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Abwägung frühzeitige · „Sollte die Fläche bereits durch den LBM Kaiserslautern gesichert sein, wird auf die Inanspruchnahme der Fläche verzichtet. In Abstimmung mit dem Forstamt

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Beschluss: Einstimmige Kenntnisnahme.

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Beschluss: Die Stellungnahme der Deutschen Bahn wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Die passiven festgesetzten Maßnahmen werden als ausreichend erachtet. Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich nicht.

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Beschluss: Einstimmige Kenntnisnahme.

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Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dass die Untersuchungsbefunde bzgl. des Hundeplatzes in die abschließende schalltechnische Untersuchung mit aufzunehmen sind und bei der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingesehen werden können.

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Beschluss: Die Hinweise in den Textlichen Festsetzungen zum Radonvorkommen werden einstimmig als ausreichend erachtet.

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Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig: „Sollte die Fläche bereits durch den LBM Kaiserslautern gesichert sein, wird auf die Inanspruchnahme der Fläche verzichtet. In Abstimmung mit dem Forstamt Otterberg können für das Neubaugebiet Rothental weitere Ersatzflächen durch die Erweiterung der Maßnahme Richtung Nordwesten gesichert werden. Zur Sicherung der Maßnahme ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Hochspeyer und dem Forstamt Otterberg zu schließen. Der Vertrag ist dem Ortsgemeinderat zum Beschluss vorzulegen“.

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Beschluss: Einstimmige Kenntnisnahme.

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Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig: „Die in der Kommentierung vorgeschlagene Festsetzung zum Regenrückhaltebecken ist in die Textlichen Festsetzungen zu übernehmen. Der Bebauungsplan ist entsprechend den Vorschlägen in der Kommentierung der Stellungnahme der SGD zu überarbeiten insbesondere sind die Textlichen Festsetzungen entsprechend den vorgeschlagenen Formulierungen zu aktualisieren und der Umweltbericht entsprechend in der Kommentierung anzupassen sobald die Ergebnisse vorliegen“.

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Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig: „Auf die Eingrünung zum Glückerfelsen wird im 1. BA verzichtet. Für den 2. BA wird (sofern keine anderen noch nicht bekannten Ausschlusskriterien dagegenstehen) ein öffentlicher Pflanzstreifen vorgesehen. Die Bestimmungen des Brandschutzes im Sinne der DIN 14090 i. V. m. der Richtlinie „Flächen für Feuerwehr“ sind unter „Hinweise“ in den Textlichen Festsetzungen zu ergänzen“.

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Beschluss: Einstimmige Kennnisnahme. Den empfohlenen Maßnahmen (Erklärung auf Verzicht der Schadensersatzan-sprüche und Eintragung im Grundbuch) wird nicht entsprochen.

Beschluss: Einstimmige Kenntnisnahme.

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Beschluss: Einstimmige Kenntnisnahme.