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Aktueller Status des Aktueller Status des neuen neuen kommunalen kommunalen Rechnungswesens Rechnungswesens DWP Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.Finw. Dieter Dunkerbeck Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Aktueller Status des neuen kommunalen Rechnungswesens DWP Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.Finw. Dieter Dunkerbeck Wirtschaftsprüfer

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Aktueller Status des neuenAktueller Status des neuenkommunalen kommunalen

RechnungswesensRechnungswesens

DWP AktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.Finw. Dieter Dunkerbeck

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

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Suche nach neuen Steuerungsinstrumenten

HGrG § 33a: „Die Buchführung kann zusätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen.“

Art. 117a GO (Bayern): „Das Staatsministerium des Innern kann im Interesse der Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung zur Erprobung neuer Modelle der Steuerung des Haushalts- und Rechnungs-wesens ... Ausnahmen von organisations- und haushaltsrechtlichen Regelungen ... genehmigen.“

Art. 126 GO (Baden-Württemberg) analog

Art. 126 GO (Nordrhein-Westfalen) analog

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Beschlüsse des Deutschen Beschlüsse des Deutschen StädtetagesStädtetages

Einführung eines neuen, integrierten kommunalen Haushalts- und Einführung eines neuen, integrierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der Doppik erforderlichRechnungswesens auf der Grundlage der Doppik erforderlichEinstieg muss sofort ermöglicht werden, Einstieg soll in den Einstieg muss sofort ermöglicht werden, Einstieg soll in den nächsten fünf Jahren abgeschlossen seinnächsten fünf Jahren abgeschlossen sein(Beschluss des Präsidiums des DST, 4.11.1998)(Beschluss des Präsidiums des DST, 4.11.1998)

Argumente des DST für die Doppik:Argumente des DST für die Doppik:Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“Geschlossenes ressourcenverbrauchsorientiertes Geschlossenes ressourcenverbrauchsorientiertes RechnungskonzeptRechnungskonzeptNutzung der betriebswirtschaftlichen SoftwareNutzung der betriebswirtschaftlichen SoftwareEntspricht der internationalen EntwicklungEntspricht der internationalen Entwicklung

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Beschlüsse des Deutschen Beschlüsse des Deutschen LandkreistagesLandkreistages

Beschlüsse des DLT-Präsidiums 08.03.1999:Beschlüsse des DLT-Präsidiums 08.03.1999:Forderung nach kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen auf Forderung nach kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen auf Grundlage der DoppikGrundlage der DoppikBestandteile: Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bestandteile: Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Kosten- und LeistungsrechnungKosten- und LeistungsrechnungAufforderung an IMK zu einer verbindlichen RichtungsentscheidungAufforderung an IMK zu einer verbindlichen Richtungsentscheidung

Forderungen des DLT vom 10./11.03.2002:Forderungen des DLT vom 10./11.03.2002:Bundeseinheitliches kommunalen HaushaltsrechtBundeseinheitliches kommunalen HaushaltsrechtWahlfreiheit zwischen produkt- und organisationsbezogener Wahlfreiheit zwischen produkt- und organisationsbezogener HaushaltsgliederungHaushaltsgliederungBekräftigung der ursprünglichen Beschlüsse (keine reduzierte Bekräftigung der ursprünglichen Beschlüsse (keine reduzierte Finanzrechnung)Finanzrechnung)AHK-Prinzip bei der Bewertung (auch bei EB)AHK-Prinzip bei der Bewertung (auch bei EB)HH-Ausgleich auf Basis sämtlicher Erträge / AufwendungenHH-Ausgleich auf Basis sämtlicher Erträge / AufwendungenAblehnung der KLR als Bestandteil des kommunalen HaushaltsrechtsAblehnung der KLR als Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts

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Doppik und Kommune - Beschlusslage IMK

Juni 1999:Die Innenministerkonferenz der Länder spricht sich für das sogenannte „Optionsmodell“ aus; d.h. Wahlrecht zwischen erweiterter Kameralistik und Doppik, jeweils mit Kosten- und Leistungsrechnung.

