16
Nichtamtlicher Teil Grußwort der Landrätin 2 „Die Gläserne Harfe“ 2 Mitarbeiter-Verabschiedung 2 V olker Harmuss zum Zugführer ernannt 3 Bürgersprechtag der Landrätin in Neuhaus/Rwg 3 Berufs-Perspektive 3 Jubilare 3 Spende von GOLD-Maier 5 Information zur Blauzungen- krankheit 5 Ein Jahr Sonneberger Tafel 5 Notfall-Ratgeber erhältlich 5 Kulturschätze des Landkreises Sonneberg: Das Deutsche Spielzeugmuseum Sonneberg 6 Gruß zum Frauentag 8 Vortrag in der Sternwarte 13 Information zu Noroviren 15 Nürnberger Spielwarenmesse 15 Amtlicher T eil Gebührensatzung Gefahren- verhütungsschau 9 Beschlüsse Kreisausschuss 10 Bekanntmachung von Anträgen zur Erteilung von Leitungs- und Anlagen- rechtsbescheinigungen 10 Bekanntmachung: Kein Abfällen mehr möglich 12 Bekanntmachung: Badegewässer 12 Bekanntmachung: Wahl eh- renamtlicher Bürgermeister 12 Bekanntmachungen des WAZ 12 Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 27. Februar 2010 21. Jahrgang, Ausgabe 02/2010 Das nächste Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint am 27. März 2010 I h lt Landrätin übergibt Kleinbus an Jugendfeuerwehren Im Vorfeld ihrer Jahreshauptversammlung über- gab Landrätin Christine Zitzmann den Jugendfeu- erwehren des Landkreises Sonneberg einen neuen Mannschaftstransportwagen. Der 9-sitzige Klein- bus Marke „Citroen Jumper“ soll der Kreisfeuer- wehrverband speziell zur Förderung der Jugend- arbeit nutzen. Bestellt wurde das Fahrzeug durch die Landratsamt-Mitarbeiter des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz im Sonneberger Autohaus Stenzel. An den Gesamtkosten von 42.000 Euro hat sich der Freistaat Thüringen mit einer Förderung in Höhe von 12.500 Euro beteiligt. Den Restbetrag von 29.500 Euro trägt der Landkreis Sonneberg, in dessen Eigentum der Mannschaftstransporter verbleibt. Nichtsdestotrotz liegt die Verantwortung und Nutzung des Kleinbusses allein in Händen der Ju- gendfeuerwehren. Deren Eigeninitiative ist zuvor- derst bei der Suche nach einem verantwortlichen Fahrzeugwart und einem geeignetem Stellplatz gefragt. Anlässlich der Übergabe dankte die Landrätin den Jugendwarten der Landkreis-Wehren sowie Kreis- jugendfeuerwehrwart Henry Schwarzer für ihren großen persönlichen Einsatz im Nachwuchsbe- reich. Auch dankte sie der Sparkasse Sonneberg und der VR-Bank Coburg eG, die die wertvolle Arbeit der Jugendfeuerwehren im zurückliegenden Jahr mit 2.500 Euro sowie mit 1.000 Euro unterstützt ha- ben. In diesem Zusammenhang übergab sie eine weitere Zuwendung der Sparkassen-Versicherung in Höhe von 300 Euro. Abschließend wünschte die Landrätin „viel Freu- de und allzeit gute Fahrt – vor allem aber eine sinnvolle und rege Nutzung zur Förderung der Jugendarbeit unserer Feuerwehren“. Kreisjugendfeuerwehrwart Henry Schwarzer mit der Übergabe-Urkunde Gelungene Überraschung: pünktlich zur Jahreshauptversammlung bekamen die Jugendfeuerwehren ihren“ Bus

Aktuelles · Title: untitled Created Date: 3/15/2010 3:25:48 PM

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Page 1: Aktuelles · Title: untitled Created Date: 3/15/2010 3:25:48 PM

Nichtamtlicher Teil

Grußwort der Landrätin 2„Die Gläserne Harfe“ 2Mitarbeiter-Verabschiedung 2Volker Harmuss zumZugführer ernannt 3Bürgersprechtag der Landrätinin Neuhaus/Rwg 3Berufs-Perspektive 3Jubilare 3Spende von GOLD-Maier 5Information zur Blauzungen-krankheit 5Ein Jahr Sonneberger Tafel 5Notfall-Ratgeber erhältlich 5Kulturschätze des LandkreisesSonneberg: Das DeutscheSpielzeugmuseum Sonneberg 6Gruß zum Frauentag 8Vortrag in der Sternwarte 13Information zu Noroviren 15Nürnberger Spielwarenmesse 15

Amtlicher Teil

Gebührensatzung Gefahren-verhütungsschau 9Beschlüsse Kreisausschuss 10Bekanntmachung vonAnträgen zur Erteilung vonLeitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigungen 10Bekanntmachung: Kein

Abfällen mehr möglich 12Bekanntmachung:Badegewässer 12Bekanntmachung: Wahl eh-renamtlicher Bürgermeister 12Bekanntmachungen des WAZ 12

Amtsblattdes Landkreises Sonneberg

27. Februar 2010 21. Jahrgang, Ausgabe 02/2010

Das nächste Amtsblatt des

Landkreises Sonnebergerscheint am

27. März 2010

I h ltLandrätin übergibt Kleinbus an Jugendfeuerwehren

Im Vorfeld ihrer Jahreshauptversammlung über-gab Landrätin Christine Zitzmann den Jugendfeu-erwehren des Landkreises Sonneberg einen neuen Mannschaftstransportwagen. Der 9-sitzige Klein-bus Marke „Citroen Jumper“ soll der Kreisfeuer-wehrverband speziell zur Förderung der Jugend-arbeit nutzen. Bestellt wurde das Fahrzeug durch die Landratsamt-Mitarbeiter des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz im Sonneberger Autohaus Stenzel.

An den Gesamtkosten von 42.000 Euro hat sich der Freistaat Thüringen mit einer Förderung in Höhe von 12.500 Euro beteiligt. Den Restbetragvon 29.500 Euro trägt der Landkreis Sonneberg,in dessen Eigentum der Mannschaftstransporter verbleibt.

Nichtsdestotrotz liegt die Verantwortung und Nutzung des Kleinbusses allein in Händen der Ju-gendfeuerwehren. Deren Eigeninitiative ist zuvor-derst bei der Suche nach einem verantwortlichen Fahrzeugwart und einem geeignetem Stellplatzgefragt.

Anlässlich der Übergabe dankte die Landrätin den Jugendwarten der Landkreis-Wehren sowie Kreis-jugendfeuerwehrwart Henry Schwarzer für ihren großen persönlichen Einsatz im Nachwuchsbe-reich.

Auch dankte sie der Sparkasse Sonneberg und der VR-Bank Coburg eG, die die wertvolle Arbeit der Jugendfeuerwehren im zurückliegenden Jahr mit 2.500 Euro sowie mit 1.000 Euro unterstützt ha-ben. In diesem Zusammenhang übergab sie eineweitere Zuwendung der Sparkassen-Versicherung in Höhe von 300 Euro.

Abschließend wünschte die Landrätin „viel Freu-de und allzeit gute Fahrt – vor allem aber eine sinnvolle und rege Nutzung zur Förderung der Jugendarbeit unserer Feuerwehren“.

Kreisjugendfeuerwehrwart Henry Schwarzer mit der Übergabe-Urkunde

Gelungene Überraschung: pünktlich zur Jahreshauptversammlung bekamen die Jugendfeuerwehren „ihren“ Bus

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2 NICHTAMTLICHER TEIL

Herausgeber amtlicher und nichtamtlicher Teil:Landkreis SonnebergVerlag und Druck:Trautmann Druck und MCT Medien Center TrautmannCuno-Hoffmeister-Straße 1796515 SonnebergTelefon: 03675-742977Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:Landrätin Christine ZitzmannRedaktion:Landratsamt Sonneberg - Pressestelle/Michael VolkBahnhofstraße 6696515 SonnebergTelefon: 03675-871560Fax: 03675-871324E-Mail: [email protected]ür die Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen diese selbst verantwortlich.

Verantwortlich für den Anzeigenteil:Kerstin Laske(erreichbar unter dem Verlag)

31.000Erscheinungsweise:Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich.Redaktionsschluss:In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes des Land-kreises Sonneberg. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen. Rücksendung erfolgt nur bei Rückporto.Bezugsmöglichkeiten und –bedingungen:Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird kostenlos an alle Haushalte des Landkreises Sonneberg verteilt. Der Einzel-bezug ist über den Verlag zum Preis von 3,00 EUR pro Aus-gabe möglich. Die Publikation steht zusätzlich im Internet als pdf-Version unter www.landkreis-sonneberg.de als kostenloser Download zur Verfügung.

ImpressumImpressum

Di L d äti

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bür-ger des Landkreises Sonneberg,

gerne nutze ich die Gelegenheit, um auf diesem Wege für zweierlei Dinge herzlich „Danke“ zu sagen.

Mein erster Dank und mein Glück-wunsch gilt dem Team der Sonne-berger Tafel, die vor kurzem ihr einjähriges Bestehen feierte.

