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„Gelingende Kommunikation: vom einzelnen Menschen zur Gemeinschaft“
– Projektbericht –
der Regionalen Arbeitsgemeinschaft: Werkstatt für behinderte Men-schen Süd-West Niedersachsen (kurz RAG:WfbM Süd-West)
Osnabrück im Juni 2018
Teilnehmende Einrichtungen und deren Projektverantwortliche
Andreaswerk e.V., Vechta, Maria Lampe-Bernholt
Caritas-Verein Altenoythe e.V., Friesoythe-Altenoythe, Gisela Broers bis September 2016 , ab Okto-
ber 2016 Bernhard Hempen
St. Lukas-Heim, Papenburg, Ruth Tuschinski
Christophorus-Werk Lingen e.V., Lingen, Helge Sonnenberg
Gemeinnützige GmbH für hörgeschädigte Menschen, Osnabrück, bis 31.12.2015 Hendrik Dangschat
Heilpädagogische Hilfe Bersenbrück, Bersenbrück, Hildegard Südkamp, Christina Runnebaum
Lebenshilfe Nordhorn gemeinnützige GmbH, Nordhorn, Mareen Kalverkamp bis September 2016, ab
Oktober 2016 Julia Arens
Heilpädagogische Hilfe Osnabrück, Osnabrück, Stephan Knorre, ab 01.01.2016 Hendrik Dangschat
St.-Vitus-Werk, Meppen, Barbara Klaus-Karwisch bis März 2016, ab April 2016 Christin Kalmer
Sprecherin des Werkstattrates RAG:WfbM Süd-West, Margret Kröger
Assistentin des Werkstattrates RAG:WfbM Süd-West, Anna Sievers
Projektleitung: Barbara Strunk
Koordination: Heike Bohm
I
Grußwort niedersächsische Sozialministerin Frau Dr. Carola Reimann
Sehr geehrte Frau Strunk, sehr geehrter Herr Korden,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
Sie weisen in Ihrem Einladungsflyer zu Ihrer Fachtagung zutreffend darauf
hin, dass Kommunikation ein menschliches Grundbedürfnis ist und eine
aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben die Fähigkeit voraussetzt, sich verständigen und infor-
mieren zu können. Diese Feststellungen möchte ich um einen Hinweis auf die UN-
Behindertenrechtskonvention ergänzen. Sie verpflichtet Deutschland, geeignete Maßnahmen zu
treffen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Dem Zugang zu Informa-
tionen und der barrierefreien Kommunikation kommt in dieser Menschenrechtskonvention ein hoher
Stellenwert zu.
Für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bereich der kommunikativen Fähigkeiten kann aber bereits
unsere „Alltagssprache“ eine unüberwindbare Hürde für das Verständnis und den Zugang zu Infor-
mationen darstellen. Sie sind insoweit von einer vollen und wirksamen Teilhabe ausgeschlossen.
Mit dem modellhaften Projekt „Gelingende Kommunikation“ der Regionalen Arbeitsgemeinschaft
der Werkstätten für behinderte Menschen Süd West ist ein neuer und sehr interessanter Weg einge-
schlagen worden, diese Hürden zu überwinden. Acht große Unternehmen der Behindertenhilfe ha-
ben Standards in den kommunikativen Bereichen
Gebärden,
Lesen-Sprechen-Informieren,
Symbole,
Elektronische Kommunikationshilfen und
Übergänge
entwickelt.
Menschen mit Beeinträchtigung sind dabei einbezogen gewesen. Dem Partizipationsgedanken der
UN-Behindertenrechtskonvention ist insoweit vorbildhaft Rechnung getragen worden. Die acht Un-
ternehmen haben inzwischen die Arbeitsgemeinschaft „Die Vielfalter – Experten für Teilhabe“ ge-
gründet um auch nach der Beendigung der Landesförderung weiter an dem Thema zu arbeiten. Diese
Vorgehensweise begrüße ich ausdrücklich.
Ich danke allen, die sich durch ihr Engagement dem wichtigen Thema „Gelingende Kommunikation“
gewidmet haben.
II
III
Grußwort Michael Korden,
Sprecher der „Vielfalter – Experten für Teilhabe
Gelingende Kommunikation bedeutet: jeder soll das verstehen können,
was andere ihm mitteilen möchten oder was er selbst wissen möchte.
Im Dezember 2014 haben wir mit unseren Projektaktivitäten begonnen.
Wir – das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Andreaswerk in Vechta, dem Caritas-Verein
Altenoythe, dem St.-Lukas-Heim bzw. den Caritas-Werkstätten Papenburg, Vitus in Meppen, dem
Christophorus-Werk Lingen, der Lebenshilfe Grafschaft Bentheim, den Heilpädagogischen Hilfen aus
Bersenbrück und Osnabrück sowie der Vorsitzenden des regionalen Werkstattrates mit ihrer Assis-
tenz. Unterstützt wurden diese von der Projektkoordinatorin Heike Bohm, von Barbara Strunk als
Projektverantwortliche sowie durch Guido Uhl als Ansprechpartner aus der Geschäftsführerrunde.
An drei Leitfragen hat sich die Projektgruppe in ihrer Arbeit orientiert:
Was braucht ein Mensch, um gelingend kommunizieren zu können? Welche unterschiedli-
chen Formen der Kommunikation gibt es? Welche Hilfsmittel sind notwendig?
Was muss eine Organisation zur Verfügung stellen, damit Kommunikation gelingt? Wie müs-
sen Mitarbeiter qualifiziert und fortgebildet werden? Welche Medien sollen Informationen in
einfacher Sprache zugänglich machen? Wie können Informationen bei Übergängen zwischen
unterschiedlichen Diensten und Einrichtungen gut weitergegeben werden?
Wie kann die Gemeinschaft in den Sozialräumen von den Projektergebnissen profitieren?
Welche wichtigen Akteure im Sozialraum gibt es? Wie kann man diese für das Thema „gelin-
gende Kommunikation“ gewinnen?
Ein wesentliches Ziel unseres Unternehmensverbundes der Vielfalter ist es, gemeinsame Qualitäts-
standards für die Förderung und Assistenz von Menschen mit Behinderung zu etablieren. So wurden
als Antwort auf die zuvor genannten Leitfragen gemeinsam in enger Abstimmung Standards erarbei-
tet. Weitere Meilensteine im Projekt waren darüber hinaus die Entwicklung innovativer SIGN-
Produkte in Form einer Gebärden-Karten-Sammlung und einer Gebärdentafel, mit denen wir auf der
Werkstätten-Messe 2017 für den Exzellent Preis nominiert waren, einer Broschüre für gelingende
Kommunikation mit Gebärdensprachlern, Veröffentlichungen in diversen Fachzeitschriften sowie
Fachbeiträge auf dem UK-Kongress sowie der Teilhabekongress 2017. All diese Aktivitäten stießen
bundesweit auf großes Interesse und Resonanz. Auch der Austausch mit unterschiedlichen Universi-
tätsinstituten bestätigte uns, mit unseren Ergebnissen auf einem richtig guten Weg zu sein.
Auch nach Auslaufen der Projektförderung möchten wir unsere Arbeit fortsetzen: Als nächste Schrit-
te sind hierbei geplant:
die vollständige Umsetzung der Standards in den Einrichtungen und Diensten,
die kontinuierliche Ausweitung und Übertragung der Standards in die Sozialräume,
die Entwicklung weiterer Standards und Produkte, wie Broschüren für jeden unserer Standards.
Gelingende Kommunikation und die hierfür erforderliche Koordination und fachliche Begleitung ist
eine wesentliche Voraussetzung für Inklusion. Dies wird auch im niedersächsischen Aktionsplan In-
IV
klusion sehr deutlich. Gelingende Kommunikation ist damit auch ein wichtiger Baustein einer be-
darfsorientierten Eingliederungshilfe, wie sie das Bundesteilhabegesetz als Zielsetzung formuliert.
Bedarfsorientiert heißt: jeder Mensch mit Behinderung hat einen Bürgerrechtsanspruch, so individu-
ell unterstützt zu werden, dass er möglichst selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben
kann. Ich hoffe, dass wir das Netzwerk zum Thema gelingende Kommunikation noch weiter knüpfen
können, damit Teilhabe immer besser gelingen kann.
Mein Dank gilt heute besonders dem Land Niedersachsen für die Projektförderung im Umfang von
insgesamt 270.000 €. Darüber hinaus sage ich natürlich allen „Danke!“, die in unserem Projekt so
engagiert mitgewirkt oder es mit Rat und Tat unterstützt haben. Das Projekt entwickelte während
seiner Laufzeit immer mehr an Dynamik. Dies spiegelte sich auch in den regelmäßigen Beschlussvor-
lagen an die Geschäftsführerrunden wider, mit denen wir uns zu befassen hatten. Die regionalen
Projekttreffen standen unter der Überschrift „Power Tage“ und ich denke, dass das Projektteam die-
sem Anspruch jederzeit gerecht geworden ist.
Besonders erwähnen möchte ich abschließend hierbei Heike Bohm, stellvertretend für das sehr en-
gagierte Projektteam, sowie als Projektverantwortliche Barbara Strunk und als jederzeitigen An-
sprechpartner meinen Kollegen Guido Uhl – vielen Dank für Ihren und Euren besonderen Einsatz!
1
Inhalt
Inhalt........................................................................................................................................................ 1
1 Einleitung ......................................................................................................................................... 3
2 Projektbeschreibung/Projektziele ................................................................................................... 5
2.1 Situationsanalyse ..................................................................................................................... 5
2.2 Projektaufbau .......................................................................................................................... 5
2.3 Projektteilnehmer ................................................................................................................... 6
2.4 Phasen/Projektverlauf ............................................................................................................. 7
3 Standards für Gelingende Kommunikation ..................................................................................... 9
3.1 Definitionen ............................................................................................................................. 9
3.1.1 Unterstützte Kommunikation .......................................................................................... 9
3.1.2 Barrierefreie Information .............................................................................................. 10
3.1.3 Gebärdensprache .......................................................................................................... 11
3.1.4 Gelingende Kommunikation .......................................................................................... 11
3.2 Standards ............................................................................................................................... 12
3.2.1 „Gebärden“ .................................................................................................................... 12
3.2.2 „Lesen-sprechen-informieren“ ...................................................................................... 14
3.2.3 „Symbole/Piktogramme“ .............................................................................................. 15
3.2.4 „Elektronische Kommunikationshilfsmittel“ ................................................................. 15
3.2.5 „Übergänge gestalten“ .................................................................................................. 16
4 Implementierung ........................................................................................................................... 19
4.1 Implementierung Gelingender Kommunikation in der RAG:WfbM Süd-West/bei den
Vielfaltern – Experten für Teilhabe ....................................................................................... 19
4.2 Implementierung bei den Trägern ........................................................................................ 19
4.2.1 Strukturelle Rahmenbedingungen ................................................................................ 21
4.2.2 Aufgabenprofil Beauftragte/r für Gelingende Kommunikation .................................... 21
4.2.3 Qualifizierung ................................................................................................................ 23
4.2.4 Wissenstransfer ............................................................................................................. 27
5 Gelingende Kommunikation im Sozialraum .................................................................................. 29
5.1 Inklusiver Sozialraum ............................................................................................................. 29
5.2 Ausgewählte strategische Handlungsfelder und -strategien ................................................ 31
5.2.1 Handlungsfeld Bewusstseinsbildung ............................................................................. 31
5.2.2 Handlungsfeld Partizipation: ......................................................................................... 34
5.2.3 Handlungsfeld Kommunikation: .................................................................................... 35
5.2.4 Handlungsfeld Bildung:.................................................................................................. 36
2
6 Fazit und Perspektive .................................................................................................................... 37
6.1 Einführung ............................................................................................................................. 37
6.2 Dimension des Projektes ....................................................................................................... 37
6.3 Auswirkungen auf die Organisation ...................................................................................... 38
6.4 Auswirkungen auf Arbeitsinhalte und gesetzliche Vorgaben ............................................... 38
6.5 Perspektive ............................................................................................................................ 39
Anlagen .................................................................................................................................................. 43
3
1 Einleitung
Es gibt verschiedene Wege, miteinander zu kommunizieren. Nicht immer braucht man
dafür Worte. Aber immer eine Verbindung. (Hugo)
Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft – die Inklusion – ist der Leitgedan-
ke der UN-Behindertenrechtskonvention. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal verschieden
zu sein. Daher geht es um den Abbau von Barrieren – nicht nur in den Köpfen. Es geht dabei um den
Abbau baulicher und kommunikativer Barrieren.
Selbstbestimmen, Mitbestimmen, Lebensperspektiven entwickeln, Teilhaben – sich mitteilen und
kommunizieren können, prägen das Miteinander in allen Bereichen und in sehr komplexen Formen:
verbal und nonverbal, bewusst und unbewusst, über Sprache, Laute, Gebärden, Gestik, Mimik, Kör-
perhaltung oder Verhaltensäußerungen. Kommuniziert wird in Sprache, über Schrift oder Symbole,
mit Hilfsmitteln, zum Beispiel mit Piktogrammen, elektronischen Kommunikationshilfsmitteln etc.
Menschen, die in ihrer Kommunikation beeinträchtigt sind, brauchen individuell angepasste Möglich-
keiten, um gelingend kommunizieren zu können. „Gelingende Kommunikation“ schließt alle Kommu-
nikationsmethoden und die Menschen, die in Kommunikation treten, ein.
Dies gilt nicht nur für beruflich Handelnde in Einrichtungen der Behindertenhilfe, sondern auch für
die Familie, Freunde und Kollegen des betroffenen Menschen und auch für Politik, Verwaltung, den
Sozialraum. Die Umsetzung „Gelingender Kommunikation“ oder auch barrierefreier Kommunikation
ist eine wesentliche Voraussetzung von Teilhabe. Die Trägergemeinschaft der RAG:WfbM Süd-West
hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kommunikation barrierefrei im Sinne einer inklusiven Gesellschaft
zu gestalten.
Zwei wesentliche Fragestellungen sollen mit dem Projekt „Gelingende Kommunikation“ beantwortet
werden: Wie kann angesichts der beschriebenen Kommunikationskomplexität der verschiedenen
Zielgruppen und Beteiligten ein möglichst hohes Maß an „Gelingender Kommunikation“ erreicht
werden? Welche Voraussetzungen und Standards müssen dafür trägerintern und einrichtungsüber-
greifend entwickelt werden?
