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Änderungen der Schulpolitik NRW Änderungen der Schulpolitik NRW 1 Gesetz Inhalte ( Schulrechtsänderungsgesetze ) Beschluss 4. Rücknahme Grundschulempfehlung u. Kopfnoten; Drittelparität; Schulbezirke für GS 15.12.2010 5. Einschulungsstichalter auf 30. Sept. festgesetzt 30.03.2011 6. Einführung Sekundarschule; Erleichterung v. GS-Verbünden; Gemeinschaftsschulgesetz wurde zurückgezogen 20.10.2011 7. Einführung des Schulfaches Islamischer Religionsunterricht 21.12.2011 8. Regeln zum Erhalt kleiner Schulstandorte und zur gerechten Klassenbildung 7.11.12 beschlosse n 9. Umsetzung der Inklusion an Schulen Kabinettse ntwurf 10.09.12

Änderungen der Schulpolitik NRW

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Änderungen der Schulpolitik NRW. Inhaltliche Aspekte des V ortrags. Überblick über die Problemlage Details zum Referentenentwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 10.Sept . 2012 und Verordnung über M indestgrößen v. Förderschulen - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Änderungen der Schulpolitik NRW

Änderungen der Schulpolitik NRWÄnderungen der Schulpolitik NRW

1

Gesetz Inhalte( Schulrechtsänderungsgesetze )

Beschluss

4. Rücknahme Grundschulempfehlung u. Kopfnoten; Drittelparität; Schulbezirke für GS

15.12.2010

5. Einschulungsstichalter auf 30. Sept. festgesetzt 30.03.2011

6. Einführung Sekundarschule; Erleichterung v. GS-Verbünden; Gemeinschaftsschulgesetz wurde

zurückgezogen

20.10.2011

7. Einführung des Schulfaches Islamischer Religionsunterricht

21.12.2011

8. Regeln zum Erhalt kleiner Schulstandorte und zur gerechten Klassenbildung

7.11.12 beschlossen

9. Umsetzung der Inklusion an Schulen Kabinettsentwurf 10.09.12

Page 2: Änderungen der Schulpolitik NRW

Inhaltliche Aspekte des VortragsInhaltliche Aspekte des Vortrags(1) Überblick über die Problemlage

(2) Details zum Referentenentwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 10.Sept. 2012 und Verordnung über Mindestgrößen v. Förderschulen

(3) Zur konkreten Förderschulgefährdung im Kreis Heinsberg

(4)Positionen der Kommunalen Spitzenverbände

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Page 3: Änderungen der Schulpolitik NRW

Sonderpädagogische Förderung NRW

Schüler in Förderschulen Schüler im GU ( alle Schulformen )

Gesamtbilanz: 2000 :110.000 2008: 115.300 2011: 109.020 *

Pressemitteilung Ministerin 3.12.12: 130.000 Förderschüler ( 104.000 in Förderschulen ) d.h. 20% Inklusionsanteil !Inklusionsanteil: 2011: 15,5 % ( Klemm-Preuss-Lausitz ) (Niedersachsen: 7,2% -- Schleswig-Holstein: 45,5%)

Jahr Schüler

2000 100.120

2008 100.960

2011 93.930

2012 * 89.965

Jahr Schüler

2000 9880

2008 14.350

2011 15.090

Quelle: Antwort L-Reg. auf kl. Anfrage 14/9753 ; * Zahlen ohne berufsbild. und Waldorfschulen

* Haushalt 2012

Page 4: Änderungen der Schulpolitik NRW

Förderschwerpunkte an den 701 Förderschulen in NRW

Schwerpunkt Anzahl Schulen

Schüler L/S-Rel. Inklusions-anteil 2011

Lernen 317 54.700 10,56 17,1%

Sprache 14.600 8,537,86

16,9%

Emot. u. Soz. Entwicklung

103 19.900 7,86 20,6%

Geistige Entw. 115 19.000 6,14 7,1%

Körperl. u. motor.

Entwicklung

10.100 5,91 17,3 %

Hören u. Kommunikat.