Am 16. Februar vergangenen Jah-res öffnete die Sonneberger Tafel erstmals ihre Tore für bedürftige Mitmenschen. Damit wurde das soziale Netz im Landkreis Sonne-berg um einen wichtigen Baustein ergänzt. Die Sonneberger Tafel ist ein großartiges Beispiel für Hilfs-bereitschaft, Nächstenliebe und Engagement für unser Gemein-wohl. Sie ist echte, von Herzengemeinte und vor allem wirksame Hilfe für bedürftige Mitmenschen. Deshalb gelten mein persönlicher Dank und der Dank des gesamtenLandkreises Sonneberg den Initia-toren, Mitgliedern, Wegbegleiternund Förderern dieses einmaligenEhrenamtes!

Mein zweiter Dank gilt all jenen, die im strengen Winter 2010 dazu beigetragen haben, dass der Ver-kehr auf unseren Straßen trotz der gewaltigen Schneemengenim Wesentlichen aufrechterhal-ten werden konnte. Ich bedankemich im Namen des Landkreises Sonneberg ausdrücklich bei allen Einsatzkräften, Mitarbeitern und Helfern für ihren engagierten und unermüdlichen Einsatz, der weder Feiertag noch Wochenende kannte– angefangen bei meinen Mitar-beitern der Kreisstraßenmeisterei,den Mitarbeitern der Bauhöfe von Städten und Gemeinden sowie der Mitglieder unserer Feuerwehren und des Technischen Hilfswerkes. Nicht zuletzt danke ich auch vielenBürgerinnen und Bürgern, die mit anpackten, wenn die Einsatzkräf-te nicht vor Ort sein konnten oder der Schneemassen nicht mehr Herr wurden!

Ihre Landrätin Christine Zitzmann

LandrätinChristineZitzmann

„Die Gläserne Harfe“ erklingt zum 19. MalZum nun schon 19. Mal wird „Die Gläserne Har-fe“ erklingen, das heißt, der Musikwettbewerbmit diesem Namen wird am Samstag den 13. März ganztägig im Gymnasium Neuhaus/Rwg.

Seit im Herbst 1992 die ersten Schüler um die Plätze wetteiferten, hat sich im Kern wenig ge-ändert. Alle zwei Jahre wechseln die ausgeschrie-benen Instrumentengattungen. In diesem Jahr sind die Fächer Gesang, Holzblasinstrumente, Blechblasinstrumente und Streichinstrumenteausgeschrieben. Im Gymnasium am Apelsbergwerden knapp 100 Teilnehmer vorrangig ausganz Thüringen, aber auch aus Oberfranken an-reisen, um vor den jeweiligen Fachjurys ihr Kön-nen unter Beweis zu stellen. Viele Musikschüler, deren Lehrer und Eltern kommen immer wieder

perfekte Organisation des Wettbewerbes und dieliebenswürdige Ausführung lobende Erwähnung.

Alle Lehrkräfte der Musikschule sowie einigeSchüler sind an der Durchführung der Wettbe-werbe beteiligt. Ebenfalls wie in jedem Jahr werden die gläsernen Erinnerungsstücke für die Wettbewerbsteilnehmer von Schülern der Be-rufsfachschule Glas in Lauscha angefertigt. Da-für an die Lauschaer Glasfachschule ein ganzbesonderer Dank. Ein weiterer Dank gebührt der Sparkasse Sonneberg und der Sparkassenkultur-stiftung Hessen-Thüringen für die Unterstützungder „Gläsernen Harfe“.

Das Preisträgerkonzert wird nun schon zum vierten Male separat durchgeführt. Am 8. Mai 2010, innerhalb der Rathauskonzerte der Stadt Sonneberg, werden ausgewählte Preisträger nocheinmal einen Teil ihres Programms zu Gehör bringen.

Volker SesselmannDirektor der Musikschule

des Landkreises Sonneberg

Verabschiedung in den RuhestandDer Jahresbeginn brachte für einige langjährigeMitarbeiterinnen der Kreisverwaltung das Aus-scheiden aus dem Dienst. Im Rahmen einer Feier-stunde wurden Astrid Renning (M., Kämmerei),Sigrid Eisermann (2.v.r., Straßenverkehrsamt,Kfz-Zulassung), Christine Schwabe (3.v.l., Schulsachbearbeiterin Musikschule) und Christi-ne Dietrich (2.v.l., Mitarbeiterin im Schuldienst)

den Ruhestand verabschiedet

Gemeinsam mit Personalamtsleiter Gerhard Schramm und der Personalratsvorsitzenden Re-gina Kremps (r.) dankte sie den ausscheidenden

Mitarbeiterinnen für ihre engagierte Arbeit zum Wohle des Landkreises Sonneberg und wünschtealles Gute für den weiteren Lebensweg.

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3NICHTAMTLICHER TEIL

Wir gratulieren den Jubilarendes Monats Februar 2010!*

90. Geburtstag

07.02.2010 Herr Josefus Geisel-mann, Sonneberg

08.02.2010 Frau Else Ehrlicher, Sonneberg

08.02.2010 Herr Helmut Rauch,Scheibe-Alsbach

09.02.2010 Frau Marie Macholdt,Neuhaus am Rennweg

18.02.2010 Frau Sophie Sommer, Sonneberg

19.02.2010 Herr Max Albrecht,Mengersgereuth-Hämmern

21.02.2010 Herr Arthur Krauß, Schalkau

29.02.2010 Frau Ellie Griebel,Heinersdorf

-101. Geburtstag

06.02.2010 Frau Meta Deyßing,Rückerswind

20.02.2010 Frau Marta Enderlein,Sonneberg

-Diamantene Hochzeit (60 Jahre)

18.02.2010 Eheleute Irene und Karl Schelhorn, Gefell

18.02.2010 Eheleute Ruth und Fritz Scheler, Steinach

24.02.2010 Eheleute Elfriedeund Heinz Seifferth, Neuhaus am Rennweg

-*Bei der Veröffentlichung von Ju-biläen sind wir auf die Zuarbeitender Städte und Gemeinden ange-wiesen. Wir bitten um Verständnis, dass die Vollständigkeit und Rich-tigkeit der oben genannten Daten nicht garantiert werden kann.

J bilVolker Harmuss zum Zugführer Gefahrgut/ABC-Einheit bestelltVolker Harmuss von der Freiwilligen Feuerwehr Judenbach wurde von Landrätin Christine Zitz-mann zum 1. Februar 2010 als „Zugführer für Ge-fahrgut/ABC-Einheit“ bestellt.

Kamerad Volker Harmuss ist seit vielen Jahren aktives Mitglied der Feuerwehr und darüber hi-naus auch als Kreisausbilder im Erwachsenen-und Jugendbereich tätig. Die notwendigen Fach-kenntnisse für seine neue Funktion hat er sich inanspruchsvollen Lehrgängen erarbeitet, die unter anderem die Bedienung der aufwendigen Mess-technik beinhaltete.

Mit seinen speziellen Kenntnissen als „Zugführer für Gefahrgut/ABC-Einheit“ wird er beginnend ab dem 1. Februar 2010 den Brand- und Kata-strophenschutzstab des Landkreises Sonneberg als Fachberater unterstützen und insbesondere die Hilfeleistung bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen mit koordinieren.

Auch wird er sein Wissen in die Ausbildung der Feuerwehrkräfte des Landkreises einbringen, um die Kameradinnen und Kameraden für Einsätze mit Gefahrgut noch besser zu wappnen.

Volker Harmuss (2.v.l.) mit der Landrätin und den Kreisbrandmeistern Ronny Röder, Rolf Röder und Matthias Scheler (v.r.)

Unternehmen aus dem Landkreis haben folgende Arbeitsplätze/Ausbildungsstellen zu besetzen:

KunststoffverarbeitungNeuhaus/Rwg.Ausbildungsplätze VerfahrensmechanikerIn Kunststoff & Kautschuktechnik (09-13), Maschi-nen- und AnlagenführerIn (09-14), Mechatroni-kerIn (09-15), IndustriemechanikerIn (09-16), WerkzeugmechanikerIn Formentechnik (09-17), Industriekaufmann/frau (09-18), Studienplatz (BA Eisenach) zum Bachelor of Engineering – Studi-enrichtung Kunststofftechnik (09-19);Arbeitsplatz Einrichterin Extrusionsblasen (Chiffre 09-20), abgeschlossene Berufsausbildung und Praxis Extrusionsblasen, Grundlagen Hydrau-lik, PneumatikAushilfskräfte m/w (Chiffre 09-21) Mini-Job/ge-ringf. zum Sortieren 4-Schicht-Betrieb

GlasindustrieNeuhaus/Rwg.ElektronikerIn/MechatronikerIn (10-02) für die Reparatur, Wartung von Gebäudetechnik und Pro-duktionsanlagen, Einstellung von Messsystemen, mechanische Umstellung von Produktionsanlagen

Uhren/Schmuck/FeinmechanikNördlicher Landkreis

Bürokraft/kaufm. Angestellte (10-03) mit Ver-kaufs-, Kommunikations- und Verhandlungs-geschick und naturwissensch.Verständnis, gute Englischkenntn., eigenständiges Arbeiten im Verkauf, Bestellwesen, Rechnungswesen, vorber.

Buchhaltung, zeitweise Messebesuche; abs. Loya-lität, Verschwiegenheit, Vertrauen, Seriosität, akt. eintragsfreies poliz. Führungszeugnis muss bei Einstellung vorgel. werden können; 30Std/Woche; Grundgehalt + Bonuszahlung nach Vereinbarung; Führerschein wünschenswert; Eintritt ab Mai/Juni

Bewerber/innen richten ihre Kurzbewerbung(aussagekräftiges Anschreiben/Lebenslauf und Foto), unter Angabe der (Chiffre) per E-Mail an: [email protected] per Post/persönlich (KEINE Mappen!) an

Regionale Koordinierungsstelle Landkreis SonnebergFrau Truckenbrodt Gustav-König-Str. 27 96515 Sonneberg;

Tel. 03675/7506-254 Bürozeiten: Mo, Mi+Do 8.30-14.00Uhr u.n.V.