Damit die Ziele definiert und erreicht werden können, haben die Projektverantwortlichen Schwer-
punkte gesetzt, die die Grundlage für die Entwicklung von Standards bilden.
Die erarbeiteten Standards für „Gelingende Kommunikation“ (siehe Punkt 3.2 ff) eignen sich in be-
sonderer Weise dafür, die Projektinhalte und -ergebnisse in die mitarbeitenden Komplexeinrichtun-
gen der Behindertenhilfe, aber auch in anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Verwal-
tung, Politik oder den Sozialraum zu implementieren. Die Standards bieten nicht nur einen Überblick
darüber, was mit Gelingender Kommunikation gemeint ist. Sie sind Instrumente, mit deren Hilfe die
Träger ihre ersten Bestandsaufnahmen und hauseigenen Konzepte erarbeitet haben sowie einführen
können. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Projektes ist die Einbeziehung des Sozialraums.
4
5
2 Projektbeschreibung/Projektziele
Das Projekt „Gelingende Kommunikation“ als Verbundprojekt der RAG:WfbM Süd-West wurde in der
Zeit vom 01.12.2014–30.11.2017 durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Ge-
sundheit, Familie und Integration gefördert. Es hat das Ziel, bei allen teilnehmenden Trägern Stan-
dards für eine „Gelingende Kommunikation“ einzuführen und diese dauerhaft zu implementieren,
damit Menschen mit einer Behinderung, egal wo sie leben und arbeiten oder Beratung in Anspruch
nehmen, barrierefrei kommunizieren können. Zudem soll die Frage geklärt werden, ob es bei der
Vielfalt der Zielgruppen für „Gelingende Kommunikation“ möglich ist, für die vielschichtigen Angebo-
te, Methoden und Vorgehensweisen der einzelnen Träger der RAG:WfbM Süd-West eine gemeinsa-
me Vorgehensweise zu entwickeln und Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Projektergebnis-
se auch von anderen genutzt werden können.
2.1 Situationsanalyse
Auf Basis und nach Abschluss einer umfangreichen Literaturrecherche wurde ein interviewgeleiteter
Fragebogen entwickelt. Anhand dessen wurden die Projektverantwortlichen der jeweiligen Träger
beim ersten Treffen befragt. Dabei standen Angebote und Kommunikationsmethoden für Menschen
mit kommunikativen Beeinträchtigungen im Fokus.
Die Situationsanalyse ergab, dass es in den Einrichtungen eine große Unsicherheit im Umgang mit
dem Themenfeld „Gelingende Kommunikation“ gibt. Die beruflich Handelnden fühlten sich nicht
oder nicht ausreichend qualifiziert, um Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen adäquat
zu fördern. Ein grundsätzliches Problem war dabei, dass selbst innerhalb der befragten Einrichtungen
eines Trägers mit unterschiedlichen Methoden gearbeitet wurde, um mit Menschen mit Behinderung
zu kommunizieren. Gleichzeitig wurde deutlich, dass es nicht die eine Kommunikationsmethode in
der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung gibt, sondern Kommunikation etwas sehr Indivi-
duelles und Vielschichtiges ist.
Das Projektteam „Gelingende Kommunikation“ hat sich daher für die Entwicklung von Standards in
folgenden Schwerpunkten entschieden:
„Gebärden“
„Lesen-sprechen-informieren“
„Symbole/Piktogramme“
„Elektronische Kommunikationshilfsmittel“
„Übergänge gestalten“
Durch diese Strukturierung wird der Begriff Gelingende Kommunikation konkreter, da Ansatzpunkte
zur Umsetzung der komplexen Thematik benannt werden. Die getroffene Auswahl spiegelt die Not-
wendigkeit einer multimodalen Kommunikation1, also die gleichzeitige Verwendung mehrerer Kom-
munikationsmethoden im Alltag wider.
2.2 Projektaufbau
Dem Projektplan liegt eine expertenorientierte Vorgehensweise zugrunde: Die Auswahl der zu entwi-
ckelnden Standards wurde mittels Literaturrecherche, Gesprächen mit Wissenschaftlern verschiede-
1 vgl. Braun 2005, 3; vgl. Kristen 2005, 15-18; vgl. Lage 2006, 59; vgl. Tetzchner/ Martinsen 2000, 17
6
ner Universitäten – wie der Carl von Ossietzki Universität Oldenburg, Fachbereich Pädagogik und
Didaktik bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung, der Universität zu Köln, Humanistische
Fakultät, der Universität Leipzig, Fachbereich Pädagogik im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
zum Forschungsprojekt „LeiSA“ (Leichte Sprache in der Arbeitswelt), der Humboldt Universität zu
Berlin, der Mitarbeit im „UK-Netzwerk Weser-Ems“ , dem Austausch mit der „Gesellschaft für Unter-
stützte Kommunikation“ bestätigt und so wissenschaftlich unterstützt. Wichtig war, auf wissenschaft-
liche Ergebnisse und Forschungen zurückzugreifen.
Geleitet und gesteuert wurde das Projekt über eine Projektleitung. Diese sorgte für eine Rückkoppe-
lung der Ergebnisse und Fragen zu den Geschäftsführungen der acht Projektträger und zum Projekt-
team. Die Projektleitung war verantwortlich für die Zielerreichung. Daneben übernahm eine Koordi-
natorin die Steuerung der Projektgruppe sowie die Moderation bei der Ausarbeitung der Konzepte
und Präsentationen und des Ausbaus der Netzwerke. Sie arbeitete eng mit den Projektverantwortli-
chen der einzelnen Träger zusammen und unterstützte sie so.
Die Träger haben in 2015 begonnen, trägerinterne Arbeitskreise zur Implementierung der Projektin-
halte einzurichten. Diese werden von den Projektverantwortlichen „Gelingende Kommunikation“ der
teilnehmenden Träger geleitet. Hier geht es nach der theoretischen Auseinandersetzung um die
praktische Erprobung von Teilergebnissen und die Erprobung der erarbeiteten Ergebnisse.
Projektbeteiligte waren die acht Komplexträger der RAG:WfbM Süd-West sowie die Vorsitzende des
Werkstattrats der RAG: WfbM Süd-West und ihre Assistenz. Das Projekt richtete sich an alle Einrich-
tungen und Dienste der beteiligten Träger.
Gefördert wurde das Projekt durch das Land Niedersachsen.
2.3 Projektteilnehmer
7
Die wichtigste Säule des Projektes war die Projektgruppe, bestehend aus den engagierten Fachleuten
(je 1-2 Mitarbeitende je Träger) und der Vorsitzenden des RAG:WfbM Süd-West Werkstattrates mit
ihrer Assistenz. Im Laufe des Projektes entwickelten sich diese Fachleute zu Experten zum Thema
Gelingende Kommunikation.
2.4 Phasen/Projektverlauf
Der Projektplan war prozessorientiert aufgebaut, eine offene Diskussion bei den Trägern und die
größtmögliche Transparenz der Ergebnisse waren eine wesentliche Voraussetzung für den Projekt-
verlauf und -erfolg. Die prozessorientierte Vorgehensweise ermöglichte, aktuelle Erkenntnisse der
Wissenschaft zeitnah zu berücksichtigen sowie Ergebnisse in einzelnen Einrichtungen auszuprobieren
und messbar zu machen.
Das Projekt gliederte sich in drei Phasen, die den festgestellten Elementen Gelingender Kommunika-
tion entsprechen: Individuum, Organisation und Sozialraum. In jedem Projektjahr wurde ein beson-
derer Fokus gesetzt, unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen auf die anderen Schwerpunkte.
Auf dieser Basis wurden folgende Ergebnisse entwickelt:
2015: Individuum
Erste Befragung zum Stand Gelingender Kommunikation (GK) in den Einrichtungen
Festlegung der Projektstruktur
Etablierung von GK-Arbeitsstrukturen mit Projektverantwortlichen bei den Trägern
8
Auswahl der Schwerpunktthemen, Festlegung von Themenhütern (Fachleute zu einzelnen
Standards)
Erarbeitung der „Orientierungsrahmen“ (später „Standards“) im Projektteam
2016: Organisation
Konkretisierung der Orientierungsrahmen und Festlegung von Standards
Festlegung auf die Symbolsammlung „Metacom“ und „Lebenshilfe – die Bilder“
Festlegung auf „das große Wörterbuch der Deutschen Gebärdensprache“ von Karin Kestner
in den Einrichtungen
Überlegungen zu abgestimmten Maßnahmen zur Personalentwicklung (Qualifizierung) und
Organisationsentwicklung (Qualitätsmanagement)
Erste Schulungen für das Projektteam auf Basis der entwickelten Standards
2017: Sozialraum
Abfrage innerhalb der Komplexträger nach Maßnahmen, die einen Bezug in den Sozialraum
haben, mit dem Ziel, die Ergebnisse des Projektes GK bekannt zu machen
Wahrnehmung von Terminen, um die Projektergebnisse überregional zu präsentieren (z.B.:
25.01.2017 bei der: Vorstellung des Aktionsplans Inklusion des Landes Niedersachsen; Vor-
stellung Markt der Möglichkeiten; Kongress der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikati-
on, Dortmund; Messestand bei der Werkstättenmesse in Nürnburg und Bewerbung um den
Exzellent Preis; Vorträge beim TeilHabe-Kongress in Berlin)
Erarbeitung von Broschüren: „Kommunikation mit Gehörlosen“, „Elektronische Kommunika-
tionsgeräte“, „Lesen-sprechen-informieren“, „Symbole und Piktogramme“, „Übergänge ge-
stalten“
Erarbeitung eines Konzeptes mit Anregungen für die Implementierung der Ergebnisse GK in
den Sozialraum zu geben
Entwicklung und Verbreitung der SIGN-Materialien
9
3 Standards für Gelingende Kommunikation
Die vom Projektteam entwickelten Standards bilden den Rahmen für die Umsetzung Gelingender Kommunikation und sollen diese positiv unterstützen. Bevor die entwickelten Standards für die defi-nierten Schwerpunkte vorgestellt werden, ist eine Definition der unterschiedlichen Kommunikations-formen notwendig.
3.1 Definitionen
3.1.1 Unterstützte Kommunikation
Unterstützte Kommunikation (UK) ist ein internationaler Ansatz, um die Kommunikationsmöglichkei-ten von Menschen zu verbessern und zu erweitern, die nicht oder kaum lautsprachlich kommunizie-ren können. UK dient als Mittel, um sich der Umwelt mitzuteilen und sie besser zu verstehen.2 Es werden drei verschiedene Elemente unterschieden:
Körpereigene Kommunikationsformen (z. B. Mimik, Gestik, Gebärden, Blickbewegungen, Lautierungen)
Nichtelektronische Kommunikationshilfen (z. B. Kommunikationstafeln oder -bücher mit Fotos, Bildern oder Symbolen)
Elektronische Kommunikationshilfen (z.B. einfache oder komplexere Sprachausgabegeräte)
Gelingende Kommunikation erfordert ein multimodales System aus verschiedenen Kommunikations-formen, um die Individualität der Nutzer in den Fokus zu stellen und die Abhängigkeit von einzelnen Kommunikationsformen zu verringern.
3.1.1.1 Körpereigene Kommunikationsformen
Zu den körpereigenen Kommunikationsformen gehören neben der gesprochenen Sprache auch Mimik, Blickbewegungen und Gestik. Außerdem zählen lautliche Äußerungen, Lautsprachreste, sämt-liche Körperbewegungen, Atmung, Muskelspannung und Körperhaltung zu den körpereigenen For-men. Einen besonderen Stellenwert nimmt zudem die Kommunikationsmöglichkeit mittels Gebärden ein. Gebärden stellen für Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen und geistiger Behinderung eine gute Möglichkeit zur Kommunikationsförderung dar. Sie beeinflussen den Spracherwerb und die sprachlichen Kompetenzen positiv. Sie ermöglichen es beispielsweise nicht oder kaum sprachlich kommunizierenden Kindern, ihren Wortschatz zu erweitern und erste Dialoge zu führen. In der Un-terstützten Kommunikation werden Gebärden in der Regel lautsprachunterstützend eingesetzt: Aus-gewählte Worte des gesprochenen Satzes werden zusätzlich gebärdet.
3.1.1.2 Nicht-elektronische Kommunikationshilfsmittel
Bei der Kommunikation mit nicht-elektronischen Hilfsmitteln werden Gegenstände, Fotos und grafi-
sche Symbole angewendet und die Kommunikation erfolgt dann beispielsweise durch das Zeigen auf
grafische Symbole oder auch das Zeigen auf oder Übereichen von Gegenständen. Zu nicht-
elektronischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Kommunikationstafeln, Bildkarten oder Kommuni-
kationsordner. Sie unterstützen bei der Sprachanbahnung, dienen als Sprachersatz und schaffen Ori-
entierung bis in den Sozialraum.
2 vgl. Braun 2005, 3; vgl. Kristen 2005, 15-18; vgl. Lage 2006, 59; vgl. Tetzchner/Martinsen 2000, 17
10
3.1.1.3 Elektronische Kommunikationshilfsmittel
Elektronische Kommunikationshilfsmittel ermöglichen es Menschen mit einer eingeschränkten bis
hin zu nichtvorhandener Lautsprache, über Laut- und/oder Schriftsprachausgabe zu kommunizieren.
Diese Geräte werden „Talker“ oder „Sprachausgabegeräte“ genannt. Sie bieten eine alternative oder
ergänzende Möglichkeit der Kommunikation. So können beispielsweise bei einfachen Sprachausga-
begeräten Aussagen aufgenommen und durch Tastendruck wiedergegeben werden. Bei komplexeren
Geräten werden vor allem Symbole angezeigt. Nach der Aktivierung der benötigten Symbolsequen-
zen werden diese vom „Talker“ in gesprochene Sprache übersetzt. Elektronische Kommunikations-
hilfsmittel können also sowohl auf einfache Weise, als auch mittels komplexer Sprachausgabegeräte
oder „Tablets“ mit Hilfe von Symbolen oder Schriftsprache zur umfassenden Kommunikation beitra-
gen. Der Vorteil dieser Geräte liegt vor allem in der Möglichkeit, dem Betroffenen eine Stimme zu
geben, sodass er sich aktiv und selbstbestimmt an der Kommunikation beteiligen kann.
