Upload
others
View
0
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Bundesverband deutscher Banken e. V.
Burgstraße 28
10178 Berlin
Telefon: +49 30 1663-0
Telefax: +49 30 1663-1399
www.bankenverband.de
USt.-IdNr. DE201591882
Stand 4. Oktober 2013
Positionspapier
des Bankenverbandes zur
Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung
Seite 2 von 28
1. Hintergrund und Ziel ...........................................................................................3
2. Ausgangssituation ..............................................................................................7
3. Reporting-Initiativen ..........................................................................................9
3.1. EDTF: Enhanced Risk Disclosures .......................................................................9
3.2. DRSC: Konzernlageberichterstattung (DRS 20) ................................................... 10
3.3. EFRAG: Disclosure Framework......................................................................... 11
3.4. EU-Konsultation „Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität betreffender
Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne“ ...................... 12
3.5. IIRC: Integrated Reporting ............................................................................. 13
4. Verbesserungsmöglichkeiten.............................................................................17
4.1. Kurzfristig – begrenzte Änderung einzelner Standards .......................................... 17
4.2. Mittelfristig – Überprüfung einzelner Standards ................................................... 18
4.3. Mittelfristig – Disclosure Framework.................................................................. 18
4.4. Langfristig – Unternehmensberichterstattung (exklusive Notes).............................. 19
5. Abschließende Würdigung .................................................................................24
Anlagen................................................................................................................26
Seite 3 von 28
1. Hintergrund und Ziel
Die Reporting-Anforderungen der Kreditwirtschaft unterliegen, auch vor dem Hintergrund der
Finanzmarktkrise, einem permanenten Wandel. Aufgrund der steigenden Komplexität wirt-
schaftlicher Aktivitäten kommt der finanziellen Berichterstattung eine immer größere Bedeutung
zu. Dies führt zu einer permanenten Ausweitung der Informationspflichten. So erhöhte sich
beispielsweise der Umfang des Konzerngeschäftsberichts der Deutschen Bank AG in den letzten
zehn Jahren von 292 Seiten auf aktuell1 580 Seiten (+ 99 %), der der Commerzbank AG im
gleichen Zeitraum von 222 Seiten auf 377 Seiten (+ 70 %)2. Doch nicht nur die Kreditwirtschaft,
sondern auch alle übrigen (Industrie-)Unternehmen sind von der Ausweitung der Bericht-
erstattung betroffen. Dies liegt daran, dass viele der in jüngster Zeit verabschiedeten beziehungs-
weise noch zu verabschiedenden Vorschläge nicht nur auf Banken begrenzt sind. Als Beispiele
können hier die Lageberichterstattung nach DRS 20, die Überlegungen der EU-Kommission zur
Ausweitung der nicht-finanziellen Berichterstattung oder die Entwürfe für eine integrierte
Berichterstattung genannt werden. Die Vielzahl unterschiedlicher beziehungsweise teilweise
überlappender oder inkonsistenter Berichterstattungspflichten führt zu einer zunehmenden
Komplexität. Um wesentliche Fortschritte in der Verbesserung der Unternehmensbericht-
erstattung zu erreichen, ist hier ein koordinierteres Vorgehen aller Beteiligten nötig. Andernfalls
besteht die Gefahr, dass die Vielzahl der Anforderungen zu einer Informationsflut führt, die nicht
mehr handhabbar ist. Die praktische Herausforderung, beispielsweise für Analysten und
Investoren, besteht vor allem darin, aus der Vielzahl der vorhandenen Veröffentlichungen
entscheidungsnützliche von nicht-entscheidungsnützlichen Informationen3 zu trennen.
Diskutiert wird die oben angesprochene Ausweitung der Informationspflichten und die damit
einhergehende Komplexitätserhöhung im Bereich der internationalen Rechnungslegung, beispiels-
weise unter den Stichwörtern „Disclosure Overload“, „Disclosure-Problem“ oder auch „Reporting
Burdens“. Eine vom International Accounting Standards Board (IASB) im Januar 2013 durch-
geführte Umfrage zeigte, dass in dieser Hinsicht generell Verbesserungsbedarf besteht.4 Die hier
1 Stand: 31.12.2012.
2 Selbstverständlich sind diese signifikanten Erhöhungen nicht nur regulatorischen Anforderungen, sondern auch anderen Entwicklungen
bzw. Entscheidungen geschuldet.
3 Eine Information gilt nach den IFRS dann als entscheidungsnützlich, wenn sie einen möglichen Einfluss auf die Entscheidungen von
Kapitalgebern hat. Dabei ist zu beachten, dass nur eine wesentliche Information entscheidungsnützlich sein kann, d. h. wenn ihre
Veröffentlichung bzw. das Unterlassen der selbigen einen Einfluss auf die Entscheidung des Abschlussadressaten haben könnte. Der
Anwendung bzw. Auslegung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kommt also eine wichtige Bedeutung bei der hier geführten Thematik bei.
4 Bei einer vom IASB im Januar 2013 durchgeführten Umfrage sind 225 Rückmeldungen von Unternehmen/Vereinigungen eingegangen.
Über 80 % aller Antwortenden sehen Verbesserungspotential bei der Angabe von Finanzinformationen und zwar in allen Teilen der
Berichterstattung und nicht nur im Jahresabschluss, vgl. IASB (2013): Discussion Forum - Financial Reporting Disclosure: Feedback
Statement.
Seite 4 von 28
vorgetragene Kritik am Status quo bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte (finanzielle)
Berichterstattung, wobei sich einige der nachfolgend genannten Initiativen und Verbesserungs-
vorschläge auch nur auf die Angaben im Anhang (Notes) beziehen. Wie bereits aufgeführt ist
nicht nur die Kreditwirtschaft betroffen, sondern alle Unternehmen mit internationalen Berichts-
pflichten, wobei die Situation bei Unternehmen der Finanzindustrie durch die zusätzlich zu
erfüllenden aufsichtlichen Anforderungen noch verschärft wird.
Eine Reihe unterschiedlicher nationaler und internationaler Initiativen hat bereits Versuche
gestartet beziehungsweise unternommen, die bisherige Berichterstattung zu verbessern.
