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33 ADDISON Akte Verfahrensumstellung ELSTER/ Offenlegung Produktdokumentation/ FAQ Stand: 22. Dezember 2016

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33 ADDISON Akte Verfahrensumstellung ELSTER/ Offenlegung

Produktdokumentation/ FAQ

Stand: 22. Dezember 2016

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ADDISON Akte – Verfahrensumstellung ELSTER/ Offenlegung

Benutzerhandbuch

Stand: 22. Dezember 2016

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ADDISON Zentrale

Stuttgarter Straße 35

71638 Ludwigsburg

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 4

2. Übermittlung von ELSTER-Aufträgen und Offenlegungen/ Hinterlegungen beim

Bundesanzeiger 6

2.1. Steueranmeldungen, Jahressteuererklärungen, E-Bilanz 6

2.2. Offenlegung/ Hinterlegung beim Bundesanzeiger 7

2.3. FAQ 8

3. Mandantenfibu (Businesslizenz) 9

4. Übergangsfristen 10

5. Anhang 12

5.1. Aktivierung von ADDISON OneClick 12

5.2. Umstellung ADDISON Online-Portal auf ADDISON OneClick 13

5.3. FAQ 13

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1. Einleitung

ADDISON OneClick ist DER zentrale Baustein unserer aktuellen

und zukünftigen Softwarestrategie und damit ein unverzichtba-

rer Bestandteil Ihrer Softwarelösungen.

Mit der DVD 1/2017 erfolgt nun für Sie die Umstellung der bis-herigen lokalen ELSTER-Anbindung auf die Datendrehscheibe ADDISON OneClick.

Das neue Verfahren wird automatisch installiert und in den

Akte-Optionen als Versendeweg eingetragen.

Informationen zu etwaigen Übergangszeiträumen haben wir

Ihnen im Kapitel Übergangsfristen zusammengestellt.

Die Vorteile des

neuen Verfahrens

ADDISON OneClick bzw. der ADDISON Datenservice (ADS) über-

nimmt für Sie die gesamte Übermittlung von ELSTER Aufträgen

an die Finanzverwaltung bzw. zukünftig auch der Offenlegun-

gen/ Hinterlegungen beim Bundesanzeiger.

Das bedeutet für Sie:

Es werden keine ELSTER-Zertifikate für die Datenübermitt-

lung mehr benötigt, d.h. für die Versendung ist keine Signa-

turkarte, ELSTER-Stick oder ELSTER Software-Zertifikat und

entsprechend auch keine PIN-Eingabe mehr erforderlich.

Der Datenübermittler ist ADS. Die ELSTER-Aufträge werden

dazu vom ADS mit einem eigenen Zertifikat versehen.

Der ADS prüft und überwacht die Übermittlung an die Fi-

nanzverwaltung und sendet gegebenenfalls selbständig die

ELSTER Aufträge erneut an die Finanzverwaltung, wenn z.B.

die ELSTER-Server nicht zur Verfügung standen.

Mit der Übermittlung an den ADS ist der ELSTER-Auftrag für

Sie abgeschlossen – alles Weitere erledigen wir.

Umfang des neuen

Verfahrens

Es werden alle ELSTER-Aufträge über den ADS übermittelt, z.B.:

Umsatzsteuervoranmeldung

Antrag auf Dauerfristverlängerung

Zusammenfassende Meldung

Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Einkommensteuererklärung

Gewerbesteuererklärung

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Umsatzsteuererklärung

Körperschaftsteuererklärung

Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung

Anlagen EÜR, 34a, Zinsschranke

E-Bilanz

Voraussichtlich ab Ende Januar 2017 erfolgt auch die Offenle-

gung/ Hinterlegung beim Bundesanzeiger über den ADS.

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2. Übermittlung von ELSTER-Aufträgen und Offenlegungen/ Hinterlegungen beim Bundesanzeiger

2.1. Steueranmeldungen, Jahressteuererklärungen, E-Bilanz

Erstellung der

ELSTER-Aufträge

Wie bisher werden die Elster-Aufträge aus den jeweiligen Pro-

grammen erstellt, z. B. bei den Jahressteuern über die Schalt-

fläche Elster Auftrag generieren oder in der Finanzbuchhal-

tung über die Schaltfläche Elster.