3.1.2 Barrierefreie Information
Einfache Sprache und Leichte Sprache sind Varianten der deutschen Sprache, die zur besseren Les-
barkeit und Verständlichkeit von Texten beitragen. Die Zielgruppen dieser „Übersetzungen“ sind
zahlreich. Da die Verständigung über Schriftsprache in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert
hat, sehen das Bundesteilhabegesetz und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vor, dass für
Menschen mit kognitiven Einschränkungen Texte in Leichter Sprache auch gesetzlich verankert vor-
zuhalten sind.
Einfache Sprache und Leichte Sprache werden oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber
durch das Sprachniveau, die Adressaten und das mehr bzw.weniger verbindliche Regelwerk.
Zusätzlich zur Verständlichkeit von Sprache sind weitere barrierefreie Zugänge zu Informationen
eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
3.1.2.1 Leichte Sprache
Leichte Sprache richtet sich vorwiegend an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Sie hat ein verbindli-
ches Regelwerk, das im Netzwerk Leichte Sprache e.V.3 hinterlegt ist. Leichte Sprache erkennt man
an der Verwendung sehr einfacher Wörter, kurzer Sätze und einer übersichtlichen Seitengestaltung
mit zusätzlicher Bebilderung. Im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)4 ist Leichte
Sprache auf dem Sprachniveau A1 angesiedelt.
3.1.2.2 Einfache Sprache
Einfache Sprache wendet sich an Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten oder eingeschränk-
ter Leseerfahrung. Das können auch funktionale Analphabeten sein oder Menschen, deren Mutter-
sprache nicht Deutsch ist. Einfache Sprache vermeidet komplizierte Satz- und Grammatikstrukturen
sowie Fremdwörter bzw. erklärt diese. Ein verbindliches Regelwerk gibt es nicht, das Sprachniveau
liegt im GER zwischen A2 und B1.
3 http://www.leichtesprache.org/ Download am 12.01.2017
4 Der GER definiert 6 Sprachkompetenzstufen von A1 bis C2. Die Stufen A1 und A2 (elementare Beherrschung
der Sprache) umfassen die Fähigkeit, einfache Sätze und Ausdrücke zu verstehen und sich über geläufige The-men auszutauschen. Im Sprachniveau B1 wird klare Standardsprache verwendet, die Texte sind kurz.
11
3.1.2.3 Zugänglichkeit
Bei der Gestaltung von Informationsangeboten ist auch die technische Zugänglichkeit zu beachten,
denn Menschen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen können klassische Informationsquel-
len nur bedingt zu nutzen. Sie benötigen spezielle Zugänge, um ihre Sinnesbehinderung zu kompen-
sieren (z.B. Braille-Schrift, Gebärdensprachdolmetscher, Audiodeskription, Lormen).
Digitale Medien und insbesondere der zentrale Informationspool Internet können oft nur durch be-
sondere Maßnahmen, wie Erklärvideos, Vorlesefunktion, Einfache/Leichte Sprache etc. genutzt wer-
den. Förderlich dafür ist die Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV)
2.0 zur Gestaltung von Web-Inhalten.
Weiterhin kann der Einsatz eines barrierefreien Informationssystems (z.B. CABito5) an zentralen Stel-
len einer Organisation durch seine multimodalen Möglichkeiten eine gute Hilfe sein.
3.1.3 Gebärdensprache
In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 85.000 gehörlose Menschen. Die Deutsche Gebärden-
sprache (DGS) ist seit dem 24. Juli 2002 eine offiziell anerkannte, vollwertige Sprache in Deutschland.
Sie ist die Muttersprache gehörloser Menschen. Die Komplexität und Ausdrucksfähigkeit der DGS ist
gleichzusetzen mit den Möglichkeiten der Lautsprache. In der DGS wird ein eigenes grammatikali-
sches System angewendet.
3.1.4 Gelingende Kommunikation
„Gelingende Kommunikation“ hat das Ziel, verschiedene Kommunikationsaspekte und -formen, so-
wie Organisationsstrukturen so zu verbinden, dass die kommunikativen Fähigkeiten und Ressourcen
von Menschen mit Beeinträchtigungen berücksichtigt und gefördert werden, um ein Höchstmaß an
Selbstbestimmung zu erreichen.
5 Barrierefreies Informationssystem, Informationen werden individuell und multimodal (Text, Bild, Sprache)
dargestellt. https://www.cab-b.de/produkte/cabito/cabito/
12
Neben bereits beschriebenen Kommunikationsformen, wie UK, der barrierefreien Informationsver-
mittlung und Sprachgestaltung, macht das Schaubild deutlich, dass Gelingende Kommunikation eine
innere Haltung, gegenseitigen Respekt, Offenheit und Geduld und das Wissen um kommunikative
Standards voraussetzt. Dabei sind sowohl strukturelle (Personalentwicklung) als auch qualitative
Maßnahmen (Qualitätsmanagement) notwendig, um Menschen mit kommunikativen Beeinträchti-
gungen zu fördern und so einen Austausch auf Augenhöhe zu ermöglichen.
3.2 Standards
Wie im Projektverlauf (siehe Punkt 2.4) skizziert, wurden in der Projektgruppe verschiedene Schwer-
punktthemen erarbeitet:
Gebärden
Lesen-sprechen-informieren
Symbole/Piktogramme
Elektronische Kommunikationshilfsmittel
Übergänge gestalten
Im Folgenden werden diese Schwerpunkte beschrieben und damit Standards für eine Gelingende
Kommunikation festgelegt.
3.2.1 „Gebärden“
Bei den Trägern der RAG:WfbM Süd-West werden Gebärden mit unterschiedlichen Zielsetzungen
und von verschiedenen Zielgruppen genutzt. Zum Beispiel
bei hörenden Kindern – zur Kommunikationsanbahnung und zur Unterstützung der
Lautsprachentwicklung
13
von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nicht mehr oder nur teilweise
Lautsprache nutzen. Sie verwenden Gebärden als eine alternative oder ergänzende Kommu-
nikationsform
von Gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, die die Deutsche Gebärdensprache mit all
ihren Komponenten (Mimik, eigene Grammatik…) nutzen
Standards, Qualifizierungsangebote und Gebärdensysteme (Lautsprachunterstützende Gebärden vs.
Deutsche Gebärdensprache) müssen diesen unterschiedlichen Zielgruppen Rechnung tragen.
Standard
In den Einrichtungen der RAG:WfbM Süd-West wird die Deutsche Gebärdensprache (DGS), bezie-
hungsweise Gebärden auf Grundlage der DGS, angewandt. Zur Orientierung wird dabei die Gebär-
densammlung „Das große Wörterbuch der Deutschen Gebärdensprache“ von Karin Kestner einge-
setzt. Damit erkennt die RAG:WfbM Süd-West die bei Kestner getroffene Auswahl der Gebärden an.
Dies entspricht der Empfehlung des UK-Netzwerks Weser Ems, Uni Oldenburg.
Kein Standard wurde zu sogenannten „Anlautgebärden“ vereinbart. Diese Gebärden werden in Schu-
len zur Unterstützung der Sprach- und Leseanbahnung eingesetzt. Es handelt sich aber nicht um Ge-
bärden zur direkten Kommunikation.
Materialien zur Implementierung:
Mit der SIGNmap und der SIGNbox konnten 2016/2017 zwei aufeinander abgestimmte Kommunika-
tions-Hilfsmittel entwickelt werden, die den vereinbarten Standards (DGS, Orientierung an Kestner)
entsprechen. Diese Hilfsmittel erleichtern den Lernprozess durch visuell eindeutige Gebärdenzeich-
nungen. Sie dienen zur Orientierung und vermitteln (spielerisch) erste Gebärden.
Die SIGNmap „übersetzt“ die große Kölner Symboltafel (© Boenisch/Sachse) mit 140 Feldern in Ge-
bärden. Die Mitte der Tafel bietet Platz für 30 weitere Gebärden, die je nach individuellem Bedarf
manuell fixiert werden können.
14
Die SIGNbox ist eine Gebärdenbox. Sie beinhaltet eine Sammlung von 224 großen Spielkarten (8 x 12
cm). Die SIGNbox greift das Vokabular der SIGNmap auf: alle 111 Gebärden auf der Tafel sowie die
113 Gebärden der Bonuskarten. Um multimodales Lernen und Kommunizieren zu ermöglichen, be-
finden sich auf jeder Karte unterhalb der Gebärde das entsprechende Metcom-Symbol und das
Schriftbild.
Ebenfalls wurde 2017 die Broschüre „Kommunikation mit Gehörlosen“ entwickelt und veröffentlicht.
Die Broschüre beschreibt in einfacher Sprache, wie Kommunikation mit Gehörlosen gelingen kann,
vermittelt Hintergrundwissen zur Gebärdensprache und Gehörlosenkultur, zur Finanzierung von
Dolmetschern und Hilfsmitteln und bietet eine kleine Auswahl erster Gebärden.
3.2.2 „Lesen-sprechen-informieren“
Der Standard „Lesen-sprechen-informieren“ richtet sich an eine sehr breite Adressatengruppe. Ziel
ist es, möglichst allen Menschen einen barrierefreien Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Zur
Zielgruppe gehören beispielsweise Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit Sehbehinde-
rung, funktionale Analphabeten, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit geringer
Lesefähigkeit. Texte werden zielgruppenadäquat verfasst bzw. übersetzt, z.B. in einfacher oder leich-
ter Sprache. Auch weitere Informationsmöglichkeiten wie Audioversionen, Bilder oder Filme finden
Einsatz, z.B. für Menschen, die nicht lesen können.
Standard
Die Mitarbeitenden der Einrichtungen sind sensibilisiert für die verschiedenen Kommunikationsbe-
darfe von Menschen mit Behinderung. Sie erkennen und nutzen unterschiedliche Kommunikations-
formen.
Die RAG:WfbM Süd-West hält für unterschiedliche Zielgruppen Texte sowohl in „Leichter Sprache“
als auch in „Einfacher Sprache“ vor.
Im ersten Schritt werden folgende Texte in „Leichter Sprache“ vorgehalten:
• Schulische Förderung: Schulordnung
• Eingangs- und Berufsbildungsbereich: Erläuterung zum Bildungsvertrag
• Arbeitsbereich: Erläuterung zum Werkstattvertrag, Erläuterung der Hausordnung
Informationen zur Entgeltordnung und Lohnabrechnung, Erläuterung zu Kooperations-
verträgen, Kurshefte für die begleitenden Maßnahmen
• Wohnstätten: Erläuterung zum Wohn- und Betreuungsvertrag, Erläuterung der Hausord-
nung
• Wohnassistenz: Erläuterung zum Wohn- und Betreuungsvertrag, Erläuterung der Haus-
ordnung
• RAG:WfbM Süd-West: das Konzept des Projektes „Gelingende Kommunikation“ in „Leich-
ter Sprache“
• Bereichsübergreifend: Leitbild
Materialien zur Implementierung: Broschüre „Lesen, sprechen, informieren“ 2018
15
3.2.3 „Symbole/Piktogramme“
Symbole, Piktogramme, Bilder und Fotos werden zur Orientierung, Strukturierung, Information und
zur individuellen Kommunikation eingesetzt. Die Einführung von Symbolsystemen ermöglicht allen
Beteiligten einen qualitativ hohen Standard im Umgang mit Symbolen. Denn diese „Sprache über
Symbole“ wird einheitlich angewendet.
Standard:
• Die Träger der RAG:WfbM Süd-West arbeiten mit der Symbolsammlung „Metacom“. Die Einfüh-rung erfolgte in 2017. Die „Metacom“-Symbolsammlung von Annette Kitzinger6 wird als Sammlung von Hilfsmitteln und Vorlagen beispielsweise in Form von Arbeitshilfen oder Raumbeschilderung genutzt. Auch Wo-chenpläne, Ämterpläne und Ähnliches werden nach den jeweiligen Metacom-Vorgaben bearbei-tet und genutzt. Es wird eine Anleitung erstellt, die den Mitarbeitenden einen schnellen Überblick über das Arbei-ten mit Metacom vermittelt. Dieser Übersicht können die Mitarbeitenden entnehmen, wie Me-tacom eingesetzt werden kann.
• Texte in „Leichter Sprache“ werden auch mit Bildern der Sammlung „Lebenshilfe – die Bilder“ und Fotos visualisiert.
• Das Corporate Design der einzelnen Träger wird bei der Beschriftung mittels Symbolen beachtet, beispielsweise hinsichtlich von Schriftart und -größe. Es wird darauf geachtet, dass die Symbole gut leserlich, schwarz auf weiß abgedruckt werden.
• Über den Themenhüter wird in Zusammenarbeit mit Frau Kitzinger die Symbolsammlung erwei-tert.
Materialien zur Implementierung: Broschüre „Symbole und Piktogramme“ in 2018
3.2.4 „Elektronische Kommunikationshilfsmittel“
Standard
Die Träger der RAG:WfbM Süd-West erkennen an, dass elektronische Kommunikationshilfsmittel
unverzichtbar zur Kommunikationsausstattung des einzelnen Menschen gehören. Sie sind vergleich-
bar mit anderen Hilfsmitteln wie z.B. einer Brille, einem Hörgerät oder einem Rollstuhl. Es ist ein per-
sönliches Recht, elektronische Kommunikationshilfsmittel in allen Lebenswelten nutzen zu können.
Die Träger der RAG:WfbM Süd-West verpflichten sich, die Menschen, die auf kommunikative Hilfs-
mittel angewiesen sind, zu unterstützen. Dies gilt auch für die Entwicklung ihrer kommunikativen
Fähigkeiten.
Ziel
Die zuständige Bezugsperson eines Menschen mit Behinderung ist verantwortlich für dessen
Einsatzbereitschaft der jeweilig genutzten Kommunikationsgeräte: Sie behält die Entwicklung
des betroffenen Menschen im Auge, sorgt für die Aktualisierung des Vokabulars, kümmert
6 METACOM Symbole (www.metacom-symbole.de):
16
sich um notwendige Reparaturen und informiert das Umfeld über die aktuelle Situation, bei-
spielsweise über Fokuswörter.
Die jeweiligen Träger halten eine Geräteauswahl in „Anbahnungskoffern“ bereit: Dieser be-inhaltet Geräte zum Ausprobieren sowie zur Kommunikationsanbahnung. Dazu zählen bei-spielsweise „Sprechende Tasten“ und der „AnyBook Reader“ und der Go Talk.
