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Bundesverband deutscher Banken e. V. Burgstraße 28 10178 Berlin Telefon: +49 30 1663-0 Telefax: +49 30 1663-1399 www.bankenverband.de USt.-IdNr. DE201591882 Stand 4. Oktober 2013 Positionspapier des Bankenverbandes zur Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung

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Bundesverband deutscher Banken e. V.

Burgstraße 28

10178 Berlin

Telefon: +49 30 1663-0

Telefax: +49 30 1663-1399

www.bankenverband.de

USt.-IdNr. DE201591882

Stand 4. Oktober 2013

Positionspapier

des Bankenverbandes zur

Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung

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1. Hintergrund und Ziel ...........................................................................................3

2. Ausgangssituation ..............................................................................................7

3. Reporting-Initiativen ..........................................................................................9

3.1. EDTF: Enhanced Risk Disclosures .......................................................................9

3.2. DRSC: Konzernlageberichterstattung (DRS 20) ................................................... 10

3.3. EFRAG: Disclosure Framework......................................................................... 11

3.4. EU-Konsultation „Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität betreffender

Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne“ ...................... 12

3.5. IIRC: Integrated Reporting ............................................................................. 13

4. Verbesserungsmöglichkeiten.............................................................................17

4.1. Kurzfristig – begrenzte Änderung einzelner Standards .......................................... 17

4.2. Mittelfristig – Überprüfung einzelner Standards ................................................... 18

4.3. Mittelfristig – Disclosure Framework.................................................................. 18

4.4. Langfristig – Unternehmensberichterstattung (exklusive Notes).............................. 19

5. Abschließende Würdigung .................................................................................24

Anlagen................................................................................................................26

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1. Hintergrund und Ziel

Die Reporting-Anforderungen der Kreditwirtschaft unterliegen, auch vor dem Hintergrund der

Finanzmarktkrise, einem permanenten Wandel. Aufgrund der steigenden Komplexität wirt-

schaftlicher Aktivitäten kommt der finanziellen Berichterstattung eine immer größere Bedeutung

zu. Dies führt zu einer permanenten Ausweitung der Informationspflichten. So erhöhte sich

beispielsweise der Umfang des Konzerngeschäftsberichts der Deutschen Bank AG in den letzten

zehn Jahren von 292 Seiten auf aktuell1 580 Seiten (+ 99 %), der der Commerzbank AG im

gleichen Zeitraum von 222 Seiten auf 377 Seiten (+ 70 %)2. Doch nicht nur die Kreditwirtschaft,

sondern auch alle übrigen (Industrie-)Unternehmen sind von der Ausweitung der Bericht-

erstattung betroffen. Dies liegt daran, dass viele der in jüngster Zeit verabschiedeten beziehungs-

weise noch zu verabschiedenden Vorschläge nicht nur auf Banken begrenzt sind. Als Beispiele

können hier die Lageberichterstattung nach DRS 20, die Überlegungen der EU-Kommission zur

Ausweitung der nicht-finanziellen Berichterstattung oder die Entwürfe für eine integrierte

Berichterstattung genannt werden. Die Vielzahl unterschiedlicher beziehungsweise teilweise

überlappender oder inkonsistenter Berichterstattungspflichten führt zu einer zunehmenden

Komplexität. Um wesentliche Fortschritte in der Verbesserung der Unternehmensbericht-

erstattung zu erreichen, ist hier ein koordinierteres Vorgehen aller Beteiligten nötig. Andernfalls

besteht die Gefahr, dass die Vielzahl der Anforderungen zu einer Informationsflut führt, die nicht

mehr handhabbar ist. Die praktische Herausforderung, beispielsweise für Analysten und

Investoren, besteht vor allem darin, aus der Vielzahl der vorhandenen Veröffentlichungen

entscheidungsnützliche von nicht-entscheidungsnützlichen Informationen3 zu trennen.

Diskutiert wird die oben angesprochene Ausweitung der Informationspflichten und die damit

einhergehende Komplexitätserhöhung im Bereich der internationalen Rechnungslegung, beispiels-

weise unter den Stichwörtern „Disclosure Overload“, „Disclosure-Problem“ oder auch „Reporting

Burdens“. Eine vom International Accounting Standards Board (IASB) im Januar 2013 durch-

geführte Umfrage zeigte, dass in dieser Hinsicht generell Verbesserungsbedarf besteht.4 Die hier

1 Stand: 31.12.2012.

2 Selbstverständlich sind diese signifikanten Erhöhungen nicht nur regulatorischen Anforderungen, sondern auch anderen Entwicklungen

bzw. Entscheidungen geschuldet.

3 Eine Information gilt nach den IFRS dann als entscheidungsnützlich, wenn sie einen möglichen Einfluss auf die Entscheidungen von

Kapitalgebern hat. Dabei ist zu beachten, dass nur eine wesentliche Information entscheidungsnützlich sein kann, d. h. wenn ihre

Veröffentlichung bzw. das Unterlassen der selbigen einen Einfluss auf die Entscheidung des Abschlussadressaten haben könnte. Der

Anwendung bzw. Auslegung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kommt also eine wichtige Bedeutung bei der hier geführten Thematik bei.

4 Bei einer vom IASB im Januar 2013 durchgeführten Umfrage sind 225 Rückmeldungen von Unternehmen/Vereinigungen eingegangen.

Über 80 % aller Antwortenden sehen Verbesserungspotential bei der Angabe von Finanzinformationen und zwar in allen Teilen der

Berichterstattung und nicht nur im Jahresabschluss, vgl. IASB (2013): Discussion Forum - Financial Reporting Disclosure: Feedback

Statement.

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vorgetragene Kritik am Status quo bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte (finanzielle)

Berichterstattung, wobei sich einige der nachfolgend genannten Initiativen und Verbesserungs-

vorschläge auch nur auf die Angaben im Anhang (Notes) beziehen. Wie bereits aufgeführt ist

nicht nur die Kreditwirtschaft betroffen, sondern alle Unternehmen mit internationalen Berichts-

pflichten, wobei die Situation bei Unternehmen der Finanzindustrie durch die zusätzlich zu

erfüllenden aufsichtlichen Anforderungen noch verschärft wird.

Eine Reihe unterschiedlicher nationaler und internationaler Initiativen hat bereits Versuche

gestartet beziehungsweise unternommen, die bisherige Berichterstattung zu verbessern.

