudesystemtechnik / Techniker in der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik

Eine besonders hohe Schnittmenge zu den erforderlichen Fachkenntnissen weist der HLK-Techniker auf.

Insbesondere im Bereich Gebäudetechnik können sehr viele erforderliche Fachkenntnisse durch die

Ausbildung abgedeckt werden. Auch beim Gebäudesystemtechniker ist die Schnittmenge hoch, jedoch

in den Details auf andere Fachgebiete aufgeteilt.

Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Technikerausbildungen sehr vielfältig sind und in den

Bundesländern unterschiedliche Rahmenlehrpläne existieren, erscheint eine Modularisierung der

Prüfung für bestimmte Fachrichtungen schwierig und mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand

verbunden.

Studiengänge

Unter den Studienabschlüssen, die einen Zugang zur Energieberatung ermöglichen, existiert eine

Vielzahl an thematisch relevanten Fachrichtungen, von denen im § 21 der EnEV nur ein kleiner Teil

explizit benannt wird (z. B. Architektur, Bauingenieurwesen oder Elektrotechnik). Studiengänge, wie z.

B. Energie- und Gebäudetechnik werden oftmals von den Fachrichtungen Maschinenbau oder

Elektrotechnik angeboten, teilweise aber auch als eigenständige Fachrichtung. Auch das Studium

dieser Fachrichtungen ermöglicht einen Zugang zur Energieberatung gemäß § 21 der EnEV. Weiterhin

gibt es für jeden Studiengang eigene Modulhandbücher mit unterschiedlichen Vertiefungsrichtungen

und Schwerpunktsetzungen, so dass auch bei gleichnamigen Studiengängen die Studieninhalte sehr

verschieden sein können.

Exemplarisch wurden 9 Studiengänge in sieben Fachrichtungen untersucht, die in § 21 der EnEV

aufgeführt werden und die in Bezug auf erforderliche Fachkenntnisse und Fähigkeiten für

Energieberatungen besonders relevant sind. Dabei werden die verpflichtenden Studieninhalte den

erforderlichen Fachkenntnissen und Fähigkeiten gegenübergestellt:

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 10

• Architektur (2)

• Innenarchitektur

• Bauingenieurwesen

• Energie- und Gebäudetechnik (2)

• Elektrotechnik

• Bauphysik

• Energieingenieurwesen

Bei der Gegenüberstellung mit den erforderlichen Fachkenntnissen und Fähigkeiten zeigt der

analysierte Studiengang Elektrotechnik die geringste Übereinstimmung, die größten

Übereinstimmungen haben die Studiengänge zur Bauphysik, Gebäudetechnik und ein neuer

übergreifender Studiengang „Energie-Ingenieurwesen“. Generell weisen die unterschiedlichen

Studiengänge große Unterschiede auf, aber auch innerhalb einer Fachrichtung können die

Studieninhalte gleichnamiger Studiengänge sehr verschieden sein. Eine Aussage darüber, welche

Fachkenntnisse durch den Abschluss einer bestimmten Fachrichtung nachgewiesen sind, ist daher

schwierig. Eine individuelle Prüfung der tatsächlichen Studieninhalte hingegen ist mit einem sehr

hohen Aufwand verbunden, so dass eine Modularisierung der Prüfung aufgrund der Anerkennung von

Studienleistungen nicht sinnvoll erscheint.

Weiterbildungsangebote zum Energieberater

Weiterbildungsangebote orientieren sich in der Regel an den Anforderungen der Förderprogramme an

eine Weiterbildung. In Bezug auf die Energieberatung für Wohngebäude werden die identifizierten

erforderlichen Fachkenntnisse in Ihrer gesamten Bandbreite weitgehend abgebildet. Im Bereich der

Nichtwohngebäude beziehen sich die Weiterbildungsanforderungen entweder nur auf einen

Teilbereich oder sie gehen über den Tätigkeitsbereich der Energieberatung hinaus, von daher gibt es

Unterschiede zur Kompetenzmatrix, die beschrieben sind. Für die Energieberatung im Mittelstand sind

keine anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen veröffentlicht, ein Abgleich ist von daher nur schwer

möglich. Selbstverständlich muss die Entwicklung einer einheitlichen Qualifikationsprüfung mit den

Anforderungen der Förderprogramme an eine Weiterbildung abgestimmt sein. Die

Weiterbildungsangebote können dann auf die Vorbereitung der Prüfung hin optimiert werden.