Hinweise:Die Stellenanzeigen erfolgen ausschließlich in anonymer chiffrierter Form und nur im direkten Auftrag der Unternehmen. Nur der jeweilige Ar-beitgeber erhält Ihre Kurzbewerbung per E-Mail.

Die Regionale Koordinierungsstelle ist ein Koope-rationsprojekt des BMAS, Perspektive 50Plus Pro-jekt AGIL, ARGE Job-Center, Landkreis Sonne-berg und IHK Südthüringen und Teil der Lokalen Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort gefördert BMFSFJ, der EU und dem ESF.

Berufs-Perspektive Landkreis Sonneberg - Februar 2010

Bürgersprechtag der Landrätin in Neuhaus am RennwegAm Donnerstag, dem 11. März 2010, führt Landrätin Christine Zitzmann von 9 bis 12 Uhr einen Sprechtag speziell für die Bürgerinnen und Bürger der Rennsteigregion des Landkreises durch. Hierzu steht sie allen Interessierten im

ehemaligen Landratsamt Neuhaus am Rennweg für Gespräche zur Verfügung. Eine Voranmel-dung im Büro der Landrätin (Kerstin Blohut, Tel. 03675/871-203, E-Mail: [email protected]) wird dringend erbeten.

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5NICHTAMTLICHER TEIL

Notfall-RatgeberWenn es zu einem Unfall oder einer Katastrophe kommt, benötigen Ret-tungskräfte Zeit, um den Einsatzort zu erreichen und Hilfe leisten zu können. Bei Unfall oder Feuer sind dies meist nur wenige Minuten, bei einer Katastrophe kann es wesent-lich länger dauern, bis Rettungskräf-te eintreffen.

Zu möglichen Notsituationen gehö-ren Unfälle und Brände ebenso wie die Beeinträchtigung der Versorgung oder die Vorbereitung auf besondere Risiken. Diese könnten bei schweren Unwettern, Schneekatastrophen

mungen ebenso auftreten wie bei der Freisetzung chemischer (C), bi-ologischer (B) oder radiologischer (R) bzw. nuklearer (N) Gefahrstoffe (CBRN-Gefährdung). Bei solchen Ereignissen ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sich erst einmal selbst helfen können, bis die organisierte Hilfe eintrifft.

Was zur Vorbereitung auf eine sol-che Notsituation wichtig ist, darüber gibt der Ratgeber „Für den Notfallvorgesorgt“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastro-phenhilfe Auskunft. Der Ratgeber bietet Informationen und Verhal-tenshinweise zu den verschiedensten Notsituationen.

Auf 48 Seiten werden in übersicht-licher und sehr anschaulicher Form Hinweise und Informationen zur eigenen Notfallvorsorge aufbereitet und präsentiert. Mit einer persön-lichen Checkliste kann man den Stand seiner persönlichen Vorberei-tungen prüfen.

Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber beim Bundesamt für Bevölkerungs-schutz und Katastrophenhilfe (Tel.: 022899-550-0; E-Mail: [email protected] oder als Download imInternet unter www.bbk.bund.der ).

Firma GOLD-Maier spendet 500 Euro für bedürftige KinderDie in Sonneberg ansässige Firma GOLD-Maier spendete jüngst 500 Euro für hilfebedürftige Kin-der der Region. Den symbolischen Scheck an dasSpendenkonto des Landkreises Sonneberg für bedürftige Familien übergaben Geschäftsführer Thomas Maier (r.) und Lebensgefährtin DanielaSchultheiß (2.v.r.) jüngst an Landrätin ChristineZitzmann und Jugendamtsleiter Stefan Müller. Sie dankten von Herzen und garantierten die zweck-mäßige Verwendung der Zuwendung.

Die Sonneberger Tafel begeht ihr einjähriges BestehenAm 16. Februar im vergangenen Jahr begann die Sonneberger Tafel mit ihrer verantwortungs-vollen Arbeit. Unter dem Motto „Einem Anderen etwas geben, was er braucht. Ein Stück Brot, einLächeln, ein offenes Ohr. Jetzt und nicht irgend-

unter dem Dach des Sonneberger Diakoniewerkes als Träger der Tafel. 55 freiwillige Helfer sind inSonneberg aktiv, die täglich die Lebensmittel in22 Verkaufsstellen auf ihrer 100 Kilometer-Tour einsammeln, anschließend sorgfältig sortierenund am Nachmittag an die dankbaren Bedürftigen und Armen ausgeben. Den vielen Ehrenamtlichenin der Marienstraße 6, ohne die, wie in Sonneberg keine Tafel in Deutschland ihr Hilfswerk prakti-zieren könnte, gilt der uneingeschränkte Dank.

Die Tafeln sammeln die Lebensmittel ein, die am„Mindest“-Haltbarkeitsdatum angekommen sind,aber noch voll genießbar sind. Inzwischen habensich im Kreis Sonneberg viele Supermärkte und Discounter, aber auch schon zwei Bäcker bereit erklärt, diese Lebensmittel, aber auch Backwa-ren, Obst und Gemüse und vieles andere Le-benswichtige bereit zu stellen. Wir sind den Ge-schäftsführern, Markt- und Verkaufsstellenleitern

Steinach und Neuhaus, NETTO in Sonneberg, Neuhaus-Schierschnitz und Steinach, PENNY in Sonneberg und Lauscha, DISKA im Citycen-ter, EDEKA-Matz und EDEKA Mathe, LIDL inSonneberg und Neuhaus, NORMA in Sonneberg und Neuhaus, TEGUT in Steinach und Lauscha,Minipreis, Getränke-Quelle, Bäckerei Seeber in Neuhaus und Bäckerei Lenk in Oberlind sehr dankbar, dass sie alle Lebensmittel sehr sorgfältigauswählen und in Kisten abholbereit abgeben. In den letzten Monaten konnten mehrere dieser Geschäfte als Lieferanten neu gewonnen werden. Deshalb können jetzt weitere Tafelausweise anBedürftige ausgegeben werden. Inzwischen ste-hen fast 800 Bedürftige auf unserer Versorgungs-liste, die einmal in der Woche ein großes Lebens-

mittel-Paket empfangen können. Lediglich eineMünze als symbolische Geste ist zu entrichten.Eine Münze heißt, ein Alleinstehender übergibt 1 Euro, zwei Personen legen 1,50 Euro in die Kasseund Familien mit drei und mehr Personen zahlenzusammen 2 Euro. Allein das Schicksal der 200 Kinder, die mit ih-ren Eltern auf der Versorgungsliste stehen und die völlig unschuldig ins soziale Abseits abge-schoben wurden, berührt alle Helfer und Mitwir-

zum „Hand mit anlegen“ für Helfer und Spender. Leider existieren die Tafeln auch nicht im ko-stenfreien Raum. In der Sonneberger Tafel müs-sen Gebühren für Miete, Heizung, Strom, Müll,Wasser, Diesel-Kraftstoff, Telefon, Versiche-rungen, usw. entrichtet werden. Monatlich sind das fast 1.500 Euro, die wir nur dank der Spen-denbereitschaft vieler Einzelspender, aber auchvon Betrieben, Kommunalverwaltungen, Ban-ken, Clubs, Kirchgemeinden u.a. (Spenderlistein www.diakoniewerk-son-hbn.de/Sonneberger Tafel) im vergangenen Jahr bestreiten konnten. llWir bitten sehr herzlich alle Menschen, denenSolidarität für Arme und Bedürftige eine Her-zensangelegenheit ist, uns weiter zu helfen. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir weiter ar-beiten. Und wir versprechen, wir werden jeden Cent zweimal umdrehen, bevor wir ihn ausgeben. Unser uralter, reparaturanfälliger Kleintransporter ohne Kühlung war auch wegen der stark gewach-senen Zahl der Lieferanten-Verkaufsstellen nicht mehr in der Lage, alle Lebensmittel abzuholen. Wir mussten versuchen, ein zweites Auto zu be-schaffen. Im Frühjahr 2009 haben wir angefangen,gezielt für ein neues Tafelauto Spenden einzuwer-ben. Ende November war es dann tatsächlich so-weit, das Geld für das Auto – 30.258,37 Euro – war komplett eingegangen. Allen, die mit kleinenoder großen Beträgen mitgeholfen haben, dankenwir sehr herzlich.

Das Team der Sonneberger TafelDr. J. S.

Blauzungenkrankheit - Wie geht es weiter mit der Impfung?In den Jahren 2008 und 2009 wurden Rinder,

Anzahl der Ausbrüche sank in Thüringen auf zwei Fälle. Für 2010 ist entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen am 18. Dezember 2009 (BGBl. I

worden. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwa-

die Durchführung der Impfung zum Schutz der

Tiere vor Krankheit und Leiden sowie vor mög-lichen wirtschaftlichen Schäden infolge der Er-krankung der Tiere. Für die Impfung stehen hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hoftierarzt und lassen Sie Ihre Tiere impfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte andas Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sonneberg (Tel.: 03675/871-590).