Die Elster-Aufträge werden anschließend in die neue Elster Auf-

tragsliste gestellt. Von dort erfolgt der Versand an ADS oder

alternativ bis zum 31.März 2017 direkt an Elster.

Übermittlung der

ELSTER-Aufträge

Sofern die Übermittlung noch nicht über den neuen Übermitt-

lungsweg ADS erfolgen soll, können Sie für eine Übergangszeit

bis Ende März 2017 den bisherigen Versendeweg (Elster Auf-

träge direkt zu übermitteln) weiter benutzen.

In der Zentralakte unter Akte/Optionen/Elster befindet sich

die Einstellung für den Weg der Datenübertragung:

Voreingestellt ist die Datenübertragung nach ADDISON One-

Click/Addison Datenservice. Hier kann die Option Elster einge-

stellt werden. Somit werden die Elster-Aufträge bis zum

31.März 2017 direkt an Elster gesendet.

Wenn die Option auf Elster eingestellt ist, besteht dennoch die

Möglichkeit, den Elsterfall alternativ an den ADS zu versenden.

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Akte-Software Seite 7 von 14

Neue Elster Auftragsliste

in der Akte

Im Pflegeschreiben zur Version 1/2017 befindet sich eine aus-

führliche Beschreibung über die Funktionen der neuen Elster-

Auftragsliste. Zusätzlich ist im Pflegeschreiben der Versandweg

über ADS und Elster beschrieben.

Nicht authentifizierte

Übermittlung

Bei einzelnen Steuerarten (z.B. Einkommensteuererklärungen)

kann eine Erklärung ohne Signatur, d.h. nicht authentifiziert,

übermittelt werden. In diesem Fall wird dann die sogenannte

„komprimierte Steuererklärung“ gedruckt. Erst wenn diese

komprimierte Steuererklärung (vom Mandant unterzeichnet)

beim Finanzamt eingereicht wurde, konnte der Steuerfall beim

Finanzamt bearbeitet werden.

In der Akte-Software wird dieses Verfahren nur noch im Rahmen

des Übergangszeitraums bis maximal 31.03.2017 unterstützt,

wenn in den Akte-Optionen die Einstellung ELSTER ausgewählt

ist.

Absender und Datenüber-

mittler der ELSTER-Auf-

träge

Der Absender der ELSTER-Aufträge ändert sich beim neuen Ver-

fahrensweg über ADDISON OneClick nicht. Entsprechend den

Einstellungen ist dies entweder die Kanzlei oder das Unterneh-

men.

Datenübermittler ist zukünftig der ADDISON Datenservice. An-

hand des zur Authentifizierung verwendeten eigenen Zertifikats

weist der ADDISON Datenservice sich gegenüber der Finanzver-

waltung zweifelsfrei als Datenübermittler aus. Die Authentifi-

zierung trägt somit den erhöhten Sicherheitsanforderungen und

dem Stand der Technik Rechnung. Dieses Übermittlungsverfah-

ren gewährleistet ein Maximum an Datensicherheit.

2.2. Offenlegung/ Hinterlegung beim Bundesanzeiger

Die Übermittlung von Jahresabschlüssen im Rahmen der elekt-

ronischen Offenlegung erfolgt über den bisherigen Programm-

aufruf.

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Akte-Software Seite 8 von 14

Die Übermittlung über ADDISON OneClick steht Ihnen ab Ende

Januar zur Verfügung. Weitere Informationen stehen Ihnen nach

der entsprechenden Freigabe an dieser Stelle zur Verfügung.

2.3. FAQ

Bereits erstellte

ELSTER-Aufträge

Können vor dem neuen Verfahren erstellte (und noch nicht

übermittelte) ELSTER-Aufträge nach der Umstellung noch

versendet werden?

Ja. Dazu verwenden Sie bitte die bisherigen Elsterversendeliste

aus tse:nit oder aus cs:Plus.

Verarbeitungszeiten Wie sind die Verarbeitungszeiten im Rahmen des neuen Ver-

fahrens über ADDISON OneClick? Bis wann müssen entspre-

chende ELSTER-Aufträge bereitgestellt werden?

