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„Das neue Zueignen des Glaubens in veränderter Zeit“ Eines der Grundanliegen, das sich wie ein roter Faden durch alle Dokumente des II. Vatikanums zieht und die weitere Rezeption prägte, kann mit dem später von Johannes Paul II. geprägten Begriff der ‚Neuevangelisierung‘ auf den Punkt gebracht werden. Wie aktuell dieses Anliegen ist, zeigt sich nicht zuletzt im Schreiben ‚Evangelii gaudium‘ sowie den Inhalten der laufenden Diözesansynode im Bistum Trier. Bereits in den achtziger Jahren sprach der Konzilsteilnehmer und spätere Papst Johannes Paul II. von der Notwendigkeit einer „Wiederevangelisierung Europas“. Erst 1990 prägte er den Begriff ‚Neuevangelisierung‘. Dieser unterschiedlich gedeutete, vielschichtige Begriff charakterisiert die „erneute Einwurzelung und Vergegenwärtigung des Evangeliums Jesu Christi“ in den Ländern christlicher Tradition, in denen der christliche Glaube zwar schon sehr lange beheimatet ist, aber durch die fortschreitende Säkularisierung an Bedeutung verloren hat. 2010 schuf Papst Benedikt XVI. hierfür ein eigenes Amt in der Römischen Kurie, den ‚Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung‘. In Abgrenzung zum Missionsbegriff, der sich vornehmlich auf Länder bezieht, in denen die Kirche „noch nicht Wurzel gefaßt hat“ (Missionsdekret), richtet sich die Aufforderung zu einer neuen Evangelisation an die Völker der alten Christenheit. Erzbischof Rino Fisichella, der Präsident des ‚Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung‘, betonte, dass hierfür die Fähigkeit notwendig ist, gemäß 1 Petr 3,15 „im Hinblick auf den eigenen Glauben Rede und Antwort zu stehen“. Das II. Vatikanum als neues Pfingsten Zum 8. Dezember 2015 jährt sich das Ende des II. Vatikanischen Konzils. Über dieses kirchenhistorische Ereignis resümierte Papst Benedikt XVI., dass es durchdrungen gewesen sei von dem Wunsch, sich „neu in das christliche Mysterium zu vertiefen, um es dem Menschen von heute wieder wirksam vortragen zu können“. An anderer Stelle führte er aus, „daß die Neuevangelisierung bereits mit dem Konzil begonnen“ habe und verwies darauf, dass Johannes XXIII. das II. Vatikanum als „neues Pfingsten“ betrachtet habe. Die Aufgabe, Christus den Menschen unserer Zeit erneut zu verkünden, sei der ganzen Kirche anvertraut, es sei dies „nicht das Werk einiger Spezialisten, sondern des ganzen Gottesvolkes“ kurz aller „Bischöfe, Priester, Gottgeweihter und Laien“.

„Das neue Zueignen des Glaubens in veränderter Zeit“€¦ · Erzbischof Rino Fisichella, der Präsident des ‚Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung‘, betonte,

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„Das neue Zueignen des Glaubens in veränderter Zeit“

Eines der Grundanliegen, das  sich wie  ein 

roter  Faden  durch  alle Dokumente  des  II. 

Vatikanums  zieht  und  die  weitere  Rezep‐

tion  prägte,  kann mit  dem  später  von  Jo‐

hannes Paul II. geprägten Begriff der  ‚Neu‐

evangelisierung‘  auf  den  Punkt  gebracht 

werden.  Wie  aktuell  dieses  Anliegen  ist, 

zeigt sich nicht zuletzt im Schreiben  ‚Evan‐

gelii gaudium‘ sowie den  Inhalten der  lau‐

fenden Diözesansynode im Bistum Trier.  

Bereits  in  den  achtziger  Jahren  sprach  der 

Konzilsteilnehmer  und  spätere  Papst  Johan‐

nes  Paul  II.  von  der  Notwendigkeit  einer 

„Wiederevangelisierung Europas“. Erst 1990 

prägte  er  den  Begriff  ‚Neuevangelisierung‘. 