Teilweise liegen bereits finale Standards vor (z. B. DRS 20 Lageberichterstattung oder der
EDTF-Report zu Enhanced Risk Disclosures). Teilweise befinden sich die Vorschläge zur
Veränderung der Berichterstattung noch in der Diskussion (z. B. Integrated Reporting des IIRC5,
EU-Initiative zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Conceptual Framework/Disclosure Framework
von IASB/FASB/EFRAG). Die nachfolgende Darstellung gibt einen (nicht abschließenden)
Überblick über die bestehende Gemengelage (aktuelle Initiativen und bestehende Instrumente
der Berichterstattung) sowie über die beteiligten Parteien. Diese verdeutlicht die unterschied-
lichen Anforderungen, denen die Ersteller von Abschlüssen nachkommen müssen. Dabei können
manche Anforderungen auch nicht trennscharf von anderen Anforderungen getrennt werden
beziehungsweise wirken übergreifend. Die Umsetzung der (Berichts-)Anforderungen stehen
dabei unter der permanenten Beobachtung der Öffentlichkeit, der Investoren, Analysten usw.
5 International Integrated Reporting Council.
Seite 5 von 28
Notes
Lagebericht
(DRS 20)
Risikobericht
Vergütungs-
bericht
Integrated
Reporting
Non-
financials
FINREP Pillar 3
EDTF-
Bericht
Conceptual/
Disclosure
Framework
Öffentlichkeit
Investoren
Standardsetzer
Analysten
Sonstige
Initiativen
(IIRC, EDTF,…)
ESMA
EU
Aufseher
Corporate-
Governance-
Bericht
Seite 6 von 28
Die unterschiedlichen, in Teilen bereits finalen Verlautbarungen im Zusammenhang mit den 2013
angekündigten Veröffentlichungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Berichterstattung
von Banken haben. Da die Banken bereits jetzt sehr umfangreichen Berichterstattungspflichten
unterliegen, kann eine bloße Ausweitung der bereits bestehenden Reporting-Anforderungen nicht
zielführend sein. Sinnvoller erscheinen vielmehr eine Harmonisierung bereits bestehender
beziehungsweise neu geplanter Regelungen und die damit einhergehende Reduzierung
vorhandener Komplexität. Dabei ist anzumerken, dass eine Ausweitung von
Informationsanforderungen nicht pauschal mit einer Erhöhung der Komplexität gleichgesetzt
werden kann. Entscheidend hierbei sind vielmehr die Qualität und Aussagekraft der
Informationen.6
Die vorliegende Ausarbeitung soll genauer darstellen, worin die Probleme in der derzeitigen
Unternehmensberichterstattung liegen, die bereits bestehenden Initiativen in einen Gesamt-
zusammenhang bringen und erste Lösungsideen präsentieren. Diese sollen als Grundlage für
weitere Diskussionen zur Verbesserung der Unternehmensberichterstattung dienen.
6 Dabei ist anzumerken, dass eine Ausweitung von Informationsanforderungen nicht pauschal mit einer Erhöhung der Komplexität
gleichgesetzt werden kann. Entscheidend hierbei sind vielmehr die Qualität und Aussagekraft der Informationen:Vgl. CFA-Institute
(2013): Financial Reporting Disclosures – Investor Perspectives on Transparency, Trust and Volume.
Seite 7 von 28
2. Ausgangssituation
Die Unternehmen und insbesondere die Banken haben derzeit eine Vielzahl an zum Teil unter-
schiedlichen und zum Teil auch überlappenden Reporting-Anforderungen von Standardsetzern,
Regulatoren und Gesetzgebern zu erfüllen. Wie bereits erläutert, sind schon etliche Unter-
suchungen, Studien und Befragungen durchgeführt worden mit dem Ziel, die Kritikpunkte am
Status quo zu eruieren.7 Die wesentlichsten Punkte sind dabei:
Disclosure Overload
Mangelnde Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes
Fehlen eines roten Fadens, einschließlich fehlendes „Story-telling“, z. B. hinsichtlich
Performance und zukünftiger Situation
Dadurch auch sinkende Relevanz von Angaben
Fehlende Standardisierung bzw. Vereinheitlichung von Vorgaben
Angaben dienen weniger der Kommunikation mit den Investoren, sondern stellen eine
Compliance-Übung (Checkliste) dar
Redundante/doppelte Angaben
Schlechte Verständlichkeit von Angaben
Mangelnder Gebrauch von Tabellen, Grafiken usw.
Schlüsselinformationen schwierig zu filtern
Konsistenz und Vergleichbarkeit von Angaben
Angaben in Teilen nichtssagend oder auch nicht ausreichend
Angaben nicht unternehmensspezifisch genug
Geschäftsmodell (und somit auch Werttreiber) nicht klar erkennbar
Keine ausreichende Verknüpfung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen
Einige der oben genannten Kritikpunkte dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern bedingen
sich gegenseitig. Zudem ist das Reporting-Problem nicht in einem einzelnen zu erstellenden
Report oder in einem einzelnen Teil der Unternehmensberichterstattung zu suchen. Das Problem
resultiert vielmehr aus der Bandbreite der zum Teil unterschiedlichen und zum Teil auch über-
lappenden Anforderungen von Standardsetzern, Regulatoren und Gesetzgebern.
7 Vgl. u. a. IASB (2013): Discussion Forum - Financial Reporting Disclosure: Feedback Statement; CFA-Institute (2013): Financial
Reporting Disclosures – Investor Perspectives on Transparency, Trust and Volume; FRC (2011): Cutting clutter. Combating clutter in
annual reports; The Institute of Chartered Accountants of Scotland and the New Zealand Institute of Chartered Accountants (2011):
Losing the excess baggage – reducing disclosures in financial statements to what’s important; EFRAG (2012): Towards a Disclosure
Framework for the Notes; IIRC (2011): Towards Integrated Reporting; IIRC (2013): Consultation draft of the international <IR>
Framework.
Seite 8 von 28
Es ist sicherlich richtig, dass die Unternehmensberichterstattung, wie sie von Standardsetzern im
Unterschied zu Regulatoren oder dem Markt gefordert werden, zum Teil ein unterschiedliches
Ziel beziehungsweise einen unterschiedlichen Verwendungszweck haben. Es ist jedoch auch
richtig, dass eine isolierte Betrachtung der Vielzahl von verschiedenen Berichten und Berichts-
erfordernissen nicht angemessen ist und einen entscheidenden Teil des Problems darstellt.
In diesem Zusammenhang darf ein Verweis auf die zunehmende Bedeutung von nicht-
finanziellen Themen beziehungsweise Nachhaltigkeitsaspekten nicht unterbleiben. Im inter-
nationalen Umfeld ist sowohl eine Tendenz zur vermehrten Offenlegung nicht-finanzieller
Sachverhalte als auch deren Verzahnung mit finanziellen Themen zu erkennen. Hierdurch
erwachsen weitere Herausforderungen für die Berichterstattung von Banken.
