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Vorgesetzten-Information - Johannes Abeler www.bs-bik.de Vorgesetzten-Information - Johannes Abeler www.bs-bik.de 1 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung „Sucht in den Gesundheitsberufen “ ACH WIE GUT, DASS NIEMAND WEIß ...

ACH WIE GUT, DASS NIEMAND WEIß - ingus-fhh.de in den... · Abhängigkeitsentwicklung von Medikamenten ... Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Fehlzeiten Häufung einzelner Fehltage

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Herzlich willkommen

zur

Informationsveranstaltung

„Sucht in den Gesundheitsberufen “

ACH WIE GUT, DASS NIEMAND WEIß ...

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Wissenswertes zu Suchtmittelmissbrauch

Verlauf einer Abhängigkeitsentwicklung und Merkmale

Abhängigkeitsentwicklung von Medikamenten

Co-abhängiges Verhalten im Betrieb

Rechtliche Grundlagen für eine Betriebliche

Suchtprävention

Umgang mit Abwehr und Widerstand:

„Rollenspiel“

Die Dienstvereinbarung – Der Stufenplan

Die Rehabilitation

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Suchtmittelgebrauch von Beschäftigten in Hamburg

30-Tage Prävalenz in %

30-Tage Prävalenz Alkoholkonsum in %

3

Suchterhebung vom IFT (2009) N= 1.362 Befragte

Berufstätige im Alter von 18 – 64 Jahren

Ungelernte Facharbeiter Angestellte I Angestellte II

Alkohol 48,4 68,9 77,4 89,0

Tabak 44,6 52,8 33,9 21,5

Ungelernte Facharbeiter Angestellte I Angestellte II

Problematischer

Alkoholkonsum 29,5 23,6 16,3 15,3

Riskanter

Alkoholkonsum 13,9 8,6 9,5 14,1

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Suchtmittelgebrauch von Beschäftigten in Hamburg

12-Monats Prävalenz in %

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Suchterhebung vom IFT (2009) N= 1.362 Befragte

Berufstätige im Alter von 18 – 64 Jahren

Ungelernte Facharbeiter Angestellte I Angestellte II

Schmerzmittel 60,8 63,7 75,7 63,2

Schlafmittel 5,2 5,7 8,9 5,4

Beruhigungsm. 5,2 6,5 7,1 2,3

Antidepressiva 5,2 6,5 7,1 2,3

Neuroleptika 0 0 1,6 0,9

Cannabis 14,7 12,7 4,9 4,0

Illegale Drogen 9,2 0 2,2 0,6

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Der Krankenstand der Berufe im Gesundheitswesen (ohne Ärzte und Apotheker) liegen 2010 bei den Krankenstandswerten mit 3,9 % deutlich über dem Durchschnitt von 3,4%

Je AU-Fall lag 2010 der Ausfall bei ø 12,2 Arbeitstagen

(Aus dem DAK-Gesundheitsreport 2010)

Allgemeines zu Abhängigkeitserkrankungen / 1/2

Studien und Gesundheitsberichte zu den psychischen

Belastungen der Pflegeberufe

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15,5% des Pflegepersonals einer

Risikokruppe haben ein

Alkoholproblem (gegenüber 6,7% aus

der Gesamtstichprobe).

(Aus einer Studie zu den Auswirkungen der psychischen

Belastung von Ärzten und Krankenpflegekräften

auf den Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch,

von Peter Herschbach 1991)

Bierwerbung 1960-er Jahre

Allgemeines zu Abhängigkeitserkrankungen

Studien zu den psychischen Belastungen der Pflegeberufe

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Schritte in die Abhängigkeit

Ausweichendes

Verhalten

passive

Konfliktlösung

passive

Konfliktlösung

Genuss

Missbrauch

Gewöhnung

SUCHT

Ausweichendes

Verhalten

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Bedingungen für eine Abhängigkeitsentwicklung von Medikamenten / -1/2

Arbeitsplatz Krankenhaus

Verfügbarkeit psychotroper Substanzen

Besondere Arbeitsbelastungen:

Stress am Arbeitsplatz

Überlastung

Schwierige/viele Patienten

Nacht-/Schichtarbeit

Medikamenteneinnahme als Bewältigungsstrategie

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Bedingungen für eine Abhängigkeitsentwicklung von Medikamenten / -2/2

psychotrope Arzneimittel werden genommen:

Bei Belastungszuständen zur Unterdrückung von Schmerzen, Angst, Depressionen, Erschöpfung

Bei Schlafstörungen

Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit

Um Gefühle „abzuschalten“

Bei der Bewältigung von Krisen- und Konfliktsituationen

Absetzungssymptome werden als Krankheitszeichen gedeutet Diese konditionieren durch die Toleranzentwicklung und der Entzugszeichen einen Dauergebrauch!

Ein Zwang zur Dosissteigerung ist nicht relevant.

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Arzneimittel mit hohem Missbrauchspotenzial im

Krankenhaus (Beispiele) 1/3

Schlaf- und Beruhigungsmittel:

• Zopiclon ratio, Ximovan: Wirkstoff Zopiclon

• Stilnox , Zolpidem-ratio : Wirkstoff Zolpidem

• Noctamid: Wirkstoff Lormetazepam

• Radedorm – Nitrazepam AL: Wirkstoff Nitrazepam

• Rohypnol, Flunitrazepam ratio rp:

Wirkstoff Flunitrazepam

• Remestan, Planum: Wirkstoff Temazepam

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Arzneimittel mit hohem Missbrauchspotenzial im

Krankenhaus (Beispiele) / -2/3

Tranquilizer (alle Rezeptpflichtig):

• Diazepam- ratioph.: Wirkstoff Diazepam

• Tavor: Wirkstoff Lorazepam

• Adumbran, Praxiten, Normoc, Oxacepam- ratiop.: Wirkstoff

Oxazepam

• Bromazanil, Lexotanil, Durazanil: Wirkstoff Bromazepam

• Tranxilium: Wirkstoff Dikalium-clorazepat

• Tafil: Wirkstoff Alprazolam

• Rusedal: Wirkstoff Medazepam

Die meist verkauften Mittel 2006 mit einem hohen Missbrauchs und Abhängigkeitspotenial.

Aus: Jahrbuch Sucht DHS 2008

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Arzneimittel mit hohem Missbrauchspotenzial im

Krankenhaus (Beispiele) 3/3

Analgetika:

• Valoron N, Tilidin ratio+: Inhaltstoffe Tilidin hydrochlorid, Naloxon

hydrochl.

• Tramal, Tramadol ratio: Inhaltstoffe Tramadol

Nicht im Krankenhaus geführt:

• Thomapyrin: Inhaltstoffe Acetylsalicysäure, Paracetamol, Koffein

• Vivimed mit Koffein: Inhaltstoffe Paracetamol, Koffein

• Titralgan: Inhaltstoffe Phenazon, Paracetamol, Koffein

• Gelonida Schmerz Tabl.: Inhaltstoffe Paracetamol, Codein

• Neuralgin: Inhaltstoffe Acetylsalicylsäure, Paracetamol, Koffein

Die meist verkauften Mittel 2006 mit einem hohen Missbrauchs und Abhängigkeitspotenial.

Aus: Jahrbuch Sucht DHS 2008

Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit

Tranquilizer, Barbiturate

• Das Konzentrations- und Reaktionsvermögen ist herabgesetzt

• „sogenannte „Hangover-Effekte“

• Apathie und Gedächtnislücken

• Schwindelgefühle und Koordinationsstörungen

Analgetika

• Erhöhte Unruhe, nachlassende Aufmerksamkeit und beeinträchtigtes

Reaktionsvermögen

Psychostimulantien

• Plötzliche Schlafattacken bei Nachlassen der Wirkung

Medikamentenmissbrauch im Krankenhaus und

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Hinweise auf eine beginnende oder bestehende