Dieser unterschiedlich gedeutete, vielschich‐

tige  Begriff  charakterisiert  die  „erneute 

Einwurzelung und Vergegenwärtigung des Evangeliums  Jesu Christi“  in den Län‐

dern  christlicher Tradition,  in denen der  christliche Glaube  zwar  schon  sehr  lange 

beheimatet ist, aber durch die fortschreitende Säkularisierung an Bedeutung verloren 

hat. 2010 schuf Papst Benedikt XVI. hierfür ein eigenes Amt in der Römischen Kurie, 

den ‚Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung‘.   

In Abgrenzung  zum Missionsbegriff,  der  sich  vornehmlich  auf  Länder  bezieht,  in 

denen die Kirche „noch nicht Wurzel gefaßt hat“  (Missionsdekret),  richtet  sich die 

Aufforderung  zu  einer neuen Evangelisation  an die Völker der  alten Christenheit. 

Erzbischof Rino Fisichella, der Präsident des  ‚Päpstlichen Rates zur Förderung der 

Neuevangelisierung‘, betonte, dass hierfür die Fähigkeit notwendig ist, gemäß 1 Petr 

3,15 „im Hinblick auf den eigenen Glauben Rede und Antwort zu stehen“. 

Das II. Vatikanum als neues Pfingsten 

Zum 8. Dezember 2015 jährt sich das Ende des II. Vatikanischen Konzils. Über dieses 

kirchenhistorische Ereignis  resümierte Papst Benedikt XVI., dass  es durchdrungen 

gewesen sei von dem Wunsch, sich „neu  in das christliche Mysterium zu vertiefen, 

um es dem Menschen von heute wieder wirksam vortragen zu können“. An anderer 

Stelle führte er aus, „daß die Neuevangelisierung bereits mit dem Konzil begonnen“ 

habe und verwies darauf, dass Johannes XXIII. das II. Vatikanum als „neues Pfings‐

ten“ betrachtet habe. Die Aufgabe, Christus den Menschen unserer Zeit  erneut  zu 

verkünden,  sei  der  ganzen Kirche  anvertraut,  es  sei  dies  „nicht  das Werk  einiger 

Spezialisten, sondern des ganzen Gottesvolkes“ kurz aller „Bischöfe, Priester, Gott‐

geweihter und Laien“. 

Ähnlich  sieht es Erzbischof Fisichella als Ziel des  II. Vatikanischen Konzils an, die 

Kirche  ihrer Sendung  in die Gegenwartswelt zuzuführen. Für  ihn thematisieren die 

Konzilstexte die Frage, wie der vorrangige und hauptsächliche Auftrag erfüllt wer‐

den kann, das Evangelium  auf neue und wirkungsvolle Weise  zu verkünden und 

damit die Kirche auf Evangelisierungskurs zu bringen.   

Dies zeigt sich bereits  in der Ansprache zur Eröffnung des Konzils. Hier rief Papst 

Johannes XXIII. zu einer erneuerten Verkündigung auf. Er mahnte an, dass den neu‐

en Umweltbedingungen,  den  neuen  Lebensverhältnissen  sowie  dem  neu  belebten 

katholischen Apostolat Rechnung getragen werden müsse.  In seiner ersten Anspra‐

che zur Weiterführung des Konzils bezeichnete es Papst Paul VI. als dessen „Haupt‐

ziel“ die Kirche geistlich zu erneuern und innerlich zu heiligen.  