Im folgenden Abschnitt werden aktuelle Reporting-Initiativen und deren Zielsetzung kurz vorge-
stellt. Dabei soll geprüft werden, ob und inwieweit die oben genannten Kritikpunkte aufgegriffen
werden könnten und die Initiative einen positiven Beitrag zur Zielerreichung leisten könnte.
Seite 9 von 28
3. Reporting-Initiativen
Die nachfolgenden Ausführungen sollen lediglich einen kurzen Überblick über einige bestehende
Reporting-Initiativen verschaffen. Bei den ersten beiden Verlautbarungen, dem Bericht der
Enhanced Disclosure Task Force (EDTF) und dem DRS 208 des Deutschen Rechnungslegungs
Standards Committee (DRSC), handelt es sich bereits um finale Veröffentlichungen, während zu
den beiden anderen Verlautbarungen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)
und des International Integrated Reporting Council (IIRC) bisher lediglich Entwürfe vorliegen.
3.1. EDTF: Enhanced Risk Disclosures
Ausgangssituation/Zielsetzung
Ziel des Financial Stability Board (FSB) war die Verbesserung von Angaben zu Risiken und
zum Risikomanagement bei Finanzinstituten.
FSB hat deshalb im Mai 2012 beschlossen, dass zunächst eine privatwirtschaftliche Initiative
damit beauftragt werden soll, verbesserte Prinzipien für solche Angaben zu erarbeiten.
Die zu diesem Zweck gegründete Enhanced Disclosure Task Force hat im Oktober 2012 ihren
Abschlussbericht veröffentlicht.
EDTF empfiehlt folgende Grundprinzipien für Disclosures:
Angaben sollten klar, ausgewogen und verständlich sein.
Angaben sollten umfassend sein und alle wesentlichen Aktivitäten und Risiken der Bank
beinhalten.
Angaben sollten relevante Informationen beinhalten.
Angaben sollten widerspiegeln, wie die Bank ihre Risiken steuert.
Angaben sollten über den Lauf der Zeit einheitlich sein.
Angaben sollten zwischen Banken vergleichbar sein.
Angaben sollten zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Definition der Risikoterminologie; Beschreibung von so genannten Top und Emerging Risks.
Jedes Prinzip wird durch Leitlinien zur Anwendung und Beispiele weiter erläutert.
Der Bericht enthält außerdem 32 spezifische Empfehlungen für die Verbesserung von
Risikoangaben auf Grundlage der Anwendung der Prinzipien.
Bericht enthält keine Empfehlung, wo die Angaben gemacht werden sollen.
Veröffentlichung risikorelevanter Informationen wenn möglich in einem Bericht, sonst
Querverweise.
8 Deutscher Rechnungslegungs Standard.
Seite 10 von 28
Einschätzung
Positives Beispiel für eine privatwirtschaftliche Initiative.
EDTF greift diverse Kritikpunkte im Hinblick auf Defizite bei den Disclosures auf.
Fokus dabei auf risikorelevanten Angaben; kein allgemeines Rahmenkonzept zur
Berichterstattung.
Ausführungen der EDTF stellen lediglich Empfehlungen und keine Verpflichtungen dar.
Umsetzung insgesamt nur in dem Rahmen, in dem die Empfehlungen die Aktivitäten des
Finanzinstituts betreffen und das jeweilige Institut dort Angaben vornehmen möchte.
Bei vollständiger Umsetzung der Empfehlungen ist im Regelfall eine Ausweitung der
bisherigen Angaben gegenüber dem Status quo zu erwarten.
Die EDTF hat im August 2013 einen Fortschrittsbericht veröffentlicht. Darin wird dargelegt, wie
und in welchem Umfang die Empfehlungen umgesetzt sind bzw. noch umgesetzt werden sollen.
Grundlage für diesen Bericht waren einerseits die Selbsteinschätzung von Banken sowie anderer-
seits die Analyse von Investoren- und Analysten-Vertretern der EDTF. Generell kann festgehalten
werden, dass sich aus den Empfehlungen positive Auswirkungen auf die Berichtspraxis von
Banken ergeben haben.
3.2. DRSC: Konzernlageberichterstattung (DRS 20)
Ausgangssituation/Zielsetzung
DRS 20 ist Ergebnis einer umfassenden Durchsicht der bestehenden Anforderungen an die
Konzernlageberichterstattung.
Praktische Erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen wurden aufgegriffen, um die Deutschen
Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Konzernlageberichterstattung weiterzuentwickeln
(u. a. Durchführung einer Befragung zur gegenwärtigen Anwendung der DRS zur Konzernlage-
berichterstattung im Vorfeld).
Folgende Punkte wurden u. a. im DRS 20 verankert:
Der Grundsatz der Wesentlichkeit wird als eigenständiger Grundsatz formuliert.
Der Grundsatz der Informationsabstufung, nach dem an die Ausführlichkeit und den
Detaillierungsgrad der Berichterstattung bei diversifizierten, größeren oder kapitalmarkt-
orientierten Konzernen höhere Anforderungen zu stellen sind als bei wenig diversifizierten,
kleineren oder nicht-kapitalmarktorientierten Konzernen, wird neu aufgenommen.
Differenzierte Berichtsanforderungen für kapitalmarktorientierte und nicht-kapitalmarkt-
orientierte Unternehmen werden festgelegt.
Es werden Regelungen für eine Strategieberichterstattung aufgenommen, sofern
Unternehmen eine solche freiwillig erstellen.
Seite 11 von 28
Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, die unternehmensintern unter dem
Aspekt der Nachhaltigkeit verwendet werden, sind anzugeben, sofern diese zur Unter-
nehmenssteuerung eingesetzt werden.
Aggregationsniveau der Angaben kann dabei jedoch über demjenigen liegen, welches intern
verwandt wird.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben ihr Risikomanagementsystem darzustellen.
Dabei ist auf Ziele und Strategien sowie Strukturen und Prozesse des Risikomanagement-
systems einzugehen.
Einschätzung
DRS 20 beinhaltet gegenüber dem bisherigen Standard zur Lageberichterstattung (DRS 15)
insgesamt diverse Modifikationen bzw. Konkretisierungen.
Höhere Anforderungen an die Berichterstattung über nicht-finanzielle Leistungsindikatoren.
Für kapitalmarktorientierte Unternehmen ergeben sich höhere Anforderungen als für nicht-
kapitalmarktorientierte.