Teilweise liegen bereits finale Standards vor (z. B. DRS 20 Lageberichterstattung oder der

EDTF-Report zu Enhanced Risk Disclosures). Teilweise befinden sich die Vorschläge zur

Veränderung der Berichterstattung noch in der Diskussion (z. B. Integrated Reporting des IIRC5,

EU-Initiative zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Conceptual Framework/Disclosure Framework

von IASB/FASB/EFRAG). Die nachfolgende Darstellung gibt einen (nicht abschließenden)

Überblick über die bestehende Gemengelage (aktuelle Initiativen und bestehende Instrumente

der Berichterstattung) sowie über die beteiligten Parteien. Diese verdeutlicht die unterschied-

lichen Anforderungen, denen die Ersteller von Abschlüssen nachkommen müssen. Dabei können

manche Anforderungen auch nicht trennscharf von anderen Anforderungen getrennt werden

beziehungsweise wirken übergreifend. Die Umsetzung der (Berichts-)Anforderungen stehen

dabei unter der permanenten Beobachtung der Öffentlichkeit, der Investoren, Analysten usw.

5 International Integrated Reporting Council.

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Notes

Lagebericht

(DRS 20)

Risikobericht

Vergütungs-

bericht

Integrated

Reporting

Non-

financials

FINREP Pillar 3

EDTF-

Bericht

Conceptual/

Disclosure

Framework

Öffentlichkeit

Investoren

Standardsetzer

Analysten

Sonstige

Initiativen

(IIRC, EDTF,…)

ESMA

EU

Aufseher

Corporate-

Governance-

Bericht

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Die unterschiedlichen, in Teilen bereits finalen Verlautbarungen im Zusammenhang mit den 2013

angekündigten Veröffentlichungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Berichterstattung

von Banken haben. Da die Banken bereits jetzt sehr umfangreichen Berichterstattungspflichten

unterliegen, kann eine bloße Ausweitung der bereits bestehenden Reporting-Anforderungen nicht

zielführend sein. Sinnvoller erscheinen vielmehr eine Harmonisierung bereits bestehender

beziehungsweise neu geplanter Regelungen und die damit einhergehende Reduzierung

vorhandener Komplexität. Dabei ist anzumerken, dass eine Ausweitung von

Informationsanforderungen nicht pauschal mit einer Erhöhung der Komplexität gleichgesetzt

werden kann. Entscheidend hierbei sind vielmehr die Qualität und Aussagekraft der

Informationen.6

Die vorliegende Ausarbeitung soll genauer darstellen, worin die Probleme in der derzeitigen

Unternehmensberichterstattung liegen, die bereits bestehenden Initiativen in einen Gesamt-

zusammenhang bringen und erste Lösungsideen präsentieren. Diese sollen als Grundlage für

weitere Diskussionen zur Verbesserung der Unternehmensberichterstattung dienen.

6 Dabei ist anzumerken, dass eine Ausweitung von Informationsanforderungen nicht pauschal mit einer Erhöhung der Komplexität

gleichgesetzt werden kann. Entscheidend hierbei sind vielmehr die Qualität und Aussagekraft der Informationen:Vgl. CFA-Institute

(2013): Financial Reporting Disclosures – Investor Perspectives on Transparency, Trust and Volume.

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2. Ausgangssituation

Die Unternehmen und insbesondere die Banken haben derzeit eine Vielzahl an zum Teil unter-

schiedlichen und zum Teil auch überlappenden Reporting-Anforderungen von Standardsetzern,

Regulatoren und Gesetzgebern zu erfüllen. Wie bereits erläutert, sind schon etliche Unter-

suchungen, Studien und Befragungen durchgeführt worden mit dem Ziel, die Kritikpunkte am

Status quo zu eruieren.7 Die wesentlichsten Punkte sind dabei:

Disclosure Overload

Mangelnde Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes

Fehlen eines roten Fadens, einschließlich fehlendes „Story-telling“, z. B. hinsichtlich

Performance und zukünftiger Situation

Dadurch auch sinkende Relevanz von Angaben

Fehlende Standardisierung bzw. Vereinheitlichung von Vorgaben

Angaben dienen weniger der Kommunikation mit den Investoren, sondern stellen eine

Compliance-Übung (Checkliste) dar

Redundante/doppelte Angaben

Schlechte Verständlichkeit von Angaben

Mangelnder Gebrauch von Tabellen, Grafiken usw.

Schlüsselinformationen schwierig zu filtern

Konsistenz und Vergleichbarkeit von Angaben

Angaben in Teilen nichtssagend oder auch nicht ausreichend

Angaben nicht unternehmensspezifisch genug

Geschäftsmodell (und somit auch Werttreiber) nicht klar erkennbar

Keine ausreichende Verknüpfung finanzieller und nicht-finanzieller Informationen

Einige der oben genannten Kritikpunkte dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern bedingen

sich gegenseitig. Zudem ist das Reporting-Problem nicht in einem einzelnen zu erstellenden

Report oder in einem einzelnen Teil der Unternehmensberichterstattung zu suchen. Das Problem

resultiert vielmehr aus der Bandbreite der zum Teil unterschiedlichen und zum Teil auch über-

lappenden Anforderungen von Standardsetzern, Regulatoren und Gesetzgebern.

7 Vgl. u. a. IASB (2013): Discussion Forum - Financial Reporting Disclosure: Feedback Statement; CFA-Institute (2013): Financial

Reporting Disclosures – Investor Perspectives on Transparency, Trust and Volume; FRC (2011): Cutting clutter. Combating clutter in

annual reports; The Institute of Chartered Accountants of Scotland and the New Zealand Institute of Chartered Accountants (2011):

Losing the excess baggage – reducing disclosures in financial statements to what’s important; EFRAG (2012): Towards a Disclosure

Framework for the Notes; IIRC (2011): Towards Integrated Reporting; IIRC (2013): Consultation draft of the international <IR>

Framework.

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Es ist sicherlich richtig, dass die Unternehmensberichterstattung, wie sie von Standardsetzern im

Unterschied zu Regulatoren oder dem Markt gefordert werden, zum Teil ein unterschiedliches

Ziel beziehungsweise einen unterschiedlichen Verwendungszweck haben. Es ist jedoch auch

richtig, dass eine isolierte Betrachtung der Vielzahl von verschiedenen Berichten und Berichts-

erfordernissen nicht angemessen ist und einen entscheidenden Teil des Problems darstellt.