Notwendigkeit einer vertieften Kenntnis  

Der  bedeutende Konzilstheologe Henri  de  Lubac monierte  rückblickend,  dass  die 

Inhalte der Kirchenkonstitution wenig bekannt seien. Doch sei es grundlegend „den 

wahren  Sinn dieser geheimnisvollen und …  einzigartigen Wirklichkeit“  zu verste‐

hen,  „welche  die  Kirche  ist“.  Erst mit  dem  Hintergrund  einer  solchen  vertieften 

Kenntnis kann sie erneuert werden. Dies umreißt Benedikt XVI.  in seiner Beschrei‐

bung  des  ‚Geistes  des  Konzils‘  folgendermaßen:  „Die  Konzilsväter  konnten  und 

wollten nicht eine neue, eine andere Kirche  schaffen. Dafür hatten  sie weder Voll‐

macht noch Auftrag. … Sie konnten und wollten deshalb nicht einen anderen Glau‐

ben  oder  eine  neue  Kirche  schaffen,  sondern  nur  beides  tiefer  verstehen  und  so 

wahrhaft »erneuern«.“  

Kirchenkonstitution ‚Lumen gentium‘ (LG)  

Die Konstitution  über  die Kirche  beschreibt  den Weg  einer  solchen  Belebung wie 

folgt: Als lebendiges Glied des Leibes Christi durch die Taufe ist jeder Christ berufen 

und verpflichtet „zum Wachstum und zur ständigen Heiligung der Kirche beizutra‐

gen“  (LG  33). Alle  „sind  von Gott  gerufen …  vor  allem  durch  das Zeugnis  ihres 

Lebens … Christus den  anderen kund  zu machen“  (LG  31).  In welcher Weise der 

Einzelne  seine Berufung  lebt, hat demnach Auswirkungen auf die übrigen Glieder 

der Kirche, ja auf die ganze Welt.  

In ihrem bedeutungsvollen aber bisweilen wenig rezipierten fünften Kapitel entfaltet 

die Kirchenkonstitution  ihre Herzmitte, die allgemeine Berufung zur Heiligkeit, die 

sie als Gabe und Aufgabe umreißt. Demnach sollen die Getauften „die Heiligung, die 

sie empfangen haben, mit Gottes Gnade  im Leben bewahren und zur vollen Entfal‐

tung bringen“  (LG 40). Dies  ist nicht ein Weg neben den sonstigen Aufgaben, son‐

dern soll alle Lebenslagen, Pflichten, Verhältnisse sowie alle Berufungen bestimmen. 

Ganz konkret benennt sie Beispiele geistlicher Fruchtbarkeit. So sollen alle „Armen, 

Schwachen, Kranken und von verschiedener Mühseligkeit Bedrückten oder die um 

der Gerechtigkeit willen Verfolgten … sich in besonderer Weise mit Christus in sei‐

nem Leiden  für das Heil der Welt zu vereinigen wissen.“  (LG 41). Noch konkreter 

fasst  dies  ‚Evangelii  nuntiandi‘:  „Es  ist  unabdingbar,  daß  der Verkündigungseifer 

aus einer echten Heiligkeit unseres Lebens kommt, die aus dem Gebet und vor allem 

der Eucharistie Kraft und Stärkung erhält“ (EN 76).   

Ökumenismusdekret ‚Unitatis redintegratio‘ (UR) 

In  engem Zusammenhang  zwischen Ökumene und Ekklesiologie  spricht  auch das 

Ökumenismusdekret von der Sendung der Kirche „zur ganzen Welt“ (UR 1; LG 1). 

Es deutet die  fehlende Einheit der Christen als Schaden  für die Verkündigung des 

Evangeliums und betrachtet die Kirche als dazu gesandt, „damit sich die Welt zum 

Evangelium bekehre“ (UR 1; vgl. AD 6).  

Ordensdekret ‚Perfectae caritatis‘ (PC)  

Das Ordensdekret  (PC)  trägt bereits das Grundanliegen  im Titel: „Über die zeitge‐

mäße Erneuerung des Ordenslebens“; dies bedeute „ständige Rückkehr zu den Quel‐

len  jedes  christlichen  Lebens“  (PC  2).  Ihre Kontemplation, durch die  sie Gott  „im 

Geist und  im Herz anhangen“,  für Gott allein da sind, sollen sie „mit apostolischer 

Liebe“ ausführen, die „zur Ausbreitung des Reiches Gottes drängt“ (PC 5).  