DVM Jörg SchmuddeAmtsleiter

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6 NICHTAMTLICHER TEIL

Die Serie „Kulturschätze des Landkreises Sonneberg“ stellt in loser Reihenfolge dienamhaften Museen und Sammlungen der Re-gion vor. Da jedoch kein geschriebenes Wort den eigenen Eindruck ersetzen kann, soll die Serie vor allem auch Lust auf einen Besuch inden Einrichtungen machen. Diesmal:

Das Deutsche Spielzeugmuseum Sonneberg – ein Haus voller Spielzeug

Gegenwärtig gibt es in Deutschland etwa 150Spielzeugmuseen bzw. Museen, die in stän-digen Ausstellungen Spielzeug präsentieren– aber eben nur ein Deutsches Spielzeugmuse-um, nämlich das in der ehemaligen Weltspiel-warenstadt Sonneberg. Als älteste deutscheSpielzeugsammlung gilt das über einhundert-jährige Haus, welches 1901 als „Industrie- und Gewerbemuseum des Meininger Oberlandes“entstand, als traditionsreichste Einrichtung.

Dabei war Spielzeug seit der Museumsgrün-dung 1901 nur einer der Erwerbsschwer-punkte. Im Laufe der Jahrzehnte wurde esschließlich zum wichtigsten Sammelgegen-stand des Museums. Seit 1972/73 ist die Er-werbs- und Ausstellungstätigkeit ausschließ-lich auf Spielzeug, Zeugnisse der regionalenSpielzeugindustrie und Zeugnisse zur Lebens-weise der Kinder ausgerichtet. Jährlich hat dieSammlung einen Zuwachs von durchschnitt-lich 1.000 Neuzugängen.

Die Sammlungen des Deutschen Spielzeug-museums zählen zurzeit rund 100.000 Objekte.Die größte Bestandsgruppe ist Spielzeug mit ca. 60.000 vergebenen Inventarnummern – darunter unter anderem die größte Sammlungvon Spielwaren aus der ehemaligen DDR. Fer-ner werden in den Magazinen gegenständlicheZeugnisse zur Lebensweise und verschieden-artige andere Belege zur Heimatgeschichtedes Kreises Sonneberg (Industrie-, Kultur-und Kunstgeschichte) aufbewahrt.

Zu bedeutenden Objekten der Sammlunggehören Thüringer Porzellanpuppen des 19.Jahrhunderts, Reformpuppen des beginnenden20. Jahrhunderts (darunter früheste Käthe-Kruse-Puppen), Holzspielzeug aus Sonne-berg, dem Erzgebirge und den Alpentälern des 18./19. Jahrhunderts, Papiermachéspielzeugdes 19. Jahrhunderts, sehr kostbares Spielzeug aus dem alten Ägypten und Japan, antikesSpielzeug aus Griechenland und Rom sowie die Schaugruppen „Gulliver in Liliput“ (sieheBild unten) und „Thüringer Kirmes“.

Museumsrundgang

von der Antike bis zur Gegenwart. Für die Äl-teren wird der Besuch des Museums zu einer Reise in die Kindheit – die Jüngeren könnensich auf eine interessante Entdeckungsreise in die Geschichte begeben oder sich in der Spiel-ecke vergnügen.

Der Rundgang ist entsprechend der realenAnordnung im Haus in drei Abschnitte ge-

bedeutendsten Puppen und Plüschtiere der verschiedensten Epochen wieder. Auch der be-

Im Parterre werden Kleinode der technischenSpielzeuge wie Dampfmaschinen, Karussells oder eine riesige Modelleisenbahn präsentiert.Zudem wird der geschichtliche Werdegang der Spielzeuge genau beleuchtet. Wie beschwer-

zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts war,kann man im Keller entdecken. Hier werdenunter anderem die Arbeitsstube eines Heimar-beiters und ein altes Schulzimmer zur Schau gestellt. Ein unvergessliches Erlebnis ist die Betrachtung der Schaugruppe „Thüringer Kirmes“. Sie gilt zu Recht als Prunkstück des Deutschen Spielzeugmuseums Sonneberg.

Die „Thüringer Kirmes“

Das weltweit einmalige Kulturgut wurde einst durch die Sonneberger Spielwarenindustrie für die Weltausstellung 1910 in Brüssel angefer-tigt und zählte zu deren größten Attraktionen.Folgerichtig wurde sie hier mit dem „Grand Prix“ ausgezeichnet.

67 zum Teil lebensgroße Figuren sowie de-tailverliebte Fahrgeschäfte und Fachwerkhäu-ser beschreiben das bunte Kirmestreiben auf dem Marktplatz einer thüringisch-fränkischen

Weltausstellungen haben sich oft nur einzelneObjekte oder Pavillons erhalten. Die Bewah-rung einer ganzen Inszenierung ist ein ein-maliger Glücksfall. Die „Thüringer Kirmes“ist ein unersetzliches Dokument der Zeitge-schichte des Sonneberger Landes sowie seinestraditionellen Spielwaren-Handwerks.

Eine Untersuchung der Figuren im Jahr 2006ergab, dass das Ensemble aufgrund ungün-stiger klimatischer Verhältnisse des Schau-raumes einer grundlegenden Restaurierungund einer neuen Räumlichkeit bedurfte. Dank des großartigen Engagements von Verbänden,Vereinen, Unternehmen und vielen Bürge-rinnen und Bürgern, wie zum Beispiel Johan-na Truckenbrodt-Koy, ist es gelungen, die Re-staurierung der „Thüringer Kirmes“ auf einen guten Weg zu bringen. Zum 100jährigen Jubi-läum wird eine Sonderausstellung zur „Thü-ringer Kirmes“ zu sehen ein. Im Jubiläumsjahr wird zudem mit der Neugestaltung des gesam-ten Museums begonnen.

Derzeitige Situation / Ausblick

Das Deutsche Spielzeugmuseum ist ein Mu-seum im Aufbruch. Das Jahr 2010 steht im Zeichen des 100jährigen Jubiläums der „Thü-ringer Kirmes“ und setzt den Startschuss zur grundlegenden Sanierung und Umgestaltungdes Hauses. Umgesetzt wird das Vorhaben vom Landkreis Sonneberg als Träger der Ein-richtung gemeinsam mit der Stadt Sonneberg.Für den Landkreis Sonneberg ist die Neuge-staltung des Deutschen Spielzeugmuseums eines der bedeutendsten Investitionsvorhabenseit der Deutschen Einheit.

Die Umsetzung des ersten Bauabschnittsmit Gesamtkosten von rund 4 Mio. Euro ist für die Jahre 2010/2011 geplant. Er umfasst die Erweiterung um einen Neubau, der ei-nen Schauraum des Ensembles „Thüringer Kirmes“ sowie zentrale Servicefunktionenwie Eingangsbereich, Kasse, Museumsshop, Garderobe, Sanitärbereich und einen Aufzugbeinhalten. Außerdem schafft er die bau-liche Voraussetzung zur Einbindung der Al-ten Handelsschule in das Gesamtkonzept des Deutschen Spielzeugmuseums. Nicht zuletzt werden im Rahmen des 1. Bauabschnitts einbarrierefreier Zugang und zusätzliche Ret-tungswege geschaffen.

Insgesamt sieht das Gesamtkonzept fünf Bau-teile mit einem Gesamtvolumen von rund 10,5Mio. Euro vor. Die Umsetzung der Bauteile zwei bis fünf soll in den Jahren ab 2012 in Abhängigkeit der Haushaltslage der beidenKooperationspartner erfolgen. Hierin enthal-ten sind der Umbau der Alten Handelsschu-le, der Umbau der ehemaligen Turnhalle der Alten Handelsschule, der Umbau des jetzigenMuseumsgebäudes und die Neugestaltung der Außenanlagen (siehe Entwurf unten).

Jahresplan 2010

Die Dauerausstellung des Museums wird durch Sonderausstellungen, Events und Vor-träge bereichert. Hier der aktuelle Jahresplan:

Sonderausstellungen

14. Mai bis 29. August 2010„Von Sonneberg in alle Welt. Armand Mar-seille und die Ära der Porzellankopfpuppen“ – Sonderausstellung im Rahmen des thürin-genweiten Ausstellungsprojektes „250 Jahre Porzellanland Thüringen“

Kulturschätze des Landkreises Sonneberg: Das Deutsche Spielzeugmuseum Sonneberg

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NICHTAMTLICHER TEIL 7

19. September bis 14. November„Restaurierungsprojekt ‚Thüringer Kirmes‘.Einblicke und Ausblicke“ – Sonderausstellung im Rahmen des Jubiläums „100 Jahre Schau-gruppe ‚Thüringer Kirmes‘“

28. November bis 13. Februar 2011„Weihnachten im Erzgebirge“ – Sonderaus-stellung aus Beständen der Sammlung Pint-scher, Esslingen

Veranstaltungen

So, 14. März, 14 bis 16 Uhr„Kunterbunte Ostereier“

Mo, 29. März, bis Donnerstag, 1. AprilOsterferienprogramm

Do, 1. April, 14 bis 16 UhrOstereiersuchen im Museumsgarten

Do, 13. Mai, 11 UhrAusstellungseröffnung – „Von Sonneberg inalle Welt. Armand Marseille und die Ära der Porzellankopfpuppen“

Sa, 15. Mai, ab 13 Uhr„Museumstour“. Busfahrt mit Führungen durch drei Spielzeugmuseen – Zum 7. Interna-tionalen Teddy- und Puppenfest

Sa, 15. Mai, 18 bis 24 UhrRegionale Museumsnacht

So, 16. Mai, 14 bis 16 Uhr„Spiele, Spiele, Spiele!“ – Zum Internationa-len Museumstag