Hat sich eine Kommune für eine der Alternativen entschieden, so gilt diese für die gesamte Verwaltung.

Gesetzliche Grundlage: Ausnahmetatbestände in den Gemeinde- und Landkreisordnungen der Länder („Experimentierklauseln“)

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Option A: Erweiterte Kameralistik

Weiterhin kameralistische Datenbasis (Einnahmen und Ausgaben) Weiterhin klassischer, jahresbezogener Haushaltsplan Zusätzlich Darstellung der Verwaltungsleistungen („Produkte“) Einführung budgetierter Produkthaushalte Integration Fach- und Ressourcenverantwortung „Bedarfsgemäß“ ausgestaltete Kosten- und Leistungsrechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs für die einzelne Verwal-tungsleistung

(Vermögens- bzw. Anlagenrechnung?) Entwicklung quantitativer und qualitativer Kennzahlen für

die Verwaltungsleistungen für ein aussagefähigesControlling

Unterjähriges Berichtswesen (Controlling) zur Wahrungder Haushaltsverantwortung bei Abweichung vonBudgetzielen

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Option B: Doppisches Rechnungswesen

Rein doppische Datenbasis (kaufmännische Buchungserfassung)

Periodengenaue Darstellung Gesamtressourcenverbrauch und

Gesamtressourcenaufkommen

Doppelte Erfolgsermittlung über Vermögensrechnung (Bilanz) und

Erfolgsrechnung (GuV)

Darstellung der Liquiditätsentwicklung

durch Erfassung der Zahlungsvorgänge

(Plan und Ist)

Konsolidierung der Jahresabschlüsse

mit Tochterbetrieben

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Oktober 2000:Oktober 2000:Eckpunktepapier der InnenministerkonferenzEckpunktepapier der Innenministerkonferenz

Es wird ein Drei-Komponenten-Rechnungssystem Es wird ein Drei-Komponenten-Rechnungssystem vorgeschlagen, das sich ausvorgeschlagen, das sich aus

Ergebnisrechnung, Ergebnisrechnung, Vermögensrechnung undVermögensrechnung und

FinanzrechnungFinanzrechnungzusammensetzt.zusammensetzt.

IMK-Eckpunktepapier

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IMK- Beschluss vom 21. November 2003Die Innenministerkonferenz beschließt:Die Innenministerkonferenz beschließt:

– die Umstellung des kommunalen Haushalts- und die Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte DarstellungDarstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung

– Die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die Die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vergabe von Zielen für die (Inputsteuerung) durch die Vergabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung)

– LeittexteLeittexteGemHVO für ein doppisches SystemGemHVO für ein doppisches SystemGemHVO für ein erweitertes kameralistisches SystemGemHVO für ein erweitertes kameralistisches SystemProduktrahmenProduktrahmenKontenrahmenKontenrahmen

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IMK-Unterausschuss-Entwurf

Die Arbeitsgruppe „Doppik“ im Unterausschuss der Innenministerkonferenz legt zur Diskussion vor

„Musterregelungen für eine doppische Gemeindehaushaltsverordnung“1. Haushaltsplan umfasst Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, Teilhaushalte,

Stellenplan und ggf. HH-Sicherungskonzept2. Ergebnishaushalt enthält ordentliche Erträge und Aufwendungen3. Finanzhaushalt enthält laufende Einzahlungen und Auszahlungen4. Gesamthaushalt ist in Teilhaushalte zu gliedern, die nach Produkt-

bereichen aufzustellen sind; Teilhaushalte bestehen aus Teilergebnisplan und Teilfinanzplan

5. Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung ist eine KLR zu führen6. HH-Ausgleich ist gegeben, wenn Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung

der Vorjahresfehlbeträge ausgeglichen ist7. Buchführungspflicht, Ausweis von Abschreibungen, DRS-II, GoB etc.

