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Die Förderprogramme „Klima Plus Saar“ und „ZEP kommunal“ Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Uhrhan 0681 / 501 - 4298 Referat D/1 Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien [email protected]

„Klima Plus Saar“ und „ZEP kommunal“ - saarland.de · Seite/Page 2 Inhalt Was wird im Rahmen von ZEP kommunal gefördert? Was wird im Rahmen Klima Plus Saar von gefördert?

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Die Förderprogramme

„Klima Plus Saar“

und „ZEP kommunal“

Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Uhrhan

0681 / 501 - 4298

Referat D/1 Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien

[email protected]

Seite/Page 2

Inhalt

Was wird im Rahmen von ZEP kommunal gefördert?

Was wird im Rahmen Klima Plus Saar von gefördert?

Wie ist das Antragsverfahren?

Wie sind die Programme finanziell ausgestattet?

Welche Fehler werden häufig gemacht?

Worauf sollten Antragssteller besonders Acht geben?

Wen können Sie fragen?

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Wer wird im Programm

ZEP Kommunal gefördert?

Eine Zuwendung können alle kommunalen Gebietskörperschaften des Saarlandes und deren Eigenbetriebe sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts erhalten.

Bei kommunalen Beteiligungsgesellschaften (< 25 %) muss in Abwägung mit den beteiligten Unternehmen eine KMU-Prüfung vollzogen werden; ebenso bei so genannten Partnerunternehmen (51 % Kommune / 49 % Privatunternehmen)

Keine Zuwendung können Unternehmen erhalten, die nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten.

Dies betrifft u. a. Unternehmen, die

- einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. oder

- eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben oder

- 250 oder mehr Personen beschäftigen.

Hiervon sind Ausnahmen in begründeten Einzelfällen möglich.

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ZEP kommunal

Fördertatbestände

Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand

Blockheizkraftwerke

Nahwärmenetze

Thermische Solarkollektoranlagen

Wärmepumpen

Holz- und Strohfeuerungsanlagen

Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben

Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien

Für alle Fördertatbestände sind die Vorgaben und

Anforderungen der ZEP-Komm-Richtlinie zu beachten

Förderung

immer

39,62 % der

zuwendungs-

fähigen Kosten

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Was wird gefördert in ZEP Komm?(I)

Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand

Dämmung der Außenwand, des Dachs, der oberen Geschoßdecke, der

Kellerdecke

Einbau neuer Fenster bei gleichzeitiger Beseitigung von Wärmebrücken der

Rollläden

Einbau mechanischer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Blockheizkraftwerke

Zuwendungsfähig sind die Errichtung und die Erweiterung von

Blockheizkraftwerken

(BHKW) mit einer elektrischen Gesamtleistung von bis zu 1.000 kW je Objekt.

Das BHKW ist wärmebedarfsgeführt zu betreiben. Ein Jahresnutzungsgrad

von mindestens 80 % muss erreicht werden.

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Was wird gefördert in ZEP Komm?(II)

Nahwärmenetze

Die Errichtung und die Erweiterung von dezentralen Nahwärmenetzen wird gefördert,

sofern 50% mit Abwärme, Wärme aus KWK oder aus Biomasse oder mind. 15% mit

Wärme aus Solarkollektoren gespeist werden.

Erdarbeiten, Hauptleitung, Hausanschlüsse wie auch Übergabestationen sind

ebenfalls zuwendungsfähig

Thermische Solarkollektoranlagen

Zuwendungsfähig sind die Errichtung und die Erweiterung thermischer

Solarkollektoranlagen einschließlich Luftkollektoren zur Warmwasserbereitung, zur

Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme.

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Was wird gefördert in ZEP Komm?(III)

Wärmepumpen

Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Wärmepumpen zur Gebäudeheizung

in Neu- und Altbauten.

Dabei zu beachten:

- Gefördert werden nur Anlagen mit D-A-CH-Gütesiegel (oder vergleichbar), die durch einen Fachbetrieb eingebaut und in Betrieb genommen werden. - Bohrunternehmen müssen nach DVGW-W 120 zertifiziert sein.