5100 7,86 14,5 %

Sehen 2700 7,86 14,0%

Ministerin:Diese 3 Schwer-punkte sollen aus- laufen:- 60% der Schulen- 71% der Schüler

Page 5: Änderungen der Schulpolitik NRW

Aussagen Ministerin Löhrmann1)„Wir sind mitten auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem…“ „von Landesseite sollen keine Förder-schulen mit bestimmten Förderschwerpunkten abgeschafft werden“ (Presseinfo 1137/12/2012 )

aber: Handlungsweise:- Verordnungsentwurf über Mindestgrößen für Förderschulen beschleunigt massiv die Zwangsschließung von Förderschulen

- Druck auf Kommunen/Schulämter: Terminankündigung für Rechtsanspruch der Eltern;

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Referentenentwurf : 9. Schulrechtsänderungsgesetz

Page 6: Änderungen der Schulpolitik NRW

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Förderschule Fortführung Neu

FortführungBisher

Errich-tung *

Prognose bei 50% Inklusions-quote bis 2020

Lernen 144 144 / 72 216 254 Schulen (80%) mit >72 SS

Sprache 33p + 33sekI 66 / 33 50 4 Schulen (6%) > 33 SS

E/Soz. Entw. 33p + 33s 66 / 33 50 31 Schulen (30%)

S-H Körperl. Mot. Entw.

110 100 / 50 165 17% d. Schulen f. Sehen> 50 SS

Geist. Entw.

50 50 / 25 75 3 Schulen (3%) > 25 SS

Verbünde 144

Sch. F. Kranke

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Verordnungsentwurf v. 10. Sept 2012 : Schulgrößen v. Förderschulen

*) Auch Zusammenlegung/Teilung gilt als Errichtung !

Page 7: Änderungen der Schulpolitik NRW

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Förderschulentwicklung und –gefährdung im Krs HSFörderschulentwicklung und –gefährdung im Krs HS

Schule Min * Prognose Ist

Größe 12/13 14/15 Okt 11 Aug 12

Rurtalschule 50 226 215 233 234

Don Bosco 144 195 180 162 141

Gebr. Grimm 66 132 124 130 112

Pestalozzi 144 161 151 172 146

Mercator 144 92 84 114 117

Janusz-Korczak 66 119 118 134 143

Peter Jordan 144 ? 187 177 168 156

Comenius 144 79 72 71 47

*) Nach Erlassentwurf L-Reg. Sept. 12

Page 8: Änderungen der Schulpolitik NRW

Aussagen Ministerin Löhrmann

2) Ziel ist ein breiter politischer Konsens… dabei geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit aber: „die Landesregierung hat die Schulaufsicht bereits beim Übergang zum Schuljahr 2011/12 gebeten, das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung immer dort möglich zu machen, wo es gewünscht ist.“=> Verwaltung ( Bez.Reg. / Schulamt ) handelt ohne Gesetzesgrundlage mit pauschaler Befragung der Eltern

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Referentenentwurf : 9. Schulrechtsänderungsgesetz

Page 9: Änderungen der Schulpolitik NRW

Neu: §2, Abs 5:In der Schule werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).

Inklusive Bildung „sortiert“ gar nicht erst aus. Strukturen und Didaktik werden von vorneherein auf die verschiedenen Bedürfnisse ausgerichtet. Ziel ist ein inklusives Lernen bis zum Ende der Schulpflicht.=> Gemeinsame Curricula – zielgleich ?

Neue Unterscheidung: Sonderpädagogische „Unterstützung“ – „Förderung“=> soll sonderpäd. Unterstützung nicht mehr von Sonderpädagogen durchgeführt werden ?

Komm. Spitzenverbände:Erweiterung des Auftrages um das Ziel inklusiver Bildung ist eine wesentliche Veränderung des Systems Schule => personelle u. sächliche Begleitung erforderlich ! CDU / Lehrerverbände: Lehrerteams - Doppelbesetzung

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Entwurf : 9. Schulrechtsänderungsgesetz - Details

Page 10: Änderungen der Schulpolitik NRW

§19,Abs 2:Die sonderpädagogische Förderung ( i.d.R. an allg. Schule) umfasst alle 7 Förderschwerpunkted.h. jede allg. Schule fördert alles ! Wie soll das personell organisiert werden ?