Suchtmittelabhängigkeit am Arbeitsplatz

Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Fehlzeiten

Häufung einzelner Fehltage

Entschuldigung durch andere

Nachträgliche Aufrechnung von Fehltagen gegen Urlaub

Unbegründete Abwesenheit vom Arbeitsplatz

Leistungsminderung

Starke Leistungsschwankungen

Abnehmende Lernbereitschaft, Vergesslichkeit

Mangelnde Konzentrationsfähigkeit, langsames Arbeiten

Auffallende Unzuverlässigkeit

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Verhaltensveränderungen

Starke Stimmungsschwankungen

Unangemessen nervös/reizbar

Unangemessen aufgekratzt/gesprächig/gesellig

Großspurig/aggressiv oder unterwürfig/überangepasst

Vermeidung/Verlust sozialer Kontakte

Äußeres Erscheinungsbild / Auftreten Händezittern

Schweißausbrüche

Artikulationsschwierigkeiten

Versuch, Alkoholgeruch zu tarnen

Verwahrlosung

Hinweise auf eine beginnende oder bestehende

Suchtmittelabhängigkeit am Arbeitsplatz

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Das Alibi:

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Vermeidung von gesundheitsgefährdenden

Belastungen – Rechtliche Grundlagen 1/6

im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 2 Begriffs-bestimmungen, Abs.1 hat der Arbeitgeber

„...Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“ zu ergreifen.

Gemeint sind hier grundsätzlich alle Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Bedingungen unter denen die Arbeit zu erbringen ist, abzielen.

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Vermeidung von gesundheitsgefährdenden

Belastungen – Rechtliche Grundlagen 2/6

Die menschengerechte Gestaltung

der Arbeit zielt auf eine

Vermeidung bzw. Minimierung

solcher Belastungen, die einen

Gesundheitsschaden in

Zusammenwirkung mit anderen

Belastungsfaktoren hervorrufen

könnten.

Ansichtskarte von 1909

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Folgende Belastungen werden als gesundheitlich negativ diagnostiziert:

über – bzw. unterfordernde Arbeitsaufgaben

fehlende Handlungsspielräume

Arbeitsverdichtung/Stress

soziale Beziehungen bei der Arbeit

die Gestaltung der Arbeitszeit, insbesondere bei Nacht- und Schichtarbeit

Rücksichtnahme auf die individuelle Belastungsfähigkeit der Mitarbeiter

Vermeidung von gesundheitsgefährdenden

Belastungen – gesetzliche Bestimmungen / 3/6

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Vermeidung von gesundheitsgefährdenden

Belastungen – gesetzliche Bestimmungen / 4/6

Weiter findet sich im ArbSchG in § 3, Grundpflichten des

Arbeitgebers, Abs.1 die Verpflichtung, erforderliche

Maßnahmen zu treffen, die

„... die Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit beeinflussen“, sie

„...zu überprüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde

Gegebenheiten anzupassen“.

(siehe dazu auch das Rechtsgutachten Dr. Ulrich Faber, Witten:

Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe als Teil des Arbeitsschutzrechtes)

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In Abs. 2 (ArbSchG in § 3) ist der Arbeitgeber weiter

verpflichtet,

„...unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Anzahl der

Mitarbeiter ... für eine geeignete Organisation zu sorgen und die

erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie Vorkehrungen zu treffen,

dass die Maßnahmen ...in die betrieblichen Führungsstrukturen

beachtet werden und die Mitarbeiter ihren Mitwirkungspflichten

nachkommen können“.

Vermeidung von gesundheitsgefährdenden

Belastungen – Rechtliche Grundlagen 5/6

(siehe dazu auch das Rechtsgutachten Dr. Ulrich Faber, Witten:

Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe als Teil des Arbeitsschutzrechtes)

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Vermeidung von gesundheitsgefährdenden

Belastungen – Rechtliche Grundlagen 6/6

Einen weiteren Aspekt zur Errichtung einer betrieblichen Suchtprävention bietet das Sozialgesetzbuch (SBG).

Nach SBG VII, Aufgaben der Unfallversicherung,

§ 1, Prävention, Rehabilitation, Entschädigung, ist in Abs. 1 die Aufgabe der Unfallversicherer

„mit allen Mitteln... arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten“.