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Fortentwicklung in den Bundesländern

Länderspezifisch unterschiedlich Nordrhein Westfalen ab 2005 vollständige Entwürfe eines Gesetzes zur

Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagements. Reine Doppik Baden Würtemberg Entwurf der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik –

Stand 15.3.2004, Inkrafttreten noch offen wahrscheinlich 1.1.2006, Optionsmodell

Übrige Bundesländer ebenfalls alle unterschiedliche Arbeitsstände

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Begründung einer Begründung einer Umstellung der Umstellung der

kameralistischen Systeme kameralistischen Systeme auf die doppische auf die doppische

BuchführungBuchführung

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Einnahmen /Einnahmen /AusgabenAusgaben

Aufwendungen /Aufwendungen /ErträgeErträge

Kosten /Kosten /ErlöseErlöse

Unterschiedliche Erfolgsmaßstäbe in der Rechnungslegung

HaushaltsrechnungHaushaltsrechnung KaufmännischesKaufmännischesRechnungswesenRechnungswesen

Kosten- und Kosten- und LeistungsrechnungLeistungsrechnung

Dominanz derFinanzrechnung

Dominanz derVermögensrechnung

Dominanz derBetriebsergebnis-

rechnung

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Beispiel zur Diskrepanz Beispiel zur Diskrepanz Ausgabe / AufwandAusgabe / Aufwand

Zeitablauf

Bestellung von Streusalz für Bauhof

Lieferung, Rechnungseingang, Einlagerung (Verb.)

Bezahlung der Rechnung (Bestand)

Lagerentnahme

Verbrauch des Streusalzes im Winterdienst (Erfolg)

Ausgabe

Auszahlung

Aufwand

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Ziele eines Neuen Kommunalen Ziele eines Neuen Kommunalen Rechnungswesens (I)Rechnungswesens (I)

Dokumentation kommunalen VermögensDokumentation kommunalen Vermögens

– Systematische VermögensrechnungSystematische Vermögensrechnung

– Kommune: Nettovermögensentwicklung vs.Kommune: Nettovermögensentwicklung vs.

Privatwirtschaft: ErfolgsausweisPrivatwirtschaft: Erfolgsausweis

Intergenerative Gerechtigkeit / NachhaltigkeitIntergenerative Gerechtigkeit / Nachhaltigkeit

– Periodengerechte Verteilung von Nutzen und LastenPeriodengerechte Verteilung von Nutzen und Lasten

– Gesamtressourcenverbrauchskonzept (Erträge und Aufwendungen)Gesamtressourcenverbrauchskonzept (Erträge und Aufwendungen)

Sicherung der ZahlungsfähigkeitSicherung der Zahlungsfähigkeit

– Praktische Handlungsfähigkeit der KommunePraktische Handlungsfähigkeit der Kommune

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Gewährleistung des Budgetrechts des Vertretungsorgans Politische Ziele, Haushaltshoheit und -kontrolle Sonderrolle des Gemeinderats

Verwendung eines kaufmännischen Rechnungswesens Berücksichtigung der o.a. Ziele in einem konsistenten

Rechnungssystem Output-Orientierung Einheitliches Rechnungswesen im kommunalen Wirkungskreis Systemsicherheit in der Doppik

Ziele eines Neuen Kommunalen Ziele eines Neuen Kommunalen Rechnungswesens (II)Rechnungswesens (II)

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Thesen zur erweiterten Kameralistik (1)

Die grundlegende betriebswirtschaftliche Steuerung ändert sich nicht, d. h. weiterhin jahresbezogene Plansteuerung.

Die erweiterte Kameralistik widerspricht dem Ressourcenverbrauchskonzept auch dann, wenn der Ressourcenverbrauch für Leistungen ausgewiesen wird, da die grundlegende Steuerung über die Haushaltsplanung nach dem Geldverbrauchskonzept erfolgt.

Der Ressourcenverbrauch läßt sich auf Basis von Einnahmen und Ausgaben nicht darstellen. Die Erweiterung um Aufwands- und Ertragskomponenten läßt sich in der Kameralistik nur durch aufwendige, nicht integrierte Nebenrechnungen erreichen.