So, 27. Juni, 14-16 Uhr Zum Jubiläum „150 Jahre Kindergarten“

Mo, 28. Juni bis Do, 1. JuliMo, 5. Juli bis Do, 8. Juli – Ferienprogramm

Sa, 18. September, und So, 19. SeptemberSymposium „100 Jahre ‚Thüringer Kirmes‘“

So, 19. September, 11 UhrEröffnung der Sonderausstellung „Restaurie-rungsprojekt ‚Thüringer Kirmes‘. Einblickeund Ausblicke“

Sa, 25. September, und So, 26. SeptemberSonneberger Stadt- und Museumsfest

Mo, 11. Oktober, bis Do, 14. OktoberMo, 18. Oktober, bis Do, 21. Oktober – Herbst-ferienprogramm

So, 31. Oktober, 20 UhrHalloweennacht im Spielzeugmuseum

November (Termin wird bekannt gegeben) – Museumskonzert der Internationalen Jazztage

So, 14. November, 14 -16 Uhr„Sonneberger Märchentage“

So, 28. November, 10 bis 18 UhrMuseumsweihnacht

So, 28. November, 11 UhrEröffnung der Sonderausstellung „Weihnach-ten im Erzgebirge“

So, 12. Dezember, 17 UhrDas traditionelle Weihnachtskonzert der Son-neberger Vokalisten

Vortragsreihe des Sonneberger Museums-und Geschichtsverein e.V. und der Volks-hochschule des Landkreises Sonneberg

Di, 2. März, 19.30 UhrDeutsches Spielzeugmuseum – VortragNorbert Zitzmann/Lauscha: Wie wir den Frie-den liebten

Di, 6. April, 19.30 Uhr Deutsches Spielzeugmuseum – VortragThomas Schwämmlein/Sonneberg und Man-fred Krummholz/Almerswind: Das Spielzeug-dokument – eine Zäsur für die Spielzeugindu-strie Südthüringens

Di, 4. Mai, 19.30 Uhr Deutsches Spielzeugmuseum – VortragDr. Ernst Hofmann/Sonneberg: Auf den Spu-ren von Arnold Viegelmann – ein Künstler, der das Erscheinungsbild Sonnebergs prägte

Sa, 5. Juni, 14 Uhr Juttaplatz – ExkursionSonneberg 1910 – die Innenstadt

Sa, 3. Juli, 14 UhrMusikschule Sonneberg – ExkursionSonneberg 1910 – Villen in der Spielzeugstadt,die Villa Craemer

Sa, 7. August, 14 UhrStadtpark (Bahnhofstraße) – ExkursionSonneberg 1910 – Park und Villentour

Sa, 7. September, 13 UhrSchlosspark Neuhaus-Schierschnitz – Exkur-sion„Und war nicht wieder zu erkennen…“ – der Neuhäuser Schlossberg im Wandel der Zeiten

Di, 5. Oktober, 19.30 UhrDeutsches Spielzeugmuseum – VortragGustav Humann/Sonneberg: 20 Jahre freieErwachsenenbildung im Landkreis Sonneberg

Di, 2. November, 19.30 UhrDeutsches Spielzeugmuseum – Vortrag

der Welt – auf Spurensuche nach „Milo Ba-rus“ im Sonneberger Land

Di, 6. Dezember, 19.30 UhrDeutsches Spielzeugmuseum – VortragThomas Schwämmlein/Sonneberg: Sonneberg1910 – die Spielzeugstadt und die Weltausstel-lungen

Auf einen Blick:Besonderheit(en):- älteste deutsche Spielzeugsammlung- weltweit größter Fundus an Spielwaren aus der ehemaligen DDR- jährlich 3-4 Sonderausstellungen sowie zahl- reiche lohnenswerte Vorträge und Events- besitzt eine umfangreiche wissenschaftliche Fachbibliothek, deren Bestand vor allem Literatur zur Spielzeuggeschichte und zur Geschichte der Region umfasst

Träger: Landkreis SonnebergKooperationspartner: Stadt SonnebergFörderverein: Sonneberger Museums- und Geschichtsverein e.V.Mitarbeiter: 11 (6 Vollzeit-, 5 Teilzeitkräfte)Besucher pro Jahr: 45.000

Eintrittspreise:Erwachsene 3,00 EURin Gruppen ab 20 Personen 2,00 EURKinder u. Personen mit Ermäßigung 1,50 EURin Gruppen ab 10 Personen 1,00 EURFamilienkarte zwei Erwachsene und max. fünf Kinder 6,50 EURFührung pro Gruppe 15,00 EUREinführungsvortrag pro Gruppe 3,00 EURKostenfreier Einlass für Kinder bis zum drit-ten Lebensjahr, Schulen und Kindergärten des Landkreises Sonneberg, Mitglieder des Sonne-berger Museums- und Geschichtsvereins, Ver-treter der Presse, Mitglieder des ICOM und des Deutschen Museumsbundes

Öffnungszeiten:Di-So sowie an Feiertagen von 9 - 17 UhrLetzter Einlass jeweils 30 Min vor SchließungBibliothek: Benutzung nach Voranmeldung un-ter Tel. 03675/422634-15

Kontakt:Deutsches Spielzeugmuseum SonnebergBeethovenstraße 10 96515 Sonneberg Tel.: 03675/422634-0 Fax: 03675/422634-26E-Mail: [email protected]: www.spielzeugmuseum-sonneberg.de

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9AMTLICHER TEIL

Satzunggüber die Erhebung von Gebühren für die Durchführung derg g

Gefahrenverhütungsschauen im Landkreis Sonnebergg g(Gefahrenverhütungsschau-Gebührensatzung – GVSGebS -)( g g )

vom 05. 01. 2010

Aufgrund des § 98 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), des § 21Abs. 7 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in Verbindung mit der Thüringer Ver-ordnung über die Gefahrenverhütungsschau und der §§ 2 bis 4 und 15 bis 21 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) hat der Kreistag Sonne-berg in seiner Sitzung am 16. 12. 2009 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Gebührentatbestand

(1) Für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau sind Gebühren nach dieser Gebührensatzung zu erheben. Die Durchführung der Gefahrenver-

hütungsschau umfasst - vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung der Ortsbesichtigung, - die Begehung des Objektes einschließlich der Mängelfeststellung und der Mängelbehebungsanordnung, - Nachschauen ohne weitere Beanstandungen, - Nachschauen mit weiterer Mängelfeststellung und der Mängelbehe- bungsanordnung.

(2) Kann eine Gefahrenverhütungsschau nicht durchgeführt werden und hat der Gebührenschuldner die Gründe hierfür zu vertreten, wird eine Gebühr für den tatsächlichen Zeit- und Fahrtaufwand je Mitarbeiter gemäß gül-tigem allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis des Freistaates Thürin-gen erhoben.

§ 2 Gebührenhöhe

(1) Zur Ermittlung der Gebühr werden die der Gefahrenverhütungsschauunterliegenden Objekte in die drei Kategorien A, B und C unterteilt. Die Einstufung der Objekte erfolgt gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Ob-jekte, die nicht in der Anlage erfasst sind, werden durch den LandkreisSonneberg entsprechend ihrer Gefährdung vergleichbar eingestuft.

(2) Die Gebühr besteht aus der Grundgebühr, die sich aus der Kategorie er-gibt, der Begehungsgebühr, die sich aus der nutzbaren Fläche ergibt, und einer Fahrtkostenpauschale für die An- und Abfahrt zum zu überprüfenden Objekt als Festgebühr.

kehrswege.(4) Für die Nachschau nach Mängelbeseitigung sowie für die Nachschau nach

Fristablauf werden 50 % der Grundgebühr zuzüglich der Fahrtkostenpau-schale erhoben.

(5) Die Gebühr berechnet sich wie folgt:

1. GrundgebührKategorie nach Anlage Grundgebühr in EuroA 150B 200C 2502. Begehungsgebühr

bis 500 100 501 – 1000 200 1001 – 2000 400 über 2001 1000

3. Fahrtkostenpauschale Die Fahrtkostenpauschale beträgt 25,00 Euro.

§ 3 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebüh-renschuld Eigentümer des Grundstückes oder ähnlich zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt oder an dessen Stelle der schuldrechtlich Berechtigte (Pächter, Mieter oder in sonstiger Weise Nutzungsberechtigte)ist. Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück be-

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.(3) Die §§ 2 und 3 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes sind entspre-

chend anzuwenden.

§ 4 Gebührenschuld / Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Begehung des Ob-jektes, bei Nachschauen mit der Beendigung der jeweiligen Nachschau.

(2) Die zu zahlende Gebührenschuld wird durch Gebührenbescheid festge-setzt. Mit Zugang des Gebührenbescheides wird die Gebührenschuld fäl-lig.