- Nicht zuwendungsfähig sind Wärmepumpen zur ausschließlichen

Brauchwarmwassererzeugung.

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Was wird gefördert in ZEP Komm?(IV)

Holz- und Strohfeuerungsanlagen

Zuwendungsfähig sind Investitionsvorhaben zur Errichtung von Holz- und Stroh-

feuerungsanlagen mit einer installierten Nennwärmeleistung von 6 kW bis 1 MW

Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Scheitholz und Holzhackschnitzeln für

den Einsatz in zuvor genannten Anlagen sind ebenfalls zuwendungsfähig.

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Was wird gefördert in ZEP Komm?(V)

Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben

Zuwendungsfähig sind Investitionen zugunsten von:

Energieeinsparungen gemäß Randnummer 30 des Gemeinschaftsrahmens für

staatliche Umweltschutzbeihilfen (Amtsblatt der EG C 37/3 vom 03.02.2001)

und

erneuerbaren Energieträgern gemäß Randnummer 32 des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen (Amtsblatt der EG C 37/3 vom 03.02.2001)

soweit sie Entwicklungs-, Pilot- oder Demonstrationscharakter haben.

Hierzu zählen insbesondere:

– Modellvorhaben der kombinierten Kraft-Wärme-(Kälte-)erzeugung,

– Modellvorhaben zur Energieeinsparung und zur rationellen Energienutzung,

– Modellvorhaben zur energetischen Nutzung von Biomasse und erneuerbaren Energien.

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Was wird gefördert in ZEP Komm?(VI)

Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien

Zuwendungsfähig sind Energiekonzepte für einzelne Siedlungsgebiete oder

Gebäudekomplexe sowie Machbarkeitsstudien für Energiesparmaßnahmen und

dezentrale Energienutzungsanlagen.

Zuwendungsfähig sind in der Regel nur Energiekonzepte und

Machbarkeitsstudien, die von unabhängigen Planungsbüros erstellt werden.

Seite/Page 11

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zuwendungen werden nur für solche Maßnahmen gewährt, mit denen noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Die Bewilligungsbehörde kann auf schriftlichen Antrag für Maßnahmen, die aus dringenden sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen keinen Aufschub bis zum Erlass des Zuwendungsbescheides dulden, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen.

Gefördert werden nur Vorhaben, die im Saarland durchgeführt werden.

Seite/Page 12

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in

Höhe von bis zu 39,62% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bagatellgrenze: Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sich die Zuwendung auf mindestens 4.952,50 € / bei Ausgaben von 12.500 € belaufen würde.

Die Kumulation von Zuwendungen, die nach dieser Richtlinie gewährt werden,

mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig, wenn diese nicht aus anderen

Förderprogrammen des Landes stammen.

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ZEP Komm auf www.saarland.de

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Klima Plus Saar (KPS)

Fördertatbestände (1/7)

Null-Emissions-Kommunen

(Aufstockförderung der NKI-Projekte Gesamtförderung 80 %)

Entwicklungs- / Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien (KdöR)

(40 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 40.000 €)

Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben

(30 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 200.000 €)

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NKI-Projekte im Saarland (Stand: 12.11.2012)

Seite/Page 17

Klima Plus Saar (KPS)

Fördertatbestände (2/7)

Nah- und Fernwärmenetze

(150 €/m Trassenlänge, max. 150.000 €)

Fotovoltaik-Anlagen

an KiTas und Schulen

(800 € / kWP max. 10.000 €) oder

zur besonderen Architektonischen Gestaltung (40 %, max. 100.000 €)

Energieeffiziente Straßenbeleuchtung

(25 % der zuwendungsfähigen Kosten,

max. 100.000 €/a)

Seite/Page 18

Klima Plus Saar (KPS)

Fördertatbestände (3/7)

Energetische Sanierung von Vereinshäusern

(Festbetragsförderung gemäß Anlage A+B, max. 30.000 €)

Betriebskostenverbessernde Maßnahmen bei Vereinen

(30 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 30.000 €)