Einigen Erleichterungen (z. B. Verkürzung Prognosezeitraum auf ein Jahr) stehen einige
Verschärfungen (z. B. Erhöhung Prognosegenauigkeit oder Vergleich von Prognosen mit
tatsächlicher Geschäftsentwicklung) entgegen.
Die neuen Anforderungen gemäß DRS 20 scheinen insgesamt angemessen.
3.3. EFRAG: Disclosure Framework9
Ausgangssituation/Zielsetzung
Wesentlicher Hintergrund der Aktivitäten von EFRAG auf diesem Gebiet ist die von verschie-
denen Seiten geäußerte Kritik, dass die Notes nach IFRS unter anderem zu umfangreich und
komplex seien und dadurch die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen mehr
verhindert als gefördert werde.
Schaffung eines Rahmenkonzepts für die Notes mit einer Definition von Prinzipien zur
Abgrenzung, was Bestandteil der Notes sein sollte.
Fokussierung auf wesentliche Informationen („materiality“).
Notes sollen einen stärkeren roten Faden beinhalten.
Bessere Kommunikation mit Investoren.
9 Das FASB hat hierbei mit EFRAG zusammengearbeitet und ebenfalls ein Diskussionspapier mit gleicher Zielsetzung veröffentlicht.
Daneben wurde/wird das Thema von diversen nationalen Standardsetzern und Wirtschaftsprüfer-Vereinigungen diskutiert.
Seite 12 von 28
Einschätzung
EFRAG greift verschiedene Kritikpunkte auf und stellt mögliche Ansätze zur Verbesserung des
Status quo auf.
Ausführungen von EFRAG sind jedoch relativ allgemein.
Ein stärkerer Fokus auf Wesentlichkeit und unternehmensspezifische Angaben könnte
gegebenenfalls zu einer Verringerung der Notes-Angaben und einer besseren Kommunikation
mit Investoren führen.
3.4. EU-Konsultation „Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität
betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und
Konzerne“
Ausgangssituation/Zielsetzung
Nach Einschätzung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments hat die Bedeu-
tung nicht-finanzieller Aspekte in der Unternehmensberichterstattung auch vor dem Hinter-
grund der Finanzmarktkrise zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für das Verständnis der
künftigen Unternehmensentwicklung werden finanzielle Informationen alleine als nicht mehr
ausreichend betrachtet.
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im April 2013 einen Vorschlag zur
Änderung der 4. und 7. Richtlinie vorgelegt, der darauf abzielt, die Transparenz bestimmter
Unternehmen in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen.
Entsprechend des vorliegenden Vorschlags muss der Jahresbericht von Gesellschaften, deren
durchschnittliche Anzahl von Arbeitnehmern während der Jahresberichtsperiode 500 über-
steigt und die zum Bilanzstichtag eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro oder einen
Umsatz von 40 Mio. Euro aufweisen, auch einen nicht finanzbezogenen Abschnitt beinhalten.
Darin müssen Informationen zu Umweltaspekten, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur
Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
aufgeführt sein.
Dieser Teil soll insbesondere auch folgendes umfassen:
Eine Beschreibung, welche Politik das Unternehmen in Bezug auf diese Sachverhalte verfolgt.
Die Ergebnisse dieser Politik.
Risiken in Bezug auf diese Sachverhalte und das Risikomanagement des Unternehmens in
Bezug auf diese Risiken.
Als Grundlage der Veröffentlichung können anerkannte nationale, EU-weite oder internationale
Rahmenwerke dienen. Ein bestimmter Standard wird von der EU nicht vorgegeben.
Seite 13 von 28
Einschätzung
Seit einiger Zeit ist im internationalen Umfeld eine Tendenz zum Ausbau der Unternehmens-
berichterstattung hin zu einer integrierten Berichterstattung unter Einbeziehung nicht-
finanzieller Informationen und Indikatoren erkennbar.
Der Bankenverband steht den Entwicklungen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in
die Finanzberichterstattung aufgeschlossen gegenüber.
Entscheidend ist eine prinzipienorientierte Ausgestaltung der Anforderungen sowie eine
Berichterstattung über tatsächlich steuerungsrelevante Informationen.
Ansonsten würden o. g. Anforderungen der EU zu einer weiteren Aufblähung der
Berichterstattung führen.
3.5. IIRC: Integrated Reporting
Ausgangssituation/Zielsetzung
Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Berichtselementen (z. B. Finanzbericht, Nach-
haltigkeitsbericht, Vergütungsbericht, Risikobericht usw.) werden laut International Integrated
Reporting Council (IIRC) für den Adressaten dabei, auch aufgrund der Masse miteinander
unverbundener Einzelinformationen, nicht immer deutlich.
Das IIRC hat sich zum Ziel gesetzt, durch einen umfassenden Bericht, der sowohl finanzielle
als auch nicht-finanzielle Informationen miteinander verknüpft, dagegen anzugehen.
Veröffentlichung eines Standardentwurfs für ein Rahmenkonzept im April 2013. Finale
Fassung soll Ende 2013 veröffentlicht werden.
Der Fokus der Berichterstattung soll sich von vergangenheitsorientierten, finanziellen
Informationen hin zu zukunftsgerichteten, verbindenden und strategischen Informationen
ändern.
Integrierter Bericht soll mindestens einmal jährlich als separates Dokument publiziert werden
Geschäftsmodell des Unternehmens und seine Strategie mit den wesentlichen Werttreibern
sollen im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen.
Identifizierung wesentlicher Werttreiber für das Unternehmen (auf Basis des Geschäftsmodells).
Adressat eines integrierten Berichts: Kapitalgeber (langfristige Investoren).
Die nachfolgende Abbildung illustriert, dass das Geschäftsmodell innerhalb des integrierten
Berichts mit den jeweiligen Werttreibern im Mittelpunkt steht.10
10 Vgl. Schmidt, M.: Präsentationsunterlagen zum IIRC, entlehnt an: IIRC (2013): Consultation draft of the international <IR>
Framework, S. 11.
Seite 14 von 28
Seite 15 von 28
Einschätzung
Umfassender Ansatz, der zu einer neuen Konzeption der Unternehmensberichterstattung
führen soll
Mögliche Chancen/Vorteile:
Laut IIRC ist ein integrierter Bericht stärker an den Informationsbedürfnissen von
Investoren ausgerichtet.
Dadurch besteht für Unternehmen die Möglichkeit, attraktiver für Investoren zu werden.