Fachtitel von spezifischen Berufsverbänden mit besonderen Fachkenntnissen im Bereich

Energieberatung

In acht Bundesländern werden Fachtitel durch Prüfsachverständigenverordnungen oder

Durchführungsverordnungen zur EnEV bestimmt. Die Durchführung der Zulassungsverfahren sind in

der Regel an die Architekten- und / oder Ingenieurkammern ausgelagert. Generell beziehen sich die

untersuchten Fachtitel ausschließlich auf den Gebäudebereich. Die größten Qualifikationshürden

werden in Berlin und Brandenburg durch ein zweistufiges Prüfungsverfahren gestellt. Inwieweit und

welche Fachkenntnisse und Fähigkeiten für Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude über

die Titelverleihung sichergestellt sind, könnte im Einzelfall geprüft werden. Eine Modularisierung der

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

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Prüfung für einzelne Titel, wie z.B. „Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung“ in Berlin

und Brandenburg wäre prinzipiell denkbar.

Dynamische Wissenselemente

Sowohl im Zusammenhang mit Berufs- und Studienabschlüssen als auch mit Weiterbildungen und der

Überprüfung von Fachkenntnissen durch eine Prüfung gilt es zu berücksichtigen, dass viele

Fachkenntnisse im Laufe der Zeit als nicht mehr aktuell einzustufen sind. Dies betrifft insbesondere die

rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der EnEV, die energetische Bilanzierung, die

Fördermöglichkeiten und die Anforderungen im Rahmen der Förderprogramme für die

Energieberatung. Die beschriebene Dynamik bietet eine Grundlage für die Festlegung, ob, in welchem

Zeitraum und in welcher Form Fachkenntnisse erneut nachgewiesen werden sollen.

1.3 Konzeption einer Qualifikationsprüfung für die Förderprogramme

„Energieberatung für Wohngebäude“ und „Energieberatung für

kommunale Nichtwohngebäude“

Aufbauend auf die Analyse der Energieberatungsprodukte und der damit einhergehenden

erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten (AP 2) wurde eine Qualifikationsprüfung für die

Förderprogramme „Energieberatung für Wohngebäude“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude

von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ entwickelt. Eine Modularisierung der Prüfung

mit dem Ziel, einzelnen Prüflingen aufgrund Ihrer Vorbildung Prüfteile zu erlassen, wurde nicht

umgesetzt, da aufgrund der Vielfalt an unterschiedlichen Ausbildungen und individuellen

Gestaltungsmöglichkeiten eine zuverlässige allgemeine Aussage zu erworbenen Kompetenzen und

Fachkenntnissen innerhalb einer Ausbildung kaum möglich ist.

Das Prüfkonzept wurde hierbei in mehreren Schritten erarbeitet unter Berücksichtigung von

Anforderungen an Weiterbildungen im Rahmen der Förderprogramme,

Erfahrungen aus dem Bereich der Lehre und Weiterbildung an der Universität Kassel,

bestehenden Prüfkonzepten anderer Weiterbildungsträger,

Ergebnissen des Expertenworkshops zum Prüfkonzept am 08.10.2018 in Berlin / Austausch mit

Verbänden und

Erfahrungen aus der Durchführung des Demonstrationsprojekts.

Grundlegend für das Prüfkonzept ist, dass im Zuge des alternativen Zugangsweges für die

Energieberatung für Wohngebäude die Kompetenzen allein über die Prüfung und die Teilnahme an

einer Weiterbildung nachgewiesen werden und nicht über, wie in § 21 EnEV gefordert, berufliche

Grundqualifikation.