Laienapostolatsdekret ‚Apostolicam actuositatem‘ (AA)  

Das  gesamte Dekret über das Laienapostolat  spricht über  „Pflicht und Recht  zum 

Apostolat“. Hierfür  schenkt der Heilige Geist „besondere Gaben  (vgl. 1 Kor 12,7)“ 

(AA 3; vgl. LG 6; EG 130). Es betont dabei, dass die Fruchtbarkeit des Apostolates 

„von der lebendigen Vereinigung mit Christus“ abhängt (AA 4).  

Missionsdekret ‚Ad gentes‘ (AG)  

Besonders  deutlich  findet  sich  das  Anliegen  des  II.  Vatikanischen  Konzils  einer 

Durchdringung der Welt mit dem Evangelium und damit der Neuevangelisierung 

im Missionsdekret  formuliert. Auch wenn  seine Zielrichtung  sich vor allem an die 

Völker richtet, bei denen die Kirche „noch nicht Wurzel gefaßt hat“ (AG 6), sind doch 

viele Aussagen grundlegend. Es bezeichnet die Kirche von ihrem Wesen als ‚missio‐

narisch‘, denn sie ist von ihrem Ursprung aus der Sendung des Sohnes und des Hei‐

ligen Geistes „als Gesandte unterwegs“ (AG 2). Selbst wenn die Arbeit „des Neube‐

ginns oder Pflanzens“ vorüber sei, obliegt den Diözesen „die Pflicht“, die Evangelisa‐

tionsarbeit  „fortzusetzen  und  das  Evangelium  den  einzelnen  zu  verkündigen,  die 

noch draußen stehen“ (AG 6). „Da die ganze Kirche missionarisch und das Werk der 

Evangelisation eine Grundpflicht des Gottesvolkes ist, lädt die Heilige Synode alle zu 

einer  tiefgreifenden,  inneren Erneuerung  ein, damit  sie  im  lebendigen Bewußtsein 

der eigenen Verantwortung um die Ausbreitung des Evangeliums  ihren Anteil am 

Missionswerk bei den Völkern übernehmen.“  (AG 35) „Als Glieder des  lebendigen 

Christus, durch Taufe, Firmung und Eucharistie ihm eingegliedert und gleichgestal‐

tet, ist allen Gläubigen die Pflicht auferlegt, an der Entfaltung und an dem Wachstum 

seines Leibes mitzuwirken, damit dieser so bald wie möglich zur Vollgestalt gelan‐

ge.“ (AG 36)  

Wie ein  roter Faden durchzieht der Wunsch, das Christentum  solle die Gegenwart 

durchdringen,  auch  alle weiteren Aussagen  des Konzils.  Für  den  Präsidenten  des 

Päpstlichen  Rates  zur  Förderung  der  Neuevangelisierung  formulieren  die  Texte 

„dieselbe Grundidee und thematisieren dieselbe Problematik: die Frage nämlich, wie 

der hauptsächliche und vorrangige Sendungsauftrag erfüllt werden kann, das Evan‐

gelium auf neue und wirkungsvolle Weise zu verkünden“.  

Neuevangelisierung als Frucht des II. Vatikanums   

Zehn  Jahre nach Ende des  II. Vatikanischen Konzils bezeichnete Papst Paul VI.  in 

seiner  programmatischen  Schrift  ‚Evangelii  nuntiandi‘  die  Evangelisierung  als  die 

eigentliche Aufgabe der katholischen Kirche (EN 14). Daran knüpfte Papst Johannes 

Paul II. 1990 in der Enzyklika ‚Redemptoris missio‘ an und hob hervor, dass auch in 

