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TÜV SÜD Ende Mai wurde durch die Unife informiert, dass seitens der ISO (International Organization for Standardization) durch das Gremium TC 269 der weltweite Standard für Qualitätsmanagementsysteme innerhalb der Bahnin- dustrie ISO/TS 22163 veröffentlicht wurde. Die Zertifikate von IRIS Rev. 02 zertifizierten Organi- sationen müssen somit durch ein „Transitionaudit“ innerhalb der sogenannten Transitionphase, die ab dem 01.06.2017 bis 14.09.2018 terminiert ist, auf die ISO/TS 22163 umgestellt werden. Die ISO/TS 22163 bezieht und berücksichtigt die Struktur und Anforderungen der ISO 9001:2015 in vollem Umfang und enthält Zusatzanforderungen speziell für die Bahnindustrie. Termine und Zeitplan Ab Veröffentlichung der ISO/TS 22163 und vor dem Transitionaudit müssen die Änderungen in das Quali- tätsmanagementsystem der Organisation integriert und implementiert werden. Zertifizierungsauditoren müssen hierzu erfolgreich eine Weiterbildung absolvieren, die direkt durch die Unife gesteuert wird, um nach ISO/TS 22163 auditieren zu können. Die letzten Transitionaudits sollten im Juli 2018 durch- geführt werden, da alle IRIS Rev. 02 Zertifikate am 14. September 2018 ihre Gültigkeit verlieren. Vor Ausstellung eines neuen ISO/TS 22163 Zertifikats müssen sämtli- che Abweichungen geschlossen und durch den Auditor bewertet sein. Auditdurchführung und Auditaufwand Ein Transitionaudit wird als Zertifizierungsaudit mit einer Bereitschaftsbewertung durchgeführt (Readiness Re- view), allerdings mit der Möglichkeit zur Auditzeitredu- zierung. Nach der im Mai veröffentlichten Strategie zur Transition durch die Unife beträgt die mögliche Reduzie- rung 20% des Zertifizierungsaufwandes der vor Ort Zeit für bereits nach IRIS Rev. 2 zertifizierte Unternehmen. Zur Durchführung von Transitionaudits stehen grund- sätzlich 2 Optionen zur Auswahl. Heute (Juli 2017) Übergangsphase der Zertifizierung Ende der Übergangsphase (14. September 2018) Veröffentlichung der ISO/TS (Mai 2017) 2017 2018 Letzter möglicher Audittag zur Erstzertifizierung nach IRIS Rev. 02 (31. Dezember 2017) Veröffentlichung der Regeln zur ISO/TS (Juni 2017) Letzter möglicher Zeitraum zur Durchführung eines Transitionaudit (Juli 2018) Aktualisierte Information zur ISO/TS 22163 (IRIS) Transition Stand: Juli 2017

Aktualisierte Information zur ISO/TS 22163 (IRIS) Transition · krötendiagrammen (turtle diagram) für die nun geforderten 5 Pflichtprozesse ... und dem eigentlichen vor Ort Audit

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TÜV SÜD

Ende Mai wurde durch die Unife informiert, dass seitens der ISO (International Organization for Standardization) durch das Gremium TC 269 der weltweite Standard für Qualitätsmanagementsysteme innerhalb der Bahnin- dustrie ISO/TS 22163 veröffentlicht wurde.

Die Zertifikate von IRIS Rev. 02 zertifizierten Organi- sationen müssen somit durch ein „Transitionaudit“ innerhalb der sogenannten Transitionphase, die ab dem 01.06.2017 bis 14.09.2018 terminiert ist, auf die ISO/TS 22163 umgestellt werden.

Die ISO/TS 22163 bezieht und berücksichtigt die Struktur und Anforderungen der ISO 9001:2015 in vollem Umfang und enthält Zusatzanforderungen speziell für die Bahnindustrie.

