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AFIS in Deutschland - IDRF€¦ · EASA EASA Feststellung gem. Inspektion November 2013: Deutschland muss zur Abwehr einer Sicherheitsanweisung eine luftfahrtübliche Veröffentlichung

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AFIS in Deutschland

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Inhalte • Situation in Deutschland

• Erklärungsansätze

• Abwehr einer Sicherheitsanweisung EASA

• Lösungsansätze

• Abwehr Sicherheitsanweisung EASA • Nehmen, was schon da ist • Identifikation, was noch fehlt

• Was könnte unter AFIS fallen?

• Umsetzung

• Beteiligte

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Situation in Deutschland

Derzeit gibt es AIP Einträge AFIS durch die

Länder und Flugplätze veranlasst,

ohne dass

dies den gültigen (Rechts-)Anforderungen

(SES – Single European Sky) Stand 2014

entspricht.

3 3. April 2014

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Referenzdokumente:

• NfL I-3/81 (noch immer gültig)

• ICAO CIRC 211-AN/128

• VO (EG) Nr. 216/2008 und Nr. 550/2004

• Luftfahrthandbuch Deutschland AD2

• AIC IFR 01 (06 FEB 2014)

3. April 2014 4

Erklärungsansätze

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Die Aufgaben des Flugplatzinformationsdienstes, wie sie im NfL I-

3/81 beschrieben sind und durch die Länder und Flugplätze noch

immer umgesetzt werden, gehen auf einen Zeitpunkt zurück, zu

dem:

• die Flugsicherung staatlich war (BFS);

• von dieser Zeit stammt noch die Aufgabe der Beauftragten für

Luftaufsicht, der auch die Aufgaben der Flugleitung wahrnahm

Die heutigen Anforderungen an AFIS ergeben sich jedoch aus dem

Single European Sky Paket (SES) und müssen für Deutschland

erstmalig geregelt werden!

3. April 2014 5

Erklärungsansätze

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Unkontrollierte

Flugplätze

Verkehrslandeplätze

Segelfluggelände

Flugplätze mit

Luftraum F und

„AFIS“

Sonderflugplätze

6 3. April 2014

Flugleiter und/oder Beauftragte für Luftaufsicht

Flugleiter und/oder Beauftragte für Luftaufsicht

AFIS-Officer Beauftragter für Luftaufsicht

AFIS-Officer

Erklärungsansätze

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Beauftragter für Luftaufsicht

- hoheitliche Funktion nach §29 LuftVG, z.B. Kontrolle des Luftfahrtpersonals

und der Luftfahrzeuge

Flugleitung

- Ausübung des Flugplatzinformationsdienstes im Auftrag des Flugplatzhalters

Erklärungsansätze

7 3. April 2014

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Abwehr einer Sicherheitsanweisung

EASA

EASA Feststellung gem. Inspektion November 2013:

Deutschland muss zur Abwehr einer Sicherheitsanweisung

eine luftfahrtübliche Veröffentlichung vornehmen, um für

die internationale Luftfahrt klarzustellen, dass AFIS kein

zertifizierter Service, wie in SES gefordert, ist!

8 3. April 2014

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Abwehr Sicherheitsanweisung EASA:

Der Luftraumnutzer hat die Erwartung, an solchen Plätzen

(siehe unten) AFIS vorzufinden. Da dies nicht der Fall ist,

hat das BAF zur Abwehr einer Sicherheitsanweisung durch

die EASA das AIC IFR 01 (06 FEB 2014) herausgegeben.

Lösungsansätze

9 3. April 2014

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Lösungsansätze

10 3. April 2014

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11 3. April 2014

Lösungsansätze

Nehmen, was schon da ist:

Der Flugplatzinformationsdienst (heute: AFIS) wird in der NfL I-3/81

geregelt und taucht daher als solcher in der AIP auf.

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Nehmen, was schon da ist:

ICAO Circular 211-AN/128:

• die Einrichtung von AFIS an Flugplätzen, deren Verkehrsdichte

eine Kontrollzone nicht rechtfertigen würden als Funktion des

Flugverkehrsdienstes (siehe Punkt 4.), sowie

• die technischen Ausstattungen einer AFIS-Niederlassung und die

Qualifikation des AFIS-Personals.