In jeder Einrichtung gibt es einen Beauftragten für Gelingende Kommunikation. Dieser steht im Bedarfsfall beratend und begleitend zur Verfügung.
Materialien zur Implementierung: Broschüre „ Elektronische Kommunikationshilfsmittel“ in 2018
3.2.5 „Übergänge gestalten“
Wenn sich Menschen mit komplexen kommunikativen Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebens-
bereichen oder Einrichtungen bewegen, muss gewährleistet sein, dass sie ihre kommunikativen Fä-
higkeiten überall nutzen und weiterentwickeln können. Deshalb werden Übergänge fachlich so ge-
staltet und begleitet, dass die wesentlichen Informationen dazu an allen betreffenden Stellen vorlie-
gen. Eine spezielle Checkliste dient dabei dem systematischen Erfassen von Ressourcen. Sie ist zuge-
schnitten auf jedes Lebensalter und alle Lebenssituationen, in denen Übergänge stattfinden.
Standard
In allen Einrichtungen und Diensten der RAG:WfbM Süd-West wird die Checkliste „GK-Übergänge
gestalten“ eingesetzt. Zielgruppe sind ausschließlich Menschen mit kommunikativen Beeinträchti-
gungen jedweder Art, sofern im Rahmen der Teilhabeplanung ein entsprechender Unterstützungs-
bedarf festgestellt wurde.
Die Checkliste erfasst alle kommunikativen Fähigkeiten und Ressourcen von Menschen mit Beein-
trächtigungen sowie erprobte effektive Kommunikationsformen. Diese Zusammenstellung prakti-
scher Beispiele, Übungsfelder sowie individueller Material- und Unterlagensammlungen kann auch
als Nachweis für die „intensive Förderung/umfassende Unterstützung“ im Rahmen des HMB-
Verfahrens7 genutzt werden. Auch bei dem seit 2018 eingeführten Bedarfsermittlungsverfahren
B.E.Ni (Bedarfs Ermittlung Niedersachsen) zur Festlegung des Hilfe- und Entwicklungsbedarfs von
Menschen mit Behinderung kann die Checkliste hilfreich sein. Eine fachspezifische Diagnostik ersetzt
sie nicht.
Verantwortlich für den Einsatz der Checkliste „GK-Übergänge gestalten“ ist die jeweilige Bezugsper-
son des Menschen, nach Möglichkeit unter Einbeziehung der beeinträchtigten Person sowie weiterer
relevanter Kontaktpersonen wie z.B. Therapeuten, Wohngruppe oder Angehörige.
Die Checkliste ist am besten digital nutzbar, weil sich das Formular dann an den jeweiligen Platzbe-
darf anpassen lässt. Somit können sehr unterschiedliche Schwerpunktsetzungen erfolgen. Gegebe-
nenfalls wird die Checkliste durch Anlagen vervollständigt: externe Diagnosen, konkrete Hinweise
7 „Hilfebedarf für Menschen mit Behinderungen“: Verfahren zur Feststellung des Hilfebedarfs im Bereich Woh-
nen oder Tagesstruktur (HMB-W oder HMB-T)
17
und Arbeitshilfen zum Einsatz elektronischer Kommunikationshilfsmittel, visueller Verstehens-Hilfen
oder Gebärden.
Der Einsatz der Checkliste „GK-Übergänge gestalten“ ist Bestandteil der Kernprozesse „Teilhabepla-
nung“ sowie „Entlassung“. Als solcher ist sie verbindlich im Qualitätsmanagement der Einrichtungen
und Dienste verankert. Sie ist im Rahmen des pädagogischen Standards Gelingende Kommunikation
als mitgeltende Unterlage zu hinterlegen.
Qualifizierung
In die Nutzung der Checkliste „GK-Übergänge gestalten“ wird durch interne Schulungen eingeführt.
Ein Probelauf hat in 2016 in den RAG-Einrichtungen stattgefunden.
Anlage 1: Gelingende Kommunikation – Checkliste Übergänge
18
19
4 Implementierung
Mit dem Abschnitt „Implementierung“ ist die Umsetzung und Einführung der Projektergebnisse auf
den verschiedenen Ebenen gemeint. Diese Ebenen sind die RAG:WfbM Süd-West, die jeweiligen Ein-
richtungen und der angrenzende Sozialraum. Bei der Implementierung kommt es zudem zum Wech-
sel von der abstrakten Ebene – Entwicklung eines Standards für „Gelingende Kommunikation“ – auf
die konkrete Ebene – deren Einführung und Umsetzung.
4.1 Implementierung Gelingender Kommunikation in der RAG:WfbM Süd-West/
bei den Vielfaltern – Experten für Teilhabe
Grundlage für die erfolgreiche Durchführung des Projektes war die Gründung einer Projektgruppe
bestehend aus Fachleuten aller acht Träger. Mit der Beendigung des Projektes soll diese Organisati-
onsform weitestgehend bestehen bleiben. Sie wird überführt in das Gesamtnetzwerk des überregio-
nalen Unternehmensverbundes „Die Vielfalter“. Unter diesem Namen gründeten die acht Träger im
Juni 2015 eine Gütegemeinschaft mit der Zielsetzung, mit Fachwissen und dem Einbezug von Men-
schen mit Behinderung Inklusion maßgeblich voran zu bringen. Die Projektgruppe „Gelingende
Kommunikation“ wird also die Arbeit als Fachgruppe Gelingende Kommunikation (F-GK) unter dem
Dach der „Vielfalter – Experten für Teilhabe“ fortsetzen. Dabei wird es um folgende Schwerpunkte
gehen:
Kollegialer Austausch zum Stand der Implementierung Gelingender Kommunikation in den
einzelnen Einrichtungen der acht Vielfalter-Träger
Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung bestehender Standards und Materialien
(z.B. Checkliste Übergänge)
Planung und Organisation gemeinsamer Projekte (z.B. Schulungen, Entwicklung neuer Mate-
rialien)
Austausch zu neuen Themenfeldern und Entwicklung möglicher weiterer Standards (z.B. für
die Arbeit mit sehbeeinträchtigten oder blinden Menschen)
Ausgestaltung eines gemeinsamen Infopools mit zentralen Informationen zur Gelingenden
Kommunikation
Die umfangreichen Vorarbeiten des Konzeptes Gelingender Kommunikation können nur dann ihre
Wirkung entfalten, wenn die Einrichtungen der RAG:WfbM Süd-West die entwickelten Standards
auch anwenden. Dabei sind unterschiedliche Ausgangssituationen und Entwicklungsstände zu be-
rücksichtigen, die zu einem gemeinsamen Ziel führen sollen.
Der kollegiale Austausch in der RAG-Projektgruppe ist ein wichtiger Bedingungsfaktor, um das noch
fragile Gerüst Gelingender Kommunikation bei den einzelnen Trägereinrichtungen umzusetzen. Ab-
gesehen davon wird durch die Fachkompetenz der Fachgruppe GK auch der Blick dafür geöffnet,
welche weiteren Personenkreise außerhalb der Einrichtungen, wie Menschen mit Migrationshinter-
grund, von diesen Erkenntnissen profitieren können. Die Sensibilisierung einer breiteren Öffentlich-
keit wird das Thema zum gegenseitigen Nutzen weiter befördern.
4.2 Implementierung bei den Trägern
Gelingende Kommunikation ist sehr vielschichtig. Die Zusammenhänge und daraus abzuleitenden
Handlungsschritte der beteiligten Träger erklären sich aus dem folgenden Schaubild. Dabei sind die
20
folgenden Inhalte sowohl auf der Ebene der RAG:WfbM Süd-West, als auch in den einzelnen Einrich-
tungen anwendbar.
Die Träger verpflichten sich Gelingende Kommunikation in ihren Leitbildern zu verankern. Daraus
abgeleitet wirkt die Konzeption auf eine Kultur der Verständlichkeit hin, basierend auf einer positiven
Grundhaltung sowie den entsprechenden fachlichen Kenntnissen aller Mitarbeitenden.
Gelingende Kommunikation ist stets abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen
Menschen und seinen Unterstützungsbedarf. Eine Grundhaltung der Geduld und Akzeptanz im Um-
gang mit unterschiedlich kommunizierenden Menschen wird innerhalb und außerhalb der Einrich-
tungen gefördert und dem privaten Umfeld der Menschen sowie ihrem Sozialraum transparent ge-
macht.
Die Einbindung des Konzeptes in das hausinterne Qualitätsmanagement schafft verbindliche Struktu-
ren und Abläufe, gibt Orientierung und sichert so die Umsetzung Gelingender Kommunikation.
Die in der RAG:WfbM Süd-West abgestimmten Standards sind der Handlungsrahmen sowohl für die
individuelle Förderung von Menschen als auch für differenzierte, zielgruppenorientierte Qualifizie-
rungskonzepte. Die Implementierung der Standards bietet auch die Gewähr dafür, dass die Gestal-
tung von Übergängen zwischen verschiedenen Lebensbereichen gelingt.
Die einzelnen Träger informieren regelmäßig über ihre internen und externen Informationswege zum
Thema „Gelingende Kommunikation“. Zudem bieten sie Informationen und Materialien in barriere-
freier Form an und informieren über die Möglichkeiten von Gelingender Kommunikation in verständ-
licher Sprache in ihren Medien, wie beispielsweise in CABito, oder in Zeitschriften in verständlicher
Einfacher/Leichter Sprache.
Die Träger der RAG:WfbM Süd-West arbeiten darauf hin ihre Websites barrierefrei im Sinne der BITV 2.08 zu präsentieren.
8 http://www.bitv-lotse.de/BL/DE/Home/home_node.html;jsessionid=69B31FA921AD4DF1B954B670947C34A3.1_cid360,
Download am 29.03.2016.
21
Um den Prozess der Implementierung Gelingender Kommunikation in den Einrichtungen der acht
Träger zu koordinieren und zu evaluieren, ist die Bildung einer Steuerungsgruppe erforderlich. Weite-
re Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung der strukturellen Rahmenbedingungen.
4.2.1 Strukturelle Rahmenbedingungen
Eine nachhaltige Umsetzung Gelingender Kommunikation bei den Trägern gelingt mit der Schaffung
entsprechender Rahmenbedingungen. Diese sind:
1. Es ist ein hausinternes Konzept Gelingende Kommunikation erarbeitet, das die Bedarfe der jewei-
ligen Einrichtung berücksichtigt. Es basiert auf den gemeinsam in der Projektgruppe erarbeiteten
Standards und berücksichtigt die verschiedenen Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen,
von Mitarbeitern sowie die Möglichkeiten des angrenzenden Sozialraumes.
2. Die Träger der RAG:WfbM Süd-West benennen jeweils einen Beauftragten für Gelingende Kom-
munikation. Diese Stelle ist trägerindividuell mit mindestens 20 Wochenstunden, bei großen Trä-
gern mit einer vollen Stelle besetzt.
3. In den Einrichtungen der RAG:WfbM Süd-West ist jeweils ein bereichsübergreifender Arbeits-
oder Steuerungskreis für Gelingende Kommunikation eingesetzt, der in der Regel durch den Be-
auftragten geleitet wird. Auftrag des Arbeits- oder Steuerkreises ist es, das erarbeitete Konzept
bei dem jeweiligen Träger umzusetzen.
4. Die Beauftragten für Gelingende Kommunikation der Träger vernetzen sich dauerhaft auf Ebene
der RAG:WfbM Süd-West/der Gütegemeinschaft „die Vielfalter“, um eine stete Weiterentwick-
lung Gelingender Kommunikation zu gewährleisten (Fachgruppe).
5. Innerhalb der Träger wird eine zentrale Stelle für Materialien zu Gelingender Kommunikation
aufgebaut. Dort können alle Mitarbeitenden beispielsweise auf eine Mediathek, ein Wiki oder
entsprechende Literatur zugreifen. Die Einrichtungen sind Mitglied der Gesellschaft für Unter-
stützte Kommunikation e.V.9.
6. Die RAG:WfbM Süd-West ist verantwortlich für die Anpassung und Weiterentwicklung des Quali-
fizierungskonzeptes Gelingende Kommunikation. Die Qualifizierungen und Schulungen für die
Multiplikatoren bei den acht Trägern können über die RAG:WfbM Süd-West organisiert werden.
Die jeweilige Qualifizierung der Mitarbeitenden in den Einrichtungen wird über die Organisati-
onsstrukturen vor Ort umgesetzt (z.B. Personalentwicklung, unter Berücksichtigung der erarbei-
teten Qualifizierungskonzepte).
4.2.2 Aufgabenprofil Beauftragte/r für Gelingende Kommunikation
Der Projektbericht sieht vor, dass jeder einzelne Träger für sein Gesamtunternehmen einen Be-
auftragten für Gelingende Kommunikation einsetzt. Diese Stelle ist zur Implementierung not-
wendig und kann je nach Größe der Organisation variieren. Sie sollte 20 Wochenstunden jedoch
nicht unterschreiten.
Die Stelle des Beauftragten für Gelingende Kommunikation wurde von den jeweiligen Trägern in
2018 bei Aktion Mensch beantragt.
9 http://www.gesellschaft-uk.de/
22
Die/der Beauftragte für Gelingende Kommunikation koordiniert innerhalb der Gesamteinrichtung
alle Aktivitäten zu dem Konzept Gelingende Kommunikation. Außerdem ist sie/er zentraler An-
sprechpartner für das Thema Gelingende Kommunikation in der Einrichtung. Sie/er ist verant-
wortlich für die Implementierung des Konzeptes. Dazu soll sie/er einer übergeordneten Leitungs-
kraft zugeordnet werden.
Die/der Beauftragte für Gelingende Kommunikation sollte über entsprechende Fachkenntnisse
zum Thema verfügen und eine Bereitschaft zu weitergehender Qualifizierung zeigen. Sie/er muss
motivieren, sensibilisieren, Inhalte transparent machen, organisieren und dokumentieren.