In diesem Zusammenhang darf ein Verweis auf die zunehmende Bedeutung von nicht-

finanziellen Themen beziehungsweise Nachhaltigkeitsaspekten nicht unterbleiben. Im inter-

nationalen Umfeld ist sowohl eine Tendenz zur vermehrten Offenlegung nicht-finanzieller

Sachverhalte als auch deren Verzahnung mit finanziellen Themen zu erkennen. Hierdurch

erwachsen weitere Herausforderungen für die Berichterstattung von Banken.

Im folgenden Abschnitt werden aktuelle Reporting-Initiativen und deren Zielsetzung kurz vorge-

stellt. Dabei soll geprüft werden, ob und inwieweit die oben genannten Kritikpunkte aufgegriffen

werden könnten und die Initiative einen positiven Beitrag zur Zielerreichung leisten könnte.

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3. Reporting-Initiativen

Die nachfolgenden Ausführungen sollen lediglich einen kurzen Überblick über einige bestehende

Reporting-Initiativen verschaffen. Bei den ersten beiden Verlautbarungen, dem Bericht der

Enhanced Disclosure Task Force (EDTF) und dem DRS 208 des Deutschen Rechnungslegungs

Standards Committee (DRSC), handelt es sich bereits um finale Veröffentlichungen, während zu

den beiden anderen Verlautbarungen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)

und des International Integrated Reporting Council (IIRC) bisher lediglich Entwürfe vorliegen.

3.1. EDTF: Enhanced Risk Disclosures

Ausgangssituation/Zielsetzung

Ziel des Financial Stability Board (FSB) war die Verbesserung von Angaben zu Risiken und

zum Risikomanagement bei Finanzinstituten.

FSB hat deshalb im Mai 2012 beschlossen, dass zunächst eine privatwirtschaftliche Initiative

damit beauftragt werden soll, verbesserte Prinzipien für solche Angaben zu erarbeiten.

Die zu diesem Zweck gegründete Enhanced Disclosure Task Force hat im Oktober 2012 ihren

Abschlussbericht veröffentlicht.

EDTF empfiehlt folgende Grundprinzipien für Disclosures:

Angaben sollten klar, ausgewogen und verständlich sein.

Angaben sollten umfassend sein und alle wesentlichen Aktivitäten und Risiken der Bank

beinhalten.

Angaben sollten relevante Informationen beinhalten.

Angaben sollten widerspiegeln, wie die Bank ihre Risiken steuert.

Angaben sollten über den Lauf der Zeit einheitlich sein.

Angaben sollten zwischen Banken vergleichbar sein.

Angaben sollten zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Definition der Risikoterminologie; Beschreibung von so genannten Top und Emerging Risks.

Jedes Prinzip wird durch Leitlinien zur Anwendung und Beispiele weiter erläutert.

Der Bericht enthält außerdem 32 spezifische Empfehlungen für die Verbesserung von

Risikoangaben auf Grundlage der Anwendung der Prinzipien.

Bericht enthält keine Empfehlung, wo die Angaben gemacht werden sollen.

Veröffentlichung risikorelevanter Informationen wenn möglich in einem Bericht, sonst

Querverweise.

8 Deutscher Rechnungslegungs Standard.

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Einschätzung

Positives Beispiel für eine privatwirtschaftliche Initiative.

EDTF greift diverse Kritikpunkte im Hinblick auf Defizite bei den Disclosures auf.

Fokus dabei auf risikorelevanten Angaben; kein allgemeines Rahmenkonzept zur

Berichterstattung.

Ausführungen der EDTF stellen lediglich Empfehlungen und keine Verpflichtungen dar.

Umsetzung insgesamt nur in dem Rahmen, in dem die Empfehlungen die Aktivitäten des

Finanzinstituts betreffen und das jeweilige Institut dort Angaben vornehmen möchte.

Bei vollständiger Umsetzung der Empfehlungen ist im Regelfall eine Ausweitung der

bisherigen Angaben gegenüber dem Status quo zu erwarten.

Die EDTF hat im August 2013 einen Fortschrittsbericht veröffentlicht. Darin wird dargelegt, wie

und in welchem Umfang die Empfehlungen umgesetzt sind bzw. noch umgesetzt werden sollen.

Grundlage für diesen Bericht waren einerseits die Selbsteinschätzung von Banken sowie anderer-

seits die Analyse von Investoren- und Analysten-Vertretern der EDTF. Generell kann festgehalten

werden, dass sich aus den Empfehlungen positive Auswirkungen auf die Berichtspraxis von

Banken ergeben haben.

3.2. DRSC: Konzernlageberichterstattung (DRS 20)

Ausgangssituation/Zielsetzung

DRS 20 ist Ergebnis einer umfassenden Durchsicht der bestehenden Anforderungen an die

Konzernlageberichterstattung.

Praktische Erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen wurden aufgegriffen, um die Deutschen

Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Konzernlageberichterstattung weiterzuentwickeln

(u. a. Durchführung einer Befragung zur gegenwärtigen Anwendung der DRS zur Konzernlage-

berichterstattung im Vorfeld).

Folgende Punkte wurden u. a. im DRS 20 verankert:

Der Grundsatz der Wesentlichkeit wird als eigenständiger Grundsatz formuliert.

Der Grundsatz der Informationsabstufung, nach dem an die Ausführlichkeit und den

Detaillierungsgrad der Berichterstattung bei diversifizierten, größeren oder kapitalmarkt-

orientierten Konzernen höhere Anforderungen zu stellen sind als bei wenig diversifizierten,

kleineren oder nicht-kapitalmarktorientierten Konzernen, wird neu aufgenommen.

Differenzierte Berichtsanforderungen für kapitalmarktorientierte und nicht-kapitalmarkt-

orientierte Unternehmen werden festgelegt.

Es werden Regelungen für eine Strategieberichterstattung aufgenommen, sofern

Unternehmen eine solche freiwillig erstellen.

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Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, die unternehmensintern unter dem

Aspekt der Nachhaltigkeit verwendet werden, sind anzugeben, sofern diese zur Unter-

nehmenssteuerung eingesetzt werden.

Aggregationsniveau der Angaben kann dabei jedoch über demjenigen liegen, welches intern

verwandt wird.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben ihr Risikomanagementsystem darzustellen.

Dabei ist auf Ziele und Strategien sowie Strukturen und Prozesse des Risikomanagement-

systems einzugehen.

Einschätzung

DRS 20 beinhaltet gegenüber dem bisherigen Standard zur Lageberichterstattung (DRS 15)

insgesamt diverse Modifikationen bzw. Konkretisierungen.