Termine und ZeitplanAb Veröffentlichung der ISO/TS 22163 und vor dem Transitionaudit müssen die Änderungen in das Quali- tätsmanagementsystem der Organisation integriert und implementiert werden. Zertifizierungsauditoren

müssen hierzu erfolgreich eine Weiterbildung absolvieren, die direkt durch die Unife gesteuert wird, um nach ISO/TS 22163 auditieren zu können.

Die letzten Transitionaudits sollten im Juli 2018 durch-geführt werden, da alle IRIS Rev. 02 Zertifikate am 14. September 2018 ihre Gültigkeit verlieren. Vor Ausstellung eines neuen ISO/TS 22163 Zertifikats müssen sämtli-che Abweichungen geschlossen und durch den Auditor bewertet sein.

Auditdurchführung und AuditaufwandEin Transitionaudit wird als Zertifizierungsaudit mit einer Bereitschaftsbewertung durchgeführt (Readiness Re-view), allerdings mit der Möglichkeit zur Auditzeitredu-zierung. Nach der im Mai veröffentlichten Strategie zur Transition durch die Unife beträgt die mögliche Reduzie-rung 20% des Zertifizierungsaufwandes der vor Ort Zeit für bereits nach IRIS Rev. 2 zertifizierte Unternehmen.

Zur Durchführung von Transitionaudits stehen grund- sätzlich 2 Optionen zur Auswahl.

Heute(Juli 2017)

Übergangsphase der Zertifizierung Ende der Übergangsphase

(14. September 2018)

Veröffentlichung der ISO/TS(Mai 2017)

2017 2018

Letzter möglicher Audittag zur Erstzertifizierung nach IRIS Rev. 02(31. Dezember 2017)

Veröffentlichung der Regeln zur ISO/TS(Juni 2017)

Letzter möglicher Zeitraum zur Durchführung eines Transitionaudit(Juli 2018)

Aktualisierte Information zur ISO/TS 22163 (IRIS) Transition Stand: Juli 2017

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Option 1: Das Transitionaudit wird zum Zeitpunkt eines regulär geplanten Überwachungs- oder Re-Zertifizie-rungsaudits durchgeführt. In diesem Fall gelten die zeitlichen Regelungen zur Durchführung der Audits (-3/+0 Monate vom Referenzdatum). Das bisherige Referenzdatum wird beibehalten.

Option 2: Die Durchführung des Transitionaudits erfolgt zu irgendeinem Zeitpunkt. Dies ist begrenzt durch die auf Seite 1 aufgeführte Terminschiene (14. September 2018). Diese Option führt allerdings unweigerlich zu einer zer-tifikatslosen Zeit, sofern das Referenzdatum zur Durch-führung eines planmäßigen Audits überschritten wird. Hierdurch würde bei anschließendem Transitionaudit ein neues Referenzdatum zum Tragen kommen, nachdem sich die künftigen Audits richten würden.

Generell gilt, dass bei Audits die nach dem 14. September 2018 durchgeführt werden, keinerlei Reduzierung der Zeiten eines Erstzerifizierungsaudits auf der Basis der Transitionsregelungen zur Anwendung kommen dürfen.

Nach erfolgreicher Absolvierung eines Transitionaudits wird ein neues Zertifikat für einen 3-Jahreszeitraum (-1 Tag) ausgestellt.

Regelung zur Auditierung von Remote locations/Unterstützungsfunktionen und verlängerten WerkbänkenDa das Qualitätsmanagementsystem der ISO/TS 22163 das Unternehmen bzw. den Produktionsstandort ganz-heitlich betrachtet, müssen zu diesem Zeitpunkt auch die entfernten Unterstützungsfunktionen und ggf. zugehö-rige verlängerte Werkbänke bereits auf das Qualitäts-managementsystem gemäß ISO/TS 22163 umgestellt worden sein.Die bisherige Regelung, dass Remote locations/Unter-stützungsfunktionen vor dem zugehörigen Produktionss-tandort zu auditieren sind, hat auch in der Übergangsphase von IRIS Rev. 02 zu ISO/TS 22163 Bestand.

Zusammenfassung einiger wesentlicher ÄnderungenEs wird ein erhöhter Fokus auf interessierten Parteien und damit u.a. auf die Kundenzufriedenheit sowie der eigentlichen Prozessleistungen des Unternehmens gelegt.