Fazit:

Auf der Grundlage dieser Gesetze lässt sich eine betriebliche Suchtprävention im Krankenhaus / Pflegeeinrichtung (z. B. durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung) einführen.

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Rechtliche Grundlagen für das Handeln von Vorgesetzten

Fürsorgepflicht gegenüber betroffenen Mitarbeiterinnen

ArbSchG § 3: Grundpflichten des Arbeitgebers

Dienstvereinbarung „Sucht“, generelles Suchtmittelverbot

Haftungs- und Strafrecht, Haftung aus Organisationsverschulden

Krankenpflegegesetz § 3: Zurücknahme der Pflegeerlaubnis

Entziehung der Approbation bei Ärzten

BGV §15, Abs. 1 und 2 (Allgemeine Unterstützungspflichten)

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(1) … Die versicherten (Arbeitnehmer) haben die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame erste Hilfe zu unterstützen. Versicherte haben die entsprechenden

Anweisungen des Unternehmens (Arbeitgeber) zu befolgen. …

(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

(3) Abs. 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

Genuss von Alkohol – Berufsgenossenschaftliche Vorschrift § 15 BGV A1 „Allgemeine Unterstützungspflichten“

Rechtliche Grundlagen für das Handeln von Vorgesetzten

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Co-abhängiges Verhalten im Betrieb

Jemand verhält sich Co-Abhängig, wenn er...

...die Situation herunterspielt

...einer Konfrontation aus dem Weg geht

...Entschuldigungen und Ausflüchte akzeptiert

...den Besserungsversprechungen glaubt

...dem Betroffenen Arbeit abnimmt

...die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt

Das soziale Umfeld suchtauffälliger Menschen

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Trinkgewohnheiten

Ansichtskarte

1920-er Jahre

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Inhalte einer Betriebs- / Dienstvereinbarung Sucht am Arbeitsplatz

Schweigepflicht und Datenschutz

Haupt- oder nebenamtliche Suchtberatung

Ansprache und Hilfe bei Suchtgefährdung

Interventionsleitfaden und Stufenplan

Case Management, Fallbegleitung, Fallabstimmung

Wiedereingliederung

Umgang bei Rückfällen

Vertraulichkeit, Tilgung, Datenschutz

Evaluation und Berichtslegung

Geltungsdauer

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Die Betriebs- / Dienstvereinbarung Sucht

Das Verfahren in einem Stufenplan:

Gibt Handlungsanleitungen für Personalgespräche bei Auffälligkeiten

Fürsorge- und Klärungsgespräche ermöglichen frühzeitige Interventionen bei Auffälligkeiten und präventives Handeln

Bei riskantem Suchtmittelgebrauch oder suchtbedingten Verhaltensweisen werden betriebliche Sanktionen mit Hilfeangeboten kombiniert

Das Ziel ist Punktnüchternheit am Arbeitsplatz

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Verfahren

Interventions- Stufenplan

1Stufe

5./6. Stufe

Verantwortliche - und ihre Aufgaben im Suchtbewältigungsprozess

Vorgesetzte - VG

Disziplinarischer Druck, Kontrolle

Personal- / Betriebsrat

– PR/BR Verfahrenskontrolle

Personalabtl. - PA

Dienst- Arbeitsrechtl. Maßnahmen

Suchtberater - SB Hilfe – Beratung - Koordinierung

Ziel:

Punktnüchtern am Arbeitsplatz oder

Kündigung

VG

PR/

BR

PA

SB

KL - Kollegen: Aufmerksamkeit + Begleitung

KL

Dienst- / Betriebsvereinbarung Sucht

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Die Anwendung eines Interventions-Stufenplanes

hilft den Mitarbeitern eine Entscheidung zu treffen !

... denn, nur die

Betroffenen selbst

können sich

verändern !

Ansichtskarte 1910

Verflucht sei alle Zoologie, Tiefer bohrt auch noch das Affenvieh,

Der Kater plagt mich, was er kann, O Harung, nimm dich meiner an!