Das Nebeneinander von Einnahmen/Ausgaben und Aufwendungen/Erträgen in einem System führt zu Unlogiken und Fehleranfälligkeit (keine methodische Einheitlichkeit der Kommunen zu erwarten; unterschiedliche Qualitäten der KLR).

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Thesen zur erweiterten Kameralistik (2)

Qualitative Kennzahlen sind nur bezogen auf die Einzelkommune, nicht aber interkommunal sinnvoll. Das Rechnungswesen kann entsprechende Informationen weder kameral noch doppisch liefern.

Quantitative Kennzahlen sind interkommunal nur in der externen Rechnungslegung und nur bei engen Standards sinnvoll (z.B. Bilanz-Kennziffern). Quantitative Kennzahlen im internen Rechnungswesen sind interkommunal kaum vergleichbar, sinnvoll sind aber Zeit- und Periodenvergleiche oder Vergleiche sachlich abgrenzbarer Aufgabengebiete, also Vergleiche „mit sich selbst“.

Der Controlling-Begriff der erweiterten Kameralistik entspricht im wesentlichen der Kontrolle des Haushaltsvollzuges, nicht aber dem Ziel der betriebswirtschaftlichen Steuerung.

Insgesamt entsteht ein wesentlich aufwändigeres System als bei der einfachen Kameralistik mit zahlreichen zusätzlichen Informationen, deren Steuerungsrelevanz jedoch in der Rechnungslegung nicht dominiert und deshalb gering ist.

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Vorteile der Doppik als führendes Vorteile der Doppik als führendes SystemSystem

Erfolgs- und Vermögensrechnung integriert

Finanzrechnung möglich

Budgetrechnung / -überwachung möglich

Transparenz wird deutlich erhöht

Output-Steuerung wird möglich

Tagesaktualität der Kosten-/Erlösinformationen

Gesamte Bandbreite betriebswirtschaftlicher Auswertungen

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Reduzierung der HaushaltsstellenReduzierung der Haushaltsstellen

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt enthält Verwaltungs- und Vermögenshaushalt enthält üblicherweise ca. 7500 Haushaltsstellen!üblicherweise ca. 7500 Haushaltsstellen!

Reduzierung mit Doppik auf ca. 1000 Konten Reduzierung mit Doppik auf ca. 1000 Konten möglichmöglich

Ergebnis: Mehr Flexibilität bei der Ergebnis: Mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung!Bewirtschaftung!

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Zusammenhang zwischen Ziel und OutcomeZusammenhang zwischen Ziel und Outcomesowie Input und Output: sowie Input und Output:

RessourcenverbrauchskonzeptRessourcenverbrauchskonzept

AufgabeAufgabeZielZiel InputInput

Ressourcen-Ressourcen-einsatzeinsatz

OutputOutputProdukteProdukte

OutcomeOutcomeWirkungWirkung

Leistuns-erstellungs-

prozess,„Produktion“

Effektivität

Effizienz

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Bisheriges ReformfazitBisheriges ReformfazitModernisierung des kommunalen Rechnungswesens ist unumstrittenModernisierung des kommunalen Rechnungswesens ist unumstrittenund in Angriff genommenund in Angriff genommen

Ressourcenverbrauchskonzept ist alsRessourcenverbrauchskonzept ist alsGrundlage akzeptiertGrundlage akzeptiert

IMK-Beschlüsse sind Grundlage fürIMK-Beschlüsse sind Grundlage fürbundesweite Reform des kommunalenbundesweite Reform des kommunalenHaushaltsrechtsHaushaltsrechts

Zulassung der Doppik anstelle der Kame-Zulassung der Doppik anstelle der Kame-ralistik nach Wahl der Kommune ist nichtralistik nach Wahl der Kommune ist nichtmehr umkehrbarmehr umkehrbarAlle kommunalen Spitzenverbände befürworten einhellig den Übergang Alle kommunalen Spitzenverbände befürworten einhellig den Übergang auf die Doppik mit angemessener Übergangsfristauf die Doppik mit angemessener Übergangsfrist