Abs 3: Sie hat im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen das Ziel, die Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zu den Abschlüssen zu führen, die dieses Gesetz vorsieht .Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben (§ 29) für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte.=> alle SS werden zielgleich unterrichtet !

Abs 4: In den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler zu eigenen Abschlüssen geführt (§ 12 Absatz 4). Dies gilt auch für Schüler, bei denen daneben weitere Förderschwerpunkte festgestellt sind. Im Förderschwerpunkt Lernen ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich.

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Page 11: Änderungen der Schulpolitik NRW

§ 19 , Abs. 5: Auf Antrag der Eltern ( nicht mehr der Schule)entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte.

Besteht ein solcher Bedarf, schlägt sie den Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist, das der Empfehlung der Schule oder dem bisherigen Bildungsweg der Schülerin oder des Schülers entspricht. § 20 Absätze 3 und 5 bleiben unberührt.

Vorher holt die Schulaufsichtsbehörde ein sonderpädagogisches Gutachten sowie ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein und beteiligt die Eltern. ( Nur noch Anhängsel ohne konkrete Bedeutung )

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Nur 5% der Entscheidungen für sonderpäd. Förderbedarf geht von den Eltern aus=> Absicht: Der Bedarf wird zukünftig kaum noch festgestellt : Es gibt diese SS praktisch nicht mehr – alle werden nach der allg. SS/Lehrer-Relation unterrichtet:Einsparung von Lehrern ! => Qualität ?!

Page 12: Änderungen der Schulpolitik NRW

§ 19 , Abs. 7: In besonderen Ausnahmefällen kann eine allgemeine Schule den Antrag nach Absatz 5 stellen, insbesondere wenn1. eine Schülerin oder ein Schüler nicht zielgleich unterrichtet werden kann,2. bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, der mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht. Diese Gründe sind nicht gegen die Eltern durchsetzbar – Beschränkung auf Fremdgefährdung geht an der Realität vorbei und blendet die Interessen der Lernwilligen aus. Verfahren dazu: später per Rechtsverordnung!)

Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen kann die allgemeine Schule den Antrag frühestens stellen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler drei Jahre lang in der Grundschule die Schuleingangsphase besucht hat. Nach dem Ende der Klasse 6 ist ein Antrag nicht mehr möglich. Präventive sonderpäd Förderung beginnend mit der Einschulung ist nicht mehr gesichert

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Page 13: Änderungen der Schulpolitik NRW

§ 19 , Abs. 8: Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses die Voraussetzungen und das Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung sowie zur Festlegung der Förderschwerpunkte und Benennung geeigneter Schulen einschließlich der Beteiligung der Eltern und die Vergabe der Abschlüsse nach Maßgabe des Absatzes 4. Intransparent – völlig unklar – zukünftig ohne Verbändebeteiligung entschieden !

§ 20, Abs 1: Orte Sonderpädagogischer Förderung sind 1. die allgemeinen Schulen 2. die Förderschulen 3. die Schulen f. Kranke

Abs 2: Der Unterricht wird an der allg. Schule als gemeinsames Lernen im Klassenverband oder der Lerngruppe erteilt. d.h. Organisationsform beliebig wählbar !

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Page 14: Änderungen der Schulpolitik NRW

§ 20, Abs 3:Die Schulaufsicht richtet Gemeinsames Lernen mit Zustimmung des Schulträgers ein. Unbestimmter Rechtsbegriff: „vertretbarer Aufwand“( d.h. Träger ist verantwortlich für personelle/sächliche Ausstattung)

Abs. 4:Sonderpäd. Förderung findet in der Regel an der allgemeinen Schule statt.Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen ( Wenn sie noch besteht ! Schulträger kann anders entscheiden )

Abs. 5:In besonderen Ausnahmefällen kann die Schulaufsicht – abweichend von der Wahl der Eltern die allg. Schule an Stelle der Förderschule bestimmen Ermächtigung für Schulaufsicht für Inklusion an allg. Schule auch gegen den Elternwillen !

Abs. 6:Schulträger können mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht allgem. Schulen als Schwerpunktschulen für gemeinsames Lernen bestimmenMindestvoraussetzungen (personell /sächlich) nicht definiert !