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Theater-Rollenspiel zum Thema Suchtprobleme am Arbeitsplatz - „Regieanweisung“ Dienstbesprechung: In Vorbereitung auf die bevorstehende Chefarztvisite sollen die Befunde und Ergebnisse der letzten Tage nochmals besprochen werden. Für jeden Teilnehmer der Besprechung ist die Alkoholfahne von Herrn Schwarz gut wahrnehmbar. Teilnehmer: Frau/Herr Schwarz, Pflegekraft Frau/Herr Meier, Pflegekraft Frau/Herr Hoffmann, stellvertretende Stationsleitung Frau/Herr Müller, Stationsleitung Frau, Herr Schulze, Stationsärztin/-arzt

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Der Interventions-Stufen-Plan Stufe 1

Das 1. und 2. Gespräch Beteiligte: Der direkte Vorgesetzte mit dem Betroffenen Maßnahmen: Fakten und Wahrnehmungen ansprechen, Rechtfertigung

anhören, Hilfen anbieten, Gesprächsnotiz, neuen Termin absprechen Konsequenzen: Folgegespräch innerhalb 2 Monaten

wahrnehmen, wird das Fehlverhalten nicht eingestellt ein neues

Gespräch mit dem Vorgesetzten

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Der Interventions-Stufen-Plan

Stufe 2

Das 3. Gespräch

Beteiligte: Der Vorgesetzte und dessen Vorgesetzter mit dem

Betroffenen

Maßnahmen: Wie oben – wurde versucht Fehlverhalten zu Ändern? –

mögliche Disziplinarrechtliche Maßnahmen ankündigen

Konsequenzen: Disziplinarrechtliche Maßnahmen,

Termin mit der Abteilungsleitung und Personalabteilung bei

weiteren Fehlverhalten

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Der Interventions-Stufen-Plan

Stufe 3

4. Gespräch

Beteiligte: Wie vorher, - mit Abteilungsleitung/Direktorium und PA,

auf Wunsch auch Betriebsrat und Suchtberater

Maßnahmen: Wie oben, - weitere schriftliche Ermahnung

erteilen

Nachweis über Beratung anfordern

Konsequenzen: Disziplinarrechtliche Maßnahmen, weitere

arbeitsrechtliche Maßnahmen androhen

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Der Interventions-Stufen-Plan

Stufe 4

5. Gespräch, arbeitsrechtliche Konsequenzen

Beteiligte: Wie vorher, - mit Betriebsrat und Suchtberater

Maßnahmen: Wie oben, schriftliche Abmahnung erteilen

Konsequenzen: arbeitsrechtliche Konsequenz:

die Kündigung droht!

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Der Interventions-Stufen-Plan Stufe 5 Kündigung

Beteiligte: Wie vorher

Maßnahmen: Wie oben,

Kündigung aussprechen

Konsequenzen: Kündigung

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Der Absturz Die betriebliche Rehabilitation

Suchtabhängige behält während der

Therapiezeit seinen Arbeitsplatz

Unterstützung bei Therapieplatzsuche

sowie Begleitung während der Therapie

durch die betriebliche Suchtberatung

Beratung und Hilfe für alle Beteiligten

Eine Wiedereingliederung nach langer

Therapiezeit wird begleitet

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Der Weg zum suchtfreiem Leben

Die Entgiftungsbehandlung

Körperlicher Entzug und Motivationsbehandlung

Ambulante Behandlung

Bei günstiger Prognose

Teilstationäre Behandlung

Tagsüber in Einrichtung, Übernachtung zu Hause

Stationäre Behandlung

Bei Wunsch und Indikation

Berufliche Wiedereingliederung

Begleitung durch Suchtberatung und Hilfesysteme Ansichtskarte 1910

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Ich bin für Sie erreichbar :

Johannes Abeler

Telefon: 040 – 64795119

Mail: [email protected]

Weitere Informationen im Internet:

www.bs-bik.de unter der Rubrik „Aktuelles“

Eigene Projekte im Internet:

www.lieber-weniger.de Informationen zur Überprüfung des Trinkverhaltens

www.AK-trinken.de Ansichtskarten über das Trinken

DHS: www.dhs.de Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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