§ 5 Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in männ-licher und weiblicher Form.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Sonneberg, den 05.01.2010 Landkreis Sonneberg

Zitzmann, Landrätin

Anlageg

Objekte Kategorie

Beherbergungsstätten im Sinne von § 2 Abs. 4 Nr. 8 der Thürin-ger Bauordnung mit mehr als 12 Gastbetten

B

mehr als 400 m² haben

B

Gebäude unter Denkmalschutz von großer Ausdehnung, besonde-rer Brandgefahr oder von einmaligem Kulturwert

B

Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Übergangs-wohnheime für Spätaussiedler mit mehr als 12 Betten

B

Gewerbe-, Forschungs- und Industrieobjekte, wie

- Betriebe, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Ver-wertung, Verteilung) und Lagerung von überwiegend brennbarenFlüssigkeiten, Gasen, Gefahrstoffen dienen

C

- Betriebe, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Ver-wertung, Verteilung) und Lagerung von überwiegend brennbarenStoffen dienen, einschließlich Industriebauten nach der Industrie-

C

- Hochregallager mit mehr als 9 m Lagerhöhe (OberkanteLagergut)

C

als 1600 m²B

- Objekte und Anlagen nach der Störfall-Verordnung C

- Objekte und Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen ab der Schutzstufe 2 nach der Biostoffverordnung bzw. Sicherheitsstufe2 nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung

C

- Objekte und Anlagen mit radioaktiven Stoffen ab der Gefahren-gruppe II nach der Strahlenschutzverordnung und dem Atomge-setz

C

Großgaragen nach der Thüringer Garagenverordnung A

heime mit mehr als 12 BettenB

Hochhäuser im Sinne von § 2 Abs. 4 Nr. 1 der Thüringer Bau-ordnung

C

Kindertagesstätten A

Krankenhäuser im Sinne von § 2 Abs. 4 Nr. 9 der Thüringer Bauordnung und Kurkliniken mit mehr als 12 Betten

C

Landwirtschaftliche Betriebe, die wegen ihrer Lage und Beschaf-

che der baulichen Anlagen von mehr als 1600 m²

A

von mehr als 1000 m²B

Schulen nach der Thüringer Schulbaurichtlinie B

Sonderschulen und Werkstätten für behinderte Personen B

Tunnelanlagen mit einer Länge von mehr als 400 m C

Verkaufsstätten nach der Thüringer Verkaufsstättenverordnung B

Versammlungsstätten im Sinne von § 2 Abs. 4 Nr. 7 der Thürin-ger Bauordnung

C

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AMTLICHER TEIL10

Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom 25.11.2009g g

Beschluss – Nr. 35/06/2009Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses vom25.11.2009Der Kreisausschuss beschließt:„Die Tagesordnung der 6. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Sonne-berg wird unter Einbeziehung der Änderungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung (TOP 4d wird zu Top 4e und Top 4e zu TOP 4f; unter TOP 4d wird neueine Tischvorlage behandelt) bestätigt.“

Zitzmann, Landrätin Siegel

Beschluss – Nr. 36/06/2009Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2009Der Kreisausschuss beschließt:„Die Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2009 wird genehmigt.“

Zitzmann, Landrätin Siegel

Beschluss – Nr. 37/06/2009Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.11.2009Der Kreisausschuss beschließt:„Die Niederschrift der Sitzung vom 04.11.2009 wird genehmigt.“

Zitzmann, Landrätin Siegel

Beschluss – Nr. 38/06/2009Konjunkturpaket II – Umsetzung im Landkreis SonnebergDer Kreisausschuss beschließt:„1. Die in der Anlage enthaltenen Änderungen der mit dem 1. Antrag bestä-tigten Maßnahmen des Konjunkturpaketes II für Investitionen an Schulen und kommunalen Weiterbildungseinrichtungen des Landkreises Sonneberg werden bestätigt. Die Ersatzmaßnahme – Fenstererneuerung an der Regelschule Bür-gerschule Sonneberg – ist zu beantragen.2. Die Landrätin wird ermächtigt, den entsprechenden 1. Änderungsantrag beimLandesverwaltungsamt Weimar (Rechtsaufsichtsbehörde) einzureichen.3. Die Realisierung der Ersatzmaßnahme erfolgt im Haushaltsjahr 2010. Die Änderungen in den Maßnahmen laut Anlage sind im Haushaltsplan 2010 zu berücksichtigen.“

Zitzmann, Landrätin Siegel

Beschluss – Nr. 39/06/2009Bestätigung der außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 bei der Haushaltstelle 55100.65810Der Kreisausschuss beschließt:„Die außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 bei der Haus-haltsstelle 55100. 65810 – Ausgaben Ehrenamtstag – in Höhe von 17,1 T Eurowerden bestätigt.“

Zitzmann, Landrätin Siegel

Beschluss – Nr. 40/06/2009Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen SitzungenDer Kreisausschuss beschließt:„Die Beschlüsse – Nr. 368/57/2008, 369/57/2008, 370/57/2008, 371/57/2008, 372/57/2008, 373/57/2008, 374/57/2008, 375/57/2008, 376/57/2008, 381/58/2008, 382/58/2008, 383/58/2008, 387/59/2009, 388/59/2009, 390/59/2009, 394/60/2009, 395/60/2009, 396/60/2009, 399/61/2009, 408/63/2009, 409/63/2009, 410/63/2009, 02/01/2009, 04/01/2009, 05/01/2009,06/01/2009, 07/01/2009, 08/01/2009, 09/01/2009, 10/01/2009, 11/01/2009 und 12/01/2009 des Kreisausschusses werden in der beschlossenen Form bekannt gemacht.“

Zitzmann, Landrätin Siegel

Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom 07.12.2009

Beschluss – Nr. 46/07/2009Sanierung und Erweiterung des Deutschen Spielzeugmuseums Sonneberg

„1. Die technisch und gestalterische Lösung des Projektes ‚Sanierung und

Erweiterung des Deutschen Spielzeugmuseums’ in der Planfassung vom20.04.2009 in der Fortschreibung vom 13.08.2009 und 20.08.2009 der Pla-nungsgesellschaft mbH Junk und Reich wird gebilligt.2. Die Realisierung des 1. Bauabschnittes erfolgt in den Haushaltsjahren 2010 und 2011.3. Die Umsetzung der weiteren Bauabschnitte soll in den Haushaltsjahren ab2012 in Abhängigkeit von der Haushaltslage erfolgen.4. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle erforderlichen Schritte zur Projektum-setzung zu veranlassen.“

Zitzmann, Landrätin Siegel

Beschluss – Nr. 47/07/2009Erweiterung der Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2009Der Kreisausschuss beschließt:„Der Tagesordnungspunkt ‚Öffentliche Bekanntmachung eines in der nicht-öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2009 gefassten Be-schlusses’ wird als TOP 3 der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschussesvom 07.12.2009 aufgenommen.“

Zitzmann, Landrätin Siegel

Beschluss – Nr. 48/07/2009Öffentliche Bekanntmachung eines in der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2009 gefassten BeschlussesDer Kreisausschuss beschließt:„Der Beschluss - Nr. 46/07/2009 der Sitzung des Kreisausschusses vom07.12.2009 wird öffentlich bekannt gemacht.“

Zitzmann, Landrätin Siegel

Die Landrätin

Bekanntmachunggüber 10 Anträge auf Erteilung vong g

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungeng g g gAZ: 66-690.500/14/09 bis 66-690.500/23/09

Das Landratsamt Sonneberg gibt bekannt, dass der Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg, PIKO-Platz 1, 96515 Sonneberg 10Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäߧ 9 Abs. 4 und Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Ge-setzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), i.V.m. §§ 1 und 6 Sachen-rechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) zum Eintrag beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten für diefolgenden Leitungen und Anlagen gestellt hat:

1. Az. 66-690.500/14/09: Regenrückhaltebecken RÜB 1a „Altes Rathaus“mit Leitungszubehör DN 1000 B, Kontrollschacht mit Leitungszubehör DN 600 B und Abwasserleitung DN 300 B mit Kontrollschächten zwi-schen „Drehweg“ und „Obere Mühlgasse“ in Sonneberg; Gemarkung: Sonneberg, Lage: Am Alten Rathaus, Nähe Obere Mühlgasse, einschließ-lich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 6 m;

2. Az. 66-690.500/15/09: Abwasserleitungen DN 300/400 B, 200 PVC/Stz mit Zubehör (Kontrollschächte) für den Bereich „Schichtshöh-ner Straße“/“Hennersberg“ in Mengersgereuth-Hämmern; Gemarkung Schichtshöhn, Lage: An der „Schichtshöhner Straße“ / „Hennersberg“,einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 4 m;

3. Az. 66-690.500/16/09: Abwasserleitung DN 400 B mit Zubehör (Kon-trollschächte) für den Bereich „Herrengasse“ in Bachfeld; Gemarkung:Bachfeld, Lage: Herrengasse – Mühlgraben, einschließlich eines Schutz-streifens mit einer Breite von 4 m;

4. Az. 66-690.500/17/09: Abwasserleitungen DN 200/300 ISO, 400 B, 250MZR mit Zubehör (Kontrollschächte) für den Bereich „Dorfstraße“ und „Kreisstraße“ – hier Ortseingang – in der Ortslage Jagdshof; GemarkungJagdshof, Lage: Angerwiesen / Ortseingang, einschließlich eines Schutz-streifens mit einer Breite von 6 m;

5. Az. 66-690.500/18/09: Abwasserleitung DN 400 Stz mit Zubehör (Kon-trollschächte) für den Bereich „Coburger Straße“ und „Schaumbergstraße“

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in Schalkau; Gemarkung Schalkau, Lage: „Coburger Straße“ und Schaum-bergstraße“, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 4 m;

6. Az. 66-690.500/19/09: Abwasserleitungen DN 300/400 B mit Zubehör (Kontrollschächte) an der „Bleßbergstraße“ in der Ortslage Truckenthal;Gemarkung Truckenthal, Lage: An der Bleßbergstraße, einschließlicheines Schutzstreifens mit einer Breite von 6 m;