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Page 15: Änderungen der Schulpolitik NRW

§ 46, Abs 4: Aufnahme in die Schule; Schulwechsel

Der Schulträger kann die Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schüler begrenzen, wenna) ein Angebot für gemeinsames Lernen eingeführt wirdb) rechnerisch pro Parallelklasse (einer Schule) min. 2 Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Bedarf aufgenommen werden c) Im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweilige Klassenfrequenzrichtwert nicht unterschritten wird

d.h. Möglichkeit zur Bildung von Kleineren Klassen bei angepasstem Verhalten zu „Gemeinsamem Lernen“ und Bildung größerer Parallelklassen ! => Konflikte auf kommunaler Ebene durch größere-kleinere Klassen !

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Page 16: Änderungen der Schulpolitik NRW

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§ 65; Abs. 2: Aufgaben der Schulkonferenz Neu: Vorschlag zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens

§ 80 Abs 2,5: Schulentwicklungsplanung hat Orte des gemeinsamen Lernens zu berücksichtigen

§ 132: Übergangsvorschriften Kreise und Gemeinden können als Schulträger ( mit Genehmigung der Oberen Schulaufsicht) vereinbaren, Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache auch dann aufzulösen, wenn sie die Mindestschülerzahlen erreichen !Ermächtigung für Kommunen zur Auflösung von Förderschulen auch aus reinen finanziellen Gründen ! ( Nochmal Beschleunigung für Schießungen !)

In diesem Fall können die Schulträger eine bestehende Schule in ein Unterstützungszentrum umwandeln. Hier sollen Schüler mit bes. ausgeprägtem Bedarf an Unterstützung im Förderschwerpunkt Emot. u. soz. Entw. befristet unterrichtet und auf die Rückkehr in die allg. Schule vorbereitet werdend.h. ein Schulträger muss zuerst Förderschulen f. Emot.Soz. Entw. schließen !

Page 17: Änderungen der Schulpolitik NRW

Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft; Aktuell: Aug. 2014 oder später

Schulleitungsämter an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen können auch Lehrkräften mit der Befähigung zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung, zum Lehramt für Sonderpädagogik oder zum Lehramt an Sonderschulen verliehen werden.“

Eltern können die Rechte auf Gemeinsames Lernen aus § 19 und § 20 SchulG für ihre Kinder geltend machen, die ab dem Schuljahr 2013/2014 die Klasse 1 einer Grundschule, die Klasse 5 einer weiterführenden Schule, die Eingangsklasse einer gymnasialen Oberstufe oder die Eingangsklasse eines Berufskollegs besuchen werden. ( nicht mehr aktuell ) 14/15 ?

Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung sind bis spätestens zum 31. Juli 2014 aufzulösen ( Peter Jordan Schule !?)

Integrative Lerngruppen können letztmalig zum Schuljahr 2013/2014 gebildet werden. Danach können sie auslaufend fortgeführt werden.

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Förderschulentwicklung und –gefährdung im Krs HSFörderschulentwicklung und –gefährdung im Krs HS

Schule Min * Prognose Ist

Größe 12/13 14/15 Okt 11 Aug 12

Rurtalschule 50 226 215 233 234

Don Bosco 144 195 180 162 141

Gebr. Grimm 66 132 124 130 112

Pestalozzi 144 161 151 172 146

Mercator 144 92 84 114 117

Janusz-Korczak 66 119 118 134 143

Peter Jordan 144 ? 187 177 168 156

Comenius 144 79 72 71 47

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*) Nach Erlassentwurf L-Reg. Sept. 12

Page 19: Änderungen der Schulpolitik NRW

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Förderschulentwicklung und –gefährdung im Krs HSFörderschulentwicklung und –gefährdung im Krs HS

Schule Ort F-Schw. Lehrer Fach-L. Sonst.

Rurtalschule Ober-bruch

Geist. Entw. 26 18 6

Don Bosco Heinsb. Lernen 16 2 2

Gebr. Grimm Heinsb. Sprache 16 - 2

Pestalozzi Erkelenz Lernen 22 - 2

Mercator Gangelt Lernen 12 1 1

Janusz-Korczak GK Emot Soz. Entw

25 1 2

Peter Jordan Hück. Komp.Zentr.* 27 3 3

Comenius(auslaufend)

Übach-P Lernen 9 1 1

153 26 18

*) Lernen/Sprache/Emot-Soz Entw

Page 20: Änderungen der Schulpolitik NRW

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Akt. Situation an Förderschulen Lernen Sj. 12/13

Schule144 (72)

Schüler * Standort /Träger

SS vom Standort

Auswärtige Bemerkung

Comenius 44 / 47 Übach- Palenberg

42 2 (GK) Läuftaus !