Optimierung von bestehenden

Heizungsanlagen (50 % der

zuwendungsfähigen Kosten,

max. 500 € bei EFH,

max. 1.000 € bei MFH und KdöR)

Seite/Page 19

Klima Plus Saar (KPS)

Fördertatbestände (4/7)

Energieeffiziente Elektromotoren

(20 % der zuwendungsfähigen

Kosten, max. 20.000 €/a)

Kleine Windkraftanlagen

(Leistung 500 W bis 10 kW)

(Festbetragsförderung

zwischen 900 € und 1.600 €)

Seite/Page 20

Klima Plus Saar (KPS)

Fördertatbestände (5/7)

Wärmedämmmaßnahmen der Gebäudehülle bei KdöR

(40 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 300.000 €/a)

Wärmedämmmaßnahmen der Gebäudehülle

bei Privatpersonen (Festbetragsförderung

gemäß Anlage A+B, max. 100.000 €)

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Klima Plus Saar (KPS)

Fördertatbestände (6/7)

Außerbetriebnahme von

Nachtstromspeicherheizungen

(200 € / Gerät, max. 20.000 € pro Gebäude)

Außerbetriebnahme von

Öl- oder Kohle-Einzelöfen

(300 € / Gerät, max. 20.000 € pro Gebäude)

Blockheizkraftwerke bis max. 20 kWel

bis zu einer Leistung von 1 kW 3.000 € pro kWel,

ab einer Leistung von > 1 bis 4 kW 600 € für jedes weitere kWel

ab einer Leistung von > 4 bis 10 kW 200 € für jedes weitere kWel

ab einer Leistung von > 10 bis 20 kW 100 € für jedes weitere kWel

(Bundesförderung wird in Abzug gebracht)

www.ofenbernd.de

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Klima Plus Saar (KPS)

Fördertatbestände (7/7)

Kurzumtriebsflächen

(1.000 € / ha, max. 7,5 ha förderfähig)

Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung

Ein-/Zwei-Familienhäuser: 500 € / Anlage (min. 5 m²)

Mehrfamilienhäuser: 800 € / Anlage (min. 8 m²)

kreutner.-massivbau.de

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ZEP Komm und KPS

Für alle Fördertatbestände sind die Vorgaben und

Anforderungen der Richtlinien zu beachten

WICHTIG: Antragstellung (fast) immer vor

Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe)

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Seite/Page 24

Antragsverfahren

Körperschaften des öffentlichen Rechts

In welchem Programm kann die Maßnahme prinzipiell gefördert werden?

„nur“ KPS möglich

Antragstellung KPS

„nur“ ZEP möglich

Antragstellung ZEP

KPS und ZEP möglich

1. Antragstellung ZEP, nur wenn keine

Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, dann

2. Antragstellung KPS

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KPS und ZEP Komm

Zahlen und Fakten

KPS:

~ 3,0 Mio. € in D/1 bewilligt / reserviert

noch ~ 4,0 Mio. € bis 2014 zu verausgaben

> 1.050 Anträge: überwiegend Wärmedämmung (Privatpersonen)

ZEP Komm:

~ 8,7 Mio. € bewilligt / reserviert

weitere ~ 7,0 Mio. € stehen bis Ende 2013 zur Verfügung

> 150 Anträge: fast ausschließlich Wärmedämmmaßnahmen

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Wichtig für die Antragstellung

Was ist zu beachten? (1/3)

Antragstellung immer vor Maßnahmenbeginn (Beginn ist i.d.R. die

Auftragsvergabe, Planungsarbeiten dürfen durchgeführt werden)

Technische Mindestanforderungen und weitere

Fördervoraussetzungen der entsprechenden Richtlinie beachten

KPS und ZEP Komm haben unterschiedliche Anforderungen

Weitere gesetzliche Vorgaben sind zudem zu beachten (aktuelle EnEV)

Bei Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn immer den

Zeitraum beachten Verlängerung ist formlos möglich, jedoch nur

max. 2x Auftragsvergabe außerhalb dieser Zeiträume führen zur

Ablehnung des Förderantrags

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Wichtig für die Antragstellung