7. Az. 66-690.500/20/09: Abwasserleitungen DN 400 B/250 ISO mit Zube-hör (Kontrollschächte) für den Bereich „Talstraße“ und „Märzgasse“ im OT Schwärzdorf; Gemarkung Schwärzdorf, Lage: Auwiesen, einschließ-lich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 6 m;

8. Az. 66-690.500/21/09: Abwasserleitungen DN 150 PVC, 200/300 Stz/B mit Zubehör (Kontrollschächte) zur Abwasserableitung in der Ortslage Rauenstein; Gemarkung Rauenstein, Lage: Ortslage, einschließlich einesSchutzstreifens mit einer Breite von 4 m;

9. Az. 66-690.500/22/09: Trinkwasserversorgungsleitung DN 125 GG zwi-schen „Schichtshöhner Straße“ und „Effelder Straße“ für die OrtslageMengersgereuth-Hämmern; Gemarkung Schichtshöhn, Lage: An der Schichtshöhner Straße, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Brei-te von 4 m;

10. Az. 66-690.500/23/09: Trinkwasserversorgungsleitung DN 80 GG /100 GGG mit Zubehör (Schieber/Hydrant) für die „Bergstraße“ und „Stein-acher Straße“ in Hüttengrund; Gemarkung Hüttengrund, Lage: An der „Bergstraße“, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 4m;

Die von den Anlagen (einschließlich der Schutzstreifen) betroffenen Grund-stückseigentümer der Gemarkungen

Sonneberg, Schichtshöhn, Bachfeld, Jagdshof, Schalkau, Truckenthal,Schwärzdorf, Rauenstein und Hüttengrund

können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen innerhalbvon 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Rechts- undOrdnungsamt im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 244 während der Öffnungszeiten einsehen.

Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-gungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 und 9 GBBerG in Verbindung mit §§ 1, 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV.

Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen:g g p

Gemäß § 9 Abs.1 S.1, Abs.9 GBBerG i.V.m. § 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwi-schen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.

Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruchnicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise alsvon dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in be-gründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Sonne-berg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulareliegen in der Bescheinigungsstelle (Rechts- und Ordnungsamt, Zimmer 244, Telefon 03675/871 353) bereit.

Sonneberg, den 13.01.2010

Zitzmann, Landrätin

Die Landrätin

Bekanntmachunggüber 2 Anträge auf Erteilung vong g

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungeng g g gAZ: 04.01.AR-114; 05.01.AR-086;

Das Landratsamt Sonneberg gibt bekannt, dass der Zweckverband für Was-serversorgung und Abwasserbehandlung „Rennsteigwasser“ Neuhaus amRennweg, Sonneberger Straße 120, 98724 Neuhaus am Rennweg 2 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9Abs. 4 und Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), i.V.m. §§ 1 und 6 Sachenrechtsdurch-führungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) zum Eintrag beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten für die folgenden Lei-tungen und Anlagen gestellt hat:

1. Trinkwasserleitung DN 80 GG und DN 63 PE in Scheibe Alsbach(Hauptstraße 72c – TWA) einschließlich eines Schutzstreifens

2. Trinkwasserleitung DN 100 Az in Siegmundsburg (HB – Alte Straße)einschließlich eines Schutzstreifens

Die von den Anlagen (einschließlich der Schutzstreifen) betroffenen Grund-stückseigentümer der Gemarkungen

Scheibe und Siegmundsburg

können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalbvon 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Rechts- undOrdnungsamt im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 244 während der Öffnungszeiten einsehen.

Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-gung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 und 9 GBBerG in Ver-bindung mit §§ 1, 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV.

Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen:g g p

Gemäß § 9 Abs.1 S.1, Abs.9 GBBerG i.V.m. § 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwi-schen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.

Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruchnicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung desGrundbuches erteilt wird.

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass dasGrundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise alsvon dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in be-gründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Sonne-berg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden (Rechts- und Ordnungsamt,Zimmer 244, Telefon 03675/871 353).

Sonneberg, den 09.02.2010

Zitzmann, Landrätin

11AMTLICHER TEIL

Hinweis: Sofern Anlagen Bestandteil von Bekanntmachungensind, werden diese im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 248 und 249 zur Einsicht ausgelegt. Diese können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

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AMTLICHER TEIL12

Amtliche Bekanntmachungg

möglich

überarbeitet und neu gefasst. Neu geregelt in dieser Verordnung ist unter ande-

Ortsbebauung zugelassen ist, sondern nur noch außerhalb im Zusammenhangbebauter Ortsteile. Das heißt, dass auf Grundstücken innerhalb der Ortschaften

Unter Einbeziehung der weiteren in dieser Verordnung geforderten Vorgaben, wie die Einhaltung von Sicherheitsabständen (50 m zu öffentlichen Straßen,1,5 km zu Flugplätzen, 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbareStoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, 20 m zu landwirtschaft-

m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen und 5 m zur Grund-stücksgrenze), sind nur sehr geringe Flächen des Landkreises Sonneberg dafür geeignet, anfallenden Baum- und Strauchschnitt „gesetzeskonform“ zu verbren-nen.

genkompostierung entsorgt bzw. verwertet werden. Des Weiteren besteht

durch Abgabe in Einrichtungen der öffentlichen oder gewerblichenAbfallentsorgung/-behandlung (Kompostierungsanlagen) ordnungsgemäß zu entsorgen.

Gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Sonneberg sind Grün-abfälle, die nicht der Eigenkompostierung etc. zugeführt werden, zu den be-kanntgegebenen Annahmestellen zu bringen. Wo sich Annahmestellen im

kreises Sonneberg“ nachgesehen werden.

Wegen der gesundheitlichen Relevanz und Diskussionen über Feinstaub (klei-ne, lungengängige Partikel) sowie der massiven Rauch- und Geruchsbelästi-gung ist das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt oft Grund von Be-schwerden gewesen.Neben der Nichtbeachtung von Witterungsverhältnissen sowie der Nicht-einhaltung von Abstandsregelungen führten auch das Verbrennen von Grün-

von anderen Abfällen zu erheblichen Belastungen und Gesundheitsgefähr-dungen.

Deshalb wird im Landkreis Sonneberg ab sofort das Verbrennen von Ast- und Strauchschnitt nicht mehr zugelassen und auf eine Ausnahmeregelung verzich-tet.

Entsprechend den im § 4 Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG)formulierten Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schäd-

ergie zu nutzen (energetische Verwertung).Der § 27 KrW-/AbfG regelt die Ordnung der Beseitigung von Abfällen. In Abs. 1 ist ausgeführt, dass Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zu-gelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behan-delt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.

dass ein grundsätzliches Verbrennungsverbot außerhalb der dafür zugelassenen Anlagen besteht und eingehalten werden muss.

von Begutachtung durch das Landwirtschaftsamt), können durch die zuständigeBehörde in begründeten Einzelfällen, unter Vorbehalt des Widerrufs, zugelas-sen werden, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 27 Abs. 2 KrW-/AbfG).

Sonneberg, im Februar 2010

Die Landrätin

Amtliche Bekanntmachungg

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2006/7/EGdes Europäischen Parlamentes und des Rates über die Qualität der Bade-gewässer und deren Bewirtschaftung

Das Gesundheitsamt des Landkreises Sonneberg gibt bekannt, dass gemäß Artikel 11 der oben genannten EG – Richtlinie für den Landkreis Sonneberg eine Badegewässer – Liste erstellt wird. Dazu können Vorschläge, Bemer-kungen und Beschwerden aus der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht werden.

Entsprechende Anregungen richten Sie bitte bis 19.03.2010 an das Landratsamt Sonneberg, Gesundheitsamt, Bahnhofstraße 66 in 96515 Sonneberg, Telefon:03675 / 871 240.

gez. Dr. med. S. Matthes, Leitende Amtsärztin

Amtliche Bekanntmachungg

Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Gemeinden Bachfeld,Steinheid, Siegmundsburg, Scheibe-Alsbach und Goldisthal des Land-kreises Sonneberg;Festsetzung Wahltermin

Hiermit gibt das Landratsamt Sonneberg bekannt:

Für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Gemeinden Bachfeld,Steinheid, Siegmundsburg, Scheibe-Alsbach und Goldisthal wurde durch dasLandratsamt Sonneberg als Wahltermin

Sonntag, der 06. Juni 2010,

festgesetzt.

Sonneberg, den 26.01.2010

Landratsamt SonnebergIm AuftragDr. Höfner

Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg

Bekanntmachunggzur Feststellung des Jahresabschlusses 2008g

gemäß § 85 der Thüringer Kommunalordnung und § 25 der Thüringerg § g g § gEigenbetriebsverordnung sowie die Verwendung des Jahresergebnisses fürg g g g

die Betriebszweige Wasserwerke und Abwasserwerkegdes Wasserversorungs- und Abwasserzweckverbandes Sonnebergg g

1. Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweck- verbandes Sonneberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.11.2009

Beschluss Nr. VV 01/40A/09 gefasst:

Beschluss 1. über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 mit

einem Jahresergebnis von 998.331,02 € 2. über den handelsrechtlich geprüften und mit dem uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2008 mit einer Bilanzsumme von 166.993.285,50 € 3. Der Jahresgewinn im Betriebsbereich Trinkwasser von insge- samt 214.014,89 € und der Jahresgewinn im Betriebsbereich Abwasser von insgesamt 784.316,13 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweck-verbandes Sonneberg beschließt gemäß § 35 Abs. 1 Ziffer 7 der Geschäftsord-nung der Verbandsorgane des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckver-bandes Sonneberg vom 08.03.2005 die Feststellung und endgültige Anerken-nung der Jahresrechnung sowie den Vortrag des Jahresgewinns auf neueRechnung.