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 12

Voraussetzung für die Anerkennung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als

Energieberater für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen ist eine

Anerkennung als Energieberater für Wohngebäude sowie eine 3-jährige hauptberufliche Tätigkeit, bei

der praxisbezogene Kenntnisse über die Energieberatung von Gebäuden erworben wurden. Zusätzlich

ist dann eine Weiterbildung im Bereich Nichtwohngebäude mit ergänzender Qualifikationsprüfung

erforderlich.

Die derzeit geltenden Anforderungen an die Zusatzqualifikation von Energieberatern behalten auch

im Zusammenhang mit der Qualifikationsprüfung ihre Gültigkeit. Für Personen ohne berufliche

Grundqualifikation gemäß EnEV § 21 Absatz 1 beträgt der erforderliche Umfang der Weiterbildung für

die Energieberatung für Wohngebäude 200 Unterrichtseinheiten zuzüglich Abschlussprüfung. Der

Umfang für die darauf aufbauende Weiterbildung für die Energieberatung für Nichtwohngebäude von

Kommunen und gemeinnützigen Organisationen beträgt derzeit 50 Unterrichtseinheiten.

Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Prüfungsleistungen zusammen:

Schriftliche Prüfung

Erstellung eines Beratungsberichts / iSFP (WG)

Fachgespräch

Die Festlegungen im Detail werden im veröffentlichten Prüfkonzept beschrieben. Ergänzend werden

Details zur Umsetzung in den „Leitlinien für die Weiterbildungsträger zur Durchführung der

Qualifikationsprüfung - Energieberatung für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude von

Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ erläutert.

Im Folgenden werden zentrale Aspekte der Prüfungsleistungen für die Energieberatung für

Wohngebäude und für die Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und

gemeinnützigen Organisationen kurz beschrieben.

Prüfungsleistungen für die Energieberatung für Wohngebäude

Schriftliche Prüfung (EB WG)

In der schriftlichen Prüfung werden die in AP 1 ermittelten Fachkenntnisse (und Fähigkeiten) abgefragt.

Die Prüfung wurde insgesamt in drei Teile gegliedert. Die Gewichtung der einzelnen Bereiche ist

hierbei:

Bautechnik 1/3

Anlagentechnik 1/3

Rechtliches, Bilanzierung und Wirtschaftlichkeit, Projektbericht 1/3

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 13

Die Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfung erfolgen im Antwort-Wahl-Format (Single-Choice-

und Multiple-Choice-Format), als Aufgaben mit abhängigen Antwortalternativen (Zuordnungs- und

Anordnungsaufgaben), sowie als Rechenaufgaben.

Die Aufgaben werden vom BAFA aus einem vorhandenen Fragenpool von ca. 1000 Fragen

zusammengestellt. Dabei ist jeder Aufgabe eine Punktzahl zugeordnet und die Gesamtpunktzahl aller

Aufgaben für die Prüfung vorgegeben. Der Anteil an Rechenaufgaben beträgt ca. 40 %.

Zur Prüfungsvorbereitung wird vom BAFA ein Fragenpool inklusive der richtigen Antworten zur

Verfügung gestellt (Übungsfragen). Als Aufgabenstellung für die schriftliche Prüfung finden sowohl

Übungsfragen als auch nicht veröffentlichte Varianten und Modifikationen der Übungsfragen

Anwendung.

Der Bearbeitungszeitraum beträgt drei Stunden. Die schriftliche Prüfung ist erfolgreich bestanden,

wenn eine Mindestpunktzahl von insgesamt 60 % erreicht ist.

Die Durchführung und Bewertung der Prüfung erfolgt durch den Weiterbildungsträger. Das BAFA behält

sich vor, Stichprobenkontrollen der bewerteten Prüfungen beim Weiterbildungsträger im Nachgang als

Qualitätskontrolle durchzuführen. Die Weiterbildungsträger informieren das BAFA über die

Prüfungsergebnisse.