Die damit verbundenen Informationen wie z.B. – Kundezufriedenheit/Kundenwahrnehmung – Kundenrückmeldungen – Kundenreklamationen – Prozessanalysen in Form von sogenannten Schild-

krötendiagrammen (turtle diagram) für die nun geforderten 5 Pflichtprozesse

– definierte Schlüsselkennzahlen– die Prozesslandschaft des Unternehmens– eine Übersicht der Hauptkunden sowie – die Prozesslandschaft des Unternehmens sind nun Ihrem Auditor mindestens 60 Tage vor dem Transitionaudit zu Verfügung zu stellen.

Sollte dieser Zeitraum nicht eingehalten werden, muss der Auditor diese Information vor Ort vor Beginn des Audits verifizieren.

Der Zeitraum zwischen der Bereitschaftsbewertung und dem eigentlichen vor Ort Audit wurde auf maximal 60 Tage begrenzt.

Die gesamten Vorgaben zur Kalkulation (vorgeschriebene minimale Aufwendungen) wurden überarbeitet.

Eine Nichterfüllung von K.O.-Fragen führen nicht mehr zum Abbruch eines Stage 2 Audits, werden aber als Hauptabweichung (insufficent) eingestuft.Sollte einer der K.O.-Fragen bei einer Bereitschaftsbe-wertung als Nichterfüllt eingestuft werden, führt dies zur Wiederholung der Bereitschaftsbewertung.

5 definierte Pflichtprozesse zur Leistungsbewertung wurden festgelegt (Projektmanagement – Kapitel 8.1.3; Produkt- und Dienstleistungsentwicklung – Kapitel 8.3; Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen - Kapitel 8.2; Steuerung extern bereitgestellter Prozesse, Produkte und Dienstleistungen – Kapitel 8.4; Steuerung der Produktion und der Dienstleistungserbringung – Kapitel 8.5.1.1).

Prozessbewertungen der 5 geforderten Pflichtprozes-sen sind auf Basis der zur Auditplanung eingereichten Prozessanalysen (turtle diagram) in jedem Audit durch-zuführen.

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Es erfolgt eine Einführung von Leistungsstufen innerhalb der Zertifizierung (Bronze, Silber und Gold). Diese setzen sich aus der Bewertung des sogenannten Assessment- sheets, der Kundenzufriedenheit sowie aus Teilen der Pflichtprozesse zusammen. Diese Leistungsstufen wer-den ausschließlich und automatisch über das IRIS-Portal vergeben und sind nicht Bestandteil des Zertifikates.

Eine Änderung der Zuordnung der 20 IRIS-Scopes in Anlehnung am die Hauptproduktgruppen der EN 15380-2 wurde vorgenommen.

Es besteht eine Forderung nach: Einem Prozess zum Managen von Risiken. Jährliches Review des Geschäftsplanes bezüglich

der Bahnindustrie unter Berücksichtigung der Markt- und Produktstrategie, des Managementreviews, der Budgetplanung, Betrachtung von Chancen und Risiken, Erwartungen der Kunden sowie Auslagerung und Verschiebung.

Focus auf Spezielle Prozesse sowie deren Werkzeuge und Messmittel.

Kompetenz- und Wissensmanagement. Erweiterung der Forderungen bezüglich des

Projektmanagements. Steuerung von extern bereitgestellten Prozessen,

Produkten und Dienstleistungen sowie des Lieferantenmanagements.

Detailierung der Forderungen bezüglich der Prozess-leistungsmessung wie z.B. Darlegung der Berechnung zu den entsprechenden Daten.

Einführung eines jährlichen Prozessreviews.

EmpfehlungWir empfehlen die frühestmögliche Implementierung des neuen Standards, um im Zuge des nächsten geplanten Audits (innerhalb der Zeitfristen) ein Transitionaudit durchzuführen.

Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH wird ihre Kunden über die weiteren Veränderungen des Stan-dards laufend informieren.

2017

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