Wesentliche Aufgaben des Beauftragten für Gelingende Kommunikation sind:
Konzepterarbeitung/Konzepteinführung
- Erarbeitung der trägerbezogenen Konzeption Gelingende Kommunikation unter Berück-
sichtigung des GK-Rahmenkonzeptes der RAG:WfbM Süd-West
- Information/Einführung der Leitungskräfte in die Konzeption Gelingende Kommunikati-
on, Einbindung interner Besonderheiten
- Einführung der Konzeption Gelingender Kommunikation in der Gesamtorganisation (Vor-
stellung der Standards und Strukturen, Hilfsmittelpool, Schulungen, Zuständigkeiten)
Leitung der Steuerungsgruppe Gelingende Kommunikation der Organisation
- Die Steuerungsgruppe setzt sich verbindlich aus allen Bereichen zusammen, inklusive
Verwaltung. Es hat sich bewährt, zwei VertreterInnen je Bereich zu benennen, sinnvoll-
erweise unter Einbindung verschiedener Professionen (Logopädie, Ergotherapie, Heiler-
ziehungspfleger, Lehrkräfte, Arbeitspädagogen, EDV-Fachleute, Marketing/Öffentlich-
keitsarbeit…) und unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung.
- Mitwirkung, Beratung und Begleitung bei der Etablierung von Strukturen und Prozessen
(Informationen geben, Zuständigkeiten klären, als Ansprechpartner zur Verfügung stehen
etc.)
- Initiierung und Koordination einrichtungsinterner Arbeitskreise (z.B. in Kindertagesstät-
ten, Schulen, Werkstätten, Wohneinrichtungen)
Planung und Koordination von Projekten
- Einführung verschiedener Programme, Techniken und Methoden (analog der Standards)
- Anlegen und Verwalten eines Hilfsmittelpools für Kommunikationsgeräte, - material
Qualifizierung von Mitarbeitenden
- Schulung von Mitarbeitenden zu den drei Basisschulungen zur Einführung Gelingender
Kommunikation
- Koordination und eventuell Durchführung von internen (ggf. externen) Schulungen zu
Einzelthemen
- Initiieren von weiteren Fortbildungen aus dem Themenbereich Gelingender Kommunika-
tion
23
Netzwerkarbeit
- Mitglied in der Vielfalter Fachgruppe Gelingende Kommunikation (F-GK)
- Kontakt zur Fachöffentlichkeit (z.B. Universitäten, UK Netzwerk Weser Ems)
- Übergänge in den Sozialraum schaffen (z.B. Schulen, Behörden, kulturelle Treffpunkte)
Informations- und Wissenstransfer
- Interne Kommunikation in der Organisation zu Gelingender Kommunikation (Hauszei-
tung, Intranet, Dienstbesprechungen, Einführung neuer Mitarbeitender)
- Anlegen und Pflege einer internen Wissensdatenbank zu Gelingender Kommunikation
(Intranet, interne Datenbank)
- Externe Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit zu Gelingender Kommunikation (Bewusst-
seinsbildung durch Bericht über und Sensibilisierung für das Thema)
- Themenorientierte Kontaktpflege zu Schüler-, Bewohner-, Angehörigenvertretung,
Werkstattrat)
Klientenzentrierte Koordination
- Ansprechpartner/in für Kollegen, Angehörige ggf. in Fallbesprechungen
- Bedarfsermittlung bei KlientInnen, ggf. Vermittlung von Beratungen
Aus dem umfangreichen Stellenprofil müssen trägerindividuelle Schwerpunkte gesetzt werden. Eine
kontinuierliche Qualifizierung und Weiterentwicklung des Knowhows ist notwendig.
4.2.3 Qualifizierung
4.2.3.1 Einleitung
Zielgruppenspezifische Qualifizierungsangebote tragen dafür Sorge, dass Mitarbeitende und Klien-
tInnen die notwendigen Kompetenzen erwerben, um gelingend zu kommunizieren. Dabei sind die
genannten Standards der Handlungsrahmen, sowohl für die individuelle Förderung, als auch für die
Gestaltung von Übergängen zwischen den verschiedenen Lebensbereichen.
Qualifizierungsangebote sind Voraussetzung für eine flächendeckende Implementierung der Gelin-
gende Kommunikation-Standards. Um dies in den Einrichtungen zu realisieren, wurden im Projekt
Qualifizierungsangebote entwickelt.
Durch die Qualifizierung von Leitungskräften, Mitarbeitenden und Menschen mit Behinderung kön-
nen die Projektinhalte dauerhaft verstetigt werden. Entsprechende Schulungen sorgen für eine
nachhaltige Weiterentwicklung aller relevanten Themenbereiche.
24
Mit den Standards für eine Gelingende Kommunikation wurden Qualifizierungsziele definiert. Auf
dieser Grundlage wurden drei Basisschulungen entwickelt. Diese unterstützen die unterschiedlichen
Verantwortungsebenen bei der Projektumsetzung und Implementierung in den Einrichtungen der
RAG: Süd-West.
Neben einer halbtägigen Einführungsveranstaltung zum Thema Gelingende Kommunikation, werden
zwei weitere Schulungen angeboten, die eine Vertiefung der Standards Symbole/Piktogramme und
Lesen-sprechen-informieren ermöglichen. Pro Organisationseinheit (Einrichtung/Standort) sollen so
im ersten Schritt mindestens zwei bis drei Mitarbeitende als Multiplikatoren geschult werden, bei
Bedarf auch darüber hinaus.
Gelingende Kommunikation soll außerdem ein fester Punkt im Rahmen der Einarbeitung neuer Mit-
arbeitenden des jeweiligen Trägers werden.
Der GK-Beauftragte sorgt für ein bedarfsgerechtes, attraktives Angebot, zunächst nur innerhalb sei-
nes Trägers (siehe 4.2.3.2 Basisschulungen). Perspektivisch sollen weitere Fortbildungsangebote trä-
gerübergreifend angeboten werden (siehe 4.2.3.3 weiterführende Schulungen).
Siehe auch: Aufgabenprofil Beauftragte/r für Gelingende Kommunikation (4.2.2.)
4.2.3.2 Basisschulungen
Da das Projekt unterschiedlichste Zielgruppen anspricht wie Führungskräfte, Mitarbeiter und Men-
schen mit Behinderung, liegen unterschiedlichste Qualifizierungsbedarfe vor. Die Basisschulungen
sind grundsätzlich für alle Mitarbeiter der jeweiligen Träger konzipiert. Schulungen für Führungskräf-
te oder Menschen mit einer Behinderung können inhaltlich und/oder zeitlich entsprechend ange-
passt werden. Im Folgenden werden die drei Basisschulungen aufgeführt und beschrieben. Diese
Auslistung ist eine Empfehlung und muss innerhalb eines jeden Trägers individuell angepasst und
ergänzt werden.
Basisschulungen im Überblick
25
Basisschulung I:
Name Einführung in die Gelingende Kommunikation
Beschreibung der
Veranstaltung
Gelingende Kommunikation (GK) hat das Ziel, verschiedene Kommunikati-
onsaspekte und -formen sowie Organisationsstrukturen so zu verbinden,
dass die kommunikativen Fähigkeiten und Ressourcen von Menschen mit
Beeinträchtigungen berücksichtigt und gefördert werden.
In der Veranstaltung wird Mitarbeitenden der verschiedenen Einrichtungen
ein Basiswissen zu den Themenschwerpunkten „Unterstützte Kommunika-
tion (UK)“ und „barrierefreie Kommunikation“ vermittelt.
Inhalte
Vermittlung von Basiswissen zum Thema UK und barrierefreie
Kommunikation
Vermittlung der regionalen GK-Standards
o Gebärden
o Lesen-sprechen-informieren
o Symbole/Piktogramme
o Elektronische Kommunikationshilfsmittel
o Übergänge gestalten
Durch Selbsterfahrungsübungen eine Haltung zum Thema entwi-
ckeln bzw. festigen
GK in der eigenen Einrichtung kennenlernen
AnsprechpartnerInnen kennenlernen
Sensibilisierung für verschiedene Zielgruppen
Stundenumfang 5 Unterrichtseinheiten á 45 Min.
Teilnehmer Alle Mitarbeitenden aller Einrichtungen, die direkt mit Menschen mit Be-
hinderung arbeiten; Leitungsmitarbeitende
(max. 16 Personen pro Veranstaltung)
Basisschulung II:
Name
Mit Symbolen kommunizieren!
Einführung in die praktische Arbeit mit dem Symbolsystem
METACOM
Beschreibung der Ver-
anstaltung
Menschen, die nicht oder kaum sprechen können, haben die Möglichkeit
sich durch das Zeigen auf Bilder, Fotos oder auch Gegenstände anderen
Personen mitzuteilen. Neben anderen Methoden stellt die Nutzung von
Symbolen einen bedeutsamen Anteil am Fachgebiet der Unterstützten
Kommunikation dar.
Ziel des Kurses ist es, sich mit dem Themenkomplex Symbole und speziell
mit der Symbolsammlung METACOM auseinanderzusetzen. METACOM ist
ein professionell und speziell für Unterstützte Kommunikation gestaltetes
Symbolsystem und bietet viele Möglichkeiten in der Erarbeitung von nicht-
26
elektronischen Hilfsmitteln.
Inhalte
Grundlagen der nichtelektronischen/symbolunterstützten Kommu-
nikation
Einführung in die METACOM-Software
Anwendungsmöglichkeiten
Parktische Übung und Anwendung der Symbolsammlung
Stundenumfang 4 Unterrichtseinheiten á 45 Min.
Teilnehmer Alle Mitarbeitenden aller Einrichtungen, die mit METACOM arbeiten
(max. Personenzahl hängt von PC-Arbeitsplätzen ab)
Basisschulung III:
Name
Lesen-sprechen-informieren
Kommunikation und Information für verschiedene Zielgruppen
gestalten
Beschreibung der Ver-
anstaltung
Der Zugang zu Informationen ist die Voraussetzung für selbstbestimmte
Entscheidungen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Schwere Spra-
che ist für Menschen mit geistiger Behinderung eine Barriere, auf die sie im
Alltag häufig treffen.
Texte mit vielen Fremdwörtern oder mit langen Sätzen, stellen ein Problem
dar und meistens brauchen Menschen mit Behinderung Hilfe von anderen,
um den Text zu verstehen. In der Veranstaltung sollen die Mitarbeitenden
für die verschiedenen Zielgruppen sensibilisiert werden und eine Einfüh-
rung in die Themen Leichte Sprache und Einfache Sprache bekommen.
Inhalte
Sensibilisierung für verschiedene Zielgruppen (an wen richtet sich
welche Information?)
Unterschiede zwischen Leichter und Einfacher Sprache kennenler-
nen
Kennenlernen unterschiedlicher Kommunikationsmittel und
-methoden
Verschiedene Visualisierungsmittel kennenlernen
Grundsätze für das Layouten von Texten
Anwendungsmöglichkeiten und Praxisbeispiele (z.B. CaBito)
Übungen und Selbsterfahrung
Stundenumfang 5 Unterrichtseinheiten á 45 Min.
Teilnehmer
Mitarbeitende aller Einrichtungsbereiche (pädagogische Mitarbeitende,
Mitarbeitende aus Verwaltung, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit)
(max. 16 Personen pro Veranstaltung)
27
4.2.3.3 Weiterführende Schulungen
Die Basisschulungen werden aufgrund des erhöhten Bedarfs intern bei allen Trägern angeboten.
Darüber hinaus sind weitere externe Fortbildungsangebote zur Vertiefung einzelner Themen vorge-
sehen. Diese kann schwerpunktmäßig über die Vielfalter organisiert und regional angeboten werden.
4.2.4 Wissenstransfer
Die Dokumente und Informationen, die im Projekt erarbeitet worden sind, werden mit Hilfe einer
einheitlichen Struktur im jeweiligen Intranet der beteiligten Träger und auf einer noch aufzubauen-
den Homepage der Vielfalter – Experten für Teilhabe veröffentlicht und weiterentwickelt. Sie stehen
so allen Mitarbeitenden, aber auch allen interessierten Menschen im Sozialraum zur Verfügung für
Informationen zum Thema Gelingende Kommunikation.
Weiterführende Schulungsangebote auf RAG:Süd-West Ebene (Beispielthemen)
28
Ein möglicher Aufbau:
Gliederung Infopool zu Gelingender Kommunikation:
1 Fachgruppe GK (nur für Mitglieder)
1.1 Protokolle F-GK
1.2 Qualifizierungen
1.2.1 Basisschulungen
1.2.2 Aufbauschulungen
1.3 GK-Fachinformationen
1.4 GK-Standards (Weiterentwicklung)
1.5 Kontakte Sozialraum
1.6 GK-Archiv
2 GK-Standards (alle Mitarbeitenden der Träger)
2.1 Gebärden
2.2 Lesen-sprechen-informieren
2.3 Symbole/Piktogramme
2.4 Elektronische Kommunikationshilfsmittel
2.5 Übergänge gestalten
3 Hilfsmittel (alle Mitarbeitenden der Träger)
4 Diagnostik (alle Mitarbeitenden der Träger)
5 Links und Literatur (alle Mitarbeitenden der Träger)
6 Trägerinterner Bereich (Mitarbeitende eines Trägers)
6.1 Interne Schulungen
6.2 Hilfsmittelpool
6.3 Sonstiges
29
5 Gelingende Kommunikation im Sozialraum
„Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Kein Mensch soll benachteiligt sein. Alle Menschen
können überall dabei sein und überall mitmachen. Das bedeutet Inklusion für mich.“
Dies ist eine Aussage des Ministerpräsidenten Stephan Weil in einfachen Worten aus dem Vorwort
des Aktionsplans Inklusion 2017/ 2018 für ein barrierefreies Niedersachsen. In diesem Aktionsplan
finden sich Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit Zielen und
Maßnahmen in Niedersachsen10.
Die UN-BRK hat eine inklusive Gesellschaft als Ziel. Gemeint sind damit die Entwicklung und der Auf-
bau von gesellschaftspolitischen Strukturen und Systemen in denen alle Menschen gleichberechtigt
mit anderen die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesell-
schaft“ erfahren können (Artikel 3c UN-BRK).
Die UN-BRK unterstreicht die Notwendigkeit, Strukturen und Systeme inklusiv zu gestalten.
Von Anfang an sollen Menschen mit Behinderung gesellschaftliche Teilhabe genauso erfahren kön-
nen wie andere; eine „Aussonderung“ gilt es von vornherein zu vermeiden11. Gemäß des Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. bedeutet dies vor allem, dass ein „selbstbestimmtes
und gemeinschaftliches Leben aller Menschen ermöglicht werden soll“12.