Höhere Anforderungen an die Berichterstattung über nicht-finanzielle Leistungsindikatoren.

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen ergeben sich höhere Anforderungen als für nicht-

kapitalmarktorientierte.

Einigen Erleichterungen (z. B. Verkürzung Prognosezeitraum auf ein Jahr) stehen einige

Verschärfungen (z. B. Erhöhung Prognosegenauigkeit oder Vergleich von Prognosen mit

tatsächlicher Geschäftsentwicklung) entgegen.

Die neuen Anforderungen gemäß DRS 20 scheinen insgesamt angemessen.

3.3. EFRAG: Disclosure Framework9

Ausgangssituation/Zielsetzung

Wesentlicher Hintergrund der Aktivitäten von EFRAG auf diesem Gebiet ist die von verschie-

denen Seiten geäußerte Kritik, dass die Notes nach IFRS unter anderem zu umfangreich und

komplex seien und dadurch die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen mehr

verhindert als gefördert werde.

Schaffung eines Rahmenkonzepts für die Notes mit einer Definition von Prinzipien zur

Abgrenzung, was Bestandteil der Notes sein sollte.

Fokussierung auf wesentliche Informationen („materiality“).

Notes sollen einen stärkeren roten Faden beinhalten.

Bessere Kommunikation mit Investoren.

9 Das FASB hat hierbei mit EFRAG zusammengearbeitet und ebenfalls ein Diskussionspapier mit gleicher Zielsetzung veröffentlicht.

Daneben wurde/wird das Thema von diversen nationalen Standardsetzern und Wirtschaftsprüfer-Vereinigungen diskutiert.

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Einschätzung

EFRAG greift verschiedene Kritikpunkte auf und stellt mögliche Ansätze zur Verbesserung des

Status quo auf.

Ausführungen von EFRAG sind jedoch relativ allgemein.

Ein stärkerer Fokus auf Wesentlichkeit und unternehmensspezifische Angaben könnte

gegebenenfalls zu einer Verringerung der Notes-Angaben und einer besseren Kommunikation

mit Investoren führen.

3.4. EU-Konsultation „Offenlegung nicht-finanzieller und die Diversität

betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und

Konzerne“

Ausgangssituation/Zielsetzung

Nach Einschätzung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments hat die Bedeu-

tung nicht-finanzieller Aspekte in der Unternehmensberichterstattung auch vor dem Hinter-

grund der Finanzmarktkrise zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für das Verständnis der

künftigen Unternehmensentwicklung werden finanzielle Informationen alleine als nicht mehr

ausreichend betrachtet.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im April 2013 einen Vorschlag zur

Änderung der 4. und 7. Richtlinie vorgelegt, der darauf abzielt, die Transparenz bestimmter

Unternehmen in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen.

Entsprechend des vorliegenden Vorschlags muss der Jahresbericht von Gesellschaften, deren

durchschnittliche Anzahl von Arbeitnehmern während der Jahresberichtsperiode 500 über-

steigt und die zum Bilanzstichtag eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro oder einen

Umsatz von 40 Mio. Euro aufweisen, auch einen nicht finanzbezogenen Abschnitt beinhalten.

Darin müssen Informationen zu Umweltaspekten, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur

Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

aufgeführt sein.

Dieser Teil soll insbesondere auch folgendes umfassen:

Eine Beschreibung, welche Politik das Unternehmen in Bezug auf diese Sachverhalte verfolgt.

Die Ergebnisse dieser Politik.

Risiken in Bezug auf diese Sachverhalte und das Risikomanagement des Unternehmens in

Bezug auf diese Risiken.

Als Grundlage der Veröffentlichung können anerkannte nationale, EU-weite oder internationale

Rahmenwerke dienen. Ein bestimmter Standard wird von der EU nicht vorgegeben.

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Einschätzung

Seit einiger Zeit ist im internationalen Umfeld eine Tendenz zum Ausbau der Unternehmens-

berichterstattung hin zu einer integrierten Berichterstattung unter Einbeziehung nicht-

finanzieller Informationen und Indikatoren erkennbar.

Der Bankenverband steht den Entwicklungen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in

die Finanzberichterstattung aufgeschlossen gegenüber.

Entscheidend ist eine prinzipienorientierte Ausgestaltung der Anforderungen sowie eine

Berichterstattung über tatsächlich steuerungsrelevante Informationen.

Ansonsten würden o. g. Anforderungen der EU zu einer weiteren Aufblähung der

Berichterstattung führen.

3.5. IIRC: Integrated Reporting

Ausgangssituation/Zielsetzung

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Berichtselementen (z. B. Finanzbericht, Nach-

haltigkeitsbericht, Vergütungsbericht, Risikobericht usw.) werden laut International Integrated

Reporting Council (IIRC) für den Adressaten dabei, auch aufgrund der Masse miteinander

unverbundener Einzelinformationen, nicht immer deutlich.

Das IIRC hat sich zum Ziel gesetzt, durch einen umfassenden Bericht, der sowohl finanzielle

als auch nicht-finanzielle Informationen miteinander verknüpft, dagegen anzugehen.

Veröffentlichung eines Standardentwurfs für ein Rahmenkonzept im April 2013. Finale

Fassung soll Ende 2013 veröffentlicht werden.

Der Fokus der Berichterstattung soll sich von vergangenheitsorientierten, finanziellen

Informationen hin zu zukunftsgerichteten, verbindenden und strategischen Informationen

ändern.

Integrierter Bericht soll mindestens einmal jährlich als separates Dokument publiziert werden

Geschäftsmodell des Unternehmens und seine Strategie mit den wesentlichen Werttreibern

sollen im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen.

Identifizierung wesentlicher Werttreiber für das Unternehmen (auf Basis des Geschäftsmodells).

Adressat eines integrierten Berichts: Kapitalgeber (langfristige Investoren).

Die nachfolgende Abbildung illustriert, dass das Geschäftsmodell innerhalb des integrierten

Berichts mit den jeweiligen Werttreibern im Mittelpunkt steht.10

10 Vgl. Schmidt, M.: Präsentationsunterlagen zum IIRC, entlehnt an: IIRC (2013): Consultation draft of the international <IR>

Framework, S. 11.

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Einschätzung

Umfassender Ansatz, der zu einer neuen Konzeption der Unternehmensberichterstattung

führen soll

Mögliche Chancen/Vorteile:

Laut IIRC ist ein integrierter Bericht stärker an den Informationsbedürfnissen von

Investoren ausgerichtet.