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ENDE AMTLICHER TEIL

AMTLICHER TEIL 13

VV 02/40A/09 Entlastung des Verbandsvorsitzenden, Herrn Dipl.-Ing. Reinhard Zehner,

für das Haushaltsjahr 2008

VV 03/40A/09 Entlastung der stellvertretenden Verbandsvorsitzenden, Frau Sibylle Abel,

für das Haushaltsjahr 2008

VV 04/40A/08 Entlastung des Werkleiters, Herrn Dipl.-Ing. Bernd Hubner, für das Haus-

haltsjahr 2008

2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver-lustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Sonne-berg/WWS Wasserwerke im Landkreis Sonneberg für das Geschäftsjahr vom01. Januar 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jah-resabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vor-schriften und den ergänzenden landesrechtlichen Regelungen liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufga-be ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Be-urteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beach-tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danachist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über dieGe-schäftstüchtigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-sichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die An-gaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschät-zungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-kenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriftenund den ergänzenden landesrechtlichen Regelungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der

Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünf-tigen Entwicklung zutreffend dar.“

München, 05. August 2009

T M A Treuhand für den Mittelstand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Siegel -

gez.: Eckehard Breitenbach gez.: Dr. Peter Alavi Dehkordi Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

3. Das Ergebnis der Jahresrechnung und der Bestätigungsvermerk des Wirt-schaftsprüfungsunternehmens werden im Amtsblatt des Landkreises Son-neberg bekannt gegeben.

Der Jahresabschluss 2008 und der Lagebericht liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Wasserversorgungs- und AbwasserzweckverbandesSonneberg, PIKO-Platz 1 in 96515 Sonneberg, zu den Geschäftszeitenöffentlich aus, und zwar nach Erscheinen des Amtsblattes, für den Zeit-raum vom 01.03.2010 bis 12.03.2010.

Sonneberg, den 03.02.2010Zehner, Verbandsvorsitzender Dienstsiegel

Beschluss der Werkausschusssitzung des Wasserversorgungs- und Abwas-g g gserzweckverbandes Sonneberg vom 19.01.2010g

Beschluss-Nr. WA 01/01/10Veröffentlichung von Beschlüssen

Der Werkausschuss des Wasserversorgungs- und AbwasserzweckverbandesSonneberg beschließt gemäß § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Wasserver-sorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg vom 08.03.2005, nachfol-gend aufgeführten Beschluss der Werkausschusssitzung vom 12.11.2009 imAmtsblatt des Landkreises Sonneberg bekannt zu geben:

Beschluss-Nr. WA 03/11/09 Bestellung des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2009 der

WWS Wasserwerke im Landkreis Sonneberg

Der Werkausschuss des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckver-bandes Sonneberg beschließt entsprechend § 36 Abs. 1 Ziffer 14 der Ge-schäftsordnung der Verbandsorgane des Wasserversorgungs- und Abwas-serzweckverbandes Sonneberg vom 08.03.2005,

Herrn Diplom-Kaufmann Eckehard Breitenbach,Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

TMA Treuhand für den Mittelstand, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aktiengesellschaft,

Innere Wiener Straße 11, 81667 München

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.

gez. Abel, Werkausschussvorsitzende Dienstsiegel

Vortrag im Astronomiemuseum der Sternwarte SonnebergMontag, 1. März 2010, 19:30 Uhr – Populärwissenschaftlicher Vortrag von Matthias Stahnke, Student der Luft- und Raumfahrt-technik in Aachen: Auswirkungen des Mondes auf die Entstehung(intelligenten) Lebens auf der Erde. (In Kooperation mit der VHS.)Der Vortrag beschäftigt sich mit den Vorgängen um die Entstehung desErdmondes, die vermutlich durch die Kollision der jungen Erde miteinem etwa halb so großen Planeten vor 4,6 Milliarden Jahren einge-leitet wurde. Im Zentrum des Vortrages steht die Bedeutung dieses Vor-ganges für die weitere Entwicklung der Erde zu einem Planeten mit ei-ner äußerst artenreichen Biosphäre. Weitere Informationen unter www.astronomiemuseum-sternwarte-sonneberg.de.

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15NICHTAMTLICHER TEIL

Das Gesundheitsamt informiert: NorovirenNoroviren-Hygienehinweise bei Auftreten von viralen Durchfaller-krankungen

Zurzeit ist ein Ansteigen der Infektionsraten von Noroviren im Land-

viraler infektiöser Magen-Darm-Erkrankungen und zeigen einen ausge-prägten saisonalen Gipfel vor allem in den Wintermonaten. Weiterhinsind Noroviren für einen Großteil der nicht bakteriell bedingten Gastro-enteritiden bei Kindern (ca. 30 %) und bei Erwachsenen (bis zu 50 %) verantwortlich.

Allgemeines:

Die Viren werden über den Stuhl und das Erbrochene des Menschen ausgeschieden. Eine Infektion mit Noroviren kann zum einen über

virushaltige Tröpfchen, die beim Erbrechen oder Durchfall freigesetzt werden, erfolgen. Die Infektiosität ist sehr hoch, die minimale Infekti-onsdosis dürfte bei rund 10 bis 100 Viruspartikeln liegen. Damit ver-bunden ist eine sehr kurze Inkubationszeit von 6 bis 50 Stunden. DieTherapie erfolgt symptombezogen durch Ausgleich des z.T. erheblichen Flüssigkeits- und Elektrolytverlustes.

Symptome:

Hinweise auf eine Norovirusinfektion können sein:

Was ist zu tun, wenn ich Symptome habe?

Wenn man Symptome, die auf eine Norovirusinfektion hinweisen, an sich bemerkt, sollte der Hausarzt zu Rate gezogen werden.

tungen tätig sind oder Kinder haben, die Gemeinschaftseinrichtungenbesuchen, sollten diese bei Symptomen nicht aufsuchen. Die Einrich-tung darf 48 Stunden nach Symptomfreiheit wieder betreten werden. Es gelten dabei der Schutz der Allgemeinheit und die Vorbeugung von Ausbruchsgeschehen in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und Kindergärten.

Hinweise zu Desinfektionsmaßnahmen:

Zu Desinfektionszwecken zu Hause oder in Gemeinschaftseinrich-tungen ist in erster Linie ein viruswirksames Händedesinfektionsmittel zu verwenden. Erkrankten Personen sollte eine separate Toilette zur Verfügung gestellt werden.Wichtig ist das Händewaschen nach Toilettengängen!g g g

Bei fachlichen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gesund-heitsamtes unter den Telefonnummern 03675/871- 247/ 241/ 240/ 458 gern zur Verfügung.

Jens NeugebauerHygienekontrolle

Gesundheitsamt Sonneberg

Dr. med. S. MatthesFachärztin für öffentliches Gesundheitswesen

Amtsärztin und Leiterin des Gesundheitsamtes

Nürnberger Spielwarenmesse: Stippvisite der Landrätin bei den Ausstellern der RegionIm Februar wartete erneut das große Branchenereignis der Spielwaren-industrie, die Spielwarenmesse „International Toy Fair“ in Nürnbergauf. Traditionell stattete Landrätin Christine Zitzmann den Ausstellerndes Landkreises Sonneberg einen Besuch ab. Deren Zahl ist in diesem Jahr nochmals gesunken.

Heuer nutzten nur noch acht Unternehmen die Spielwarenmesse, um dem Fachpublikum ihre Produktneuheiten vorzustellen. Im Jahr 2007 waren es beispielsweise noch 13 Unternehmen, die in Nürnberg für Qualitätsspielzeug aus dem Sonneberger Land warben. Hier einige Impressionen:

Mit Geschäftsführer Dr. Renè Wil-fer am neu gestalteten und kom-pakteren Messestand der PIKO.Dieser ist nun verstärkt ein Ort der Kommunikation als des Verkaufs.

Zwergnase aus Schalkau warteteerneut mit extravaganten Künstler-puppen auf. Erweitert wurde dasSortiment durch Wikingerpuppen,zu denen OGAS Schiffe beisteuerte.

Bernd Sauer, Geschäftsführer der A&O Spielwaren aus Steinach, präsentiert sein Sortiment an Fa-schingskostümen, das bei Kunden

Mit CEO Michael Sieber (r.) und Norbert Pillmann (l.) von der SIM-BA-DICKIE-GROUP. Drehscheibedes Weltkonzerns ist das große Ver-triebszentrum in Sonneberg.

Schildkröt aus Rauenstein präsen-tierte Künstlerpuppen in allen Vari-ationen. Kerstin Klemenz zeigt hier eine Puppe, die per Stickerei eine persönliche Widmung ermöglicht.

Bernd Morgenroth, Geschäftsfüh-rer der gleichnamigen Plüsch-Ma-nufaktur aus Jagdshof, zeigt stolz einen lebensgroßen Kuscheltiger,der die Blicke auf sich zog.

Die Holzschiffe von OGAS (Otto-Greiner-Alex-Söhne) aus Steinach – hier Käte Stirnweiss – sind zu Recht mit dem Gütesiegel „spiel gut“ ausgezeichnet.

Rainer Sesselmann von FRÖRPLAHO und ELKA TOYS ausSteinach demonstrierte, wie mit

den eine Tankstelle wird.

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