Erstellung Beratungsbericht / individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) (EB WG)

Die Erstellung des Beratungsberichts / iSFP erfolgt im Zusammenhang mit einer Weiterbildung für die

Energieberatung für Wohngebäude unter Berücksichtigung des BAFA-Merkblatts für die Erstellung

eines Beratungsberichts / iSFP.

Für die Anerkennung als Prüfungsleistung muss vom Prüfling ein eigener Beratungsbericht erstellt

werden, der alle Anforderungen des BAFA an einen Beratungsbericht erfüllt.

Die Bewertung des Beratungsberichtes / iSFP obliegt dem Träger der Weiterbildung. Wenn der

Beratungsbericht aus Sicht des Prüflings und Veranstalters förderfähig ist, wird dieser beim BAFA

eingereicht und dort in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen an einen Beratungsbericht / iSFP im

Rahmen des Förderprogramms geprüft.

Fachgespräch (EB WG)

Grundlage des Fachgesprächs ist der im Rahmen der Weiterbildung erstellte Beratungsbericht /

individuelle Sanierungsfahrplan.

Durch das Fachgespräch soll vor allem ersichtlich werden, ob der Beratungsbericht / individuelle

Sanierungsfahrplan vom Prüfling selbst erstellt und verstanden wurde, ob die erforderlichen

Fachkenntnisse für eine Beratung vorhanden sind und ob die Beratungskompetenz für die erfolgreiche

Durchführung eines Beratungsgespräches gegeben ist.

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 14

Der Richtwert für die Dauer des Fachgesprächs beträgt 30 Minuten. Dabei sollte der Anteil der

Erläuterung des Sanierungskonzepts durch den Prüfling etwa die Hälfte der Gesamtdauer des

Fachgesprächs betragen.

Die Durchführung und Bewertung des Fachgesprächs erfolgt durch den Weiterbildungsträger mit

mindestens zwei Prüfern unter Mitwirkung mindestens eines Beisitzers vom BAFA.

Prüfungsleistungen für die Ergänzungsprüfung für die Energieberatung für Nichtwohngebäude von

Kommunen und gemeinnützigen Organisationen

Zulassungsvoraussetzung für die Ergänzungsprüfung für die Energieberatung für Nichtwohngebäude

von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen ist, dass der Prüfling bereits eine

Qualifikationsprüfung für die Energieberatung für Wohngebäude abgelegt hat oder bereits über eine

Anerkennung als Energieberater für Wohngebäude beim BAFA verfügt, worüber die für die

Energieberatung von Wohngebäuden relevanten Fachkenntnisse und Kompetenzen nachgewiesen

sind.

Mit der Ergänzungsprüfung soll darüber hinaus nachgewiesen werden, dass der Prüfling auch über die

zusätzlich erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten für die Durchführung einer qualitativ

hochwertigen Energieberatung für Nichtwohngebäude verfügt.

Aufgrund der höheren Komplexität im Bereich der Nichtwohngebäude muss für die Anerkennung beim

BAFA zudem eine 3-jährige hauptberufliche Tätigkeit nachgewiesen werden, bei der praxisbezogene

Kenntnisse über die Energieberatung von Gebäuden erworben wurden.

Schriftliche Prüfung (EB NWG)

In der schriftlichen Ergänzungsprüfung werden schwerpunktmäßig die Fachkenntnisse abgefragt, die

sich ausschließlich auf die Energieberatung Nichtwohngebäude beziehen und bei der Energieberatung

für Wohngebäude nicht zum Tragen kommen.

Dies bezieht sich auf ausgewählte Kompetenzbereiche aus den Themengebieten „Bautechnik“,

„Anlagentechnik“ sowie „Rechtliches“, „Bilanzierung und Wirtschaftlichkeit“ und „Projektbericht inkl.

Beratungskompetenz“.