Mercator 116 / 117 GangeltZweckverb.

Gang. 14GK: 63

Selfk. 17

ÜP: 9Waldf.: 9Heinsb. 4

Gangelt – GK -

Selfkant

Don Bosco 162 / 141 HeinsbergZweckverb.

111 Wass. 40Waldf. 11

HS- Wass.- Waldfeucht

Pestalozzi 151 / 146 Erkelenz 84 Wegb. 56Wass. 10Hück. 1

Vertrag mit Wegberg

Peter Jordan

153 / 156 Hückelh. 134 Wegb. 8Erkel. 5Wass. 5

Schließung 2014 !?

*) Quelle: Kreisschulamt Aug. u. Nov. 2012 ( d.h. Sj. 11/12 und Sj. 12/13 )

Kein Schuleinzugsbereich; Kostenbeteiligung d. Komm.

Kein Schuleinzugsbereich; keine Kostenbeteiligung

Schuleinzugsbereich Zweckverband

Kein Schuleinzugsbereich; keine Kostenbeteiligung

Page 21: Änderungen der Schulpolitik NRW

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Akt. Situation an weiteren Förderschulen Sj. 12/13

Schule Schüler Standort /Träger Herkunft der SS

Bemerkung

Janusz –Korczak

( Emot. Soz.Entwickl.)

52 (Prim)90 (SekI)

[ 33p + 33s]

GK-BeeckHünshovenKreis HS

Erkel. 10GK 9

Kreisum-lage

Gebrüder Grimm

( Sprache )

110( Prim)

[ 33p + 33s]

Heinsberg

Kreis HS

Heinsb. 27Erkelenz 22Hückelh. 17GK 14

Wegb. 6Gangelt 5Wass 4Selfk. 4 Waldf. 4

Kreisum-lage

Rurtal Schule

( Geistige Entw.)

231

[ 50 ]

Oberbruch

Kreis HS

Kreisum-lage

Page 22: Änderungen der Schulpolitik NRW

Position der kommunalen Spitzenverbände

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(1) Die Länder sind zur Umsetzung verpflichtet; NRW ist bisher gesetzgeberisch nicht aktiv geworden, wohl aber untergesetzlich:(1) Runderlass v 15.12.10: (VV-AOSF) Beweislastumkehr zu Gunsten der Eltern

( Nichterfüllung d. Eltern Wunsches nur noch mit dezidierter schriftl. Erläuterung ) Löhrmann Plenum: hatte große Wirkung !

(2) Verpflichtung der Schulaufsicht zu einer inklusionsfreundlichen Haltung(3) Koordinatoren für Inklusion

(2) Der Gesetzentwurf überlässt viele wesentliche Umsetzungsentscheidungen den Kommunen. Dabei beachtet er nicht das Erfordernis der notwendigen Kompetenzen und Ressourcen und trifft damit keine „angemessenen Vorkehrungen“ ( z.B. Kostenfolgeabschätzung)

(3) Die im Aktionsplan und im Gesetzentwurf enthaltenen „Öffnungsklauseln“ bedeuten, dass das Land sich aus der Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse ( Bildungschancen; Bild-Abschlüsse) zurückzieht, wenn es unterschiedliche Geschwindigkeiten inklusiven Lernens zulässt ( Komm. Sollen entscheiden wo und wie schnell umgesetzt wird ) => Standortverschiedene Umsetzung

Page 23: Änderungen der Schulpolitik NRW

Position der kommunalen Spitzenverbände

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(4) Die Wahlfreiheit der Eltern wird dazu führen, dass immer mehr Förderschulen unter die Mindestschülerzahl rutschen. Dies verstärkt den „Auflösungs- automatismus“ der Schulgrößenverordnung noch zusätzlich!

