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Rüsselsheimer Volksbank eG Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Änderungen im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014. Vorstellung. Mark Gohmert Bereichsleiter Firmenkunden. Sarah Walter Beraterin für elektronische Bankdienstleistungen. Agenda. Einführung SEPA-Überweisung (SCT) SEPA-Lastschrift (SDD) Erforderliche Maßnahmen. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

Rüsselsheimer Volksbank eG

Änderungen im Zahlungsverkehrdurch SEPA

… per 01.02.2014

Page 2: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

Rüsselsheimer Volksbank eG

Mark GohmertBereichsleiter Firmenkunden

Sarah WalterBeraterin für elektronische Bankdienstleistungen

Vorstellung

Page 3: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

Rüsselsheimer Volksbank eG

Agenda

Stand 10/2013 3

Einführung

SEPA-Überweisung (SCT)

SEPA-Lastschrift (SDD)

Erforderliche Maßnahmen

Page 4: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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SEPA - Produkte

SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer) seit 28. Januar 2008

SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit) seit 02. November 2009

Kartenzahlung SEPA Cards Framework (SCF) Erste Version 1.0 des technischen Formats –

SCC (SEPA Card Clearing) ist verabschiedet Voraussichtlich ab 2016

Stand 10/2013 4

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Rüsselsheimer Volksbank eG

IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code

Der Kontoauszug enthält schon seit 2008 diese Angaben Auf jeder VR-BankCard stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen

dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld

Stand 10/2013 5

IBAN: DE38500930000000004711

BIC: GENO DE 51 RUS = Rüsselsheimer Volksbank eG

ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

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Purpose Codes - Die neuen „Textschlüssel“ für SEPA

Verwendungszweck

Bisher 378 Zeichen, d.h. 14 Zeilen à 27 ZeichenNEU 140 Zeichen, d.h. 4 Zeilen à 35 Zeichen

Stand 10/2013 6

Für die Kennzeichnung der Überweisungsart werden vierstellige Alpha-Codes verwendet. (verschlüsselter Verwendungszweck)

Bsp: Lohn- und Gehaltsgutschriften => SALA Vermögenswirksame Leistungen => CBFF

Detailinformationen: Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft unter:http://www.ebics.de/index.php?id=77

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Der SEPA Zeichensatz

Stand 10/2013 7

Page 8: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Agenda

Stand 10/2013 8

Einführung

SEPA-Überweisung (SCT)

SEPA-Lastschrift (SDD)

Erforderliche Maßnahmen

Page 9: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer-SCT)

„IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr (ab 2016 auch „SEPA-weit“)

Beleghafte und beleglose Einreichung möglich

Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012)

+1 Tag bei Belegen

Keine Betragsgrenze, allerdings Gebührengrenze ab 50.000 €

Außenwirtschaftsmeldung an die Bundebank bei Zahlungen außerhalb Deutschlands (ab 12.500 €) ist durch den Zahler vorzunehmen(http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/meldewesen.html)

Stand 10/2013 9

SEPA-Überweisung

Page 10: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Agenda

Stand 10/2013 10

Einführung

SEPA-Überweisung (SCT)

SEPA-Lastschrift (SDD)

Erforderliche Maßnahmen

Page 11: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Lastschriftarten:SEPA-Basislastschrift (CORE) statt EinzugsermächtigungSEPA-Firmenlastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag

Besonderheiten:SEPA-Lastschriften sind Terminaufträge

Buchung zu einem Fälligkeitstag („D“)

Jeder Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) benötigt eine

Gläubiger-ID und vergibt eine MandatsreferenzEinreichung von Lastschriften ausschließlich via Online-Banking möglich.

Keine Disketten, USB-Sticks oder anderen Datenträgern – keine

BelegeVorabankündigung (Pre-Notification) des Lastschrifteinzugs notwendig

SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direkt Debit – SDD)

Stand 10/2013 11

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Lastschrifteinreicher benötigen zwingend eine Gläubiger-Identifikationsnummer

Vergabe in Deutschland erfolgt über die Deutsche Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de

Gläubiger-ID kommt per eMail von der Bundesbank. Diese Mail bitte weiterleiten an [email protected]

Aufbau der Gläubiger-ID

Gläubiger-Identifikationsnummer für Lastschrifteinreicher

Stand 10/2013 12

ZZZ

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Mandatsreferenz

Wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben

Bis zu 35 Stellen (alphanumerisch)

Kennzeichnet das Mandat

Beispiel für die Vergabe einer Mandatsreferenz:

Kundennummer zzgl. einer Variablen (4711.1)

Bei Änderung des Mandats (beispielsweise Änderung der Bankverbindung) muss eine neue Mandatsreferenz vergeben werden

Beispiel: 4711.2

Stand 10/2013 13

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Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Zahlungsempfängers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“

Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen.

Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind: Brief, Vertrag, Rechnung SMS, Telefon, Mail Fax, Internet

Mitgeteilt werden: Fälligkeitsdatum (Datum der Kontobelastung) Betrag Mandatsreferenz Gläubiger-ID des Lastschrifteinreichers

Pre-Notification (Vorabankündigung) 1/2

Stand 10/2013 14

Page 15: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Pre-Notification (Vorabankündigung) 2/2

Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Information vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine.

Ist zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen nicht anderes vereinbart, muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift dem Zahler vorliegen. Eine Verkürzung der Vorlauffrist ist möglich.

Die Verkürzung sollte sinnvoll sein. Eine Verkürzung der Vorlaufzeit z.B. auf 2 Tage ist aufgrund der Einreichungsfrist zu kurz und daher nicht zielführend.