Der inhaltliche Schwerpunkt liegt bei der Gebäudetechnik und bei der Bilanzierung nach DIN V 18599.

Die Aufgabenstellungen der schriftlichen Ergänzungsprüfung erfolgen analog der Prüfung für die

Energieberatung für Wohngebäude im Antwort-Wahl-Format, als Aufgaben mit abhängigen

Antwortalternativen sowie als Rechenaufgaben.

Die Aufgaben werden vom BAFA aus einem vorhandenen Prüfungsfragenpool von circa 500 Fragen

zusammengestellt. Auch hier ist jeder Aufgabe eine Punktzahl zugeordnet und die Gesamtpunktzahl

aller Aufgaben für die Prüfung vorgegeben. Der Anteil der Rechenaufgaben beträgt ca. 1/3.

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 15

Zur Prüfungsvorbereitung wird vom BAFA ein Fragenpool inklusive der richtigen Antworten zur

Verfügung gestellt (Übungsfragen). Als Aufgabenstellung für die schriftliche Prüfung finden sowohl

Übungsfragen als auch nicht veröffentlichte Varianten und Modifikationen der Übungsfragen

Anwendung.

Die Bearbeitungszeit der schriftlichen Ergänzungsprüfung beträgt 1,5 Stunden. Die schriftliche

Ergänzungsprüfung ist erfolgreich bestanden, wenn eine Mindestpunktzahl von insgesamt 60 %

erreicht ist.

Die Durchführung und Bewertung der Prüfung erfolgt durch den Weiterbildungsträger. Das BAFA behält

sich vor, Stichprobenkontrollen der bewerteten Prüfungen beim Weiterbildungsträger im Nachgang als

Qualitätskontrolle durchzuführen. Die Weiterbildungsträger informieren das BAFA über die

Prüfungsergebnisse.

Erstellung Beratungsbericht (EB NWG)

Auch bei der Ergänzungsprüfung erfolgt die Erstellung des Beratungsberichts im Rahmen einer

Weiterbildung für die Energieberatung für Nichtwohngebäude unter Berücksichtigung der

Anforderungen an einen Beratungsbericht des BAFA.

Für die Anerkennung als Prüfungsleistung muss vom Prüfling ein eigener Beratungsbericht mit der

Beratungsoption „Energetisches Sanierungskonzept“ erstellt werden, der alle Anforderungen des BAFA

an einen Beratungsbericht erfüllt.

Die Bewertung des Beratungsberichtes obliegt dem Träger der Weiterbildung. Wenn der

Beratungsbericht aus Sicht des Prüflings und Veranstalters förderfähig ist, wird dieser beim BAFA

eingereicht und dort in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen an einen Beratungsbericht im

Rahmen des Förderprogramms geprüft.

Fachgespräch (EB NWG)

Grundlage des Fachgesprächs ist der im Rahmen der Weiterbildung erstellte Beratungsbericht.

Durch das Fachgespräch soll vor allem ersichtlich werden, ob der Beratungsbericht vom Prüfling selbst

erstellt und verstanden wurde, ob die erforderlichen Fachkenntnisse für eine Beratung vorhanden sind

und ob die Beratungskompetenz für ein Beratungsgespräch gegeben ist.

Der Richtwert für die Dauer des Fachgesprächs beträgt 45 Minuten. Dabei sollte der Anteil der

Erläuterung des Sanierungskonzepts durch den Prüfling etwa 2/3 der Gesamtdauer des Fachgesprächs

betragen.

Die Durchführung und Bewertung des Fachgesprächs erfolgt durch den Weiterbildungsträger mit

mindestens zwei Prüfern unter Mitwirkung mindestens eines Beisitzers vom BAFA.

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 16

Ergänzend werden Details in der Umsetzung in den „Leitlinien für die Weiterbildungsträger zur

Durchführung der Qualifikationsprüfung - Energieberatung für Wohngebäude und für

Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ erläutert.