=> Wettbewerbsvorteile.
Gegebenenfalls Chance für Unternehmen, wirtschaftliche Zusammenhänge der
Öffentlichkeit besser zu vermitteln.
Integrated Report als internes Management-Tool zur Identifizierung (interner) Wert-
beziehungsweise Kostentreiber. => Verbesserung des (Risiko-)Managements.
Deutscher Lagebericht (s. DRS 20) enthält bereits viele der vom IIRC geforderten
Informationen. Gegebenenfalls sind Synergieeffekte möglich.
Mögliche Herausforderungen/Nachteile:
Organisatorische Integration bislang parallel laufender Strukturen/Abläufe.
Damit verbunden sind neue Berichtsprozesse.
Schaffung der Messbarkeit von nicht-finanziellen Informationen (auch vor dem Hintergrund,
dass oftmals keine einheitlichen KPI11 usw. existieren).12
Informationen aus dem nicht-finanziellen Bereich müssen – ähnlich wie bei Finanz-
informationen – zeitnah abrufbar sein.
Fraglich, ob bzw. inwieweit solche (unternehmensindividuellen) Informationen vergleichbar
und verlässlich sind.13
Umstellung wird einen hohen Zeit und Kostenaufwand erfordern.
Fokus der Initiative liegt auf einer Neukonzeption der Berichterstattung und nicht (primär)
auf der Reduzierung der Angabepflichten. Es bleibt abzuwarten, inwiefern spezielle Berichte,
wie zum Beispiel ein Nachhaltigkeitsbericht oder auch ein Risikobericht weiterhin gefordert
werden.14
Prüfung des Berichts durch den Wirtschaftsprüfer15 (bzw. erweiterte Prüfung des Lage-
berichts, sofern dieser die Basis für einen integrierten Bericht darstellt). Dabei auch fraglich,
inwieweit der Wirtschaftsprüfer eine Einschätzung über die Zukunft geben kann.16
11 Key Performance Indicators.
12 Vgl. u. a. Miolo/Veser, IRZ 2012, S. 481.
13 Vgl. Miolo/Veser, IRZ 2012, S. 482.
14 Vgl. auch Nolden/Richter, WPg 2012, S. 980.
15 Inklusive Prüfung der Managementprozesse.
16 Vgl. Nolden/Richter, WPg 2012, S. 983 f.
Seite 16 von 28
Derzeit ist noch unklar, wie der integrierte Bericht in das bestehende Berichtsgefüge
einzubetten ist beziehungsweise wer dieses anordnet (Stichwort: Endorsement).
Zur besseren Übersichtlichkeit findet sich in Anlage 1 eine Darstellung, die zeigt, inwieweit die
hier beschriebenen Reporting-Initiativen verschiedene Kritikpunkte abdecken.
Die vorangegangenen Ausführungen verdeutlichen, dass die verschiedenen Initiativen alle einen
unterschiedlichen Ansatz verfolgen und sich jeweils auf einzelne Aspekte des sehr vielschichtigen
Problems konzentrieren. Während sich beispielsweise der EDTF-Report ausschließlich auf eine
aussagekräftige Risikoberichterstattung beschränkt, fokussieren sich die Vorschläge von EFRAG
allein auf die Verbesserung der Disclosure-Angaben. Am weitestgehendsten sind sicherlich die
Vorschläge zum Integrated Reporting zu beurteilen, die jedoch nur mittel- bis langfristig
umsetzbar sein werden. Insofern kann jede der einzelnen Initiativen ein Stück zur Verbesserung
der Finanzberichterstattung beitragen.
Seite 17 von 28
4. Verbesserungsmöglichkeiten
Bei der Analyse der aktuellen Situation und der Beurteilung der verschiedenen Initiativen und
Vorschläge zur Verbesserung des Ist-Zustandes ist in unseren Augen eine Unterscheidung in eine
kurze sowie eine mittel- bis langfristige Perspektive sinnvoll. Kurzfristig sind konkrete Schritte zur
Verbesserung der Disclosure-Angaben erforderlich. Der IASB hat dazu bereits eigene Vorschläge
als Ergebnis des Disclosure Forums veröffentlicht. Auch EFRAG hat sich in dem weiter oben
vorgestellten Projekt explizit auf das Thema Disclosure konzentriert.
Bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen sollte es aber um mehr als eine Überarbeitung der
Disclosures gehen und auch die Unternehmensberichterstattung in ihrer jetzigen Form insgesamt
überdacht werden. Ausgangspunkte der Überlegungen sollten sein:
Was ist das Ziel der Unternehmensberichterstattung? Wie soll diese in der Zukunft aussehen?
Dazu sollte unter Beteiligung aller Stakeholder eine umfassende Vorstellung erarbeitet und die
Unternehmensberichterstattung der Zukunft definiert werden.
Dazu gehört auch, die Bestandteile der Unternehmensberichterstattung festzulegen und klar
voneinander abzugrenzen. Derzeit ist beispielsweise die Abgrenzung der Notes-Angaben und
die Berichterstattung im Management Commentary, der nach den Regelungen des IASB
keinen verpflichtenden Standard darstellt, nach unserem Empfinden nicht klar genug.
4.1. Kurzfristig – begrenzte Änderung einzelner Standards
Begrenzte Änderungen an IAS 1 (Presentation of Financials Statements) zur Betonung der
Bedeutung des Prinzips der Wesentlichkeit auch für Disclosure-Angaben.
Erarbeitung von Aus- und Weiterbildungsmaterialien durch den IASB zum Thema Wesent-
lichkeit in Zusammenarbeit und Abstimmung mit Regulatoren, Prüfern, Erstellern und
Nutzern. Dabei sollte auch darüber nachgedacht werden, ob sich die Wesentlichkeit nur auf
einzelne Angabevorschriften bezieht oder nicht weitergehend interpretiert werden sollte.
Beispielsweise könnte unter dem Aspekt der Wesentlichkeit unseres Erachtens die verpflich-
tende Kapitalflussrechnung für Banken entfallen. Die Kapitalflussrechnung ist als Instrument
zur Verdeutlichung der Liquiditätssituation von Banken nicht geeignet. Es sollte in diesem Fall
über aussagefähigere Alternativen nachgedacht werden.
Angabevorschriften in neuen Entwürfen sollen weniger vorschreibende Formulierungen
enthalten, sondern die Angabeziele klarer herausstellen.