Dies bedeutet beispielsweise, „dass alle Menschen alleine oder mit anderen in der eigenen Wohnung
leben […], auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sein […] und Regelbildungssysteme nutzen
können. Hierfür braucht es ein inklusives Umfeld, eine Nachbarschaft, ein Quartier im umfassenden
Sinne, das dies ermöglicht. Es braucht Kultursensibilität in allen Lebensbereichen. Es braucht Barrie-
refreiheit der Wohnung, des Hauses, der Wege, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Geschäf-
te, der Banken, der Post, der Arztpraxen und anderer Gesundheitsdienste, des Arbeitsplatzes, des
Bildungsbereichs (Kita, Schulen, Hochschulen etc.), der Freizeitangebote, der Kirchen, der kulturellen
Einrichtungen, des Sports, der Politik etc. Es braucht aber auch Beratungs- und Unterstützungsleis-
tungen, Treffpunkte und Netzwerke, damit Menschen Sicherheit und Geborgenheit erleben, und es
braucht – vielleicht am aller Wichtigsten – eine gegenseitige Wertschätzung aller Menschen mit ihren
unterschiedlichen Fähigkeiten und Einschränkungen“13.
5.1 Inklusiver Sozialraum
Was ist ein inklusiver Sozialraum? Wie können die Träger der Behindertenhilfe die Kommunen bei
der Umgestaltung von Stadtteilen und Quartieren in inklusive Sozialräume unterstützen? Wie können
10
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Aktionsplan Inklusion 2017/2018. 23.01.2017. https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/soziales/inklusion_von_menschen_mit_behinderungen/menschen-mit-behinderungen-13851.html, download am 24.11.2017. 11
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Aktionsplan Inklusion 2017/2018.
23.01.2017. https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/soziales/inklusion_von_menschen_mit_behinderungen/menschen-mit-behinderungen-13851.html, download am 24.11.2017. 12
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Eckpunkte des deutschen Vereins für einen inklusiven Sozial-
raum (verantwortliche Referentin: Antje Welke), https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungen-stellungnahmen-2011-eckpunkte-des-deutschen-vereins-fuer-einen-inklusiven-sozialraum-sb1sb-1543,287,1000.html, download am 24.11.2017, S. 3 13
ebd.
30
die Ergebnisse des Projektes Gelingende Kommunikation dazu beitragen, kommunikative Barrieren
abzubauen?
Der Deutschen Verein gibt Eckpunkte für einen inklusiven Sozialraum14
Laut Definition des Deutschen Vereins, welche die Projektgruppe übernommen hat, ist ein inklusiver
Sozialraum ein „barrierefreies Lebensumfeld das alle Menschen mit und ohne Behinderungen, alte
und junge Menschen, Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund selbstbestimmt gemeinsam
nutzen und mitgestalten können.“15
Um diese inklusiven Sozialräume schaffen zu können, ist es notwendig eine gemeinsame Strategie
aller Akteure vor Ort zu entwickeln und bauliche, kommunikative sowie kulturelle Barrieren, die eine
gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen behindern, zu überwinden.16
Inklusive Sozialräume zeigen folgende Merkmale auf und sind regional unterschiedlich gestaltbar:
Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung
Barrierefreiheit und Kultursensibilität
Begegnungs- und Netzwerk- sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
Inklusion von Anfang an, d.h. Inklusion wird auch im Rahmen einer offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit und einer inklusiven Bildung berücksichtigt
eine Haltung, die Alle einbezieht und Niemanden ausschließt – Wertschätzung von Vielfalt
und umfassende Teilhabe.17
Um diese regional unterschiedlichen Merkmale eines Sozialraums gestalten zu können, ist es not-
wendig, dass die Kommunen strategische Handlungsräume mit einer inklusiven Ausrichtung gestal-
ten. Diese Aufgabe ist klar kommunal verankert und beinhaltet eine Überprüfung welche Handlungs-
14
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Eckpunkte des deutschen Vereins für einen inklusiven Sozial-raum (verantwortliche Referentin: Antje Welke), https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungen-stellungnahmen-2011-eckpunkte-des-deutschen-vereins-fuer-einen-inklusiven-sozialraum-sb1sb-1543,287,1000.html, download am 24.11.2017, 15
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Eckpunkte des deutschen Vereins für einen inklusiven Sozial-
raum (verantwortliche Referentin: Antje Welke), https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungen-stellungnahmen-2011-eckpunkte-des-deutschen-vereins-fuer-einen-inklusiven-sozialraum-sb1sb-1543,287,1000.html, download am 24.11.2017. 16
Vgl. ebd. 17
Vgl. ebd.
31
räume (z.B. Wohnen, Arbeiten, Freizeit) wie gestaltet werden sollen. Um diese Handlungsräume tat-
sächlich gestalten zu können, werden verschiedene Handlungsstrategien, z.B. Aktionspläne, benö-
tigt, die ein Implementierungsvorhaben verschiedener Elemente aufzeigen.
5.2 Ausgewählte strategische Handlungsfelder und -strategien
Der Aktionsplan des Landes Niedersachsen bezieht sich in seinem Vorgehen auf die Definition „Inklu-
siver Sozialraum“ des Deutschen Vereins (siehe 5.1). Der Aktionsplan beinhaltet Handlungsfelder, die
die Ziele und Maßnahmen des Landes für ein barrierefreies Niedersachsen beinhalten. Diese Hand-
lungsfelder werden im Folgenden thematisch aufgenommen, zusammengefasst und Ziele, Ergebnisse
und Maßnahmen des Projektes Gelingende Kommunikation zugeordnet. Diese können ebenso von
Kommunen und anderen Trägern der Behindertenhilfe als Best Practice Beispiele aufgenommen
werden.
5.2.1 Handlungsfeld Bewusstseinsbildung
Die vielfältigen Barrieren und Hindernisse, die Menschen mit Behinderungen beeinträchtigen, syste-
matisch abzubauen bzw. zu vermeiden, stellt eine Querschnittsverpflichtung dar, die alle Lebensbe-
reiche betrifft (Artikel 9 UN-BRK).
Gesellschaftliche Akteure in Politik und Verwaltung der Kommunen und weitere Akteure sollen für
das Thema Inklusion sensibilisiert werden. Inklusion verändert die Haltung der Gesellschaft. Das Pro-
jekt Gelingende Kommunikation führt Standards ein, durch die eine Grundlage für eine barrierefreie
Kommunikation geschaffen werden kann.
Maßnahmen Akteur
Ziel: Stärkung der Bewusstseinsbildung
Alle Mitarbeitenden der Träger der Behindertenhilfe der
RAG:WfbM Süd-West und ihrer nachgeordneten Bereiche sind
zum Thema Inklusion sensibilisiert. Sie kennen die Ergebnisse
des Projektes Gelingende Kommunikation, können diese an-
wenden und eine entsprechende Haltung und Kundenorientie-
rung ist erkennbar
Projektkoordinatorin, Projektleitung
und Mitglieder der Projektgruppe
Implementierung einrichtungsinterner Steuerungsgruppen und
Arbeitskreise
Mitglieder der Projektgruppe
Vorstellung des Projektes zu Beginn der Projektlaufzeit auf ver-
schiedenen Veranstaltungen und in verschiedenen Gremien (z.B.
Frühjahrskonferenz Meppen, Behindertenforum Osnabrück)
Projektkoordinatorin, Projektleitung
und Mitglieder der Projektgruppe
Teilnahme am Markt der Möglichkeiten zum Niedersächsischen
Aktionstag Inklusion im Niedersächsisches Ministerium für So-
ziales, Gesundheit und Gleichstellung
Projektkoordinatorin, Projektleitung
und Mitglieder der Projektgruppe
Vorstellung des Projektes in der Universität Osnabrück zwecks
Austausch und Unterstützung bei Befragungen im Projekt KEGL
Projektkoordinatorin, -leitung
Vorstellung der Projektergebnisse im Rahmen der Evaluation im
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und
Gleichstellung
Projektleitung, Projektkoordinatorin
32
Präsentation der Projektergebnisse im Zuge der Veranstaltung
„MitSprache: redet ihr nur oder versteht ihr euch?“ für Vertrau-
enspersonen der Werkstatt- und Bewohnervertretungen
Projektkoordinatorin
Projektvorstellung im Niedersächsischen Institut für frühkindli-
che Bildung und Entwicklung
Projektkoordinatorin, Mitglieder der
Projektgruppe
Teilnahme am Aktionstag Inklusion Osnabrück Projektkoordinatorin, HHO
Projektvorstellung an der Humboldt Universität Berlin im Rah-
men eines Vortrages (Kongress zum Thema „TEILhabe an Arbeit,
Alltag und Kultur“)
Projektkoordinatorin, Mitglieder der
Projektgruppe
Vorträge im Rahmen des UK-Kongresses Dortmund 2017 Projektkoordinatorin, HHO, HpH Ber-
senbrück
Projektvorstellung in der Katholischen Hochschule Münster HHO
Projektvorstellung im Klinikum Osnabrück HHO
Projektvorstellung Kindertagesstätte Heiligenweg Osnabrück HHO
Projektvorstellung und Austausch mit Prof. Dr. Brenne, Universi-
tät Osnabrück
HHO
Projektvorstellung beim Fachdienst Kinder der Stadt Osnabrück HHO
Projektvorstellung in Hilter (Herr Schewski, Bürgermeister) HHO
Projektvorstellung HEP Schule Quakenbrück HpH Bersenbrück
Projektvorstellung in der AG Behindertenhilfe in Stadt und
Landkreis Osnabrück
HpH Bersenbrück
Projektvorstellung im Landesbildungszentrum für Blinde HpH Bersenbrück/CWL
Projektvorstellung bei Kooperationsschulen CWL
Projektvorstellung Diakonie Bad Bentheim CWL
Projektvorstellung Fachschule St. Franzsikus Lingen CWL
Projektvorstellung Fakultät Management, Kultur und Technik
der HS Osnabrück, Standort Lingen (Bereich Pflegewissenschaft)
CWL
Projektvorstellungen im Rahmen der MitMensch-Aktion „Ver-
stehen Leicht gemacht“
Andreaswerk Vechta
Projektvorstellung in der Vechtetalschule Nordhorn Lebenshilfe Nordhorn
Öffentlichkeitsarbeit und Aufbau von Netzwerken
Kooperation mit dem Methodenzentrum Unterstütze Kommu-
nikation (Mezuk) Oldenburg
Projektleitung, Projektkoordinatorin,
Mitglieder der Projektgruppe
Kooperation und wissenschaftlicher Austausch mit der Universi-
tät Oldenburg, Universität Köln und Universität Münster
Projektleitung, Projektkoordinatorin,
Mitglieder der Projektgruppe
Zusammenarbeit mit dem UK-Netzwerk Weser Ems der Univer-
sität Oldenburg
Projektgruppe
Austausch mit der Vitusakademie Meppen Projektleitung, Projektkoordinatorin
Vorstellung der Projektergebnisse an der Universität Osnabrück
(Prof. Remmers) mit dem Ziel, die Ergebnisse in die Pflegeaus-
bildung einfließen zu lassen
Projektkoordinatorin
Projektvorstellung auf der Werkstättenmesse Nürnberg 2017 Projektkoordinatorin und Mitglieder
der Projektgruppe
Teilnahme am UK- Kongress mit Fachvorträgen und Informati-
onsstand
Projektkoordinatorin und Mitglieder
der Projektgruppe
33
Ausrichtung eines Fachtages zum Thema „Gelingende Kommu-
nikation“ am 2. Mai 2018 im LWH Lingen
Projektleitung, Projektkoordinatorin
und Mitglieder der Projektgruppe
Beratung Stadtwerke Osnabrück zur barrierefreien Gestaltung
der Fahrplanaushänge, Schulung von Busfahrern
HHO
Besuch der Landesaufnahmebehörde Bramsche-Hesepe (Bera-
tung über Orientierungshilfen für das Begegnungscafe)
HpH
Gespräch über Symbolsysteme für Menschen mit Behinderung
in den Städtischen Kliniken Osnabrück
HpH
Zuschlag für das Projekt „Gesundheitsförderung und Prävention
bei Menschen mit Behinderung in der Lebenswelt Werkstätten“
aufgrund der Verknüpfung des Projektes „Gelingende Kommu-
nikation“
HpH
Besuch der Niels-Stensen Kliniken in Ankum um Gelingende
Kommunikation im Rahmen des Projektes „Menschen mit Be-
hinderungen im Krankenhaus“ vorzustellen
HpH
Vortrag am Werkstättentag in Oesede 2017 HpH
Austausch über Kooperationsmöglichkeiten mit der VHS Lingen CWL
Durchführung einer Sozialraumanalyse vor dem Hintergrund
Gelingender Kommunikation
CWL
Kooperationen mit verschiedenen Schulen der Sekundarstufe 1
und 2
CWL
Informationsstand auf dem „Markt der Möglichkeiten“ (Zu-
kunftstag), Halle 4 Lingen
CWL
Konzipierung und Durchführung des Inklusiven Musicals „Tat-
sächlich Mittendrin“ unter Anwendung Gelingender Kommuni-
kation
St.-Lucas-Heim Papenburg
Durchführung eines Schüleraustausches für Menschen mit Be-
hinderung zum Thema „Bunte Vielfalt ohne Grenzen“ unter
Anwendung Gelingender Kommunikation
St.-Lucas-Heim Papenburg
Trägerübergreifender Austausch zwischen der Lebenshilfe
Nordhorn und der Vechtetalschule Nordhorn über die Standards
Gelingender Kommunikation
Lebenshilfe Nordhorn
Veröffentlichungen Herausgeber
Durchführung einer Bestandsaufnahme von Interventionen
(Modelle guter Praxis) zur Gesundheitsförderung und Präventi-
on bei Menschen mit Behinderung
GKV-Bündnis für Gesundheit, Okto-
ber 2017
Gelingende Kommunikation in der Praxis Blitzlicht 11.2017 (CWL)
Im Emsland Barrierefrei kommunizieren Flyer als Leitfaden für
Kommunikation mit Gehörlosen
NOZ, 11.10.2017
Verstehen und verstanden werden – Gelingende Kommunikati-
on – der Schlüssel zur Welt
Forum, Herbst 2016 (Zeitung für
Mitarbeiter*innen, Mitglieder,
Freunde*innen und Förder*innen
der Heilpädagogischen Hilfe Bersen-
brück)
34
Gelingende Kommunikation in der HpH – Der neue „GK-
Ausschuss“ der HpH stellt sich vor
Forum, Herbst 2016
"exzellent"-Preise: Die Vielfalter schicken eigene Gebärden-
Hilfsmittel ins Rennen
Intranet und Internetseite derHpH
https://www.hph-
bsb.de/aktuelles/artikel/exzellent-
preise-die-vielfalter-schicken-eigene-
gebaerden-hilfsmittel-ins-
rennen.html
Arbeitsgemeinschaft „Wege in Arbeit“ zeigt Beschäftigungsmög-
lichkeiten auf – Auch die AGs „Gelingende Kommunikation“ und
„Öffentlichkeitsarbeit“ haben ihre Arbeit aufgenommen,
Forum, Frühjahr 2017
Kommunikationshilfen: individuell und kreativ eingesetzt! –
Gelingende Kommunikation hat in der HpH viele Gesichter
Forum, Frühjahr 2017
Gelingende Kommunikation – Ein Kooperationsprojekt der RAG:
WfbM Süd-West
Werkstatt: Dialog, 4.2017, s. 12-17,
Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM
Gelingende Kommunikation – vom einzelnen Menschen zur
Gemeinschaft
UK spricht viele Sprachen, Gesell-
schaft für Unterstützte Kommunika-
tion e.V., von Loeper Verlag, S. 186 -
197
Bericht zum RAG Arbeitkreis „Moment Mal“ Vituswerk
Spielend leicht DGS lernen – SIGNmap und SIGNbox Deutsche Gehörlosenzeitung (DGZ), 10/2017, Seite 27
5.2.2 Handlungsfeld Partizipation:
Ohne die gesellschaftliche Mitwirkung aller, d.h. von Menschen mit Behinderungen und ohne Behin-
derung kann die Umsetzung der UN-BRK und die damit verbundene notwendige gesellschaftliche
Veränderung nicht gelingen. Gelingende Kommunikation trägt zur verbesserten Mitwirkung von
Menschen mit Behinderungen bei. Erst dadurch wird Teilhabe ermöglicht.