1.4 Erprobung der Qualifikationsprüfung in einem Demonstrationsprojekt

Um die Praxistauglichkeit des in AP 3 entwickelte Prüfkonzepts zu erproben und gegebenenfalls eine

Optimierung vorzunehmen, wurde im Zeitraum vom 01.11.2018 bis 31.10.2019 ein

Demonstrationsprojekt durchgeführt.

Durchführung

Die Qualifikationsprüfung für die Energieberatung für Wohngebäude wurde bei den folgenden fünf

Weiterbildungsträgern im Rahmen von Weiterbildungen für die „Energieberatung für Wohngebäude“

erprobt:

Akademie der Hochschule Biberach

Handwerkskammer Hannover

Ökozentrum NRW

TÜV Akademie GmbH, TÜV Thüringen, Service-Center Berlin

Universität Kassel, Weiterbildung Energie Bauen Umwelt

Insgesamt nahmen 61 Personen teil, davon erfüllten 21 Teilnehmer nicht die Anforderungen an die

Grundqualifikation nach § 21 EnEV und werden im Folgenden als Teilnehmer am

Demonstrationsprojekts bezeichnet, während die übrigen Personen als Regel-Teilnehmer bezeichnet

werden.

Die ergänzende Qualifikationsprüfung für die Energieberatung für Nichtwohngebäude wurde nur an

der Universität Kassel im Rahmen der Weiterbildung „Energieberatung für kommunale

Nichtwohngebäude“ bzw. „Energieeffizienz-Experte Nichtwohngebäude“ durchgeführt.

Insgesamt nahmen 23 Personen teil, davon waren 19 Personen Teilnehmer am Demonstrationsprojekt,

d.h. sie erfüllten nicht die Anforderungen an die Grundqualifikation zur Erstellung eines

Energieausweises für Nichtwohngebäude nach § 21 EnEV Absatz 1 Satz 1, wobei 17 Personen davon

die Anforderungen an die Grundqualifikation für die Erstellung eines Energieausweises für

Wohngebäude erfüllten.

Evaluation der Qualifikationsprüfung

Die Evaluation erfolgte sowohl durch statistische Auswertungen des Prüfungsfragenpools sowie der

schriftlichen Prüfungen als auch durch Auswertung der Rückmeldungen der Weiterbildungsträger und

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

Seite 17

Teilnehmer sowie weiterer Testpersonen. Darüber hinaus wurden zur weiteren Qualitätskontrolle aller

Prüfungsteile sowie der Weiterbildungsveranstaltungen den Teilnehmern und den

Weiterbildungsträgern Feedbackbögen ausgehändigt.

Im Folgenden sind wesentliche Ergebnisse der Evaluation dargestellt.

Vorkenntnisse der Demonstrationsteilnehmer

Es kann zusammenfassend festgehalten werden, dass an den Demonstrationsprojekten kein Bewerber

teilnahm, der sich im Vorfeld nicht ohnehin schon aufgrund seiner aktuellen oder vergangenen

beruflichen Tätigkeit mit der Thematik auseinandergesetzt hat, bzw. ohne jegliche Vorkenntnisse an

den Weiterbildungsveranstaltungen teilnahm.

Im Demonstrationsprojekt für die Energieberatung für Nichtwohngebäude besaßen 17 Teilnehmer

einen fachbezogenen Abschluss, jedoch wiesen diese nach § 21 EnEV eine nicht ausreichende

Grundqualifikation für den Bereich Nichtwohngebäude auf (Meister, Techniker). Der berufliche

Abschluss von zwei Teilnehmern war „fachfremd“, diese qualifizierten sich durch die Durchführung des

Demonstrationsprojekts WG.