Was ist zu beachten? (2/3)

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die in unmittelbarem

Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, jedoch „nur“ die

Wiederherstellung in den vorherigen Zustand

Mehrkosten frühzeitig anmelden bzw. Änderungsantrag stellen

ist der Zuwendungsbescheid erstellt, kann die Förderung nur in

Ausnahmefällen noch erhöht werden

Informationen und Merkblätter, die das MWAEV an den Antragsteller

sendet, sollten an alle betroffenen Mitarbeiter weitergeleitet werden

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Wichtig für die Antragstellung

Was ist zu beachten? (3/3)

Vergaberecht ist immer zu beachten und eine detaillierte

Vergabedokumentation ist zu erstellen (besonders in ZEP komm)

prinzipiell muss immer öffentlich ausgeschrieben werden

Alter Wertgrenzenerlass war gültig bis 31.07.2012, ist nun aufgehoben!

Ausnahmen sind nach den Vorgaben von VOL / VOB / VOF möglich

eigene Vergaberichtlinien dürfen berücksichtigt werden, wenn diese vorher von

der Kommunalaufsicht des Landes geprüft und genehmigt wurden.

ALLES muss dokumentiert sein (auch mündliche Vergaben und Nachträge)

für jedes Gewerk ist ein Vergabevermerk zu erstellen

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Ansprechpartner

Kommunale Beratung

Klima Plus Saar - Anträge

ZEP kommunal - Anträge

Klaus-Dieter Uhrhan Stefan Poncelet Kerstin Kullack

k.uhrhan@ wirtschaft.saarland.de

0681 / 501 – 4298

s.poncelet@ wirtschaft.saarland.de

0681 / 501 - 4720

k.kullack@ wirtschaft.saarland.de

0681 / 501 - 4167

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Weitere Veranstaltungen

3. Workshop für kommunale Mandatsträger

„Erfolgreich energieeffizient sein als Kommune“ am Donnerstag, den 22. November 2012

im Gesellschaftsraum der Stadthalle Dillingen

Programm:

17:00 Uhr Begrüßung und Einführung

Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Uhrhan, Ref. D/1, Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien

17:10 Uhr Aktuelle Förderzuschüsse aus dem Marktanreizprogramm der Bundesregierung

Dr. Ralph Baller, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

17:35 Uhr Förderinstrumente des Saarlandes aus Klima Plus Saar und ZEP Kommunal

Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Uhrhan, Ref. D/1, Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien

18:00 Uhr Energiemanagement für öffentliche Gebäude

Roland Engel, isuf GmbH

18:25 Uhr Kaffeepause und Besichtigung der Ausstellung von Elektrofahrzeugen

mit der Möglichkeit Probefahrten durchzuführen

19:10 Uhr Energieeffiziente und innovative Straßenbeleuchtung für Kommunen

B.Eng. Bernd Junge, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS)

19:35 Uhr e-Mobil Saar – Mobilität von Morgen und deren Umsetzbarkeit in Kommunen

M.Eng. Guillem Tänzer, Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) gGmbH

20:00 Uhr Geplantes Ende des Workshops

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Weitere Veranstaltungen …

Das grenzüberschreitende Netzwerk Energieeffizienz/Erneuerbare Energien -

kurz „ENEFF“ - lädt Sie am 23.11.2012 von 11.00 bis 17.00 Uhr zu einer

Tagung nach Dillingen in den Lokschuppen ein. Unter dem Motto

"Nachahmen erwünscht: Leuchtturmprojekte zeigen den Weg"

werden Projekte aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Lothringen mit

Vorbildcharakter präsentiert und ausgezeichnet.

Im Fokus stehen:

• Innovative Techniken im Bereich Energieeffizienz und EE

• in öffentlichen Gebäuden und

• im sozialen Wohnungsbau.

Anmeldung zur Veranstaltung

per Mail an [email protected]

oder telefonisch 0681/9762-486

HERZLICHEN DANK

für Ihre

Aufmerksamkeit.