(5) Der Gesetzesvorbehalt wird verletzt: die wesentlichen grundgesetzrelevanten Entscheidungen hat der Gesetzgeber und nicht die Verwaltung alleine zu treffen! Das Land muss die kommunalen Gestaltungsspielräume klar definieren und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen

(6) Dem Gesetzesentwurf hätte eine Kostenfolgeabschätzung beigefügt werden müssen. ( Rechtsgutachten von Prof. Wolfram Höfling )

(7) Die geplante Beschränkung des Antragsrechtes für sonderpäd. Förderbedarf auf die Eltern ab 2013,( bisher nur 5% der Feststellungsverfahren) führt dazu, dass unterstützungswürdige Schüler nicht mehr erfasst werden und die Lehrerstellenzuweisung sinkt

Page 24: Änderungen der Schulpolitik NRW

Position der kommunalen Spitzenverbände

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(8) Es ist nicht geregelt, wie Unterstützungsbedarfe diagnostiziert werden sollen. Es muss gleichzeitig (2013!) eine systematische Lernfortschrittsdiagnose in der Schule etabliert werden. Dazu ist ein System curriculum-basierter Mess- instrumente erforderlich.

(9) Es muss geklärt sein wie weit multiprofessionelle Teams gewährleistet werden können oder ob nicht ausgebildete Lehrer eingesetzt werden sollen ( Forderungen CDU; VEB ; Phil-Verb. ; GEW )

Page 25: Änderungen der Schulpolitik NRW

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Gemeinsame Presseerklärung (17.01.13)Bekenntnis zur Inklusion, die qualitativ hochwertig erfolgen muss und deshalb deutlich mehr Geld erfordert => im Haushalt bereitzustellen !Eine notwendige Kostenfolgeabschätzung der Landesregierung fehlt bis heuteBenötigt werden Mittel für:mehr Sonderpädagogen, Fortbildung von Regelschullehrern, Pflege- und Assistenzkräfte, Schulbegleiter, Schulsozialarbeiter, geeignete Lehr- und Lernmittel, Herstellung von Barrierefreiheit, Schülerbeförderung, Differenzierungs- und Auszeiträume

Page 26: Änderungen der Schulpolitik NRW

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alle Ohne Hauptschulabschluss

alle Förder-schulab-schluss

Geistige Ent-

wicklung

Lernen Ohne jeden Abschluss

NRW 208.999 11.202(100%)

5,4%

5969(53%)

1740 4229 5233 2,5%

Krs Heins-berg

3148 165(100%)

5,2%

110(67%)

17 93 55 1,7%

Erke-lenz

700 23(100%)

3,3 18(78%)

- 18 5 0,7%

Zur aktuellen Qualität des Bildungssystems Schulabgänger 2011

Quelle: BA-Aachen / IT-NRW

Page 27: Änderungen der Schulpolitik NRW

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2009/10 2012/13 Veränder.

Schüler mit SPF

916 1038 + 13,3%

Davon an Allgemeinen

Schulen SekI

45 192 Faktor4,3 !

Inklusionsentwicklung Sek I im Kreis Heinsberg

Neue Integrative Lerngruppen 2012/13:HS Oberbruch 6 SS (5 LE/1SH)HS Wegberg 9 SS (5LE/3ES/1KM)HS Boscheln 7 SS (7 LE)HS Hückelh. 6 SS (5 LE/1ES)Gesamt. Wass. 6 SS (6LE)

Quelle: Schulamt HS

Aktuell:Von 11/12 => 12/13112 => 192 ( + 71%)

Schüler im GU und in Integrativen Lerngruppen: ( Sek I und II ) 392 d.h. 37,8% !

Page 28: Änderungen der Schulpolitik NRW

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Berufs-austritte

Einstellungs-bedarf

Neueinstellun-gen 2011/12

2012/13 600 1000 NRW: 360Krs HS : 5

5 Jahre( bis 2017/18)

4700 4600

9 Jahre( bis 2021/22)

7800 7400

Entwicklung im Bereich der Sonderpädagogen

Quelle: Antwort LR auf Kl Anfrage 1285

d.h. z.Zt. werden nur 60% der Berufsaustritte ersetzt !

Page 29: Änderungen der Schulpolitik NRW

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Vielen Dank fürs Zuhörenund

Alleneinen

guten Startin

2013 !