Schriftliche Prüfung

In den fünf Demonstrationsprojekten Wohngebäude lag die kumulierte Klausurschwierigkeit bei etwa

80 % bei einer Bestehensgrenze von 60 %. Der Vergleich mit den Klausurergebnissen der Vorjahre

zeigte, dass der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen in etwa im gleichen Bereich lag. Im

Demonstrationsprojekt Nichtwohngebäude lag die Klausurschwierigkeit bei 89 %. Die

Klausurergebnisse der Vorjahre sind mit dem Ergebnis dieser Prüfung in etwa vergleichbar. Insgesamt

entsprachen die Klausuren dem erwarteten Anforderungsniveau.

Sowohl die Demonstrationsteilnehmer als auch die Regelteilnehmer am Projekt verteilten sich über

das gesamte Notenspektrum. Zudem zeigte die Analyse der Notenverteilung, dass keine signifikanten

Unterschiede zwischen den Teilnehmern feststellbar sind.

Nach Aussage der Weiterbildungsträger war die Klausurschwierigkeit angemessen, der

Schwierigkeitsgrad wurde im Vergleich mit den Vorjahren als gleichwertig erachtet. Auch der Anteil der

Rechenaufgaben in der Höhe von 40 % bzw. 35 % wurde als angemessen beurteilt. Die Durchführung

der Übungen als Prüfungsvorbereitung stellte sich als sinnvolle Methode zur Prüfungsvorbereitung dar,

allerdings wurde die Möglichkeit des Auswendiglernens der Prüfungsfragen als problematisch erachtet.

Folgende Festlegungen ergaben sich aus der Evaluation:

- Um ein Auswendiglernen der Prüfungsfragen zu vermeiden, werden einige Fragen für die

Prüfung modifiziert und nicht identisch übernommen. Die modifizierten Fragen werden nicht

veröffentlicht.

- Zur Gewährleistung einer objektiven Klausurauswertung bzw. Vergleichbarkeit sind im

Fragenpool keine offenen Fragen vorgesehen.

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

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- Bei nicht anpassbaren Prüfungsregularien ist es möglich, die schriftliche Prüfung als zusätzliche

Prüfung vorzusehen.

- Der Anteil der Rechenaufgaben für die Ergänzungsprüfung NWG wird überprüft und ggf.

angepasst.

In Bezug auf den Fragenpool wurden die Aufgabenschwierigkeit und die Trennschärfe der einzelnen

Fragen ermittelt, zum einen anhand der Übungsaufgaben auf der Lernplattform Moodle und zum

anderen anhand der Prüfungsergebnisse. Darüber hinaus erfolgten Rückmeldungen der am

Demonstrationsprojekt teilnehmenden Weiterbildungsträger zur Relevanz und inhaltlicher Korrektheit

der Fragen. Beides wurde bei der finalen Ausgestaltung der Übungen zur Prüfungsvorbereitung und

bei der Erstellung der Prüfungen mitberücksichtigt.

Beratungsbericht

Alle beteiligten Personen erachteten die Erstellung eines Beratungsberichts als eine geeignete

Methode, die Kompetenzen und Fähigkeiten der Teilnehmer in Bezug auf die Durchführung einer

Energieberatung zu ermitteln.

Die Umsetzung erfolgte auf sehr unterschiedliche Art und Weise, wobei damit jeweils Vor- und

Nachteile verbunden sind und keine am besten geeignete Umsetzung identifiziert werden konnte.

Es wird daher die Festlegung beibehalten, dass die Erstellung des Beratungsberichts als

Prüfungsleistung weitestgehend nach Ermessen des WB-Trägers ausgestaltet wird. Vorgaben gibt es

bei der Aufgabenstellung in Bezug auf den anzustrebenden Zielzustand sowie bei der Energieberatung

für Nichtwohngebäude in Bezug auf die Nutzung, die Größe, die Gebäudehülle, die Anlagentechnik und

die Zonierung des Beratungsobjektes. In Bezug auf die Durchführung ist von jedem Teilnehmer ein

eigener Beratungsbericht anzufertigen. Eine präzise Erläuterung der Vorgaben und Anregungen für die

Prüfung, Bewertung und Korrektur der Berichte finden sich in den „Leitlinien für Weiterbildungsträger

zur Durchführung der Qualifikationsprüfung - Energieberatung für Wohngebäude und für

Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“.