Die ELSTER-Aufträge werden grundsätzlich täglich jede halbe

Stunde vom ADDISON Datenservice verarbeitet bzw. an die Fi-

nanzverwaltung übermittelt. D.h. 0:00, 0:30, 1:00, …. , 23:30.

Die Rückmeldungen an Akte erfolgen ebenfalls in entsprechen-

den Zyklen. D.h. die Bestätigung für die erfolgreiche Einrei-

chung/ Verarbeitung des ELSTER-Auftrages bei der Finanzver-

waltung kann u.U. 60 -90 Minuten dauern.

Bitte beachten Sie: Zur Wahrung von Fristen bei der Einrei-

chung bei der Finanzverwaltung sollten ELSTER-Aufträge, die

am gleichen Tag einzureichen sind, bis spätestens 22 Uhr an

den ADS übermittelt werden.

Speicherung der Daten Wie lange werden die Daten beim ADS gespeichert?

Die Daten werden maximal 90 Tage gespeichert.

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3. Mandantenfibu (Businesslizenz)

Soweit bei Ihnen die Akte Mandantenfibu (sogenannte Busi-

nesslizenz) im Einsatz ist (und Sie somit mit einem Akte Steu-

erberater zusammenarbeiten), ist die Aktivierung von ADDISON

OneClick nicht erforderlich. Die Übermittlung erfolgt grund-

sätzlich über ADDISON OneClick Ihres Steuerberaters.

Informationen zu etwaigen Übergangszeiträumen haben wir

Ihnen im Kapitel Übergangsfristen zusammengestellt.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Sie erhalten von Ihrem Steuerberater Zugangsdaten zu Ih-

rem ADDISON OneClick.

2. Erfassen Sie diese in Akte im Mandantenstammblatt über

den Button „ADDISON OneClick Zugangsdaten hinterlegen“

Danach können die ELSTER-Aufträge, wie im Kapitel Übermitt-

lung von ELSTER-Aufträgen und Offenlegungen/ Hinterlegun-

gen beim Bundesanzeiger beschrieben, übermittelt werden.

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4. Übergangsfristen

Nutzung der bisherigen

lokalen ELSTER-

Anbindung

Mit der DVD 1/2017 erfolgt die Übermittlung der ELSTER-Auf-

träge nicht mehr über die lokale ELSTER-Anbindung, sondern

über die Datendrehscheibe ADDISON OneClick. Einzige Voraus-

setzung ist die Aktivierung von ADDISON OneClick (Ausnahme:

Mandantenfibu).

Der neue Verfahrensweg über ADDISON OneClick ist nach der

Installation der DVD 1/2017 standardmäßig aktiviert. Bis

31.03.2017 werden übergangsweise parallel auch die bisherigen

ELSTER-Schnittstellen unterstützt.

Bitte beachten Sie: Unabhängig vom tatsächlich genutzten

Verfahren ist eine Aktivierung von ADDISON OneClick zwin-

gend erforderlich.

Die Einstellung steht Ihnen in der Zentralakte unter Akte/Opti-

onen /Elster übergreifend zur Verfügung.

Soweit die Einstellung geändert wird, erscheint eine Hinweis-

meldung. Spätestens zum 31.03.2017 erfolgt eine automatische

Umstellung auf ADDISON OneClick/ ADDISON Datenservice.

Mandantenfibu Soweit bei Ihnen die Akte Mandantenfibu (Businesslizenz) im

Einsatz ist, richtet Ihnen Ihr Steuerberater einen Zugang zu

ADDISON OneClick ein und Sie müssen die Zugangsdaten in Ih-

rer Installation hinterlegen.

Damit hier eine entsprechende Einrichtungszeit möglich ist,

steht bis zum 31.03.2017 noch die bisherige lokale ELSTER-An-

bindung zur Verfügung. Eine Einstellung diesbezüglich ist nicht

erforderlich.

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Weitere Informationen zur Mandantenfibu erhalten Sie im Kapi-

tel Mandantenfibu.

Nicht authentifizierte

Übermittlung

Die Übermittlung über den ADDISON Datenservice erfolgt grund-

sätzlich immer authentifiziert - mit der Signatur des ADDISON

Datenservice.