Dadurch besteht für Unternehmen die Möglichkeit, attraktiver für Investoren zu werden.

=> Wettbewerbsvorteile.

Gegebenenfalls Chance für Unternehmen, wirtschaftliche Zusammenhänge der

Öffentlichkeit besser zu vermitteln.

Integrated Report als internes Management-Tool zur Identifizierung (interner) Wert-

beziehungsweise Kostentreiber. => Verbesserung des (Risiko-)Managements.

Deutscher Lagebericht (s. DRS 20) enthält bereits viele der vom IIRC geforderten

Informationen. Gegebenenfalls sind Synergieeffekte möglich.

Mögliche Herausforderungen/Nachteile:

Organisatorische Integration bislang parallel laufender Strukturen/Abläufe.

Damit verbunden sind neue Berichtsprozesse.

Schaffung der Messbarkeit von nicht-finanziellen Informationen (auch vor dem Hintergrund,

dass oftmals keine einheitlichen KPI11 usw. existieren).12

Informationen aus dem nicht-finanziellen Bereich müssen – ähnlich wie bei Finanz-

informationen – zeitnah abrufbar sein.

Fraglich, ob bzw. inwieweit solche (unternehmensindividuellen) Informationen vergleichbar

und verlässlich sind.13

Umstellung wird einen hohen Zeit und Kostenaufwand erfordern.

Fokus der Initiative liegt auf einer Neukonzeption der Berichterstattung und nicht (primär)

auf der Reduzierung der Angabepflichten. Es bleibt abzuwarten, inwiefern spezielle Berichte,

wie zum Beispiel ein Nachhaltigkeitsbericht oder auch ein Risikobericht weiterhin gefordert

werden.14

Prüfung des Berichts durch den Wirtschaftsprüfer15 (bzw. erweiterte Prüfung des Lage-

berichts, sofern dieser die Basis für einen integrierten Bericht darstellt). Dabei auch fraglich,

inwieweit der Wirtschaftsprüfer eine Einschätzung über die Zukunft geben kann.16

11 Key Performance Indicators.

12 Vgl. u. a. Miolo/Veser, IRZ 2012, S. 481.

13 Vgl. Miolo/Veser, IRZ 2012, S. 482.

14 Vgl. auch Nolden/Richter, WPg 2012, S. 980.

15 Inklusive Prüfung der Managementprozesse.

16 Vgl. Nolden/Richter, WPg 2012, S. 983 f.

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Derzeit ist noch unklar, wie der integrierte Bericht in das bestehende Berichtsgefüge

einzubetten ist beziehungsweise wer dieses anordnet (Stichwort: Endorsement).

Zur besseren Übersichtlichkeit findet sich in Anlage 1 eine Darstellung, die zeigt, inwieweit die

hier beschriebenen Reporting-Initiativen verschiedene Kritikpunkte abdecken.

Die vorangegangenen Ausführungen verdeutlichen, dass die verschiedenen Initiativen alle einen

unterschiedlichen Ansatz verfolgen und sich jeweils auf einzelne Aspekte des sehr vielschichtigen

Problems konzentrieren. Während sich beispielsweise der EDTF-Report ausschließlich auf eine

aussagekräftige Risikoberichterstattung beschränkt, fokussieren sich die Vorschläge von EFRAG

allein auf die Verbesserung der Disclosure-Angaben. Am weitestgehendsten sind sicherlich die

Vorschläge zum Integrated Reporting zu beurteilen, die jedoch nur mittel- bis langfristig

umsetzbar sein werden. Insofern kann jede der einzelnen Initiativen ein Stück zur Verbesserung

der Finanzberichterstattung beitragen.

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4. Verbesserungsmöglichkeiten

Bei der Analyse der aktuellen Situation und der Beurteilung der verschiedenen Initiativen und

Vorschläge zur Verbesserung des Ist-Zustandes ist in unseren Augen eine Unterscheidung in eine

kurze sowie eine mittel- bis langfristige Perspektive sinnvoll. Kurzfristig sind konkrete Schritte zur

Verbesserung der Disclosure-Angaben erforderlich. Der IASB hat dazu bereits eigene Vorschläge

als Ergebnis des Disclosure Forums veröffentlicht. Auch EFRAG hat sich in dem weiter oben

vorgestellten Projekt explizit auf das Thema Disclosure konzentriert.

Bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen sollte es aber um mehr als eine Überarbeitung der

Disclosures gehen und auch die Unternehmensberichterstattung in ihrer jetzigen Form insgesamt

überdacht werden. Ausgangspunkte der Überlegungen sollten sein:

Was ist das Ziel der Unternehmensberichterstattung? Wie soll diese in der Zukunft aussehen?

Dazu sollte unter Beteiligung aller Stakeholder eine umfassende Vorstellung erarbeitet und die

Unternehmensberichterstattung der Zukunft definiert werden.

Dazu gehört auch, die Bestandteile der Unternehmensberichterstattung festzulegen und klar

voneinander abzugrenzen. Derzeit ist beispielsweise die Abgrenzung der Notes-Angaben und

die Berichterstattung im Management Commentary, der nach den Regelungen des IASB

keinen verpflichtenden Standard darstellt, nach unserem Empfinden nicht klar genug.

4.1. Kurzfristig – begrenzte Änderung einzelner Standards

Begrenzte Änderungen an IAS 1 (Presentation of Financials Statements) zur Betonung der

Bedeutung des Prinzips der Wesentlichkeit auch für Disclosure-Angaben.

Erarbeitung von Aus- und Weiterbildungsmaterialien durch den IASB zum Thema Wesent-

lichkeit in Zusammenarbeit und Abstimmung mit Regulatoren, Prüfern, Erstellern und

Nutzern. Dabei sollte auch darüber nachgedacht werden, ob sich die Wesentlichkeit nur auf

einzelne Angabevorschriften bezieht oder nicht weitergehend interpretiert werden sollte.

Beispielsweise könnte unter dem Aspekt der Wesentlichkeit unseres Erachtens die verpflich-

tende Kapitalflussrechnung für Banken entfallen. Die Kapitalflussrechnung ist als Instrument

zur Verdeutlichung der Liquiditätssituation von Banken nicht geeignet. Es sollte in diesem Fall

über aussagefähigere Alternativen nachgedacht werden.

Angabevorschriften in neuen Entwürfen sollen weniger vorschreibende Formulierungen

enthalten, sondern die Angabeziele klarer herausstellen.