Fachgespräche

Alle beteiligten Personen empfanden die Fachgespräche grundsätzlich eine geeignete Methode, die

Kompetenzen und Fähigkeiten der Teilnehmer in Bezug auf die Durchführung einer Energieberatung zu

ermitteln. Insbesondere die Beratungskompetenz als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche

Beratung konnte im Rahmen der Fachgespräche gut zum Ausdruck gebracht und geprüft werden.

Zielführend erwies sich die zumeist vorgegebene Struktur bestehend aus Erläuterung des

Beratungsberichts und Rückfragen der Prüfer. Die Durchführung in Form eines Rollenspiels erwies sich

für die Darstellung der Beratungskompetenz als sehr geeignet, wenn sich sowohl Prüfer als auch der

Prüfling in ihre jeweilige Rolle gut einfinden konnten.

Management Summary – Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung

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Die für die Nichtwohngebäude vorgegebene Dauer von insgesamt 30 Minuten erwies sich in

Anbetracht der Komplexität im Bereich Nichtwohngebäude als zu kurz und wird im Prüfkonzept auf

45 Minuten erhöht.

Empfehlungen für die Durchführung der Fachgespräche und Vorgaben für die Protokollierung werden

in den „Leitlinien für Weiterbildungsträger zur Durchführung der Qualifikationsprüfung -

Energieberatung für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen

Organisationen“ beschrieben.

1.5 Fazit

Ergebnis des beschriebenen Prozesses ist eine Qualifikationsprüfung für Energieberater, die die

bisherigen Zulassungsanforderungen in den Bundesförderprogrammen „Energieberatung für

Wohngebäude“ und „Energieberatung für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude von Kommunen

und gemeinnützigen Organisationen“ erweitert und auf den Nachweis eines Berufsabschlusses bzw.

Studienganges verzichtet.

Hierbei haben viele Personen von Weiterbildungseinrichtungen, Verbänden oder als Teilnehmer Ihre

Anregungen und Vorstellungen mit eingebracht, wobei insbesondere die Erfahrungen aus dem

Demonstrationsprojekt für die Entwicklung sehr hilfreich waren.

Das Prüfkonzept mit den dazu gehörigen Leitlinien und dem Fragenpool für die Prüfungsvorbereitung

und die Erstellung der Prüfungen versucht den vielfältigen und unterschiedlichen Anforderungen an

solch eine Qualifikationsprüfung bestmöglich gerecht zu werden.

In der folgenden Umsetzung und Anwendung in der Praxis wird sich zeigen, inwiefern eine

Weiterentwicklung oder Anpassung sinnvoll ist. Insbesondere für die Qualifikationsprüfung für die

Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen werden

die Erfahrungen in der weiteren Anwendung hilfreich sein, da diese bisher nur an der Universität Kassel

durchgeführt wurde.

Eine Präzisierung der prüfungsrelevanten Inhalte und eine künftige Erweiterung um neue,

zukunftsweisende Themen ist erstrebenswert.

In Bezug auf die Anwendung wünschen sich viele Akteure eine möglichst schnelle Ausweitung der

Qualifikationsprüfung auch für die Anerkennung als Sachverständiger für die Förderprogramme der

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus wird eine Anerkennung der

Qualifikationsprüfung in Bezug auf die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise gemäß

Energieeinsparverordnung / Gebäudeenergiegesetz gefordert. Andere Akteure möchten zunächst

abwarten und im ersten Schritt die Sicherheit, dass die Qualifikationsprüfung die Fachkenntnisse und

Fähigkeiten der Absolventen mit ausreichender Verlässlichkeit sicherstellt.

Eine sorgfältige Evaluation der nun folgenden Umsetzung durch das BAFA, auch mit einem

begleitenden Arbeitskreis relevanter Akteure, kann diesen Prozess konstruktiv und erfolgsorientiert

weiterführen.