Aus diesem Grund wird die nicht authentifizierte Übermittlung

nur noch im Rahmen des Übergangszeitraums bis maximal

31.03.2017 unterstützen, wenn in den Addison-Optionen die

Einstellung ELSTER ausgewählt ist.

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5. Anhang

Für die Übermittlung der ELSTER-Aufträge ab der DVD 1/2017

muss ADDISON OneClick (Ausnahme: Mandantenfibu) zwingend

aktiviert werden. Nachfolgend erhalten Sie nochmals eine

Übersicht zur Aktivierung von ADDISON OneClick bzw. Umstel-

lung, wenn bisher das ADDISON Online-Portal im Einsatz ist.

5.1. Aktivierung von ADDISON OneClick

Voraussetzungen Es ist mindestens das Update der Akte Software 47.2016

installiert.

Schreiben mit Aktivierungsschlüssel; Dieses beinhaltet au-

ßerdem eine Kurzanleitung für die Aktivierung, die Verein-

barung zur Datenverarbeitung im Auftrag nach §11 BDSG

(ADV) und eine Verschwiegenheitserklärung.

Der Benutzer für die Zentralakte muss entsprechende

Rechte besitzen

1. tse:nit bzw. cs:plus Zentralakte | Dokument Portal Ser-

vicefunktionen -> anlegen, starten und ADDISON OneClick

jetzt aktivieren! klicken

2. Erfassen Sie anschließend nachfolgende Daten:

Ihren Aktivierungsschlüssel entnehmen Sie dem zugesand-

ten Schreiben. Er hat das Format xxxx-xxxx-xxxx-xxxx

(bspw. 554C-8E99-1377-4106).

Bestätigung Sie die Vereinbarung und senden Sie bitte im

Anschluss die Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auf-

trag nach §11 BDSG (ADV) unterschieben an uns zurück.

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Die Aktivierung kann geraume Zeit in Anspruch nehmen. Den

Status des Aktivierungsvorgangs sehen Sie in der Zentralakte |

Dokument Portal Servicefunktionen | Status ADDISON One-

Click: beantragt; später ADDISON OneClick aktiviert

5.2. Umstellung ADDISON Online-Portal auf ADDISON OneClick

Soweit noch das Vorgängerprodukt ADDISON Online-Portal im

Einsatz ist, kann schnell und einfach über das Menü Zentralakte

| (Dokument) Portalverwaltung | ADDISON OneClick aktivie-

ren die Umstellung vorgenommen werden (Voraussetzung ist,

dass Sie als Benutzer mit Rechten für die Zentralakte angemel-

det sind). Mit Annahme der Vertragsbedingungen wird das On-

line-Portal automatisch auf ADDISON OneClick umgestellt.

5.3. FAQ

Notwendige Aktivierung? Muss ich ADDISON OneClick aktivieren, wenn ich keine

ELSTER-Aufträge/ Offenlegungen aus ADDISON übertrage?

Nein, eine Aktivierung von ADDISON OneClick ist in diesen Fäl-

len aktuell nicht erforderlich. Sobald zu einem späteren Zeit-

punkt Übermittlungen durchgeführt werden sollen, ist auch

nachträglich eine Aktivierung von ADDISON OneClick möglich.

Muss ich ADDISON OneClick aktivieren, wenn es sich um eine

„Mandantenfibu“ handelt ?

Nein, eine Aktivierung ist nicht erforderlich. Alle Informationen

zur Übermittlung im Rahmen der Mandantenfibu haben wir im

Kapitel Mandantenfibu(Businesslizenz) zusammengestellt.

Notwendige Aktivierung

bzw. Umstellung?

Muss die Aktivierung bzw. Umstellung auch erfolgen, wenn

nur ADDISON Lohn & Gehalt im Einsatz ist und Meldungen bis-

her nicht über den ADDISON Datenservice übermittelt wur-

den?

Ja, auch in diesen Fällen ist eine Aktivierung von ADDISON

OneClick erforderlich. Nach der Aktivierung erfolgt das Melde-

wesen ausschließlich über ADDISON OneClick

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