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4.2. Mittelfristig – Überprüfung einzelner Standards

Initiierung eines Forschungsprojekts zur Überprüfung von IAS 1 (Presentation of Financials

Statements, IAS 7 (Statement of Cash-Flow) mit dem Ziel durch ein Disclosure Framework

möglichst zu ersetzen.

Systematische Überprüfung bestehender Angabevorschriften in den einzelnen Standards vor

dem Hintergrund des Conceptual-Framework-Projekts und der Überprüfung von IAS 1, IAS 7

und IAS 8. Beispielsweise sind in IFRS 7 zu den Netting-Regelungen umfangreiche Ausweis-

angaben zu den FASB-Regelungen vorzunehmen. Eine „Konvergenz durch Disclosure“ stellt

unseres Erachtens jedoch nicht den richtigen Weg dar.

Überprüfung der ausgeweiteten Angabevorschriften bei IAS 19 (insbesondere Sensitivitäts-

analysen).

Diese, zum Teil auch bereits vom IASB angedachten Überlegungen werden von uns voll und ganz

unterstützt. Vor allem die Betonung des Prinzips der Wesentlichkeit und dessen konsequente

Anwendung von allen Beteiligten können zu einer spürbaren Reduktion der Disclosure-Angaben

führen.

Parallel dazu sollten jedoch auch die Unternehmen ihre individuellen Disclosure-Angaben dahin-

gehend überprüfen, ob diese tatsächlich noch erforderlich sind. Der in IAS 1 festgeschriebene

Wesentlichkeitsgrundsatz für Angabeerfordernisse muss dabei wieder stärker in den Mittelpunkt

gerückt werden. Die Beurteilung und individuellen Einschätzungen des Managements müssen

stärker zum Tragen kommen. Dies kann nur in Abstimmung mit Regulatoren und Abschluss-

prüfern erfolgen, damit sichergestellt ist, dass die Beispiele für Disclosure-Angaben in IFRS-

Standards nicht von Prüfern und Regulatoren als Checkliste und Compliance-Übung miss-

verstanden werden. Die vom IASB geplante Erarbeitung von Aus- und Weiterbildungsmaß-

nahmen kann dabei eine wertvolle Hilfestellung sein.

Aber auch die systematische Untersuchung einzelner Angabepflichten in den verschiedenen

Standards nach nicht mehr relevanten und sich überschneidenden Angaben sowie die Erar-

beitung eines Disclosure Frameworks sind dringend erforderlich und sollten möglichst zügig

angegangen werden. Unterstützung können hierbei in unseren Augen die nationalen

Standardsetzer leisten.

4.3. Mittelfristig – Disclosure Framework

Mittelfristig scheint die Erarbeitung eines Disclosure Frameworks durch das IASB – vor dem

Hintergrund der Fülle an Notes-Angaben und deren permanenter Ausweitung – eine sinnvolle

Möglichkeit, diesbezüglich entgegenzusteuern. Hinsichtlich der Ziele, die damit erreicht werden

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sollen, bietet sich grundsätzlich auch ein Rückgriff auf die EDTF-Initiative an. Laut Abschluss-

bericht der EDTF sollen die von den Unternehmen gemachten Angaben unter anderem relevant

sein und auch angemessen kommuniziert beziehungsweise dargestellt werden. Selbst-

verständlich ist für ein Notes-Rahmenwerk deutlich mehr zu beachten, jedoch könnten dies

Startpunkte darstellen.

Im Rahmen der Erarbeitung eines Disclosure Frameworks sollten die folgenden Aspekte

diskutiert werden:

Konzentration der wesentlichen Notes-Angaben in einem Standard.

In einzelnen Standards sollten dann nur wesentliche Informationsziele benannt werden,

verbunden mit einer Ermessensentscheidung des Managements (Management Approach), in

welchem Umfang und in welcher Form weitere Angaben für das Verständnis erforderlich sind

(abhängig von Unternehmen, Geschäftsmodell und spezifischer Situation).

Vorgabe einer Grobstruktur/Standardisierung für die Disclosures, um die Lesbarkeit und

Vergleichbarkeit zu verbessern (einschließlich einer Vereinheitlichung von Begriffen/

Definitionen).

Voranstellen einer „Executive Summary“17 zu Beginn der Notes mit den zentralen Themen der

aktuellen Berichterstattung, um zu vermeiden, dass wichtige Informationen in den umfassenden

Notes „untergehen“.

Aufspaltung der Disclosures in zwei Teile:

Der erste Teil beinhaltet die aktuellen Periodeninformationen.

Der zweite Teil beinhaltet längerfristige Informationen (so genannten „long standing

information“ wie zum Beispiel die Accounting Policy18). Veränderungen in diesen länger-

fristigen Informationen würden im ersten Teil aufgeführt.

Mit dem Unternehmen vertraute Personen könnten alle relevanten Informationen

direkt im ersten Teil erhalten.

Branchenspezifische Standards.

4.4. Langfristig – Unternehmensberichterstattung (exklusive Notes)

Die Ansätze des Integrated Reporting bieten in unseren Augen interessante Aspekte für die

Gestaltung der zukünftigen Unternehmensberichterstattung.

17 Gegebenenfalls Anknüpfung an einen integrierten Bericht, sofern dieser nur einen separaten Bericht darstellen sollte.

18 Gegebenenfalls lediglich Veröffentlichung unveränderter Informationen online auf der Homepage des Unternehmens.

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Nicht-finanzielle Aspekte sind bereits heute integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie vieler

Kreditinstitute.19 Schlüsselthemen wie ökologische und soziale Standards bei der Kreditvergabe,

Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das Kapitalanlagegeschäft sowie die Förderung einer

nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung finden bereits heute Berücksichtigung und fließen in

die Nachhaltigkeitsberichte beziehungsweise vergleichbare Berichterstattungen der Kreditinstitute

ein. Zu einem aussagefähigen und zeitgemäßen Reporting gehört in unseren Augen ein zeitlicher

Gleichlauf von finanzieller und ergänzender nicht-finanzieller Berichterstattung. Nur auf diese

Weise ist tatsächlich ein besseres Verständnis des Unternehmens sowie des Unternehmens-

umfeldes zu erreichen. Aus diesem Grund halten wir eine Verknüpfung mit finanziellen Aspekten

im Rahmen eines integrierten Berichts grundsätzlich für sachgerecht.