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AusblickAusblickDauer der ReformDauer der Reform– Konzeptphase ist erst mit Entwürfen für neues HaushaltsrechtKonzeptphase ist erst mit Entwürfen für neues Haushaltsrecht

abgeschlossenabgeschlossen– GO NRW / Hessen: Doppik ab 1.1.2005GO NRW / Hessen: Doppik ab 1.1.2005– Praxiseinführung bei mehr als 8000 Gemeinden erfordert weitere 10 JahrePraxiseinführung bei mehr als 8000 Gemeinden erfordert weitere 10 Jahre– Haushaltsreform hat wegen grundlegendem SystemwechselHaushaltsreform hat wegen grundlegendem Systemwechsel

Dimension einer GenerationenaufgabeDimension einer Generationenaufgabe

Fortsetzung der KonzeptdiskussionFortsetzung der Konzeptdiskussion– Geteiltes kommunales Finanzwesen auf Dauer problematisch, Streitfrage Geteiltes kommunales Finanzwesen auf Dauer problematisch, Streitfrage

Kameralistik oder Doppik muss durch die IM der Länder ausgetragen Kameralistik oder Doppik muss durch die IM der Länder ausgetragen werdenwerden

– Streitfrage Finanzrechnung als dritte Rechnungskomponente des Streitfrage Finanzrechnung als dritte Rechnungskomponente des doppischen kommunalen Rechnungswesens muss ausdiskutiert werdendoppischen kommunalen Rechnungswesens muss ausdiskutiert werden

– Weitere Detailfragen (Vermögensbewertung, Haushaltsausgleichsregeln) Weitere Detailfragen (Vermögensbewertung, Haushaltsausgleichsregeln) sind zu klärensind zu klären

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„„Es führen mehrere Wege zum Ziel,Es führen mehrere Wege zum Ziel,aber es führt kein Weg zurück“aber es führt kein Weg zurück“

Edgar QuasdorffEdgar Quasdorff(Innenministerium NRW,(Innenministerium NRW,

Projektleiter Modellprojekt doppischer Kommunalhaushalt)Projektleiter Modellprojekt doppischer Kommunalhaushalt)

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Elemente des Neuen Elemente des Neuen Kommunalen Kommunalen

RechnungswesensRechnungswesens

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Bestandteile neues Rechnungswesen

Grundaus-wertungen

(SUSA, PN...)

Kfr. Erfolgs-rechnung

DB-Rechnung Erfolgs-

übersicht

Betriebs-zweig-

abrechnung

Bilanz mitGuV

Anlagen-nachweis

Wirtschafts-plan

Kapitalfluss-(Finanz-)rechnung

RechnungswesenlösungKommunen

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Individueller KontenplanIndividueller Kontenplan Der individuelle Kontenplan für Kommunen basiert auf dem SKR 04Der individuelle Kontenplan für Kommunen basiert auf dem SKR 04 Der ersten Stelle der Kontenplansystematik des SKR 04 wurden die ersten drei Der ersten Stelle der Kontenplansystematik des SKR 04 wurden die ersten drei

Stellen aus der Gruppierung angefügt, Beispiel:Stellen aus der Gruppierung angefügt, Beispiel:

44 = Erträge aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit (SKR = Erträge aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit (SKR 04)04)

100100 = Einnahmen aus Verwaltungsgebühren (Gruppierung)= Einnahmen aus Verwaltungsgebühren (Gruppierung)

= 4100= 4100 Erträge aus VerwaltungsgebührenErträge aus Verwaltungsgebühren

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WirtschaftsplanWirtschaftsplanDer Wirtschaftsplan einer kaufmännisch rechnenden Kommune besteht aus Der Wirtschaftsplan einer kaufmännisch rechnenden Kommune besteht aus

folgenden Bestandteilen:folgenden Bestandteilen:

VermögensVermögensplanplan

InvestitionsplanInvestitionsplan

FinanzierungsplanFinanzierungsplan

ErfolgsplanErfolgsplan (mit Teilerfolgsplänen) (mit Teilerfolgsplänen)