Seite 18 von 28
4.2. Mittelfristig – Überprüfung einzelner Standards
Initiierung eines Forschungsprojekts zur Überprüfung von IAS 1 (Presentation of Financials
Statements, IAS 7 (Statement of Cash-Flow) mit dem Ziel durch ein Disclosure Framework
möglichst zu ersetzen.
Systematische Überprüfung bestehender Angabevorschriften in den einzelnen Standards vor
dem Hintergrund des Conceptual-Framework-Projekts und der Überprüfung von IAS 1, IAS 7
und IAS 8. Beispielsweise sind in IFRS 7 zu den Netting-Regelungen umfangreiche Ausweis-
angaben zu den FASB-Regelungen vorzunehmen. Eine „Konvergenz durch Disclosure“ stellt
unseres Erachtens jedoch nicht den richtigen Weg dar.
Überprüfung der ausgeweiteten Angabevorschriften bei IAS 19 (insbesondere Sensitivitäts-
analysen).
Diese, zum Teil auch bereits vom IASB angedachten Überlegungen werden von uns voll und ganz
unterstützt. Vor allem die Betonung des Prinzips der Wesentlichkeit und dessen konsequente
Anwendung von allen Beteiligten können zu einer spürbaren Reduktion der Disclosure-Angaben
führen.
Parallel dazu sollten jedoch auch die Unternehmen ihre individuellen Disclosure-Angaben dahin-
gehend überprüfen, ob diese tatsächlich noch erforderlich sind. Der in IAS 1 festgeschriebene
Wesentlichkeitsgrundsatz für Angabeerfordernisse muss dabei wieder stärker in den Mittelpunkt
gerückt werden. Die Beurteilung und individuellen Einschätzungen des Managements müssen
stärker zum Tragen kommen. Dies kann nur in Abstimmung mit Regulatoren und Abschluss-
prüfern erfolgen, damit sichergestellt ist, dass die Beispiele für Disclosure-Angaben in IFRS-
Standards nicht von Prüfern und Regulatoren als Checkliste und Compliance-Übung miss-
verstanden werden. Die vom IASB geplante Erarbeitung von Aus- und Weiterbildungsmaß-
nahmen kann dabei eine wertvolle Hilfestellung sein.
Aber auch die systematische Untersuchung einzelner Angabepflichten in den verschiedenen
Standards nach nicht mehr relevanten und sich überschneidenden Angaben sowie die Erar-
beitung eines Disclosure Frameworks sind dringend erforderlich und sollten möglichst zügig
angegangen werden. Unterstützung können hierbei in unseren Augen die nationalen
Standardsetzer leisten.
4.3. Mittelfristig – Disclosure Framework
Mittelfristig scheint die Erarbeitung eines Disclosure Frameworks durch das IASB – vor dem
Hintergrund der Fülle an Notes-Angaben und deren permanenter Ausweitung – eine sinnvolle
Möglichkeit, diesbezüglich entgegenzusteuern. Hinsichtlich der Ziele, die damit erreicht werden
Seite 19 von 28
sollen, bietet sich grundsätzlich auch ein Rückgriff auf die EDTF-Initiative an. Laut Abschluss-
bericht der EDTF sollen die von den Unternehmen gemachten Angaben unter anderem relevant
sein und auch angemessen kommuniziert beziehungsweise dargestellt werden. Selbst-
verständlich ist für ein Notes-Rahmenwerk deutlich mehr zu beachten, jedoch könnten dies
Startpunkte darstellen.
Im Rahmen der Erarbeitung eines Disclosure Frameworks sollten die folgenden Aspekte
diskutiert werden:
Konzentration der wesentlichen Notes-Angaben in einem Standard.
In einzelnen Standards sollten dann nur wesentliche Informationsziele benannt werden,
verbunden mit einer Ermessensentscheidung des Managements (Management Approach), in
welchem Umfang und in welcher Form weitere Angaben für das Verständnis erforderlich sind
(abhängig von Unternehmen, Geschäftsmodell und spezifischer Situation).
Vorgabe einer Grobstruktur/Standardisierung für die Disclosures, um die Lesbarkeit und
Vergleichbarkeit zu verbessern (einschließlich einer Vereinheitlichung von Begriffen/
Definitionen).
Voranstellen einer „Executive Summary“17 zu Beginn der Notes mit den zentralen Themen der
aktuellen Berichterstattung, um zu vermeiden, dass wichtige Informationen in den umfassenden
Notes „untergehen“.
Aufspaltung der Disclosures in zwei Teile:
Der erste Teil beinhaltet die aktuellen Periodeninformationen.
Der zweite Teil beinhaltet längerfristige Informationen (so genannten „long standing
information“ wie zum Beispiel die Accounting Policy18). Veränderungen in diesen länger-
fristigen Informationen würden im ersten Teil aufgeführt.
Mit dem Unternehmen vertraute Personen könnten alle relevanten Informationen
direkt im ersten Teil erhalten.
Branchenspezifische Standards.
4.4. Langfristig – Unternehmensberichterstattung (exklusive Notes)
Die Ansätze des Integrated Reporting bieten in unseren Augen interessante Aspekte für die
Gestaltung der zukünftigen Unternehmensberichterstattung.
17 Gegebenenfalls Anknüpfung an einen integrierten Bericht, sofern dieser nur einen separaten Bericht darstellen sollte.
18 Gegebenenfalls lediglich Veröffentlichung unveränderter Informationen online auf der Homepage des Unternehmens.
Seite 20 von 28
Nicht-finanzielle Aspekte sind bereits heute integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie vieler
Kreditinstitute.19 Schlüsselthemen wie ökologische und soziale Standards bei der Kreditvergabe,
Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das Kapitalanlagegeschäft sowie die Förderung einer
nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung finden bereits heute Berücksichtigung und fließen in
die Nachhaltigkeitsberichte beziehungsweise vergleichbare Berichterstattungen der Kreditinstitute
ein. Zu einem aussagefähigen und zeitgemäßen Reporting gehört in unseren Augen ein zeitlicher
Gleichlauf von finanzieller und ergänzender nicht-finanzieller Berichterstattung. Nur auf diese
Weise ist tatsächlich ein besseres Verständnis des Unternehmens sowie des Unternehmens-
umfeldes zu erreichen. Aus diesem Grund halten wir eine Verknüpfung mit finanziellen Aspekten
im Rahmen eines integrierten Berichts grundsätzlich für sachgerecht.