Kann über die AGB oder einzelvertraglich vereinbart werden.

Wenn keine Vorabankündigung erfolgt ist, darf der Zahlungsempfänger im Falle einer Rücklastschrift dem Zahlungspflichtigen keine Gebühren in Rechnung stellen.

Stand 10/2013 15

Page 16: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Die SEPA-Basis-Lastschrift

SDD-CORE

Stand 10/2013 16

Page 17: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Das SEPA-Lastschrift-Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift

Stand 10/2013 17

Doppelweisung

Wiederkehrende Zahlung

SEPA-Basis-Lastschrift

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Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“

Anstelle der Einholung eines (neuen) SEPA-Mandats haben die Einreicher von (Einzugsermächtigungs-) Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden über die Umstellung von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Die erforderlichen Informationen sind:

Gläubiger-ID Mandatsreferenz exakter Umstellungstermin errechnete IBAN und BIC (optional möglich, jedoch sehr sinnvoll)

Um von der Umdeutung Gebrauch machen zu können, müssen die Einzugsermächtigungen dem Zahlungsempfänger unterschrieben im Original vorliegen.

Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht.

Stand 10/2013 18

SEPA-Basis-Lastschrift

Page 19: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahrens

Keine beleghafte Einreichung möglich Gläubiger-Identifikationsnummer Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung) Vergabe einer Mandatsreferenz Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über Belastung Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D) Vorlaufzeit der Lastschrift

bei Erstlastschriften mindestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-6) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag

Folgelastschriften D-3 bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag maximal 45 Tage vor Fälligkeit

Neues Datenformat XML (auf Basis des ISO 2022 Standards)

Neue Rückgabefristen: 8 Wochen bei autorisierten Lastschriften 13 Monate bei nicht-autorisierten Lastschriften

Stand 10/2013 19

SEPA-Basis-Lastschrift

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Die SEPA-Firmen-Lastschrift

SDD-B2B

Stand 10/2013 20

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Das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat

Stand 10/2013 21

Doppelweisung

Wiederkehrende Zahlung

Doppelweisung

SEPA-Firmen-Lastschrift

Page 22: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahrens

Keine beleghafte Einreichung möglich Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Das Mandat muss der Zahlstelle vorliegen Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung) Vergabe einer Mandatsreferenz Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über die Belastung Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D)

Vorlaufzeit der Lastschrift mind. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-2) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag Maximal 45 Tage vor Fälligkeit

Keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten Lastschriften durch den Zahler

Stand 10/2013 22

SEPA-Firmen-Lastschrift

Page 23: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Agenda

Stand 10/2013 23

Einführung

SEPA-Überweisung (SCT)

SEPA-Lastschrift (SDD)

Erforderliche Maßnahmen

Page 24: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Was ist jetzt zu tun?

Erforderliche und mögliche Maßnahmen

Stand 10/2013 24

Page 25: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

Rüsselsheimer Volksbank eG

Was ist jetzt zu tun? 1/2

IBAN und BIC auf den Rechnungen angeben Verwendete Software SEPA-fähig machen

Konvertierung von Stammdaten (Kontonummer, Bankleitzahl) in IBAN und BIC IBAN und BIC von Kunden und Lieferanten überprüfen IBAN und BIC von Mitarbeitern überprüfen

Bei Überweisungen Purpose-Codes beachten, insbesondere bei Gehaltszahlungen Vermögenswirksamen Leistungen usw.

Umstellung von Datenträgeraustausch und beleghaften Lastschriften auf Online-Banking

Stand 10/2013 25

Page 26: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Was ist jetzt zu tun? 2/2

Betrifft Lastschrifteinreicher:Gläubiger-ID beantragen

Bei der Bundesbank beantragen www.glaeubiger-id.bundesbank.de

Kopie an Bank ([email protected])

Neue Lastschriftinkassovereinbarung mit Bank abschließen

Umstellung der Zahlungsverkehrsprozesse Systematik für Mandatsreferenz festlegen: z.B. Kundennummer + laufende Nummer Ggf. kürzere Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) mit dem

Zahlungspflichtigen vereinbaren Neue Einreichungsfristen beachten (Basislastschrift: D-6/D-3; Firmenlastschrift: D-2) Ggf. neue SEPA-Mandate einholen

mit Umdeutung, wenn aktuelle Einzugsermächtigung vorhanden sonst Mandate einholen Achtung: Bei Abbuchungsaufträgen ist keine Umdeutung möglich. Hier ist zwingend ein

neues Mandat erforderlich (nur „Nicht-Verbraucher“)

Stand 10/2013 26

Page 27: Änderungen  im Zahlungsverkehr durch SEPA … per 01.02.2014

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Übersicht der Fristen

Stand 10/2013 27

- 14 Kalendertage

Pre-Notification, falls nicht anders vereinbart

- 2 Bankarbeitstage

Späteste Einreichung für Firmen-Lastschriften(vor 15:00 Uhr)

- 3 Bankarbeitstage

Späteste Einreichung für wiederkehrende Basis-Lastschriften(vor 15:00 Uhr)

+ 8 Wochen

Widerspruchsfrist des Zahlungs-pflichtigen

+ 13 Monate

Widerspruchsfrist des Zahlungs-pflichtigen bei nicht autorisierten Lastschriften

- 6 Bankarbeitstage

Späteste Einreichung erstmalige Basis-Lastschrift(vor 15:00 Uhr)

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Kontaktdaten

Telefon: 0800 / 857 7000

eMail: [email protected]

Internet: www.r-volksbank.de/sepa

Stand 10/2013 28

Weitere InformationenMusterformulare, Musteranschreiben, Checklisten

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