Ländern mit  christlicher Tradition  eine Erneuerung und Rückbesinnung des Glau‐

bens  stattfinden  müsse.  Nachdem  2010  ein  eigener  Rat  zur  Neuevangelisierung 

gegründet worden war, wurde 2012 dieses Anliegen wieder aufgegriffen. Zeitgleich 

zum Konzilsjubiläum fand in Rom eine Bischofsynode zum Thema „Die Neuevange‐

lisierung für die Weitergabe des christlichen Glaubens“ statt. Deren Inhalte hat Papst 

Franziskus  in  ‚Evangelii  gaudium‘  zusammengefasst  und  weiterentwickelt  und 

dabei nicht nur im Titel auf die programmatische Schrift des Konzilspapstes verwie‐

sen.  

Glaubensverlust als eigentliche Herausforderung  

In  jüngster Zeit wird  vielfach  ein  frappierender Glaubensverlust  in  Ländern  alter 

christlicher Tradition beklagt. Ein Kommentator  in  ‚Christ  in der Gegenwart‘  (CIG) 

nannte den „Auszug aus dem Christentum, aus dem Glauben  selber … eine Kata‐

strophe  –  nicht  nur  in  Deutschland“  (CIG  30/2015).  Demnach  liegen  die wahren 

Gründe hierfür nicht in den Skandalen, nicht an der Struktur‐, Frauen‐ oder Zölibats‐

frage,  denn  diese  „geforderten  Liberalisierungen  haben  die  Evangelischen  längst 

verwirklicht – mit noch gewaltigerem Niedergang.“ Der Grund läge vielmehr allein 

im Glaubensverlust; viele  „können nicht mehr  an Gott glauben, nicht  an Christus, 

nicht an Auferstehung, also das Wesen des Christentums“, so die Analyse des Kom‐

mentators. 

Aufwärtstrend in den USA   

Umso erstaunlicher sind daher die Entwicklungen in den USA. In diesem Land, das 

lange  vor dem  abendländischen Christentum massiv  von Krisen  gebeutelt wurde, 

gibt es nach Aussage der dortigen Bischofskonferenz 2015 einen Anstieg der Pries‐

terweihen um ein Viertel. Dr. Richard Kocher berichtete im Rahmen eines Kongres‐

ses, dass dies auf die Einführung  einer Ewigen Anbetung  in  jeder amerikanischen 

Diözese sowie vielfach sogar jeder größeren amerikanischen Stadt zurückgehe.  

Kirche ist zu dauernder Erneuerung aufgefordert 

Die mit dem Konzil grundgelegte Neuevangelisierung ist sicherlich ein guter Anstoß. 

Die nur angerissene Analyse der Konzilstexte zeigt, wie umfassend dieses Anliegen 

ist.    

Mit Papst Franziskus hat das Thema weiter an Dynamik gewonnen. In seinem Apos‐

tolischen Schreiben  ‚Evangelii gaudium – Über die Verkündigung des Evangeliums 

in der Welt von heute‘ wendet er sich an alle Christen, „um sie zu einer neuen Etap‐

pe der Evangelisierung einzuladen, die von der Freude des Evangeliums geprägt ist“ 

(EG 1). Darin hat er wiederholt das II. Vatikanum aufgegriffen und sieht eine kirchli‐

che Erneuerung als unaufschiebbar an. Eine solche versteht er, das Konzil zitierend, 

als andauernden Prozess: „Jede Erneuerung der Kirche besteht wesentlich im Wachs‐

tum der Treue gegenüber ihrer eigenen Berufung, und so ist ohne Zweifel hierin der 

Sinn der Bewegung  in Richtung auf die Einheit zu sehen. Die Kirche wird auf dem 

Wege ihrer Pilgerschaft von Christus zu dieser dauernden Reform gerufen, deren sie 

allzeit bedarf, soweit sie menschliche und irdische Einrichtung ist“ (EG 26; UR 6). 

Margarete Eirich,  Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Theologische Fakultät Trier