Maßnahmen Akteur
Ziel: Beteiligung von Menschen mit Behinderung
Die Sprecherin der Werkstatträte RAG:WfbM Süd-West Nieder-
sachsen ist Mitglied der Projektgruppe und nimmt mit Hilfe einer
Assistenz an Projekttreffen teil
St.-Lucas-Heim Papenburg
Die Werkstatträte werden eingebunden:
Präsentation der Ergebnisse auf den Frühlingskonferenzen
2015/16/17/18
Präsentation der Ergebnisse Herbstkonferenz
2015/16/17/18
Präsentation der Ergebnisse Veranstaltung der Assistenzen
der Vertreter der Werkstatt- und Bewohnervertretungen
Projektkoordinatorin, Projektlei-
tung und Mitglieder der Projekt-
gruppe
HHO
Menschen mit Behinderung sind Mitglieder der trägerinternen
Arbeits- und Steuerungsgruppen und bei Entscheidungen Stimmbe-
rechtigt
Mitglieder der Projektgruppe
35
5.2.3 Handlungsfeld Kommunikation:
Jeder Mensch hat das Recht, in einer für ihn verständlichen Sprache zu kommunizieren. Dass kom-
munikative Interaktion mit der Umwelt mitentscheidet, ob Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer
Würde respektiert werden und als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anerkannt sind, be-
kräftigen zahlreiche Passagen der UN-BRK.
Neben der Anforderung, etwaige Kommunikationsbarrieren gar nicht erst entstehen zu lassen, ver-
pflichtet die UN-BRK den Staat dazu, Barrieren in der Kommunikation von Menschen mit Behinde-
rungen zu identifizieren und abzubauen (Artikel 9 UN-BRK).
Maßnahmen Akteur Ziel: Kommunikationsbarrieren überwinden
Standards für Gelingende Kommunikation sind entwickelt: Gebär-
den, Lesen-sprechen-informieren, Symbole und Piktogramme,
Elektronische Kommunikationshilfsmittel, Checkliste Übergänge
Projektkoordinatorin, Projektlei-
tung und Mitglieder der Projekt-
gruppe
SIGN-Materialien wurden zum Erlernen von Gebärden entwickelt:
SIGN-Box, SIGN-map
Projektkoordinatorin, Projektlei-
tung und Mitglieder der Projekt-
gruppe
Informationsbroschüren zu den einzelnen Standards wurden ent-
wickelt und veröffentlicht (bzw. werden in 2018 veröffentlicht)
Projektkoordinatorin, Projektlei-
tung und Mitglieder der Projekt-
gruppe
Relevantes Informationsmaterial der RAG:WfbM Süd-West ist in
Leichter Sprache verfasst (SprachWerk – Büro für Leichte Sprache –
Vechta, BesserVersehen – Büro für Leichte Sprache Lingen)
Projektkoordinatorin, Projektlei-
tung und Mitglieder der Projekt-
gruppe
Etablierung von Medien zur barrierefreien Kommunikationsgestal-
tung, z.B. CAbito.
Projektkoordinatorin, Projektlei-
tung und Mitglieder der Projekt-
gruppe
Vermittlung von Kenntnissen über BIT V 2.0 zur Gestaltung von
barrierefreien Websites
Projektkoordinatorin, Projektlei-
tung und Mitglieder der Projekt-
gruppe
Flyer und Plakate zum Thema Selbstbestimmung wurden in Leich-
ter Sprache erstellt
Vituswerk Meppen
Erstellung von barrierefreien Informationen mit verschiedenen
Themenschwerpunkten ( z.B. Inklusive Disko, Drachenbootrennen)
CWL
Unterstützung der ökumenischen Kirchen bei der Bereitstellung
barrierefreier christlicher Inhalte
CWL
Bereitstellung von Materialen zur Gelingenden Kommunikation im
Rahmen kooperativer Gottesdienste
CWL
Erarbeitung einer PowerPoint Präsentation mit aktiv angewandter
„Gelingender Kommunikation“ im Kindergartenalltag
CWL
36
Erstellung einer Broschüre in einfacher Sprache zum Thema inklusi-
ves Tanztheater
HHO
Übersetzungen verschiedenster Informationsmaterialien Andreaswerk Vechta
Erarbeitung von leicht verständlichen Werkstattinformationen Lebenshilfe Nordhorn
5.2.4 Handlungsfeld Bildung:
Zu diesem Handlungsfeld zählt vor allem die Schulung von Fachkräften (etwa Aus-, Fort- und Weiter-
bildung von Pädagog*innen) und weiterem Personal (wie Mitarbeitende aus Verwaltung, IT) das mit
Menschen mit Behinderungen arbeitet (Artikel 4 Abs 1 f UN-BRK).
Zur Steigerung des Bewusstseins aller Akteur*innen zum Thema Inklusion sind Aus-, Fort- und Wei-
terbildungsmaßnahmen vorgesehen. Nur gut geschulte Mitarbeitende sind in der Lage die Notwen-
digkeit „gelingender Kommunikation“ zu erkennen bzw. Standards entsprechend ein- und umzuset-
zen.
Maßnahmen Akteur Ziel: Qualifizierungen für Fachkräfte In der Projektgruppe wurden Qualifizierungskonzepte erarbeitet
zum Thema „Grundwissen Gelingende Kommunikation“, „Meta-
com“ und „Lesen-sprechen-informieren“
Projektkoordinatorin, Projektlei-
tung und Mitglieder der Projekt-
gruppe
Alle teilnehmenden Träger führen Schulungsmaßnahmen in den
oben genannten Themengebieten innerhalb der eigenen Mitarbei-
terschaft durch (interne Schulungen)
Mitglieder der Projektgruppe
Träger
Schulungsangebote für externe Kooperationspartner Mitglieder der Projektgruppe
Die Projektgruppe hat an verschiedenen Fortbildungen zum Thema
„Leichte Sprache“ und „Deutsche Gebärdensprache“ teilgenommen
Mitglieder der Projektgruppe
Basisschulungen „Gelingende Kommunikation“ im Landesbildungs-
zentrum für Hörgeschädigte Osnabrück im Bereich Kita und Schule
HHO
Basisschulungen „Gelingende Kommunikation“ für Leitungskräfte
der Kindertagesstätten und Sprachförderkräfte der Stadt Osnab-
rück (Fachdienst Kinder) im Rahmen des Bundessprachförderpro-
grammes
HHO
Schulungen zum Thema Piktogramme und einfache Sprache im
Rahmen der Ausbildung Ergotherapie an der Völker-Schule Osnab-
rück
HHO
Schulungen zum Thema Gelingende Kommunikation und elektroni-
sche Hilfsmittel an der HEP-Schule Quakenbrück
HpH
Schulungen der Kooperationsschulleitungen zum Thema „Pikto-
gramme“
CWL
Schulungen zum Thema „Leichte Sprache“ für Mitarbeiter in der
Flüchtlingshilfe und Jugendsozialarbeit des Bildungswerkes
Friesoythe
Andreaswerk Vechta
Einführung „Gelingende Kommunikation“ in der Fachschule für
Heilerziehungspflege St. Raphael in Papenburg
St.-Lucas-Heim Papenburg
37
6 Fazit und Perspektive
6.1 Einführung
Menschen mit Behinderung haben das Recht auf vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftli-
chen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation
(aus der Präambel des Gesetzes zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Be-
hinderung). Gelingende Kommunikation ist die Voraussetzung dafür.
Am Anfang des dreijährigen Projektes „Gelingende Kommunikation – vom einzelnen Menschen zur
Gemeinschaft“ stand die Idee, Orientierungsrahmen für eine Gelingende Kommunikation in einem
Trägerverbund, hier die acht Komplexträger der RAG:WfbM Süd-West, gemeinsam zu erarbeiten und
umzusetzen.
Förderlich dafür war, dass diese acht Träger bereits in der Vergangenheit vertrauensvoll und innova-
tiv zusammengearbeitet haben und von einem gemeinsamen Willen geprägt sind, Motor zu sein für
die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und damit in der Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention.
Vorausgegangen war im Rahmen einer Erhebung die Erkenntnis, dass es innerhalb der Einrichtungen
der Träger und auch allgemein keine gemeinsam definierten und genutzten Standards gab. Gleichzei-
tig hat das Thema Kommunikation auch im Hinblick auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen
und technischen Fortschritt an Wichtigkeit gewonnen.
Jeder Träger war bereit, einen am Thema interessierten Mitarbeitenden in eine Projektgruppe zu
entsenden. Ganz besonders wichtig war, Menschen mit Behinderung von Anfang an mit einzubezie-
hen, auch als Mitglied in der Projektgruppe.
6.2 Dimension des Projektes
Die Dimension und die Verbindlichkeit, die das Projekt im Projektverlauf genommen hat, war den
Verantwortlichen am Anfang nicht bewusst. Im Laufe des Projektes wurde deutlich, dass neben der
theoretischen Auseinandersetzung und der Beschreibung von Orientierungsrahmen, eine Umsetzung
in die Praxis und die Schaffung von Verbindlichkeit gewünscht und notwendig war. So wurden suk-
zessive Projektergebnisse (wie die Einführung einer einheitlichen Symbol- und Gebärdensammlung,
die Einrichtung der Steuerungsgruppen bei den Trägern, die Erprobung der Checkliste - Übergänge
gestalten) schon im Projektverlauf umgesetzt. Das war auch wichtig, um die Ergebnisse zu überprü-
fen, eventuell anzupassen und frühzeitig die Mitarbeitenden und Menschen mit Behinderung bei den
Trägern zu informieren und zu motivieren, neue Wege mitzugehen und mögliche Widerstände abzu-
bauen. Letztlich war es besonders das Engagement des Projektteams, die Neugier und Kommunikati-
onserfolge vor Ort, die immer neue Akzente gesetzt haben so dass das Projekt sich weiterentwickeln
konnte. Das hat unter anderem dazu geführt, dass das Land Niedersachsen die Laufzeit um ein Jahr
verlängert hat.
Aus den Orientierungsrahmen, die zu Beginn des Projektes keinen verbindlichen Charakter zur Um-
setzung hatten, sind Standards geworden, zu deren Umsetzung sich jeder Träger verpflichtet hat. Das
fängt an bei der Nutzung festgelegter Materialien und Programme, wie Metacom und das große
Wörterbuch der Deutschen Gebärdensprache an und geht bis weit in die Personal- und Organisati-
onsentwicklung jedes Trägers. Wichtige Meilensteine dazu sind:
38
- Eine Beauftragte/ein Beauftragter für Gelingende Kommunikation zur Steuerung der Einfüh-
rung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Standards beim jeweiligen Träger und übergrei-
fend in der Fachgruppe GK,
- einrichtungsübergreifende Steuerungsgruppen bei den Trägern,
- ein gemeinsames Qualifizierungskonzept für unterschiedliche Mitarbeitergruppen und für
Menschen mit Behinderung,
- die Entwicklung von Produkten, die bei der Umsetzung der Standards helfen.
6.3 Auswirkungen auf die Organisation
Die im Projektverlauf stufenweise Auseinandersetzung mit den Themen Individuum, Organisation
und Sozialraum verdeutlichte die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Wahrnehmung des Themas in
jeder Organisation. Kommunikation kann nur gelingen, wenn die Verantwortlichen in der Organisati-
on sich eindeutig dazu bekennen und geeignete Maßnahmen der Organisations- und Personalent-
wicklung vorhalten. Dazu gehört die Verankerung im Leitbild, das Vorhandensein eines Konzeptes,
die Rückkopplung ins Qualitätsmanagement und die Schaffung geeigneter Qualifizierungsmaßnah-
men. Voraussetzung dafür ist, dass personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt und refinan-
ziert werden.
Genauso wichtig ist es, Mitarbeitende von der Notwendigkeit und dem Nutzen zu überzeugen. Das
kann gelingen, indem in Pilotprojekten Teilschritte erprobt und evaluiert werden, Erfolge sichtbar
gemacht werden, die Umsetzung des Konzeptes als Prozess begriffen wird, der Zeit braucht, die Be-
reitstellung einer Informationsplattform und von Materialien und letztlich auch durch das gemein-
same Netzwerk in der Fachgruppe GK.