Deutschland mit seiner Tradition der ausführlichen Lageberichterstattung ist, was eine Bericht-
erstattung auch über finanzielle Aspekte hinaus angeht, sicherlich bereits relativ weit. Sowohl
vom IIRC als auch im Schrifttum werden mögliche Gemeinsamkeiten des Lageberichts mit einem
integrierten Bericht diskutiert. Eine Gegenüberstellung der Anforderungen des DRS 20 mit den
Vorstellungen des IIRC über die Inhalte des integrierten Berichts zeigt, dass der Lagebericht
bereits eine Vielzahl von Bestandteilen eines integrierten Berichts enthält (vgl. Anlage 2). Eine
prüfenswerte Möglichkeit ist es daher, den Lagebericht (DRS 20) zu einem integrierten Bericht
weiterzuentwickeln.20
Dabei stünde der integrierte Bericht im Mittelpunkt der jeweiligen Unternehmensbericht-
erstattung und ergänzt die klassische Finanzberichterstattung (bestehend aus Financial
Statements sowie den Notes). Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsstrategie sowie über
die Risikosituation stellen ein bedeutendes Element der Gesamtstrategie eines Unternehmens dar
und müssen somit Bestandteil des integrierten Berichts sein. Die zunehmende Verzahnung von
finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren und der Bezug zur Unternehmens-
strategie können zu einer konzentrierteren und fokussierteren Unternehmensberichterstattung
führen. Auf ergänzende Nachhaltigkeitsberichte sowie auf weiterführende ausführliche Risiko-
berichte könnte dann verzichtet werden. Denn vor dem Hintergrund diverser regulatorischer
Initiativen und Anforderungen ist aus unserer Sicht wichtig, dass sich der Umfang der bisherigen
Offenlegung durch einen integrierten Bericht nicht erhöht. Denn dies würde zu einem
„Information Overload“ führen beziehungsweise ihn noch ausweiten.
Nachfolgendes Schaubild21 soll die Verzahnung von finanziellen und nicht-finanziellen
Informationen auf Basis des Lageberichts illustrieren.
19 Siehe auch die in diesem Papier erwähnte EU-Initiative (vgl. Abschnitt 3.4).
20 Vgl. auch Behncke/Hoffmann/Wulf, BB 2012, S. 3067.
21 Vgl. Schmidt, M. (2013): Präsentationsunterlagen zum IIRC.
Seite 21 von 28
Grundlagen des
Konzerns
Wirtschafts-bericht
Nachtrags-bericht
Risiko-, Chancen-
und Prognose-
bericht
Wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen
Seite 22 von 28
Bis zur praktischen Anwendbarkeit des Rahmenkonzepts des IIRC sind jedoch noch einige
Arbeiten erforderlich. Bei den weiteren Arbeiten ist es aus unserer Sicht wichtig, dass die
zukünftigen Anforderungen prinzipienbasiert ausgestaltet werden und das jeweilige Geschäfts-
modell sowie die Geschäftscharakteristika sachgerecht berücksichtigt und abgebildet werden
können. Detailregelungen und Ausführungen zu für das Unternehmen nicht steuerungsrelevanten
nicht-finanziellen Aspekten würden zu einer Überfrachtung der Unternehmensberichterstattung
führen und somit dem Sinn und Zweck einer angestrebten ganzheitlichen Betrachtung der
Leistungsfähigkeit des Unternehmens und seines Umfelds nicht angemessen gerecht werden.
Vom IIRC wurden bisher keine konkreten Vorstellungen genannt, wie die Einbettung eines inte-
grierten Berichts in das bestehende Berichtsgefüge aussehen könnte. Nach unserer Auffassung
wäre der einzig konsequente Weg zur Umsetzung des Integrated Reporting, das vom IIRC
erarbeitete Rahmenkonzept als einen eigenständigen verpflichtenden IFRS-Standard22 zu
definieren. In Europa müsste dann ein entsprechendes Endorsement dieses Standards erfolgen.
Entsprechende europäische Initiativen, wie die EU-Konsultation zu „Non-financials“ würden sich
erübrigen und auch nationale Regelungen, wie beispielsweise zur Lageberichterstattung
(DRS 20), wären somit redundant. Nur auf diese Weise wäre tatsächlich in diesem Bereich eine
weitgehende internationale Vergleichbarkeit und ein Level Playing Field gegeben.
Bei Umsetzung der obigen Anmerkungen könnte sich im Gegensatz zum Schaubild auf Seite 5
das folgende, im Vergleich mit dem Status quo geordnetere Bild ergeben.
22 Bisher beinhalten die IFRS-Regularien keine Verpflichtung zur Erstellung eines. „Management Commentary“ analog zur verpflichtenden
Erstellung eines Lageberichts. Das CFA-Institute hat beispielsweise in seiner Studie vom Juli 2013 „Financial Reporting Disclosures“ die
Bedeutung einer verbesserten und aussagefähigen „Management Discussion and Analysis“ (MD&A, ähnlich Lageberichterstattung)
betont.
Seite 23 von 28
Integrierter
Bericht
Notes/Disclosure
Framework
Financial
Statements
Standardsetzer
Aufseher
Sonstige Berichte
(sofern nötig)
FINREP/Pillar 3
(sofern nötig)
Öffentlichkeit
Investoren
Analysten
ESMA
Seite 24 von 28
5. Abschließende Würdigung
Wie vorangehend dargelegt, unterliegen die Reporting-Anforderungen der Kreditwirtschaft einem
stetigen Wandel. Vorschläge zur Änderung beziehungsweise Verbesserung bestehender Rege-
lungen werden dabei von verschiedenen Parteien (Standardsetzer, Aufsicht, EU usw.) unter-
breitet. Dies führt zu einer permanenten Ausweitung der Informationspflichten und somit der
Geschäftsberichte von Banken. Daraus kann jedoch die Schwierigkeit erwachsen, entscheidungs-
nützliche von nicht-entscheidungsnützlichen Informationen zu trennen. Es zeigt sich (s. auch
Abbildung der verschiedenen Initiativen auf Seite 5), dass die Regelungen zur
Unternehmensberichterstattung relativ komplex sind. Dies liegt jedoch weniger an einzelnen
Regelungen beziehungsweise Anforderungen, sondern vielmehr am Zusammenspiel und daraus
erwachsender Inkonsistenzen, Doppelungen usw. Um hier signifikante Fortschritte zu erreichen,
ist ein koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten entscheidend. Bei den Überlegungen zur
Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung sollten auch die Verknüpfungen zur
regulatorischen Berichterstattung nicht außer Acht gelassen werden. Die Möglichkeiten der
Integration und Harmonisierung bestehender Berichtsformate sollten geprüft und genutzt
werden.