Deutschland mit seiner Tradition der ausführlichen Lageberichterstattung ist, was eine Bericht-

erstattung auch über finanzielle Aspekte hinaus angeht, sicherlich bereits relativ weit. Sowohl

vom IIRC als auch im Schrifttum werden mögliche Gemeinsamkeiten des Lageberichts mit einem

integrierten Bericht diskutiert. Eine Gegenüberstellung der Anforderungen des DRS 20 mit den

Vorstellungen des IIRC über die Inhalte des integrierten Berichts zeigt, dass der Lagebericht

bereits eine Vielzahl von Bestandteilen eines integrierten Berichts enthält (vgl. Anlage 2). Eine

prüfenswerte Möglichkeit ist es daher, den Lagebericht (DRS 20) zu einem integrierten Bericht

weiterzuentwickeln.20

Dabei stünde der integrierte Bericht im Mittelpunkt der jeweiligen Unternehmensbericht-

erstattung und ergänzt die klassische Finanzberichterstattung (bestehend aus Financial

Statements sowie den Notes). Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsstrategie sowie über

die Risikosituation stellen ein bedeutendes Element der Gesamtstrategie eines Unternehmens dar

und müssen somit Bestandteil des integrierten Berichts sein. Die zunehmende Verzahnung von

finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren und der Bezug zur Unternehmens-

strategie können zu einer konzentrierteren und fokussierteren Unternehmensberichterstattung

führen. Auf ergänzende Nachhaltigkeitsberichte sowie auf weiterführende ausführliche Risiko-

berichte könnte dann verzichtet werden. Denn vor dem Hintergrund diverser regulatorischer

Initiativen und Anforderungen ist aus unserer Sicht wichtig, dass sich der Umfang der bisherigen

Offenlegung durch einen integrierten Bericht nicht erhöht. Denn dies würde zu einem

„Information Overload“ führen beziehungsweise ihn noch ausweiten.

Nachfolgendes Schaubild21 soll die Verzahnung von finanziellen und nicht-finanziellen

Informationen auf Basis des Lageberichts illustrieren.

19 Siehe auch die in diesem Papier erwähnte EU-Initiative (vgl. Abschnitt 3.4).

20 Vgl. auch Behncke/Hoffmann/Wulf, BB 2012, S. 3067.

21 Vgl. Schmidt, M. (2013): Präsentationsunterlagen zum IIRC.

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Grundlagen des

Konzerns

Wirtschafts-bericht

Nachtrags-bericht

Risiko-, Chancen-

und Prognose-

bericht

Wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen

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Bis zur praktischen Anwendbarkeit des Rahmenkonzepts des IIRC sind jedoch noch einige

Arbeiten erforderlich. Bei den weiteren Arbeiten ist es aus unserer Sicht wichtig, dass die

zukünftigen Anforderungen prinzipienbasiert ausgestaltet werden und das jeweilige Geschäfts-

modell sowie die Geschäftscharakteristika sachgerecht berücksichtigt und abgebildet werden

können. Detailregelungen und Ausführungen zu für das Unternehmen nicht steuerungsrelevanten

nicht-finanziellen Aspekten würden zu einer Überfrachtung der Unternehmensberichterstattung

führen und somit dem Sinn und Zweck einer angestrebten ganzheitlichen Betrachtung der

Leistungsfähigkeit des Unternehmens und seines Umfelds nicht angemessen gerecht werden.

Vom IIRC wurden bisher keine konkreten Vorstellungen genannt, wie die Einbettung eines inte-

grierten Berichts in das bestehende Berichtsgefüge aussehen könnte. Nach unserer Auffassung

wäre der einzig konsequente Weg zur Umsetzung des Integrated Reporting, das vom IIRC

erarbeitete Rahmenkonzept als einen eigenständigen verpflichtenden IFRS-Standard22 zu

definieren. In Europa müsste dann ein entsprechendes Endorsement dieses Standards erfolgen.

Entsprechende europäische Initiativen, wie die EU-Konsultation zu „Non-financials“ würden sich

erübrigen und auch nationale Regelungen, wie beispielsweise zur Lageberichterstattung

(DRS 20), wären somit redundant. Nur auf diese Weise wäre tatsächlich in diesem Bereich eine

weitgehende internationale Vergleichbarkeit und ein Level Playing Field gegeben.

Bei Umsetzung der obigen Anmerkungen könnte sich im Gegensatz zum Schaubild auf Seite 5

das folgende, im Vergleich mit dem Status quo geordnetere Bild ergeben.

22 Bisher beinhalten die IFRS-Regularien keine Verpflichtung zur Erstellung eines. „Management Commentary“ analog zur verpflichtenden

Erstellung eines Lageberichts. Das CFA-Institute hat beispielsweise in seiner Studie vom Juli 2013 „Financial Reporting Disclosures“ die

Bedeutung einer verbesserten und aussagefähigen „Management Discussion and Analysis“ (MD&A, ähnlich Lageberichterstattung)

betont.

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Integrierter

Bericht

Notes/Disclosure

Framework

Financial

Statements

Standardsetzer

Aufseher

Sonstige Berichte

(sofern nötig)

FINREP/Pillar 3

(sofern nötig)

Öffentlichkeit

Investoren

Analysten

ESMA

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5. Abschließende Würdigung

Wie vorangehend dargelegt, unterliegen die Reporting-Anforderungen der Kreditwirtschaft einem

stetigen Wandel. Vorschläge zur Änderung beziehungsweise Verbesserung bestehender Rege-

lungen werden dabei von verschiedenen Parteien (Standardsetzer, Aufsicht, EU usw.) unter-

breitet. Dies führt zu einer permanenten Ausweitung der Informationspflichten und somit der

Geschäftsberichte von Banken. Daraus kann jedoch die Schwierigkeit erwachsen, entscheidungs-

nützliche von nicht-entscheidungsnützlichen Informationen zu trennen. Es zeigt sich (s. auch

Abbildung der verschiedenen Initiativen auf Seite 5), dass die Regelungen zur

Unternehmensberichterstattung relativ komplex sind. Dies liegt jedoch weniger an einzelnen

Regelungen beziehungsweise Anforderungen, sondern vielmehr am Zusammenspiel und daraus

erwachsender Inkonsistenzen, Doppelungen usw. Um hier signifikante Fortschritte zu erreichen,

ist ein koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten entscheidend. Bei den Überlegungen zur

Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung sollten auch die Verknüpfungen zur

regulatorischen Berichterstattung nicht außer Acht gelassen werden. Die Möglichkeiten der

Integration und Harmonisierung bestehender Berichtsformate sollten geprüft und genutzt

werden.