Lösungsansätze

12 3. April 2014

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Nehmen, was schon da ist:

Das ICAO Circular ist gleichzeitig die Basis des AFIS-Handbook von

EUROCONTROL und versteht sich als Leitfaden. Es definiert unter

anderem:

a) Anforderungen an die Ausbildung

b) Anforderungen an die Technik

c) Erbringung des AFIS-Dienstes

Lösungsansätze

13 3. April 2014

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Lösungsansätze

Air Traffic Services

Air Traffic Management

Air Traffic Control Services

• ACC – Area Control Center

• APP – Approach Control Service

• TWR – Aerodrome Control Service

Alerting Service

Air Traffic Advisory Service

Flight Information Service

Airspace Management

Air Traffic Flow Management

ATS

ATM

ATC

ASM

ATFCM

14 3. April 2014

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Nehmen, was schon da ist: Verordnung (EG) Nr. 550/2004: Artikel 7 Absatz 1 regelt die Zertifizierungspflicht jeglicher Flugsicherungsdienste durch den Staat. Die Anforderungen werden entsprechend in der VO (EU) Nr. 1035/2011 geregelt. Verordnung (EG) Nr. 216/2008: Artikel 8b besagt, dass abweichend von Absatz 2 dieses Artikels die Mitgliedstaaten beschließen können, dass Anbieter von Fluginformationsdiensten erklären dürfen, dass sie über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten verfügen, die mit den erbrachten Diensten verbunden sind.

Lösungsansätze

15 3. April 2014

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Identifikation was noch fehlt:

• AFIS-Dienste sind zertifizierungspflichtige Dienste gem. SES VO (EG) Nr. 550/2004 in Verbindung mit VO (EU) Nr. 1035/2011 sowie (EG) 216/2008.

• AFIS-Dienste und daraus resultierende Anforderungen an

Ausrüstung und Personal sind durch den Staat festzulegen (entweder gem. §31 f LuftVG oder durch §27 c LuftVG).

Daraus folgt, dass für beides oben genannte zunächst Kriterien als Grundlage für die Zertifizierung und Erbringung von AFIS-Diensten festzulegen sind.

16 3. April 2014

Entscheidung: Welche Plätze fallen unter AFIS?

Lösungsansätze

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• Ein Luftraum der Klasse F bzw. Nachfolgemodell ist vorhanden, somit findet

gelegentlicher IFR-Verkehr, sowie wiederholt gewerblicher und internationaler

Verkehr statt, der auch nach Wechselflugplänen abgewickelt wird (s. ICAO CIRC

Guidance).

Zusätzlich könnten:

• Flugplätze, die sowohl kontrolliert wie auch unkontrolliert sind, also D(HX).

• Der Flugplatz ist durch seine Lage und/oder meteorologische Besonderheiten

schwierig anzufliegen.

• Der Flugplatz liegt innerhalb oder in der Nähe von stark frequentierten kontrollierten

Plätzen (also Luftraumstruktur).

• Der Flugplatz betreibt eine Schnittstelle zu FVK-Diensten, die nicht aus einem der

genannten Gründe hervorgeht.

• Der Flugplatz wird zivil-militärisch genutzt (wochentags MIL, am Wochenende zivil).

• Am Platz findet besonderer, wiederkehrender Flugverkehr statt (z.B. Rettungs- oder

Polizeihubschrauber etc.).

17 3. April 2014

Was könnte unter AFIS fallen?

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• AFIS wird an allen unkontrollierten Flugplätzen (nach §6 Absatz

LuftVG) angeboten werden (Modell wie in Frankreich und Italien).

oder

• AFIS wird nur an Flugplätzen analog Luftraum F bzw. seinem

Nachfolgemodell angeboten.

oder

• AFIS wird an Flugplätzen analog Luftraum F (Nachfolgemodell),

sowie an nach oben genannten Kriterien benannten Flugplätzen

angeboten.

Umsetzungsalternativen

18 3. April 2014

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AFIS wird an Flugplätzen analog Luftraum F (Nachfolgemodell), sowie an nach vorher genannten Kriterien erkannten Flugplätzen angeboten. Die bereits veröffentlichten AFIS-Dienste, also die derzeitigen F-Plätze, erhalten zunächst eine Zertifizierung nach SES. Ein AFIS-Dienst setzt eine Infrastruktur am Flugplatz voraus, die nicht jeder vorhalten kann. Außerdem können die Anforderungen an das Personal aus Kostengründen von kleinen „Hobbyplätzen“ nicht getragen werden (sie stehen in keiner Relation). Es ist aus flugbetrieblicher Sicht keine Notwendigkeit gegeben, an jedem unkontrollierten Platz AFIS anzubieten. Aus Sicht der Flugsicherheit ist es zukünftig aber notwendig, nicht nur „F-Plätze“, sondern auch die Flugplätze als AFIS-Plätze auszuweisen, die definierte Kriterien erfüllen. AFIS unterliegt als ATS-Dienst der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung.

Umsetzungsalternativen

19 3. April 2014

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Zusammenfassung

AFIS

Schaffung

rechtlicher

Grundlagen

Zertifizierung

und

Zeugnisse

Anforderung

an

Technik

Anforderung

an

Personal

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Beteiligte

BMVI

Flugplätze

BAF AFIS

Bund-Länder-Fachausschuss,

andere Referate des BMVI,

Landesluftfahrtbehörden

21 3. April 2014

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)

Referat SOP

Robert-Bosch-Straße 28

D-63225 Langen (Hessen)