FinanzplanFinanzplan

StellenplanStellenplan

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Finanzrechnung als kommunale BesonderheitFinanzrechnung als kommunale Besonderheit Zweck: Finanz- und Liquiditätsplanung, Ableitung Finanzstatistik Methodik: Cash-Flow-Rechnung Diskussion: Teilfinanzrechnung (NRW) oder Gesamtfinanzrechnung,

Steuerungszwecke Arten: Plan- und Ist-Rechnung

Struktur:+ Cash Flow aus lfd. Verwaltungstätigkeit+ Cash Flow aus Investitionstätigkeit+ Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit+ / - Veränderungen des Bestandes an liquiden Mitteln+ Anfangsbestand an Zahlungsmitteln= Endbestand an Zahlungsmitteln

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Teil-/ Produktergebnisrechnung als Teil-/ Produktergebnisrechnung als kommunale Besonderheitkommunale Besonderheit

Zweck: Steuerung der Teilergebnisse, Vergleichbarkeit der Kommunen, Vorgabe einer „Kostenstellen-Grobstruktur“

Methodik: Betriebsergebnisrechnung Arten: Plan- und Ist-Rechnung Dzt. keine verbindlichen GliederungsvorschriftenStruktur = Betriebsergebnisrechnung nach Produktbereichen (Bsp.)1. Allgemeine Verwaltung2. Öffentliche Sicherheit und Ordnung3. Schulen4. Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege5. Soziale Sicherung6. Gesundheit, Sport, Erholung7. Bau- und Wohnungswesen, Verkehr8. Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung9. Allgemeine Finanzwirtschaft

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Bestandteile des JahresabschlussesBestandteile des Jahresabschlusses BilanzBilanz ErgebnisrechnungErgebnisrechnung (auch Teil- bzw. Produkthaushalte) (auch Teil- bzw. Produkthaushalte) Anhang (Erläuterungsbericht) u.a. mitAnhang (Erläuterungsbericht) u.a. mit

Bilanzierungsmethoden und -erläuterungenBilanzierungsmethoden und -erläuterungen Bewertungsmethoden und -erläuterungenBewertungsmethoden und -erläuterungen AnlagenspiegelAnlagenspiegel VerbindlichkeitenspiegelVerbindlichkeitenspiegel RechenschaftsberichtRechenschaftsbericht

LageberichtLagebericht FinanzrechnungFinanzrechnung (ersetzt Haushaltsplan und Finanzstatistik) (ersetzt Haushaltsplan und Finanzstatistik)

Statistische / demografische DatenStatistische / demografische Daten Übersicht GemeindeorganeÜbersicht Gemeindeorgane

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Drei-Komponenten-RechnungswesenDrei-Komponenten-Rechnungswesen

•Kein Ressourcenverbrauch

•Verschuldungssituation wird dargestellt

•Keine fest Eigenkapitalgröße

•Ressourcenverbrauch

•Nominale Substanzerhaltung

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Bestandteile des neuen HaushaltsBestandteile des neuen Haushalts

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„„Ausgeglichener Haushalt“ und Doppik?Ausgeglichener Haushalt“ und Doppik?

Dokumentation des RessourcenverzehrsDokumentation des Ressourcenverzehrs Haushaltsausgleich am Saldo der Ergebnisrechnung fest Haushaltsausgleich am Saldo der Ergebnisrechnung fest

gemachtgemacht Aufwendungen und Erträge einer Periode sollen mindestens Aufwendungen und Erträge einer Periode sollen mindestens

ausgeglichen seinausgeglichen sein d.h. auch Aufwendungen für Abschreibungen oder Pensionen d.h. auch Aufwendungen für Abschreibungen oder Pensionen

sollen von Kommune erwirtschaftet werdensollen von Kommune erwirtschaftet werden

Jede andere Definition verfehlt das Reformziel des Jede andere Definition verfehlt das Reformziel des Ressourcenverbrauchskonzeptes!Ressourcenverbrauchskonzeptes!