Ein dritter Aspekt ist der Blick in den Sozialraum: Menschen mit Behinderungen sind in ihrem unmit-
telbaren Umfeld auf Kommunikation mit anderen Menschen angewiesen. Um sie in ihrer Selbstbe-
stimmung und in ihrem Wunsch- und Wahlrecht zu stärken ist Gelingende Kommunikation die wich-
tigste Voraussetzung. Und auch die Träger der Behindertenhilfe stehen nicht nur für sich, sondern
arbeiten eng mit Angehörigen, rechtlichen Betreuern und anderen Bezugspersonen zusammen und
sind gleichzeitig eingebunden in die Strukturen vor Ort in der Kooperation mit anderen Institutionen
und Akteuren. Auch hier ist einerseits Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit, ein gemeinsamer Blick
gefordert in der Übertragbarkeit der Nutzung der Standards im Sinne der Realisierung von Teilhabe
und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, und anderseits wird so eine hohe Verbind-
lichkeit aller Akteure erreicht.
6.4 Auswirkungen auf Arbeitsinhalte und gesetzliche Vorgaben
Im Projektzeitraum gab es bedeutende gesetzliche Veränderungen, die die Notwendigkeit Gelingen-
der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung als Voraussetzung für eine Teilhabe verdeutli-
chen. In 2017 trat das Bundesteilhabegesetz in Kraft, das im Wesentlichen eine personenzentrierte
Sicht als Voraussetzung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Vordergrund stellt und
den Behindertenbegriff neu definiert. Damit einher geht auch ein neues Teilhabe- und Gesamtplan-
verfahren (B.E.Ni), das in 2018 in Kraft getreten ist. Die Teilhabeplanung zwischen Leistungsträger
und Leistungsempfänger kann nur dann barrierefrei und personenzentriert gelingen, wenn die Kom-
munikation auf Augenhöhe erfolgt. In 2020 wird durch die Trennung der Leistungen der Eingliede-
rungshilfe von den existenzsichernden Leistungen das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit
39
Behinderungen nur dann eine wichtige Bedeutung bekommen, wenn ein gemeinsames Verständnis
und eine gegenseitige Verständigung gelingen.
Am 1. Januar 2018 ist eine Änderung des § 11 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) in Kraft getreten, die die Bundesbehörden
auffordert, Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügun-
gen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke auf Anforderung in einfacher, verständlicher Weise
zu erklären, wenn nötig auch in Form einer schriftlichen Übertragung in Leichte Sprache. Das BGG hat
in seiner Festlegung auch Auswirkungen auf andere Gesetze, wie das SGB I oder X. In 2018 wird in
Niedersachsen voraussichtlich das Niedersächsische Behindertenteilhabegesetz in Kraft treten. § 8
des Entwurfs beinhaltet, dass„ öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke kostenfrei in einer für
sie (Anmerk. Menschen mit Behinderung) geeigneten und wahrnehmbaren Form zugänglich zu ma-
chen“ sind. Und auch im Aktionsplan Inklusion des Landes Niedersachsen 2017/2018 werden in meh-
reren Handlungsfeldern, wie Bildung, Kommunikation, Partizipation Ziele und Maßnahmen beschrie-
ben, die eine gelingende Kommunikation in der Teilhabe voraussetzen.
Kommunikation als eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe bekommt damit eine große Verbind-
lichkeit und verpflichtet alle Bereiche des öffentlichen Lebens und das Miteinander im Sozialraum
und in der Ausrichtung Angebote und Arbeitsinhalte der Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dabei
ist es notwendig die kommunikativen Fähigkeiten jedes einzelnen Menschen individuell im Blick zu
haben und sie zielgruppengerecht zu gestalten. Für den einen ist das Leichte/Einfache Sprache oder
eine Form der Gebärdensprache, für andere die Nutzung von Piktogrammen oder elektronischen
Kommunikationshilfsmitteln. Eine gesamtgesellschaftliche und gemeinsame Aufgabe aller Menschen,
mit und ohne Behinderung.
6.5 Perspektive
Die Mitglieder der RAG:WfbM Süd-West waren auch in der Vergangenheit eine Gemeinschaft, die
über den Tellerrand der Werksattarbeit hinaus, Innovationen und Entwicklungen im Bereich der Ar-
beit mit Menschen mit Behinderung aufgegriffen haben. So ist in 2017 mit der Gründung der Güte-
gemeinschaft „Vielfalter – Experten für Teilhabe“ ein weiterer Schritt in Richtung einer gemeinsamen
Zielerreichung getan worden. Expertenkreise, bestehend aus Mitarbeitenden der acht Träger, bera-
ten sich und stimmen sich ab in den Bereichen „ Berufliche Qualifizierung und Teilhabe am Arbeitsle-
ben“, „Kindheit und Jugend“, Wohnen und Pflege“ und „Wirtschaft und Administration“. Aus der
Projektgruppe „Gelingende Kommunikation“ wird in 2018 eine Fachgruppe Gelingende Kommunika-
tion (F-GK). Damit werden die Implementierung der Projektergebnisse, die Anwendung der Stan-
dards, der kollegiale überregionale Austausch und die weitere Entwicklung der Standards sicherge-
stellt. Neben den Beauftragten für Gelingende Kommunikation jedes Trägers, wird durch eine Ge-
samtkoordination sichergestellt, dass auch der umfassendere Blick in den Sozialraum und zum wis-
senschaftlichen Netzwerk weiter erfolgt. Gerade die Zusammenarbeit im wissenschaftlichen Netz-
werk, wie mit den Universitäten Oldenburg, Köln und Freiburg im UK-Bereich, den Universitäten Hil-
desheim und Leipzig im Bereich der Leichten/Einfachen Sprache, der Universität Hamburg zum The-
ma Kommunikation mit gehörlosen Menschen und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit Berlin für
den Bereich der technischen Barrierefreiheit, bietet die Chance unsere erarbeiteten Standards allge-
meingültig, für eine größere Gemeinschaft nutzbar zu machen. Die Umsetzbarkeit dieses Ziels hängt
u.a. im Wesentlichen von zeitlichen und personellen Ressourcen in der F-GK ab.
40
Die F-GK ist ein Querschnittsgremium der Vielfalter mit ihren vier Expertenkreisen. Sie gibt Empfeh-
lungen zum Abbau kommunikativer Barrieren von Menschen mit Beeinträchtigungen und berät bei
der Umsetzung Gelingender Kommunikation. Die Umsetzung setzt die Schaffung von Rahmenbedin-
gungen voraus, so wie sie durch die Vielfalter im Rahmen eines Projektes bei Aktion Mensch bean-
tragt sind.
1. Mitglieder der Fachgruppe Gelingende Kommunikation
Zu den festen Mitgliedern der F-GK gehören folgende Personen:
GK-Beauftragte*r der acht Träger
Interessenvertretung von Menschen mit Beeinträchtigung (ggf. mit Assistenz)
Gesamtkoordinator*in der Fachgruppe
Bei Bedarf lädt die Fachgruppe zu bestimmten Themen entsprechende Gäste mit beratender
Funktion ein.
2. Aufgaben der Fachgruppe Gelingende Kommunikation
Die Fachgruppe verfolgt das Ziel, Gelingende Kommunikation in den Einrichtungen der beteiligten
Träger zu implementieren und sich überregional für eine Verbreitung und Anwendung des Ansat-
zes einzusetzen. Die Aufgaben im Einzelnen:
(Weiter-) Entwicklung der Rahmenkonzeption Gelingende Kommunikation
Kollegiale Beratung und Unterstützung bei der trägerindividuellen Konzepteinführung
Ausgestaltung eines gemeinsamen digitalen Infopools mit zentralen Informationen zu GK
Begleitung/Sicherung der Umsetzung von Standards (Implementierung)
Kontinuierliche Weiterentwicklung von Standards
(Weiter-) Entwicklung didaktischer Materialien bzw. Anregungen dazu
Austausch zu neuen Themenfeldern, ggf. Entwicklung neuer Standards
Anregungen zu Qualifizierungsmaßnahmen für GK-Beauftragte, Mitarbeitende…
Planung und Organisation gemeinsamer Projekte, z.B. Hilfsmittelpool, Fachtagungen...
Informations- und Wissenstransfer zu interner und externer Kommunikation (Artikel für
Hauszeitschriften, Beiträge in Fachzeitungen, Vorträge in Fachforen…)
Kollegialer Austausch zur Netzwerkarbeit in der Fachöffentlichkeit (Universitäten, UK-
Netzwerk Weser-Ems…) sowie im jeweiligen Sozialraum (Institutionen, Treffpunkte…)
Austausch zur Gestaltung Klienten zentrierter Angebote zu GK (Bedarfsermittlung, Bera-
tung, Schulungen…)
41
3. Strukturen und Arbeitsformen der Fachgruppe Gelingende Kommunikation
Die F-GK ist in den Wirkungskreis der Vielfalter eingebunden und versteht sich als Motor zur Ver-
besserung kommunikativer Bedingungen und Möglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigun-
gen in der Region. Um auch darüber hinaus fachspezifische Aspekte konstruktiv einzubinden, ist
folgende Organisationsform vorgesehen:
a) GK-Gesamtkoordinator*in
Die F-GK wird durch eine Gesamtkoordinator*in geleitet und vertreten. Diese steht in regel-
mäßigem Austausch zu einem Mitglied der Vielfalter-Geschäftsführung.
Die Aufgaben im Einzelnen:
Koordination der Interessen und Zielvorstellungen zu GK im Vielfalterkreis und Erarbei-
tung von Fachpositionen; ggf. Einbindung externer Fachreferent*innen
Förderung einer engen und reibungslosen Zusammenarbeit hinsichtlich GK im Vielfalter-
kreis
Organisation von Arbeitstreffen und Klausurtagung der F-GK (Terminkoordination, Einla-
dung, Protokolle…)
Ggf. Einrichtung von Projektgruppen
Koordination des gemeinsamen digitalen Infopools zu GK auf der Vielfalter Homepage
Bündelung und Umsetzungsvorschläge für Qualifizierungsmaßnahmen zu GK
Abgestimmte Vertretung und Vermittlung gemeinsamer Anliegen und/ oder Positionen zu
GK in Gremien, Organisationen sowie der Öffentlichkeit (Bewusstseinsbildung)
Ansprechpartner*in für Mitgliederversammlung und Expertenkreise der Vielfalter, für ex-
terne Kommunikation mit Gremien und wissenschaftlichem Netzwerk
Ggf. Vorbereitung von Veranstaltungen und Projekten zu GK
Koordination der Produktentwicklung (ohne Marketing und Vertrieb)
Tätigkeitsnachweis und Bericht an Aktion Mensch für die GK-Gesamtkoordination
b) Themenhüter*innen für GK-Standards
Innerhalb der F-GK werden fachliche Standards zu spezifischen Themen festgelegt und wei-
terentwickelt, um die sich jeweils ein ständiges Mitglied aus der F-GK („Themenhüter*in“) be-
sonders kümmert. Folgende Themen wurden bisher zu Standards ausgearbeitet:
1. Gebärden
2. Lesen-sprechen-informieren
3. Symbole/Piktogramme
4. Elektronische Kommunikationshilfsmittel
5. Übergänge gestalten
Es könnten weitere GK-Standards entwickelt werden (z.B. „Sehen, Hören, Tasten“), sofern sich
eine Expertise dazu erschließt.
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Die Aufgabenstellung der Themenhüter*innen bezieht sich auf folgende Aspekte:
Interessenvertreter*in des Themas in der Fachgruppe zur Einhaltung und Weiterentwick-
lung des jeweiligen Standards
Hauptansprechpartner*in im F-GK der Vielfalter für das Thema. Anlaufstelle für Infos/
Barrieren/Neuigkeiten
Ideengeber*in für weitere Produktentwicklungen (Schnittstelle zum Marketing)
Hauptansprechpartner*in bei themenspezifischer Netzwerkarbeit: externe Schulungen,
Materialien, Literatur, fachspezifische Kontakte…
c) Zusammenarbeit und Kommunikationswege
Damit das Querschnittsthema „Gelingende Kommunikation“ im gesamten Wirkungskreis der
Vielfalter wirklich lebt, ist eine gute Vernetzung zwischen allen Beteiligten erforderlich. Fol-
gende Arbeitsformen und Informationswege werden dazu (vorbehaltlich der Zustimmung der
Vielfalter-Geschäftsführungen) vorgeschlagen:
Die F-GK trifft sich drei Mal im Jahr zu Arbeitstreffen (4 – 8 Stunden). Außerdem wird
einmal im Jahr eine zweitägige Klausurtagung durchgeführt.
Unterlagen über die Arbeitstreffen werden für die F-GK-Mitglieder auf der Online-
Plattform zur Verfügung gestellt.
Die Protokolle der F-GK sowie der Expertenkreisen werden zwischen den Sprecher*innen
der Expertenkreise und der/dem GK-Gesamtkoordinator*in ausgetauscht. Aus der grund-
ständigen Information über aktuelle Themen können wechselseitig Impulse gegeben und
aufgegriffen werden, um eine konstruktive Zusammenarbeit zu gestalten.
Der/die GK-Gesamtkoordinator*in nimmt mindestens einmal jährlich themenbezogen an
der Vielfalter Mitgliederversammlung teil, um zu informieren, Empfehlungen vorzustellen,
Standards freigeben zu lassen oder Entscheidungen herbeizuführen.
Der/die GK-Gesamtkoordinator*in nimmt regelmäßig (mindestens einmal jährlich) the-
menbezogen an den Sitzungen der jeweiligen Expertenkreise teil. Es wird über aktuelle
Entwicklungen berichtet, Neuerungen vorgestellt (z.B. Standards, neue Produkte). Außer-
dem ist Raum für die Aufnahme von Wünsche/Bedarfe aus den jeweiligen Expertenkrei-
sen in die F-GK.
Zur Umsetzung haben alle acht Träger entsprechende Projektanträge bei Aktion Mensch gestellt. Je
nach Trägergröße und Projektumfang ist das eine halbe bis volle Stelle. Parallel dazu setzen sich die
Vielfalter auf Landesebene und über ihre Dachverbände dafür ein, dass die Aufgaben eines Beauf-
tragten für Gelingende Kommunikation in die Vergütung der Träger einfließen. Nur über eine Refi-
nanzierung dieser neuen Aufgabe über Entgelte lässt sich Gelingende Kommunikation dauerhaft in
den Einrichtungen der Behindertenhilfe implementieren.
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Anlagen
Anlage 1: Gelingende Kommunikation – Checkliste Übergänge
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