Von zentraler Bedeutung wird es sein, dass die verschiedenen Interessengruppen (Ersteller,

Nutzer, Abschlussprüfer, Regulatoren) ein gemeinsames Ziel entwickeln, wie die Unternehmens-

berichterstattung mit ihren einzelnen Bestandteilen in der Zukunft sinnvollerweise aussehen

sollte. Die bereits bestehenden Vorschläge sollten mit diesem mittel- bis langfristigen Ziel

harmonisieren. Unsere Ausführungen sollen dazu weitere Anregungen geben. Dies gilt im

Besonderen für den möglichen Ansatz der Lageberichterstattung für einen integrierten Bericht.

Dieser würde dann im Zentrum der Unternehmensberichterstattung stehen und die klassische

Finanzberichterstattung ergänzen. Die zunehmende Verzahnung von finanziellen und nicht-

finanziellen Leistungsindikatoren und der Bezug zur Unternehmensstrategie könnten zu einer

konzentrierteren und fokussierteren Unternehmensberichterstattung führen. Auf ergänzende

Nachhaltigkeitsberichte sowie auf weiterführende ausführliche Risikoberichte könnte dann

verzichtet werden. Vor dem Hintergrund diverser regulatorischer Initiativen und Anforderungen

ist es aus unserer Sicht dabei zwingend nötig, dass sich der Umfang der bisherigen Offenlegung

durch einen integrierten Bericht nicht erhöht. Denn dies würde zu einem „Information Overload“

führen beziehungsweise ihn noch ausweiten. Inhaltlich ist bis dahin jedoch einige Arbeit nötig

sowie die Frage der Einbettung eines solchen integrierten Berichts in das bestehende

Berichtsgefüge zu klären.

Bis zur Entwicklung von praktisch umsetzbaren Anforderungen an ein Integrated Reporting sowie

deren internationaler Umsetzung wird es ein langer Weg sein und eine erhebliche Überzeugungs-

arbeit zu leisten sein. Die Arbeiten des IASB zur Überarbeitung und Straffung der Notes könnten

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jedoch bereits kurz- und mittelfristig zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen führen und

sollten parallel fortgeführt werden.

Für die privaten deutschen Banken ist die Unternehmensberichterstattung von zentraler

Bedeutung. Sie werden sich daher auch weiterhin aktiv in den aktuellen Prozess der Weiter-

entwicklung einbringen.

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Anlagen

Anlage 1

Übersicht Kritikpunkte Status quo und Bearbeitung durch eine Initiative

Kritikpunkte Bearbeitung durch Initiative…

Disclosure Overload EFRAG: Disclosure Framework;

IIRC: Integrierter Bericht

Wesentlichkeitsprinzip/Relevanz EFRAG: Disclosure Framework;

EDTF: Enhanced Risk Disclosures;

DRSC: DRS 20

Story-telling; Geschäftsmodell EFRAG: Disclosure Framework;

IIRC: Integrierter Bericht

Redundanz/doppelte Angaben EFRAG: Disclosure Framework;

EDTF: Enhanced Risk Disclosures;

DRSC: DRS 20

Schlechte Verständlichkeit; nicht

ausreichende Angaben

EDTF: Enhanced Risk Disclosures

Konsistenz und Vergleichbarkeit EDTF: Enhanced Risk Disclosures

Verknüpfung finanzielle und

nicht-finanzielle Informationen

IIRC: Integrierter Bericht;

DRSC: DRS 20;

EU-Konsultation

Kommunikation EFRAG: Disclosure Framework;

EDTF: Enhanced Risk Disclosures;

IIRC: Integrierter Bericht;

EU-Konsultation

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Anlage 2

Vergleich DRS 20 – Integrierter Bericht23

DRS 20 Integrierter Bericht Ziele Ziele

„Rechenschaft über die Verwendung der

anvertrauten Ressourcen im Berichts-

zeitraum zu legen sowie Informationen

zur Verfügung zu stellen, die es dem

verständigen Adressaten ermöglichen, sich

ein zutreffendes Bild vom Geschäfts-

verlauf, von der Lage und von der

voraussichtlichen Entwicklung des

Konzerns sowie von den mit dieser

Entwicklung einhergehenden Chancen und

Risiken zu machen.“

Integrierter Bericht als Ergebnis eines

Prozesses (Integrated Thinking) soll

darstellen, wie die Strategie, die

Steuerung, die Leistung und die

Aussichten eines Unternehmens im

Kontext seines äußeren Umfelds zur

Schaffung von Werten auf kurze,

mittlere und lange Sicht führen.

Adressaten

Eigen- und Fremdkapitalgeber sowie

andere Gläubiger

Schwerpunkt liegt bei den

Kapitalgebern, grundsätzlich aber

auch für andere Stakeholder

Inhalt

Grundlagen des Konzerns

- Geschäftsmodell

- Ziele und Strategien

- Steuerungssystem

- Forschung und Entwicklung

Überblick über die Organisations-

struktur sowie Darstellung des

Geschäftsmodells, der Strategie sowie

der Ressourcenallokation

Wirtschaftsbericht

- Gesamtwirtschaftliche und

branchenbezogene

Rahmenbedingungen

- Geschäftsverlauf

- Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage

Beschreibung des äußeren Umfelds,

der Leistung

Nachtragsbericht Nicht explizit genannt, aber soweit

23 Vgl. auch Behncke/Hoffmann/Wulf, BB 2012, S. 3064.

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relevant ggf. in anderen Berichtsteilen

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

- Gesamtaussage zur

voraussichtlichen

Geschäftsentwicklung

- Risikomanagementsystem

- Darstellung wesentlicher Risiken

und Chancen

Geschäftsumfeld, Chancen und

Risiken, Zukunftsaussichten

Internes Kontrollsystem und

Risikomanagementsystem bezogen auf

den Konzernrechnungslegungsprozess

Aussagen dazu unter dem Stichwort

Organisationsstruktur sowie

Geschäftsmodell

Risikoberichterstattung in Bezug auf die

Verwendung von Finanzinstrumenten

- Marktpreis-, Ausfall- und

Liquiditätsrisiken

- Risikomanagementziele

- Risikomanagementmethoden

Geschäftsumfeld, Chancen und

Risiken, Geschäftsmodell

Vergütungsbericht Nicht expliziter Bestandteil, Aussagen

Vergütung aber in anderen Teilen