Von zentraler Bedeutung wird es sein, dass die verschiedenen Interessengruppen (Ersteller,
Nutzer, Abschlussprüfer, Regulatoren) ein gemeinsames Ziel entwickeln, wie die Unternehmens-
berichterstattung mit ihren einzelnen Bestandteilen in der Zukunft sinnvollerweise aussehen
sollte. Die bereits bestehenden Vorschläge sollten mit diesem mittel- bis langfristigen Ziel
harmonisieren. Unsere Ausführungen sollen dazu weitere Anregungen geben. Dies gilt im
Besonderen für den möglichen Ansatz der Lageberichterstattung für einen integrierten Bericht.
Dieser würde dann im Zentrum der Unternehmensberichterstattung stehen und die klassische
Finanzberichterstattung ergänzen. Die zunehmende Verzahnung von finanziellen und nicht-
finanziellen Leistungsindikatoren und der Bezug zur Unternehmensstrategie könnten zu einer
konzentrierteren und fokussierteren Unternehmensberichterstattung führen. Auf ergänzende
Nachhaltigkeitsberichte sowie auf weiterführende ausführliche Risikoberichte könnte dann
verzichtet werden. Vor dem Hintergrund diverser regulatorischer Initiativen und Anforderungen
ist es aus unserer Sicht dabei zwingend nötig, dass sich der Umfang der bisherigen Offenlegung
durch einen integrierten Bericht nicht erhöht. Denn dies würde zu einem „Information Overload“
führen beziehungsweise ihn noch ausweiten. Inhaltlich ist bis dahin jedoch einige Arbeit nötig
sowie die Frage der Einbettung eines solchen integrierten Berichts in das bestehende
Berichtsgefüge zu klären.
Bis zur Entwicklung von praktisch umsetzbaren Anforderungen an ein Integrated Reporting sowie
deren internationaler Umsetzung wird es ein langer Weg sein und eine erhebliche Überzeugungs-
arbeit zu leisten sein. Die Arbeiten des IASB zur Überarbeitung und Straffung der Notes könnten
Seite 25 von 28
jedoch bereits kurz- und mittelfristig zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen führen und
sollten parallel fortgeführt werden.
Für die privaten deutschen Banken ist die Unternehmensberichterstattung von zentraler
Bedeutung. Sie werden sich daher auch weiterhin aktiv in den aktuellen Prozess der Weiter-
entwicklung einbringen.
Seite 26 von 28
Anlagen
Anlage 1
Übersicht Kritikpunkte Status quo und Bearbeitung durch eine Initiative
Kritikpunkte Bearbeitung durch Initiative…
Disclosure Overload EFRAG: Disclosure Framework;
IIRC: Integrierter Bericht
Wesentlichkeitsprinzip/Relevanz EFRAG: Disclosure Framework;
EDTF: Enhanced Risk Disclosures;
DRSC: DRS 20
Story-telling; Geschäftsmodell EFRAG: Disclosure Framework;
IIRC: Integrierter Bericht
Redundanz/doppelte Angaben EFRAG: Disclosure Framework;
EDTF: Enhanced Risk Disclosures;
DRSC: DRS 20
Schlechte Verständlichkeit; nicht
ausreichende Angaben
EDTF: Enhanced Risk Disclosures
Konsistenz und Vergleichbarkeit EDTF: Enhanced Risk Disclosures
Verknüpfung finanzielle und
nicht-finanzielle Informationen
IIRC: Integrierter Bericht;
DRSC: DRS 20;
EU-Konsultation
Kommunikation EFRAG: Disclosure Framework;
EDTF: Enhanced Risk Disclosures;
IIRC: Integrierter Bericht;
EU-Konsultation
Seite 27 von 28
Anlage 2
Vergleich DRS 20 – Integrierter Bericht23
DRS 20 Integrierter Bericht Ziele Ziele
„Rechenschaft über die Verwendung der
anvertrauten Ressourcen im Berichts-
zeitraum zu legen sowie Informationen
zur Verfügung zu stellen, die es dem
verständigen Adressaten ermöglichen, sich
ein zutreffendes Bild vom Geschäfts-
verlauf, von der Lage und von der
voraussichtlichen Entwicklung des
Konzerns sowie von den mit dieser
Entwicklung einhergehenden Chancen und
Risiken zu machen.“
Integrierter Bericht als Ergebnis eines
Prozesses (Integrated Thinking) soll
darstellen, wie die Strategie, die
Steuerung, die Leistung und die
Aussichten eines Unternehmens im
Kontext seines äußeren Umfelds zur
Schaffung von Werten auf kurze,
mittlere und lange Sicht führen.
Adressaten
Eigen- und Fremdkapitalgeber sowie
andere Gläubiger
Schwerpunkt liegt bei den
Kapitalgebern, grundsätzlich aber
auch für andere Stakeholder
Inhalt
Grundlagen des Konzerns
- Geschäftsmodell
- Ziele und Strategien
- Steuerungssystem
- Forschung und Entwicklung
Überblick über die Organisations-
struktur sowie Darstellung des
Geschäftsmodells, der Strategie sowie
der Ressourcenallokation
Wirtschaftsbericht
- Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene
Rahmenbedingungen
- Geschäftsverlauf
- Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Beschreibung des äußeren Umfelds,
der Leistung
Nachtragsbericht Nicht explizit genannt, aber soweit
23 Vgl. auch Behncke/Hoffmann/Wulf, BB 2012, S. 3064.
Seite 28 von 28
relevant ggf. in anderen Berichtsteilen
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
- Gesamtaussage zur
voraussichtlichen
Geschäftsentwicklung
- Risikomanagementsystem
- Darstellung wesentlicher Risiken
und Chancen
Geschäftsumfeld, Chancen und
Risiken, Zukunftsaussichten
Internes Kontrollsystem und
Risikomanagementsystem bezogen auf
den Konzernrechnungslegungsprozess
Aussagen dazu unter dem Stichwort
Organisationsstruktur sowie
Geschäftsmodell
Risikoberichterstattung in Bezug auf die
Verwendung von Finanzinstrumenten
- Marktpreis-, Ausfall- und
Liquiditätsrisiken
- Risikomanagementziele
- Risikomanagementmethoden
Geschäftsumfeld, Chancen und
Risiken, Geschäftsmodell
Vergütungsbericht Nicht expliziter Bestandteil, Aussagen
Vergütung aber in anderen Teilen